58 Kap. III. Das wirtschaftliche Prinzip in der Tauschwirtschaft. der betreffenden Person voraus. Dies ist z. B. der Fall, wenn jemand ißt, das Theater besucht oder über eine Brücke geht. In solchen Fällen kann die Zahlung eines gewissen Preises als Bedingung für den Genuß des Gutes aufgestellt werden, es ist möglich, diejenigen Personen, die den Preis nicht zahlen wollen, vom Genuß des Gutes auszuschließen. Im zweiten Falle dagegen setzt die Bedürfnisbefriedigung des einzelnen keine aktive Tätigkeit, ja nicht einmal eine Willensäußerung seinerseits voraus, die Bedürfnisbefriedigung ist eine rein passive. Dies ist, um ein ganz einfaches und deutliches Beispiel zu wählen, der Fall, wenn ein Land durch geeignete Maßnahmen gegen eine drohende Cholera- epidemie geschützt wird. Sobald ein effektiver Schutz einmal ge- schaffen ist, kommt derselbe ohne weiteres allen Einwohnern des Landes zugute, mögen. sie es wünschen oder nicht, ja auch wenn sie von der ganzen Sache keine Ahnung haben. Es ist unter solchen Umständen nicht möglich, die Zahlung eines gewissen Preises zur Bedingung für die Inanspruchnahme des betreffenden Dienstes zu machen. Der einzelne kann einfach nicht vom Genuß des Gutes ausgeschlossen werden. Solche Bedürfnisse, die seitens des einzelnen in dieser rein passiven Weise befriedigt werden, müssen offenbar von einer Gesamtheit versorgt werden, sie sind ihrem Wesen nach sozial. Wir werden sie als reine oder absolute Kollektivbedürfnisse, die Güter, die unmittelbar zu ihrer Befriedigung dienen, als reine und absolute Kollektivgüter bezeichnen. Die Befriedigung solcher Bedürfnisse ist im allgemeinen nur möglich durch Erhebung von Zwangsbeiträgen von den Inter- essenten. Die Beschränkung der Kollektivbedürfnisse liegt im Preise, der von der Gesamtheit für die Befriedigung des gesamten Kollektiv- bedürfnisses bezahlt werden muß. Die Stelle, die in dieser Beziehung für die Gesamtheit zu beschließen hat, muß erwägen, welche Bedeutung dem Kollektivbedürfnis zugemessen werden soll und diese Bedeutung in Relation zur Bedeutung der individuellen Bedürfnisse der Einzelwirt- schaften setzen. In den oben berührten Fällen, wo die Zahlung eines Preises seitens der einzelnen Person wohl als die Bedingung ihrer Bedürfnisbefriedigung gestellt werden kann, wo aber die Ansprüche auf die Güterversorgung dadurch nicht geregelt werden und wo deshalb eine Gesamtheit zweck- mäßig die Zahlung des Gesamtpreises übernimmt, können wir in rela- tivem Sinne von Kollektivbedürfnissen und Kollektivgütern sprechen. Den Gegensatz zu den Kollektivbedürfnissen bilden die individuellen Bedürfnisse, deren Befriedigung für die einzelne Person eine bestimmte individuelle Inanspruchnahme von Gütern voraussetzt, und die demnach durch Feststellung von Preisen, die der einzelne für diese Güter zu zahlen hat, begrenzt werden. Die Kollektivbedürfnisse bilden in der modernen zivilisierten Ge- sellschaft eine sehr umfassende Gruppe. Das oben als Beispiel gewählte