Kap. I. Die Wirtschaft im allgemeinen. würden, ist nicht stichhaltig. Eine auf die materielle Güterproduktion beschränkte Wirtschaftslehre würde auch nicht das enorme Wissens- gebiet der modernen Technik der materiellen Güterproduktion in sich aufnehmen. Die Wirtschaftslehre kann die gesamte auf Ermöglichung der Bedürfnisbefriedigung zielende menschliche Tätigkeit in Betracht ziehen, ohne jemals auf das, was man generell als die Technik der Be- dürfnisbefriedigung bezeichnen könnte, weiter als für die rein wirt- schaftliche Untersuchung nötig ist, einzugehen. Jede menschliche Tätig- keit, die auf die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse zielt, hat ihre wirtschaftliche Seite und liegt insofern innerhalb der Domäne der Wirt- schaftswissenschaft. Diese Wissenschaft braucht nie zu befürchten, ihre natürlichen Grenzen zu überschreiten, solange sie sich nur streng an die wirtschaftliche Seite der menschlichen Tätigkeiten hält. ‚Eine Aufteilung der wirtschaftlichen Dienste in produktive und unproduktive, je nach ihrer Beziehung zu den materiellen Gütern, würde auch zu den sonderbarsten Unterscheidungen führen. Alle persönlichen Leistungen, die sich auf Veredelung, Transport und Distribution der materiellen Güter beziehen, müßten natürlich unter allen Umständen als produktive gerechnet werden. Es ist schwer zu verstehen, wie man dann die häuslichen Dienste ausschließen könnte, da z. B. der wichtigste unter ihnen, das Kochen, doch als eine fortgesetzte Güterveredelung angesehen werden muß. Man muß nur versuchen, sich im einzelnen vorzustellen, wie eine Aufteilung der Arbeit unserer Dienstboten in „produktive“ und „unproduktive‘“, je nach‘ ihrem Verhältnis zu den materiellen Gütern, aussehen würde! Die Forderung, daß die Beziehung zwischen den Diensten und den Gütern eine direkte sein soll, könnte kaum aufrechterhalten werden. In einem großen Fabrikbetriebe werden z. B. zahlreiche Arbeiten verrichtet und Veranstaltungen getroffen, die mit der eigentlichen Produktion nur in sehr indirektem Zusammen- hang stehen, aber für die Arbeiter wichtig sind, z. B. Reinigung der Fabrikräume, Aufsaugen von Staub, Anordnung von Bädern usw. Es würde schwer fallen, die hierfür nötigen Leistungen nicht unter die produktiven Dienste einzuschließen. Auch die Leistung des Fabrik- inspektors und des Fabrikarztes müßten wohl dann als „produktiv“ gerechnet werden. Wo ist dann die Grenze? Die großen Transport- unternehmungen schließen bekanntlich meistens sowohl Personen- wie Gütertransport ein. Soll nun der Personentransport als unproduktiv angesehen werden, der Gütertransport dagegen als produktiv? Wie soll man dann die Arbeit der Lokomotivführer oder der Schiffsbe- satzung klassifizieren? Die Arbeiter der städtischen Wasserleitung müßten wohl als „produktiv‘“ gelten, da sie die Einwohner mit dem materiellen Gute Wasser versorgen. Dasselbe gilt für die Gasanstalt. Wie steht es dann mit dem Elektrizitätswerk? Es liefert doch kein mate- rielles Gut, sondern lediglich den immateriellen Dienst der Beleuchtung 18