1 ; Einleitung. kleinere übel sei, gehen auch heute noch auseinander. Auf absehbare Zeit hinaus wird jedoch wohl keine der beiden Steuern noch völlig entbehrt werden können. Jedenfalls kann bei der gegenwärtigen Virtschaftslage auf sie nicht ver- zichtet werden. Die Gemeinden müssen unabhängig von der Wirtschaftslage mit Sicherheit wenigstens auf einen Teil der Steuereingänge rechnen können, und den wenigen wirtschaft- lichen Unternehmungen, die heute mit nennenswertem Er- trag arbeiten, kann nicht die ganze Last der Gewerbesteuer aufgebürdet werden. Übrigens haben diese beiden Hilfs- steuern doch auch eine gewisse steuerliche Berechtigung: die Besteuerung des Kapitals unter dem Gesichtspunkt erhöhter Leistungsfähigkeit, die Besteuerung der Lohnsumme unter dem Gesichtspunkt von Leistung und Gegenleistung bzw. dem des Ausgleichs besonderer Lastenverursachung. Die Neu- tzcg with, (! bien Petter r Mets: Hilfssteuern zu sichern. Wohl aber wird eine andere Gruppierung der Vemessungsgrundlagen ins Auge gefaßt werden müssen. Der gegenwärtige Zustand, nach welchem je nach Wahl der einzelnen Gemeinden die Gewerbesteuer entweder von Ertrag und Kapital oder von Ertrag und Lohnsumme erhoben wird, ist unbefriedigend. Die Gemeinde wählt bei diesem Zustand natürlich diejenige Hilfssteuer, von welcher fie die höchsten Erträge erwarten kann, sie nimmt unter Um- ständen die Wahl sogar mit Rücksicht auf einen einzelnen be- stimmten Betrieb vor, den sie besonders treffen will. Wie sie aber auch die Wahl vornimmt, auf alle Fälle trifft sie die ver- schiedenen Arten von Betrieben ungleichmäßig, ja ungerecht. Entscheidet sie sich für die Lohnsummensteuer, so trifft sie die Vetriebe mit verhältnismäßig großer Arbeiterzahl und ge- ringem Kapital besonders hart und schont die Betriebe mit wenig Arbeitskräften und vielleicht großem Kapital; greift sie zur Gewerbekapitalsteuer, so wirkt sich das umgekehrt aus. Um diese Ungleichheiten zu vermeiden, wird man sich wohl dazu entschließgen müssen, die beiden Hilfssteuern durch gesetzlichen Zwang kumulativ neben den Ertrag zu setzen, ivie dies von der Deutschnationalen Volkspartei schon jetzt zur Novelle beantragt worden ist. Dabei darf dann natür- Z