Daneben müssen folgende Voraussetzungen technischer Natur erfüllt werden: 1. Die Herstellung des Gleichgewichts der Zahlungsbilanz durch Beendigung der Kapitalflucht ins Ausland, durch Rückkehr der ins Ausland ausgeführten Kapitalien und durch Bewilligung von Auslandskrediten; 2. die endgültige Regelung der auswärtigen Schuld; 3 die Balaneierung des Bugdets, die einerseits Mehreinnahmen in Höhe von 2,5 Milliarden fr. für 1926 und in Höhe von 5 Milliarden fr. für 1927, andererseits Ersparnisse auf der Ausgabeseite durch Re- form der Staats- und Kommunalverwaltungen und durch Verringerung der den Departements und Kommunen gewährten Staatszuschüsse erforderte; die Behebung der Zahlungsschwierigkeit, die dem Tresor durch die kurzfristige und schwebende Schuld droht. Zu diesem Zwecke empfiehlt der Sachverständigenbericht die Gründung einer Caisse de Gestion des Bons de la Defense Nationale, deren Aufgabe in dem Zinsendienst, der Erneuerung und Rückzahlung der Bons de la Defense Nationale (49 Milliarden fr.) und der Bons du Tresor (3,6 Milliarden fr.) mit einer Lauffrist von höchstens einem Jahr bestehen würde. Als Einnahmen sollen der Kasse zu- fließen eine Budget-Annuität, die dem Zinsbetrage der umlaufenden Bons entspricht, eine Dotation Irnitiale in Höhe von 4 Milliarden fr., die aus dem Ertrage einer Auslandsanleihe zu bestreiten wäre, und schließlich die Reinerträge des Tabakmonopols. — Die Schatzscheine mit einer Laufzeit von 3 bis 10 Jahren sollen allmählich konsolidiert oder getilgt werden. Dazu würden 500 Millionen fr. neue Ersparnisse bei den Pensionen zur Verfügung stehen. — Für Rückzahlungen der Vorschüsse der Bank von Frankreich wird eine Milliarde fr. aus dem Budget vorgesehen. Damit der Tresor vorüber- gehenden Verwaltungsfehlbeträgen gerecht werden kann, sollen der Bank von Frankreich aus dem Ertrage einer Auslandsanleihe 3 Milliarden fr, überwiesen werden, auf Grund deren die Bank die nötigen Vorschüsse vorübergehend gewähren könnte. Die Maßnahmen zur Stabilisierung der Währung hätten sich auf drei Perioden zu verteilen. In der ersten Periode, der Periode der Prestabilisation, wäre der Maximalbetrag der Vorschüsse der Bank von Frankreich an den Staat auf die augenblickliche Höhe endgültig festzulegen, der Kassenbestand der Bank durch Erwerb der im Inland befindlichen Goldstücke zu verstärken sowie die Goldausfuhr jedem, mit Ausnahme der Bank von Frankreich, zu verbieten. Ein Devisenausgleichsfonds wäre zu schaffen, die Devisenkurse wären durch Käufe oder Verkäufe des Fonds zu regulieren und allmählich dem Niveau zu nähern, auf welchem man die Stabilisierung herbeizuführen wünscht. Die Mittel des Ausgleichsfonds sollen durch Anleihen, welche die französische Regierung, die Bank von Frankreich oder Private vom Auslande erhalten, bestritten werden. Die zweite Periode, die Periode der Stabilisation de Fait, würde mit der Festsetzung eines bestimmten Verkaufs- und Kaufpreises für das Gold und bestimmter Wechselkurse für die Devisen innerhalb der Goldpunkte beginnen. Mit dem Wachsen des Kassenbestandes (Gold, Devisen) der Notenbank würde schließlich die Aufhebung des Zwangskurses und die Rückkehr zur Einlösbarkeit der Francnoten möglich werden. In der dritten, in der Periode der Stabilisation Legale, hätten die Gesetze die neue Währungseinheit festzusetzen (Devalvation) und die der Bank von Frankreich geschuldeten Vorschüsse auf die Basis der neuen Währungseinheit zu bringen. Das Kontingentsystem der Bank von Frankreich, welches die wirt- schaftliche Entfaltung beenge, wäre aufzugeben und statt dessen der Maximalbetrag des Notenumlaufes von einer bestimmten Gold- und Devisendeckung abhängig zu machen. Wenn auch die Ursachen der Finanzkrise von dem Expertenbericht in den wiederholten Fehlbeträgen des Budgets, in dem Anschwellen der schwebenden und kurzfristigen Schuld und in der übertriebenen Inanspruchnahme der Bank von Frankreich durch den Staat, d.h. in der dadurch herbeigeführten Francentwertung richtig erkannt und wohl von keiner Seite angezweifelt wurden, so waren doch die Maßnahmen, die die Experten zur Beseitigung der erkannten Ursachen vorschlugen, sehr umstritten, und lange Zeit schien eine Einigung der Parteien fast unmöglich. Erst unter dem Drucke des Franc- sturzes im Juli 1926 gelang es Poincare nach den schwersten parlamentarischen Kämpfen, Schritt für Schritt vorgehend, die ersten Sanierungsgesetze im Parlament zur Annahme zu bringen. Das Finanz- programm Poincar6s ist nur ein Teilprogramm, das zunächst eine Basis für die spätere endgültige Finanz- gesundung schaffen soll. Es erstreckt sich in mehr oder weniger enger Anlehnung an das Sachverstän- digengutachten auf folgende Punkte: 1. Herstellung des Budgetgleichgewichts einerseits durch Einschränkung der Staatsausgaben. anderer- seits durch Erschließung neuer Einnahmequellen; 2, sofortige Inangriffnahme der Tilgung der schwebenden Schuld durch die Gründung einer Amortisationskasse; ? Schaffung eines Devisenausgleichsfonds bei der Bank von Frankreich zur Regulierung der Devisenkurse. Ar