B. Die künftige endgültige Regelung. 11 gang zu der Veranlagung nach dem dreijährigen Durchschnitt ~ ein Modus, welcher zwar wohl für die frühere preußische Einkommensteuer, aber nie für die Gewerbesteuer gegolten hat — an sich technisch ermöglichen. Ob es dazu kommen wird, hängt auch wesentlich davon ab, ob man sich im Reiche hinsichtlich der Einkommen- und Körperschaftsteuer, mit der ja eine möglichste Einheitlichkeit in der Veranlagung erreicht werden soll, dazu entschließen kann. Hinsichtlich der Bemessung s grundlagen ist wohl mit ziemlicher Sicherheit damit zu rechnen, daß die bisherigen ~ Gewerbeertrag, Gewerbekapital, Lohnsumme + beibehalten werden, wenn auch wohl eine andere Gruppierung nötig erscheint. Die Wirtschaftskreise betonen zwar, daß die Gewerbesteuer eigentlich nur nach dem Ertrage bemessen werden dürfte, weil nur der Ertrag die Leistungsfähigkeit des Betriebes rein zum Ausdruck bringe. Doch können auch sie sich der Tatsache nicht verschließen, daß schon in der Vorkriegszeit der Zustand der reinen Ertragsbessteuerung namentlich in den industriellen Gemeinden nicht bestanden hat, daß vielmehr die besonderen Bedürfnisse gerade dieser Gemeinden schon in den Zeiten normaler Virtschaftsverhältnisse dazu gezwungen haben, auch auf andere, mehr auf den äußeren Umfang des Betriebes abgestellte Maßstäbe zurückzugreifen. Als solche Hilfsmaßstäbe kommen wohl nach wie vor nur das Gewerbekapital und die Lohnsumme in Betracht; wenigstens sind sonstige brauchbare Maßstäbe bis jetz nicht vorgeschlagen worden. Natürlich hat jede dieser beiden „Hilf s steuern“ ihre schon oft erörterten Nachteile: die Besteuerung des Gewerbekapitals birgt die Schwierigkeit richtiger steuerlicher Erfassung und die Gefahr der Substanzbessteuerung bei wenig ertragreichen oder gar mit Verlust arbeitenden Betrieben in sich; die Lohnsummensteuer, die den Vorzug der leichten Veranlagung und der Anpassung an die Schwankungen der Betriebsverhältnisse hat, kann sozial unerwünschte Wirkungen in bezug auf die Löhne, Arbeiterentlassungen usw. haben, außerdem belastet sie die Industrie ungleich schwerer als den Handel und erfaßt auch die einzelnen Arten von Industriezweigen je nach der Stärke des Arbeiterfaktors ganz verschieden. Die Ansichten in Industrie, Handel und Handwerk, welche von beiden Steuern das