eine weitgehende Übereinstimmung. Indessen besteht auch hier fast überall die Schwierigkeit, daß die Ministerialverwaltung für mehrere Verwaltungszweige zuständig ist, und sich die Ausgaben auf die- selben nicht vollständig verteilen lassen. In Italien war der Innenminister in der Vorkriegszeit auch für soziale Aufgaben und für die Gefängnisverwaltung zuständig; die Gefängnisverwaltung ging in der Nach- kriegszeit an das Justizministerium über, während die sozialen Aufgaben beim Innenministerium ver- blieben. . Eine Aufgliederung konnte wiederum nur schätzungsweise erfolgen. Die Gesamtausgaben des Ministeriums wurden für 1913/14 im Verhältnis »Inneres« zu »Soziales« zu »Justiz« wie 5 zu 3 zu 1 und für 1925/26 »Inneres« zu »Soziales« wie 5 zu 3 aufgeteilt. Belgien und Frankreich haben innerhalb ihrer Innenministerien gesonderte Abteilungen für die verschiedenen Zwecke, die im wesentlichen ziffernmäßig ausgesondert werden können. Es bleibt aber auch hier ein, wenn auch geringer, nicht aufteilbarer Betrag für die Zentralverwaltung, der ganz der inneren Verwaltung zugewiesen wurde. Entsprechendes gilt auch für die Provinzialverwaltungen, die, wie schon erwähnt, auch andere Aufgaben, vor allem auf sozialem Gebiete, zu erfüllen haben, aber ganz der inneren Verwaltung zugerechnet werden mußten. Diese Fehler- quellen treten aber bei allen Etats auf, so daß die Vergleichbarkeit dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden dürfte. In Frankreich, Belgien und Italien ist das Staatsgebiet in der gleichen Weise gegliedert, nur die Namen für die staatlichen Unterverbände sind verschieden. Die Anzahl der vorhandenen Provinzen und Departe- ments betrug: in 1914 1925 Frankreich au De 86 89 Belgien 1... 04.00 Ke Hr Ar 9 9 {allen er rer ea 69 78 Die Erhöhung der Anzahl der Provinzen in Frankreich und Italien erklärt sich aus dem Gebietszuwachs durch die Friedensschlüsse. In den Ausgabeziffern für die Provinzialverwaltung Frankreichs sind die Ausgaben für die elsaß-lothringische Verwaltung, in denen Italiens die für die Verwaltung des tridenti- nischen und des julischen Venetiens enthalten. - Die Ausgaben für die elsaß-lothringische Verwaltung beliefen sich auf 2382 000 Mark Vorkriegskaufkraft, enthalten aber auch gewisse Posten für, die Unter- haltung der elsaß-lothringischen Zentralverwaltungsstelle in Paris. Der Aufbau der Polizei in Italien ist von dem Aufbau der Polizei in Frankreich und Belgien grund- sätzlich verschieden. In Belgien ist die Polizei Aufgabe der Kommunen, die völlig für ihre Unterhaltung aufzukommen haben. Der Staat leistet lediglich einen Zuschuß an die Stadt Brüssel. "Die belgischen Ver- hältnisse sind also den britischen ähnlich; doch gewährt der britische Staat in größerem Umfange als Belgien Zuschüsse für Polizeizwecke an die Selbstverwaltungskörper, weil in Großbritannien im Gegensatz zu Belgien auch keine staatliche Gendarmerie besteht. An unmittelbaren Staatsausgäben für Polizeizwecke findet sich im belgischen Etat lediglich beim Justizministerium neben den Ausgaben für die Polizei- und Kriminalschule ein kleiner Posten für »Maßnahmen der öffentlichen Sicherheit«, der hier eingeordnet ist. In Frankreich gehört die Regelung des Polizeiwesens grundsätzlich ebenfalls zu dem Zuständigkeits- bereiche der Kommunen. Der Staat gewährt wie in Belgien einen Zuschuß zu den Kosten der haupt- städtischen Polizei (1914 11,4 Millionen, 1925 10,8 Millionen Mark Vorkriegskaufkraft) und unterhält daneben eigene staatliche Polizeikräfte in einigen besonders »schwierigen« Städten (Lyon, Marseille, Toulon, Nizza, Straßburg, Mülhausen, Metz). In Italien ist im Gegensatze dazu die Polizei staatlich und streng zentralisiert. Das Corpo di Pubblica Sicurezza besteht aus etwa 11000 Köpfen und ist dem Innenministerium unterstellt. Es handelt sich hier um-eine erst 1925 geschaffene Einrichtung, die die während des Krieges aufgelöste Polizeiorganisation, die Agenti di. Pubblica Sicurezza, ersetzen soll, nachdem die fascistische Regierung ein von der Regierung Nitti gebildetes Corpo di Guardia Regia zunächst wieder beseitigt hatte. Der Rückgang der Polizeiausgaben gegenüber der Vorkriegszeit hängt damit zusammen, daß der neuen Polizeiorganisation nur ein Teil der Aufgaben der alten übertragen worden ist. Diese Umorganisation des Polizeiwesens erklärt auch zum Teil die Steigerung der Ausgaben für die Carabiniert. Die Carabinieri entsprechen etwa der französischen und belgischen staatlichen Gendarmerie. In allen drei Ländern stehen diese Formationen unter der Leitung des Kriegsministeriums, weil sie für den Kriegs- fall als Ergänzung des aktiven Heeres gedacht sind. Während sich jedoch die Aufgabe der Gendarmerie in Frankreich und Belgien auf die Sicherung des platten Landes sowie der ganz kleinen Städte und Flecken beschränkt, werden in Italien, besonders nach der Einschränkung des Corpo di Pubblica Sicurezza, die Carabinieri auch zum Polizeidienst in den Städten herangezogen. Die Steigerung der Ausgaben für die Carabinieri dürfte zu einem Teile auch mit der Verstärkung der Polizeikräfte in den neuen Provinzen zusammenhängen. Die Aufwendungen für öffentliche Gebäude, Parks usw. sind in Frankreich und Belgien verhältnis- mäßig höher als in Italien. In Frankreich wie auch in Belgien ging infolge der französischen Revolution der Besitz der Fürstenhäuser auf den Staat über, während in Italien der Staatsbesitz an solchen Objekten nicht 118