— 486 — wie z. B. die verschiedenen oben genannten hygiene- und gewerbepolizeilichen Funktionen. Ihr Aufgaben- gebiet umschließt alle Verwaltungsaufgaben der Rural Districts, ist jedoch, abgesehen von der größeren Intensität der Verwaltungstätigkeit auf den genannten Gebieten, in gewisser Richtung noch umfangreicher. So liegt den Urban District Councils die Fürsorge für das höhere Schulwesen ob, wenn die Kosten dafür den Ertrag einer Penny-Rate*) nicht übersteigen, desgleichen in Bezirken mit über 20 000 Einwohnern die Pflege des Elementarschulwesens, die Aufstellung von Bebauungsplänen, die Pflege des Fach- unterrichts sowie in Bezirken mit über 10 000 Einwohnern die Bestellung einer selbständigen Siedlungs- behörde u.a.m. Der Unterschied zwischen Urban Distriets und Municipal Boroughs (Non-County Boroughs) ist gering, er erklärt sich aus der verschiedenen Entstehungsart. Während Urban Distriets durch den Grafschaftsrat mit Zustimmung des Ministry of Health gebildet werden können, bedarf der Municipal Borough einer königlichen Charter. Ende 1925 gab es in England und Wales 253 Municipal Boroughs. Ihre Aufgaben- gebiete sind dieselben wie die der Urban Distriets und wesentlich nur in einem Punkte erweitert: Alle Städte, die 1881 über 10000 Einwohner hatten, müssen, diejenigen, die nach dem 31. Dezember 1882 Stadt wurden und 20 000 Einwohner haben, können Polizei unterhalten. Im übrigen findet sich in den Municipal Boroughs gegenüber den Urban Distriets eine höhere Intensität der Verwaltungstätigkeit hin- sichtlich der Straßenpolizei, der Gewerbepolizei und ähnlichem. Die Verpflichtung zur Fürsorge für das Elementarschulwesen beginnt schon bei 10 000 Einwohnern, und in einer Anzahl von Städten, die im Lunacy Act von 1890 genannt sind, wird die Irrenfürsorge in den städtischen Aufgabenkreis einbezogen. Die umfassendste örtliche Verwaltungseinheit ist die allgemeine Verwaltungsgrafschaft (County). Es gibt in England und Wales 61 Verwaltungsgrafschaften. Der Aufgabenkreis ihrer Selbstverwaltungs- körperschaften (County Councils) setzt sich zusammen aus Aufgaben, für deren Besorgung der County Council alleiniger Funktionär ist, und aus solchen, die der County Council an Stelle der sonst damit betrauten lokalen Selbstverwaltungskörper zu übernehmen hat. Zu letzteren gehören: die Mutterschafts- und Klein- kinderfürsorge, die Tuberkulose- und Geschlechtskrankheitenbekämpfung, Trinkerfürsorge, Kleinwohnungs- beschaffung, Siedlungswesen u. a. m. Hinsichtlich dieser Verwaltungsfunktionen ist der County Couneil in ziemlich weitgehendem Maße gleichzeitig Aufsichtsbehörde über die nachgeordneten Selbstverwaltungs- körperschaften und kann bei deren Versagen die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung von Mißständen treffen. Dagegen obliegt dem County Council als alleinigem Verwaltungsträger das Elementarschulwesen und der höhere Unterricht, die Geisteskrankenfürsorge, Blindenfürsorge, die Polizei (außer in den oben angeführten Sonderfällen), die Beaufsichtigung des Hebammenwesens, die Automobil-, Theater-, Kino-, Rennveranstaltungskonzessionierung, die Unterhaltung und Ausgestaltung des Hauptstraßennetzes, Unterstützung von Kleinpächtern, die Unterhaltung von Besserungsanstalten. die Unterstützung des Wohnungsbaues für Arbeiter. Als besondere Grafschaften sind gewisse Großstädte (; County Boroughs) organisiert, von denen es in England und Wales Ende 1925 82 gab. Ihr Aufgabenkreis deckt sich im wesentlichen mit dem der Verwaltungsgrafschaft, doch kommen bei ihnen noch alle diejenigen Funktionen hinzu, die sich aus dem städtischen Charakter dieser Verwaltungseinheit ergeben. Die Aufgaben, die innerhalb der Verwaltungs- graischaft dem Rural District, Urban District und dem Municipal Borough, in einigen Fällen sogar dem Parish zufallen, werden in den County Boroughs zu eigenen Funktionen. Aus dieser Häufung der Aufgabengebiete ergibt sich der besonders große Umfang der Ausgaben der County Boroughs. n Eine besondere Stellung innerhalb der englischen Lokalverwaltung nimmt der hauptstädtische Bezirk von London (County of London) ein. Er wird gebildet aus der City of London und 28 sogenannten Metropolitan Boroughs. Diese unterscheiden sich von den gewöhnlichen Municipal Boroughs nur dadurch, daß gewisse aus dem Charakter der Weltstadt erwachsende Aufgaben, die für gewöhnlich den Borough Couneils überlassen werden, bei dem London County Council liegen. Es handelt sich in erster Linie um m a an dan District gebildet ist, sowie um die Regelung des Kleinkinderfürsorge der Tuberkulosebekäm m Mg NEE N unten ns Multerschälte” nn Ferougb nd aEichen a Pe KOT T NE u & NN die ‚Cownty of London und die Metropolitan auf historischen Gründen beruhende Sond toi ed N az un die Municipal Bong: Die selbständigen Regelung des Polizeiwesens ne ne ung Cor Oüly of London kommt hauptsächlich in der ] der Trrenfürsorge zum Ausdruck. Neben die im vorstehenden skizzierten Einheiten der allgemeinen örtlichen V erwaltung von England ınd Wales treten noch Sonderorganisationen für spezielle Zwecke. Von ihnen sind die wichtigsten die Poor Law Unions. 1) Steuersatz pro £ des Grundsteuerwertes