S 3. Die Produktion. I Bedürfnisbefriedigung dienenden Dienste, welche nach unserer obigen Begriffsbestimmung ($ 1) überhaupt als wirtschaftlich zu betrachten ind, müssen als produktive Tätigkeiten aufgefaßt und somit als inte- grierende Teile des gesamten Produktionsprozesses bezeichnet werden. Als produktive Tätigkeit ist demgemäß zu rechnen nicht nur die Tätig- eit der Landwirte und Fabrikanten und deren Arbeiter, sondern auch die Arbeit des häuslichen Dienstpersonals, der Schullehrer, der Ärzte sw. Alle nehmen sie mit ihren Leistungen am großen wirtschaftlichen Prozeß der Bedürfnisbefriedigung teil. Dieser Prozeß ist in Wirklich- keit so einheitlich, die einzelnen Glieder desselben greifen so vielfach ineinander ein, daß eine Ausscheidung der Dienste, die der unmittel- baren Bedürfnisbefriedigung dienen, in den tatsächlichen Verhältnissen nicht begründet erscheint. Die hier getroffene Bestimmung des Begriffs der Produktivität ist. viel umstritten worden. Nach der klassischen Nationalökonomie ar nur diejenige Arbeit, die sich in der Herstellung materieller Güter erkörpert, als produktiv zu betrachten. Alle Dienste, die sich direkt uf die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse richten und den Kon- umenten ohne Vermittlung materieller Güter zugute kommen, wurden Is unproduktiv bezeichnet. Diese Klassifizierung ist entschieden u verwerfen, weil sie leicht unklare Vorstellungen von einer höheren irtschaftlichen Bedeutung der als „produktiv‘ bezeichneten Tätig- eiten erweckt. In der Tat ist die Terminologie in derjenigen Auf- assung begründet, nach welcher die Produktion materieller Güter der Ilgemeine Zweck der wirtschaftlichen Tätigkeit ist, und also Dienste, je in materiellen Gütern nicht verkörpert werden, höchstens als „in- irekt produktiv“, d. h. nur in dem Maße produktiv, in welchem sie je materielle Güterproduktion in zweiter Linie befördern können, zu ezeichnen sind. In dieser Auffassung liegt eine offenbare Verkennung er menschlichen Bedürfnisbefriedigung als Selbstzweck und eine wohl icht offen proklamierte, aber doch immer latente und die ganze Wirt- chaftslehre verwirrende Unterordnung der Menschen unter die mate- jellen Güter. Ob ein Dienst die materielle Güterproduktion fördert, ist nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Frage;,.ob.er. als irtschaftlich und produktiv zu betrachten sei, vollständig gleichgültig; as wesentliche ist, daß der Dienst ein menschliches Bedürfnis direkt der indirekt zu befriedigen hilft. Sobald dies der Fall ist, muß er, mit er im $ 1 angegebenen Beschränkung, als wirtschaftlich und produktiv ezeichnet werden. - Erst in dieser Weise gelangen wir zu einer haltbaren Begrenzung owohl des Begriffs der Wirtschaft wie_auch desjenigen der Wirtschafts- ehre. Die Einwendung, daß mit einer solchen Begriffsbestimmung er Wirtschaft alle möglichen Disziplinen, wie z. B. Medizin, Pädagogik, unst usw., mit in den Bereich der Wirtschaftslehre eingezogen werden Cassel, Theoret. Sozialökonomie. 4. Aufl. ia