3. Ausfuhrzölle ') Die Konferenz hält den freien Rohsstoffverkehr für eine der wesentlichen Vorbedingungen für eine gesunde Entwicklung der Industrie und des Handels der Welt. Sie ist deshalb der Ansicht, daß jede Ausfuhrabgabe auf Rohstoffe oder auf die für die Produktion wichtigen Waren, die die Gestehungskosten oder die Lebenshaltungs- kosten in fremden Ländern steigert, eben dadurch geeignet ist, die aus der geographischen Verteilung des Welt- qu s entstehenden natürlichen Ungleichheiten zu ver- Die Konferenz tritt deshalb dafür ein, daß Ausfuhr- st nter st t ll fta sind, einer gt rute wirtschaftlichen Lage gerecht zu werden oder ‘die lebenswichtigen In- teressen des Landes zu schützen, und daß dabei zwischen den verschiedenen ausländischen Bestimmungsländern keine Diskriminierung stattfinden sollte. Daher empfiehlt die Konferenz: 1. Die Ausfuhr von Rohstoffen sollte nicht durch Aus- fuhrzölle oder sonstige Abgaben ungebührlich be- lastet werden; wo solche Zölle oder Abgaben durch fiskalische Erfordernisse oder außerordentliche oder zwingende Umsstände gerechtfertigt sind, sollten sie möglichst niedrig gehalten werden. ! In keinem Jalle sollten Ausfuhrzölle auf Rohstoffe zu dem besonderen Zweck erhoben werden, fremden Ländern den Rohstoffbezug zu verteuern, so daß sie bei Herstelung der Fertigwaren unbillig be- nachteiligt sind. ' Bei Ausfuhrzöllen auf Rohstoffe sollte ohne Rück- sicht darauf, ob sie aus fiskalischen Gründen oder im Hinblick auf außerordentliche oder zwingende Umstände erhoben werden, nie eine Diskriminierung zwischen verschiedenen ausländischen Bestimmungs- ländern stattfinden. ' Vorstehende Grundsätze gelten in gleicher Weise für Ausfuhrzölle auf Verbrauchsgüter. 4. Handelsverträge Tariffragen bilden bei all ihrer Bedeutung doch nur einen Teil des Gebietes der internationalen Handels- politik. Um dem internationalen Handel die erforder- lichen Sicherheiten für freie Entwicklung auf einer an- gemessenen Grundlage zu geben, müssen die Staaten auch langfristige Handelsverträge eingehen, die für eine zerechte und gleichmäßige Behandlung in bezug auf Jölle und Handelsbedingungen bürgen. Der Weltkrieg hat in dieser Beziehung beklagenswerte Folgen gehabt, denn er hat das Netz von Handelsverträgen zerstört, wodurch 1) Siehe auch I, 1; Aus- und Einfuhrverbote und -befchränkungen I) 15"