nicht, das Budgetgleichgewicht herzustellen, doch ergab sich eine Verminderung der Fehlbeträge, wie aus folgender Übersicht hervorgeht: Jahr?) Ausgaben Einnahmen Defizit in Milliarden fr. 1 ZEN 54,2 11,6 42,6 N 58,1 20,1 38,0 Oel 51,1 23,1 28,0 Vi 48,9 24,2 24,7 VO 45,8 27,7 18,1 en 40.2 31.1 9.1 Dieses von Jahr zu Jahr abnehmende Defizit beläuft sich in den Jahren 1919 bis 1924 auf die Summe von insgesamt 160 Milliarden fr. Zur Finanzierung dieser Beträge hat man in Fortsetzung der Methode der Kriegsfinanzierung zu dem Mittel der Schuldenerhöhung gegriffen, insbesondere zur Ausgabe von weiteren Bons und Obligations de la Defense Nationale, und vor allem zu den Emissionen des Credit National®), der durch das Gesetz vom 10. Oktober 1919 geschaffen wurde, um als Zwischeninstitut den Tresor bei der Finanzierung der Wiederaufbauarbeiten zu entlasten?). Daneben dienten zur Finanzierung weitere Vorschüsse der Bank von Frankreich. Die Vorschüsse der Bank von Frankreich, die Ende 1918 19,4 Milliarden fr. betrugen, stiegen auf 26,1 Milliarden fr. im Dezember 1919, um bis Ende 1920 auf 26,6 Milliarden fr. anzuwachsen. Der Erhöhung der Bankvorschüsse an den Staat parallel ging eine Erhöhung des Notenausgaberechts von 36 Milliarden fr. im Februar 1918 auf 41 Milliarden fr. im September 1920. Im Jahre 1921 wurde der Versuch gemacht, durch Rückzahlung eines Teils der Vorschüsse (durch das Gesetz vom 21. Dezember 1920 verpflichtete sich der Staat zu einer jährlichen Tilgung von 2 Milliarden fr.) den Geldumlauf wieder zu vermindern. Begünstigt wurde der Deflationsversuch einmal durch das Finanzgesetz vom 25. Juni 1920, auf Grund dessen der Finanzminister Marsal Mehreinnahmen in Höhe von 7,9 Milliarden fr. erhoffte (vgl. S. 70), sowie dadurch, daß infolge der Weltwirtschaftskrise 1920/21 das Geschäftsleben abflaute, die Nachfrage nach flüssigem Gelde sich verminderte, und das Publikum infolgedessen seine disponiblen Gelder in größerem Umfange als bisher in Bons de Ia Defense Nationale anlegte, so daß das Schatzamt zunächst von der Hilfe der Bank von Frank- reich absehen konnte, und die Vorschußschuld des Staates auf 22,2 Milliarden fr. im April 1922 sank. Demgegenüber steht aber eine Erhöhung der kurzfristigen Schulden. Da der Staat in den Jahren 1920 bis 1923 nur kurzfristige Anleihen aufnahm, stieg die kurzfristige Schuld, d. h. die Bons du Tresor, die Obligations de Ia Defense Nationale, die Bons du Credit National mit zwei- bis zehnjähriger Lauffrist von 530 Millionen fr. am 31. Dezember 1918 auf 36,6 Milliarden fr. am 30. Juni 1924, die im Umlauf befind- lichen Bons du Tresor und Bons de la Defense Nationale von 35,9 Milliarden fr. auf 60,2 Milliarden fr. Im Laufe des Jahres 1922 wurde ein Wiederaufleben des Geschäftsverkehrs erkennbar; die disponiblen Gelder suchten wieder gewinnbringendere Anlagen. An Stelle des Überschusses des Emissionsertrages der Bons de I@ Defense Nationale über den Rückzahlungsbetrag dieser Schuldtitel gab es in den ersten 6 Monaten des Jahres 1922 einen Rückzahlungsüberschuß von fast 4 Milliarden fr.; infolgedessen nahm die Staatsschuld bei der Bank wieder zu und belief sich Ende 1922 auf 23,2 Milliarden fr. Die jährliche Rück- zahlung des Staates an die Bank mußte 1922 auf 1 Milliarde fr. und 1923 auf 800 Millionen fr. herabgesetzt werden. Den Höchstbetrag der Vorschüsse setzte man vom 1. Januar 1924 ab auf 23,2 Milliarden fr. lest. Der Geldmangel des Schatzamtes wurde erschwert durch die Emissionen des Credit National und der Wirtschaftsgruppen des zerstörten Gebietes. Das Steigen der Wechselkurse und die fortdauernden Preis- steigerungen machten die Lage des Tresor verhängnisvoll. Das Schatzamt stand wiederholt kurz vor der Notwendigkeit, den Maximalbetrag der ihm bewilligten Bankvorschüsse überschreiten zu müssen. Dieser Notlage verdankt das Finanzgesetz vom 22. März 1924 seine Entstehung, welches die Steuern auf Einkommen und Ertrag, die Vermögensverkehr- und Vermögenszuwachssteuern sowie einige der Auf- wandsteuern um 20 vH erhöhte (vgl. S. 71). Vor allem aber setzte die amerikanische Stützungsaktion ein. Das Bankhaus Morgan gewährte dem Staate eine Anleihe in Höhe von 100 Millionen Dollar, die teils zur Rückzahlung der Bankvorschüsse dienten, teils der Bank von Frankreich für Interventionen auf dem Devisenmarkte zur Verfügung gestellt wurden. Der Frane erholte sich; eine Vereinbarung vom 1) Invenlaire a. a. 0,, 8. 21. ?) Vgl. Dritter Teil, Siebentes Kapitel, III, Übersicht 14. °) Durch das Gesetz vom 31. Juli 1920 wurd i i ‘ x Veleaaanrbe Anleihen ee ab EEE SE EEE EN AIEEREOG AU MET Aa el 1924 entsprachen letztgenannte Annuitäten einem Kapitalbetrage von 8,3 Milliarden. fr. (vgl. Dritter Teil, Siebentes Kapitel). 72