I. Gegenstand der Besteuerung. ß 1. [;) der Steuersstelle des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, Jahrg. 1929. . LES: F! Y.aciecnegaren und Kleinbahnen an und für sich die gesamte Schienenstrecke. Unerheblich ist, ob der Bahnkörper dem Unter- jetze: gehört „fs zn rr er Be faguns feht (DVG. St. 3 146, éq! Z96: Gas- y. f an Z1 Orten, die von ihm gegen Entgelt fortgesezt und dauernd mit Gas und Wasser versehen werden (DVG. St. 4 385). Warum nicht auch dann eine Betriebsstätte vor- liegen soll, wenn Gas, das an einem anderen Orte hergestellt, dann mittels einer Rohrleitung einer Gemeinde zugeführt und an diese im ganzen abgesetzt wird, damit sie es mittels ihrer Hettingen den einzelnen Venubern zuführe (O LO I 19e2 Unternehmen darslelenben Wert Gas oder Wassser gegen Entgelt und mit der Absicht auf Gewinnerzielung, wenn auch nur an einen Abnehmer, verabfolgt wird; ô) wo sich Annahmestellen einer Färberei oder VRascanttalt betluder f U 5St.l (L O 5: f) wo ein Maschinenbauer einen Monteur annimmt und besoldet, damit er die der Kundschaft gelieferten Maschinen repariert, und zu diesem Zweck eine Werkstätte unterhält (OVG. St. 5 170); [ g.. 11.743: Vzgesecite has zz 1 tes die Käufer versenden, sowie gte wo es i t cet und Gefahr des Händlers längere Zeit zu lagern pflegt und auf dem Lagerplatz Arbeiter beschäftigt werden (OVG. St. 11 24 und 4 36; PrVBl. 18 231, 25 655); h) wo Automaten aufgestellt sind, z. B. für den Verkauf von Waren (pr qL 9:58 ts R% Bhrie (OVG. 14 120); . K) für Immvobilienunternehmen nicht jedes zum Wiederverkauf be- [17): Gr+ptnu wal her hrt. §. V Prcioct zetle. set! werden (DVG. St. 9 11); 1) für Schiffahrtsbetriebe an jeder bestimmten Ausladestelle, die regel- mäßig von dem Jwryhvr benutzt wird (OVG. St. 3 389, 10 10, ! z§t GN; 32 4101 qu16s die Anschlagsäulen, Tafeln usw., auch wenn sie nicht im Eigentum des Unternehmers, sondern der Gemeinde lets: t 4 LP: .§ Syndikats für die einzelwen Teilnehmer an diesem, wenn das Syndikat die Fabrikate der letzteren als deren gemeinschaftlicher Bevollmächtigter im Namen und für Rechnung jedes einzelnen Auftraggebers vertreibt, n i ch t aber wenn das Syndikat die Fabrikate den Teilnehmern als Käufer abnimmt und auf eigene Rechnung vertreibt (OVG. St. 9 461); 0) von Schiffahrtsgesellschaften für den Auswandererverkehr unter- haltene Kontroll- und Registrierstationen (OVG. St. 15 468). z