= 6 umfaßte, das Budget Special des Depenses Recouvrables, in welches die nach der französischen Auffassung von Deutschland zu erstattenden Ausgaben für persönliche und sächliche Kriegsschäden verwiesen wurden. Die Hauptposten auf der Einnahmeseite dieses Budget Special waren die Zahlungen, die in Ausführung des Vertrages von Versailles von Deutschland vereinnahmt wurden bzw. vereinnahmt werden sollten, und vor allem die Ressowrces Exceptionnelles, die Erträge kurzfristiger Anleihen. Die Ausgabeseite enthielt nicht nur die einmaligen außerordentlichen Ausgaben für den Wiederaufbau, sondern auch den Zinsendienst der für die Finanzierung der Wiederaufbauarbeiten aufgenommenen Schuld. Die Deckung dieser dauernden Zinslasten durch die erwähnten kurzfristigen Anleihen, eine Fortsetzung der während des Krieges geübten Finanzpolitik, bedeutete ein weiteres Anwachsen der Schuld. Im Jahre 1922 wurde das Budget Extraordinaire und der bis dahin für Elsaß-Lothringen bestehende Spezialetat mit dem Budget Ordinaire zum Budget General vereinigt. Der Regierungsentwurf des Budget General von 1923, der Ausgaben und Einnahmen nur mit Hilfe der Emission von 3,9 Milliarden fr. Bons der nationalen Verteidigung balancierte, sowie der Vorschlag der Regierung, den Haushaltplan von 1923 unverändert für das Rechnungsjahr 1924 zu übernehmen, begegnete in Frankreich und im Auslande der lebhaftesten Kritik und trug, das Vertrauen in die. Finanzgesundung erschütternd, im Frühjahr 1924 mit zur Entwertung des französischen Franc bei. Um das Vertrauen zur französischen Finanzpolitik und damit zum Franc wiederherzustellen, wurden mit Rücksicht auf das Drängen der Vereinigten Staaten und dessen Finanzhilfe durch das Gesetz vom 22. März 1924 neue Steuern bewilligt (vgl. unten), deren Erträge die Aufnahme der laufenden Ausgaben des Budget Special, d. h. vor allem des Schuldendienstes der seit dem 1. Januar 1922 für den Wiederaufbau aufgenommenen Anleihen in das Budget General gestatten sollten. Die Eingliederung dieser Ausgaben des Budget Special in das Budget General war jedoch nur eine teilweise, und die vorgesehenen Hilfsquellen konnten ihre vollständige Deckung nicht sichern. Mit Wirkung ab 1. Januar 1924 wurde außerhalb des Budget General die Caisse des Pensions de la Auerre eingeführt, welche durch eine Budgetannuität, vor allem aber durch die Emission von Obligationen finanziert werden sollte und die Kriegspensionen sowie den Zinsen- und Amortisationsdienst der für ihre eigenen Zwecke emittierten Obligationen zu bestreiten hatte. b. Die Entwicklung der Ausgaben, Die französische Finanzpolitik sah nach Kriegsende neben der Minderung der speziellen Kriegsausgaben ihre Hauptaufgabe in der Beseitigung der durch den Krieg hervorgerufenen Schäden, besonders durch die Finanzierung der Wiederaufbauarbeiten. Große Anstrengungen richteten sich ferner auf den Versuch, die Rentabilität der Staatsbetriebe. besonders der Eisenbahn und der Postverwaltung, wiederherzustellen. Nach Beendigung des Krieges blieb der Staatsbedarf zunächst noch im wesentlichen auf der Höhe der letzten Kriegszeit, und erst vom Jahre 1921 ab trat eine allmähliche Verminderung ein. Am schnellsten gingen gegenüber den Kriegsjahren naturgemäß die Militärausgaben zurück, die 1923 auf 4,8 Milliarden fr. (gegenüber 36 Milliarden fr. für 1918) gesunken waren. Von diesem Zeitpunkte an sind sie jedoch von neuem gewachsen und überstiegen in den Rechnungsjahren 1924 und 1925 wieder jährlich 6 Milliarden fr. Als Gründe für diese Steigerung werden im Inventaire (S. 24/25) das Schiflbauprogramm der Gesetze vom 12. April 1924 und vom 13. Juli 1925, die Zurückführung an auswärtigen Plätzen detachierter Truppen (Memel, Konstantinopel, Levante, Ruhr) sowie die Preissteigerung des Sachbedarfes verschiedenster Art genannt. Zudem gestatteten besonders in den ersten Rechnungsjahren nach dem Kriege die noch vorhandenen Kriegsvorräte an Bekleidungsstücken, Munition usw. eine Entlastung der Militäretats, die sich nunmehr nach teilweisem Verbrauch der Vorräte wieder allmählich vermindern mußte. Die Entwicklung der Ausgaben für den Service Civil wurde in den Nachkriegsjahren durch die Notwendigkeit bestimmt, die Gehälter den erhöhten Lebenskosten anzupassen. Auf der anderen Seite konnten aber Ersparnisse durch den Abbau von Behörden erzielt werden, deren Aufgaben nach Friedensschluß hinfällig geworden waren. Allerdings machte andererseits die Durchführung der Friedensverträge und die Umstellung auf die Friedenswirtschaft besondere Behördenorganisationen, z.B. für die französischen Mandatsgebiete, notwendig, so daß alles in allem bis zum Jahre 1920 noch eine Steigerung der Ausgaben für die Zivilverwaltung festzustellen ist, und erst ab 1921 eine Verminderung, besonders durch die Einschränkung des Personalbestandes, ermöglicht wurde. Das Parlament beschloß beispielsweise für das Jahr 1922 den Abbau von 50000, für das Jahr 1923 den Abbau von 15 000 Beamten; die Regierung sah ihrerseits ab 1925 die Entlassung von 25 000 Militär- und Zivilbeamten vor (Inventaire S. 22/23). ; Besondere Aufgaben entstanden der Finanzwirtschaft durch die notwendig gewordene Neuordnung des Verkehrswesens (Znventaire, S. 90 bis 98). Schon 1913 ergab sich für die Gesamtheit der privaten und staatlichen Eisenbahnen ein Defizit von 7,9 Millionen fr. Während der Jahre 1914 bis 1920 stiegen sowohl N