Methodische Vorbemerkungen. Der Etat eines Landes ist nicht nur ein Spiegelbild des augenblicklichen Zustandes seiner staatlichen Organisation, sondern in weitem Umfange das Ergebnis seiner historischen Entwicklung. Wie auf der einen Seite die Vergangenheit in den Aufwendungen für Schuldendienst, für Pensionszahlungen usw. in die gegen- wärtige Finanzgebarung hineinragt, stellen auf der anderen Seite die Ausgaben z. B. für Investierungen den Etat in den Rahmen der zukünftigen Gestaltung. Ganz besonders sind die Budgets der Nachkriegszeit keine selbständig für sich zu betrachtenden Gebilde, da die verschiedenen Methoden der Kriegsfinanzierung sich noch in der gegenwärtigen Etatgestaltung in weitem Umfange auswirken. Um diese Abhängigkeiten herauszuarbeiten, werden im folgenden die Entwicklungsphasen gekennzeich- net, als deren Niederschlag sich die einzelnen Etats darstellen. Insbesondere wird versucht festzustellen, ob und inwieweit der jeweils aus der Entwicklung herausgegriffene Etat für die Finanzgestaltung des betrei- fenden Zeitraumes als typisch angesehen werden kann. Diese Untersuchung ist für die vorliegende Ver- öffentlichung um so wichtiger, als hier für jedes Land nur je ein Etat der Vorkriegs- und der Nachkriegs- zeit berücksichtigt werden konnte, der dann als Typus die Grundlage der internationalen Vergleiche für die betreffende Finanzperiode bildet. Zunächst wird für jedes der vier Vergleichsländer die Bedeutung des der Bearbeitung zugrunde gelegten Vorkriegsetats innerhalb der Finanzentwicklung der Vorkriegszeit dargestellt, und untersucht, inwieweit er für die Vorkriegsverhältnisse als typisch angesehen. werden kann, oder inwiefern besondere Faktoren für sein Zustandekommen maßgebend gewesen sind. Daran schließt sich eine Darstellung der Finanzentwick- lung während des Krieges und seiner finanziellen Nachwirkungen in der Nachkriegszeit. Im Anschluß daran wird untersucht, inwieweit der Krieg und seine Folgen das Zustandekommen und die Durchführung des aufgearbeiteten Nachkriegsetats beeinflußt haben. Den Abschluß bildet eine Gegenüberstellung der wichtigsten Unterschiede zwischen den aufgearbeiteten Etats der Vor- und Nachkriegszeit. Dabei treten auch diejenigen Abweichungen in der Finanzgestaltung zutage, die nicht von der Kriegsliquidierung, sondern von Wandlungen der staatlichen Organisation und Tätigkeit herrühren, also nicht nur vorüber- gehender Art sind. Da die Durchführung der Nachkriegsetats vielfach gegenüber dem Regierungsentwurfe abweichende Ergebnisse zeitigte, mußte die Entwicklung über das Zustandekommen der bearbeiteten Voranschläge hinaus verfolgt werden. Hierbei wurde versucht, auch die jüngste Finanzentwicklung der Vergleichsländer zu berücksichtigen. Der Vergleich zwischen Vor- und Nachkriegszeit wird beeinträchtigt durch die Verschiebungen, die sich im Verlaufe dieser Periode in der Aufgabenteilung zwischen Staat, staatlichen Unterverbänden und be- sonderen Interessengruppen vollzogen haben. Hierüber ein völlig klares Bild zu geben, ist wegen der Lücken in dem zur Verfügung stehenden Material kaum möglich; soweit im Rahmen dieser Arbeit darauf eingegangen werden konnte, ist es vor allem im Anhange geschehen, Eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung in der Vergleichbarkeit der Vor- und Nachkriegszeit rührt auch von den Gebietserweiterungen her. die der Krieg für die Vergleichsländer mit sich gebracht hat. Das Hauptproblem der finanziellen Entwicklung in der Nachkriegszeit ist die Umstellung der Finanzen von der Kriegs- auf die Friedenswirtschaft. Auch hier ist man in den einzelnen Ländern ganz verschieden vorgegangen, je nachdem die Gesundung der Staatsfinanzen als Voraussetzung für die Konsolidierung der Wirtschaft angesehen wurde, oder aber die staatswirtschaftlichen Interessen dem Wiederaufbau der Wirtschaft als nächstem Ziel mehr oder minder untergeordnet wurden, Abgesehen von diesen finanziellen Auswirkungen des Krieges kennzeichnet sich die Nachkriegsent- wicklung durch eine allgemein zu beobachtende Zunahme der Staatstätigkeit insbesondere auf wirtschaft- lichem. sozialem und kulturellem Gebiete.