100 Vor dem Kriege lagen die Aufgaben der militärischen Luftfahrt in Händen einer besonderen Direktion im Kriegsministerium. Nach dem derzeitigen Stande sind die verschiedenen Dienstzweige der franzö- sischen Luftfahrt auf ein besonderes Unterstaatssekretariat innerhalb des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten und auf je eine besondere Ministerialabteilung in den Ministerien des Krieges, der Marine und der Kolonien verteilt. Dem Unterstaatssekretär fallen in der Hauptsache zwei bedeutende Aufgaben- gebiete zu, und zwar das gesamte Flugzeugbau- und Luftfahrtversuchswesen und die Fürsorge für die private Luftfahrt. Es ist anzunehmen, daß ersteres vor allem dem Interesse der militärischen Luftfahrt dient, zumal im technischen Dienst und in der Fabrikationsabteilung ständig etwa ein Drittel des Per- sonals aus Militärpersonen besteht, die von der aktiven Truppe abkommandiert sind. Hinsichtlich der Fürsorge für die private Luftfahrt handelt es sich vornehmlich um die Vergebung von Subventionen an private Gesellschaften und die Errichtung und den Ankauf von Flugstationen und Flugplätzen; diese sollen zwar in erster Linie der Handelsluftfahrt dienen, haben aber in zweiter Linie auch erhebliche Be- deutung für die” militärische Luftfahrt, insbesondere, da der Einrichtung von Luftverkehrslinien wie denen nach Nordafrika und nach Osteuropa in weit höherem Maße ein militärischer Charakter innewohnt als vergleichsweise den Luftverkehrslinien in Großbritannien (vgl. »Private Luftfahrt« S, 381 ff.). Nach dem Etat ließ sich nicht erkennen, inwieweit die Ausgaben des Unterstaatssekretariats für das Luftfahrwesen auf militärische Zwecke Bezug haben. Bei der Aufarbeitung wurden sämtliche hierunter ausgewiesenen Ausgaben zur privaten Luftfahrt gerechnet. Es ist möglich (vgl. auch die betreffenden Ausführungen über die private Luftfahrt in Frankreich S. 383 ff.), daß von dem Gesamtposten des Unter- staatssekretariats in Höhe von 163 Millionen fr. ein Teil unter das Aufgabengebiet der militärischen Luftfahrt gehört. Einerseits ist zwar bekannt, daß in Frankreich für den Ausbau der Handelsluftfahrt außerordentliche Summen aufgewendet werden, andrerseits spricht für die angegebene Vermutung der Vergleich mit den entsprechenden Ausgaben Großbritanniens (vgl. » Private Luftfahrt«S. 381 ff.) und die Tatsache, daß die unzweideutig für die Handelsluftfahrt bestimmten Aufwendungen — insbesondere die Subventionen — nur einen Betrag von etwa 60 Millionen fr. ausmachen. Die militärischen Luftstreitkräfte sind dem Heer, der Marine und der Kolonialarmee eingegliedert. Militärorganisatorisch gehören die Luftstreitkräfte, die in den Kolonien — in Indochina und Westafrika — stationiert sind, zur Heeresluftflotte. Die betreffenden Ausgaben sind jedoch im Kolonialetat ausgewiesen. Bei der Aufarbeitung wurde unter Landesverteidigung lediglich die Heeres- und die Marineluftflotte des Mutterlandes berücksichtigt. Die Heeresluftfahrt untersteht der Direction de ’ Aeronautique Militaire innerhalb des Kriegsmini- steriums. Die gesamten Heeresluftstreitkräfte des Mutterlandes sind in zwei Divisionen mit neun Re- yimentern zusammengefaßt. Im Rheinlande, in Nordafrika und in der Levante sind fünf Regimenter und vier Gruppen stationiert. Außerdem gehören zum Kolonialheere zwei Geschwader in Indochina und ein Geschwader in Westafrika. Auf Grund des Gesetzes vom 22. Oktober 1919, Artikel 2, werden die Kolonien zur Beteiligung an den Unterhaltungskosten der in ihrem Gebiete stationierten Luftstreitkräfte mittels an das Mutterland zahl- barer Kontributionen herangezogen. Im Artikel 157 des Finanzgesetzes für den 1925er Etat ist die Höhe dieser Kontributionen für Indochina und Französisch-Westafrika festgesetzt: sie betragen: 1924 1925 in 1000 fr. N Westafrika ........ 100 300 Insgesamt .... 475 1000 Insgesamt umfaßt die Heeresluftwaife (ohne die erwähnten drei Kolonialgeschwader) 132 Geschwader mit je 3 Offizieren und 60 Mann Flugpersonal und‘ durchschnittlich je 12 Flugzeugen, mithin etwa 8300 Mann Gesamtpersonal und annähernd 1600 Flugzeuge. Im einzelnen verteilen sich die Ge- schwader wie folgt!‘ Beobachtungsflugzeuge ................... 42 Geschwader Jagdfugzeilge u Kr en rrRerrn Bombenflugzeuge. +... 0000er Flugzeuge in Algier und Tunis ......... Flugzeuge in’Marokko ...0....00000 0700 Flugzeuge in der Levante ............ Insgesamt .... 132 Geschwader 1y Nach Annuaire Mülitaire 1926, a. a. O0., 8. 646ff @“