§ ) mählich ausgearbeitet werden kann, und zwar zu- erst für die Warengruppen, für die sie sich am schnellsten einführen läßt. 3 Die so erzielte gemeinsameNomentlatur sollte in jedem Stadium ihrer Ausarbeitung den verschiedenen Re- ut t U Bei dieser Gelegenheit sollte zugleich eine Erläuterung der der Jollklassifizierung zugrunde liegenden Prin- zipien und der Anordnuna der Vositionen erfolgen. 1 Falls die Annahme einer gemeinsamen Nomenklatur für verschiedene wichtige Produktionszweige auf (Grund der in den vorstehenden Absäten erwähnten Untersuchung und Umfrage durchführbar erscheint, bevor eine vollständige Nomenklatur festgesetzt ist, sollte den Regierungen die Annahme dieser No- menklatur im Wege einer diplomatischen Kon- sereu! vuder auf andere Weise vorgeschlagen werden. Die Regierungen sollten sich durch zweiseitige oder Kollektivverträge oder auf irgendeine andere Weise verpflichten, diese gemeinsame Nomenklatur an- t z ziehe gegen. bringen. ~ Die Regierungen, die die gemeinsame Nomenklatur angenommen haben, sollten sich verpflichten, deren Wert nicht dadurch zu beeinträchtigen, daß sie will- kürliche oder diskriminierende Spezifizierungen zum Nachteil dritter Staaten anwenden. Ungeachtet der obigen Bestimmungen ssollten die Staaten nicht verpflichtet sein, in ihre Jolltarife alle Unterabteilungen der gemeinsamen Nomentlatur praktisch aufzunehmen, wobeiselbstverständlich voraus- gesetzt wird, daß sie sich in der Klassifizierung, die sie anwenden, nach den gemeinsam festgesezten Vor- schriften über Einteilung und Beschreibung richten werden. : Um die Durchführung der Verpflichtungen zu sichern, die die Staaten hinsichtlich der Nomenklatur ein- gegangen sind, sollte der Völkerbund für die Ver- öffentlichung, Benachrichtigung, freundfchaftliche Re- gelung oder schiedsrichterliche Entscheidung Maß- nahmen“ vorschlagen, die der Natur der Verpflich- tungen nach annehmbar sind. 3. Stabilität der Zolltarife Eines der schwersten Hindernisse für die Herstellung und Entwicklung dauernder, sicherer Handelsbeziehungen zwischen den Ländern ist die Veränderlichkeit der Tarife. ; Die Hauptursachen dieser Veränderlichkeit sind einer- seits, wo die Zollgebühren in Papierwährung bezahlt ß ; werden, in den Valutaschwankungen zu suchen und andererseits in der Tatsache, daß die Jollautonomie es den Staaten ermöglicht, ihre Zollgebühren selbst den Staaten gegenüber abzuändern, mit denen sie Handels- : ' abkommen gessschlossen haben. .z0