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        <title>Theoretische Sozialökonomie</title>
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      <div>106 Kap. III. Das wirtschaftliche Prinzip in der Tauschwirtschaft, 
ist, und wir finden dann auch im modernen Geschäftsleben starke Ten- 
denzen, die Bedürfnisbefriedigung unter Ausschließung der freien Kon- 
kurrenz in anderer Weise zu organisieren. Diese Tendenzen treten in 
der Kartell- und Syndikatsbildung zutage, wodurch die Masse der 
Konsumenten entweder zwischen den verschiedenen Produzenten auf- 
geteilt oder von einer einheitlichen Verkaufsorganisation der Produ- 
zenten versorgt wird. In beiden Fällen wird ein Käufer nur einen 
Verkäufer finden und einen Markt oder eine freie Konkurrenz der 
Verkäufer gibt es nicht länger. 
Sehr scharf treten die Schwierigkeiten der freien Konkurrenz zıu- 
tage im Eisenbahnbetrieb und in anderen großen Verkehrsunterneh- 
mungen, sowie auch in Unternehmungen für Distribution von Wasser, 
Gas und Energie. Die Tatsache, daß eine Eisenbahn sich sehr gut 
rentiert, beweist nicht, daß noch eine andere auf derselben Strecke 
sich lohnen wird. Kommt eine konkurrierende Bahn zustande, so werden 
Vielleicht beide unrentabel, und das Kapital, das in beiden Bahnen ge- 
bunden ist, ist zu einem größeren oder kleineren Teil verloren. Eine 
im eigentlichen Sinne freie Konkurrenz auf diesem Gebiet ist wohl schon 
deshalb ausgeschlossen, weil öffentliche Konzessionen zur nötigen Boden- 
expropriation erforderlich sind. Meistens gibt aber die öffentliche 
Gewalt einer solchen Konzession absichtlich mehr oder weniger den 
Charakter eines Monopols, verbindet sie dafür aber auch mit eingehen- 
den Vorschriften hinsichtlich der zu erhebenden Abgaben, des Verkehrs 
mit anderen Bahnen usw. In diesen Maßnahmen wird ein Streben 
das Kostenprinzip auch dann aufrechterhalten, wenn es nicht durch 
die freie Konkurrenz verwirklicht werden kann, ersichtlich. 
Zweitens ist der Fall zu behandeln, in dem eine Menge kleiner 
Produzenten einigen wenigen Großkonsumenten gegenüberstehen. Als 
Beispiel mag das Verhältnis zwischen den Zuckerrübenbauern und der 
Zuckerindustrie dienen. Der Landwirt kann nicht Rüben für einen 
unbestimmten Markt produzieren. Die Transportkosten sind zu groß, 
als daß die Rüben auf weitere Strecken versandt werden können, und 
der einzelne Rübenbauer hat in der Regel nur einen Käufer, für den 
er produzieren kann. Weil er von diesem absolut abhängig ist, muß 
er mit ihm in feste Verbindung treten und im voraus Lieferungs- 
kontrakte abschließen. Die Zuckerfabrik muß ihrerseits Garantie haben, 
daß sie mit Rüben versorgt wird. Es liegt dann sehr nahe, daß die 
Zuckerfabrik mit den in Betracht kommenden Rübenproduzenten 
kollektiv verhandelt und daß der Rübenpreis und die Lieferungs- 
bedingungen einheitlich festgestellt werden. Der Preis wird dabei in 
der Regel die Produktionskosten der Rübenbauern decken. 
Drittens können einige wenige Großproduzenten einigen wenigen 
Großkonsumenten gegenüberstehen. Eine freie Konkurrenz und ein 
Markt in eigentlichem Sinne sind dann unmöglich. Die Produzenten</div>
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