h...... YF .... keiten sich dadurch der Einführung der von der Konferenz empfohlenen Nomenklatur entgegenstellen. Die Konferenz hält es vor allem für nötig, Tarif- unterpositionen zu vermeiden, die sich nicht auf Waren verschiedener Beschaffenheit beziehen sondern nur den Jweck haben, Waren nach ihrem verschiedenen Ursprung zu diskriminieren. 2. Vereinheitlichung der Tarif-Nomenklatur Die Konferenz ist der Ansicht, daß eine festgelegte No- menklatur für die zollpflichtigen Waren eine wesentliche Bedingung ist für deren gerechte Anwendung und die bequeme Erhebung der Zölle, daß sie den Austausch von zollfreien Waren erleichtern kann und eine zweckmäßige Grundlage für die Verbesserung der Handelsstatistik dar- stellt. Es ist für den internationalen Handel von größter Be- deutung, daß die JZollnomenklatur aller Länder so genau wie möglich den tatsächlich vorhandenen Typen der her- gestellten Waren und ihren üblichen Handelsbezeichnungen entspricht, die im Bedarfsfalle durch ihre wissenschaft- liche Bezeichnung ergänzt werden könnte. Jede Jollklassifizierung soll so objektiv wie möglich ge- halten sein, damit sie nicht zu einem Werkzeug der Dis- kriminierung zum Nachteile eines Landes oder der Spe- zialisierung der Tarife zum Vorteile eines anderen Landes wird. Eine einheitliche systematische Nomenklatur, die ent- weder die einzelnen Produktionsphasen oder die ver- schiedenen Warentypen zur Grundlage hat, läßt sich sehr wohl den verschiedenen Wirtschafts- oder Steuertheorien anpassen. Es ist nicht die Nomenklatur, sondern der für jede solche Produktionsphase oder für jede solche Waren- ype festgeseßte Zollsat, durch den das aß des Schuhes bestimmt wird, den ein Land im Rahrien seines eigenen Tarifsystemns nach seiner volkswirtschaftlichen Auf- fassung einem bestimmten Erzeugnis glaubt gewähren zu müssen. Unter diesen Umständen würde die Einführung einer gemeinsamen Nomenklatur, wie sich bereits bei Erzeug- nissen, die aus besonders vielen Bestandteilen bestehen, praktisch gezeigt hat, dazu beitragen, einen Streitgegenstand aus dem Wege zu räumen, der zu einem Hindernis für den internationalen Handel werden könnte. Die allseitige Annahme einer vereinbarten Nomen- klatur würde den Abschluß von Handelsverträgen för- dern. sowie verhindern, daß deren Durchführung zum Gegenstande ständiger Streitigkeiten wird. Deshalb empfiehlt die Konferenz: 1. Der Völkerbundsrat wolle von sich aus ein geeignetes Verfahren in Angriff nehmen, um in Verbindung mit den interessierten Produktions- oder Handels- organisationen nach einem allgemeinen Plane, der alle Warenklasssen umfaßt, eine systematische Joll- nomenklatur festzusetßen. 2 Unter den verschiedenen Warengruppen ssollte eine Auswahl getroffen und eine Reihenfolge festgesetzt werden, so daß die gemeinsame Nomenklatur all- :.