- 04 — gab zu einem gewissen Optimismus Anlaß, bei dem jedoch fast unberücksichtigt blieb, daß der Wieder- aufbau und alle die in den ersten Nachkriegsjahren sehr weit gefaßten Staatsausgaben, die von Deutsch- land erstattet werden sollten, nur unter Zuhilfenahme kurzfristiger Kredite hatten gedeckt werden können, Die Schwierigkeiten, die sich hieraus allmählich ergaben, fanden im Etat für 1925 noch keinen Nieder- schlag. Er könnte vielmehr als typischer Ausdruck für den ausklingenden Optimismus angesehen wer- den, der die belgische Finanzpolitik des vorhergehenden Zeitabschnittes bestimmte. Die wirkliche Lage der Finanzen führte 1925 und 1926 zur offenen Krisis, die den dritten Abschnitt der finanziellen Entwick- lung der Nachkriegszeit darstellt. Der vierte Abschnitt beginnt mit dem Jahre 1927. Erst jetzt kann davon gesprochen werden, daß die Konsequenzen aus der Finanzpolitik der Kriegs- und Wiederaufbauzeit gezogen worden sind, und daß der Etat die durch den Krieg hervorgerufenen dauernden Strukturveränderungen des Staatshaushaltes wiederspiegelt. IV. Die Gestaltung der belgischen Staatsfinanzen in der Vor- und der Nachkriegszeit nach den Etats für 1913 und 1925. Nach der im vorigen geschilderten Entwicklung kann der Etat für 1925 noch nicht als typischer Aus- druck für die normale Finanzpolitik der Nachkriegszeit angesehen werden. Es ist daher auch nur schwer möglich, aus der Gegenüberstellung der Etats für 1913 und 1925 Schlüsse auf die dauernden Änderungen in Belgiens Finanzwirtschaft zu ziehen. Allerdings dürfte es sicher sein, daß auch die neuere Finanz- gestaltung nur diejenigen Tendenzen in verstärktem Maße entwickelt, die als solche bereits im Etat für 1925 vorhanden sind. Über die Entwicklungsrichtung lassen sich dsher auch schon aus dem auf- gearbeiteten Etat für 1925 wertvolle Anhaltspunkte gewinnen. Die Gesamtsumme des Etats ist, entsprechend der Ausdehnung des staatlichen Tätigkeitsbereichs: unter Berücksichtigung der Kaufkraftverschiebung von 486,8 Millionen auf 1 067,3 Millionen fr. gestiegen: Die Aufwendungen für die eigentliche Staatsverwaltung sind von 253,2 Millionen auf 325,6 Millionen fr- Vorkriegskaufkraft angewachsen. Die Erhöhung geht im wesentlichen auf die Reorganisation der Zoll- und Steuerverwaltung, auf die Einrichtung besonderer Verwaltungen für den Wiederaufbau und die Abwicklung der sonstigen Kriegsverpflichtungen zurück. Die Aufwendungen für den Schuldendienst (einschl. Verzinsung auswärtiger Kriegsschuld) sind von 145,3 auf 333,9 Millionen fr. gestiegen, die Renten und Unterstützungen von 27,0 auf 190,9 Millionen fr., die Subventionen von 30,3 auf 82,3 Millionen dr. Vorkriegskaufkraft. Bei allen drei Ausgabearten beruht die Erhöhung auf dem Wiederaufbau und der Liquidierung der Kriegsschuld, bei den Subventionen insofern, als die Aufwendungen für den Wiederaufbau darin enthalten sind. Anteilmäßig waren die einzelnen Ausgabearten, wie sie der vorliegenden Bearbeitung zugrunde gelegt worden sind, folgenden Veränderungen unterworfen: Anteil an den Gesamtstaatsausgaben 1913 1925 vH vH 1. Eigentliche Staatsverwältung ......00000 0 ER KR 52,0 30,5 2. Zinsen und Amortisation der inneren Schuld .............. 29,9 23,6 3. Renten und: Unterstützungelt --- eek er ER EAALEe 5,5 17,9 4 Subventigne . 0. re er FR FERNE A ren 6,2 747 5. Überweisungen. rer rer agree trete 64 12,6 ß. Verzinsung auswärtiger Kriegsschuld ...........:........ -. ; 7,7 100,0 100,0 Auch die einzelnen Ausgabezwecke haben hinsichtlich ihrer Bedeutung innerhalb des Gesamtetats tief- greifende Anderungen erfahren. Legt man den reinen Verwaltungsbedarf zugrunde, so ergibt die Auf- arbeitung des Nachkriegsetats in folgenden wichtigen Posten eine Veränderung: Es tritt neu auf der Verwaltungsaufwand für die Liquidation der Verpflichtungen aus dem Kriege, der 12,1 vH des gesamten Verwaltungsbedarfs beansprucht. Die »Ausgaben auf Grund des Krieges« enthalten jedoch nur einen Teil der durch den Krieg verursachten Verwaltungsausgaben, da sich unter »Wirtschaft«, speziell bei den „Öffentlichen Arbeiten« (vgl. S. 392ff.), verhältnismäßig umfangreiche Aufwendungen nicht aussondern ließen, die mit dem Wiederaufbau des Landes zusammenhängen. Hieraus erklärt sich zum Teil die Steigerung des Verwaltungsaufwandes für die Wirtschaft von 9,6 auf 19,5 vH. Demgegenüber ist-der Verwaltungsbedarf für alle anderen Tätigkeitsgebiete des Staates anteilmäßig zurückgegangen, mit Aus- nahme einer geringfügigen Steigerung bei den »Sozialen Aufgaben«. Der Anteil der Ausgaben für die Landesverteidigung an der Gesamtsumme des Verwaltungsaufwandes ist von 47.3 auf 39.0 vH zurück- gegangen.