90) Ergebnisse gezeitigt haben. Sie haben das normale Spiel des Wettbewerbs unterbunden, die lebenswichtige Ver- sorgung dieses und die ebenso unentbehrlichen Absatz- märkte jenes Volkes gefährdet und zu einer künstlichen Organisation der Produktion, der Verteilung und des Verbrauches geführt. Jerner hat die Erfahrung gezeigt, daß die schweren Nachteile dieser Maßnahmen nicht durch die erwarteten strgnziellen oder sozialen Vorteile ausgeglichen worden sind. Daher ist es für die Wiederherstellung und künftige Entwicklung des Welthandels wichtig, daß die Regierungen nunmehr eine Wirtsschaftspolitik aufgeben, die sowohl den Interessen ihres eigenen Volkes wie denen anderer Völker abträglich ist. Ein bemerkenswerter Schritt in dieser Richtung wird es sein, wenn die Regierungen als Ergebnis der für den 14. November 1927 angesetzten Diplomatischen Konferenz ein Abkommen annehmen, das den vom Wirtschafts- ausschuß des Völkerbundes vorbereiteten Entwurf über Ein- und Ausfuhrverbote und -beschränkungen zur Grundlage hat und auch die in den Erläuterungen zu dem genannten Entwurf angeführten Grundsätze sowie die diesbezüglichen Vorschläge der Internationalen Handels- kammer berücksichtigt. Das gesteckte Ziel würde jedoch nicht erreicht werden, wenn die Annahme dieses Abkommens nur eine plato- nische Geste wäre und wenn seine Bestimmungen durch Ausfuhrzölle!), Festsekung von Kontingenten, Erlaß ungerechtfertigter sanitärer Bestimmungen oder auf andere Weise unwirksam gemacht würden. Demgemäß empfiehlt die Konferenz: |. den Entwurf zum Internationalen Abkommen zur Abschaffung von Ein- und Ausfuhrverboten und -beschränkungen, wie er vom Wirtschaftsausschuß des Völkerbundes vorbereitet und den Mitglied- staaten des Völkerbundes sowie den bedeutendsten Nicht-Mitgliedstaaten vorgelegt worden ist, mit den ihm beigefügten Erläuterungen ~ als eine durch- aus befriedigende Grundlage für die auf den 14. November 1927 angesetzte Diplomatische Kon- ferenz ~ zur Erzielung einer schnellen allgemeinen Vereinbarunn. Das würde einer möglichst großen Anzahl von Völkern ermöglichen, durch vereinbartes, gleichzeitiges Vorgehen günstige Be- dingungen für die Wiederherstellung und Ent- wicklung der Produktion und des Handels aller Länder zu erzielen; 2. die Anwendung der in diesem Entwurf nieder- gelegten Grundsätze nicht durch Mittel wie Aus- fuhrzölle!), Festsekung von Kontingenten, sanitäre Verordnungen oder andere Maßnahmen mittelbar zu vereiteln, soweit sie nicht durch außerordentliche oder zwingende Umstände gerechtfertigt sind; 1) Siehe auch II1, 3: Ausfuhrzölle.