‚pm gleichartig wäre. Es wird Aufgabe der vorliegenden Bearbeitung, vor allem auch des Anhangskapitels über die Kommunalfinanzen sein, auf die großen Unterschiede hinzuweisen, die in den einzelnen Ländern auch in dieser Beziehung bestehen. d. In der Verschiedenheit der Wirtschaftsbedingungen begründete Schwierigkeiten, Öffentliche Finanzen und private Erwerbswirtschaft stehen in engstem Zusammenhang wechselseitiger Bedingtheit. Die private Wirtschaftist inihrer Existenz auf die Leistungen der öffentlichen Körperschaften angewiesen. Es ist z. B. ohne den Schutz des Staatsgebietes, ohne die Aufrechterhaltung der inneren Ruhe und Ordnung und ohne die öffentliche Garantie der Rechtssicherheit ein reibungsloser Ablauf des Produk- tionsprozesses nicht denkbar. Umgekehrt ruht die öffentliche Finanzwirtschaft auf der privaten Erwerbs- wirtschaft und wird sowohl durch die wirtschaftliche und soziale Gesamtstruktur wie durch die jeweilige Wirtschaftslage weitgehend beeinflußt. Die öffentlichen Ausgaben sind beispielsweise in einem Industrie- lande ganz anders gelagert als in einem Agrarlande, in einem Küstenstaate anders als in einem Binnenlande. Die Gestaltung der Preisverhältnisse, insbesondere die Verschiebungen in der Kaufkraft. des Geldes, sind maßgebend für die Aufstellung des gesamten Staatshaushaltes, während die jeweilige Konjunkturlage nicht nur die Entwicklung der Staatseinnahmen (z. B. der Einkommensteuer, Umsatzsteuer usw.), son- dern auch viele Staatsausgaben (z. B. soziale Unterstützungen, Subventionen, Zuschüsse an öffentliche Erwerbsbetriebe usw.) beeinflußt. Aus diesen Gründen muß jeder Vergleich von Finanztatsachen auf die Wirtschaftstatsachen des betref- fenden Landes zurückgreifen. Während für die Beurteilung von Teilgebieten der öffentlichen Finanzwirt- schaft jeweils die entsprechenden Wirtschaftsfaktoren (z. B. die Bevölkerungsdichte bei den Ausgaben für das Wanderungswesen, der Seeverkehr bei den Ausgaben für die Handelsmarine) heranzuziehen sind, bilden für den Vergleich der Gesamtbelastung die Angaben über die ökonomische und soziale Struktur sowie das Volkseinkommen als der kürzeste ziflernmäßige Ausdruck der gesamten wirtschaftlichen Kräfte eines Lan- des die allgemeinste und geeignetste Vergleichsgrundlage, wobei auch die Gliederung des Volkseinkommens zu berücksichtigen ist. In den Übersichten des Fünften Teiles dieser Arbeit werden die wichtigsten Anhaltspunkte zur Beurtei- lung der wirtschaftlichen Bedingungen gegeben, auf die beim Vergleich der Finanztatsachen stets zurück- gegriffen werden muß (vgl. S. 449 4£.). Zweites Kapitel. Die Regierungsentwürfe zu den Haushaltvoranschlägen als Grundlagen einer vergleichenden Bearbeitung der Staatsausgaben. I. Die Vergleichbarkeit der Regierungsentwürfe. Als Grundlage der Ausgabenermittlung dienen in der vorliegenden Bearbeitung die Regierungsentwürfe zu den Haushaltvoranschlägen. Zur richtigen Beurteilung der Ergebnisse ist daher zu untersuchen, inwie- weit die Regierungsentwürfe der Ausgabenvoranschläge von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien miteinander vergleichbar sind, und inwieweit diese Regierungsentwürfe Aufschluß über die tatsächlichen Staatsausgaben geben. Die erste Frage erfordert eine Untersuchung der finanzwirtschaft- lichen Verhältnisse der genannten Länder nach der budgetrechtlichen und budgettechnischen Seite hin. Bei der zweiten Frage ist festzustellen, bis zu welchem Grade die aus dem Voranschlage gewonnenen Ziffern den tatsächlich vollzogenen Ausgaben. wie sie in der Staatsrechnung ausgewiesen werden, gleich- gestellt werden können. Eine oberflächliche Betrachtung könnte die Auffassung zeitigen, daß grundsätzliche Unterschiede in der formellen Ordnung der Finanzwirtschaft von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien nicht bestehen, daß also ein Vergleich der Regierungsentwürfe für die Staatsausgaben unbedenklich vorgenommen werden könnte. Durchweg handelt es sich um die Form des Exekutivbudgets, es ist also die Verantwortung für die Aufstellung und für die Ausführung des Haushaltplanes der Exekutivgewalt übertragen, Gleich- förmig ist ferner der äußere Verlauf: Vorbereitung durch die Exekutive, Vorlage, parlamentarische Be- handlung — die sachliche Aussprache in Ausschüssen, die politische Entscheidung im Plenum — Bewilligung, Ausführung durch die Exekutive, Kontrolle durch das Parlament. 1