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        <title>Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit</title>
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        Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs
Nr. 2
Die Staatsausgaben
von Großbritannien, Frankreich,
Belgien und Italien
in der Vor- und Nachkriegszeit
Unterlagen zum internationalen Finanzvergleich
Bearbeitet im Statistischen Reichsamt
Berlin 1927
Verlag von Reimar Hobbing in Berlin SW61
Ladenpreis 25.— Reichsmark
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        Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs
Nr. 2
Die Staatsausgaben
von Großbritannien, Frankreich,
Belgien und Italien
in der Vor- und Nachkriegszeit
Unterlagen zum internationalen Finanzvergleich
Bearbeitet im Statistischen Reichsamt
Berlin 1927
Verlag von Reimar Hobbing in Berlin SW61
Ladenpreis 25,— Reichsmark
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        SO
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3 vr S
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        Vorbemerkung.
Das Problem des internationalen Finanzvergleichs ist schon oft in Angriff genommen worden. Befriedigende
 Lösungen liegen aber noch nicht vor. Auch die hier niedergelegte Bearbeitung ist nur ein
vorläufiger Versuch, der sich auf einen kleinen Teil des weitschichtigen Problems beschränkt. Es
werden nämlich zunächst nur die Ausgaben, und zwar die Staatsausgaben behandelt. Über die
Kommunalausgaben können im ersten Kapitel des Anhangs nur einige erste Zusammenstellungen gegeben
 werden. Auch beschränkt sich die Untersuchung auf wenige Länder: Grobe eiden, Frankreich,
 Belgien und Italien. Von 26 anderen Staaten sind nur die Hauptposten des ; rabeetats im
zweiten Kapitel des Anhangs aufgeführt. Die erforderlichen Vergleichsgrundlagen Deutschland
werden sich aus der in Arbeit belindlichen deutschen Finanzstatistik ergeben. Die gearbeitung der
Steuern und der übrigen Einnahmearten sowie die Einbeziehung weiterer Länder muß späteren Veröffentlichungen
 vorbehalten bleiben.
Eine wesentliche Aufgabe der textlichen Erläuterungen besteht darin, auf die Lücken und die noch
ungelösten Probleme hinzuweisen. Vor einer Benutzung der ziffernmäßigen Angaben ohne
Berücksichtigung der textlichen Erläuterungen muß deshalb ausdrücklich gewarnt
werden,
Wenn trotz der Begrenzung der Untersuchung die Ergebnisse schon jetzt vorgelegt werden, so geschieht.
 es mit Rücksicht auf die große wissenschaftliche sowie finanz- und wirtschaftspolitische Bedeutung
 des Problems und in .der Hoffnung, durch weiteren Ausbau, vor allem auch auf Grund
positiver und kritischer Mitarbeit des Auslandes zu einer tieferen Erkenntnis der Möglichkeiten und
der Grenzen des internationalen Finanzvergleichs zu kommen.
Die Arbeit ist. in der finanzstatistischen Abteilung von der wissenschaftlichen Gruppe: »Ausländische
Finanz- und Steuerstatistik« (Referent Privatdozent Dr. Gerhard Colm) durchgeführt worden.
Statistisches Reichsamt.
Wagemann.
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        Gliederung.
Seite
Vorbemerkung ......... EA
Erster Teil: Grundlegung.
Erstes Kapitel: Entwicklung, Aufgaben und Schwierigkeiten des internationalen Finanzvergleichs ..........
Zweites Kapitel: Die Regierungsentwürfe zu den Haushaltvoranschlägen als Grundlage einer vergleichenden
Bearbeitung der Staatsausgaben ....... Öe
Zweiter Teil: Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer.
Methodische Vorbemerkungen. TEE RE EN 43
Erstes Kapitel: Die neuere Finanzentwicklung in Großbritannien ..........0000000000 rer AA
Zweites Kapitel: Die neuere Finanzentwicklung in Frankreich .............00.000000000r irren 60
Drittes Kapitel: Die neuere Finanzentwicklung in Belgien .....0..000 re 98
Viertes Kapitel: Die neuere Finanzentwicklung in Italien ............000000000r rer 95
Dritter Teil: Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabezwecken.
Methodische \ KR 100
Erstes Kapitel? erste StAAtSOFER A N
Zweites Kapitel: OCT 111
Drittes Kapitek Innere Verwaltlg nenne er ER
Viertes- Kapitel: Auswärtige Angelegenheiten... rer 120
Fünftes- Kapitel: Kolonie ee DET DE Tr re 121
Sechstes Kapitel: Landesverteilie une ne ET TE 130
Siebentes Kapitel: FiMANZ VE WAL GR AT Be et 183
Achtes Kapitel: Unterricht, Kunst und N
Neuntes Kapitel: NER WESONET TERN ET 292
Zehntes Kapitel: SO21Me AUTOR 294
Elftes Kapitel: WIESE ER NK 334
Zwölites Kapitel: Staatliche Bw N A EEE ee 806
Dreizehntes Kapitel: Ausgaben auf Grund des KG
Vierter Teil: Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten.
Erstes Kapitel: Ausgaben für die eigentliche St VW HN
Zweites Kapitel: Zinsen und ATOT SALON FE RE 431
Drittes Kapitel: Renten und Unterstützungen FERNER KAAEE A FA EEK en 30
Viertes Kapitel: Subventionen RA Er ER a 434
Fünftes Kapitel: A AR EEE 438
Sechstes Kapitel: Überweisungen KARA RG EARTH REN HERE ER ERER FR EE K E T  AA
Siebentes Kapitel: Staatsausgaben und Volkseinkommen (Zusammenfassung) er rer 7 AD
Fünfter Teil: Tabellen.
Anhang.
Erstes Kapitel: Die Kommunalfinanzen der vier Vergleichsländer ................. A 400
Zweites Kapitel: Übersichten über die Staatsausgaben verschiedener anderer Länder ‚1400000. ....00.4, 500
LET LE TB 517
InhaltsPersieht.. . RT 529
Alphabetisches Rep 539
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        Erster Teil.
Grundlegung.
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        Erstes Kapitel.
Entwicklung, Aufgaben und Schwierigkeiten des internationalen FinanZvergleichs.
I. Die Entwicklung der international vergleichenden EN ke
N AI
Der internationale Finanzvergleich gehört zu den ältesten Problemen, mit denen sich die Statistı
haupt befaßt hat. Er wurzelt in der deutschen »Universitätsstatistik«, die im 17. Jahrhundert von Hermann
 Conring*!) insbesondere unter dem Gesichtspunkt der akademischen Ausbildung der zukünftigen
Staatsbeamten begründet wurde, und die dann zu einem der hauptsächlichen Arbeitsgebiete der deutschen
Kameralisten wurde, Freilich konnte bei den Kameralisten von einer reinen Finanzstatistik noch keine
Rede sein. Sie betrieben eine auf immer mehr Staaten sich erstreckende international vergleichende
Staatenkunde, welche in sehr umfassender Weise auch alle »Hilfsmittel« des Staates, besonders
die Bevölkerung sowie die Gewerbe- und Handelstätigkeit behandelte. Vor allem aber suchten sie die
öffentlich-rechtlichen Verhältnisse in den verschiedenen Staaten darzustellen und, soweit es möglich
war, zu vergleichen. Als zu Beginn des 19. Jahrhunderts die öffentliche Budgetwirtschaft aufkam, wurden
 die Daten der Einnahme- und Ausgabevoranschläge in steigendem Maße zum Rückgrat dieser vergleichenden
 Staatenkunde; Die Budgetdaten waren am besten geeignet, die Kenntnis von den öffentlichen
Einrichtungen in den verschiedenen Staaten zahlenmäßig zu ergänzen und ein exaktes Bild von der finanziellen
 Lage der Staaten zu geben, So entwickelte sich auf dem Boden der weit ausholenden international
vergleichenden Staatenkunde der Kameralisten allmählich die internationale Finanzstatistik, die ursprünglich
 nichts anderes war als eines der Hilfsmittel zur Erkenntnis der Einrichtungen und Wirksamkeit
der Staaten, verwoben in den ganzen Komplex des kameralistischen Lehrstoffes, So wird zu Beginn des
19. Jahrhunderts die vergleichende Finanzstatistik im kameralistischen Sinne, d.h. im Rahmen der
gesamten Staatenkunde behandelt.?) Dann macht sie einen Isolierungsprozeß durch. Sie löst sich allmählich
 von den übrigen Disziplinen der Kameralisten, wie z. B. der Bevölkerungslehre, los und entwickelt
sich zur reinen Finanzstatistik, Die übrigen »Hilfsmittel« der Staaten wurden nur noch insoweit
herangezogen, als sie geeignet waren, die Daten der Finanzstatistik zu bekräftigen und ihr Verständnis
zu erleichtern. Während also ursprünglich im Rahmen der Universitätsstatistik die allgemeine Lage
der Staaten und die Organisation ihrer Verwaltung die Hauptrolle spielten, und die Finanzstatistik
nur nebenher, als Hilfsmittel, behandelt wurde, ist die Beziehung zwischen Finanzstatistik und allgemeinen
 statistischen Angaben nunmehr umgekehrt, Das Buch des Freiherrn v. Reden »Allgemeine
vergleichende Finanzstatistik«3) bildet einen gewissen Abschluß der dem Problem in dieser Art gegenüberstehenden
 Literatur.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts kommt in die Behandlung der internationalen Finanzstatistik eine Wendung.
 Die öffentlichen Aufgaben wurden immer größer, Immer stärkere Anforderungen mußte der Staat
an die Volkswirtschaft stellen. Um einen Anhaltspunkt zur Beurteilung der Steuerlasten zu gewinnen,
machte sich das Bedürfnis nach internationalen Vergleichen besonders auch zwischen den konkurrierenden
Ländern geltend. So entstand das zweite große Motiv für die internationale Finanzstatistik: der Belastungsvergleich.
 Während die Kameralisten im Rahmen der Staatenkunde das öffentliche Finanzwesen
 möglichst in allen Einzelheiten darstellten, um die Unterschiede der staatlichen Einrichtungen und
der staatlichen Wirksamkeit auf diese Weise zu erkennen, führte der zweite Gesichtspunkt, der Belastungsvergleich,
 zu der Notwendigkeit, die Vielheit der Finanztatsachen im Endergebnis auf wenige zusammenzefaßte
 Zahlen zu konzentrieren. Die neuere Entwicklung der Finanzstatistik besteht demnach ‚vor
allem in einer Reihe von Versuchen, die Finanztatsachen der verschiedenen Länder auf eine vergleichbare
 Grundlage zu bringen; sie begannen schon auf den ersten Tagungen des Internationalen Statistischen
 Kongresses ein mitbestimmender Gesichtspunkt zu werden, spielten dann in den Diskussionen
um die deutsche Finanzreform (1908) und den Wehrbeitrag eine wichtige Rolle und wurden vollends durch
die Bestimmungen des Versailler Vertrages und die Verhandlungen über die interalliierten Schulden zu
dem aktuellen Kernproblem der internationalen Finanzstatistik.
Das Problem der international vergleichenden Finanzstatistik wurde mehrfach auf den Tagungen des Internationalen
 Statistischen Kongresses behandelt, Auf der zweiten Tagung dieses Kongresses in Paris (1855),
die für die weitere Entwicklung der internationalen Finanzstatistik von grundlegender Bedeutung war, wurde
1), Examen Rerum Publicarum Totius Urbis, enthalten in Bd. IV seiner gesammelten Schriften, herausgegeben von J. W. Goebel, 7 Bde.,
Braunschweig 1730.
?) So z. B. bei Frhr. v. Malchus, Statistik und Staatenkunde, 1826.
2) Darmstadt 1851.
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        die Dringlichkeit einer Erhebung über die finanziellen Verhältnisse der verschiedenen Staaten betont. Auf
der nächsten Tagung, die im Jahre 1857 in Wien abgehalten wurde, stand die internationale Finanzstatistik
im Mittelpunkt der Verhandlungen, Durch eine besondere Kommission, der u, a. Freiherr v, Reden und
Freiherr v, Czoernig angehörten, wurde ein bis in alle Einzelheiten ausgearbeitetes Programm zur internationalen
 Finanzstatistik aufgestellt!). Das Programm, das nach dem Urteil von Zahn?) von »außerordentlicher
 Sachkenntnis und großem Scharfsinn zeugt« und »gewissermaßen das zu erstrebende Ideal
auf diesem Gebiete darstellt«, sah eine sehr ins einzelne gehende Erfassung der Staatseinahmen, der
Staatsausgaben sowie des Staatsvermögens vor. Auf den weiteren Tagungen des Internationalen Statistischen
 Kongresses®) wurde das Problem der internationalen Finanzstatistik nur kurz behandelt. Wesentliche
 weitere Fortschritte wurden nicht erreicht. Im Anschluß an die Tagung im Haag 1869 veröffentlichte
 Carl Victor v, Riecke 1876 seine Denkschrift »Die internationale Finanzstatistik, ihre Ziele und
ihre Grenzen«*), in welcher zum ersten Male die Schwierigkeiten des internationalen Finanzvergleichs
richtig darin erkannt wurden, daß die Finanzgebarung nur aus der individuellen Entwicklung der Einzelstaaten
 zu verstehen ist, und daß die Unterschiede der staatlichen und finanziellen Struktur einem exakten
Vergleich im Wege stehen.
Im teilweisen Zusammenhange mit den Diskussionen auf den Tagungen des Internationalen Statistischen
 Kongresses bzw. im Anschluß daran entstand eine Reihe wertvoller Arbeiten über das Problem der
internationalen Finanzstatistik, Hiervon sind aus der deutschen Literatur besonders die Bücher von Freiherr
 Carl v. Czoernig®), E. Pfeiffer®), Ph. Gerstfeld”) und R, v. Kaufmann®) zu erwähnen®). Es
ist zu bemerken, daß die groß angelegte international vergleichende Darstellung von Czoernig von der
&amp;gt;»k. k. Direktion der administrativen Statistik« amtlich herausgegeben ist. Aus den letzten Jahren vor
dem Kriege ist neben den Untersuchungen von Schwarz") vor allem die Arbeit von Zahn »Die Finanzen
der Großmächte« 11) zu erwähnen, an die sich eine grundsätzliche Diskussion der aufgerührten Probleme
anschloß*”). In unmittelbarem Zusammenhange mit der Finanzreform steht das Gutachten von Adolph
Wagner »Zur Kritik der Berechnungen über die finanziellen, namentlich Steuerbelastungen der Bevölkerung
 sowie über die Vergleichung zwischen den bezüglichen Daten der verschiedenen Staaten«13),
In der ausländischen, insbesondere englischen Literatur, wurde die Finanzstatistik sehr viel einseitiger
als Steuerstatistik betrieben, weil die liberale Staatsauffassung eine Beschäftigung mit den als Last empfundenen
 Steuern sehr viel näher legte als eine Beschäftigung mit den öffentlichen Leistungen, die ihren Ausdruck
 in den öffentlichen Ausgaben finden.
In der Nachkriegszeit hat die Beschäftigung mit dem Problem des internationalen Finanzvergleichs in
Deutschland wie auch im Ausland erneut einen außerordentlich starken Antrieb erfahren. Im Zusammenhang
 mit der Reparationsfrage und der Frage der interalliierten Schulden gewann der »Steuerbelastungsvergleich«
 eine ungewöhnliche politische Bedeutung als ein angeblicher Maßstab für die »Leistungsfähigkeit«.
 Nunmehr wurde die Finanzstatistik fast nur noch unter diesem Gesichtspunkt gesehen, während
die Benutzung der Finanzstatistik als Hilfsmittel zur vergleichenden Beschreibung der Staatseinrichtungen
 im Sinne der Kameralisten völlig in den Hintergrund trat. Das politische Problem des Steuer-?)
 Vgl. den Rechenschaftsbericht über die 3, Versammlung des Internationalen Statistischen Kongresses, Wien 1858; ferner Carl Vietor
v.Riecke, Die Internationale Finanzstatistik, ihre Ziele und ihre Grenzen, Stuttgart 1876.
?) Art. »Internationale Finanzstatistike im Allgemeinen Statistischen Archiv, Jahrgang 1915, S. 3434.
*) London 1860, Berlin 1863, Florenz 1867, im Haag 1869, Petersburg 1872, Stockholm 1874.
*) Stuttgart 1876.
5) Das österreichische Budget für 1862 in Vergleichung mit jenen der vorzüglicheren anderen europäischen Staaten, 2 Bde., Wien 1862;
von demselben Verfasser: Darstellung der Einrichtungen über Budget, Staatsrechnung und Controle in Österreich, Preußen, Sachsen, Bayern,
Württemberg, Baden, Frankreich und Belgien, Wien 1866.
®) Vergleichende Zusammenstellung der europäischen Staatsausgaben, 1865 (2. Auflage 1877).
7) Beiträge zur Reichssteuerfrage auf Grund einer Vergleichung der Ausgabe- und Einnahmeverhältnisse im Deutschen Reich mit denen
ler größeren Staaten Europas, Leipzig 1879.
*) Die öffentlichen Ausgaben der größeren europäischen Länder nach ihrer Zweckbestimmung, 3. Auflage, Jena 1893.
®) Frhr. v.Riecke unterzieht in seiner erwähnten Denkschrift besonders die Werke von zo ernig einer eingehenden Würdigung und hebt
an weiteren hervorragenden Veröffentlichungen auf dem Gebiet der internationalen Finanzstatistik noch das Buch von Maurice Block, L’Europe
Politique et Sociale (Paris 1869; besonders hat das 3. Kapitel der 1. Abteilung die öffentlichen Finanzen zum Gegenstande) sowie den Goxhaischen
 Hofkalender (Jahrgang 1874 und 1876) hervor.
2%) Otto Schwarz, Die Finanzsysteme der Großmächte, Leipzig 1909,
2) Berlin 1908.
12) Vgl. vor allem Plenge in der Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Jahrgang 1908, 8. 713ff. Plenge stellt hier an sich berech-Dies
 lag aber Acht In der Abıoht der aheechen Aral DO die Bann EP "NE GETAN worden können, wie te Der vorgelegt wird
ar e1t, Vgl. die Entgegnung von Zahn in den Annalen des Deutschen Reiches, Jahr-5
 nn EN EEE BO En OO Er ES eines Gesetzes, betreffend Änderungen im Finanzwesen, zusammengestellt im Reichs-
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        Yu

vergleichs verlangte nach so schnellen Lösungen, daß die wissenschaftlich-kritische Bearbeitung hierunter
zeitweise gelitten hat. Aber neben diesen zu politischen Zwecken von allen Seiten angestellten Berechnungen
 gingen doch auch in den Nachkriegsjahren gründlichere Untersuchungen tatsächlicher und
methodischer Art einher,
Das Internationale Statistische Institut hatte bereits. im Jahre 1913 die Versendung eines Fragebogens
beschlossen, der von Zahn entworfen war und bei weitem nicht derartig ins einzelne gehende Ansprüche
stellte wie das Programm von 1857. Zur Ausführung dieses Beschlusses kam es infolge des Krieges erst
im September 1920. Von 19 Staaten gingen Antworten ein. Um eine weitere Verzögerung zu vermeiden,
wurde das Ergebnis für eine Reihe von Ländern, die nicht geantwortet hatten, durch Zusammenstellungen
aus den erreichbaren Quellenwerken ergänzt. Das Ergebnis wurde in dem Band VIII des » Annuaire International
 de Statistique«1) veröffentlicht. Ihm sind die Staatsrechnungen von 1913 bzw. 1913/14 zugründegelegt
 worden,
Nachdem im Jahre 1920 das Problem der internationalen Finanzstatistik auf der Brüsseler Finanzkonferenz?)
 im Zusammenhang mit der Reparationsfrage erörtert worden war, hat der Völkerbund
Arbeiten auf diesem Gebiete eingeleitet. Unter Berufung auf die Verhandlungen der Brüsseler Finanzkonferenz
 gab er 1922 das M6morandum sur les Finances Publiques 1921 heraus, in welchem die Finanzen
von 26 Staaten behandelt werden. Im Jahre 1923 erschien eine Fortführung über die Finanzen des
Jahres 1922 für 14 Staaten. Ein weiteres Memorandum befindet sich zur Zeit (Ende 1926) in Vorbereitung,

An privaten Arbeiten ist zunächst eine gründliche Untersuchung von Seligman?) zu nennen. Einen
umfangreichen Beitrag zum Problem des Finanzvergleichs veröffentlichte Shirras in seinem Vortrage
vor der Royal Statistical Society im Juni 1925%) mit ausgedehntem Ziffernmaterial. In methodischer
Hinsicht brachte insbesondere Stamp in der Diskussion dieses Vortrags wichtige Anregungen, Im
Zusammenhang mit dem Problem der interalliierten Schulden wurden eingehende Untersuchungen des
National Industrial Conference Board in der Veröffentlichung »The Inter-Ally Debts and the United
States«, New York 1925, vorgelegt.
Neben diesen Versuchen, Material für den Finanzvergleich bereitzustellen, ging eine lebhafte Diskussion
über den Sinn und die Methoden der vergleichenden Finanzstatistik. Hierbei ist besonders die Arbeit
von Gerloff, »Steuerbelastung und Wiedergutmachung, ein Beitrag zur Reparationsfrage«®), zu erwähnen.
In dieser Arbeit wird vor allem schon auf die Problematik derartiger Vergleiche hingewiesen, Diese Bedenken
 bringt in schärfster Form eine Schrift von Waldemar Holz, »Sind internationale Vergleiche steuerlicher
 Belastung möglich? «®), zum Ausdruck, Die Schwierigkeiten des Steuerbelastungsvergleichs werden
lerner in dem Beitrag von Bräuer, »Steuerbelastungsvergleiche« im Handwörterbuch der Staatswissenschaften”),
 dargelegt. Im Juni 1925 hielt Alberto Pirelli, der dem Dawes-Komitee selbst angehört hatte,
auf der Tagung der Internationalen. Handelskammer in Brüssel einen Vortrag über den Finanzbelastungsvergleich,
 der besonders in methodischer Hinsicht wertvoll ist®) und bemerkenswerte praktische Anregungen
 enthält,
Eine umfassende Darstellung der Probleme findet sich ferner in dem Beitrag von Zahn zum Handwörterbuch
 der Finanzwissenschaft?) und in der Abhandlung »Finanzstatistik« im Handwörterbuch der
Staatswissenschaften!®). Ferner ist der Aufsatz von Colm im Weltwirtschaftlichen Archiv!!) über »Die
methodischen Grundlagen der international vergleichenden Finanzstatistik« zu erwähnen, der in methodischer
 Hinsicht für die vorliegende Arbeit von Bedeutung war. Das verstärkte politische Interesse am
?) Herausgegeben von dem Office Permanent de V Institut International de Statistique (Haag 1921).
*) »Die internationale Finanzkonferenz in Brüssel vom 24. September bis 8. Oktober 19206, Reichstagsdrucksachen, 1. Wahlperiode 1920,
Nr. 922. Ferner. Lotz »Die Brüsseler internationale Finanzkonferenz von 1920« in Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und
Volkswirtschaft im Deutschen Reiche, 44. Jahrgang, 4. Heft, 1920, besonders der Abschnitt: »Ergebnis der Brüsseler Konferenz hinsichtlich
der Steuerbelastung in Deutschland und Frankreich«, S. 254.
3) Studies in Public Finance, New York 1925, Chap. I: Comparative Tax Burdens in the Twentieth Century.
4) »Volkseinkommen und Besteuerunge, Vortrag von G. Findlay Shirras (Bombay), deutsch herausgegeben von M. J. Bonn. (Übersetzt
und mit Anmerkungen versehen von Colm und Frank). Mit Diskussionsreden von Sir Josiah Stamp, F. Layton u. a. und mit einem Anhang
über den Finanzbelastungsvergleich von Alberto Pirelli, ehemaligem Mitglied des Dawes-Komitees, Jena 1926,
5) Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Bd. 168, München und Leipzig 1924. |
®) Probleme des Geld- und Finanzwesens, 2. Bd., Leipzig 1924; die wichtigen Gedankengänge dieser Schrift finden sich bereits zuvor in
lem Aufsatz »Über den Vergleich steuerlicher Belastungen« im Allgem. Statist. Archiv, Bd. XIII, 1921/22.
7) 4. Auflage, VII. Bd., 8. 1087 bis 1101.
®) Vgl. Anmerkung 4 oben.
*) Art. »Finanzwirtschaft und Statistike, Jena 1926.
») 4. Auflage, IV. Bd., 8. 107 bis 151.
1) Weltw. Archiv, Bd. 22, Oktober 1925, Heft 2, 8. 222 ff.
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        10 —
Problem -des internationalen Finanzvergleichs führte dann noch zu einer lebhaften internationalen
Diskussion, an der sich Autoren vor allem in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, den Vereinigten
Staaten, Rußland und der Schweiz beteiligt haben*).
Il. Die Aufgaben der international vergleichenden Finanzstatistik,
Auch die vorliegende Bearbeitung dieses alten Problems der Finanzstatistik, die das Statistische Reichsamt
 hiermit der Öffentlichkeit vorlegt, entstand aus der Beschäftigung mit dem Problem des Steuerbelastungsvergleichs?).
 Bei der Untersuchung der Möglichkeiten eines wissenschaftlich einwandfreien
Steuerbelastungsvergleichs wurde das Statistische Reichsamt aber dazu gedrängt, sich ein Bild von der
gesamten Finanzstruktur der betreffenden Länder zu machen, da die Bedeutung der Steuern nur im
Zusammenhang des ganzen Finanz- und Staatssystems richtig erkannt werden kann. Denn wie schon
im Sachverständigengutachten?) ausgeführt wird, leidet der Steuerbelastungsvergleich daran, daß die
volkswirtschaftliche Bedeutung der Steuern je nach ihrer Verwendung, d.h. je nach den Ausgaben, die
aus ihnen bestritten werden, verschieden ist, Eine Steuer, die z, B, zu Reparationszahlungen an das
Ausland verwandt wird, ist wirtschaftlich von ganz anderer Wirkung als eine solche, aus der Zinszahlungen
 im Inlande oder z., B. Gehaltszahlungen gedeckt werden. Es ergab sich deswegen die Notwendigkeit,
 den Finanzvergleich vorzubereiten durch eine Untersuchung über die verschiedene staatliche
und finanzielle Struktur der Länder, die für den Finanzvergleich in Frage kommen, Dadurch kehrte die
Arbeit von ihrem Ausgangspunkt des Belastungsvergleichs zu dem ursprünglichen Ausgangspunkt der
Finanzstatistik, zur vergleichenden Staatenkunde, wie sie die Kameralisten betrieben haben,
wieder zurück, Indem die Arbeit an Hand der Etatsziffern die verschiedenen Aufgabengebiete der
einzelnen Staaten eingehend untersucht und zur Erkenntnis der Unterschiede gegenüberstellt, bildet sie
eine Fortsetzung der früheren Versuche des 19. Jahrhunderts.
Bei der Gliederung der Staatsaufgaben und der durch sie bedingten Staatsausgaben nach den verschiedenen
 Zwecken konnte diese Arbeit an die obengenannten Vorarbeiten anknüpfen. Aus den Studien
der verschiedenen Internationalen Statistischen Kongresse, vor allem aber aus den Arbeiten der deutschen
inländischen Finanzstatistik, die ja schon immer bei dem bundesstaatlichen Charakter des Deutschen
Reiches vor die Aufgabe gestellt war, eine Reihe verschiedener Etats auf ein einheitliches Schema zu
bringen, war bereits eine Gliederung der Staatsausgaben nach Zwecken gewonnen, die hier mit verhältnismäßig
 wenigen Änderungen übernommen werden konnte, Ein solches »Einheitsschema« ist erforderlich,
weil die Etats selbst die Ausgaben jeweils nach der verwaltungsrechtlichen Gliederung der Behördenorganisation
 bringen, Diese verwaltungsrechtliche Gliederung ist aber aus der jeweiligen staatlichen
Entwicklung erwachsen und trotz bestehender Ähnlichkeiten in den abendländischen Staatsorganisationen
nicht ohne weiteres international zu vergleichen. Diese Unterschiede der Verwaltungsgliederung suchte
die Finanzstatistik schon immer auszuschalten, Aber sie blieb insofern rein finanzwissenschaftlich
orientiert, als sie die Gliederung unter dem Gesichtspunkt lediglich der Staatsaufgaben vornahm.
Höchstens erfolgte eine nur budgetrechtlich bedeutsame, sachlich unverwendbare Scheidung nach
»ordentlichen« und »außerordentlichen« Ausgaben. Hierbei blieben aber noch. ganz entscheidende
Gesichtspunkte volkswirtschaftlicher Art unberücksichtigt.
Um die Strukturunterschiede in der Finanzwirtschaft der zu untersuchenden‘ Länder richtig herausarbeiten
 zu können, mußte diese Gliederung der Staatsausgaben nach Staatszwecken ergänzt werden
durch eine Gliederung unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten nach »Ausgabearten«,
Es mußte untersucht werden, wie sich die Finanzwirtschaft in den Prozeß der Einkommensbildung und
Einkommensverwendung einfügt, Gerade ein Vergleich unter dem Gesichtspunkt der »Belastung« führt
zu völligen Fehlschlüssen, wenn nicht auch die verschiedene volkswirtschaftliche Bedeutung der Staatsausgaben,
 die verschiedene Bedeutung der »Ausgabearten« berücksichtigt wird, Hier versucht die vorliegende
 Arbeit einen Ausbau der bisherigen Finanzstatistiken in methodischer Hinsicht vorzunehmen,
?) Für weitere Literaturangaben vgl, S, 517 ff.
*) Vgl. hierzu die Begründung, die das Statistische Reichsamt in seinem Überblick über das »Arbeitsgebiet des Statistischen Reichsamts
zu Beginn des Jahres 1925: zur Einrichtung des Referates »Ausländische Finanz- und Steuerstatistik, internationaler Finanzbelastungsvergleiche
zegeben hat: »Von den verschiedensten Seiten des In- und Auslandes wurden in der Vorkriegszeit wie auch in den letzten Jahren Vergleiche
über die Steuerbelastung in den einzelnen Ländern angestellt. Im Gegensatz zur Vorkriegszeit haben diese Vergleiche gegenwärtig nicht nur
A sondern sie sind auch von außenpolitischer Bedeutung. Durch den Vertrag von Versailles,
“3 sn , gleich der Steuerbelastung Deutschlands und der Länder, die in der Kommission für Wiedergutmachung
 vertreten sind, zu einem Maßstab für die Beurteilung des deutschen Steuersystems geworden. Das Sachverständigengutachten hat
liese Grundsätze anerkannt (vgl. Teil I, VIIIb, Teil I1a). Um die erforderlichen Arbeiten hierfür in die Wege zu leiten, ist das Referat »Ausändische
 Finanz- und Steuerstatistik, internationaler Steuerbelastungsvergleich« eingeführt worden« (Vierteljahrshefte zur Statistik des
Deutschen Reiches, 1925, I, 8, 28).
% Vgl. die amtliche Ausgabe der Sachverständigenberichte, Berlin 1924, 8. 55.

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        11-Bei
 der Gliederung der »Ausgabearten« ist zu unterscheiden zwischen der Einkommensbeans pruchung
und der Einkommensverschiebung durch die öffentlichen Körperschaften, Diese Unterscheidung sei
an einem Beispiel erläutert, während für alle Einzelheiten auf die späteren Ausführungen (vgl. S. 36 ff. und
S. 429 ff.) verwiesen werden muß, Zur Erfüllung seiner Zwecke beansprucht der Staat Arbeitskräfte
und Sachgüter, die er im Rahmen der Behördenorganisation in seinen Dienst stellt, Da nun Privatwirtschaft
 und öffentliche Wirtschaft auf den gleichen Fonds von Produktivmitteln angewiesen sind,
werden der privaten Verwendung im gleichen Ausmaß Produktionsmöglichkeiten entzogen, wie der Staat
und die anderen öffentlichen Körperschaften Produktivkräfte in ihren Dienst stellen, d. h. Einkommen
verwenden, Damit ist aber noch nicht gesagt, daß jede derartige öffentliche Einkommensbeanspruchung
auch eine »Belastung« der Privatwirtschaft darstellt. Viele Aufgaben nehmen die öffentlichen Körperschaften
 der Privatwirtschaft ab, und zwar in den einzelnen Ländern in ganz verschiedenem Ausmaße.
Auch hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, daß ein Teil dieser Staatstätigkeit mittelbar oder unmittelbar
der Privatwirtschaft förderlich ist, und daß insofern eine »Belastung« vielfach nur anfänglich und
scheinbar vorliegt,
Neben der öffentlichen Einkommensbeanspruchung steht die öffentliche Einkommensverschiebung.
Hier entzieht der Staat der Privatwirtschaft Mittel, etwa in Form von Steuern, aber nicht, um nun mit
diesen Mitteln selber Produktivkräfte in öffentlichen Dienst zu stellen, sondern um die Kaufkraft auf
andere Staatsbürger zu übertragen, Als Beispiel seien hier die sozialen Unterstützungen oder etwa die
inländischen Zinszahlungen für öffentliche Konsumtivkredite genannt. Unter öffentlichen Konsumtivkrediten
 werden hierbei solche Anleihen verstanden, deren Verzinsung und Amnortisation nicht aus
Erträgen stammt, die unmittelbar durch die betreffenden Kapitalaufwendungen selbst erschlossen sind,
sondern die aus Steuermitteln und anderen öffentlichen Einnahmequellen verzinst und amortisiert werden
müssen, Das wichtigste Beispiel bieten hierfür die zur Kriegführung aufgenommenen Anleihen. Bei Het
diesen öffentlichen Zinszahlungen und bei den Unterstützungen wird den die Steuer zahlenden Staatsbürgern
 die Kaufkraft entzogen, die nunmehr von den Empfängern der Zahlungen ausgeübt werden kann.
Die volkswirtschaftlichen Wirkungen einer solchen Einkommensverschiebung sind nun völlig andere als
bei der oben dargestellten öffentlichen Einkommensbeanspruchung. Der Staat selbst beansprucht hierbei
keine Produktivkräfte. Trotzdem ist auch eine derartige Einkommensverschiebung nicht ohne jede volkswirtschaftliche
 Bedeutung, Jede Änderung der Verteilung führt zunächst in der Übergangszeit zu
Reibungsverlusten, da die Produktion sich auf veränderte Absatzverhältnisse einstellen muß; sie wirkt
aber unter bestimmten Umständen auch auf das Angebot an Arbeitskräften und auf diesem Wege auf
die Produktion ein, wenn die Empfänger der Zahlungen der Notwendigkeit eines Erwerbs aus eigener
Berufstätigkeit enthoben werden. Ebenso üben auch die Steuererhebungen, die zur Bewirkung der
Einkommensverschiebungen erforderlich sind, störende Wirkungen auf den Produktionsprozeß aus,
Andererseits können solche. Einkommensverschiebungen ebenso wie die eigentlichen öffentlichen Verwaltungsleistungen
 auch eine den Produktionsprozeß auf die Dauer fördernde Wirkung haben.
Die Einkommensverschiebung kann sich also nur in begrenztem Ausmaß als »Belastung« der Privatwirtschaft
 auswirken. Hierbei handelt es sich. nach dem Gesagten um völlig andere Zusammenhänge
wie bei der Einkommensbeanspruchung. Wenn die Struktur der öffentlichen Ausgaben unter
diesen Gesichtspunkten beträchtliche Unterschiede aufweist, ist ein Vergleich der
Gesamtausgaben oder — was das gleiche ist — der Gesamteinnahmen oder der Steuern als
Maßstab der finanziellen Belastung unmöglich.
Hieraus ergibt sich, daß die Ergebnisse dieser Arbeit noch nicht unmittelbar einen internationalen
Finanzbelastungsvergleich ermöglichen. Es wird lediglich festgestellt, in welchem Ausmaße der Staat
Produktivkräfte beansprucht, und in: welchem Ausmaß Einkommen oder Vermögen durch den Staat
innerhalb der Staatsbürger verschoben werden, bzw. welche Beträge (z. B. für den Schuldendienst) an
das Ausland übertragen werden, Andrerseits wird festgestellt, zu welchen Zwecken die öffentliche
Einkommensbeanspruchung stattfindet. Hierdurch werden die Unterlagen gegeben, ohne die ein Urteil
über die »Belastung« nicht gebildet werden kann, denn die Frage nach der Belastung‘ kann mit statistischen
 Methoden?) unmittelbar nicht beantwortet werden, wenn man unter der Belastung der Privatwirtschaft
 durch die öffentliche Wirtschaft das Ausmaß versteht, in dem der Staat bzw, die anderen öffentlichen
 Körperschaften Produktivkräfte zu solchen Zwecken ansetzen, die von der privaten Wirtschaft
selbst nicht für diese Zwecke verwendet worden wären. Dieser Belastungsbegriff unterscheidet sich
allerdings nicht unwesentlich von den Vorstellungen, mit. denen in der Diskussion dieses Problems
vielfach gearbeitet worden ist. Es wurde nämlich unter der Belastung‘ meist einfach der Betrag ver-1
 iti ; olz stelit diese Untersuchung auf dem Standpunkt, daß mit dem
 WDeLOn- der et ilstiseken KETTE Ar Delnln lm,  D nicht ein Zweifel im Sinne der international vergleichenden
Finanzstatistik verbunden zu sein braucht,
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        12 —
standen, den die öffentlichen Körperschaften zwangsweise aus der Wirtschaft herausziehen, wobei in erster
Linie an die Steuern und in zweiter Linie an die steuerähnlichen Bestandteile der Gebühren, Erwerbseinkünfte
 usw. gedacht wurde, Für die Beurteilung der gesamten Finanzwirtschaft, vor allem für die
Frage der Verteilung der öffentlichen Last, ist es zwar von größter Bedeutung, auf welche Weise die zur
Deckung des Finanzbedarfs erforderlichen Mittel aufgebracht werden. In dieser Arbeit soll aber gezeigt
werden, daß Zweck und Art der Verwendung dieser Mittel für die Beurteilung des Verhältnisses
 zwischen Staatswirtschaft und privater Erwerbswirtschaft mindestens von der
gleichen Bedeutung sind. Ehe die Frage des Belastungsvergleiches — einerlei, ob hierbei die Steuern
oder die Ausgaben zugrunde gelegt werden — überhaupt wissenschaftlich diskutiert werden kann, ist
demnach eine vergleichende Untersuchung der finanzwirtschaftlichen Struktur der einzelnen Länder
durchzuführen, Dies ist nur möglich, wenn man sich unter den volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten
an Hand der Etats und der Fachliteratur ein Bild der öffentlichen Organisation und der öffentlichen
Wirksamkeit macht, wenn man also zur Staatenkunde der Kameralisten seine Zuflucht nimmt.
Auf die übrigen Probleme des Belastungsvergleichs kann hier nur ganz kurz hingewiesen werden. Der
Belastungsvergleich hat nicht nur die Verwendung der Steuern zu berücksichtigen, sondern muß vor
allem auch die Leistungsfähigkeit, etwa ausgedrückt durch den Überschuß des Volkseinkommens
über das Existenzminimum, in Rechnung stellen. Doch wird hierauf noch in anderem Zusammenhang
 (vgl. S. 14 und besonders S, 442ff.) näher eingegangen werden,
Einer so angelegten Finanzstatistik kommt aber noch die Erfüllung weiterer Aufgaben zu. Ebenso
wie man durch Verbrauchsberechnungen und -schätzungen ein Bild darüber zu gewinnen sucht, wieviel
von einem Volk für Ernährung, Kleidung, Wohnung, Genußgüter usw. aufgewandt wird, sind derartige
Ermittelungen aber gerade auch für den Bereich der öffentlichen Wirtschaft von besonderer Bedeutung,
um so mehr, als hier die bewußte Entscheidung der zuständigen politischen Instanzen an die Stelle des
»freien Spiels des Marktes« tritt. Für die Beschlüsse, die die Parlamente und die anderen in Frage
kommenden Instanzen über den Ansatz und das Ausmaß der öffentlichen Leistungen zu fassen haben,
ist es von großer Wichtigkeit, sich über die Aufwendungen für die einzelnen Zwecke öffentlicher
 Wirksamkeit im Vergleich zu anderen Ländern Rechenschaft zu geben. Ja, man kann sagen,
daß ohne eine Klärung der Höhe der Aufwendungen für die einzelnen öffentlichen Aufgaben eine bewußte
 Finanzpolitik kaum möglich ist. Daher ist wenigstens annäherungsweise zu ermitteln, wieviel in
einem Volke für öffentliches Bildungswesen und Gesundheitspflege, für Rüstungszwecke usw, aufgewandt
wird, Unmittelbar aus den Etats gehen aber diese Angaben wegen ihrer rein verwaltungsmäßigen
Gliederung nur unvollständig hervor, Deswegen ist es eine Aufgabe der Finanzstatistik, in international
vergleichender Betrachtung die öffentlichen Aufwendungen nach den verschiedenen öffentlichen Zwecken
gesondert darzustellen.
Aus den geschilderten Zielen der Untersuchung ergibt sich für die Bearbeitung ein doppelter Gesichtspunkt.
 Das Herausarbeiten der großen Unterschiede in der Struktur der Staatsausgaben bedingt die
Notwendigkeit, die mannigfaltigen Tatsachen der Staatsfinanzen auf möglichst wenige Zahlenreihen zu
konzentrieren. Umgekehrt erfordert der Versuch, einen Einblick in die verschiedenartigen Tätigkeitsbereiche
 der Staaten zu gewinnen, daß gerade auch die Einzelheiten besonders hervorgehoben werden
und nicht in großen Summenzahlen untergehen, Durch diesen Nachweis der im einzelnen so unterschiedlichen
 Zusammensetzung der Staatsausgaben werden gleichzeitig die Grenzen aufgezeigt, die der
Vergleichbarkeit der großen Summen, die allen Finanzbelastungsvergleichen überhaupt gesetzt sind.
Die Lösung der hier für die Finanzstatistik entwickelten Aufgaben wird jedoch durch eine Reihe grundsätzlicher
 und praktischer Schwierigkeiten beeinflußt.
Hl. Die Schwierigkeiten der international vergleichenden Finanzstatistik.
a. Schwierigkeiten in der Beschaffung der Quellen.
Da die einzelnen Länder keine eigenen Finanzstatistiken haben, die zu Vergleichen verwendet werden
könnten, mußte auf die Budgets selbst zurückgegangen werden, Als Unterlage konnten dafür nur die Regierungsentwürfe
 in Frage kommen (vgl. S. 14 ff.). Die Schwierigkeiten begannen schon mit der Beschaf-[ung
 der Budgets, Es wäre an sich erforderlich gewesen, für den Vorkriegsvergleich die Ergebnisse mehrerer
 Jahre zugrunde zu legen, um die Entwicklungstendenz hervortreten zu lassen. Tatsächlich war es nicht
einmal möglich, für alle zu bearbeitenden Länder auch nur die Etats des letzten Vorkriegsjahres zu beschaffen.
 Aus diesem Grunde ist für Großbritannien das Budget von 1912/13, für Frankreich das Budget von
1914”), für Belgien das Budget von 1913, für Italien dasjenige von 1913/14 zugrunde gelegt worden. Der
*) Bei der Bearbeitung des französischen Voranschlages für 1914 lag eine besondere Erschwerung darin, daß für dieses Jahr die »Döveloppenenise
 nicht zur Verfügung standen, die durch Untergliederung der »Chapitres«, der kleinsten Einheiten des Budget General, in sArticless
aäheren Aufschluß über die Zusammensetzung der im Budget General enthaltenen Posten geben.
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        französische Budgetentwurf für 1914 ist wegen des Kriegsbeginns nicht zur Durchführung gelangt, doch
kann seine Verarbeitung trotzdem gerechtfertigt werden, da er den Verhältnissen bei Kriegsbeginn (Einführung
 der dreijährigen Dienstzeit!) am besten entspricht. Für die Nachkriegszeit wurden bei Großbritannien
 und Italien die Etats für 1925/26, bei Frankreich und Belgien diejenigen für 1925 bearbeitet. In der
Darstellung und in den Übersichten wurden die soeben erwähnten der Aufarbeitung zugrunde gelegten Etats
meist nur mit »Vorkriegsetat« bzw. »Nachkriegsetat« bezeichnet.
Die Gegenüberstellung der Ziffern nur eines Vorkriegsjahres und nur eines Nachkriegsjahres setzt voraus,
 daß die herausgegriffene Zeitspanne eine relativ normale Periode der finanziellen Entwicklung darstellt.
 Reformen, Umgestaltungen, politische und andere Einflüsse können jedoch vorübergehend eine
anormale Gestaltung des Staatsbedarfes zur Folge haben. In dem Überblick über die Finanzentwicklung
der vier Vergleichsländer (vgl. Zweiten Teil, S. 41ff.) wird daher untersucht, inwieweit die betrachteten Etatjahre
 sich dem normalen Verlauf der Finanzentwicklung der Vorkriegszeit einerseits, der Nachkriegszeit
anderseits einordnen oder von ihm abweichen.
Für einen vollständigen Finanzvergleich ist nicht nur die Bearbeitung der Staatsfinanzen, sondern auch
diejenige der Kommunalfinanzen eine unerläßliche Voraussetzung. Bei den letzteren ist jedoch die Beschaffung
der notwendigen Quellen zunächst. noch auf so große Schwierigkeiten gestoßen, daß sich bisher eine wirklich
 vergleichbare und erschöpfende Bearbeitung als unmöglich erwies. Die noch unvollständigen Ergebnisse,
 die aus den lückenhaften Quellen bisher gewonnen werden konnten, werden in dem Ersten Kapitel
des Anhangs (S. 483 ff.) zusammengestellt.
Neben den Budgets als den eigentlichen Quellen der Bearbeitung mußte zur Erklärung der einzelnen
Etatposten die wissenschaftliche Literatur herangezogen werden. Die verwendete Literatur wird für jeden
Abschnitt angegeben!), Auch hier werden sich Lücken zeigen, die auf die gegenwärtigen Schwierigkeiten
der Literaturbeschaffung zurückzuführen sind.
b. Schwierigkeiten infolge der uneinheitlichen Beschaffenheit der Quellen.
Es ist immer wieder auf die Schwierigkeiten hingewiesen worden, die einer vergleichenden Bearbeitung
der Staatsbudgets infolge der grundsätzlichen Verschiedenheit ihres Aufbaues entgegenstehen, Das Hauptgewicht
 dieser Bearbeitung liegt in.dem Versuche, diese Abweichungen der Budgetgestaltung
soweit als irgend möglich zu überwinden. Es wird (vgl. das Zweite Kapitel dieses Teiles, S. 14 ff.) im
einzelnen darzulegen sein, worin die Unterschiede in der Aufstellung der Budgets bestehen, und nach welchen
Grundsätzen versucht wurde, durch die Aufarbeitung nach einheitlichem Schema und einheitlichen Richtlinien
 wenigstens einen Teil dieser Verschiedenheiten auszuschalten. Bei der vielfach sehr unvollkommenen
Untergliederung der Budgetposten und bei der dem ausländischen Bearbeiter oft fehlenden Kenntnis aller
Einzelheiten der betreffenden Verwaltungsorganisation konnte dieser Versuch nur innerhalb gewisser Grenzen
 gelingen. Vielfach mußte die mangelhafte Untergliederung der Etats durch Schätzungen ergänzt werden,
 worauf im einzelnen jeweils textlich hingewiesen wird,
c. In den Finanztatsachen selbst begründete Schwierigkeiten.
Ernster als die technischen Schwierigkeiten der Materialbeschaffung und der einheitlichen Aufarbeitung
der Budgets sind die Hindernisse, die dem internationalen Finanzvergleich aus den Finanztatsachen selbst
erwachsen. Sie können auch durch Benutzung bester Quellen und durch Berücksichtigung weiterer Informationen
 nicht beseitigt werden. Ein Finanzvergleich kann ohne weiteres immer nur Zwischen
 Ländern geführt werden, in denen die Abgrenzung zwischen öffentlicher und
privater Tätigkeit annähernd gleichartig ist. Wenn hingegen Aufgaben im einen Lande der
Privatinitiative überlassen sind, die im anderen Lande zur Kompetenz der Staatsverwaltung gehören, so
führt eine Gegenüberstellung allein der öffentlichen Aufwendungen für die betreffenden Zwecke zu unvergleichbaren
 Ergebnissen, Die vorliegende Bearbeitung konnte sich angesichts der Unvollständigkeit der
erforderlichen Unterlagen nicht die Aufgabe stellen, diese Unterschiede ziffernmäßig auszuschalten; sie
versucht vielmehr lediglich, auf diese Abweichungen in der staatlichen Organisation und auf das Ausmaß
der durch sie bedingten Störung der Vergleichbarkeit hinzuweisen (vgl. besonders z, B. die Darstellung der
sozialen Aufgaben [S. 294 ff.] und des Bildungswesens [S. 253 ff.]).
Eine ähnliche Schwierigkeit ergibt sich aus der unterschiedlichen Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen
 öffentlichen Körperschaften, vor allem zwischen Staat und Kommunen, Die oben N
Unmöglichkeit, erschöpfende Unterlagen über die Kommunalfinanzen zu erhalten, wäre für den Verglei
nur dann unschädlich, wenn das Verhältnis zwischen Staat und Kommunen in den bearbeiteten Ländern
*) Vgl. Literatur.

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        ‚pm
gleichartig wäre. Es wird Aufgabe der vorliegenden Bearbeitung, vor allem auch des Anhangskapitels
über die Kommunalfinanzen sein, auf die großen Unterschiede hinzuweisen, die in den einzelnen Ländern
auch in dieser Beziehung bestehen.
d. In der Verschiedenheit der Wirtschaftsbedingungen begründete Schwierigkeiten,
Öffentliche Finanzen und private Erwerbswirtschaft stehen in engstem Zusammenhang wechselseitiger
Bedingtheit. Die private Wirtschaftist inihrer Existenz auf die Leistungen der öffentlichen Körperschaften
angewiesen. Es ist z. B. ohne den Schutz des Staatsgebietes, ohne die Aufrechterhaltung der inneren Ruhe
und Ordnung und ohne die öffentliche Garantie der Rechtssicherheit ein reibungsloser Ablauf des Produktionsprozesses
 nicht denkbar. Umgekehrt ruht die öffentliche Finanzwirtschaft auf der privaten Erwerbswirtschaft
 und wird sowohl durch die wirtschaftliche und soziale Gesamtstruktur wie durch die jeweilige
Wirtschaftslage weitgehend beeinflußt. Die öffentlichen Ausgaben sind beispielsweise in einem Industrielande
 ganz anders gelagert als in einem Agrarlande, in einem Küstenstaate anders als in einem Binnenlande.
Die Gestaltung der Preisverhältnisse, insbesondere die Verschiebungen in der Kaufkraft. des Geldes, sind
maßgebend für die Aufstellung des gesamten Staatshaushaltes, während die jeweilige Konjunkturlage
nicht nur die Entwicklung der Staatseinnahmen (z. B. der Einkommensteuer, Umsatzsteuer usw.), sondern
 auch viele Staatsausgaben (z. B. soziale Unterstützungen, Subventionen, Zuschüsse an öffentliche
Erwerbsbetriebe usw.) beeinflußt.
Aus diesen Gründen muß jeder Vergleich von Finanztatsachen auf die Wirtschaftstatsachen des betreffenden
 Landes zurückgreifen. Während für die Beurteilung von Teilgebieten der öffentlichen Finanzwirtschaft
 jeweils die entsprechenden Wirtschaftsfaktoren (z. B. die Bevölkerungsdichte bei den Ausgaben für
das Wanderungswesen, der Seeverkehr bei den Ausgaben für die Handelsmarine) heranzuziehen sind, bilden
für den Vergleich der Gesamtbelastung die Angaben über die ökonomische und soziale Struktur sowie das
Volkseinkommen als der kürzeste ziflernmäßige Ausdruck der gesamten wirtschaftlichen Kräfte eines Landes
 die allgemeinste und geeignetste Vergleichsgrundlage, wobei auch die Gliederung des Volkseinkommens
zu berücksichtigen ist.
In den Übersichten des Fünften Teiles dieser Arbeit werden die wichtigsten Anhaltspunkte zur Beurteilung
 der wirtschaftlichen Bedingungen gegeben, auf die beim Vergleich der Finanztatsachen stets zurückgegriffen
 werden muß (vgl. S. 449 4£.).
Zweites Kapitel.
Die Regierungsentwürfe zu den Haushaltvoranschlägen als Grundlagen einer
vergleichenden Bearbeitung der Staatsausgaben.
I. Die Vergleichbarkeit der Regierungsentwürfe.
Als Grundlage der Ausgabenermittlung dienen in der vorliegenden Bearbeitung die Regierungsentwürfe zu
den Haushaltvoranschlägen. Zur richtigen Beurteilung der Ergebnisse ist daher zu untersuchen, inwieweit
 die Regierungsentwürfe der Ausgabenvoranschläge von Großbritannien, Frankreich, Belgien und
Italien miteinander vergleichbar sind, und inwieweit diese Regierungsentwürfe Aufschluß über die
tatsächlichen Staatsausgaben geben. Die erste Frage erfordert eine Untersuchung der finanzwirtschaftlichen
 Verhältnisse der genannten Länder nach der budgetrechtlichen und budgettechnischen Seite hin.
Bei der zweiten Frage ist festzustellen, bis zu welchem Grade die aus dem Voranschlage gewonnenen
Ziffern den tatsächlich vollzogenen Ausgaben. wie sie in der Staatsrechnung ausgewiesen werden, gleichgestellt
 werden können.
Eine oberflächliche Betrachtung könnte die Auffassung zeitigen, daß grundsätzliche Unterschiede in
der formellen Ordnung der Finanzwirtschaft von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien nicht
bestehen, daß also ein Vergleich der Regierungsentwürfe für die Staatsausgaben unbedenklich vorgenommen
werden könnte. Durchweg handelt es sich um die Form des Exekutivbudgets, es ist also die Verantwortung
für die Aufstellung und für die Ausführung des Haushaltplanes der Exekutivgewalt übertragen, Gleichförmig
 ist ferner der äußere Verlauf: Vorbereitung durch die Exekutive, Vorlage, parlamentarische Behandlung
 — die sachliche Aussprache in Ausschüssen, die politische Entscheidung im Plenum —
Bewilligung, Ausführung durch die Exekutive, Kontrolle durch das Parlament.

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        J
Ein in den einzelnen Phasen dieses Verlaufes angestellter Vergleich zeigt jedoch, daß jedes Land seine
Besonderheiten hat. die für die Beantwortung der eingangs gestellten Fragen von Bedeutung sind.
a. Verschiedenheiten in der Vorbereitung.
Schon die Methoden der Vorbereitung der Voranschläge sind in den einzelnen Ländern verschieden.
Als Grundlage für die Schätzung der Ausgaben bei der Aufstellung der Voranschläge dienen in Frankreich,
 Belgien und Italien die endgültigen Ziffern des zur Zeit der Aufstellung letztvollendeten Etatjahres,
in Großbritannien die Bewilligungen des laufenden Jahres in Verbindung mit den Ergebnissen des letzten
Halbiahres und der drei vorhergehenden Jahre’).
In Großbritannien unterliegen die Consolidated Fund Services, die regelmäßig wiederkehrenden und
für einen längeren Zeitraum bewilligten Ausgaben, nicht der jährlichen Bewilligung durch das Parlament.
Es werden daher nur die veränderlichen Ausgaben, die sogenannten Supply Services, jährlich neu veranschlagt,

Während die Ministerien der Landesverteidigung ihre Voranschläge selbständig aufsetzen und dafür
dem Parlamente direkt verantwortlich sind, werden die Ausgaben der Zivildienstbehörden und der sogenannten
 Revenue Departments im ständigen Einvernehmen mit dem Schatzamte veranschlagt und
auch von diesem dem Parlamente gegenüber verantwortet. Die eingehende Kontrolle durch das Schatzamt
 unterbindet die Einstellung unnötiger oder zu hoher Ausgaben, indem höhere Ausgaben, als in den
erwähnten Grundlagen für die Etataufstellung vorgesehen sind, der Genehmigung des Schatzamtes bedürfen.
In Frankreich stehen dem Finanzminister keine Machtmittel zur Verfügung, um die von ihm auf
Grund des Berichtes der Contröleurs des Depenses Engagees oder seiner eigenen Prüfung für nötig befundenen
Reduktionen der Ausgabevoranschläge bei seinen Ministerkollegen durchzusetzen, sofern ihm das nicht
auf Grund seines persönlichen Einflusses auf den betreffenden Minister, durch Anrufung des Ministerrates
oder durch Fühlungnahme mit einer der parlamentarischen Budgetkommissionen gelingt?)®). Die Ministerien
werden auch in Erwartung etwaiger Kürzungen durch die Kammer ihre Ausgabeforderungen vielfach
noch mit »Sicherheitszuschlägen« versehen.
In Belgien stellt jeder Chef eines Ministeriums oder selbständigen Verwaltungszweiges das Budget
tür sein Ressort auf, Eine Vorkontrolle*) der Voranschläge erfolgt durch einen ständigen Budgetausschuß,
der unter Ausschaltung des Finanzministers zur Sparsamkeit in den Voranschlägen anzuhalten hat.
In Italien werden die von der Ragioneria Centrale, der Hauptbuchhaltung jedes Ministeriums, aufgestellten
 Ausgabenvoranschläge in der Ragioneria Generale, der Generalbuchhaltung des Finanzministeriums,
 vereinigt und dem Einnahmeetat gegenübergestellt,
Der Zeitraum von dem Beginn der Vorbereitung der Regierungsentwürfe bis zur Vorlage im Parlament
dürfte heute allgemein etwa ein halbes Jahr betragen. Wo eine längere Zeit dafür beansprucht wird,
besteht zweifellos Gelegenheit, im Verlaufe der Aufstellung Korrekturen der Ansätze herbeizuführen,
so daß Unterschiede in der Vorbereitungszeit nicht ins Gewicht fallen dürften. wenn man von Verschiebungen
 des Geldwertes (vgl. unten S. 39 f.) absieht?).
b. Verschiedenheiten in Aufbau und Gliederung der Ausgabeveranschlagung.
(Vgl. hierzu die Tabellen S. 457.)
1. Verschiedenheiten im Aufbau.
Im Aufbau der Regierungsentwürfe für die Staatsausgaben der vier bearbeiteten Länder wird das
Prinzip der Budgeteinheit wohl grundsätzlich angestrebt, aber nirgends voll zur Durchführung gebracht.
Es steht also kein Generalfinanzetat zur Verfügung, aus dem man den gesamten Ausgabebedarf entnehmen
könnte; vielmehr erfolgt die Ausgabeveranschlagung in untereinander mehr oder weniger zusammenhängenden
 Einzelaufstellungen,
Der Regierungsentwurf für die Ausgaben von Italien steht einem Generalfinanzetat im oben angedeuteten
 Sinne nahe. Er besteht — abgesehen von einigen wenigen Sonderrechnungen — aus ebenso vielen
Gesetzentwürfen, als es Ministerien gibt; sie werden zur Vorlage im Parlamente dem Einnahmeetat
yegenübergestellt: diese Gegenüberstellung bildet somit den eigentlichen Budgetgesetzentwurf Italiens.
*) Jöze a. a. O. (vgl. Literatur) S. 212 bis 214
2) Jözea.a. 0. 8. 64.
*) Vgl. Foignet et Dupont a. a. 0. S. 32.
') Hwb. d. St., IV. Aufl. 1926, Bd. III, 8. 89. |
“ Hierüber war aus den zur Verfügung stehenden Unterlagen eine volle Klarheit nicht zu gewinnen.

15
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        Die Eigenart des italienischen Etats gegenüber den Etats. anderer Länder besteht in der Unterscheidung
sämtlicher Ausgaben nach vier Kategorien, die in erster Linie dem Streben nach genauer Übersicht über
die Entwicklung des Staatsvermögens dienen. Die erste Kategorie enthält die »tatsächlichen« Ausgaben
für die Staatsverwaltung, die zweite die Investierungsausgaben im Interesse der Eisenbahnverwaltung,
die durch Anleihen gedeckt werden; die dritte Kategorie umfaßt die Kapitalverrechnung, also besonders
den Schuldendienst und den Umsatz von Vermögenswerten, während in der vierten Kategorie nur die
Verrechnung von Geldern geführt wird, die der Staat als Vermittler für Dritte, insbesondere Gemeindeverbände,
 einkassiert.
Während bei den Ministerien Ausgabe- und Einnahmeetats grundsätzlich getrennt sind, stehen sich
in den Sonderetats Einnahmen und Ausgaben gegenüber, Sonderetats werden aufgestellt durch die
Betriebsverwaltungen der Staatseisenbahn, nach dem Kriege auch des Post-, Telegraphen- und Telephondienstes,
 als Anhänge des Etats des Verkehrsministeriums?), ferner für die Kolonien als Anhänge des
Etats des Kolonialministeriums. Auch andere Ministerialetats enthalten ähnliche Spezialetats für gewisse
Fonds, wie der Etat des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten den Fonds für Wanderungswesen.
der Etat des Kultusministeriums den Fonds für säkularisierte Kirchengüter u. a.
Die belgische Regierung legt ihre Berechnungen für die Finanzwirtschaft des kommenden Etatjahres
 dem Parlament in einer Reihe einzelner Gesetzentwürfe vor. Neben den Budgets für den ordentlichen
 Verwaltungsbedarf werden in besonderen Etats veranschlagt die Staatsschuld, der außerordentliche
Haushalt?), die Ausgaben für die Ausführung des Friedensvertrages, die staatlichen Erwerbsbetriebe,
die Ausfälle und Rückzahlungen von Steuern sowie das Budget der Einnahmen und das Budget für
den Etat durchlaufende Posten.
Die Form der Ausgabeveranschlagung Großbritanniens unterscheidet sich von derjenigen der
anderen drei Länder grundsätzlich durch die Trennung der durch Permanent Statutes festgelegten sogenannten
 Consolidated Fund Charges von den jährlich zu bewilligenden Ausgaben, den Supply Charges.
Für die Ausgaben des Consolidated Fund werden eigentliche Voranschläge nicht aufgestellt. Die jährlich
zu bewilligenden Annual Supply Charges bestehen aus den Voranschlägen für die drei Ministerien der
Landesverteidigung, Navy, Army, Air, den Voranschlägen für die acht Klassen der Civil Services und
denjenigen für die drei Revenue Departments: Customs and Exeise, Inland Revenue und Post Office, insgesamt
 vierzehn »Estimates«, die dem Parlament vorgelegt werden. Die Consolidated Fund Services und
die Voranschläge für die Supply Services werden im Financial Statement den Voranschlägen der Einnahmen
 gegenübergestellt, so daß dieses das eigentliche Budget des Vereinigten Königreiches ist. Es ist
zwar anzunehmen, daß durch die Verarbeitung der Ausgabevoranschläge für die Supply Services und der
Consolidated Fund Services?) der größte Teil des Ausgabebedarfes erfaßt wurde, immerhin bestehen
Anzeichen dafür, daß darüber hinaus für bestimmte Zwecke, z. B. für gewisse staatliche Erwerbsbetriebe,
Fonds usw. Summen bewilligt und ausgegeben werden, die im Etat nicht erscheinen. Über derartige
Fonds lagen lediglich Abrechnungen für zurückliegende Jahre vor, die im Text gelegentlich mitverwertet
sind. Teilweise decken diese Fonds ihre Ausgaben aus eigenen Einnahmen, die nicht durch den Staatsetat
 laufen.
Noch problematischer in Bezug auf die Einheit des Budgets zeigt sich die Ausgabeveranschlagung in
Frankreich. Sie erfolgt nach dem Entwurfe der Regierung im Budget General des Depenses und in
den Budgets Annexes Rattaches pour Ordre au Budget General. Während das Budget General die Etats
der großen Verwaltungszweige enthält, sind die Budgets Annexes, von denen dem Etat für 1914 zehn*),
dem Etat für 1925 zwölf?) beigegeben waren, ursprünglich als Spezialausweise und Rentabilitätsberechnungen
 gewisser selbständiger Dienste und staatlicher Erwerbsbetriebe gedacht, die mit den erforderten
Zuschüssen oder den erzielten Überschüssen bestimmungsgemäß im Budget General erscheinen sollen.
Die Praxis weicht von dieser Bestimmung ab, indem wohl einige, wenn auch meist erhebliche Einnahmeoder
 Ausgabeposten im Budget General erscheinen; diese Summen entsprechen aber meist nicht der
Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Budget Annexe, so daß hier die Möglichkeit
 von Doppelzählungen oder Nichtberücksichtigung von Ausgaben besteht.
*) Vor dem Kriege war der Eisenbahnetat dem Etat des Ministeriums für Öffentliche Arbeiten als Anhang beigegeben.
2) Vgl. 8. 27.
® An SH der einzelnen Ausgaben der Consolidated Fund Services für 1925/26 wurden die in den Finance Accounts für 1924/25 ausgewiesenen
 verarbeitet, Insofern wurde von dem Grundsatze, der Verarbeitung die Regierungsentwürfe zugrunde zu legen, abgewichen. Die
Zahlen für 1924/25 zeigen von denen für 1925/26 in der Endsumme nur geringfügige Abweichungen.
4) Budgets Annexes, 1914: 1. Monnaies et Medailles. 2. Imprimerie Nationale. 3. Legion d’Honneur. 4. Poudres et Salp’tres, 5, Caisse
des Invalides de la Marine. 6. Ecole Centrale des Arts et Manufaclures. 7. Caisse Nationale d’Epargne. 8. Chemin de Fer et Port de 1a
Reunion. 9. Ancien Röseau des Chemins de Fer de V’Etat. 10. Röseau Rachet&amp;amp; des Chemins de Fer de V’Ouest.
5) Budgets Annexes, 1925: 1. Fabrication des Monnaies et Medailles. 2. Imprimerie Nationale. 3. Services des Manufactures de V Etat
en Alsace et Lorraine. 4. Legion d’Honneur. 5. Services des Poudres. 6. Ecole Centrale des Arls et Manufactures. 7. Postes, TeElegraphes
et T&amp;amp;löphones. 8. Caisse Nationale d’Epargne. 9. Chemin de Fer et Port de la Reunion. 10. Chemin de Fer de VEtat. 11. Chemin de Fer
A’ Alsace et de Lorraine. 12 Caisse des Invalides de In Marine.

16
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        ef
Das Budget General und die Budgets Annexes enthalten den Staatsbedarf nicht in seinem ganzen Umfange.
Weitere Ausgaben finden sich in den Comptes Speciaux und den Services Speciaux du Tresor), die zusam
men mit dem Budget General und den Budgets Annexes dem Parlament vorgelegt werden.
Diese Spezialrechnungen sind keine Voranschlagsentwürfe für die Bewilligungen durch das Parlament.
sondern nachträgliche Abrechnungen, Ursprünglich waren sie nur für gewisse Kapitalabrechnungen mit
einem in naher Zukunft zu erwartenden Ausgleich bestimmt, haben sich indessen zu einer Quelle unkontrollierbarer
 Staatsausgaben entwickelt?). Die Beträge dieser Sonderrechnungen wurden, abgesehen von
dem Budget der Besatzungskosten, nicht mit verarbeitet, weil sie im übrigen nur von geringer Bedeutung
sind, und weil von der Abrechnung des vorhergehenden Jahres auf die Ausgaben des bearbeiteten Jahres
hätte geschlossen werden müssen, eine Methode, die, schon in sich problematisch, infolge der Verschiebungen
 des Geldwertes zu sehr anfechtbaren Ergebnissen geführt hätte. Soweit es überhaupt möglich ist,
wurde an anderer Stelle versucht?), die Bedeutung dieser Sonderrechnungen für die Ausgaben der Jahre
1913 und 1925 darzustellen. Außer diesen Sonderrechnungen besteht noch eine Anzahl selbständiger Fonds
oder Kassen unter der Kontrolle des Finanzministeriums und anderer Ministerien, die sog, Offices Nationaux
Autonomes. Ihr Haushalt wird dem Parlament nicht vorgelegt, obwohl die Ausgaben nur zum Teil aus
eigenen Einnahmen, zum andern Teile aus Staatszuschüssen gedeckt werden, die im Budget General als
Ausgaben ausgewiesen sind. Die Bearbeitung konnte daher nur die angegebenen Staatszuschüsse berücksichtigen,
 ohne indessen über ihre Verwendung im einzelnen genaueren Aufschluß geben zu können.
Die Einheit des französischen Budgets erfährt noch weitere Durchbrechungen. Den Kommunen werden
auf Grund des Systems der Fonds Communs (vgl. S. 198) ständig steigende, im Etat nicht erscheinende
Beträge aus dem Aufkommen der Getränke-, Alkohol- und Umsatzsteuer sowie der Bergwerksabgabe überwiesen,
 Ändere Staatseinnahmen*) fließen außerhalb des Budget General und der parlamentarischen Kontrolle
 als Subvention privaten Unternehmungen ‘zu,
Die erwähnten grundlegenden Unterschiede in der Struktur der Etatentwürfe der vier Länder zeigen
zur Genüge, daß ein Vergleich lediglich der Etatziflern ohne weitere Aufarbeitung und ohne Heranziehung
 der verschiedenen Sonderrechnungen zu unvergleichbaren Ergebnissen führen würde.
Ist in Belgien der Staatsbedarf aus den von der Regierung aufgestellten Voranschlägen fast in seinem
ganzen Umfange zu ersehen, so dürfte eine Betrachtung der oben erwähnten 14 Estimates Großbritanniens,
des französischen Budget General und der Ausgabeetats von Italien wegen der bedeutenden Ausgabebeträge,
die außerhalb der Hauptetats in Großbritannien im Consolidated Fund und in den Sonderrechnungen,
in Frankreich in den Budgets Annexes, in den Comptes Speciaux und in den Services Speciaux du Tresor,
in Italien in den selbständig etatisierten Fonds, teils in Form von Voranschlägen, teils nachträglich ausgewiesen
 werden, nicht den gleichen Erfolg haben.
Allgemein ist es bei der Bedeutung der Sonderbudgets und Spezialrechnungen im Staatshaushalte eine
der größten Schwierigkeiten, die der Erfassung und Verarbeitung der Staatsausgaben entgegenstehen,
daß nicht immer festzustellen ist, inwieweit neben den Hauptetats überhaupt Sonderrechnungen vorgelegt
werden, und inwieweit diese nur zur ausführlichen Erläuterung im Etat bereits ausgewiesener Posten dienen
oder selbständige Etats bilden. In der vorliegenden Bearbeitung konnten diese Schwierigkeiten noch nicht
völlig überwunden werden.
Die Etatentwürfe von Frankreich, Belgien und Italien sind durchweg in Bruttozahlen aufgestellt. Das
ist auch bei den britischen Voranschlägen der Fall, doch werden hier die sog. Appropriations in Aid von den
Bruttoziffern abgesetzt. Es handelt sich dabei um Einnahmeposten, die zum Teil aus Diensten der betreffenden
 Verwaltung für andere Verwaltungen herrühren, zum Teil aus sonstigen Verwaltungseinnahmen
des betreffenden Departements bestehen, die diesem auf die bewilligten Ausgabesummen angerechnet werden.
 Bei Verwaltungen, die in irgendeiner Beziehung zu den Kolonien stehen, werden unter Appropriakions
 in Aid, oder Receipts, oder Sums Receivable auch häufig Kontributionen verstanden, die von den
Kolonien als Beiträge zu den Verwaltungskosten erhoben und der betreffenden Verwaltung für den sofortigen
 Verbrauch zur Verfügung gestellt, aber ebenfalls auf die Ausgabebewilligung angerechnet werden.
Ein großer Teil dieser Appropriations in Aid, Receipts oder Sums Receivable besteht in solchen Verrechnungsposten
 oder Kolonialkontributionen. Zu einem Teil bestehen sie auch in Einnahmen aus Fonds,
deren Bruttoausgaben im Etat nicht enthalten sind?) und nicht mit verarbeitet wurden, da sie auch aus
anderen Quellen nicht ermittelt werden konnten.
*) Die Deckung erfolgt bei den Comptes Spfciauzx dureh Anleihen, bei den Services Speciaux du Tresor durch Anleihen oder in anderer
Weise, Der Etat für 1926 weist 82 derartiger Services Speciaux du Tresor mit einer Ausgabensumme von insgesamt etwa 2,5 Milliarden fr.
vährend des ersten Jahresdrittels 1925 aus, wovon allerdings auf den Fonds Commun der Eisenbahn (vgl. 8.379) nahezu 2 Milliarden entfallen.
°) Vgl. Jöze a.a. 0. 8. 94 bis 96.
%) Vgl. Zweiter Teil, Zweites Kapitel, S. 60 ff, .
X Deleriräge der Glückspiel- und Rennwettsteuer und verschiedener Abgaben der Bank von Frankreich

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        18 -
Demgegenüber sind die sog. Internal Credits im bearbeiteten Nachkriegsetat der Armee reine Verrechnungsposten
 zwischen den einzelnen Abteilungen des Kriegsdepartements und als solche bei der Verarbeitung
 in Abzug gebracht. Wo der Betrag infolge unzulänglicher Unterteilung nicht ersichtlich war, wurde
er geschätzt, Der Vorkriegsetat der Armee sowie auch der Etat für 1926/27 enthalten keine Internal
Credits.
Die Unterscheidung zwischen ordentlichen und außerordentlichen, zwischen einmaligen und regelmäßig
wiederkehrenden Ausgaben, wie sie die verschiedenen Etatentwürfe ausweisen, blieben bei dieser Bearbeitung
 unberücksichtigt, weil die Grundsätze, nach denen in den einzelnen Ländern diese Abgrenzungen erfolgen,
 völlig verschieden sind (s. S. 27); deswegen wird auf diese Gliederung auch hier nicht eingegangen.
2. Verschiedenheiten in der Gliederung.
Aus den bereits erläuterten Aufstellungsmethoden der einzelnen Länder geht hervor, daß die Etats allgemein
 in Anlehnung an die Struktur der Verwaltung!) zusammengestellt werden, daß also das Schema
ihres Aufbaues sich nach dem Aufbau der Verwaltung richtet. Nun ist die Art und die Kompetenz der verschiedenen
 Verwaltungszweige in den einzelnen Ländern völlig verschieden und unvergleichbar. Der Verwendungszweck
 einer Ausgabe geht aus ihrer Zugehörigkeit zu einem Verwaltungsressort nicht einwandfrei
hervor, so daß eine Verarbeitung der Ausgaben lediglich auf Grund ihrer verwaltungsmäßigen Gliederung
zu unvergleichbaren Ergebnissen führen würde, Die Ausgaben mußten demnach, dem Wesen der Untersuchung
 entsprechend, hinsichtlich ihres Verwendungszweckes nach einem eigens dafür ausgearbeiteten
Schema gegliedert werden. Die Gliederung der Etats in ihre Hauptabteilungen, wie sie die Ministerialetats
 bzw. in Großbritannien die Classes der Cwil Services bilden, war für die Verarbeitung der Etatziffern
somit unerheblich und konnte außer acht gelassen werden. Der Verwendungszweck der Ausgaben mußte
aus der weiteren Spezialisierung der Etats festgestellt werden. Diese Spezialisierung ist politisch-historisch
bedingt. Entstanden aus dem Bestreben der Volksvertretungen, die Verfügungsfreiheit der Verwaltung
über die ihr bewilligten Gelder einzuschränken, ist sie je nach dem Verlauf dieser, auch heute noch nicht
abgeschlossenen Kompetenzkämpfe in verschiedenem Maße entwickelt. Durch die Bewilligungen des Parlaments
 wird die Regierung nach Maßgabe der Spezialisierung in ihren Ausgaben an die im Etat bezeichneten
 Verwendungszwecke gebunden.
Die Anzahl der verarbeiteten Einzelposten betrug in den Nachkriegsetats von
Großbritannien ............. etwa 17500
Frankreich +. res eee PS 700
Belgien re ae He 3700
alien re een 2 Z800
Das System der »Appropriationen«, der Bindung der Exekutive an die vom Parlament in der Bewilligung
 ausgesprochenen Verwendungszwecke, ist in Großbritannien entstanden und dort am weitesten
entwickelt. Entsprechend der Einteilung der Voranschläge bewilligt das Parlament den variablen Teil der
Etats auf Grund der Estimates nach Votes?), die in den Voranschlägen für den Zivildienst in Classes zusammengefaßt
 sind; hier wie in den Voranschlägen für die Revenue Departments zerfallen die Votes in
Subheads und weiterhin in /tems. Die Bindung?) an die Bewilligungen des Parlaments bezieht sich in erster
Linie auf die Votes, deren Beträge grundsätzlich nicht überschritten werden dürfen. Nur bei den Etats der
Landesverteidigung dürfen bei einem Vote bzw. Head ersparte Beträge mit Erlaubnis des Schatzamtes für
ein anderes Vote,bzw. Head verwendet werden. Die übrigen Dienstzweige sind an die Votes gebunden und
dürfen derartige Übertragungen mit Erlaubnis des Schatzamtes nur innerhalb der Votes von einem Subhead
 auf ein anderes vornehmen, Die Totalbewilligung für den betreffenden Dienstzweig darf durch solche
Übertragungen jedoch in keinem Falle überschritten werden; dazu bedarf es vielmehr besonderer Nachtragsbewilligungen?).

Weniger eingehend als in Großbritannien ist die Spezialisierung des Etats in Frankreich. Das Budget
General besteht aus den Budgets der Ministerien, die bisweilen in Sektionen untergeteilt sind. Votiert
wird nach Chapitres, die in den Developpements noch in Artikel zerfallen’). Die Anzahl der Kapitel des
Budget General für 1925 betrug 2089. Bei den Budgets Annexes und den Spezialrechnungen findet
sich keine so eingehende Spezialisierung.
Die oben nach Schätzungen angegebene Zahl von etwa 3 700 Posten im belgischen Etat deutet bei dem
kleinen Gesamtbetrage der Ausgaben auf eine eingehende Spezialisierung. Die Exekutive ist hier mit eini-1)
 Vgl. hierzu, die Tabellen 11 bis 18, 8. 457 bis 461.
2?) Bzw. Heads in den Army Estimates.
3) Jöze a. a. O0. S. 124.
*) Hilton Young, a.a.O., 8. 186 bis 196.
5) Für den Etat von 1914 standen keine D&amp;amp;velonpements zur Verfügung, wodurch die Gliederung der Ausgaben erschwert wurde.
        <pb n="19" />
        —. 19 —
gen Ausnahmen in jedem der oben genannten Teile des Etats an die Artikel und an die Kapitel, die untersten
Finheiten der parlamentarischen Bewilligung, gebunden. Ähnlich wie in Frankreich finden sich jedoch
auch in Belgien Etatposten, die ihrer Höhe nach. nicht begrenzt (Non Limitatif) sind.
Die Form der Spezialisierung des italienischen Etats ist der des französischen äußerlich ähnlich. Die
Einheiten der Bewilligung und der Bindung der Regierung sind die durchlaufend numerierten Kapitel,
die in jedem der Einzeletats nach bestimmten Kategorien geordnet und außerdem noch nach ordentlichen
und außerordentlichen Ausgaben bzw. Einnahmen unterschieden sind. In dem Anhange (Allegato) jedes
Etats teilen sich die Kapitel, ähnlich wie in den Developpements des französischen Budget General, noch in
Artikel, auf die sich die Bindung der Exekutive durch die parlamentarische Bewilligung nicht erstreckt.
Der italienische Etat für 1925/26 ist, gemessen an dem Etat für 1913/14, weniger eingehend spezialisiert.
Die Anzahl der Kapitel ist im Etat für 1925/26 um etwa 300 geringer als im Vorkriegsetat. Von dieser
Reduktion sind einzelne Dienstzweige besonders betroffen worden. Das Unterrichtsministerium und das
Ministerium für öffentliche Arbeiten verminderten die Anzahl ihrer Etatkapitel um je etwa 40 vH, das
Innenministerium um etwa 35 vH, die Verwaltung für säkularisierte Kirchengüter (Economati Generali
dei Benefici Vacanti) um etwa 30 vH, das Kriegs- und Marineministerium um je etwa 25 vH des Vorkriegsbestandes,

Die Spezialisierung der Etatposten ist in Anbetracht des internationalen und des zeitlichen Vergleiches
in zweifacher Hinsicht bedeutsam. Es ist z. B. denkbar, daß ein im Etat des einen Landes genannter Ausgabeposten
 im Etat des andern deswegen nicht aufgeführt ist, weil er infolge einer weniger eingehenden
Spezialisierung in einen größeren Sammelposten einbezogen wurde, oder daß ein im Vorkriegsetat genannter
Ausgabeposten infolge Reduktion der Einzelposten im Nachkriegsetat nicht mehr benannt ist. In solchen
Fällen mußte die Verarbeitung vielfach Schätzungen zu Hilfe nehmen, die auf Grund von dem Budget
oder anderen Unterlagen entnommenen Anhaltspunkten erfolgten. Es liegt auf der Hand, daß solche
Schätzungen nur ungenau sein können und mit allen Vorbehalten zu betrachten sind. Die durch Schätzung
gewonnenen Zahlen wurden im Text besonders erwähnt und begründet.
Die weitere Bedeutung der Spezialisierung für den Finanzvergleich liegt darin, daß je nach dem Maße,
in dem die Exekutive bei der Durchführung des Budgets an die Bewilligungen des Parlaments gebunden
ist, die Abweichungen der tatsächlichen Ausgabegestaltung von den Regierungsentwürfen verschieden
groß sein können.
IL. Die Unterschiede zwischen den Regierungsentwürfen und der tatsächlichen
Ausgabegestaltung.
Für die Staatsausgaben stellt die Rechnung des vollzogenen Haushalts die zuverlässigste Quelle dar.
Diese Rechnungen konnten jedoch der Untersuchung nicht zugrunde gelegt werden, weil sie, soweit überhaupt
 zugänglich, meist mehrere Jahre zurückliegen, und weil ihr Aufbau in allen Ländern noch größere
Unterschiede aufweist als der Aufbau der Voranschläge. Auch sind die Rechnungen, wie sie den Parlamenten
 zur Genehmigung des vollzogenen Haushalts vorgelegt werden, meist nicht so eingehend gegliedert,
 wie es für die Verarbeitung der Ausgaben nach den einzelnen V. erwendungszwecken notwendig ist.
Es mußte deshalb notgedrungen auf die Voranschläge nach den Regierungsentwürfen als auf das einzig
mögliche Mittel der Beschaffung des Zahlenmaterials zurückgegangen werden.
Im vorigen Abschnitte dieses Kapitels wurde untersucht, ob und inwieweit die Voranschläge als solche
miteinander verglichen werden können, und welche ihrer Verschiedenheiten bei der Beurteilung der aus
ihnen entnommenen Daten in Betracht zu ziehen sind. Aus der Verwendung der Voranschläge als Grundlage
 der Untersuchung ergibt sich nunmehr die Frage, in welchem Maße sich aus den Voranschlägen
Schlüsse auf die tatsächlichen Staatsausgaben ziehen lassen, d.h. mit welchen Abweichungen von der
Wirklichkeit bei den verarbeiteten Zahlen gerechnet werden muß. Die Unterschiede zwischen den tatsächlichen
 Ausgaben und den Zahlen der Regierungsvoranschläge wirken sich aus in den regulären
Bewilligungen der Parlamente durch das jährliche Finanzgesetz, in den Nachträgen und anderen Bewilligungen
 im Laufe des Etatjahres und in‘den Abweichungen der tatsächlichen Finanzgebarung von‘
den bewilligten Etats durch etwaige Nichteinhaltung der Etatgesetze bei ihrer Ausführung,
a. Veränderungen der Regierungsentwürfe durch das Budgetgesetz.
Die Art der formellen und tatsächlichen Beziehungen zwischen den Staatsgewalten, also das Kompetenzverhältnis
 und das Maß gegenseitigen Vertrauens ist von Einfluß darauf, wie weit sich die Bewilligungen
des Parlaments nach den Vorschlägen der Regierung richten oder von ihnen abweichen, Das britische
Unterhaus hat sein alleiniges, unumschränktes Initiativrecht derart an die Regierung delegiert, daß
Gesetze zur Bewilligung oder Erhöhung von Ausgaben nur von dieser eingebracht werden können.
        <pb n="20" />
        2)

während das Unterhaus sich das Recht auf Herabsetzung oder Ablehnung beantragter Ausgaben vorbehalten
 hat. Diese Regelung hat zur Folge, daß die Appropriationsakte, das jährliche Finanzgesetz,
nur unwesentlich von den Voranschlägen abweicht. Das besondere zwischen Regierung und Parlament
herrschende Vertrauen wirkt sich meist darin aus, daß die wenigen Abweichungen von den Voranschlägen
zum großen Teile Erhöhungen sind. Die Herabsetzung wichtiger Etatposten würde einem Mißtrauensvotum
 für die Regierung gleichkommen und wahrscheinlich den Rücktritt des Kabinetts zur Folge haben,
Ähnlich liegen die Verhältnisse heute in Italien, wo das verfassungsmäßige Initiativrecht der Volksvertretung
 praktisch nicht mehr besteht, und infolge des entscheidenden Einflusses der Regierung auf
das Parlament die Bewilligungen nach dem Willen der Exekutivgewalt ausfallen, also unverändert oder
mit Erhöhungen angenommen werden, Vor der innerpolitischen Umwälzung von 1922 waren Abweichungen
von den Voranschlägen in weiterem Umfange möglich.
Im Gegensatze zu den eben erwähnten Ländern besitzen in Belgien und Frankreich rechtlich und
tatsächlich‘ beide Staatsgewalten gleich unbeschränktes Initiativrecht. Nach dem. parlamentarischen
System ist zwar die Regierung aus der Mehrheit des Parlaments gebildet, doch kann dieses im Falle von
Meinungsverschiedenheiten. oder politischen Spannungen die Voranschläge erhöhen oder herabsetzen,
ohne daß ähnliche politische Komplikationen wie in Italien oder in Großbritannien entstehen,
Wo die Regierung auf Grund ihrer Erfahrungen damit rechnen muß, daß ihre Ausgabeforderungen
im Parlament erheblich reduziert werden, wird sie bemüht sein, sich durch Einrechnung sogenannter
»Sicherheitszuschläge« die Möglichkeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu sichern. Das Parlament wird
andererseits in Kenntnis dieser Verhältnisse den Forderungen der Regierung kritischer gegenüberstehen
und zu Herabsetzungen geneigt sein. Es sind also in Frankreich und Belgien schon auf Grund der
politisch-parlamentarischen Verhältnisse größere Abweichungen der regulären Bewilligungen von den
Voranschlägen der Regierung möglich als in Großbritannien und Italien,
Nicht von der gleichen praktischen Bedeutung ist die verschiedene Verteilung der Kompetenz innerhalb
 der Parlamente, Das britische Oberhaus hat seit 1911 keinerlei budgetrechtliche Befugnis mehr.
In Italien besteht heute der Senat fast durchweg aus hohen Staatsbeamten der Regierungsparteien,
so daß eine Abänderung der Regierungsvoranschläge auf sein Eingreifen hin kaum in Frage kommen
kann. Verfassungsrechtlich — was für die Zeit vor der Neuordnung von 1922 wichtig ist — hat der Senat
nur das Recht zur Herabsetzung oder Ablehnung der Ausgaben. Dieselbe Beschränkung des Rechtes
der ersten Kammer findet sich in Frankreich. Auch abgesehen davon können die Abänderungen infolge
der Initiative des französischen Senats nur unwesentlich sein, da nach der vorangegangenen Kammerberatung
 dem Senat meistens nur wenig Zeit für die Verhandlung über die Voranschläge zur Verfügung
steht. Im Gegensatz dazu ist der belgische Senat eher in der Lage, größere Abänderungen herbeizuführen,
da die verschiedenen Gesetzentwürfe auf Kammer und Senat verteilt und gegenseitig ausgetauscht
werden?). )
Abänderungen in den Voranschlägen bei Gelegenheit der parlamentarischen Bewilligung werden also
in der Hauptsache auf die Tätigkeit der Zweiten Kammer zurückzuführen sein, und hier wieder auf die
Behandlung in den zu diesem Zwecke gebildeten Ausschüssen. In Großbritannien ist die Beratungszeit
 des mit der Prüfung der variablen Ausgaben betrauten Committee on Supply begrenzt, so daß meist
nur die wichtigeren Ausgaben durchberaten werden können, während die anderen »en bloc« votiert
werden. Im Gegensatz dazu ist in den drei übrigen Ländern meist genügend Zeit, um die Etats auf das
eingehendste durchzuberaten und Änderungen und Zusätze anzubringen. Es ergibt sich demnach aus
den geschilderten Unterschieden zwischen den einzelnen Ländern, daß die Abweichungen der regulären
Bewilligungen von den Regierungsvoranschlägen in Italien und Großbritannien geringfügig, in Belgien
und besonders in Frankreich bedeutender sein werden.
Aus den nachstehenden Übersichten gehen die Änderungen an den von der Regierung eingereichten
Voranschlägen durch die regulären Bewilligungen des Parlaments in Großbritannien, Frankreich und
Belgien hervor, Die Bewilligungen des italienischen Parlaments für 1923/24 und für 1925/26 stimmen
mit den Regierungsvoranschlägen überein; für andere Jahre stand das notwendige Quellenmaterial
nicht zur Verfügung, Überhaupt machte es der Mangel an den erforderlichen Quellen unmöglich, diese
Untersuchungen für alle Länder in dem wünschenswerten Umfange zu führen, Es konnte auch nicht
nachgeprüft werden, wie weit die Abänderungen in den Voranschlägen auf Geldwertverschiebungen beruhen,
 die während der parlamentarischen Behandlung eingetreten sind. Die in diesem Kapitel enthaltenen
Übersichten können grundsätzlich keine absolute Richtigkeit für sich beanspruchen, da infolge von
Materialschwierigkeiten nicht ausschließlich auf erste Quellen zurückgegangen werden konnte. Die
Zahlen sollen nur ungefähre Anhaltspunkte zur Beurteilung der Tatsachen geben.
*) Bis 1921 wurden dem Senat sämtliche Voranschläge erst nach der Bewilligung durch die Kammer vorgelegt.
        <pb n="21" />
        Abweichungen der regulären Bewilligungen für die Staatsausgaben vom Regierungsentwurfe.
Großbritannien.
In vH des Regierungsentwurfs.
Verwaltungszweig 1912/13 1922/23 1923/24 1924/25 1925/26
Zivildienst:
I. Öffentliche Gebäude
» Ar A + 0,01 == + 0,55 =
1I. Gehälter und Kosten des Zivildienstes ...... +0,06 + 2,8 + 0,01 + 27 + 0,08
11: Rechtspflege re A — &amp;gt; = — —
IV. Erziehung, Wissenschaft, Kunst. ....... 4... + “0,1 = = = + 0,06
V. Diplomat. und Konsulardienst .............. + 28,3 +. 0,7 + 28,1 + 0,05 A127
VI. Pensionen und Verschiedenes ............... + 0,03” +0,04 + 0,1 + 2,08 "40,09
VII. Arbeit, Gesundheits- und Versicherungswesen . + 54,0!) + 10,8 =&amp;gt; ——
VII. Verschiedenes .....2......... LI 6,5 + 6,0 + 2,1 + 4,8 + 159,2?)
Total. rn 2,04 ED „5 4 1,3 43
Einnahme-Verwaltungen...........5. — =
a — = 91
LT A A SS Eu = —
Gi
Gesamtabweichung des Etats .... + 1,3 445 + 0,9 - 24
Quellen: Estimates 1912—13, 1922—23, 1923—24, 1924—25, 1925—26.
Public General Acts 1912—13 Chapt. 7; 1922 Chapt. 32; 1923 Chapt. 35; 1924 Chapt. 31; 1924—25 Chapt. 57.
Frankreich, Budget General.
In vH des Regierungsentwurfs.
Verwaltungszweig 1913 1925
Fan TE ET + 0,5 47,1
SUSE Z er — 1,4 — 13,7
N + 3,6 — 0,2
N + 0,2 + 38,9
Te a + 2,7 — 9,2
MAI Er + 6,0 — 7,3
Unterricht. RER HR ee a A + 1,6 — 5,2
A L 2,0 — 7323
Handel und Industrie: (Post) -...: 10000574 + 6,4 — 4,4
Arbeit und SOZi@leS ker rn a 99 — 43
U N SE + 0,5 + 4,9
CandwWirtschat er re re ee A 2° + 14,8
Öffentliche Arbeiten ee er — 2,0 — 723
ES, ae TE — 61,0
Befreite. Gebiete er En e — 31,9
Gesamtabweichung des Etats Er 16 A
Quellen: 1913: Bulletin de Statistique et de Legislation Comparee, August 1913 8. 188
1925: Budget General, Expose des Motifs, 1925 und 1926.
Frankreich. Budgets Annexes.
In vH des Regierungsentwurfs.
Verwaltungszweig 913 325
A a S
Staatsdruckerek eier zr rer nee re N
Ehrenlegion re Net - Ua
Schießpulver- und Salpeter-Monopol ............ ‘
Invalidenfonds (Marine)... LE Hl =
Zentralschule für Kunst und Handwerk .........
Natiohnalsparkasse ır. er een U ea 18
Eisenbahn von La Reunion.
Stantseisenbahl‘ re en Ar te Zn + HB
Gesamtabweichung der Budgets Annexes.... + 1,5 A 13
Quellen: 1913: Bulletin de Statistique et de Legislation Compare, August 1913, S. 197.
1925: Budget General, Expos6 des Motifs, 1925 und 1926.
*) Erhöhung hauptsächlich für Arbeitslosenunterstützung: 1912/13 100000 £, 1925/26 170 000 £.

A
        <pb n="22" />
        EEE
Belgien.
In vH des Regierungsentwurfs.
Verwaltungszweig 1912 1923 1924
Finanzeh ee. We ee = + 162,6 + 17,8
Staatsschuld ra 02 + 0,6 — 0,7
Dotalionen ee — 0,4 + 0,4 + 3,7
US N FR + 4,0 + 5,0
Auswärbiges. 7.4.40 eek 8 + 2,0 EM
A + 2,8 + 01 + 11,0
Wissenschaften und Künste ................. + 0,7 + 10,6 + 9,9
Landwirtschaft ....0.4 0-00 ee N ET 94 — 13,7 + 68
Öffentliche Arbeiten 4.00 ers er Kerr rer EEE SO + 80,8 — 13,0
Industrie, Arbeit und Ernährung ............ -+ 0,6 + 0,2 + 40
Eisenbahn und staatliche Erwerbsbetriebe ... -}- 0,2 + 19,5 + 1,2
Kolonie + 19,3 + 3,7
Nationalverteidigung ......00.0.0000.00 0000 4,8 + 21,0 3
Gendarmerie-Korps-.... +. ..00400 000144 U 0,4 + 25 + 7,5
Wirtschaft er re 63 07,
Ausfälle und Erstattungen ..........:0.+ +44
Gesamtabweichung des Etats .... +4 07 5 — 85
Quellen: 1912: Budgets für 1912, Chambre de Representants, Okt. 1911.
Budgets für 1913, Chambre de Representanis, Okt. 1912.
1923: Budgets für 1923, Situation du Tresor Public au 1° Janvier 1924, Brüssel 1925.
1924: Bulletin de Statistique et de Legislation Compare, Dezember 1923, August 1924.
b. Veränderungen der Regierungsentwürfe durch Bewilligungen außerhalb des Budgetgesetzes,
Über das Budgetgesetz hinaus werden im Laufe des Etatjahres und zum Teil auch noch nach seinem
Ablauf Summen bewilligt, die zusammen mit den regulären Bewilligungen dem tatsächlichen Bedarf
erheblich näher kommen, da ja während der Vollziehung des Budgets der Staatsbedarf besser zu übersehen
 ist als zur Zeit der Aufstellung oder Vorlage, die geraume Zeit vor Beginn des Etatjahres liegt.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Summen, die nur eine Erhöhung bereits bewilligter Ausgaben
darstellen, und solchen, die für im Budgetgesetze nicht vorgesehene Ausgabezwecke bestimmt sind. Soweit
 die zusätzlichen Bewilligungen einen Ausgleich für infolge der Geldentwertung im Werte verminderte
Bewilligungen darstellen, ist ihre Nichtberücksichtigung in der Bearbeitung gerechtfertigt und geboten,
da durch die Umrechnung der Etatsummen auf Vorkriegskaufkraft Verschiebungen des Geldwertes, die
nach der Etataufstellung eintreten, ohne Einfluß auf die Ergebnisse dieser Arbeit sind. Die Schwierigkeit
besteht in der Feststellung, wie weit den Nachtragsbewilligungen ein tatsächlicher oder nur ein dominaler
Mehrbedarf zugrunde liegt.
Zusätzliche Bewilligungen finden sich in allen bearbeiteten Ländern. Sie konnten bei der Verarbeitung
des Zahlenmaterials mit einer wichtigen Ausnahme?) nicht berücksichtigt werden, da sie nicht genügend
gegliedert waren, um in das gewählte Schema der Aufarbeitung eingeordnet zu werden, und da für eine
prozentuale Schätzung keine hinreichende Grundlage bestand, Auch wurden die Nachträge für den
Nachkriegsetat großenteils erst nach Abschluß der ziffermäßigen Bearbeitung bekannt. Soweit es möglich
war, wurden die Nachträge in den Länderberichten (vgl. Zweiten Teil) und bei der textlichen Besprechung
 der einzelnen Aufgabengebiete erwähnt und zusammengestellt. Bei Großbritannien gilt das
für das Vorkriegs- wie für das Nachkriegsjahr, für Frankreich nur für das Nachkriegsjahr; der der Bearbeitung
 zugrunde gelegte Etat für 1914 wurde infolge des Kriegsausbruches nicht vollzogen, und die im
Kriegsjahr 1914 bewilligten nachträglichen Forderungen spielen keine Rolle, wenn der Etat für 1914 als
Ausdruck der Lage zu Kriegsbeginn angesehen werden soll. Aus dem gleichen Grunde wurden für Italien
im Länderbericht nur die Nachträge zum bearbeiteten Nachkriegsetat besonders behandelt. Die zusätzlichen
 Bewilligungen für die belgischen Etats konnten aus den zur Verfügung stehenden Quellen
nicht festgestellt werden, Die nachstehenden Übersichten sollen ein ungefähres Bild davon geben, wie
in den vier Vergleichsländern in den einzelnen Jahren die Gesamtbewilligungen (einschließlich der Nachträge)
 von den Voranschlägen abwichen. Hierbei ergibt sich jedoch insofern ein zu ungünstiges Bild, als
vielfach die Verhältnisse der vorhergehenden Jahre zugrunde gelegt werden mußten, in denen die Abweichungen
 teilweise noch größer waren als bei der im Jahre 1925 wenigstens teilweise beginnenden
finanziellen Konsolidierung.
1) In die italienischen Vorkriegsausgaben für Kolonialwesen‘ wurde eine Nachtragsbewilligung aufgenommen.

Ds
        <pb n="23" />
        38

Daß die zum französischen Etat für 1925 eingebrachten Nachträge sehr umfangreich sind, erhellt aus
dem Bericht der Senatskommission vom Anfang Januar 1926?), in dem die Zahl der bis zu diesem
Zeitpunkte mit Nachträgen versehenen Etatkapitel beim Budget General mit 419?), bei den Budgets Annexes
mit 87 angegeben wurde. Die Nachträge zum Etat werden zu einem großen Teile dem Parlament erst
nach der Effektuierung der betreffenden Ausgaben zur Bewilligung vorgelegt.
Abweichungen der Gesamtbewilligungen für die Staatsausgaben vom Regierungsentwurfe
Großbritannien,
In vH des Regierungsentwurfs.
Verwaltungszweig 1922/23 1923/24 1924/25
Zivildienst:
I. Öffentl. Gebäude, öffentl. Arbeiten ... + 0,3 + 04 ++ 40
II. Gehälter und Kosten des Zivildienstes + 64 + 11,4 + 41
II. Rechtspflege u. ne BR OS 4
IV. Erziehung, Wissenschaft, Kunst ..... — =&amp;gt; =
V. Diplomat. und Konsulardienst ....... + 7,5 + 56,43 + 5/1
VI. Pensionen und Verschiedenes ........ + 060,3 + 03 + 5,02
VIT. Arbeit, Gesundheits- und Versiche-TUNgSWEeSEN
 70.0000 0 eh are enr newer 10,8 — + 1,8
VI. Verschiedenes iur ren ea A A72 + 8,9 + 30,0%)
Total.... + 56. + 46 + 48
Einnahme-Verwaltungen .... — —
Flotte KR — + 1,7
Heer =
Guftdienst ee ern ea - “AB
Gesamtabweichung des Etats.... + 327 + 27 + 3,0
Quellen: Estimates 1922—23, 1923—24, 1924—25.
Public General Acts 1923 Chapt. 35; 1924 Chapt. 31; 1924—25 Chapt. 57
Appropriation Accounts 1922—23, 1923—24, 1924—825.
Frankreich.
In vH des Regierungsentwurfs.
1925 1925
Budget G6neral: Finanzen ................ + 9,2 Budgets Annexes: Münze ..........0..0.00+ | 48,9
Justiz: 2.......00700044 44 — 93 Staatsdruckerei.......... -4 14,9
AUSsWÄrtiges 0 ı0- her Hr 122 hr - 22
Mr lie ra 47 E OnIORI ren /
KO Er 09 Schießpulver- und Salpeter-Mat
 rer — 28 Monopol ............- + 42,9
Unterricht... .. 1.70... — “4,1 Invalidenfonds (Marine) .. — 0,1
Ks — 27 Zentralschule für Kunst
Handel und Industrie..... + 4,0 und Handwerk e......  —
Arbeit und Soziales....... — 3,8 Nationalspark
Kolonien. 7er ee 10,2 AD gr
Landwirtschaft +4. 7.00... 15,0 Eisenbahn von La Reunion + 13,9
Öffentliche Arbeiten ...... — 3,3 Staatseisenbahn ......... -+ 26,6
Pensionen rer eeeın  — 50,4 Post, Telegraph und Te-Refreite
 Gebiete .......... — 24,9 po ver rr er — BB
Gesamtabweichung des Etats..., + 4.9 Gesamtabweichung der Budgets Annexes + 12,0
Quellen: Budget GEneral, Expose des Motifs, 1925 und 1926.
Bulletin de Statistique et de Legislation Comparee, März 1926, S. 462—472.
1) Vgl. »Le Temps« vom 3. Februar 1926.
*) Etwa ein Viertel aller Kapitel des Budget Göntral,
*) Nachtrag hauptsächlich für Kolonialdienst (etwa 3,5 Millionen £),
*) Nachträge für Arbeitslosenunterstützung (730 000 £) und Ausgleich von Kriegsschäden (etwa 950 000 £).
        <pb n="24" />
        2 DE
Belgien.
In vH des Regierungsentwurfs.
Verwaltungszweig 1923 1924
Finanzehe re rt er FOKA FEAT Kar Helen N a 1709
A EN De
Dotatione ern AZ
JUSÜZ rt A OT Si
Auswärtiges +.......0.70000 0.000 Kerken ST 28
Inne rt DT ET
Wissenschaften und Künste................. a 16,40 10,1
Landwirtschaft 00 EA
Öffentliche Arbeiten. ........0.7 00000004 &amp;gt; SO — 12,5
Industrie, Arbeit und Ernährung ............ + 17,8 \ -— 04
Eisenbahn und staatliche Erwerbsbetriebe .... 36,58 + 16,1
KölöDie nr A en 1 + 3,7
Nationalverteidieung .. 2... 40404407 nr Kerne 6 — 17,3
Gendarmerje-Korps..0. 4.040404 4 0710 4,6. + 7,5
Wirtschaft ee A Fe 6,3 = 52,7
Ausfälle und Erstattungen .......,.....0000« SS,
Gesamtabweichung des Etats.... -{ 31,7 7
Quellen: 1923: Budgets für 1923. — Situation du Tresor Public au 1” Janvier 1924, Brüssel 1925.
1924: Bulletin de Statistique et de Legislation Comparce, Dezember 1923, November 1924
Italien,
In vH des Regierungsentwurfs
Verwaltungszweig 1923/24
Finanzen eek r r HE ER rn Cna 199
us HR N A ae en OS
EM
Kolonien re te IS
Unterricht le a
InDeS En 2
Öitentliche Arbeiten rer A 20,4
Verkehr .............0.000000 1000er An + 12,8
Ken ER KAT 7
Mae re a en 10,0
Wirtschaft er KERAHAU TE 09,7
Gesamtabweichung des Etats.... + 17,7
Quellen: Documenti sulla Condizione Finanziaria ed Economica dell’ Italia, Rom 1923. S. 213.
Bulletin de Statistique et de Le6gislation Comparee, Januar 1925, 8. 184.
e. Veränderungen der tatsächlichen Ausgabegestaltung gegenüber den Bewilligungen.
Die Unterschiede zwischen Regierungsvoranschlag und Staatsrechnung können nicht nur auf den oben
behandelten Abänderungen im Laufe der parlamentarischen Behandlung und den Bewilligungen von
Nachtragsetats beruhen, sondern auch auf Abweichungen von den gesetzlichen Bewilligungen zurückgehen,
 die das Parlament bei Vorlage der Staatsrechnung zu genehmigen hat. Der Umfang der in den
einzelnen Ländern möglichen und üblichen Etatüberschreitungen richtet sich danach, wie weit die
Exekutive an die Bewilligungen des Parlaments gebunden ist, und wie weit ihr diese Bindungen die
Möglichkeit zu Etatüberschreitungen belassen.
Wenn die mannigfachen Einrichtungen der Kontrolle über die gesetzmäßige Durchführung des Etats
auch in allen Ländern den gleichen Zweck haben, die Regierungen an die Bewilligungen des Parlaments
möglichst eng zu binden, so bestehen in den Wirkungen der Kontrolle, in dem Maße, wie dieser Zweck
erreicht wird, doch erhebliche. Unterschiede, die sich weniger aus den verschiedenen Formen der Kontrollorganisation,
 als vielmehr aus‘ den verschiedenartigen politischen Verhältnissen der einzelnen Länder,
insbesondere aus der Art der Beziehungen zwischen Regierung und Volksvertretung, ergeben. (vgl. nachstehende
 Übersicht).
        <pb n="25" />
        AN

Abweichungen der tatsächlichen Ausgaben vom Regierungsentwurfe,
Großbritannien.
In vH des Regierungsentwurfs.
Verwaltungszweig 1912/13 1922/23 1923/24 1924/25
Zivildienst:
I. Öffentliche Gebäude, öffentliche Arbeiten ...............0.. — 50 5 4 0,2
II. Gehälter und Kosten des Zivildienstes ..................... = 66 — 6,4
TEC Rechtspflege. er zT TH NE De ae — 80 — 4
IV. Erziehung, Wissenschaft, Kunst. een e area x — 22
V.. Diplomat; und Konsulardienst rer Fe +4 38,7!) — 4,9
VI. Pensionen und Verschiedenes u. — 4,3 + 3,9
VIT Arbeit, Gesundheits- und Versicherungswesen .............. — 78. + 1,0
VIII. Verschiedenes ......... AT LE A NN — 82. — 26
Total. ..z — 24 + 0,3
Einnahme-Verwaltungen:
Zoll- und. Verbrauchssteue use rer near A nr ORT rar era ate — 6,9 — 21
Direkte See RER RE — 78; — 25
Postverwaltung RER HERR TE — 2,3 — 0,3
Total .... — 32 — 0,6
N — 3,6 + 1,8
HOT HE EEE re EN — 9,4 + 0,4
Luftdienst .0rrı a 0ER 0 a 0 EU aa DA — 10,6 — 14
Oonsolidated Fund Services :
Staates SS — 33, — 08 + 20
Wegebaufonds... 1 NE rt A 8 + 17,7 + 11,4 473,7
Zahlung an Lokalbehörden: 0-4 ri 0,7 + 7,0 + 32,0 +4 6,2
SD ea R aee le men — 09 — 16,0 + 6,8 +. Bit
Total‘... — —. 2,7 + 0,7 + 23
Gesamtabweichung des Etats .... — 7 — 1,9 + 1,2
Quellen: Estimates, Financial Statement, Finance Accounts für 1912—13, 1922—23, 1923—24, 1924—25.
Appropriation Accounts für 1922—23, 1923—24, 1924—25.
Ähnlich wie mit den Unterschieden zwischen Voranschlägen und Bewilligungen verhält es sich in
Großbritannien mit den Abweichungen der tatsächlichen Ausgaben von den Voranschlägen. Die in langer
Tradition fest begründeten formalen Beziehungen zwischen Exekutive und Legislative bringen es in
Verbindung mit der relativ günstigen finanziellen Lage des Königreiches mit sich, daß die Abweichungen
der tatsächlichen Ausgaben vom Etatvoranschlage verhältnismäßig geringfügig sind. Etatsüberschreitungen
sind selten und bestehen meist in — grundsätzlich gestatteten — Kreditübertragungen innerhalb der
Ministerien der Landesverteidigung; sie erübrigen sich auch durch das regelmäßig kurz vor Schluß des
Etatjahres bewilligte Nachtragsgesetz, das die noch erforderlichen, bisweilen bereits ausgegebenen Summen
genehmigt. Die wenigen, die Bewilligungen des Parlaments überschreitenden Ausgaben werden nach Schluß
des Fiskaljahres durch eine Resolution im Rahmen des Consolidated Fund Act nachträglich genehmigt.
Bei der Beurteilung der Abweichungsziffern sind auch die verschiedenen Währungsverhältnisse der
Länder zu berücksichtigen. Daß die Abweichungen der tatsächlichen Ausgaben Großbritanniens von den
Etatsvoranschlägen im Gegensatz zu den übrigen Staaten fast durchweg Verminderungen sind, erklärt
sich zum Teil auch aus der stabileren Währung Großbritanniens.
Von in den Veränderungen des Geldwertes begründeten Abweichungen abgesehen, dürften in Italien
die Abweichungen der tatsächlichen Ausgaben von den Regierungsvoranschlägen nicht über die Nachtragsbewilligungen
 hinausgehen. Die überaus strenge Handhabung der Kontrolle macht gesetzwidrige
Überschreitungen des Etats zur Unmöglichkeit. Wie die nachstehende Übersicht im Vergleich mit der
Übersicht S. 24 zeigt, halten sich für 1923/24 die tatsächlichen Ausgaben durchweg unter den Gesamtbewilligungen
 für dieses Jahr.. Auf ‚Grund der angestellten Beobachtungen dürfte dies auch für andere
Jahre gelten; doch kann infolge Materialmangels ein zahlenmäßiger Nachweis für diese Annahme nicht
erbracht werden.
*) Vgl. Anm. 3 auf. 8. 23.
        <pb n="26" />
        26

Abweichungen der tatsächlichen Ausgaben vom Regierungsentwurf.
Italien,
In vH des Regierungsentwurfs,
Verwaltungszweig 1928/24
1 Ce
A N
Auswärliges........000000.0000.000000.0+ ur a 318,7
1
Unterricht rer er Wr 20,8
InnereS rel Kr A AN
Öffentliche Arbeiten... nenne near rn 16,6
Verkeht re ER He
Krieg erde er et rer nr nam anne r ne Cena AR
Marder RA a 10
Wirtschaft er FE We a TE = O2
Gesamtabweichung des Etats .... + 15,9
Quellen: Documenti sulla Condizione Finanziaria ed. Economica dell’ Italia, Rom 1923, S. 213.
Bulletin de Statistique et de Legislation Comparde, Januar 1925, S. 184.
In Belgien besteht zwar eine eingehende Kontrolle über die Durchführung der Etats, doch ist immerhin
mit größeren Abweichungen zu rechnen als bei den vorerwähnten Ländern. . Die Struktur der Finanzwirtschaft
 läßt hier gewisse Möglichkeiten offen, die Bewilligungen des Parlaments zu überschreiten. Eine
Anzahl von Krediten ist Non Limilatif, d. h., sie werden nur dem Zwecke nach, ohne Benennung eines
Betrages bewilligt, der sich bei der Eigenart der betreffenden Ausgaben — meist handelt es sich um Personalaufwendungen
 — nicht genau vorausbestimmen läßt!). Die Möglichkeit zu Kreditübertragungen
(Rattachements) ist gegeben bei Rüstungsausgaben und teilweise bei den Etats der staatlichen Erwerbsbetriebe.

Abweichungen der tatsächlichen Ausgaben vom Regierungsentwurfe,
Belgien.
In vH des Regierungsentwurfs.
Verwaltungszweig 1923
N DEN
U
Dotalione rer CE TR NER EA Kenne Rn Ka A A Ar
SUDAN ED er ER Weile A a a
Auswärtiges 1.0.0.0. 000 rE nn na nE nur tm 206
OS 1
Wissenschaften und Künste. ren 13,8
Landwirtschaft. zur re en Hat 10
Öffentliche Arbeiten. +... ur kennen 70,2
Industrie, Arbeit und Ernährung .............. + 10,4
Eisenbahn und staatliche Erwerbsbetriebe ...... -+ 24,7
KOM N Et ee HE 0
Nationalverteidigung 2. . 70 ee 109,7
Gendarmerie- Korper Era Re ea A AB
Wirtschilb EN N
Ausfälle und Erstattungen .......0..0....0.0.1. + 68:5
Gesamtabweichung des Etats Se
Quellen: Budgets für 1923. — Situation du Tresor Public au 1° Janvier 1924, Brüssel 1925.
1) Bei der Aufarbeitung konnten die in Orödits Non Limilatifs bewilligten Ausgaben nicht berücksichtigt werden. Auch dadurch ist
eine Abweichung der tatsächlichen Ausgabegestaltung von den Zahlen des Voranschlages bedingt,
        <pb n="27" />
        27

In Frankreich sind Überschreitungen der bewilligten Kredite ebenso grundsätzlich verboten wie in
anderen Ländern, doch bestehen einzelne Ausnahmen von den Vorschriften und außerdem Möglichkeiten
zu ihrer Umgehung,
Eine Überschreitung der Bewilligungen ist vorgesehen bei den Credits Evaluatifs, die ebenso wie die belgischen
 Credits Non Limitatifs in erster Linie dem Zwecke nach bewilligt werden. Ihre Beträge sind nur
nominell bestimmt, da sich zur Zeit der Etatvorlage noch nicht übersehen läßt. welche Summen die Ausgaben
 bei ihrer Effektuierung erfordern werden,
Für diese Zwecke stehen die Avances ä rögulariser zur Verfügung, die nach dem Gesetze vom 30. April 1921
ohne besondere Bewilligung in Anspruch genommen werden dürfen, jedoch der nachträglichen Genehmigung
 des Parlaments unterliegen. Die Avances &amp;amp; requlariser wurden von der Regierung aber häufig
auch für Ausgaben für vorher nicht genehmigte Zwecke benutzt. Es können also die Bewilligungen überschritten
 werden, zumal trotz des komplizierten Kontrollapparates Beträge ausgegeben werden können,
ohne der vorgeschriebenen Vorprüfung durch die Contröleurs des Depenses Engagees unterzogen worden zu
sein*). Auf Grund dieser Verhältnisse wird man für Frankreich, besonders beim Nachkriegsetat, mit Abweichungen
 der tatsächlichen Ausgaben von den Voranschlägen der Regierung rechnen müssen, die auch
dann, wenn man die Geldwertveränderungen in Abzug bringen könnte, sich höher stellen würden als in
den anderen drei Ländern, Die Abweichungen im einzelnen zahlenmäßig nachzuweisen, war nicht möglich,
da das dazu benötigte Quellenmaterial nicht zur Verfügung stand. Die Abweichung der gesamten tatsächlichen
 Ausgaben des Budget General vom Voranschlage betrug im Finanzjahr 1925 etwa 4.2 vH des Voranschlages
 ?),
Il. Die Grundsätze der Etatbearbeitung.
a. Allgemeines.
Die einheitliche Aufarbeitung der Etats hat den Zweck, wenigstens nach Möglichkeit die Abweichungen
auszuschalten, die in den geschilderten Unterschieden des Budgetrechts und der Budgetpraxis begründet
sind. Ein Vergleich der einzelnen Abschnitte, wie sie in den Etats selbst je nach den Grundsätzen der Budgetierung
 in den einzelnen Ländern zusammengefaßt werden?), ist unmöglich. Deswegen mußten die
einzelnen Etatposten nach einem einheitlichen Schema aufgearbeitet werden, welches so aufgebaut ist,
daß es nicht nur-einen Vergleich der in den Etats nachgewiesenen Ausgaben ermöglicht, sondern auch
einen Einblick in die volkswirtschaftliche Bedeutung der Staatsausgaben gestattet.
Ordentliche und außerordentliche Ausgaben.
Die budgetrechtlich bedingte Unterscheidung der Ausgaben nach ordentlichen und außerordentlichen,
 nach einmaligen und fortdauernden Ausgaben mußte bei dieser Bearbeitung fallen gelassen
werden. Da in den verschiedenen Etats die Begriffsbestimmungen der einmaligen, fortdauernden, ordentlichen
 und außerordentlichen Ausgaben gänzlich auseinandergehen, so würde eine Übernahme dieser
Unterscheidung aus den bearbeiteten Etats sehr beträchtliche Fehlerquellen in sich bergen. Die vorliegende
 Arbeit beschränkte sich daher darauf, die in den Gesamtausgaben enthaltenen Posten für Neubauten
und Neuanlagen noch einmal gesondert aufzuführen (vgl. Vierten Teil, Fünftes Kapitel S. 438 f.)
und bei den staatlichen Erwerbsbetrieben diese Ausgaben neben den übrigen Staatszuschüssen getrennt
zu vermerken (vgl. S. 397).
Bruttoausgaben und Nettoausgaben.
Um durch die Erfassung der Ausgaben ein Bild der gesamten Staatstätigkeit gewinnen zu können, mußten
grundsätzlich die Bruttoausgaben aufgearbeitet werden. Verwaltungseinnahmen wurden daher von den
Kosten der einzelnen Verwaltungen nicht in Abzug gebracht. Wenn in den Etats Staatszuschüsse zu bestimmten
Fonds erscheinen (z. B. zu den selbständig etatisierten Fonds im italienischen Etat), für diese Fonds aber
eine Spezialnachweisung vorlag, so wurden auf Grund dieser Spezialnachweisungen die Ausgaben dieser
Fonds verarbeitet, während die in den Hauptetats nachgewiesenen Zuschüsse abgesetzt wurden.
Staatliche Erwerbsbetriebe und Monopole.
Von dem Grundsatze, die Bruttoziffern zu verarbeiten, mußte lediglich bei den staatlichen Erwerbsbetrieben
 und bei den Monopolen abgewichen werden, Die Produktion von Tabakwaren z. B. ist kein eigent-1)
 Vgl. Le Temps vom 3. Februar 1926,
?) Nach Journal Officiel, Documents Parlementaires, Senat Annexes 36, 1926, Annexe 373.
%) Vgl. Fünften Teil, Tabellen S. 457 ff.
        <pb n="28" />
        AN

licher Staatszweck, sondern lediglich ein technisches Mittel, um bestimmte Einnahmequellen zu erschließen.
Man kann von der Fiktion ausgehen, daß die staatlichen Erwerbsbetriebe selbständige, aus der Staatsverwaltung
 herausgelöste Unternehmungen sind, die mit dem Etat nur zu tun haben, wenn sie — gleichsam als
Verbrauchsteuern — Beträge an die Staatskasse abführen, oder wenn sie — gleichsam als Subventionen —
Staatszuschüsse erhalten. Als Staatsausgaben konnten also nur die Staatszuschüsse angesehen werden,
die sich aus der Gegenüberstellung von Ausgaben und Einnahmen ergeben. Soweit die staatlichen Erwerbsbetriebe
 Überschüsse erzielen, treten sie in der Aufarbeitung nicht in Erscheinung. Diese Sonderbehandlung
 der staatlichen Erwerbsbetriebe rechtfertigt sich grundsätzlich durch den Unterschied zwischen
öffentlicher Zwangswirtschaft und freier Marktwirtschaft. Bei der öffentlichen Zwangswirtschaft richten
sich die Leistungen nach dem Beschlusse der maßgebenden Instanzen, bei der freien Marktwirtschaft nach
der freiwilligen Einkommensverwendung der Konsumenten. Da unter diesem Gesichtspunkt die Leistungen
der staatlichen Erwerbsbetriebe im wesentlichen der Marktsphäre zuzurechnen sind, erscheint es gerechtfertigt,
 wenn sie in dieser Bearbeitung der öffentlichen Finanzwirtschaft gleichsam als Privatunternehmungen
 behandelt werden, obwohl «die Einflüsse der öffentlichen Hand auf ihre Geschäftsführung,
insbesondere auf die Preisgestaltung, nicht verkannt werden dürfen,
Auch praktisch war durch diese Behandlung der staatlichen Erwerbsbetriebe allein die Möglichkeit
einer vergleichbaren Bearbeitung gegeben. Kin Fehler ergibt sich aus dieser Methode nur insofern, als
durch die Nettorechnung bei Betriebsüberschüssen im Gegensätze zu der Bruttorechnung der Steuerverwaltung
 ein Erhebungsaufwand nicht berücksichtigt wird.
Die Monopolverwaltungen wurden in der Aufärbeitung grundsätzlich ebenso wie die staatlichen Erwerbsbetriebe
 behandelt. Bei Monopolen mit Steuercharakter (Zündholz-, Tabakmonopole usw.) wurden
jedoch die Verkaufsunkosten als Ausgaben im fiskalischen Interesse den Steuererhebungskosten gleichgestellt
 und als solche unter den Ausgaben verarbeitet. Diese Art des Vorgehens, für die auch die etatmäßige
 Gliederung der Ausgaben für die Monopolverwaltung sprach, war jedoch nur für die französischen
Monopolverwaltungen möglich. Für-Italien konnten die Verkaufsunkosten nicht ausgegliedert werden,
fielen also ebenso wie die Fabrikationskosten aus der Ausgabenbearbeitung heraus. In Großbritannien
und Belgien bestehen keine Monopole.
Die in den Etats der staatlichen Erwerbsbetriebe und Monopole ausgewiesenen Ausgaben und Kinnahmen
 mußten zur Errechnung des Betriebsüberschusses bzw. des erforderlichen Zuschusses vielfach
durch Ziffern aus anderen Etats ergänzt werden, so z. B. wenn der Dienst von Anleihen, die im Interesse
der staatlichen Erwerbsbetriebe aufgenommen wurden, unter dem gesamten Staatsschuldendienst aufgeführt
 war. Die Ergebnisse der Verarbeitung müssen demnach von denjenigen der Etats der staatlichen
Erwerbsbetriebe abweichen (vgl. dazu die Übersicht S. 397).
Als Staatszuschüsse sind nur die Zuschüsse zum laufenden Betriebe angesehen worden. Ausgaben zum
Neuerwerb oder zur Erweiterung von Erwerbsanlagen wurden lediglich in der Übersicht‘ » Jahresergebnisse
der staatlichen Erwerbsbetriebe« S. 397 berücksichtigt. Da solche Investierungen zwar einen Wechsel
zwischen öffentlichem und privatem Besitze von Erwerbsvermögen, aber weder eine öffentliche Einkommensbeanspruchung
 noch eine Einkommensverschiebung darstellen, können sie unter dem dieser Arbeit
zugrunde liegenden Gesichtspunkte unberücksichtigt bleiben. Für den Ausgabevergleich gewinnen sie erst
Bedeutung, wenn die neuen Unternehmungen Zuschüsse erhalten, oder wenn ihre Überschüsse zur Bestreitung
 von Staatsausgaben verwendet werden. Laufende Aufwendungen (z. B. Ergänzung des Wagenparks
u. ä.), die zu Lasten der Betriebseinkünfte durchgeführt werden, ‚sind bei der Errechnung des Zuschußbedarfes
 als Kosten von den Roherträgnissen abgesetzt worden. Als Kosten der staatlichen Erwerbsbetriebe
 wurden auch Verzinsung und Amortisation von Schulden angesehen, die für Zwecke der betreffenden
Betriebe aufgenommen worden sind und als solche kenntlich waren. Die Umwandlung der Bruttoziffern
in Nettoziffern stößt auf große Schwierigkeiten, wenn im Etat Ausgaben für die staatlichen Erwerbsbetriebe
mit anderen Verwaltungsausgaben in einem Betrage aufgeführt werden. Wenn z. B. die Verwaltung der
Domänen beim Landwirtschaftsministerium liegt, so ist es unmöglich, aus den Kosten dieser Zentralverwaltung
 einen entsprechenden Betrag herauszunehmen, der den Betriebsausgaben der Domänen zuzurechnen
 wäre.
Als staatliche Erwerbsbetriebe wurden nur die rein staatlichen, auf Erwerb gerichteten Unternehmungen,
nicht dagegen Beteiligungen des Staates an privaten, also rechtlich selbständigen Unternehmungen angesehen,
 da derartige Beteiligungen in den meisten Fällen den Charakter von Subventionen haben, für die
der Staat sich mehr oder weniger weitgehende Rechte sichert. Wenngleich die Grenzen zwischen derartigen
Subventionen und den rein staatlichen Erwerbsbetrieben nicht immer klar zu ziehen sind, wurden die
Staatsbeteiligungen im Kapitel »Wirtschaft« (S. 334 ff.), und zwar als Subventionen, behandelt. Um ein Bild
von der gesamten Betätigung des Staates als Unternehmer zu gewinnen, muß daher neben dem Kapitel
„Staatliche Erwerbsbetriebe« (S. 396ff,) auch das Kapitel »Wirtschaft« herangezogen werden.
        <pb n="29" />
        +
Doppelzählungen.
Eine besondere Schwierigkeit liegt für die Etatbearbeitung in der Gefahr von Doppelzählungen, Innerhalb
 eines Etats besteht die Möglichkeit solcher Doppelzählungen beim Vorhandensein von Spezialnachweisungen
 für bestimmte Ausgaben, die mit einem Gesamtbetrage auch im Hauptetat erscheinen, und
[erner bei Verrechnungen innerhalb von Verwaltungen, die im Etat mehrfach verbucht sind.
Häufig ist die Identität zwischen den in Spezialrechnungen ausgewiesenen Ausgabepositionen und den
entsprechenden Kapiteln des Hauptetats schwer festzustellen; dies gilt besonders für die dem französischen
Budget General angegliederten Budgets Annexes (vgl. S. 16). Die Ausgaben der Budgeis Annexes wurden,
soweit es sich um staatliche Erwerbsbetriebe handelte, nur in Höhe der staatlichen Zuschüsse, bei den
Hoheitsverwaltungen nach Abzug der im Budget General des Denenses etwa für sie aufgeführten Ausgaben
verarbeitet.
Im Gegensatze hierzu wurden bei den selbständig etatisierten Fonds innerhalb der staatlichen Hoheitsverwaltung,
 wie man sie z. B. in der italienischen Finanzwirtschaft antrifft, grundsätzlich alle Ausgaben
verarbeitet; eine Doppelzählung liegt hier vor, wenn ein Teil dieser Fonds in Staatsanleihen angelegt ist,
deren Zinsen einerseits als Ausgaben im Etat der Finanzverwaltung, anderseits im Etat des Fonds sowohl
als Einnahmen wie bei ihrer Verwendung als Ausgaben erscheinen. Eine Aussonderung war hier nicht
möglich; die auf diese Weise doppelt gezählten Beträge sind jedoch nicht groß und infolge der Geldentwertung
 nur für den Vorkriegsetat von Bedeutung,
Posten zur Verrechnung innerhalb der Verwaltung finden sich wohl in allen Etats, sind jedoch nur in
den Etats von Großbritannien und Italien erkennbar aufgeführt. Wenn eine Verwaltung an Stelle einer
anderen Leistungen ausführt, so erscheinen u. U. die dafür berechneten Kosten sowohl unter den Ausgaben
der eigentlich leistungsverpflichteten als auch unter den Ausgaben der tatsächlich leistenden Verwaltung.
Dieser tatsächlich leistenden Verwaltung werden die Kosten jedoch auf dem Verrechnungswege erstattet
und in den britischen Etats unter den Appropriations in Aid oder Sums Receivable als Einnahmen nachgewiesen.
 Außer diesen Erstattungen werden in den Appropriations in Aid usw. noch reguläre Verwaltungseinnahmen
 ausgewiesen, z. B. aus Kolonialkontributionen und aus Sonderfonds, die von den übrigen Etats
getrennt sind und der Verarbeitung nicht zugänglich waren.
Da ein nicht unbeträchtlicher Teil der Appropriations in Aid bzw. Sums Receivable in solchen Verwaltungseinnahmen
 besteht, hätte ihre Absetzung von den Bruttoausgaben in voller Höhe den Grundsatz
der Bruttoverarbeitung der Etats für Großbritannien durchbrochen. Anderseits war es nicht möglich,
die Erstattungen von den echten Verwaltungseinnahmen zu sondern. Deswegen wurden die Bruttoziffern
ohne Abzug der Appropriations in Aid usw. verarbeitet, obwohl hierdurch gewisse Doppelzählungen in
Kauf genommen werden mußten. Sofern die Verwaltungseinnahmen aus Kolonialkontributionen herrühren,
 bedeutet ihr Nichtabzug eine Hereinnahme von Ausgaben, die in Wirklichkeit nicht vom Mutterlande,
 sondern von den Kolonien geleistet werden. Die hierdurch bedingte Fehlerquelle dürfte z. B. für den
Nachkriegsetat immerhin etwa 30 bis 40 Millionen £, d. h. 4 bis 5 vH der berücksichtigten Gesamtausgaben
ausmachen.
Dagegen konnten, wie bereits früher erwähnt (s. oben S. 18), die reinen Erstattungsposten zur Verrechnung
 innerhalb des Kriegsministeriums, die sogenannten Internal Credits, teils auf Grund der Angaben
des Etats, teils durch Schätzung überall in Abzug gebracht werden.
Für Belgien und Frankreich konnten aus den Etats nur vereinzelt solche Verrechnungsposten nachgewiesen
 werden. Es ist nicht bekannt, ob derartige Posten tatsächlich nicht in bedeutendem Umfange
vorhanden sind oder ob sie nur nicht ersichtlich gemacht werden. In Italien konnten die Verrechnungsposten
 abgesetzt werden.
Ferner enthalten alle Etats Ausgabebuchungen zur Übertragung von Einnahmen, die der Staat aus Gründen
der Kassentechnik an Stelle der eigentlich Empfangsberechtigten empfängt und in vollem Umfange an
diese weiterleitet (z. B. die Döpenses pour Ordre in Belgien). Solche Ausgaben sind unberücksichtigt geblieben.
 Dagegen sind die Überweisungen von Staatssteuern, bzw. von Teilen davon, an Gemeinden und
Gemeindeverbände als Überweisungen gebucht worden. Es wurden ferner unberücksichtigt gelassen
Ausgabeposten, die zum Ausgleich von Steuerausfällen und Steuerrückzahlungen, wie z. B. im belgischen
Budget der Non Valeurs et Remboursements, angesetzt sind. Diese Beträge müssen hei der Frage nach der
Deckung der Staatsausgaben von der Einnahmeseite abgesetzt werden,
Hinzugenommene Beträge.
Wie auf der einen Seite Etatposten unberücksichtigt bleiben mußten, waren auf der anderen Seite Beträge
zu den Ausgaben hinzuzuzählen. die im Etat nicht enthalten sind. So besteht z. B. in Frankreich und Belgien

»o
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        U —
eine Kriegspensionskasse!), die einen Teil ihrer Ausgaben durch Anleihen deckt und nur mit den verbleibenden
 Staatszuschüssen in den Etats erscheint. Diese Kassen wurden mit ihren Gesamtausgaben einschließlich
 der durch Anleihen gedeckten Beträge verarbeitet und — wie auch andere entsprechende Posten
— textlich berücksichtigt.
Aus den folgenden Übersichten geht hervor, welche Posten bei der Verarbeitung von den Etats abgesetzt
und welche Beträge aus anderen Quellen hinzugenommen wurden,
Großbritannien.
1912/13 in 1000 £
Die Etats schließen mit der Summe von ........ Ge N rer en 2 495.082
Davon wurden abgesetzt:
Bruttoausgaben und Investierungen der staatlichen Erwerbsbetriebe ....................+.+.:+ 26401
Differenz .... 168 681
Es wurden hinzugenommen:
Staatszuschüsse für staatliche Erwerbsbetriebe ..... RATE Kr el 951
Endsumme der Aufarbeitung ........ 169632
1925/26 in 1000 £
Die Etats schließen mit der Summe von....... x x EN BEER
Davon wurden abgesetzt:
Verlust an eingezogenem Papiergelde ........... A A 4
Staatsgarantie für Regulierung deutsch-englischer Vorkriegsschulden ................... 300
Ausfälle bei Zöllen und Steuern ..........- N URERF OK HR ORTE RER ae 2
Verrechnungsposten im Heeresetat (Internal Credits) ...............0.0000000000000444+ 21 093
Verluste beim Rückkauf von Silbermünzen,. ......00..00r rer rer teren We KHa real En 2000
Einziehung von Silbermünzen zur Umprägung und Kosten für Legierungsmetall ...... 1 508
Bruttoausgaben für Ankauf von Zinkkonzentraten?).............004 040000 ni © 1830
Bruttoausgaben und Investierungen der staatlichen Erwerbsbetriebe............ ...... 59245°%) 84 982
Differenz... 784 545
Es wurden hinzugenommen:
Staatszuschüsse für staatliche Erwerbsbetriebe... 41-4. ern nann 1549
Staatszuschuß zum Ankauf von Zinkkonzentraten?) ., 4. 40000- nERKERKKRREEREHEE 259 1.808
Endsumme der Aufarbeitung wu. 086003
Frankreich,
1914 im 1000 fr.
Das Budget General schließt mit der Summe von ........ Ann ev. 5373329
Davon wurden abgesetzt:
Rückerstattung von Steuern... 0000er ke Henn are K A Une an Reale 41 833
Gehaltskürzungen zugunsten des Pensionsfonds ................000.0000044444 41 050
Bruttoausgaben und Investierungen der staatlichen Erwerbsbetriebe und Monopole*) 631 223 714 106
Differenz .... 4659223
Es wurden hinzugenommen:
Ausgaben für Münze laut Budget Annexe ........ FE 12526
Aus dem Budget General und den Budgets Annexes für die Staatseisenbahn errechneter
 Zuschuß .......... „a A 125 335 137 861
Endsumme der Aufarbeitung ...... 4797 084
1) In Frankreich 1926 wieder aufgelöst.
2?) Vgl. S. 356.
2) Ohne 24 (000 £) Bruttoausgaben für Gestüte, die in der Etatendsumme nicht enthalten sind
4) Kaweit im Budaet Göneral enthalten:

a”
        <pb n="31" />
        1-1528
 in 1 000 fr.
Das Budget General schließt mit der Summe von ....... eec.n....40. 32814926
Davon wurden abgesetzt:
Rückerstattung von Steuern .................- ra er en 297 495
In Staatsrententiteln gezahlte Steuern ..................0.0000000 00 EEE EAHn 110 000
Bruttoausgaben und Investierungen der staatlichen Erwerbsbetriebe und Monopole*) 1 154 953 1 562 448
Differenz .... 31252478
Es wurden hinzugenommen:
Anleihen der Kriegspensionskasse .. nr wa 1 250 000
Ausgaben für Besatzungskosten lt. Compte Special ........0.0000000r HEHE 675 322
Aus Budget General und Budgets Annexes für die Staatseisenbahn errechneter
Zuschtiß +... ..00 0er Vene entre are nern TEN en 275 923
Ausgabe für Münze It. Budget ANNeXe .......000000000 EEE H EEE 24 980
Ausgaben für Wiederaufbau ................0000000040004n nr nannten e0u44 4520000
Verzinsung auswärtiger Kriegsschuld_.....;... 7 Even s7 + 1031577 7 777 802
Endsumme der Aufarbeitung ...... 39030 280
Belgien.
1913 in 1000 fr.
Die Etats schließen mit der Summe von ....... er 852 984
Davon wurden abgesetzt:
Bruttoausgaben und Investierungen der staatlichen Erwerbsbetriebe ............ 369349
Steuerausfälle.... Nr re va Clan an anal 2 786
Infolge Abrundung ..........+: ; eeren EEE Ent 5 372 140
Differenz‘ .... 480 844
Es wurden hinzugenommen:
Zuschüsse für Betriebsverwaltung Marine (Handelsmarine) ....... Ver TEe OR 5.976
Endsumme der Aufarbeitung .... 486 820
1925 in 1.000 fr.
Die Etats schließen mit der Summe von .........-- ve TE
Davon wurden abgesetzt:
Bruttoausgaben und Investierungen der staatlichen Erwerbsbetriebe?)......... 2911748
Steuerausfälle .......- de FE SEE 39 164
Staatsvorschuß zur Einlösung des Kriegsgeldes ....................0...1+0 + 50 000 3.000 912
Differenz .... 5512856
Es wurden hinzugenommen:
Anleihen der Kriegspensionskasse ... SA vera eheeten 200000
Zuschüsse für staatliche Erwerbsbetriebe ...............00000000n nn HH 43 742
Infolge Aufrundung +......-.. Den WERL EHE a ZI
Endsumme der Aufarbeitung +... 5 656 599
5 ED AGB En für diese sind bereits in den Ausgaben der anderen staatlichen Erwerbsbetriebe enthalten

4°
        <pb n="32" />
        Italien.
1913/14 in 1000 Lire
Die Ministerialetats schließen‘ ab mit der Summe von .......... . A 2'620 93€
Davon wurden abgesetzt:
Zinsen?) er rn ERREGER 0 0A AT BEER A 11688
Erstatfungen 2.0.0057 ae HART NEAR RE near Se EEE lm Wr I 25 299
Verrechnungsposten %.. 4.0.0000 0.0 0 renr harte nee Krane Ken Han H 105 317
ReservefondS =. .00r.4100HEHAEREHERRRRE REF HT er e WE DT 8 702
Kredite rer e Bel A WR KEN AREA a ER MAL HE A 151 500
Investierungen der staatlichen Erwerbsbetriebe?) .......0....0.00000000000 040 55319
Bruttoausgaben der staatlichen Erwerbsbetriebe und Monopole............:... 1307 140 1.664 965
Differenz. ... 955 973
Es wurden hinzugenommen:
I. Aus den Spezialetats
R. Guardie di FManza +... en ar re en 2 690
Fondo per il Cullo- 1.0.0000 0 rn EEE 17 749
Fondo di Beneficenza e.di Religione nella Cittd di Roma ......000000000000 000 1443
Economatı Generali ‘dei Benefici. Vacanlis. nur WEHR n wem 4 921
Ferrovie :dello:Stato (Nettoausgaben):.ı- er HE UK Ken WA 907 182
Azıenda del DemanioForestäle = u... RER NE ERW En 6 850
KR: Comilato. Talassografie0: 2 EN egal Wr HE 60 940 895
1.896 868
II. Sonderbewilligung
für: Koloniaiweset rer Er N ah 201657
und Zuschüsse für Druckerei .0..0000040 1 2.361 32 018
Endsumme der Aufarbeitung .... 1928 886
1925/26 in 1000 Lire
Die Ministerialetats schließen ab mit der Summe .......... Krrbwrtrkra&amp;gt;Cunn 18.001.106
Davon wurden abgesetzt:
Ds er AR RATE KT A A AH re rei 1 84048
Erstattungen euere HAARE RAR AKER NNER RAU Wer Rn een 107 550
Verrechnungen sr re 20 HAN KR NET TR HF KA TER RE RRTA RER RR Ra 194 119
Reservefonds rer HERAN HERREN AH ER EE HH KK RE HR 133 094
Kredite er REF EB ER 367 611
Investierungen der staatlichen. Erwerbsbetriebe ®) ..............010..00000040 260 000
Bruttoausgaben der staatlichen Erwerbsbetriebe und Monopole ............ . 8716446 10 963 668
Differenz .... 7037438
Es wurden hinzugenommen:
I. Aus den Spezialetats
R. Guardie: di Fan Te HE A CET 25 253
Fondo per ib CU: EEE er BETT He ra 64 893
Fondo di Beneficenza e di Religione nella Citta di Roma .....0..000000000000000 1982
Economati Generali dei Benefict Vacanli. 0. ehr ENT HER HER Hr * 7019
Archivy Nolarıli de Keg0 rer ET RE Here te 8 055
Fondo: per FEmMgrazione 12 560
R..Tstibuio Orient. Napoli nee er 425
Ferrovie dello Stato- (Nettoausgaben) +4... 0... 68497
Ammäinistrazione delle Poste € Telegrüfi re 730 939
Azienda Autonoma dei Telefoni.....1 2.0000 e re Te nnn er EEE 113 170
Aziendn del Demanio-Forestale ,. 0 24 166
7 537 834
J1. Zuschüsse für Druckerei. Rn 20 15 933 7 553 767
a
Endsumme der Aufarbeitung.... 14591 205
1) Vom Staate an Spezialetats (Fonds) gezahlt.
®) Außerdem 150 Millionen Lire Investierungen im Eisenbahnetat.
3) Außerdem 486 Millionen Lire Investierungen im Eisenbahnetat

Ad
        <pb n="33" />
        33

b. Die Gliederung der Staatsausgaben nach den verschiedenen Ausgabezwecken.
Das Schema, das der Aufarbeitung der Etats der vier Vergleichsländer für den Ausgabevergleich zugrunde
 gelegt wurde, ist in Anlehnung an die deutsche Finanzstatistik und an die Statistik des Internationalen
 Statistischen Instituts aufgestellt worden.
Während aber in dem (von Fr. Zahn entworfenen) im Jahre 1913 aufgestellten Schema des Internationalen
 Statistischen Instituts sich noch eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen ordentlichen und
außerordentlichen Ausgaben findet, eine Unterscheidung, die auch das Schema der neuen deutschen
Finanzstatistik aufweist, macht die vorliegende Verarbeitung, wie oben erwähnt, keine derartigen
Unterschiede,
Die Umgrenzung des Bereichs der einzelnen Ausgabezwecke wurde aus dem Schema der deutschen
Finanzstatistik bis auf einzelne Abweichungen übernommen. Gegenüber der sehr ins einzelne gegliederten
neuen in Vorbereitung befindlichen deutschen Finanzstatistik mußte das Schema dieses internationalen
Vergleichs sehr viel summarischer gefaßt werden. Nur in den Texttabellen wird auch hier eine weitergehende
Gliederung versucht. Im einzelnen ergeben sich nur unbedeutende Abweichungen gegenüber der neuen
deutschen Finanzstatistik. Während in der deutschen Finanzstatistik die eigentliche Finanzverwaltung
von der Schuldenverwaltung getrennt ist, sind in dem Schema dieses Ausgabevergleiches unter »Finanzverwaltung«
 auch die Staatsausgaben für den Dienst der inneren und der äußeren Staatsschulden — wenn
auch in besonderer Unterteilung — enthalten. Die Abschnitte »Schul- und Unterrichtswesen« und »Kunst
und Wissenschaft« der deutschen Finanzstatistik wurden hier unter der Bezeichnung »Unterricht, Kunst
und Wissenschaft«, ebenso die Abschnitte »Landwirtschaft, Handel, Industrie und Gewerbe« und »Verkehrswesen«
 der deutschen Finanzstatistik unter »Wirtschaft« zusammengefaßt. Diese Zusammenfassung
mußte erfolgen, um der Notwendigkeit, die Kosten für einzelne Ministerien auf mehrere Teilgebiete zu
zerlegen, nach Möglichkeit zu entgehen. In der deutschen Finanzstatistik sind die Ausgaben für die Gewerbeaufsicht
 unter »Handel, Industrie und Gewerbe« enthalten, während sie hier unter den »Sozialen
Aufgaben« verarbeitet wurden. Die deutsche Finanzstatistik verarbeitet getrennt von den Hoheitsverwaltungen
 die Betriebsverwaltungen mit ihren Überschüssen und den gewährten Zuschüssen, wobei die Ausgaben
 für Erweiterung der Betriebe als Zuschüsse, die Ausgaben für Neuerwerb dagegen gesondert
aufgeführt werden. Demgegenüber liegt es im Wesen dieses Ausgabevergleichs, daß er nur die
vom Staate an seine Erwerbsbetriebe gewährten Zuschüsse berücksichtigt, während die Ausgaben
zum Neuerwerb oder zur Erweiterung von Betrieben von den Zuschüssen gesondert aufgeführt werden
(vgl. S. 27 f.).
Auf Grund der weitgehenden Untergliederung der Ausgabezwecke in den Haupttabellen (5.462 ff.) und
darüber hinaus in den textlichen Ausführungen des dritten Teils lassen sich für eine Gegenüberstellung mit
der deutschen Finanzstatistik die von dieser abweichend gegliederten Ausgabenteile ohne jede Schwierigkeit
 nach der Einteilung der deutschen Finanzstatistik ordnen.
In der Reihenfolge der Ausgabezwecke weicht das hier zur Anwendung gekommene Schema von der
bisher üblichen Gliederung insofern ab, als die vorliegende Bearbeitung mit den sich aus der Tatsache der
Staatshoheit ergebenden Ausgaben für Sicherung und Erhaltung des Staatswesens, also mit der Hoheitsverwaltung
 im engeren Sinne beginnt, sodann die kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Ausgaben
aufführt, während die ihrer Struktur nach von den übrigen gänzlich abweichenden »Ausgaben auf
Grund des Krieges« die Reihe beschließen.
Im Interesse der Vergleichbarkeit mußte auf eine weitergehende Untergliederung der Haupttabellen
verzichtet werden. Dagegen wird im Text in weitem Maße auf Einzelheiten eingegangen, durch deren Beleuchtung
 vor allem die Grenzen der Vergleichsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen. Insbesondere
wird im Text und im Anhang!) versucht, auf diejenigen Aufgabengebiete hinzuweisen, auf denen neben
dem Staate — in den einzelnen Ländern in verschiedenem Ausmaße — auch andere öffentliche Körperschaften
 (Kommunen) oder Private tätig sind. Der Vergleich der Staatsausgaben setzt die Gleichartigkeit
 in der Abgrenzung der Aufgabengebiete voraus, Wo diese Voraussetzung nicht gegeben ist, besteht
 eine wichtige Aufgabe der Aufarbeitung darin, diese Abweichungen herauszuarbeiten.
Obwohl die Staatsausgaben in den Hauptübersichten nur nach den wichtigsten Gesichtspunkten aufgestellt
 wurden, stößt schon diese Gliederung in der Durchführung auf erhebliche Schwierigkeiten. Besonders
 störend wirkt der verschiedene Umfang, in dem die Etats spezialisiert sind. Wie bereits an anderer
Stelle erwähnt, mußte bei ungleicher Spezialisierung einzelner Ausgaben zur Herstellung der Vergleichbarkeit
 vielfach zu Schätzungen oder zu einer prozentualen Verteilung der angegebenen Gesamtsumme
auf die zugehörigen Einzelposten gegriffen werden, wie dies beispielsweise bei der Aufteilung der französischen
 Zivilpensionen geschehen ist.
1) Erstes Kapitel (S. 483 ff).
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        34

Das Schema der Aufarbeitung
Land: ..... = Rechnungsjahr .............
Qual = (in 1000er
- a Sub- |
im ven
Pe Renten ı (Gewerb- Über- | ‚Ver-N
 liche |weisungen| zinsung
Arbeits- x (z.B. | Prämien Aus-N
 . leistung | Zinsen | Kriegs- und an O8: ärti nn
Ordentliche und außerordentliche L Säch- und ) meinden | Wärtiger ‚HE
(Lohn, N „ ‚pensionen“ Zuschüsse Kriegs- | Ins-Ausgaben‘)
 für: Gehalt, licher [mon 4 anprivate| und schuld von
Z ae Sold, ‘ Bedarf | sation ». Organi- | sonstige ; | gesamt Spalte
Pension % Ber VID Unter- sationen, tn {li h Ausgaben u
(Brutto-Ausgaben mit Ausnahme von ohne BILSE stützun- ei - N eker G Ban
A - % - riegs-12.
 Staatliche Erwerbsbetriebe, Spalte V) Een gen und öffent- Verbin el tribute
Betrieb
T NN Sn VI VII vl x
1. Oberste Staatsorgane..........
2, Rechtspflege .......2..0.44. 40
3. Innere Verwaltung .............
4. Auswärtige Angelegenheiten .....
5. Kolonialwesen, insgesamt:
a) Heer, Marine, militär. Luftb)
 Soziales, Unterricht, Gesundheit;
 Kirche ee
A Wirtschaft. re eek ee een
Veke  D
1) Staatliche Erwerbsbetriebe
(nett0) +.....0 7400 kr ae
g) Sonstiges... ur er Hall
6. Landesverteidigung, insgesamt
{ohne 13):
A) He
b) Mae
ec) Militär. Luftfahrt: -. 4
ES
7. Finanzverwaltung, insgesamt:
a) Zoll- und Steuerverwaltung .
b) Schuldenverwaltung ........
&amp;amp;) Zi0SeN 2er
ß) Amortisation ...........
Y) Sonstiges 4.
€) Münzwesen 2er rer
d) Sonstiges rer en
8.. Unterricht, Kunst und Wissenschaft
9. Kirchenwesen +1. nern er
10. Soziale Aufgaben ......:......
11. Wirtschaft, insgesamt (ohne staatliche
 Erwerbsbetriebe):
a) Landwirtschaft un
b) Industrie und Handel ......
ce) Verkehr insgesamt .........'
«) Handelsmarine .........
8) Privateisenbahnen ......
Y) Private Luftfahrt.......
8) Öffentliche Arbeiten
(Häfen, Kanäle, Straßen’
€) SONStigeS ne
AV SoSe
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        35

= Sub- ;
tione: &amp;gt;
Persön- Rt (Gewerb-| Über- Verliche
 EA liche weisungen| zinsung
Arbeits- Zinsen | (Z. B. Prämien | an Ge- aus- N
Ordentliche und außerordentliche leistung S5cp. | und Kriegs , und | meinden | Wärtiger #
(Lohn, lich Amorti- Pensionen oh er.“ und Kriegs- Ins- der
Ausgaben!) für: Gehalt N und Korean HR 2
Pension Bedarf | sation Unter- sationen, EHEN Ausgaben samt-(Brutto-Ausgaben
 mit Ausnahme von nen Auer VE er tzun- UN Unter Sn re zsumme
12. Staatliche E i DIOR « . HE
© Erwerbsbetriebe, Spalte V) hension) gen undöffent- verbinde tribute
Betriebe) |
„. Da IV. = VI; YII yır | 1X
12. Staatliche Erwerbsbetriebe, insgesamt?)
 (Netto in Sp. V):
a) Domänen, Forsten, Gestüte .
b) Berg-, Hütten- und Salinen-We
 TH
c) Post, Telegraph und Telephon
d): Eisenbahnen ee
e) Druckerei re rn
A
\ Verwaltung von Effektenbesitz
| WANNE RUHE TEEN
R) Sonstiges... 00er eir ed
13. Ausgaben auf Grund des Krieges,
insgesamt: -
a) Kriegspensionen, Kriegsrenten-
 u. Unterstützungen
(Geld- u. Sachleistungen) ....
b) Wiederaufbauarbeiten .......
c) Besatzungskosten ..........
d) Ausführung der Friedensverträge,
 Abwicklung des Dawes-A
 N
2) Sonstige Kriegsverbindlich-Kerr
 era
Insgesamt ...
In vH der Gesamtsumme , .
?) Darunter: Bruttoausgaben für Neubauten und Neuanlagen usw., enthalten unter den Ausgaben
a) der Ziffer 1 f) der Ziffer 6 1) der Ziffer 11
bb) .' 2 und zwar: 6a und zwar: 11a
e) » 3.8 » 6b 11b
d) » yo » 60 110
N 35 » 6d 11ca)
ınd zwar: 5a g) der Ziffer 7 110)
» 5b und zwar: 7a 11097)
» 56 » 7b 116%)
» 5d » 76 11ce)
5e * 7 v 11d
ö 5f h) der Ziffer 8 m) der Ziffer 13
bb 1 a und zwar: 13a
k) » » 10 * 13b
136
13d
13e.
*) Außerdem: Bruttoausgaben für Neubauten und Neuanlagen usw. für die staatlichen Erwerbsbetriebe.
        <pb n="36" />
        26

Bei der Besprechung der staatlichen Aufgabengebiete (vgl. Dritten Teil) wird darauf hingewiesen werden,
welche Ausgaben jeweils zusammengefaßt sind, und welche Schwierigkeiten der Abgrenzung sich im einzelnen
ergeben. Hier sind nur einige allgemeine und immer wiederkehrende Fragen zu erwähnen. Es liegt im Wesen
der Sache, daß die staatlichen Aufgabengebiete ineinandergreifen und nicht starr gegeneinander abzugrenzen
 sind. So können z. B. Ausgaben für Bildungswesen (Fachschulen) auch mittelbar zur Förderung
der Wirtschaft dienen. Die Grenzen zwischen Polizei- und Militärausgaben sind häufig nicht streng zu
ziehen. In vielen Fällen ist die Unterscheidung zwischen Ausgaben für die Kolonien und solchen für das
Mutterland fraglich, z.B. bei den Ausgaben für die Unterhaltung von Kolonialheeren, die zeitweise im
Mutterlande, oder von einheimischen Formationen, die in den Kolonien verwendet werden (vgl. S. 130 ff.),
u.a.m. In derartigen Fällen mußte letztlich mit einer gewissen Willkür entschieden werden. Es wurde
jedoch das Hauptgewicht darauf gelegt, daß die Behandlung über die ganze Verarbeitung hin in gleicher
Weise erfolgte.
Eine besondere Schwierigkeit entstand dort, wo ein Ministerium verschiedene, in dem Schema getrennt
erscheinende Aufgabengebiete zu verwalten hat. So gibt es z. B. in Belgien ein Ministerium für Justiz
und Kirche, eins für Inneres und Gesundheitswesen, eins für Wirtschaft und soziale Fürsorge; Frankreich
 besitzt nach dem Etat für 1925 ein Ministerium für Arbeit, Hygiene und Soziales, Italien eins für
Justiz und Kirche, eins für Inneres und soziale Aufgaben, zu dem 1913/14 auch noch das Gefängniswesen
gehörte. Anderseits kommen für das Kapitel »Wirtschaft« nach dem Aufarbeitungsschema beispielsweise
in Frankreich Ackerbau-, Handels- und Gewerbeministerium sowie das Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
 in Frage. In solchen Fällen mußten die Ausgaben der betreffenden Zentralverwaltung auf die verschiedenen
 Aufgabengebiete aufgeteilt werden, was zum Teil nur mittels Schätzungen möglich war. Wenn
hingegen aus dem Verwaltungsbereiche eines Ministeriums nur kleinere Posten zur Einordnung in ein anderes
Aufgabengebiet herausgenommen werden mußten, so blieben trotzdem die Ausgaben der Zentralverwaltung
 ungeteilt bei dem Aufgabengebiete, zu dem sie vorwiegend gehörten. Wenn das Aufarbeitungsschema
bei den Hauptgebieten auch Untergliederungen vorsieht, wie z. B. die Steuer- und Schuldenverwaltung
innerhalb der Finanzverwaltung, so wurde eine Aufteilung der Kosten für die Zentralverwaltung auf die
zum selben Hauptgebiete gehörigen Teilgebiete nicht vorgenommen. Eine besondere Schwierigkeit entstand
 dadurch, daß in Frankreich ein großer Teil der Pensionen nicht nach den einzelnen Verwaltungszweigen
 aufgegliedert ist. Hier wurden die Gesamtpensionen nach dem Verhältnis der übrigen Personalausgaben
 auf die betreffenden Verwaltungszweige schätzungsweise aufgeteilt. Die hierdurch bedingte
Fehlerquelle dürfte unbeträchtlich sein.
Eine scheinbare Schwierigkeit entsteht durch die Behandlung der Zinsen. Auf den ersten Blick könnte
es erforderlich erscheinen, auch die Zinsen je nach dem Zwecke, für die die Schulden seinerzeit aufgenommen
wurden, aufzugliedern, also z. B. die Zinsen auf Anleihen für Rüstungszwecke den Rüstungsausgaben zuzuzählen
 usw. Dieses Verfahren würde jedoch, selbst wenn es durchführbar wäre, den Grundsätzen der
Bearbeitung nicht entsprechen. Es wurde bereits ausgeführt, daß alle Ausgaben verarbeitet wurden, unabhängig
 von der Frage ihrer Deckung. Unter den auf die einzelnen Zwecke aufgeteilten Ausgaben sind
also auch diejenigen enthalten, die mit Anleihen finanziert worden sind. Wenn man auch die. Zinsen
nach Ausgabezwecken verteilen und mit den übrigen Ausgaben für die gleichen Zwecke addieren würde,
so entstände hierdurch bei der Betrachtung einer längeren Finanzperiode eine Doppelzählung, indem
der betreffende Aufwand zuerst bei der Verwendung des Kapitalbetrages, sodann später noch einmal
als Zinsen und Amortisation erscheinen würde. Verzinsung und Amortisation von Staatsschulden werden
deswegen als reine Finanzverpflichtungen des Staates aus früherem Staatsaufwand angesehen und als solche
unter dem Aufgabengebiete der Finanzverwaltung zusammengefaßt (über die abweichende Behandlung des
Dienstes für werbende Anleihen vgl. oben S. 28).
Eine Erläuterung der in den verschiedenen Abschnitten zusammengefaßten Ausgaben erfolgt im einzelnen
bei der Besprechung des betreffenden Aufgabengebietes (vgl. Dritten Teil). ;
ec. Die Gliederung der Staatsausgaben nach den verschiedenen Ausgabearten.
1. Grundsätzliches.
Für die volkswirtschaftliche Bedeutung der Staatsausgaben ist nach den einleitenden Ausführungen
neben dem Ausgabezweck die Ausgabeart von entscheidender Bedeutung. Für die Gliederung der Staatsausgaben
 nach Ausgabearten sollte die Art und Weise maßgebend sein, in der sich die Staatsausgaben in
den Prozeß der Einkommensbildung und Einkommensverwendung eingliedern.
Eine Staatsausgabe kann Einkommen beanspruchen oder Einkommen verschieben. Eine Einkommensbeanspruchung
 liegt dann vor, wenn der Staat Arbeitskräfte oder Sachgüter verwendet, um
durch sie bestimmte Verwaltungsleistungen zu erzielen. Die Ausgaben hierfür stellen die Kosten der Verwaltung
 im engeren Sinne!) dar. Sie teilen sich in die Ausgaben für persönliche Arbeitsleistung und für
1} In den Tabellen bezeichnet als »Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung«.
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        37 —
sächlichen Geschäftsbedarf, Diesen Verwaltungsausgaben stehen die Ausgaben gegenüber, die in Geldleistungen
 des Staates an Dritte bestehen. Hier erhebt der Staat Steuern usw. nicht, um einen eigenen
Anspruch an den Arbeits- oder Warenmarkt zu finanzieren, sondern um die Beträge in Geldform an Dritte
weiterzuleiten. Diese Geldleistungen gliedern sich in die einzelnen Unterarten, die von verschiedener wirtschaftlicher
 Bedeutung sind. Es ist im Rahmen dieser Arbeit unmöglich, auf die volkswirtschaftlichen
Wirkungen dieser öffentlichen Geldleistungen im einzelnen einzugehen!). Es wurden bei der Bearbeitung
unterschieden:
1. Die Ausgaben für Zinsen und Amortisation (ohne die unter Ziffer 4 genannten Ausgaben),
2. Unterstützungen, Renten usw.,
3. Subventionen,
4. Überweisungen
a) an nachgeordnete öffentliche Körperschaften,
b) an Kolonien,
5. Kriegstribute. und Verzinsung von im Ausland aufgenommenen Kriegsschulden,
Die Zins- und Amortisationszahlungen für im Inlande aufgenommene Konsumtivkredite haben
die Bedeutung einer Einkommens- bzw. Vermögensverschiebung. Die mit der staatlichen Kreditaufnahme
verbundene öffentliche Beanspruchung von Produktivkräften erfolgt nicht dann, wenn die Zins- und
Amortisationszahlungen vom Staate geleistet werden, sondern wenn der Staat den auf dem Anleihewege
aufgenommenen Kapitalbetrag für staatliche Zwecke verwendet. Die durch Anleihen gedeckten Ausgaben
sind ebenso wie alle übrigen nach ihrem Verwendungszweck und nach ihrer Verwendungsart verarbeitet.
Es konnte hier kein Unterschied zwischen den Inlandsanleihen gemacht werden, die sich im Besitz von
Inländern und denen, die sich im Besitz von Ausländern befinden. Bei der Zeichnung oder beim Kauf von
Anleihen durch Personen im Ausland tritt die Beanspruchung von Einkommen des betr. Volkes nicht bei
der Kapitalverwendung, sondern erst bei der Verzinsung und Amortisation ein. Diese übrigens zahlenmäßig
 nicht bedeutende Fehlerquelle muß in Kauf genommen werden, da eine entsprechende Gliederung
nicht zur Verfügung steht. Der umgekehrte Fehler ergibt sich bei der Verzinsung und Amortisation der
Auslandsanleihen, deren Inhaber ihren Wohnsitz im Inland haben.
Der Unterschied zwischen Unterstützungen, Renten usw. einerseits und Subventionen andererseits
 wurde darin gesehen, daß es sich bei den Unterstützungen usw. um Zuwendungen zu Konsumzwecken
handelt, bei Subventionen dagegen um Zuschüsse zur Förderung produktiver Leistungen. Bei den Unterstützungen
 usw..bezweckt demnach der Staat eine Einwirkung auf die Einkommensverteilung, bei den
Subventionen eine solche auf den Ansatz der Produktivkräfte. Hier liegt demnach primär keine Einkommens-,
 sondern eine Produktionsverschiebung vor.
Die Überweisungen an andere öffentliche Körperschaften stellen einen Ausgabeposten dar, dessen
Aussonderung von Bedeutung wird, wenn die Ausgaben sämtlicher öffentlicher Körperschaften, vor allem
alle von Staat und Kommunen, zusammengefaßt werden. In diesem Falle ist eine Herauslösung dieser
Posten aus den übrigen Staatsausgaben notwendig, da sich sonst Doppelzählungen ergeben würden. Bei der
Bearbeitung der Staatsausgaben allein läßt sich über die volkswirtschaftliche Bedeutung der Überweisungen
 so lange nichts aussagen, als die Verwendung dieser Beträge beim Empfänger nicht bekannt ist.
Die Kriegstribute stellen eine Einkommensverschiebung an das Ausland dar. Vom Inlande her gesehen
 bedeuten sie ebenso wie die eigentlichen Verwaltungsausgaben eine Einkommensbeanspruchung.
Während aber den Ausgaben für die Verwaltung eine Verwaltungsleistung gegenübersteht, sind die Kriegstribute
 als eine Belastung ohne Gegenleistung anzusehen. Das Gleiche gilt für die Verzinsung der auswärtigen
 Kriegsschulden, bei denen die Gegenleistung in einer vergangenen Finanzperiode, nämlich
in der Kriegszeit, liegt. Von der inländischen Verschuldung unterscheiden sich die auswärtigen Kriegsschulden
 dadurch, daß die Zins- und Amortisationsbeträge zwar ebenfalls von den inländischen Steuerzahlern
 aufgebracht werden müssen, aber ins Ausland abfließen, also für die inländische Volkswirtschaft
verloren sind. Diese Ausgaben bedeuten daher eine Belastung im strengsten Sinne dieses Wortes, Den
auswärtigen Zinslasten der hier behandelten Länder stehen als Gegenposten allerdings die Reparationsansprüche
 gegenüber.
Die Gliederung nach Ausgabearten erscheint von besonderer Wichtigkeit; denn jede dieser Ausgabearten
hat unter dem Gesichtspunkte der Belastung eine völlig verschiedene Bedeutung. Der Vergleich aller Ausgaben
 bzw. der ihnen entsprechenden Einnahmen ergibt nur dann ein zutreffendes Bild der Finanzbelastung,
wenn die Verteilung der Ausgaben nach Ausgabearten ebenso wie nach den verschiedenen Ausgabezwecken
berücksichtigt wird. Jedenfalls ist es unter. dem Gesichtspunkte der volkswirtschaftlichen Bedeutung der
Ausgaben völlig abwegig, die Beträge, die eine öffentliche Einkommensbeanspruchung, und diejenigen,
die eine öffentliche Einkommensverschiebung darstellen, ungesondert zusammenzufassen.
1) Vgl. hierzu die Hinweise im Ersten Kapitel sowie die Schrift von Colm. Volkswirtschaftliche Theorie der Staatsausgaben, Tübingen 1927
(im Druck).
        <pb n="38" />
        A ——
Aus dieser Gliederung der Staatsausgaben in Einkommensbeanspruchung und Einkommensverschiebung
darf nun keineswegs der Schluß gezogen werden, daß die Staatsausgaben, die eine Einkommensverschiebung
darstellen, ohne volkswirtschaftliche Bedeutung seien, Zunächst ist es sehr wohl möglich, daß eine Einkommensverschiebung
 mittelbar zu einer Minderung des Gesamteinkommens führt, Es braucht nur etwa
daran erinnert zu werden, daß durch derartige Ausgaben unter Umständen eine Schicht von Staatsrentnern
erhalten wird, die hierdurch als Produzenten ausfallen; diese Wirkung tritt allerdings nicht ein, wenn die
Zeichner der öffentlichen Anleihen sonst eine andere Form der Kapitalanlage gewählt hätten. Aber auch
abgesehen davon sind weitere unmittelbare Wirkungen denkbar. Alle staatlichen Ansprüche, auch solche
zu Zwecken der Einkommensverschiebung, bedingen eine Erhöhung der Einnahmen, in erster Linie der
Steuern. Jede Steuererhöhung übt aber ganz unabhängig von der Frage der Steuerverwendung eine merkliche
 Wirkung auf die gesamte Volkswirtschaft aus, indem sie, insbesondere bei einer Neueinführung, eine
Änderung des Preisgefüges zur Folge hat und nicht nur einen Mehraufwand des staatlichen Steuerapparates
(dieser wird ja in dieser Aufarbeitung auch als Aufwand gekennzeichnet), sondern auch einen Mehraufwand
der Zensiten durch die notwendigen Steuererklärungen usw. mit sich bringt. Gewiß sind die tiefergehenden
Wirkungen der Besteuerung abhängig von der Verwendung der Einnahmen, wie sie hier dargestellt werden.
Übergangsstörungen und gewisse Hemmungen der Produktion und damit auch der Einkommensbildung
kann aber jede Besteuerung unabhängig von ihrer Verwendung mit sich bringen.
Die Gliederung der Ausgaben nach Ausgabearten wird ähnlich auch in der bevorstehenden deutschen
Finanzstatistik wiederkehren.
2. Die Durchführung der Gliederung.
Die praktische Durchführung der Ausgabengliederung nach Ausgabearten stößt angesichts der mangelhaften
 Spezialisierung vieler Etatposten auf gewisse Schwierigkeiten. Während die Aussonderung des
eigentlichen Verwaltungsbedarfes insgesamt kaum ernstlichen Hemmnissen begegnete, war die reinliche
Scheidung in Personalbedarf und sächlichen Geschäftsbedarf nicht immer möglich.
Unter Bedarf für persönliche Arbeitsleistung wurden bei der Aufarbeitung Löhne und Gehälter
verstanden einschließlich der Teuerungszulagen, Tagegelder, Reisespesen (da diese von den Tagegeldern
meist nicht zu trennen waren), Ausrüstungs-, Kleider-, Kasinogelder usw., Burschenzulagen, Extravergütungen,
 Ehrensold u. ä. Ferner wurden auch die Pensionen einschließlich der Familienzulagen, der Witwenund
 Waisengelder sowie die Beiträge des Staates zur Sozialversicherung auf Grund seiner Stellung als
Arbeitgeber zu den Vergütungen für geleistete Arbeit gerechnet.
Bei den Ausgaben für Landesverteidigung wurden unter den Pensionen sämtliche Militärpensionen,
Wartegelder, Renten, Entschädigungen und Unterstützungen für ehemalige Wehrmachtsangehörige zusammengestellt,
 mit Ausnahme derjenigen, die auf Grund des Krieges gewährt werden. Pensionen usw,
für geleistete Kriegsdienste werden zu den »Ausgaben auf Grund des Krieges« (vgl. Dritten Teil, Dreizehntes
 Kapitel, S. 406 ff.) gerechnet.
Die Ausgaben für den sächlichen Bedarf umfassen sämtliche Aufwendungen für Materialien, Bauten,
Umzugs- und Transportkosten usw. Auch die Vergütungen für Leistungen staatlicher Erwerbsbetriebe
(z. B. Militärtransporte auf der Staatsbahn) erscheinen als Sachausgaben, da die Erwerbsbetriebe; wie
oben ausgeführt, in der Bearbeitung nicht anders als Privatunternehmungen behandelt wurden.
Ausgaben für Verzinsung und Amortisation der Staatsschuld wurden, auch wenn sie aus
selbständigen, dafür bestimmten Fonds gedeckt werden, unter » Verzinsung und Amortisation der Staatsschuld«
 vermerkt; die im Staatsetat als Zuschüsse eingestellten Einnahmen solcher Fonds wurden aber,
um Doppelzählungen zu vermeiden, von den Gesamtausgaben des Staates für die Verzinsung der Staatsschuld
 in Apzug gebracht. Soweit aus dem Etat hervorging, daß die Schuldtitel im eigenen Besitze des
Staates waren, der Staat demnach die Zinsen an sich selber zahlte, wurden die Beträge abgesetzt!). Bei
Anleihen, die zu Investierungszwecken der staatlichen Erwerbsbetriebe aufgenommen worden sind, wurden
 Zinsen und Amortisationsquoten als Betriebsausgaben der betreffenden Betriebsverwaltung angesehen,
Die Zinsen und Amortisationen wurden, wie oben ausgeführt, grundsätzlich zur »Finanzverwaltung«
gerechnet, Vom Staate laufend oder auf Grund einer Ausfallbürgschaft übernommene Zins- oder Amortisationsverpflichtungen
 für Kredite, die ein Dritter (Einzelgläubiger oder Kreditinstitut) Kommunen oder
Privaten z, B, für Notstandsarbeiten, Bauzwecke u. ä. zur Verfügung gestellt hat, ohne daß diese Kredite
selbst über den Staatsetat gelaufen sind, stellen dagegen nur formal, nicht ihrem Wesen nach, Zinszahlungen
 dar; sie wurden daher bei dem betreffenden Ausgabezweck als Überweisung bzw. Subvention oder
Unterstützung behandelt.
S Die Verzinsung der auswärtigen Kriegsschulden erscheint in den dieser Bearbeitung zugrundeliegenden
 Etats noch nicht mit den endgültigen Ziffern, weil zur Zeit der Vorlage der Etats die interalliierten
 Schuldenverhandlungen noch nicht abgeschlossen waren. Über den derzeitigen Stand dieser Frage
1) Abgesehen von den Fällen, bei denen es sich um Anleihen für staatliche Erwerbsbetriebe handelte

wa
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        und die erforderliche Berichtigung der in den Etats darüber gemachten Angaben wird im Kapitel »Finanzverwaltung«
 (S. 230 ff.) berichtet.
Die Renten, Unterstützungen usw. enthalten alle Zuwendungen zu Konsumzwecken, denen keine
derzeitige Gegenleistung an den Staat gegenübersteht. Auch die Kriegspensionen sind in diese Rubrik miteinbegriffen,
 obwohl sie gewissermaßen als Entgelt für eine frühere Leistung an den Staat, nämlich für
den Kriegsdienst, aufgefaßt werden können. Hiergegen spricht aber, daß für diese Kriegsleistungen grundsätzlich
 ein voller Arbeitslohn nicht gezahlt wurde, so daß auch die Zahlungen an die Kriegsinvaliden,
Kriegshinterbliebenen usw. nicht als ein Teil der Entlohnung, sondern eher als eine »Versorgung« anzusprechen
 sind. Ferner kommt hinzu, daß die Nachkriegszeit zweckmäßig als eine gleichsam neu beginnende
Finanzperiode anzusehen ist, so daß unter den Personal- und Sachausgaben, die doch einen Maßstab für die
gegenwärtige Staatstätigkeit abgeben sollen, Posten, die dem Staatsaufwande einer früheren, der Kriegsepoche,
 entstammen, das Bild stören würden. Deswegen erscheinen hier die Kriegspensionen als eine Einkommensverschiebung,
 die ebenso wie auch die Verzinsung der Kriegsschuld durch die Liquidierung des
Krieges, d. h. durch den Aufwand einer vergangenen Finanzepoche, bedingt ist.
Unter den Renten, Unterstützungen usw. wurden ferner die Apanagen für Mitglieder des Herrscherhauses
 aufgeführt, soweit diese keine staatlichen Funktionen erfüllen, außerdem Stipendien und Prämien
an Studenten, Schüler usw., vor allem alle sozialen Zuwendungen an Bedürftige, Kranke, Arbeitslose usw.
Bei einigen Ausgabeposten konnten Zweifel über die Einordnung entstehen; so stellen z. B. Zahlungen
an Personen, die durch Naturereignisse, wie Überschwemmungen und Erdbeben, oder durch kriegerische
Ereignisse und innere Unruhen geschädigt wurden, Ausgaben dar, die je nach der Art des Schadens mehr
unter die Unterstützungen oder unter die gewerblichen Subventionen gehören. Angesichts der Unmöglichkeit,
 eine Trennung nach diesen beiden Gesichtspunkten vorzunehmen, wurden derartige Posten ganz
den Unterstützungen zugezählt, in den Erläuterungen aber besonders nachgewiesen, um eine Ausgliederung
zu ermöglichen. Unter den Unterstützungen sind sowohl Beträge aufgeführt, die an die Berechtigten
oder Bedürftigen unmittelbar gegeben werden, als auch Summen, die an Anstalten und Wohltätigkeitsvereine
 zur weiteren Verteilung überwiesen werden, ferner Zuwendungen an Krankenhäuser und ähnliche
Anstalten, da angenommen wird, daß diese Zuwendungen in erster Linie eine kostenlose oder verbilligte
Behandlung Bedürftiger ermöglichen sollen.
Unter den Subventionen wurden alle Ausgaben aufgeführt, die zur unmittelbaren Förderung produktiver
 Leistung in Form von Geldzuwendungen bestimmt sind. Hierunter werden alle Zuschüsse und
Prämien an Privatunternehmungen, an private Anstalten (z. B. Schulen) und Gesellschaften wissenschaftlicher
 oder künstlerischer Art, ferner Zuschüsse für veranstaltete Ausstellungen, Messen usw. gerechnet,
ebenso auch Ausgaben für Wiedergutmachung von Kriegsschäden zur Wiederherstellung der Produktionsgrundlage.
 In der gleichen Rubrik, wenn auch besonders gekennzeichnet, erscheinen die Nettozuschüsse des
Staates zu den staatlichen Erwerbsbetrieben, die in ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung den Subventionen
für private Erwerbsunternehmungen nahestehen. Die Subventionen konnten nur so weit berücksichtigt
werden, als sie in den Etats erscheinen. Vielfach werden auch statt der Subventionen steuerliche oder
tarifliche Vergünstigungen gewährt oder für die betreffenden Unternehmungen besonders günstige
Lieferungsverträge (z. B. von Heeresmaterial) abgeschlossen. Diese Form der Subvention entzieht sich
häufig der Kenntnis, immer aber einer zahlenmäßigen Bewertung.
Die Grenzen zwischen Subventionen und Unterstützungen sind in einigen Fällen besonders schwer
zu ziehen; vielfach werden Subventionen zu dem ausgesprochenen Zwecke gegeben, hierdurch Unterstützungen
 (z. B. der Arbeitslosenfürsorge) zu ersparen. Andererseits werden z. B. die oben unter den
Unterstützungen erwähnten Stipendien nicht nur zur Abhilfe eines Notstandes, sondern auch zur späteren
Erzielung höherer Leistungen gezahlt. Auf diese Grenzfälle wird in den Erläuterungen besonders hingewiesen
 werden. Wenn die Entscheidung in dem einen oder anderen Falle auch notwendig mit einer
gewissen Willkür verbunden ist, so wurde wenigstens Wert darauf gelegt, daß die Bearbeitung bei allen
Ländern einheitlich erfolgte.
Die Überweisungen an andere öffentliche Körperschaften betreffen, abgesehen von den
britischen Zuschüssen für Irland, im wesentlichen die Überweisungen an die verschiedenen regionalen
und lokalen öffentlich-rechtlichen Unterverbände. Ferner werden auch die Überweisungen an Kolonien,
Dominions usw. in dieser Rubrik, wenn auch getrennt von den übrigen Posten, aufgeführt. Beiträge
für Institutionen völkerrechtlicher Art (Völkerbund usw.) wurden nicht als Überweisungen, sondern als
Verwaltungsausgaben der betreffenden Ressorts (Auswärtiges, Soziales usw.) je nach der Art der Ausgaben
 unter Personal- oder unter Sachausgaben eingereiht.
d. Die Umrechnung auf einen einheitlichen Wertausdruck.
Die einheitliche Aufarbeitung der Staatsausgaben als Unterlage für einen zeitlichen und internationalen
Vergleich macht es erforderlich, die Vergleichsfähigkeit der gewonnenen Zahlen herzustellen, indem sie

30
        <pb n="40" />
        N
unter Ausschaltung der eingetretenen Geldwertverschiebungen auf einen einheitlichen Wertausdruck
gebracht werden.
Allerdings ist es unter den gegenwärtigen Währungsverhältnissen gerade eines Teiles der bearbeiteten
Länder völlig unmöglich, einen wirklich in jeder Hinsicht einwandfreien und exakten Vergleichsmaßstab
zu finden. Auch in der Vorkriegszeit bestanden zwischen den verschiedenen Ländern, an der Parität
gemessen, beträchtliche Unterschiede im Preisniveau. Es ist daher schon nicht ganz exakt, die Vorkriegsausgaben
 der einzelnen Staaten zum Vergleiche über die Parität in eine einheitliche Währung umzurechnen.
 Da jedoch für die Vorkriegszeit keine Möglichkeit besteht, die Unterschiede im Preisniveau
 statistisch einwandfrei zu erfassen, sind in den folgenden Untersuchungen trotzdem die Friedenswerte
 aus der Landeswährung über die Parität in Mark umgerechnet worden. Konnten die dadurch
bedingten Fehler für die Vorkriegszahlen in Kauf genommen werden, so würde eine Umrechnung
der Nachkriegszahlen über die Wechselkurse zu völlig unmöglichen Ergebnissen führen, weil die Unterschiede
 im Preisniveau durch die Entwicklung der Währungsverhältnisse zeitweise einen jeden zeitlichen
und internationalen Vergleich ausschließenden Umfang angenommen haben. Die Wertzahlen der Nachkriegszeit
 mußten daher zunächst mittels der Indexziffern auf eine einheitliche Kaufkraftbasis umgerechnet
 werden, für die die Verhältnisse der letzten Vorkriegszeit zugrunde gelegt wurden. Diese auf Vorkriegskaufkraft
 reduzierten Ziffern der Landeswährung der betreffenden Länder wurden dann, soweit
internationale Vergleiche anzustellen waren, über die Vorkriegsparität auf »Mark« umgerechnet. Bei der
Umrechnung auf Vorkriegskaufkraft ergab sich die große Schwierigkeit, daß die Indices der verschiedenen
Länder, mittels deren eine derartige Umrechnung auf Vorkriegskaufkraft allein möglich war, nicht ohne
weiteres vergleichbar sind. Es mußte überhaupt die Frage aufgeworfen werden, ob es richtig ist, alle
Ausgaben mit Hilfe des gleichen Index umzurechnen, oder ob man nicht etwa z. B. die Personalausgaben
nach einem Gehaltsindex, die Sachausgaben je nach ihrer Eigenart nach Spezialmaßstäben auf Vorkriegswerte
 zu bringen hätte. Auf diese, unter manchem Gesichtspunkt bessere Methode mußte jedoch verzichtet
 werden, weil hierdurch erst recht keine brauchbaren Unterlagen erzielt worden wären; so fehlt
z.B. völlig ein vergleichbarer Gehaltsindex, auch enthält jede Art der Umrechnung so viele neue Fehlerquellen,
 daß es zwecklos ist, hier mit komplizierten Methoden eine doch nicht erreichbare Verfeinerung
zu suchen. Die Arbeit mußte sich daher darauf beschränken, mit Hilfe einer einheitlichen Umrechnungsmethode
 eine ganz rohe Vergleichsmöglichkeit anzustreben,
Schwierigkeiten bot die Wahl des Termins für die Umrechnung, d. h. die Frage, welcher Preisstand
 für die Aufstellung der Etats als maßgebend betrachtet werden sollte. Es ist, wie im Abschnitt 1
dieses Kapitels dargelegt wurde, nicht genau bekannt, wann die einzelnen Ministerien ihre Vorschläge
zum Etat einreichen und inwieweit nachträglich (d.h. bis zur Vorlage des Etats an das Parlament)
Korrekturen für inzwischen eingetretene Gehaltserhöhungen oder Preissteigerungen vorgenommen werden
können. Es dürfte jedoch den tatsächlichen Verhältnissen nahe kommen, wenn bei allen Etats der Preisstand
 von etwa 5 bis 6 Monaten vor dem Vorlagetermin der Umrechnung zugrunde gelegt wurde,
Als Meßziffer der Kaufkraftveränderung wurde die Mitte zwischen dem Stande des Lebenshaltungsindex
 und des Großhandelsindex gewählt, da diese beiden Maßstäbe zusammengenommen ein einigermaßen
 getreues Bild des Preisniveaus geben dürften (vgl. hierzu die Übersichten auf S. 449 ff).
Demnach betragen die Umrechnungsziffern für
Großbritannien (Vorlage des Etats am 25.2.1925) ........ 170
Frankreich (Vorlage des Etats am 1.8.1924)............. 450
Belgien (Vorlage des Etats am 22. 10.1924) .......... .. 530
Italien (Vorlage des Etats am 20. 12. 1924) .............. 50C
Es wurde mit runden Ziffern gerechnet, um auch hierdurch zum Ausdruck zu bringen, daß diese
Umrechnung nur einen annähernden Maßstab abgeben soll. Bei dem Vergleich der Nachkriegswerte
in Mark V orkriegskaufkraft« wurden die mit Hilfe dieses Index auf Vorkriegskaufkraft gebrachten
Originalziffern über die Wechselparität umgerechnet. Sämtliche Markbeträge stellen demnach Vorkriegskaufkraft
 dar.
On Anbetracht der geschilderten Unzulänglichkeit der zugrunde gelegten Umrechnungsmethoden können
die umgerechneten Ziffern nur zu rohen Vergleichen geeignet sein. Bei der auswertenden Benutzung der
"a. A NN Harn die Fehlerquelle der Umrechnung gedanklich in Rechnung gestellt werden.
N 1 ) glichkeit rechnen, daß alle Abweichungen, die die Höhe von
10 vH nicht überschreiten, auf den Fehlerquellen der Umrechnung beruhen können.
Für die Erkenntnis der großen Unterschiede in der Finanzgestaltung, auf die es bei dieser Untersuchung
ankommt, dürfte die hier angewandte Umrechnungsmethode genügen; die großen Linien der Entwicklung
und der typischen nationalen Unterschiede treten deutlich hervor. Trotz der erforderlichen Einschränkungen
 zeigt das Ergebnis, daß diese Methode bei sinnvoller Auswertung als gerechtfertigt und unentbehrlich
 erscheint:

4C
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        Zweiter Teil.
Die neuere Finanzentwicklung der
Vergleichsländer.
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        Methodische Vorbemerkungen.
Der Etat eines Landes ist nicht nur ein Spiegelbild des augenblicklichen Zustandes seiner staatlichen
Organisation, sondern in weitem Umfange das Ergebnis seiner historischen Entwicklung. Wie auf der einen
Seite die Vergangenheit in den Aufwendungen für Schuldendienst, für Pensionszahlungen usw. in die gegenwärtige
 Finanzgebarung hineinragt, stellen auf der anderen Seite die Ausgaben z. B. für Investierungen
den Etat in den Rahmen der zukünftigen Gestaltung. Ganz besonders sind die Budgets der Nachkriegszeit
keine selbständig für sich zu betrachtenden Gebilde, da die verschiedenen Methoden der Kriegsfinanzierung
sich noch in der gegenwärtigen Etatgestaltung in weitem Umfange auswirken.
Um diese Abhängigkeiten herauszuarbeiten, werden im folgenden die Entwicklungsphasen gekennzeichnet,
 als deren Niederschlag sich die einzelnen Etats darstellen. Insbesondere wird versucht festzustellen, ob
und inwieweit der jeweils aus der Entwicklung herausgegriffene Etat für die Finanzgestaltung des betreifenden
 Zeitraumes als typisch angesehen werden kann. Diese Untersuchung ist für die vorliegende Veröffentlichung
 um so wichtiger, als hier für jedes Land nur je ein Etat der Vorkriegs- und der Nachkriegszeit
 berücksichtigt werden konnte, der dann als Typus die Grundlage der internationalen Vergleiche für
die betreffende Finanzperiode bildet.
Zunächst wird für jedes der vier Vergleichsländer die Bedeutung des der Bearbeitung zugrunde gelegten
Vorkriegsetats innerhalb der Finanzentwicklung der Vorkriegszeit dargestellt, und untersucht, inwieweit
er für die Vorkriegsverhältnisse als typisch angesehen. werden kann, oder inwiefern besondere Faktoren
für sein Zustandekommen maßgebend gewesen sind. Daran schließt sich eine Darstellung der Finanzentwicklung
 während des Krieges und seiner finanziellen Nachwirkungen in der Nachkriegszeit. Im Anschluß
daran wird untersucht, inwieweit der Krieg und seine Folgen das Zustandekommen und die Durchführung
des aufgearbeiteten Nachkriegsetats beeinflußt haben. Den Abschluß bildet eine Gegenüberstellung der
wichtigsten Unterschiede zwischen den aufgearbeiteten Etats der Vor- und Nachkriegszeit. Dabei treten
auch diejenigen Abweichungen in der Finanzgestaltung zutage, die nicht von der Kriegsliquidierung,
sondern von Wandlungen der staatlichen Organisation und Tätigkeit herrühren, also nicht nur vorübergehender
 Art sind. Da die Durchführung der Nachkriegsetats vielfach gegenüber dem Regierungsentwurfe
abweichende Ergebnisse zeitigte, mußte die Entwicklung über das Zustandekommen der bearbeiteten
Voranschläge hinaus verfolgt werden. Hierbei wurde versucht, auch die jüngste Finanzentwicklung
der Vergleichsländer zu berücksichtigen.
Der Vergleich zwischen Vor- und Nachkriegszeit wird beeinträchtigt durch die Verschiebungen, die sich
im Verlaufe dieser Periode in der Aufgabenteilung zwischen Staat, staatlichen Unterverbänden und besonderen
 Interessengruppen vollzogen haben. Hierüber ein völlig klares Bild zu geben, ist wegen der Lücken
in dem zur Verfügung stehenden Material kaum möglich; soweit im Rahmen dieser Arbeit darauf eingegangen
werden konnte, ist es vor allem im Anhange geschehen, Eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung in der
Vergleichbarkeit der Vor- und Nachkriegszeit rührt auch von den Gebietserweiterungen her. die der Krieg
für die Vergleichsländer mit sich gebracht hat.
Das Hauptproblem der finanziellen Entwicklung in der Nachkriegszeit ist die Umstellung der Finanzen
von der Kriegs- auf die Friedenswirtschaft. Auch hier ist man in den einzelnen Ländern ganz verschieden
vorgegangen, je nachdem die Gesundung der Staatsfinanzen als Voraussetzung für die Konsolidierung der
Wirtschaft angesehen wurde, oder aber die staatswirtschaftlichen Interessen dem Wiederaufbau der
Wirtschaft als nächstem Ziel mehr oder minder untergeordnet wurden,
Abgesehen von diesen finanziellen Auswirkungen des Krieges kennzeichnet sich die Nachkriegsentwicklung
 durch eine allgemein zu beobachtende Zunahme der Staatstätigkeit insbesondere auf wirtschaftlichem.
 sozialem und kulturellem Gebiete.
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        . } —
Erstes Kapitel.
Die neuere Finanzentwicklung in Großbritannien.
I. Die Finanzlage Großbritanniens in den letzten Jahren vor dem Kriege.
a. Die Entwicklung der Ausgaben.
In der Geschichte der britischen Finanzwirtschaft vom Beginne dieses Jahrhunderts bis zum Ausbruche
des Krieges weist das Jahr 1901/02 infolge der Ansprüche, die der Burenkrieg stellte, den Höhepunkt
des Finanzbedaris auf. Die Gesamtausgaben (netto) betrugen (nach Finance Accounts):
in Millionen £ in Millionen £
1899/1900 +... 1437 1907/1908 00er rer 151,8
1900/1901: +... 198,3 1908/1909 01... 7 152,3
1901/1902 ....... 2 205,2 | 1909/1910 . 157,9
1902/19083 ...... a 194,3 1910/1911. 4 172,0
1903/1904 ...... 156,8 1911/1912 178,5
1904/1905 4.0.4 151,8 1912/19183 188,6
1905/1906. u 1507 INNE 1975
1906/1907... 149
Die Verminderung der Ausgaben vom Finanzjahre 1901/02 bis 1906/07 ist in dem Rückgange der Ausgaben
 für Landesverteidigung begründet. Die Rüstungsausgaben sind wiederum die Ursache für
die von diesem Jahre an einsetzende Steigerung des Finanzbedarfes, der besonders für die Kriegsmarine
bis Kriegsbeginn von Jahr zu Jahr zunahm.
Ausgaben (netto) für
Finanzjahr Heerwesen Kriegsmarine
in Millionen £
1907/1908 ..2 10,00 27,1 31,1
1908/1909... 26,8 32,2
1900/1910 272 35,8
1910/1911 05. 27,4 40,4
1911/1912 24 Ve 27,6 42,9
1912/1918. 1.0. 28,1 44,4
19131914 0.4 28,3 48,8
Auch die Ausgaben für den Civil Service und die Revenue Departments wuchsen im Laufe dieser Zeit
stark an, da, wie in allen Kulturstaaten, eine erhöhte Tätigkeit des Staates auf den verschiedensten
Gebieten einsetzte.
Die Netto-Ausgaben betrugen in den Jahren 1899/1900 1907/08 . 1912/13 1913/14
Für: in Millionen £
Öffentliche Werke und Gebäude..................... 2,0 27 35 3,3
Persönliche und einige andere Ausgaben der Zivilbehörden 2,1 2,9 4,3 4,3
JSsÜZz er ee 3,7 3,8 4,5 4,5
Unterricht, Kunst und Wissenschaft .............. . 12,2 17,4 19,5 19,5
Auswärtiges und Koloniales....... 0. 1,7 2,0 2,2 1,5
Wohlfahrt und- Pensionen ren ne BE 0,6 0,8 0,8 0,8
Verschiedenes user nF EU a 0,2 0,5 0,5 0,3
Arbeiterfürsorge (einschl. Old Age Pensions)........... SE . 16,7 19,7
Zollverwaltung‘ (Customs)) nr 0,8 0,9 2,3 2,4
Steuerverwaltung (Inland Revenue)!) ................ 2,0 28 19 24
Postverwaltung (Post Office Services) ................. 12,8 17,5 23,0 24,6
Insgesamt .... 38,1 50,8 79,2 83,0
1) Die Ausgaben für die Verwaltung der Verbrauchsbesteuerung (Kxcise) sind bis 1908/09 unter Steuerverwaltung (Inland Revenue J, vom
Jahre 1909/10 ab unter Zollverwaltung angeführt. ’

44
        <pb n="44" />
        40
Zu berücksichtigen ist schließlich noch die Entwicklung der Consolidated, Fund Services, dieser Großbritannien
 eigentümlichen Art der Ausgabeveranschlagung, die für längere Zeit festgesetzt, der jährlichen
 Bewilligung durch das Parlament nicht unterliegt. Es handelt sich dabei neben den feststehenden
 Überweisungen an Lokalbehörden um die Zivillisten, die Pensionen und Gehälter bestimmter
Kategorien richterlicher Beamten und vor allem um die Ausgaben für den Schuldendienst. Auch bei
ihnen machte sich, wie die folgende Übersicht zeigt, eine steigende Tendenz bemerkbar, die besonders
bis zum Jahre 1907/08 in Erscheinung trat und ihre Begründung in der durch den südafrikanischen
Krieg entstandenen Schuldenlast fand. Nach Beseitigung dieser Folgen setzte dann bis zum Jahre
1909/10 eine Senkung ein. Die Ausgaben für den Dienst der Staatsschuld betrugen (in Millionen £):
1899/1900... 44 35,9 1907/1908 0.0.0.4. 42,0
1900/1901 1 5er 02,0 1908/1909: „iu... 39,5
1901/1902... 0...“ 8 34,2 1909/1910 55... 32,9
1902/1908... A 39,8 1910/1911... 2 37,5
4903/1904... 396 1911/1912 . 37,5
1904/1905 2... 396 1912/1913 37.0
1905/1906 ......... 40,7 1913/04 373 =
1906/1907 00.000. 41
Als Ergebnis der sich hierin wiederspiegelnden, energisch durchgeführten Tilgung der Staatsschuld
ist festzustellen, daß trotz der bedeutenden Ausgaben vor allem für Sozialpolitik und Flottenrüstung
in den Jahren 1903 bis 1914 eine Verminderung der Staatsschuld von 798,3 Millionen £ auf 706,2 Mil
lionen £ erfolgte. Die Staatsschuld setzte sich am 31. März 1914 folgendermaßen zusammen:
in Millionen £
Fundierte Schild ee ee Kl er  86,7,
ANNIE 29,6
Unfundierte Schuld eu 33,5
Andere Schulden ra ei 56.4
Insgesamt .... 706,2
Es ergab sich für die letzten Jahre der Vorkriegszeit in Großbritannien also das Bild eines allmählich
steigenden Finanzbedarfs, der durch die erhöhte Staatstätigkeit, vor allem auf dem Gebiete der öffentlichen
 Arbeiten, der sozialen Fürsorge, des Unterrichts- und Postwesens seine Begründung fand. Die
Ausgabesteigerung des Budgets 1912/13 gegenüber dem Vorjahre beruhte, abgesehen von den erwähnten
Ausgaben, noch auf einem ganz besonders starken Wachsen der Ausgaben für das Postwesen.
b. Die Entwicklung der Einnahmen.
Die Gestaltung der Einnahmen Großbritanniens war infolge der geringen Bedeutung der Einkünfte aus
staatlichen Erwerbsbetrieben fast vollständig von dem Aufkommen aus Steuern und Finanzzöllen abhängig.
 Der Staat unterhielt an eigenen Unternehmungen nur die Post und die Telegraphie, während
die Eisenbahn, in vielen Ländern der wichtigste Staatsbetrieb, sich in Privatbesitz befand.
Vor dem Kriege entfielen 52 vH des Steueraufkommens auf die indirekten!) Steuern. Unter den
direkten Steuern, welche sonach den indirekten an Bedeutung ziemlich gleichkamen, lag das Schwergewicht
 bei der Einkommensteuer, die durch die Reform des Jahres 1910 dem steigenden Staatsbedarfe
angepaßt und außerordentlich beweglich gestaltet wurde. Sie zerfiel in eine Normalsteuer (Income Tax)
und eine Zuschlagsteuer (Supertax) für die höheren Einkommen. In beiden Fällen wurden die Steuersätze
 jährlich durch das Finanzgesetz bestimmt, so daß es möglich war, die Höhe des Steueraufkommens
dem Bedarfe des betreffenden Jahres anzupassen. Neben der Einkommensteuer hatten die übrigen
direkten Steuern (Land Tax, House Duty) für Großbritannien nur eine sehr geringe Bedeutung.
Wichtiger waren die Vermögensverkehrsteuern und vor allem die Erbschaftsbesteuerung. Sie erfolgte
durch ein Ineinandergreifen von Nachlaßsteuer und Erbanfallsteuer mit doppelter Progression nach der
Höhe des Wertes und nach dem Verwandtschaftsgrade.
Die Verbrauchsteuern wurden im Laufe des 19. Jahrhunderts der Zahl nach wesentlich vermindert
und dienten vor dem Kriege lediglich zur Ergänzung der Finanzzölle. Finanzpolitisch von besonderer
Bedeutung war neben letzteren die Besteuerung alkoholischer Getränke. Die Finanzzölle gestalteten sich
trotz der Beschränkung auf wenige Produkte (Zucker, Tabak, Tee usw.) außerordentlich ergiebig infolge
des für die Wohlhabenheit Großbritanniens typischen Massenkonsums dieser Artikel.
*) Wozu die Verbrauchsteuern, Zölle und Stempelsteuern gerechnet werden.
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        ıJ—
Einnahmen der Jahre 1911113. 1912/13 1913/14
aus: in Millionen £
a 33,6 33,5 35,5
Verbrauchsteuern ............-- 38,4 38,0 39,6
Erbschaftsteuern ..............- 25,4 25,2 27,4
Stempelsteuern ............1..04) 9,5 10,1 9,9
Land-, Haus- und Bergwerksabgaben 2,9 2,0 2,7
Einkommensteuer”... ...... 04. 44,8 44,8 A7,2
Zuwachssteuer du re Han 0,5 0,5 0,7
Steuereinkünfte insgesamt .... 155,1 154,8 163,0
Post, Telegraphie und Telephon ... 25,7 29,2 30,8
Kronländereien 2..0.. Hr ee 0,5 0,5 0,5
Dividenden und Zinsen ........... 13 1,4 1,6
Verschiedene Einnahmen ......... 2,5 2,9 2:3
Nichtsteuerliche Einnahmen... 30,0 34,0 35,2
Gesamteinkünfte .... 185,1 188,8 198,2
ec. Der Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben.
Die Steigerung des britischen Finanzbedarfs führte, nachdem der sozialpolitische Aufgabenkreis des
Staates 1909 wesentlich erweitert worden war, zu der Finanzreform des Jahres 1909/10, durch die die Anpassung
 der ordentlichen Einnahmen, insbesondere der Steuereinnahmen, an den wachsenden Staatsbedarf
ermöglicht wurde. Es bestand daher für Großbritannien keine Notwendigkeit, auf außerordentliche
Einnahmequellen zurückzugreifen, und man hat von solchen Mitteln der Finanzierung auch nur sehr
selten Gebrauch gemacht. Im Gegenteil sind vielfach ordentliche Einnahmen zur Deckung außerordentlicher
 Ausgaben verwandt worden, und zwar wurden die in der Zeit vor dem Kriege erzielten Überschüsse
 des Staatshaushaltes vor allem zur Beschleunigung der Schuldentilgung herangezogen.
- ; +) Überschuß
Am 31. März Einnahmen Ausgaben SO Defizit
in Millionen £
10 151,3 156,8 — 5,5
190500 - We 153,2 151,8 + 1,4
1906 ren 153,9 150,4 + 3,5
1007 2er 185,0 149,6 + 5,4
1908 2.7 1565 151,8 + 4,7
1909 ee 151,6 152,3 — 0,7
1910 5... 131,7 157,9
JE el 203,9 ra 5
1912 u. Ber * 188,1 178,5 + 6,6
198 ee 188,8 188,6 + 0,2
1 198,2 197,5 + 0,7
Il. Die britische Finanzwirtschaft während des Krieges.
a. Die Entwicklung der Ausgaben.
Der Krieg führte naturgemäß zu einer ganz erheblichen Steigerung der Staatsausgaben, zu deren Deckung
die ordentlichen Einnahmen nicht mehr ausreichten. Es erwies sich eine vollkommene Umstellung der
Wirtschaft und Verwaltung auf die Kriegsverhältnisse als notwendig. Die Verwaltungsbehörden wurden
vielfach mit außerordentlichen Befugnissen ausgestattet und gezwungen, in Interessensphären einzugreifen,
 die vorher vollkommen oder wenigstens überwiegend von staatlicher Beeinflussung nicht betroffen
waren. In erster Linie jedoch nahm die Militärverwaltung während des Krieges an Umfang und Bedeutung
 zu. Die Verteidigungsgesetze (Defence of the Realm Acts) stellten Großbritannien unter Kriegsrecht.
 Die Anpassung der Heeresorganisation an die wachsende Truppenstärke, die vor dem Kriege
148 000, Anfang des Jahres 1918 dagegen 7,5 Millionen Mann betrug, erforderte erhebliche Kosten. Die
Organisation für die Einstellung von Millionen unausgebildeter Männer mußte erst während des Krieges
neu geschaffen werden. Durch den Military Service Act vom 27. Januar 1916 wurde die allgemeine Wehrpflicht
 eingeführt, deren Umfang durch eine Reihe von Gesetzen im Laufe der Kriegszeit noch ausgedehnt

ıe
        <pb n="46" />
        47
wurde. Die Ausgaben Großbritanniens waren außerdem im Vergleich zu den anderen kriegführenden
Ländern infolge der verhältnismäßig hohen Bezüge des einzelnen Soldaten ganz besonders umfangreich; der
britische Soldat stellte für seine persönlichen Bedürfnisse größere Ansprüche als die Truppen der kontinentalen
 Mächte. Diese Ausgaben wurden für Großbritannien noch dadurch wesentlich gesteigert, daß es
Heeresgruppen im Orient unterhielt. Der Aufwand für sie war verhältnismäßig noch höher als für die
Heere im Kampfgebiet Frankreichs. So kostete z. B. der Galipolikämpfer im Jahre 1915 der Regierung
viermal so viel als ein in Frankreich stehender Soldat. Die wechselnde Kriegstechnik erhöhte den schon
an sich außerordentlich hohen Kriegsbedarf. Der Ausbau der Luftstreitkräfte trug hier wesentlich zum
Anwachsen der Ausgaben bei. An die Spitze der Luftflotte wurde durch den Air Force Act vom 29. November
 1917 der Air Couneil gestellt, in den das zunächst geschaffene Air Board umgewandelt wurde.
Im Zusammenhang mit den Ausgaben für die militärischen Zwecke stehen auch die Summen, die Großbritannien
 seinen finanziell schwächeren Verbündeten und den Dominions zur Verfügung stellte. Von
1914 bis 31. März 1919 erhielten: Rußland 568 Millionen £, Frankreich 434 Millionen £, Italien 413 Millionen
 £, Belgien 87 Millionen £, Serbien 19 Millionen £ und andere Länder 50 Millionen £. Den Dominions
wurden im Laufe der Kriegszeit Kredite in Höhe von 171 Millionen £ gewährt.
Zu den direkten Kosten der Kriegführung traten die erheblichen Aufwendungen für die Verwaltungsbehörden,
 die für die Zwecke der wirtschaftlichen Mobilmachung geschaffen werden mußten. Die Anzahl
der Beamten stieg infolgedessen von 280 900 bei Ausbruch des Krieges auf 418 025 am Waffenstillstandstage.

Die industrielle Mobilmachung führte im Frühjahr 1915 zur Errichtung des Munitionsministeriums.
Dem Munitionsminister standen außerordentliche, fast diktatorische Machtmittel zur Verfügung. In kurzer
Zeit standen ungefähr 2700 Unternehmungen unter seiner Kontrolle.
Im Jahre 1916 wurde ein Ernährungsministerium (Ministry of Food) geschaffen, das die Kontrolle der
Nahrungsmittelversorgung und Preise übernahm und die Einfuhr von Lebensmitteln regelte, um eine Aushungerung
 des Landes zu verhindern, zumal auch die Hochseefischerei für die Volksernährung infolge der
U-Boot- und Minengefahr ihre Bedeutung mehr und mehr verlor. Durch den im Jahre 1917 erlassenen
Corn Production Act wurde der schon beschrittene Weg staatlicher Fürsorge für die Volksernährung weiter
ausgebaut. Dieses Gesetz führte den Anbauzwang und in Verbindung damit Mindestpreise für Hafer und
Weizen ein; für die Landarbeiter wurden Mindestlöhne festgesetzt, über die besondere Lohnämter (Agricultural
 Wages Boards) zu entscheiden hatten.
Im Jahre 1916 wurde ein Arbeitsministerium (Ministry of Labour) für die Bearbeitung der während des
Krieges besonders in den Vordergrund gerückten Fragen der Arbeitsverhältnisse errichtet.
Das Anwachsen der Unterstützungen für Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene und die Angehörigen der
Kriegsteilnehmer führte im Jahre 1916 zur Errichtung des Pensionsministeriums (Ministry of Pensions).
Für die Zwecke der Schiffahrt wurde ein besonderes Ministerium (Ministry of Shipping) gegründet,
als die Wirkungen des U-Boot-Krieges besondere Maßnahmen für die Bereitstellung von Schiffsraum für die
Lebensmittelversorgung des Landes notwendig machten. Durch dieses Ministerium wurde die gesamte
britische Tonnage beschlagnahmt, für die Frachten sehr hohe Blue Book Rates festgesetzt, und der Betrieb
der Werften stark vergrößert. Zu den Maßnahmen der wirtschaftlichen Mobilmachung gehörte auch die
Kontrolle der Eisenbahnen, denen der Staat für die ihnen aus den besonderen Anforderungen der Kriegszeit
 erwachsenden Verluste durch eine Reihe von Verträgen den Reingewinn von 1913 garantierte. Seit
1917 standen ferner die Kohlengruben unter Aufsicht der Regierung, die die Verpflichtung übernahm,
den Besitzern ausreichenden Gewinn und den Bergleuten Mindestlöhne zu zahlen. In demselben Jahre wurde
das Ministerium für den nationalen Dienst (Ministry of National Service) errichtet, dem die Aufgabe zufiel,
 alle Kräfte der Nation für die Zwecke des Krieges zu organisieren. Wesentliche Aufwendungen erforderte
 auch die politische Propaganda im In- und Auslande.
Neben der Erweiterung der staatlichen Aufgabengebiete infolge des Krieges und neben dem Anwachsen
der Kosten für die eigentliche Kriegführung wirkte die allgemeine Preissteigerung, die sich auch in Großbritannien
 im Laufe der Kriegszeit immer mehr fühlbar machte, auf eine progressive Steigerung der Ausgaben
 hin. Die Intensität der Preissteigerung zeigt der vom Board of Trade aufgestellte Großhandelsindex.
Er stieg (1913= 100) im Jahre 1914 auf 100,6, 1915 auf 123,5, 1916 auf 160,1, erhöhte sich im Jahre 1917
auf 208,6 und betrug im Jahre 1918 bereits 229,5. Im Vergleich zum letzten Vorkriegsjahr stiegen während
des Krieges die Gesamtausgaben (netto) folgendermaßen (in Millionen £):
1913/1914 ....... 197,5 1916/1917: 2. x + 21981
1914/1915 ..... 560,5 1917/1918 ..... 2 696,2
1915/1916 ..... .1559,2 1918/1919 ..... 2579,3
        <pb n="47" />
        4x

Die Kriegskosten wurden nicht unter den Etatabschnitten »Heereswesen« und »Marine« verrechnet.
Es erscheinen daher für diese: Art der Ausgaben nur ganz geringe Beträge in den Abrechnungen:
Ausgaben für 1913/14“ 1914/15 1915/16 1916/17 1917/18 1918/19
in 1000 £
Heerwesen ............ 28346 28 886 15 15 15 15
Maren een 48.808 51 550 7 17 17 17
Zusammen .... 77179 80 436 22 32 32 32
Während der Kriegszeit wurden die sogenannten Votes of Credit eingeführt, En-Bloc-Bewilligungen, in die
u. a. der größte Teil der Kriegskosten einbezogen wurde. Die Votes of Credit beliefen sich in den Jahren
1914/1915 auf ..... 357,0 Millionen £ | 1917/1918 auf ..... 2402,8 Millionen £
1915/1916» .... 1399,7 » » 1918/1919 2 0.0. 2198,0 » x
1916/1917 2.54. 1973,77 » »
Die Votes of Credit enthalten nicht alle durch den Krieg entstandenen Gesamtmehrausgaben. Eine
Berechnung der gesamten Ausgaben der Kriegsjahre. unter Berücksichtigung der Kaufkraftveränderungen
bringt Fisk in seinem im Jahre 1924 erschienenen Werk The Inter-Ally Debts. Nach dieser Quelle betrugen
die Gesamtausgaben Großbritanniens in Millionen Dollar Vorkriegskaufkraft!) im Jahre:
1913/14 1914/15 1915/16 1916/17 1917/18 1918/19
845 2784 5417 6 451 6.333 5 498
Die gesamten Ausgaben während des Krieges erreichten also die Höhe von 26 483 Millionen Dollar Vorkriegskaufkraft!).
 Zieht man von dieser Summe die Vorkriegsausgaben, die auf 845 Millionen Dollar angenommen
 wurden, in jedem der Kriegsjahre ab, so erhält man an britischen Kriegskosten die Summe von
22 258 Millionen Dollar Vorkriegskaufkraft?).
b. Die Entwicklung der Einnahmen.
Die Deckung des ungeheuren Finanzbedarfs der Kriegszeit war aus laufenden Einnahmen allein nicht
möglich. Sie bereitete allerdings Großbritannien mit seiner bedeutenden Kapitalkraft und seinem elastischen
 Steuersystem nicht so große Schwierigkeiten wie anderen Ländern, um so mehr als Großbritannien
wirtschaftlich unter dem Kriege nicht so stark zu leiden hatte wie Frankreich, Belgien und Italien.
Im ersten Kriegsjahre, als man noch mit einer baldigen Beendigung des Krieges rechnete, zog man die
laufenden Einnahmen stärker als später zur Deckung der Ausgaben heran. Man verdoppelte die Sätze der
Income Tax und der Supertax und erhöhte diejenigen der Biersteuer und des Teezolls. Im zweiten Kriegsjahre
 wurde die Einkommensteuer abermals erhöht, und gleichzeitig das steuerfreie Existenzminimum
von 160 auf 130 £ herabgesetzt; die Superlax trat vom Jahre 1914/15 ab nicht erst, wie.in der Vorkriegszeit,
 bei einem Einkommen von 5 000 £, sondern schon bei einem solchen von 3.000 £ in Kraft. Für das
Finanzjahr 1918/19 wurde die Grenze sogar auf 2 500 £ herabgesetzt. Ferner wurde im Finanzjahr 1915/16
eine Kriegsgewinnsteuer (Excess Profits Duty) eingeführt. Jeder Überschuß über das Vorkriegseinkommen,
berechnet nach dem Durchschnittseinkommen der letzten Vorkriegsjahre, wurde, soweit er 200 £ überschritt,
 mit 50 vH besteuert. Außer dem Einkommen wurde auch der Verbrauch in gesteigertem Maße
zur Besteuerung herangezogen. Die Zölle auf Kakao, Kaffee, Tee, getrocknete Früchte wurden um 50 vH,
diejenigen auf Kraftwagenbetriebsstofle und auf medizinische Artikel um 100 vH gesteigert. Außerdem
wurden Kraftfahrzeuge, Filmstreifen, Uhren, Musikinstrumente und Hüte mit einem neuen Zolle von
33'/, vH belegt.
Durch das progressive Anwachsen der Ausgaben mußte im dritten Kriegsbudget, das im April 1916 zur
Votierung vorgelegt wurde, der Staatsbedarf zum überwiegenden Teil durch Schuldenaufnahme gedeckt
werden. Die ordentlichen Einnahmen wurden durch Erhöhung der Einkommensteuer und der über alle
Erwartungen ergiebigen Kriegsgewinnsteuer, der Zuckersteuer, der Kakao- und Kaffeezölle und durch
Einführung neuer Steuern (der Vergnügungs-, Fahrkarten-, Zündholz- und Mineralwassersteuer) vermehrt,
Das im Mai 1917 vorgelegte vierte Kriegsbudget brachte Großbritannien insofern eine Erleichterung,
als auf der Ausgabenseite rund 200 Millionen Vorschüsse an Verbündete und Dominions infolge des
Eintritts der Vereinigten Staaten in den Krieg in Wegfall kamen. Der damalige Schatzkanzler (Bonar
Law) konnte daher für dieses Jahr auf ein weiteres Anziehen des Einkommensteuersatzes verzichten.
Der Satz der Kriegsgewinnsteuer wurde dagegen weiter gesteigert. Erhöht wurden ferner der Tabakzoll
und die Vergnügungssteuer.
Da auch das fünfte Kriegsbudget auf Grund der bestehenden Besteuerung mit einem erheblichen Defizit
abgeschlossen hätte, wurden die Sätze der Steuern auf das Einkommen und vor allem diejenigen auf den
Verbrauch so erhöht, daß die letzteren im Jahre 1918 den Schwerpunkt der Belastung bildeten.
1) Umgerechnet laut Fisk, a. a. O,, nach dem Großhandelsindex.
        <pb n="48" />
        19

c. Der Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben.
Die laufenden Einnahmen konnten, wie schon erwähnt, zur Deckung der immer stärker anwachsenden
Ausgaben nicht genügen,
(Gesamteinnahmen Großbritanniens?).
Finanzjahr 1913/14 1914/15 1915/16 1916/17 1917/18 1918/19
in Millionen Dollar _Vorkriegskaufkraft?)
Ordentliche Einnahmen ...........+.0000i 845 921 1126 1 566 1.564 1 849
Außerordentliche Einnahmen ............4++ — 1 863 4 291 4 885 4 769 3 649
Zn DR
Gesamteinnahmen ...,. 845 2 784 5 417 6 451 6 333 5 498
Die Budgets schlossen in den einzelnen Kriegsjahren mit Fehlbeträgen ab, die zusammen die Summe von
19 457 Millionen Dollar Vorkriegskaufkraft?) ausmachten. Da die Gesamtheit der laufenden Einnahmen innerhalb
 der Kriegsjahre 7 026 Millionen betrug, blieben nach Abzug der oben (vgl. S. 48) mit 4225 Millionen
angenommenen Ausgaben von fünf Normaljahren 2 801 Millionen Dollar Vorkriegskaufkraft”) Einnahmen zur
Deckung der Kriegskosten übrig. Da sich aber andererseits die Kriegskosten, wie schon festgestellt (vgl.
S, 48), auf insgesamt 22 258 Millionen Dollar Vorkriegskaufkraft?) beliefen, mußten nach Heranziehung
der für die Kriegführung verfügbaren 2801 Millionen aus laufenden Einnahmen die restlichen Kriegskosten
 in Höhe von 19457 Millionen Dollar Vorkriegskaufkraft?) durch Kredite gedeckt werden. Insgesamt
 hat demnach Großbritannien 87,4 vH seiner Kriegskosten_ durch Anleihen und 12.6 vH. durch
laufende Einnahmen gedeckt,
Die Finanzierung durch Schuldenaufnahme war für Großbritannien, das von jeher auf dem Geld- und
Kapitalmarkte eine zentrale Stellung einnahm, verhältnismäßig leichter als für die anderen kriegführenden
 Staaten. Der Vorschuß, den die Bank von England in der ersten Zeit des Krieges zur Behebung
der Geldknappheit gewährte, wurde bald wieder zurückgezahlt.
Wichtiger waren die Kredite in Form der Ways and Means, die schon in Friedenszeiten, allerdings nur
in geringem Umfange, gewährt wurden, wenn die ordentlichen Einnahmen vorübergehend zur Deckung
der Ausgaben nicht ausreichten, weil die hauptsächlichsten Einnahmen erst im letzten Vierteljahre (Januar—
März) des Finanzjahres fällig wurden. Bis zum Schluß des betreffenden Finanzjahres waren diese Kredite
in der Regel wieder getilgt. Einen anderen Charakter nahmen sie jedoch an, sobald sie als Kreditmittel zur
Finanzierung des Krieges benutzt wurden. Durch Hinterlegung von Treasury Bülls bei der Bank von England,
von denen noch später die Rede sein wird, erhielt die Regierung Vorschüsse, die im Jahre 1914/15 38,5 Millionen
 £, 1915/16 bereits 231,2 Millionen £ und im Jahre 1916/17, dem letzten Jahre, in dem sie ausgegeben
wurden, 345 Millionen £ betrugen. Daneben beschaffte sich die britische Regierung noch in Form von
Ways and Means Advances von der Bank von England Kredite, die auch schon in Friedenszeiten gewährt
wurden und nach Art und Umfang demselben Zweck dienten wie die Ways and_Means. Der Betrag der
ausgegebenen Ways and Means Advances helief sich
a Rhaeed Betrag in Anteil an der
=  Giahros Millionen £ unfundierten Schuld?)
inanzjahres in vJ1
LOL re S =
4914/15... .z = —
1915/16 _. = 19,9 2,6
1916/17 217,5 19,8
1917/1872 192,3 8,2
HLOLS 455,0 12.6
Da man aus Prestigegründen bei Ausbruch des Krieges an der Peelschen Bankakte festhielt, war man
vezwungen, ein weiteres gesetzliches Zahlungsmittel einzuführen, das die durch den Ausbruch des Krieges
hervorgerufene Zahlungsmittelknappheit beheben sollte. Durch Gesetz vom 6. August 1914 wurde das
Schatzamt zur Ausgabe von Currency Notes ermächtigt, die über den Betrag von 10 Schilling und von einem
Pfund Sterling lauteten. Je länger der Krieg dauerte, desto mehr wurden die Currency Notes ihrem
1) Nach Fisk, a.a. 0.
°) Umgerechnet laut Fisk, a. a, O., nach dem Großhandelsindex. .
%) Es ist zu beachten, daß sich der Begriff der Unfunded Debt nicht mit dem in Deutschland üblichen Begriff der zunfundierten Schuld« deckt.
Es gehören zur »Un{unded Debt« auch die Kriegsanleihen (vgl. Näheres hierüber Kapitel »Finanzverwaltung« S. 217 ff).
        <pb n="49" />
        U

eigentlichen Zweck entfremdet und dienten schließlich auch als Kreditmittel des Staates. Die Höhe der
umlaufenden Currency Notes betrug
am 26. August 1914 ............0...0..000004+4 21,5 Millionen £
» Anfang des Jahres 1915 ................. 38,5
» x » ac 03:1
» » A 50,1
» - TS nn 212.*
Ü LOL rt 232
Um demersten Kreditbedarf bei Ausbruch des Krieges zu genügen, wurden in der Hauptsache
Treasury Bills ausgegeben. Es waren Wechsel von drei-, sechs-, neun- und zwöllmonatlicher Laufzeit,
welche die britische Regierung auf sich selbst zog. Sie wurden von der Bank von England unter Abzug
eines nach der Laufzeit und den Sätzen am Geld- und Kapitalmarkte variierenden Diskonts in den
Verkehr gebracht. Der Anteil der Treasury Bülls am der jeweils Ende März ausstehenden gesamten
Unfunded Debt betrug im Jahre 1915: 54 vH, 1916: 74 vH, 1917: 42 vH, 1918: 42 vH und 1919: 27 vH.
Der prozentuale Rückgang der Treasury Bills seit dem Jahre 1916 ist auf die wachsende Konkurrenz
der Exchequer Bonds zurückzuführen, die zum ersten Male im März 1915 im Betrage von 50 Millionen £
zum Zinssatz von3 vH und zum Kurse von 95.18.1 ausgegeben wurden. Vom Dezember 1915 ab wurden die
Bonds in unbeschränkter Höhe zu Pari und mit einem Zinssatz von 5 vH emittiert, der für die Emissionen
von Oktober 1916 bis April 1917 vorübergehend auf 6 vH erhöht wurde. Die Erträge beliefen sich für
die Emission im
März 1915 2040004 0.5.47 auf 48,0‘ Millionen £
Dezember 1915... % 1287,8
Ju 196 34,3
Juli 19160. 62,5
Oktober 1910 0... 00 161,0
AD Tr rel 82.?
Mit der Ausgabe dieser nach fünf Jahren rückzahlbaren Bonds wurde bezweckt, auch die Kapitalbeträge
 zur Finanzierung des Krieges heranzuziehen, die eine längere Anlagedauer, wie sie bei den
Kriegsanleihen vorgesehen war, nicht vertrugen, oder deren Besitzer aus irgendwelchen Gründen eine
Festlegung ihrer Kapitalien auf längere Sicht nicht für ratsam hielten. Mit dem 22, September 1917
wurde die Ausgabe von Exchequer Bonds eingestellt, und eine neue Anleiheform, die National War Bonds,
angekündigt, auf die von Anfang 1917 bis Mitte 1919 der Hauptanteil der Kriegsfinanzierung entfiel.
Es handelte sich um insgesamt 4 Emissionen, die am 27. September 1917, im April 1918, Oktober 1918
und Februar 1919 erfolgten. Jede Emission brachte mehrere verschiedene Typen auf den Markt.
Emission Zinsfuß der Bonds KEmissionskurs Termin der Rückzahlungskurs
in vH in£ Rückzahlung der Bonds in vH
der Bonds
Erste ee De 100 1.10.1922 102
100 1.10.1924 103
100 1. 10. 1927 105
100 1.10.1927 100
Zweite .......00000 100 1.4. 1923 102
100 1. 4.1925 103
100 1. 4.1928 105
100 1. 4.1928 100
Dritte re ee 100 1. 9.1923 102
100 1. 9.1925 103
100 1. 9.1928 105
I 101.10.— 1, 9.1928 100
Vierte 100 1. 92.1924 102
; 100 1. 2.1929 105
\ 101,10.— 1: 2.1929 100
Es wurden ausgegeben:
1. Emission von Oktober 1917 bis März 1918 .................. 636,1 Millionen £
2. » » April 1918 bis September 1918 ............... 489,2 » »
3. » » Oktober 1918 bis Januar 1919 .........,...... 520,0  » »
» Februar - 1919 bis Mai 1019 ....ıır er 750 » »
Insgesamt .... 1721.2 Millionen £.
        <pb n="50" />
        al
Eine weitere Kreditform- stellten - die War Saving Certificates dar, Die eiizelnen Anleihestücke
lauteten über den Nominalbetrag von 1 £, sollten fünf Jahre im Umlauf bleiben und unter Abzug des
Diskonts zu 158 6 d verkauft werden. Ihre Bedeutung für die Kriegsfinanzierung war nicht so groß
wie bei den vorher genannten Kreditarten; Ende März 1916 waren 1,4 Millionen £ im Umlauf, 1917:
74,5, 1918: 137,7 und 1919: 227,0 Millionen £. Mit dieser Anleiheform sollte der minderbemittelten Bevölkerung
 — speziell den Arbeitern — Gelegenheit geboten werden, ebenfalls zu der Kriegsfinanzierung
beizutragen.
Von geringer Bedeutung für die Kriegsfinanzierung waren die War Expenditure Certificates. Sie
sind im Finanzjahr. 1916/17 ausgegeben worden, um im Gegensatz zu den War Saving Certificates
gerade das Großkapital, die Banken, in den Dienst der Kriegsfinanzierung zu stellen. Der Betrag der im
Umlauf befindlichen Zertifikate belief sich am 31. März 1917 auf 23,6 Millionen £, 1918 auf 22,9 Millionen £;
im Jahre 1919 waren sie bereits aus dem Verkehr gezogen.
Neben diesen verschiedenen kurz-, mittel- und teils langfristigen Kredittypen spielten die auf dem
inländischen Kapitalmarkt untergebrachten langfristigen Kriegsanleihen (War Loans). eine bedeutende
Rolle. Im ganzen wurden im Laufe des Krieges drei Kriegsanleihen emittiert. Die erste Kriegsanleihe
wurde zwischen dem 17. und 24. November 1914 in Höhe von 350 Millionen £ zu einem Zinsfuß von
3'/, vH und zum Kurse von 95 vH aufgelegt und sollte spätestens am 1. März 1928 zu Pari rückzahlbar
sein. Da die Anleihe durch das Publikum nicht voll gezeichnet wurde, wurden die großen Banken von
der Regierung aufgefordert, sich mit dem noch fehlenden Betrag — einem Viertel der Gesamtsumme —
an der Zeichnung zu beteiligen. .
Die zweite Kriegsanleihe, deren Betrag nach oben nicht begrenzt war, wurde im Juni 1915 zum
Zinsfuß von 41/, vH und zum Kurse von 100 vH ausgegeben und sollte spätestens am 1. Dezember 1945
zu Pari rückzahlbar sein; die Regierung behielt sich jedoch vom Jahre 1925 ab die Möglichkeit der
Rückzahlung und damit auch der Konvertierung vor, Es wurden im ganzen 962 Millionen £ gezeichnet,
von denen 592 Millionen £ Neuzeichnungen und die restlichen 370 Millionen £ eine Konversion hauptsächlich
 der ersten Kriegsanleihe und der 2'/,prozentigen englischen Consols darstellten.
Zur Emission der 3. Kriegsanleihe schritt die Regierung erst zu Beginn des Jahres 1917. Sie wurde in
zwei Serien aufgelegt, von denen die eine bei einem Ausgabekurs von 95 vH und einer effektiven Verzinsung
von 5 vH spätestens bis 1947 rückzahlbar war, und die andere, deren Zinsen von der Einkommensteuer
befreit waren, bei einem Ausgabekurs von 100 vH und einem Zinsfuß von 4 vH spätestens bis 1942 zurückgezahlt
 werden mußte. Wie bei der zweiten Kriegsanleihe behielt sich die Regierung auch bei der dritten
das Rückkaufsrecht — ebenfalls vom Jahre 1925 ab —— vor. Infolge ausgiebiger Propaganda von
Regierung, Presse und Bankwelt war das Ergebnis dieser Anleihe recht beträchtlich. 2120 Millionen £
wurden insgesamt gezeichnet, von denen fast 1 Milliarde £ Neuzeichnungen waren; der Rest verteilte
sich auf konvertierte Kriegsanleihen und konvertierte Kxchequer Bonds.
Der immer steigende Kapitalbedarf der Verbündeten und Dominions, die Kriegsmittel-, Rohstoff- und
Nahrungsmittelzufuhr aus dem Auslande stellten Großbritannien vor die Notwendigkeit, sich zur Entlastung
 des eigenen Kapitalmarkts auch an das ausländische Kapital zu wenden. Die Aufnahme von
Anleihen im Auslande hatte für Großbritannien ferner den Vorteil, daß es mit den so geschaffenen
Auslandsguthaben eine Regulierung des englischen Pfundkurses an den ausländischen Börsen vornehmen
konnte. Neben Japan, Argentinien, Uruguay, Holland, Schweden usw. stellten besonders die Vereinigten
Staaten von Amerika bedeutende Summen zur Verfügung. Die vom Ausland gewährten Kredite beliefen
sich seit Kriegsbeginn bis zum Finanzjahr 1919/20 auf 1,3 Milliarden £ und machten 18 vH der von der
britischen Regierung während dieser Zeit aufgenommenen Kredite aus. Der größere Teil des Anleihebetrages,
 nämlich 5,9 Milliarden £, d. h. 82 vH des gesamten Kreditbedarfs, wurde im Inlande aufgebracht.
Vergleicht man den Schuldenstand (Dead-W eight-Debt) Großbritanniens vom 31. März 1914 (rund
650 Millionen £) mit dem Stand am 31. März 1919 in Höhe von 7435 Millionen £. so ergibt sich
während des Krieges eine Zunahme der Schuld von 6785 Millionen £.
ill. Die britische Finanzwirtschaft nach dem Kriege.
a. Die Konsolidierung der Schuld.
Im Gegensatz zu Frankreich und Belgien war Großbritannien bald nach dem Kriege in der Lage, die Neuordnung
 der Staatsfinanzen und der Währung gleichzeitig mit der Umstellung der Wirtschaft auf Friedensverhältnisse
 zu bewerkstelligen. Wesentliche staatliche Opfer für den letzteren Vorgang waren nicht notwendig.
Die geringfügigen Subventionen der ersten Nachkriegszeit waren von kurzer Dauer; eine an a
Förderung der Wirtschaft setzte erst nach dem Zusammenbruch der Nachkriegskoniunktur und
Rückkehr zum Goldstandard ein.
        <pb n="51" />
        Bei der Sanierung der Finanzwirtschaft stand die Regelung der in- und ausländischen Verpflichtungen
im Vordergrunde. Die während des Krieges im Inland aufgenommenen Kredite waren hinsichtlich ihrer
Verzinsung wenig einheitlich und in bezug auf die Rückzahlungstermine für eine geordnete und gesunde
Finanzpolitik eine ernsthafte und drohende Gefahr. Zur Beseitigung dieses Zustandes wurde im Jahre 1919
eine neue Anleihe (Victory Loan) in zwei Serien ausgegeben, von denen die eine (die 4proz. Funding Loan)
zum Kurse von 80 vH und die andere (4proz. Vietory Bonds) zum Kurse von 85 vH begeben wurde, Die
erste Serie soll im Jahre 1990 rückzahlbar sein; die Regierung behielt sich jedoch das Rückkaufsrecht vom
Jahre 1960 ab vor. Die Victory Bonds dagegen sollen vom Jahre 1920 an nach einem bestimmten Plan
durch Auslosung getilgt werden. Außerdem wurde im Jahre 1921 eine 3!/,proz. Konvertierungsanleihe,
rückzahlbar im Jahre 1961, emittiert, um die fälligen National War Bonds in Höhe von 360 Millionen £ in
langfristige Schuldverpflichtungen umzuwandeln. Obgleich die Bedingungen für die Besitzer der National
War Bonds überaus günstig waren — es wurden 100 £ dieser Bonds je nach ihrer Fälligkeit in 160 bis 163 £
der Konvertierungsanleihe umgewandelt —, wurden nur ungefähr 163 Millionen £ National War Bonds in
265 Millionen £ der neuen Anleihe konvertiert.
Mit den Treasury Bonds, die ebenfalls zu Konvertierungszwecken in den Nachkriegsjahren ausgegeben
wurden, eine Laufzeit von höchstens 15 Jahren haben und mit einjähriger Kündigung zurückgezahlt
werden können, wurde keine Umwandlung von schwebenden in fundierte Schulden, sondern eine Prolongation
 der in den Jahren 1921 bis 1923 fälligen National War Bonds bezweckt.
Neben der Konsolidierung schwebender Schulden, die auch in den folgenden Jahren fortgesetzt wurde,
betrieb die britische Regierung die Rückzahlung der Schulden mit großer Energie. Durch das Finanzgesetz
vom Jahre 1923 wurde ein neuer Tilgungsfonds (New Sinking Fund 1923) geschaffen, der für das Finanzjahr
 1923/24 auf 40 Millionen £, 1924/25 auf 45 Millionen £, 1925/26 und in den folgenden Finanzjahren,
soweit das Parlament nichts anderes bestimmt, auf 50 Millionen £ festgesetzt wurde.
Wesentlich schwieriger gestaltete sich zunächst das Problem der Rückzahlung der britischen Kredite
an die Regierung der Vereinigten Staaten, da Großbritannien nicht nur Schuldner, sondern in überragendem
Maße Gläubiger anderer Staaten war. Wie bereits im vorigen Abschnitt erwähnt wurde, hatte es. den
verbündeten Regierungen hohe Summen zur Kriegsfinanzierung vorgeschossen. Die Rückzahlung dieser
Beträge war durch die ungünstige volkswirtschaftliche Lage der kriegführenden Länder nach dem
Waffenstillstand teils nicht möglich, teils wurde sie aus anderen Gründen (wie im Falle Rußland) nicht
vorgenommen.
Bisher hat die britische Regierung im Laufe der Jahre 1925 und 1926 mit Italien, Frankreich, Rumänien,
Polen, Belgien, Tschechoslowakei, Lettland, Estland, Ungarn und Ende Dezember 1926 mit Portugal
Fundierungsabkommen getroffen. Großbritannien selbst trat verhältnismäßig früher als seine Schuldner,
die das Problem der interalliierten Verschuldung mit der Regelung der Reparationsschulden verquickten,
in Verhandlungen über die Schuldenregelung mit den Vereinigten Staaten ein, die 1923 zu dem Baldwin-Abkommen
 führten (vgl. dazu das Kapitel Finanzverwaltung S. 235).
b. Das finanzielle Verhältnis zwischen Großbritannien und Irland.
Ein zweites Problem, dessen Lösung die britische Finanzentwicklung in der Nachkriegszeit stark beeinflußte,
 war die irische Frage. Durch das Gesetz vom Jahre 1920 (Government of Ireland Act) wurde Irland
in Nord- und Südirland geteilt. Nordirland erhielt ein eigenes Parlament und Ministerium, schickt aber zugleich
 Abgeordnete in das Parlament nach London. Es hat keine eigenen Truppen und keine eigene Postund
 Zollverwaltung, In Südirland ist das Gesetz von 1920 nicht erst in Kraft getreten, sondern durch
den »Irish Free State Act« von 1922 ersetzt worden, durch den die Selbständigkeit des Freistaates Südirland
 in einer der staatsrechtlichen Stellung der Dominions entsprechenden Form anerkannt wurde. Der
Freistaat wurde dem britischen Colonial Office (seit 1926. dem Dominion Office) unterstellt und besitzt nunmehr
 ein eigenes Parlament, ein gesondertes Ministerium, eigene Truppen, Post und seit dem 1. April 1923
auch ein selbständiges Zollgebiet und eine eigene Finanzhoheit. Dadurch machte sich eine Umstellung
des britischen Etats notwendig, der seit dem Jahre 1922/23 zum größten Teil von den Ausgaben für
Südirland entlastet wurde. Im einzelnen wird darauf bei der Besprechung der Finanzverwaltung hingewiesen
 werden,
c. Die Entwicklung der Ausgaben.
Die Umstellung des Finanzbedarfs auf Friedensverhältnisse gelang verhältnismäßig leicht auf dem Gebiete
 der Landesverteidigung; die Votes of Credit (vgl. S. 48) wurden eingeschränkt und im Finanzjahr
 1919/20 überhaupt beseitigt,

A
        <pb n="52" />
        A

Ausgaben (netto) für 1919/20 1920/21_ 1921/22 1922/23 1923/24 1924/25
in Millionen £
HOLEN RER a 181,5 95,1 45,4 43,6 44,8
CE 156,5 88,4 80,8 56,2 52,6 55,6
Tuftschiffahrt‘.......... 52,5 23,3 13,6 9,4 9,6 14,3
Zusammen .... 604,0 293,2 189,5 111,0 105,8 114,7
Der Rückgang der Ausgaben für Landesverteidigung wurde vor allem durch einen Abbau des Mannschaftsbestandes
 ermöglicht, der im Jahre 1914 320 100, am Tage des Waflenstillstandes 4725 000, am
1. April 1921 460 500, 1923 283 500 und im April 1925 282 600 betrug.
Ungleich schwieriger erwies sich die Reduktion der Ausgaben für den Zivildienst (Civil Services). Mit
Beendigung des Krieges wurde eine Reihe von für den Krieg eigens geschaffenen Zivilbehörden überflüssig.
deren Auflösung jedoch nur allmählich und in dem Umfange erfolgen konnte, in dem sich auch die wirtschaftlichen
 Verhältnisse konsolidierten. Ein schneller Abbau der Zivilverwaltung war auch deswegen
nicht möglich, weil die Kriegspensionen und die Fürsorge für die Kriegshinterbliebenen einen V. erteilungsapparat
 von erheblichem Umfange bedingten. Weiterhin erwies sich die Errichtung eines Verkehrsministeriums
 als notwendig; die während des Krieges in eigene Regie des Staates übernommenen Bahnen
wurden zwar den Gesellschaften wieder zurückgegeben, doch blieb ein starkes Interesse des Staates an
dem Verkehrwesen bestehen, das sich in einer weitergehenden Beaufsichtigung auswirkte. Hinzu kam
die Auseinandersetzung über die den Eisenbahngesellschaften zu zahlenden Entschädigungssummen {für
Abnutzung usw. während des Krieges. Abgesehen von den erhöhten Überweisungen an den Straßenbaufonds
 erfuhr die staatliche Tätigkeit eine Erweiterung auf dem Gebiete des Verkehrswesens, auch infolge
der Förderung der privaten Luftschiffahrt, die aber nicht in das Ressort des Verkehrsministeriums, sondern
 in das des 1917 errichteten Luftfahrtministeriums eingereiht wurde. Die Finanzpolitik wurde dadurch
 insofern berührt, als der Staat sich auf Jahre hinaus zur Gewährung von Subventionen verpflichtete,
Eine starke Steigerung der Ausgaben erfolgte für soziale Zwecke. An erster Stelle stand die Versicherung
gegen Arbeitslosigkeit, die infolge der im Jahre 1921 ausgebrochenen‘ Wirtschaftskrise einen weit über das
Vorkriegsmaß hinausgehenden Zuschuß der Staatskasse (15 Millionen £ bis zum Jahre 1924) benötigte.
Außerdem wurden für die Förderung des Wohnungsbaues staatliche Gelder zur Verfügung gestellt. Die
Ausgaben für Gesundheitswesen wurden erheblich erweitert, was schon rein äußerlich in der Umwandlung
der Local Government Boards in ein Gesundheitsministerium (Ministry of Health) 1919 zum Ausdrucke
kam. Die Krankenversicherung stellte erhöhte Anforderungen. Die Ausgaben zur Förderung der Auswanderung
 — ein Mittel zur Bekämpfung der großen Arbeitslosigkeit — wurden wesentlich erhöht. Die
seit 1886 bestehende, vom Staate subventionierte Auskunftsstelle für Auswanderer (Emäigrations Information
 Office) wurde in eine Regierungsbehörde, das Oversea Settlement Committee, umgewandelt. Auf der
Reichskonferenz vom Jahre 1921 wurde die Auswanderung nach den Dominions (hauptsächlich Canada
und Australien) empfohlen, und durch den Empire Settlement Act wurde die britische Regierung ermächtigt,
 mit den Dominions Ansiedlungspläne zu vereinbaren und von deren etwaigen staatlichen Zuschüssen
einen Teil zu übernehmen. Für die innere Kolonisation wurden Staatsgelder gewährt, um die Kriegsteilnehmer
 und Arbeitslosen auf dem Lande anzusiedeln. Auch auf dem Gebiet des Bildungswesens hat der
Staat in der Nachkriegszeit seine Tätigkeit und damit seine Ausgaben immer mehr erweitert.
Erhebliche Veränderungen erfuhren ferner die Ausgaben für Auswärtiges und Kolonialwesen infolge der
Abtretung türkischer und deutscher Gebiete an Großbritannien als sogenannte Mandatsgebiete.
Insgesamt betrugen die Ausgaben (netto) für Civil Services in den einzelnen Jahren:
IS 53,9 Millionen £
19202 er e  460,2 » 3
WO 449,7 , »
1922/28 0 286,8 S
1928/24... 2
1924/26004.
192606 el
Es wurde schon darauf hingewiesen, daß die Vergleichbarkeit der Zahlen seit 1922/23 durch die in diesem
Budget erstmalig in Fortfall kommenden Ausgaben für Südirland beeinträchtigt ist. Es läßt sich jedoch
feststellen, daß seit diesem Jahre auch die Zivilausgaben von Großbritannien allein sich ständig verringert
haben. Dies hatte sowohl in der damals einsetzenden Deflationspolitik als in den allgemeinen Spar-
        <pb n="53" />
        maßnahmen seine Begründung, die besonders in dem Personalabbau zum Ausdruck kamen. Ks waren
bei den einzelnen Regierungsbehörden beschäftigt:
Personalbestand!)
am EL
Behörde !11.Novem: in 1. April | am 1. April |am 1. April
ber 1918 | ‚1921 | 1928 1925
—— a © .. dd
War Office .1.0...0000 0er LM 18 324 7607 4 685 4 281
Admiralty ......0.....00.100+0+0+ | 20457 11504 8 203 8 502
Air Mist rer Aa 4 646 2156 1 644 1.819
Post Office per ee | 197315 208 804 181 173 184 76€
Ministry of Pensions ........... 8 561 26 045 23 552 15 630
Inland Revenue,..........1..+++ | 16949 21557 20 410 19 593
Ministry of Labour ..........++ ; 8484 24 354 15 462 15 301
Cusioms and Excise‘ ......0..004 11 164 12 568 11.640 11.331
Surplus Stores ete. Liquidation Depalmon
 (le AD LE 65 142 2567 1.037 169
quidation Commissions, previously
 Ministry of Munitions). .
Minisiry of Health... 4.0400 3.233 6137 3871 3838
Board of Trade”... .ı. 7.036 5 306 5.030 5 085
Board of Trade -— Food Department
 (late Ministry of Food)... A A Z
Board of Trade — Shipping Liquidation
 Department (late Ministry 2620 765 319 112
of Shipping)... .. Zn
Ministry of Agriculture and ;
ent ei | 3451 | 3497 2480 2578
Office:of Works a A 2.050 3.328 3013 3.113
Other Departments .... 1.04. | 739.342 29 100 22 389 23 442
Zusammen ...: 418025 ı 366894 | 304 998 299 560
Die Ausgaben der Consolidated Fund Services haben dagegen im Laufe der Nachkriegsjahre eine Steigerung
 erfahren:
Ausgaben der Consolidated Fund Services
1918 er 07,8 Millionenis
1918/10 0. 5 201,8
191920 2
1920 78,0
59,9
1922/28 358,5
192 383,0
1924/26 ren 393,6
N 298,7
Es war dies auf die energisch in Angriff genommene Tilgung sowohl der inneren wie der äußeren Schuld
zurückzuführen, die alle verfügbaren Mittel hauptsächlich für den Schuldendienst heranzog.
d. Die Entwicklung der Einnahmen.
Dem Bestreben, den Staatsbedarf einzuschränken und die Ausgaben zu vermindern, entsprach andererseits
 der Versuch, die ordentlichen Einnahmen zu steigern, um das Gleichgewicht im Staatshaushalt
wiederherzustellen.
1) Yel. Cmd. 2718.

+
        <pb n="54" />
        +
Gesamteinnahmen:
1 Wr a 198,2 Millionen £ | 1921/22 0.000047. 44 a1 124.0 Millionen £
WS a 707,2 » » | N N » »
A 889,0 » » WORD rei 837,2 » %
1919 re EL 300,6 » 194 en 799,4 » »
19202 er 426,0 VE N 812,1 » »
Der größere Teil des Steueraufkommens stammt in der Nachkriegszeit nicht wie in der Vorkriegszeit
aus der Aufwands- und V erbrauchsbesteuerung, sondern in viel höherem Maße aus der Besteuerung des
Einkommens und Vermögens. Die nachstehende Übersicht zeigt die Verschiebung zwischen diesen Gruppen
 der Besteuerung in den einzelnen Jahren.
Anteil der direkten!) Anteil der indirekten
Tahr Besteuerung am Ge- Besteuerung am Gesamtsteueraufkommen
 samtsteueraufkommer
in vH in vH
1908/04 1 48,5 51,5
19er 47,9 52,1
TORE NE 59,9 40,1
1028/28 60,9 39,1
1920 59,7 40,3
192405. 62,7 37,3
LE 61,6 38,4
Der Hauptanteil an der Steigerung der direkten Steuern entfällt auf die Einkommensteuer. Die Kriegsgewinnsteuer
 wurde aufgehoben, da sie mit Friedensschluß ihre eigentliche Bedeutung verloren hatte und
nicht mehr genug einbrachte, Vorübergehend wurde durch das Finanzgesetz von 1920 eine Körperschaftsteuer
 eingeführt, die 1923 in ihren Sätzen eine Ermäßigung erfuhr und schließlich 1924 wieder abgeschafft
wurde, Erhebliche Einnahmeteile entfallen auf die unter »Verschiedene Einnahmen« zusammengefaßten Ein“
künfte, die in der Hauptsache aus. dem Verkaufe von Kriegsbeständen und neuerdings aus Zahlungen
Deutschlands herrühren. Einen Überblick der Veränderungen innerhalb der verschiedenen Einnahmegruppen
 gibt die folgende Übersicht: ;
Einnahmen
1913/14 1922/23 1923/24 1924/25 1925/26
in 1000 £
N MS 35 450 123 043 119 958 99 344 103 487
Verbrauchsteuem +10... rer 39 590 157 275 147 970 135 128 134 560
Kraftfahrzeugsteuer .....4....0.00.00 04 - Se 12321 14 691 16 164 18 05€
Erbschaftsteuer. ri rar 27 359 56 871 57 800 59 450 61 200
Stempelsteuern +1... rennen 9 966 22222 21 570 22 850 24 700
Land-, Haus- und Bergwerksabgaben ....... 3 415 2980 2 760 1450 950
Einkommensteuer er rer nr er mn 314 836 269 331 273 836 259 411
Zuschlagsteuer (SuperlaX)........1...0000004 An 64 209 60 640 62 680 68 51C
Kriegsgewinnsteuer USW. .................- 2 004 . 700 2 000
Körperschaftsteuer . pr . 18 977 23 340 18 100 11 670
Gesamtsteuereinnahmen .. 163 029 774 738 718 060 689 702 684 544
a en 21 190 34 150 32 840 34 850 35 750
Telerap er A FR er nr DR. 3 080 5 500 5570 5 600 5 650
Telephon vr. ee en ea ra fi 6530 13 550 “14390 15 000 15 950
Kronländereien ....7..r re 530 900 920 960 950
Zinseinnahmen .......2e 000100 an 1 580 10.016 12 607 11 941 14 944
Verschiedene Einnahmen:
Ordentliche... 0. 2er era a 2308 24 140 15 981 14 420 17 349
BESONdErE N A teren] 51.018 36 801 26 963 36925
Gesamteinnahmen .... 198 243 914 012 837 169 799 436 812 062
e. Der Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben.
Die geschilderte Finanzpolitik führte dazu, daß verhältnismäßig bald nach Friedensschluß, nämlich
beginnend mit dem Finanzjahre 1920/21, der Haushalt Großbritanniens mit einem Überschusse abschloß,
der sich erst wieder im Jahre 1925/26 in ein Defizit verwandelte, wie die folgenden Jahresergebnisse
zeigen:
1) Als direkte Steuern sind alle Steuern mit Ausnahme der Zölle, Verbrauch- und Stempelsteuern angesehen worden.

IT
        <pb n="55" />
        Bf
Defizit Überschuß Defizit Überschuß
in Millionen £ in Millionen £
1913 en = 0,7 1020/28 ae = 101,5
198/19 re 1 690,3 — 1928/24 verreneee — 48,4
1990 326,2 = LE He - 3,6
1920/21 „..2 4er nuee = 230,6 N 4.0 —
1921 45.7
IV. Die Finanzentwicklung Großbritanniens in den Jahren 1925/26 und 1926/27.
Die Gestaltung des Voranschlages für 1925/26 liegt durchaus im Rahmen der Entwicklung der britischen
Nachkriegsfinanzen, die in erster Linie auf die Gesundung der Staatsfinanzen abgestellt war. Kennzeichnend
 ist dafür das außerordentliche Übergewicht der Ausgaben für den Schuldendienst mit 45,8 vH der
Gesamtausgaben. Die Entwicklung im Laufe des Etatjahres brachte besondere Aufwendungen für die
Wirtschaft; die Subventionen vor allem für den Bergbau, die Zuckerindustrie u. a.!) sind zum großen
Teile erst nachträglich bewilligt worden und haben das bereits im vorigen Abschnitte erwähnte Defizit des
Rechnungsjahres 1925/26 verursacht. Es ist bezeichnend für die britische Finanzpolitik, daß sie in dem
Maße, in dem die Sanierung der Staatsfinanzen gelungen war, zu einer direkten Förderung der Wirtschaft
überging. Im Laufe des Etatjahres 1925/26 sind insgesamt 26,4 Millionen £ (netto) als Nachtragsbewilligung
 zum größten Teil zugunsten der Wirtschaft ausgegeben worden, die sich mit
25 465 000 £ auf die Civil Services (hauptsächlich Nachtragsbewilligungen für die Wirtschaft),
60000 £ auf die Zoll- und Steuerverwaltung (Nachtragsbewilligungen für Gehälter der Beamten,
die infolge der Erweiterung der Zoll- und Steuerverwaltung angestellt werden mußten),
847000 £ auf die Postverwaltung (Nachtragsbewilligungen an die British Broadcasting Company)
verteilen. Ausgabenvoranschläge
1925/26?) 1926/27%)
in Millionen £
National Debt Series .....0.00.0000000 04 355,0 354,0
Other Consolidated Fund Services .......... 36,9 41,4
Total Consolidated Fund Services .... 391,9 395,4
AM RER HE ER ER 44,5 42,5
Nat er rer A N DE 60,5 58,1
Bir FO er VERA 15,5 16,0
7 205 116,6
Civil Services:
1; Public Buildings.. +... ne ne 72 6,6
2, Civil Departments ............0.00000 11,8 13,4
3. Law and Juslite ......0...00.00004+400 + 119 12,2
4. Education, Science and Arts .......... 49,2 53,3
5. Foreign and Colonial ......000000040 7,9 7,6
6. Old ‚Age PensioNS- 0.000000 000 0rnnın 27,1 29,8
War Pensions ee kr FE 67,5 63,5
A ESCCANEO US 5,2 8,4
2. Ministry 0f Healih 00.0 na 18,1 18,1
Ministry of. Labour... 0 ner e 13,9 11;7
MiscelaneS er ren 2,9 2,9
Unclassified Services... 24,9 6,7
„Total Civil Services .... 247,6 aaa
Cusioms and KT rer per ner tan ee teen RO Ta
Inland Revenues +. 6,7 6,9
PORN Off NR rl leide 53,8 54,6
Total Revenue Departments N a
Total Supply Services... 433,4 ana
Total Expenditure .... 8258 ale
*) Vgl. Dritter Teil, Elftes Kapitel: Wirtschaft. (S 852 ff.).
?) Die Zahlen der Nettoausgaben für 1925/26 setzen sich zusamm i li ü 0ER w
der Nachtragsbewilligungen, der bereits bewilligt war, als die  amailäre sa er aA m u era m
+ Ye ME Summe der Nettoausgaben beträgt nicht 825,3 Millionen £, sondern 825,8 Millionen £. Die Differenz
3) Die Zahlen sind dem Financial Statement 1926/27 8.7 bzw. dem Voranschlage 1926/27 entnommen.
        <pb n="56" />
        ol
Auch für das Jahr 1926/27 hat man eine Einschränkung der Ausgaben auf allen Gebieten versucht.
Der Hauptanteil an der geplanten Ausgabenminderung entfällt auf die beabsichtigte Einschränkung
der Kohlensubventionen (enthalten in den Unclassified Services), die nach dem Budget des Jahres 1926/27,
abgesehen von einer einmaligen Zahlung am Anfang des Finanzjahres, völlig verschwanden. Die wichtigste
 Ausgabenerhöhung findet sich auf dem Gebiete des öffentlichen Unterrichts.
Die Gestaltung der Einnahmen schließt sich sowohl für das Jahr 1925/26 wie auch für 1926/27
durchaus an die Entwicklung der Nachkriegszeit an; für 1926/27 sind nur in Einzelheiten Erhöhungen der
Einnahmen vorgesehen, von denen der Hauptanteil auf die Zölle und Verbrauchsteuern entfällt. Die folgende
 Übersicht gibt eine Gegenüberstellung der Einnahmen für 1925/26, der auf derselben Grundlage
geschätzten Einnahmen für 1926/27 und schließlich der auf Grund der vorgesehenen Änderungen im Steuersystem
 für 1926/27 veranschlagten erhöhten Einnahmen.
geschätzt für 1926/27
= nach den nach der für
Die. Nettocinaltinen effektiv für Hestehenden 1926/27 vor-1925/26?)
 Stoutrgesetzen geschlagenen
Besteuerung
in Millionen £
ZEN 103,5 107,7 108,5
Verbrauchstenem +.....0..0770.0 134,6 134,3 141,3
Kraftfahrzeugsteuer ..............17 1 18,0 20,1 21,6
Erbschaftsbesteuerung ................ 61,2 66,0 66,0
StempelsteuemM +. 24,7 25,0 25,0
Land-, Haus- u. Bergwerksabgaben .... 1,0 1,0 1,0
Einkommensteuer. r Kr rn 259,4 255,0 254,8
Zuschlagsteuer (Supertax) ............ 68,5 64,5 64,5
Kriegsgewinnsteuer ......0.......4 07. 20 2,0 2,0
Körperschaftsteuer . 1. ET 14,7 6,5 6.5
JT. Gesamtsteuereinnahmen rer er ee T 684,6 682,1 691,2
POS ET RER 35,8 36,5 36,5
Telegraphie 27.10.0000 000 ra Haren 5,6 5,6 5,6
Telephone 16,0 17,3 17,3
Kronländereieh vier rer Te 1,0 1,0 1,0
Verschiedene Anleihen ........... 14,9 17,6 21,6
Verschiedene Einnahmen:
Ordentliche: ....4. 00er 17,3 18,6 25,6
Besondel0. 7. Fran Pr 36,9 26,0 26,0
If. Sonstiee Kinkünfle er hehe neh H 127,5 122,6 133,6
Gesamteinnahmen.... 812,1 804,7 824,8
Die Vermehrung der Zolleinnahmen ist auf die Ausdehnung der McKenna-Zölle und auf die Einführung
der Packpapierzölle, die zusammen 750 000 £ einbringen sollen, zurückzuführen. Die Einkünfte aus den
indirekten Steuern (Exeise) sollen um 5,5 Millionen £ gesteigert werden, und zwar erstens um 4,0 Millionen £
durch Verkürzung der. den Brauern zur Begleichung. der Biersteuer gewährten Kreditfrist um einen Monat
und ferner um 1,5 Millionen £ durch die Einführung der am 1. November 1926 in Kraft getretenen Betting
Tax (Steuer auf Wetten). Ferner soll eine Einnahmesteigerung von 1,5 Millionen £ bei der Kraftwagensteuer
 durch Erhöhung der Steuersätze bei besonders schweren Wagen eintreten. Die Verringerung des
voraussichtlichen Aufkommens der Einkommensteuer um 200 000 £ ist auf den die Doppelbesteuerung
regelnden Vertrag zwischen Großbritannien und dem irischen Freistaate zurückzuführen. Der Grund für
die Steigerung der Einnahmen aus verschiedenen Anleihen liegt in der Hauptsache in der Zinszahlung
Frankreichs an Großbritannien in Höhe von 4 Millionen £. Die Steigerung der ordentlichen (Ordinary
Receipts) um 7 Millionen £ ist auf die Entnahme aus dem inzwischen auf 19 Millionen angewachsenen
Wegebau-Fonds (Road Fund) zurückzuführen. Weitere 3,5 Millionen £ erhält der Staat infolge der
Beteiligung an den aus der Kraftwagensteuer dem Road Fund zufließenden Einnahmen.
1) Vgl. Financial Statement 1926127

An
        <pb n="57" />
        YO
Dadurch, daß die Einnahmen auf diese Weise für 1926/27 auf 824,8 Millionen £, die Ausgaben auf Grund
eines Vergleiches mit den im Jahre 1925/26 bestehenden Ausgaben aber nur auf 812,6 Millionen £ veranschlagt
 wurden, ergibt sich ein Überschuß von 12,2 Millionen £, von denen 8 Millionen £ dem
Consolidated Fund Service überwiesen werden, so daß sich die geschätzten Gesamtausgaben für das
Jahr 1926/27 auf 820,6 Millionen £ stellen. Vergleicht man die endgültigen, effektiv gezahlten Nettoausgaben
 während des Jahres 1925/26 in Höhe von 826,1 Millionen £ mit den endgültigen Ausgaben
des Budgetvoranschlages von 1926/27 in Höhe von 820,6 Millionen £, so ergibt sich ein Rückgang der
Ausgaben im laufenden Finanzjahre von 5,5 Millionen £. Der geschätzte Überschuß von 4,2 Millionen £
ist nicht groß, wenn man berücksichtigt, daß sich durch den Bergarbeiterstreik die Ausgaben vermehrt
und die Einnahmen vermindert haben. Infolge von Nachtragsbewilligungen sind die ursprünglich auf
820 641 000 £ geschätzten Ausgaben für das Fiskaljahr 1926/27 auf 829 272 000 £ gestiegen, eine Summe,
welche den Voranschlag der Einnahmen um 4,522 Millionen £ überschreitet. Vergleicht man die tatsächlichen
Ausgaben vom 1. April bis 31. Dezember 1926 mit denen vom Jahre 1925, so findet man im Jahre 1926
eine Steigerung der Ausgaben um rund 1,9 Millionen £, Gewachsen sind die Ausgaben für Zinsen, Post,
Steuerverwaltung, zivile Verwaltung und die Zahlungen an das Schatzamt von Nordirland; zurückgegangen
 sind dagegen die Ausgaben für den Sinking Fund, für die Landesverteidigung und die Zahlungen
an die lokalen Steuerbehörden. Noch wesentlichere Veränderungen zeigen die Einnahmen vom 1. April
bis 31. Dezember 1926 im Vergleich zu denen desselben Zeitraumes im Vorjahr.
Nettoeinnahmen.
April bis Finanzjahr April bis Budget-Dezember
 1925/26 Dezember Voranschlag
1925 1926 1926/27
in 1 000/£
N A 77 987 103 487 79 908 108 450
Verbrauchsteuer 1.4. u. hr rt rent nr 2 275 134 560 102 780 141 300
Kraftfahrzeugsteuer‘. .....5..0.00.-700 4510 6 158 18 056 6 986 21 600
Erbschaftsteuer +... ..... 0040440000 ren Da 44 350 61 200 46 280 66 000
Stempelabgaben ...........0.00000010 ren 17 250 24 700 16 310 25 000
Grundsteuer USW......0..1 1070004 r En 200 950 150 1.000
Einkommensteuer +4. ee rer K WE BEE ET 20SE7 259 411 192 203 254 800
Zuschlagsteuer zur Einkommensteuer ........ 32 840 68 510 25 630 64 500
Kriegsgewinnsteuer ...4...00.7 000 2 000 ; 2 000
Körperschaftsteuer ......07.4....700 440 8 160 11 670 2910 6 500
POS RE HH ae 26 000 35 750 25 800 36 500
"Felegrapl rer r ee ARE 4 050 5 650 4 350 5 600
Telephone er er rER ARCHE DH 11 850 15 950 12 850 17 300
Kronländereien ...........00004 420er 00 44 Ur 770 950 840 950
Zinsen aus verschiedenen Anleihen .......... 10.826 14 944 15 869 21 650
Verschiedene Einnahmen:
Ordentliche. ers re nr en 8 532 17 349 19 540 25 600
Besöndere.. re ar 24 616 36 925 16614 „ 26000
tt ER Beck
Insgesamt .... 499 679 812 062 479 020 824 750
Trotz des Streiks sind die Kinnahmen aus Zöllen und Verbrauchsteuern um 2,4 Millionen £ gestiegen,
was größtenteils auf die Erweiterung der abgabepflichtigen Waren und auf die Veränderung des Steuersatzes
 „zurückzuführen ist. Ferner haben sich die Erträge aus der Erbschaftsbesteuerung um 1,9 Millionen
und die Einnahmen aus dem Telephonwesen um 1 Million £ ‚die Zinsen aus verschiedenen Anleihen um
5 Millionen £ und die verschiedenen Einnahmen um 3 Millionen £ erhöht. Die Erträge der Einkommensteuer
 und der Zuschlagsteuer zur Einkommensteuer haben sich um 28,8 Millionen £ gesenkt. Der Rückgang
 der Einkommensteuer ist teils auf den Streik und teils auf eine verspätete Eintreibung der Steuer
zurückzuführen, deren Wirkungen sich im folgenden Quartal wieder ausgleichen dürlten. Die Folgen des
Streiks werden sich in der Hauptsache erst im kommenden Jahre auf der Einnahmenseite des Schatzamtes
 bemerkbar machen, wenn infolge der geplanten Abschaffung des dreijährigen Durchschnitts die
Einkommensteuer auf den Einkommen des letzten Kalenderjahres basieren wird.

cas
        <pb n="58" />
        50

V. Die Gestaltung der britischen Staatsfinanzen in der Vor- und der Nachkriegszeit
nach den Etats für 1912/13 und 1925/26.
Eine Gegenüberstellung der Ausgaben, wie sie in den beiden der Bearbeitung zugrunde gelegten Etats
ausgewiesen werden, zeigt als wesentlichsten Unterschied die vollkommen veränderte Bedeutung der
Ausgaben für Landesverteidigung und für Finanzverwaltung. Wenn man sich auf eine Betrachtung der
Relativzahlen beschränkt, so ergibt sich für die Vorkriegszeit ein Anteil von 43,3 vH der Gesamtausgaben
 für die Landesverteidigung, denen für 1925/26 nur 16,6 vH gegenüberstehen; umgekehrt entfallen
1925/26 49,7 vH der Gesamtausgaben auf die Finanzverwaltung gegenüber 23,0 vH im Jahre 1912/13.
Die in diesen Ziffern zutage tretenden Verschiebungen der Finanzgestaltung geben jedoch ohne Berücksichtigung
 der absoluten Zahlen kein genaues Bild der Entwicklung; bei den stark gestiegenen Gesamtausgaben
 bedeutet ein Sinken des prozentualen Anteiles durchaus nicht immer auch einen absoluten Rückgang
 der Ausgaben für das betreffende Tätigkeitsgebiet. So sind z. B. die Ausgaben für die Landesverteidigung
 nach ihrem prozentualen Anteil an den Gesamtausgaben erheblich zurückgegangen, während sie
absolut gegenüber der Vorkriegszeit eine Steigerung von 73,4 Millionen auf 76,8 Millionen £ Vorkriegskaufkraft
 erfahren haben. Die Erhöhung des Gesamtbedarfes ist in erster Linie auf die erhöhten Ausgaben
 für den Schuldendienst zurückzuführen, die an der Steigerung der Ausgaben für die Finanzverwaltung
 von 39,0 auf 229,7 Millionen £ Vorkriegskaufkraft den Hauptanteil haben. Außerdem finden sich
in kleinerem Umfange Erhöhungen auf den verschiedensten Gebieten, unter denen die sozialen Aufgaben
mit einer Steigerung von 16,2 auf 42,3 Millionen £ die größte Bedeutung haben. Die folgende Übersicht
gibt eine Gegenüberstellung der Bruttoausgaben für die einzelnen Gebiete auf Grund der Aufarbeitung
der Etats für 1912/13 und 1925/26. SE
Gesamt-Staatsausgaben SER CTATEMEN =
Brutto-Ausgaben für Vorkriegs- Vorkriegskaufkraft
 kaufkraft
1912/13 1925/26 1912/13 1925/26
in Millionen £
Oberste’ Staatsoörgane un. HE 1,4 1,2 1,2 13
Rechtspflege re 4,2 33 4,1 3,2
Innere‘ Verwaltung. un. Kerr ER 6,8 7,9 1,9 22
Auswärtige Angelegenheiten ...........%... Tl 1,5 1,1 ;5
Kolonialwesen eier rk a 3,0 7,4 2,4 7
Ba 73,3 76,8 73,2 76,5
Finanzverwaltung... +. 0.0.0000 h rer Herzen 39,0 229,7 5,1 9.4
Unterricht, Kunst und Wissenschait ..... 20,2 31,6 1,4 1.7
Kirchen Weser HERE 0,03 0,01 0,03 0,07
Soziale Aufgaben ur... rer er r raerer 16,2 42,3 1,6 4,3
Wirtschaft rer rer er re 3,5 14,8 1,3 2:2
Staatliche Erwerbsbetriebe ................. 0,9 0,9
Ausgaben auf Grund des Krieges........... ; 45,1 ; 7,7
Insgesamt.... 169,63 462,61 93,33 116,71
Hierbei ist, wie schon an anderer Stelle betont, zu berücksichtigen, daß diese Zahlen durch die Nachtragsbewilligungen
 starke Veränderungen erfahren haben, und zwar für 1925/26 eine Erhöhung um 26,4 Millionen
 £ Nettoausgaben, in der Hauptsache zugunsten der Wirtschaft, und für 1912/13 eine Erhöhung von
4,6 Millionen £ Nettoausgaben, von denen 1,2 Millionen £ auf die Landesverteidigung und 3,4 Millionen £
auf die Zivilverwaltung entfielen.
Zusammenfassend kann man die Entwicklung der britischen Finanzen von der Vorkriegszeit zur Nachkriegszeit
 charakterisieren mit der Gestaltung der Ausgaben für den Schuldendienst, auf die nach dem Nachkriegsetat
 ein Betrag entfällt, der die gesamten Ausgaben des Vorkriegsetats übersteigt.
In der Belastung mit Schulden der verschiedensten Formen ist für Großbritannien neben den Ausgaben
für Kriegsrenten die wichtigste Auswirkung der Kriegszeit zu sehen. Die britische Finanzpolitik der
Nachkriegszeit macht es sich zur Aufgabe, den Haushalt so schnell wie möglich von diesen Nachwirkungen
zu befreien, und tatsächlich ist es ihr in verhältnismäßig kurzer Zeit gelungen, auch den erheblich gestiegenen
 Nachkriegsbedarf durch ordentliche Einnahmen zu decken. Die Steigerung des Gesamtbedarfs
fällt dabei um so stärker ins Gewicht, als durch, die etatsmäßige Verselbständigung Süd-Irlands Ausgaben,
die im Etat für 1912/13 mitenthalten waren, 1925/26 nicht mehr in Erscheinung treten.
1) Zu beachten ist, daß die Ausgaben für den irischen Freistaat, die von Großbritannien getragen werden, unter Überweisungen behandelt
worden sind.
        <pb n="59" />
        60

Zweites Kapitel.
Die neuere Finanzentwicklung in Frankreich.
I. Die Finanzlage Frankreichs in den letzten Jahren vor dem Kriege.
a. Die Entwicklung der Ausgaben.
Die Entwicklung der Staatsausgaben in den letzten zwei Jahrzehnten vor Kriegsausbruch stand in Frankreich
 ganz im Zeichen eines steigenden Staatsbedarfs. Die durchschnittliche Zunahme vergrößerte sich
von Jahr zu Jahr; sie betrug in den Jahren 1898 bis 1902 60 Millionen fr. und stieg in den Jahren 1910 bis 1913
auf durchschnittlich 173 Millionen fr.
Der Regierungsentwurf 1914 brachte eine weitere Steigerung um sogar 479 Millionen fr. Diese Mehraufwendungen
 betrafen in erster Linie die Ausgaben für die Marine und das Heer, für das durch Gesetz
vom 19. Juli 1913 die Dienstpflicht auf drei Jahre festgesetzt wurde, die Reorganisation der Artillerie, Erhöhung
 der Mannschaftslöhne und Offiziersgehälter sowie die Auffüllung der Vorräte an Lebensmitteln
und Kriegsmaterial. Schließlich gehören hierher noch vermehrte Aufwendungen für den Ausbau der
Luftwaffe und für die beschleunigte Ausführung des Flottenbauprogramms sowie die mit den Marokkowirren
 zusammenhängenden Ausgaben.
Neben den Ausgaben für Landesverteidigung ‚entstanden vermehrte Aufwendungen für öffentliche
Arbeiten. Die Krediterhöhungen bezogen sich auf die Erweiterung der Seehäfen (Dünkirchen, Le Havre,
Bordeaux), ein Programm, das eine auf mehrere Rechnungsjahre verteilte Gesamtsumme von 307 Millionen
 fr. erforderte, auf den Ausbau der Binnenschiffahrtswege, für den eine Gesamtsumme von mehr
als 440 Millionen fr. vorgesehen war, sowie auf die Unterhaltung von Chausseen. Eine weitere erhöhte
Belastung entstand dem Staatshaushalt durch den Rückkauf des Eisenbahnnetzes der in finanzielle
Schwierigkeiten geratenen Compagnie de ’Est im Jahre 1909; es mußten größere Mittel in Anspruch genommen
 werden, um den Betrieb des Eisenbahnnetzes wieder rentabel zu gestalten.
Als dritter Faktor, der für den wachsenden Staatsbedarf ausschlaggebend gewesen ist, ist die Staatstätigkeit
 auf dem Gebiet der sozialen Fürsorge zu erwähnen. Das Gesetz vom 15. Juli 1893 begründete
die Staatsbürgerversorgung jedes unbemittelten Franzosen im Krankheitsfalle; durch ein Gesetz vom
Jahre 1905 übernahm der Staat die Versorgung von minderbemittelten Staatsbürgern im Alter und im
Falle der Invalidität. Das Gesetz vom 5. April 1910 ergänzte diese Staatsbürgerversorgung durch eine
Invaliden- und Altersversicherung, die durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert wird
und auch für die Lohnempfänger des Staates, soweit sie keine Zivil- oder Militärpension beziehen, obligatorisch
 ist. Mehraufwendungen ergaben sich ferner aus der Anwendung der Gesetze über die Jugendfürsorge
 (Gesetz vom 28. Juni 1904), über die Unterstützung kinderreicher Familien (Gesetz vom 17. Juni
1913) und über die Wochenhilfe (Gesetz vom 14. Juli 1913). Ferner veranlaßte das Problem der Arbeiterwohnungen
 in den großen Städten in den letzten Jahren vor dem Kriege staatliche Subventionen an den
Orödit Immobilier.
Die Mehraufwendungen der Rechnungsjahre 1911 und 1913 verteilen sich auf die einzelnen Aufgabengebiete
 folgendermaßen:
Mehraufwendungen von 1910 bis 1911 ! von 1911 bis 1912 } von 1912 bis 1913
für m RR nn... 6
8 Mill. fr. | vH Mill ir. vH Mi. fr. | vu
Landesverteidigung ... 76 49,7 18,0 7655| 455
Sozialfürsorge ........ 47 2 30,5 DE aA
Kanäle, Landstraßen,
Eisenbahn, Post .... er 44 = 268
Sonstige Dienste ...... I | 28 | 16.8
[Em —— AP L ————
Gesamtmehrausgaben 178 |: 4100 57 100 | 167 | 1002
b. Die Entwicklung der Einnahmen.
Die Vermehrung der Staatseinnahmen blieb hinter der Ausgabensteigerung zurück, Nach dem Regierungsvoranschlag
 für 1914 betrug der Anteil der Erwerbseinkünfte nur 8,3 vH der Gesamtsumme der Einnahmen
 gegenüber einem auf die Steuern entfallenden Anteil von 78,3 vH. Sollten sich die Einkünfte
1) Ezpose des Motifs du Budaet General de VExercice 1913 im Bulletin de Statistique et de Legislation Comparte, Avril 1912. S. 440 fl.
        <pb n="60" />
        CI —
den wachsenden Ausgaben anpassen, so bedurfte das Steuersystem einer Beweglichkeit, wie sie in Frankreich
 bis zu den endgültigen Reformen der Kriegszeit nur in unzureichendem Maße vorhanden war. Die
vier alten Ertragsteuern (Grund- und Gebäudesteuer, Gewerbesteuer, Personal-Mobiliarsteuer, Türund
 Fenstersteuer) waren ausgesprochene Objektsteuern, die äußere Merkmale zur Grundlage der Besteuerung
 nahmen. Ihre Erträge konnten nur mit der allmählichen Vermehrung der Objekte wachsen,
da eine Erhöhung der zu repartierenden Steuerkontingente die den Objektsteuern anhaftende Ungleichmäßigkeit
 untragbar gemacht hätte. Die Stabilität der Ertragsteuern trieb die französische Steuerpolitik
unter dem Druck des steigenden Finanzbedarfes zu einer einseitigen Erhöhung der Verbrauchsteuern.
Dabei näherte sich die Besteuerung dem Punkt, bei dem eine Steuersatzerhöhung infolge des durch sie
bewirkten Konsumrückganges eine Ertragsteigerung nicht mehr zur Folge hat. Die Vermögensverkehrsteuern
 (Enregistrement und Stempelabgaben) und die Vermögenszuwachssteuern (Erbschaft- und Schenkungsteuern)
 entbehrten ebenfalls nicht einer gewissen Beweglichkeit. Wiederholte Tariferhöhungen, die
Ausdehnung ihres Anwendungsbereichs sowie die Zunahme der Kapitalbildung und der Zahl der Transaktionen
 bewirkten ein langsames, aber stetes Steigen ihrer Erträge,
Die Ertragsteigerung der Aufwand- wie der Vermögensverkehr- und der Vermögenszuwachssteuern
konnte jedoch nicht mit der Steigerung der Ausgaben Schritt halten. Es wurden fast Jahr für Jahr, sei
es von der Regierung, sei es von Abgeordneten, Reformvorschläge, die auf eine Umgestaltung der Ertragsteuern
 und auf die Einführung einer allgemeinen Einkommensteuer hinzielten, in der Kammer eingebracht
 und beraten, aber die Widerstände gegen derartige Reformen waren in der Deputiertenkammer
wie im Senat zu groß, als daß die Frage noch vor dem Kriege endgültig hätte gelöst werden können. Wohl
wurde unter dem Zwange der steigenden Ausgaben das vom Finanzminister Caillaux eingebrachte Einkommensteuerprojekt
 1909 in der Kammer angenommen; im Senat konnte sich jedoch die überwiegende
Mehrheit nicht mit der Vorlage abfinden, so daß die Beratungen darüber sich von Jahr zu Jahr hinausschoben.
 In Fluß kamen die Reformpläne wieder durch Artikel 3 des Finanzgesetzes vom 30. Juli 1913,
in dem die Bestimmung enthalten war, nach der die Grundsteuer vom 1. Januar 1915 in eine Quotitätssteuer
 umgewandelt und vom gleichen Zeitpunkte ab die Personal-Mobiliarsteuer und die Tür- und Fenstersteuer
 außer Kraft gesetzt werden sollte; an ihre Stelle sollte eine allgemeine und progressive Einkommensteuer
 treten, ohne daß jedoch in dem Finanzgesetz das »Wie« der Einkommensteuer geregelt wurde.
In Ausführung dieser Bestimmung gelangten nach schweren parlamentarischen Kämpfen kurz vor dem
Kriege die Reformen der Grund- und Gebäudesteuer und der Kapitalrentensteuer (Gesetz vom
29. März 1914), sowie eine Ergänzungssteuer auf das Gesamteinkommen (Gesetz vom 15. Juli 1914) neben
der Personal-Mobiliarsteuer und der Tür- und Fenstersteuer in beiden Kammern zur Annahme. Eine
finanzielle. Auswirkung dieser Reformgesetze hätte man naturgemäß frühestens für das Rechnungsjahr
1915 erhoffen können. Der Ausbruch des Krieges machte jedoch die wirksame Durchführung der Reformen,
vor allem die Einführung der Einkommensteuer unmöglich, so daß Frankreich mit einem veralteten Steuersystem
 in den Krieg ging, das dem gewaltig ansteigenden Ausgabebedarf bei weitem nicht gewachsen war.
c. Der Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben und der Regierungsentwurf zum Voranschlage für 1914.
Das oben festgestellte steigende Mißverhältnis zwischen den ordentlichen Einnahmen und Ausgaben
bewirkte, daß das Budget General im den Jahren 1906 und 1908 bis 1910 mit einem Defizit abschloß und in
den Rechnungsjahren 1912 und 1913 nur mit Hilfe der Einrichtung des Compte Provisionnel und von vier
Comptes Speciaux für Rüstungsausgaben balanciert werden konnte. Tatsächlich waren die Spezialrechnungen
nur eine Verschleierung des Defizits: die vier Comptes Speciaux insofern, als ein großer Teil der Rüstungs-Ausgaben
 außerhalb des Budget General mit außerordentlichen Einnahmen, in erster Linie mit Emissionserträgen,
 verrechnet wurde, der Compte Provisionnel, indem die in diesen Geldfonds fließenden außerordentlichen
 Einnahmen die Fehlbeträge der Rechnungsjahre 1912 bis 1914 zu decken hatten,
In den Compte Provisionnel flossen die monatlichen Zahlungen der Compagnie de V’Est, die einem Kapitalbetrage
 von 158,8 Millionen fr. entsprachen, und welche die Gesellschaft als Abzahlung staatlicher
Vorschüsse zu leisten hatte, sowie der Budgetüberschuß des Jahres 1911 in Höhe von 125 Millionen £r.9.
Die vier Sonderrechnungen für die Rüstungsausgaben waren:
1. Compte de Perfectionnement du Materiel d’ Armement et d’Installation des Services Militaires,
2. Compte de la Defense Nationale et de V’Expedition du Maroc,
3. Depenses Non Recowvrables Interessant la Defense Nationale,
4. Compte de Depenses Afferentes aux Amtliorations de * Armement Naval.
(Gesetz vom 30. März 1912.)
1) Expose des Motits du Budaet General de ’Exercice 1918.
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        62

Die Einnahme- und Ausgabegestaltung und ihre Balanecierung vor dem Kriege ergibt sich aus folyender
 Übersicht :
Überschuß an
Jahr Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben
in Millionen fr.
1 CE 3.739 3 639 00
N 3 766 3.707 ;
1906.47 ran en 3 837 3 852 5
OT 3.968 3 880
1 3.966 4 021 54
1909 4 141 4 186 15
(90 4 274 4.322 18
Or ee 4 689 4 548 A
192. er 4.857 4 743 113
(rk re 5 092 5 067 EE
Die wiederholten Fehlbeträge des Budget General und die durch Schuldenaufnahme finanzierten Sonderrechnungen
 ließen die Verschuldung Frankreichs ständig steigen; am 1. August 1914 betrug die konzolidierte
 Schuld 32,3 Milliarden fr., die kurzfristige Obligationenschuld 342 Millionen fr. und die schwebende
Schuld 1609 Millionen fr. Dabei ist zu berücksichtigen, daß hiervon für werbende Zwecke nur etwa 3 bis
4 Milliarden fr. aufgenommen waren?).
Die Höhe der kurzfristigen und schwebenden Schuld brachte in das französische Finanzwesen eine große
Unsicherheit und ließ die Konsolidierung durch eine langfristige Anleihe erforderlich erscheinen, zumal
die Kämpfe um die Steuerreform zunächst zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt hatten. Die verschiedenen
 Anleiheprojekte, die immer wieder an dem Widerstande der Kammer scheiterten, die parlamentarischen
 Kämpfe um die Steuerreform und die Unsicherheit, ob die Besteuerung auf die Staatspapiere
ausgedehnt werden sollte, beeinflußten in ungünstiger Weise die Bereitschaft des französischen Kapitalmarktes
 zur Aufnahme neuer Anleihen, so daß auch die 3!/,prozentige Rente, zu deren Emission in Höhe
von 805 Millionen fr. die Regierung schließlich durch das Gesetz vom 16. Juli1914 ermächtigt worden
war, einen Mißerfolg brachte. Das Ergebnis war, daß das Schatzamt bei Kriegsausbruch großen Zahlungsschwierigkeiten
 gegenüberstand.
Die erwähnte 3!/,prozentige Rente war an sich zur Finanzierung besonderer Militärausgaben für das
Rechnungsjahr 1914 gedacht, die im Budget General nicht in Erscheinung traten. Trotzdem schloß auch
das Budget General mit einem Defizit ab, das zum wesentlichsten Teil aus den Erträgen des Compte Provisionnel
 ausgeglichen werden sollte. Der Regierungsentwurf für 1914 war nur eine Konsequenz der Etatgestaltung
 der vorhergehenden Jahre und durch das im Verhältnis zur Einnahmesteigerung zu schnelle
Anwachsen der Ausgaben bedingt.
Ein unter Geldmangel leidendes Schatzamt, ein für Staatsanleihen nicht mehr aufnahmefähiger
Kapitalmarkt, ein in seinen unbeweglichen Formen nicht ertragreicher zu gestaltendes Steuersystem
sowie eine hohe konsolidierte und schwebende innere Schuld waren die Kennzeichen der Finanzlage Frankreichs
 bei Kriegsbeginn.
II. Die französische Finanzwirtschaft während des Krieges,
a. Die formelle Ordnung der Finanzwirtschaft *).
Der Krieg stellte an die durch die Kriegsereignisse und ihre Folgen geschwächte Wirtschaft in finanzieller
Hinsicht die schwersten Anforderungen. An eine geordnete Budgetgebarung war bei der nicht vorauszusehenden
 Entwicklung des Krieges und bei dem von Monat zu Monat steigenden Finanzbedarf nicht zu
denken. Vom Beginn des Krieges ab gab es in Frankreich kein Budget General mehr. Das Parlament votierte
Kredite »En bloc«, ohne Unterschied zwischen den Aufwendungen für die Militärverwaltung und denjenigen
für die Zivilverwaltung. Zum Zwecke der Rechnungskontrolle wurde am Ende jeden Jahres ein Etat
Röcapitulatif der während des ganzen Jahres bewilligten Kredite von Parlament votiert. Auch für die Einnahmen
 gab es kein ordentliches Budget mehr. In jedem der Lois de Credits Provisoires gab das Parlament
dem Finanzminister die Ermächtigung, die Jmpöts Jndirects und die Produits des Revenues Publies während
des folgenden Vierteljahres zu erheben. Das Lot de Credits Provisoires für das jeweilig erste Vierteljahr
enthielt die Ermächtigung zur Erhebung der direkten Steuern während des ganzen Jahres. Eine detaillierte
Aufstellung dieser Einnahmen wurde dem Parlament nicht präsentiert. Erst mit dem Rechnungsjahr 1918
1) Annuaire Statistique 1921, Paris 1921, 8. 372/378,
2) Jize, Cours de Seience des Finances, a. a. 0.; Th6orie Generale du Budget
        <pb n="62" />
        DA
Jahı

wurde für die Zivilverwaltung wieder ein ordentliches Budget aufgestellt. Die Ausgaben für die Militärverwaltung
 und alle außerordentlichen Ausgaben der Zivilverwaltung, die mit den Kriegsereignissen in
Zusammenhang standen, wurden dagegen weiterhin durch Spezialgesetze bewilligt.
b. Die Entwicklung der Ausgaben.
Von der Entwicklung der Ausgaben während des Krieges gibt folgende Übersicht ein Bild:
Die Ausgaben 1914 bis 1918%).
Zivilver- | Öffent- ES Nat Comptes | Gesamta.
 waltung | DO MilCRL teude “iaua x 7aben
Schuld Ausgaben
in Milliarden fr.
1914 re 2,0 1,4 6,5 0,4 0,1 10,4
kr 28 Se 191 1,2 22,1
1 28h | 23,9 2,9 | 3,9 36,8
1917 1a] SE 8 28,7 Ab 30 1 7
184... 88 En ER EN ı a
Zusammen (1914 bis 1918) 16,9 183 109,9 4 158 10,3 | 170,7
Die Übersicht läßt ein ständiges Anwachsen der Militärausgaben, der Ausgaben für den Schuldendienst
und für die Zivilverwaltung erkennen. Auf die Militärausgaben entfällt naturgemäß der Hauptanteil an
den gesamten Ausgaben.
Die Ausgabensteigerung in der Zivilverwaltung wurde teils durch die Aufgabenerweiterung bestehender
Behörden, teils durch die Schaffung neuer Behörden bedingt. Die Durchführung der von Monat zu Monat
steigenden Staatsemissionen und die Zahlung der Kriegsunterstützungen — um nur Beispiele zu nennen —
konnten von den Behörden nicht erfüllt werden, ohne daß man ihr Personal erhöhte.
Die Nahrungsmittelrationierung, die Repartierung der Rohstoffe, vor allem der Kohle, und die Kontrolle
 ihrer Verwendung, die Überwachung des Devisenmarktes sowie der Maßnahmen für die Durchführung
der Wirtschaftsblockade der feindlichen Länder machten die Organisation neuer Behörden notwendig.
Die in der Übersicht unter der Bezeichnung »Wiederzuerstattende Ausgaben« (Depenses Recouvrables)
aufgeführten Ausgaben für den Unterhalt der Kriegsgefangenen, für die Unterstützungen, welche an
die Familien der Mobilisierten und an die durch den Krieg geschädigten Zivilpersonen gezahlt wurden,
sowie die Ausgaben für den Wiederaufbau der im Laufe der Kampfhandlungen zurückgewonnenen Gebiete
und die Reorganisation der Behörden dieser Gebiete lassen gleichfalls ein ständiges Steigen erkennen.
Große Anforderungen an den Tresor stellten ferner die während des Krieges eingerichteten Comptes
Speciaux, von denen als fiskalisch bedeutendste Spezialrechnungen die Comptes Speciaux zur Verrechnung
der Vorschüsse an die Alliierten (Dekret vom 27. Oktober 1914), der Ausgaben für Wiederherstellungsarbeiten
 an Eisenbahnen (Gesetz vom 29. Juni 1917) sowie der Aufwendungen für die Nahrungsmittelzwangsbewirtschaftung
 (Gesetz vom 16. Oktober 1915) anzuführen sind.
Seit Kriegsbeginn hat die französische Regierung an Alliierte Anleihen gewährt, und zwar teils in bar,
d.h, vor allem in von der Bank von Frankreich neu emittierten Noten, teils durch Materialabtretungen,
teils durch Ausgabe von Bons und Obligationen des Schatzamtes an die befreundeten Staaten, teils unter
der Form der Krediteröffnung in den Büchern des französischen Tresor für die Zentralnotenbank des betreffenden
 Staates. In den Jahren 1914 bis 1918 hat Frankreich Darlehen in Höhe von 9992 Millionen fr.
an Verbündete gewährt, und zwar vor allem an Rußland, Belgien, Serbien und Rumänien. Nach dem
Währungsstand vom. 30. Juni 1924 und einschließlich der in den Nachkriegsjahren vor allem an Polen,
Tschechoslowakei und: Jugoslavien gewährten Vorschüsse beliefen sich die Schuldforderungen Frankreichs
an das Ausland auf insgesamt 15133 Millionen fr.?).
In der Spezialrechnung für Wiederherstellungsarbeiten an Eisenbahnen kamen alle Ausgaben zur Verrechnung,
 welche für die Wiederherstellung der durch den Feind oder durch die Alliierten zerstörten Eisenbahnlinien
 benötigt wurden. Das Debet dieser Rechnung belief sich am 31. März 1925 auf 2 078.6 Millionen
 fr.3),
Die Notwendigkeit der Einrichtung einer Spezialrechnung für die Getreidezwangsbewirtschaftung ergab
sich aus der durch den Krieg und seine Folgen verursachten Ertragsminderung des Getreidebaues. Um
eine Erhöhung des Brotpreises, die sich durch das auch mit erhöhter Getreideeinfuhr nicht voll aus-*)
 Inventaire de la Situation Financitre de la France a. a. 0., 8. 14.
©) Expos6 des Motijs du Projet de Budget de 1925, 8.367/368; Inventaire a.a.0., 8. 175.
* Expos&amp;amp; des Motifs du Proijet de Budoet de 1926. 8. 231.
        <pb n="63" />
        64

zugleichende Mißverhältnis zwischen Produktion und Bedarf ergeben mußte, zu vermeiden, kaufte der
Staat das Getreide zu einem Preise auf, der genügend hoch war, um die Landleute zur Beibehaltung oder
Ausdehnung des bisherigen Umfanges der Bodenkultur zu veranlassen und verkaufte es andererseits zu
Preisen, die es ermöglichten, Mehl- und Brotpreise auf einer mäßigen Höhe zu halten. Den aus dieser Differenz
 entstehenden Verlust trug die Staatskasse; die Verrechnung geschah in dem oben genannten Compte
Special, der in zwei Sektionen zerfiel: die erste ausschließlich für die Getreide- und Mehlversorgung, die
zweite für die Rationierung von anderen Waren, bei denen die Verhältnisse ähnlich lagen. In das Debet
jeder dieser Sektionen wurden Einkaufspreise und Nebenkosten, in das Kredit die Verkaufspreise und Budgetkredite
 verbucht. Durch Gesetz vom 18. August 1924 wurde die Rechnung vorbehaltlich einer Übergangsregelung
 abgeschlossen. Der Stand der Rechnung am 30. Juli 1924 ergab einen staatlichen Zuschußbedarf
von 3 334 Millionen fr., wie aus folgenden Zahlen ersichtlich:
Ausgaben (Einkauf).................. 27969 Millionen {r.
Einnahmen (Verkauf) ................ 24 635 » »
Fehlbetrag .... 3334 Millionen fr.2)
c, Die Entwicklung der Einnahmen.
Wie oben gezeigt worden ist, beliefen sich die Staatsausgaben in den Jahren 1914 bis 1918 auf insgesamt
170,5 Milliarden fr., von denen 109,8 Milliarden fr. Ausgaben des Kriegs- und Marineministeriums waren.
Die Deckung dieser Ausgaben durch Erhöhung der Steuererträge gestaltete sich außerordentlich
schwierig. "Tausende der Steuerpflichtigen waren mobilisiert, die Besetzung der östlichen und
nördlichen Departements, welche die reichsten Gebiete Frankreichs waren, entzog dem Staate ungefähr
'/; der Besteuerungsobjekte. Die allgemeine Moratoriumspolitik, die Verlängerung der Fälligkeitsfristen
aller Wechsel, Zahlungsanweisungen, Schecks, Mandate und Warrants, die Beschränkung der Barauszahlungen
 von Bankdepots und Kreditsalden aus Kontokorrenten bei den Banken, das Mietenmoratorium,
die Befreiung der Departements, Städte und Kommunen von der Pflicht, ihren Obligationstilgungsdienst
aufrechtzuerhalten, und als letztes notwendiges Glied in der Moratoriumskette die Kinstellung der Zahlung
von Zinsen, Dividenden und Versicherungssummen, alles dies ließ das Wirtschaftsleben ins Stocken geraten
 und verringerte die Ergiebigkeit der normalen Kinkommensquellen. Dazu kam, daß das Steuersystem
 an sich, wie oben dargelegt, von nur geringer Beweglichkeit war, und daß die 1914 beschlossene allgemeine
 Einkommensteuer in der Kriegszeit nicht wirksam durchgeführt werden konnte. Die erste steuerpolitische
 Maßnahme während des Krieges wurde sehr spät, nämlich erst durch das Gesetz vom 30. Juni
1916, getroffen. Die Steuervorlage zeugt von der völligen Unzulänglichkeit des alten Steuersystems. An
eine Erhöhung der alten Ertragsteuern war nicht zu denken; statt dessen wurde die Aufwandbesteuerung
aufs schärfste angespannt, sowohl durch Erhöhung der bestehenden Verbrauchsteuern, vor allem der
Getränkesteuern, als durch die systemlose Einführung zahlreicher kleiner Aufwandsteuern. Auch die
vielen größeren und kleineren Enregistrement- und Stempelabgaben erfuhren teils eine Erhöhung, teils
eine Ausdehnung ihres Anwendungsbereiches. Alle diese zusammenhanglosen Maßnahmen konnten jedoch
naturgemäß nur eine geringe Ertragsteigerung des Steuersystems erbringen. Zwar wurde mit dem Gesetz
vom 1. Juli 1916 eine Kriegsgewinnsteuer eingeführt, in den Jahren 1916 bis 1918 die Einkommen- und
Ertragsteuern grundlegend umgestaltet: Die Personal-Mobiliarsteuer, Tür- und Fenstersteuer und die
Gewerbesteuer wurden aufgehoben; die 1914 reformierte Grund- und Gebäudesteuer und die Kapitalrentensteuer
 wurden mit den neu eingeführten, überwiegend subjektiven Schedulensteuern (Steuer auf
das landwirtschaftliche Arbeitseinkommen, Steuer auf die Gewinne aus Handel und Industrie, Steuer
auf Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten usw., Steuer auf das Einkommen der nicht kaufmännischen Berufe,
Steuer auf die Einkommen aus Schuldforderungen, Depots und Kautionen) zu der sogenannten Impöt
General sur les Diverses Categories de Revenues zusammengefaßt; dazu kam die laut Gesetz vom 30. Dezember
 1916 durch Einführung der obligatorischen Deklaration, durch Erhöhung der Steuersätze und
Herabsetzung des Existenzminimums ertragreicher gestaltete Impöt General. sur Ensemble du Revenu
des Gesetzes v. 15. Juli 1914 als Ergänzungssteuer auf das Gesamteinkommen. Das finanzielle Ergebnis
dieser Reformen war zunächst völlig unbefriedigend. Zahlreiche qualifizierte Beamte waren eingezogen und
mußten durch ungeschulte Kräfte ersetzt werden, die der Fülle der neu an sie gestellten Aufgaben nicht
gewachsen waren. Die Folge war, daß vor 1919 keine Erhebung von Steuerbeträgen unter dem Titel der
Schedulensteuern durchgeführt wurde, und daß die Kingänge aus der Kriegsgewinnsteuer bis 1919 nicht
mehr als insgesamt 714 Millionen fr. betrugen. '
Alle diese Umstände erklären, daß die ordentlichen Einnahmen, die überwiegend aus den Steuern herrührten,
 sich während der Kriegsjahre in sehr schwacher Progression, d. h. von 4,2 Milliarden fr. auf 6,8 Mil-1)
 Invenlaire a. a. 0., S. 183.
        <pb n="64" />
        65

liarden fr. erhöht haben. Die Gesamteinnahmen beliefen sich während der Kriegsjahre 1914 bis 1918 nach
den Angaben des Inventaire auf 26,2 Milliarden fr.; sie konnten, wie die Übersicht auf S. 67 zeigt,
nur die Ausgaben für die Zivilverwaltung und die Hälfte der für den Schuldendienst benötigten Summen
decken.
Einnahmen Gesamt Defizit
Tahr. ausgaben
in Milliarden fr.
Ve 4,2 10,4 6,2
GPS 4,1 22,1 18,0
LEG 4,9 36,8 31,9
| OTT Ha 44,7 38,5
LOS ne 6.“ 56,7 49,9
Zusammen (1914 bis 1918) 26,2 170,7 144,51)
Es ergab sich also für die Zeit von 1914 bis 1918 ein Defizit von 144 Milliarden fr. Für die Deckung
dieses Defizits standen dem Staat zwei Wege offen: einmal die Inanspruchnahme von Vorschüssen der Bank
von Frankreich, zum anderen kurz- und langfristige Anleiheemissionen. Während der ganzen Kriegszeit
stützte sich das französische Schatzamt in weitestem Maße auf die Bank von Frankreich. Für die ersten
Kriegsmonate war das Beschreiten dieses Weges insofern unerläßlich, als die Vorbedingungen für eine
Anleiheemission bei Kriegsbeginn die denkbar schlechtesten waren. Die Ungewißheit über den Kriegsverlauf
 drängte die Bevölkerung zur Thesaurierung. Die laufenden Einnahmen sanken infolge der wirtschaftlichen
 Stagnation, die Moratorien legten die Kapitalien fest. Das Ausbleiben der regelmäßigen Zinszahlungen
 aus den ausländischen Effekten ließ unter den Kapitalisten die nicht ungerechtfertigte Befürchtung
 wach werden, daß ihre Kapitalien gefährdet seien. Schließlich konnte auch das siegreiche Vordringen
der deutschen Truppen nicht das Vertrauen des Volkes zum Staate erhöhen. So sprachen die verschiedensten
 Momente gegen eine Kriegsanleihe und drängten das Schatzamt zur Inanspruchnahme von Vorschüssen
der Bank von Frankreich.
Kine geheime zwischen dem Staat und der Bank abgeschlossene Konvention vom 30. November 1911,
die durch Gesetz vom 5. April 1914 ratifiziert wurde, verpflichtete die Bank von Frankreich, dem Schatzamt
 im Falle der Mobilisation Vorschüsse bis zur Höhe von 2,9 Milliarden fr. zu gewähren. Der vom Tresor
für diese Vorschüsse zu zahlende Zinssatz war auf 1 vH festgesetzt. Schon im September scheint der Tresor
die ihm durch die Konvention von 1911 zugebilligten Vorschüsse verbraucht zu haben. Denn bereits am
21. September 1914 wurde durch eine neue Konvention die Maximalgrenze der zu gewährenden Vorschüsse
auf 6 Milliarden fr. erhöht. Eine Rückzahlungsfrist wurde nicht vorgesehen. Aber auch auf diesen Betrag
blieb die Hilfe der Bank nicht beschränkt; ihre Vorschüsse an den Staat stiegen vielmehr, wie die folgende
Übersicht zeigt, von Jahr zu Jahr weiter.
Datum Datum der die Konvention a S
der Konvention billigenden Gesetze Bewillgte Vopschusse
in Milliarden fr.
11. November 1911 5. August 1914 2,9
21. September 1914 26. Dezember 1914
4. Mai 1915 10. Juli 1915 9
13. Februar‘ 1917 16. Februar 1917 12
2. Oktober 1917 4. Oktober 1917 15
4. April 1918 5. April 1918 18
5. Juni 1918 7: Juni 1918 212
Die Konvention vom 21. September 1914 hatte den für die Vorschüsse zu zahlenden Zinssatz von 1 vH
auf 3 vH erhöht. Hiervon sollten ein Jahr nach Kriegsende 2 vH an einen Amortisationsfonds abgeführt
werden, der für die Tilgung der Staatsschulden bei der Bank zu bilden war. Vorher konnten jedoch aus
diesem Fonds die Verluste gedeckt werden, welche der Bank von Frankreich aus Effekten erwuchsen, die
infolge der Moratorien nicht realisierbar waren.
Der Staat nahm um so lieber zu den Bankvorschüssen seine Zuflucht, als deren Zinssätze günstiger
waren als die der ewigen und der tilgbaren Renten. Da jedoch die Vorschüsse allein durch eine entsprechende
 Notenemission durchgeführt werden konnten, ging den wachsenden Vorschüssen ein ständiges
Steigen der Notenkontingente parallel, d.h. der Zahlungsmittelumlauf wurde nicht den Bedürfnissen
*) Inventaire a. a. 0. 8.14.
*) Inventaire a. a. 0. 8.48.
        <pb n="65" />
        der Volkswirtschaft, sondern dem Zahlungsmittelbedarf des Staates angepaßt, also inflationistisch aufgebläht.
 Die Erhöhungen der Notenkontingente während des Krieges ergeben sich aus nachfolgender
Übersicht: Notenkontingente der Bank von Frankreich‘).
in Milliarden fr
Gesetz. vom 29. Dezember 1911 ........000000. 68
» » 5 BD August: OLE nr iz
Dekret » 11. Mai 1918 ba tr
» 15. März DOLL Eat !
716 Februar 2 LOLT Tran rn
+ 410. September1017 4.
7 Februar LS
3. Mai 1918 re
5. September1918 ua ern
25: Februar 1919 see Ce BF
Mit der Dauer des Krieges wuchsen auch die finanziellen Erfordernisse des Staates, und das Schatzamt
mußte rechtzeitig für eine Entlastung der Bank von Frankreich Sorge tragen. So suchte der Tresor vom
zweiten Kriegsmonat ab durch die Emission kurzfristiger Schatzscheine sich Geldmittel zu verschaffen.
Seit dem 13. September 1914 wurden die Bons du Tresor unter dem Namen Bons de la Defense Nationale
mit drei-, sechs- und zwölflmonatiger Laufzeit zu einem 5prozentigen Zinssatz dem Publikum zugänglich
gemacht. Um auch die kleinen und kleinsten Ersparnisse der Kriegsfinanzierung nutzbar zu machen,
wurden seit dem 20. August 1915 einjährige 5prozentige Bons der nationalen Verteidigung zu 5 und 20 fr.
ausgegeben. Ende 1918 waren 35 Milliarden fr. Bons der nationalen Verteidigung im Umlauf?).
Die Emission der Bons der nationalen Verteidigung wurde in den beiden ersten Kriegsjahren dadurch
erleichtert, daß die Börse geschlossen war und somit die Sparer nicht mehr an sich zog. Das Depotmoratorium
 Vertrieb die Sparer von den Banken; der Staat bot den disponiblen Kapitalien in seinen
Bons kurzfristige Anlagemöglichkeiten und Sicherheit der Zinszahlungen. Es war ein Leichtes, die Bons
durch Verkauf oder durch Diskontierung bei der Bank von Frankreich flüssig zu machen. Die Möglichkeit
der Diskontierung der Bons war jedoch eine zweite Inflationsquelle.
Anfang 1915 ließ die Höhe des Schatzwechselumlaufes eine Entlastung durch Konsolidierung angezeigt
erscheinen. Da man die wirtschaftlichen und militärischen Vorbedingungen für eine langfristige Anleihe
noch nicht gegeben sah, schritt man zur Emission von zehnjährigen 5prozentigen steuerfreien Obligations
de la Defense Nationale (Gesetz vom 10. Februar 1915), deren Gegenwert in bar oder in Bons einzuzahlen
 war, Die seit Februar 1917 eingeführte Emission von fünfjährigen 5prozentigen Obligationen
wurde vom 21. September 1918 endgültig eingestellt. Ende 1918 waren 531 Millionen fr. Obligationen
der nationalen Verteidigung im Umlauf?).
Erst Ende des Jahres 1915 entschloß man sich dazu, die Ausgabe von Kriegsanleihen zur Finanzierung
 des immer wachsenden Staatsbedarfes heranzuziehen. Es ergab3):
die 1. Kriegsanleihe ......... 00.0.0404... 18,8 Milliarden fr. (davon 6,3 Milliarden fr. in bar)
(Ausgabekurs 88 vH, Zinsfuß 5 vH) .
die 2. Kriegsanleihe steh erennnnn44«004044+0«++ 10 Milliarden fr. (davon 5,4 Milliarden fr. in bar)
(1916, Ausgabekurs 87,5 vH, Zinsfuß 5 vH)
die 3. Kriegsanleihe ........................ 10,2 Milliarden fr. (davon 5,2 Milliarden fr. in bar)
(1917, Ausgabekurs 68,6 vH, Zinsfuß 4 vH)
die 4. Kriegsanleihe ........................ 22,2 Milliarden fr. (davon 7,2 Milliarden fr. in bar)
(1918, Ausgabekurs 70,8 vH, Zinsfuß 4 vH) .
Weitere finanzielle Schwierigkeiten entstanden für Frankreich dadurch, daß es sowohl zur Deckung
des Nahrungsmittelbedarfes als für die Beschaffung des Kriegsmaterials auf die Einfuhr vom Auslande
angewiesen war. Dadurch gestaltete sich die französische Handelsbilanz in steigendem Maße passiv,
und es ergab sich für die Jahre 1914 bis 1920 ein Defizit der Handelsbilanz von insgesamt 108,9 Milliarden
 fr. Zur Finanzierung dieser Einfuhr war Frankreich auf die Kredithilfe des Auslandes
angewiesen und wurde so zum Schuldnerstaat, vor allem gegenüber seinen Hauptlieferanten, den Vereinigten
 Staaten von Amerika und Großbritannien.
Die Auslandsverschuldung Frankreichs teilt sich in die Dette Commereiale, unter welcher Schuldverhältnisse
 zwischen dem französischen Staate und auswärtigen Privatgläubigern‘) zu verstehen sind.
und in die Deftte Politique, welche die Schuldverhältnisse zwischen zwei Staaten betrifft.
1) Inventaire a. a. O0. 8.53.
?) Annuaire Statistique de la France 1921, 8.372.
3) Inventaire a. a. O0. S. 29.
*) Sowie auf dem Ankauf überschüssigen Kriegsmaterials beruhende Schuldverhältnisse zwischen dem französischen und einem
auswärtigen Staate.

AB
        <pb n="66" />
        57

Der Gesamtbetrag der aus der Kredithilfe des Auslandes sich ergebenden auswärtigen Schuld belief
sich. am 1. Januar 1919 auf 29,3 Milliarden Goldfranes; davon entfielen auf die Dette Commereiale
6198 Millionen fr. und auf die Dette Politique 23 122 Millionen fr. Die Dette Politique bezieht sich mit
11,3 Milliarden fr. auf die Vereinigten Staaten und mit 11,8 Milliarden fr, auf Großbritannien, die Dette
Commereiale mit 2,8 Milliarden fr. auf die Vereinigten Staaten und mit 2.1 Milliarden fr. auf Großbritannien*).

Zusammenfassend ist über die Kriegsfinanzierung festzustellen:
1. Frankreich ging mit einem veralteten, in Umgestaltung begriffenen Steuersystem in den Krieg;
eine wirksame Durchführung der Reformgesetze war während des Krieges unmöglich. Die Folge hiervon
war, daß die Steuern im Kriege nur die Ausgaben für die Zivilverwaltung und die Hälfte der für den
Schuldendienst benötigten Summen decken konnten.
2. Fast die ganze Last der Kriegsfinanzierung ruhte auf dem Staatskredit. Die starke Inanspruchnahme
 der Bank von Frankreich durch den Staat sowie die Möglichkeit der Diskontierung der »Bons
der nationalen Verteidigung« bewirkte, daß die Notenausgabe nicht mehr nach den Bedürfnissen der
Volkswirtschaft, sondern entsprechend dem Geldbedarf des Schatzamtes erfolgte..
3. Der große Einfuhrbedarf an Lebensmitteln, Rohstoffen und Kriegsmaterial wurde durch die Aufnahme
 von Schulden im Ausland finanziert.
Die Kriegsfinanzierung 1914 bis 19182).
1. Steueraufkommen und sonstige laufende Einnahmen ........................... 26,2 Milliarden Papierfr.
2. Anleihen: und Bankvorschüsse:........... 7 DE az 126 *
davon:
1. bis 4. Kriegsanleihe .................4...4. 55,7 Milliarden Papierfr.
Vorschuß der Bank ee are A Fee He 2 » »
Bons u. Obligationen der nationalen Verteidigung. 35,9 » .
3. Äußere Schuld er... 0r ee Ken .,... 29,3 Milliarden Goldir.
Fisk?3) gibt über die Kriegskosten Frankreichs und deren Deckung folgende Aufstellung:
{918 1014 1015. 1016 "1917 1988 Ir
Li. Einnahmen aus Steuern, Steuermonopolen und in Millionen Dollar Vorkriegskaufkraft*)
Betriebsverwaltungen ..................41«%w+ 1 860 706 506 451 407 338 2.408
2. Schuldaufnahme .-.... 00.44 r ren nn an H 36° 1061 25067 2427 2519 221310816
Insgesamt „004 "806. ATOT- 3102. 2678 2926 2551 13224
Betrachtet man die Ausgaben des Jahres 1913 in Höhe von 896 Millionen Dollar Vorkriegskaufkraft
als die Ausgaben eines Normaljahres, so erhält man durch Abzug dieser Normalausgaben von denjenigen
 der einzelnen Kriegsjahre die jährlichen reinen Kriegskosten, deren Höhe aus folgender
Übersicht zu ersehen ist:
1914 1915 1916 1917 1918 1914 bis 1918
in Millionen Dollar Vorkriegskaufkraft *)
871 2206 1 982 2.030 1655 8 744
Hieraus ergibt sich, daß die gesamten Kriegskosten Frankreichs durch Schuldaufnahmen gedeckt
wurden, und daß auch noch 46 vH der »Normalausgaben« während der Kriegszeit durch Schulden
finanziert wurden.
Ill. Die französische Finanzwirtschaft nach dem Kriege bis Ende 1924.
a. Die formelle Ordnung der Finanzwirtschaft.
Die Budgetgebarung Frankreichs nach dem Kriege war von dem Grundsatze geleitet, die dauernden,
für die Inganghaltung der Staatsmaschinerie notwendigen Staatsausgaben in einem Budget General zusammenzufassen,
 die Aufwendungen für die Wiederherstellung der Kriegsschäden dagegen in einem
Spezialbudget mit den Reparationszahlungen Deutschlands zu verrechnen. So schuf man für das
Rechnungsjahr 1920 neben dem ordentlichen Budget und dem Budget Extraordinaire, das alle durch
ordentliche Einnahmen nicht mehr zu deckenden und den Wiederaufbau nicht betreffenden Ausgaben
1) Annuaire Statistique de la France, 1921, 8. 371.
») Vgl. 8. 654.
)-Fisk, aa. 0:
‘) Bei Fisk über den Großhandelsindex umgerechnet.
        <pb n="67" />
        = 6
umfaßte, das Budget Special des Depenses Recouvrables, in welches die nach der französischen Auffassung
von Deutschland zu erstattenden Ausgaben für persönliche und sächliche Kriegsschäden verwiesen wurden.
Die Hauptposten auf der Einnahmeseite dieses Budget Special waren die Zahlungen, die in Ausführung
des Vertrages von Versailles von Deutschland vereinnahmt wurden bzw. vereinnahmt werden sollten,
und vor allem die Ressowrces Exceptionnelles, die Erträge kurzfristiger Anleihen. Die Ausgabeseite enthielt
nicht nur die einmaligen außerordentlichen Ausgaben für den Wiederaufbau, sondern auch den Zinsendienst
 der für die Finanzierung der Wiederaufbauarbeiten aufgenommenen Schuld. Die Deckung dieser
dauernden Zinslasten durch die erwähnten kurzfristigen Anleihen, eine Fortsetzung der während des
Krieges geübten Finanzpolitik, bedeutete ein weiteres Anwachsen der Schuld.
Im Jahre 1922 wurde das Budget Extraordinaire und der bis dahin für Elsaß-Lothringen bestehende
Spezialetat mit dem Budget Ordinaire zum Budget General vereinigt. Der Regierungsentwurf des Budget
General von 1923, der Ausgaben und Einnahmen nur mit Hilfe der Emission von 3,9 Milliarden fr. Bons
der nationalen Verteidigung balancierte, sowie der Vorschlag der Regierung, den Haushaltplan von 1923
unverändert für das Rechnungsjahr 1924 zu übernehmen, begegnete in Frankreich und im Auslande der
lebhaftesten Kritik und trug, das Vertrauen in die. Finanzgesundung erschütternd, im Frühjahr 1924
mit zur Entwertung des französischen Franc bei. Um das Vertrauen zur französischen Finanzpolitik
und damit zum Franc wiederherzustellen, wurden mit Rücksicht auf das Drängen der Vereinigten Staaten
und dessen Finanzhilfe durch das Gesetz vom 22. März 1924 neue Steuern bewilligt (vgl. unten), deren
Erträge die Aufnahme der laufenden Ausgaben des Budget Special, d. h. vor allem des Schuldendienstes
der seit dem 1. Januar 1922 für den Wiederaufbau aufgenommenen Anleihen in das Budget General
gestatten sollten. Die Eingliederung dieser Ausgaben des Budget Special in das Budget General war jedoch
nur eine teilweise, und die vorgesehenen Hilfsquellen konnten ihre vollständige Deckung nicht sichern.
Mit Wirkung ab 1. Januar 1924 wurde außerhalb des Budget General die Caisse des Pensions de la Auerre
eingeführt, welche durch eine Budgetannuität, vor allem aber durch die Emission von Obligationen
finanziert werden sollte und die Kriegspensionen sowie den Zinsen- und Amortisationsdienst der für ihre
eigenen Zwecke emittierten Obligationen zu bestreiten hatte.
b. Die Entwicklung der Ausgaben,
Die französische Finanzpolitik sah nach Kriegsende neben der Minderung der speziellen Kriegsausgaben
 ihre Hauptaufgabe in der Beseitigung der durch den Krieg hervorgerufenen Schäden, besonders
durch die Finanzierung der Wiederaufbauarbeiten. Große Anstrengungen richteten sich ferner auf den
Versuch, die Rentabilität der Staatsbetriebe. besonders der Eisenbahn und der Postverwaltung, wiederherzustellen.

Nach Beendigung des Krieges blieb der Staatsbedarf zunächst noch im wesentlichen auf der Höhe der
letzten Kriegszeit, und erst vom Jahre 1921 ab trat eine allmähliche Verminderung ein. Am schnellsten
gingen gegenüber den Kriegsjahren naturgemäß die Militärausgaben zurück, die 1923 auf 4,8 Milliarden fr.
(gegenüber 36 Milliarden fr. für 1918) gesunken waren. Von diesem Zeitpunkte an sind sie jedoch von
neuem gewachsen und überstiegen in den Rechnungsjahren 1924 und 1925 wieder jährlich 6 Milliarden fr.
Als Gründe für diese Steigerung werden im Inventaire (S. 24/25) das Schiflbauprogramm der Gesetze
vom 12. April 1924 und vom 13. Juli 1925, die Zurückführung an auswärtigen Plätzen detachierter
Truppen (Memel, Konstantinopel, Levante, Ruhr) sowie die Preissteigerung des Sachbedarfes verschiedenster
 Art genannt. Zudem gestatteten besonders in den ersten Rechnungsjahren nach dem Kriege die
noch vorhandenen Kriegsvorräte an Bekleidungsstücken, Munition usw. eine Entlastung der Militäretats,
die sich nunmehr nach teilweisem Verbrauch der Vorräte wieder allmählich vermindern mußte.
Die Entwicklung der Ausgaben für den Service Civil wurde in den Nachkriegsjahren durch die Notwendigkeit
 bestimmt, die Gehälter den erhöhten Lebenskosten anzupassen. Auf der anderen Seite
konnten aber Ersparnisse durch den Abbau von Behörden erzielt werden, deren Aufgaben nach Friedensschluß
 hinfällig geworden waren. Allerdings machte andererseits die Durchführung der Friedensverträge
und die Umstellung auf die Friedenswirtschaft besondere Behördenorganisationen, z.B. für die französischen
 Mandatsgebiete, notwendig, so daß alles in allem bis zum Jahre 1920 noch eine Steigerung der
Ausgaben für die Zivilverwaltung festzustellen ist, und erst ab 1921 eine Verminderung, besonders durch
die Einschränkung des Personalbestandes, ermöglicht wurde. Das Parlament beschloß beispielsweise
für das Jahr 1922 den Abbau von 50000, für das Jahr 1923 den Abbau von 15 000 Beamten; die
Regierung sah ihrerseits ab 1925 die Entlassung von 25 000 Militär- und Zivilbeamten vor (Inventaire
S. 22/23). ;
Besondere Aufgaben entstanden der Finanzwirtschaft durch die notwendig gewordene Neuordnung
des Verkehrswesens (Znventaire, S. 90 bis 98). Schon 1913 ergab sich für die Gesamtheit der privaten und
staatlichen Eisenbahnen ein Defizit von 7,9 Millionen fr. Während der Jahre 1914 bis 1920 stiegen sowohl

N
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        09 —
die Personal- wie die Sachausgaben von Jahr zu Jahr, die Personalausgaben infolge Personalvermehrung
und Gehaltserhöhungen, die Sachausgaben vor allem wegen der großen Preissteigerung der Brennmaterialien.
Unter dem Einfluß dieser beiden Faktoren hatten sich die Kosten des gesamten KEisenbahnnetzes von
rund 2 Milliarden fr. im Jahre 1914 auf 8 Milliarden fr. im Jahre 1920 erhöht. Dieser Ausgabesteigerung
entsprach nur eine Einnahmesteigerung von 1,7 Milliarden fr., so daß der Abstand zwischen Einnahmen
und Ausgaben jährlich größer wurde. Das Gesamtdefizit betrug in den Jahren 1914 bis 1920
5573 Millionen fr.
Da während des Krieges für die Instandhaltung der festen Anlagen und des rollenden Materials nicht
in normaler Weise gesorgt wurde, mußten nach Beendigung des Krieges Reparaturen und Neuanschaffungen
nachgeholt werden. Die Ausgaben hierfür gingen, soweit sie die Instandhaltungskosten eines Normaljahres
 überschritten, zu Lasten des Staates. Sie wurden in einem Compte Special verrechnet, der am
30. Juli 1924 einen Debetsaldo von 1575 Millionen fr. aufwies.
Die Addition der Fehlbeträge der Betriebsrechnungen und des Compte Special in den Jahren 1914 bis
1920 ergibt einen Betrag von rund 7 Milliarden fr. Die Schuldaufnahme, die aus diesem Fehlbetrage
herrührte, übernahm der Staat auf Grund der Konvention von 28. Juni 1921.
Dieselbe Konvention begründete durch die Einführung eines Fonds Commun eine Finanzgemeinschaft
der privaten und staatlichen Eisenbahnen. Dem Fonds Commun sind alle Überschüsse zuzuführen, wie
aus ihm auch alle Fehlbeträge zu decken sind. Die Tarife werden so gestaltet, daß nicht die Einzelgesellschaft,
 wohl aber der Fonds Commun ohne Defizit arbeitet. Bis 1927 kann aber zur Vermeidung starker
Tariferhöhungen der Staat durch Vorschüsse des Tresor ein etwaiges Defizit des Fonds Commun decken.
eine Bestimmung, von der auch tatsächlich Gebrauch gemacht worden ist.
Kine finanzielle Belastung entstand dem Staate weiterhin dadurch, daß auch die Post-, Telegraphenund
 Telephonverwaltungen infolge des Krieges sowohl zur Deckung ihres Betriebsdefizits wie vor
allem auch zur Finanzierung von Investierungen und Wiederherstellungsarbeiten Vorschüsse des Tresor
erforderten. In den Jahren 1919 bis 1924 sind zur Deckung von Betriebsdefiziten 956 Millionen fr. und
für Investierungen 959 Millionen fr. beansprucht worden. (Inventaire S. 98 bis 102.)
Unter den finanziellen Folgen des Krieges stehen jedoch an erster Stelle die dem französischen Staate
durch die Wiederaufbauarbeiten entstandenen Kosten. Bereits bei Beginn des Krieges hatte Frankreich
 durch das Gesetz vom 26. Dezember 1914 den Grundsatz der vollständigen Entschädigung für Kriegsschäden
 aufgestellt, und die Durchführung dieses Grundsatzes in dem Gesetz vom 17. April 1919 verankert.
 Die Großzügigkeit, mit der bei der Einschätzung der Entschädigungssummen in Frankreich zunächst
 vorgegangen worden ist, erklärt sich daraus, daß nach französischer Auffassung alle Kosten des
Wiederaufbaues von Deutschland getragen werden sollten. Durch den Dawesplan ist jedoch die jährliche
Leistung Deutschlands an Frankreich ohne Rücksicht auf die französischen Abrechnungen festgelegt,
und die Entschädigungszahlungen gehen demzufolge zu Lasten des französischen Tresor. Das hat zu
dem Gesetz vom 2. November 1924 Veranlassung gegeben, durch das in Frankreich die Nachprüfung der
Kriegsschädenentschädigungen angeordnet worden ist. Nach den Angaben des Expertenberichts*) belaufen
 sich die für den Wiederaufbau bereits geleisteten Aufwendungen bis 31. Dezember 1925 auf
120,5 Milliarden fr., von denen 66,7 Milliarden fr. auf Entschädigungen für zerstörtes Privateigentum,
13 Milliarden fr, auf die durch die Beseitigung von Schäden an öffentlichem Eigentum entstandenen Kosten
und 40,8 Milliarden fr. auf Entschädigungen für an der Person erlittene Schäden (Zahlungen an Kriegsbeschädigte
 und Hinterbliebene) entfallen. Nach derselben Quelle werden die noch zu leistenden Zahlungen
 auf 15 Milliarden fr. geschätzt?) N
Die Entwicklung der Gesamtausgaben Frankreichs in den Jahren 1919 bis 1924 zeigt folgende Übersicht:
Die Ausgaben 1919 bis 1924 (in Milliarden fr.)?®)
Jahr Zivil- / Ö62 | area Wieder | Compies | Gesamtver-
 che ar ZU- 2
waltung | Schuld erstatten Speciany Eauspa ben
A SE 7,2 7,9 18,225 1 15,5 3,4 ' 54,2
90 | San 58,1
1921. 90 Sn 60° 16 a4 2,7 51,1
(902 7 | 6 As 2 0,5 48:9
EB 1 0,8 48 21,7 45,8
Ed ii 24 6:4 11.6 40.2
1) Rapport du Comite des Experts a. a. 0., Annexe, Chapitre IV, No. 3.
?) Vgl. hierzu jm einzelnen das Kapitel über die »Ausgaben auf Grund des Krieges« (S. 406 ff.)
3) Inventaire a. a. O., S. 21.
        <pb n="69" />
        c. Die Entwicklung der Einnahmen.
Nach Beendigung des Krieges setzte eine lebhafte Aufwärtsentwicklung in allen Zweigen der Wirtschaft
ein. Die Moratorien wurden aufgehoben, und die Zwangsbewirtschaftung der Nahrungsmittel allmählich
abgebaut. Die Annexion Elsaß-Lothringens mit seinen Bodenschätzen an Eisenerzen und Kali sowie seiner
ausgedehnten Textilindustrie erhöhte die Leistungsfähigkeit des nunmehr vergrößerten Frankreich. Hinzu
 kam die Belebung der Wirtschaft durch die Wiederaufbauarbeit, die einerseits das Baugewerbe, die
Baustoff-, Maschinen-, Eisen- und Möbelindustrie usw. zu lebhafter Geschäftstätigkeit führte und anderseits
 die Produktionskraft und Konkurrenzfähigkeit der nach den Ergebnissen modernster Technik wiederhergestellten
 Bergwerke und Industriebetriebe erhöhte,
In der wiederauflebenden Volkswirtschaft mehrten sich die Warenumsätze, stiegen die Einkommen,
erhöhte sich die Steuerfähigkeit des Landes, Ging Frankreich mit einem veralteten, in Umgestaltung begriffenen
 Steuersystem in den Krieg, so war ihm durch die Steuerreform während des Krieges ein geeignetes
Werkzeug in die Hand gegeben, um die ordentlichen Einnahmen allmählich zu steigern und das Budgetdefizit
 von Jahr zu Jahr zu verringern. Die alten Objektsteuern sahen von dem Ertrag bzw. Einkommen
beziehenden Subjekte ab und nahmen zur Grundlage der Besteuerung nur Objekte oder Tatsachen, aus
denen auf eine gewisse Ertragfähigkeit zu schließen war. Bei gleichbleibendem Steuersatz konnten somit
die Steuererträge nur mit der Vermehrung der Objekte wachsen. Die neuen Schedulensteuern und die
Ergänzungssteuer auf das Gesamteinkommen haften dagegen an dem Ertrag und Einkommen beziehenden
Subjekt. Stiegen also, wie oben dargelegt, mit dem Wiederaufblühen des Wirtschaftslebens die Einkommen,
so mußten auch die Erträge der Steuern auf Einkommen und Ertrag eine steigende Tendenz aufweisen,
zumal der Wiederaufbau der Steuererhebungsorgane allmählich‘ eine lückenlosere Besteuerung gewährleistete.
 Die steigenden Warenumsätze kamen zum Ausdruck in der jährlichen Ertragsteigerung der
durch das Gesetz vom 25, Juni 1920 eingeführten allgemeinen Umsatzsteuer sowie in dem gleichfalls steigenden
 Aufkommen der Verbrauchsteuern. Bei den Vermögensverkehr- und V. ermögenszuwachssteuern
wirkte die Zunahme der Kapitalbildung und der Zahl der Transaktionen ertragsteigernd.
Zu den wirtschaftlichen Momenten, welche ein Anwachsen der Steueraufkommen begünstigten, traten
die Steuererhöhungen, welche sich nach derselben Richtung hin auswirken mußten. Das Gesetz vom 25. Juni
1920 erhöhte die Schedulensteuern, die Ergänzungssteuer auf das Gesamteinkommen, die Vermögensverkehr-
 und Vermögenszuwachssteuern (vor allem die Erbschaftsteuer) und verschonte auch nicht die
ohnehin schon hohen Verbrauchsteuern. Mit der Umwandlung der 1916 eingeführten wenig ergiebigen
Zahlungsteuer in eine allgemeine Umsatzsteuer beendete das genannte Gesetz die Periode der großen
Steuerreformen; sie haben Frankreich eine gegenüber dem älteren Steuersystem lückenlosere, beweglichere
und der individuellen Leistungsfähigkeit mehr angepaßte Einkommens- und Ertragsbesteuerung gegeben,
ohne jedoch den fiskalischen Schwerpunkt von der durch Tariferhöhungen verschärften Aufwandsbesteuerung
 fortzuverlegen.
1912 in vH des ges. 1922 in vH des ges,
Ertrag aus: in 1000 fr. Steuer- in 1000 fr. Steueraufkommens
 aufkommens
Steuern auf den Aufwand ................. 1 866 007 42 8 639 930 37,5
Steuern auf Einkommen und Er ra 1.328 044 &amp;amp; 10 408 616 45
darunter Kriegsteuern .................. 4 034 068 18
Steuern auf das Vermögen ..................... 1 143 350 3 906 244 17,5
darunter Vermögensverkehrsteuern ........ 700 819 16 2 604 595 11
EEE die Sowohl die Erträge der Staatssteuern als auch die der Departemental- und
die einen N obesah A sind als Steuern auf den Aufwand diejenigen ‚Steuern aufgeführt worden,
Fähigkeit treffen, al "m reis von Steuerpflichtigen ohne Berücksichtigung ihrer individuellen Leistungskömmencberichen
 ve auf Einkommen und Ertrag solche, die den schon engeren Kreis der Einoder
 vermindernden dom Nie Oder geringerer Berücksichtigung der die Leistungsfähigkeit vermehrenden
N Vermösenstra mente erfassen; als Steuern auf das Vermögen endlich solche, die einen auf die
6rmögensträger beschränkten, hinsichtlich der Steuerfähigkeit gehob Kreis von Steuerpflichti
treffen. Nach der Übersicht lag das Schwerrenic, gkeit gehobenen ‘reis von Steuerpflichtigen
wand. Die aus der scharf an espannten A: rang t dor Besteuerung 1912 bei den Steuern auf den Aufmangelhaften
 Ertraech gespannten Au Wandbesteuerung und der. infolge ihres objektiven Charakters
AD agsbesteuerung sich ergebende verhältnismäßige Höherbelastung der unteren Einkommen
wurde etwas abgeschwächt durch die hohe Belastung des Vermögensverk arch die Registe d
Stempelabgaben. Die Zahlen von 1922 lassen ein Sinken d N entulden m, er ar
Aufwand um 5,5 vH und ein Steigen des prozentualen A TS der SE Intels der Steuern uf den
nteils der Steuern auf Einkommen und Ertrag

70)
        <pb n="70" />
        um 14 vH erkennen. Hieraus darf man jedoch, wie auch die absoluten Zahlen beweisen, nicht auf eine
Entspannung der Aufwandbesteuerung schließen; die Tarife der Verbrauchsteuern haben, wie oben ausgeführt,
 bedeutende Erhöhungen erfahren, und zahlreiche neue Aufwandsteuern, vor allem die Geschäftsumsatzsteuer,
 auf welcher das Schwergewicht der Aufwandbesteuerung liegt, sind neu eingeführt worden.
Das Sinken des prozentualen Anteils der Steuern auf den Aufwand ist auf die Reform der Einkommenund
 Ertragsbesteuerung und auf die Einführung der Kriegsgewinnsteuer zurückzuführen, zwei Momente,
welche die Aufkommen der Steuern auf Einkommen und Ertrag in stärkerer Progression haben steigen
lassen als die Aufkommen der Aufwandsteuern.. Diese Tendenz wird jedoch in der Entwicklung der französischen
 Besteuerung eine Abschwächung erfahren, wenn die Erträge der Kriegssteuern, die 1922 noch 18 vH
des Gesamtsteueraufkommens ausmachten, in der Zukunft fortfallen werden. Die Vermögensverkehrsteuern
haben, obwohl auch ihre Sätze recht erheblich erhöht wurden, nur eine der Geldentwertung entsprechende
Ertragsteigerung erfahren, eine Erscheinung, die auf eine Abnahme des Vermögensverkehrs schließen läßt.
In den Jahren 1921 bis 1924 hat das französische Steuersystem Änderungen in den durch die große Re-[orm
 geschaffenen Grundzügen nicht erfahren. Die Finanzgesetze der letzten Jahre lassen indessen deutlich
 die Tendenz erkennen, einerseits eine weitere Erhöhung der Aufwandbesteuerung möglichst zu vermeiden
 und andererseits die Einkommens-, Ertrags- und Vermögensbesteuerung teils durch Vervollkommnung
 der Veranlagungs- und Erhebungstechnik, teils durch Erhöhung der Steuersätze dem steigenden
Finanzbedarf entsprechend zu verschärfen, eine Tendenz, die infolge der im Parlament zutage tretenden
Widerstände der Wirtschaftskreise nicht zur vollen Auswirkung gelangte.
Das Streben nach möglichster Schonung der Aufwandbesteuerung kommt zum Ausdruck im Gesetz
vom 15. Juli 1921, das die Steuer auf hygienische Getränke herabsetzte, sowie in den Gesetzen vom 30. März
1923 und 16. April 1924, welche durch die Ausdehnung der Pauschalzahlungen für die Umsatzsteuer auf
einen größeren Kreis von Steuerpflichtigen eine Entlastung der kleinen Gewerbetreibenden herbeiführten.
Auf der anderen Seite machte jedoch die ständig schwieriger werdende Finanzlage eine Erhöhung der
Einkommens- und Vermögensbesteuerung immer dringender. Die oben geschilderte Budgetgebarung,
mit ihren zahlreichen neben dem Budget General geführten Sonderrechnungen, in denen selbst Zinsausgaben
 durch Aufnahme von Krediten gedeckt wurden, ließ die französische Schuld von Jahr zu Jahr anschwellen
 und führte den France Anfang 1924 auf einen vorher nicht erreichten Tiefstand, der die Ausgabeseite
 und Einnahmeseite des Budgets ebenso wie in den Vorjahren aus dem Gleichgewicht bringen mußte.
Dieser finanziellen Zwangslage verdankt das Gesetz vom 22. März 1924 seine Entstehung, auf Grund
dessen bei allen Staatssteuern mit Ausnahme der wichtigsten Verbrauchsteuern (Zuckersteuer, Salzsteuer,
 Wein-, Obstwein-, Bier- und Mineralwassersteuer usw.) sowie einiger Stempelabgaben ein Zuschlag
in Höhe von 20 vH erhoben wird.
Die Entwicklung der Steuererträge geht aus der folgenden Übersicht hervor.
Die Entwicklung der Steuereinkünfte in den Rechnungsjahren 1913 bis 1925 9).
1913 1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925
in Millionen fr.
Direkte. Steuern +. +.......07.40+ 634 1.069 1.929 3 495 3.377 4 530 5807 6293
Kriegsgewinnsteuer .............. N 614 2.937 3812 2 066 1334 1.331 1130
Registergebühren ............. 834 1874 2718 2 705 2.960 3.392 4606 5118
Stempelgebühren .............. 241 314 517 565 617 698 895 1071
Börsenumsatzsteuer .............. 10 7 25 19 26 53 92 148
Zins- und Dividendensteuer ....... 138 290 568 926 1018 1166 1684 1937
Umsatz- und Luxussteuer ........ 269 1.256 1911 2 301 3 041 4110 4555
ZB Wer wer 0 ren TS 77. 1596 1197 1615 1610 1604 1486
Verbrauchsteuern . &amp;gt;... -.0 0-0 720° 4779 2612 2919 3.198 3522 39%4 439
Zucker- und Sacharinsteuer ...... 191 377 444 365 564 544 495 426
Monopoleinnahmen ..........-4 +4 611 1.052 1 582 1711 1.803 2 035 2 251 2587
Insgesamt .... 4135... 9122 16184 19126... 19545... 21925. 26839 29147
d. Der Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben.
Als Ergebnis der vorstehenden Ausführungen ist festzuhalten, daß einer langsamen Ausgabenverminderung
 eine Erhöhung der Steuereinnahmen in den Nachkriegsjahren parallel ging. Sie genügte zwar
1) Inventaire a. a. 0,, 8, 105, und Bulletin de Statistique et de Legislation Comparte, Dezember 1925.

71
        <pb n="71" />
        nicht, das Budgetgleichgewicht herzustellen, doch ergab sich eine Verminderung der Fehlbeträge, wie
aus folgender Übersicht hervorgeht:
Jahr?) Ausgaben Einnahmen Defizit
in Milliarden fr.
1 ZEN 54,2 11,6 42,6
N 58,1 20,1 38,0
Oel 51,1 23,1 28,0
Vi 48,9 24,2 24,7
VO 45,8 27,7 18,1
en 40.2 31.1 9.1
Dieses von Jahr zu Jahr abnehmende Defizit beläuft sich in den Jahren 1919 bis 1924 auf die Summe
von insgesamt 160 Milliarden fr. Zur Finanzierung dieser Beträge hat man in Fortsetzung der Methode
der Kriegsfinanzierung zu dem Mittel der Schuldenerhöhung gegriffen, insbesondere zur Ausgabe von
weiteren Bons und Obligations de la Defense Nationale, und vor allem zu den Emissionen des Credit
National®), der durch das Gesetz vom 10. Oktober 1919 geschaffen wurde, um als Zwischeninstitut den
Tresor bei der Finanzierung der Wiederaufbauarbeiten zu entlasten?).
Daneben dienten zur Finanzierung weitere Vorschüsse der Bank von Frankreich. Die Vorschüsse der
Bank von Frankreich, die Ende 1918 19,4 Milliarden fr. betrugen, stiegen auf 26,1 Milliarden fr. im Dezember
1919, um bis Ende 1920 auf 26,6 Milliarden fr. anzuwachsen. Der Erhöhung der Bankvorschüsse an den
Staat parallel ging eine Erhöhung des Notenausgaberechts von 36 Milliarden fr. im Februar 1918 auf
41 Milliarden fr. im September 1920. Im Jahre 1921 wurde der Versuch gemacht, durch Rückzahlung eines
Teils der Vorschüsse (durch das Gesetz vom 21. Dezember 1920 verpflichtete sich der Staat zu einer
jährlichen Tilgung von 2 Milliarden fr.) den Geldumlauf wieder zu vermindern. Begünstigt wurde der
Deflationsversuch einmal durch das Finanzgesetz vom 25. Juni 1920, auf Grund dessen der Finanzminister
Marsal Mehreinnahmen in Höhe von 7,9 Milliarden fr. erhoffte (vgl. S. 70), sowie dadurch, daß infolge
der Weltwirtschaftskrise 1920/21 das Geschäftsleben abflaute, die Nachfrage nach flüssigem Gelde sich
verminderte, und das Publikum infolgedessen seine disponiblen Gelder in größerem Umfange als bisher
in Bons de Ia Defense Nationale anlegte, so daß das Schatzamt zunächst von der Hilfe der Bank von Frankreich
 absehen konnte, und die Vorschußschuld des Staates auf 22,2 Milliarden fr. im April 1922 sank.
Demgegenüber steht aber eine Erhöhung der kurzfristigen Schulden. Da der Staat in den Jahren 1920
bis 1923 nur kurzfristige Anleihen aufnahm, stieg die kurzfristige Schuld, d. h. die Bons du Tresor, die
Obligations de Ia Defense Nationale, die Bons du Credit National mit zwei- bis zehnjähriger Lauffrist von
530 Millionen fr. am 31. Dezember 1918 auf 36,6 Milliarden fr. am 30. Juni 1924, die im Umlauf befindlichen
 Bons du Tresor und Bons de la Defense Nationale von 35,9 Milliarden fr. auf 60,2 Milliarden fr.
Im Laufe des Jahres 1922 wurde ein Wiederaufleben des Geschäftsverkehrs erkennbar; die disponiblen
Gelder suchten wieder gewinnbringendere Anlagen. An Stelle des Überschusses des Emissionsertrages
der Bons de I@ Defense Nationale über den Rückzahlungsbetrag dieser Schuldtitel gab es in den ersten
6 Monaten des Jahres 1922 einen Rückzahlungsüberschuß von fast 4 Milliarden fr.; infolgedessen nahm die
Staatsschuld bei der Bank wieder zu und belief sich Ende 1922 auf 23,2 Milliarden fr. Die jährliche Rückzahlung
 des Staates an die Bank mußte 1922 auf 1 Milliarde fr. und 1923 auf 800 Millionen fr. herabgesetzt
werden. Den Höchstbetrag der Vorschüsse setzte man vom 1. Januar 1924 ab auf 23,2 Milliarden fr.
lest. Der Geldmangel des Schatzamtes wurde erschwert durch die Emissionen des Credit National und der
Wirtschaftsgruppen des zerstörten Gebietes. Das Steigen der Wechselkurse und die fortdauernden Preissteigerungen
 machten die Lage des Tresor verhängnisvoll. Das Schatzamt stand wiederholt kurz vor
der Notwendigkeit, den Maximalbetrag der ihm bewilligten Bankvorschüsse überschreiten zu müssen.
Dieser Notlage verdankt das Finanzgesetz vom 22. März 1924 seine Entstehung, welches die Steuern auf
Einkommen und Ertrag, die Vermögensverkehr- und Vermögenszuwachssteuern sowie einige der Aufwandsteuern
 um 20 vH erhöhte (vgl. S. 71). Vor allem aber setzte die amerikanische Stützungsaktion
ein. Das Bankhaus Morgan gewährte dem Staate eine Anleihe in Höhe von 100 Millionen Dollar, die
teils zur Rückzahlung der Bankvorschüsse dienten, teils der Bank von Frankreich für Interventionen auf
dem Devisenmarkte zur Verfügung gestellt wurden. Der Frane erholte sich; eine Vereinbarung vom
1) Invenlaire a. a. 0,, 8. 21.
?) Vgl. Dritter Teil, Siebentes Kapitel, III, Übersicht 14.
°) Durch das Gesetz vom 31. Juli 1920 wurd i i ‘ x
Veleaaanrbe Anleihen ee ab EEE SE EEE EN AIEEREOG AU MET Aa el
1924 entsprachen letztgenannte Annuitäten einem Kapitalbetrage von 8,3 Milliarden. fr. (vgl. Dritter Teil, Siebentes Kapitel).

72
        <pb n="72" />
        73
22. Dezember 1924 senkte die Obergrenze für die Vorschüsse der Bank an den Staat auf 22 Milliarden fr.
Das Ergebnis der eben kurz skizzierten Schuldenpolitik kommt in folgender Übersicht zum Ausdruck:
1. 8. 19142): 1. 1.1919’) 30. 6. 1924?)
A. Innere Schuld: in Milliarden fr.
Konsolidierte Schuld ... 32,3 67,25 153,62
Kurzfristige Schuld ..... 0,3 0,53 36,62
Schwebende Schuld .... 18 56,01 90,36
123,79 280,60
B. Äußere Schuld:
in Milliarden I... 4 27,33 135,66
in Millionen Goldfrances. . 29,32 35,96
IV. Die Finanzentwicklung Frankreichs in den Jahren 1925 und 1926.
a. Das Rechnungsjahr 1925°).
Für das Rechnungsjahr 1925 erreichten die Ausgaben des Budget General im Regierungsentwurf eine
Höhe von insgesamt 32 815 Millionen fr., darunter 7493 Millionen fr., die von dem früheren Budget
Special übernommen wurden, Da sich die Ausgaben des Budget General 1924 ausschließlich derjenigen
des Budget Special, jedoch einschließlich der Nachtragskredite, auf 24 750 Millionen fr. beliefen, ergab sich
im Budget General für 1925 eine Ausgabensteigerung von 572 Millionen fr. Diese Steigerung war auf die
Erhöhung der Gehälter und Pensionen, der Wohnungs- und Sozialzulagen u. ä. sowie auf die Ausführung
des zweiten Abschnittes des Flottenbauprogramms (Gesetz vom 12. April 1924) zurückzuführen. Die
Beschränkung der Mehraufwendungen auf den genannten Betrag wurde durch die Kürzung der
Gesamtausgaben um 1600 Millionen fr., ermöglicht. Die Ersparnisse bezogen sich vor allem auf die
Einschränkung von persönlichen und sächlichen Verwaltungskosten durch Vereinfachung der Verwaltung,
Erhöhung der Arbeitszeit, Abbau von 20 000 bis 25 000 Beamten.
Hinsichtlich der Ausgaben des Budget Special, die sich 1924 auf 11 582 Millionen fr. beliefen, ergab sich im
Regierungsentwurf für das Rechnungsjahr 1925 eine Ausgabensenkung um 4 089 Millionen fr., die einmal
auf eine Verteilung der Wiederaufbauarbeiten auf eine größere Zeitperiode, sodann aber darauf zurückzuführen
 war, daß ein großer Teil der Entschädigungszahlungen dem Tresor außerhalb des Budget General
aufgebürdet wurde.
Die Einnahmen des Budget General 1925 betrugen nach dem Regierungsentwurf 33 528 Millionen fr.
einschließlich 1 Milliarde fr., die von den Zahlungen Deutschlands auf Grund des Dawes-Planes erwartet
wurde, und einschließlich von 1 611 Millionen fr., die man von der Durchführung neuer Steuermaßnahmen
(Ausbau der Veranlagungs- und Erhebungsmethoden) erhoffte.
Hiernach ergab sich ein Einnahmeüberschuß in Höhe von 38 Millionen fr. Dieser Überschuß war
jedoch ein rein fiktiver, denn auch der Haushaltvoranschlag 1925 enthielt keineswegs die Gesamtsumme
 der vom Staat zu tätigenden Ausgaben. So blieben, wie aus dem Inventaire und dem Regierungsentwurf
 des Budget General ersichtlich ist, außerhalb des Budget General zu Lasten des Tresors, vor
allem folgende Posten, die durch kurzfristige oder schwebende Schulden ihre Deckung finden mußten:
in Millionen fr.
Wiederaufbauarbeiten +... +... +4 4eH Heel 4 200
Verzinsung und Amortisation ausländischer Schuld‘). 1244
Kriegspensionskasse ...........00000040 44h 1.600
Außerordentliche Ausgaben der Post-, Telegraphen- und Te‘
SL 504
Außerordentliche Ausgaben der Staatseisenbahn ........... 543
Kolonialkriege in Syrien und Marokko®) ...........00000004 0 526
Zu alledem kam, daß sich im Jahre 1924/25 die Fälligkeitstermine der kurzfristigen Schuld in unzünstiger
 Weise häuften. So wurden insgesamt 22 951 Millionen fr. Obligations de 1a Defense Nationale,
Bons des Credit National und drei bis zehnjährige Bons dw Tresor fällig, und zwar am 16. Februar
334 Millionen fr., am 1. Juli 3 290 Millionen fr., am 925. September 8 237 Millionen fr. und am 8. Dezember
') Annuaire Statistique de la France 1921, 8. 372/378.
“ Eepos6 des Motifs du Budget General de VExercice 1926.
- Expos6 des Motifs du Budget General de VExercice 1925.
‘) Inventaire a. a. 0. 8.243 und Budget General de VExercice 1925, Nr. 441, Annexe Nr. 1, S.32—35.
‘) Documents Parlementaires— Senat, Annexe Nr. 373, 8. 1071.

IN
        <pb n="73" />
        SE
10090 Millionen fr.!). Mit dem 1925 wieder einsetzenden Abgleiten des französischen France begann eine
gewisse Unruhe unter den Besitzern der kurzfristigen Schuldtitel Platz zu greifen, die zur Folge hatte.
daß immer mehr und mehr Obligationen zur Einlösung präsentiert wurden. So sind von den 22 951 Millionen
 fr. kurzfristiger Schuldtitel, die 1925 fällig wurden, 10,5 Milliarden fr.?) nicht wieder prolongiert
worden.
Den Fälligkeitsterminen suchte das Schatzamt teils durch die Emission zweier langfristiger Anleihen,
teils durch Inanspruchnahme von Vorschüssen bei der Bank von Frankreich zu begegnen. Ende 1924
wurde eine zu 150 vH rückzahlbare. 5prozentige Anleihe mit einem effektiven Zinssatz von 8,21 vH
begeben. Sie erbrachte 4,9 Milliardenfr. Von August bis Oktober 1925 gelangte die 4prozentige Caillaux’sche
Anleihe auf Goldbasis zur Emission und hatte einen Ertrag von 6 Milliarden fr.
Die Hauptlast der Fälligkeitstermine und der sonstigen dem Tresor außerhalb des Budget General aufgebürdeten
 Ausgaben hatte jedoch die Bank von Frankreich zu tragen, deren Notenausgaberecht im
Laufe des Jahres 1925 um 17,5 und deren Vorschüsse an den Staat im gleichen Jahre um 17,5 Milliarden fr.
heraufgesetzt wurden.
Maximalgrenze
des Noten- der Vorschüsse
kontingents an den Staat
in Milliarden fr.
Gesetz vom 31. Dezember 1924 ............. a1 22
» &amp;gt; 26 April 19 45 26
» 27. Jun ADD, s 32
23. November und 4. Dezember 1925 58,5 398
Diese Steigerung des Notenumlaufs, die naturgemäß ein weiteres Abgleiten des Frankenwertes zur
Folge hatte, ließ die Ausgabeseite des Etats ohne entsprechende Einnahmesteigerung anschwellen und
brachte so das anfangs balancierende Budget außer Gleichgewicht. Zudem blieben die Steuereingänge
infolge der durch die späte Verabschiedung des Budgets 1925 hinausgeschobenen Fertigstellung der
Steuerlisten hinter den Voranschlägen zurück. So nahm die Staatskasse während der ersten neun Monate
an direkten Steuern um 5 Milliarden fr. weniger ein als veranschlagt. Nachtragskredite erhöhten nicht
weniger als 419 Kapitel des Budgel General und 87 Kapitel der Budgets Annexes. Soweit aus den
Unterlagen feststellbar ist, erreichten die N achtragskredite abzüglich der annullierten Kredite eine Höhe
von 1057) Millionen fr. Der Finanzminister Caillaux schätzt das Budgetdefizit für das Rechnungsjahr
 1925 auf 3 Milliarden {fr.2).
Um dieser finanziellen Zwangslage — sich häufende Fälligkeitstermine der kurzfristigen Schuld und
mit der Geldentwertung steigendes Defizit — zu begegnen, forderte die Linke die Einführung einer
Kapitalsteuer, während die Rechte eine solche ebenso wie alle Steuererhöhungen und Inflationspläne
ablehnte und die alleinige Hilfe von einer Restriktion des Budgets und der Wiederherstellung des
Vertrauens zur Finanzpolitik und zum Frane im In- und Ausland erhoffte. Finanzminister Caillaux kam
der Linken durch die Projekte einer Impöt Complementaire sur les Revenues des Capitaux sowie einer
Taxe sur les Capitaux Mobiliers Improductifs entgegen. Die erstere sollte unter der Form einer Vermögensertragsteuer
 die Einkommen aus Grund und Boden, Gebäuden und beweglichen Kapitalien zusätzlich
neben den Schedulensteuern und der Ergänzungssteuer auf das Gesamteinkommen belasten: die letztere
sollte die ertraglosen Vermögensgegenstände (Möbel, Silberzeug, Juwelen, Perlen, Kunstgegenstände)
mit einem 0,5 prozentigen Steuersatz belegen, soweit ihr Gesamtwert 50000 fr. bei einem Steuerpflichtigen
 überstieg. Die Caillaux’schen Projekte kamen jedoch ebenso wie ähnliche seiner Nachfolger
1925 im Parlament nicht zur Annahme, vielmehr beschränkte sich das Finanzgesetz vom 13. Juli 1925
auf die Erhöhung einiger Steuern auf Einkommen und Ertrag und auf Maßnahmen, welche die Steuerveranlagung
 und -erhebung lückenloser gestalten Sollten. Erhöht wurden die Steuern auf das landwirtschaftliche
 Arbeitseinkommen und die Kapitalrentensteuer auf die ausländischen Valeurs non Abonnees
und die ausländischen Staatseffekten. Auf den Besitzwechsel von Mobilien und Immobilien, sofern der
Verkaufspreis 300 000 fr. überstieg, wurde eine Zuschlagsteuer eingeführt. Den Gewinnen aus Handel
und Industrie erwuchs aus der Lehrlingsteuer eine neue Belastung, Die Zuschlagsteuer für Warenhäuser
wurde auf die Banken und Kreditinstitute sowie auf die Versicherungsgesellschaften ausgedehnt.
Außerdem wurde die Steuer auf die Gewinne aus Handel und Industrie für die Versicherungsgesellschaften
 auf 20 vH erhöht. Von den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Juli 1925 über die Sicherung
1) Inventaire a. a. 0. S. 242
*) Rede Caillaux’ in der Deputiertenkammer vom 7, Juli 1926 a. a, 0
3) Vgl. Anmerkung 5. 8. 73.
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        der Steuerveranlagung und -erhebung seien hier nur erwähnt die Einführung des Deklarationszwanges
für die der Steuer auf das landwirtschaftliche Arbeitseinkommen unterliegenden Personen, soweit ihr
Einkommen das Existenzminimum überschreitet, sowie der Ausbau der Überwachungsvorschriften hinsichtlich
 der Kapitalrentensteuer und der Erbschaftsteuer.
Außerordentliche, nur für das Rechnungsjahr 1925 gültige Bestimmungen, die zum Ausgleich des
Defizits des Tr6sor von 1925 beitragen sollten, trafen die Steuergesetze des Finanzministers Loucheur vom
4.und 31. Dezember 1925, indem sie die Grund- und Gebäudesteuern, die Steuern auf die Gewinne aus Handel
und Industrie einschließlich der Warenhaussteuer, die Kapitalrentensteuer und die Transmissionsabgabe
auf in- und ausländische. Wertpapiere um 50 vH, die Bergwerksabgabe um 100 vH, die Steuer auf die
Gewinne aus nicht kaufmännischen Berufen um 25 vH und schließlich die Ergänzungssteuer auf das
Gesamteinkommen um 20 vH erhöhten.
Alle diese Steuermaßnahmen lassen die Tendenz einer möglichsten Schonung der Aufwandbesteuerung
und einer Verschärfung der Vermögens- und Einkommensbesteuerung erkennen.
Die durch das Gesetz vom 13. Juli 1925 eingeführten Reformen waren nicht imstande, das Budgetdefizit
für 1925 zu beseitigen, da sie zu spät kamen, um noch zur genügenden Auswirkung zu gelangen. Ebenso
konnte das Gesetz vom 4. Dezember 1925 höchstens die verspätet eingehenden Erträge der direkten Steuern
der Geldentwertung anpassen, vermochte aber nicht, irgendwie grundlegend die Finanzlage zu ändern.
Das Rechnungsjahr 1925 ging somit vorüber, ohne daß eine Lösung der wechselseitig bedingten Probleme
der Fälligkeit der kurzfristigen Schuld und des Budgetdefizits einerseits und der Inflation andererseits
gefunden wurde.
b. Das Rechnungsjahr 1926') und der Voranschlag für 1927.
Die Ausgaben des bewilligten Budget General 1926 (Gesetz vom 29. April 1926) belaufen sich auf 37 338
Millionen fr. und die Einnahmen auf 37 498 Millionen fr., so daß sich ein Einnahmeüberschuß von 160 Millionen
 fr. ergibt. Die Einnahmeseite enthält einen Betrag von 4 625 Millionen fr., welcher den Ertrag der
von der Kammer votierten neuen Einnahmequellen darstellt.
Das neue Steuergesetz (4. April 1926) war das Ergebnis zahlreicher Kompromisse und brachte infolgedessen
 gleich dem Finanzgesetz vom 13. Juli 1925 eine systemlose Erhöhung einer Anzahl von Steuern.
Betroffen wurden die Tarife der Stempelgebühren, die Verkaufspreise des staatlichen Tabakmonopols,
die Alkoholsteuer und eine Anzahl kleinerer Verbrauchsteuern. Die Zollsätze sind um 30 vH gesteigert
worden. Die Steuerkontrolle wurde verstärkt, und die Steuerhinterziehung sollte ausreichend bekämpft werden.
 Der wichtigste Punkt des Steuergesetzes ist die Erhöhung der Umsatzsteuer von 1,3 vH auf 2 vH,
soweit es sich nicht um Umsätze unmittelbar an den Konsumenten handelt (bei diesen bleibt der Steuersatz
in Höhe von 1,3 vH bestehen), und der Luxusumsatzsteuer von 3,6 vH bzw. 12 vH auf 4 bzw. 13 vH.
Ausgenommen von der Heraufsetzung der Umsatzsteuer sind die Verkäufe unmittelbar an den Konsumenten.
 Von der Erhöhung der Umsatzsteuer, die zunächst nur für das Rechnungsjahr 1926 Gültigkeit haben
sollte, erhoffte man allein einen Mehrertrag von 1 233 Millionen fr. Lediglich für das laufende Rechnungsjahr
 wurde ferner die sogenannte Taxe Civique beschlossen. Sie belastet alle der Ergänzungssteuer auf das
Gesamteinkommen nicht unterworfenen Steuerzahler gleichmäßig und kopfsteuerartig mit 40 fr., während
für die Einkommensteuerpflichtigen der Steuersatz von 0,8 vH bis 2 vH progressiv gestaffelt ist. Die
Taxe Civique sollte 1926 einen Ertrag in Höhe von 570 Millionen fr. liefern.
Im Gegensatz zum Etat 1925 sind dem Voranschlage 1926 die Ausgaben für die Kriegspensionskasse
(1 600 Millionen fr.) und die außerordentlichen Ausgaben der Post- und Telegraphenverwaltung (360 Millionen
 fr.) eingegliedert. Hiermit ist ein weiterer Schritt zur Vereinheitlichung des französischen Budgetwesens
und zur Verringerung der durch Anleihe gedeckten Ausgaben getan. Die vollkommene Einheit des Staatshaushaltes
 wird jedoch dadurch noch nicht erreicht. Außerhalb des Budget General fallen weiterhin dem
Tresor zur Last vor allem die außerordentlichen Ausgaben für die staatlichen Eisenbahnen einschließlich
der Eisenbahnen Elsaß-Lothringens (540 Millionen fr.), die Verzinsung und Amortisation der Vorschüsse
der Bank von Frankreich sowie die Amortisation eines Teils der auswärtigen Schuld.
Die vom Staate noch zu zahlenden Entschädigungen auf Grund des Krieges (insgesamt 15.Milliarden fr.,
für das Rechnungsjahr 1926 1 bis 2 Milliarden fr.), sollen mit den Einnahmen aus dem Dawes-Plane verrechnet
 werden, die im Gegensatz zum Rechnungsjahre 1925 nicht im Budget General enthalten sind. sondern
 ’einer Spezialrechnung kreditiert werden.
Wenn auch der Haushaltplan 1926 auf dem Papier balancierte, so wurde sein Gleichgewicht doch bald
durch die während des ersten Halbjahres ständig fortschreitende Entwertung des Franc bedroht. . Die
Ausgaben waren bei einer Bewertung des englischen Pfund Sterling mit 125 fr. und einem entsprechenden
Preisstande veranschlagt worden. Jedes Sinken des französischen Franc hatte naturgemäß — von dem
1)_Ezxpost des Motifs du Budael General de V’Exercice 1926.

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10
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        größten Teil der Zinsverpflichtungen abgesehen — ein Anschwellen der Ausgabeseite zur Folge, dem die
Finnahmeseite ohne weiteres nicht im entsprechenden Maße folgen konnte. Im Bericht der französischen
Sachverständigen über die Finanzlage Frankreichs wird an Hand der Budgetdaten für das Rechnungsjahr
1926 eine Gegenüberstellung der »variablen«, d. h. der Geldentwertung sich anpassenden Ausgaben und
Einnahmen gegeben. Als Gesamtsumme der variablen Ausgaben wird ein Betrag von 25 072 Millionen fr.
angenommen, Dieser setzt sich zusammen aus 8 499 Millionen fr. Sachbedarf, der unmittelbar mit den
Preisen steigt, 14 900 Millionen fr. Personalbedarf, der in größerem oder geringerem Abstand den steigenden
Lebenskosten folgt, und 1 678 Millionen fr., welche vom Wechselkurs abhängige Zahlungen an das Ausland
darstellen. Diesen variablen Ausgaben entsprechen variable Einnahmen in Höhe von 20 144 Millionen fr.
Hiervon sollen 1 080 Millionen fr. automatisch dem Wechselkurs folgen; 19 064 Millionen fr. (darunter vor
allem die Erträge der Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Vermögensverkehrsteuern usw.) passen sich nach
der Ansicht der Finanzverwaltung der Preissteigerung an. Somit ergibt sich ein Überschuß der variablen
Ausgaben in Höhe von rund 5 Milliarden fr. Unter den variablen Einnahmen sind jedoch 5 734 Millionen fr.
enthalten, die aus Erträgen der direkten Steuern stammen. Die Sachverständigen geben dabei zu
bedenken, daß diese Erträge wohl von einem Rechnungsjahr zum anderen, aber nicht innerhalb ein und
desselben Rechnungsjahres einer Geldwertveränderung angepaßt werden können. Betrachtet man daher
jedes der Rechnungsjahre isoliert, so wird man 10 Milliarden fr. als Überschuß der variablen Ausgaben über
die variablen Einnahmen anzunehmen haben. Alles dies erhellt, daß eine Francentwertung über den dem
Haushaltvoranschlag zugrunde liegenden Kurs hinaus nicht nur den Einnahmeüberschuß verzehren,
sondern ihn sogar schnell in ein Defizit verwandeln konnte. Mit der Julikatastrophe des Franc, welche den
Pfundkurs zeitweilig auf 230 fr. brachte, wurde diese Gefahr tatsächlich akut.
Neben der Gefahr des Budgetdefizits bedrohte jedoch noch eine zweite den Tresor und zwar von seiten
der inneren Schuld. Diese hatte seit dem 31. Juli 1924 (vgl. Übersicht auf S. 73) eine weitere Steigerung
erfahren. Die konsolidierte Schuld betrug nach Angaben Caillaux’ in seiner Rede vom 7. Juli 1926 in der
Deputiertenkammer 155 Milliarden fr., die kurzfristige Schuld 40 Milliarden fr. und die schwebende Schuld
92 Milliarden fr.!). Jedes alarmierende Gerücht, jedes Fortschreiten der Geldentwertung konnte die Inhaber
 von Titeln der kurzfristigen und schwebenden Schuld in Unruhe versetzen und zur Forderung von
Rückzahlungen veranlassen, welche die Kasse des 7r6sor in die größte Bedrängnis hätten bringen können.
Ferner hat Frankreich mit langsam steigenden Zahlungen auf Grund der Schuldenregelung mit seinen
Hauptgläubigern, den Vereinigten Staaten und Großbritannien zu rechnen. Nach dem am 29. April 1926
in Washington abgeschlossenen französisch-amerikanischen Schuldabkommen belaufen sich die von Frankreich
 an die Vereinigten Staaten von Amerika innerhalb von 62 Jahren zu zahlenden Kapitalbeträge auf
insgesamt 4 025 Millionen Dollar, zu denen für den gleichen Zeitraum ein Zinsbetrag von insgesamt 2 823
Millionen Dollar hinzukommt. Diese Beträge entsprechen einer Herabsetzung der französischen politischen
 und kommerziellen Schuld an die Vereinigten Staaten um 52,8 vH.
Für die Dauer des britischen Rechnungsjahres 1926/27 kam ein französisch-britisches Schuldenprovisorium
 zustande, auf Grund dessen Frankreich sich verpflichtete, bis zum 31. Dezember 1926 2 Millionen £
und bis zum 31. März 1927 weitere 2 Millionen £ an Großbritannien zu zahlen, und zwar in Anrechnung auf
die Annuitäten eines späteren endgültigen Abkommens. Dieses wurde am 12. Juli 1926 abgeschlossen.
Die Kapitalbeträge der in dem Vertrage vorgesehenen Leistungen, die sich bis zum Jahre 1987 erstrecken
sollen, ergeben insgesamt 799,5 Millionen £. Eine Verzinsung der Kapitalbeträge findet nur statt, falls
ihre Zahlung nicht zu den im Tilgungsplane vorgesehenen Terminen erfolgt. Großbritannien hat durch
diese Vereinbarungen in eine Verminderung von mehr als 63 vH seiner Ansprüche eingewilligt?). Wenn
auch die Schuldenabkommen, die noch der Ratifikation durch die Parlamente der beteiligten Länder bedürfen,
 für Frankreich eine Belastung bedeuten, so bilden sie andrerseits die Voraussetzung für künftige
Anleiheaufnahmen im Auslande, ohne welche eine endgültige Stabilisierung des France kaum durchführbar
sein dürfte (vgl. S. 241£.).
Durch ein Dekret vom 31. Mai 1926 wurde eine Sachverständigenkommission ernannt, um die durch die
ad Ei Pepe, bedrohlich werdende Finanzlage zu prüfen und ein Gutachten über
Konnte SE ER EC N HR NN Gesundung der französischen Finanzen herbeigeführt werden
finanzielle Gesundum hinrael e d N önalı EN EN Ve En edaion tn, daß alle auf cine
 üsen. DC N VO leer aßnahmen vor allem die Stabilisierung der Währung im Auge haben
iorle unbeaagten "en DE En seien Eh wie technischer Natur. Es müsse im In- und Aushar
 seien, dub de be taken u en Staate hergestellt werden, daß die Kapitalien unangreif-N
 , l en Verträge respektiert. würden und daß es zu einer tatkräftigen Durchführung
 des Sanierungsplanes kommen würde.
*) Vgl. Anmerkung 2, 8. 74.
?) Vgl. Dritter Teil, Siebentes Kapitel.

76
        <pb n="76" />
        Daneben müssen folgende Voraussetzungen technischer Natur erfüllt werden:
1. Die Herstellung des Gleichgewichts der Zahlungsbilanz durch Beendigung der Kapitalflucht ins
Ausland, durch Rückkehr der ins Ausland ausgeführten Kapitalien und durch Bewilligung von
Auslandskrediten;
2. die endgültige Regelung der auswärtigen Schuld;
3 die Balaneierung des Bugdets, die einerseits Mehreinnahmen in Höhe von 2,5 Milliarden fr. für 1926
und in Höhe von 5 Milliarden fr. für 1927, andererseits Ersparnisse auf der Ausgabeseite durch Reform
 der Staats- und Kommunalverwaltungen und durch Verringerung der den Departements und
Kommunen gewährten Staatszuschüsse erforderte;
die Behebung der Zahlungsschwierigkeit, die dem Tresor durch die kurzfristige und schwebende
Schuld droht. Zu diesem Zwecke empfiehlt der Sachverständigenbericht die Gründung einer Caisse
de Gestion des Bons de la Defense Nationale, deren Aufgabe in dem Zinsendienst, der Erneuerung und
Rückzahlung der Bons de la Defense Nationale (49 Milliarden fr.) und der Bons du Tresor (3,6 Milliarden fr.)
mit einer Lauffrist von höchstens einem Jahr bestehen würde. Als Einnahmen sollen der Kasse zufließen
 eine Budget-Annuität, die dem Zinsbetrage der umlaufenden Bons entspricht, eine Dotation
Irnitiale in Höhe von 4 Milliarden fr., die aus dem Ertrage einer Auslandsanleihe zu bestreiten wäre,
und schließlich die Reinerträge des Tabakmonopols. — Die Schatzscheine mit einer Laufzeit von
3 bis 10 Jahren sollen allmählich konsolidiert oder getilgt werden. Dazu würden 500 Millionen fr.
neue Ersparnisse bei den Pensionen zur Verfügung stehen. — Für Rückzahlungen der Vorschüsse
der Bank von Frankreich wird eine Milliarde fr. aus dem Budget vorgesehen. Damit der Tresor vorübergehenden
 Verwaltungsfehlbeträgen gerecht werden kann, sollen der Bank von Frankreich aus dem
Ertrage einer Auslandsanleihe 3 Milliarden fr, überwiesen werden, auf Grund deren die Bank die
nötigen Vorschüsse vorübergehend gewähren könnte.
Die Maßnahmen zur Stabilisierung der Währung hätten sich auf drei Perioden zu verteilen. In der
ersten Periode, der Periode der Prestabilisation, wäre der Maximalbetrag der Vorschüsse der Bank von
Frankreich an den Staat auf die augenblickliche Höhe endgültig festzulegen, der Kassenbestand der Bank
durch Erwerb der im Inland befindlichen Goldstücke zu verstärken sowie die Goldausfuhr jedem, mit
Ausnahme der Bank von Frankreich, zu verbieten. Ein Devisenausgleichsfonds wäre zu schaffen, die
Devisenkurse wären durch Käufe oder Verkäufe des Fonds zu regulieren und allmählich dem Niveau zu
nähern, auf welchem man die Stabilisierung herbeizuführen wünscht. Die Mittel des Ausgleichsfonds sollen
durch Anleihen, welche die französische Regierung, die Bank von Frankreich oder Private vom Auslande
erhalten, bestritten werden.
Die zweite Periode, die Periode der Stabilisation de Fait, würde mit der Festsetzung eines bestimmten
Verkaufs- und Kaufpreises für das Gold und bestimmter Wechselkurse für die Devisen innerhalb der
Goldpunkte beginnen. Mit dem Wachsen des Kassenbestandes (Gold, Devisen) der Notenbank würde
schließlich die Aufhebung des Zwangskurses und die Rückkehr zur Einlösbarkeit der Francnoten
möglich werden.
In der dritten, in der Periode der Stabilisation Legale, hätten die Gesetze die neue Währungseinheit
festzusetzen (Devalvation) und die der Bank von Frankreich geschuldeten Vorschüsse auf die Basis der
neuen Währungseinheit zu bringen. Das Kontingentsystem der Bank von Frankreich, welches die wirtschaftliche
 Entfaltung beenge, wäre aufzugeben und statt dessen der Maximalbetrag des Notenumlaufes
von einer bestimmten Gold- und Devisendeckung abhängig zu machen.
Wenn auch die Ursachen der Finanzkrise von dem Expertenbericht in den wiederholten Fehlbeträgen
des Budgets, in dem Anschwellen der schwebenden und kurzfristigen Schuld und in der übertriebenen
Inanspruchnahme der Bank von Frankreich durch den Staat, d.h. in der dadurch herbeigeführten
Francentwertung richtig erkannt und wohl von keiner Seite angezweifelt wurden, so waren doch die
Maßnahmen, die die Experten zur Beseitigung der erkannten Ursachen vorschlugen, sehr umstritten,
und lange Zeit schien eine Einigung der Parteien fast unmöglich. Erst unter dem Drucke des Francsturzes
 im Juli 1926 gelang es Poincare nach den schwersten parlamentarischen Kämpfen, Schritt für
Schritt vorgehend, die ersten Sanierungsgesetze im Parlament zur Annahme zu bringen. Das Finanzprogramm
 Poincar6s ist nur ein Teilprogramm, das zunächst eine Basis für die spätere endgültige Finanzgesundung
 schaffen soll. Es erstreckt sich in mehr oder weniger enger Anlehnung an das Sachverständigengutachten
 auf folgende Punkte:
1. Herstellung des Budgetgleichgewichts einerseits durch Einschränkung der Staatsausgaben. andererseits
 durch Erschließung neuer Einnahmequellen;
2, sofortige Inangriffnahme der Tilgung der schwebenden Schuld durch die Gründung einer
Amortisationskasse;
? Schaffung eines Devisenausgleichsfonds bei der Bank von Frankreich zur Regulierung der
Devisenkurse.

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        PA
Die Sicherung des durch den Franesturz bedrohten Budgetgleichgewichts war die Aufgabe des Gesetzes
vom 3. August 1926. Während im Artikel 1 die Regierung zur Durchführung von Verwaltungsreformen
zum Zwecke der Ausgabeneinschränkung ermächtigt wurde, sollten die folgenden Artikel neue Einnahmen
erschließen.
Alle Schedulensteuern erfuhren auf Grund des Gesetzes mit Wirkung ab 1. Januar 1927 eine Erhöhung,
und zwar die Grund- und Gebäudesteuer sowie die Steuer auf Einkommen aus beweglichen Kapitalien,
Schuldforderungen, Depositen und Kautionen von 12 vH auf 18 vH, die Steuer auf Einkommen aus
beweglichen ausländischen Werten, soweit sie abgestempelt sind, von 12 vH auf 18 vH, und soweit sie
nicht abgestempelt sind, von 18 vH auf 25 vH; die Steuer auf Gewinne aus Handel und Industrie
wurde gleichfalls um 50 vH erhöht, d. h. sie beläuft sich auf 22,5 fr. für Einkommen von 800 fr., auf
6 750 fr. für Einkommen von 50 000 fr., während die Gewinne über diesen Betrag hinaus einem 15 prozentigen
 Steuersatz unterliegen; die Steuern auf das landwirtschaftliche Arbeitseinkommen, auf Gehälter,
Löhne, Pensionen und lebenslängliche Renten sowie auf die Gewinne aus nicht kaufmännischen Berufen
wurden von 7,2 vH auf 12 vH erhöht, doch wurde bei den zuletzt genannten Steuern das Maß der
zulässigen Abzüge erweitert. Die Bergwerksabgabe erfuhr eine Erhöhung von 18 vH auf 20 vH des Ausbeuteertrages.

Sofort in Kraft treten die Erhöhungen der verschiedenen Aufwandsteuern, die teils durch das Gesetz
selbst, teils durch auf Grund des Gesetzes erlassene Dekrete vorgenommen wurden, und von denen man
für das Rechnungsjahr 1926 Mehreinnahmen in Höhe von ungefähr 2,5 Milliarden fr. erhoffte. Es seien
hier angeführt die Erhöhungen der Zuckersteuer von 50 auf 125 fr. pro Doppelzentner, der Alkoholsteuer
 von 1250 auf 1320 fr., der Weinsteuer von 15 auf 21 fr., der Obstweinsteuer von 7,5 auf 10,5 fr.
pro Hektoliter und der Biersteuer von 2 auf 3 fr. pro Gradhektoliter. Die Kraftwagensteuer ist um
50 vH erhöht worden. Erhebliche Mehreinnahmen verspricht ferner die Neuregelung der Eisenbahntransportsteuern
 und die Einführung einer Wassertransportabgabe von Gütern in Höhe von 8 vH des
Frachtbetrages. Die Umsatzsteuer, die nach dem oben zitierten Gesetz vom 4. April 1926 bis zum Ende
des Rechnungsjahres 1926 1,3 bzw. 2 vH betragen sollte, ist einheitlich ohne Zeitbegrenzung auf 2 vH
festgesetzt worden. Schließlich sind für eine erhebliche Anzahl von Warenkategorien die Zölle vom
10. August ab um 30 vH erhöht worden. Die Erhöhung der Steuer auf die hygienischen Getränke tritt
mit dem 31. Dezember 1926 außer Kraft.
Die Ermäßigung der Ergänzungssteuer auf das Gesamteinkommen von 50 auf 30 vH, die Herabsetzung
der Transmissionsabgabe von 0,84 auf 0,50 vH sowie die Durchstaffelung der Erbanfallsteuer von 2,5 vH
bis 47 vH an Stelle der bisherigen Durchstaffelung von 1 vH bis 59 vH sollen die Rückkehr der ins
Ausland überführten Kapitalien erleichtern.
Den durch die Steuererhöhungen bewirkten Mehreinnahmen entsprechend enthält das Gesetz vom
3. August 1926 zur Anpassung des Budgets an die Geldentwertung die Bewilligung von Zusatzkrediten,
und zwar für Erhöhung der Gehälter, Löhne, Wohnungs- und Sozialzulagen 669 Millionen fr., für die durch
Spezialeinnahmen nicht gedeckte Verzinsung und Tilgung der äußeren Schuld 400 Millionen fr. sowie
für die Verzinsung der schwebenden Schuld des Tresor 951 Millionen fr,
Entsprechend dem zweiten Punkt des Poincareschen Finanzprogramms wurde mit den Gesetzen vom
7. August 1926 und 10. August 1926 eine autonome, in der Verfassung verankerte Amortisationskasse
gegründet. Ihre Aufgaben sind:
1. die Sicherung des Zinsendienstes, die Rückzahlung und Erneuerung der Bons de la Defense Nationale
und der Bons du Tresor mit einer Lauffrist von höchstens einem Jahre;
2. die Ausbeutung des Tabakmonopols bis zur vollständigen Tilgung der Bons und der von der Kasse
emittierten Obligationen.
- Die autonome Kasse wird durch einen Verwaltungsrat von 21 Mitgliedern geleitet, welcher sich aus
dem Präsidenten, einem Finanzkomitee und einem technischen Komitee zusammensetzt. In dem Finanzkomitee,
 welches speziell mit der Verwaltung und Tilgung der Bons betraut ist, sind das Parlament, die
Bank von Frankreich, die Konsignations- und Depositenkassen, das Finanzministerium, die Tr6sorerie,
die Maklervereinigung, die Berufsvertretung der Notare und die Wertpapierinhaber vertreten, in dem
technischen Komitee, dem die Verwaltung des Tabakmonopols obliegt, das Finanzministerium, die Generaldirektion
 der Staıtsmanufaktur, die Tabakbauer, die Tabakdebitanten sowie die in den Tabakkulturen
und Tabakmanufakturen beschäftigten Arbeitnehmer. Dem technischen Komitee steht ein beratender
Ausschuß (Conseil Consultatif des Tabacs) zur Seite, der sich aus Vertretern des Parlaments, des Finanzministeriums
 und des Rechnungshofes, der Landwirtschaft, des Handels, der Industrie, der Finanz sowie
der Arbeitnehmer zusammensetzt.
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        7: —
Der. Maximalbetrag der durch die autonome Kasse zu verwaltenden Bons ist auf 49 Milliarden fr.
festgesetzt, ein Betrag, welcher Anfang August den in Umlauf befindlichen Bons entsprach und welcher
jährlich um den Betrag der getilgten Bons herabgesetzt werden soll. Zeitweilig kann der tatsächliche
Umlauf an Bons den festgesetzten Maximalbetrag bis zu 6 vH überschreiten. Die wichtigsten Hilfsquellen
der autonomen Kasse sind:
1. der Reinertrag des Tabakmonopols;
2. falls dieser Reinertrag den von der Kasse zu versehenden Zinsendienst nicht deckt, eine Budgetannuität
 in Höhe des Fehlbetrages;
3. der Ertrag der Erbschaftssteuer sowie der durch Artikel 18 des Gesetzes vom 3. August 1926 eingeführten
 Taxe Complementaire et Exceptionnelle sur la Premitre Mutation, welche Übertragungen
erster Hand von Immobilien, Grundeigentum, Betriebsvermögen und Mündelgeldern, soweit ihr
Wert 5000 fr. übersteigt, einem 7prozentigen Steuersatz unterwirft.
Die Kasse kann gegebenenfalls Schuldtitel emittieren, welche durch ihre Einnahmen, insbesondere
durch den Ertrag des Tabakmonopols, gesichert werden.
Die Ermächtigung für die Schaffung eines Devisenausgleichsfonds durch Ankauf von Gold, Silber und
Devisen auf dem freien Markte zur Regulierung der Devisenkurse — dritter Punkt des Poincare’schen
Finanzprogramms — hat die Bank von Frankreich durch das Gesetz vom 7. August 1926 erhalten. Die
Banknoten, welche die Bank beim Ankauf von Gold, Silber und Devisen als Gegenwert hingibt, sind nicht
in das gesetzlich festgelegte Notenkontingent mit einzubeziehen. Die Noten sind jedoch im Falle des
Wiederverkaufs der zuvor erworbenen Edelmetalle und Devisen aus dem Umlaufe zurückzuziehen. Der
Finanzminister wird durch das Gesetz ermächtigt, mit der Bank von Frankreich Konventionen zu vereinbaren,
 die geeignet sind, die Stabilisierung des Franc vorzubereiten. Durch derartige Konventionen
darf jedoch nicht das Notenkontingent oder der durch Gesetz festgelegte Maximalbetrag der Vorschüsse
der Bank an den Staat erhöht werden.
Die Wirkungen der Poincare’schen Finanzpolitik sind nach den Angaben eines Briefes des Ministerpräsidenten
 an die Finanzkommission der beiden Kammern (vgl. Le Temps Nr. 23790 vom 3. Oktober 1926),
durchaus als günstig zu bezeichnen. Ende Juli betrug das Guthaben des Schatzamtes bei der Bank von
Frankreich nur noch 10 Millionen fr. und war auch durch Gutschrift des Restes vom Morganfonds nur auf
688 Millionen fr. zu bringen, Diese Summe genügte nicht, um den Fälligkeitstermin am Monatsende, welcher
im allgemeinen 1200 bis 1500 Millionen fr. absorbiert, zu begegnen. Infolgedessen konnte Poincar6 eine
Vermehrung der schwebenden Schuld zunächst nicht vermeiden. Es wurden rund 1 Milliarde fr. Schatzwechsel
 bei verschiedenen Privatbanken diskontiert, eine Schuld, die inzwischen jedoch mit Hilfe von erneuten
 Emissionen von Bons der nationalen Verteidigung beglichen werden konnte. Nach dem angeführten
 Brief hat sich der Umlauf an Bons vom 1. August bis zum 15. September um 2 389 Millionen {r.
erhöht.
Es ist jedoch zu betonen, daß der Erlös der Neuemissionen größtenteils zur Reduktion anderer Schulden,
vor allem der Vorschüsse der Bank von Frankreich an den Staat, verwendet wurde. Letztere sind seit
Poincar6s Regierungsantritt von 37,61) auf 35,92) Milliarden fr. gesunken. Der Notenumlauf ist in demselben
 Zeitraum von 561) auf 53,3?) Milliarden fr. zurückgegangen. Der Rückgang des Notenumlaufs wäre
noch stärker gewesen, wenn nicht die Bank gemäß der ihr erteilten Ermächtigung mehr als 1 Milliarde fr.
an Edelmetallen und Devisen gegen Noten erworben hätte. Diese Deflationspolitik dürfte eine der Hauptursachen
 der Besserung des Frankenkurses sein, welcher sich von August bis Mitte Oktober auf etwa 170
pro Pfund Sterling hielt und Januar 1927 sogar unter dem dem Budget 1927 zugrunde gelegten Kurs
von 150 fr. pro Pfund Sterling lag.
Wesentlich ist ferner, daß es der Regierung gelang, im August und September 1926 die fälligen ausländischen
 Verpflichtungen in Höhe von 16 Millionen Dollar, 7 Millionen Pfund und 650 000 Gulden abzutragen.
 In der Schweiz konnte eine 7prozentige Eisenbahnanleihe mit einem Nominalbetrage von 60 Millionen
 Schweizer fr. und einer Tilgungsfrist von 25 Jahren und in Holland eine gleichfalls 7prozentige
Eisenbahnanleihe mit einem Nominalbetrage von 30 Millionen Gulden und einer Tilgungsfrist von 35 ‚Jahren
untergebracht werden.
Erwähnt sei schließlich die von der Amortisationskasse emittierte Anleihe, deren Obligationen zu 6 vH
verzinslich und innerhalb 40 Jahren rückzahlbar sind, aber je nach dem Bruttoerlös des Tabakmonopols
einen Bonus an Zinsen und Kapital erhalten. Diese in Höhe von 3 Milliarden fr. aufgelegte Konsolidierungsanleihe,
 die ausschließlich in Bons der nationalen Verteidigung zu zeichnen war, hat, allerdings nur durch
die Pflichtzeichnung der Banken, den vollen Betrag erbracht.
*) Bankausweis vom 29. Juli 1926.
2) Bankausweis vom 25. November 1926.
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        a5
Einen weiteren Schritt zur Konsolidierung der Finanzen stellt der Haushaltvoranschlag Poincares für
das Rechnungsjahr 1927 dar, der nunmehr abschließend kurz zu betrachten ist.
Der Haushaltvoranschlag für das Rechnungsjahr 1927) ist im Oktober von Poincare der Deputiertenkammer
 vorgelegt worden. Die Ausgabeseite des Voranschlags beläuft sich auf 39 382 Millionen fr., die
Finnahmeseite auf 39 960 Millionen fr., so daß sich ein Einnahmeüberschuß von 578 Millionen fr. ergibt.
Die Ausgaben haben gegenüber dem Budget des Vorjahres eine Erhöhung um rund 2 Milliarden fr. erfahren,
welche sich daraus erklärt, daß
1. die vom Staat der Bank von Frankreich geschuldeten Zins- und Amortisationszahlungen sowie der
Schuldendienst an das Ausland, soweit er nicht durch Einnahmen aus den Reparationsleistungen
bestritten wird, in das Budget General eingegliedert wurden;
2. den gestiegenen Lebenshaltungskosten durch Erhöhung der Gehälter, Löhne, Pensionen, Wohnungsund
 Sozialzulagen Rechnung getragen wurde, und eine Anpassung an die Preissteigerung bei den
Krediten für den Sachbedarf, vor allem für den Unterhalt von Heer und Marine, sich von selbst
ergab.
Diese Mehrausgaben werden zu einem kleineren Teile durch Verringerung des Beamtenbestandes, durch
Neuorganisation der inneren und der Finanzverwaltung und durch Reformen des Gerichts-, Straf- und
Unterrichtswesens kompensiert, zu einem größeren Teile jedoch durch die Mehreinnahmen gedeckt, welche
sich aus den oben kurz skizzierten Steuererhöhungen des Gesetzes vom 3. August 1926 ergeben und sich
auf 7017 Millionen fr. belaufen sollen. Neue Steuermaßnahmen sieht das Finanzprojekt nicht vor. Bei
einem Vergleich der Budgetzahlen für 1927 mit denen des Vorjahres ist jedoch zu beachten, daß auf der
Ausgabeseite die Ausgaben für das Tabakmonopol (951 Millionen fr.) sowie für den Zinsendienst der Bons
(2 952 Millionen fr.) und auf der Einnahmeseite der Ertrag der Erbschaftssteuer (1 718 Millionen fr.)
und der Bruttoertrag des Tabakmonopols (3 213 Millionen fr.) von dem Budget General abgesondert und
der oben besprochenen Amortisationskasse überwiesen wurden.
Die Lasten, die dem Trösor außerhalb des Budget General zufallen, sind dreifacher Art:
1. Gewährung von Vorschüssen an die Staatseisenbahn,
2. Zahlungen für den Wiederaufbau,
3. Rückzahlung der inneren kurzfristigen Schuld.
Um die Lasten, die dem Tresor durch Aufwendungen für Neuanlagen der Staatseisenbahn entstehen
können, auf ein Minimum zu beschränken, begrenzt das Finanzprojekt den Umfang der Emissionen, die
zu ihrer Finanzierung vorgenommen werden können. Zudem sollen die erwähnten ausländischen Anleiheemissionen
 die durch die Staatseisenbahn dem 7r6sor erwachsenden Lasten erleichtern.
Für die Zahlungen zugunsten des Wiederaufbaus steht ein Teil der Einkünfte aus dem Dawes-Plane
zur Verfügung. Ferner wird für diese Zwecke bei günstiger Finanzlage eine Liquidationsanleihe in Aussicht
 gestellt.
Die Rückzahlung der kurzfristigen Schuld stellt dagegen noch ein ungelöstes Problem dar. Am 1. Februar
1927 sind 3 018 Millionen fr. fünfjährige 6prozentige Bons du Credit National und am 25. September 4 587
Millionen fr. drei- und fünfjährige Bons dw Tresor fällig. Einen entsprechenden Betrag in das Budget
aufzunehmen, lehnte Poincare ab, weil die Rückzahlungsforderungen sich noch nicht übersehen ließen,
und eine derartige Etatisierung eine neue Steuerlast in Höhe von rund 7 Milliarden fr. zur Folge gehabt
hätte. Poincar6 hofft, durch Konsolidierungsanleihen die Last der Fälligkeitstermine abschwächen zu
können. Ende November 1926 hat der Tr6sor mit der Emission einer ersten Konsolidierungsanleihe begonnen,
 deren Ertrag für die Rückzahlung der am 1. Februar 1927 fällig werdenden Bons du Credit National
verwandt werden soll. Die Anleihestücke bestehen in 7prozentigen Schuldtiteln und lauten auf einen Nominalbetrag
 von je 500 fr.; der Emissionskurs beträgt 460 fr. pro Stück. Die Einzahlungen sind in bar
oder in den ab 1. Februar 1927 fällig werdenden Bons du Credit National vorzunehmen. Die Tilgung der
neuen Bons hat innerhalb von 10 Jahren mittels einer Budget-Annuität entweder durch halbjährige Auslosungen
 zu einem Rückzahlungspreis von 525 fr. oder durch Rückkauf an der Börse zu erfolgen. Der Gesamtbetrag
 der Emission soll den Betrag der zum 1. Februar 1927 zurückgeforderten Bons du Credit National
nicht überschreiten,
Nach dem Finanzprojekt beläuft sich für das Rechnungsjahr 1927 die Gesamtsumme der für die Tilgung
der inneren und äußeren Staatsschuld zu verwendenden Einnahmen auf 8175 Millionen fr., von denen
3 133 Millionen fr. auf Budget-Annuitäten, 1 542 Millionen fr. auf Reparationsleistungen Deutschlands und
3 500 Millionen fr. auf eigene Einnahmen der Amortisationskasse entfallen.
1) Erpose des Motifs du Budget General de V’Exercice 1927

8
{*
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        PAR
Als Ergebnis der französischen Finanzentwicklung von dem Jahre 1925 bis zur Gegenwart (Anfang 1927)
ist zusammenfassend festzustellen, daß Frankreich augenblicklich drei eng miteinander verknüpfte Fragenkomplexe
 zu lösen hat:
1. Die Balancierung des Budgets,
2. Die Regelung der kurzfristigen und schwebenden Schulden,
3. Im Zusammenhang hiermit die Stabilisierung des France.
Waren einerseits die dauernden Fehlbeträge des Budgets sowie die Forderungen auf Einlösung der kurzfristigen
 Schuldtitel die Ursachen der Inflation und der Francentwertung, so wirkte die fortschreitende
Geldentwertung ihrerseits wiederum auf eine Vergrößerung der Fehlbeträge und eine Vermehrung der
Rückzahlungsforderungen der Inhaber der kurzfristigen Schuldtitel. Wohl hat die Finanzpolitik Poincares
beachtliche Erfolge vor allem hinsichtlich der Balancierung des Budgets zu verzeichnen, doch bleibt noch
die Konsolidierung der hohen schwebenden und kurzfristigen Schulden durchzuführen und damit die
Stabilisierung der Währung zu sichern.
V. Die Gestaltung der französischen Staatsfinanzen in der Vor- und der
Nachkriegszeit nach den Etats für 1914 und 1925.
Schon die bisherigen Ausführungen haben die Richtung erkennen lassen, in der sich auf den einzelnen
Gebieten der Staatstätigkeit die Ausgaben verändert haben. Zusammenfassend sei jedoch noch einmal
auf die Grundzüge dieser Ausgabenverschiebungen hingewiesen. Hierbei werden die aufgearbeiteten
Regierungsentwürfe von 1914 und 1925 zugrunde gelegt (vgl. Übersicht S. 82).
Vor dem Kriege waren es einmal die Ausgaben für die soziale Fürsorge und für die großen Wege-, Kanalund
 Hafenbauprogramme, welche die Ausgabenbewegung der Etats beeinflußten. Vor allem aber standen
die Budgets der Vorkriegsjahre und in besonderem Maße der Regierungsentwurf des Haushaltvoranschlages
für das Rechnungsjahr 1914 unter dem entscheidenden Einfluß der Rüstungen, so daß sie kaum noch
den Charakter normaler Friedensbudgets tragen. So entfielen von der Gesamtausgabesumme des
Regierungshaushaltentwurfes 1914 in Höhe von 4797 Millionen fr. 1946 Millionen fr., d.h. 40,6 vH
auf Ausgaben für die Landesverteidigung. Der schon vor dem Kriege nicht niedrige Stand der kurzfristigen
(342 Millionen fr.) und schwebenden Schuld (1 609 Millionen fr.) rührt zum größten Teile aus der Absonderung
 der Rüstungsausgaben aus dem Budget General und ihrer Deckung durch Schuldaufnahme her,
Die Nachkriegsetats einschließlich des Budgets für 1925 stehen im Zeichen der Kriegsliquidation und
des Wiederaufbaues der zerstörten Gebiete. Erfolgte auch ein allmählicher Abbau der Kriegsbehörden,
so entstanden doch neue Behörden auf Grund der Bestimmungen des Vertrags von Versailles, wie z. B.
die Behörden zur Kontrolle der Ausführung des Friedensvertrages, die Behördenorganisationen in den
französischen Mandatsgebieten u. a. m. Große Summen verschlangen ferner die Kriegspensionen. Vor
allem aber bedurfte es gewaltiger finanzieller Opfer für die Wiederherstellung der zerstörten oder beschädigten
 Wohnhäuser und Fabriken sowie des verwüsteten landwirtschaftlichen Kulturlandes und der zerstörten
 Bergwerke. Eisenbahn- und Postverwaltung erforderten große Zuschüsse. Da die laufenden Einnahmen
 bei weitem nicht zur Deckung dieses gewaltigen Finanzbedarfes genügten, wuchs die Schuldenlast
ständig und erhöhte von Jahr zu Jahr die Ausgaben für den Zinsen- und Amortisationsdienst. Machte
nach dem Haushaltvoranschlage 1914 der Schuldendienst 19 vH der Gesamtausgaben aus, so. entfielen
 auf ihn einschließlich der Verzinsung der auswärtigen Schuld nach dem Budget für 1925 38,8 vH
der Gesamtausgaben, Die Ausgaben auf Grund des Krieges ausschließlich des Zinsendienstes der für den
Wiederaufbau aufgenommenen Anleihen betrugen 25,5 vH der Gesamtausgaben. d.h. in absoluten Zahlen
9.947 Millionen fr. bzw. 2210 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft.
Bei einem Vergleich der Vor- und Nachkriegsetats darf nicht vergessen werden, daß — umgerechnet
auf Vorkriegskaufkraft — die Erhöhung der Gehälter der mittleren und oberen Beamten der Steigerung
der Lebenskosten in keiner Weise entspricht. Obwohl im Nachkriegsetat die Ausgaben für Elsaß-Lothringen
mitenthalten sind, obwohl die Ausgaben der inneren Verwaltung infolge der Erhöhung der Gendarmerieund
 Polizeikosten und die Ausgaben für Unterrichtswesen durch die Entwicklung der Fachschulen eine
Steigerung erfahren haben, obwohl ferner neue Ausgaben für die Kriegsliquidationsbehörden entstanden
sind, haben dennoch die Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung in absoluten Zahlen nach dem
Kriege eine — wenn auch nur geringe — Ermäßigung erfahren (1914: 3148 Millionen fr., 1925:
2 999 Millionen fr, Vorkriegskaufkraft). Ihr prozentualer Anteil an den gesamten Staatsausgaben ist
von 65.6 vH auf 34.6 vH gefallen.

.
11
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        EL
Gesamt-Staatsausgaben Ausgaben für die eigentliche
Staatsverwaltung
Ausgaben für 1914 1925 1914 1925
Vorkriegskaufkraft Vorkriegskaufkraft
in Millionen fr.
Oberste Staatsorgane.: ........0..... 21,3 9,9 21,3 9,9
Rechtspflege. .........4...0000044 4 68,1 51,6 68,1 51,6
Innere Verwaltung. .....0..0.04. 137,9 166,1 118,7 149,7
Auswärtige Angelegenheiten......... 22,9 34,5 22,8 34,5
Kolomalwesel use er nen 243,1 171,8 213,8 163,1
Landesverteidigung ................ 1 945,9 1.182,0 1 945,6 1 132,0
Finanzverwaltung... ... 4.0.0004 1 139,3 3 767,6 199,0 397,2
Unterricht, Kunst und Wissenschaft, 416,8 555,6 387,5 496,9
Kirchenwese rue. er nr nee 7,8 9,9 7,5 9,8
Soziale Aufgaben 2.0. er 249,4 165,2 11,9 11,9
Wirtschaft 419,2 337,5 151,6 173,7
Staatliche Erwerbsbetriebe.......... 125,4 61,3 —
Ausgaben auf Grund des Krieges ... 2 210,4 Ä 369.1
Insgesamt .... 4 797,1 8 673.4 “47.8 2900.
Drittes Kapitel.
Die neuere Finanzentwicklung in Belgien.
I. Die Finanzlage Belgiens in den letzten Jahren vor dem Kriege,
a. Die Entwicklung der Ausgaben.
Die belgische Finanzwirtschaft der Vorkriegszeit unterscheidet sich in ihrer Struktur sehr wesentlich von
der aller anderen hier behandelten Staaten durch politische, soziale und administrative Besonderheiten.
Belgien war keine Großmacht und hatte daher nicht die finanziellen Aufgaben, die den anderen Staaten
aus ihrer Großmachtpolitik erwuchsen. Es hatte keine Kriegsmarine; die Heeresausgaben wuchsen nicht
in demselben Maße wie bei den europäischen Großmächten infolge des Wettrüstens. In sozialpolitischer
Beziehung war die Lösung wichtiger Aufgaben erst gerade in Angriff genommen; eine Sozialversicherung
war nur in Ansätzen vorhanden. Es gab in Belgien noch keine allgemeine Schulpflicht. Der Staat hielt
sich von finanziellen Leistungen für das Volksbildungswesen sehr zurück; die Einrichtung und F inanzierung
der Schulen lag im wesentlichen bei den Kommunen und der Kirche,
Die Besonderheiten der staatlichen Struktur in Belgien können an dieser Stelle nur angedeutet werden;
im einzelnen muß auf die Darstellung der verschiedenen Ausgabezwecke (vgl. Dritten Teil) verwiesen werden.
Die finanziellen Anforderungen für die Erfüllung der vom Staate übernommenen Aufgaben sind trotz
der erwähnten Begrenzung seiner Tätigkeit auf einigen Gebieten in rascher Folge gewachsen. Der Ausgabeetat
 weist in 50 Jahren (von 1860 bis 1910) eine Steigerung um fast das Sechsfache auf!).
Gesamtausgaben des Staates (einschl. der Ausgaben für die staatlichen Erwerbsbetriebe).
in 1000 fr. in 1.000 fr,
180 118-730,9 1890... 417 893,6
1860-240 159 025,4 1900 574 158,2
180 216 907,8 1910... 829 456.2
18800. 00 BER 0084
Die Beteiligung der einzelnen Verwaltungszweige an der Steigerung der Staatsausgaben ist nicht festzustellen,
 weil eine gesonderte Abrechnung in der Regel erst mit Errichtung des betreffenden Spezialministeriums
 durchgeführt wurde. Schon die Einrichtung dieser Spezialministerien ist jedoch bezeichnend
für die Dringlichkeit der jeweiligen Staatsaufgaben. So wurde ein Gewerbe- und Arbeitsministerium 1895,
ein Unterrichtsministerium und ein Ministerium für öffentliche Arbeiten 1907, ein Kolonialministerium
1908 gebildet. Der Aufwand für das Gewerbe- und Arbeitsministerium stieg von 4,4 Millionen fr. im Jahre
1900 auf 27,2 Millionen fr. im Jahre 1912, ‚hauptsächlich infolge der Einführung der Altersrenten. Für
Unterrichtszwecke wurden 1900 vor der Errichtung des Unterrichtsministeriums 25 Millionen fr. verausgabt.
 während 1912 im Ministöre des Seiences et des Arts 41.5 Millionen fr. ausgewiesen sind.
1) Für die Preisentwicklung in dieser Zeit fehlen brauchbare Unterlagen

A 15
„x;
        <pb n="82" />
        — 83 —
Besonders wurde der Umfang des staatlichen Finanzaufwandes durch die sogenannten »außerordentlichen«,
 vorwiegend zu Investierungen dienenden Ausgaben beeinflußt sowie durch die Verzinsung der
Anleihen, aus denen diese außerordentlichen Ausgaben zumeist bestritten wurden. Sie dienten in erster
Linie der Intensivierung des Wirtschaftslebens. Es entfielen auf die Finanzierung von Kanal-, Straßenund
 Hafenbauten sowie auf Investierungen für Eisenbahnen und Post seit der Gründung des Königreichs
bis 1912 etwa 75 vH der außerordentlichen Ausgaben. Diese verteilen sich auf folgende Ausgabezwecke:
in Millionen fr. N
Gesamtsumme
U 2 404,2 51,7
2. Telegraphen- und Telephonanlagen ............... 86,2 1,9
8 Kalte 275,8 5,9
4. Fiußregulieruhgen are re 136,6 27
5. Straßenbauten ....... 2.0 ana 244,2 5:4
6. Hafen- und Deichanlägen 00er ae 345,8 7
7. Investierungen der Staatsverwaltung ............. 291,3 {
8. Landesverteidigung‘ 1... ren her am 383,9 £
9. Beteiligungen und finanzielle Transaktionen........ 450,9 97
10. Verschiedene Ausgaben ....4...0..0000 rer ee en 30.5 0.7
Außerordentliche Ausgaben insgesamt .... 4 649,4 100,0
b. Die Gestaltung der Einnahmen.
Das rasche Anwachsen der finanziellen Verpflichtungen des Staates bedeutete kaum eine steigende
Belastung der Volkswirtschaft, da deren Wohlstand in gleichem Maße gewachsen sein dürfte, zum Teil
gerade durch die Aufwendungen des Staates für wirtschaftspolitische Zwecke.
Für die Beurteilung der belgischen Finanzpolitik der Vorkriegszeit ist die Frage nach dem Steuersystem
ausschlaggebend. Für das Jahr 1914 waren im Etat an Steuereingängen vorgesehen:
Ara in vH der gesamten
in Millionen fr. N Dteueromag hımen
»Direkte* Steuer vers rer een Fe ran 87,1 24,6
Zölle und Verbrauchsabgaben .......0....000000 00 168,4 47,5
Enregistrement und Stempel..2. 1.0.14 re 66,1 18,8
Erbschaftsteuern LTR KERN 32,6 9,1
Insgesamt .... 354,2 100,0
Das Schwergewicht der Steuereinnahmen lag demnach bei den Verbrauchsteuern. Die Kritik setzte schon *
früh an diesem Punkte ein; es wurde als Zeichen einer ungerechten Lastenverteilung angesehen, daß fast
die Hälfte aller Steuereingänge aus Steuern bestand, die der steuerlichen Leistungsfähigkeit des Individuums
nicht angepaßt werden konnten. Das belgische Steuersystem hatte seit der Erklärung der staatlichen
Selbständigkeit keine wesentlichen Änderungen erfahren. Es stellte sich 1913 noch fast ebenso dar wie
bei der Loslösung von Holland, dessen Steuersystem auf die französische Revolutionszeit zurückging.
Die Grundsteuer wurde nach einem Kataster erhoben, der vor mehr als einem halben Jahrhundert
aufgestellt und seitdem nicht verbessert worden war.
Die Gewerbesteuer ging in den Grundzügen auf ein Gesetz von 1819 zurück. Ihre Veranlagung geschah
nach Grundsätzen, die dem wirklichen Ertrag fast gar nicht Rechnung trugen.
Die Personalsteuer bestand aus einer Abgabe von 5 vH auf den Mietwert der Wohnung, einer Tür- und
Fenstersteuer, einer Abgabe von 1 vH auf den Steuerwert des Mobiliars, aus einer Diensthotenabgabe und
einer Pferdesteuer.
Die Erbschaftsteuer war insofern höher zu werten, als sie die kleinen Erbschaften nicht traf und im
ganzen relativ gemäßigt war; auch sie enthielt aber einen’stark umstrittenen Punkt: Erbschaften im direkten
Erbgang blieben steuerfrei, wenn es sich um Mobiliarvermögen handelte: Immobiliarvermögen unterlag dagegen
 auch hier der Steuer.
Die Verbrauchsabgaben setzten sich zusammen aus der Wein-, Branntwein-, Bier-, Zucker-, Tabak- und
Margarinesteuer. Dazu kamen die Einfuhrzölle, die teils eine Ergänzung der inländischen Verbrauchsteuern,
 teils Schutzzölle darstellten, die nicht unbeträchtliche Einnahmen erbrachten.
Das belgische Steuersystem wurde, wie schon gesagt, häufig scharf kritisiert. Wenn es trotzdem nicht
zu einer Reform kam, so lag der Grund dafür einerseits in den politischen Verhältnissen, andrerseits war
die Lösung der Frage noch nicht so dringend, da die Deckung der Staatsausgaben auch mit dem bestehenden
veralteten Steuersystem möglich war.

171
        <pb n="83" />
        Staatseinnahmen aus Steuern, Gebühren und Zöllen.
1840 1860 1880 1900 1910
Babe Sr | in vH | in vH | in vH
in Mill, (der Ge- in Mill. |der Ge- ı in Mill. F Ge- in Mill. fer Ge- [” Mill. [= Gefr.
 | samt- fr. samt- fr. samt- fr. | samt- fr. | samtsumme
 summe summe | summe . | summe
Grundsteler etz e  7 166 |. 22,0 0 18886 | 17,3 22592| 14,7 | 25924| 11,1 ! 28981 9,8
Personalsteuer +. ee 8398| 10,8 | 10229 9,4 15612/ 10,1 } 20989| 8,9 | 25456 8,6
Gewerbestelet re. nr er er El 3,7 3872) 3,5 | 6081| 40 1 9899| 42 | 17982 6,1
Erträge der Bergwerksgerechtsame . | U 0,3 49% |... 05 286 | 0,2 12480 05 880 0,3
Ausschankkonzessionen ........... | 964] 1,2 TM6 CHI : . . ; .
Tabakverkaufkonzession .......... . ; 195 0,2 EN ; . -
Zölle ern OR 98511 12,6 | 15823) 14,5 | 216371 14,1 | 43617 "186 ] 64060 21,7
fe BEE 2 a x 7 ; : :
8 [Ausländische Weine... 2... 2361 al 3287 10_ 3,0 3.065 | 2,0 | 5040 22 | 8155 2,8
7 {Ausländische Branntweine .... I 261 93 2841 0,3 . . » Ar.
Inländische Branntweine ..... ' 2601! 3,3 6988 64 | 16653| 10,8 | 42588 | 18,2 | 39639 13,5
‘Bier und Essig N 6 645 8,5 7322 6,7 9136| 5,9 | 12767 | 5,4 | 13 417 4,6
ZU re 886' 1,1 4 490 4,1 3221| 21 4 613 2,0 | 13630 4,6
&amp;gt; Tabea ; &amp;amp; 168! 01 1.934 0,8 "2614 0,9
(Mare . &amp;amp; « x 551 0,2 459 0,2
Quittungstempel; -. 0.00.0000. ! 1401 18 “ . .
Stempelgebühr für Gold- und
Qilbersachen rer er er 166 0,2 240 0,2 18 0,0 1 0,0 3 0,0
Verschiedene Einnahmen ......... 43 0/1 19% 0,2 433 | /03' 9891 0,4 1023 0,3
Enregistremenb ee He nr 67161 112 | 13578| 124 1 23517|/15,3 | 25453 108. | 391% 13,3
Gerichtsgebühren +... ...4. 0.40. 211. 0,3 269 0,2 456 | 0,3 %3| 0,4 1141 0,4
Hypothekengebühren............. 804 1,0 24540 2,2 3895. 25 4 368 1,9 443 0,2
Allgemeiner Erbschaftstempel ..... 3779| 14,8 8467 7,58 flız235 0 11,2 01 20383 8,7 123 0530..7,8
Erbschaftstempel bei direkter Erb-OO
 ze . 14680 14 12941 19 20 | 2748 0,9
Erbschaftstempel bei Erbgang des
Gatten re . . 184] 0,2 331 202 429} 02 | 408 0,1
Naturalisationsstempel ........... 2742| 3,5 1 34 | 572 "a7 | 9018’ 38 | 10664 3,
Sonstige Stempelgebühren ........ &amp;amp; 0,6 29% | 0,3 898 | 0,6 954! 0,4 1. 96 03
Zuschläge +. tn nn NT 3609| 4,6 EEE U ©
d
Insgesamt .... 78093 | 100,0 N 100,0 {153 - 100,0 5 100,0 ja 100,0
| |
Eine wichtige Einnahmequelle bildeten die Überschüsse der Betriebsverwaltungen. Ihre Entwicklung
läßt sich jedoch nach den vorhandenen Unterlagen nicht in völlig exakter Weise zeigen.
Auf der Einnahmeseite des belgischen Vorkriegsetats wurden die Bruttoerträge sowohl der staatlichen
Erwerbsbetriebe als der Kanal-, Wege- und Hafenverwaltung eingesetzt, während auf der Ausgabeseite die
Betriebsausgaben der Staatsunternehmungen nicht von den allgemeinen Verwaltungsausgaben getrennt
wurden. Die Gegenüberstellung der Roherträge der Staatsunternehmungen mit den Kosten des Betriebes
und der ministeriellen Verwaltung ergab für die Vorkriegsentwicklung das folgende Bild:
Ausgaben des Ministöre des Chemins de Fer usw. und Einnahmen aus den staatlichen Erwerbsbetrieben,
Jahr Einnahmen ar wo Überschuß
10 257 895 169 620 88 275
1908 275 675 189 509 86 166
Or 288 466 198 824 89 642
LO er 295 924 218 946 76 978
OS 300 807 217 699 83 108
LOOK A 315 433 225 828 89 605
Ir 346 516 241 101 105 415
Nach der vorstehenden Übersicht kommt den Betriebsüberschüssen eine erhebliche. Bedeutung für die
Deckung der Staatsausgaben zu, Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Zinsverpflichtungen für
die Eisenbahn- und Postanleihen in den Betriebsausgaben nicht enthalten sind, die Überschüsse also um
diese Beträge zu hoch erscheinen,

Zi
        <pb n="84" />
        c. Der Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben.
Da der Finanzbedarf des Staates ohne Erschließung von neuen Einnahmequellen gedeckt werden konnte,
hatte die belgische Finanzwirtschaft des letzten Jahrzehnts vor dem Kriege mit nennenswerten Schwierigkeiten
 nicht zu kämpfen. Kennzeichnend hierfür sind die Abschlüsse der belgischen »ordentlichen« Haushaltgebarung.
 Nur diese können hier herangezogen werden, weil das Budget Extraordinaire entsprechend
dem Charakter der in ihm enthaltenen Ausgaben vorwiegend aus Anleihen gedeckt wurde. Der ordentliche
Haushalt schloß in den Jahren 1902 bis 1911 mit folgenden Überschüssen (in 1 000 fr.):
Zr Er 3.215 1907er 2571
1909.00. 2 901 1908, 3 965
1 6 232 1909... 7 10 617
1908 4737 1900. 9 533
(06 5647 er 4 166
Diese Zahlen sind um so bedeutsamer, als die Überschüsse in der Finanzgebarung eintraten, obgleich von
Jahr zu Jahr steigende Schuldbeträge amortisiert und beträchtliche Ausgaben für Investierungszwecke
über den ordentlichen Etat als Depenses Exceptionnelles ermöglicht wurden. Beide Zahlenreihen müssen den
erzielten Überschüssen gegenübergestellt werden, um/den wirklichen Erfolg der Finanzwirtschaft zu veranschaulichen.

Depenses Tilgungs- Depenses Tilgungs-Exceptionnelles
 quoten Exceptionnelles quoten
in 1 000 fr. in 1.000 fr.
1908. a 13 653 6741 LT 21 027 12878
19083. 10 905 7 144 LOB 12 961 13 694
LO04....... 28 11.336 10.215 109 ur 14 555 13 597
Se 19 130 11211 Irre 25 471 14 838
1906 22 667 11832 VOM ee eher 21 000 16419
Wenn sich die Staatsschuld trotzdem von Jahr zu Jahr vermehrte, so geht das auf die steigenden
Investierungen zurück, die auf Rechnung des Budget Extraordinaire durchgeführt wurden. Sie bieten für
die letzten Jahrzehnte vor dem Kriege das folgende Bild:
1895—1899 1900—1904 1905—1909 1910 1911 1912
in Millionen fr.
Außerordentliche Ausgaben ....... 572 404 592 673 702 440 156 502 121 761 146 518
davon:
1. für Rüstungszwecke ..........- 16 658 2721 14 179 6.011 11 022 25 326
2. für sonstige Maßnahmen, die nicht
direkt der Wirtschaft zugute
KOMM 6 538 17 291 29 938 9 444 4563 5024
Das Anwachsen der Staatsschuld zeigt die folgende Übersicht:
Konsolidierte Schwebende Gesamt-Schuld
 Schuld schuld
in. Millionen {r.
U ED TE 96,8 20,4 117,2
SO 255,8 24,2 280,0
SO 612,0 14,6 626,6
ST 634,1 = 634,1
1870000 MAR EEE 682,9 — 682,9
A UN 1 422,8 1 422,8
(800. 10a Kalle bin 1.998,0 20,0 2.018,0
ED 2 650,9 57,7 2 708,6
0er HR EM 3 703,4 136,2 3 839,6
OR 3 734,3 201,6 3 935,9
19 Dee 3 739,1 353,0 4 092,1
Der Erfolg der belgischen Finanzpolitik in den zehn Jahren, die dem hier noch näher zu behandelnden
Etatjahr 1913 voraufgingen, rechtfertigte in gewisser Beziehung den Optimismus in der Beurteilung der
weiteren Aussichten der Finanzpolitik. So äußerte sich der Finanzminister im Expose General zum Etat
von 1913 etwa folgendermaßen: Die Tätigkeit von Handel und Industrie, die wachsende Blüte der Landwirtschaft
 und die daher rührende Steigerung des allgemeinen Wohlstandes habe jedes Jahr neue Überschüsse
 des Gesamtertrages der Steuern wie der Regiebetriebe herbeigeführt. Infolge der wachsenden

RR
        <pb n="85" />
        56 -
Ergiebigkeit der Einnahmequellen sei es möglich, den steigenden Anforderungen aller Art ohne Schwierigkeit
 Genüge zu tun, die sich aus der Vermehrung der Bevölkerung, der Entwicklung und-Vervollkommnung
der öffentlichen Verwaltungen, den immer einschneidenderen Eingriffen des Staates auf dem Gebiete der
Volksbildung und der Einrichtungen zu gegenseitiger Hilfe und sozialer Fürsorge ergäben.
d. Der Regierungsentwurf zum Voranschlage für 1913.
Als Vergleichsjahr für die Gegenüberstellung von Vorkriegs- und Nachkriegsausgaben des Staates wurde
der Etat für das Jahr 1913 der Aufarbeitung zugrunde gelegt. Er unterscheidet sich in seiner Zusammensetzung
 nicht wesentlich von den Etats der vorhergegangenen Jahre. Der Finanzminister erklärte in seiner
Vorrede zum Etat, auch in diesem Jahre setze sich die allgemeine Ausdehnung der staatlichen Ausgaben
für das Unterrichtswesen, die Arbeiterfürsorge, das Wohnungswesen und das Verkehrswesen fort, ohne
daß ein Abschluß der betreffenden Aufwendungen vorauszusehen wäre,
Die Zusammensetzung des Staatshaushalts nach den einzelnen Ausgabezwecken, wie sie sich an Hand der
Aufarbeitung des Etats für 1913 herausstellt, läßt als wichtigsten Posten die Ausgaben für die Finanzverwaltung
 erscheinen. Der Grund dafür ist in den hohen Zinsverpflichtungen Belgiens zu suchen.
Die Entstehung der belgischen Staatsschuld, besonders im. Vergleich mit den anderen Ländern, wurde
oben geschildert. Der Anteil der Finanzverwaltung an der Gesamtsumme der Staatsausgaben betrug
1913 35,9 vH.
Als nächstwichtiger Zweig der Staatsfinanzwirtschaft erscheint das Heerwesen, dessen Ausgaben 24,6 vH
der Gesamtsumme in Anspruch nehmen; ihre anteilmäßige Bedeutung ist damit geringer als in - den
übrigen Staaten. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß in das Rechnungsjahr 1913 einmalige größere Aufwendungen
 für die Artilleriewaffe und die Befestigungen an der niederländischen und deutschen Grenze
fallen, die etwa 10 vH der Ausgaben für Rüstungszwecke beanspruchen, so daß der Anteil an der Gesamtsumme
 der Staatsausgaben sich in diesem Jahre etwas über den normalen Stand erhebt.
Die Ausgaben für Unterrichtswesen erscheinen im Jahre 1913 noch sehr gering (11,6 vH der Gesamtausgaben),
 da die für 1914 geplante Neuordnung des gesamten Schulwesens in ihnen noch nicht zum Ausdruck
 kommt. Die Aufwendungen für Schulwesen gehen bis zu diesem Jahre zum größeren Teil nicht über
den Staatsetat. Der Staat trug von den gesamten Lasten des Volksschulunterrichts im Jahre!)
1800 2510447 er NH
180 ee S7yl
890 40,9 »
YO hr 14,0 »
WEN 44.2 »
In der Zusammensetzung nach den Ausgabearten unterscheidet sich der belgische Staatsaufwand insofern
 von den übrigen Staaten, als der Schuldendienst einen verhältnismäßig bedeutenderen Anteil am
Gesamtaufwand hat. Zu beachten ist dabei, daß es sich bei diesen Leistungen des belgischen Staates
in viel geringerem Umfange um Abwicklung von Verpflichtungen früherer Finanzpolitik zu Lasten der
späteren handelt als bei den übrigen drei Staaten (vgl. oben S. 83ff über die Entstehung der belgischen
Staatsschuld).
E Das Jahr 1913 brachte auch auf der KEinnahmeseite des Budgets keine wesentlichen Änderungen gegenüber
 den vorhergehenden Jahren. Die Schätzung der Steuererträge beruhte durchweg auf der Annahme,
daß sich die Eingänge der bestehenden Steuern in demselben Maße weiter entwickeln würden, wie es etwa
in den letzten 5 oder 6 Jahren der Fall gewesen war. Es gelang zwar auch im Jahre 1913, wie in allen vorhergehenden
 Jahren, das Ktatgleichgewicht herzustellen, doch ist eine Zuspitzung der Lage unverkennbar,
die auch in der immer stärker werdenden Kritik der belgischen Finanzpolitik zum Ausdruck kommt.
IL. Die belgische Finanzwirtschaft während des Krieges.
Der Ausbruch des Krieges unterbrach diese Entwicklung der belgischen Staatsfinanzwirtschaft, die auf
der Ausgabeseite zu einer wesentlichen Erweiterung der staatlichen Aufwendungen, auf der Seite der
Staatseinnahmen zu der Notwendigkeit einer Steuerreform hätte führen müssen. Die Kriegsereignisse
des Jahres 1914 stellten den Staat jedoch vor völlig andere Aufgaben.
Die Besonderheit der finanzpolitischen Lage Belgiens während des Krieges hat ihren Grund in der fast
vollständigen Besetzung des Landes durch deutsche Truppen und in der völligen Unterbindung aller Außen-1)
 nach Griece, a.a. 0.
        <pb n="86" />
        handelsbeziehungen. Die Okkupation nahm dem Lande zunächst die zentrale staatliche Organisation, da
Regierung und Zentralbehörden das Land verließen. Die offizielle Regierung befand sich während des
Krieges in Le Havre und bezog die Mittel zur Erhaltung des Heeres, der belgischen Emigranten und zur
teilweisen Durchführung ihrer Verpflichtungen im besetzten Gebiete von seiten der Ententemächte. Es
handelte sich dabei um regelmäßige monatliche Zahlungen von 75 Millionen fr. Die Aufrechterhaltung
der Beziehungen der belgischen Staatsregierung zu ihren Behörden im besetzten Gebiete stieß naturgemäß
auf Schwierigkeiten. Das deutsche Generalgouvernement in Brüssel wurde gemäß der Haager Landkriegsordnung
 die Zentralinstanz der Staatsverwaltung. Es übernahm auch die Finanzverwaltung und damit
die Unterhaltung des Verwaltungsapparates, soweit er in Tätigkeit blieb. Für die nicht arbeitenden
Teile des Staatsapparates, in erster Linie der Eisenbahn- und Postverwaltung, und die Aufrechterhaltung
des Schuldendienstes wurden keine Ausgaben übernommen. Die belgische Regierung in Le Havre stand
hier vor gewissen Schwierigkeiten. Die Verbindung zwischen ihr und den Resten des staatlichen
Verwaltungsapparates im besetzten Belgien wurde aufrechterhalten durch das Comite National de
Secours et d’ Alimentation. Diese Behörde war die Zentralstelle für die Regelung der Lebensmittelbeschaffung
 und -verteilung im besetzten Gebiete. Die Vollständige Unterbindung der Außenhandelsbeziehungen
 seit Kriegsausbruch machte eine besondere Organisation hierfür zur dringenden Notwendigkeit.
 Die deutsche Besatzungsbehörde ließ den belgischen Behörden für die Lösung der mit der
Lebensmittelversorgung verbundenen Fragen weitgehend freie Hand. Amerikanische und später spanische
und holländische Stellen arbeiteten an der Verproviantierung Belgiens mit. Das Problem der Finanzierung
 wurde im Jahre 1914 zunächst so gelöst, daß die belgische Regierung, die Regierung von Großbritannien
 und die Banque Nationale de Belgique aus ihren Guthaben im Auslande die notwendigen Mittel
zur Verfügung stellten. Vom Jahre 1915 an war eine Zahlungsmöglichkeit an das Ausland aus den besetzten
 Gebieten nicht mehr vorhanden. Gleichzeitig konnte die belgische Staatsregierung ihren finanziellen
 Verpflichtungen gegenüber ihren im besetzten Gebiet zurückgebliebenen Beamten, die nicht für
die Besatzungsbehörde arbeiteten, nicht mehr direkt nachkommen. Die Schwierigkeiten, die sich aus
diesen beiden Tatsachen ergaben, wurden durch eine Verkoppelung der belgischen Staatsverwaltung
und des Verproviantierungssystems gelöst. Das erwähnte Comit6 National übernahm die Verpflichtungen
der belgischen Staatsverwaltung, soweit sie unbedingt während des Krieges erfüllt werden mußten.
Die belgische Regierung in Le Havre stellte ihm dafür monatlich bestimmte Summen zur Verfügung, mit
denen die Bezahlung der Lebensmitteleinfuhr möglich wurde. Diese erforderte vom 1. Januar 1915 bis zum
31. Dezember 1916 monatlich 25 Millionen fr., vom 1. Januar 1917 bis zum 30. Juni 1917 monatlich
37'/, Millionen fr. und von da an monatlich 15 Millionen Dollar, die direkt vom Schatzamte der Vereinigten
 Staaten zur Verfügung gestellt wurden.
Der Aufwand für den in Tätigkeit gebliebenen Teil der Staatsverwaltung konnte im wesentlichen
aus den Eingängen des bestehenden Abgabensystems gedeckt werden, wenn es auch infolge der wirtschaftlichen
 Zerrüttung des Landes nur geringere Einnahmen als vor dem Kriege bringen konnte.
Die Gesetzgebung des Generalgouvernements suchte dem durch einen Ausbau der direkten Steuern,
vor allen Dingen durch Einführung einer progressiven Einkommen- und Vermögensteuer abzuhelfen,
doch widersetzte sich die belgische Verwaltung diesen Absichten und erklärte sich nur zu einer
gewissen Erweiterung und Ergänzung der bestehenden Steuern bereit. So wurde die Gewerbesteuer für
die Großbetriebe und die Aktiengesellschaften jetzt entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit erhoben, die
Verbrauchsteuern wurden erhöht und ein Branntweinmonopol eingeführt. Außerdem wurden spezielle
Steuern, z. B. für die Theater sowie auf die Reserven der Gesellschaften und auf den ländlichen Grundbesitz,
 erhoben. Die umfangreichen Befreiungen von der Grundsteuer wurden beseitigt.
Das deutsche Generalgouvernement versuchte außerdem eine Steuer für die ins Ausland Geflüchteten
zu erheben und zwar in Höhe des Zehnfachen der Personalsteuerveranlagung für 1914. Da jedoch das
Generalgouvernement bei der Eintreibung dieser Steuer auf die Mithilfe der belgischen Verwaltung angewiesen
 war, kam sie bei deren passivem Widerstand nicht zur Durchführung.
Durch diese Maßnahmen der Steuerpolitik konnten die zum Ausgleich der vorhandenen Verpflichtungen
der Verwaltung notwendigen Einnahmen geschaffen werden, dagegen blieben dem belgischen Staate aus
der Einstellung des Schuldendienstes und vielfach notwendigen Gehaltseinschränkungen Verpflichtungen
für die Zeit nach Friedensschluß offen, die allmählich einen großen Umfang annahmen. Ihre Abwicklung
nach Kriegsende erforderte außerordentliche Mittel.
Besondere Aufgaben auf finanziellem Gebiete erwuchsen den belgischen Kommunen. Die wichtigste
war bei der völligen Desorganisation der Wirtschaft die Fürsorge für die Arbeitslosen. Außerdem entstanden
 den Kommunen durch die Kriegskontributionen besondere Verpflichtungen. Kontributionen
wurden im ganzen sechsmal ausgeschrieben und von den belgischen Städten durch Vermittlung der
Kreditinstitute in Höhe von 2 280 Millionen fr. geleistet.

87
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        Das Ergebnis der belgischen Kriegsfinanzwirtschaft war etwa eine Verdoppelung der Schuldenlast gegenüber
 der Vorkriegszeit. Die Ententemächte verzichteten nur zum Teil auf die Rückerstattung der Kredite,
die der belgischen Regierung in Le Havre zur Verfügung gestellt worden waren. Auch war es natürlich, daß
der belgische Staat die Anleihen übernahm, die die Kommunen zur Bestreitung der Kontributionen und
der besonderen aus den Kriegsverhältnissen herrührenden Aufwendungen aufgenommen hatten. Die
gesteigerten Lasten des Schuldendienstes waren für die Gesamtgestaltung des belgischen Staatshaushaltes
der Nachkriegszeit von erheblicher, aber bei weitem nicht so grundlegender Bedeutung wie in den anderen
kriegführenden Staaten. Weitaus stärkere Ansprüche stellte die Reorganisation von Verwaltung, Heer
und Wirtschaft sowie die Wiederaufbauverpflichtungen.
Il. Die belgische Finanzwirtschaft nach dem Kriege.
a. Die Entwicklung der Ausgaben.
Die belgische Finanzwirtschaft stand bei Kriegsende vor vollkommen neuen Aufgaben. Der Aufgabenkreis
 des Staates wurde in großzügiger Weise erweitert, da ein gewisser 0 ptimismus bezüglich der Beurteilung
der weiteren finanziellen Entwicklung herrschte. Insbesondere wurde auf die Finanzierung aus Reparationseinnahmen
 zur Durchführung des Wiederaufbaus gerechnet. Das erste Finanzjahr nach Kriegsende war
überdies mit der Abwicklung aller Verpflichtungen belastet, die während des Krieges unerledigt geblieben
waren. Erhebliche Aufwendungen des Staates waren noch für die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung
 notwendig. Alle diese Aufgaben erforderten besondere Maßnahmen zur Beschaffung der notwendigen
 Mittel. Das Steuersystem wurde reformiert, um den gestiegenen »ordentlichen« Staatsbedarf
decken zu können. Der »außerordentliche« Staatsbedarf war auf Deckung durch Inanspruchnahme von
Krediten angewiesen. Es mußten in steigender Höhe kurzfristige Kredite in Anspruch genommen, und auch
das Mittel der Inflation angewandt werden, um das Defizit des Haushalts zu decken. Daraus erwuchsen
wiederum die Schwierigkeiten der belgischen Finanzwirtschaft in den letzten beiden Jahren, Es wurde
die eingehende Sanierung des Jahres 1926 notwendig.
Die besonderen Ausgabenkomplexe der Nachkriegszeit veranlaßten eine Neuregelung der Etatisierung,
Während vor dem Kriege nur unterschieden wurde, ob es sich um laufende Verpflichtungen handelte oder
um einmalige, hauptsächlich für Investierungen dienende, wurde seit 1921 noch gesondert der ganze Kreis
der Ausgaben ausgewiesen, die dem belgischen Staat aus dem Kriege erwachsen waren, und für die er
Ersatzforderungen an Deutschland geltend machte. Sie wurden als Depenses Recowvrables en Execution
des Traites de Paix bezeichnet. Ihr Kreis wurde erstmalig im Etat für 1924, dann auch für 1925 bedeutend
enger gezogen, nachdem sich die mutmaßlichen Eingänge aus Reparationsleistungen übersehen ließen.
Gleichzeitig mit der Aussonderung der Depenses Recowvrables wurden die Staatsbetriebe finanziell verselbständigt,
 da sie angesichts der Aufgaben, die besonders den Verkehrsunternehmungen in der Nachkriegszeit
 gestellt waren, in ihrer Geschäftsführung nach Möglichkeit unbehindert sein sollten. Wenn man
die Bedeutung der Betriebsergebnisse für den belgischen Staatshaushalt der Vorkriegszeit berücksichtigt,
so ist das starke Interesse des Staates an der Umorganisation der Betriebe erklärlich. Die Betriebsergebnisse
 waren in den ersten Jahren nach dem Kriege durch die Desorganisation der belgischen Wirtschaft
stark beeinflußt. Außerdem hatten die Betriebe neben den vom Staate zu bewirkenden Wiederaufbauarbeiten
 verhältnismäßig umfangreiche Neubauten durchzuführen, die nicht aus Betriebseinnahmen,
sondern durch staatliche Zuschüsse gedeckt wurden. Das finanzielle Ergebnis der Betriebsführung stellte
sich nach den Abrechnungen folgendermaßen dar:
Einnahmen Ordentliche Ergebnis des Außerordentliche
Ausgaben ordentlichen Haushalts Ausgaben
-. in Millionen fr,
DO 462 974 — 512 55
Wr 978 1124 — 146 193
De 1.130 1 246 — 116 255
Eh AN 1316 1 264 4-52 177
rer 1473 1472 + 1 239
Dee 2011 2143 — 132 337
De 2 2021) 2.365 — 163 602
9 en 19032) 1.806 u 219
1) Gesechätztes Ergebnis nach Houtart, a.a.0.

AR
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        nd
Eine besondere Rolle spielte in den ersten Nachkriegsjahren das Budget de Ravitaillement. Belgien mußte
das System der Verproviantierung durch staatliche Organisationen so Jange beibehalten, als die durch den
Krieg desorganisierte Wirtschaft eine freie Versorgung des Landes mit Lebensmitteln noch nicht sicherzustellen
 vermochte. Das belgische »Verproviantierungssystem« zeichnete sich durch seinen Umfang und
durch den Versuch einer rationellen Durchführung aus. Das Defizit der Jahre 1919 und 1920 beruhte lediglich
 auf der Politik der Regierung, den Brotpreis künstlich niedrigzuhalten.
Einnahmen Ausgaben Ergebnis
des Budget de Ravitaillement
in_Millionen fr.
DO 618,16 648,12 — 29,9
1920 rd 1 843,63 2.957,91 +— 1.114,28
4921 ern 1 300,81 1 035,83 l_ 264,98
19 44,81 24,45 20,36
IS em 5,15 6,41 1,26
1924) kr 5,65 3,16 2.49
b. Die Entwicklung der Einnahmen.
Das durch die Entwicklung des staatlichen Aufgabenkreises bedingte Anwachsen der belgischen Staatsausgaben
 führte bald nach dem Kriege zu einer tiefgreifenden Steuerreform. Die Unhaltbarkeit des bisherigen
 Steuersystems ergab sich nicht nur aus der Unzulänglichkeit seiner Erträge gegenüber dem gestiegenen
 Staatsbedarf, sondern vor allem daraus, daß angesichts der schweren Opfer, die der Krieg der
ganzen Bevölkerung auferlegt hatte, eine gerechtere Verteilung der Steuerlasten, als es im Steuersystem
der Vorkriegszeit der Fall war, sich nicht länger umgehen ließ. Schon während der Kriegszeit wurden eingehend
 begründete Vorschläge zur Steuerreform sowohl im besetzten Gebiete als durch die Regierung in
Le Havre veröffentlicht. Mit Ende des Krieges erhielten diese mehr oder minder theoretischen Erörterungen
unmittelbar praktische Bedeutung.
Wie in allen anderen. Ländern, deren finanzielle Entwicklung durch den Krieg maßgeblich beeinflußt
wurde, erhob sich auch in Belgien die Forderung, durch eine Kriegsgewinnsteuer die außerordentlichen
Gewinne aus Kriegslieferungen und ihrer Finanzierung zu erfassen. Durch Gesetz vom 3. März 1919 wurde
eine Kriegsgewinnsteuer eingeführt, die alle Gewinne der letzten vier Jahre belasten sollte, soweit sie die
mittleren Gewinne der letzten Vorkriegsjahre übertrafen. Von einer ebenfalls propagierten Vermögensabgabe
 wurde wieder abgesehen, da schon die Durchführung der Kriegsgewinnsteuer infolge des Fehlens
eines geeigneten Steuererhebungsapparates zu einem völligen Mißerfolg geführt hatte. Die Erhebungskosten
 der Kriegsgewinnsteuer übertrafen ihren Ertrag beträchtlich, so daß schon im Jahre 1921 die Erhebung
 eingestellt wurde.
Bei beiden Steuerarten hatte es sich nur um vorübergehende Einnahmen für den Staatsschatz gehandelt.
Unabhängig von diesen außerordentlichen Steuern erfolgte daher die prinzipielle Regelung des Steuerwesens.
 Im Mittelpunkt der Steuerreform stand die Abschaffung der alten sog. direkten Steuern und ihr
Ersatz durch eine progressive Einkommensteuer, Die belgische Einkommensteuer schließt sich nach dem
Gesetz vom 29. Oktober 1919 mit drei Schedulensteuern und einer allgemeinen Einkommensteuer an das
französische System der direkten Besteuerung an. Die drei Schedulensteuern sind:
1. Taxe Foneitre,
2, Taxe Mobiliere,
3. Taxe Professionnelle.
Als Ergänzung der Schedulensteuern dient die allgemeine Einkommensteuer (Supertaxe). Gleichzeitig
mit der Reorganisation der direkten Steuern vollzog sich die Reform der Erbschaftbesteuerung; die Mängel
der Vorkriegszeit wurden beseitigt, und die Steuersätze durchgehend erhöht.
Da auch das neue Steuersystem die Schaflung eines geeigneten Steuererhebungsapparates voraussetzte,
gingen die Erwartungen, die man an das Inkrafttreten der neuen Steuergesetze des Jahres 1919 geknüpft
hatte, nicht unmittelbar in Erfüllung. Als Ergänzung der Einkommensbesteuerung wurden durch Gesetz
vom 8, April 1921 eine Mobiliarsteuer und eine Steuer auf Pferde und Fahrzeuge eingeführt. Man hoffte
dadurch die Ungleichmäßigkeit ausgleichen zu können, die bei der Erhebung der Einkommensteuer notwendigerweise
 solange vorhanden war, als es den Steuerbehörden nicht gelang, genauen Einblick in die
Einkommensverhältnisse der einzelnen Steuerpflichtigen zu erlangen,
1) Voranschlag

xOC
it
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        O{)

Als weiterer Schritt zur Neuordnung des Steuerwesens ist die Einführung einer Umsatzsteuer zu betrachten.
 Es handelt sich dabei um eine allgemeine Umsatzbesteuerung mit äußerst weitgehenden Befreiungen.
 Sie traf im wesentlichen nur die Umsätze des Großhandels, ausgenommen des Exports und
des Lebensmittelhandels, und wurde durch eine Luxussteuer auf den Verkauf gewisser Waren ergänzt.
Dazu kam die Erhöhung der Verbrauchsteuern, vor allem der Tabaksteuer und der Bier- und Branntweinsteuer,
 die erstmalig im Jahre 1919 erfolgte und 1921 und 1923 noch weiter fortgesetzt und auf gewisse
andere Waren sowie auch auf die Zölle ausgedehnt wurde.
Der Erfolg der Steuerreform liegt in dem Anwachsen der Steuereingänge und in der grundsätzlichen
Neuregelung der Verteilung der steuerlichen Lasten. Während für 1913 ein Steuerautkommen von 350 Millionen
 fr. ausgewiesen wurde, wurden für das Jahr 1926 770 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft!) erwartet.
Die Zusammensetzung des Steueraufkommens sollte nach dem Etat 1926 die folgende sein:
UT em
Einkommensteuer... ........ 1 497 34,6
Verbrauchsteuern ................. 0 MM 1 645 38,0
Erbschaftsteuer 2... 7... 145 3,4
Stempelabgaben und Enregistrement ...... 741 17,4
ET 300 6,9
Insgesamt.... 4 328 100,0
Bei dieser Aufstellung sind unter den Verbrauchsteuern die Theatersteuer, die Steuern auf Verkauf von
Tabak und Getränken sowie die Umsatzsteuer eingesetzt. Der Anteil der Einkommensbesteuerung ist
von 1914 bis 1926 um 10 vH gestiegen, der Anteil der Verbrauchsteuern um 9,5 vH gesunken. (Vgl. die
Übersicht auf S. 83.)
c. Der Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben.
1919 1920 1921 1922 1923 1924 19252) 1926?) 19278)
in Millionen fr,
Ordentliche Ausgaben ...... 3416 2085 2 439 2923 3614 4075 5 258 5872 6 341
Außerordentliche Ausgaben . 210 899 1228 1 564 1018 453 487 261 192
Rückzuerstattende Ausgaben 1682 3.017 2.197 2 484 2506 2868 3612 635 580
Unterbilanz der. Betriebe ... 567 339 371 125 238 469 764 122 151
Unterbilanz der Lebensmittel-VerSOTgUNg
 er iu 30 1 114 — =&amp;gt; 1 -
Gesamtausgaben ............. 5905 7484 6230 70% x "707% 7065 10121 6890 7264
Ordentliche Einnahmen. .... 814 1520 2179 3.205 4 168 4 132 4869 6 942 7 902
Außerordentliche Einnahmen 71 9 126 — 3 19 125 190 23
Reparationen ............ do 214 455 1475 1517 194 1108 811 1 002
Betriebsüberschüsse ........ — 265 20 2 SS nt BE
Gesamteinnahmen ............ 895 1749  S 005 4700 8608 6417 6102. A493 8 927
Defizit oder Überschuß ....... — 5010 587 32057 2306 1689 1 748 —409 +553 +16653
Die vorstehende, von dem derzeitigen Finanzminister Baron Houtart in L’Europe Nowvelle Nr. 462
vom 18. Dezember 1926 veröffentlichte Übersicht ist die letzte und gleichzeitig eingehendste Aufstellung
über die finanzielle Entwicklung der letzten Jahre. Die Angaben der Depenses Recowvrables beschränken
sich nicht wie üblich auf die vom Staate selbst geleisteten Summen, sondern schließen die F. inanzierungstätigkeit
 der Federation des Cooperatives pour Dommages de Guerre und der Association Nationale des Industriels
 et Commercants ein. Nicht enthalten sind dagegen die Ausstellung von Schuldtiteln an Kriegsentschädigungsberechtigte
 und die Aufwendungen zur Währungsregulierung im Jahre 1919. (Einlösung
der umlaufenden deutschen Noten).
‚Die Anstrengungen und Erfolge der belgischen Finanzpolitik richteten sich nach dem Kriege in erster
Linie auf den ordentlichen Etat. Das Jahr 1919 hat noch als Ausnahmejahr zu gelten, da in ihm alle Tückständigen
 V erpflichtungen abgedeckt wurden, und die Armee noch auf mobilem Fuße blieb. Bis 1922 erhöhten
 sich die Ausgaben des ordentlichen Etats trotz bedeutender Senkung der Preise erheblich. Die
ST Kutvieang veranlaßte die Bildung einer Commission Technique pour V’Etude des
Serv s de l’Etat im Jahre 1922. Die Reorganisation der Verwaltung war um so notwendiger,
*) Nach Chlepner, a. a. 0., Umrechnung mit Index 565.
*) Vorläufiges Ergebnis.
x Regierungsvoranschlag.
        <pb n="90" />
        GL
als der Tätigkeitsbereich des Staates erweitert worden war, ohne daß der Verwaltungsapparat entsprechend
vervollständigt wurde. Die Erfolge der Sparkommission zeigten sich schon im Etatjahre 1923, in dem die
ordentlichen Ausgaben nur etwa in demselben Verhältnis stiegen, wie die Kaufkraft der Währungseinheit
fiel. Die Zahl der Beamten und Angestellten der Staatsverwaltung (ohne Erwerbsbetriebe) verringerte
sich bis zum 30. April 1924 um 6 554, obwohl die Steuerreform eine Vermehrung der Steuerbeamten notwendig
 machte. Die reinen Verwaltungskosten wiesen bei Berücksichtigung der Kaufkraftverschiebung
1921 gegenüber 1913 eine Steigerung um 227 vH auf, 1924 dagegen nur noch 134 vH.
Die Sanierung der Finanzen schritt verhältnismäßig schnell vorwärts. War 1920 im ordentlichen Haushalt
 noch ein Defizit von fast 25 vH vorhanden, so schloß er für 1922 schon mit einem Überschusse. Erst
1925 erschien erneut ein Defizit, da in diesem Jahre die oben erwähnte Umstellung des Zinsendienstes von
den Depenses Recouwvrables zum ordentlichen Budget erfolgte, die fortschreitende Valutaentwertung den
Zinsendienst der Auslandsschuld erhöhte, und das Preisniveau im Lande sich erneut hob.
Bis zum Jahre 1924 einschließlich zeigen die Abrechnungen ein relativ günstiges Bild. Es wurde bis
1923 ein steigender Teil der Gesamtaufwendungen des Staates aus seinen regelmäßigen Einkünften gedeckt,
so daß nur die Finanzierung des Wiederaufbaues und gewisse einmalige außerordentliche Aufwendungen
auf die Inanspruchnahme von Krediten angewiesen waren. Als 1924 der ordentliche Etat erweitert
wurde, sank naturgemäß sein Überschuß sehr erheblich. Der Investierungsbedarf der Betriebe und ihre
Unterbilanz mußte daher im Gegensatz zu den Vorjahren ebenfalls aus Anleihen finanziert werden. Im
Jahre 1925 trat die Krise der belgischen Finanzwirtschaft offen zutage.
Abrechnung Voranschlag Abrechnung
1924?) 1925 19251)
in Millionen fr,
Ordentliche Ausgaben .............. 4.075 4 247 5 258
Außerordentliche Ausgaben ......... 453 621 487
Rückzuerstattende Ausgaben ....... 2 868 (977) 3612
Unterbilanz der Betriebe ......... 469 282 764
Gesamtausgaben ....0.0..000440 7 865 6127 10 121
Ordentliche Einnahmen ......... 4 132 4 268 4 869
Außerordentliche Einnahmen ..... 19 110 125
Reparationen ..............0+100+44 1964 977 1.108
Betriebsüberschüsse?) .............: 2 — —
Gesamteinnahmen +.............+.. 6117 4 268 6 102
Me 1 748 1 859 4 019
Die Gegenüberstellung von Voranschlag und Abrechnung für 1925 stößt auf Schwierigkeiten, da in den
Depenses Recouvrables des Voranschlages die Aufwendungen der Wiederaufbaugesellschaften nicht enthalten
 sind. Aber auch bei Ausschaltung dieses Ausgabenkomplexes zeigen sich die Schwierigkeiten, denen
sich die Regierung im Jahre 1925 gegenübersah. Die Ausgaben des ordentlichen Budgets lagen etwa um
{ Milliarde höher, als sie im Voranschlag eingesetzt waren. Das Schuldenabkommen mit den Vereinigten
Staaten war im Voranschlag nicht berücksichtigt worden, doch beeinflußten die daraus erwachsenden Verpflichtungen
 schon die Finanzgebarung von 1925. Die fortschreitende Währungsverschlechterung trug
wesentlich zur Erhöhung der Ausgaben bei. Die ordentlichen Einnahmen konnten, trotz der Einführung
neuer Steuern und Erhöhung der bestehenden, nur um 600 Millionen gesteigert werden. Ersparnisse bei
den außerordentlichen Ausgaben vermochten das Defizit nicht ganz zu beseitigen. Die Erhöhung der
Depenses Recowvrables beruht allerdings zum größten Teil lediglich auf einer Änderung in der Finanzierung
des Wiederaufbaues, die schon das Ergebnis von 1924 beeinflußt hat. Im Jahre 1924 übernahm die
neugegründete Association des Industriels et Commercants die Verpflichtung, die Vorschüsse der Soci&amp;amp;te de
Cr6dit 4 U Industrie auf Schadensersatzansprüche zurückzuzahlen. Diese Transaktion, die Houtart zu den
Staatsausgaben rechnet, erforderte die Aufnahme einer Anleihe von 3 Milliarden fr., die teils 1924, teils
{925 mobilisiert wurde. Trotzdem erfordern die Deöpenses Recowvrables auch nach Berücksichtigung der
deutschen Zahlungen immer noch erhebliche Staatsmittel.
Die Situation des Jahres 1925 wurde noch dadurch verschärft, daß gleichzeitig mit der allgemeinen
Verschlechterung der Finanzlage durch die erforderliche Schuldenkonsolidierung besondere Anforderungen
an den Staatsschatz gestellt wurden.
*) Nach Houtart. a. a. 0.
*) Überschuß des Budget de Ravitaillement.

a?
{19
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        7
Das beträchtliche Defizit der Nachkriegsetats hatte die Staatsverschuldung von Jahr zu Jahr ansteigen
lassen. Die belgische Staatsschuld, die sich bei Ausbruch des Krieges auf 4,98 Milliarden fr. belief, erreichte!)

am 31. Dezember 1920 ......... 29,3 Milliarden fr.
SE: k LOB ee O8 x
» 81. 1928... 3605
BET HS A
&amp;gt;» Bl ? U
&amp;gt; 30. September 1925°) ........ 58,1
230. Oktober  1926%) ........ 57,2
Vor dem Kriege handelte es sich vorwiegend um inländische langfristige Verschuldung; das ausländische
Kapital wurde zum ersten Male im März 1914 an einer belgischen Staatsanleihe von 12 Millionen £ interessiert;
 am 15. August 1914 betrug bei einer Gesamtschuld von 4982 Millionen fr. die schwebende Verschuldung
 504 Millionen fr. Dieses Verhältnis ist durch Kriegs- und Nachkriegswirtschaft völlig verschoben
 worden. Am 30. September 1925 entfielen von 58,1 Milliarden fr, Gesamtschuld 26,2 Milliarden fr.
auf ausländische Verschuldung, die unfundierten Schulden betrugen 16,8 Milliarden fr., einschließlich des
Vorschusses, den die Banque Nationale dem Staate 1919 für Zwecke der Währungsregulierung gewährt hatte.
Es war dem Staate zwar gelungen, bis 1925 das nicht zu vermeidende Defizit des Budgets durch Anleihen
und kurzfristige Kredite zu decken, doch mußte sich diese Finanzierungsmethode rächen, sobald die
Termine der kurzfristigen Kredite abgelaufen waren.
Die »Schwebende Schuld« bedeutete wegen ihres verhältnismäßig großen Umfanges eine dauernde Ge-Jährdung
 der Finanzlage. Solange die Kaufkraft der Währung nicht wesentlich sank, machten die
Fälligkeitstermine der Schatzwechsel keine besonderen Schwierigkeiten. In dem Augenblick aber, in dem
nach den Schwankungen der letzten Jahre Wechselkurse und Preise erneut anzogen, also etwa von Mitte
1925 an, wurde das Mißtrauen der Schatzwechselinhaber wieder wach. Die Schwierigkeiten der Schatzwechselerneuerung
 nahmen von Termin zu Termin zu. Zu Beginn des Jahres 1926 war es nicht mehr möglich,
so viel Schatzwechsel unterzubringen, wie zur Kinlösung präsentiert wurden. ‘ Es wurde daher versucht,
durch besonders günstige Verzinsung den Anreiz zum Kauf von Schatzscheinen zu erhöhen, wobei vor
allem an die großen Kreditinstitute gedacht wurde, Außerdem wurden für 35 Millionen Dollar Schatzscheine
 im Auslande untergebracht. Als auch diese, wie sich herausstellte, geringen Möglichkeiten erschöpft
 waren, wurde zunächst die Banque Nationale in Anspruch genommen; da diese sich aber auf die
Dauer weigerte, den Ansprüchen des Staates Genüge zu tun, wurde die Bildung eines Großbankkonsortiums
 propagiert, das eine halbe Milliarde Schatzscheine übernehmen sollte. Dieser Plan scheiterte am
Widerstande der interessierten Institute. Damit blieb als letzter Ausweg die gesetzliche Erhöhung des
Vorschusses der Notenbank an den Staat. Dieser belief sich am 31. Dezember 1924 auf 5,2 Milliarden fr.,
nachdem von 1919 an 600 Millionen fr. des Vorschusses getilgt waren, den die Bank dem Staate zum Zwecke
der Einziehung der in Belgien umlaufenden deutschen Noten gewährt hatte. Die Höhe des gesetzlichen
Vorschusses der Zentralbank wurde zunächst auf den ursprünglichen Betrag von 5,8 Milliarden fr. erhöht,
daneben aber die Bestimmung getroffen, daß die Notenbank bis zu 1,5 Milliarden fr. für Einlösung von
Schatzwechseln vorzuschießen hätte. Der Gesamtvorschuß, der sich schon am 30. September 1925 auf
5 680 Millionen fr. belaufen hatte, stieg indessen bis zum Herbst 1926 auf 6705 Millionen fr,
Bei all diesen Versuchen, die Schwierigkeiten der Situation des Schatzamtes zu beheben, konnte es sich
nur um Notmaßnahmen handeln. Der Verlauf des Jahres 1925 hatte die N otwendigkeit einer neuen Finanzreform
 erwiesen. Diese stand vor der Aufgabe, die Konversion der kurzfristigen Schuld und damit die Beseitigung
 der Inflationsgefahr sowie die Anpassung der Steuersätze an die veränderten Kaufkraftverhältnisse
 durchzuführen. Hierdurch hoffte man die Stabilisierung des Frankkurses und damit die notwendige
Stetigkeit für die Finanzpolitik zu erreichen.
Der erste Sanierungsplan wurde Ende 1925 durch das Ministerium Poullet ausgearbeitet; die wichtigsten
Punkte waren Stabilisierung der Währung mit ausländischer Hilfe und Ausbau des Steuersystems. Das
Reformprogramm kam indessen nicht zur Auswirkung, da die Stabilisierung infolge des Fehlens ausländischer
 Hilfe mißlang, Das Ausland stand den belgischen Verhältnissen um so skeptischer gegenüber, als
die Frage der Konversion der schwebenden, Schuld in dem Sanierungsplane nicht endgültig gelöst war.
Das Ministerium Poullet kam durch diesen offenbaren Mißerfolg zu Fall, und unter fortdauernd schwierigen
V erhältnissen übernahm im Mai 1926 das Ministerium Jaspar die Aufgabe der Sanierung, die es zu einer
zewissen Lösung brachte.
2) Jouvet, a.a. 0.
2) Houtart, a.a.0

ur
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        JS

Die erste Maßnahme des neuen Ministeriums war die Einrichtung des »Tilgungsfonds«. Man ging dabei
von der Erkenntnis aus, daß es sich bei der Stabilisierung hauptsächlich um die Frage der Beseitigung der
kurzfristigen Schulden handelte. Der Tilgungsfonds wird durch alle im Etat regelmäßig für Schuldentilgung
verwandten Summen sowie durch eine jährliche Zuweisung von 1,5 Milliarden fr. dotiert. Diese sollen
aus Steuerzuschlägen erbracht werden, die in den Jahren 1927 bis 1930 erhoben werden.
Auf der Ausgabeseite des Etats wurden ferner erneut einschneidende Sparmaßnahmen durchgeführt.
Die Inangriffnahme aller Bauten wurde hinausgeschoben, die Ausgaben für Heer und Verwaltung eingeschränkt.
 Um dem weiteren Wachsen der kurzfristigen Verschuldung zu steuern, wurden Steuererhöhungen
 eingeführt.
Es wurde am 23. Juli 1926 eine Gesellschaft gegründet, die auf 75 Jahre den Betrieb der Bahnen
übernimmt. Der Staat erhielt dafür 1 Milliarde fr. Stammaktien. Es wurden ferner 10 Milliarden fr. 6prozentige
 Vorzugsaktien geschaffen, die dem Tilgungsfonds zugewiesen wurden.
Die umlaufenden Schatzwechsel wurden gegen Vorzugsaktien, gegen 5prozentige Schatzwechsel mittlerer
Laufzeit, die aus dem Tilgungsfond zu amortisieren sind, oder gegen 7prozentige Spezialschatzwechsel
kurzer Laufzeit umgetauscht. Die entsprechenden Operationen begannen am Anfang August. Es wurden
insgesamt umgetauscht in:
Vorzugsaktient. +. Ver ur Keen re Keen mn ra law #4 208 Millionen fr.
5 prozentige Schatzwechsel mittlerer Laufzeit ......... S »
7 prozentige Spezialschatzwechsel ..................1. „1
Insgesamt .... 5968 Millionen fr
Im Herbst 1926 nahm der Staat eine Anleihe von 100 Millionen Dollar im Auslande auf, mit deren
Ertrag er den Vorschuß der Banque Nationale bis auf 2 Milliarden fr. tilgte.
Die Bank wurde dadurch in den Besitz von Devisen gesetzt, die ihr sowohl die Auffüllung ihres Deckungsfonds
 wie die Durchführung des Kampfes um die Stabilisierung ermöglichten. Für letztere stand ihr außerdem
 ein Kredit ausländischer Notenbanken in Höhe von 35 Millionen Dollar zur Verfügung.
Auf die einzelnen Maßnahmen für die Währungsreform — Erneuerung des Notenbankstatutes, Einführung
 der »Belga« als Währungseinheit im Auslandsverkehr, Einziehung der Noten zu 5 und 20 fr. und
entsprechende Ausgabe von Silbergeld — kann in diesem Zusammenhange nicht näher eingegangen werden.
Das Etatjahr 1926 dürfte infolge der geschilderten Reformen zum ersten Male einen Überschuß (nach
vorläufiger Schätzung 553 Millionen fr.) erbringen. Der Zuschuß für die Staatsbetriebe kommt künftig
in Fortfall, da mit der Neuregelung auf diesem Gebiete die Deckung der Investierungen durch die Betriebe
selbst zu erfolgen hat. Die Betriebe werden als Erwerbsunternehmungen angesehen, die sich selbst zu tragen
haben.
Im Etat für 1927 kommen die neuen Linien der belgischen Finanzpolitik klar zum Ausdruck. Der ordentliche
 Etat hat eine weitere Erhöhung der Ausgaben zu verzeichnen. Sie beruht im wesentlichen auf der
Erhöhung des Schuldendienstes im Zusammenhang mit der 100-Millionen-Dollar Anleihe für die Währungsreform.
 Die Steuereingänge sind mit 6 762 Millionen fr. eingesetzt, die übrigen laufenden Einnahmen mit
1140 Millionen fr.; der Gesamtsumme der Einnahmen von 7902 Millionen fr. stehen Ausgaben von
6 342 Millionen fr. gegenüber, so daß sich ein Überschuß von 1 560 Millionen fr. ergeben würde. Davon
sind 1500 Millionen fr. für den Tilgungsfonds vorgesehen.
Das außerordentliche Budget sieht Ausgaben in Höhe von 192 Millionen fr. vor, denen nur 23 Millionen fr.
Einnahmen gegenüberstehen. Das Defizit wird ausgeglichen durch den Aktivsaldo des Budget Recouvrable.
Im letzteren erscheinen folgende Einnahmen:
1. Leistungen Deutschlands in Millionen {fr.
a) für Besatzungskosten .........4..00000000 HEHE HEE 128
b) für die Verzinsung der Kriegsschuld an die Vereinigten Staaten 77
c) für Restitutionen .......0..00000000 004 r EEE n EHEN EE EEE 32
d) für Reparationen 0... 00. bw. . reiner een ran nh en Kb namen +36
2, Ausgabe von Schuldverschreibungen ............00000000r 440
Insgesamt .... 1113 c
Als Ausgabe des Budget Recowvrable erscheint die Summe von 580 Millionen fr.
Zusammenfassend lassen sich bei der belgischen Finanzentwicklung der Nachkriegszeit vier Abschnitte
unterscheiden. Der erste umfaßt die unmittelbare finanzielle Liquidation des Krieges, ‚vor allem die Abdeckung
 der rückständigen Ausgaben, und umfaßt das Jahr 1919. ‚Der zweite Abschnitt wird gekennzeichnet
durch die Anstrengungen zur Herstellung des Gleichgewichts im ordentlichen Budget und zur Bereiniyung
 der Praxis der Etatisierung. Er dauert von 1920 bis 1924. Der Verlauf der finanziellen Entwicklung
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        - 04 —
gab zu einem gewissen Optimismus Anlaß, bei dem jedoch fast unberücksichtigt blieb, daß der Wiederaufbau
 und alle die in den ersten Nachkriegsjahren sehr weit gefaßten Staatsausgaben, die von Deutschland
 erstattet werden sollten, nur unter Zuhilfenahme kurzfristiger Kredite hatten gedeckt werden können,
Die Schwierigkeiten, die sich hieraus allmählich ergaben, fanden im Etat für 1925 noch keinen Niederschlag.
 Er könnte vielmehr als typischer Ausdruck für den ausklingenden Optimismus angesehen werden,
 der die belgische Finanzpolitik des vorhergehenden Zeitabschnittes bestimmte. Die wirkliche Lage
der Finanzen führte 1925 und 1926 zur offenen Krisis, die den dritten Abschnitt der finanziellen Entwicklung
 der Nachkriegszeit darstellt. Der vierte Abschnitt beginnt mit dem Jahre 1927. Erst jetzt kann davon
gesprochen werden, daß die Konsequenzen aus der Finanzpolitik der Kriegs- und Wiederaufbauzeit gezogen
worden sind, und daß der Etat die durch den Krieg hervorgerufenen dauernden Strukturveränderungen
des Staatshaushaltes wiederspiegelt.
IV. Die Gestaltung der belgischen Staatsfinanzen in der Vor- und der Nachkriegszeit
nach den Etats für 1913 und 1925.
Nach der im vorigen geschilderten Entwicklung kann der Etat für 1925 noch nicht als typischer Ausdruck
 für die normale Finanzpolitik der Nachkriegszeit angesehen werden. Es ist daher auch nur schwer
möglich, aus der Gegenüberstellung der Etats für 1913 und 1925 Schlüsse auf die dauernden Änderungen
in Belgiens Finanzwirtschaft zu ziehen. Allerdings dürfte es sicher sein, daß auch die neuere Finanzgestaltung
 nur diejenigen Tendenzen in verstärktem Maße entwickelt, die als solche bereits im Etat für
1925 vorhanden sind. Über die Entwicklungsrichtung lassen sich dsher auch schon aus dem aufgearbeiteten
 Etat für 1925 wertvolle Anhaltspunkte gewinnen.
Die Gesamtsumme des Etats ist, entsprechend der Ausdehnung des staatlichen Tätigkeitsbereichs:
unter Berücksichtigung der Kaufkraftverschiebung von 486,8 Millionen auf 1 067,3 Millionen fr. gestiegen:
Die Aufwendungen für die eigentliche Staatsverwaltung sind von 253,2 Millionen auf 325,6 Millionen fr-Vorkriegskaufkraft
 angewachsen. Die Erhöhung geht im wesentlichen auf die Reorganisation der Zollund
 Steuerverwaltung, auf die Einrichtung besonderer Verwaltungen für den Wiederaufbau und die
Abwicklung der sonstigen Kriegsverpflichtungen zurück. Die Aufwendungen für den Schuldendienst
(einschl. Verzinsung auswärtiger Kriegsschuld) sind von 145,3 auf 333,9 Millionen fr. gestiegen, die Renten
und Unterstützungen von 27,0 auf 190,9 Millionen fr., die Subventionen von 30,3 auf 82,3 Millionen dr.
Vorkriegskaufkraft. Bei allen drei Ausgabearten beruht die Erhöhung auf dem Wiederaufbau und der
Liquidierung der Kriegsschuld, bei den Subventionen insofern, als die Aufwendungen für den Wiederaufbau
darin enthalten sind.
Anteilmäßig waren die einzelnen Ausgabearten, wie sie der vorliegenden Bearbeitung zugrunde gelegt
worden sind, folgenden Veränderungen unterworfen:
Anteil an den Gesamtstaatsausgaben
1913 1925
vH vH
1. Eigentliche Staatsverwältung ......00000 0 ER KR 52,0 30,5
2. Zinsen und Amortisation der inneren Schuld .............. 29,9 23,6
3. Renten und: Unterstützungelt --- eek er ER EAALEe 5,5 17,9
4 Subventigne . 0. re er FR FERNE A ren 6,2 747
5. Überweisungen. rer rer agree trete 64 12,6
ß. Verzinsung auswärtiger Kriegsschuld ...........:........ -. ; 7,7
100,0 100,0
Auch die einzelnen Ausgabezwecke haben hinsichtlich ihrer Bedeutung innerhalb des Gesamtetats tiefgreifende
 Anderungen erfahren. Legt man den reinen Verwaltungsbedarf zugrunde, so ergibt die Aufarbeitung
 des Nachkriegsetats in folgenden wichtigen Posten eine Veränderung: Es tritt neu auf der
Verwaltungsaufwand für die Liquidation der Verpflichtungen aus dem Kriege, der 12,1 vH des gesamten
Verwaltungsbedarfs beansprucht. Die »Ausgaben auf Grund des Krieges« enthalten jedoch nur einen
Teil der durch den Krieg verursachten Verwaltungsausgaben, da sich unter »Wirtschaft«, speziell bei
den „Öffentlichen Arbeiten« (vgl. S. 392ff.), verhältnismäßig umfangreiche Aufwendungen nicht aussondern
ließen, die mit dem Wiederaufbau des Landes zusammenhängen. Hieraus erklärt sich zum Teil die
Steigerung des Verwaltungsaufwandes für die Wirtschaft von 9,6 auf 19,5 vH. Demgegenüber ist-der
Verwaltungsbedarf für alle anderen Tätigkeitsgebiete des Staates anteilmäßig zurückgegangen, mit Ausnahme
 einer geringfügigen Steigerung bei den »Sozialen Aufgaben«. Der Anteil der Ausgaben für die
Landesverteidigung an der Gesamtsumme des Verwaltungsaufwandes ist von 47.3 auf 39.0 vH zurückgegangen.
        <pb n="94" />
        zz
Gesamt-Staatsausgaben Ausgaben für die eigentliche
Staatsverwaltung
1913 1925 1913 1925
Bruttoausgaben für Vorkriegskaufkraft Vorkriegskaufkraft
in Millionen fr.
Oberste Staatsorgane............... 5,7 2,8 5,6 2,8
Rechtspflege. 4... 19,8 14,3 19,6 14,3
Innere Verwaltung... 2... 19,0 16,6 18,3 16,4
Auswärtige Angelegenheiten......... 5,2 4,3 5,2 4,3
Kolonlal wesen ern 1,5 4,2 1,4 1,3
Landesverteidigung ............7% 119,8 126,9 119,8 126,9
Finanzverwaltung .............. 174,5 440,8 29,1 29,0
Unterricht, Kunst und Wissenschaft. . 56,6 80,3 19,1 19,6
Kirchenweseh eu a HE 8,8 4,1 7,7 4,0
Soziale Aufgaben. ............00 29,3 66,1 8,1 4,2
Wirtschaft rar A a 40,6 70,2 24,3 63,5
Staatliche Erwerbsbetriebe.......... 6,0 8,3 = —
Ausgaben auf Grund des Krieges ... . 228,4 . 39,5
Insgesamt.... 486,8 1.067,3 253,2 325,6
Die weitere Entwicklung der belgischen Finanzwirtschaft dürfte die Struktur des Staatsetats noch
wesentlich ändern. Die rigorosen Sparmaßnahmen, die 1926 durchgeführt und 1927 beabsichtigt sind,
werden den Anteil des Verwaltungsbedarfes an den Gesamtaufwendungen des Staates voraussichtlich
noch weiter vermindern. Die gestiegene Verschuldung wird dagegen eine erhöhte Bedeutung des
Schuldendienstes sowohl für die innere wie für die äußere Schuld mit sich bringen. Besonders wichtig
sind die steigenden Verpflichtungen an das Ausland, die mit dem Schuldenabkommen von Washington
im Jahre 1925 und mit der 100-Millionen-Dollar-Anleihe für die Währungsstabilisierung zusammenhängen.
Demgegenüber dürften die Aufwendungen für Renten und Unterstützungen sowie für Subventionen
mit dem Fortschreiten der Liquidation der Kriegsschäden in ihrer Bedeutung zurückgehen.
Viertes Kapitel.
Die neuere Finanzentwicklung in Italien.
I. Die Finanzlage Italiens in den letzten Jahren vor dem Kriege.
Staatseinnahmen und -ausgaben?!) (Entrate e Spese Effettive)
Haushaltjahr Einnahmen Ausgaben Überschuß oder Zuschuß
(+ oder —)
in 1000 Lire
1903/04. 000 Fe 1 786 356 1.727 626 + 58730
1904/05 000 1 842 963 1 767 446 + 75517
1 1.945 955 1860 514 + 85441
1906/07 ee 1 954 559 1 856 311 + 98248
107/08 1.946 425 1 884 682 + 61743
1908/09 een 2 133 900 2.098 616 + 35290
1909/10 0. er rannte 202 358 2 120 056 + 32302
10/1 2 16 411 2.304 844 + 11567
111 er er 2 306212 2 498 043 — 111 830
1912/18 2 528 873 2 786 365 — 257 492
19134, 2 523 746 2 687 661 — 163 915
a. Die Entwicklung der Ausgaben.
Die staatlichen Verhältnisse Italiens in der Vorkriegszeit sind nur zu verstehen, wenn man sich vor
Augen hält, daß der Einheitsstaat Italien erst ein Gebilde der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ist,
und daß bis dahin mehrere Einzelstaaten nebeneinander bestanden, deren innere Gestaltung die größten
Verschiedenheiten aufwies. Es ist das für alle Verwaltungszweige von weittragender Bedeutung gewesen,
1) Nach Annuario Statistico Italiano, 1905/07 8. 860. 1911 S. 300 und 1914 S. 375

US
        <pb n="95" />
        JG

und es ist kein Zufall, daß der Staatsmann, dem um das Gelingen der staatlichen Einheit Italiens das
größte Verdienst zugesprochen wird, Cavour, auch der erste Finanzminister des neuen Staates gewesen
ist. »Die Aufgabe war nicht leicht, da zu der Beseitigung des Defizits (des sardinischen Staates) noch
die Notwendigkeit kam, für das neue Königreich eine Gerichtsverfassung zu schaffen, und das gesamte
Staatswesen, besonders auch das Heerwesen, neu zu ordnen. Die staatliche Einheit mußte gefestigt
werden, und zwar wurde das auf die verschiedenste Weise versucht, u. a. dadurch, daß eine stärkere
Betätigung auf dem Gebiete der öffentlichen Arbeiten, der Eisenbahnen und des Verkehrswesens überhaupt
 einsetzte, und daß die nationale Wirtschaft, die sich langsam von einer langen Depression erholte
und sich von der ausländischen Herrschaft freizumachen versuchte, gefördert wurde: alles in allem
kamen zu der finanziellen Krisis (des sardinischen Staates) die Schwierigkeiten der politischen und
wirtschaftlichen Befestigung der nationalen Einheit*)«. Es ist daher nicht verwunderlich, daß die ersten
Jahre nach der Gründung des Königreiches mit jährlichen Fehlbeträgen der Staatsfinanzen abschlossen.
Infolge einer sehr weitgehenden Sparpolitik war dieser Zustand im Jahre 1876 überwunden. Nach erneuten
Schwierigkeiten in den neunziger Jahren setzte um die Jahrhundertwende eine Periode der Gesundung
der italienischen Finanzen ein, die erst durch den italienisch-türkischen Krieg ihr. Ende fand und von
sehr günstigem Einflusse auf die Entwicklung der italienischen Wirtschaft war. Das Finanzjahr 1910/11,
das letzte dieser Periode, schloß mit 2 408 Millionen Lire Ausgaben und 2 420 Millionen Lire Einnahmen
ab. Der italienisch-türkische Krieg machte eine weitere Entwicklung in diesem Sinne unmöglich, sowohl
durch die direkt mit dem Kriege zusammenhängenden Ausgaben als auch indirekt durch die Kosten
für den neuerworbenen Kolonialbesitz. Im Voranschlage 1913/14 sind die Nachwirkungen dieses Krieges
unmittelbar nur insofern zu spüren als sich unter den militärischen Ausgaben Posten befinden, die man
im wesentlichen als Demobilmachungsausgaben bezeichnen kann. Außerdem entstanden in Nachwirkung
des italienisch-türkischen Krieges Ausgaben für das Kolonialwesen, die im Etat nicht in Erscheinung
treten, da sie auf dem Wege der Sonderbewilligung genehmigt wurden. Bei der Aufarbeitung sind diese
Posten berücksichtigt worden.
Eine Gegenüberstellung ‚der sogenannten Kntrale e Spese Effettive ergibt für 1913/14 ein Defizit von
rund 164 Millionen Lire, das durch Schuldenaufnahmen etatmäßig gedeckt worden ist, so daß rechnerisch
der Voranschlag für 1913/14 mit einem Überschusse von 31 Millionen Lire abschließt. Berücksichtigt man
außerdem die erwähnte Sonderbewilligung für die neuerworbenen Kolonien, die für 1913/14 mit nicht
yanz 30 Millionen Lire in die Aufarbeitung einbezogen wurde, so verschwindet auch dieser rechnungsmäßige
Überschuß, und die Ausgaben und Einnahmen erscheinen in ungefähr gleicher Höhe.
Bei Betrachtung der im Voranschlage für 1913/14 vorgesehenen Ausgaben fällt das starke Übergewicht
der Ausgaben für Landesverteidigung in die Augen; Sie machen von den Ausgaben für die eigentliche
Staatsverwaltung mehr als die Hälfte (51,4 vH), von den Gesamtausgaben beinahe ein Drittel (31,5 vH)
aus. Wenn in diesen Ausgaben auch zum Teile noch Abwicklungskosten aus dem italienisch-türkischen
Kriege enthalten sind, so lassen sie andrerseits die durch die politischen Verhältnisse der letzten Jahre
bedingte Unsicherheit erkennen, die mit der Möglichkeit größerer kriegerischer Verwicklungen rechnen
ließ. An zweiter Stelle innerhalb der Gesamtausgaben stehen die Ausgaben für den Schuldendienst mit
23,1 vH des Gesamtbedarfes. Die Höhe der Staatsschuld ist eine Folge der im vorstehenden kurz
geschilderten Finanzentwicklung Italiens, in deren Verlauf der italienische Staat vielfach zur Schuldenaufnahme
 gezwungen war, um die schwierigen Aufgaben zu lösen, vor denen das verhältnismäßig junge
Staatsgebilde bei der Assimilierung der verschiedensten Verwaltungssysteme stand.
b. Die Entwicklung der Einnahmen.
Die Tatsache, daß Italien erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Einheitsstaat wurde, kommt
finanzpolitisch auch in der Gestaltung der Einnahmen in stärkstem Maße zum Ausdruck. Auch auf
diesem Gebiete galt es für das neue Königreich, die verschiedenartigen Systeme der Einzelstaaten allmählich
 zusammenzufassen, doch sind vor dem Kriege noch nicht alle Ungleichheiten in der italienischen
Besteuerung beseitigt. Dies gilt besonders für die Besteuerung von Grund und Boden, deren Vereinheitlichung
 durch Neuaufstellung eines gleichmäßigen Katasters zwar schon früher angeregt, aber nur
zu einem geringen Teile gelungen war.
Die Besteuerung des Bodenertrages unterlag mithin verschiedenen Maßstäben, da die neue Katastrierung
 erst in wenigen Provinzen vollendet war, in den übrigen jedoch die Bemessung der Steuer nach
den alten Katastern erfolgte, die überwiegend aus der Zeit vor Errichtung des Einheitsstaates stammten.
Noch schwerer als die Ungleichheiten innerhalb der Immobiliarertragsbesteuerung wogen die Nachteile,
die sich aus dem Nebeneinanderbestehen der Steuern auf den Immobiliarertrag und der einkommensteuerähnlichen
 Mobiliarertragsteuer ergaben. Letztere sollte den Ertrag des beweglichen Vermögens
1) Griziotti, a.a. O., S. 10.
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        in gleichem Ausmaße treffen wie jene den Ertrag aus Immobiliarvermögen, Ganz allgemein ergab sich
aus den vorstehenden Ungleichheiten der Veranlagung eine weitgehende Schädigung der Steuermoral.
Die zahlreichen Mängel, die der Mobiliarertragsteuer seit ihrer Einführung im Jahre 1864 anhafteten,
wuchsen mit der steigenden Bedeutung von Handel, Gewerbe und Lohnarbeit, um so mehr, als eine
Gewerbesteuer fehlte, die, als Ertragsteuer wie die Grund- und Gebäudesteuer ausgebildet, die Ausgestaltung
 der Mobiliarertragsteuer zu einer Einkommensteuer ermöglicht hätte. Trotz zahlreicher
Reformvorschläge, die jedoch nicht in der gleichen Weise im Mittelpunkt finanzpolitischer Erörterungen
standen wie in Frankreich, blieb dieses System erhalten, da die auf steuerlichem Gebiete überwiegend
liberal eingestellten Regierungen der Vorkriegszeit eine allgemeine Einkommensteuer nach englischen
oder deutschen Vorbildern angesichts der Deklarationsfeindlichkeit der italienischen Steuerzahler nicht
für ratsam erachteten. Erschwerend wirkte endlich die weitverbreitete Abneigung gegen eine Vermögensteuer,
 die nach Einführung einer allgemeinen Einkommensteuer in greifbare Nähe gerückt wäre.
Aus diesen Mängeln im System der direkten Steuern ergibt sich die entscheidende Bedeutung der
Verbrauchsabgaben und der Vermögensverkehrsteuern für das italienische Finanzsystem der Vorkriegszeit.
 In engem Zusammenhang damit steht die Schwierigkeit, in Zeiten vermehrten Finanzbedarfes die
Steuereinnahmen entsprechend zu steigern, da die Verbrauchsabgaben in der Regel zum Teil auch Güter
belasten, deren Verbrauch nicht unbedingt für die Lebenshaltung notwendig ist und daher gerade in
solchen Perioden häufig eingeschränkt wird. Besonders trifit das dann zu, wenn zur Steigerung der
Ergiebigkeit solcher Abgaben die Steuersätze heraufgesetzt werden, so daß auf diesem Wege nur
selten der Steuerertrag erhöht wird, häufig sogar im Gegenteil durch die Konsumverminderung zurückgeht.
 Ähnliches, wenn auch in abgeschwächtem Maße, gilt von den Vermögensverkehrsteuern, die bei
der weiten Ausdehnung des Stempel- und Registerzwanges für die italienischen Finanzen von großer
Bedeutung sind. Diese Schwierigkeiten der Einnahmesteigerung machten sich bereits bemerkbar, als
durch den italienisch-türkischen Krieg ein gesteigerter Finanzbedarf entstand.
In den Nachwirkungen des Kolonialkrieges, insbesondere in den durch ihn erhöhten Schuldenlasten
sowie in den geringen Möglichkeiten der Ertragsteigerung im italienischen Steuersystem der Vorkriegszeit
liegen die wichtigsten Faktoren für Italiens ungenügende finanzielle Kriegsbereitschaft.
Il. Die italienische Finanzwirtschaft während des Krieges.
Staatseinnahmen und -Ausgaben (Entrate e Spese Effettive)*).
Einnahmen Ausgaben Defizit
in 1000 Lire
1914/00 0A NE 2 559 959 5 395 397 2 835 438
(915/16... 7.0 2a 3 733 734 10 625 242 6 891 508
96/1 5 345 044 17 595 259 12 250 215
OT ea 7 532 766 25 298 807 17 766 041
OS nn 9 675 845 32 451 576 22 775 731
a. Die Entwicklung der Ausgaben.
Die Entwicklung der italienischen Finanzen in den Jahren 1914 bis 1918 war bedingt durch die Kosten
des Weltkrieges. Schon in der Zeit der Neutralität Italiens führte die unmittelbare Nachbarschaft der
kriegführenden Staaten zu einer wesentlichen Steigerung der italienischen Ausgaben für Landesverteidigung.
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der wichtigsten Ausgaben für die Zeit von 1913/14 bis 1918/19:
Jahr Rüstungs- Schulden- Sonstige
ausgaben dienst Ausgaben
in Millionen Lire (Originalziffern)
DB 918 530 1 238
1914/1bee 3 226 569 1600
19160 a 8 262 735 1628
1916/17... 0400001 114636 1 148 1812
1917/18000 21290 1 684 2.384
1918/1190... 0.0 26 635 2624 3.192
Die sprunghafte Steigerung der Staatsausgaben während des Krieges ist nicht allein durch das Hinzutreten
 der eigentlich militärischen Kriegskosten bedingt. Es ergab sich auch die Notwendigkeit,
die staatliche Wirtschaftspolitik zu erweitern. Neben den im Verlauf des Krieges sich dauernd steigernden
 Maßnahmen für die landwirtschaftliche Produktion, die für Italien so wichtige Brennstoffwirtschaft.
 sowie für die Eisenbahnen, die bei der weitgehenden Lahmlegung der Küstenschiffahrt den
1) Nach Annuario Statistico Italiano. 1919—1921, Roma 1925, S. 462.

7
        <pb n="97" />
        5

ganzen Binnenverkehr zu bewältigen hatten, ging der Staat zu einer umfassenden Verpflegungspolitik
über. Eine besondere Bedeutung erlangten die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Seeschiffahrt,
um die Sicherstellung der Zufuhr aus dem Auslande zu gewährleisten. Als dieses Ziel durch die
Schiffahrtssubventionen nicht mehr zu erreichen war, wurde die Handelsflotte durch den Staat gechartert?).

Daneben versuchte der Staat durch Förderung und künstliche Beschleunigung des Industrialisierungsprozesses,
 die Wirtschaft von der ausländischen Versorgung unabhängig zu machen. Schon bei Schaffung
vieler dieser neuen Industrien stand zu erwarten, daß eine Rentabilität nach Friedensschluß infolge
Fehlens einer nationalen Kohlen- und Rohstoffbasis auf längere Zeit hinaus nicht zu erzielen sein würde.
Die Wirtschaftspolitik der Nachkriegszeit sah sich dann auch gezwungen, zu Schutzzöllen im Interesse
der neu geschaffenen Wirtschaftszweige ihre Zuflucht zu nehmen.
Die Vermehrung der Staatsaufgaben während des Krieges findet in der Einsetzung einiger neuer Ministerien
 ihren Ausdruck. So wurde 1916 ein besonderes Transportministerium (Ministero dei Trasporti
Marittimi e Ferroviart), 1917 ein Kriegswohlfahrts- und Pensionsministerium (Ministero Assistenza
Militare e Pensioni di Guerra) sowie ein Verpflegungsministerium ( Ministero Approvigionamento e Consumi)
 und 1918 das Ministerium für die befreiten Gebiete (Ministero delle Terre Liberate) geschaffen.
Bei einem Vergleich der durch die einzelnen Ministerien bewirkten Aufwendungen tritt neben dem
Emporschnellen der Rüstungsausgaben das Steigen der Pensionslasten hervor.
b. Die Entwicklung der Einnahmen,
Um den Finanzbedarf zu decken, mußte man versuchen, den Ertrag der direkten Steuern’ zu steigern,
da eine Ertragserhöhung der indirekten Steuern und Gebühren infolge der Kriegsverhältnisse nur beschränkt
 möglich erschien. Die beiden folgenden Übersichten zeigen, und zwar zunächst in absoluten
Zahlen, dann in Form eines Index unter Zugrundelegung der Verhältnisse von 1913/14, in welchem Maße
es gelang, die direkten und indirekten Steuern und die Gebühren zur Kriegsfinanzierung heranzuziehen.
Bemerkenswert sind dabei die Zahlen der' dritten Übersicht, die das Aufkommen der verschiedenen
Abgabearten in Prozent des gesamten Steueraufkommens ausdrücken. Die durch den Krieg bedingte
Umstellung des italienischen Steuersystems wird am besten dadurch gekennzeichnet, daß 1913/14 auf
die indirekten Steuern 55,4 vH des Steueraufkommens, auf die direkten nur 32,1 vH entfielen, dagegen
1918/19 46.4 vH auf die indirekten und 41,8 vH auf die direkten Steuern.
Aufkommen) in Millionen Lire der
Finanzjahr direkten Steuern ” indirekten Steuern / Gebühren
Original- | Vorkriegs-  Original- | Vorkriegs- Original- | Vorkriegsnn
 _ zilfern | kaufkraft | ziffern | kaufkraft ziffern | Kaufkraft
1913/14 rer 618 612 1.068 1.057 242 240
1914/18. he 672 622 932 863 243 224
196 808 647 1.239 991 279 223
1916/17 kr 1.167 870 1631 1215 397 295
17/8 1.658 987 2070 1.232 507 302
1918/19... 2251 1.643 2.498 1.824 634 463
Aufkommen) der verschiedenen Abgabearten in der Kriegszeit
im Vergleich zum letzten Vorkriegsjahr (1913/14 — 100)
Finanzjahr direkte Steuern ‚indirekte Steuern Gebühren a
Original- | Vorkriegs- | Original- rieas- I Oripinal- ps
LI | “| RE
1913/14... 40.5 100 100 100 100 100 100
Less 109 102 87 82 100 N 94
196 131 106 116 | 94 115 93
19167 189 142 153 | 115 165 124
IB 268 148 194.1 117 209 115
1918/10... 364 268 234 173 262 193
1) Nach Jones, a. a. 0. S. 351.
2) Nach Teresio Gola, Le Svpese e le Entrate dello Stato nel’ _Ultimo Dodicennio, in B. Griziotti, a. a. 0., S. 182
        <pb n="98" />
        JI

Anteile der verschiedenen Abgabearten
Finanzjahr an den Gesamteinnahmen in vH an den Besae Sfr rauerem men
‚ri | ne | oem Si | Be | Getaneen
ie 24,6 | 42,4 9,6 32,1 | 55,4 12,5
1914/16. 26,3 | 36,4 9,5 | 36,4 | 505 13,1
16/6 AR 7,5 34,7. 1 533 20
167-0 Jane / 31,0 7,4 ss £ su 12,4
19T 22,0 27,4 6,7 39,1 487 12,0
1918/10. 23,3 25,8 f 41,8 46.4 11,8
Wie die vorstehenden Übersichten zeigen, erfuhren die Einnahmen aus indirekten Steuern und aus Gebühren
 nach Kriegsbeginn zunächst beträchtliche Rückschläge, während es bei den direkten Steuern gelang,
einen Kinnahmerückgang zu vermeiden. Die Steuern auf Einkommen und Vermögen konnten jedoch in-[olge
 ihrer zahlreichen Mängel, vornehmlich einer gewissen Überalterung, nur unter großen Schwierigkeiten
 zu einer Haupteinnahmequelle des Staates herangebildet werden, nachdem sie an Bedeutung in der
Vorkriegszeit stets nach den indirekten Steuern rangiert hatten. Die Schwierigkeiten lagen insbesondere
in den großen Ungleichheiten, die sich.zwischen den auf Grund von Ertragskatastern normierten Ertragsteuern
 und der einkommensteuerähnlichen Mobiliarertragsteuer herausgebildet hatten (vgl. S. 96).
Kine grundlegende Reform war im Augenblick unmöglich. Die Gesetzgebung ging daher über proportionale
»Kriegszuschläge« und progressiven Ausbau einzelner Tarifteile dazu über, die Lücken des alten Systems
durch eine Anzahl neuer Steuerformen auszufüllen, die besonders im Kriege neu entstandene Einkommensquellen
 treffen sollten. Diese Kriegssteuern waren vornehmlich in der zweiten Hälfte des Krieges für die
Staatskasse von Bedeutung; sie erbrachten bei Kriegsende (Etatjahr 1918/19) 1 206,5 Millionen Lire, d. h.
mehr als die drei übrigen direkten Steuern zusammen (851,8 Millionen Lire). Unter den letzteren zeigte
nur die Mobiliarertragsteuer eine gewisse Anpassungsfähigkeit an den erhöhten Staatsbedarf.
Da somit nur ein kleiner Teil der Gesamtausgaben, keineswegs aber die eigentlichen Kriegskosten, durch
ordentliche Einnahmen gedeckt werden konnte, mußte Italien schon frühzeitig für die Beschaffung außerordentlicher
 Mittel sorgen. Erschwerend fiel dabei ins Gewicht, daß die Finanzlage Italiens schon vor Ausbruch
 des Weltkrieges durch den Kolonialkrieg in Tripolis und die Verstaatlichung der Eisenbahnen
angespannt war; allein die Eisenbahnschuld belief sich bei Kriegsbeginn auf 2 929,4 Millionen Lire. Dank
dem verspäteten Eintritt in den Krieg konnte Italien jedoch seine finanzielle Kriegsbereitschaft durch
eine »Rüstungsanleihe« verbessern, die noch während der Zeit der Neutralität begeben wurde.
Die Gesamtausgaben Italiens während der Kriegsjahre fanden, wie nachstehende Übersicht zeigt?), in
immer steigendem Maße durch Schuldenaufnahme Deckung.
1914 1915 1916 1917 1918 1915—1918
in Millionen Dollar Vorkriegskaufkraft ?)
Einnahmen aus Steuern, Monopolen
und Betriebsverwaltungen ...... 458 424 402 426 384 1 636
Schuldenaufnahme. 2..0..00..0000 7 32 507 778. 3010 937 3.232
Insgesamt .... 490° 931 1.180 1.436 1 321 4 868
Sieht man die Einnahmen des Jahres 1914 in Höhe von 490 Millionen Dollar Vorkriegskaufkraft als
diejenigen an, die zur Deckung des Bedarfs eines Normaljahres erforderlich waren, so ergeben sich nach
Abzug dieses Normalbedarfs vom Gesamtbedarf der einzelnen Kriegsjahre als reine Kriegskosten die {folgenden
 Summen (in Millionen Dollar Vorkriegskaufkraft):
1915 1916 1917 1918 1915—1918
441 690 946 831 2.908
Hieraus ergibt sich, daß nicht nur die Kriegskosten, sondern auch ein Teil der »Normalausgaben«
während der Kriegszeit (1915—1918) durch Schuldenaufnahme finanziert worden sind.
Zeigte schon das Vorwiegen außerordentlicher Deckungsmittel eine stärkere Anlehnung an das
französische als an das englische Vorbild, so prägte sich diese Tendenz in der Wahl der Schuldengattungen
 und der starken Aufnahme unfundierter Schulden in noch höherem Maße aus. Wenn
*) Nach einer Berechnung von Fisk, a.a. 0.
*) Von Fisk, a. a. O., über den Großhandelsindex umgerechnet.
        <pb n="99" />
        I
trotzdem 49,8 vH der gesamten Kriegskosten durch fundierte Schulden gedeckt werden konnten, so
liegt dies an den Bemühungen der Regierung, trotz anfänglicher Mißerfolge Anleihen zu begeben und
schwebende Verpflichtungen durch Anleihen abzulösen. Die fundierte Kriegsschuld besteht aus 6 Kriegsanleihen
 (Prestiti Nazionali), deren letzte jedoch erst im November 1918 aufgenommen wurde und mithin
nicht mehr der unmittelbaren Kriegsfinanzierung diente. Der Barerlös aus den fünf Kriegsanleihen erreichte
122421 Millionen Lire. Der Zinsfuß, der bei den beiden ersten noch 41/, vH betrug, mußte für die folgenden
auf 5 vH erhöht werden. Die Realverzinsung zeigte eine noch stärkere Steigerung, da der Emissionskurs der
späteren Anleihen herabgesetzt wurde. Hierzu tritt noch die Steuerfreiheit der Anleihen von der Mobiliarertragsteuer,
 die gegenüber Wertpapieren mit 20 vH (ohne Provinzial- und Kommunalzuschläge) zur Anwendung
 gelangte. Mit Ausnahme der »Rüstungsanleihe« vom Jahre 1915 folgten die Anleihen in einjährigen
 Abständen. Im Gegensatz zur früheren italienischen Rentenschuld waren für die ersten drei Kriegsanleihen
 feste Rückzahlungstermine vorgesehen, während für die folgenden die Möglichkeit späterer Konvertierung
 vorbehalten wurde. Außerdem fuhr das Schatzamt fort, langfristige Schatzanweisungen auszugeben,
 deren Summe Ende 1918 3 819,9 Millionen Lire erreichte. Ihre Laufzeit betrug 3 bzw.
5 Jahrel). Trotz Steigerung der ausgegebenen Summe erfolgte, wie in Großbritannien, keine nennenswerte
 Differenzierung der aus der Vorkriegszeit übernommenen Typen.
Die unfundierte Schuld bestand überwiegend aus Schatzwechseln, deren Summe sich Ende 1918 auf
{1 758 Millionen Lire belief; ihr Zinsfuß richtete sich im wesentlichen nach dem Diskontsätze.
Daneben griff der Staat in recht erheblichem Maße zur Neuemission von Zahlungsmitteln, und zwar
sowohl durch Vermehrung der Staatsnoten (Biglietti di Stato) als durch Inanspruchnahme von Krediten
der Notenbanken. Der Höchstbetrag der vom Staate auszugebenden Noten betrug seit dem Gesetze vom
Dezember 1910 500 Millionen Lire. Diese Grenze wurde nach mehrfachen Änderungen im November 1918
bis auf 2200 Millionen Lire erhöht.
Bei der Kreditgewährung der Notenbanken sind die statutarischen von den außerordentlichen
Vorschüssen zu unterscheiden. Die Grenze der Vorschüsse‘ an den Staat, zu denen die drei
Notenbanken durch ihr Statut verpflichtet waren, betrug vor dem / Kriege 155 Millionen Lire.
Dieser. Betrag wurde durch Gesetz vom September 1914 und Mai 1915 auf 485 Millionen Lire erhöht.
Außerdem wurden die Notenbanken durch Gesetz vom Dezember 1915 gehalten, gegen */,prozentige
Schatzscheine der Regierung außerordentliche Vorschüsse bis zur Höhe von 400 Millionen Lire zu gewähren.
 Dieser Höchstsatz wurde durch mehrfache Änderungen, letztmalig im Juni 1918, bis auf 4 850 Millionen
 Lire gesteigert?). Neben diesen beiden gesetzlich bestimmten Vorschüssen wurden in einer Reihe von
Sonderfällen staatlicherseits Notenbankkredite in Anspruch genommen. So erhielt u. a. die Cassa Depositi
 e Prestiti, die gesetzlich verpflichtet war, die Hälfte ihrer verfügbaren Gelder in Staatspapieren anzulegen,
 nach Kriegsausbruch von der Banca d’Italia ein Darlehen. von 100 Millionen Lire zur Weitergabe
an in Not geratene Provinzen und Gemeinden. Weiterhin nahm das Schatzamt einen Notenkredit von
200 Millionen Lire für den Kontokorrentverkehr mit der Cassa Depositi e Prestiti bei den Notenbanken
auf. Eine Fundierung aller derartigen Darlehen erfolgte durch ihre Ablösung mittels Eintragung von
100 Millionen Lire 3!/,prozentiger italienischer Rente in das Staatsschuldbuch zugunsten der Notenbanken
 Banknotenumlauf darunter zur Weiterfür
 Staatsrechnung gabe an Dritte
in Millionen Lire
31.12. 10914 4.0. 7 743,9
31 12 Dr 2 069,3
91.12.1906. 2 554,2 ;
31.12.1917 0 en 5 833,0 1 364,3
31. 12. 1918 EA 7.165,5 1.750,5
{IL Die italienische Finanzwirtschaft nach dem Kriege.
a. Die Entwicklung der Ausgaben,
Das Ergebnis der Kriegsfinanzierung war eine außerordentliche Steigerung der Schuldenlast des italienischen
 Staates und eine starke Unübersichtlichkeit des Steuersystems infolge der Einführung der verschiedenen
 Kriegsteuern,
Die Steigerung der Ausgaben in der Nachkriegszeit ist in erster Linie mit dem erhöhten Bedarf für den
Schuldendienst zu erklären. Dabei ist zu berücksichtigen, daß für die ersten Jahre der Nachkriegszeit
der Dienst für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Auslande ruhte, und es erst im Jahre 1925 zu einer
Regelung mit den beiden Gläubigerstaaten, den Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien, kam,
1) Nach Dierschke und Müller, a. a. 0., 8. 2751.
2) Stefani, a.a. O., S. 368ff.

| AG
        <pb n="100" />
        LÜ1_
Zu diesen äußeren Verpflichtungen traten die innerpolitischen Lasten, die aus der Umstellung der Wirtschaft
 auf Friedensverhältnisse erwuchsen. Das wesentlichste Problem war sozialpolitischer Natur und
ergab sich zum Teil aus der angedeuteten Wirtschaftspolitik in der Kriegszeit. Es galt, der Gefahr einer
Massenarbeitslosigkeit in dem Zeitpunkte zu begegnen, in dem die neugeschaffene Industrie sich von der
Produktion von Kriegsmaterial auf Friedensproduktion umzustellen hatte und in den Wettbewerb eines
wieder normal funktionierenden Weltmarktes eintrat. Um die Arbeitslosigkeit in dem dichtbevölkerten
Lande nach der Auflösung des Kriegsheeres abzumildern, erhöhte die Regierung in allen staatlichen Betrieben,
 namentlich bei den Staatsbahnen, den Personalbestand beträchtlich. Diese Unterordnung der
staatlichen Interessen unter die der notleidenden Wirtschaft führte zu einer starken Belastung des Etats,
der außerdem noch durch den Aufbau einer obligatorischen Arbeitslosenversicherung beansprucht wurde,
Zu diesen Lasten, die aus der Erweiterung der Sozialpolitik entspringen, treten in der Nachkriegszeit
die Ausgaben auf Grund des Krieges, Soweit es sich um Wiederaufbauarbeiten handelt, sind die Ausgaben
vorübergehender Natur und stellen im Gegensatz zu den Aufwendungen für die Kriegsschuld keine
langdauernde Inanspruchnahme von Staatsmitteln dar. Eine Zwischenstellung nehmen die Ausgaben für
Kriegspensionen ein, die zum mindeten für die Zeit der heute lebenden Generation eine Belastung bedeuten.

Die folgenden Zahlen geben im Anschluß an die Übersicht S. 97 die wichtigsten Staatsausgaben für die
ersten Nachkriegsjahre wieder; man ersieht daraus, daß es gelang, die eigentlichen Rüstungsausgaben
nach Kriegsende sehr schnell zurückzuschrauben, während die »sonstigen Ausgaben« gegenüber den Kriegsjahren
 außerordentlich stark anstiegen. In ihnen sind allerdings die mit dem Wiederaufbau zusammenhängenden
 Kosten enthalten.
 Tahr Rüstungs- Schulden- Sonstige
ausgaben dienst Ausgaben
in Millionen Lire (Originalziffern)
1910/1020044. 08 9713 3.974 9 406
1920/1921000 13 308 4 105 18 815
1921/1922. 0000er 10 336 4 839 20 286
Um eine Gesundung der Staatsfinanzen zü erreichen, war es erforderlich, zunächst ein weiteres Ansteigen
der Ausgaben zu. verhindern. Das gelang zum erstenmal im Haushaltjahre 1921/22. Einen völligen Umschwung
 brachte das folgende Jahr. Die fasecistische Regierung griff 1923 zu einer intensiven Sparpolitik,
die sich vor allem in einer Vereinfachung des Behördenapparates äußerte. Insbesondere wurde die Anzahl
 der Ministerien verringert. Das Schatzamt ging im Finanzministerium auf, dem auch ein großer Teil
der Arbeiten des ebenfalls aufgelösten Ministeriums für die befreiten Gebiete übertragen wurde. Diese
Sparpolitik wurde erleichtert durch die fortschreitende Abwicklung der Wiederaufbauarbeiten in den vom
Kriege betroffenen Gebieten. In allen Zweigen der Verwaltung fand eine erhebliche Personalverminderung
statt, der vor allem eine große Zahl in der Nachkriegszeit eingestellter Personen zum Opfer fiel. Dies galt
besonders für die Staatsbahnen, deren Personalbestand etwa auf Vorkriegshöhe herabgesetzt wurde.
Einnahmen und Ausgaben in den Jahren 1919/20 bis 1924/25.
Finanmjahr Tatsächliche Tatsächliche Überschuß (+
Einnahmen Ausgaben . bzw. Defizit (—)
(Enirate Effettive) (Spese Effettive)
in Millionen Lire (Originalziffern)
1919/1920... 1... 15 207 23 093 — 7886
1920/1921 00 18 820 36 229 — 17 409
1921/1922... ..... 19 695 35 461 — 15 766
1922/10928 .;...,. 18 873 21 832 — 2959
1923/10240 0.04 45 20 581 21 000 419
1924/1925... ... 20 457 20 247 1“ 90
in Millionen Lire Vorkriegskaufkraft
1919/1920....... 5171 7 852 —— "9.681
1920/1921; . 2. : 4 140 7970 — 388%
1921/1922... &amp;gt; 4 727 8511 — 3784
1922/1028... +. 4 529 5 240 — zu
1923/1924. ... 0. 4 734 4 830 -— 9%
1924/1925... .... 4 879 4 829 50
        <pb n="101" />
        107

b. Die Entwicklung der Einnahmen.
Um dem Staat das budgetäre Gleichgewicht wiederzugeben, war eine sofortige und nachhaltige Einnahmesteigerung
 erforderlich. Nach Kriegsende handelte es sich zunächst darum, jede verfügbare Einnahmequelle
 zur Deckung des Staatsbedarfes heranzuziehen. Die Betriebsverwaltungen konnten, u. a.
auch wegen der schon erwähnten Personalpolitik, diesem Zwecke nicht nutzbar gemacht werden. Sie
erforderten vielmehr in den ersten Jahren nach Friedensschluß zur Beseitigung der Kriegsfolgen zum
Teil erhebliche staatliche Zuschüsse, vor allem bei den Eisenbahnen wegen der starken Inanspruchnahme
des Materials und der mangelnden Ergänzung während des Krieges. Der Staat war also in erster Linie
auf seine Steuerquellen angewiesen. Während des Krieges war durch die Einführung verschiedener
Sondersteuern die Besteuerung erweitert, und der Steuerdruck verschärft worden auf Kosten der Einheitlichkeit
 und Gleichmäßigkeit des Steuersystems. In den neuen Provinzen mußte ferner das bestehende
 Steuersystem erst allmählich dem italienischen angeglichen werden.
Nach dem Kriege sah man zunächst von einer durchgreifenden Reform ab, da der Wiederaufbau und
die Umstellung der Wirtschaft in den Vordergrund des Staatsinteresses traten. Statt dessen erfolgten bei
vielen Steuern weitere Erhöhungen ihrer im Kriege schon stark angespannten Tarife. Derartige Maßnahmen
 konnten allein die Deckung des Finanzbedarfes nicht sicherstellen, um so mehr, als der erhöhte
Steuerdruck eine Lockerung der Steuermoral zur Folge hatte. Dies zeigte sich besonders bei der Erbschaftsteuer
 und der dem deutschen Reichsnotopfer nachgebildeten Vermögensabgabe.
Infolge der Unmöglichkeit, aus den Steuern allein den Staatsbedarf zu decken, sahen sich die
italienischen Nachkriegsregierungen genötigt, von dem Mittel der Schuldenaufnahme auch fernerhin
Gebrauch zu machen.
Die schwebende Schuld wurde weiter erhöht. Der Umlauf der Schatzanweisungen stieg um das Vierfache
 und stellte sich am 30. Juni 1921 auf 19 899 Millionen Lire, um seinen Höchststand am 30. Juni 1922
mit 25 505 Millionen Lirel) zu erreichen. Am Ende des nächsten Haushaltjahres ergab sich ein Rückgang
 auf 24943 Millionen Lire?). Der Banknotenumlauf für Rechnung des Staates stellte sich am
30. Juni 1921 auf 8722 Millionen Lire, ging jedoch in der Folgezeit trotz der starken Ansprüche an die
Staatskasse langsam zurück. Er setzte sich in der Hauptsache aus den statutarisch vorgesehenen und
einigen außerordentlichen Vorschüssen der Notenbanken an den Staat zusammen, zu einem kleinen Teil
auch aus Noten, die die Notenbanken dem Staat zur Umwechslung des in den annektierten Gebieten
umlaufenden österreichisch-ungarischen Geldes auf Grund eines Gesetzes vom. März 1919 zur Verfügung
gestellt hatten. Der Abwicklung aus dem Kriege herrührender Verpflichtungen diente die sechste Kriegsanleihe.
 Die Wiederaufbaugläubiger des Staates erhielten in der Regel an Stelle von Barleistungen
31/„prozentige Schuldtitel (Obbligazioni delle Venezie).
Die Schuldenpolitik fing erst 1923 an, sich von den Augenblicksforderungen der unmittelbaren Nachkriegsbedürfnisse
 freizumachen. Dies äußerte sich bei der schwebenden Schuld durch ein Zurücktreten
der kurz- und mittelfristigen Schatzanweisungen. So wurden im April 1923 für die fälligen drei- und
fünfjährigen erstmalig neunjährige Schatzanweisungen ausgegeben. Dieser Typ fand auch in der Folgezeit
für Konvertierungszwecke mehrfach Verwendung.
Die Verminderung der kurzfristigen Schatzanweisungen wurde in der Weise beschleunigt, daß am
30. Juni 1924 nur mehr 22 236, am 30. Juni 1925 17583 Millionen Lire in Umlauf waren. Im letzten
Jahre erfuhr ihr Umlauf eine geringe Erhöhung auf 17832 (30. Juni 1926), ging jedoch am 30. September
 1926 wieder auf 16 214 Millionen Lire zurück. Der Umlauf der siebenjährigen Schatzanweisungen
blieb konstant auf 4 Milliarden, während sich die neunjährigen am 30. Juni 1926 auf 6836. am
30. September 1926 auf 6881 Millionen Lire vermehrten.
In den Vordergrund der Finanzpolitik trat nunmehr auch die Reorganisation des Steuerwesens,
Hierher gehört die Durchführung der Neuaufstellung des Katasters, die schon in den 80er Jahren begonnen,
bisher aber, wenigstens als Ganzes, immer wieder an dem Widerstande der beteiligten Bevölkerungskreise
gescheitert war. Diese Arbeiten wurden in verhältnismäßig kurzer Zeit zu einem jedenfalls vorläufigen
Abschluß gebracht und hatten auf die Ergiebigkeit der direkten Steuern, insbesondere der Grundsteuern,
einen sehr günstigen Einfluß, Außerdem wurde die Ausgestaltung des bisher bestehenden Ertragsteuersystems
 durch Einführung einer Einkommensteuer, der sog. Imposta Complementare, in Angriff genommen.
Bisher lag der Schwerpunkt der direkten Besteuerung in Italien bei den drei Ertragsteuern auf Grund
und Boden (Imvosta Fondiaria), auf Gebäude (Immosta sui Fabhricati) und auf Erträgnisse des beweg-1)
 Nach Gazzetta Uffieiale.
2) Nominalbetrag.
        <pb n="102" />
        L03
lichen Vermögens (Imposta swi Redditi della Ricchezza Mobile); die letztere ist allmählich in den Vordergrund
 getreten, zumal sie u.a. durch Verwendung des Lohnabzuges den Übergang zur Einkommensbesteuerung
 einleitete. Daneben bestand schon seit der Kriegszeit eine »Ergänzungseinkommensteuer«.
Diese wurde von den Faseisten zu einer allgemeinen Einkommensteuer weitergebildet, die, in Anlehnung an
die englische Supertax, eine Ergänzung der drei direkten Steuern darstellt. Über die praktischen Auswirkungen
 dieser Steuer ist vorläufig noch nichts festzustellen, da sie erst im Jahre 1925 in Kraft getreten
ist. Mit ihrer Einführung wurde eine grundlegende Änderung der den Provinzen und Gemeinden zustehenden
 Steuerquellen verbunden, indem die Gemeinden unter Aufhebung verschiedener eigener Steuern
auf Zuschläge zu den direkten Staatssteuern verwiesen wurden.
IV. Die Finanzentwicklung Italiens in den Jahren 1923 bis 1926.
Seitdem der Faseismus zur Macht gelangt ist (Herbst 1922), unterscheidet sich die italienische Finanzpolitik
 ihrer Tendenz nach wesentlich von derjenigen in den ersten Jahren nach Friedensschluß. Es ist
ein Leitsatz der fascistischen Finanzpolitik, daß sich, entgegen der in der Finanzwissenschaft häufig anzutreffenden
 Ansicht, die Ausgaben durchaus nach den Einnahmen zu richten haben, insbesondere da
eine Erhöhung der Staatseinnahmen mit Rücksicht auf einen gesteigerten Bedarf in der Gegenwart bei
der auf das äußerste angespannten Finanzlage unmöglich sei*). Die italienische Finanzpolitik der letzten
Jahre seit 1923 ist nur aus diesem Ziele der neuen Regierung zu verstehen. Die Einstellung des Staates
zur Wirtschaft bedeutet eine Abkehr von der weitgehenden Unterordnung der Staatsinteressen unter
diejenigen der notleidenden Wirtschaft. Andrerseits kommt in der Vermehrung der öffentlichen Arbeiten
und der weitgehenden Subventionierung für aussichtsreich gehaltener Wirtschaftszweige eine umfassendere
Wirtschaftsförderung zum Ausdruck. Zu berücksichtigen bleibt schließlich, daß die großindustriellen
Unternehmungen, ein Erbteil der Kriegswirtschaft, in der jüngsten Zollpolitik einen erhöhten Schutz
genießen.
In zweiter Linie ist auf die Neuverteilung der Aufgaben zwischen dem Staate und den nachgeordneten
Verbänden hinzuweisen, die ein Vordringen des Gedankens der Zentralisierung und eine Betonung des
staatlichen Einflusses erkennen läßt.
Die kommunalen Selbstverwaltungsorgane werden nach Möglichkeit durch staatliche Behörden ersetzt.
Andrerseits wird das Tätigkeitsfeld der Unterverbände, die dadurch zu Teilen des staatlichen Verwaltungsapparates
 werden, stark erweitert. Es umfaßt vor allem das Elementarschulwesen, die Wohlfahrtspolitik
und das Gesundheitswesen. Der Staat behält sich vor, durch Normativbestimmungen die einheitliche
Durchführung der von ihm gewünschten Maßnahmen zu sichern. Das gilt ganz besonders für die Finanzpolitik
 der staatlichen Unterverbände, die durch Gesetz auf ganz bestimmte Einnahmequellen beschränkt
sind. Die Gemeindesteuergesetze lassen der einzelnen Gemeinde nur insoweit Bewegungsfreiheit, als die
Steuersätze vom Staate in Form einer Mindest- und Höchstgrenze bestimmt sind, innerhalb deren die
Festsetzung der Tarife den Gemeinden überlassen bleibt. Infolge des stark gestiegenen Finanzbedarfs
besonders der größeren Städte kommen aber fast überall die vom Staate bestimmten Höchstsätze zur
Anwendung.
Neben den staatlichen Unterverbänden entlasten auch jetzt private Organisationen und vor allem
die Kirche den Staat auf vielen Gebieten öffentlicher Betätigung, vor allem im Schulwesen und in der
Wohlfahrtspflege,
Neben der wirtschafts- und verfassungspolitischen Neuorientierung des faseistischen Staates braucht
die sozialpolitische hier nur gestreift zu werden; die Umformung der Gewerkschaften in staatliche Organe
unter einem Ministerium der Korporationen ist jüngsten Datums, so daß die Aufwendungen dafür erst
in den kommenden Jahren in Erscheinung treten werden.
Die letzte Periode der italienischen Finanzpolitik — als Beispiel kann das der Bearbeitung zugrunde
liegende Jahr 1925/26 angesehen werden — ist gekennzeichnet durch das Bestreben, einerseits die Ausgaben
 zu vermindern, andrerseits die Einnahmen zu steigern. Durch den erwähnten Ausbau der Einkommensbesteuerung
 ist das Steuersystem gleichmäßiger und lückenloser geworden; darüber hinaus
wurde durch die verschiedensten Maßnahmen die Möglichkeit der Steuerhinterziehung. beschränkt, und
eine größere Vollständigkeit der Veranlagungsmethoden erzielt. Wenn der Haushaltvoranschlag für das
Jahr 1925/26 mit einem Überschusse (124 Millionen Lire) abschließt, so ist dies allerdings neben der
Steigerung der Einnahmen auch auf weitgehende Sparsamkeit in den Ausgaben zurückzuführen,
1) Nach Spillmann, a. a. 0., 8.41.
        <pb n="103" />
        104
Das tatsächliche Ergebnis des Etatsjahres 1925/26 überstieg jedoch noch den vorgesehenen Überschuß;
nach einer Darstellung des Finanzministers im Juli 1926 wurde ein einmaliger Überschuß von fast
11/„ Milliarden erwartet, der sich nach der endgültigen Abrechnung sogar auf 2268 Millionen Lire
erhöhtel), obwohl auf der Ausgabeseite sich namentlich der erhöhte Bedarf des Kriegs- und Marineministeriums
 sowie der Bedarf des neu errichteten Ministeriums für Luftschiffahrt geltend machte*).
Auch sind im Verlauf des Haushaltjahres 1925/26 noch eine Reihe von Subventionen bewilligt worden.
Gerade in dieser Zeit — also nach der Fertigstellung des aufgearbeiteten Regierungsvoranschlages —
begann eine Periode verstärkter wirtschaftspolitischer Aktivität, die zu erhöhten Ansprüchen an den
Staat führte.
Eines der wichtigsten Ereignisse des Finanzjahres 1925/26 war die Regelung der auswärtigen Kriegsschulden.
 Mit den beiden Gläubigerstaaten Italiens, den Vereinigten Staaten und Großbritannien, wurden
Abkommen geschlossen. Der Dienst der auswärtigen Kriegsschulden wird außerhalb des Budgets aus
einer Amortisationskasse bestritten, welcher. als Einnahmen vor allem die Reparationseingänge ZzuUgewiesen
 _werden®).
Das Budget für 1926/27 bringt auf der Einnahmeseite eine: Erhöhung um 1,3 Milliarden, da die
Schätzungen des Voranschlages für 1925/26 durch die tatsächlichen Eingänge weit übertroffen worden
sind. Entsprechend ist eine Steigerung der Ausgaben um 1,3 Milliarden festzustellen. Diese Zahlen haben
sich dann noch durch einige Nachträge verändert, so daß der revidierte Voranschlag für 1926/27 mit
einem Überschusse von 315 Millionen Lire (18 758 Millionen Lire Einnahmen und 18 443 Millionen Lire
Ausgaben) abschließt. In diesen Ziffern sind die Beträge für Verzinsung und Tilgung der neuen
100-Millionen-Dollar-Anleihe enthalten, jedoch nicht diejenigen für die übrige Auslandschuld, deren
Dienst bei der Amortisationskasse liegt.
Die neueste Periode der italienischen Schuldenpolitik steht im Zeichen einer umfassenden Konvertierungsaktion,
 die zu einer weiteren Entlastung des Staates von der schwebenden Schuld führen soll. Die
Mittel hierzu soll eine innere Anleihe (Liktorenanleihe) liefern, deren Ertrag daneben auch zu Krediten
an die Wirtschaft verwendet werden soll.
Auch im Haushaltjahre 1926/27 zeigte die bisherige tatsächliche Gebarung ein günstiges Bild.
Einen beträchtlichen Überschuß ergaben in den ersten Monaten die Zolleinnahmen, die sich in der
Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1926 um 295 Millionen Lire höher stellten, als der Voranschlag für
das erste Quartal vorsah. Kinen nennenswerten Überschuß brachten auch die Verkehrsteuern mit
93 Millionen Lire im gleichen Zeitraum). Die Mehreingänge wurden nur zum Teil durch erhöhte Ausgaben
 kompensiert, die in der Hauptsache auf das Finanz-, das Kriegsministerium und das Ministerium
für öffentlichen Unterricht entfielen.
Effektive Mehreingänge in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1926 gegenüber
dem entsprechenden Teil des Voranschlages ..................+::::+:+1&amp;lt;&amp;lt;«+. 235 Millionen Lire
Effektive Mehrausgaben in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1926 gegenüber
dem entsprechenden Teil des Voranschlages ..............00000000000000000 62 2 »
Mehrüberschuß in den ersten 3 Monaten des Haushaltjahres 1926/1927 ........ 173 Millionen Lire.
V. Die Gestaltung der italienischen Staatsfinanzen nach den Etats für 1913/14 und 1925/26.
Die geschilderte Sparpolitik der letzten Jahre kommt auch bei einem Vergleiche des Voranschlages
für 1925/26 mit dem der Bearbeitung zugrunde gelegten. Vorkriegsetat von 1913/14 deutlich zum Ausdruck,
Wenn man die Ausgaben, die als Folgen des Krieges anzusehen sind, insbesondere die »Ausgaben auf
Grund des Krieges« und die durch den Krieg entstandene Schuldenlast in Abzug bringt und die Geldentwertung
 berücksichtigt, so ergibt sich, daß die Ausgaben für 1925/26, umgerechnet auf Vorkriegskaufkraft,
 nur unwesentlich höher sind als diejenigen für 1913/14. Dabei ist auf verschiedenen Gebieten
 staatlicher Tätigkeit gegenüber der Vorkriegszeit eine stark gestiegene Intensität nachweisbar.
Die gestiegenen Ausgaben für Polizei sind wohl genügend durch den Hinweis auf die politischen Verhältnisse
 eines diktatorisch regierten Staates erklärt. Über die Veränderungen auf dem Gebiete des
1) Nach neueren Ausführungen des Finanzministers vor dem Senat im Dezember 1926.
2?) Nach Bolletino di Notizie Economiche, Jahrgang 1926.
3) Vgl. S. 248 (Auslandschulden).
4) Nach Gazzetta Ufficiale.
        <pb n="104" />
        Schulwesens wird an anderer Stelle (S. 268 ff.) berichtet. Die Steigerung der Zuschüsse an die Kolonien
findet ihre Begründung darin, daß die Auswanderungsmöglichkeiten in der Nachkriegszeit durch die
Einwanderungsbeschränkungen vieler Länder stark erschwert worden sind, und der italienische Staat
in den Kolonien ein Aufnahmegebiet für Teile seiner überschüssigen Bevölkerung erblickt.
(jesamt-Staatsausgaben Ausgaben für die eigentliche
Staatsverwaltung
1913/14 1925/26 1913/14 1925/26
Bruttoausgaben für Vorkriegskaufkraft Vorkriegskaufkraft
in Millionen Lire
Oberste Staatsorgane...........+..: 20,7 7,9 18,9 7,5
Rechtspflege. 4.1. Vr re rer 91,6 83,3 91,5 83,3
Innere Verwaltung.............+- 104,9 168,5 98,0 160,9
Auswärtige Angelegenheiten......- 14,3 16,6 11,4 13,5
Kolonialwesen ...:....00.0+000 044 40,4 61,2 0,3 1,3
Landesverteidigung ..........« 608,4 605,1 605,6 605,0
Finanzverwaltung .......+.+++. 591,5 1 077,4 120,1 141,0
Unterricht, Kunst und Wissensch: 152,6 254,6 92,6 86,7
Kirchenwese er rer rw nme 21,0 14,7 4,9 3,3
Soziale Aufgaben ..........00400+41 32,2 100,9 15,4 23,1
Wirtschaft rinnen RC 248,9 263,5 120,7 174.0
Staatliche Erwerbsbetriebe......... 2.4 3,2 =
Ausgaben auf Grund des Krieges ... 261.3 12:2
Insgesamt .... 19289 2918,2 1 179.4 Ze 13118

LOS
        <pb n="105" />
        ° Bibliothe‘ ®
; Ss /
+ Kiel + 122
Dritter Teil.
Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung
nach Ausgabezwecken.

[4*
        <pb n="106" />
        Methodische Vorbemerkungen.
Nachdem im ersten Teile dieser Untersuchung die notwendigen Einschränkungen betont wurden, unter
denen allein ein internationaler Vergleich angestellt werden kann, und nachdem im zweiten Teile die
historische Bedingtheit der einzelnen dieser Untersuchung zugrunde gelegten Etats behandelt worden ist,
soll in diesem dritten Teil der Versuch gemacht werden, auf den verschiedenen Gebieten staatlicher
Wirksamkeit die Ausgaben der bearbeiteten Länder einander gegenüberzustellen. Die Gegenüberstellung
{ußt auf der Etatbearbeitung, deren Grundsätze im zweiten Kapitel des Ersten Teiles (S. 27 ff.) dargelegt
wurden, und deren Ergebnisse sich in den Tabellen des Fünften Teiles (5. 4621f.) finden. Die Textübersichten
 dieses Teils enthalten zum großen Teil die Auswertung und die ins einzelne durchgeführte Untergliederung
 der Haupttabellen des Fünften Teils.
Die Bearbeitung durfte sich nicht mit einer Auswertung von Summenzahlen begnügen. So unentbehrlich
die Zusammenfassung der mannigfaltigen Einzelheiten in einem einheitlichen Bearbeitungsschema für die
Gegenüberstellung ist, so notwendig ist es anderseits, immer wieder auf die verschiedenartige Zusammensetzung
 dieser Zahlen hinzuweisen und auf die Einzelpositionen des Etats zurückzugehen; denn eben diese
in jedem Lande andersartigen Einzelheiten lassen erst das bunte Bild der staatlichen Organisationsformen
und die verschiedene Abgrenzung der staatlichen Aufgabengebiete erkennen. Die Erklärung der einzelnen
Etatposten fand ihre Grenze in dem Überblick, den die verwendete Spezialliteratur (vgl. S. 521 ££.) vermitteln
konnte; die in den folgenden Abschnitten zu Tage tretenden Lücken könnten nur mit genauester Kenntnis
der Verwaltungsverhältnisse der einzelnen Länder ausgefüllt werden,
Für die Zwecke des Finanzvergleichs genügt es nicht, die Bedeutung der einzelnen Etatposten aufzuklären,
 sondern es muß auch umgekehrt festgestellt werden, was in den Ziffern der Staatsausgaben nicht
enthalten ist. Es mußte also der Versuch gemacht werden, wenigstens in groben Zügen die verschiedene
Aufgabenteilung zwischen dem Staate und den anderen öffentlichen Körperschaften einerseits, zwischen
den öffentlichen Körperschaften und den Privatorganisationen anderseits darzustellen, Erst hierdurch
zeigen sich die Grenzen eines jeden Vergleichs, der sich, wie es in dieser ersten Bearbeitung geschehen mußte.
vorwiegend auf die Staatsausgaben beschränkt.
Bezüglich der Grundsätze für die Gliederung nach Ausgabezwecken und Ausgabearten wird auf die
Ausführungen auf 8. 33 {f. verwiesen. Die unvermeidlichen Fehler, die in der Umrechnung der Ausgabeziffern
 auf einen einheitlichen Wertausdruck begründet sind, wurden oben (5. 39 ff.) erörtert. In der Vorbemerkung
 zu jedem einzelnen Kapitel wird auf die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen staatlichen
 Aufgabegrebieten und auf die Schwierigkeiten der Abgrenzung hingewiesen.
        <pb n="107" />
        J —
Erstes Kapitel.
Oberste Staatsorgane.
Als oberste Staatsorgane sind in der vorliegenden Arbeit die letztlich verantwortlichen verfassungsrechtlichen
 Instanzen!) verstanden. Vor allem handelt es sich um das Staatsoberhaupt und seine Räte
sowie um die Parlamente; im Zusammenhange mit den Parlamenten wurden auch die Ausgaben für die
Wahlen hier verarbeitet. Ebenfalls hierher gerechnet wurden — soweit sie auszugliedern waren — die Ausgaben
 für das Amt des Ministerpräsidenten, obwohl dieser, streng genommen, nicht als »Oberstes Staatsorgan«
 in dem angegebenen Sinne angesprochen werden kann. Da sich jedoch seine Funktionen über
verschiedene Verwaltungszweige erstrecken, und er als für die Gesamtpolitik des Staates verantwortlicher
Beamter nicht einem Einzelressort zugeordnet werden kann, erscheint es gerechtfertigt, ihn für diese Untersuchung
 den »Obersten Staatsorganen« zuzurechnen. Die Unterschiede im Verfassungsrechte der einzelnen
Staaten müssen hier als bekannt vorausgesetzt werden. "Trotz dieser Unterschiede sind die Ausgaben der
behandelten Staaten auf diesem Gebiet ohne eingehende Erläuterungen vergleichbar. &amp;gt;
Die Ausgaben für die obersten Staatsorgane.
Großbritannien | Frankreich Belgien Italien
Vor- Nach- | Vor- Nach- Vor- Nach- Vor- Nachkriegs-
 | kriegs- | kriegs- | kriegs- | kriegs- | Kkriegs- kriegs- | kriegs
etat etat | etat | etat etat etat etat | etat
in 1 000 Mark Vorkriegskaufkraft
1. Staatsoberhaupt ........... 9 602 | 5639 729 234 1 ne73 505 11543 | 1823
2, Gebäude, Schlösser und Parks 4454 | 4678 243 126 &amp;gt; Es a
3. Parlamente re 8 907 | 6558 | 15114 7506 . 125 3703 | A104
4. Wahlen 1... era 511 7 784 1.094 63 ‘ 89 [2) .
5. Ministerpräsident........... 123 Wa 18 1 St A 164
6. SOoNSHPCS erh re en | 4 658 2962 66 en 40 1472 | 297
Insgesamt .... | 28255 | 27723 | 17246 | 8 008 | 4610 | 2291 | 16 785 | 6388
Die Aufwendungen für das Staatsoberhaupt (vgl. Ziffer 1 der vorstehenden Übersicht), in Großbritannien,
 Italien und Belgien für den König, in Frankreich für den Staatspräsidenten, bestehen aus
der Zivilliste bzw. der Dotation, aus Repräsentationsgeldern und ähnlichem. In Großbritannien sind
dem Staate die Krondomänen gegen die Zivilliste verpfändet.
In Vorkriegskaufkraft gemessen sind in allen behandelten Ländern die Mittel, die dem Staatsoberhaupte
 zur Verfügung stehen, bedeutend eingeschränkt worden. Die Angleichung der Nominalbeträge
an den gesunkenen Geldwert ist in keinem Lande erfolgt. Die Aufwendungen für das Staatsoberhaupt?)
betrugen sowohl vor wie nach dem Kriege in Großbritannien 470 000 £, in Frankreich 600 000 fr. und in
Belgien 3 300 000 fr. S In Italien ist sogar nominal eine Minderung zu verzeichnen, Die Zivilliste des Königs
betrug vor dem Kriege 14250 000 Lire, nach dem Kriege 11 250 000 Lire.
Zu den Aufwendungen für die obersten Staatsorgane ist auch die Unterhaltung von Gebäuden, Schlössern,
Parkanlagen und Gärten (vgl. Ziffer 2 der vorstehenden Übersicht) zu rechnen, deren Kosten nicht aus
der Zivilliste, sondern aus besonderen Etatmitteln gedeckt werden. Die Verschiedenheit dieser Aufwendungen
 in den einzelnen Staaten hängt mit der historischen Entwicklung zusammen. Während in Großbritannien
 im Laufe der letzten 200 Jahre die Stellung des Königs und die mit derselben verbundene Nutzung
von derartigem Besitz nennenswerte Änderungen nicht erfahren hat, sind in den von der französischen
Revolution beeinflußten bzw. umgeformten Staaten Belgien und Frankreich die früheren Besitzungen des
Königshauses an den Staat übergegangen und, besonders in Frankreich, nur zu einem ganz geringen Teil
mit der Stellung des Staatsoberhauptes in Verbindung gebracht worden.
Die Parlamente (vgl. Ziffer 3 der vorstehenden Übersicht) setzen sich in allen hier behandelten
Ländern aus zwei Kammern zusammen. Die Aufwendungen richten sich nach der Zahl der Abgeordneten
und dem Umfang der Diäten. In Großbritannien erhalten nur die Abgeordneten des Unterhauses eine
Vergütung.
?) Die unmittelbaren Organer im Sinne Jellineks, Allgemeine Staatslehre, 3. Auflage (4. Neudruck), Berlin 1922 8. 544
?) Nicht besonders ausgewiesen. a
N Zivilliste bzw. Dotation.

E1L(
        <pb n="108" />
        11
Abgeordnetendiäten‘):
nn vor dem Kriege nach dem Kriege
a
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
Großbritannien ........
Frankreich 1.0. 12
Bellen
alien... rer rn
Anzahl der Abgeordneten für beide Kammern:
in vor dem Kriege nach dem Kriege
Großbritannien ........ etwa 1300 1.300
Frankreich 2.0... 00.00 9 00 900
Belgien 12.000 ee #0 340
A ES 950
Nach den in Vorkriegskaufkraft umgerechneten Ziffern sind die Aufwendungen für die Parlamente
(vgl. Ziffer 3 der Übersicht auf S. 110) außer in Italien in allen Ländern verhältnismäßig stark zurückgegangen.
 Der Grund liegt in der Hauptsache darin, daß die Diäten der Abgeordneten nicht der Geldentwertung
 entsprechend erhöht worden sind. In Großbritannien ist ihr Nominalbetrag derselbe geblieben
wie vor dem Kriege; in Frankreich und Belgien ist eine Erhöhung des Nominalbetrages nur in so geringem
Umfange vorgenommen worden, daß die Nachkriegssätze einen viel stärkeren Rückgang an Kaufkraft
erlitten haben, als es in Großbritannien mit gleichgebliebenem Nominalbetrage der Fall ist. Die
Steigerung in Italien dürfte auf die Einführung von Diäten für Senatoren zurückzuführen sein.
Für Wahlen (vgl. Ziffer 4 der Übersicht auf S. 110) waren im Vorkriegsetat für Großbritannien mit
Ausnahme der Entschädigungen für die mit der Prüfung der Wählerlisten beauftragten Rechtsanwälte
(Revising Barristers) keine Kosten ausgewiesen, da im Jahre 1912/13 keine Wahlen stattfanden und die
allgemeine Wahlvorbereitung vor dem Kriege Sache der Kommunen war. Darin brachte erst die Wahlgesetzgebung
 von 1918 eine Änderung, nach der dem Staate für die Wahlen verhältnismäßig mehr Kosten
als in den anderen Vergleichsländern entstanden.
Die Ausgaben für das Amt des Ministerpräsidenten (vgl. Ziffer5 der Übersicht auf S. 110) sind nach
den Etats schwer zu erfassen, weil dieser in der Regel Spezialressorts mitverwaltet, und sich seine Kosten
in der Eigenschaft als Ministerpräsident nicht von denjenigen als Fachminister trennen lassen. Das Gehalt
des Ministerpräsidenten ist lediglich in Großbritannien festzustellen. Es beträgt hier vor und nach dem
Kriege 5.000 £. In den übrigen Staaten sind nach dem Etat nur die Kosten für das Büro des Ministerpräsidenten
 auszugliedern, für Frankreich und Belgien sogar nur für die Nachkriegszeit. Die Steigerung
der dem Ministerpräsidenten in Italien zur Verfügung stehenden Mittel hängt wahrscheinlich mit der besonderen
 Bedeutung zusammen, die dieses Amt innerhalb des fascistischen Italiens erlangt hat.
Zu den obersten Staatsorganen treten in den einzelnen Ländern noch gewisse, ganz verschieden organisierte
 beratende Instanzen, wie’z. B. der britische Kronrat und der italienische Staatsrat, deren Kosten
jedoch nicht bedeutend sind (vgl. Ziffer 6 der Übersicht auf S. 110).
Zweites Kapitel.
Rechtspflege.
Die Rechtspflege ist in allen europäischen Ländern, auch in Großbritannien, das sich im Aufbau der
staatlichen Verwaltungsorganisation sonst grundsätzlich von den kontinentalen Staaten unterscheidet,
seit langem Aufgabe des Staates; die staatlichen Unterverbände und Kommunen haben auf diesem
Gebiete nur geringe Funktionen. Alle Staaten haben daher eine einheitliche Organisation der Rechtspflege
 geschaffen, in die nur gewisse Spezialgerichte (Militärgerichtsbarkeit, kirchliche Gerichtsbarkeit,
Verwaltungsgerichtsbarkeit u. ä.) nicht einbezogen sind. Letztere sind mit Ausnahme der Verwaltungsgerichtsbarkeit
 auch in der vorliegenden Bearbeitung nicht unter Rechtspflege, sondern bei den entsprechen-1)
 Je Abgeordneten im Jahr.
        <pb n="109" />
        2
den Verwaltungszweigen behandelt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde da zur Rechtspflege gerechnet,
 wo besondere Organe für sie bestehen. Zum Teil liegt sie in den Händen von Behördenkörpern
der inneren Verwaltung, so daß der entsprechende Aufwand nicht ausgesondert werden konnte. Kine
gewisse Mittelstellung zwischen ordentlichen und Spezialgerichten nehmen die Handelsgerichte ein.
Sie dienen im wesentlichen der Entlastung der ordentlichen Zivilrechtspflege, doch war bei ihrer Kinführung
 in Frankreich und Belgien auch der Gedanke maßgebend, Gerichtshöfe mit Spezialkenntnissen
zu schaffen. Die Handelsgerichte wurden in der Aufarbeitung zur Rechtspflege gerechnet; ihre verhältnismäßig
 geringen Kosten (vgl. S. 113) erklären sich daraus, daß es sich bei ihnen um ehrenamtlich
tätige Körperschaften handelt, die von Standesgenossen gewählt werden. Während in Belgien die
Handelsgerichte einen vom Staate ernannten und besoldeten rechtskundigen Schriftführer (Greffier)
haben. sind sie in Frankreich reine Organisationen des Handelsstandes; nur die wichtigsten Gerichtshöfe
dieser Art erhalten für ihren Vorsitzenden einen rechtskundigen Assesseur. Der Unterschied in der Höhe
der Kosten für diese Einrichtungen in den beiden Ländern ist vornehmlich hierdurch zu erklären. Außer
den britischen Friedensrichtern und den Richtern in Handelssachen in Frankreich und Belgien gibt es
in den behandelten Staaten keine ehrenamtlichen Richter.
Die Tätigkeit derartiger ehrenamtlicher Richter beeinträchtigt die Vergleichbarkeit der Staatsausgaben
für die Rechtspflege. Das gleiche gilt für die Tätigkeit der Geschworenen, soweit hier Abweichungen in der
Zuständigkeit und dem Umfang der bezahlten Diäten und sonstigen Vergütungen vorliegen. Bedeutsamer
ist die Störung der Vergleichbarkeit, die sich aus der Verschiedenheit des Behördenaufbaues der freiwilligen
 Gerichtsbarkeit ergibt. Wenn in einem Lande Beurkundungs-, Beglaubigungsakte usw. VOorwiegend
 durch Notare, deren Gebühren nicht über den Etat laufen, im anderen durch die Organe der
Gerichtsbehörden vorgenommen werden, so sind die Staatsausgaben hierfür nicht vergleichbar, da sie
einen verschiedenen Anteil an den Gesamtkosten auf diesem Gebiet darstellen.
Auf Grund der vorliegenden Bearbeitung der Staatsausgaben ergeben sich folgende Aufwendungen
für die Rechtspflege:
Vorkriegs- Nachkriegsjahr
 jahr
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
Großbritannien... Kr nk 85 540 66 561
Frankreich. 2. en HE 55177 41 837
Belgien rn 16 051 11:557
N 74 154 67 474
Die gegenüber der Vorkriegszeit bei allen vier Ländern eingetretene Ausgabenverminderung ist nicht auf
organisatorische Änderungen der Justizverwaltung zurückzuführen. In Großbritannien sind die Richtergehälter,
 die vor dem Kriege sehr bedeutend waren, überhaupt nicht erhöht worden, da sie über der
Grenze lagen, bis zu der Teuerungszulagen gewährt werden. Auch in den anderen Ländern erklärt sich
der Rückgang des Gesamtaufwandes für die Rechtspflege aus der verhältnismäßig geringeren Besoldung
der Justizbeamten, deren Gehälter, wie in allen Zweigen der Verwaltung, mit der Kaufkraftverminderung
der Landeswährung nicht Schritt gehalten haben. Das trifft auch für Italien zu, dessen Aufwendungen
nicht in dem Maße zurückgegangen sind, wie in den anderen Ländern, da hier der Gebietszuwachs eine
stärkere Erweiterung der V erwaltungstätigkeit mit sich brachte, als es in Frankreich und Belgien durch
den Erwerb von Elsaß-Lothringen bzw. Eupen-Malmedy der Fall war.
E In der folgenden Übersicht sind die Kosten der Zentralverwaltung, der Gerichtsorganisation und des
Strafvollzuges sowie der gesamten Pensionszahlungen für die vier Länder gegenübergestellt,
Staatsausgaben für Rechtspflege.
Großbritannien‘ | Frankreich | Belgien | Italien
1912/18 | 1925/26 ] 1914 I 1925 | 1918 | 1925 | 1913/14 | 1925/26
nn N in 1000 Mark Vorkrieeskaufkraft: .
Zentralverwaltung HART 4 445 28955 ° 610 | 402 | 1 987 rn SE
Gerichtsorganisation .......... 44 607 34962 | 32275 19.094 9136 5 904 |
&amp;amp; ® 36 833 35 599
Strafvollzug ................. | 31748 | 23106 17063 | 11233 | 4 857 3957 | 28751 | 25705
Gesamte Pensionen ........... EA 5598 | 5229 11.108 947 (= 739 | 6253 |. 5196
nl A ha 51%_
Insgesamt... | 285540 66561 | 55177 | 1837 | 16051 | 11557 | 74154 | 67474

IL:
        <pb n="110" />
        143 —
Die Abgrenzung der Zentralverwaltung ist in den vier Ländern so verschiedenartig, daß aus
dem internationalen Vergleiche dieser Positionen keine Schlüsse zu ziehen sind. In Großbritannien
sind Kosten einer Zentralverwaltung im eigentlichen Sinne überhaupt nicht festzustellen, da die dafür
in Frage kommenden Behörden ein nicht auszusondernder Teil der Gerichtsorganisation sind. In obenstehender
 Übersicht sind für Großbritannien als Kosten der Zentralverwaltung solche Ausgaben ausgesondert
 worden, die dem ganzen Justizwesen gemeinsam sind. Es erscheinen darunter z. B. die Zahlung
der Gemeindesteuer auf staatlichen Grundbesitz (1912/13 = 43050 £, 1925/26 = 116905 £) und die
Kosten der Gebäudeverwaltung (1912/13 = 143 000 £, 1925/26 = 117000 £). Die Aufwendungen für
die Zentralverwaltung sind auch in den drei anderen Staaten verschieden zusammengesetzt. In Frankreich
wird der Service Judiciaire vom Service Pemitentiaire streng getrennt, auch was die Kosten gewisser
zentraler Verwaltungsstellen betrifft, die in Belgien und Italien gemeinsam aufgeführt sind.. Es erscheinen
also für Frankreich Zentralverwaltungskosten für das Gefängniswesen unter Strafvollzug, die in Belgien
und Italien in den Kosten der Zentralverwaltung enthalten sind. Der Aufwand Frankreichs für das
Gefängniswesen stellt sich verhältnismäßig geringer als in Belgien und Frankreich, was zum Teile seine
Erklärung im Bestehen der französischen Verbrecherkolonie in Guayana findet, deren Kosten bei der
Kolonialverwaltung aufgeführt sind.
Eine Gliederung der Aufwendungen für die Rechtspflege nach Strafgerichtsbarkeit und. Zivilgerichtsbarkeit
 und ihren einzelnen Instanzen läßt sich nach den der Aufarbeitung zugrunde gelegten Etats
nicht durchführen. Nur in Belgien und Frankreich konnten die Personalkosten (Gehälter der Präsidenten,
Richter, Staatsanwaltschaftsbeamten und des gerichtlichen Büropersonals) für die verschiedenen Einheiten
des Gerichtswesens ausgesondert werden. Die folgende Übersicht ermöglicht den Vergleich in dieser Richtung
zwischen Frankreich und Belgien.
Personalkosten der Institutionen der Zivil- und Strafrechtspfiege.
Frankreich Belgien
1914 1925 1913 1925
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
Kassationshöf +. 0 re ne 981 336 240 118
Appellationshöfe‘.,..... 00000 hr rer 5 208 2113 1241 682
Gerichtshöfe 1. Instanz „......0.000r kr 10 170 5770 2 639 1 658
Friedens- und. Polizeigerichte ‚.............. 8 593 3 246 2 003 1218
Handelsgerichte . 1... 00000 hr er KR aa 154 84 568 660
Insgesamt.... 25186 11.499 6691 4 336
Drittes Kapitel.
Innere Verwaltung.
I. Vorbemerkung.
Staatsausgaben für innere Verwaltung.
Großbritannien: : Frankreich 1 Belgien Italien
1912/13 | 1925/26 | 1914 |. 1925 1913 | 1925 | 1913/14 | 1925/26
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
|
138 801 / 160 804 111.712 | 134 574 15.394 | 13 461 | 84991 | 136493
Der Begriff der inneren Verwaltung ist in der Verwaltungspraxis der einzelnen Staaten verschieden
weit gefaßt, so daß die Arbeitsgebiete der Innenministerien nicht miteinander übereinstimmen. Während
z. B. das italienische und belgische Innenministerium für die Verwaltung des gesamten staatlichen Hygienedienstes
 zuständig ist. hat Frankreich seit 1924 dieses Arbeitsgebiet dem Ministerium für soziale Fürsorge

un
IS
        <pb n="111" />
        114
usw. überwiesen. In Großbritannien wieder werden Funktionen der inneren Verwaltung sowohl durch
das Home Office wie durch das Ministry of Health ausgeübt, und in Frankreich gehörten 1914 auch Teile
der öffentlichen Arbeiten zum Aufgabengebiete des Innenministeriums.
Zur inneren Verwaltung sind hier alle Staatsaufgaben gerechnet, die aus der örtlichen Gliederung der
Staatsverwaltung erwachsen, sowie alle Maßnahmen zur Überwachung staatlicher Unterverbände und
Selbstverwaltungskörperschaften; ferner erscheinen hier die Ausgaben für die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ordnung und Sicherheit, also vor allem die Staatsaufwendungen für die Polizei. Die Ausgaben
des Staates für Soziales, für Hygiene usw. wurden nach Möglichkeit von den Ausgaben für die innere
Verwaltung losgelöst. Diese Scheidung war allerdings nicht überall völlig durchführbar, da z. B. in den
Provinzialverwaltungen wohl überall Beamte auch mit der Überwachung von Maßnahmen der Wohlfahrtspflege,
 des Bildungswesens usw. beschäftigt sind, ohne daß hier eine Aussonderung möglich ist.
Beispielsweise versieht der belgische und französische Departementchef Funktionen als Beauftragter
sowohl des Innenministers als auch des Wohlfahrts- oder Arbeitsministers, ohne daß die an dieser Stelle
für jeden Verwaltungszweck verwendeten Ausgaben zu trennen wären. Ebenso werden im Sinne dieser
Bearbeitung verschiedenartige Aufgaben vielfach in den Ministerien oder ihren einzelnen Abteilungen
vereinigt. So können die Kosten des italienischen Innenministeriums, des britischen Home Office und
Ministry of Health nur schätzungsweise auf die der vorliegenden Arbeit zugrunde gelegten Aufgabenzwecke
 aufgeteilt werden. In vielen Fällen ist eine solche Aufteilung überhaupt nicht möglich, so daß
für den zwischenstaatlichen Vergleich gewisse Fehlerquellen bestehen bleiben. Die Abgrenzung zwischen
den Polizeiausgaben einerseits, den Aufwendungen für Justiz und Heer andrerseits ließ sich im
allgemeinen durchführen, obwohl auch hier enge Berührungspunkte und teilweise Überschneidungen
vorliegen.
Zur inneren Verwaltung wurden in der Aufarbeitung noch einige weitere Spezialfunktionen des Staates
gerechnet, die mit den Hauptaufgaben der inneren Verwaltung in engem Zusammenhange stehen oder
sich in andere Abschnitte weniger zwanglos eingliedern ließen !). Gegenüber der Abgrenzung der inneren
Verwaltung nach den Etats der einzelnen Länder ergeben sich durch die Auffassung der »Inneren
Verwaltunz«, wie sie der vorliegenden Untersuchung zugrunde lag, folgende Unterschiede ®):
Gesamtsumme der Ausgaben für innere Verwaltung.
Frankreich Belgien Italien
Nach dem Nach der - Nach dem Nach der Nach dem Nach der
Etat Bearbeitung Etat Bearbeitung Etat Bearbeitung
in 1000 der Landeswährung
Vorkriegsetat ...... 177422 137 916 7 830 19 005 137 710 104 927
Nachkriegsetat .... 246 267 747 632 47 856 88 083 795 234 842 547
Il. Die Staatsausgaben Großbritanniens für die innere Verwaltung.
Die Verwaltungsorganisation Großbritanniens weist gegenüber den kontinentalen Staaten so grundlegende
 Unterschiede auf, daß ein Vergleich von Einzelheiten unmöglich ist. Aus diesem Grunde findet
hier die innere Verwaltung Großbritanniens eine besondere Darstellung.
Der Hauptunterschied zwischen der britischen und der kontinentalen Innenverwaltung liegt in dem
Fortfalle fast des gesamten staatlichen Behördenapparates, dem in den festländischen Staaten unter
Leitung des Innenministeriums die innere Verwaltung in den Unterbezirken der Staatsverwaltung, wie
Provinzen USW., übertragen ist. Ein eigentliches Innenministerium besteht in Großbritannien nicht.
Es handelt sich hier in erster Linie um die regionale Überwachung der Selbstverwaltung sowie der
en Sicherheit. Diese Aufgaben liegen zum Teil zentralisiert in der Hand des Ministry of Health,
sie durch reisende Inspektoren ausüben Jäßt, zum Teil in der Hand der Grafschaftsräte, also der
SEE ‚Dieser letztere Teil der inneren Verwaltung fällt also aus dem Rahmen
er staatlichen Verwaltungsorganisation und damit einer Statistik der Staatsfinanzen heraus. Auf die
Erfüllun g dieser Verwaltungsaufgaben durch das Selbstverwaltungssystem wird im Anhang, Erstes
Kapitel. kurz eingegangen werden (vgl. S. 483).
1) Es handelt sich vor allem um die Verwalti Parkanla; ä | igkei 7
Eichwesen, das Aus- und Rück wan Mana won I Van” Parkanlagen; -Denlemölern und Bchenswirdiekeiten, um das-Vermiessuhgs- und
= NN var in Großbritannien kein eigentliches Innenministerium besteht, konnte dieses Land in der folgenden Übersicht
        <pb n="112" />
        115
Staatsausgaben für innere Verwaltung in Großbritannien.
l. Bedarf für die eigentliche Staatsverwaltung.
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000,£
1. Home Office... +. N 47 95 56
Er 129 123 72
3. Local Government Board bzw. Ministry of Health (England) 144 159 94
A, Tandesvermessung: 1.00 + 7.00 0b nr hr eher er bee 282 296 174
5. Zivildienstkommissioh 0... er rer era nAn Man 61 66
6. Allgemeine Registerbehörde (England) ............... 59 115
7. Sparkommissi0 ur rır  R Re Hr eK 74
8: Privy Seal Offiee nr re are ern r Re z
9. Government Acluarı 2. EEE 39
10: Development Fund... er 140
11. Wanderungswesen: u. Er Kr rn Ra Ra I Wi 15 64
42. TierschutZ u er re ARE REF HE RE er 1 3
13. Gemeindesteuern auf staatlichem Grundbesitz ........ 152 120 71
14. Allgemeine Gebäude- und Parkverwaltung ........... 660 2.333 1 371
15. Sekretariat für Schottland +. ......0000007 4: reed 18 39 23
16. Local Government Board bzw. Board of Health (Schottland) 4 22 12
17. Pensionen für die schottische Verwaltung ............ 30 e
18. Allgemeine Registerbehörde Schottland .............- 6 25 E
19. -Sekretarlat für Irland. er er HT TE
20. Local Government Board (Irland) .........444447744 4 zB
21. Statthalter von Irland ver erı Werr rr nn r nA 24
23. Gouyerneur von Nordirland»... 000er ee
28. Irisches Todesfallregister . .......00..0 0000441 rk 18
24. Pensionen für die irische Verwaltung ...............- 73
25. Allgemeine Registerbehörde Irland .................. 14
26. Grenzziehung in Inland TUE Tal 50
27. Sonstiges „AT EG v4 4 RB REN 22 14 8
InSgeNaME arena 1060 875 2208
Die Aufsichtsgewalt ist in Großbritannien auf mehrere Zentralbehörden verteilt, deren Aufgaben jedoch
nicht allein das Gebiet der inneren Verwaltung im Sinne dieser Bearbeitung umfassen. Diese Behörden
sind das Home Office und in der Vorkriegszeit die Local-Government Boards für England, Schottland und
Irland bzw. in der Nachkriegszeit das Ministry of Health und das Scottish Board of Health. Die Aufgaben
des Home Office liegen zu einem Teile auf dem Gebiete der Gewerbeinspektion, zum anderen Teile umfassen
 sie die Kontrolle der Selbstverwaltungskörperschaften bezüglich des Polizeiwesens (vgl. auch
S. 489). Die Local Government Boards bzw. das nach dem Kriege an ihre Stelle getretene Ministry 0]
Health verwalten das gesamte Gesundheitswesen und einen Teil der sozialen Fürsorge; daneben überwachen
 sie die Finanzgebarung der Selbstverwaltungskörper und üben gewisse andere, nicht sehr umfangreiche
 Funktionen auf dem Gebiet der inneren Verwaltung aus. Die Schwierigkeiten für die Etatbearbeitung
 liegen nun darin, daß in diesen beiden Zentralstellen mehrere im Sinne dieser Untersuchungen
 verschiedene Verwaltungsgebiete organisatorisch eng zusammengefaßt sind, ohne daß die
Aufwendungen nach dem Verwendungszweck getrennt ausgewiesen werden, Bei der Bedeutung der hier
in Frage stehenden Etatposten mußte versucht werden, eine Aufteilung dieser Ausgaben in solche
für innere Verwaltung und für Soziales wenigstens schätzungsweise durchzuführen. Das Ergebnis dieser
Schätzung wurde auf folgendem Wege gewonnen:
Bei der Behandlung der Local Government Boards bzw. des Ministry of Health wurden die Verhältnisse
des Nachkriegsetats zugrunde gelegt, da in ihm die verhältnismäßig am meisten detaillierten Angaben
über den Umfang der Verwaltungstätigkeit dieser Behörde auf den verschiedenen Aufgabengebieten
vorhanden sind. Eine Feststellung der in den einzelnen Abteilungen der ausführenden Verwaltung
beschäftigten Beamten ergab, daß die überwiegende Bedeutung des Ministry of Health auf dem Gebiet
des Wohlfahrts- und Hygienewesens liegt, wogegen seine Funktionen als innere Verwaltungsbehörde
zurücktreten. Bei einigen Abteilungen und nachgeordneten Behörden des Ministeriums, die gesondert
ausgewiesen sind, war die richtige Einordnung ohne weiteres möglich. Aufzuteilen waren in der Hauptsache
 die Ausgaben für den leitenden Stab des Ministeriums, die gesamten Bürobeamten des Ministeriums
und der ausführenden Verwaltungsabteilungen (Insurance Department, Old Age Pension Branch, Accountani
Department) sowie für das Hauspersonal sämtlicher Verwaltungsabteilungen. Auch der Bonus, d.h. die

u
aAt*
        <pb n="113" />
        EIG —
Teuerungszulage, war für sämtliche Beamte des ganzen Etatabschnitts aufzuteilen. Der Aufteilung ist
das Verhältnis »Inneres« zu »Soziales« wie 1 zu 7 zugrunde gelegt worden. Die Teuerungszulage ist
mit etwa 30 vH zu jedem der so erhaltenen Posten hinzugezählt worden.
Schwieriger liegt die Frage im Vorkriegsetat bei den Local Government Boards, da in ihnen die
Abteilungen der ausführenden Verwaltung nicht gesondert angegeben werden, SO daß aus der Anzahl
der in den einzelnen Abteilungen beschäftigten Beamten nicht auf die Verteilung der Gesamtaufwendungen
geschlossen werden kann. Der erwähnte Maßstab der Nachkriegszeit kann der Aufteilung der Vorkriegsziffern
 nicht zugrunde gelegt werden, da das Ministry of Health nicht nur die alten Abteilungen der
Local Government Boards übernommen hat. Da anzunehmen ist, daß die sozialen Aufgaben des Ministry
of Health umfangreicher sind als die der Local Government Boards der Vorkriegszeit, mußte bei den
letzteren der Anteil der sozialen Ausgaben im Verhältnis zu denen für innere Verwaltung etwas geringer
angesetzt werden als beim Ministry of Health. Aus diesem Grunde ist bei allen zusammengesetzten Posten
in den Local Government Boards die Aufteilung nach dem Schlüssel »Inneres« zu »Soziales« wie 1 zu 5
vorgenommen worden.
Ähnliche Schwierigkeiten ergaben sich bei der Aufgliederung des Home Office auf die verschiedenen
Verwaltungszwecke. Aufzuteilen war hier der gesamte ministerielle Verwaltungsstab sowie sein Büropersonal.
 Die Verwaltungsbehörden der Gewerbeinspektion mit ihren leitenden Beamten sind gesondert
aufgeführt, nicht dagegen die zentrale Polizeibehörde. Da anzunehmen ist, daß sich die Kosten für die
Polizeiüberwachung mit denen der zentralen Verwaltungsstellen der Gewerbeinspektion etwa die Wage
halten, sind die zusammengesetzten Posten des Home Office nach dem Verhältnis »Inneres« zu »Soziales«
wie 1 zu 1 aufgeteilt worden.
Wenn diese Aufgliederung mangels sicherer Anhaltspunkte als willkürlich erscheinen mag, so sind die
hierdurch entstehenden Fehlermöglichkeiten jedenfalls geringer, als wenn eine Aufteilung überhaupt
nicht erfolgt wäre. Der Verzicht auf diese Aufteilung hätte nicht nur den Vergleich mit den Etats der
anderen Länder, sondern auch den Vergleich zwischen dem Vorkriegs- und/dem Nachkriegsetat Großbritanniens
 unmöglich gemacht. Immerhin dürfen aus den gewonnenen Schätzungszilfern nicht zu weit
gehende Schlüsse auf die Entwicklung im einzelnen gezogen werden.
Die Aufwendungen für die innere Verwaltung Großbritanniens sind gegenüber der Vorkriegszeit auch
bei Berücksichtigung der Kaufkraftverminderung der Währungseinheit gestiegen. Über die Ursachen
ist aus den genannten Gründen nach den Angaben der Etats im einzelnen wenig Genaues zu sagen.
Die Entwicklung der Ausgaben für die einzelnen Teilgebiete der inneren Verwaltung ist sehr verschieden
verlaufen. Während die- Ausgaben für Landesvermessung, Polizei, die Zivildienstkommission u. a. sich
bedeutend vermindert haben, sind die Aufwendungen z.B. für die allgemeine Gebäude- und Parkverwaltung
 außerordentlich stark gestiegen. Die Ausgabenverminderung des Miwistry of Health gegenüber
 den Local Government Boards sowie die Ausgabensteigerung des Home Office dürfte wohl nicht allein
in etwaigen Fehlern der zahlenmäßigen Aufgliederung begründet sein. Daß die Verwaltungstätigkeit des
Home Office intensiver geworden ist, geht auch aus der Anzahl der in allen Abteilungen beschäftigten
Beamten hervor. Demgegenüber könnte man aus der Tatsache, daß die Anzahl der im Ministry of Health
offensichtlich mit reinen Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiete der inneren Verwaltung beschäftigten
Beamten gegenüber den in den Local Government Boards der Vorkriegszeit tätigen stark gesunken ist,
auf eine Vereinfachung der Verwaltungstätigkeit dieser Behörde schließen. Die Vergleichbarkeit der
Ausgaben für die innere Verwaltung in Vor- und Nachkriegszeit leidet ferner auch daran, daß einerseits
vor dem Kriege vorhandene Ausgaben nach dem Kriege in Wegfall kamen, und anderseits nach dem
Kriege neue Ausgaben in den Etat eingesetzt wurden. So erscheinen nach der Neugestaltung der
englisch-irischen Beziehungen die Aufwendungen für die irische Verwaltung im Nachkriegsetat nicht
mehr als Verwaltungsbedarf, sondern, soweit sie überhaupt noch über den britischen Etat laufen, unter
den »Überweisungen« im Sinne des hier zugrunde gelegten Aufarbeitungsschemas. Unter den im
Nachkriegsetat neu auftretenden Posten finden sich u.a. die Ausgaben für eine Sparkommission,
die- eine Vereinheitlichung und Verbilligung der Verwaltung herbeiführen soll.
Die Aufwendungen Großbritanniens für Zwecke der Auswanderungsfürsorge sind im Zusammenhange
mit den allgemeinen Bestrebungen zur Förderung der Auswanderung gegenüber der Vorkriegszeit stark
angewachsen. Ein Teil der Kosten, namentlich für überseeische Siedlung, erscheint im Rahmen der Arbeitslosenfürsorge
 unter den Sozialen Aufgaben*).
Die »Überweisungen« an die Selbstverwaltungskörperschaften (vgl. die folgende Übersicht) sind nach dem
Kriege stark angewachsen. Die Ausgliederung der Bewilligungen (Gramts in Aid) für Polizeizwecke begegnete
1912/13 insofern gewissen Schwierigkeiten, als diese in den allgemeinen Überweisungen innerhalb der Finanzverwaltung
 enthalten waren. Legt man die Abrechnungen der Selbstverwaltungskörperschaften über
1) Vgl. dazu die Übersicht auf 8.302 ff.
        <pb n="114" />
        117 —
die vom Staat für Polizeizwecke gezahlten Überweisungen zugrunde, so kommt man für 1912/13 zu einem
Gesamtbetrage von 2,95 Millionen £ für England, Wales und Schottland. Dieser Betrag ist, um die Vergleichbarkeit
 von Vor- und Nachkriegsetat herzustellen, von den allgemeinen Überweisungen der Finanzverwaltung
 abgesetzt und an dieser Stelle aufgeführt worden. Die Zahlungen für Polizeiverwaltung in
Irland sind 1925/26 die Liquidationsbeträge für die aufgelöste englische Polizei und Pensionen an
ihre ehemaligen Angehörigen. An Stelle der 1912/13 für Irland bestimmten Grants in Aid erscheinen
1925/26 nur noch die Zahlungen an die nordirische Verwaltung. Es sei in diesem Zusammenhange darauf
hingewiesen, daß die allgemeinen Grants in Aid nicht nur ein technisches Mittel des »Finanzausgleichs«
darstellen, sondern das Verwaltungsinstrument sind, durch das der Staat trotz der sogenannten »Dezentralisation«
 der Verwaltung eine straffe Kontrolle der Selbstverwaltungskörper erreicht,
Staatsausgaben für innere Verwaltung in Großbritannien.
2. Überweisungen an Kommunen und Kommunalverbände.
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 £
Überweisungen insgesamt ..... 4916 9619 5 658
Davon:
1. Polizeiverwaltung in England und Schottland ... 2.950 7046 4 144
2. Polizeiverwaltung in Irland... 04.004704 rk ee 1 600 1.956 1150
3: Pensionen in Irland. .......00000040 30er nrw : 30 18
4. Granis-in Aid an Irland 22.000 EVER 356 ; fr
5. Zahlungen an Nordirland 1.0 ee . 541 318
6. Sonstige Überweisungen +...0...40.07 heine 10 46 28
Über die Verrechnung dieser Überweisungen im einzelnen wird im ersten Kapitel des Anhangs berichtet.
Der Aufbau der inneren Verwaltung Großbritanniens kann überhaupt erst im Zusammenhange mit dem
Aufbau der Selbstverwaltungskörper zum vollen Verständnis gebracht werden, auf dessen Darstellung
im Anhange hier allgemein verwiesen werden muß.
Zur inneren Verwaltung wurde auch ein vor und nach dem Kriege gleichgebliebener Posten von 17 000 £
gerechnet, die an die Receivers Generals der Herzogtümer Cornwall und Lancaster als Entschädigung für
die Abtretung ihrer Hoheitsgewalt gezahlt wurden.
Il. Die Staatsausgaben für die innere Verwaltung in Frankreich, Belgien und Italien.
Staatsausgaben für die innere Verwaltung.
Frankreich | Belgien / Italien
Ausgaben für die eigentliche ON En Sn
Staatsverwaltung 1914 | 1925 1913 | 1925 [1913/14 | 1925/26
= in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
Minister er er ar AR | 1743 947 410 293 | 17280 1411
Provinzialverwaltung: ee eher 10 235 8 447 2 465 1.390 10.020 7273
Gendarmerie”) irre tree rar tere] 38ER 34 329 9 504 9791 28 358 93 998
PO FE | 12127 14 338 49 30 31 665 11531
Öffentliche Gebäude, Parks usw. .......... ; 3478 2117 1,872 1.350 / = 923
Maße und Gewichte 11. ren ee 1162 714 210 9% 599 529
Wanderungswesen ...0 4) r00 3: 140 e B4EE 92 72 31 Be 1 739
Pensionen +4. ur GH 18060 | 50173 | 245 286 , 6723 9833
TE 10411 ' 10148 65 49 202 3.094
Insgesamt.... 96131 . 121285 | 14851 13297 | 79347 130331
Überweisungen an Gemeinden und Provinzial-Verbände...
 040... Wer eee ee Er nn 15 581 13 289 324 130 2.488
davon für Polizeizwecke .......... 11.387 10 789 283 114 2328
Subventionen und Unterstützungen. ....... Zr 219 34 564 3674
Gesamtausgaben für die innere , | Te Rdn
Verwaltung .... | 111712 | 134 574 | 15.394 | 13461 | 84991 | 136 493
Im "Gegensatze zu Großbritannien findet sich bei den Kontinentalstaaten, deren Etats in der vorliegenden
 Arbeit verarbeitet wurden, wenigstens in den Grundzügen der inneren Verwaltungsorganisation
1) Die Pensionen der Gendarmerie sind in Belgien und Italien nicht auszusondern: sie sind in den Pensionen des Kriegsministeriums enthalten,

7
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        eine weitgehende Übereinstimmung. Indessen besteht auch hier fast überall die Schwierigkeit, daß die
Ministerialverwaltung für mehrere Verwaltungszweige zuständig ist, und sich die Ausgaben auf dieselben
 nicht vollständig verteilen lassen. In Italien war der Innenminister in der Vorkriegszeit auch für
soziale Aufgaben und für die Gefängnisverwaltung zuständig; die Gefängnisverwaltung ging in der Nachkriegszeit
 an das Justizministerium über, während die sozialen Aufgaben beim Innenministerium verblieben.
 . Eine Aufgliederung konnte wiederum nur schätzungsweise erfolgen. Die Gesamtausgaben des
Ministeriums wurden für 1913/14 im Verhältnis »Inneres« zu »Soziales« zu »Justiz« wie 5 zu 3 zu 1 und
für 1925/26 »Inneres« zu »Soziales« wie 5 zu 3 aufgeteilt. Belgien und Frankreich haben innerhalb ihrer
Innenministerien gesonderte Abteilungen für die verschiedenen Zwecke, die im wesentlichen ziffernmäßig
ausgesondert werden können. Es bleibt aber auch hier ein, wenn auch geringer, nicht aufteilbarer Betrag
für die Zentralverwaltung, der ganz der inneren Verwaltung zugewiesen wurde. Entsprechendes gilt auch
für die Provinzialverwaltungen, die, wie schon erwähnt, auch andere Aufgaben, vor allem auf sozialem
Gebiete, zu erfüllen haben, aber ganz der inneren Verwaltung zugerechnet werden mußten. Diese Fehlerquellen
 treten aber bei allen Etats auf, so daß die Vergleichbarkeit dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt
werden dürfte.
In Frankreich, Belgien und Italien ist das Staatsgebiet in der gleichen Weise gegliedert, nur die Namen
für die staatlichen Unterverbände sind verschieden. Die Anzahl der vorhandenen Provinzen und Departements
 betrug: in 1914 1925
Frankreich au De 86 89
Belgien 1... 04.00 Ke Hr Ar 9 9
{allen er rer ea 69 78
Die Erhöhung der Anzahl der Provinzen in Frankreich und Italien erklärt sich aus dem Gebietszuwachs
durch die Friedensschlüsse. In den Ausgabeziffern für die Provinzialverwaltung Frankreichs sind die
Ausgaben für die elsaß-lothringische Verwaltung, in denen Italiens die für die Verwaltung des tridentinischen
 und des julischen Venetiens enthalten. - Die Ausgaben für die elsaß-lothringische Verwaltung
beliefen sich auf 2382 000 Mark Vorkriegskaufkraft, enthalten aber auch gewisse Posten für, die Unterhaltung
 der elsaß-lothringischen Zentralverwaltungsstelle in Paris.
Der Aufbau der Polizei in Italien ist von dem Aufbau der Polizei in Frankreich und Belgien grundsätzlich
 verschieden. In Belgien ist die Polizei Aufgabe der Kommunen, die völlig für ihre Unterhaltung
aufzukommen haben. Der Staat leistet lediglich einen Zuschuß an die Stadt Brüssel. "Die belgischen Verhältnisse
 sind also den britischen ähnlich; doch gewährt der britische Staat in größerem Umfange als
Belgien Zuschüsse für Polizeizwecke an die Selbstverwaltungskörper, weil in Großbritannien im Gegensatz
zu Belgien auch keine staatliche Gendarmerie besteht. An unmittelbaren Staatsausgäben für Polizeizwecke
findet sich im belgischen Etat lediglich beim Justizministerium neben den Ausgaben für die Polizei- und
Kriminalschule ein kleiner Posten für »Maßnahmen der öffentlichen Sicherheit«, der hier eingeordnet ist.
In Frankreich gehört die Regelung des Polizeiwesens grundsätzlich ebenfalls zu dem Zuständigkeitsbereiche
 der Kommunen. Der Staat gewährt wie in Belgien einen Zuschuß zu den Kosten der hauptstädtischen
 Polizei (1914 11,4 Millionen, 1925 10,8 Millionen Mark Vorkriegskaufkraft) und unterhält
daneben eigene staatliche Polizeikräfte in einigen besonders »schwierigen« Städten (Lyon, Marseille, Toulon,
Nizza, Straßburg, Mülhausen, Metz).
In Italien ist im Gegensatze dazu die Polizei staatlich und streng zentralisiert. Das Corpo di Pubblica
Sicurezza besteht aus etwa 11000 Köpfen und ist dem Innenministerium unterstellt. Es handelt sich hier
um-eine erst 1925 geschaffene Einrichtung, die die während des Krieges aufgelöste Polizeiorganisation,
die Agenti di. Pubblica Sicurezza, ersetzen soll, nachdem die fascistische Regierung ein von der Regierung
Nitti gebildetes Corpo di Guardia Regia zunächst wieder beseitigt hatte. Der Rückgang der Polizeiausgaben
gegenüber der Vorkriegszeit hängt damit zusammen, daß der neuen Polizeiorganisation nur ein Teil der
Aufgaben der alten übertragen worden ist. Diese Umorganisation des Polizeiwesens erklärt auch zum
Teil die Steigerung der Ausgaben für die Carabiniert.
Die Carabinieri entsprechen etwa der französischen und belgischen staatlichen Gendarmerie. In allen
drei Ländern stehen diese Formationen unter der Leitung des Kriegsministeriums, weil sie für den Kriegsfall
 als Ergänzung des aktiven Heeres gedacht sind. Während sich jedoch die Aufgabe der Gendarmerie
in Frankreich und Belgien auf die Sicherung des platten Landes sowie der ganz kleinen Städte und Flecken
beschränkt, werden in Italien, besonders nach der Einschränkung des Corpo di Pubblica Sicurezza, die
Carabinieri auch zum Polizeidienst in den Städten herangezogen. Die Steigerung der Ausgaben für die
Carabinieri dürfte zu einem Teile auch mit der Verstärkung der Polizeikräfte in den neuen Provinzen
zusammenhängen.
Die Aufwendungen für öffentliche Gebäude, Parks usw. sind in Frankreich und Belgien verhältnismäßig
 höher als in Italien. In Frankreich wie auch in Belgien ging infolge der französischen Revolution der
Besitz der Fürstenhäuser auf den Staat über, während in Italien der Staatsbesitz an solchen Objekten nicht

118
        <pb n="116" />
        119
MW

bedeutend ist. Die Aufwendungen Italiens für diese Zwecke wurden daher nur zu einem geringen Teile zur
inneren Verwaltung gerechnet, während sich der überwiegende Teil unter den Ausgaben für die obersten
Staatsorgane findet (vgl. S. 110).
Die Ausgaben für Auswanderungsfürsorge sind in den vier Vergleichsländern ganz verschieden.
Der Grund dafür liegt darin, daß gemäß der wirtschaftlichen Struktur der Länder die Bedeutung des Auswanderungswesens
 nicht die gleiche ist. Frankreich, bei dem die Einwanderung stärker als die Auswanderung
ist, hat nur geringe Kosten für die Regelung des Wanderungswesens aufzuweisen *). Ähnlich liegen die
Verhältnisse in Belgien. Die größte Bedeutung in den drei Ländern hat das Wanderungswesen zweifellos
für Italien. Während vor dem Kriege die Fürsorge für die zahlreichen italienischen Auswanderer verschiedenen
 Wohltätigkeitsanstalten und Vereinen überlassen wurde, ohne daß der Staat sich finanziell
beteiligte, ist er nach dem Kriege dazu übergegangen, diese Aufgabe selber zu erfüllen. Im Jahre 1919
wurde ein Generalkommissariat für Auswanderungswesen gebildet, dem Inspektionen in Genua, Neapel
und Palermo unterstehen. Die Hauptaufgaben dieser Auswanderungsbehörde erstrecken sich auf die Fürsorge
 und den Schutz der Auswanderer während der Reise und in der neuen Heimat. Z. B. werden die
Auswanderungstransporte durch Kommissare begleitet, die auf die Beobachtung der Auswanderungsvorschriften
 durch die Schiffahrtsgesellschaften zu achten haben. Diese müssen jährlich, wenn sie Auswanderertransporte
 ausführen, um Neukonzessionierung einkommen, Die Fürsorge für die Auswanderer
in den fremden Ländern liegt vorläufig noch den diplomatischen und konsularischen Vertretungen Italiens
ob. Die folgende Übersicht beleuchtet die unterschiedliche Bedeutung des Auswanderungswesens für die
vier Vergleichsstaaten.
Auswanderung nach Einwanderung
en von Rückwanderern aus
m euTropäalschen
van Salz Übersee Oder Mittel von Aus- - europäischen
meerländern ländern Übersee oder Mittelmeerländern

Großbritannien 0 1913 389 394 125 000%) 85 709
1923 256 284 66 592 57 606
1924 155 374 42 856 64 112
1925 140 594 29 784 56 235
Irischer Freistaat?)....... 1924 19.017
1925 30 000%)
Frankreich. vu nee 1913 5 0005)
1923 59 951 262 877
1924 48 626 223 495
1925 54 393 178 294
Belgien. 1.0.0.0 1913 7590 40 000°) 20 4997) 35 775
1923 2256 1555
1924 2922 29 428 1415 1 48 269
1925 2498 4451
Mallen vs. 1913 559 566 313032 188978
1923 177 502 170 136 39 680 | 79 498
1924 130 853 201 591 60 676 | 107 421
„1925 „104421 159737 60 421 122 160
Die völlig unvergleichbaren Posten der drei Etats sind in der Übersicht auf S. 117 unter »Sonstiges«
zusammengefaßt. In Frankreich enthält dieser Betrag an größeren Ausgaben die Aufwendungen für die
Ehrenlegion (1914 10137, 1925 9 435 Mark Vorkriegskaufkraft), für Nationalfeste, Landesvermessung
und Ehrenzeichen.
Die Pensionen enthalten in Frankreich, Belgien und Italien auch die Pensionszahlungen an ehemalige
deutsche bzw. österreichische Beamte, die von den neuen Staatsregierungen übernommen worden sind.
Die Unterstützungen in Belgien und Italien umfassen in der Hauptsache Zahlungen von Ehrensold
an Träger verschiedener Auszeichnungen.
1) Die Maßnahmen zur Heranziehung ausländischer landwirtschaftlicher Wanderarbeiter werden im Abschnitt »Landwirtschafts behandelt,
2) Unterschied zwischen der Zahl der vom Kontinent ankommenden und dorthin abreisenden Personen,
3) Die Zahlen für den Irischen Freistaat sind vor dem Jahre 1924 in denen für Großbritannien enthalten.
*; Schätzung nach Zrish Trade Journal (Nr. 5, 1926).
*) Schätzung.
9) Schätzung (Revue Internationale de Travail).
?) Jahr 1912,
        <pb n="117" />
        Viertes Kapitel.
Auswärtige Angelegenheiten.
Die Ausgaben für auswärtige Angelegenheiten umfassen die Kosten der Ministerien des auswärtigen
Dienstes, der diesen unterstellten Auslandsvertretungen sowie die Beiträge für völkerrechtliche Institutionen.
 Die Ausgaben für die auswärtigen Angelegenheiten dienen zu einem Teile auch Zwecken der
Wirtschaftsförderung. So werden in den Außenministerien und bei den ausländischen Vertretungen
vielfach Fragen der Handelsverträge, des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes usw. bearbeitet. Die
Kosten dieser Art lassen sich jedoch nur selten von denen der politischen Maßnahmen und der reinen
diplomatischen Vertretung trennen und sind daher oft in den Ausgaben für auswärtige Angelegenheiten
mitenthalten (vgl. S. 351 ff.).
Ausgaben für auswärtige Angelegenheiten.
Großbritannien! Frankreich | Belgien | Italien
| OA Ss PS
Vor- | Nach- Vor- Nach- | Vor- | Nach- |. Vor- | Nachkriegs-
 | kriegs- | kriegs- | kriegs- " kriegs- | kriegs- | kriegs- | kriegsetat
 | etat  otat etat etat ' etat | etat | etat
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
1. Zentralverwaltung ......... 1400 597 5916 372 6
2, Ausländische Vertretungen.. ' 20247 57 00611. 2728 | 10% 559
CT ne 408 | 14307 83 Ma 5.176
Insgesamt ... 22555 | 31 033 18552 | 279% 13.474
! |
Die Kosten für die Organisation des auswärtigen Dienstes stehen im Zusammenhang mit der weltpolitischen
 Bedeutung der Staaten. Nach ihr richtet sich die Intensität des diplomatischen Verkehrs,
die Aufrechterhaltung von Amtsstellen im Auslande, die Höhe der Beiträge für völkerrechtliche Institutionen
 usw. Die Ausgaben für die Zentralverwaltung des auswärtigen Dienstes (vgl. Ziffer1
der vorstehenden Übersicht) sind unter Umrechnung auf Vorkriegskaufkraft nur in Frankreich zurückgegangen,
 wobei sich nicht feststellen ließ, inwieweit dieser Rückgang auf Begleiterscheinungen der
Geldentwertung bzw. der Umrechnung auf Vorkriegskaufkraft zurückzuführen ist. Großbritannien hat
eine bemerkenswerte Steigerung der Aufwendungen für diesen Zweck aufzuweisen, deren Grund
im wesentlichen in der Neuordnung der Verhältnisse durch den Krieg und die Friedensschlüsse liegt.
Die Erweiterung der britischen Interessen in Kleinasien, Arabien usw, brachte höhere Anforderungen
an den auswärtigen Dienst mit sich. Auch in Belgien und Italien sind, wohl infolge der höheren außenpolitischen
 Aktivität, die Kosten des Außenministeriums gegenüber der Zeit vor dem Kriege gewachsen.
In Belgien betrug z. B. die Zahl der Beamten des Ministeriums am 31. Juli 1914 149, am 1. Juli 1924
dagegen 3953).
F Die Ausgaben für die auswärtigen Vertretungen (vgl. Ziller 2 der vorstehenden Übersicht) zeigen
in Großbritannien und Frankreich gegenüber der Vorkriegszeit dieselbe Tendenz zur Ausdehnung wie die
Ausgaben Großbritanniens für die Zentralverwaltung. In Belgien und Italien haben sich die entsprechenden
Posten dagegen verringert. Der Grund hierfür ist nicht ersichtlich, um so weniger, als die Aufrechterhaltung
 auswärtiger Vertretungen in hochvalutarischen Ländern für ein Land mit fallender Währung
besonders hohe Aufwendungen (gemessen an der Inlandskaufkraft) zu erfordern pflegt,
; Unter den Aufwendungen für völkerrechtliche Institutionen (vgl. Ziffer 3 der vorstehenden
Übersicht) steht an erster Stelle in der Nachkriegszeit der Beitrag zum Völkerbund.
1) Ohne eine Nachtragsbewilligung von 90 000 Mark Vorkriegskaufkraft für ein Gesandtschaftsgebäude in Helsingfors,
2) Ohne eine Nachtragsbewilligung von 721 000 Mark Vorkriegskaufkraft für Entschädigung britischer Untertanen für Verluste von
bei britischen Behörden in Rußland deponierten Rubelbeträgen im Jahre 1918.
2) Anneze IIT zum Ezxpose General für das Budget 1925,

120
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        Die Kosten hierfür betragen
in 1000 Goldfranes !)
für Großbritannien... ....4.. + 2570
» Frankreich 2.0.0044 u 1.933
»- Belgien re 441
AERO er Eee 1 468
Die Beiträge für das Internationale Arbeitsamt ließen sich nach den Etats nur für Großbritannien
und Belgien ausgliedern und sind für diese Staaten in der Aufarbeitung unter die Ausgaben für soziale
Zwecke gerechnet worden.
Ferner ist der Beitrag für den Internationalen Schiedsgerichtshof im Haag anzuführen, dessen Kosten
sich nach den Nachkriegsetats für Großbritannien auf 5 400, für Frankreich auf 4500, für Belgien auf
3 900 Mark Vorkriegskaufkraft stellen. Dazu kommen bei Frankreich als Kosten für schiedsgerichtliche
Tätigkeit 59 400 Mark Vorkriegskaufkraft. Vor dem Kriege betrugen die Aufwendungen für den Internationalen
 Schiedsgerichtshof bei Großbritannien 4000 und bei Belgien 3200 Mark Vorkriegskaufkraft. Der
Beitrag Frankreichs läßt sich nach dem Vorkriegsetat nicht von den Kosten für schiedsgerichtliche Tätigkeit
trennen; insgesamt belaufen sich die Ausgaben hierfür auf 44 000 Mark Vorkriegskaufkraft. Für Italien
ist der Posten nicht besonders ausgewiesen. An sonstigen Ausgaben für die Zwecke der Außenpolitik
sind im französischen Nachkriegsetat bemerkenswert (umgerechnet auf Vorkriegskaufkraft): 1489000 fr.
[ür Informations- und Pressedienst, 1 822 000 fr. für das Kommissariat in Syrien und 6 144 000 fr. für
Propagandatätigkeit. Der letztere Posten weist eine besonders große Steigerung gegenüber dem Vorkriegsstande
 (2 074 000 fr.) auf. Die Steigerung in Vorkriegskaufkraft entfällt zum größten Teile auf die
Propagandatätigkeit in Syrien mit 1950000 fr., in den europäischen Staaten mit 1652 000 fr., im
Fernen Osten mit 523 000 fr. und in Amerika mit 305 000 fr. Diese Gelder werden überwiegend zur
Kulturpropaganda verwandt, und zwar in Syrien 1944 000 fr., in Europa 1311 000 fr., im Fernen
Osten 678 000 fr., in Amerika 300 000 fr. Vorkriegskaufkraft. Ähnliche Posten finden sich auch im
italienischen Etat. Sie betragen 1913/14 2543 000 Lire und 1925/26 2 477 000 Lire Vorkriegskaufkraft.
Genauere Angaben über ihre Verwendung werden nicht gemacht. In Großbritannien sind derartige
Ausgaben bis auf einen Posten von 11000 £ Vorkriegskaufkraft für Nachrichtendienst im Nachkriegsetat
 nicht ausgewiesen.
Fünftes Kapitel.
Kolonialwesen.
Il. Vorbemerkung.
Die in diesem Kapitel als Kolonien behandelten Herrschaftsgebiete der einzelnen Staaten stehen zum
Mutterlande in den verschiedensten staatsrechtlichen Beziehungen. So macht Großbritannien eine scharfe
Trennung zwischen der staats- und verwaltungsrechtlichen Stellung von Indien, den Dominions, den
Kolonien und anderen Besitzungen. Algier nimmt im Verbande des französischen Kolonialreiches eine
ganz andere Stellung ein als etwa Französisch-Kongo und Indochina oder Tunis und Marokko. Diese
unterschiedliche staatsrechtliche Stellung der einzelnen Herrschaftsgebiete zum Mutterlande äußert sich
schon in der verschiedenen Einordnung der Kolonialverwaltung in den staatlichen Verwaltungsapparat
des Mutterlandes. Das britische Foreign Office bearbeitet die ägyptischen und die den Sudan betreffenden
Angelegenheiten, während der Verkehr mit sämtlichen anderen Außengebieten des Reiches neuerdings
durch das Dominion Office und Colonial Office bewerkstelligt wird. In Frankreich haben drei Ministerien
mit der Abwicklung des Verkehrs zwischen Mutterland und Kolonialgebieten zu tun: Dem Innenministerium
untersteht Algier, dem Außenministerium Tunis und Marokko, dem Kolonialministerium sämtliche anderen
Kolonien. In Belgien und Italien bestehen keine derartigen Unterscheidungen.
1!) Nach dem Etat des Völkerbunds für 1926 (Soci&amp;amp;t@&amp;amp; des Nations, Situation Financiere au 31 Aoüt 1926, Publications de la Socitte des
Nations. X. Administration Financiere de la Socitte, 1926, X, 15); die Ziffern sind etwas höher als diejenigen der Etatbearbeitung, da letztere
sich auf das Finanzjahr 1925 bzw. 1925/26 beziehen.

121
If
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        m
Die handelspolitischen Beziehungen zwischen dem Mutterlande einerseits und den Kolonien und Dominions
 andrerseits gehen aus der folgenden Übersicht hervor:
Anteil der Kolonien am Außenhandel Großbritanniens, Frankreichs, Belgiens und Italiens.
Einfuhr Ausfuhr
1913 1925 - 1913 1925
I. Gesamteinfuhr bzw. -ausfuhr Groß- Werte in 1000 der Landeswährung
Britannien een 768 735 £ 1322858 £ 634 820 £ 927 497 £
Davon aus bzw. nach den britischen
Besitzungen und Dominien einschließlich
 Mandatsgebieten ...... 191516 » 429 721 » 208 922 » 361 240 »
Davon: Australien ............% 38 065 » 72740 » 37829 » 64031 »
Canada 2 30 488 » 70727 » 27307 » 30 693 »
Neuseeland‘... .. 2. 14 20.388 » 518332 » 11790 » 24208 »
Union von Südafrika ........-- 12 301 » 25 133», 24046 » 32 144 »
Außenhandel mit den Kolonien und
Dominions in vH des gesamten
Außenhandel: eu tr er rn 924,9 vH 32,5 vH 32,9 vH 38,9 vH
II. Gesamteinfuhr bzw. -ausfuhr Frank-U
 SR 8 421 332 fr. 43 980 506 fr. 6 880 217 fr. 45 413 555 fr.
Davon aus bzw. nach den französischen
Kolonien einschließlich Mandatsgebieten...
 nr He 797215 » 41580 265 » 894 796 » 6 454 844 »
Außenhandel mit den Kolonien in vH
des gesamten Außenhandels ...... 9,5 vH 10,4 vH 13,0 vH 14,2 vH
1IIT. Gesamteinfuhr bzw. -ausfuhr Belgiens 4 636 608 Ir. 17 781 896 fr. 3 634 584 fr. 14 474 123 fr,
Davon aus bzw. nach dem belgischen
Kongogebiet ................+-=&amp;gt;" 441 438» 174517 » 26 565» 274485 »
Außenhandel mit den Kolonien in vH
des gesamten Außenhandels ...... 1,0 vH 1,0 vH 0,7 vH 1,9 vH
IV. Gesamteinfuhr bzw. -ausfuhr Italiens 3.645 639 Lire_„26 173 219 Lire 2511 638 Lire 18 276 456 Lire
Davon aus bzw. nach den italienischen
Besitzungen in Afrika ............ 11357» 93852»
Außenhandel mit den Kolonien in vH
des gesamten Außenhandels ...... 0,3 vH 3,7 vH
Die Beteiligung des Mutterlandes an den Kosten der Verwaltung eines Kolonialgebietes ist ganz verschieden,
 je nachdem, ob es sich um neu zu erschließende Territorien oder um kulturell bereits entwickelte
Gebiete handelt, die sich weitgehend aus eigenen Mitteln und mit eigener Verwaltungsorganisation erhalten
können. So erwachsen z. B. Großbritannien aus der Verwaltung der Dominions keine direkten Aufwendungen.
 Die italienischen Kolonien erhalten dagegen in verhältnismäßig sehr hohem Maße Zuschüsse des
Mutterlandes.
Innerhalb der Ausgaben für koloniale Zwecke sind einerseits die Kosten der Zentralverwaltung für
koloniale Angelegenheiten im Mutterlande und andrerseits die Kosten für die Verwaltungen in den einzelnen
Kolonien selbst zu unterscheiden. Die letzteren erscheinen zum Teil nicht als eigener Staatsaufwand,
sondern als Überweisungen an koloniale Selbstverwaltungskörperschaften.
Die folgende Übersicht zeigt die Ausgaben der einzelnen Staaten für das Kolonialwesen in Beziehung
zur Größe der Kolonialbevölkerung und des Kolonialbesitzes. .
Staatsausgaben für das Kolonialwesen.
Größe des Größe der Nachkriegsausgaben in Mark
Im Vorkriegs- im Nachkriegs- Kolonialvreichs Kolonial- Vorkriegskaufkraft
etat etat im Jahre 1925 bevölkerung je qkmdes je Kopf der
| ; in 1000 qkm im Jahre 1925. Kolonial- Kolonial-E
 406 610 000 4,18 0,37
Frankreich RER 196 912 139 179 11675 57 107 000 11,92 2,44
Belsien TE 1213 3.395 2419 "11 421 000 1,40 0.30
Hallen ar 32.727, 49 557 2228 2.0897 000 22,24 23.72
Für die Beurteilung dieser Zahlen ist zu beachten, daß nur die Ausgaben, die tatsächlich allein im
Interesse der Kolonien aufgewendet wurden, und nicht solche, welche dem Mutterlande und den Kolonien
zugute kommen, als Ausgaben für die Kolonien behandelt wurden. Aus diesem Grunde sind z. B. für Großbritannien
 die Aufwendungen, welche den Handel zwischen Mutterland und Kolonien steigern sollen.

12
        <pb n="120" />
        123
nicht unter den Ausgaben für das Kolonialwesen, sondern unter denen für die Wirtschaft zu finden. Desgleichen
 sind z. B. die Ausgaben Großbritanniens für die Flottenstationen, die sich in den Kolonien befinden,
unter den Aufwendungen für die britische, nicht für die koloniale Landesverteidigung angeführt. Obgleich
die Ausgaben für das koloniale Heerwesen, für die koloniale Marine und Luftschiffahrt in einigen Staaten
ziemlich bedeutend sind — sie beliefen sich für Großbritannien vor dem Kriege auf 79,4 vH und im Jahre
1925/26 auf 89,3 vH und für Frankreich auf 83,3 vH bzw. auf 91,9 vH der gesamten kolonialen Ausgaben —
ist auf diese Materie in dem vorliegenden Kapitel nicht weiter eingegangen worden (vgl. dazu auch das
Kapitel. »Landesverteidigung« (S. 130 ff.). Italiens Aufwendungen für die koloniale Landesverteidigung
konnten nicht mit völliger Genauigkeit zahlenmäßig ausgegliedert werden, da in dem Nachkriegsetat die
Ausgaben der kolonialen Zivilverwaltung und des kolonialen Heerwesens nur in Einzelfällen gesondert
angegeben sind. In Belgien ergeben sich nach den Etats keine Aufwendungen für das koloniale Heerwesen.
Il. Die Ausgaben für die Dominions und Kolonien von Großbritannien.
a. Allgemeines.
Es ist im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich, für jede einzelne Kolonie ein Bild ihrer wirtschaftlichen
Bedeutung innerhalb des britischen Weltreiches zu geben, noch ihre staatsrechtliche Stellung im Verbande
 des Reiches darzustellen, wie sie sich in der Gestaltung der finanziellen Beziehungen zum Mutterlande
 auswirkt. Nach ihrer staatsrechtlichen Struktur lassen sich die einzelnen Bestandteile des britischen
Imperiums in folgende Gruppen zusammenfassen*):
1. Die Länder mit verantwortlicher Regierung, Selbstverwaltungskolonien, in denen sich die Krone
nur das Vetorecht bei der Gesetzgebung vorbehalten hat, und in denen der Staatssekretär Aufsichtsbefugnisse
 lediglich über den Gouverneur besitzt. In allen inneren Angelegenheiten handelt der Gouverneur
 im Einvernehmen mit den Selbstverwaltungskörpern, im übrigen aber selbständig. Gebiete dieser
Art sind die Dominions von Kanada, Neuseeland, Neufundland, die Union von Süd-Afrika, das Australische
Commonwealth mit seinen 6 Staaten: Neu-Südwales, Vietoria, Queensland, Südaustralien, Westaustralien
und Tasmanien. Neuerdings ist der Freistaat Irland auf gleiche Stufe gestellt worden.
2, Kolonien mit eigener Gesetzgebungskörperschaft, der die Exekutive nicht verantwortlich ist: Die
Bahamasinseln, Barbados und die Bermudainseln,
3. Kolonien mit einer zum Teile gewählten, zum Teile von der Regierung ernannten Legislative, in
welcher die Bevölkerung, nicht die Regierung über die Mehrheit verfügt: Ceylon, Cypern, Jamaica.
4. Kolonien und Protektorate mit Legislativorganen, deren Mitglieder (Beamte oder Vertreter der betreffenden
 Länder selbst) entweder sämtlich oder doch in der Mehrheit ernannt worden sind, so daß also
die Regierung bestimmenden Einfluß auf die Gesetzgebung hat. Es gehören dazu: Britisch-Guayana,
Gibraltar, Mauritius, Seyshallen, Straits Settlements, Hongkong, Gambia, Goldküste, Nigeria, Sierra
Leone, Kenya, Nyassaland-Protektorat, Uganda-Protektorat, Falklandsinseln, Fidjiinseln, Britisch-Honduras,
 Leewardinseln, Windwardinseln, Trinidad und Tobago; Papua (britische Kolonie unter
australischer Verwaltung).
5. Kolonien und Protektorate ohne Legislativorgane: St. Helena, Ashanti, Nigeria-Protektorat, Nordgebiet
 der Goldküste, Basutoland, Betschuanaland-Protektorat, Swaziland, Somaliland, die westpazifischen
 Inseln, Aden mit Protektorat, Nordrhodesia, Cookinseln.
6. Zwischen den Selbstverwaltungsdominions und den Kronkolonien (Gruppe 2 bis 5) stehen die Inselgruppe
 Malta und das Siedlungsland Südrhodesien. Beide haben Selbstverwaltungseinrichtungen, die aber
insofern beschränkt sind, als die Gesetzgebungsgewalt dem Parlamente nicht in vollem Umfange zusteht,
sondern in Fragen von Reichsinteressen, wie z. B. militärischen Angelegenheiten in Malta. dem britischen
Parlament unterliegt.
7. Seit 1919 besitzt Indien eine weitgehende Selbstverwaltung, die aber in einigen wichtigen Punkten
durch die britische Regierung beschränkt wird.
8. Die Schutzstaaten, die dem britischen Kolonialreiche wohl angegliedert, aber nicht einverleibt
sind. Es sind Staaten, die durch Vertrag gewisse: Souveränitätsrechte der britischen Krone übertragen
haben. Die Abhängigkeit vom britischen Reiche ist bei den einzelnen Staaten verschieden. Die folgenden
Staaten haben dem britischen Kolonialamte nur die Kontrolle der auswärtigen Beziehungen überlassen:
1. die Malaiischen Staaten (Johore, Kedah, | 2. Sarawak und
Perlis, Kelantan und Trengganu), | 3. Britisch Nordborneo.
An Bedeutung gewinnt die Kontrolle bei den Federated Malay States (Perak, Selangor, Sungei, Ujong,
Pahang), wo britische Residenten, vom Kolonialamte ernannt, in einflußreicher Stellung in dem vom Sultan
präsidierten Staatsrate amtieren. Ferner fallen in diese Kategorie: Zanzibar und Ägypten, das am 15. März 1922
!) Vgl. Loewenstein, a. a. 0.

16
        <pb n="121" />
        Z+4—-für
 autonom erklärt wurde und sich am 19. April 1923 eine Verfassung mit erblicher Monarchie und parlamentarischer
 Repräsentativverfassung gab.
9. Eine besondere staatsrechtliche Stellung innerhalb des britischen Imperiums nehmen die Neuen
Hebriden ein, die gemäß dem britisch-französischen Abkommen vom Jahre 1906 von den genannten Ländern
 gemeinsam verwaltet werden, und
10. die Völkerbundsmandate, zu denen die ehemals türkischen Gebiete Palästina und Irak gehören,
ferner ein Teil von ehemals Deutsch-Ostafrika. Ferner sind noch als britische Mandate zu nennen:
Südwestafrika für die südafrikanische Union, Neu-Guinea für Australien, Samoa für Neu-Seeland, Nauru
für Großbritannien, Australien und Neu-Seeland zusammen. Die verwaltungs- und staatsrechtliche
Struktur der Mandatsgebiete ist sehr verschieden,
b. Die Kolonialausgaben der Zentralverwaltung.
Die Zentralverwaltungsstelle für die Dominions und südafrikanischen Gebiete liegt seit dem Jahre
1926 bei dem neu errichteten Dominion Öffice und für die Kolonien, Protektorate und Mandatsländer
bei dem Colonial Office. Von diesen beiden Stellen geht für sämtliche Dominions und Kolonien (nicht
aber für Indien) die Exekutivgewalt aus. Für Indien besteht das Indian Office, dessen Leiter ebenso wie
der Kolonialminister Mitglied des Kabinetts ist.
Die Kosten der kolonialen Zentralverwaltung haben sich von der Vorkriegs- zur Nachkriegszeit erheblich
erhöht, da das britische Kolonialreich durch die Angliederung deutschen und türkischen Besitzes an Ausdehnung
 wesentlich gewonnen hat. Infolge der größeren Anzahl der im Kolonialamte beschäftigten Beamten
— vor dem Kriege 179, nach dem Kriege 350 — sind die Personalausgaben für die Zentralverwaltung
um rund 22 600 £ Vorkriegskaufkraft gestiegen. Der Gesamtaufwand für die koloniale Zentralverwaltung
in London stellt sich 1912/13 und 1925/26 wie folgt dar:
1912/13 1925/26
Originalziffern Vorkriegskaufkraft
Colomal Office ...... 58 075 £ 151191 £ 88 936 £
Indian Office - 6500 » 3824 »
c. Die Ausgaben für die koloniale Verwaltung.
Die Ausgaben des Mutterlandes für die Verwaltung der Kolonien “selbst sind verhältnismäßig gering
im Verhältnis zum Umfange des britischen Kolonialbesitzes überhaupt. Die Kolonien finanzieren ihre
Verwaltung zum großen Teil aus eigenen Mitteln. Dabei ist die Abhängigkeit der einzelnen Kolonialregierungen
 von der Staatsregierung in der Gestaltung ihrer Finanzwirtschaft sehr verschieden. Am stärksten
ist sie da, wo regelmäßig oder vorübergehend Zuschüsse des Mutterlandes notwendig sind. Die’ Voranschläge
 der einzelnen Kolonialverwaltungen werden im Colonial Office geprüft, bei‘ Kolonien, die einen
Zuschuß erfordern, unterliegen die Voranschläge auch einer Prüfung durch das britische Schatzamt.
Im britischen Etat sind als Verwaltungsaufwand für einzelne Kolonien in der Hauptsache die Gehälter
für die Gouverneure und einige andere Kolonialbeamte aufgeführt. Dazu kommen noch einige besondere
Ausgaben, die zum Teile nicht näher umschrieben sind, die aber in erster Linie politischen Zwecken dienen.
Die folgende Übersicht zeigt, daß es sich nur um verhältnismäßig kleine Aufwendungen handelt.
1912/13 1925/26
Originalziffern Vorkriegskaufkraft
in£
Bermuda. rer rer nr 2 200 2 200 1294
Kr ES 1.000 1.000 588
Borneo (Brunei, Sarawak) ........... 675 600 353
Windward Islands... 700 — _—
Leeward Islands KA — &amp;gt;
Westindien ee 3 481
Neu-Hebriden ner ir Kanne 2477 10 190 5.994
A 11 100 8 091 4.760
a ES 3520 z
ak errreeereree ern ereH kennen nee 22 081 12 989
Tasmanien und Westaustralien........ 1.000 —
Westindien (für Ackerbauzwecke) ..... 1.955 —
Der Western Pacific High Commission
unterstellte Länder ................ 13 671 9 281 5 459
Hongkong (für die Universität) ....... = 300 177
Arabien (für »verschiedene politische
Zwecke4) 2...0.000000000 rer 21 000 12 353
Insgesamt.... 45029 14748 177 ar

12
ar
        <pb n="122" />
        Die Ausgaben für das koloniale Verteidigungswesen betrugen für Großbritannien im Jahre 1912/13
rund 2 346 000 £ und im Jahre 1925/26 11 235 000 £ (6 609 000 £ Vorkriegskaufkraft).
Ein erheblich größerer Teil der Aufwendungen des Mutterlandes für die zivilen Ausgaben in den Kolonien
besteht in Zuschüssen an die Kolonien zwecks Balancierung ihrer Etats, ohne daß ihr Verwendungszweck
ersichtlich gemacht würde. Die Höhe der Zuschüsse betrug :
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 £
Cyper 144000 EEE EEE EEE Er 50 50 29
Nasa RK 35 110 55
Somallandı. hr rer —
Tanganyika irren 350
Nord-Rhodesia 1.40 er ren 100
St. Helen
Palästind ver er RE 292
Nord-Nigerid 2.0. ua er en 242 —
Wei-Hei-Wei rer ra 6
rad 45
HONngkOnE rer rer Ma ee ;
ÄeN er r 109
Insgesamt.... 420 1015 597
d. Sonstige Ausgaben für Kolonialzwecke.
Die sonstigen nicht sehr umfangreichen Ausgaben für koloniale Zwecke sollen teils die wirtschaftliche
Entwicklung einzelner Teile des Kolonialreiches fördern, teils dienen sie dem wirtschaftlichen Austausche
zwischen Mutterland und Kolonien, Im einzelnen ergeben sich nach den Etats die folgenden Aufwendungen:
1912/18 1925/26 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in£
Westindien (Dampfersubsidien)!) ........ 12 000 = =
Britisch-Ostafrika (Eisenbahn) .......... 23 500 == —
Entomologisches Versuchsbureau......... 1.000 1.000 588
Bureau zur Bekämpfung der Schlafkrankheit 1000 —
Imperial Inslilule rn 2.000 9 000 5294
Imperial Mineral Resources Bureau ...... — 3.500 2.059
Imperial College of Tropical Agriculture . . , 7 a OR 1.177
Insgesamt.... 39 500 15 500 9118
Ill. Die Kolonialausgaben Frankreichs.
a. Allgemeines.
Frankreich ist von den hier behandelten Ländern die zweitgrößte Kolonialmacht. Sein Kolonialbesitz
hatte schon im Jahre 1913 eine Ausdehnung von 11 048 584 qkm. Durch den Vertrag von Versailles
wurden ihm von seiten des Völkerbundes Syrien, Togo und Kamerun als sogenannte Mandate übertragen,
 so daß der Flächeninhalt des französischen Kolonialreichs auf 11 674 884 qkm stieg. Trotz dieses
Zuwachses haben sich die Aufwendungen des Staates für seine Kolonien von 1914 auf 1925 nicht erhöht,
wenn man die Kaufkraftverschiebung berücksichtigt.
1) Diese Dampferlinien dienen zur Hebung des interkolonialen Verkehrs. Aus diesem Grunde sind die vom Mutterland gewährten Subsidien
als Ausgaben für die Kolonien behandelt worden,

125
        <pb n="123" />
        Das französische Kolonialreich besteht aus:
1. Den Kolonien in Nordafrika: Algier, Tunis, Marokko, Sahara;
2. Französisch-Westafrika, Senegal, Mauretanien, Französisch-Guinea, Elfenbeinküste, Dahome,
Französisch-Sudan (das bis 1922 unter Militärverwaltung stand), Obervolts, Niggerkolonie und
dem Mandat Togo;
3. Französisch-Äquatorialafrika: Gabun, Mittelkongo, UÜbangi-Schari, Tschad, dem Mandat Kamerun,
Madagaskar, La Reunion, Inseln im Indischen Ozean und Französisch-Somaliland;
|. Dem französischen Kolonialbesitz in Asien: den Mandaten Syrien und Libanon, den Besitzungen
in Indien (Etablissements de l’Inde) und Indochina (Cochinchina, Kambodscha, Tonking, Anam,
Laos und Kwang-Tschon-Wan;
5. Dem Kolonialbesitz in Amerika: Saint-Pierre und Miquelon, Guadeloupe, Martinique und Französisch-Guayana;

6. Dem französischen Kolonialbesitz im Stillen Ozean: Kleineren Inseln im Stillen Ozean, Neukaledonien
 und den von Großbritannien und Frankreich gemeinsam verwalteten Neuen Hebriden.
b. Die Kolonialausgaben der Zentralverwaltung.
Die koloniale Zentralverwaltung Frankreichs liegt in der Hand des Kolonialministeriums, das dem
Finanzgesetz vom 31. Juli 1920 zufolge nach verwaltungstechnischen Gesichtspunkten aufgebaut ist.
Die Geschäftsgebarung in den einzelnen Kolonien wird vom Mutterlande streng kontrolliert, und zwar
haben nicht nur das Kolonialministerium, sondern auch alle anderen Fachministerien bei der Gestaltung
der inneren Verwaltung der einzelnen Kolonien mitzusprechen, So besorgt Z. B. der Finanzminister die
koloniale Kassenverwaltung und entsendet hierfür Beamte in die Kolonien. Die Regierung erfolgt in den
jüngeren Kolonien im wesentlichen ohne bestimmende Mitwirkung der Einwohner; die koloniale Bevölkerung
 entsendet lediglich Delegierte zu gewissen -beratenden Körperschaften nach Paris. Die älteren
Kolonien haben dagegen die Möglichkeit, die Kolonialverwaltung durch die Entsendung von Abgeordneten
zu Kammer und Senat zu beeinflussen. Diese Abgeordneten bilden ferner beratende Körperschaften,
 die den Kolonialminister beraten. Der wichtigste ist der Conseil Superieur des Colonies. Der
Rat umfaßt gemäß den Dekreten vom 28. August 1920 und vom 2. Dezember 1923 drei Körperschaften:
1. Den Haut Conseil Colonial, der zweimal im Jahre zusammengerufen wird,
2. den Conseil Beonomique des Colonies, dessen Mitglieder mindestens einmal im Jahre zusammenkommen.
 Dieser Rat setzt sich wiederum zusammen aus:
a) kolonialen Deputierten und Senatoren,
b) gewählten Delegierten der Kolonien,
c) ernannten Sachverständigen für wirtschaftliche, finanzielle, industrielle, kommerzielle,
landwirtschaftliche und maritime Fragen,
d) dem Direktor der Agence Generale des Colonies*) und den für wirtschaftliche Fragen zuständigen
 höheren Beamten der kolonialen Regierungen sowie schließlich je einem Repräsentanten
 der verschiedenen Verwaltungszweige;
3. der Conseil Superieur des Colonies besteht noch aus dem Conseil de Legislation Coloniale, dessen
sämtliche vom Kolonialminister ernannte Mitglieder in jedem Vierteljahr einmal zusammenkommen
müssen. Er setzt sich aus Persönlichkeiten des Mutterlandes und der Kolonien mit juristischer
und administrativer Sachkenntnis zusammen. ‚Justiz- und Finanzministerium, Staatsrat (Conseil
d’Etat) und Rechnungshof senden Delegierte. Der Conseil de Legislation Coloniale hat bei Reformen
der kolonialen Gesetzgebung, Verwaltung und Finanzen beratende Stimme.
Neben dem Conseil Superieur des Colonies gibt es noch eine Reihe von Spezialräten und Kommissionen
zur Beratung des Kolonialministers. Die wichtigsten sind: Comite Consultatif de Defense; Comite des
Travauz Publies; Commission des Missions Coloniales; Commissions des Concessions Coloniales et du Domaine;
Commission de Surveillance des Banques Colomales; Comite Superieur Consultatif de U Instruction Publique;
Comite Consultatif du Contentieux; Commission Permanente des Affaires Maritimes; Commission Consultative
 des Entreprises de Travaux Publics et des March6s de Fourniture; Comite G6ographique usw.
Die Gesamtaufwendungen für die Zentralverwaltung der Kolonien betrugen (in 1000 fr.) 1914 2565,
1925 (Originalziffern) 6026, (in Vorkriegskaufkraft 1339).
1) Agence Gönerale des Colonies ist das frühere Kolonialamt.

12€
        <pb n="124" />
        127

c. Die Ausgaben für die koloniale Verwaltung.
Die Aufwendungen für die koloniale Verwaltung werden zum größten Teile aus eignen Einnahmen der
Kolonien gedeckt, die alle ihr eigenes Budget haben. Nur das koloniale Militärwesen wird vom Mutterlande
finanziert. Die Aufwendungen hierfür betrugen (in _1 000 fr.) _1914 203 714. 1925 (Originalziffern) 710 305.
in Vorkriegskaufkraft 157 845).
Verwaltungsausgaben für die Kolonien selbst sind in folgender Höhe im Etat des Mutterlandes auszewiesen
 (in 1000 fr.) 1914 7.491, 1925 (Originalziffern) 9 752, (in Vorkriegskaufkraft 2167).
Hierunter befindet sich ein beträchtlicher Posten für die Verwaltung der Strafkolonien und den Strafvollzug
 an den dorthin deportierten Verbrechern,
Die Zuschüsse des Mutterlandes zu den einzelnen Kolonialetats sind von der Vorkriegszeit zur Nachkriegszeit
 ebenso wie die übrigen Kolonialausgaben bedeutend herabgegangen. Ihr Betrag ist aus folgender
Übersicht zu entnehmen:
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr,
Zuschuß an das Territoire du Sud (in Algier) ................... 4722 10.193 2.265
&amp;gt;» Lokalbudget von Guadeloupe .............+++-. 263
. 2 v0 La Reunion +. er rer 60
; zz? » St. Pierre und Miquelon ...... 109
* Da 9 der Kolonien im Stillen Ozean..... 174 ==»
 Da von Neukaledonien. 4.1. . 0.044 325 171 38
; a? des Protektorats der Jles Wallis..... 25 10 ‘
&amp;gt; » » Spezialbudget der Neuen Hebriden ............. 350 600 133
» » » Generalbudget von Französisch-Äquatorialafrika. . 600 6 000 1.334
Außerordentlicher Zuschuß an das Generalbudget von Französisch-Aqualtoriaika
 5.7 EEE LE NE FE 932 5 287 1.175
Zuschuß an. Somaliland... 04-4702 re 50 HR en ee et 500 ;
» » das Lokalbudget von Französisch-Indien ........... 230
Staatszuschuß für Hospitaldienst in verschiedenen Kolonien ..... 130 20
Zuschuß des Staates an die Kolonien im Interesse von Schiffsregistern 121 &amp;gt;
Verschiedene Überweisungen an koloniale Eisenbahnen .......... 2556 n
Staatszuschüsse für die Eisenbahn in Celziar ................... 15700 10 900 2,423
Zuschuß an die Regierung von Tunis für die Eisenbahn ........ 1337
» für die kolonialen Eisenbahnkontrollen ................ 236 —
an Äquatorialafrika zur Bekämpfung der Schlafkrankheit _— 1.000 222
Insgesamt .... 28370 34 181 7596
d. Sonstige Ausgaben für Kolonialzwecke.
Die Förderung der kolonialen Wirtschaftsentwicklung und ‚des wirtschaftlichen Verkehrs zwischen
Kolonien und Mutterland geschieht zum Teile in Form von Subventionen. Diese sind infolge der Übernahme
 höherer Zinsgarantien für koloniale Eisenbahnen von 908 000 fr. im Jahre 1914 auf 4940 000
(1.098 000 fr. Vorkriegskaufkraft) 1925 gestiegen. Das Kolonialamt, das seit dem Dekret vom 29. Juni 1919
Agence Generale des Colonies heißt, dient vom Mutterlande her der Förderung der Handelsbeziehungen
zwischen Kolonien und Mutterland; ferner sind hier zu nennen der Versuchsgarten für Kolonialzwecke
in Versin und die Kolonialschule für die Vorbereitung von Kolonialbeamten.
IV. Die Kolonialausgaben Belgiens.
a. Allgemeines,
Der belgische Kolonialbesitz besteht aus zwei Teilen, dem Kongostaat und dem Mandatsgebiet Ruanda-Urundi.
 Letzteres ist ein Teil Deutsch-Ostafrikas und ist wegen des territorialen Zusammenhanges mit dem
Kongostaat vom Völkerbund zur Verwaltung an Belgien übergeben worden. Dadurch, daß es sich bei
dem belgischen Kolonialbesitze um ein einziges zusammenhängendes Gebiet handelt. das durch die Unter-
        <pb n="125" />
        SB —
nehmungen König Leopolds I. ein ziemlich einheitliches Gepräge erhielt, entfallen bei der Behandlung
der belgischen Kolonialverwaltung alle die Fragen, die sich aus der verschiedenartigen staatsrechtlichen
Stellung der einzelnen britischen und französischen Kolonien zu ihrem Mutterlande ergeben. Die belgische
Kolonialpolitik hat sich von jeher, besonders aber in den letzten Jahren, bemüht, die wirtschaftliche
Erschließung des Kongogebietes, vor allen Dingen die Nutzbarmachung seiner Rohstoffvorräte, zu 1ördern.
 Die verstärkten Anstrengungen in dieser Richtung haben sogar ein Anwachsen der Aufwendungen
für koloniale Zwecke gegenüber dem Vorkriegsstand gezeitigt.
b. Die Kolonialausgaben der Zentralverwaltung.
Das belgische Kolonialministerium stellt eine ressortmäßig gegliederte Zentralregierung der Kolonialgebiete
 dar. Die einzelnen Ressorts werden als Generaldirektionen bezeichnet, und zwar vor dem Kriege:
für Justiz und Unterricht, für Inneres (Hygiene), für Finanzen, für Handel und Industrie, für Ackerbau.
Nach dem Kriege ist eine Umorganisation erfolgt, nach der es jetzt folgende Generaldirektionen gibt:
für Justiz und Eingeborenenangelegenheiten, für Politik und Verwaltung, für Finanzen, für Domänen,
für Handel und Industrie, für öffentliche Arbeiten und Wege, für Personalangelegenheiten, für Kultus
und öffentlichen Unterricht, für Ackerbau und für allgemeine Angelegenheiten. Die Aufwendungen für
die gesamte Zentralverwaltung der Kolonien betrugen (in 1000 fr.) 1913 1366, 1925 (Originalziffern)
5210 (in Vorkriegskaufkraft 983).
c. Die Ausgaben für die koloniale Verwaltung.
Die Ausgaben für die Verwaltung des Kongogebietes werden aus einem eigenen Etat gedeckt, der nicht
im Zusammenhange mit dem Etat des Mutterlandes steht, aber wie dieser von der gesetzgebenden Körperschaft
 des Mutterlandes geprüft und beschlossen werden muß. In diesem Kolonialetat sind auch Mittel
für den sogenannten Kolonialrat und den Obersten Rat vorgesehen. Der Grundsatz, daß die Kosten der
Kolonialverwaltung aus eignen Mitteln bestritten werden sollen, wird demnach in Belgien ziemlich weitgehend
 innegehalten. Durchbrochen wird er jedoch durch ein Gesetz vom 12, März 1923, das die Übernahme
 der Pensionen für Kolonialbeamte, die alten Beamten und die Beamten der Association Internationale
 Africaine, des unabhängigen Kongostaates oder des” Spezialkomitees von Katanga auf den Etat
des belgischen Kolonialministeriums bestimmt. Diese Regelung wurde getroffen, um den Etat des Kongogebietes
 zu entlasten. Denselben Zweck verfolgt auch die Einführung von Zuschüssen, die im belgischen
Nachkriegsetat mit insgesamt 16,4 Millionen fr. erscheinen. Belgien kommt im Gegensatz zu den anderen
Vergleichsländern nicht für die Kosten der kolonialen Schutztruppe auf, die vielmehr aus den Mitteln der
Kolonie selbst bestritten werden müssen.
d. Sonstige Ausgaben für Kolonialzwecke.
Die Aufwendungen für die wirtschaftliche Entwicklung der Kolonie und ihrer Beziehungen zum Mutterlande
 erscheinen zum Teile als Subventionen an Missionsgesellschaften, an die Studiengesellschaft für
tropische Krankheiten, die belgische Kolonialgesellschaft usw. Sie beanspruchten vor dem Kriege insgesamt
 53 000 fr., eine Zahl, die im Nachkriegsetat mit 107 000 fr. (20 000 fr. Vorkriegskaufkraft) auch
nicht annähernd erreicht wird, da an Stelle dieser Subventionen an private Organisationen weitgehend
die oben erwähnten Zuschüsse an die Kolonien selbst getreten sind. Weiter sind zu nennen: die Aufwendungen
 für die Kolonialschule in Brüssel im Jahre 1925, für die Ecole de Medecine Tropicale im Jahre 1925
und für das Laboratoire de Recherches Chimiques et Onialogiques in Tervueren, wofür im Jahre 1913 im Etat
des Mutterlandes keine Ausgaben vorgesehen waren.
V. Die Kolonialausgaben Italiens.
a. Allgemeines.
Die finanziellen Lasten, die Italien aus seinem Kolonialbesitze erwachsen, sind verhältnismäßig größer
als in den anderen Vergleichsländern. Es handelt sich bei dem italienischen Kolonialbesitz um Gebiete,
die erst seit kurzer Zeit in Italiens Hand sind, und deren Erschließung und wirtschaftliche Nutzbarmachung
 noch große Zuschüsse des Mutterlandes erfordert. Wegen der Bedeutung der italienischen
Kolonien für das Mutterland darf hier auf die im Kapitel »Innere Verwaltung« (S. 119 ff.) gemachten Angaben
 zur Auswanderungsfrage verwiesen werden.
Die italienische Kolonialpolitik führte bereits Ende des vorigen Jahrhunderts zur Erwerbung von Eryträa
und Somaliland. Sie wurde mit Beginn des 20. Jahrhunderts bedeutend intensiviert. Der italienischtürkische
 Krieg von 1911/12 war durch die italienischen Kolonialpläne hervorgerufen und endete mit der

12
        <pb n="126" />
        Erwerbung der nordafrikanischen Gebiete und der Ägäischen Inseln. Damit erreichte der italienische
Kolonialbesitz folgende Ausdehnung:
Natıb- der Kolonie Größe der Fläche Größe
in qkm der Bevölkerung
Lybien (Tripolis und Cyrenaica)......... 1 650 000 1 070 000
Erylräd „0.0. 0m re heran ee en anennn A 119 000 380 000
Somaliland »....404000 Werne k rad 456 500 525 000
Apsische Inseln. +... .00 rer het rent 2847 104 000
Tientsin +. eh ent ne un 0,50 10 000
Insgesamt.... 2 228 347,50 2 089 000
b. Die Kolonialausgaben der Zentralverwaltung.
Die Zentralverwaltung des italienischen Kolonialbesitzes lag vor dem Kriege in der Hand einer Generaldirektion
 im Ministerium des Äußern, die in zwei Abteilungen, eine für Kolonialpolitik und eine für Kolonialverwaltung,
 gegliedert war. Nach dem Kriege wurde ein Kolonialministerium geschaffen, in dem eine
Generaldirektion die Angelegenheiten der ostafrikanischen, eine andere die der nordafrikanischen Kolonien
verwaltet. Die Kosten für die Zentralverwaltung des Kolonialwesens sind nach der untenstehenden Übersicht
 gegenüber der Vorkriegszeit unter Berücksichtigung der Verschiebung der Kaufkraft etwa auf das
Fünffache gestiegen. Der Grund dafür liegt einmal in der erhöhten Bedeutung, die die Entwicklung des
Kolonialbesitzes in der Nachkriegszeit für die Bevölkerungs- und Wirtschaftspolitik Italiens erlangt hat;
außerdem sind in den Nachkriegsangaben Ausgaben für die koloniale Landesverteidigung enthalten, die sich
nicht aussondern ließen.
ec. Die Ausgaben für die koloniale Verwaltung.
Tripolis und Cyrenaica haben in der Nachkriegszeit einen eignen Etat, der 1925/26 auf der Ausgabenseite
 mit 185,91 Millionen Lire für Tripolis und 161,83 Millionen Lire für Cyrenaica abschließt. Der Hauptteil
 dieser Ausgaben wird durch Zuschüsse des Mutterlandes gedeckt. Als Zuschuß für zivile und militärische
Verwaltung der beiden Kolonien erscheinen 1925/26 für Tripolis 131,91 Millionen Lire, für Cyrenaica
116,70 Millionen Lire. Der Schwerpunkt der Ausgaben liegt in diesem Jahre bei den Militärausgaben
(141,00 Millionen Lire bzw. 109,01 Millionen Lire), von denen also der größte Teil durch Zuschüsse des
Mutterlandes bestritten wird. Die Höhe der Militärausgaben erklärt sich aus den noch ungesicherten Zuständen
 in den Kolonien.
Die Entwicklung der Aufwendungen Italiens für diese beiden Kolonien gegenüber der Vorkriegszeit
Jäßt sich nicht feststellen, da im Etat von 1913/14 noch keine finanziellen Anforderungen für ihre Verwaltung
 enthalten waren. Es ist lediglich für die Zeit vom 20. November 1912 bis 30. Juni 1914 eine
Nachtragsbewilligung in Höhe von 50 Millionen Lire genehmigt worden, von der 46,96 Millionen Lire
tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Bei der Aufarbeitung des Etats für 1913/14 sind von diesen
46,96 Millionen Lire 29,66 Millionen Lire = !*/,, berücksichtigt worden.
Während die Kolonien Tripolis und Cyrenaica eine gewisse Selbstverwaltung aufzuweisen haben, indem
dem Gouverneur eine Abgeordnetenkammer zur Seite steht, die aus allen Gemeinden beschickt und durch
einige von der Regierung ernannte Mitglieder ergänzt wird, werden die Kolonien Eryträa und Somaliland
von je einem Zivilgouverneur regiert. Auch diese Kolonien haben einen eigenen Etat. Er schließt auf der
Ausgabenseite für Eryträa im Jahre 1925/26 mit 34,42 Millionen Lire, für Somaliland mit 25,18 Millionen
Lire, von denen 19,75 bzw. 22,35 Millioner: Lire aus Zuschüssen des Mutterlandes gedeckt werden. Nach
dem Etat von 1913/14 betrugen die Zuschüsse 6,35 Millionen Lire,. für Somaliland 4,23 Millionen Lire.
Der Anteil der Heeresausgaben ist in beiden Kolonien verhältnismäßig geringer als in Tripolis und Cyrenaica;
für Schutztruppen usw. wurden 1925/26 12,16 bzw. 4,75 Millionen Lire vorgesehen. Der Zuschuß des
Mutterlandes diente demnach hauptsächlich der eigentlichen Verwaltung der Kolonien. Von Somaliland
ist der südliche Teil im tatsächlichen Besitze Italiens, der nördliche Teil ist ein Schutzgebiet über die
Sultanate von Obia und Migiurtini. Die Interessen Italiens werden hier von einem Kommissar gewahrt;
in der Verwaltung wird im übrigen den Sultanen ziemlich freie Hand gelassen.
Für die Besitzungen im Ägäischen Meere sind im Etat 1925/26 lediglich 8,86 Millionen Lire als Verwaltungszuschuß
 aufgeführt.
Die italienische Besitzung Tientsin in China hat keinerlei koloniale Bedeutung. Aufwendungen sind
im Etat nicht ersichtlich.

129
        <pb n="127" />
        130

Sechstes Kapitel.
Landesverteidigung.
I. Allgemeine Vorbemerkung.
Die Einteilung der Staatsausgaben nach Ausgabezwecken machte eine Unterscheidung der »Landesverteidigung«
 im engeren Sinne von dem gesamten Rüstungsaufwand notwendig. Während hier
unter »Rüstung« die gesamte militärische Tätigkeit eines Staates verstanden wird, gleichviel, ob es
sich um Ausland, Kolonie oder Mutterland, um Gendarmerie, Miliz oder reguläre Wehrmacht handelt,
umfaßt der Begriff »Landesverteidigung«, wie er der Gliederung des zugrunde gelegten Schemas der
Staatsausgaben entspricht, nur die militärischen Maßnahmen im Mutterlande.
Bei der Aufarbeitung der Ausgabeetats wurden deshalb die Ausgaben für die kolonialen Streitkräfte
ausgesondert und unter »Kolonialwesen« aufgeführt, dagegon die Organisation wegen des engen Zusammenhanges
 mit der Wehrmacht des Mutterlandes in dem vorliegenden Kapitel behandelt.
Die Besatzungstruppen bilden einen Teil der regulären Armee. Die Kosten der Besatzungsarmeen
 sind aber bedeutend höher, als sie sonst für die Unterhaltung dieses Teils des aktiven
Heeres sein würden. Da eine Gliederung der Besatzungskosten nach den normalen Unterhaltskosten
 und dem besonderen Aufwand für die Besatzung nicht möglich war, mußten die Gesamtkosten
 bei den »Ausgaben auf Grund des Krieges« verrechnet werden. In den Angaben der Heeresbestände
 sind diese Truppen jedoch mitenthalten. Die Gendarmerien in Frankreich, Belgien
und Italien (Carabinieri) wurden dem Gebiet der »Inneren Verwaltung« zugeordnet, obgleich sie mit
ihren Kosten im Höeeresetat ausgewiesen sind, dem Kriegsministerium unterstehen oder auch sonst in
verschiedener Hinsicht militärischen Charakter tragen.‘ Ausschaggebend für ihre Behandlung war der
Gesichtspunkt, daß die Gendarmerien in Friedenszeiten Polizeidienste versehen.
Nur bei den am Schluß dieses Kapitels befindlichen Gegenüberstellungen von Rüstungskosten und
Wehrmachtsstärken wurden die Kolonialarmeen, die Besatzungstruppen und die Gemndarmerien mit einbezogen.

Eine Sonderstellung nimmt die faseistische Miliz in Italien ein. Die im Etat aufgeführten Staatsaufwendungen
 für diese Truppe wurden wegen ihres vorwiegend militärischen Charakters und Aufgabenkreises
als Ausgaben für die Landesverteidigung angesehen; die den Kosten entsprechende Truppenstärke konnte
nicht festgestellt werden.
Die Polizeikräfte der verschiedenen Länder wurden wede bei den Ausgaben für die Landesverteidigung
 noch bei den abschließenden Rüstungsvergleichen berücksichtigt. Die Tatsache, daß sie mehr
oder weniger militärisch organisiert sind und sich vielfach aus früheren Militärs rekrutieren, genügt nicht,
um ihnen bei ihrem völlig andersartigen Aufgabenkreise militärischen Charakter beizulegen. Sie werden
bei der »Inneren Verwaltung« (Dritter Teil, Drittes Kapitel, S. 113 If.) behandelt. Ebenso werden die Grenzzollbeamten
 trotz ihrer vielfach militärischen Organisation, wie besonders bei den Finanzieri in Italien,
lediglich unter »Finanzverwaltung« (Dritter Teil, Siebentes Kapitel, S. 209 ff.) aufgeführt.
Außer den militärischen Streitkräften dienen der Landesverteidigung mittelbar sehr viele Maßnahmen
der Gesetzgebung und Verwaltung, aus denen dieser Nebenzweck zwar hervorgeht, sich aber in den Ausgaben
 zahlenmäßig nicht erfassen läßt. Als Beispiel sei nur etwa an den Bau strategisch wichtiger Bahnlinien
 erinnert. Es mußte darauf verzichtet werden, den Anteil der Landesverteidigung an derartigen
Ausgaben der Finanz-, Wirtschafts- und Verkehrspolitik auch nur annähernd festzustellen; vielmehr
konnte die vorliegende Bearbeitung nur solche Ausgaben der Landesverteidigung zurechnen, die im unmittelbaren
 Zusammenhange mit der Wehrmacht stehen.
Wie bei anderen Gebieten der staatlichen Organisation erwies es sich auch bei der Aufarbeitung der
Ausgaben für Landesverteidigung als notwendig, einerseits Posten aus den Wehrmachtetats auszusondern
und anderen Ausgabezwecken zuzuordnen, anderseits Beträge aus anderen Etats unter die Ausgaben
für Landesverteidigung einzureihen. Schwierigkeiten bereiteten derartige Aussonderungen für die in den
Wehrmachtetats enthaltenen Ausgaben für Kolonialtruppen; es war z. B. mitunter zweifelhaft, ob die
in den Kolonien verwandten Truppen dem Heimatheere oder den Kolonialstreitkräften zuzurechnen seien:
in solchen Fällen mußte teilweise auf Schätzungen zurückgegriffen werden. Soweit Angaben zur Verfügung
standen, wurde für die Zugehörigkeit eines Truppenteils zum Mutterlande oder zur Kolonie sein regulärer
 Standort als maßgebend angesehen. Die Ausgaben für die Besatzung sind in den Wehrmachtetat:
meist gesondert aufgeführt. Schwieriger war die Feststellung anderer in den Wehrmachtetats enthaltener
 Ausgaben »auf Grund des Krieges«; wenn auch die Demobilisierung des Kriegsheeres im allgemeinen
beendet ist. so finden sich doch noch Ausgaben, die mit den Kriegsfolgen zusammenhängen.
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        — 131 —
In den Ausgaben für die Luftstreitkräfte sind vielfach Beträge für die zivile Luftfahrt enthalten. Derartige
 Posten waren ebenfalls, soweit möglich, auszusondern und unter »Verkehr« (S. 381 ff.) zu berücksichtigen.
 Bei der ständig wachsenden Bedeutung der zivilen Luftfahrt für den Reiseverkehr und den
Güteraustausch ist ihr militärischer Wert lediglich als ein sekundäres Moment anzusehen.
Die Aussonderung der Ausgaben für die Landesverteidigung, die in den Etats für die Zivilverwaltung
enthalten waren, war nur teilweise möglich, und es muß damit gerechnet werden, daß gewisse Beträge
keine Berücksichtigung gefunden haben.
Vielfach werden Ausgaben insbesondere für militärische Zwecke außerhalb des Etats getätigt, sei es
auf Grund besonderer Kredite, sei es aus bestimmten Fonds oder auf anderem Wege. So wurde die französische
 Heeresreform von 1913 zum Teil durch eine Anleihe von 815 Millionen fr. außerhalb des. Etats
finanziert. Bisweilen erscheinen derartige Ausgaben in Spezialrechnungen, die jedoch nicht immer zugänglich
 sind. In Frankreich z. B. werden diese Spezialrechnungen erst seit 1921 veröffentlicht, und zwar
als Abrechnungen bereits vollzogener Ausgaben. Die Aufarbeitung konnte derartige außerhalb der Etats
getätigte Ausgaben nicht einbeziehen, da die Ziffern, soweit sie überhaupt im einzelnen bekannt waren,
abgeschlossenen Rechnungsjahren angehören, und auch die notwendige Unterteilung nicht immer gegeben
 war. Soweit möglich, wurden solche Ausgaben bei der textlichen Bearbeitung berücksichtigt.
Der zeitliche Vergleich der Ausgaben für die Landesverteidigung wird durch die nur zum Teil zahlenmäßig
 festzustellenden Umwälzungen infolge des Krieges in hohem Grade erschwert. Der Krieg hat die
Bedeutung der Luftwaffe in den Vordergrund gerückt; ihre Selbständigkeit wurde in Großbritannien
und Italien durch Einrichtung eines besonderen Ministeriums auch äußerlich dokumentiert. Die für die
militärische Luftfahrt im Vorkriegsetat vorgesehenen Ausgaben konnten ausgesondert und den Nachkriegsausgaben
 gegenübergestellt werden. Dagegen ließen sich die mannigfaltigen Wirkungen, die die
Änderung der Grenzen, der Finanzpolitik, der militärischen Grundsätze auf Grund der Kriegserfahrungen
und die neuartige Wehrmachtspolitik überhaupt auf die Gestaltung der Ausgaben hatten, zahlenmäßig
nicht nachweisen.
Auf den Einfluß von Änderungen im Aufbau der Etats wurde bereits oben (S. 18 ff.) hingewiesen.
In dieser Hinsicht bot die grundsätzlich verschiedene Form des britischen Heeresetats vor und nach dem
Kriege besondere Schwierigkeiten.
Ferner wird der zeitliche Vergleich der Vor- und Nachkriegszeit gerade bei den Rüstungsausgaben
durch die Geldentwertung besonders erschwert. Der mangels besserer Unterlagen angewandte Index
gibt insofern für die Inflationsländer kein ganz zutreffendes Bild, als sich die Heeresbesoldung noch weniger
als die sonstige Bezahlung von Staatsdiensten der Geldentwertung voll angepaßt hat. Zur richtigen Beurteilung
 der Rüstungsentwicklung muß deswegen ganz besonders auf die Entwicklung der Mannschaftsbestände
 usw. verwiesen werden.
Bei der Gegenüberstellung von nur je einem Etatjahre der Vorkriegs- und Nachkriegszeit ist schließlich
 die Frage von Bedeutung, inwieweit die herausgegriffene Zeitspanne eine relativ normale oder anormale
Periode repräsentiert. Der Neubau oder Wiederaufbau einer Wehrmacht, in gewissen Zeitabständen
wiederkehrende große Reformen, Umgestaltungen auf Grund neuer Erfindungen können ein vorübergehend
 starkes Anschwellen der Rüstungsausgaben zur Folge haben. Auch ist es ein wesentlicher Unterschied,
 ob es sich z. B. bei übernormal hohen Ausgaben für die Flotte um die Kosten des Neubaues oder
um die Erhaltung und Ergänzung einer bereits vorhandenen Flotte handelt. Durch Heranziehung der
Ausweise einer größeren Folge von Etatjahren einerseits, durch die Aussonderung der Neubauten und
die Gegenüberstellung der wirklich »außerordentlichen« Ausgaben mit den »laufenden« andrerseits konnten
für die Beantwortung dieser Fragen wenigstens einige Anhaltspunkte gegeben werden.
Gegenüber dem zeitlichen stößt der internationale Vergleich auf derartige Schwierigkeiten, daß
_— wie die Bearbeitung erweisen wird — ein Budgetvergleich der Rüstungsausgaben zwischen verschiedenen
 Ländern, namentlich wenn es sich um verschiedene Wehrverfassungen handelt, überhaupt unmöglich
 ist.
Zur richtigen Beurteilung der Ausgabeziffern mußte zunächst die Heeresorganisation selbst sowie die
Mannschaftsbestände usw. dargestellt werden. Die diesbezüglichen Ausführungen können keinen Anspruch
 auf Vollständigkeit erheben, sondern sollen lediglich die Unterschiede in der Wehrmacht der vier
Länder aufweisen, um Fehlschlüsse aus den Etatziffern zu verhüten. Zur Aufstellung einer vergleichenden
Rüstungsstatistik, die auch die Reserven und Vorräte mitberücksichtigen müßte, reichen die zur
Verfügung stehenden Unterlagen nicht aus,
Selbst wenn durch die Etatbearbeitung die Rüstungsausgaben jedes der vier Vergleichsländer vollständig
und mit gleicher Gliederung erfaßt werden könnten, so daß rein technisch einem Vergleich nichts mehr
im Wege stünde, so würde trotzdem durch die verschiedene Struktur der Wehrverfassungen das Vergleichsbild
 gestört werden. Ein Vergleich zwischen den Rüstungsausgaben eines Landes mit Soldheer
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        „2
einerseits, eines solchen mit Wehrpflicht andrerseits, führt zu fehlerhaften Schlußfolgerungen. Ein besonderer
 Abschnitt der Bearbeitung hat zu zeigen, daß es sich hierbei nicht um für das Gesamtbild
unwesentliche Fehlerquellen handelt, wie sie im Verlauf dieser Arbeit häufig in Kauf genommen werden
mußten, sondern daß die hier vorhandenen Fehlerquellen eine ganz falsche Vorstellung sogar der Größenordnung
 geben. Zur Illustration dieser Verschiebungen wird eine Reihe fiktiver Berechnungen durchgeführt,
 die angeben, wie hoch die Rüstungsausgaben in den einzelnen Ländern wären, wenn man für
alle Länder entweder eine Wehrpflicht- oder eine Soldheerverfassung zugrunde legt. Diese Berechnungen
 beanspruchen keineswegs, nunmehr eine neue und anwendbare Vergleichsgrundlage zu geben, sie
sollen vielmehr lediglich das Ausmaß der in jedem Budgetvergleich enthaltenen Fehlerquelle vor Augen
führen.
Il. Die Landesverteidigung Großbritanniens.
a. Vorbemerkung.
Die oberste Behörde für die Landesverteidigung ist das Committee of Imperial Defence; es besteht
aus dem Premierminister als Vorsitzendem, dem Kriegsminister, dem ersten Lord der Admiralität, dem
ersten Seelord, dem Luftfahrtminister, dem Schatzkanzler, den Ministern des Auswärtigen, der Kolonien
und Indiens sowie den höchsten Offizieren der Wehrmacht.
Die Ausgaben für das Committee of Imperial Defence, sind in den Etats der Zivilverwaltung ausgewiesen
und belaufen sich auf 6 000 £ Personal- und 1000 £ Sachausgaben vor dem Kriege, auf 17285 £ bzw.
600 £ nach dem Kriege. Bei der Aufarbeitung konnten diese Summen nicht auf Heer, Marine und militärische
 Luftfahrt verteilt werden. Das gleiche gilt von einem Posten Pensionen. Demnach betrugen
die »allgemeinen« Ausgaben der Landesverteidigung Großbritanniens (in den Übersichten S. 138 ff.
unter »Sonstiges« aufgeführt) in Originalziffern für:
1912/13 1925/26
Persönliche Arbeitsleistung...... 24720£ 28 035/£
Sächlicher Bedarf 4 10» 600 »
Insgesamt.... 25720£ 28 635 £
b. Das Heer.
1. Allgemeines.
Die oberste Kommandogewalt über das Heer!) hat der Army Council, bestehend aus dem Kriegsminister
 als Präsidenten und den Spitzen des Ministeriums und des Generalstabes.
Das Heer besteht aus der regulären Armee mit der Armeereserve und der Ergänzungsreserve,
sowie der Territorialarmee. Die reguläre Armee steht zum größeren Teil in Großbritannien; zum
kleineren Teil wird sie außerhalb des Mutterlandes, in den Mandatsgebieten und Kolonien, sowie als Besatzungskorps
 „verwendet. Zur regulären Armee gehört das Colonial and Native Indian Corps, eingeborene
lokale Streitkräfte, die außerhalb ihres Landes für Zwecke der britischen Regierung in den Mandatsgebieten
u. a. verwandt werden.
Im Gegensatze zu den anderen hier behandelten Ländern beruht im britischen Heere das Dienstverhältnis
 durchweg auf freiwilliger Anwerbung und Vertrag. Das Einstellungsalter der Freiwilligen
liegt zwischen 18 und 25 Jahren. Von der gewöhnlich 12 Jahre dauernden Dienstzeit werden 7 Jahre
in der regulären Armee und 5 Jahre in der Armeereserve verbracht. Die Armeereserve ist im Falle der
Mobilisation sofort verfügbar und dient zur Auffüllung der einzelnen Truppenteile. Getrennt davon ist
die Ergänzungsreserve, eine hauptsächlich aus Technikern und KEisenbahnern bestehende Freiwilligentruppe,
 welche die für den Mobilisationsfall erforderlichen technischen Kräfte zu stellen hat.
Die Terriütorial Army verdankt ihre Entstehung der Heeresreform von 1907, die auf Grund der Erfahrungen
 des Burenkrieges vorgenommen wurde, Sie ist verankert in dem Territorial and Reserve Forces
ve von 1907. . Für die Nachkriegsregelung ist der Territorial and. Militia Act von 1921 von Bedeutung.
on der Territorial Army wird die ständige Kerntruppe (Permanent Staff) zum stehenden Heere gerechnet.

Der Ausbruch des Weltkrieges von 1914 machte vorübergehend Änderungen der Heeresverfassung notwendig.
 Auf Grund des Freiwilligensystems war es immerhin möglich, das Heer auf eine Stärke von
*) Es wird im folgenden nur von dem britischen Heere gesprochen, das in der Heimat wie auch außerhalb derselben verwendet wird.
nieht dagegen von den eigenen Streitkräften der Dominions, Kolonien, Protektorate und Mandate, welche in diesem Zusammenhan i ht
berücksichtigt werden. E00

1
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        133 —
9 829 263 Mann zu bringen. Erst am 27. Januar 1916 erging der erste Military Service Act. Während zunächst
 nur die Unverheirateten von 18 bis 41 Jahren von der Dienstpflicht betroffen wurden und erhebliche
Ausnahmen (z. B. auch für diejenigen, welche Gewissensbedenken gegen den Kriegsdienst hatten,) gemacht
 wurden, erstreckte sich die Wehrpflicht seit dem letzten Militärdienstgesetz vom 18. April 1918
auf sämtliche Personen im Alter von 18 bis 51, teilweise sogar bis 56 Jahren. Insgesamt wurden (nach
den Angaben Churchills bei der Vorlage des Etats für 1920) ausgehoben:
im Britischen Reiche. u rer re tra Ma ,.... 8654467,
davon in Großbritannien ........ 7A ........... 5 704416,
Bis 1920 war der größte Teil des Pflichtheeres demobilisiert, und das Freiwilligensystem wieder eingeführt.

Zum Zwecke der Heeresverwaltung ist Großbritannien in 6 Kommandobezirke aufgeteilt, zu denen
noch der Londoner und der Nord-Irland-Distrikt hinzukommen. Diese Kommandobezirke sind weiterhin
in Territorial Recrwiting Districts für die reguläre Armee untergeteilt. Zur Verwaltung der Territorialarmee
 sind vom Kriegsministerium County Associations eingesetzt, denen die Versorgung und Ausrüstung
 der Truppen obliegt, und die dafür durch Überweisungen entschädigt werden. Bei der Aufarbeitung
 wurden diese Summen zum Sachbedarf gerechnet.
Von den über 30 Militärschulen sind die bedeutendsten: das Royal Military College in Sandhurst,
welches Kavallerie- und Infanterieoffiziere ausbildet, die Royal Military Academy in Woolwich für Artillerie-
 und Pionieroffiziere und das Staff College in Camberley für Generalstabsoffiziere. Das Officer’s
Training Corps sorgt an den Universitäten und höheren Schulen für die Heranbildung von Offizieren der
Territorial Army. Im übrigen gibt es zahlreiche Organisationen, in denen die Jugend der Schulen und Universitäten
 militärisch ausgebildet wird. Zuschüsse an derartige Organisationen sind im Etat nicht ausgewiesen,

Die Truppenstärke!) der Regular Army einschließlich der Kerntruppe der Territorialarmee betrug
nach den Etatvoranschlägen von 1912/13 und 1925/26
1912/13 1925/26
Offiziere. run rer Re rer Re ON Rh 9 800 9 765
Unteroffiziere und Mannschaften (einschl. Warrant Officers).......... 176 800 150 835
Insgesamt.... 186600 160 600
Die Effektivstärke der gesamten Armee einschließlich Reserve- und Territorialarmee betrug in der
Vorkriegs- und Nachkriegszeit:
1912/13 1925/26
Stehendes britisches Heer (auch in den Kolonien) ............ +. 167354 143 016
Colonial and Native Indian Corps (nur in den Kolonien)..... - 8 801 3 438
Army Reserve 1. rien re rer re rne Fee Rt ARE kA nE nr NEE rer A0L002 99 000
Special Reserve (1925/26: Supplementary Reserve). ........0.00000000t 61 951 23 170
Territorial Arm. naar k re m ker a We RER KEEM EUER EEE ERS DOSE 186 010
N SA 8 232 4135
652 434 458 769
Britische: Truppen in Indien ++...4040404 gr 77 557 62 179
Insgesamt .... 729991 520 948
Nach dem Verwendungszweck ergibt sich für die Vorkriegs- und Nachkriegszeit folgende Verteilung
des aktiven Heeres:
1912/13 1925/26
Mutterland .:......+++++- nn 2r7 107 era n AOE 200 107 712
Kolonien rer 27 958 15 564
Middle-East (Ägypten, Sudan, Irak, Palästina, Mittelmeer) ......... 17742 7 12 98€
Besatzung im Rheinland............000000000000 EEE EEE . 10 192
Indien (mit Aden) ...........+.10000000EEEEE HEHE 75 886 62 179
Insgesamt .... 255866 208 633
ı) Für die Truppenstärke des britischen Heeres ergeben sich verschiedene Zahlen, je nachdem das Kolonialheer mitgerechnet wird (die
britische Armee in Indien wird nicht vom Mutterlande besoldet) und die Effektivstärken oder die Etatangaben zugrunde gelegt werden.
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        Kl
Die Besoldung der regulären Armee erfolgt durch das britische Schatzamt ohne Rücksicht auf die
Verwendung innerhalb oder außerhalb des Mutterlandes.
Der gemeine Soldat bezog vor dem Kriege 1 s bis 1 s 1 d Löhnung für den Tag in der Infanterie und
1s2dbisls9din der Kavallerie. Außerdem erhielt er bestimmte Rationen von Brot und Fleisch. Für
1925/26 sind die entsprechenden Zahlen für den gemeinen Soldaten aller Waffengattungen (Troops, Privates
 usw.) 2s 9d bis 3 s 6 d Ordinary Rates; die Tradesman’s Rates betragen 3 bis 6 s. Zu dieser Besoldung
treten Zulagen für Verheiratete über 26 Jahre in Höhe von 7 s je Woche und Familienzulagen nach Anzahl
der Kinder von 1s bis 6s 6 d als Höchstsatz je Woche.
Die Gehälter der Unteroffiziere und Offiziere sind im allgemeinen höher als in den kontinentalen Armeen.
 Die Tageslöhnung der Unteroffiziere (Noncommissioned Officers und Warrant Officers) erreicht in
der höchsten Klasse die beträchtliche Höhe von 14 s Ordinary Rates und 16 s Tradesman’s Rates.
Die Angehörigen der Territorial Army erhalten einerseits eine jährliche Entschädigung (vor dem Kriege
etwa 2 £) und anderseits während der aktiven Dienstzeit sowohl in dem 6monatigen Ausbildungskursus
als auch in der gewöhnlich 2 Wochen dauernden Übungszeit den Sold der aktiven Truppen.
2. Die Ausgaben.
Eine außerordentliche Schwierigkeit bereitete bei der Aufarbeitung des Nachkriegsetats das Institut der
Internal Credits, d. s. Verrechnungsposten, die im Etat doppelt aufgeführt sind. Sie erklären sich aus dem
Bestreben, das Bruttoprinzip auch in den einzelnen Diensten (bei Abkommandierungen und in Fällen, wo
Ausgaben von einem Dienstzweige getragen werden, einem anderen aber letzten Endes zugute kommen)
durchzuführen. Während sich in den ersten beiden Kapiteln des Heeresetats die Internal Credits feststellen
und aussondern ließen, mußten sie im übrigen prozentual abgesetzt werden, da sie in den einzelnen Titeln
nicht bezeichnet waren.
Außer den Internal Credits, welche nur im Heeresetat von 1925/26 enthalten sind, haben die Appropriations
 in Aid für die Frage der Erfassung der Bruttoausgaben Bedeutung. Appropriations in Aid sind in
allen Etats Großbritanniens enthalten; in dem erwähnten Heeresetat stehen neben den Internal Credits
die den Approprialions in Aid entsprechenden Beträge unter Sums Receivable. Bei diesen Appropriations
in Aid handelt es sich nur zum Teil um Verwaltungseinnahmen; zum mindestens ebenso großen Teil sind
hierunter Zuweisungen von anderen Etats, besonders denen der übrigen Landesverteidigung und der Kolonien,
 enthalten. Soweit diese Summen in den betreffenden Ministerialetats schon einmal ausgewiesen
sind, liegen Doppelaufführungen vor. Sie ließen sich indessen bei dieser Aufarbeitung nicht aussondern.
Die Appropriations in Aid finden sich in gleicher Weise im Marine- und Luftfahrtetat (vgl. S. 141 ft.
und 144 ff.).
Bei der Aufarbeitung der Voranschläge bereitete ferner — wie bereits erwähnt — die ziffernmäßige Trennung
 der Aufwendungen für das Heimatheer von denen für die in den Kolonien verwendeten Truppen besondere
 Schwierigkeiten. Im Vorkriegsetat sind die Heeresausgaben ohne Rücksicht darauf, ob die betreffenden
 Einheiten im Mutterlande oder außerhalb verwendet werden, aufgeführt. Gesondert sind lediglich
 die Kostendes Colonial and Native Indian Corps ausgewiesen, die vom Mutterlande getragen werden, falls
die betreffenden Truppen außerhalbihres Landes (indische Truppen außerhalb Indiens usw.) eingesetzt werden.
 Da diese Truppen nur wieder in Kolonien verwendet werden dürfen, sind sie voll zum Kolonialheer
zu rechnen. Welche Etatposten des übrigen Heeres sich auf Truppen beziehen, die außerhalb des Mutterlandes
 verwendet werden, ist im Vorkriegsetat nur teilweise festzustellen. Insbesondere fehlen diese Angaben
 bei den gesamten Soldausgaben des stehenden Heeres. In den Haupttabellen (S. 462 ff.) erscheinen
also die Vorkriegsausgaben für das Kolonialheer möglicherweise zu niedrig. Beim Vergleich der Vorund
 Nachkriegsausgaben wurde versucht, diese Lücken durch Schätzung auszufüllen, und zwar in der
Weise, daß die gesamten Personalausgaben im Verhältnis der Truppenstärke, die bekannt war, aufgeteilt
 wurden. Im Nachkriegsetat ist zwischen Truppen »1. in der Heimat, 2. in den Kolonien, 3. außerdem
 im Auslande« unterschieden; hierdurch wurde die Aufarbeitung erheblich erleichtert. Immerhin
waren aus den Ausgaben für die Truppen unter 3. die Besatzungskosten auszusondern, woraus sich
wiederum die Notwendigkeit schätzungsweiser Aufteilung für einzelne Posten ergab.
Der auffallende Unterschied in dem Verhältnis von Personal- und Sachausgaben bei Heimat- und Kolonialheer
 im Vorkriegsetat (vgl. die Übersicht S..462) erklärt sich daraus, daß, wie schon erwähnt, im Sold
des stehenden Heeres in Höhe von 7.005 500 £ auch der des Kolonialheeres enthalten ist. Schätzungsweise
läßt sich der Fehler in folgender Weise ermitteln:
Vom stehenden Heere in der Gesamtstärke von 180 000 Mann wurden in den Kolonien 45 680 verwendet.
Da sich die Soldausgaben auf insgesamt 7 005 500 £ beliefen, entfällt auf das Kolonialheer ein Anteil von

134
        <pb n="132" />
        135

1779397 £1). Der Soldposten für das Kolonialkorps, das nur in den Kolonien verwendet werden darf, ist
von dieser Summe abzuziehen:
1 779 397
— 106 950
1 672 447
Demnach sind etwa 1700 000 £ von den Personalausgaben des Heimatheeres ab- und denen des Kolonialheeres
 zuzurechnen. Es sei indes ausdrücklich festgestellt, daß es sich nur um eine ganz rohe Schätzung
handelt, vor allem weil von der nicht zutreffenden Fiktion ausgegangen werden mußte, daß für den Kolonialdienst
 derselbe Sold zu rechnen sei wie für die Heimat. Auch von diesem Fehler abgesehen ist anzunehmen,
 daß noch weitere Ausgaben für das Kolonialheer in dem Etat des Heimatheeres enthalten
sind, die nicht entsprechend ihrer Bedeutug behandelt werden konnten,
Die Heeresausgaben betragen in 1000 £:
Heimat Kolonien
Personalausgaben Sachausgaben Personalausgaben Sachausgaben
1. Vor Berücksichtigung der Schätzung 18 642 7 830 617 1396
2. Nach » » 16 942 7 830 2817 1.39
Zur Entschädigung der vom Mutterlande getragenen Heereslasten zahlen die Kolonien für den Unterhalt
 der in ihren Gebieten stationierten Truppen Kontributionen, die nach folgenden Gesichtspunkten
geregelt sind:
Die Heereslasten der in Indien stationierten Truppen erscheinen im indischen Etat. Nur die Ausgaben
für die Aushebung und Ausbildung der ausdem Mutterlande stammenden Truppen werden zunächst aus
dem Kriegsetat des Mutterlandes bezahlt, wofür dann Indien Entschädigungen in Form der Kontribu
tionen zu leisten hat. Vor dem Kriege war diese Zahlung auf 11£ 8s je Mann der britischen Truppen
festgesetzt. Im Etat 1925/26 betrug sie insgesamt 1400 000 £.
Die Kontribution Ägyptens ist seit 1907 auf 150 000 £ festgelegt.
Straits Settlements und Hongkong haben entweder die Garnisonkosten oder 20 vH des Assessable Revenug
zu zahlen, je nachdem, welche Summe geringer ist; 1924 bis 1926 wurde der letztere Zahlungsmodus
gewählt.
Ceylon ist verpflichtet, drei Viertel der Garnisonkosten oder 9*/, vH des Assessable Revenue abzuführen;
 es wählte in den letzten Jahren alsMaßstab den Steuerertrag.
Mauritius endlich zahlt 51/, vH des Assessable Revenue,
Von den Kolonien steuern 1925/26 zu den Heeresausgaben bei?):
Indien ver ree er rt a nl 4000008
ÄRyPieN ker re 150 000 »
Hongkong „...... 446 000 »
Straits Settlements 383 000 »
Er  E 71 000 »
Oeylon ehrt kennen ners 900002
2510 000 £
Diese Kontributionen sind in den Sums Receivable enthalten. Zu letzteren gehört ferner der Anteil aus
den Reparationseinnahmen für die Besatzungskosten in Höhe von 1790000 £. Außerdem erstattet
das Department East des Kolonialministeriums dem Kriegsministerium Heeresausgaben in Höhe von
315.000 £, so daß bei einem Bruttoetat von 76 329 100 £ innerhalb der Sums Receivable in Höhe von
9718 000 £ allein die Kontributionen, die Reparationseinnahmen für die Besatzungskosten und die Erstattungen
 des Kolonialministeriums eine Einnahme von insgesamt 4615 000 £ ausmachen.
Vor dem Kriege wurden außerordentliche Wehrmachtausgaben gelegentlich über Spezialrechnungen
geführt. Auf Grund eines besonderen Gesetzeswurde dem Ministerium ein bestimmter Kredit genehmigt,
für den das Schatzamt durch Ausgabe von Schatzanweisungen die erforderlichen Mittel bereitzustellen
hatte. In einer besonderen, beim Schatzamte geführten Rechnung wurden die jeweiligen Abhebungen
verbucht und entsprechende Annuitäten unter Anrechnung eines geringen Zinsfußes (etwa 2 vH) festgesetzt,
 welche aus dem Etat des Ministeriumsan das Schatzamt zurückzuzahlen waren,
!) 7005 500.45 680
180 000 .
%) Nach den Angaben des Annuaire Milikzire von 1926, a. a. O., S. 182,
        <pb n="133" />
        — 150 -—-Die
 verarbeiteten Etats für 1912/13 und 1925/26 weisen in bezug auf die Ausgaben für die Landesverteidigung
 eine typische Höhe auf. Seit dem südafrikanischen Kriege sind die Heeresausgaben bemerkenswert
 gleichmäßig gewesen. Die Nettobeträge der Etats waren:
1908/04 .......... 36,7 Millionen £ 1910/11: .7.....: +48 27,5 Millionen £
1904/05 0.00. 28,9 » Te 27,7 » »
1909/10: 1.2. 27,2 » 19 27,06» x
Nachdem mit dem Etatjahr 1920/21 die Demobilmachung beendet war, zeigten die folgenden Etatjahre
 stark reduzierte Ausgaben. Die Nettobeträge der Etats waren (in Millionen £):
1920/2100. .004 4 164.7 1924/25 000er 45,0
1212 36,0 LOS a 445
1 ? 1026/27 er 425
10282 62
Zieht man bei den Etats der letzten vier Jahre die restlichen Mehrkosten auf Grund des Krieges ab,
so ergeben sich (in Millionen £):
1923/24 0.0... 0 406,23 — 2,68 =— 43,55 | 1926/26 000000424 - 44,50 — 0,39 = 44,11
1924/25 2.10. 345,00 — 1,08 == 43,92 1926/27 00.0074 42,50 — 0,15 = 42,35
Die Endziffern des britischen Heeresetats betragen für
1912/13 1925/26
Bruttoausgaben vv... 0er re man em 01 2741658 Bruttoausgaben ui ee ee rer a 76.329.000 £
Appropriations in Aid +... 0 BAAL65 Internal Credits... 0.90.00 21 093 000.»
Nettoausgaben ee ee 27 860.000» Sums Recewahle rue ee re n aer eenu 718.000»
Verschiedene Abzüge. rk eerer 47 000 »
Ausgaben außerhalb des Etats........ 971 000 »
Für die vorliegende Bearbeitung mußten, wie schon oben bemerkt wurde, aus den im Heeresetat ausgewiesenen
 Ausgaben einige Posten herausgenommen und anderen Ausgabezwecken zugewiesen werden.
Es handelt sich hierbei um Ausgaben, die dem Kolonialheer, der militärischen Luftfahrt und der Finanzverwaltung,
 ferner nach dem Kriege den Besatzungskosten zuzurechnen waren, und zwar für 1912/13
insgesamt 3195129 £, für 1925/26 8761 600 £. Anderseits war es erforderlich, Ausgaben, die in anderen
Etats verrechnet sind, den Heeresausgaben zuzuordnen, weil sie ihrer Zweckbestimmung nach hierher
gehören. Der britische Etat führt selbst in einem Anhange eine Reihe von Ausgaben auf, die sich in
anderen Etats finden, aber in Zusammenhang mit den Heeresausgaben stehen. Es war allerdings nicht
möglich, diese Ausgaben sämtlich zu den Ausgaben für Zwecke der Heeresverwaltung zu stellen, weil die entsprechenden
 Posten in den Ziviletats nur zum Teil identifiziert werden konnten. Der erwähnte Anhang
enthält in anderen Etats verrechnete Heeresausgaben in Höhe von 497322 £1) für 1912/13, 973600 £?)
für 1925/26.
1) Civil Service:
Class I. Vole 10: Public :Buildings „.............00.0.00000000004+ 82050£
13; Rates on Government Property ............0..0404 252000 »
15: Public. Buildings, Ireland... 119644
18: Government Chemigt. er er e ern er KO Were 450 »
A ST
+ 84: Stationery and Prinling ...0000.00000000000 000004 114.000 »
» III. » 1,8, 11, 14, 21; Law Charges and Prisons ........... 14 590 »
VAL SUPER ÜCÄONS EV 100 »
Revenue Departments;
Posiage; TRETRE TEEONE rer EEE 63082
Insgesamt .... 497322 £
2) Civil Service:
Class I. Vote 10: Public Buildings .,...000000 ee 119650£
* 13: Rates on Government Property ................... 492300 »
WE VIE GOUErTENE, OhEEE e 250
» 24: Royal Mint (Manufacture of Medals) ............. 4200 »
» 80: Stationery and Printing ...........00.0.0000u0000 x 140000 »
» III. » 1,8, 11, 15: Law Charges and Prisons............... 37900 »
WIV- RA SUDETANMUON Er teen 2 100 2
Post Office, Postage etc. HERRN ARTETEHN EHE Wat MM 2008
Air, Maintenance of Works in TE ee 1605002
Rental Value of Buildings Ey
Insgesamt .... 973600 £

Va
        <pb n="134" />
        si
In der Aufarbeitung konnten hingegen für 1912/13 nur 257 964 £*), für 1925/26 : 482 600 £?) aus den
anderen Etats herausgelöst und bei den Heeresausgaben verrechnet werden.
Nach der Aufarbeitung ergibt sich demnach folgende Gliederung der Heeresausgaben für
1912/13 1925/26
(in 1.000 £) (in 1000 £, Originalziffern)
Persönliche Arbeitsleistung ......... 18 727 26 886
hiervon Pensionen .......0...444 4 838 8 278
Sächlichen Bedarf................- 9 599 19 804
hiervon Neubauten ............. 889 2.096
En 6 13
Subventionen?) 40.0000 0004e 4A ' 134
Überweisunged:-.-.....00rrr Here Ü 120
Insgesamt 28 337 46957
Ein Vergleich der Heeresausgaben nach den Etats von 1912/13 und 1925/26 Jäßt sich im einzelnen deswegen
 sehr schwer durchführen, weil sich im Nachkriegsetat die Anordnung der Posten grundlegend geändert
 hat. Vor allem führte die Einführung der Internal Credits zu einer fast völligen Unvergleichbarkeit
der Einzelpositionen. Der Heeresetat für 1926/27 kehrt wieder zu der Cash Form der Etataufstellung
zurück, die auch im Vorkriegsetat angewandt wurde. Da im Etat für 1926/27 in gleicher Anordnung
auch die Ziffern für 1925/26 aufgeführt sind, konnte auf dieser Grundlage der in den folgenden Übersichten
 enthaltene Vergleich durchgeführt werden. Allerdings ließen sich dabei die Ausgaben für das
Kolonialheer (außer dem indischen) sowie beim Nachkriegsetat die Kosten für die Besatzung im Rhein-Jande
 nicht ausgliedern. Den im Heeresetat ausgewiesenen Ausgaben sind die aus den anderen Etats
entnommenen Posten beigefügt. Die Zahlen der nachfolgenden Übersicht decken sich aus diesem Grunde
nicht vollständig mit denen der Haupttabellen (S. 462 ff.), haben aber den Vorzug einer bis ins einzelne
 gehenden und in sich vergleichbaren Gliederung.
Aus dem Vergleiche (vgl. nachstehende Übersicht) ergibt’sich, wenn die Nachkriegsziffern auf Vorkriegskaufkraft
 umgerechnet werden, daß die Ausgaben für das Ministerium sowie für die reguläre Armee eine
Steigerung erfahren haben, während die Ausgaben für die Armeereserve und die Territorialarmee einen
Rückgang aufweisen. Die Ausgaben für Verpflegung und Bekleidung sind gestiegen, während diejenigen
für Bewaffnung und Ausrüstung gesunken sind. Bemerkenswert ist die Steigerung der Ausgaben für
das militärische Bildungs- und Erziehungswesen. Innerhalb der Ausgaben für die reguläre Armee ist
eine starke Steigerung des an sich nicht sehr bedeutenden Ausgabepostens für die bei der Truppe beschäftigten
 Zivilangestellten zu verzeichnen.
Auch die Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben für die einzelnen Truppengattungen der
regulären Armee (vgl. S. 138) zeigt bemerkenswerte Veränderungen. Die Ausgaben für die Infanterie
haben trotz verminderter Kopfstärke eine Steigerung erfahren, während sich die Soldausgaben für
Kavallerie und Artillerie gesenkt haben. Ein bedeutender Zuwachs ist bei den technischen Truppen
zu verzeichnen.
Ausgaben für das Heer.
1912/18 1925/26 AaRebe
Original- | Vorkriegs- | edle
z ziliern kaufkraft OD
1. Kriegsministerium“ „+20... 2100er ner er 440 560 917 200 539 529 122,48
II. Reguläre Armee‘).............0.00001014 0440 9.218 100 16 239 600 9 552 706 103,63
davon:
a) Kommandobehörden ............040+0++* 340 900 467 900 275235 | 80,78
b) Truppe v.-...4+ 04 Akne nen R EEG 8 450 200 14 772 690 8689 819 102,83
c) ständige Formationen der Territorialarmee | 397 000 604 000 355 294 89,50
d) bei derTruppe beschäftigte Zivilangestellte 30 000 395 010 232 358 774,52
III. Armeereserve .....0..00...000011 00010 nn 2.006 600 1.990 000 1.170 588 58,34
davon:
a) Army Reserve .....000001000h nn HG 1 285 000
b) Spezialreserve .......0000000000 00H EEEE 721600 |
1) Civil Service: Class I. Vote 14: Rates on Government Property ..........00000040 246 000 £
» I5: Public Bwildings Ireland ......0.00000000 HEHE 11964 »
2) Civil Service: Class I. Vote 10: Public Buildings +.0000040000 000 EEE EEEE 300 «
» 13: Rales on Government Property ......000000000000 482 300 *
2) Zuschüsse an Private für im Heeresinteresse liegende Dienste und Bauland,
4) Vgl. die nächste Übersicht

13
i$
        <pb n="135" />
        138

nn | 1912/13 1925/26 Ausgaben
nam nn tr 1925/26
Original- | Vorkriegs- in vH der
ziffern | kaufkraft Ausgaben
\ £ . € © 1912/13
PA 2387 800 3 007 200 1 768 944 | 74,08
V. Sanitär TH 106 300 219 600 129 176 121,50
VI. Militär-Bildungs- und Erziehungswesen ...... 338 400 1032300 | 607 235 179,46
VII. Verpflegung und Bekleidung ............... 4.474 590 6 506 007 3 827 059 85,55
VIH. Unterkunft und Transport ;................. 1.943 000 3.482 250 2 048 382 105,42
davon enthalten in:
a) Army Estimales een are rer AT 1 691 000 3.362 600 1978 000 116,97
b) CHWil Service Estimates +... 252 000 119 650 70 382 27,92
IX. Bewaffnung und Ausrüstung ................ * \12723000 51973008 3057235 ] 112,27
X. Grundstücksverwaltung und Bauwesen ....... ‘ 2772914 5 232 300 3.077 823 111,00
davon enthalten in:
#8) Army ESsWMaleS re RT 2 708 900 4740 000 2 788 234 102,93
b) Civil Service Estimales .......0.0.00 ren 64 014 492 300 289 589 452,38
XL. Verschiedehes ve... rer ee nr 254 258 2311 250 1.359 559 534,77
davon enthalten in:
a) Army Eslimales ER RE 72 950 1.949 600 1 146 824 1.572,07
b) Civil Service Estimates and Consolidated Fund
CRArgeS re Nr lee an 181 300 361 650 | 212 735 117,33
AH: LT Pension er RE 4 944 055 9171 600 i 5 395 058 109,12
davon:
a): für Off rer a Hr 2 358 000 4309400 | | 2534941 107,50
b) » Unteroffiziere und Mannschaften ... 2 441 000 / 4 624 500 | 2720 294 111,44
c) &amp;gt; Zivilangestellte ....... 0.007470 nr 145 055 2837 700 | 139 823 96,39
Insgesamt .... 31 608 487 | 55 306 60L0/ | 32533294 I 102,93
Kopfstärken und Ausgaben der regulären Armee.
1912/13 a
a ! 1925/26 Ze I Ausgaben
i 1925/26
n | Ausgaben in £ _ 1925/
Reguläre Armee Kopf- | Ausgaben | Kopf- nn - in vH der
stärke. int stärke Original- | Vorkriegs- ı OCT
ziffern | kaufkraft |
ZZ Zn PA . a
a) Kommandobehörden ............ ı 831 340 900 | 588 467 900 275 235 | 80,73
b) Truppe:
1. Soldausgaben insgesamt ..... | 1818541) 7868 200 | 146868 | 14454 090 8502406 | 108,06
davon für:
Kavallerie................. | 14 7ö4 619 200 9 106 856 350 503 735 81,34
Artillerie en 33 092 1 456 500 24 233 2 245 900 1 321 118 90,70
Technische Truppen ....... 9818 566 300 11673 1399900 | 823 471 145,41
Infanterie ..... 0.0... .. 00 96 079 3 457 500 77 458 6 468 400 3 804 941 110,05
Te re 6587 430 150 6 427 895 700 526 882 122,49
Ordonnance-Corps .......... 2427 227 900 3 549 599 600 352 706 154,77
Velerinary- 3 498 59 950 228 “56 400 33 176 55,35
Pay- . WE Selena 757 157 950 776 211 800 124 588 78,87
Chaplains- 118 68 500 144 71 000 41 765 60,97
Colonial- N 8871 256 950 3 438 121 200 71 294 27,76
oT ERS 4 630 509 500 4445 . 808700 | 475 706 93,37
SrSch: Kleinere Formationen 428 57 700 1350 284540 | 167 376 290,08
_ tärpolizei‘. ........4..., f 740 85.300 50 176 |
a een RU . | 3301 349 300 205 472
2. Verschied |
tn enS ulagen RER 582000 ! —_ 318 600 187 412 32,18
©) Ständige Formationen der Territorial-AM
 4835 397 000 “
w S Et , 2.032 604 000 355 294 89,50
d) Bei der Truppe beschäftigte Zivil- r
angestellte ............
€ a . ; 30 000 | 395 010 | 232 359 | 774,39
I 47400 | 62 en AL orem — A iin,
SE Insgesamt .... | 185 520 9.218 100 | 149 488 16.239600. | 9 552 706 | 10363
°} Einschl, einer bewilligten Truppenstärke von 3801, die zum Ausgleich verwendet werden kann.
        <pb n="136" />
        —. 139
c. Die Marine.
1. Allgemeines
Die Leitung der Marine liegt in den Händen des Board of Admiralty. Der First Lord of the Admiralty
ist. der verantwortliche zum Kabinett gehörende Minister.
Bei der Leitung der Marine wird zwischen den Aufgaben der Operations und denen der Maintenance
unterschieden. Das erstere Aufgabengebiet fällt insbesondere dem Ersten Seelord zu, während für die
Maintenance (besonders für die Bereitstellung der Mittel und für die Vertretung im Parlament) die drei
übrigen Seelords und der Zivillord zuständig sind.
Auch bei der Flotte beruht die Einstellung auf freiwilliger Anwerbung, doch spielt bei dem Ansehen
und der Achtung, welche diese Waffe in Großbritannien genießt, sicherlich hier der Gesichtspunkt einer
gewissen moralischen Wehrpflicht eine Rolle, so daß die Personalausgaben, insbesondere die für Seekadetten
 und Schiffsjungen, nicht in vollem Ausmaße als solche für ein Söldnerpersonal anzusehen sind.
Der Gesamtpersonalbestand betrug nach dem Etat von 1912/13 4 990 Offiziere und 131 001 Mannschaften,
 insgesamt 136 000, und war damit gegenüber dem Vorjahre um 2.000, gegenüber 1904/05
um 5510 gestiegen. Während des Krieges stieg der Mannschaftsbestand sehr rasch, wurde aber nach
dem Waffenstillstande in kurzer Zeit unter den V orkriegsstand reduziert. Der Gesamtbestand betrug:
1917/18 (Höchstbestand)........ 406 977 Mann 1020/21. 07 erlernen ARM CO9 Mann
1918/19... 00er nk een RESET 1924/20 a ann 100.787»
1910 rare are 176-087 10906 rn ent 03025 m
Die beiden letzten Zahlen geben als solche des Voranschlages die höchstzulässige Stärke an, die
größer ist als die Effektivstärke. Von der veranschlagten Gesamtstärke von 103 025 Mann für 1925/26
entfallen 5 144 auf Offiziere. In den Personalbestandszahlen der Flotte sind die Mannschaften der Marineund
 Küstenschutzpolizei eingeschlossen. Nicht mitgerechnet sind dagegen die Zivilangestellten, deren
zunehmende Verwendung von Bedeutung ist. Die Zahl der Zivilangestellten betrug 1912/13: 23,
1925/26: 1307 Mann.
Nach dem Etat von 1912/13 erhielten an Sold pro Tag:
die Seaman-Class Men 1s1d bis 5s2d,
die Chief and Other Stokers 1 s 5 d bis 6 s.
Auf die erstere Kategorie entfielen 42 084, auf letztere 36 802 Mann des Gesamtpersonalbestandes.
Nach dem Etat von 1925/26 bezieht der einfache Matrose der untersten Kategorie, der Ordinary Seaman,
2s 9d pro Tag an Substantive Pay. Hierzu treten die besonderen Allowances, die je nach den
verrichteten Diensten und der Verwendung variieren. Beispielsweise betragen diese Sonderzahlungen
für den Dienst in der Unterseebootwaffe für den Ordinary Seaman 1 s 6 d bis 2 s 4 d: auch werden
besondere Fertigkeiten mit Extrazahlungen entgolten.
Nach der amtlichen britischen Aufstellung (dem sog. Bilke-Report) der Flotten der Hauptseemächte
(Fleets, The British Empire and the Foreign Countries) von 1926 beträgt der Bestand an Schiffseinheiten
 in der britischen Flotte:
im Dienst im Bau oder zum
hZ Bau vorgesehen”
Schlachtschiffe. +: 2404 0.0040 Hs
A EEE 16
Flugzeugträger .........0000.000000000 ß |
Torpedoboote und Zerstörer „......... 189
Unterseeboote ........+++00000000044+ 56
Weitere Schiffe .........1.4000000000« 122
1) Nach Mitteilung des »Temps« vom 16. Mai 1926 ist hier das im Juni 1925 bewilligte Ergänzungsprogramm nicht berücksichtigt,
wodurch die Zahl der Schiffsneubauten von 35 auf 94 erhöht würde.

iS
        <pb n="137" />
        Die britischen Flotten waren auf die verschiedenen Stationen zu Beginn des Jahres 1926 wie folgt verteilt:

1. Atlantische Flotte: 1 U-Bootflottille,
7 Linienschiffe, davon 4 Schulschiffe, 2 Flugzeugträger,
3 Schlachtkreuzer, 3. China:
6 Kreuzer, 6 Kreuzer,
4! Zerstörerflottillen zu je 9 Schiffen, 12 U-Boote.
1 U-Bootsflottille, 4. Ostindien:
1. Flugzeugträger. 3 Kreuzer.
2, Mittelmeerflotte: 5. Afrika:
6 Linienschiffe, 2 Kreuzer.
10 Kreuzer, 6. Nordamerika—Westindien:
6_Zerstörerflottillen, 4 Kreuzer,
Die Flotten der britischen Tochterstaaten, die im Kriegsfalle zu den Streitkräften des Mutterlandes hinzutreten,
 setzen sich wie folgt zusammen:
1. die Australische Marine mit: 3. die Kanadische Marine mit:
4 Kreuzern (außerdem 2 in Bau), 2 U-Booten,
12 Zerstörern (2 U-Boote in Bau). 2 Zerstörern,
2. die Neuseeländische Marine mit: 5 weiteren Schiffen,
2 Kreuzern. (außerdem 1 in Bau sowie
1 U-Boot).
Die Marine Neufundlands und die Marine Südafrikas haben nur einen Bestand von unbedeutenden
kleinen Schiffseinheiten (Kanonenboote, Vermessungsschifle usw.).
Im Februar 1926 wurde eine selbständige indische Kriegsmarine unter britischer Kriegsflagge geschaffen.
Hierdurch kommt in Zukunft die Kontribution Indiens in Höhe von 100 000 £ als Beitrag für die Kosten
der britischen Flotte in den indischen Gewässern in Fortfall, wogegen die Unterhaltung der indischen Marine
von nun ab dem indischen Etat auferlegt wird. Für die Übergangszeit bis zur Schaffung einer selbständigen
indischen Marine sind besondere Regelungen getroffen.
Für die Zusammensetzung der Schiffseinheiten nach dem Kriege ist der Vertrag von Washington von
1922 von großer Bedeutung, der die Flotten von Großbritannien, Frankreich, Italien, den Vereinigten
Staaten und Japan betrifft. Für die Schlachtschiffe wurde in diesem Vertrag eine höchstzulässige Wasserverdrängung
 von 35 000 t, für Kreuzer von 10 000 t festgesetzt. Für die kleineren Einheiten waren keine
Beschränkungen getroffen. Nach dem Kriege trat auf Grund von Kriegserfahrungen und aus finanziellen
Rücksichten in dem Bau von Schlachtschiffen in Großbritannien ein Stillstand ein. Seit 1917 sind keine
neuen Schiffe hinzugekommen. 1922 wurde mit dem Bau von 2 Schiffen begonnen, die bis 1926 einschließlich
 noch nicht fertiggestellt waren, obgleich die Bauzeit früher nur etwa 2 Jahre dauerte. Dagegen wurde
der Bau_von_Kreuzern, besonders in den beiden letzten Jahren, außerordentlich gefördert.
Im Bau befinden sich im Etatjahr 1926/27:
2 Linienschiffe (Stapellauf Ende 1925 bis Anfang 1926),
5 Kreuzer (im Laufe des Etatjahres 1925/26 vom Stapel gelaufen),
4 Kreuzer (im März 1926 auf Stapel gelegt, Fertigstellung 1929),
2 Kreuzer (1925 für Australien in Bau gegeben, Fertigstellung 1928).
ON das Rechnungsjahr 1926/27 ist nach dem Bauplan die Inangriffnahme folgender Neubauten vorgesehen:

3 Kreuzer,
6 U-Boote,
6 weitere Schiffe.
fr Durch die Heraufsetzung der Lebensdauer der Schiffe!) werden für 1926/27 erhebliche Mehrkosten für
ırundreparatur und Umbauten erforderlich. Sie betragen für 5 Kreuzer allein insgesamt etwa 600 000 £.
*) Siehe Marine-Blaubuch, zitiert 8. 838.

140.
        <pb n="138" />
        141
Beträchtliche Mittel erfordern auch die Manöver, Im Etatjahre 1925/26 wurden mehrmonatige Übungen
der Atlantischen und der Mittelmeerflotte im Mittelmeer abgehalten, die Mitte März 1926 abgeschlossen
wurden.
Die Tendenz der britischen Marinepolitik der Nachkriegsjahre läuft darauf hinaus, das System von
Flottenstützpunkten im Auslande zu verdichten. In dieser Richtung liegt z. B. ein mit Griechenland abgeschlossener
 Vertrag. Auch wurde der Bau des Flottenstützpunktes in Singapore unter großem Kostenaufwande
 beschleunigt.
Aus demselben Grunde ergibt sich der außerordentliche Bedarf an kleinen Kreuzern. Um bei den stark
angespannten Staatsfinanzen das Neubauprogramm durchzuführen, wurden von der Admiralität erhebliche
Sparmaßnahmen, im besonderen in der Verwaltung, eingeleitet. Zu diesen gehört die Schließung der
beiden Staatswerften von Rosyth und Pembroke, wodurch 350 000 £ jährlich gespart werden sollen.
Durch Personaleinschränkungen auf den anderen Werften und durch sparsamere Betriebseinrichtungen
soll eine weitere Million Pfund Sterling jährlicher Minderausgaben erwirkt werden.
2, Die Ausgaben.
Die Nettoausgaben des britischen Flottenetats betrugen vor dem Kriege:
in 1000 £
Hochstand f 1908/04 A
1004/00 terre raten brr er er Er 36 360
1905/06 1.0414 33 152
Tiefstand 1906/07 0 rk ebene nn 31 472
1907/08 rer peak r ernennen era 1 ZN
1908/09 2 rare enan ka SIE
N en
Hochstäng 1910/11 Arne ne a ek 40 419
1911/12 0 een 44 393
1912er A 44085
Der bearbeitete Nachkriegsetat für die Marine zeigt gegenüber dem vorhergehenden und dem folgenden
Etat einen Ausschlag nach oben, nachdem die beschleunigt durchgeführte Demobilisation, wie sie das Tempo
der Verminderung des Personalbestandes zeigt (vgl. S. 139 oben), eine rapide Reduzierung der Lasten bewirkt
 hatte. In dem Voranschlag von 1926/27 treten die eingeleiteten Sparmaßnahmen in Erscheinung,
Die Ersparnisse betragen etwa 5 Millionen £, werden aber zur Hälfte durch die Mehrkosten der Schiffsneubauten
 (siehe oben S. 140) ausgeglichen.
Die Nettoausgaben für die Marine betrugen nach den Rechnungen bzw. ab 1925/26 den Voranschlägen:
Sr re W227 Millionen £ 1922/23. 00 ee He ee nen ein 57 Millionen £
een eh 334 » 1923/24... ..0u40n en nnn nn 54 5
CE N TS =
ea Dt OD 60,5 m
KO21710077 Sim A VE ern
Die bearbeiteten Marine-Etats für 1912/13 und für 1925/26 zeigen folgende Endziffern:
1912/13 1925/26
Bruttoausgaben ........... 45949292£ 64363 460 £
Appropriations in Aid...... 1863892 » 3 863 460 »
Nettoausgaben............. 44085400» 60500 000 »
f Bei den Appropriations in Aid betragen im Vorkriegsetat die Kontributionen der Kolonien für die Stationierung
 von Kriegsschiffen in deren Gewässern insgesamt 570 480 £; im Nachkriegsetat erscheinen hier
100.000 £ als Beitrag Indiens für die Unterhaltung der in seinen Gewässern stationierten Schiffe und
250000£ als Beitrag Hongkongs für den Bau des Flottenstützpunktes in Singapore.
Aus dem Marineetat für 1912/13 wurden für die Bearbeitung die Ausgaben für die Marineluftflotte in
Höhe von 39000 £ und für Amortisation und Verzinsung in Höhe von 1328000 £. aus dem Nach-
        <pb n="139" />
        — 142 —
kriegsetat die Ausgaben für die Marineluftflotte für Amortisation und Verzinsung, die Kriegspensionen
und eine Reihe von War Charges (verschiedene Demobilisationserfordernisse, Wegräumen von Minen u. ä.)
in einem Gesamtbetrage von 2126 820 £*) ausgesondert.
Nach der Aufstellung im Anhange des Marineetats (vgl. S. 136) sind außerhalb der Marinevoranschläge
Ausgaben für die Flotte vorgesehen in Nettobeträgen:
a 202 1646)
7 LO eher nen a SH 20500)
Bei der Aufarbeitung ließen sich an Ausgaben für die Marine außerhalb des Flottenetats feststellen und
aussondern:
tür 101 RER ne Ha Rah 168.220.00)
&amp;gt; 190 rer Eee HAAR na DSO000-50)
Demnach ergeben sich nach der Aufarbeitung als Ausgaben für die Marine in den Etatjahren:
1912/13 1925/26
in 1000 £
Persönliche Arbeitsleistung............. 17.653 39 280
hiervon: Pensionen... 400-1. 2.938 7 597
Sächlicher Bedarf... 1.000 26 967 23 265
hiervon: Neubauten... .- ze 15 781 8 608
A 27 52
Subventionen?) -.....0..004 02 150 92
Gesamtausgaben für die Marine .... 44 797 62 690
Zu dem folgenden Vergleich der Ausgaben für die Marine in den Etatjahren 1912/13 und 1925/26 ist
hauptsächlich zu bemerken, daß unter dem Titel der Schiffsneubauten und Reparaturen, der in Original-)
 Ausgaben für die Marineluftflotte ............. 1320000 £ Class III. Vote 1: Law Charges ...........,..° 26500 £
Verzinsung und Amortisation ..............:.... 707000 » a N 1000 ı
Kriegspensionen +..0...00400 Ahlen RE HE 0 Recemie Deparkments:
Weitere Ausgaben auf Grund des Krieges ....... 20420 »
Anl Vote 1: Customs and Execise, Royal
Insgesamt... 2126 820 £ Naval Reserve Force ....... 5300 »
2?) Civil Service: #0 Post Öff 99 260 »
Class I. Vote 10: Public Buildings........... 22540 £ Insgesamt .... 810205 £
» 11: Surveys of the U. K........ 4 500 »
» I4: Rates on Government Property 149000 » *) Civil Services?
» 15: Public Buildings, Ireland .. 11220 » Class I. Vote 10: Neubau für den Senior Naval
Class II. Vote 8: Board of Trade ........ 0x4. 3294 » BOT 2000 £
» In "A Marine Service .. 2500 » $; 18% Bau eines Zußuchthalens in
» S overnment Chemist „....... 400 » 7 2000 »
» 15: Cost of Audit 0 14639 » -
» 24: Stationery and Printing..... 118000 » » I4: Rates on Admiralty Property 149000 ı
Class 117. Vote: 1: Law Charges var. le  AMATT A » 15: Public Buildings, Ireland... 11220 ı
91: X
&amp;gt;-8,14, 21 Prisoms.. sen 1327 » Consolidated Fund Services:
Revenue Departments: Greenwich Hospital ........ 4000 »
Vote I: Customs and Excise ....... 3597 » Insgesamt .... 168220 £
%- Post Office EN 39 690 »
Insgesamt .... 382184 £ *) Civil Services:
2) Cieil Service: Class I. Vote 10, 12: Public Buildings ....... 35500 £
Class I. Vole 6: Art and Seience Buildings .. 6535 £ » 13: Rates on Government Property 346500 »
x. 10: Public Buildings 1.0.0000 93 500 » Consolidated Fund Services:
» 13: Rates on Government Property 346500 » N a
Class II. Vote 11; Mercantile Marine Services . 14275 » Greenwich Tospilal &amp;gt; 4.000
18: Government Chemist ........ 1160 ı Insgesamt .... 386000 £
20: Cost of Audi 19875 ı
&amp;gt; N Siationery and Prinfing «0 40186 000 % 6) Subventionen an Schiffsreeder für die Bereitstellung von Hilts-32:
 Establishment Charges....... 10300 ı kreuzern im Kriegsfalle (vgl. Elftes Kapitel 8. 371 ff.).

"a
        <pb n="140" />
        . Da
ziffern eine geringe Erhöhung erfahren hat, der Anteil des Neubaues stark vermindert ist. Im einzelnen
setzen sich die Ausgaben folgendermaßen zusammen:
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 £
1. Ministerium. ........- FE 437 1,253 737
2, Personalausgaben der Flotte ................+ 7 882 15 126 8 898
darunter: a) Militdr +. 02H alte ae 2 7747 14 911 8771
b) Zivilangestellte‘...........0+ 7 80 193 114
3. Ernährung und Kleidung ............0000000004 3.359 5 453 3 208
4. Sanitätsweseh sun pr Ame a Hann 294 503 296
5. Ausbildung es et rk HE 323 917 539
6. Reese ve. RE Ha al 437 487 286
7. Neubauten, Reparaturen von Schiffen ......... 22 190 22 488 13 228
darunter: Schiffsneubauten ..........+.0.000 14 250 7687 4522
8; Bewalfnung +4 Re LEHRER EN 4 065 4712 2772
9. Bauten, Unterhaltungskosten ..............+. 2.388 2697 1587
darunter: Neubauten ................4 00447 1531 921 542
10. Verschiedenes “4.17... +44:00 00 0r rt ran 442 825 485
außerdem: Verschiedene Renten ..........4. 27) 53 31
11. Non-Effective Services:
a) Wartegelder uSW.............0000100000000 977 2912 1713
b) Militärpensionen USW. .......1..00000040440 1 563 4 494 2643
c) Zivilpensionen USW. .........000000040404 413 770 a
Insgesamt .... 44 797 62 690 36.876
d. Die militärische Luftfahrt.
1. Allgemeines.
Im Jahre 1912 wurden erstmalig Luftstreitkräfte in die Wehrmacht aufgenommen und als Royal Flying
Corps dem Heeresverbande einverleibt. Nachdem sich im Kriege die große Bedeutung der Luftwaffe für
Großbritannien herausgestellt hatte, wurde am 2. Januar 1918 ein besonderes Ministerium für das Luftfahrwesen
 eingerichtet. Dem Ministerium ist zur Beratung und Kontrolle ein Air Couneil beigegeben, welcher
dem Army Council beim Heere entspricht. Präsident dieses Kollegiums ist der Luftfahrtminister. Der
Under-Secretary for Air, welcher dem Luftfahrtminister untersteht, hat für die private Luftfahrt (vgl. S.381f.)
zu sorgen,
Nach dem Memorandum des Luftfahrtministers anläßlich der Vorlage des Etats für 1926/27 hat die
Royal Air Force folgende vier Aufgaben:
1. Verteidigung des Mutterlandes,
2, Verteidigung des Reiches,
3. Luftaufklärung für Heer und Flotte,
4. Förderung der privaten Luftfahrt.
Die gesamten Luftstreitkräfte sind in solche, die innerhalb und die außerhalb des Vereinigten Königreiches
 verwendet werden, eingeteilt. Zu den letzteren gehören die Stationen im Orient, Irak und Palästina
(Middle East), Mittelmeer, Indien und am Rhein.
In dem Memorandum des Luftfahrtministers ist die Stärke und Verteilung der Luftwaffe folgendermaßen
 angegeben (nach dem Stande Ende 1925):
Mutterland ..2. +1. +0++ 475. 271 Geschwader der. regulären: Waffe
5 » der Auziliary Air Force und der Special Reserve
Middle East und Ägypten ...... 12 reguläre Geschwader
Indien und Aden +... 6 9 »
Insgesamt .... 51 reguläre Geschwader.
Jedes Geschwader setzt sich aus 12 Flugzeugen zusammen”).
1) Der amerikanische Morrow-Board-Report gibt die Zahl der Flugzeuge mit 1 053 einschl. Reserve an.

14?
        <pb n="141" />
        144 —
Nach dem Luftflottenbauprogramm von 1923 ist für 1926 eine Gesamtstärke von 61 Geschwadern einsshl.
5 der Reserven vorgesehen. Nach Abzug der in den Kolonien stationierten und der in der Marine verwendeten
 Einheiten bleiben für die Home Defence Force 32 Geschwader, die nach dem erwähnten Programm
bis 1928 auf 52 vermehrt werden sollen.
Die Gesamtstärke der Luftstreitkräfte ist für 1925/26 mit 36 000 Mann einschl. 3627 Offizieren
gemäß Vote A des Etats veranschlagt. Die in Indien stationierten Truppen sind in dieser Zahl
nicht enthalten, wohl aber die in Middle East verwendeten Heereseinheiten. Die gesamten militärischen
Unternehmungen in Irak und Palästina gehen mit geringen Ausnahmen zu Lasten des Luftfahrtetats (wegen
ihrer Bedeutung für die Sicherung des Luftweges von London-Kairo nach Bombay). Die erforderlichen
Truppen erscheinen sowohl hinsichtlich der Stärke als auch der entstandenen Kosten nicht im Heeres-,
sondern im Luftfahrtetat.
Die Besoldung der Offiziere und Mannschaften ist den besonderen Anforderungen entsprechend höher
als die in Heer und Flotte. Die Aireraftmen der ersten Klasse erhalten 4s 6 d bis 4 s 10 d, diejenigen
der zweiten Klasse 4 s pro Tag. Der Sold eines Pilot Officer_ist_mit insgesamt 1 £ 4 s 11'/, d pro Tag
für Unverheiratete verzeichnet.
Der Luftfahrtminister berichtet in dem oben erwähnten Memorandum, daß die besondere Fürsorge,
welche dem Flugwesen seit dem Kriege zuteil geworden ist, von einem stetigen Anwachsen der Ausgaben
 begleitet war. Auchin den nächsten Jahren ist mit einer weiteren wesentlichen Steigerung zu rechnen;
der Luftfahrtetat für 1926/27 zeigt im Gegensatz zu den beiden anderen Wehrmachtetats keine Verminderung
 der Nettoausgaben. Allerdings soll das Tempo der Ausgabensteigerung verlangsamt werden.
Die Vollendung des Luftflottenbauprogramms ist vor dem Jahre 1930 schon deswegen nicht durchzuführen,
 weil es unmöglich ist, in so kurzer Zeit den erforderlichen Personalnachwuchs heranzubilden und
Flugplätze und Flugzeughallen bereitzustellen.
In der Luftrüstungspolitik der jüngsten Zeit zeigt sich eine Tendenz zur Stärkung der Luftwaffe unter
gleichzeitiger Verminderung der aktiven Truppe, indem man diese systematisch durch Zivilangestellte.
besonders in der Verwaltung und in den technischen Werkstätten, ersetzt.
Eine Reihe von Ausgaben, die ebenfalls der Luftwafte zugute kommen, sind in den Etats anderer
Verwaltungszweige enthalten und auch in der Aufarbeitung unter den betreffenden Ausgabezwecken
genannt. So werden den /mperial Airways Lid. erhebliche Subventionen zugewiesen, um den Luftweg
London-Bombay auszubauen, der für militärische Zwecke von außerordentlicher Bedeutung ist; die betreffenden
 Ausgaben sind unter »Wirtschaft, Private Luftfahrt« (vgl. S.381f.) aufgeführt. Flugplätze,
die für die militärische Luftfahrt von großem Interesse sind, werden im Etat der privaten Luftfahrt
geführt. Die der Seeschiffahrt und der Landwirtschaft dienenden Wetterstationen kommen auch der
Luftfahrt insofern zugute, als durch großzügige Organisation der vorhandenen Institute ein schneller
und zuverlässiger Wetternachrichtendienst ermöglicht wird.
Um die Zusammenarbeit mit den Universitäten zu pflegen, wird in Oxford und Cambridge je ein
Flugzeuggeschwader unterhalten. Von der aktiven Truppe abkommandierte Offiziere stellen das Ausbildungspersonal.
 Der Zweck ist, allgemein an den Universitäten das Interesse. für das Lufltwesen anzuregen
 und wachzuhalten, speziell in allen technischen und experimentellen Fragen.
2. Die Ausgaben.
Die Luftfahrtausgaben für das Vorkriegsjahr sind in den Etats des Heeres und der Marine enthalten
und wurden dort, soweit es möglich war, ausgesondert. Ihre geringe Höhe erklärt sich einerseits dadurch,
daß die betreffenden Posten teilweise nicht als solche der Luftfahrt gekennzeichnet waren und deshalb
nicht erfaßt werden konnten, andererseits dadurch, daß die veranschlagten Ausgaben für 1912/13 noch
tatsächlich sehr gerinz waren, da die Luftfahrtabteilung erst 1912 eingerichtet wurde.
Aus dem Heeres- und dem Flottenetat wurden an Ausgaben für die militärische Luftfahrt ausgesondert:
Persönliche Arbeitsleistung:................... 36000£
Sächlicher Bedarf air ek ern  V66 000
Gesamtansgaben =... 202 000.2
| Für die Nachkriegszeit liegen selbständige Luftfahrtetats vor. Sie setzen sich in den letzten Jahren
in ihren Endziffern wie folgt zusammen: 1924/25 1925/26 1926/27
(in 1.000 £)
Nettovoranschlag ........ 14 861 15513 16 000
Appropriations in Aid.... 4 881 5 806 4 864
Bruttovoranschlag a Mi 1 90 a
        <pb n="142" />
        Bei den Appropriations in Aid handelt es sich zu etwa 80 vH
1. um Aufwendungen für die Wehrmachtunterhaltung in Irak, Palästina und Syrien, die letzten
Endes im Kolonialetat unter dem Departement Middle East verrechnet werden, und
2, um Ausgaben für die Marineluftflotte, die vom Marineetat zurückerstattet werden.
Durch die Aufarbeitung wurden aus dem Luftfahrtetat folgende Ausgaben ausgesondert:
{i. Militärische Luftfahrt in den Kolonien...... 1377738 £
2. „Kriegspensionen..;.+....0..041.000.00000+ + 40000»
3. Weitere Ausgaben auf Grund des Krieges... 68500 »
4. Zivile Luftfahrt ern tee nennen ann SER 00Z
Wie beim Heeresetat liegt auch hier die Gefahr nahe, daß nicht sämtliche Ausgaben für Koloniale
Luftfahrt ausgesondert werden konnten, da die Bruttozahlen des Voranschlages nicht nach dem Verwendungszwecke
 der Truppen gegliedert sind. Außer den kolonialen Posten sind in dem Etat Ausgaben für
die private Luftfahrt enthalten, die auszuscheiden waren, ferner Kriegspensionen und -renten, die zu
den »Ausgaben auf Grund des Krieges« gerechnet wurden.
Nach der Aufstellung im Anhange des Luftfahrtetats (vgl. S. 136) kommen Ausgaben für die Luftfahrt
in anderen Etats in Höhe von 296 762 £1) in Betracht. Von sämtlichen Posten konnte lediglich einer,
nämlich die Rates on Government Property (80 000 £) in dem betreffenden Vote des Civil Service festgestellt
 und der Luftwaffe zugeordnet werden. Außerdem wurde aus dem Flottenetat der Posten für die
Marineluftflotte in Höhe von 1320 000 £?) zur Luftfahrt übernommen.
Demnach ergeben sich als Endziffern der Aufarbeitung für das Etatjahr 1925/26:
(in 1.000 £
Persönliche Arbeitsleistung............0.+++2000. 040004000 6028
hiervon: Pensionen ea ern r NAEH ne n e 67
Sächlicher Bedarf .......00000 ri rennen Keen On re une 4201
hiervon: Neubauten =. 2 ern werner e name ranr ALLE
Renten re UN ER HER HR 25
Subventionen rd ARE 7
Gesamtausgaben für die militärische Luftfahrt .... 20 861
Die Ausgaben für die militärische Luftfahrt des Mutterlandes setzen sich in dem Etatjahre 1925/26
nach der Aufarbeitung folgendermaßen zusammen:
1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
(in 1000 £)
1 Ministerium. ee ee Eee KUH RR HH 706 415
2. Soldausgaben +. ...04..++ 44000 0nr EEE NAHER na 4.208 2475
darunter: a) Militär ......00.,0.4400004 44 ran 3 654 2 149
b) Zivilangestellte..............0.20.0.00+++t 537 316
3. Verpflegung, Bekleidung, Quartier, Transport ........... 2 439 1 435
4. Ausrüstung, Bewaffnung „............00.000004000 11H 8 408 4 946
darunter: Investierungen .............000000001 0000 HEHE 6 122 3601
5. Bauten, Grundstücke ...........+.400000 nn ern Er LA ern 2.300 1 353
darunter: Neubauten ...........0.00000004 00000 une he 2 100 1235
A 303 178
7. Ausbildung eek Kae Wera 488 287
8. ROSE Ver ueR er ER RTAHME W EN 349 205
9, Verschiedenes, insbesondere eigene Wetterbenachrichtigungs-Stationen
 +. ren Rene HERR KERN 158 93
Außerdem: Verschiedene Renten ............0.000000000 24 14
10. Non-Effective Services: Wartegelder, Pensionen usW........ 158 e:
{1. Aus dem Marine-Etat übernommene Ausgaben für die Marineluftflotte.
 rs A ET 1.320 777
Insgesamt .... 20 861 12271
*) Civil Service: Class 11. Vote 30: Stationary, Printing ...... 82000 £
Class I. Vote 10: Public Bwildings (Rents, o 32: Office of Works ...... 0. 8000 »
Works, Fuel, Light, Wa- Class III. » I: Law Charges...........+- 14000 »
ter; Furniture).....++ ++ 77800 £ v8, 16: Prisons +... nenn 900 »
» 13: Rates on Government Pro- In den Revenue Department Estimates:
DE an er ten Bere une 1 80000 Vote 3: Post-Office-Postages ....... 20705 »
E En Grm (lem ası, OO Tosaeint oe SPOE
20: Coast of Audit of Aececounts 12102 '\ Navy Estimates, Vote 4: Fleet Air Arm =... 1.320000 £

45
        <pb n="143" />
        (de

Ill. Die Landesverteidigung Frankreichs.
a. Vorbemerkung.
In Frankreich ist das höchste Organ für die Verteidigung des Landes der Conseil Superieur de la Defense
Nationale. Er wurde durch Verordnung vom 3. April 1906 eingerichtet und umfaßt neben dem Ministerpräsidenten
 als Vorsitzendem die Minister des Krieges, der Marine, der Kolonien, des Auswärtigen, der
Finanzen und seit dem 14. Juni 1913 auch den Minister des Innern. Außerdem gehören ihm seit 1913
mit beratender Stimme’ die Vizepräsidenten des obersten Kriegsrates und obersten Marinerates an. Durch
Verordnung vom 17. November 1921 wurde auch der Minister für öffentliche Arbeiten hinzugezogen,
um den-Zusammenhang mit der Verwaltung der Verkehrswege und der Verkehrsmittel enger zu gestalten.
Dem obersten Landesverteidigungsrat ist eine Studienkommission und ein Generalsekretariat beigegeben.
 Die Kommission besteht aus 22 hohen Offizieren und Beamten aller an der Landesverteidigung
interessierten Ministerien und militärischen Stellen. Sie tagt mit Unterbrechungen und liefert das Material
für die Sitzungen des Rates, die im April und Oktober jeden Jahres stattfinden. Die Mitglieder der
Kommission sind in die vier folgenden Abteilungen eingeteilt:
1. Organisation der Mobilmachung im Kriegsfalle,
2, Kriegführung (Militäretats und wirtschaftliche Lage des Auslandes).
3. Lebensmittelversorgung und Verkehrsregelung,
4. Rüstungsindustrie.
Das Generalsekretariat (Secretariat General Permanent du Conseil Superieur de la Defense Nationale)
untersteht dem Unterstaatssekretär der Prösidence du Conseil mit Unterstützung eines vom Kriegsminister
 ernannten Offiziers. Es ist ein ständiger Ausschuß und erledigt als solcher die laufenden Geschäfte
des obersten Landesverteidigungsrates.
Die Mitglieder des Rates und der Kommissionen versehen ihre Arbeiten nebenamtlich. Im Etat sind
nur die Kosten des im Sekretariat beschäftigten Büropersonals ausgewiesen. Sie stehen im Etat des
Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten unter den Kosten der Presidence du Conseil und betragen
tür_das Jahr 1925 55 750 fr. Im Vorkriegsetat waren die Kosten nicht auszugliedern.
b. Das Heer,
1. Allgemeines.
Die oberste Kommandogewalt über das Heer führt im Frieden der Kriegsminister. Im Kriegsfalle
gibt er den Oberbefehl über die im Felde verwendeten Truppen an den Generalissimus ab, der im Frieden
den Posten eines Generalinspekteurs des Heeres ausfüllt. Dem Kriegsminister steht zur Beratung und
Begutachtung der von ihm präsidierte Conseil Superieur de la Guerre zur Seite, Mitglieder des obersten
Kriegsrates sind außer dem Kriegsminister der Generalinspekteur des Heeres als Vizepräsident, der
Generalstabschef, die Marschälle von Frankreich und neun, seit Juni 1926 elf Generäle, die mindestens
ein Jahr Korpskommandeur oder Generalinspekteur einer Waffe gewesen sein müssen. Sie sind für den
Kriegsfall zu Heeresgruppenführern bestimmt und zu diesem Zwecke schon in Friedenszeiten von einem
Stabe umgeben.
Außer dem Generalinspekteur des Heeres sind nach dem Kriege Generalinspektionen für die Infanterie,
Artillerie, technischen Truppen, Kolonialheer, Luftfahrt und militärische Jugendausbildung eingerichtet.
die unmittelbar dem Kriegsminister unterstehen.
Die im Kriegsministerium vereinigte Zentralverwaltung umfaßt neben vier Spezialbüros für den
Minister und dem Großen Generalstab zwölf Abteilungen, von denen eine, die Direetion de U’ Aeronautique
Militaire, für die militärische Luftfahrt zuständig ist.
Für verschiedene Aufgabengebiete sind besondere Kommissionen mit beratender Funktion eingesetzt,
so z. B. für die Fragen der wirtschaftlichen Mobilmachung, der Verteidigung der Kolonien, des Munitionswesens,
 des Eisenbahnwesens, Im Januar 1925 wurde das Comit&amp;amp; Consultatif de la Preparation Militaire
neu geschaffen, das sich angesichts der in Aussicht genommenen Verkürzung der Dienstzeit mit der
Ausgestaltung der militärischen Jugendausbildung befassen soll.
NE Frankreich besteht die allgemeine Wehrpflicht. Für die das Etatjahr 1925 betreffende Heeresve
 an das Militärgesetz (Loi surle Recrutement de T’ Armee) vom 1. April 1923 maßgebend, in welchem
egelungen für die Einstellung, die Besoldung und die Dienstzeit getroffen sind,
Die aktive Militärdienstzeit dauerte vor dem Kriege nach der Heeresreform von 1913 3 Jahre. Aus
Pa wurde sie 1921 (1923) auf 1!/, Jahre reduziert. In den neuen Reformplänen
Jährige Dienstzeit in Aussicht genommen, deren Durchführung jedoch frühestens 1930 in
Frage kommt.
        <pb n="144" />
        17
Nach beendigter aktiver Dienstzeit bleibt der entlassene Soldat heute während zweier Jahre en
Disponibilite. Für die folgenden 16'/, Jahre gehört er zur ersten Reserve und 8 weitere Jahre zur
zweiten Reserve. Während der Reservezeit sind Waffenübungen vorgesehen, die während der Disponibilität
 und in der ersten Reserve bis zu insgesamt 8 Wochen, in der zweiten Reserve bis zu 7 Tagen
dauern.
Seit Kriegsende ist die französische Regierung damit beschäftigt, dem Lande eine neue Wehrverfassung
zu geben. 1923 wurde die Rekrutierung vorläufig gesetzlich geregelt. Seit Beginn des Jahres 1926 ist das
Parlament mit der Beratung einer Reihe von Gesetzentwürfen beschäftigt, welche die neue Wehrverfassung
bringen sollen. Ihre Grundlagen beruhen auf drei Gesetzen, betreffend
1. die allgemeine Organisation des Heeres,
2, die Zusammensetzung der Cadres mit den Truppenstärken,
3. die Ergänzung des Heeres (Rekrutierung).
Zur Umorganisation des Heeres äußerte der Kriegsminister Painlev6 (»Le Temps« vom 28, April 1926),
daß die Zahl der Truppenteile und die Höhe der Sollstärke im Heimatheere herabgesetzt und damit auf
die einjährige Dienstzeit hingearbeitet werden soll, mit deren Durchführung 1930 gerechnet werden kann.
Dagegen soll die Gesamtzahl der Kapitulanten (der Berufssoldaten und länger dienenden Freiwilligen) des
Heimat- wie des Kolonialheeres von 76 000 auf 105 000 Mann erhöht werden. Ferner sollen zur Entlastung
der aktiven Truppe 15 000 Agents Militaires (Mobilmachungsbeamte) angestellt, und die Zahl der Zivilangestellten
 auf 14 000 vermehrt werden. Der Sollbestand des Kolonialheeres ist nach der Reform mit
277 000 Mann, davon 97000 Weißen, vorgesehen. Diese verteilen sich folgendermaßen: Die Kolonialtruppen
 umfassen 37 000 Weiße und 90 000 Farbige, insbesondere Senegalneger, die gemischten Truppen
40 000 Weiße und 90 000 nordafrikanische Eingeborene; dazu tritt die Fremdenlegion mit 20 000 Mann.
Die Heeresreform ist trotz der Verkürzung der Dienstzeit mit erhöhten Ausgaben verbunden. Die Vermehrung
 der Kapitulanten und der Zivilangestellten und die Neueinstellung der Agents Militaires bedingt
Mehrausgaben in Höhe von 522 Millionen fr. Die Ersparnis in den Truppenteilen beläuft sich nur auf
atwa 320 Millionen fr., so daß die Heeresreform nach dem gegenwärtigen Stande eine Erhöhung des Etats
um etwa 200 Millionen fr. insgesamt verursachen würde,
Die in Frankreich stationierten Truppen sind 1925 in 18 Armeekorps zusammengefaßt, zu denen drei
Armeekorps der Besatzung im Rheinlande treten. Neben den Generalkommandos der Armeekorps bestehen
19 Wehrkreise (Regions), denen ein besonderer Stab und auch ein besonderer Kommandeur vorsteht,
ausgenommen in 5 Wehrkreisen, in denen der Korpskommandeur gleichzeitig das Oberkommando über
den Wehrkreis inne hat. Die Stäbe der Wehrkreiskommandos haben insbesondere für die Organisation
der militärischen und wirtschaftlichen Mobilmachung, für die Aushebung, den Nachschub und neuerdings
für die militärische Jugendausbildung zu sorgen.
An Militärschulen sind im Etat von 1925 (laut Developpement S. 184) 35 verzeichnet, von denen 18
nach dem Kriege neu hinzugetreten sind; die Gendarmerieschulen sind hierbei nicht ausgesondert,
Die gesamten Militärschulen zerfallen in vier Kategorien: die Vorbereitungsschulen, die Ausbildungsschulen,
 die Weiterbildungsschulen und die Akademien. Zu ersteren gehören sechs Spezialschulen für die
militärische Jugendausbildung, sowie die Zeoles Militaires Enfantines Heriot und das Prytanee Militaire
La Flöche. Zu den Ausbildungsschulen rechnen in erster Linie die Offizierschulen (Ecoles Militaires) und
die Waffenschulen (Beoles d’ Applications), von denen für jede Waffe eine Spezialschule vorhanden ist.
Die Offizierschule für die Infanterie in St. Maixent bildet beispielsweise jährlich 1200 Offizieranwärter
aus, unter diesen auch solche der Reserve, welche neuerdings einen halbjährigen Kursus durchmachen
müssen!). Die Weiterbildungsschulen (Cours Pratiques oder Cowrs d’Instruction) dienen in der Hauptsache
 der Luft- und Artilleriewaffe und sind zu diesem Zweck mit entsprechenden Übungsplätzen ausgerüstet.
 Die Akademien (Beoles d’Enseignement Militaire Superieures) sind in der Regel nur Generalstabsoffizieren
 zugänglich. Der Personalbestand der Militärschulen belief sich nach dem Etat von 1925 auf
12 103 Offiziere und Mannschaften.
Da in Frankreich die Militärdienstzeit bereits von 3 auf 1!/, Jahre herabgesetzt werden mußte, und eine
weitere Herabsetzung notwendig werden wird, wird der vormilitärischen Erziehung als Ersatz für die
ausfallende Ausbildungszeit eine besondere Bedeutung zugemessen. Deswegen wird die vormilitärische
Jugendausbildung von Regierungsseite systematisch gefördert. Über die Einzelheiten läßt sich aus dem
Etat und dem Expos6 des Motifs kein Bild gewinnen. Was die finanzielle Belastung betrifft, so
werden den Schulen und Vereinen Entschädigungen für die entstandenen Kosten der Ausbildung vom
Kriegsministerium gezahlt. Als Ausbildende werden Offiziere und Unteroffiziere der aktiven Armee
1) Nach »Ze Temps vom 6. September 1925.

45
n
        <pb n="145" />
        145
kommandiert. Ausrüstung, Waffen und Munition sowie Schießstände sind von den Truppenteilen zur
Verfügung zu stellen. Für die Bereitstellung der erforderlichen Übungsplätze haben die Gemeinden
zu sorgen.
Die Truppenstärke des französischen Heeres betrug 1913:
Offiziere 20410042 AH ETEE TR ER aT AT RAGT ac 28 000
Unteroffiziere und Mannschaften .............. 750 000
Insgesamt .... 778 000
Die Entwicklung der Heeresstärke im Kriege zeigt die folgende Übersicht, deren Zahlen aus dem
Annuaire Statistique von 1921 (S. 367 ff.) entnommen sind.
Für den Krieg waren insgesamt mobil gemacht (in Tausend):
1. August 15. August 1.Juli 1. Januar 1. Januar 1. Januar 1. Nov.
1914 1914 1915 1916 1917 1918 1918
[In der Armee... 00.0000 884 3.781 4.978 4 857 4511 4 223 4.143
davon:
1. ander Front... ..4.0.4 2.689 2661 2850 2.987 2 898 2846
2. im Inlande und Nordafrika 1092 2317 2.007 1524 1325 1.297
IF. Außerhalb der Armee ......... 465 1 001 1426 1.387
Im Etatgesetz für 1925 ist gemäß Artikel 233/35 die Sollstärke des Heeres für 1925, verglichen mit derjenigen
 von 1924, folgendermaßen festgesetzt:
1924 1925
Offiziere NEN 33 000 33 000
Unteröffiziere eur nee 70 000 72/500
Mannschaften u er KK Ken 625000 607 000
“Insgesamt en 728 000 712 500
Pferde rer HE VER ORE REa 177 000 160 800
In dem Kammerbericht vom 12. Juli 1925 (Annexe Nr. 1963) sind für 1925 und 1926 folgende Truppenstärken
 (einschl. Besatzungstruppen) angegeben:
1925 1926
Offiziere er Kr 32 148 31 622
Unteroffiziere und Mannschaften .... 651985 652417
Insgesamt ..., 684 133 684 039
Die besonderen Kolonialtruppen (des Kolonialetats) sind in dem Kammerberichte zum Kolonialetat vom
12. Juli 1925 (Annexe Nr. 1970) in folgender Effektivstärke für 1914 und 1925 ausgewiesen:
1914 1925
Offiziere her ta 1 852 1.477
Mannschaften: 1. Weiße............ 17 290 12 097
2. Farbige 2.70 42 099 36 024
Insgesamt .... 61 241 49 598
Nach dem Verwendungszwecke ist der für 1926 vorgesehene Bestand folgendermaßen verteilt:
Frankreich, Algier und Tunis............. - 495 507
Mark ern 68 668
Syrien und Libanon ver 21 043
Besatzungskorps in China „..............00. 1712
Truppen im Saarbecken ur rer 3.002
Besatzungstruppen im Rheinlande............. 94 107
Insgesamt .... 684 039
Der angegebene Mannschaftsbestand von 652 417 Mann setzt sich zusammen:
Weiße Franzose re RT 449 785 Mann
Ausländer (Fremdenlegion).................... 14891 »
Farbige aus Nordafiika rer 97700 »
Farbige aus den Kolonien..............000007 44739
Trröguliers et Auziligires.... 0.0000 er 16226 -
(endarmes et Gardes Republicains ‚...00000040 29 076
        <pb n="146" />
        149

Die Besoldung des französischen Soldaten ist außerordentlich gering, sogar im Vergleich zu anderen
Ländern mit allgemeiner Wehrpflicht. Die Personalausgaben sind daher im Verhältnis zur Kopfstärke
sehr niedrig. Für die Vorkriegszeit wird der Sold des gemeinen Soldaten mit 4 bis 10 c pro Tag angegeben.
Für das Etatjahr 1925 läßt sich dem Berichte der Finanzkommission der Kammer (Annexe Nr. 1963)
vom 12. Juli 1925 folgende Besoldungsregelung entnehmen:
Die Unterhaltungskosten eines Soldaten der untersten Kategorie beliefen sich danach je Tag (in t.):
Sold rm Insgesamt
Im Mutterlande „01.004004 0,25 4,44 4,69
In Algier-Tunis............1 0,25 4,27 4,52
». Mar0kkO ern 0,75 4,98 5,73
»„ der Levante-Armee ........: 1,50 6,84 8,34.
»der Besatzungsarmee........ 0,75 5,73 6,48
Die Unterscheidung der Truppen des Mutterlandes von denen des Kolonialheeres ist im französischen
Etat dergestalt durchgeführt, daß zu den ersteren diejenigen gehören, welche in Frankreich, in Algier
und Tunis, in Marokko, in der Levante, in China und im Saarbecken stationiert sind, während die übrigen
in den Kolonien verwendeten Truppen zum Kolonialheer gerechnet werden. Entsprechend ist die Trennung
der Ausgaben zwischen dem Heeres- und dem Kolonialetat gehandhabt. Das Oberkommando auch über
das Kolonialheer liegt in den Händen des Kriegsministers.
Die Besatzungstruppen nehmen eine Sonderstellung ein: ihre Stärke und Unterhaltungskosten werden
in der Spezialrechnung des Entretien des Trowpes d’Occupation en Pays Eitrangers geführt.
Im einzelnen ist hinsichtlich der Beziehungen des Mutterlandes zu den Kolonien und Protektoraten, insbesondere,
 soweit die Wehrmachtsausgaben in Frage kommen, folgendes zu erwähnen:
Die in den Kolonien ansässigen Weißen unterliegen wie im Heimatlande der 11!/,jährigen Militärpflicht-Die
 Farbigen sind dagegen zu einem dreijährigen Militärdienst verpflichtet und werden im Bedarfsfalle
noch darüber hinaus unter den Waffen behalten. Die Aushebung der Farbigen ist insofern sehr willkürlich,
als eine exakte Bestandsaufnahme und entsprechende Listenführung schwer durchzuführen ist.
Im Jahre 1914, vor dem Kriege, waren im französischen Heere 80 000 Farbige enthalten.
Die Zahl der im Kriege verwendeten Farbigen wird (von Clement-Grandcourt, Nos Indiqenes Nord-Africains
 dans 7 Armee Nouvelle, 1926) in folgender Verteilung angegeben:
1. Mannschaften mit der Waffe:
Neger (besonders aus Senegal)............ 181 000
Algerien... u Eier ren e kr rare Een 170 000
UNSER: Va pe HE 50 000
Indochinesen.1.+ 4.000 nern re 49 000
Madagassen (Madagaskar) ............. 41 000
Marokkaners. here ae ne 39 000
Somalia A 2 000
Canaquen (Pazifische Inseln) ............. 1.000
Insgesamt .:.. 533 000
2. Arbeitssoldaten ......0000+ 04a nme A AO 310 000
Nach derselben Quelle lieferten die französischen Kolonien dem Mutterlande im Kriege einschließlich
 der Weißen 700 000 Soldaten; die Verluste betrugen 209 820 Mann.
Algier stellt seit 1901 einen eigenen Etat auf. Nur die Ausgaben für die Landesverteidigung gehen weiterhin
 zu Lasten des Heeresetats des Mutterlandes, auch dann, wenn die betreffenden nordafrikanischen
Truppen in den Kolonien verwendet werden,
Marokko wird, seitdem es 1912 unter französisches Protektorat gestellt worden ist, von einem französischen
 Generalgouverneur im Verein mit einer Lokalbehörde verwaltet. Zu den französischen Kompetenzen
und damit zu Lasten der französischen Staatskasse gehören die Aufgabengebiete der auswärtigen Angelegenheiten
 und der Landesverteidigung. Die Armee des Landes steht unter dem Oberbefehle des französischen
 Generalgouverneurs. Von den ungefähr 70 000 Mann starken Streitkräften in Marokko (in normalen
Zeiten) sind annähernd 50 000 Mann marokkanische Truppen. Nach’dem Etat für 1925, der vor dem Besinn
 der Kämpfe mit Abd el Krim aufgestellt ist, sind für Marokko 2 251 Offiziere und 66 417 Mannschaften,
insgesamt 68 668 vorgesehen. Im Sommer 1925 betrug die Heeresstärke in Marokko weit über 150 000. Am
Ende desselben Jahres waren noch etwa 40 000 Mann aus Frankreich und Algier-Tunis nach Marokko zur
Verstärkung abgegeben.
        <pb n="147" />
        150)

In Syrien und Libanon, in China und im Saargebiete werden Besatzungen unterhalten. Sie dienen französischen
 Interessen in Gebieten, die direkt weder zum Mutterlande noch zu den Kolonien gehören. Die
Besatzung in Syrien wurde wegen der Feindseligkeiten mit den Drusen im Jahre 1925 um 15 000 aus
Frankreich und Nordafrika herangeführter Truppen vermehrt. Die erforderlichen Ausgaben dafür
sind im Heeresetat ausgewiesen.
Die übrigen französischen Truppen, die sich im Auslande befinden, mit Ausnahme der Besatzung im
Rheinlande, sind im Kolonialetat ausgewiesen. Französisch-Westafrika, Madagaskar, Somaliküste, La
Reunion, Indochina, Neukaledonien, Guadeloupe, Martinique und Guayana kommen in der Hauptsache
in Betracht.
Die gesamten Kolonialtruppen sind in 6 Gruppen eingeteilt, von denen jede unter dem Oberbefehl eines
Oberkommandierenden steht, Besondere Gruppen bestehen für:
1. Indochina, 4. die Antillen,
2. Westafrika, 5. Pazific,
3. Ostafrika, 6, Kongo.
In den größeren Kolonien, wie beispielsweise Indochina, ist ein Heer von (1924) 25 500 Mann stationiert;
das kleinere Madagaskar hat eine Truppe von etwa 2500 Weißen und 6 500 Eingeborenen. Außer den
Armeetruppen werden in den Kolonien in der Regel Polizeikräfte und vielfach auch Miliztruppen unterhalten,
 deren Kosten von den Lokalverwaltungen getragen werden.
Hinsichtlich der Truppenbestände in Nordafrika ergab sich bei der Aufarbeitung die Frage, inwieweit
die betreffenden Kosten zu den Ausgaben für die Verteidigung des Mutterlandes oder für die der Kolonien in
Nordafrika zu rechnen sind. Die enge verkehrs- und verwaltungstechnische Beziehung zwischen Kolonien
und Mutterland schafft hier Sonderverhältnisse, die von denen anderer Länder sehr verschieden sind.
Die Schwierigkeit liegt darin, daß nicht festgestellt werden kann, welcher Teil des Truppenbestandes als
Kolonialtruppe im eigentlichen Sinne zu gelten hat, und inwieweit der überschießende Teil als nur zeitweilige
 Sonderbesatzung infolge der kriegerischen Zustände oder als in diesen Kolonien stationiertes Heimatheer
 aufzufassen ist,
Nach dem französischen Etat gehören sämtliche Heeresbestände in Nordafrika zum Mutterlande, insofern
 als die entsprechenden Kosten im Heeresetat und nicht im Kolonialetat aufgeführt sind, Immerhin
sind ‚sie unter besonderen Kapiteln für Algier und Tunis einerseits und Marokko anderseits zusammengefaßt
 und von den Heimattruppen unterschieden. Weiterhin ist ihre Zugehörigkeit zum Heimatheere
dadurch unterstrichen, daß in Algerien schon 1904 das XIX. Armeekorps als Teil des Heimatheeres
errichtet wurde, Auch sind Algier und Tunis heute als besonderer Wehrkreis auch verwaltungsmäßig
dem Mutterlande eingegliedert,
Es wäre jedoch besonders im Vergleich zu der Behandlung der anderen Länder ungerechtfertigt
gewesen, die Heeresausgaben Nordafrikas vollständig zu denen des Mutterlandes zu schlagen. Anderseits
 durften die Heeresausgaben für Nordafrika auch nicht in ihrer Gesamtheit zu den Kolonialausgaben
gerechnet werden. Der Truppenbestand Nordafrikas geht auch in normalen Zeiten weit über das für
eine Kolonie dieser Größe übliche Maß hinaus. Zum mindesten ist ein beträchtlicher Teil der nordafrikanischen
 Truppen als Bestandteil der Armee des Mutterlandes anzusehen,
Bei der Aufarbeitung wurde daher so verfahren, daß die in Nordafrika stationierten Heimattruppen
(Troupes Metropolitaines) zum Heimatheere, die Kolonialtruppen (Troupes Coloniales) zum Kolonialheere
 gerechnet wurden. Bei dieser Trennung ist anzunehmen, daß der Anteil der Kolonialausgaben
reichlich bemessen ist, während der Anteil des Mutterlandes entsprechend zu gering ist. Die in Nordafrika
 stationierten Heimattruppen können jederzeit restlos zur Verteidigung des Mutterlandes  herangezogen
 werden. ‚Aber auch die im Etat angegebenen Kolonialtruppen gehören zu einem guten Teile
zur Landesverteidigung des Mutterlandes, was schon daraus hervorgeht, daß nach der Etataufstellung
der Effektivstärken von 1925 von den Kolonialtruppen 45 412 Mann in Frankreich und 2 268 Mann im
Rheinlande standen.
DR NE der Unterhaltung von Truppen in ‚den übrigen Kolonien sind im Kolonialetat ausgewiesen,
DE n onien sind dem Mutterlande als Entschädigung für die ihm entstehenden Ausgaben auf Grund
es esetzes vom 13. April 1900, Artikel 33 zu Kontributionen verpflichtet. Diese belaufen sich nach
der Bestimmung des Artikels 48 des Budgetentwurfes
Mr LOS rer rn 149600001
» AMP er ee 10052:0]5
da die Kontribution Indochinas für 1914 erheblich herabgesetzt wurde.
        <pb n="148" />
        151

Nach dem Kriege erfuhren die Kontributionsbeträge seit 1921 eine stetige Erhöhung; sie betrugen:
901 ae 15.076.265: ft; | LA 323 050.000: fr.
(Deere rne nr Yen menu 14 850.000. 920.0 raw entre ern 29 200000»
EEE
Die Summe für 1925 verteilt sich folgendermaßen:
Indochina ++44-++.++++4++ 1044 25 000.000_fr, Martinique ..............«::.+. 200 000 fr.
u | Guadeloupe +.......:.10.+4+++++ 2150000 »
Madagaskar ..:.........++++«.221 1.200.000 &amp;gt;» La ROW er n 150.000 »
2, Die Ausgaben,
Bei der Beurteilung der etatmäßigen Ausgaben für die Landesverteidigung im Jahre 1914 ist zu
berücksichtigen, daß die Voranschläge dieses Etatjahres einen unverhältnismäßig hohen Stand aufweisen.
Schon in den letzten Jahren vor dem Kriege ist eine außerordentliche Steigerung der französischen
Wehrmachtsausgaben festzustellen. Die Ausgaben für Heer und Flotte betrugen gegenüber den gesamten
Staatsausgaben nach den Haushaltsrechnungen bzw. -voranschlägen in Millionen fr.:
. Heer und Gesamte Staats:
Heer Marine &amp;amp;
Marine ausgaben
1906 ee JE) 325 1.044 3 709
1907 rue re 780 312 1 092 3.834
1908 4.004 ee 780 320 1 100 3910
(09 rer ern 800 334 1.134 4 005
1910 irre 872 376 1 248 4 185
Ve 938 416 1.354 4.386
92 a 920 423 1.343 4 498
1913 2000000000000 983 467 1 450 4 739
LE CE 1 436 489 1 925 5 373
Bei diesen Ziffern handelt es sich lediglich um die im Budget veranschlagten Beträge, während bedeutende
 Posten (vgl. auch S. 153) über Spezialrechnungen und besondere Kredite verrechnet worden
sind.
Die Übersicht zeigt für 1914 eine unverhältnismäßig große Ausgabensteigerung für das Heer. Diese
erklärt sich in der Hauptsache durch die Mehrkosten auf Grund des Militärgesetzes vom 7. August 1913,
welches die Verlängerung der Militärdienstzeit betrifft, und durch die Einbeziehung der Ausgaben für die
Streitkräfte in Marokko, die bisher über eine Sonderrechnung geführt wurden. Hinzu traten noch die
Mehraufwendungen für die Aufbesserung des Soldes und die Reform der Cadres. Die Militärvorlage von
1913, das sogenannte Loi de Trois Ans, erforderte neben den laufenden Mehrausgaben einen einmaligen
Betrag von etwa 900 Millionen am Ende des Jahres 1913 und während des Jahres 1914. Diese Summe
wurde in besonderen Krediten außerhalb des Etats bewilligt und auf dem Anleihewege beschafft, konnte
aber in der Aufarbeitung nicht berücksichtigt werden. Die im Etat erscheinenden laufenden Mehrausgaben
 betrugen 1914 für die verlängerte Dienstzeit 170, für die Aufbesserung des Soldes 33 und für
die Reform der Cadres 12 Millionen fr, Die Ausgaben für die Truppen in Marokko, die 1914 erstmalig
im Heeresetat ausgewiesen wurden, beliefen sich 1914 auf 202 Millionen fr.!). Die im Etat angeführte
Steigerung der Heeresausgaben von 1913 zu 1914 beträgt 475 Millionen fr. Von diesen sind 417 Millionen fr.
auf die obenerwähnten besonderen Mehrausgaben zurückzuführen.
Während des Krieges wurden die gesamten Staatsausgaben nachträglich in zusammengefaßten Krediten
bewilligt, und erst nach Friedensschluß wurde damit begonnen, zunächst für die Zivilverwaltung und
später für die militärischen Erfordernisse wieder Voranschläge aufzustellen. Diese sind aber besonders
für die Wehrmachtausgaben sehr unvollständig, da in dem Etat der Depenses Recowvrables und in den
Spezialrechnungen, die aus der Kriegszeit übernommen waren, die verschiedenartigsten Ausgaben Aufnahme
 fanden. Es ist deshalb schwer, von der Entwicklung der Wehrmachtausgaben in der Kriegs- und
Nachkriegszeit ein genaues Bild zu gewinnen. Jedenfalls ist es zweckmäßig, die Depenses Recouvrables,
in denen vor allem die Kosten‘ der Besatzungsarmee ausgewiesen sind, und auch die Spezialrechnungen
1) Im Jahre 1913 erforderten die militärischen Operationen in Marokko 212 Mill. fr., die durch ein‘ Sondergesetz bewilligt und aus
dem Überschusse der Einnahmen des Etatjahres 1913 gegenüber den Voranschlägen gedeckt wurden,
        <pb n="149" />
        neben den Wehrmachtausgaben zu betrachten. Sie zeigen (nach dem /unventaire von 1924) seit dem
Höchststand im Jahre 1918 bis 1925 folgendes Bild (in Millionen {fr.):
Wehrmacht- Depenses Spezial- Gesamte Staats:
ausgaben AKRecouwvrables rechnungen ausgaben
IMS er rer 36 100 6 000 2100 56 600
(er re nA 18 200 15 500 3 400 54 200
WE 7 600 22 300 5 100 58 100
Da 6 000 21 400 2 700 51 100
On 5 000 22 100 500 48 900
1998 4 800 21 700 45 800
ODE 6 400 11 600 40 200
UNE 6 1501) 1 200 33 500
Hinsichtlich der Heeresausgaben für 1925 ist anzunehmen, daß sie im Gegensatz zu dem bearbeiteten
 Vorkriegsetat verhältnismäßig niedrig sind. Durch Verwendung der außerordentlich großen, zum
Teil von den Alliierten übernommenen Kriegsvorräte waren die Ausgaben für Bekleidung, Ausrüstung,
Bewaffnung und Munition in den ersten Nachkriegsjahren derartig gering, daß die Wehrmachtausgaben
den für die Jahre 1922 und 1923 ausgewiesenen Tiefstand erreichen konnten. Es ist anzunehmen, daß
dieser Vorteil teilweise auch noch dem Etat für das Jahr 1925 zugute kommt. Die Mehrausgaben, welche
die Durchführung der Demobilisation erfordert, sind im Jahre 1925 auf ein Minimum gesunken. Ferner
ist der relative Hochstand der Wehrmachtausgaben für 1924 laut »Inventaire« (1924 S. 24) zum Teile
damit erklärt, daß einige der für 1924 bewilligten Kredite erst für 1925 bestimmt und auf dieses Etatjahr
übertragen, in dem bearbeiteten Etat aber nicht ausgewiesen sind. Anderseits ist für das folgende
Etatjahr 1926 mit vermehrten Heeresausgaben zu rechnen, wenn die Mehrkosten infolge der Durchführung
 der geplanten Heeresreform einbezogen werden, die von dem französischen Kriegsminister —
wie oben im einzelnen ausgeführt wurde — insgesamt auf über 200 Millionen fr, veranschlagt sind.
Eine Reihe von Ausgabeposten werden auch nach der Durchführung der Währungsstabilisierung durch
entsprechende Erhöhung des Preisniveaus eine zwangsläufige Steigerung erfahren. Aus alledem geht
hervor, daß die Heeresausgaben des Etatjahres 1925 einen vorübergehenden Tiefstand zeigen.
Zur Beurteilung der etatmäßigen Ausgaben für die Landesverteidigung, insbesondere in Hinsicht auf
einen Vergleich zwischen Vor- und Nachkriegszeit und mit den Ausgaben anderer Länder, ist
weiter zu berücksichtigen, inwieweit Ausgaben für das Heer auf Gründ besonderer Kredite außerhalb
des Etats getätigt oder sogar Mittel für Anschaffungen im Heeresinteresse bereitgestellt werden, die gar
keiner oder doch nur einer nachträglichen Bewilligung unterliegen,
Die Einnahmen und Ausgaben des Service des Poudres et Salpetres, welcher als Rüstungsindustrie dem
Heeresinteresse dient, sind in einem Budget Annexe ausgewiesen. Das Kriegsministerium unterstützt
ihn durch Zuschüsse. Außerdem leistet das Schatzamt gelegentlich Vorschüsse, die aber, soweit sich
aus dem Etat entnehmen läßt, für 1914 und 1925 nicht in Frage kommen.
Die Ausgaben für die Landesverteidigung, welche über Spezialrechnungen geführt werden, konnten bei
der Aufarbeitung in den meisten Fällen nicht festgestellt werden. In dem Etat von 1914 ist eine Aufstellung
von Spezialrechnungen nach dem Stande vom 1. Januar 1913 gegeben, in welcher unter anderem eine
solche für die Anschaffung von Kriegsmaterial ( Perfectionnement du Materiel d’ Armement et Reinstallation
de Services Militaires) mit einem Ausgabeüberschusse von 179 758 056 fr. ausgewiesen ist, Über die Höhe
der gesamten Aufwendungen ist keine Angabe gemacht. Außer dieser im Etat aufgeführten Spezialrechnung
 haben vor dem Kriege noch drei weitere für Wehrmachtausgaben bestanden?), und zwar:
1. Compte de la Defense Nationale et de V’Exnedition du Maroe, die — wie oben erwähnt — 1914
abgeschlossen ist.
2. Depenses Non Recowvrables, Interessant la Defense Nationale.
3. Compte des Depenses Afferentes aux Amtliorations de 1’ Armement Naval.
Die hierher gehörenden Ausgaben stellen einen regelrechten. außerordentlichen Etat dar, sind aber
N OHIO NH ln nicht in den Haushaltvoranschlag mitaufgenommen
echnang ur een N ngen ) er vorherigen Bewilligung entzogen. Dagegen ist die Spezial-E
 gs osten für 1925 mit Voranschlagziffern im Etat ausgewiesen, so daß die hierher
 gehörenden Ausgaben bei der Aufarbeitung‘) berücksichtigt werden konnten.
?) Einschließlich Besatzungsarmee
7 Üben ar Fra i ration Spezialrechnungen, i i
1076220. 5.200. Be monde Terre lea "00 "el alter insbe und Ausgaben auglichen sole, berichte
en nu TOR  Deeb Ba HELEN A GE Grundstücken Einnahmen zu erzielen hoffte. Das Heeraininterial wurde dann
de  PEauant N AKDSCHOAN N er tn an N EEE mit deren Erlös das Darlehen zurückzuzahlen war, nicht vorkauft, so daß
‘} Vgl. Dreizehntes Kapitel, Ausgaben auf Grund des Krieges, 8, 4086 ff

179
        <pb n="150" />
        S
Beträchtliche Ausgaben für die Landesverteidigung werden ferner in besonderen Krediten und den
Nachtragsetats bewilligt. Die Nachträge für das Etatjahr 1914 fallen in die Kriegszeit und sind aus den
En-Bloc-Bewilligungen dieser Zeit nicht auszusondern. Für 1925 sind die Nachträge in der Hauptsache
auf die Geldentwertung zurückzuführen, beeinflussen also die Aufarbeitung insofern nicht, als die Geldentwertung
 durch die Umrechnung auf Vorkriegskaufkraft berücksichtigt ist. Immerhin ist auf einzelne
besondere Kredite aufmerksam zu machen, wie die Sonderbewilligung für den Marokkofeldzug und die
Kämpfe in Syrien in Höhe von etwa 450 Millionen fr. Für 1926 wurden 39 Millionen fr. nachgefordert
für den Ausbau von Truppenübungsplätzen und für die Abhaltung von Reserveübungen (»Le Temps «
vom 17. und 23. April 1926).
Ferner werden Heeresausgaben auf Grund besonderer Mittel getätigt, die überhaupt nicht in den
Etatausweisen erscheinen, sondern deren Beträge allenfalls mit einer Maximalgrenze im Finanzgesetz
angegeben sind. Bei der Aufarbeitung konnten diese Ausgaben nicht mitgerechnet werden.
Vor dem Kriege war in einem ‚dem Finanzgesetze von 1914 vorhergehenden Gesetze ein besonderer
Kredit in Höhe von 350000 fr. bewilligt, um einen Reservebestand von Fesselballons zu schaffen.
Dieser Kredit wurde nicht in Anspruch genommen. Statt dessen wurde im Finanzgesetze von 1914 dem
Kriegsminister ein Kredit bis zur Maximalgrenze von 350 000 fr. eingeräumt, der, ohne in den Etatausweisen
 zu erscheinen, dem oben genannten Kredit entspricht und zu laufenden Ausgaben für die
Truppenausbildung verwendet werden sollte.
Im Etat für 1925 wird in Artikel 239 des Finanzgesetzes bestimmt, daß der Kriegsminister ermächtigt werden
soll, altes Artilleriematerial bis zum Maximalbetrage von 60 Millionen fr. zu verkaufen und den Erlös selbständig
 zu Neuanschaffungen für die Artilleriewaffe zu verwenden. (Im Etat für 1927 300 Millionen ir.) Es wurde
gesagt, daß die Kredite des Etats entsprechend reduziert sind. Der Kriegsminister wird verpflichtet, am
Ende des Etatjahres eine Aufstellung der erzielten Erlöse und der getätigten Anschaffungen zu liefern.
Im Hinblick auf die großen Kriegsvorräte in Frankreich, die noch außerdem durch die von den alliierten
Mächten übernommenen vermehrt sind, ist mit der Möglichkeit zu rechnen, daß von derartigen Ermächtigungen
 zu Rüstungsausgaben außerhalb der Etatausweise weiterhin Gebrauch gemacht wird. Auf
die außerordentliche Bedeutung der durch diese Kriegsvorräte ermöglichten Ersparnis an Materialausgaben
 für den Gesamtetat wurde oben bereits hingewiesen*).
Die Heeresetats für 1914 und 1925 zeigen folgende Endziffern:
1914 1925
[. Ordentliche Ausgaben: in 1000 fr.
1. Heimattruppen ............&amp;lt;..+.+.+. 1047363 2 718 867
2. Kolonialtruppen ............+.«.+«+« 49832 268 249
3. Truppen in Marokko ...............-. 233897 341 251
4. Neubauten und Investitionen ........ 105900 178 390
5. Elsaß-Lothringen ...........++0044! 91C
II. Außerordentliche Ausgaben:
1. Mehrausgaben infolge des Krieges .... 58 044
2, Besatzung im Saargebiet .........+.. 21.262
3. Truppen im Orient .........0.000000 0 199 119
4. Elsaß-Lothringen ...........+000004 + 700
111. Nichtständige Ausgaben für die Wiedergutmachung
 der Kriegsschäden .............- 31 068
Insgesamt .... 1436 492 3 817 860
Aus den Heeresetats wurde eine Reihe von Posten, insbesondere Ausgaben für das Kolonialheer, für
die Gendarmerie, für die militärische Luftfahrt und nach dem Kriege außerdem solche auf Grund des
Krieges ausgesondert und den betreffenden Aufgabengebieten zugewiesen. Diese Abzüge betragen insgesamt.
 für den Vorkriegsetat 202 Millionen fr.2) und für den Nachkriegsetat 1317 Millionen {fr.3).
— 1) Die Verwaltung « dieses Materials wird, wenigstens zum Teil, 3) 1. Innere Verwaltung: in 1000 fr.
in einer Sonderrechnung verbucht, die auf der Einnahmeseite den A A NS 776
Erlös aus dem verkauften Material, auf der Ausgabeseite die Verwaltungskosten
 und die Verzinsung der für den Erwerb dieses 2. Kolonien: z .
Materials aufgenommenen Dette Commerciale enthalten soll (Gesetz Überweisungen an die kolonialen Lokalvervom
 21. X. 1919). walten. Er nenn Er RES SARA 11 635
$) 1. Tünere Verwaltung: in 100018; Kolönialheer.............+.#400 0000 492 560
Gendarmerie. 4-0 en Ken ma 47930 3. Landesverteidigung:
2. Kolonien: Militärische Luftfahrt U ne OHM
Überweisungen an die kolonialen Lokalver- 4. Ausgaben auf Grund des Krieges:
waltungel 2.0. 1r01 en rer kamen tnr 1 AD Allgemeines .........+044..40ns Laer EnEEen 58 044
Kolonialheer se. er url er Eee kr rear nr 005894 Wiederaufbauarbeiten ..........+..++«=#.=+« 17 300
3. Landesverteidigung: . Besatzungskosten +........=.....+2.*#1ttt7 21 262
Militärische Luftfahrt.,.........0.00000040 43547 Ausführung des Friedensvertrages ........1-- 13 768
Insgesamt ‚... . 202092 Insgesamt .... 1316785
90

15?
        <pb n="151" />
        Lk
Anderseits wurden aus anderen Verwaltungszweigen mehrere Posten übernommen, die sich für den
Vorkriegsetat auf 131 645 000!) und für den Nachkriegsetat auf 551 639 000 fr.?) belaufen.
Nach der Aufarbeitung betragen die Heeresausgaben für 1914 und 1925 demnach in Originalziffern:
1914 1925
in 1000 fr.
Persönliche Arbeitsleistung .............- 506 717 1 529 656
Sächlicher Bedarf .....0...000004440040 7 853 402 1 523 014
darunter: Neubauten und Investitionen 87 9568 185 444
Renten ....... UN TERATEE A HS RENT - 40
Gesamte Heeresausgaben , .,. 1.360 119 3 052 710
Die Verteilung der Heeresausgaben im einzelnen zeigt für 1914 und 1925 die folgende Übersicht.
Beim Vergleich der einzelnen Posten in der Vorkriegs- und Nachkriegszeit sind die obigen Ausführungen
in Betracht zu ziehen, nach denen die Vorkriegsziffern als verhältnismäßig zu hoch, die Nachkriegsziffern
jedoch (vor allem auch wegen der Wirkungen der Inflation) als zu gering erscheinen. Die gesamten Mannschaftsbestände
 haben z. B. nach den oben mitgeteilten Ziffern einen Rückgang um 22,1 vH, die Soldausgaben
 (umgerechnet auf Vorkriegskaufkraft) jedoch einen Rückgang um 56,5 vH gegenüber 1914
erfahren. Eine Steigerung weisen lediglich die auf Vorkriegskaufkraft umgerechneten Ausgaben für die
Reserve, ferner für das Militärbildungs- und Erziehungswesen sowie für geheime Zwecke auf,
Heeresausgaben,
Heimattruppen Heimattruppen / für N Ne n
in Frankreich in Nordafrika a Se hen insgesamt
und Investitionen
— 1925 | 1925 1925, 1925
1914 Lore 1914 (Original 1914 |(Original. 1914 |(Original- |(Vorkriegsziffern)
 | zilfern) ziflern) ziffern) | kaufkraft)
ın 1.000 fr, I
i. Ministerium, Zentralverwalrer
 40164 11 126.473 (1 1091011 44068005714 56788 | 172541 38342
2. Soldausgaben ............ 240893 | 385196] 489271 181946‘ — 289820 | 567142 126032
; Verschiedene Personalausga-DE
 = = = 9877! | 2 19877 4417
„ Verpflegung, Bekleidung,
Quartier -............0.17 | 427056 | 561331] ‘91051 205201 — = 518107 | 766532! 170340
5. Waffen und Munition ..... 75835 | 289468 | 49084 155440 | 28949 - 153 868 | 444908 98868
N MS ‚Remönten „0... | 291491 60705] 4742 20076 1750 35641 | 80781 17951
5 ansport, Umzugskosten . . 14 143 ) 47454 | 24665 64 634 950 1 39758 112088 24 908
8. Ausbildung ee 21914. 42885 677 3674 | 11800 — | 34391 46559 19346
N " 2420 7725 MM — _ 3391 7725 1717
ES A 7246 49 988 — 248 - 7246 50 236 11 164
N NE rennen 18904 0 751348 10161 27105 1 4410 ' 33559 102239 22720
2. Veterinärwesen ........... | 93: 1988 52 |. 121111 - 1426, 3249 722
13. Militärbildungs- und -erziehungswesen
 Sehe nern | 161701 99613] — 380 16170! 99993 22221
14. Gerichtsbarkeit, Gefängnisse | 1278 4 422 1.268 6 304 Ca 3246 10726 2384
15. Grundstücke, Gebäude .... ı -- 8 &amp;gt; _ — KL 336811 — =
16. Verschie N
NS rl ms an | 4826 798] 250 567 5076 8475 1883
. ime Ausgaben........ 535 | 8000. -—- 535 8 000 i 778
18. Persien rer = - =
ı . 127416 | 551639 122587
Insgesamt .... | 901 526 Po 243 219 ' 730 781 | 87 958 | — 1360 119 ] 3082 710 678 380
*) Aus Finanzverwaltung: in 1000 fi ‘ i i
Militärpengionen erden 127416 | A mealbonge m 100005
Militärpensioneh.. rer rare sera ana nran 1 309099
Außerdem zu Landesverteidigung, »Sonstigescaus: (Die . Pensionskosten betragen insgesamt
Finanzverwaltung: 632 275 000 fr.; von diesen sind die Pensions-Unterstützung
 an Veteranen................... 3.929 kosten der Gendarmerie in Höhe von 92 376 000 frinnere
 Verwaltung: abzuziehen.)
Subventionen an Vereine für militärische Aus- Ministerium für Pensionen:
bildung rien rn z RAHMEN ET R 300 Unterstützung an Veteranen................... 11740
SE
4229 Insgesamt .... 551 639
        <pb n="152" />
        c. Die Marine.
1. Allgemeines.
Die französische Flotte untersteht dem Marineminister. Ihn unterstützt als beratendes und begutachtendes
 Organ der oberste Marinerat, der Conseil Superieur de la Marine, welcher sich aus dem Minister
als Vorsitzendem und sieben Vizeadmiralen zusammensetzt. Neben dem Marineministerium fungiert der
Admiralstab mit vier Bureaus, die nach den Aufgabengebieten in
1. Organisation, einschließlich Fragen des Neubaues und der Küstenverteidigung,
2, Nachrichtenwesen,
3. Operationen, Manöver,
4. Häfen, Stützpunkte, Transport, Bewegungen und Versorgung
eingeteilt sind. Außerdem bestehen noch zehn weitere » Dienste«, von denen die wichtigsten die Direktionen
des Schiffsneubaues und der Schiffsartillerie und der Zentraldienst der Marineluftfahrt sind.
Der Mannschaftsbestand der französischen Marine besteht zum Teile aus ausgehobenen Wehrpflichtigen,
zum Teile aus angeworbenen Freiwilligen. Die Besoldung ist zwar im allgemeinen höher als im Landheere,
aber doch so gering, daß ständig über den mangelnden Nachwuchs an Offizieren und Unteroffizieren und
besonders über die unzureichende Zahl der Freiwilligen Klage geführt wird.
Der Personalbestand betrug 1914 insgesamt 68 518 Offiziere und Mannschaften. Im Etat von 1925
ist folgender Personalbestand der Marine vorgesehen. (in Artikel 241 ff. des Finanzgesetzes):
Offiziere -... 20 a A 23
Mannschaften .......-..00 ++ + 55-000
davon: Unteroffiziere (O/ficiers Mariniers).. . 9 600
Insgesamt .... 59243
Der Mannschaftsbestand ist seit 1923 derselbe geblieben, obgleich die Indienststellung der Neubauten
des ersten Abschnitts des Neubauprogramms allein ein Personal von 5 000 Mann erforderte. Diese Mehranforderung
 wurde durch Reduzierung der auf dem Lande stationierten Marinetruppen (siehe die folgende
Übersicht) sowie durch Ersparnis in verschiedenen Verwaltungen ohne Erhöhung des Gesamtbestandes ermöglicht.
 Dagegen ist für 1926 allein für die Officiers Mariniers eine Erhöhung auf 10 200 vorgesehen,
die vor allem durch den größeren Bedarf an Unteroffizieren für die kleinen Schiffseinheiten bedingt ist.
Von dem Mannschaftsbestande der Etatjahre 1924 und 1925 gehörten
1924 1925
zum Seedienste 1.17... 140440. 38.000 37 500
zum Landdienste ;:.......,+«+1.«Ä+ 15500 11 200
zu fliegenden Formationen ......... 6500 6300
Insgesamt .... 55000 55 000
Für den Schiffsneubau werden für 1925 19650 Handwerker angefordert gegenüber 19885 für 1923.
In dem Kammerberichte der Marinekommission zum Neubauprogramm vom 6, Februar 1923 waren 20 000
vorgesehen, Für den artilleristischen Neubau werden 5000 Handwerker benötigt.
Nach dem britischen »Blaubuche«!), das eine Aufstellung der Flotten der Seemächte enthält. umfaßt
die französische Flotte am 1. Februar 1926 folgende Einheiten?).
im Baubzw. davon noch
im Dienste zum Bau nicht
vorgesehen bewilligt
Linienschiffe‘ „1
KIeUDer A Een En
Flugzeugträger .........0000001 1
Flottillenführerschiffe und Zerstörer. .
Unterseeboote ......--.....+--+++-Kanonenboote
 ....:00.00000100 600040
Minenleger ..:....1..000400101 040 -
1) Fleets, The British Empire and Foreign Countries, a. 8. 0.
?) Bei den Angaben des »Blaubuchese für Frankreich, besonders im Vergleich zu Großbritannien, ist zu beachten, daß für Großbritannien
nur das Neubauprogramm bis 1927, für Frankreich dagegen bis 19380 einbezogen ist. Außerdem meint »L6 Tempse vom 16. Mai 1926, daß
bei der finanziellen Lage Großbritanniens mit der tatsächlichen Durchführung des Bauplanes gerechnet werden könnte, während das französische
 Programm noch sehr ungesichert dastehe.

‚55
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        (A)
Frankreich besaß nach dem Kriege eine Flotte, die infolge der Kriegsverluste gegenüber der Vorkriegszeit
 stark verringert und außerdem sehr veraltet war, da während fast 10 Jahren die Bestände nicht durch
Neubauten aufgefrischt worden waren. Als nach dem Kriege wieder ein Neubauprogramm in Angriff genommen
 werden konnte, wurde bei den schwierigen finanziellen Verhältnissen das Hauptgewicht auf den
Ausbau der leichten Einheiten, insbesondere der U-Boote gelegt. Obgleich jedoch Regierung und Parlament
die Dringlichkeit gleichermaßen betonten, wurde die Erneuerung der Flotte in den ersten Nachkriegsjahren
verhältnismäßig langsam betrieben, bis durch die Kämpfe in Marokko sowie durch die drohende italienische
Konkurrenz und die damit akut werdenden Fragen der Sicherung des überseeischen Truppentransports
das Interesse für die Marine von neuem geweckt wurde.
Das umfassende französische Neubauprogramm beruht auf folgenden Gesetzen:
Kosten
1. I. Abschnitt des Programms, Gesetz vom 18. April 1922 in Millionen fr
Schiffe .....0000.7 +77 arte ea Tr as ABA en ea A Fa We eh 200 800
A EN er 155
Insgesamt .... 935
2. Il. Abschnitt, 1. Hälfte des Programms, Gesetz vom 12. April 1924
Schiffe +..... 40717 r as nr r Anna aA AKA Reed are 347
ATtileNe ee A a A art anal 90
Insgesamt .... 437
3. II. Abschnitt, 2. Hälfte des Programms, Gesetz vom 13. Juli 1925
Scheer RR RE IT N Eh mr 688
Attillehe er rr ra l n re KR 144
Insgesamt ./... 832
1. Bauprogramm von Unterseebooten, Gesetz vom 30. Juni 1923 und Gesetz
von 1926
Schiffe. EEE FE SEE UL 168
Art RE RN a SE 7
Insgesamt ..,. 175
Gesamte Kosten des Bauprogramms .... 2379
Auf die einzelnen Etatsjahre verteilt sich dieses Bauprogramm, an dessen Ausführung die Privatindustrie
zu etwa 40 vH beteiligt ist, nach den Ausweisen im Anhang zum Etat für 1926 wie folgt:
1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1980 IPs
gesamt
in Millionen fr.
1. Ges. v. 18.4.1922... 231 2837 182 34 ; 935
3» 30.6.1928... 37 36 23 6 — - — 113
3. » »12.4. 1924 105 159 134 2 — — 437
4. &amp;gt;» 43.7.1925. 11 122 243 258 174 24 832
Bi 3 2 AI 2 20 24 14 2 62
Gesamterfordernis .. 30 232 284 389 488 437 305 188 26 2300
Für die Ausgestaltung der französischen Flotte, insbesondere hinsichtlich des Neubaues, ist der Washingtoner
 V ertrag von Bedeutung. Dieser fiel nach französischer Auffassung!) deswegen für Frankreich sehr
ED aus, weil es ohne ein feststehendes Flottenbauprogramm in die Verhandlungen eingetreten war.
N OR lamals zustande gekommenen Vertrage ist die Gesamttonnage der französischen Marine auf die
gleiche öhe wie die Italiens festgesetzt. Außerdem darf Frankreich wie auch Italien vor 1928 kein neues
Linienschiff auf Stapel legen.
DR die Bemühungen Großbritanniens, auch für die leichten Streitkräfte, insbesondere für die Untersee-)
 nn. Bi NEN Rüstungsbeschränkung festzusetzen, ist Frankreich nicht eingegangen, sondern
egt zur ) nd ennigung der Flottenverstärkung und mit Rücksicht auf die nach französischer Auffassung
unzureichende Quote (die sich nur auf die schweren Streitkräfte bezieht), die beim Washingtoner Abkommen
 erzielt wurde, gerade besonderen Wert auf den Ausbau der Unterseebootflotte.
*\ Berichterstatter Raiherti in den Senatsverhandlungen vom 16. Anril 1926

1RF
        <pb n="154" />
        157

Zu Beginn des Jahres 1926 betrug die Stärke der U-Bootwaffe einschließlich der im Bau befindlichen
Schiffe sowie derjenigen, die noch im Laufe des Jahres auf Stapel gelegt werden sollten:
. Küsten- Ins-Flotte
 „orteidigung gesamt
1. Altere Bestände. . 4: Hr A HERAN KERLE we Ta 37 44
9, Nach dem Kriege fertiggestellt ...............0...0+01010100 18
3. Zur Zeit im Barren ee enter nennen 14
4. Im Laufe des Jahres 1926 auf Stapel zu legen .......... £ 3
Gesamtzahl..... 37 52 8
In dem bearbeiteten Etatjahre sollten die ersten Neubauten nach dem Kriege in Dienst gestellt werden;
sie umfassen folgende Einheiten:
3 KreHZe ner EEE ZU 8000 12 Unterseeboote
6 Zerstörer. ner ek U 2 25008 1 Flugzeugträger
12 Torpedoboote ........00.+..000+ 22 1450
Die Kiellegung von Neubauten in demselben Etatjahre betraf laut der Bewilligung vom 24. April 1925
folgende Kriegsschiffe, die zum zweiten Abschnitte des Bauprogramms gehören:
1 Kreuzer 3 Minenleger
7 Zerstörer und Torpedoboote 1 Flugzeugträger.
7 U-Boote
Außerdem wird seit 1922 an der Modernisierung zweier Linienschiffe gearbeitet, mit deren Fertigstellung
für 1926 gerechnet wird. Im Etatjahre 1926 sollen nach den Angaben des Berichterstatters der Senatskommission
 (Raiberti) vom 16. April 1926 72 Kriegsschiffe im Bau sein und 32 im Laufe des Jahres in
Dienst gestellt werden.
2. Die Ausgaben,
Die französischen Marineetats weisen vom Beginne des Jahrhunderts bis 1909 keine bemerkenswerte
Steigerung auf, Vom Jahre 1910 ab erfolgt dann ein sprunghaftes Anwachsen der Marineausgaben. Die
Etats beziffern sich in folgenden Jahren auf:
1901 .......: 328 Millionen fr., 1912 0..." 423 Millionen fr.
1909 4200044 4u 33 » 18 388 » »
1910 00.0044 376 » 1914 00.7.0 585 » »
1911 re AO
Seit 1913 wurden die Aufwendungen für die Handelsmarine in einem besonderen Etat aufgeführt; sie
sind in den oben angeführten Ziffern für 1913 und 1914 mit etwa 70 Millionen fr. einbegriffen.
Die Mehrausgaben des Etatjahres 1914 gegenüber 1913 in der Gesamthöhe von 48.2 Millionen fr. verteilen
 sich hauptsächlich auf folgende Posten:
Schiffsneubau ........ 17,1 Millionen {fr., Soldaufbesserung ..... 7,0 Millionen fr..
Bewaffnung... ........ 6,3 » » Küstenverteidigung ... 2,0 » »
Im ganzen kann angenommen werden, daß es sich bei dem Etatjahr 1914 um ein relatives Normaljahr
handelt, welches gegenüber den Vorjahren einen kleinen Ausschlag nach oben aufweist. 8
Die Ausgaben für die Marine in der Kriegszeit und den ersten Nachkriegsjahren sind in der beim Heerwesen
 gegebenen Aufstellung der gesamten militärischen Ausgaben (S. 152) enthalten. Die Voranschläge
des Marineministeriums für 1923, die auch für das folgende Etatjahr unverändert zugrunde gelegt wurden,
sind verhältnismäßig niedrig (sie weisen die geringste Steigerung gegenüber der Vorkriegszeit von sämtlichen
 Ministerialetats auf), da die Aufstellung noch in die Zeit der Stagnation in der französischen Marinepolitik
 fällt. So war die Ausführung des Programms der U-Boot-Neubauten in den Jahren 1922 bis 1925
mit einer Verzögerung von 20 vH vor sich gegangen. Eine Erhöhung der Ausgaben trat erst in den folgenden
 Jahren ein, als die Mehrkosten infolge der Durchführung des Neubauprogramms voll ins Gewicht
fielen, insbesondere nachdem der Marineminister Borel durch Leygues ersetzt war, der energisch für die
genaue Durchführung des Bauplanes eintrat. Die Mehrerfordernisse der folgenden Jahre sind einesteils
durch die Erhöhung des Preisniveaus verursacht, andernteils durch Ausgaben, insbesondere für Erweiterung
des Neubauprogramms und für Soldaufbesserungen, die sich zur Auffüllung des zu geringen Personalbestandes
 als notwendig erwiesen. Inden nächsten Jahren soll vor allem für die Modernisierung der Küstenverteidigung
 Sorge getragen werden. In Übereinstimmung hiermit berichtet der Marineminister in den
Senatsverhandlungen vom 16. April 1926, daß die Errichtung neuzeitlicher schwerer Küstenbatterien
bei Bizerta und Algier vorgesehen sei.
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        u.
Der Voranschlag belief sich für 1923 auf 1 028,2 Millionen fr.; für 1924 waren, obgleich der genannte
Voranschlag auch für das folgende Etatjahr Geltung haben sollte, Ergänzungskredite in Höhe von 252 Millionen
 fr. erforderlich. Die Anforderungen für das Etatjahr 1925 in Höhe von 1 351 Millionen fr. konnten
laut D&amp;amp;veloppement (Note Prelkiminaire S. IX) nur dadurch so gering gehalten werden, daß vor allem an
den Verwaltungsausgaben energischse Abstriche und Sparmaßnahmen vorgenommen wurden. "Trotzdem
 unterlag auch dieser Etat, auf dessen exakte und sparsame Veranschlagung besonders hingewiesen
war, noch erheblichen Eingriffen von Seiten des Parlaments. Die Kammer strich von den geforderten
Krediten 44 Millionen fr., während die Änderungen des Senates eine weitere Beschneidung um 60 Millionen
 fr. ausmachten, so daß der Etat nach der Annahme am 3. April 1925 sich nur noch auf 1247 Millionen
 fr. beziffertel). Der Voranschlag für 1926 weist eine Erhöhung um 250 Millionen fr. auf 1497 Millionen
 fr. auf.
Von den Mehrausgaben des Etats 1925 gegenüber dem Voranschlag für 1924 entfallen auf die Mehrkosten
auf Grund in der Zwischenzeit angenommener Gesetze 145 Millionen fr., von denen allein 106 Millionen fr.
das Neubaugesetz vom 12. April 1924 betreffen, und 60 Millionen fr. auf die Mehranforderungen infolge
der Geldentwertung und der gestiegenen Arbeitslöhne.
Die Marineetats für 1914 und 1925 belaufen sich in ihren Endsummen auf:
1914 1925
I. Ordentliche Ausgaben: in 1 000 fr.
1. Verwaltungs- und Unterhaltungskosten ............000000000 258 056 706 116
2. Neubauten, Investitionen +. 0... REN KH 231 069 630 739
[I. Außerordentliche Ausgaben:
1. Verwaltungs- und Unterhaltungskosten ..............000000040 : 2 600
2. Neubauten‘ und Investitionen»... 0.0010 KH . 11500
II. Nichtständige Ausgaben für die Wiedergutmachung von Kriegsschäden . 108
Gesamtausgaben.... /489 125 1.351 063
Ausgesondert wurden lediglich die Ausgaben für die Marineluftflotte in Höhe von 944 000 fr. aus dem
Vorkriegsetat und 121 800000 fr. aus dem .Nachkriegsetat, außerdem aus letzterem noch 108 000 £r.
Ausgaben für die Ausführung des Friedensvertrages und für Kriegspensionen, die den »Ausgaben auf
Grund des Krieges« zufielen. .
Andrerseits wurden für die Marineausgaben aus dem Etat der Finanzverwaltung die Militärpensionen
für die Marine mit 48 181 000 fr. für 1914 und 179 000 000 fr. für 1925, ferner aus dem Etat für Unterricht
 und Kunst für 1914 die Kosten eines dem Marineinteresse dienenden Neubaues in Höhe von
700 000 fr. übernommen.
Demnach ergeben sich nach der Aufarbeitung an Ausgaben für die Marine in den Jahren 1914 und 1925:
1914 1925
in 1000 fr.
Persönliche Arbeitsleistung ........... 132216 396 930
Sächlicher Bedarf a nel 404 846 1 011 225
Davon: Neubauten +... 276 668 683 923
Gesamtausgaben.... 537 062 1408155
Zur Beurteilung der aus dem Etat entnommenen Ausgaben für die Marine, insbesondere hinsichtlich
eines zeitlichen und internationalen Vergleichs, ist neben den allgemeinen Gesichtspunkten, die bereits
bei der Besprechung des Heerwesens erörtert wurden, noch auf einige speziell die Flottenausgaben
berührende Momente aufmerksam zu machen.
AL Der für die Umrechnung der französischen Papierfrancziffern des Etats von 1925 gewählte Index von
50 entspricht zwar dem damaligen französischen Preisniveau, nicht aber der Preissteigerung der einzelnen
gerade hier in Frage kommenden Aufwandarten. Der französische Marineminister George Leygues bezifferte
bei einem Vergleich der Vor- und Nachkriegsausgaben (in den Senatsverhandlungen vom 16. April 1926)
die Voranschläge der Marine für 1926 in Höhe von 1497 Millionen Papierfranes auf 350 Millionen Goldfranes
 (Momiteur de la Flotte vom 24. April 1926). Diese Umrechnung entspricht einem Index von nur
128, dessen Zeitpunkt überdies über ein Jahr später liegt.
2. Im Vorkriegsetat belaufen sich die Gesamtausgaben für die Marine auf 514 Millionen fr, Außerhalb
des Etats wurde zur Beschleunigung der Ausführung des Neubauprogramms ein besonderer Kredit von
128 Millionen fr. bewilligt, der bei der Aufarbeitung nicht berücksichtigt werden konnte, Bei dem unten
(8. 159) vorgenommenen Vergleich liegen für 1914 nur die erwähnten 514 Millionen zugrunde, obgleich
zich die tatsächlichen Kredite für dieses Etatjahr auf 642 Millionen fr. belaufen
1) Nach Le Moniteur de la Flotte vom 4. April 1925

AR
        <pb n="156" />
        150

3. Für das Etatjahr 1914 bestand eine, Spezialrechnung für die Verbesserung der Schifisbestückung
auf Grund des Bauprogrammgesetzes vom 30. März 1912, die Compte de Depenses Afferentes aux Amtlioations
 de l’Armement Naval. Die betreffenden Ausgaben wurden auf Grund von Vorschüssen des Schatzamtes
 getätigt, wurden aber im Etat nicht ausgewiesen, so daß sie bei der Aufarbeitung nicht herangezogen
 werden konnten.
4. Für die Gestaltung der Marineausgaben des Nachkriegsetats ist von Bedeutung, daß der Marineminister
 auf Grund des Artikel 246 des Finanzgesetzes ermächtigt ist, auf eigene Rechnung unbrauchbares
 und veraltetes Material zu verkaufen und den Erlös, anstatt ihn der Staatskasse zufallen zu lassen.
für laufende Bedürfnisse der Ausrüstung zu verwenden‘).
Es ist anzunehmen, daß für den Etat von 1925 noch weitere finanzielle Maßnahmen (vor allem Nachtragsbewilligungen)
 in Frage kommen, die den Ausgabenstand beeinflussen,
Die Gegenüberstellung der Ausgaben für die Marine für 1914 und 1925 zeigt nach den Ergebnissen der
Aufarbeitung unter Vorbehalt aller oben erwähnten Einschränkungen folgendes Bild:
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
i. Ministerium und Zentralverwaltung... 3 589 12 464 2770
2, Übrige Verwaltung, Intendanturen ... 6 889 22 135 4919
3. Soldausgaben.............«-=+--+-- 74878 200 336 44 519
4. Teuerungszulagen »..........400005 — 6 168 1371
5. Verschiedene Personalausgaben ...... 487 17 202 3 823
6. Verpflegung, Bekleidung, Unterkunft. 76 065 223 491 49 665
7. Sanitätswesen er een 6 769 14 949 3/322
8. Ausbildung, Versuchsanstalten ....... 4.929 16 890 3 753
9. Transport, Schiffsbewegung ......... 4.179 26 603 5912
10. Bewaffnung rer er erkennen: 106.086 108.256 24 057
11. Neubauten und Reparaturen von Schiffen,
 Werften, Arsenalen............. " 189468 530 608 117 913
12. Küstenverteidigung, Häfen, Flottenstützpunkte
 .. 1.247044 e rare een 095 43 565 9 681
13. Verschiedene 1. 44.144 Frl 1.335 1 001 221
14. Pensionen, Unterstützungen ......... 51343 184 487 40 997
Insgesamt .... 537062 1 408 155 312 923
d. Die militärische Luftfahrt.
1. Allgemeines,
In Frankreich ist die militärische Luftfahrt bis heute noch nicht in einer Hand vereint wie in Großbritannien
 und Italien, sondern gehört zu den Kompetenzen mehrerer Ministerien. Das Für und Wider
der Einrichtung eines selbständigen Luftfahrtministeriums in Frankreich ist vielfach erörtert worden?).
Die Vertreter einer selbständigen Luftwaffe betonen, daß nur von einer einheitlichen Leitung ein Gesamtprogramm
 aufgestellt werden könne, daß erhebliche Ersparnisse möglich seien durch den Abbau
von Doppelstellen und durch die Vereinheitlichung des Etats, daß sich schließlich militärorganisatorische
Vorteile ergeben würden, wie zweckdienliche Verwendung des Personals, einheitliche Regelung des Avancements.
 Von den Gegnern einer einheitlichen Waffe wird insbesondere angeführt, daß gewisse Lufteinheiten
 speziell mit der Marine derartig eng verbunden sind, daß eine Trennung nur zum Schaden der
Manövrierfähigkeit der betreffenden Flottenbestände erfolgen könnte. Die modernen Kriegsschiffe sind
in der Regel von vornherein mit einem bestimmten Bestand an Flugzeugen ausgerüstet (die drei neuen
Kreuzer der »Primauguet«-Klasse sollen je sechs Flugzeuge erhalten), und die Bemannung der Flugzeuge,
beispielsweise der Beobachtungsflugzeuge mit Beobachtungsoffizieren, ist zwangsläufig vom Marinepersonal
 zu stellen, so daß eine exakte Trennung in vielen Fällen unmöglich sein wird. Abgesehen
von der militärorganisatorischen Bedeutung dieser Fragen ergeben sich für die vorliegende Aufarbeitung
der etatmäßigen Ausgaben für die militärische Luftfahrt durch die erforderliche Aussonderung aus
den Etats des Heeres und der Marine besondere Schwierigkeiten und die Möglichkeit von Fehlerquellen.
*) Vgl. 8. 1538 Anm. *.
2) Insbesondere in dem amtlichen Gutachten eines Regierungsvertreters vor der Deputiertenkammer vom Dezember 1922
        <pb n="157" />
        100
Vor dem Kriege lagen die Aufgaben der militärischen Luftfahrt in Händen einer besonderen Direktion
im Kriegsministerium. Nach dem derzeitigen Stande sind die verschiedenen Dienstzweige der französischen
 Luftfahrt auf ein besonderes Unterstaatssekretariat innerhalb des Ministeriums der öffentlichen
Arbeiten und auf je eine besondere Ministerialabteilung in den Ministerien des Krieges, der Marine und
der Kolonien verteilt. Dem Unterstaatssekretär fallen in der Hauptsache zwei bedeutende Aufgabengebiete
 zu, und zwar das gesamte Flugzeugbau- und Luftfahrtversuchswesen und die Fürsorge für die
private Luftfahrt. Es ist anzunehmen, daß ersteres vor allem dem Interesse der militärischen Luftfahrt
dient, zumal im technischen Dienst und in der Fabrikationsabteilung ständig etwa ein Drittel des Personals
 aus Militärpersonen besteht, die von der aktiven Truppe abkommandiert sind. Hinsichtlich der
Fürsorge für die private Luftfahrt handelt es sich vornehmlich um die Vergebung von Subventionen an
private Gesellschaften und die Errichtung und den Ankauf von Flugstationen und Flugplätzen; diese
sollen zwar in erster Linie der Handelsluftfahrt dienen, haben aber in zweiter Linie auch erhebliche Bedeutung
 für die” militärische Luftfahrt, insbesondere, da der Einrichtung von Luftverkehrslinien wie
denen nach Nordafrika und nach Osteuropa in weit höherem Maße ein militärischer Charakter innewohnt
als vergleichsweise den Luftverkehrslinien in Großbritannien (vgl. »Private Luftfahrt« S, 381 ff.).
Nach dem Etat ließ sich nicht erkennen, inwieweit die Ausgaben des Unterstaatssekretariats für das
Luftfahrwesen auf militärische Zwecke Bezug haben. Bei der Aufarbeitung wurden sämtliche hierunter
ausgewiesenen Ausgaben zur privaten Luftfahrt gerechnet. Es ist möglich (vgl. auch die betreffenden
Ausführungen über die private Luftfahrt in Frankreich S. 383 ff.), daß von dem Gesamtposten des Unterstaatssekretariats
 in Höhe von 163 Millionen fr. ein Teil unter das Aufgabengebiet der militärischen
Luftfahrt gehört. Einerseits ist zwar bekannt, daß in Frankreich für den Ausbau der Handelsluftfahrt
außerordentliche Summen aufgewendet werden, andrerseits spricht für die angegebene Vermutung der
Vergleich mit den entsprechenden Ausgaben Großbritanniens (vgl. » Private Luftfahrt«S. 381 ff.) und
die Tatsache, daß die unzweideutig für die Handelsluftfahrt bestimmten Aufwendungen — insbesondere
die Subventionen — nur einen Betrag von etwa 60 Millionen fr. ausmachen.
Die militärischen Luftstreitkräfte sind dem Heer, der Marine und der Kolonialarmee eingegliedert.
Militärorganisatorisch gehören die Luftstreitkräfte, die in den Kolonien — in Indochina und Westafrika —
stationiert sind, zur Heeresluftflotte. Die betreffenden Ausgaben sind jedoch im Kolonialetat ausgewiesen.
Bei der Aufarbeitung wurde unter Landesverteidigung lediglich die Heeres- und die Marineluftflotte des
Mutterlandes berücksichtigt.
Die Heeresluftfahrt untersteht der Direction de ’ Aeronautique Militaire innerhalb des Kriegsministeriums.
 Die gesamten Heeresluftstreitkräfte des Mutterlandes sind in zwei Divisionen mit neun Reyimentern
 zusammengefaßt. Im Rheinlande, in Nordafrika und in der Levante sind fünf Regimenter
und vier Gruppen stationiert. Außerdem gehören zum Kolonialheere zwei Geschwader in Indochina und
ein Geschwader in Westafrika.
Auf Grund des Gesetzes vom 22. Oktober 1919, Artikel 2, werden die Kolonien zur Beteiligung an den
Unterhaltungskosten der in ihrem Gebiete stationierten Luftstreitkräfte mittels an das Mutterland zahlbarer
 Kontributionen herangezogen. Im Artikel 157 des Finanzgesetzes für den 1925er Etat ist die Höhe
dieser Kontributionen für Indochina und Französisch-Westafrika festgesetzt: sie betragen:
1924 1925
in 1000 fr.
N
Westafrika ........ 100 300
Insgesamt .... 475 1000
Insgesamt umfaßt die Heeresluftwaife (ohne die erwähnten drei Kolonialgeschwader) 132 Geschwader
mit je 3 Offizieren und 60 Mann Flugpersonal und‘ durchschnittlich je 12 Flugzeugen, mithin etwa
8300 Mann Gesamtpersonal und annähernd 1600 Flugzeuge. Im einzelnen verteilen sich die Geschwader
 wie folgt!‘
Beobachtungsflugzeuge ................... 42 Geschwader
Jagdfugzeilge u Kr en rrRerrn
Bombenflugzeuge. +... 0000er
Flugzeuge in Algier und Tunis .........
Flugzeuge in’Marokko ...0....00000 0700
Flugzeuge in der Levante ............
Insgesamt .... 132 Geschwader
1y Nach Annuaire Mülitaire 1926, a. a. O0., 8. 646ff

@“
        <pb n="158" />
        161
Die Marineluftfahrt ist in dem Service Central d’ Aeronautique Maritime vereinigt, der aus einer militärischen
 und einer technisch-administritativen Abteilung besteht. Die militärische Abteilung ist in
das Organisations- und das Operationsbureau untergegliedert, während sich die letztgenannte Abteilung
insbesondere mit dem Neubau und der Ausrüstung befaßt.
Das Marineflugwesen wurde zunächst nicht in dem Maße wie das der Armee entwickelt. 1923 bestand
die Marineluftflotte aus etwa 20 Geschwadern. Im Laufe des Jahres 1926 sollte sie auf 50 Geschwader zu
je 12 Flugzeugen gebracht werden. Für die neuen Kriegsschiffe ist eine Ausrüstung mit je 6 Flugzeugen
vorgesehen.
Die gesamte Luftmacht des Mutterlandes sowie der Kolonien einschließlich der Reservebestände umfaßte
 im Jahre 1923 nach Angaben des Völkerbundes!) 1542 Flugzeuge ausschließlich der Schulflugzeuge.
Ersatzmotoren waren 755 Stück vorhanden. Außerdem sind 15 lenkbare Marineluftschiffe und 54 Fesselballons
 angegeben.
Der amerikanische Morrow-Board-Report macht folgende Angaben über die Zahl der französischen
Flugzeuge (ausschließlich Schulflugzeuge) Ende 1925:
Im Dienst. 2.0.0010 3 ha ee 3 MM Flugzeuge
In Reese eat A000 »
Insgesamt.... 5542 Flugzeuge.
Der Personalbestand der gesamten Luftwaffe wird vom Völkerbund?) für 1923 in folgender Höhe angegchen:
 1. Flugpersonal:
ÖfüZziee er a 1 ZUM
Mannschaften sd een ann“ 7 ZD07
2. Übriges Personal:
Offiziere. re ra 520
Mannschaften 4. 30574
Gesamtpersonal.... 34605
Nach dem erwähnten Berichte beläuft sich die Kopfstärke der französischen Luftwaffe am 5. Januar 1925
ME Offiziere a a ee 1974
Mannschaflen ‚2.0.0004 7.00 Wesen 4012
Insgesamt.... 36286
In der französischen Wehrmachtpolitik der letzten Jahre läßt sich ein außerordentliches Interesse,
insbesondere von seiten des Marineministeriums, für den Ausbau der Luftflotte feststellen. Die hierfür
bewilligten Kredite waren zum Teil derartig, daß sie innerhalb des Etatjahres nicht verbraucht werden
konnten, da die technischen Voraussetzungen für die Ausführung des umfangreichen Bauprogramms
nicht gegeben waren.
2. Die Ausgaben.
An Ausgaben für die militärische Luftfahrt wurden aus dem Heeres- und Marineetat für 1914
und 1925 ausgesondert: joa 1925
in 1 000 fr.
1. Aus dem Heeresetab 0.1 EEE 43547 511444
8, Aus dem Marineebab Na nn a 944 121800
Gesamtausgaben für die militärische Luftfahrt.... 44491 633 244
Außerdem sind in den Posten für die Küstenverteidigung innerhalb des Marineetats Ausgaben für die
Marineluftflotte in Höhe von etwa 10 Millionen fr. enthalten, die sich jedoch nicht exakt aussondern
ließen und deswegen unter den Ausgaben für die Marine aufgeführt sind.
Zur Beurteilung der Nachkriegszahlen sei an dieser Stelle noch einmal auf die oben erwähnten Ausgaben
des Unterstaatssekretariats für das Luftfahrwesen hingewiesen. Von besonderer Bedeutung ist weiterhin,
daß die zugrunde gelegten Ausgabevoranschläge für die militärische Luftfahrt für 1925 im Gegensatz zu
den Voranschlägen der übrigen Wehrmachtsetats durch die Bewilligungen erheblich erhöht worden sind.
Außerdem entfielen auf Grund des besonderen Kredits für den Marokkofeldzug auf die Heeresluftfahrt
43,7 Millionen fr. und auf die Marineluftfahrt 1,7 Millionen fr.
1) Forces Militaires. Navales et Adriennes en Temps de Paix, 1923, a. a. O., 8.29

)°
        <pb n="159" />
        162

Die Gegenüberstellung der Ausgaben für die militärische Luftfahrt für 1914 und 1925 ergibt im einzelnen
folgendes Bild: 1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1 000 fr.
L. Heeresluftfahrt:.......7.+1 rt + 49 547, 511 444 113 654
Davon:
1. Heimat
Soldausgaben. 0. &amp;gt;... 0140er ner mern 3 346 50 927 11317
Sonstige Personalausgaben .......... 57 1718 382
Sachausgaben............,...+..-. «20999 22 027 4 895
Neubauten +. 0 ...00r00 +43 Veen 17 942 397 315 88 292
2. Nordafrika
Soldausgaben ......0..0. 000004 328 8734 1941
Sonstige Personalausgaben ........ - 13 663 3.036
Sachausgaben ..0 0440404 875 17 060 3791
[I. Marineluftfahrt
Personal- und Sachausgaben .......- 944 121 800 27 067
Davon:
Neubauten. 0er eK Kr 944 61938 13 764
Gesamtausgaben.... 44491 633 244 140 721
IV. Die Landesverteidigung Belgiens.
a. Vorbemerkung.
Die gesamte belgische Wehrmacht untersteht dem Minister der Defense Nationale. Ihm zur Seite steht
der große Generalstab. Die Angelegenheiten der militärischen Luftfahrt werden in einer besonderen Abteilung
 innerhalb des Ministeriums besorgt.
„b. Allgemeines.
1: Das Heer.
Für die derzeitige Heeresverfassung ist das Wehrgesetz vom 15. August 1923 maßgebend. Es besteht
in Belgien allgemeine Wehrpflicht. Die aktive Armee setzt sich zum kleineren Teile aus Freiwilligen, zum
größeren Teile aus jährlich ausgehobenen Rekruten zusammen. Der freiwillige Militärdienst erstreckt
sich auf 2 bis 4 Jahre. Die ausgehobenen Rekruten werden in einer 12 bis 13 Monate dauernden Dienstzeit
ausgebildet. Sie gehören 15 Jahre zur aktiven Armee und deren Reserve und 10 Jahre zur Territorial-Armee.
In den ersten drei Jahren der Zugehörigkeit zur Reserve sind sie in jedem Jahre zu einer 4bis 6 wöchigen
Übung verpflichtet.
Die Organisation des belgischen Heeres nach dem derzeitigen Stande ist hinsichtlich der Haupteinheiten
 folgendermaßen durchgeführt. Die Infanterie ‚besteht aus 48 Regimentern, von denen 24 zur
Reserve gehören. Die Kavallerie ist mit 9 Regimentern ausgewiesen. Die Artillerie umfaßt 34 Regimenter,
von denen wiederum 12 zur Reserve rechnen. Sämtliche Truppen sind zu 16 Divisionen und 6 Armeekorps
 zusammengefaßt, von denen 8 bzw. 2 auf die Reserve entfallen.
Die bedeutendsten militärischen Schulen sind die Kcole Militaire mit 15 Offizieren und 74 Professoren
 und Lehrern und die Ecole de Guerre mit 39 Köpfen Ausbildungspersonal.
„Eine besondere staatliche Organisation für die militärische Ausbildung der Jugend besteht in Belgien
nicht. Das Comite d’Etudes des Sports beim Kriegsministerium überwacht den Sport in der Armee und
steht mit den Sportvereinen des Landes in Verbindung. Rein militärische Jugendausbildung betreibt die
private Föderation Nationale des Cereles de Preparation Mülitaire, für die bisher keine staatlichen Subventionen
 ausgewiesen sind.
Der Gesamtpersonalbestand (einschl. Besatzungstruppen), wie er im Etat ausgewiesen ist, betrug
1913 und 1925:
. 1913 1925
Öffiziere.......07..000.0000000r0 000000 3540 5577
Unteroffiziere und Mannschaften ........ 41020 80010
Zivilangestellte ........... a 2560
Die Gendarmerie hatte folgende Gesamtstärke:
1913... 4025
or 6302
        <pb n="160" />
        160 —
Für 1926 ist zur Reduzierung der Heeresausgaben eine Verminderung der Effektivstärke vorgesehen,
Vom belgischen Heere wurden 17 500 Mann für die Besatzung im Rheinlande verwendet.
Die belgische Gendarmerie bildet nur in Kriegszeiten einen Teil der aktiven Armee. Im Frieden verrichtet
 sie Polizeidienste. Die betreffenden Ausgaben sind in einem besonderen Etat ausgewiesen. Bei der
Aufarbeitung wurde die Gendarmerie zum Aufgabengebiet der Inneren Verwaltung (vgl. S. 113 ff.) gerechnet.
 Bei den internationalen Vergleichen (s. S. 176 ff.) wurde sie dagegen mit herangezogen.
Die Besoldung entspricht bei den ausgehobenen Rekruten der Höhe in anderen Ländern mit allgemeiner
 Wehrpflicht.
Nach dem Vorkriegsetat erhielten in der Infanterie:
die Soldaten erster Klasse ......2....... 0,01 fr. je Tag
» » zweiter » UNE, U
In der Infanterie entfallen nach den Etatausweisen 6 023 Mann auf die erste und 11 127 Mann auf die
zweite Klasse. Im Etat von 1925 wird im Anschluß an die erwähnte Heeresverfassung von 1923 zwischen
den Appointes und Soldes unterschieden. Während die Appointes vornehmlich den oberen Graden angehören
 und aus einer Gesamtzahl von 13 467 nur 2 067 an einfachen Soldaten stellen, sind letztere in der
Hauptsache in den Soldes enthalten und machen bei diesen von 66 543 Gesamtzahl 64 410 aus. Dieses
Gros der einfachen Soldaten erhält an Löhnung 0,30 fr. je Tag. Dagegen werden die zu den Appointes
gehörenden Soldaten mit 285 ir. im. Monat entlohnt.
2. Die Marine.
Für die belgische Marine sind im Vorkriegsetat keine Voranschläge gemacht worden. Die Ausgaben des
Etats von 1925 beziehen sich auf die Unterhaltung einiger Torpedoboote, die von Deutschland übernommen
 sind.
3. Die militärische Luftfahrt.
Für die militärische Luftfahrt sind im Vorkriegsetat einige Posten unter verschiedenen Titeln verstreut
angegeben. Im Etat von 1925 sind die Voranschläge für die Luftfahrt in einem besonderen Kapitel innerhalb
 des Wehrmachtetats ausgewiesen, und zwar untergeteilt nach militärischem und privatem Luftwesen.
Die gesamte Luftwaffe ist in zwölf Staffeln eingeteilt. Die Anzahl der Flugzeuge beträgt einschließlich
Reserve:
Bombenflugzeuge +... .. 0000er
Een
Aufklärungsflugzeuge .......... 4
Beobachtungsflugzeuge .......... -
Insgesamt .... 234
Der Personalbestand der belgischen Luftflotte wird mit 1990 Mann angegeben?).
ec. Die Ausgaben.
Die Voranschläge für das Heer sind 1913 im Etat des Kriegsministeriums, 1925 lediglich unter Änderung
 des Namens in demjenigen des Ministeriums für die nationale Verteidigung enthalten. Die Erfordernisse
 der militärischen Luftfahrt sowie der Marine sind in demselben Etat mit ausgewiesen.
Die Voranschläge des Ministere de la Guerre für 1913 betragen im Vergleich zu den Bewilligungen für
das Etatjahr 1912:
Angeforderte Kredite für 1918 :...:................ 69763 765 fr.
Bewilligte » I en rn 07 976440.
Anwachsen der Erfordernisse um .... 17787325 fr.
Von diesen Ausgaben waren
ordentliche außerordentliche
(ME re 56 244 940 fr. 11 731 500 fr.
IM8 ve 63277415 » 6486350 »
mehr... 7 032 475 fr. weniger.... _ 5245150 fr.
Diese Verschiebung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben ist unter dem Gesichtspunkte
 der Bereinigung des außerordentlichen Etats erfolgt.
*) Annuaire Militaire 1926, a.a.0., 8. 81.

AZ
D1*
        <pb n="161" />
        164

Die Voranschläge des Ministere de 1a Defense Nationale für 1925 betragen:
Ordentliche Ausgaben ..........00...00000.000++ +++. 490.372 524 fr.
Außerordentliche Ausgaben ‚....000..0.00700 0 nern 31067328 #
EEE
Insgesamt .... 521439 847 fr,
Der Etat für 1926 sieht vor:
Ordentliche Ausgaben... 7.400. nnena tr Wen« 522 537 855 15,
Außerordentliche Ausgaben .......0.00.00.0.0+.700&amp;lt;+ 67896995 »
DL
Insgesamt .... 590 434 850 fr.
Unter Hinzurechnung der Nachträge, die für das Etatjahr 1925 nur in der Endsumme bekannt sind,
also in dieser Aufarbeitung nicht berücksichtigt werden konnten, ergibt sich für 1926 gegenüber dem
Vorjahre eine Verminderung um 2,5 Millionen fr.
Im Wehrmachtetat von 1913 sind lediglich Ausgaben für die Landesverteidigung enthalten; es brauchten
also bei der Aufarbeitung keine Posten ausgeschieden zu werden.
Die Ausgaben für die militärische Luftfahrt wurden insgesamt zu den Sachausgaben gerechnet, da sie
sich nicht nach Personal- und Sachbedarf aufteilen ließen.
Im Nachkriegsetat dagegen sind verschiedene Posten enthalten, die zu den Ausgaben auf Grund des
Krieges, den Ausgaben für die zivile Luftfahrt und für das Unterrichtswesen gehören, und zwar in einem
Gesamtbetrage von 15 834 000 fr.!).
Außerhalb des Wehrmachtetats sind Ausgaben für die Landesverteidigung in den Etats der Öffentlichen
 Schuld, der Justiz, des Inneren, der Öffentlichen Arbeiten, der Gendarmerie und im Außerordentlichen
 Etat ausgewiesen. Diese Posten machen im Vorkriegsetat 50 075 000 fr.?) und im Nachkriegsetat
167 197 000 fr. %) ats; sie betreffen in der Hauptsache Militärpensionen und militärische Bauten,
Demnach ergeben sich nach der Aufarbeitung an Ausgaben für die Landesverteidigung insgesamt:
1913 1925
in 1000 fr
Persönliche Arbeitsleistung.................. 55 090 286 124
darunter: Heer, .... 0000000000000 «rar 251 563
Marine. .....0..000000000 000400 620
Militärische Luftfahrt .......... 2 836
Sächlicher. Bedarf rer nn “696 386 194
darunter: Het +. er Kar rar en 351 656
Marie. er HC 3.094
Militärische Luftfahrt ........-- 27 200
Renten‘. 335
Überweisungen ...... ME 150
Gesamtausgaben.... 119840 672 803
1) 1. Ausgaben auf Grund des Krieges: in 1000 fr.
Mehrausgaben infolge des Krieges: Besoldung, Pensionen, Materialien für vorübergehend unter den Waffen behaltene
A AO 6337
Besatzungskosten usw. am Rhein und Kontrollkommission ...i....0.00000000000000004
s N SET TA 3695
2. Unterrichtswesen:
Armee RE RE a aa Te
Luftfahrtschulen N 5
3. Verkehrswesen:
Private Dat NE KA ER RE HE RE le 5.302
Insgesamt.... 15834
+ IT. Defte Publique in 1.000 fr. 3 II, Dette Publique in 1000 fr.
Militärrenten auf Grund der Gesetze von Militärpensionen, Pensionen für Militär-1873
 und 1893 ... Than AEnEUKER GE HEEG 54 geistliche, Zivilpensionen des Ministe-Pensionen
 und Entschädigungen der Miliz 13 656 riums für nationale Verteidigung ..... 19 568
Militärpensionen +4. AEG 7570 il
Pensionen für Militärgeistliche 18 Hm
A * N N Militärgerichtsbarkeit .................. 1.209
Zivilpensionen des Kriegsministeriums .., 160 af
n VI. Interieur
IV. Justice m
N Hr 01 A A 225
EEE are 210 VII B. Travaux Publiques
VL. Intörieur Militärische Bauten eurer ei 85
N A Re 169 XII. Gendarmerie
: DET pa 976 Entschädigung für Distriktkommandeure
XWVIL Eztraordinaires in Sachen der Mobilisation der Gen-‚Justice
 AR War 75
Militärische Bauten: ..........10 4.7. 800 XVI. Extraordinaires
Guerre ; Militärische Bauten und Materialien .... 139235
Materialien und Bauten.............. 26 462 desgl. für die Luftwaffe ............... 6800
Va
Insgesamt,.,, 50 075 Insgesamt.... 167197
        <pb n="162" />
        ©
Belgien ist das einzige der bearbeiteten Länder, dessen Rüstungsaufwand sich unter Berücksichtigung
der Kaufkraftveränderungen gehoben hat. Dabei ist allerdings auf den in Belgien verhältnismäßig geringen
 Anteil der Wehrmachtausgaben (vgl. Übersicht 2 S. 177) an den gesamten Staatsausgaben
hinzuweisen. Die in den einzelnen Ausgabegruppen verschiedene Entwicklung geht aus der folgenden
Übersicht hervor:
Ausgaben für Landesverteidigung.
1913 1925
Original- Vorkriegs-Ziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
1. Ministerium, Zentralverwaltung ........... 908 9 262 1 748
2. Besoldung von Offizieren und Mannschaften, . 30 717 196 535 37 082
2a. Teuerungszulagen ............0.0.00.0000004 . 18 340 3 460
3. Verschiedene Personalausgaben ...........- 543 = —
4. Sanitätsweseh .........0.00.0000re ahnen 1.370 17 530 3 308
5. Militärschulen 1... 400.040 Ken 324 1.969 372
v. Equipierung, Materialien ..........0.00400+4 5 734 57 632 10 874
7. Verpflegung, Transport ...........0.00000404 22 847 156 075 29 448
8. Militärische Bauten .........0.0.0.000000 0 27 262 155 063 29 257
9. Pensionen und Unterstützungen ........... 21 950 24 010 4 530
10. Verschiedenes .......00400.0400RE EEE 1.493 6351 1198
11. Außerordentliche Ausgaben ............... 5 447 — —
12. Militärische Luftfahrt ...........0.000+10004 1 245 30 036 5 667
Insgesamt .... 119840 672 803 126 944
V. Die Landesverteidigung Italiens.
a. Vorbemerkung.
Das oberste Organ für die Landesverteidigung in Italien ist die Commissione Suprema di Difesa, die
aus einem Exekutivausschuß und beratenden Organen besteht. An der Spitze des Ausschusses steht der
Ministerpräsident, Mitglieder sind die verantwortlichen Leiter der die Landesverteidigung betreffenden
Dienste, insbesondere der Kriegsminister, der Marineminister, der Luftfahrtkommissar (bis 1925) und
der Kolonialminister. Die beratenden Organe sind der Consiglio del’ Esereito, der Comitato degl' Ammiragli
und ein besonderer Ausschuß, dessen Aufgabe die Fürsorge für die wirtschaftliche Mobilisation umfaßt.
Zu dem letztgenannten Organ gehören die drei militärischen Leiter des Heeres, der Marine und der Luftfahrt,
 die Generaldirektoren der Staatsbank und der Eisenbahn, der Generalsekretär der obersten Verteidigungskommission
 und die Spitzen der staatlichen Verwaltung und der privaten Wirtschaft.
b. Das Heer.
1. Allgemeines.
Das Heer untersteht dem Kriegsminister. Die militärischen Belange gehören zum Aufgabengebiet
des Chefs des Generalstabes. Dieser ist gleichzeitig Präsident des Consiglio del’ Esercito, der sich außer
ihm aus seinem Stellvertreter und sieben besonders ernannten Armeekommandeuren zusammensetzt.
Neben diesem engeren Heeresrat können vom Chef des Generalstabes auch die Armeekommandeure und
die fünf Generalinspektoren der Armee zur Beratung herangezogen werden.
Das italienische Heer wird auf Grund allgemeiner Wehrpflicht ausgehoben. Für die Zwecke der Rekrutierung
 ist das Land in 106 Wehrkreise (Distretti Militari) eingeteilt, denen jeder Division zwei bis
sieben zur Sicherstellung ihres Nachwuchses zugewiesen sind.
Die Militärdienstzeit erstreckt sich auf 18 Monate. Diejenigen Militärpflichtigen, welche an einem zweijährigen
 freiwilligen militärischen Ausbildungskursus teilnehmen, brauchen im Heere nur drei bis sechs
Monate zu dienen. Nach der neuesten Regelung darf die Zahl dieser Ausnahmefälle 50 000 nicht überschreiten.

Im Etatsjahre 1925 besteht das italienische Heer aus 10 Armeekorps zu je 3, insgesamt also 30 Divisionen.

Die Infanterie (Fanteria) umfaßt 104 Regimenter in 52 Brigaden. Außerdem gibt es eine Spezialtruppe
für die Verteidigung der Alpengrenze: die Alpenjäger und die Bersaglieri. Die Alpenjäger stellen 9 Regimenter,
 denen 3 Regimenter Gebirgsartillerie zugeteilt sind. Die Bersaglieri bestehen aus 12 Regimentern,
von denen 6 Radfahrertruppen (Bersaglieri Ciclisti) sind.

165
        <pb n="163" />
        . +
Die Kavallerie setzt sich aus 3 Brigaden zu je 4 Regimentern zusammen. Jeder Brigade sind 2 von den
6 Radfahrer-Bersaglieriregimentern zugeteilt.
An Artillerie gehören zum italienischen Heere 27 Regimenter Feldartillerie, 14 Regimenter schwere
Artillerie, 3 Regimenter Gebirgsartillerie, 10 Regimenter schwere Küstenartillerie, 1 Regiment reitende
Artillerie und 10 Gruppen Flugzeugabwehrartillerie. Ferner gehören zu dieser Waffe die Direktion der
Artilleriebaulichkeiten, die Waffenprüfungskommission und verschiedene Werkstätten zur Waffen- und
Munitionsfabrikation.
Die technischen Truppen (Genio Militare) bestehen aus 3 Regimentern. Außerdem ist jedem der 10 Armeekorps
 eine besondere Gruppe zugeteilt. Verschiedene Werkstätten und Institute dienen zur Ausbildung
der technischen Truppen.
Das Sanitätskorps des Heeres ist auf die 10 Armeekorps und die einzelnen Truppenteile verteilt. Außerdem
 gehören hierher 10 Hauptmilitärlazarette und 14 kleine Militärlazarette.
Für das Verpflegungswesen besteht eine besondere Truppe (Commissariato) mit eigenen Offizieren.
Es gehören dazu 10 Kompanien, von denen je eine jedem Armeekorps zugewiesen ist.
Gegenwärtig ist eine umfassende Heeresumorganisation im Rahmen einer allgemeinen Wehrmachtsreform
 eingeleitet. Die entsprechenden Gesetzentwürfe haben zu Beginn des Jahres 1926 die Kammer
durchlaufen und wurden Ende März desselben Jahres vom Senat angenommen.
Für die militärische Spezialausbildung sorgen eine Reihe von Schulen und Anstalten. Die Offiziere
der Infanterie und Kavallerie werden in der Militärakademie in Modena, die der Artillerie und der technischen
 Truppen in Turin und die des Sanitätswesens in Florenz ausgebildet. Für die Infanterie, die Artillerie
 und die technischen Truppen. besteht je ein Zentralinstitut in Civita Vecchia. Die für die höhere
Laufbahn vorgesehenen Offiziere besuchen drei Jahre die Kriegsschule in Turin. Für Unteroffiziere und
Reserveoffiziere gibt es besondere Schulen. Schließlich sind auch 2 Kadettenanstalten (Colleqi Militari)
vorhanden.
Die Carabinieri werden etatmäßig zum Heere gerechnet. Ihr Charakter als Heerestruppe wird dadurch
verstärkt, daß sie im Falle einer Mobilmachung dem Heeresverbande eingegliedert werden, und ihr
zweiter Kommandeur schon in Friedemszeiten Mitglied des Generalstabes ist. Da die Carabinieri jedoch
außer bestimmten militärischen Übungen in der Hauptsache Polizeidienste verrichten, wurden sie bei der
Aufarbeitung zum Polizeiwesen (Innere Verwaltung 5.113 ff.) gerechnet und nur in die Gesamtaufstellung
 der Rüstungsausgaben (S. 176 ff.) einbezogen.
Die Milizia Volontaria per la Siewrezea Nazionale stellt ein Mittelding zwischen einer Heeres-, einer
Polizei- und einer privaten Organisation dar. Diese fascistische Miliz untersteht in finanzieller und administrativer
 Hinsicht dem Ministerpräsidenten und, soweit die militärische Ausbildung in Frage steht,
dem Kriegsminister., Die Truppe bildet einen Bestandteil des aktiven Heeres, Die Rekrutierung erfolgt
nicht nur unter Berücksichtigung der moralischen und körperlichen Tauglichkeit. sondern auch der politischen
 Einstellung.
Nach den Angaben des Generalsekretärs der faseistischen Partei im Dezember 1925 stellen 9000
fascistische Verbände mit 700 000 Mitgliedern:
16 Sturmtruppenlegionen mit ........... 90000 Mann
18 Jugendlegionen Year en a ZU 0007
Auf Grund eines Dekrets vom 15, März 1923 steuert der Staat zur Unterhaltung der Miliz jährlich einen
festen Betrag von 25 Millionen Lire bei. Im Etat 1925/26 ist dieser Posten beim Finanzministerium im Anschluß
 an die Ausgaben der Presidenza del Consiglio ausgewiesen, während er im Vorjahre noch zum Mi-TO
 des Innern gehörte. Es ist anzunehmen, daß der größere Teil der erforderlichen Aufwendungen
von anderer Seite aufgebracht wird. Bei der Aufarbeitung sind die Ausgaben für die faseistische Miliz
gesondert ausgewiesen und zur Landesverteidigung hinzugerechnet.
In Italien sind auch die Grenzpolizei- und Gerichtspolizeikräfte militärisch organisiert und auf die Verwendung
 im Heeresverbande im Kriegsfalle vorbereitet.
Die Gesamtstärke der Grenzbeamten (Finanzieri) beträgt):
U A HAPE 061
Unteroffiziere und Mannschaften ............l. 28000
Insgesamt.... 28 661
1) Nach Annuaire Mülitaire 1926 a.a.0., 8. 769

| 6F
        <pb n="164" />
        167

Die dem Ministerium des Innern unterstehende Sicherheitspolizei, welche die Funktionen einer Gerichtspolizei
 versieht, umfaßt:
Ofen 5 TO
Unteroffiziere und Mannschaften .............. 12000
Insgesamt.... 12144
Obgleich diese Grenz- und Sicherheitspolizeikräfte teilweise zu Aufgaben der Landesverteidigung
herangezogen werden, wurden sie bei der Aufarbeitung, ebenso wie die entsprechenden Polizeitruppen
der anderen Länder, nur unter »Finanzverwaltung« bzw. »Innere Verwaltung« aufgeführt.
Im Etat von 1913/14 ist der Personalbestand des Heeres in folgender Höhe ausgewiesen:
Iststärke Sollstärke
Reguläre Armee: (in Organico) (in Bilancio)
Offiziere 2. rer HERAN HEHE AN Kane 13 116 11 884
Unteroffiziere und Mannschaften ..........0044 00h 14 253 618 214 430
Zävilangestellte-..- rk ar rn RE KA aA RE we nO Wk 740 792
267 474 227 106
Carabinieri:
Offiziere re ER 712 704
Unteroffiziere und Mannschaften ...............+.4.« 30 300 29 140
Insgesamt.... 298 486 256 950
Für die Truppenstärke des Etatjahres 1925/26 stehen nach den Etatausweisen keine Angaben zur
Verfügung.
Nach einer Aufstellung im Annuaire Militaire von 19261) beträgt die zuletzt ausgewiesene Effektivstärke:

OfBZiere 1er ee aa. 1000
YInteroffiziere und Mannschaften ..... 230 000
248 000
Carabinie ee er rn 60.000
Insgesamt .... 308 000
Von diesen (einschließlich Carabimeri) werden verwendet:
im Mutterland ........0000440 000 + 304000
in den Kolonien © .0....0000 4404 we O0 000
». Mandatsgebieten .......0.00.0.4..4 1.000
2, Die Ausgaben.
Die Ausgaben für das Heer sind im Etat des Kriegsministeriums ausgewiesen. Der Aufbau des Nachkriegsetats
 hat sich im Vergleich zum Vorkriegsetat erheblich verändert. Der Etat 1913/14 zeigt eine
weitgehendere Spezialisierung, insbesondere stimmt die darin gewählte Aufgliederung der Posten mit
den Erfordernissen der Aufarbeitung weit besser überein, als dies beim Etat 1925/26 der Fall ist.
Die Ausgaben für das Heer vor dem Kriege belaufen sich nach den Etatausweisen (ausschließlich
der Partite di Giro, einschließlich der Movimento di Capitali) auf:
1912/13 1913/14
in 1000 Lire
Ordentliche Ausgaben ................000.004444 343812 355 561
Außerordentliche Ausgaben ..:..000..0000000+00+ 787560 59 078
Movimento di Capilalt.......00000000 +00 nenenk 1 1 600 1 600
Insgesamt .... 424 162 416 239
Die Verringerung der Ausgaben um 7923 000 Lire resultiert aus der starken Minderung der außerordentlichen
 Ausgaben um 19 672 000 Lire bei einer Erhöhung der ordentlichen Ausgaben um 11 749 000
Lire,
Die Erhöhung der ordentlichen Ausgaben ergab sich in der Hauptsache aus Mehrerfordernissen der
im Entstehen begriffenen Luftwaffe und aus der Notwendigkeit der Umorganisation von Truppenteilen.
Unter den außerordentlichen Mehrausgaben findet sich für die Tripolisexpedition ein Betrag von
7878 000 Lire. der im wesentlichen die Kosten der Demobilisierung nach dem italienisch-türkischen Kriege
1) A. a. 0. 8. 744.
        <pb n="165" />
        168

zum Ausdruck bringt. Weiter sind an nicht näher bezeichneten besonderen Zuweisungen 6 200 000 Lire
Mehrausgaben gegenüber dem Vorjahre ausgewiesen. Unter den Minderausgaben tritt in der Hauptsache
ein Posten von 30 Millionen Lire hervor, der aus dem Fortfall der besonderen Zuweisungen auf Grund
eines Gesetzes vom 30. Juni 1909 resultiert. Durch diesen werden nicht nur die zahlreichen Mehrausgaben
ausgeglichen, sondern auch die angegebene Reduzierung der Gesamtsumme erreicht.
Nach dem Kriege weisen die Etats des Ministero della Guerra aus in den, Jahren
in 1000 Lire
1923/24 ......... 12420925 (Abrechnung)
1924/25 ......:.. 11899868 (Voranschlag)
1925/26 ......... 32129985 »
Der Etat für 1925/26 enthält”
Ordentliche Ausgaben......... 1813754
Außerordentliche Ausgaben .... 313 831
Movimento di Capitali ........ 2 400
Insgesamt.... _2 129 985
Nach der Aufarbeitung betragen die Ausgaben für das Heer für 1913/14 und 1925/26:
1913/14 1925/26
‚in 1000 Lire
Persönliche Arbeitsleistung .................. 135194 654 434
Sächlicher Bedarf... N re 240.606 904 916
RENtEN u rer REKEN HE 2 805 441
Insgesamt .... 386695" 1559791
Außerdem erscheinen an Ausgaben für die fascistische Miliz für 1925/26:
in 1000 Lire
Persönliche Arbeitsleistung 71.4... 00.000kr 100er teen ken 18 570
Sächlicher Bedarfs ser RUE 6 430
Insgesamt .... 25 000
Ein Vergleich der Heeresausgaben der Vor- und Nachkriegszeit wird im einzelnen durch die
oben (S. 19) erwähnte Verschiedenheit des Etataufbaues erschwert. In der Gegenüberstellung der aufgearbeiteten
 Etatausweise von 1913/14 und 1925/26 zeigen die einzelnen Ausgabegruppen folgendes Bild:
1913/14 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 Lire
1. Ministerium, Generalstab .... 0. Kr en 7335 20 913 4 183
2. Soldausgaben einschl. Teuerungszulagen ...... 62 327 467 227 93 445
3. Verschiedene Personalausgaben .............. 16 698 42 151 8 430
darunter: Zivilangestellte.................. 2 567 39 023 7 805
4. Verpflegung, Bekleidung, Quartier ........... 119688 276 291 55 258
5. Bewaffnung er 45 211 249 42 250
6. Material, Pierde ner rer RT 34 092 187 575 37 515
7. Transport, Reisekosten... rk ee 15 504 75 466 15 093
8. Ausbildung, Militärschulen .................) 7417| 34 761 6 952
9. Sanitäts- und Veterinärwesen ............... 7 470 22 074 4 415
10.. Gerichtsbarkeit»... UM 635 250 50
11. Neubauten, bes. Festungsbau...,........... 29 523 89 575 17 915
12; Verschiedenes rn 3.064 636 127
darunter: Verschiedene Renten ............ 2 805 441 88
13. Wartegelder, Pensionen EA 40 492 131 623 26 325
14. Kosten der Tripolisexpedition ...........7.. 7877
Insgesamt .... 386 695 1 559 791 311 958
c. Die Marine.
1. Allgemeines.
NN DT In untersteht dem Marineministerium, das aus dem Sekretariat und 8 Generalan
 e! OR Un en ie militärische Leitung liegt in den Händen des Chefs des Admiralstabes, des Stato
aggrore de arına, der entsprechend den verschiedenen Diensten in 9 Büros eingeteilt ist. Für eine
        <pb n="166" />
        Reihe besonderer Aufgabengebiete sind Kommissionen mit ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern
eingesetzt, die in der Hauptsache beratende Funktion ausüben. Zu diesen gehört in erster Linie der Consiglio
 Superiore di Marina. Der Comitato degli Ammiragli ist für die Fragen der Küstenverteidigung zuständig.
 Der Comitato per ’Esame dei Progetti di Navi hat die Entscheidung über die auszuführenden
Schiffsneubauten,
Zum Zweck der Organisation der gesamten Seemacht ist die italienische Küste mit den umgrenzenden
Meeren in 4 Distrikte eingeteilt. Die Zentralleitungen dieser Distrikte, die Dipartimenti Marittimi, befinden
 sich in Spezia für das obere Tyrrhenische Meer, in Neapel für das untere Tyrrhenische Meer, in
Tarent für das Jonische und untere Adriatische Meer und in Venedig für das obere Adriatische Meer.
Diesen Bezirkskommandos unterstehen die gesamten jeweils in deren Bereich befindlichen Marinestreitkräfte,
 die Küstenverteidigung, die Arsenale, Werkstätten und sonstigen Marineanstalten. Die Comandi
Militari Marittimi und die Comandi di Marina sind Unterabteilungen der Bezirkskommandos.
Das gesamte Offizierkorps der Marine ist folgendermaßen gegliedert:
1. Uffieiali di Vaseello für den ordentlichen Seedienst. Sie durchlaufen eine Seekadettenzeit auf einem
Schulschiff und erhalten anschließend eine wissenschaftliche Ausbildung in der Academia Navale.
2. Ufficiali Macchinisti für den Maschinendienst, die sich zum größten Teil aus ehemaligen Unteroffizieren
 zusammensetzen; Voraussetzung zur Beförderung ist der Besuch der Maschinistenschule
in Venedig.
3. Uffieiali del Genio Navale für das Flotteningenieurwesen. Diese werden auf besonderen Schiffsbauschulen
 ausgebildet.
Der Corpo dei Reali Equipaggi umfaßt das Unteroffizierkorps und den gesamten Mannschaftsbestand.
Zu den Marinetruppen wird nach dem Etat die Hafenaufsicht (Capitaneria di Porto) gerechnet, die im
wesentlichen den Dienst einer besonderen Hafenpolizei versieht. In der Aufarbeitung sind die hierfür
erforderlichen Aufwendungen unter »Wirtschaft, Handelsmarine« (S. 375 ff.) genommen. Dagegen wurden
die zum größten Teile beim Marineministerium erscheinenden Ausgaben für Vermessungswesen und Leuchttürme
 unter »Öffentliche Arbeiten« (S. 388 ff.) behandelt.
Der Personalbestand der Kriegsmarine betrug 1913 insgesamt 28 957 Offiziere und Mannschaften
und 1925: ;
Offiziere... 0.0 e KERNE Di een HR A ln 1877
Unteroffiziere (einschl. Deckotfiziere) und Mannschaften ........... 43000
Insgesamt .... 44877
Die italienische Flotte bestand 1914 aus 5 Divisionen, von denen die 1. und 5. das erste Geschwader,
die 2. und 4. das zweite Geschwader bildeten, während die 3. Division selbständig blieb und Ausbildungszwecken
 diente.
Die Zahl der hauptsächlichsten Schiffseinheiten betrug 1914:
20 Schlachtschiffe (davon 3 moderne),
5 Kreuzer,
28 Torpedobootzerstörer.
Außerdem bestanden einige ältere Schiffe aller Gattungen, die eine Materialreserve für die Flotte bildeten.
Im Bau befanden sich 1914 2 Schlachtschiffe und mehrere kleine Einheiten. Ferner war der Bau von
4 Schiffen einer Überdreadnought-Klasse (Caracciolo) geplant, der indessen im Laufe des Krieges aufgegeben
 wurde. Die Verluste des Krieges betrafen 5 Schlachtschiffe und eine Reihe kleiner Einheiten.
Die Entwicklung der italienischen Kriegsflotte in der Nachkriegszeit ist ebenso wie bei Großbritannien
und Frankreich durch das Washingtoner Abkommen beeinflußt. Hiernach darf Italien (wie auch Frankreich)
 vor 1928 keine Schlachtschiffe auf Stapel legen. Infolgedessen, sowie auf Grund der Kriegserfahrungen
und auch aus finanziellen Rücksichten wurde der Neubau der kleinen Schiffseihheiten, und zwar vor
allem der U-Boot-Waffe, besonders gefördert. Das Flottenbauprogramm sieht für die Zeit von 1924—1928
die Fertigstellung von 3 Kreuzern, 16 Torpedobootzerstörern und 16 Unterseebooten vor.
1925 bestand die italienische Flotte aus:
5 modernen Schlachtschiffen, 11 Kreuzern (davon 5 von Deutschland und
3 Panzerkreuzern, die als Schulschiffe Österreich übernommen),
dienen, 59 Torpedobootzerstörern (davon 3 übernommen).
292

1690
        <pb n="167" />
        Nach dem Haushaltplan für 1926/27 befinden sich im Bau:
2 Kreuzer, 4 U-Boot-Jäger,
2 Zerstörer, 10 Minenboote,
16 Torpedoboote, 2 weitere Schiffe.
12 U-Boote,
Die italienische Marinepolitik der Nachkriegszeit ist besonders darauf gerichtet, im Mittelmeer geeignete
Flottenstützpunkte zu beschaffen, Zu diesem Zwecke wurden die Anlagen auf den Inseln St. Pietro und
St. Antioco im Süden von Sardinien gebaut. Außerdem wird auf der Insel Rhodus im Ägäischen Meer ein
neuer Flottenstützpunkt angelegt.
2. Die Ausgaben.
Die Ausgaben für die Kriegsmarine sind zusammen mit denjenigen für gewisse Teile der Handelsmarine
im Etat des Marineministeriums ausgewiesen. In den Etatjahren 1912/13 und 1913/14 beliefen sich die
Endsummen dieser Etats ausschließlich Partite di Giro auf
1912/13 1913/14
in 1 000 Lire
Ordentliche Ausgaben ..,....4....:+ 198705 223918
Außerordentliche Ausgaben.......... 15458 30 028
Insgesamt.... 214163 253 946
Die Vermehrung der Ausgaben um annähernd 40 Millionen Lire resultiert aus Erhöhungen einzelner
Kredite auf Grund der Gesetze vom 23. und 27. Juni 1912 und aus dem Ausbau von Postlinien innerhalb
der Handelsmarine auf Grund des Gesetzes vom 13. Juni 1910.
In der Nachkriegszeit ist der Etat des Marineministeriums in einer stetigen Steigerung begriffen. Die
Effektivausgaben (ohne Movimento di Capitali und Partite di Giro) betrugen (in 1 000 Lire):
U ee
192028 816000 | 1024/25 500 925 000
19122 588100 | 1925/26 ..... 980 000
1922/28 0000er 743.000 {1926/27 041000 1 040 340
Die Mehrausgaben des Etatjahres 1925/26 gegenüber dem Vorjahre in Höhe von 59,6 Millionen Lire
betreffen bei dem ordentlichen Etat mit 57,2 Millionen Lire die Kriegsmarine; sie werden durch 4,6 Millionen
Lire Minderausgaben des außerordentlichen Etats auf insgesamt 55 Millionen Lire reduziert.
Von den 60,3 Millionen Lire Mehrausgaben des folgenden Etatjahres 1926/27 entfallen 10,5 Millionen
Lire auf Neubauten und 28 Millionen Lire auf die Aufbesserung des Soldes,
Der der Aufarbeitung zugrunde liegende Etat für 1925/26 zeigt in seinen Endsummen folgende Ziffern:
Ordentliche Ausgaben .............:.... 934 649 400 Lire
Außerordentliche Ausgaben.............. 45350600 »
Insgesamt .... 980 000 000 Lire
Nach der Aufarbeitung betragen die Ausgaben für die italienische Kriegsmarine für 1913/14 und 1925/26:
1913/14 1925/26
in 1.000 Lire
Persönliche Arbeitsleistung .......... 50539 323 841
Sächlicher Bedarf .................. 171190 643 433
Insgesamt.... -221 729 967 274
Ein Vergleich der Ausgaben für die Marine in den Etatjahren 1913/14 und 1925/26 ist aus denselben
Gründen wie beim Heerwesen nur schwer möglich. Auch hier hat sich der Aufbau des Etats stark geändert;
EE Er ist die Unterscheidung zwischen Personal- und Sachausgaben in beiden Jahren nicht gleichat
 EN 3 die Etatposten in verschiedener Zusammensetzung erscheinen, und eine Ausglie
 N aR vielfach nicht möglich Ist. Eine Gegenüberstellung der Gesamtsumme ergibt auf Vorkriegskaufkra
 umgerechnet keine ‚wesentlichen Unterschiede, abgesehen von dem Rückgang der Ausgaben
für Schiffisneubauten, der damit zu erklären ist, daß 1914 2 Dreadnoughts in Bau waren, während 1925
nur kleinere Schiffe in Arbeit genommen waren. Auf der anderen Seite sind die Ausgaben für Küstenverteidigung
 wesentlich gestiegen, so daß ein Teil der bei den Neubauten erzielten Ersparnisse ausgeglichen
 wird und sich nur eine geringe Verminderung der Gesamtausgaben gegenüber 1913/14 ergibt.

170
        <pb n="168" />
        - 022 vyld —
Die Ausgaben für die Kriegsmarine in der Gegenüberstellung der Etatjahre 1913/14 und 1925/26 verteilen
 sich im einzelnen wie folgt:
1913/14 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1 000 Lire
1. Ministerium, Admiralstab ......... 6 650 5 658 1 132
2. Soldausgaben...................++ „27047 173 383 34 677
darunter: Teuerungszulagen ..... — 45 315 9 063
3. Verpflegung, Bekleidung, Quartier... 23 889 118 630 23 726
4. Schiffsausrüstung .........,..... 11 567 49 720 9 944
5. Munition. 2.0000 Henne 3 770 12 000 2 400
6. Feuerungsmaterial ..............++ 8 000 88 700 17 740
7. Transportkosten ...........«.+.++« 10 300 2 060
8. Ausbildung. 4.4.41 kl 507 7181 1 436
9. Sanitätswesen +... 00 neue 1770 3 600 720
10. Gerichtsbarkeit ........0.0000+ 414 ; 57 11
11. Ingenieurkorps .............0001++4 1.930 11 491 2 298
12. Arsenale und Werften............. 25974 161 723 32 345
13. Schiffsneubauten........0.+04 444444 97432 177 000 35 400
14. Küstenverteidigung u. Hafenarbeiten 300 61 410 12 282
15. Verschiedene Sachausgaben ....... 2210 30 151 6 030
U 56 270 11254
Insgesamt .... 221 729 967 274 193 455
d. Die militärische Luftfahrt.
1. Allgemeines.
Das gesamte italienische Luftfahrt wesen einschließlich der privaten Luftfahrt untersteht seit August 1925
einem selbständigen Ministerium. Dieses ist in mehrere Generaldirektionen eingeteilt, von denen eine
für die private Luftfahrt zuständig ist. Die militärisch-technische Leitung liegt in den Händen eines
Generals der Luftarmee, dem ein Generalstab zur Seite steht. Je eine besondere Abteilung ist innerhalb
des Generalstabes für die folgenden Dienste eingerichtet:
1. Operationen, 4. Organisation,
2. Ausbildung, 5. Mobilisation,
3. Nachrichten, 6. Technische Abteilung.
Vor dem Kriege lag das Kommando über die geringen Luftstreitkräfte in den Händen des Ispettorato
delle Costruzioni Aeronautiche. Im Heeresverbande wurde die Luftfahrtabteilung zu den technischen
Truppen gerechnet. Die gesamte Luftwalle war in 3 Abteilungen gegliedert. Die Battaglione Spezialisti
del Genio umfaßte die Luftschiffertruppe und bestand aus je einer Unterabteilung für Freiballons und für
Luftschiffe; ihr war die Luftfahrtschule in Rom unterstellt. Die Fliegertruppen gehörten zur Battaglione
Awviatori, der außerdem eine Versuchsanstalt und eine Ausbildungsschule angegliedert war. Der Stabilimento
 di Costruzioni. ed Esperienze Aeronautiche befaßte sich mit technischen und experimentellen Fragen
auf dem Gebiete der Luftfahrt.
Nach dem Kriege wurden im März 1923 die Luftstreitkräfte als selbständige Waffe aufgestellt. Die
Leitung lag bis zur Einrichtung des obenerwähnten Ministeriums in den Händen eines General-Kommissariats
 für das Luftfahrtwesen.
Die militärischen Luftstreitkräfte sind in vier Gruppen eingeteilt, und zwar in:
1. die selbständige Luftflotte, | 3. die Marineluftflotte,
9. die Heeresluftflotte, | 4, die Kolonialluftflotte.
Zum Zwecke der Landesverteidigung und insbesondere des Küstenschutzes durch die Luftarmee ist
ganz Italien in fünf Bezirke mit den Hauptstationen in Mailand, Bologna, Neapel, Palermo und Cagliari
eingeteilt. Es bestehen 30 Flughäfen und 16 Stationen für die Marineluftflotte.
Der amerikanische Morrow-Board-Report macht über die Kopfstärken nach dem Stande vom 1. Mai 1925
folgende Angaben:
1 DEAD Offiziere. ....0. 00. un en VE EEE 753
Unteroffiziere und Mannschaften .............. 10 657
Insgesamt .... 11 410

171
DD
        <pb n="169" />
        1 o—
Die Zahl der Offiziere ist nach dem Annuaire Militaire für 1926 mit 1 540 veranschlagt. In den Dekreten
vom 4. Mai und 30. August 1925, die den Ausbau der Luftarmee betreffen, ist von einem Gesamtpersonalbestand
 von 16 800 Mann die Rede, der innerhalb von 4 Jahren auf 30 000 Mann erhöht werden soll.
1925 setzte sich die italienische Luftwaffe folgendermaßen zusammen: Es gab
1. 10 Aufklärungsgruppen (Squadriglia da Ricogmizione) mit 15 Staffeln, von denen jede aus 5 bis 7
Flugzeugen besteht,
2. 5 Jagdfliegergruppen (Squadriglia da Caceia) mit 10 Staffeln,
3. 2 Bombenfliegergruppen (Squadriglia da Bombardamento) mit 5 Stalfeln,
4. 4 Wasserflugzeuggruppen,
5. 2 Flugzeugschwadronen in den Kolonien,
6. 1 Luftschiffgruppe.
Die Anzahl der Lufteinheiten betrug 1925:
500 Flugzeuge (außerdem etwa 50 als Materialreserve),
10 Luftschiffe, davon 9 in den Jahren 1922 bis 1925 gebaut, eins 1919 von Deutschland übernommen.
„France Militaire« vom Mai 1925 gibt für das Etatjahr 1925/26 folgende Sollstärken an:
86 Staffeln mit 900 Flugzeugen, davon gehören:
32 Staffeln zur selbständigen Luftflotte,
BR » Heeresluftflotte,
21 » » Marineluftflotte,
DD A » Kolonialluftflotte,
Durch das erwähnte Bauprogramm vom Mai 1925 ist innerhalb 4 Jahren eine Erweiterung der Luftflotte
 auf folgende Stärken vorgesehen:
Selbständige Lultlotte...........,....:-.... 78 Staffeln
Heereslultflotte hu er re ne 87
Marineluftflotte u EHER a 85/8
an N
Insgesamt .... 182 Staffeln,
von denen jede auf einen Bestand von 10 Flugzeugen gebracht werden soll. Außerdem sollen 6 lenkbare
Luftschiffe und 8 Ballone fertiggestellt werden.
2. Die Ausgaben.
Aus dem Heeresetat von 1913/14 ließen sich mangels genügender Spezialisierung die Ausgaben für die
militärische Luftfahrt nicht aussondern.
Für das Etatjahr 1925/26 sind diese Ausgaben in den Etat des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten
 aufgenommen, während sie im vorhergehenden Jahre im Etat des Ministeriums des Innern ausgewiesen
 waren. Nachträglich wurde, nachdem das Ministerium für das Luftfahrtwesen eingerichtet war,
ein selbständiger Ministerialetat aufgestellt. I
Die Ausgaben für die militärische Luftfahrt für 1925/26 betragen nach der Aufarbeitung:
in 1 000 Lire
Persönliche Arbeitsleistung. ..:................ 88 115
Sächlicher Bedarf. 2.4. . re a Rene na 345 297
Insgesamt.... 433 412
Diese Ausgaben setzen sich folgendermaßen zusammen:
1925/26
Originalziffern Vorkriegskaufkraft
SS in 1000 Lire
E, Ministerim ss ee ee 5922 1184
2. Soldausgaben er re nk Hd MO 15 888
darunter: ;a) Teuerungszulagen................... 7000 1 400
b) Besondere‘ Zulagen::..:.......... 5, 38 940 7788
3. Verpflegung, Bekleidung, Quartier .................. 46700 9 340
4. Betriebsstoffe 4 ur RR a a 12000 2400
5. Ausbildung „22 kr re Ch 2050 4410
GE SASWES en HE RE Hr 800 160
7. Arbeitslöhe HH BE 4 000 800
SS. Neubauten (Gebäude) N 85000 7.000
9. Neubauten und. Reparaturen (Flugzeuge) ............ 227 500 45 500
Insgesamt.... 433 412 86 682

72
        <pb n="170" />
        m
(3

VI. Internationaler Vergleich der Ausgaben für die Landesverteidigung.
Die Schwierigkeiten, die sich für einen internationalen Rüstungsvergleich ergeben, sind in der allgemeinen
Vorbemerkung zu diesem Kapitel (vgl. oben 8.131 ff.) behandelt. An dieser Stelle sei wiederholt, daß der
Vergleich der Etatzahlen in erster Linie wegen der unterschiedlichen Ausgaben für Besoldung und sonstizen
 Personalbedarf, wie sie sich aus der Verschiedenheit der Wehrverfassungen ergeben, unmöglich ist.
Zur Mustration dieser Vergleichsschwierigkeiten werden im folgenden nicht nur die tatsächlichen Wehrmachtausgaben
 einander gegenübergestellt, sondern daneben auf drei verschiedenen Wegen ein fiktiver
Vergleich des Rüstungsaufwandes versucht. Zu diesem Zwecke werden die Wehrmachtausgaben
 in den vier untersuchten Nachkriegsetats so berechnet, wie sie sich bei Zugrundelegung eines einheitlichen
 Durchschnittssoldes, bei Zugrundelegung einer einheitlichen Höhe der Personalausgaben je Kopf und
schließlich unter Anwendung des jeweiligen Durchschnittslohnes eines ungelernten Arbeiters in dem betreffenden
 Lande ergeben würden. Bei den ersten beiden Methoden wurde nacheinander von den britischen
und französischen Verhältnissen, bei der dritten jeweilig von denjenigen der betreffenden Länder ausgegangen.
 Die Berechnung wurde nur für die Nachkriegszeit durchgeführt, weil es lediglich darauf ankam,
für irgendeinen als Beispiel gewählten Zeitraum die Unterschiede der einzelnen Methoden darzulegen.
1. Setzt man die sich aus der Aufarbeitung ergebenden gesamten Heeres ausgaben Großbritanniens
einschließlich der Ausgaben für die Streitkräfte in den Kolonien und für die Rheinlandbesatzung gleich
Hundert, so ergeben sich folgende Verhältniszahlen:
für Großbritannien Frankreich Belgien Italien
bei einem Vergleiche unter Zugrundelegung der in den Nachkriegsetats ausgewiesenen Heeresausgaben:
100 110,8 15,0 34,9
bei einem Vergleiche unter Zugrundelegung des britischen Durchschnittssoldes:
100 228,8 25,6 68,1
bei einem Vergleiche unter Zugrundelegung des französischen Durchschnittssoldes:
100 147,4 16,4 39,5
bei einem Vergleiche unter Zugrundelegung der durchschnittlichen britischen Personalausgaben:
100 304,2 37,4 100,9
bei einem Vergleiche unter Zugrundelegung der durchschnittlichen französischen Personalausgaben:
100 187,0 26,5 64,0
bei einem Vergleiche unter Anwendung des jeweiligen Durchschnittslohnes eines ungelernten Arbeiters:
100 Ze 193,6 ‚N 53,8
9. Setzt man die aus der Aufarbeitung sich ergebenden gesamten Wehrmachtausgaben Großbritanniens
 (Heer, Marine, Luftfahrt, Kolonialheer, Besatzung) gleich Hundert, so ergeben sich folgende
Verhältniszahlen:
für Großbritannien Frankreich Belgien Italien
bei einem Vergleiche unter Zugrundelegung der in den Nachkriegsetats ausgewiesenen Ausgaben:
100 67,7 6,9 28,1
bei einem Vergleiche unter Zugrundelegung des britischen Durchschnittssoldes:
100 122,9 11,3 44,5
bei einem Vergleiche unter Zugrundelegung des französischen Durchschnittssoldes:
100 83,5 74 30,8
bei einem Vergleiche unter Zugrundelegung der durchschnittlichen britischen Personalausgaben:
100 194,2 20,1 72,4
bei einem Vergleiche unter Zugrundelegung der durchschnittlichen französischen Personalausgaben:
100 121,8 12,8 49,3
bei einem Vergleiche unter Anwendung des jeweiligen Durchschnittslohnes eines ungelernten Arbeiters:
100 107,7 .) 37,0
Mit diesen fiktiven Vergleichen wird in erster Linie der Zweck verfolgt, die Unvergleichbarkeit der
tatsächlichen. aus den Etats entnommenen Ausgaben für die Landesverteidigung zu veranschaulichen.
1) Wegen des Fehlens vergleichbarer Lohnziffern konnte die Verhältniszahl für Belgien nicht errechnet werden.
        <pb n="171" />
        - 174 —
Die Berechnungen beanspruchen jedoch keineswegs, eine nun an Stelle der Etatzahlen anwendbare
 Vergleichsgrundlage zu liefern; es genügt, auf die außerordentlichen Schwankungen in den Ergebnissen
 der verschiedenen Methoden aufmerksam zu machen. Die Grundlagen der angestellten Berechnungen
 sind ebenfalls sehr unsicher; ihre hauptsächlichsten Fehler seien kurz angeführt:
Bei den drei Methoden der fiktiven Berechnung wird der Gesamtpersonalbestand mit einer Durchschnittsziffer
 multipliziert, in der die in den einzelnen Ländern bestehenden Abweichungen der Besoldungshöhe
und des zahlenmäßigen Verhältnisses der militärischen Dienstgrade zueinander nicht zum Ausdrucke
kommen. Der Versuch, diesen Fehler dadurch zu mildern, daß man die fiktiven Ausgaben für die verschiedenen
 Dienstgrade besonders errechnet, scheiterte an der Unmöglichkeit, die Besoldungsbeträge
der Offiziere, Unteroffiziere und Kapitulanten in den einzelnen Etats in der erforderlichen Vollständigkeit
 festzustellen.
Bei der Berechnung auf Grund des Durchschnittssoldes bleiben die nach dem Ausscheiden aus dem
Dienste gewährten Pensionen sowie die sonstigen Personalbezüge unberücksichtigt. Bei einem Söldnerheere
 spielen aber die Pensionen und die sonstigen Bezüge eine wesentlich größere Rolle als bei einem
auf allgemeiner Wehrpflicht beruhenden Heere. Es wurde daher versucht, auch diese aus der Verschiedenheit
 der Wehrverfassungen resultierenden Schwierigkeiten für einen internationalen Vergleich auszuschalten.
 Zu diesem Zwecke wurde bei der zweiten Berechnung zum Ausgangspunkt des fiktiven Vergleichs
 nicht die Besoldungshöhe gewählt, sondern die je Kopf berechneten Personalausgaben, in denen
die Ausgaben für Pensionen und sonstige Bezüge neben der Besoldung enthalten sind. Die auf diesem
Wege errechneten Vergleichszahlen beruhen jedoch insofern auf einer sehr unsicheren Grundlage, als die
Aussonderung der Ausgaben für den persönlichen Bedarf in den verschiedenen Etats nicht durchweg
einheitlich möglich war. Der Hauptfehler dieser beiden Methoden besteht jedoch darin, daß der in den
Vergleichsländern verschiedene Lebensstandard dabei nicht berücksichtigt worden ist. Wenn man die
Soldzahlungen Großbritanniens beispielsweise auf italienische Verhältnisse anwendet, so muß ein solches
Verfahren zwangläufig zu schiefen Resultaten führen.
Um diesen Fehler auszuschalten, wurde schließlich zur dritten Methode gegriffen, bei welcher die
Soldsumme je Kopf durch den Lohn eines ungelernten Arbeiters, errechnet aus dem Durchschnitt der
hauptsächlichen Arbeiterkategorien in dem betreffenden Lande, ersetzt wurde. Dieser Lohn liegt in
Großbritannien mit 1302 Mark Vorkriegskaufkraft zwischen den je Kopf. errechneten Soldsummen für
das britische Söldnerheer mit 1273 und für die xesamte britische Wehrmacht mit 1 427 Mark Vorkriegskaufkraft.

Dieses Verfahren leidet wiederum darunter, daß der Sold des Soldaten und der Durchschnittslohn des
ungelernten Arbeiters insofern inkomparable Größen sind, als der Arbeiter mit seinem Lohne seinen
gesamten Lebensunterhalt bestreitet, während der Soldat Verpflegung und Bekleidung und in den unteren
Dienstgraden gewöhnlich auch Unterkunft frei erhält.
Für den internationalen Vergleich des Rüstungsaufwandes wurden demnach zwei Gruppen von Übersichten
 aufgestellt. Die erste Gruppe (Übersichten 1 bis 7, S.176 bis 180) dient dem Vergleiche der
tatsächlichen, die zweite Gruppe (Übersichten 8 bis 13, S. 180 bis 182) dem Vergleiche der fiktiven
Wehrmachtausgaben.
Erste Gruppe.
Die Übersichten 1 und 2, S. 176, enthalten eine Zusammenstellung der erweiterten. Wehrmachtausgaben
 vor und nach dem Kriege. Hierunter ist die Summe aller Ausgaben für die Landesverteidigung,
für das Kolonialheer, für die Gendarmerie und für die Rheinlandbesatzung zu verstehen. Neben den
absoluten Werten für diese Ausgaben ist fin den Übersichten ihr Anteil an den gesamten Staatsausgaben
 und an den gesamten Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung in einem Hundertsatze
angegeben. Die wenigen Posten der Wehrmachtausgaben, die nicht zu den eigentlichen Verwaltungsausgaben
 gehören, wurden für diesen Vergleich nicht besonders abgesetzt, da sie das Gesamtbild nicht
wesentlich verändern. Durch das Hervortreten der außerordentlich hohen Lasten des Schuldendienstes
ist der Anteil der Wehrmachtausgaben an den gesamten Staatsausgaben nach dem Kriege in allen vier
Ländern gegenüber der Vorkriegszeit erheblich gesunken. Am stärksten ist der Rückgang in Frankreich;
 unmittelbar dahinter folgt Großbritannien; relativ am wenigsten haben sich anteilmäßig die
italienischen Wehrmachtausgaben verringert. Im Verhältnisse zu den Gesamtausgaben sind im Nachkriegsetat
 die italienischen Wehrmachtausgaben am höchsten, die belgischen am niedrigsten. Bei Großbritannien
 und Frankreich sind die Anteile annähernd gleich, 18,3 bzw. 17,4 vH gegenüber 44,7 bzw.
46 vH in der Vorkriegszeit. Bemerkenswert hoch erscheinen die- Rüstungsausgaben im Vergleiche zu
den gesamten Verwaltungsausgaben, besonders bei Großbritannien. Im ganzen lassen diese Verhältniszahlen
 bei den starken internationalen und zeitlichen Unterschieden in der Gestaltung der gesamten
Staatsausgaben die Entwicklung der Rüstungsausgaben nicht deutlich hervortreten.
        <pb n="172" />
        175
Übersicht3, 8. 176, gibt eine Zusammenstellung des Personalbestandes!) von Heer, Marine und Luftflotte
 sowie von der Wehrmacht insgesamt einschließlich Kolonialheer und Besatzungstruppen. Bei
Großbritannien und Frankreich zeigt sich ein anteilmäßig ungefähr gleicher Rückgang der Heeresstärke,
bei Italien?) eine geringe, bei Belgien eine beträchtliche Erhöhung. Bei der Marine Großbritanniens und
Frankreichs ist eine Verminderung der Kopfzahl eingetreten, bei der Marine Italiens eine beträchtliche
Erhöhung. Der Personalbestand der Luftflotte ist bei Frankreich und Großbritannien etwa gleich.
Übersicht 4, S. 177, vergleicht das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Offizieren und Mannschaften
vor und nach dem Kriege. Bei den Angaben für Frankreich sind die Kolonialtruppen nicht mitberücksichtigt,
 während die Rheinlandarmee in den Nachkriegszahlen enthalten ist. Auffällig ist die
Vermehrung an Offizieren im Verhältnis zur Gesamtstärke bei allen Heeren (außer dem belgischen)
und Flotten.
Übersicht 5, S. 178, vergleicht die Personalausgaben innerhalb der Wehrmachtausgaben. Bei den
Ausgaben für das Heer und bei den gesamten Wehrmachtausgaben sind hier die Ausgaben für das
Kolonial- und Besatzungsheer mitgerechnet, die in Klammern beigefügten Zahlen bedeuten bei Großbritannien
 und Frankreich die Ausgaben für das Heer ohne die Ausgaben für die Kolonialtruppen und
die Rheinlandbesatzung, und bei Belgien ohne die Ausgaben für die Rheinlandbesatzung. In den Gesamtpersonalausgaben
 sind außerdem noch verschiedene Personalausgaben enthalten, die sich auf Heer,
Marine und Luftflotte nicht verteilen ließen. Der erhebliche Unterschied zwischen den britischen
Personalausgaben und denjenigen in den Wehrmachtetats der anderen Länder erklärt sich durch die
verschiedene Wehrverfassung, insbesondere durch die Unterschiede in den Sold- und Pensionsausgaben.
Übersicht 6, S. 179, vergleicht die Sachausgaben für die Landesverteidigung. Wie bei den Personalausgaben
 sind hier unter den Sachausgaben für das Heer die Sachausgaben für das Kolonialheer und
die Besatzung mitgerechnet. Die in Klammern beigefügten Zahlen bedeuten bei Großbritannien und
Frankreich die Sachausgaben ohne die Ausgaben für die Kolonialtruppen und die Besatzung, bei Belgien
ohne die Sachausgaben für die Besatzung. Auch hier sind unter den gesamten Wehrmachtausgaben
diejenigen mitenthalten, die sich auf Heer, Marine und Luftflotte nicht verteilen ließen. Der verhältnismäßige
 Rückgang der Sachausgaben für das französische Heer gegenüber dem Vorkriegsetat dürfte unter
anderem durch die Übernahme des in Frankreich zurückgebliebenen bzw. an Frankreich übergebenen
Kriegsmaterials der Alliierten und Deutschlands zu erklären sein.
Übersicht 7, S. 180, versucht eine Berechnung der durchschnittlichen Soldhöhe auf den Kopf der
Wehrmachtangehörigen für Heer, Flotte und Luftflotte in den verschiedenen Ländern. . Für Großbritannien
 konnten von der Gesamtstärke von 160600 nur für 149488 Mann die entsprechenden Soldsummen
 ermittelt werden, die dann der Durchschnittsberechnung zugrunde gelegt wurden. Diese Berechnungen
 des Durchschnittssoldes dienen in erster Linie als Hilfsmittel für die Berechnung der fiktiven
Wehrmachtausgaben.
Zweite Gruppe.
Die Übersichten 8 bis 13, S. 180 bis 182, enthalten die obenerwähnten fiktiven Vergleiche. In den
ersten beiden Übersichten wird von der Fiktion ausgegangen, daß die Durchschnittshöhe der Besoldung
in allen vier Ländern die gleiche sei. Die Soldausgaben werden unter Zugrundelegung der Kopfzahl der
Besoldeten und des nach Übersicht 7 errechneten Durchschnittssoldes von den Gesamtwehrmachtausgaben
(Personalausgaben) abgesetzt, und statt dessen die Personalausgaben eingesetzt, die sich errechnen a) aus
der Kopfzahl der betreffenden Wehrmacht und der durchschnittlichen britischen Soldhöhe, b) aus
der Kopfzahl der betreffenden Wehrmacht und der durchschnittlichen französischen Soldhöhe. Die
Fiktionen werden gesondert für das Heer einschließlich Kolonialtruppen und Besatzung (vgl. Übersicht 1.
8. 176) sowie für die gesamte Wehrmacht durchgeführt.
In den Übersichten 10 und 11, S. 181, wird im Gegensatz zu den vorhergehenden aus den
auf S. 173f. angeführten Gründen von den durchschnittlichen Personalausgaben ausgegangen.
Im übrigen sind die Berechnungen analog den Übersichten 8 und 9 aufgestellt.
Die Übersichten 12 und 13, S. 182, bringen schließlich die fiktiven Vergleiche unter Ersetzung
der Soldsummen durch den jeweiligen Durchschnittslohn des ungelernten Arbeiters. Für Belgien
standen keine vergleichbaren Lohnangaben zur Verfügung.
Die Ergebnisse dieser fiktiven Berechnungen sind oben S. 173 f. besprochen und zusammengefaßt.
?) Ausschließlich Zivilangestellte.
*) Ausschließlich der fascistischen Miliz.
        <pb n="173" />
        176

Übersicht1. Die gesamten Wehrmachtausgaben.
% 4 5 + &amp;gt; 6 5 v
= A ED) E nn
, jesamtausgaben
Landes- | "Be- . Gesamt- für die eigentli
i Kolonial-| Gendar- ı Spalte Alarme
ver- satzungs- . a4 staats- g
Jahr Ks heer | merien | 3 bis 6 ‚Personalausgaben
| teidigung | kosten ausgaben und sächlicher
. Geschäftsbedarf)
in 1000 der Landeswährung
Großbritannien £ 1912/13 73 361 2346 75707 | 169 632 93 322
1925/26 1a) 130537 2061 11'235 143833 |a) 786353 198 326
b) 76786 1212 6 609 ' 84607 [b) 462561 116 663
Frankreich fr. ... 1 1914 1.945 900 . 203 714 57930 | 2207 544 4797 084 3 147 809
1925 a) 5094109 692374 710305 283152 6779940 a) 39 030 280 13 497 493
bh) 1132024 153861 | 157 845 62922 1506652 |b) 8673396 2.999 443
Belgien fr. ...... 1913. ' 119840 11 733 131 573 486 820 253 217
1925 9 672803 107 099 64 067 843969 a) 5656599 1 725 567
ib) 126 944 20 207 12 088 159239 {b) 1067283 325 579
Italien Lire ..... 1913/14 ı 608424 35 010 643 434 1.928 886 1.179 361
1925/26 ja) 3025 642%, 580235 3605877 ] a) 14591 205 6559 073
b) 6051287 116 047 721175 |b) 2918241 1311 815
a) Originalwährung.
b) Umgerechnet auf Vorkriegskaufkraft.
1) Hier einschließlich fascistischer Miliz.
Übersicht 2. Die gesamten
—— = |
Landesverteidigung Besatzungskosten Ko
Jahr in a La dr in u er in
1000 Mark nn Ausgaben 1000 Mark Qer Ausgaben 1000 Mark
Vorkri Gesamt- für die © Gesamt- für die x
OTASR- stants- eig Mliche Vorkriegs- stante- eigentliche Vorkriegskaufkraft
 taats- kaufkraft taats- kaufkraft
ausgaben verwaltung ausgaben verwaltung
Großbritannien ..... ee 1498 765 43,3 78,6 47929
1925/26 , 1568738 16,6 65,8 24 761 DI 135 022
Frankreich ......... | 1914 | 1.576 179 40,6 61,8 | . 165 008
1925 916 939 13,1 37,8 124 627 4,8 5,1 127 854
Belgien. +2... | 1018. ° 97 070 24,6 47,3
1925 102 825 11,9 39,0 16.368 ‚&amp;gt; 2
Hallen er er 1913/14 | 492823 | 31,5 51,6
[1925/26 490 1541) 20,7 46.1
1) Hier einschließlich fascistischer Miliz.
Übersicht 3.
Personalbestand (einschließlich
des Heeres der Marine
Vorkri | x [Nachkrie S- in v. | x We Is hkriegs- in
orkriegsetat  Nachkriegsetat |. Merk aogerite Vorkriegsetat ! Nachkriegsetat | er yorkatem en
Großbritannien. ....... 186 600 160 600 86,07 136 000 103 025 75,75
Frankreich. ........... | 839241 762 098 , 90,81 68 518 59 243 86,46
Belzien. 0 entre 46 620 85 587 183,58
jen1
[talien!) 1 ne 227 106 248 000 109,20 28 957 44 877 154,98
1) Ausschließlich fasecistischer Miliz.
        <pb n="174" />
        IL

Zahlenmäßiges Verhältnis von Offizieren und Mannschaften, Übersicht4.
Vorkriegsetat Nachkriegsetat
and Offiziere | Mannschaften | Ge: ML Offiziere | Mannschaften Ge: | Bein
 vH in vH in vH in vH merkungen
Zahl |g.ier, | zahl |g,der, | 5") Zahl „der | Zahl et ;
I Gesamt- Gesamt- || stärke | al | Gesamt- @ |Gesamt- stärke |
stärke , stärke stärke | stärke
Heer.
Großbritannien 9800 ' 5,25 | 176800 | 94,75 || 186 600 9765| 6,08 | 150835 | 93,92 | 160 600
Frankreich ... | 28000 3,60 | 750000 | 96,40 | 778000 | 33000 | 4,63 | 679500 | 95,37 | 712500 MWHeimatheer und
Belgien ...... 3540 7,59| 43080 | 92,41 || 46620 | 5577| 6,52| 280010 | 93,48 | 85 567 U Pisatzumg
[Italien .......- 11 884 5,23 | 215222 |. 94,77 || 227 106 | 18000 7,26 | 230000 | 92,74 || 248 000
Marine.
Großbritannien 4999| 3,65 | 131 001 136 000 5 144 . Ss "93025 |
Frankreich ... 2518 | 3,67] 6.000 68 518 4243 42
Belgien ...... . ‘ x A ‘
[talien ....... nicht bekannt 286957] 18770 1411 + * 877 ı
Luftflotte.
Großbritannien 3.627 | 10,08 | 2 7 2600: 1
Frankreich ... 974 | SE 286
Belgien ...... U ;
Kalien ....... 57 6,601 10657 7 4 1140|
Wehrmachtausgaben.
— . . n
Gesamtaus- :
lonial- { Ni e Gendarmerie zaben für die Spalte 3 bis 6
Gesamt- An Insgesamt
i staats- yerwaltun
i in vH i ‘ Yin vH ; © x i
in vH | der ; in in vH; Per ausgaben in Personalaus- ? in vH nn
ben und er
N der Ausgaben 1000 Mark der | Ausgaben 1900 Mat ‚ächlicher Ge- 1000 Mark der | Ausgaben
Gesamt- | für Vorkriegs Gesamt- für An Vorkriegs- schäftsbedarf Vorkriege Gesamt- für die
® eigentliche f „ı eigentliche ; Fr .. 1 eigentliche
Sa Stants- | Kaufkraft St05 a ee | kaufkraft staaten ne
Ausgaben verwaltung Ausga den verwaltung kaufkralt ausgaben verwaltung
1.4 2,5 3.465 582 1906568 1546 694 44,7 81,1
1,4 5,7 ; 9 450 121 2383425 1728 521 18,3 725
4,2 65 | %923 12 1,8 3.885 638 2549725 | 1788 110 46,0 70,1
1,8 5,2 50 967 0,7 2,1 7 025 451 2429549 | 1220387 17,4 50,2
9504 2,4 4,6 394 324 205 106 | 106 574 27,0 ] 51,9
9791 Kl 3,7 864 499 263 719 128 984 14,9 48,9
28 358 1,8 3,0 1562 398 955 282 | 521 181 33,3 &amp;gt;| 7546
93.998 4.0 8.9 2.363 775 1062 570 584 152 24,7 55.0
Kolonialheer und Besatzung)
der Luftflotte der Wehrmacht insgesamt
ee Fr ) | Nachkriegs- in vE- n ) Nachkriegs- i
Vorkriegsetat Nachkriegsetat NE a lor Vorkriegsetat | MNachkriegsetat | ENT rerba
SL —
36 000 „322 600 299 625 92,88
36 286 907 759 857 627 94,48
1.990 46 620 87 577 187,85
11410 256 063 304 287 418,83
        <pb n="175" />
        178

Übersicht 5.
Personalausgaben und Personalbestand.
Personalausgaben Personalausgaben
Zn 7 gaben ———__ Personalbestand je Kopf Mark
Vorkriegsetat | Nachkriegsetat Vorkriegskaufkraft
L a n d en ea may = EEE EEE as Ta =
; Original- | Vorkriegskaufkraft &amp;gt;
zn N % | zitlern |  T N Som T A ] Vor- Nach- Vor- Nach-.T}
 * 1. * * . . ne
Landes- | yo im 1.000 | Tandos- in1000Mark kriegs- | kriegs- | kriegs- | kriegs
» währung | kaufkraft || währung ! währung etat etat | etat etat
Heer.
Großbritannien!) .... 19560 | 399611 31449 | 18499 377935 | 186 600 | 160600 | 2141,54 | 2353,27
(18 727) | (382 593) || (26 886) (15815) | (823.101) (134.280) (107 712) | (2 849,22) | (2.999,68)
Frankreich!) .......- | 605725 | 4onfr7 || 2179791 | 484398 | 392362 | 839241 | 762098 584,62 | 514,84
(506 717) | (410 441) I (1 529 656)| (339923) | (275 337) | (778 000) | (606 370) | (527,56) ' (454,07)
Belgien!) .-.......-- | 31 694 25 672 | 255 544 | 48 216 | 39 055 46 620 | 85 587 550,66 456,32
|| (251563) (47465) ‘ (38 447)
WHallen er 135194 ' 109507 6544341 130887 106018 | 227 106 | 248.000 482,18 427,49
Marine.
Großbritannien. ..... { 17653 | 360 651 | 39280] 23106 | 472055 | 136000 | 103025 | 2651,85 ! 4581,95
Frankreich +... 132 216 | 107 095 396.930 | 88 207 | 71 448 68 518 59243 | 1563,02 1206,02
Belgien‘... -.-.- 477 ; . 5 620 ur 95 ; .
Kalien........4++-- 50 539 | 40 937 / 323841 | 64768 | 52462 | 28957 | 44877 | 1413,72 1169,02
Militärische Luftfahrt.
Großbritannien. ..... ı % | 735 | 628 3899 | 79657 36 000 | 2212,69
Frankreich .-....+-+ a3zı 1! 022 | 61 sa7| 19.6475 11.077 36 286 305,27
Belgien ..........++ 2836| n A33 | 1.990 217,59
Walien..0.....0- 44a 16 n8 4275 11.410 | 1251,10
Landesverteidigung insgesamt”).
Großbritannien!) .... | 37273 | 761487 y7nRel 45501 | 929994 | 392600 “ 425 1 2360,47 | 3103,86
ı
(36 440) | (744 460) 7 5c+ (675 160) | (man ner “37) | '2 754,44) | (3 546,93)
Frankreich!) .......- 745 600 | 603936 &amp;gt;38 258 * 0 474887 | © &amp;amp; + #627 665,30 | 553,72
(646 592) | (523 740) I (1.988 1231| Kalk wos) | (357862) | * +518). *“899)| (618,70) (509,85)
Belgien?) ...:. 74... 1 785090 1 44625 | 290 105 az, 44337 | 46620 | 7577 | 957,16 506,26
| (286 124) | (53986) | (43729)
1
Halle. 1 nn 185 733 | 150 444 | 1106555 221 311 179 262 | 256063 | 304 287 587,53 | 589,12
1) Die eingeklammerten. Zahlen bedeuten bei Großbritannien und Frankreich Ausgaben für das Heer ohne Kolonialtruppen und die
Rheinlandbesatzung und bei Belgien ohne die Rheinlandbesatzung.
2) Einschließlich der nicht aufteilbaren Ausgaben.
        <pb n="176" />
        179,
Te.

Übersicht 6.
Sachausgaben und Personalbestand:
Sachausgaben _Sachausgaben
&amp;gt;. En Personalbestand ie Kopf in Mark
Vorkriegsetat Nachkriegsetat Vorkriegskaufkraft
Land = zz Am a
: Original- | r x
As ON ht | m Pa Vor- | Nach- Vor- Nach-Landes-
 ck U in 1000 | in 1000 | ; kriegs-  kriegs- | kriegs- | Kkriegsn
 Vorkriegs- n “| in 1000 egs- | AtIeg: gs: gs
- währung | kaufkratt N Takuar | oe / Mark | | _etat_ | _etat etat etat
Koer.
Großbritannien!) .... | 11001 | 224750 28 319 16658 |» 340323 ] 186600 |. 160600 | 1204,— | 2119,—
(9 599) | (196 108) ||». (19 804) (11.649) | (237 989) (134 280) | (107 712) |. (1 460,—) | _(2 209,—)
Frankreich!) ........ | 958108 | 776 067 | 2275558 505679 | 409600 |. 839241 | 762 098 925,— . 537,—
(853 402) | (691 256) (1 523014) | (338 448) | (274 143) |. (778 000) | (606 370) |. (888,—) ..(452,—)
Belgien!) ..........« 62351). 50504 |. 454774 85 806 69 503 46620 |. 85587 |m:1 083,— 812,—
| (51 656) |. (66350) || (53 743)
Italien .......2:... lu 248696 Ik: 201 443 | 904916 [180983 \; 146 596 |. 227 106 |. 248 000 887,— 591.—
Marine.
Großbritannien. ..... | 26967 | 550936 | 23 265 13685 279585 |. 136000 | 103025 | 4051,— 1,2 714,—
Frankreich .......-- 404846 | 327925 || 1011225 | 224716 |. 182020 68518 59243 | 4786— 3072,—
. |
Belgien. »-...+.&amp;gt;.44- ; . | 3.094 473 . WR -
!
Ttalilen rare 171 190 1386044 643 433 128 687 104 236 28 957 | wer | 4 789,—. .2323,—
Militärische Luftfahrt.
Großbritannien. ..... | 166 1 3391001420 4170 672 36.000 || 4 741,—
Frankreich‘... 2.5 40760 |. 33015 ı N = 92.907 74286 ı 2 836,—
I
. f
Belgien ....0.00.004 1245 ; . 1008 || 157 200 2.089,—
allen 2er One :5.938 11410 4 903,—
Landesverteidigung insgesamt”).
Großbritannien)... 38 135 | 779.098 SE RA 2639,—
] (36 733) ( (70 BT / ape9,—)
Frankreich!) ........ | 1403714 1137008 4553 #90 uni 728 \—
» 1299008) | (1 052 196) Sn A 070 19 —)
Belgien)... 64 696 52 404 422.312 “2% 74.781 90 —
1 U 4 ® W267) 50 022)
Italien ............. | 419886 |. 340107 11893646 378 729 | 306 771 | 2*4063 1 26700 008,—
1) Die eingeklammerten Zahlen bedeuten bei Großbritannien und Frankreich Ausgaben für das Heer ohne Kolonialtrappen und die
Rheinlandbesatzung, bei Belgien ohne die Rheinlandbesatzung,
2) Einschließlich der nicht aufteilbaren Ausgaben.
        <pb n="177" />
        180

Übersicht 7.
Soldausgaben für Armee, Marine und Luftflotte.
(Durchschnittssoldausgaben.)
On ; Der Soldsumme Durehsehnittssold
ıd ;
nn SOSE U entsprechende pro Kopf in Mark
Vorkriegsetat Nachkriegsetat Kopfstärke Vorkriegskaufkraft
Land in 1000 On | Vorkriegskaufkraft Vor- Nach- Vor- Nachn
 j in 1000 , in1000 | jm41000 kKriegs- | kriegs- ‘ Kkriegs- kriegs-Jade,
 | Mark | Tandıe | Zander "MM, "oiat | Zelat \ tat out
Heer.
Großbritannien ..... 9188 | 187711 | 15844 | 9320 190408 | 185520 149488 | 1011,81 | I 273,73
Frankreich ......... | 250 696 | 202064 | 511130 | 113584 92003 | 778000 | 606370 261,01 | 151,73
Belgien + ne 20716 280 | 211.203 39 850 32 278 46 620 | 85 587 533,68 | 377,13
Hallen ee / 62327 50 485 | 467 227 93 445 75690 | 227106 | 248 000 222,30 | _ 305,20
Marine.
Großbritannien. ..... 7747 | 158271 | 14 911 8771 179 192 136 000 103.025 | I 16*,76 | 1739,30
Frankreich --.....- ‘me | 60651 906 6°4 45932 | 237205 68518 | ‘ Sn 628,01
} 1
Belgien rer | . : | .
Hallen ze 27047 | 21908 '| 218698 ' 43740 35 429 28 957 44 277 756,57 | 789,46
Militärische Luftfahrt.
Großbritannien. .... 3.654 2149 43 904 36.000 ' 1219,55
Frankreich ......... 5 7x0 R6 295,95
Belzien 2
Haben 1 127,87
Übersicht 8.
Fiktiver internationaler Vergleich der Heeresausgaben 1925,
ausgehend von den durchschnittlichen Besoldungsausgaben.
Groß- 7 5 5 A
; Hektanmlen | Frankreich | Belgien, | Italien
1. Kopfistärke des gesamten Heeres einschließlich
Kolonial- und Besatzungstruppen. .............. 160600 | 762 098 85 587 248 000
2. Durchschnittssold pro Kopf (vgl. Übersicht 7)
in Mark. Vorkriegskaufkraft ...:................ 1278,73 | 151,73 377,13 305,20
3. Soldausgaben unter Zugrundelegung des Durchschnittssoldes
 in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft 204 561 115 633 | 32 278 75 690
4. Soldausgaben unter Zugrundelegung
a) der britischen Soldhöhe in 1 000 Mark Vorkriegs-A
 204561 | 970 707 109 015 315 885
b) der französischen Soldhöhe in 1000 Mark Vor- .
kriegskaufkraft........... En 24 368 115 633 12 986 37 629
5. Gesamtpersonalausgaben in 1 000 Mark Vorkriegskaufkraft

a) tatsächlich...:.............404.000000 0040 377 935 ] 392 362 39 055 106 018
b) unter Zugrundelegung des britischen Soldes... ! 377 935 1.247 436 | 115 792 346 213
c) unter Zugrundelegung des französischen Soldes 197 742 392 362 19 763 67 957
5. Gesamtheeresausgaben in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft

a) tatsächlich ur 724 100 801 969 108 581 252 686
b) unter Zugrundelegung des britischen Soldes... 724 100 1.657 043 / 185 318 492 881
e) unter Zugrundelegung des französischen Soldes | 543 907 801 969 89 289 214 625
        <pb n="178" />
        Übersicht 9.
Fiktiver internationaler Vergleich der Ausgaben für die Landesverteidigung insgesamt (1925)
(einschließlich Kolonialheer und Rheinlandbesatzung),
ausgehend von den durchschnittlichen Besoldungsausgaben.
Ann Frankreich Belgien Italien
| britannien | | 8
1. Kopfstärke der gesamten Landesverteidigung
einschließlich Kolonial- und Besatzungstruppen . . 299 625 857627 87577 304 287
2, Soldausgaben unter Zugrundelegung des Durchschnittssoldes
 in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft. . 427657 | 163577 | 32278 | 123988
3. Soldausgaben unter Zugrundelegung
a) der britischen Soldhöhe in 1 000 Mark Vorkriegskaufkraft.
 ..... N, 427 657 | 1118001 * 109015 | 407 855
b) der französischen. Soldhöhe in 1 000 Mark Vor- |
kriegskaufkraft................000000004004 0 1 99723 163 577 12 986 69 189
Gesamtpersonalausgaben in 1000 Mark
Vorkriegskaufkrafß...............0..00000014 410 929 994 474 887 44337 179 262
a) tatsächlich......1,..0.00000 0.00 rare nr 929 994 | 1 429 311 | 121 074 463 129
b) unter Zugrundelegung des brıtischen Soldes.. . 602 060 474 887 25045 | 124 463
c) unter Zugrundelegung des französischen Soldes
5 Gesamtausgaben für die Landesverteidigung
 in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
a) tatsächlich........0..0.000000 0000 nn rennen 1 728 521 1 169 420 119 193 486 104
b) unter Zugrundelegung des britischen Soldes. .. | 1 728 521 | 2 123 844 195 930 | 769 971
c) unter Zugrundelegung des französischen Soldes 1.400 587 1.169 420 99 901 431 305
Fiktiver internationaler Vergleich der Heeresausgaben 1925, Übersicht WW
ausgehend von der durchschnittlichen Höhe der Personalausgaben.
| SE en! Frankreich | Belgien ‚Italien
il. Kopfstärke des gesamten Heeres einschließlich
Kolonial- und Besatzungstruppen ............+++ 160 600 762 098 85 587 248 000
2. Personalausgaben pro opt (vgl. Übersicht
S. 178) in Mark Vorkriegskaufkraft.............. | 2.353,27 514,84 | 456,32 | 427,49
&amp;gt; Personalausgaben in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft

a) tatsächlich..........0&amp;gt;.700.02.0.naksreheerO 377 935 392 362 39055 106 018
5) unter Zugrundelegung der britischen Personal- ,
Ausgaben 2e..i0.0-0+ruhe haha kr rrnnnuAnCHEhG 377935 1 1793422 | 201409 583 611
) unter Zugrundelegung der französischen Personalausgaben..............40010000010
 01 0n EHE 82 683 392 362 44 064 127 680
. Gesamtausgaben
a Atatsächlich...r. 0. rer ren wer Hate Kern 724 100 301969 108581 | 252 686
unter Zugrundelegung der britischen Personal-AUSKAbEN
 22er rer rer nk rer nennen ke An] 724100 ! 2203029 270 935 730 279
\ unter Zugrundelegung der iranzösischen Perso- |
nalausgaben....0....rhtrrtkear ns rer an A206 } 801 99 113 590 274 348
Übersicht 11.
Fiktiver internationaler Vergleich der Ausgaben für die Landesverteidigung insgesamt (1925)
(einschl. Kolonialheer und Rheinlandbesatzung),
ausgehend von der durchschnittlichen Höhe der Personalausgaben.
} nr roß- en | Frankreich | Belgien | Italien
1. Kopfstärke der gesamten Landesverteidigung
einschließlich Kolonial- und Bein we 299 625 857 627 87577 | 304 287
2, Personalausgaben pro Kopf (vgl. Übersicht
S. 178) in Mark Vorkriegskaufkraft.............. 3.103,86 ı 553,72 506,26 |} 589,12
3. Personalausgaben in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft

A N pa | 929 994 474887 | 44.337 179 262
b) unter Zugrundelegung der britischen Personal- '
AUSPAbeN 24er rt eenenann rennen na 929 994 2661954 | 271 827 944 464
c) unter Zugrundelegung der französischen Perso- ı |
Nalausgaben. ‚&amp;gt; .....4..0000rrt He ann ra er ren 165 908 474887 48 493 168 490
Gosamtausgaben in 1000 Mark Vorkriegskaufalt

a) tatsächlich ......+.. 00002 rrk Rn 1728 521 1.169 420 119 193 486 104
b) unter Zugrundelegung der britischen Personalgusgaben
 sus L ers ernster nr Bene 1 728 521 | 3.356 487 346 683 1.251 306
e) unter Z er französischen Ferso-AN
 an ndelee m SE AA 964 435 1169420 | 123349 * 475332

181
        <pb n="179" />
        189

Übersicht 12.
Fiktiver internationaler Verzleich der Ausgaben für das Heer 1925 (einschließlich Kolonialheer und Rheinlandbesatzung)
 unter Zugrundelegung des jeweiligen Durchschnittslohnes des ungelernten
Arbeiters.
Großbritannien Frankreich ! Italien
1. Kopfstärke des gesamten Heeres einschließlich
 Kolonial- und Besatzungstruppen 160 600 762 098 248 000
Durchschnittssold pro Kopf (vgl. Übersicht
 7) in Mark Vorkriegskaufkraft .. 1.273,73 151,73 305,20
Durchschnittslohn des ungelernten Arbeiters
 in Mark Vorkriegskaufkraft ... 1.302,62 950,40 867.79
2. Soldausgaben unter Zugrundelegung des
Arbeitslohnes eines ungelernten Arbeiters in
1000 Mark Vorkriegskaufkraft......... 209201 724 298 215 212
3. Gesamtpersonalausgaben in
1000 Mark Vorkriegskaufkraft
a) tatsächlich 377 935 392 362 106 018
b) unter Zugrundelegung des jeweiligen
Durehschnittslohnes des ungelernten Arbeiters
 1... u. 382.575 1.001 027 245 540
1 Gesamtheeresausgaben in 1000 Mark
Vorkriegskaufkraft
a) tatsächlich +... 724 100 801 969 252 686
b) unter Zugrundelegung des jeweiligen
Durchschnittslohnes des ungelernten Arheiters..........
 728 740 1 410 634 | 392 208
Übersicht 13.
Fiktiver internationaler Vergleich der Ausgaben für die Landesverteidigung insgesamt (1925)
(einschließlich Kolonialheer und Rheinlandbesatzung) unter Zugrundelegung des jeweiligen Durchschnittislohnes
 des ungelernten Arbeiters.
Großbritannien | Frankreich Italien
1. Kopfstärke der SON Landesverteidigung
 einschließlich Kolonial- und Besatzungstruppen
 +... ET 299 625 857 627 304 287
Durchschnittssold pro Kopf in Mark Vorkriegskaufkraft
 -........0....0..70 0 1427.30 190,73 407,47
Durchschnittslohn des ungelernten Arbeiters
 in Mark Vorkriegskanfkraft
(vel. Übersicht S. 183)... ............ 1302.62 950,40 867,79
- Soldausgaben unter Zugrundelegung des
jeweiligen Durchschnittslohnes des ungelernten
 Arbeiters (in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft).
 ... 390 298 815 089 264 057
3, Gesamtpersonalausgaben in
1.000 Mark Vorkriegskaufkraft
a) tatsächlich .........000000Er EEE 929 994 474 887 179 262
b) unter Zugrundelegung des jeweiligen
Durchschnittslohnes des ungelernten Arbeiters.
 „22... u 892 635 1.126 399 319 331
„ Gesamtausgaben für die Landesverteidigung
 in 1000 Mark Vorkriegsskaufkraft
a) tatsächlich En 1 728 521 1 169 420 486 104
b) unter Zugrundelegung des ‘jeweiligen
Durchschnittslohnes des ungelernten Arbeiters..
 au = 1691 162 1.820 932 Ci
        <pb n="180" />
        183

Zu Übersicht 12 und 13.
Durchschnittslohn des ungelernten Arbeiters
in
Großbritannien Frankreich Italien
. £ Lire
Jährlicher Durchschnittslohn des Baugewerbe | Automobilindustrie
ungelernten Arbeiters folgen- (30. 9. 1925) .. 144,50 (Mai 1925) .... 6648
der Gewerbezweige (in Original- Maschinenbau Eisenbahnbauindustrie
ziffern): (30. 9. 1925) .. 104,45 (Mai 1925) ... 5871
Schiffbau Allg. Maschinenbau
(30.9.1925)... 99,90 (Mai 1925) ... 6000
Eisen- u. Stahlindustrie Elektrizitätsindustrie
(Okt. 1925) ... 100,65 (Mai 1925) ... 5379
Roheisenindustrie Papiererzeugungs-(1.
 7.1925) ... 88,45 industrie
Landbau (Mai 1925) ... 5160
(30. 9. 1925) .. 286,45 Packpapiererzeugungs-Eisenbahnbetrieb
 industrie
(28. 3. 1925) .. 134,35 (Mai 1925) -°.. 4341
Strohpapiererzeugungsindustrie

(Mai 1925) ... 4098
Jährlicher Durchschnittslohn des un- 108,40 £!) 5 280,00 fr.?) 5 356.71 Lire!)
gelernten Arbeiters, in Originalwährung

Jährlicher Durchschnittslohn des un- 63,76 £ 1 173,334r. 1 071,34 Lire
gelernten. Arbeiters, umgerechnet
in Vorkriegskaufkraft
Jährlicher Durchschnittslohn des un- 1 302,62 950.40 867.79
gelernten Arbeiters in Mark (Vorkriegskaufkraft)

Siebentes Kapitel.
Finanzverwaltung.
Staatsausgaben für Finanzverwaltung.
Großbritannien Frankreich Belgien N Italien
1912/13 | 1925,26 | 1914 | 195 | 1918 | 1025 | 1913/14 | 1925/26
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
Zoll- und Steuerverwalt- ı
tUNE ar rer nah 93549 | 142602 134 687 162 943 17.953 82 417 79144' * 80935
Schuldenverwaltung .. 559435 | 4323 233 737085 | 2725 638 117 704 270 449 361 480 757 179
Münzwesen .........« 3473 3718 10.146 4 496 14 6 1.381 | 468
Sonstiges .........++ 140 252 223 892 40 930 158 673 5692 4 165 37 123 34 08%
A BE ——————————.
Insgesamt.... 796.709 | 4693 445 922848 | 3051 750 141363 | 357037 479128 ' 872665
1. Vorbemerkung.
Die eigentliche Finanzverwaltung bildet die Zentralstelle für die Ausgabe- und Einnahmebewegungen
in der öffentlichen Wirtschaftsführung; im weiteren Sinne umfaßt sie auch die Vermögens- bzw. Schuldenverwaltung,
 deren Aufgabe sich auf die Verwaltung der Aktiva und Passiva des Staates erstreckt.
Die eigentliche Finanzverwaltung ist teils eine vorbereitende, teils eine ausführende Tätigkeit: vorbereitend
 insofern, als ihr die Aufstellung des Haushaltvoranschlages und die Vorbereitung der Finanzgesetzgebung
 obliegt. ausführend insofern. als sie die Finanzgesetze zur Vollziehung bringt.
1) Arithmetisches Mittel aus der Summe der einzelnen Gewerbezweige.
2) Angabe nach französischer Aufstellung (in: Bulletin de la Statistique Generale de la France, Janvier, 1926, 8. 171 ft.
        <pb n="181" />
        ‚o4
Hinsichtlich der ausführenden Funktionen der Finanzverwaltung im engeren Sinne sind zu unterscheiden:
1. Die Anweisungsbefugnis, d. h. das Recht gewisser Behörden, Staatskassen zur Erhebung bzw.
Leistung von Zahlungen auf Rechnung des Fiskus anzuweisen;
?. Die Rechnungsführungsbefugnis, die in der effektiven Leistung oder Erhebung von Zahlungen
 (Kassengeschäft) und in der Verbuchung der Zahlungen nach Budgetkapitel oder Einnahmekategorie
 (Rechnungsgeschäft) besteht. Kassengeschäfte und Rechnungsgeschäfte werden teils in
einer Behörde zusammengefaßt, teils liegen sie verschiedenen Behörden ob. Man kann drei Kassensysteme
 unterscheiden:
a) die einheitliche Staatskasse, deren Bücher alle Einnahmen und Ausgaben sämtlicher Verwaltungszweige
 innerhalb eines bestimmten Gebietes aufnehmen,
b) die Verwaltungszweigkassen, deren Bücher die Einnahmen und Ausgaben nur eines bestimmten
Verwaltungszweiges enthalten,
c) die behördlichen Kassen, deren Bücher die Einnahmen und Ausgaben derjenigen Verwaltungszweige
 führen, die im Wirkungskreise der betreffenden Behörde liegen.
3. Die Kontrollbefugnis, die sich auf die Prüfung der ordnungsmäßigen Durchführung des Haushaltplanes
 erstreckt. Man hat hier zu unterscheiden:
a) Die Rechnungskontrolle, welche die ausführenden Beamten daraufhin prüft, ob die Bücher mit
den Belegen in Rechnung und Inhalt übereinstimmen, ob der Kassenetat eingehalten worden ist;
b) die Verwaltungskontrolle, welche die anweisenden Behörden auf die Übereinstimmung der
Anweisungen mit den Finanzgesetzen sowie der finanzwirtschaftlichen Zweckmäßigkeit ihrer
Anordnungen prüft;
5) die Staatskontrolle, die sich gegen den Finanzminister richtet und die Übereinstimmung
zwischen Voranschlag und Ausführung prüft.
Diese allgemeinen Grundzüge sind in dem Aufbau der Finanzverwaltungen aller bearbeiteten Staaten
erkennbar; der verschiedenen verwaltungs- und staatsrechtlichen Entwicklung entsprechend bestehen in
den einzelnen Staaten jedoch große Abweichungen hinsichtlich der Verteilung der angeführten Funktionen,
insofern als bald mehrere Funktionen in einer Behörde zusammengefaßt werden, bald eine Funktion unter
mehrere Behörden aufgeteilt wird. Z
Die im vorigen wiedergegebene allgemeine Begriffsbestimmung bedarf mit Rücksicht auf die ir der vorliegenden
 Bearbeitung unter »Finanzverwaltung« behandelten Aufgaben gewisser Einschränkungen,
Die »vorbereitenden« Funktionen der Finanzverwaltung ‚wurden im zweiten Kapitel der »Grundlegung«
(vgl. oben S, 14ff.) berücksichtigt, so daß im folgenden nur die »ausführende« F inanzverwaltung, jedoch
wiederum mit einer Einschränkung, zu behandeln ist. Von der Betrachtung ausgeschlossen werden an
dieser Stelle nämlich alle Ausgabeämter der Spezialressorts und alle Ämter für den Einnahmedienst
solcher Ertragsquellen, welche einem Spezialressort unterstellt sind (z. B. Ämter für die Erhebung von
Einnahmen spezieller Entgeltlichkeit, wie es beispielsweise bei den Gebühren der Fall ist), es sei denn.
daß es sich um eine einheitliche Staatskasse in obigem Sinne handelt.
Demnach sind in dieser Bearbeitung unter den Ausgaben der Finanzverwaltung aufgeführt:
1. Die Ausgaben für die Zentralbehörde der Finanzverwaltung (Finanzministerium), für die Behörden,
die ausschließlich Kontrollfunktionen ausüben (Rechnungshof usw.), für die Rechnungsbehörden,
soweit sie das Prinzip der fiskalischen Kasseneinheit verkörpern;
2. Die Ausgaben für die Steuerverwaltungen, ohne Rücksicht darauf, ob sie nebenbei auch Einnahmen
 aus Ertragsquellen erheben, die Spezialressorts unterstehen, sowie für die Steuermonopole,
d. N für diejenigen Staatsmonopole. die aus steuerpolitischen Gesichtspunkten errichtet worden
sind;
; Die Ausgaben für die Vermögensverwaltung, es sei denn, daß eine fachliche Eingliederung, wie z. B.
bei den Gebäuden der inneren Verwaltung, möglich war, die Ausgaben für die Schuldenverwaltung
und für den gesamten Zinsen- und Amortisationsdienst sowie die Ausgaben für das Münzwesen:
Unter den Überweisungen erscheinen schließlich die Ertragsbeteiligungen, unter welchen regelmäßig
 wiederkehrende Leistungen des Staates an untergeordnete öffentliche Gemeinwesen zu verstehen
 sind, die auf Grund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch Verteilung des Ertrages
bestimmter Steuern zwischen Staat und Unterverband zu bewirken sind, ferner die Dotationen,
d. h. Überweisungen des Staates an Unterverbände aus allgemeinen Mitteln ohne Zweckbestimmung;
die Subventionen in finanzwissenschaftlichem Sinne, d.h. Überweisungen aus allgemeinen Mitteln mit
Zweckbestimmung sind nach Ausgabezwecken eingeordnet.

12,
        <pb n="182" />
        185
„

Il. Die eigentliche Finanzverwaltung.
a. Großbritannien.
1. Das finanzielle Verhältnis Großbritanniens zu Nord- und Südirland.
Bei einem Vergleiche der Ausgaben Großbritanniens für die Finanzverwaltung in den Rechnungsjahren
 1912/13 und 1925/26 ist zu beachten, daß sich die Vorkriegsvoranschläge auf das vereinigte Königreich
 Großbritannien und Irland beziehen, während die Nachkriegsvoranschläge nur die Ausgaben für
England, Wales und Schottland und einen Teil der Ausgaben der nordirischen Finanzverwaltung enthalten.
Bestand vor dem Kriege eine in London zentralisierte Finanzverwaltung für Großbritannien und Irland,
so hat jetzt der durch den Ireland Government Act 1920 und den Irish Free State Act 1922 geschaffene
südirische Freistaat eine völlig selbständige Finanzverwaltung, und auch Nordirland besitzt ein eigenes
Treasury, jedoch im Gegensatz zu Südirland ohne unbeschränkte Finanzhoheit.
Der größte Teil der Steuern Nordirlands wird von Reichsbehörden veranlagt und erhoben. Nur ein
Teil der Steuererträge wird an das nordirische Schatzamt überwiesen; seine Höhe bestimmt das
Joint Exchequer Board, eine aus je einem Vertreter des Imperial Treasury und des Northern Irish Treasury
und einem vom Könige ernannten Chairman zusammengesetzte Spezialbehörde. Der an das Reich fließende
Teil des Aufkommens der von den Reichsbehörden in Nordirland erhobenen Steuern repräsentiert
1. einen Beitrag Nordirlands zu den allgemeinen Reichsausgaben und
9. den Ersatz der Nettoausgaben für die dem Reichsparlament in Nordirland vorbehaltenen Aufyaben
 (Reserved Services); diese fallen dem Reichsschatzamt zur Last und sind daher auch in den
britischen Voranschlägen enthalten. ‚Als Reserved Services sind der Postdienst, die Postsparkassen,
die Landkommissionen, die Kontraktregistrierung zu nennen. Die Kosten der Reserved Services
sowie der Beitrag Nordirlands zu den Reichsausgaben machen rd. 40 vH, die Kosten der nordirischen
Verwaltung einschließlich Unterricht und Gesundheitswesen, Arbeitslosenversicherung, Polizei, öffentliche
Arbeiten, Finanzverwaltung und Förderung von Landwirtschaft, Handel und Industrie rd. 60 vH der
Gesamtausgaben Nordirlands aus. Eigene Steuerhoheit hat das nordirische Parlament nur hinsichtlich
derjenigen Steuern, die nicht als Zölle, Verbrauchsteuern auf Gewerbeartikel und als Steuern auf Einkommen
 und Vermögen anzusehen sind. Es liegt nicht in der Kompetenz des nordirischen Parlaments,
 eine eigene Einkommensteuer zu beschließen, wohl aber kann es für die Reichseinkommensteuerpflichtigen,
 die in Nordirland ihren Wohnsitz haben, Steuerermäßigungen bewilligen. Die durch
solche Steuerermäßigungen entstehenden Steuerausfälle gehen zu Lasten Nordirlands.
Der Teil des Aufkommens der von den Reichsbehörden in Nordirland erhobenen Steuern, der an das
nordirische Schatzamt überwiesen wird, betrug im Rechnungsjahr 1925/26 3.822 000 £. Die finanziellen
Beziehungen Großbritanniens zu Südirland bestehen ausschließlich in der Beteiligung Südirlands an
der Verzinsung und Tilgung der für gemeinsame Zwecke aufgenommenen Schulden. Diese Beteiligung
ist durch den Ireland Confirmation of Agreement Act von 1925 in der Weise geregelt, daß Südirland
eine nach 60 Jahren fortfallende Jahreszahlung von 250 000 £ und eine einmalige Zahlung von 150 000 £
an das britische Treasury zu leisten hat.
2. Zentralbehörden.
Die Zentralbehörde der Finanzverwaltung in Großbritannien ist das Treasury. Dieses Schatzamt ist
im wesentlichen für folgende vier Aufgabengebiete zuständig:
1. Für die Kontrolle über alle Staatseinnahmen,
92, für die Budgetvorbereitung,
3. für die Budgetkontrolle und die administrative Rechnungskontrolle,
4. für die Aufsicht über die der Bank von England obliegende Schuldenverwaltung.
An der Spitze des Schatzamtes steht das Treasury Board, das sich ursprünglich aus fünf hinsichtlich
ihrer Amtsbefugnisse gleichstehenden Lords zusammensetzte. Im Laufe der Zeit haben sich jedoch die
Ämter zweier Lords zu überragender Bedeutung herausgebildet, nämlich das Amt des First Lord, das
sich zur Stellung des Premierministers entwickelte, und das Amt des zweiten Lords, des Chancellor of
Exchequer, in dessen Hände allmählich die tatsächliche oberste Leitung des Schatzamtes überging. Der
First Lord hat mit den laufenden Verwaltungsgeschäften des Schatzamtes, abgesehen von seinem Recht
der Besetzung von dessen höheren Ämtern und der Möglichkeit des Eingriffs im Falle eines Konflikts
zwischen dem Schatzamte und einem Ministerium über Kreditansprüche des letzteren, nichts mehr zu
tun. Der Chancellor of Exchequer hat als dem Parlament verantwortlicher Minister die Oberleitung des
Schatzamtes; er hat die Budgetgebarung der Regierung vor dem Parlament zu vertreten. Die drei
        <pb n="183" />
        186

übrigen Lords (Lords Commissioners), zu denen in jüngster Zeit zwei unbesoldete hinzugekommen sind,
treten an Bedeutung gegenüber den zwei erstgenannten wesentlich zurück. Ihre Hauptaufgabe besteht
in der Vertretung des Schatzamtes in den Committees des Unterhauses. Der Financial Secretary hat mit
den einzelnen Departementchefs über deren Einzelvoranschläge zu verhandeln und das Budget zusammenzustellen.
 Der im Etat neben dem Financial Seeretary aufgeführte Parliamentary Secretary steht dem
Präsidenten des Unterhauses zur Seite und hat im Falle der Abwesenheit des zuständigen Ressortministers
die Regierungsvorlage zu vertreten und dafür zu sorgen, daß bei der Beratung von wichtigen Regierungsvorlagen
 das Haus beschlußfähig ist. Der Financial Secretary und der Parliamentary Secretary wechseln
mit dem Kabinett. Durch die Hand des Permanent Secretary geht der Schriftwechsel des Schatzamtes
mit den anderen Zentralbehörden.
Dem Treasury unterstellt sind folgende Behörden:
1. Das Amt für die Rechnungskontrolle (Zxchequer and Audit Department),
2. das Amt des Generalzahlmeisters (Paymaster General’s Office),
3. das Münzamt (Mint),
4. die Steuerverwaltung (Revenue Department),
5. die Staatsschuldenkommission (National Debt Office).
Das Exchequer and Audit Department ist der Beamtenstab des Comptroller and Auditor General. Der
Comptroller and Auditor General, ein von der Krone auf Lebenszeit ernannter unabhängiger Staatsbeamter,
hat sowohl die Anweisungen als auch die Verwaltungsrechnungen zu prüfen, Alle Geldforderungen der
Verwaltungsbehörden werden an das Paymaster General’s Office gerichtet. Dieses Amt beantragt laufend
beim Treasury die Anweisung der geforderten Geldsummen,
Das Anweisungsverfahren umfaßt in Großbritannien drei Stadien; zunächst erläßt der König jährlich
an das Schatzamt eine auf das ganze Finanzjahr lautende Generalanweisung, die sich jedoch nur auf den
Supply Service bezieht. Das Treasury richtet dann gemäß den laufenden Anträgen des Generalzahlmeisters
 Zahlungsaufforderungen an den Comptroller and. Auditor General, welcher die Übereinstimmung
der Geldforderungen mit den bewilligten Krediten zu prüfen hat. Der Comptroller weist schließlich die
Bank von England zur Zahlung an (vgl. unten), welche die angewiesenen Beträge von dem Staatszentralkonto
 auf das Konto des Generalzahlmeisters überträgt. Letzterer verteilt die Gelder nach den
Bedürfnissen der einzelnen Verwaltungszweige,
In jeder mit Geldgebarung oder -verwaltung betrauten Behörde ist ein Beamter vom Schatzamte
zur Rechnungsführung bestimmt. Alle Rechnungsbeamten haben bis zum 31. Dezember jedes
Jahres die Rechnungen ihrer Behörde unmittelbar dem Comptroller zu übersenden. Dieser prüft mit
seinem Beamtenstabe, ob die Rechnungen mit den Belegen übereinstimmen, und ob das Geld zu
den vom Parlamente bestimmten Zwecken ausgegeben wurde. Das Ergebnis seiner Prüfung faßt der
Comptroller in einem Bericht, den sogenannten Appropriation Accounts, zusammen, die er bis zum
31. Januar des auf die abgeschlossene Finanzperiode folgenden Jahres dem Schatzamte einzureichen
hat. Das Schatzamt hat den Bericht mit Bemerkungen dem Unterhause bzw. dessen Committee of Public
Accounts vorzulegen.
Die Bank von England empfängt als zentrale Staatskasse die Überschüsse aller unteren Verwaltungszweig-
 oder behördlichen Kassen. Ihr liegen sowohl die Kassengeschäfte als auch die Rechnungsgeschäfte
ob. Das Staatszentralkonto der Bank von England (Account of His Majesty’s Exchequer) teilt sich
in Unterkonten, und zwar auf der Kreditseite nach der Natur der Staatseinnahmen in die Unterkonten
der Post, Zollverwaltung, des Revenue Department, der Wald- und Forstkommissionen usw., auf der
Debetseite in die Unterkonten der Staatsschuldenverwaltung, der Münze, des Generalzahlmeisters u.a.m.
Die Unterkonten der Debetseite sind nach zwei Hauptgesichtspunkten gegliedert: nach den permanenten
Staatsausgaben (Consolidated Fund Services) und den alljährlich bewilligten Staatsausgaben (Supply
Services). Da der Bank von England neben dem Kassengeschäft auch gleichzeitig das Rechnungsgeschäft
obliegt, werden von ihr Zinsen auf die Staatsguthaben nicht vergütet.
Die Bank von England ist ferner mit der Verwaltung der britischen Staatsschuld betraut. Der Bank
werden die Verwaltungsunkosten in Höhe bestimmter Promillesätze auf die bei ihr eingetragenen Renten
und Kriegsanleihen bzw. auf den Betrag der ausstehenden Treasury-Bills und Exchequer-Bonds vom
Staate vergütet, Ihre Obliegenheiten bestehen in der Führung der Schuldbücher, in der eventuellen
Ausstellung von auf den Inhaber oder auf den Namen lautenden, mit Zinsabschnitten versehenen Zertiükaten,
 die als Obligationen an Stelle der Buchforderungen übertragen werden können, in der Besorgung
des Zinsendienstes sowie in der Begebung und Einlösung der Schatzscheine und der Schatzwechsel.
Hinsichtlich der Staatsschuldenverwaltung unterliegt die Bank von England der Kontrolle des Schatzamtes.
        <pb n="184" />
        187
94

Die Hauptfunktionen des dem Treasury unterstellten National Debt Office sind folgende:
1. die Ausgabe von zeitlich begrenzten Renten (Terminable Annuities),
9, die buchmäßige Übernahme der Zahlungen des Schatzamtes an die verschiedenen Tilgungsfonds
und ihre Verwendung zur Verminderung der Staatsschuld,
3. die Übernahme derjenigen Schuldentitel, auf die zehn Jahre lang vom Gläubiger keine Zinsen
erhoben sind, sowie der dazugehörigen Zinsen.
Der Vergleich der Ausgaben für die Zentralbehörden in dem behandelten Vor- und Nachkriegsjahre
läßt eine Steigerung sowohl der Personal- wie der Sachausgaben erkennen, die um so höher zu bewerten
ist, als die Ausgaben für die irische Finanzverwaltung, abgesehen von der für Nordirland geltenden
Einschränkung, wie oben dargelegt, im Etat 1925/26 nicht enthalten sind. Diese Ausgabesteigerung ist
für das Treasury auf die durch den Krieg und seine Nachwirkungen verursachte Aufgabenerweiterung
zurückzuführen, für das Amt des Generalzahlmeisters und das Amt für die Rechnungskontrolle auf das
Anschwellen der staatlichen Einnahmen und Ausgaben infolge des erhöhten Finanzbedarfs und des Sinkens
der Kaufkraft. Es ist auffallend, daß die Personalausgaben hinter der Personalvermehrung stark zurückbleiben.
 Dies erklärt sich einmal daraus, daß die Pensionen und die Gehälter der höheren Beamten überhaupt
nicht oder nur in geringem Ausmaße erhöht worden sind, und daß die neben den Gehältern gezahlten
Teuerungszulagen (Bonus) der Geldentwertung nicht voll entsprechen. Sodann ist darauf hinzuweisen,
daß vor allem die Zahl der unteren Beamten und des zeitweilig beschäftigten Personals sich erhöht hat,
so daß das Ausmaß der Personalerhöhung kein Maßstab für das Anwachsen der Personalausgaben sein kann.
Die Personalausgaben für das Treasury enthalten im Jahre 1912/13 einen Betrag von 10000 £ für
Spezialuntersuchungskommissionen, für den sich im Etat 1925/26 kein entsprechender Posten findet.
Die besonders auffallende Steigerung der Sachausgaben für die Schuldenverwaltung erklärt sich aus
der teilweisen Erhöhung der der Bank von England erstatteten Verwaltungskosten, dem starken Anwachsen
 der Kapitalbeträge der eingetragenen Renten und Anleihen und der ausstehenden Schatzwechsel
usw., sowie daraus, daß den Banken seit 1924/25 auch einmalige Emissions-, Rückkaufs- und Konversionsunkosten
 ersetzt werden.
1912/13 waren die Sätze, die der Berechnung der vom Staate für die Unkosten der laufenden Schuldenverwaltung
 an die Banken zu zahlenden Vergütungen zugrunde gelegt werden, folgende:
1. für die Bank von England
31/, vT auf die ersten 500 Millionen £ der bei ihr eingetragenen Renten und Kriegsanleihen,
1 vT auf den Rest dieser Renten und Kriegsanleihen,
1 vT auf die ausstehenden Exchequer-Bonds und
9 vT auf die ausstehenden Treasury-Büills ;
2, für die Bank von Irland
3 vT auf die bei ihr eingetragenen Renten und Kriegsanleihen;
1924/25 betrugen die Sätze dagegen:
1. für die Bank von England
31/, vT auf die ersten 1 500 Millionen £ der bei ihr eingetragenen Renten und Kriegsanleihen,
11/, vT auf den Rest dieser Renten und Kriegsanleihen,
11/2 vT auf die ausstehenden registrierten Exchequer-, National War-, Victory- und Treasury-Bonds:

1 vT auf die ausstehenden nicht registrierten Kachequer-, National War-, Vietory- und Treasury-Bonds;

9. für die Bank von Irland
3 vT auf die bei ihr eingetragenen Renten und Kriegsanleihen und auf die ausstehenden
registrierten und nicht registrierten Exchequer-, National War- und Treasury-Bonds.
Für die ausstehenden Zreasury-Bülls erhält die Bank von England seit einigen Jahren eine feste
Pauschalsumme in Höhe von 17500 £.
Über die oben genannten Sätze hinaus wurden den Banken von England und Irland im Etatjahr
1924/25 die Unkosten für die Emission der Treasury-Bonds und der 31/,prozentigen Conversion Loan,
für den Rückkauf von Exchequer-, National War- und Vietory-Bonds sowie für Konversionsoperationen,
ferner der Postverwaltung und den Sparkassen die Unkosten für die Emission von National Saving Certi-Acates
 in einer Gesamthöhe von 1892 075 £ ersetzt.
        <pb n="185" />
        Die Ausgaben der Zentralbehörden.
1912/13.
Sächliche [| Verwaltungs-Zahl
 der Per Geschäfts- ausgaben
Beamten Ya ausgaben ausgaben | insgesamt
in 1000 £
1..Schatzamt (Treasury)... 0.00 nenne ana 151 50
darunter Gehälter an:
Chancellor of the Exchequer‘ „..... ne
Lords Commissioners: 0. er WE 1
Financial SCcrell) nr ER | z
Parliamenlary Secrelary.. . ve ee
Permanent Secrelary . ser a *
Assistant Secret sr GE EU
2. Amt des Generalzahlmeisters............. 24
3. Amt für die Rechnungskontrolle......... 100
darunter Gehalt an:
Comptroller and Auditor General ............04 4
4. Schuldenverwaltung u... 67 189
Natıonal Debt Office ir ee nele e 22
Unkostenvergütung für die Staatsschuldenverwaltung
 der Bank von England und die Bank
von Irland ....... He ME He ee ran 167 167
Insgesamt... 4 3] 169 393
Die Ausgaben der Zentralbehörden.
1925/26
Zahl ” Personalausgaben | Sächliche Geschäfts- | Verwaltungsausgaben
a — ausgaben 5 8 insgesamt
N . Original- Maren Original- [ES Original- [era
ziffern | Kaufkraft ziffern | Kaufkraft zitfern | kaufkraft
amten = —
in 1000£
3}. Schatzamt (Treasury) ......, 345 179 105 184 108
darunter Gehälter an:
Chancellor of the Exchequer. . . 1 5 3 ;
Lords Commissioners ........\ 3 3 a 5 .
Financial Secretary ..........‘ 2 4 2 4 ;
Parliamentary Secretary......]) — ı 4 1 =
Permanent Secretary ......... g} , 2 3
Assistant Secretaries ......... 12 | 4 14
2. AmtdesGeneralzahlmeisters 257 BR 79 47
3. Amt für die Rechnungskonrolle
 een 364 3 213 126
darunter Gehalt an:
Comptroller and Auditor General E 4
4. Schuldenverwaltung ....... 946 1733 2982 1754
National Debt Office ........ = | 36 27
Unkostenvergütung für die
Staatsschuldenverwaltung
der Bank von England und
Bank von Irland ......... 2946 1733 | 2 946 ' 732
Herstellungskosten etc. der
Curreney Notes............ ; 365 214 | 365 | 914
Insgesamt.... [ET PT at
3. Die Steuerverwaltung.
Die britische Steuerverwaltung gliedert sich in zwei dem Treasury unterstellte Reichsämter: das Board
of the Commässioners of Customs and Exeise und das Board of the Commissioners of Inland Revenue. Die
erstere Behörde ist mit der Erhebung der Zölle, Verbrauchsteuern, Lizenzsteuern und der Kraftfahrzeugsteuer
 betraut, die letztere mit der Erhebung aller anderen Steuern, d. h. vor allem der Einkommensteuer.
Land-, Haus- und Bergwerksteuern, der Stempelsteuern und der Erbschaftsteuern.

188
        <pb n="186" />
        159
Die Beamten des Steueramtes für inländische Einkünfte werden teils vom Staate, teils von der Selbstverwaltung
 gestellt. Zur ersteren Gruppe gehören vor allem die Special Commissioners der Income Tax,
welche über Steuerreklamationen, Steuerbeireiungen und Rückerstattungen zu entscheiden haben. Sie
sind auch für die Einschätzung bestimmter Einkommenskategorien allein zuständig. Staatsbeamte sind
ferner die Inspectors, welche die Rechnungen der Einnehmer und die Steuerlisten zu prüfen haben und das
fiskalische Interesse gegenüber den von der Selbstverwaltung gestellten Steuerbeamten nicht nur hinsichtlich
 der Einkommensteuer, sondern auch hinsichtlich der anderen Inland Revenue Duties vertreten.
Die Steuerorgane der Selbstverwaltung sind die ehrenamtlich tätigen General Commissioners und Addı-HKonal
 Commissioners, die unter Berücksichtigung der Meinungsäußerungen der Inspektoren die Steuerschuld
 endgültig festsetzen. Ferner gehören hierher die von den Generalkommissaren ernannten, aber
vom Staate bezahlten lokalen Steuereinschätzer (Assessors), die ihre Einschätzungsvorschläge den Kommissaren
 unterbreiten und vielfach gleichzeitig als Steuereinnehmer ( Collectors) fungieren. Das Büropersonal
 wird gleichfalls von den Generalkommissaren ernannt, aber vom Staate bezahlt. Die Commissioners
 für. die Einkommensteuer werden von den durch die Magistrate gewählten Land Tax Commissioners
gewählt. Voraussetzung für die Wählbarkeit der Income Tax Commissioners ist ein jährliches Einkommen
 aus Grundbesitz in Höhe von mindestens 200 £ oder der Besitz von Geldvermögen in Höhe
von mindestens 5 000 £.
Die Einnahmen und Ausgaben der Steuerverwaltung.
Customs and Exeises,
1912/13 1925/26)
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
Ausgaben. in 1000 £
1. Gehälter ARE 1 789 4019 2.364
2. Pensionen, Entschädigungen ............++ 593 941 554
3. Laufende Sachausgaben ................4+ 146 205 120
4. Investitionen „0.0000 N Aare 31 40 24
Insgesamt .... 2 559 5 205 3.062
Einnahmen.
1. Customs auf:
ZuCKer 2 ..ne rn ra an 3 056 18 394 10 820
Deere nr A Ka el er 27 6 083 3578
Bramitwein »...+... 000 ner anne 4 167 7.938 4 669
Wen 2 3753 2208
Tabak ee 7 200 53592 on 31 525
Kakao und Kakaopräparate .........+.- 332 736 433
Ve 171 204 120
N O0 EHRT 6 161 5791 3 406
YA — 171 1.006
Bez ee rn HAAR KH 722 — =
Kraftfahrzeuge. ..4 1.7.0000 b ren ee — 662 389
Kunstselde ak ee Een Ha - 2597 1 528
Sn SA 585 2143 1 261
2, Exeises:
Biersteuer +... 14.4 ren kr 18:200 76 320 44 894
Branntweinsteuer ..................+:«:0 18432 41 990 24 700
Zucker-, Glykose- und Sacharinsteuer ... 58 976 574
Tabaksteuer .......00.0 000000 nen 24 4 2
Benzinsteuer +.....1.00.0 rer 17 — =
Zündholzsteuer ...........0.000.0040+444 — 1634 961
Steuer auf patentierte Heilmittel ....... 328 1290 759
Steuer auf Kunstseide .............++++ — 608 358
Sonstige Verbrauchsteuern ............. 92 743 437
Lizenzen 5 629 4 783 2814
Kraftfahrzeugsteuer .........0.000000000 = 18 456 10 856
Eisenbahnsteuer .............0000000000 284 414 244
Vergnügungssteuer ........0.000000000 00 =&amp;gt; 5714 3 361
Insgesamt .... - 71677 256 536 150 903
Gesamteinnahmen .... 71677 256 536 - 150 903
Gesamtausgaben...... 2559 5 205 3.062
Überschuß.... 69118 251 331 147 847
1) Einschließlich 58.000 £ Nachtragskredite. die in den Haupttabellen des Fünften Teils nicht enthalten sind.

1!
        <pb n="187" />
        190

Die Einnahmen und Ausgaben der Steuerverwaltung.
Inland. Revenue,
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
Ausgaben. in 1000 £
1. Gehälter der vom Staate gestellten Beamten 1221 4.775 2 809
2, Gehälter der von der Selbstverwaltung gestellten
 Beamten. 04.4 0000ER Ku 447 1209 zu1
3. Pensionen, Entschädigungen ............. 198 314 185
4. Laufende Sachausgaben ;................ 114 339 199
5. Investitionen +........040 002 Kar nen HD 38 82 48
Insgesamt .... * 2018 6719 3 952
Einnahmen,
1. Income Tara 41 112 258 064 151 802
Super TAB... en nn En a 3 600 67 833 39 902
Corporation Profits Taz ........04++ + = 11 705 6 885
Excess Profils Tag 2. - 2 383 1 402
3 Land Tan en en ne 687 673 396
Inhabited House Duty... une 1.956 28 16
3. Eslate Duties -........000n 00 nen 25 406 61 330 36 077
En 10 075 25 129 14 782
5. Inerement Value Duty ..0.0.0000000 00000 17 = an
Undeveloped Land Duty ..........00.+++ 4 98 = —
Reversion Dil. +02 ne NEAR Km 48 — —
Mineral Rights Duty... en nn 274 262 154
Insgesamt .... 83 273 427 407 251 416
Gesamteinnahmen.... 83 273 427 407 251 416
Gesamtausgaben...... 2018 6719 3.952
Überschuß ..... 81 265 420 688 247 464
Die Gesamtziffer der Ausgaben für Inland Revenue hat sich von rund 2 Millionen £ im Jahre 1912/13
auf 4,0 Millionen £ (Vorkriegskaufkraft) im Jahre 1925/26 erhöht, d.h. also verdoppelt. Vermehrt
haben sich vor allem die Personalausgaben, und innerhalb dieser wiederum, wie aus der Übersicht hervorgeht,
 die Ausgaben für die vom Staate gestellten Beamten, deren Zahl sich nach den Angaben der bearbeiteten
 Etats von 4 450 auf 13 107 erhöht hat. Hierin kommt die Tatsache zum Ausdruck, daß die Machtstellung
 in der Steuerverwaltung, wenn auch bisher nicht rechtlich, so doch tatsächlich mehr und mehr von
den von der Selbstverwaltung gestellten Beamten auf die vom Staate gestellten übergeht. In die Hände
letzterer ist allmählich das ganze Ermittlungsverfahren und für die Mehrzahl der Fälle auch die sachliche
Entscheidung gekommen, während die Funktion der ersteren sich jetzt im wesentlichen auf eine schiedsrichterliche
 Tätigkeit zwischen Staat und Steuerzahler beschränkt.
Der Ausgabensteigerung entspricht etwa eine Verdreifachung des Ertrages der Inland Revenue mit einer
Steigerung von 83 Millionen auf 251 Millionen £ (Vorkriegskaufkraft), die in erster Linie auf die von jeher
äußerst bewegliche Income Tax zurückzuführen ist. Der prozentuale Anteil der Gesamtausgaben an den
Gesamteinnahmen ist von 2,42 v H im Jahre 1912/13 auf 1,57 vH im Jahre 1925/26 gesunken. Diese auffallend
niedrigen Prozentsätze erklären sich daraus, daß sich das englische System der direkten Besteuerung auf
wenige, aber umso ertragreichere Steuerformen beschränkt. Die wesentlichsten dieser Steuern sind die
Einkommensteuer und die Erbschaftsteuern, von‘ welchen die erstere fast zwei Drittel der gesamten Einnahmen
 der Verwaltung der Inland Revenue erbringt. Die- Beschränkung der direkten Besteuerung auf
wenige Steuerformen, die in Großbritannien durch die verhältnismäßig hohen Durchschnittseinkommen
ermöglicht wird, verbilligt naturgemäß die Kosten der Veranlagung und Erhebung. Dazu kommt, daß
bei dem Veranlagungsverfahren der Income Tax ehrenamtlich tätige Personen mitwirken. Hier liegt
demnach eine öffentliche Inanspruchnahme von Arbeitskräften vor, die in den Etatziffern nicht zum
Ausdruck kommt.
Da die materielle Ausgestaltung der Verbrauchsteuern und der Zölle eine wesentliche Veränderung nicht
erfahren hat, haben sich die Ausgaben der Verwaltung der Customs and Exeises nur unwesentlich von
2,6 Millionen auf 3,1 Millionen £ (Vorkriegskaufkraft) erhöht; die Zahl der beschäftigten Personen ist nach den
bearbeiteten Etats von 8482 auf 11319 gestiegen. Die Einnahmen dagegen haben sich, in Vorkriegskaufkraft
ausgedrückt, mit 71,7 Millionen bzw, 150,9 Millionen £ mehr als verdoppelt. Der prozentuale Anteil der
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        1
Ausgaben an den Einnahmen ist von 3,57 vH im Jahre 1912/13 auf 2,08 vH im Jahre 1925/26 gesunken.
Die niedrigen Prozentsätze erklären sich auch hier aus den wenigen, aber ertragreichen Einnahmequellen
der Verwaltung der Customs and Exeises. So beschränken sich vor allem die Zollabgaben, die in Großbritannien
 grundsätzlich im wesentlichen nur Finanzzölle sind, auf etwa 20 Artikel, unter denen Tabak,
Zucker, Branntwein, Bier und Tee die ertragreichsten sind. Während des Krieges wurden die noch heute
_—_ wenn auch mit reduzierten Sätzen — bestehenden Zölle auf Automobile, Filme, Uhren und Musikinstrumente
 eingeführt, Zölle, denen auch ein gewisser Schutzzollcharakter zuzusprechen ist. Dem Vorkriegsetat
 gegenüber bedeutend gestiegen sind die Erträge der Zölle auf Tabak, Zucker, Bier, Branntwein
sowie der Verbrauchsteuern auf Bier und Branntwein. Neu eingeführt sind die Kraftfahrzeugsteuer und
Zündholzsteuer, die nicht unerhebliche Erträge bringen (vgl. Übersicht auf 5. 189).
4. Die Steuerüberweisungen.
Die Regelung der staatlichen Überweisungen an die Kommunen aus staatlichen Steuererträgen ist nach
dem Kriege materiell die gleiche geblieben wie vor dem Kriege. Es werden den Gemeinden überwiesen:
1. Eine Zuschlagtaxe auf die Bier- und Branntweinsteuer,
9. die Mehrzahl der Lizenzsteuern in Höhe ihres Ertrages im Rechnungsjahre 1908/09,
3. ein prozentualer Anteil an der Probate Duty.
Ein Teil der zu 3 genannten Steuerüberweisung dient ebenso wie die in nachstehender Übersicht aufgeführte
 Überweisung aus allgemeinen Mitteln als Ersatz für die Ermäßigung der den ländlichen Besitz
treffenden Lokalsteuern.
Infolge der staatsrechtlichen Neuregelung des Verhältnisses zwischen Großbritannien und Irland kommen
im Nachkriegsetat die Steuerüberweisungen für Kommunen in Irland in Fortfall. Die unter Punkt 5
in nachstehender Übersicht genannte Überweisung ist durch die Agricultural Rates Acts 1923 von 98 000 £,
die sich nur auf Schottland bezogen, auf 493 000 £ für Schottland erhöht und in Höhe von 2 959 000 £
auf England und Wales ausgedehnt worden.
Überweisungen an Kommunen
in Großbritannien in Irland
1912/13 1924/25 1912/13
. in 1000 £ (Originalziffern)
1. Zuschlagtaxe auf die Bier- und Branntweinsteuer ..,... 1 260 1 260 125
2, Lizenzsteueräquivalent 1908/09 .........000000000 HH 2 480 3 034 214
3. Ertragsbeteiligung an der Probate Duty .........+.00+++ 4311 6 161 278
4. Überweisung als Kostenentschädigung für die Erhebung
einiger Lizenzsteuern durch die Gemeinden ...........- 40 60
„. Überweisung aus allgemeinen Etatmitteln als Ersatz für
die Ermäßigung der den ländlichen Besitz treffenden Lokalsteuern
 ........ HERR HA 22T an 98 3452 807
ze
Insgesamt .. 8 189) 13 967 1424
b. Frankreich.
1. Zentralbehörden.
Finanzministerium.
An der Spitze der französischen Finanzverwaltung steht der Finanzminister. Ihm untersteht das Personal
der Zentralverwaltung, die Generalinspektion der Finanzen (Inspection Generale des Finances), die
Tresorerie und die fünf Steuerverwaltungen. Von den höheren Beamten der Zentralverwaltung seien
zenannt:
a) der Direktor der allgemeinen Fondsverwaltung (Direeteur du Mowvement General des Fonds),
welcher für den Ausgleich der Kassenbestände der einzelnen Zahlungsämter Sorge zu tragen hat;
b) der Direktor der öffentlichen Rechnungsführung (Directeur de la Comptabilite Publique), der die
Aufgabe hat, die Formen der Rechnungsführung vorzuschreiben und über deren gleichmäßige
Anwendung in den verschiedenen Verwaltungen zu wachen,
e) der Payeur Central de 1a Deite Publique, welcher die ewigen und tilgbaren Renten, die Kautionssummen
 und Pensionen zu verwalten, das Staatsschuldbuch (Grand-Livre) zu führen, die Pensionszahlungen
 des Finanzministeriums zu leisten und die der anderen Ministerien zu kontrollieren hat,
1) Von dieser Gesamtsumme sind in der Haupttabelle 2950 000 £ unter »Innere Verwaltung« aufgeführt, da sie für Zwecke der Polizeiverwaltung
 in England und Schottland Verwendung finden,

GI
        <pb n="189" />
        ! fi
d) der Caissier Payeur Central, der einerseits die Überweisungen der Tresoriers-Payeurs Generaux
sowie die aller Zahlungsbeamten des Seine-Departements und die Erträge aus dem Verkaufe der
Bons und Obligationen des Tresors rechnungsmäßig zusammenfaßt und andererseits für den gesamten
Schuldendienst des Staates und für die in Paris zu zahlenden Staatsausgaben Sorge zu tragen hat,
e) die Contröleurs des Depenses Engagees, von. denen unten zu sprechen ist.
Die Ausgaben für die Zentralverwaltung weisen im Nachkriegsetat eine bedeutende Steigerung auf,
welche auf die durch den Krieg und seine Nachwirkungen verursachte Erweiterung des Aufgabenkreises
zurückzuführen ist. Als neue Behörden seien beispielsweise genannt:
das Amt für die Emission der Obligationen und Bons der nationalen Verteidigung (Service des
Emissions de la Defense Nationale),
das Rechnungsprüfungsamt (Service d’ Apurement des Comptes Speciaux du Tresor), welches durch
das Gesetz vom 1. Dezember 1922 für diejenigen Sonderrechnungen (Comptes Speciaux) eingerichtet
 wurde, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen geschlossen werden sollen, sowie
die Generaldirektion der Finanzen für Elsaß-Lothringen, deren Aufgabe darin besteht, Elsaß-Lothringen
 allmählich in das französische Finanzsystem einzugliedern,
Die Erweiterung des Aufgabenkreises der Zentralverwaltung kommt bei den Personalausgaben und
bei den Sachausgaben in gleichem Maße zum Ausdruck, Die in der Übersicht auf $. 194 aufgeführten
Sachausgaben der Zentralverwaltung für das Jahr 1925 enthalten einen Betrag von 90 Millionen {fr.,
der vom Finanzministerium an die Postverwaltung, d.h. rechnungsmäßig an das Budget Annexe des Postes I,
Telögraphes et Telephones als Entschädigung für die Beförderung von Briefen, Telegrammen usw. sämtlicher
 Ministerien überwiesen wird. Bei einem Vergleiche der Sachausgaben der Jahre 1914 und 1925
ist dieser Betrag von 90 Millionen fr. auszusondern.
Kassenwesen.
Die unteren Elemente des französischen Kassenwesens sind teils Verwaltungszweigkassen, teils
behördliche Kassen. Die mittleren und oberen Kassen entsprechen dagegen dem Prinzip der einheitlichen
Staatskasse. Es sind dies die Kassen der Receveurs-Partieuliers des Finances und der Tresoriers-Payeurs
Geönerauz. Die Receveurs-Partieuliers des Finances, von denen es in jedem Arrondissement einen gibt,
beaufsichtigen und zentralisieren die Kassenführung der Steuereinnehmer der direkten Steuern
(Percepteurs, vgl. Steuerverwaltung S. 194), erheben unmittelbar einen Teil der Budgeteinnahmen und
führen unter Visakontrolle der 7r6soriers-Payeurs Generaux alle Zahlungsanweisungen für Budgetausgaben
aus. Innerhalb eines jeden Departements werden tatsächlich oder mindestens rechnungsmäßig alle Einnahmen
 und Ausgaben des Staates in der Kasse des Tr6sorier-Payeur General zusammengefaßt. In die
Kasse fließen unmittelbar oder durch Vermittlung der Receveurs-Partieuliers die Einnahmen aller Steuereinnehmer
 sowie alle übrigen Budgeteinkünfte, auch wird der gesamte staatliche Ausgabendienst in dem
Departement von dieser Kasse versehen. Die Tresoriers-Payewrs Generaux stehen hinsichtlich aller für
die Rechnung der Tr6sorerie getätigten Einnahmen und Ausgaben mit der Trösorerie in laufender
Rechnung, so daß in der letzteren der Grundsatz der fiskalischen Kasseneinheit seine Verwirklichung
findet. Der bereits oben angeführte Direktor der allgemeinen Fondsverwaltung hat für den Ausgleich
der Kassenbestände der einzelnen Zahlungsämter Sorge zu tragen. Zur Erleichterung der Zahlungen
von einer Kasse zur anderen steht die Tr6sorerie im Kontokorrentverkehr mit der Bank von Frankreich,
Für das Seine-Departement trägt der Beamte, der die.Funktionen des Tresorier-Payeur General erfüllt,
die Bezeichnung eines Receveur Central. Während die Receveurs-Particuliers den Tresoriers-Generaux
verantwortlich sind, haben die letzteren dem Cour des Comptes Rechnung zu legen.
Die Steigerung der Kosten der Tresorerie nach dem Kriege ist bedingt einmal durch das Anschwellen
der staatlichen Einnahmen und Ausgaben infolge des erhöhten Finanzbedarfs und der Geldentwertung
und zweitens durch die gewaltige Steigerung der Emission von Schatzobligationen und Schatzbons.
Finanzkontrolle.
Die finanziellen Operationen sämtlicher Staatsverwaltungen unterliegen in allen Stadien mehrfachen
Kontrollen. Die erste Kontrolle setzt bereits bei der rechtlichen Begründung einer staatlichen Zahlungsverpflichtung
 ein. Kein Minister darf über die ihm bewilligten Kredite hinaus Zahlungsverpflichtungen
eingehen. Um die Einhaltung dieser Regel zu überwachen, wird vom Finanzminister für jedes Ministerium
ein Contröleur des Depenses Engagees ernannt, der die Aufgabe hat, bei der Eingehung einer Zahlungsverpflichtung
 nachzuprüfen, ob diese den bewilligten Krediten entspricht.
Der Zahlungsanweisung des Ministers (Ordonnance de Paiement) bzw., falls der Minister einem untergeordneten
 Beamten das Recht der Zahlungsanweisung übertragen hat, dem Zahlungsmandat (Mandat
de Paiement) sind zwei Grenzen gezogen: einmal der Umfang der bewilligten Kredite, zweitens das vom

19°
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        — 193. —
Präsidenten der Republik erlassene Dekret der monatlichen Fondsverteilung (Distribution Mensuelle des
Fonds), das für jeden Minister die Maximalhöhe der Zahlungsanweisungen für den betreffenden Monat
festsetzt. Damit diese beiden Grenzen nicht überschritten werden, unterliegt jede Zahlungsanweisung
der Visakontrolle des zuständigen Contröleur des Döpenses Engagees und des Directeur du Mouvemend
General des Fonds.
Die laufende Rechnungsführung der einzelnen Zahlungsämter unterliegt, abgesehen von der durch die
vorgesetzten. Kontrollbeamten ausgeübten Aufsicht, der Kontrolle der Inspection Generale des Finances,
die unmittelbar dem Finanzministerium untersteht. Aufgabe der Inspektion ist es, nicht nur die Übereinstimmung
 der Rechnungen mit den Belegen zu prüfen, sondern auch auf unzweckmäßigen Vorschriften
beruhende Mängel und Fehler in der Finanzverwaltung festzustellen und zu beheben.
Schließlich findet am Schlusse jeder Budgetperiode eine Kontrolle der Gesamtheit der Finanzoperationen
durch den Cour des Comptes statt, dessen Mitglieder vom Präsidenten der Republik auf Vorschlag des
Finanzministers ernannt werden und unabsetzbar sind. Der Rechnungshof hat die Amtsführung der
Zahlungsbeamten auf die Übereinstimmung der Bücher mit den Belegen in Rechnung und Inhalt zu
kontrollieren, ferner die anweisenden Behörden nach der Übereinstimmung der Anweisungen mit dem
Budget und sonstigen gesetzlichen Vorschriften sowie nach der finanzwirtschaftlichen Zweckmäßigkeit
der Anordnungen zu prüfen. Zu diesem Zwecke sind dem Finanzministerium, d.h. dem Direktor der
öffentlichen Rechnungsführung, jährlich zu übermitteln:
1. von den Tresoriers-Generaux Rechnungen über die von ihnen im Laufe des Rechnungsjahres
tatsächlich getätigten Einnahmen und Ausgaben zusammen mit den Belegen (Comptes de Gestion),
9. von den einzelnen Ministern endgültige Rechnungen, welche die einzelnen Budgettitel, -kapitel
und -artikel mit den auf das betreffende Etatjahr sich beziehenden Beträgen einerseits der eröffneten
Kredite und andererseits der angewiesenen Ausgaben aufzuführen haben (| Comptes Administratifs).
Der Finanzminister stellt die endgültige Einnahmerechnung und die allgemeine Rechnung der Finanzverwaltung
 (Compte General de T’ Administration des Finances), welche die Comptes de Gestion der Rechnungsbeamten
 zu einer Gesamtausgabe- und -einnahmerechnung zusammenfassen sollen, auf und legt
sie zusammen mit den Comptes Administratifs der Minister dem Rechnungshof vor.
Während der Rechnungshof hinsichtlich der Comptes de Gestion der Rechnungsbeamten rechtskröftige
Entscheidungen fällt, übt er hinsichtlich der Comptes Administratifs der Minister nur eine Kontrollfunktion
 aus. .
Nach eingehender Prüfung aller ihm vom Finanzministerium übermittelten Dokumente gibt der
Rechnungshof zwei Übereinstimmungserklärungen ab (Declarations Generales de Conformite), die eine
über den Compte General de T’ Administration des Finances, die andere über die in den Abrechnungen der
einzelnen Ministerien dargelegten Ergebnisse des verflossenen Rechnungsjahres. Durch diese Erklärungen
bestätigt der Rechnungshof die Richtigkeit der ihm vorgelegten Rechnungen,
Die parlamentarische Kontrolle umfaßt sowohl eine Kontrolle der laufenden Budgetausführung als
auch eine abschließende Kontrolle der Rechnungslegung. Die laufende Kontrolle wird durch die
Contröleurs des Depenses Engagetes (Gesetz vom 31. März 1917, Art. 12) sowie durch die Berichterstatter
der Finanzkommissionen der beiden Kammern (Gesetz vom 30. Juni 1917, Art. 7) ausgeübt, welchen
letzteren von allen Ministern monatlich eine vergleichende Aufstellung der eröffneten Kredite und der
angewiesenen Ausgaben zu übermitteln ist (Gesetz vom 31. Dezember 1918, Art. 13). Die parlamentarische
Kontrolle findet ihren Abschluß in dem Lot de Reglement, dem sämtliche vom Rechnungshofe geprüften
Dokumente sowie ein Bericht des Rechnungshofes zugrunde gelegt werden.
Die Ausgaben der Zentralbehörden.
1914,
a Verwaltungs-Zahl
 der N Ka |Sachausgaben ausgaben
Beamten nn | | insgesamt
in 1.000 fr.
I. Zentralverwaltung +++ 1129 6470 1.875 / 8345
MH. Bechnungshof ei. nr 217 | 1.907 / 85.1 1992
HL Schatzamt (Tr&amp;amp;sorerie) 0.00.0041 041404 04 1.743 9703 4 9.850
darunter Gehaltszahlungen an:
Tr6soriers-Payeurs GEnEraukX ‚00.000001 87 1044 1044
Büropersonal der T'resoreries Generales. «+++ +++ 1888 3.499 3 499
Receveurs Particuliers des Finances ..+.++1+++ ++ 278 2271 2271
HA ze
Insgesamt... 3.089 18.080 2107 20 187

Dr
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        4
m’;
Zahl | Personalausgaben Sachausgaben Sn
I Original- Vorkriegs-. Original- nm Original- | Vorkriegs-Be-
 | ziffern | kaufkraft ziffern | kaufkraft | ziffern kaufkraft
a in 1000fr. Sn
I. Zentralverwaltung ....... 4459 36005 ı 19112 106 572 23 705 192 677 42817
darunter Gehaltszahlungen
 an:
Finanzminister ............ 1 80 18 80 18
Direktoren, Unterdirektoren,
Caissier-Payeur usw. .... 20 | 464 108 464 103
Contröleurs des Depenses En-JE
 rer nr 13 272 60 272 60
Inspection Generale des
FÜNANCES ++ ı dr Le EEE 99 1419 315 | 1419 315
u. Rechnungshof... ..0.: "| 6322 1.405 205 45 X „6527 1.450
IH. Tresorerie................. ] 2487 | 224 230 49829 ‚ 40084 8908 | 264314 58 737
darunter Gehälter an: ;
Tresoriers-Payeurs Generaux 89 ‘1.069 287 | | 1.069 237
Büropersonal der Tresoreries
GENEraleS- 0.4.0 e rn rer 2158 830697 | 6821 | 30697 6821
Receveurs Particuliers‘' des
Finances ..-........0..2: 200 | wa | ea | wur 2 248
IV. Generaldirektion der Fi- | /
nanzeninElsaß-Lothringen, . 695 | 154 | 85 | 19 780 | 173
Insgesamt.... | 7175 | 317 252 | 70 500 147 046 | 32677 464298 | 103177
2. Steuerverwaltung.
Die französische Steuerverwaltung gliedert sich in die Administration des Contributions Directes et
du Cadastre, die Administration des Contributions Indirectes, die Administration des Douanes, die Administration
 de lEnregistrement, des Domaines et du Timbre und in die Administration des Manufactures
de T’Etat. An der Spitze jeder der fünf Verwaltungen steht ein Generaldirektor, der seinen Sitz in Paris
hat und alle Arbeiten der Departementalbehörden leitet und überwacht,
Verwaltung der direkten Steuern und des Katasters,
Die Administration des Contributions Directes et du Cadastre umfaßt 89 Departementaldirektionen, die
von je einem Direktor geleitet werden und die Veranlagung der direkten Steuern und der Taxes Assimilees
aux Contributions Directes vorzunehmen haben. Die wichtigsten Veranlagungsbeamten sind die Con-Iröleurs,
 deren Anzahl in einem Departement sich nach dem Umfange dieses Verwaltungsbezirkes richtet.
Die Bedeutung der Kontrolleure ist infolge der Umwandlung der direkten Steuern aus reinen Objektsteuern
in Steuern mit überwiegend subjektivem Charakter erheblich gestiegen, da sie bei den Veranlagungsoperationen
 im Gegensatze zu früher nur noch hinsichtlich der Grund- und Gebäudesteuern von Vertretern der
Steuerpflichtigen unterstützt werden. Im Zusammenhang damit sind auch die Ausgaben hierfür im Etat
gestiegen. . Die Kontrolleure haben ihren Amtssitz an den Hauptorten der Departements, der Unterpräfekturen
 oder in wichtigen Kommunen ihres Arbeitsgebietes. Ihnen sind von den Steuerpflichtigen
alle Veranlagungselemente mitzuteilen, soweit deren Deklaration gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie haben
zusammen mit den Klassifikatoren und Maires die Grund- und Gebäudesteuerkataster in der gesetzlich
vorgeschriebenen Reihenfolge zu revidieren, bei der Aufstellung der Steuerrollen mitzuwirken und die
Steuerreklamationen zu prüfen, Bei diesen Arbeiten werden sie von den Inspektoren, von denen es in
jedem Departement mindestens einen gibt, überwacht. Die Contröleur-Redacteurs beaufsichtigen die Arbeiten,
 die in der Direktion selbst ausgeführt werden und sind speziell für die Vollendung der Steuerrollen
 zuständig.
Die Erhebung der direkten Steuern, der Taxes Assimilees und der Geldstrafen zugunsten des Staates,
der Departements, Gemeinden und öffentlichen Wohlfahrtsinstitute wird in jedem Departement durch
die Percepteurs vollzogen. Der Finanzminister bestimmt die Zahl, den Bezirk und den Aufenthaltsort
der Steuereinnehmer., Die Percepteurs Stagiaires sind Beamte im Vorbereitungsdienst. Vor dem Kriege
bestanden die Einkommensbezüge der Steuereinnehmer ausschließlich in Provisionen. die sich zusammen-19:


1925
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        setzten aus einem festen Satz für jeden Artikel der Steuerrollen und aus Prozentsätzen auf die in den Rollen
aufgeführten Steuerbeträge sowie auf die Gesamtsumme der erhobenen Geldstrafen. Heute beziehen
die Percepteurs vom Staate wie alle anderen Beamten der Verwaltung feste Gehälter.
Die Gesamtausgabeziffer für die Verwaltung der direkten Steuern (vgl. Übersicht S. 199), die 1914 rund
39 Millionen fr. betrug, ist nach dem Etat von 1925 auf 250 Millionen fr. (55,6 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft)
 gestiegen. Diese Steigerung ist darauf zurückzuführen, daß die Objektsteuern, deren
Katasterdaten und Veranlagungselemente sich nur in längeren Zeitabständen und dann unter Mitwirkung
von chrenamtlich tätigen Vertretern der Steuerpflichtigen veränderten, während des Krieges durch Steuern
mit überwiegend subjektivem Charakter ersetzt wurden. Diese werden im Gegensatze zu den Objektsteuern
 jährlich unter Ausschluß der ehrenamtlich tätigen Vertreter der Steuerpflichtigen — eine Ausnahme
 bilden nur die Grund- und Gebäudesteuern — von Staatsbeamten veranlagt. Hieraus erklärt sich
die aus der Übersicht (S. 199) hervorgehende Steigerung der Personalausgaben. Die Sachausgaben dagegen
 sind in Vorkriegskaufkraft 1925 niedriger als 1914, da die in den letzten Vorkriegsjahren in ganz
Frankreich vorgenommenen allgemeinen Katasterrevisionen besonders hohe Sachausgaben bedingten.
Der Steigerung der Gesamtausgabeziffer entspricht jedoch ein gewaltiges, auf die Steuerreform zurückzuführendes
 Anschwellen des Ertrages der von der Verwaltung der direkten Steuern zu erhebenden Abgaben
 von 675,5 Millionen fr. im Jahre 1914 auf 6141 Millionen fr. (1 364,7 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft)
 im Jahre 1925; der prozentuale Anteil der Ausgaben an den Einnahmen hat sich daher von
5,77 vH auf 4,07 vH ermäßigt.
Verwaltung der indirekten Steuern.
Auch bei der Administration des Contributions Indireetes stellt jedes Departement eine Direktion dar,
an deren Spitze ein Direktor steht. In größeren Departements gibt es Unterbezirke, die von einem Subdirektor
 geleitet werden.
Die Verwaltung der indirekten Steuern ist mit der Erhebung der Verbrauchsteuern, der Lizenzen, der
'Transportsteuern und der Kraftfahrzeugsteuern u. a. m. sowie mit dem Verkaufe der Monopolfabrikate
(Tabak, Zündhölzer, Pulver, vgl. $. 199) betraut. .
Die Arrondissements, in deren Hauptstadt ein Direktor oder ein Subdirektor seinen Amtssitz hat, haben
eine Hauptsteuereinnahmestelle (Recette Principale), deren Leiter ( Receveur Principal) gleichzeitig als
Verwalter der Tabak- und Pulverniederlage (Interposeur des Tabacs et des Poudres) fungiert. Den Hauptsteuereinnahmestellen
 unterstehen die Recettes Particulieres, die in Recettes Sedentaires und in Recettes
Ambulantes zerfallen. Die Receveurs Ambulants versehen den Kontrolldienst (Kxcercice) über die verbrauchsteuerpflichtigen
 Produzenten und Händler, stellen die Steuer fest und erheben sie. Ihnen unterstehen
 die Receveurs Buralistes ihres Bezirkes, d. h. die Bürobeamten, denen die Steuerpflichtigen die
gesetzlich vorgeschriebenen Deklarationen zu übermitteln haben, und welche die für den Transport steuerpflichtiger
 Waren notwendigen Begleitscheine ausstellen. Die Einkommen der Receveurs Buralistes
bestehen in Provisionen, die auf der Zahl der entgegengenommenen Deklarationen basieren und gewöhnlich
in dem Ertrage eines Tabakdebits.
Bei den Recettes Sedentaires ist die Steuerfeststellung und die Steuererhebung Aufgabe verschiedener
Beamten. Die meisten Städte haben Recettes Södentaires. Die Receveurs Sedentaires erfüllen gleichzeitig
die Funktionen der Receveurs Buralistes.
Inspektoren überwachen die Arbeiten sämtlicher Beamten der Verwaltung der indirekten Steuern.
Mit Ausnahme der Receveurs Buralistes beziehen die Beamten der Verwaltung feste Gehälter.
Die Gesamtausgabeziffer der Verwaltung der indirekten Steuern (vgl. Übersicht S. 199f.) hat sich von
67 Millionen fr. auf 283,6 Millionen fr. erhöht. In Vorkriegskaufkraft umgerechnet ergibt sich für
die Gesamtausgaben eine unbedeutende Verminderung auf 63 Millionen fr., die vor allem auf das Sinken
der Personalausgaben zurückzuführen ist. Die Verwaltung der indirekten Steuern hat ihren Aufgabenkreis
 durch die Steuerreformen am wenigsten geändert. Zwar sind während des Krieges zahlreiche neue
kleinere Verbrauchsteuern eingeführt worden; auf der anderen Seite sind aber die zugunsten der Gemeinden
erhobenen Oktrois auf »hygienische« Getränke, die überwiegend von der staatlichen Finanzverwaltung
eingetrieben wurden, aufgehoben und durch die Fonds Communs der Getränkesteuern ersetzt worden.
Die Gesamteinnahmen der Verwaltung sind unter Berücksichtigung der Kaufkraftverschiebung nur unwesentlich
 gestiegen, und zwar von 1420 Millionen fr. im Jahre 1914 auf 1 463 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft
 im Jahre 1925. Diese Steigerung ist vor allem auf die Erhöhungen der Getränkesteuern zurückzuführen,
 deren Ertrag einschließlich der Fonds Communs von 569 Millionen auf 651,7 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft
 gewachsen ist. Hieraus erklärt sich die allerdings nur sehr geringfügige Ermäßigung des
prozentualen Anteils der Ausgaben an den Einnahmen von 4,71 vH vor dem Kriege auf 4,31 vH nach
dem Kriege. Der Einnahmeüberschuß der Verwaltung ist in absoluten Zahlen von 1353 Millionen fr
auf 1 400 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft gestiegen.

195
95
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        196

Enregistrement-, Stempel- und Domänenverwaltung.
Zu dem Aufgabengebiet der Administration de T’Enregistrement, des Domaines et du Timbre gehört:
a) die Erhebung der Enregistrement- und Stempelabgaben, der Erbschaft- und Schenkungsteuern.
der Kapitalrentensteuern, der allgemeinen Umsatzsteuer und der Börsenumsatzsteuer,
b) die Verwaltung des Staatsvermögens, soweit hiermit nicht öffentliche Sonderdienste betraut sind,
_ die Erfassung der aus staatlichen Vermögensteilen fließenden Erträge, der Verkauf von Staatsvermögen,
 herrenlosen Sachen u. a. m.
Der Aufbau auch dieser Steuerverwaltung paßt sich der Departemental-Einteilung Frankreichs an:
Jedes Departement bildet eine Direktion mit einem Direktor als dem alle Arbeiten überwachenden und
leitenden Beamten an der Spitze. Als weitere leitende und kontrollierende Beamte wären zu nennen:
die Inspeeteurs, die unmittelbar dem Direktor unterstellt sind und die Amtsführung der Unterinspektoren
zu überwachen haben, und die Sous-Inspecteurs, welche die Rechnungsbeamten der Verwaltung zu kontrollieren
 und die Register und Urkunden der Notare, Gerichtsschreiber usw. zu prüfen haben. Ausführende
 Beamte sind:
a) Die Receveur-Redacteurs, von denen es in jedem Departement einen bzw. in den größeren Departements
 zwei gibt und denen die Vorbereitung der Arbeiten innerhalb der Direktion obliegt,
b) die Receveur-Contröleurs in einigen größeren Städten, welche die Aufgabe haben, Unterschlagungen
von Enregistrement- und Stempelabgaben nachzuspüren,
A die Conservateurs des Hypothöques, die mit der Durchführung der für die Hypothekenverwaltung
und für den Eigentumswechsel von Immobilien vorgeschriebenen Formalitäten sowie mit der Erhebung
 der mit diesen Formalitäten verbundenen Abgaben beauftragt sind,
1) die Receveurs Proprement Dits, welche die Eintragungen vorzunehmen und die Enregistrement- und
Stempelabgaben sowie die anderen oben aufgeführten Steuern zu erheben haben. Es besteht im
allgemeinen an jedem Hauptorte eines Arrondissements eine Einnahmestelle,
;) die Garde-Magasins, welche das Stempelpapier aufbewahren und an die Receveurs verteilen und die
Rechnungsführung der letzteren prüfen.
Gleich der Verwaltung der direkten Steuern zeigt auch die Administration de l Enregistrement, des Domaines
et du Timbre dem Vorkriegsjahre gegenüber im Jahre 1925 ein wesentlich anderes Zahlenbild. (Vgl. Übersicht
 S. 200.) Die Erweiterung des Anwendungsbereiches der Enregistrement- und Stempelabgaben, der
Ausbau der Erbschaftsteuern und Kapitalrentensteuern sowie die Schaffung neuer Steuern (allgemeine
Umsatzsteuer usw.), deren Erhebung Aufgabe der genannten Verwaltung ist, haben einerseits die Ausgaben
 von 25 Millionen fr. auf 32,6 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft ansteigen lassen, andererseits aber
auch die Einnahmen der Verwaltung, die von 1 368 Millionen fr. auf 2 931,5 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft
 gestiegen sind, mehr als verdoppelt. Der Reinertrag der Verwaltung ist von 1343 Millionen fr.
auf 2 898,9 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft gestiegen, der prozentuale Anteil der Ausgaben an den Kinnahmen
 von 1,84 vH auf 1,11 vH gesunken. Die Administration de V Enregistrement, des Domaines et du
Timbre ist in Frankreich diejenige Steuerverwaltung, bei der die Rentabilität am größten ist.
Zollverwaltung.
Die Administration des Douanes ist mit der Erhebung der Zollabgaben, mit der Kontrolle der Küstenschiffahrt
 und des Transitverkehrs sowie innerhalb des Zollgebietes mit der Erhebung einiger Verbrauchsteuern
 (Salzsteuer, Zuckersteuer usw.) betraut. Das Personal der Zollverwaltung besteht aus den Beamten
des inneren Verwaltungsdienstes (Service Administratif) und aus den Beamten des Grenzüberwachungsdienstes
 (Service de Brigades). Beide Beamtenkategorien sind auf 25 Bezirke verteilt, an deren Spitze je
ein Direktor steht, der in seiner Amtstätigkeit von Inspektoren und anderen Kontrollbeamten unterstützt
wird. Für die Erledigung laufender Dienstgeschäfte stehen dem Direktor eine Anzahl Beamte unter der
unmittelbaren Leitung eines Contröleur en Chef zur Verfügung. Das Personal des Service Administratif
setzt sich zusammen aus den Contröleurs Verificateurs, Verificateurs Adjoints, Commis Prineipaux und
Commäs, die je nach ihren Fähigkeiten und den Bedürfnissen des Dienstes teils mit der Untersuchung der
zollpflichtigen Waren und der Erhebung der Abgaben, teils mit der Erledigung der Büroarbeiten beschäftigt
sind. Der Grenzüberwachungsdienst ist militärisch organisiert.
Die Zollverwaltung bietet 1925 dem Vorkriegsjahre gegenüber ein bedeutend ungünstigeres Zahlenbild
(vgl. Übersicht S. 201). Auf der einen Seite haben sich die Ausgaben infolge der Erweiterung der Zollgrenzen
 durch die Annexion Elsaß-Lothringens und die Einbeziehung des Saarbeckens in das französische
Zollzebiet von 45,6 Millionen fr, auf 62,3 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft erhöht; auf der anderen Seite
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        — 15V =
sind jedoch infolge der einfuhrbeschränkenden Wirkung der Inflation und der Zollerhöhungen die Einnahmen
 aus den Einfuhrzöllen von 583 Millionen fr. auf 473 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft und der Einnahmeüberschuß
 der Zollverwaltung von 626,6 Millionen fr. auf 473 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft
gesunken. Der prozentuale Anteil der Ausgaben an den Einnahmen ist infolgedessen von 6,78 vH. auf
11,42 vH gestiegen.
Verwaltung der Staatsmanufakturen.
Der Administration des Manufactuwres de l’Etat unterstehen die Manufakturen des Tabak- und Streichholzmonopols.
 Das Tabakmonopol, das bedeutendste der französischen Steuermonopole, ist ebenso wie
das Zündholzmonopol und das dem Kriegsministerium unterstehende Pulver- und Salpetermonopol ein
Fabrikations- und Handelsmonopol. In seine Verwaltung teilen sich die Manufakturverwaltung und die
Verwaltung der indirekten Steuern: der ersteren liegt die Überwachung des inländischen Tabakbaues, der
Ankauf des Rohtabaks, die Verwaltung der staatlichen Tabakmagazine und die Herstellung der Tabakfabrikate
 ob, der letzteren dagegen der Verkauf der Tabakfabrikate. Der Tabakbau, der nur in 29 Departements
 erlaubt ist, und zwar nur in einer bestimmten, vom Finanzminister festgesetzten Maximal-Anbauquantität,
 wird von besonderen Regiebeamten in allen seinen Stadien bis zur Ablieferung des Rohproduktes
in die staatlichen Rohtabakmagazine überwacht. Die Verarbeitung des Rohtabaks ist das ausschließliche
Recht das Staates. Der Staat besitzt 20 Tabakmanufakturen und eine Spezialwerkstätte für die Herstellung
 von in den Tabakfabriken verwandten Maschinen und Werkzeugen. An der Spitze jeder Manufaktur
 steht ein Direktor, der mit einem Ingenieur, einem Kontrolleur und einem Unteringenieur ein Verwaltungskollegium
 bildet. Die Fertigfabrikate werden von den Manufakturen in die Entrepöts überführt
und gehen hiermit in die Hände der Verwaltung der indirekten Steuern über. Den Vorstehern der Entrepöts
(vgl. oben Verwaltung der indirekten Steuern S.201) liegt es ob, die Tabakfabrikate an die Debitanten zu
verkaufen, welche Privatpersonen sind und gegen Provision den örtlichen Kleinverkauf an die Konsumenten
betreiben. Für den Transport des Tabaks zwischen den verschiedenen Etablissements der Regie bestehen
mit den Eisenbahngesellschaften oder Seelinien besondere Verträge über die Tarifsätze.
Auch beim Streichholzmonopol, das man nach dem Gesetze vom 992, März 1924 durch eine Steuer zu
ersetzen beabsichtigt, liegt die Fabrikation bei den Staatsmanufakturen, der Verkauf bei der Verwaltung
der indirekten Steuern. Um Monopolverletzungen seitens Privater leichter vorbeugen zu können, ist die
Streichholzfabrikation in vier Manufakturen konzentriert; jeder Manufaktur ist ein bestimmter Bezirk
als Absatzgebiet zugewiesen. Der Kleinverkauf liegt den Tabakdebitanten ob.
Beim Pulvermonopol wird die Fabrikation von einem besonderen, aus Fachingenieuren zusammengesetzten
 Direktorium, das dem Kriegsministerium untersteht, geleitet, während der Verkauf des Pulvers
wiederum Sache der Verwaltung der indirekten Steuern ist. Die Verwaltung entledigt sich dieser Aufgabe
mit Hilfe der Niederlagenverwalter, die das Pulver an die Debitanten verkaufen. Ein eigentlicher Steuerzuschlag
 auf den Verkaufspreis findet nur bei dem Jagdpulver statt, während das Bergwerkspulver sowie
das zur Ausfuhr bestimmte Pulver zum Wiederbeschaffungspreise verkauft wird.
Ausgaben und Einnahmen des Pulvermonopols werden in dem Budget Annexe »Service des Poudres
et Salpetres« gegenübergestellt. Die Einnahmen bestehen, von unwesentlichen Posten abgesehen, in den
Erträgen der Pulververkäufe an das Kriegs-, Marine- und Finanzministerium. Im Budget General sind
diese Einnahmesummen des Budget Annexe unter den genannten Ministerien als Ausgaben gebucht.
Der unter dem Finanzministerium für den Service des Poudres ausgeworfene Posten entspricht den
Pulverquantitäten, welche die Verwaltung der indirekten Steuern zum Verkaufe an Private von den
Pulvermanufakturen bezogen hat.
Die Ausgaben für die Tabak- und Streichholzmanufakturen (vgl. Übersicht S. 201) betrugen 1914
130 Millionen, 1925 149 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft, wobei jedoch zu beachten ist, daß in diesen
Zahlen die Kosten für den Verkauf der Fabrikate (Unkosten der Verwaltung der indirekten Steuern,
Provision der Debitanten) nicht enthalten sind. Die Bruttoeinnahmen aus dem Verkaufe des Tabaks
und der Streichhölzer betrugen 1914 576 Millionen, 1925 581 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft.
Wesentliche Veränderungen in den Zahlenverhältnissen sind demnach im Vor- und Nachkriegsetat bei
der Manufakturverwaltung nicht eingetreten.
Laboratorien.
Die unter dem Titel Service de Laboratoires im Etat erscheinenden Ausgaben betreffen die 19 Laboratorien,
 die dem Finanzministerium für den Dienst der Zollverwaltung und der Verwaltung der indirekten
Steuern unterstehen (vgl. Übersicht S. 201).

m
        <pb n="195" />
        198

Einnahmen und Ausgaben der Steuerverwaltung.
Administration des Contributions Direetes et du Cadastre.
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
Ausgaben. in 1.000 fr.
1. Generaldirektion:
Personalausgaben ..............+0+1000010 14H EH 257 1686 375
Sachausgaben ....+-..+++.00444 044 404 En nenn 50 201 45
2. Departementalverwaltung:
a) Veranlagungsbehörden
Personalausgaben ................+0100001 Ct 7731 96 942 21 543
Sachausgaben ....... 2.00.0004 Wen 8 859 17 040 3 786
b) Erhebungsbehörden
Personalausgaben .............0.10001111 00 21 787 133 898 29 755
Sachausgaben er wre ne nennen 265 481 107
a ER. zn
Insgesamt ....11..38.949_.__250 248 55 611
Einnahmen.
Gebäudesteu@ rer e Cr een 110270 387 196 86 044
AAN 206 201 45 822
Personal-Mobiliarsteuer ..........40000 00 4213 14 048 3 122
Tür- und Fenstersteuet ....:.......0.1.01p004HR He 72 540 9 454 2 101
Patentsteue ern RAR HER BE a 5.492 48 575 10 794
Steuer auf die Gewinne aus Handel und Industrie ....- S 1 826 400 405 867
Steuer auf die landwirtschaftlichen Arbeitseinkommen 7 35 750 7944
Steuer auf Gehälter, Löhne, Pensionen ...........+.. % 215 200 47 822
Steuer auf die Gewinne aus nichtkaufmännischen Berufen h 108 300 24 067
Allgemeine Einkommensteuer ..........000000000 000 . 2 998 780 666 395
Verschiedene Einnahmen... 000er Een We 1.559 9116 2.026
Taxes Assimildes aux Contributions Directes .......... 68 038 282 093 62 687
Darunter: Abgabe von Gütern der toten Hand..... 20 258 73 688 16 375
Bergwerksabgabe ...........40.00.000 004140 14 186 53 691 11 931
Steuer auf Wagen und Pferde........... 22.700 23.770 5282
Lehrlingssteuer .........0+1 + Kerr en 100 000 22 222
LOL
Insgesamt .... 675524 6 141 113 1.364 691
Gesamteinnahmen .... 675524 6141 113 1 364 691
Gesamtausgaben.... 38 949 250 248 55 611
Überschuß.... 636575 5 890 865 1.309 080
Administration des Contributions Indirectes.
Ausgaben,
1. Generaldirektion:
Personalausgaben ;.. 1... 0.040000 He 517 2331 518
Sachausgaben ee eK 615 3616 804
2. Departementalverwaltung:
Personalausgaben ever tr ren 47 890 195 394 43 420
Sachausgaben +.....040 han Te 6.906 24 115 5 359
Aufwand für das vom Service des Poudres et Salpetres
bezörene Pulver RE HET aa 11 005 58 110 12 913
Insgesamt.... 66.933 283 566 63 014
Einnahmen.
A 148 409 290 463 64 547
2 prozentige Spezialabgabe vom Alkohol............. . 774 499 172111
Wein- und Obstweinsteuer 1 .....00.00010 rer 137610 579 314 128 736
Biest U N 31 590 98 900 21 978
Alkoholsteuer A TOTEN 906 745 201 499
Mineralwassersteuer :..- 204 retrrer kr ner EHER een 3.000 27 248 6 055
Steuer auf pharmazeutische Spezialitäten ............ . 56 702 12 600
Steuer auf _Kaffeesurrögate...........00..001.00+ 07 32 189 7153
1) Dieser Posten erscheint in der Aufarbeitung unter den Bruttoausgaben der Monopolverwaltungen
        <pb n="196" />
        1914 1925
Original- Vorkriegsziffern.
 kaufkraft
in 1 000 fr.
Steuer auf Petroleum und Essenzen ..........0...04044 8 588 1.908
Benz0lsteuet ar. ze wer nenn Kae . 11 651 2589
Stearin- und Kerzensteuer ............10.0.0.000000400 4 046 4912 1.092
Essigsäuresteuer ............0....00.0011000 EEE HH 2914 9 069 2015
(lückspielsteuer ...............1.+10000010 40H 7 9 600 2133
Beleuchtungsteuer ,.............00.000010000001 1100 15 000 .
N N 11181 _ .
Garantieabgabe von Gold- und Silberwaren .......... 9 473 15 094 3.354
Spielkartensteuer ...............0..r200000. 0100 nr 2929 3 747 833
Lizenz Sfeue kn HEHE 37 305 68 763 15 281
Verschiedene kleine Verbrauchsteuern ...........0.0000 2824 5 361 1191
Transportstenern ....+-04+4 40a HE He en 90 555 707 748 157 278
Vergnügungsteuern ............1.0+10+10001 ehr . 72170 16 038
an 9 869 40 032 8 896
Kraftfahrzeugsteuer ....-.2.0. 0400000041014 EE HE : 212 659 47 258
Verschiedene Nebeneinnahmen ...........0000000000Ht 34 956 64 259 14 280
Gemeindeoktrois auf hygienische Getränke ....... re 0 11184 . .
Fonds Commun der Getränkesteuern ................ 545 873 121 305
Überschuß der Bruttoeinnahmen aus dem Verkaufe von
Tabak und Streichhölzern über die Ausgaben der
Manufakturverwallung »+..4..0.000..0r00 00a 600: 446.208 1.947 737 433 020
Bruttoertrag aus dem Verkaufe des Schießpulvers .... 23 999 90 600 20 133
Insgesamt .... 1419773 6 583 923 1 463 283
Gesamteinnahmen .... 1419773 6 583 923 1 463 283
Gesamtausgaben.... 66 933 283 566 63 014
Überschuß .... 1352840 6 300 357 1 400 269
Administration de V’Enregistrement, des Domaines e&amp;amp; du Timbre.
Ausgaben.
1. Generaldirektion:
Personalausgaben .........+0.00.010000 00 520 . 2242 498
Sachausgaben ..........4++0..000000100 00H 192 1.334 297
2, Departementalverwaltung:
Personalausgaben .............000000000n HH 22 822 130 164 28 925
Sachauszaben + .....0..e. 14 nA 1.687 13 182 2929
EEE
Insgesamt.... 25 221 146 922 32 649
Einnahmen.
Enregistrement von Mobilien ..........0000000 04H 145 086 1 171 583 260 352
» x. Ammobilieh eur nen 2O5067 1 476 897 328 199
Erbschaft- und Schenkungsteuern......+...+....+&amp;gt;0%, 377548 1.932 601 429 467
Enregistrement von Urkunden, Geldstrafen und verschiedene
 Einnahmen ...............0000040 000er 161 067 848 908 188 646
Stempelabgaben 11. s 000er rt EM en 273 546 1021428 "226984
Börsenumsatzsteuer. .4... 40.000000 rennen 30 804 169 639 37 697
Kapitalrentensteuern‘ ..........+...+++=2.0.=2....&amp;gt;=u7.. 135 541 1 858 261 412 947
Spezialsteuer auf Versicherungsgesellschaften ........- 22 000 4 889
Steuer auf den Wertzuwachs von Mobilien und Immobilien 100 000 22222
Steuer auf den Umsatz von Luxuswaren zwischen Nicht-Kaufleuten
 1... .4«+ Henn 20 439 4542
Allgemeine Umsatzsteuer +........+:.+0.0.+..20000# tr S 4 402 904 978 423
Einnahmen der Domänenverwaltung *) ..............- 38 915 167 124 37138
Insgesamt .... 1368474 13191 784 2931 506
Gesamteinnahmen .... 1368474 13191 784 2931 506
Gesamtausgaben.... 25 221 146 922 32 649
Überschuß .... 1343253 13044 862 2 898 857
1) In der Aufarbeitung unter »Staatliche Erwerbsbetriebe« behandelt.

199
        <pb n="197" />
        Administration des Manufactures de U’ Etat.
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
Ausgaben. in 1000 fr.
i. Generaldirektion:
Personalausgaben „.................0010+000 00H 190 905 201
Sachausgaben ............000...00000 10 MH nn 800 4 490 998
2. Tabakmonopol:
a) Kosten für Kontrolle der Tabakkulturen, für
Tabakankauf, -transport und für Tabakmagazine
Personalausgaben ..............0.0010001 140 „16.310 3 625
Sachausgaben .......2...0..0110000n nn 430 589 95 686
b) Kosten für die Tabakmanufaktur Pers.-Ausg.
Personalausgaben ............0000000 00000 an 121 060 26 902
Sachausgaben .............+1.+00++++++++++* Sach-Ausg. 36 675 8 150
e 91 352
3. Streichholzmonopol:
Manufakturen.
Personalausgaben ..........+..00000+0 00H 17.727 3.939
Sachausgaben .......0000444n Henne nd 40 875 9 084
a
Insgesamt ..... 129896 668 631 148 585
Einnahmen.
Gesamteinnahmen .... 576 164 2616 378 581 417
Gesamtausgaben .... 129896 668 631 148 585
LE
Überschuß.... 446 268 1.947 747 432 832
Administration des Douanes.
Ausgaben.
I. Generaldirektion:
Personalausgaben .............000.0000000 00H HE 714 3 128 695
Sachausgaben .........+.000000000h0 EEE 90 612 136
Z Departementalverwaltungen:
Personalausgaben .............00000000000 nee 41 752 256 282 56 951
Sachausgaben ............0.0.00 00000 nenn 3 020 20 289 4 509
EL
Insgesamt .... 45576 280 311 62 291
Einnahmen.
Kolonialwarenzoll ...4 0000700 4r ERW nk nn . 192 232 42 718
Zoll auf Petroleum und Essenzen ...........0..0000000 . 366 018 81 337
Zoll auf Benzol. sr tree Henn An Ha Kenn ; 6 748 1 500
Sonstige Einfuhrzölle ................,..0000000+00++ 583 335 1 563 337 347 408
Ausfuhrzölle see nn . 61 133 13 585
Verschiedene Nebeneinnahmen ..............000000440 35 030 93 028 20 673
Ton der Zollverwaltung erhobene Verbrauchsteuern ... 53 804 172 761 38 391
A
Insgesamt.... 672169 2 455 257 545 612
Gesamteinnahmen .... 672169 2 455 257 545 612
Gesamtausgaben.... 45576 280 311 62 291
WELL...
Überschuß.... 626593 2174946 483 321
3. Laboratorien:
Personalausgabel 1er RR aa 453 2 075 461
Sachausgabell seen HAAR Hr male 146 225 50
ALL
Gesamtausgaben.... 599 2300 511

200
        <pb n="198" />
        — "201 —
3. Überweisungen.
Der in der Haupttabelle (S. 464) in der Überweisungsspalte ausgewiesene Betrag ist ein durch die
Streichung des Kultusetats frei gewordener Posten, der unter die Kommunen repartiert wird.
In Frankreich werden die Ertragsbeteiligungen — im Gegensatze zu den übrigen bearbeiteten Staaten —
nicht im Budget General verrechnet, sondern außerhalb desselben in den sogenannten Fonds Communs,
Infolgedessen bedürfen die in der Überweisungsspalte der französischen Finanzverwaltung aufgeführten
Zahlen einer Ergänzung.
Vor dem Kriege waren die Gemeinden am Ertrage der Steuer auf Wagen und Pferde in Höhe von 5 vH
des Gesamtertrages sowie an der Bergwerksabgabe in Höhe von 1/. des Ertrages des proportionalen Steuersatzes
 der genannten Abgaben beteiligt.
Während und nach dem Kriege ist das System der Fonds Communs weitgehend ausgebaut worden.
Durch Gesetz vom 22. Februar 1918 wurden, um eine gleichmäßige steuerliche Behandlung der hygienischen
Getränke und des Branntweins herbeizuführen, die Oktrois auf die genannten Getränke aufgehoben und
durch die Einführung eines Fonds Commun ersetzt, So werden von der Weinsteuer in Höhe von insgesamt
15 fr. pro Hektoliter 4 fr., von der Obstweinsteuer in Höhe von insgesamt 7,5 fr. pro Hektoliter 2 fr., von
der Biersteuer in Höhe von insgesamt 2 fr. pro Grad-Hektoliter 0,50 fr. sowie von der Branntweinsteuer
in Höhe von insgesamt 1000 fr. pro Hektoliter 950 fr. an den unter die Kommunen zu repartierenden
Fonds Commun abgeführt“).
Artikel 63 des Gesetzes vom 25. Juni 1920 führte eine Ertragsbeteiligung der Kommunen und
Departements an der allgemeinen Umsatzsteuer ein, dergestalt, daß zu dem 1prozentigen Umsatzsteuersatz
 ein Zuschlag von 10 vH erhoben wird, von dem ?/, die Kommunen und */, die Departements
erhalten.
Artikel 100 des letztgenannten Gesetzes bestimmt, daß die vom Staate erhobenen Tarifsätze der Kraftfahrzeugsteuer
 um 25 vH erhöht werden, und zwar zugunsten eines unter die Departements zu Tepartierenden
 Fonds Commun.
Schließlich wäre der Artikel 142 des Gesetzes vom 13. Juli 1925 zu erwähnen, der den Departements
und Gemeinden einen Anteil von 0,15 vH an der 1,8 prozentigen Kohlensteuer zuspricht.
Die Ertragsbeteiligung der Kommunen an der Steuer auf Wagen und Pferde ist in ihrer prozentualen
Höhe nach dem Kriege die gleiche geblieben; die Verteilung des Ertrages der proportionalen Bergwerksabgabe
 ist verschiedentlich geändert worden und augenblicklich derart geregelt, daß ein Viertel des
Ertrages den Kommunen zufließt.
In Zahlen ergibt sich für die Ertragsbeteiligungen folgendes Bild:
19252)
f l n
19122) Gemeinden Departements
Ertragsbeteiligungen Gemeinden Original- Vorkriegs- | Original- | Vorkriegsziffern.
 kaufkraft ziffern | kaufkraft
! A
in 1000 fr. in. 1 000 fr.
an den Getränkesteuern ..........+++ 512 266 113 837
» der Umsatzsteuer .........+.+++++ 195 611 43 469 #7 805 21 734
» der Kraftfahrzeugsteuer ........:- 34 776 7728
» der Bergwerksabgabe ......:::+:&amp;gt; 1 180 17 897°) ze
» der Steuer auf Wagen und Pferde. . . 1.037 1 189?) 204
Insgesamt.... 2217 | 726 963 | 161 547 | 132 581 29 462
1) Annuaire Statistique 1913, Band 33, 8. 276.
*) Auf Grund des im Regierungsbudgetentwurf 1925 geschätzten staatlichen Aufkommens errechnete Zahl.
3) Annezes au Rapport du Comit&amp;amp; des Experts a. a. 0.
4) Artikel3 des Gesetzes vom 3. August 1926 hat die Staatsanteile an dem Aufkommen der Getränkesteuern für das Rechnungsjahr
 1926 vorübergehend erhöht.

6
        <pb n="199" />
        — 202 —
ce. Belgien.
1. Zentralbehörden.
Die belgische Finanzverwaltung gliedert sich nach den Haushaltvoranschlägen in die
1. Administration Centrale,
2, Administration de la Tresorerie et de la Dette Publique,
3. Administration des Contributions Directes et des Douwanes et des Aeccises und
4. Administration de V Enregistrement et des Domaines.
Zu diesen Behörden tritt als Kontrollbehörde der Rechnungshof (Cour des Comptes) hinzu, der in Belgien
ein Organ der Abgeordnetenkammer und als solches nur dieser verantwortlich ist.
Die Zentralverwaltung setzt sich zusammen aus dem Finanzminister als dem höchsten Finanzbeamten,
dem Büro des Finanzministers sowie den Generaldirektoren, Generalinspektoren und Ministerialdirektoren
und den obersten Leitern der einzelnen Spezialverwaltungen, wie z. B. der Steuerverwaltung.
Die Administration de lI@ Tresorerie et de la Dette Publique ist das Zentralorgan für die belgische
Kassenverwaltung. Dem Schatzamte übersenden mindestens alle zwei Tage die einzelnen Agenturen
der Banque Nationale de Belgique Abrechnungen über den Stand des Staatsguthabens, so daß bei ihm
alle Einnahmen und Ausgaben des belgischen Staates rechnungsmäßig erfaßt werden. Als unterste
Elemente des Kassenwesens dienen die untersten Ämter der Einnahmeverwaltungen, wie z. B. die Einnehmer
 der Administration des Contributions Directes et des Douanes et des Accises, die Einnehmer der Administration
 de V’ Enregistrement et des Domaines, die Kassen der Eisenbahn-, Post-, Telegraphen- und
Seeschiffahrtsverwaltungen u. a. m. Mittlere und obere Kassen gibt es nicht; die unteren Kassen liefern
vielmehr ihre Überschüsse an die zentrale Staatskasse bei der Banque Nationale de Belgique oder an
deren Filialen ab, wie auch auf der anderen Seite die genannte Bank grundsätzlich die detaillierte
Zahlung aller Staatsausgaben vollzieht. Die Nationalbank besorgt alle Staatskassengeschäfte unentgeltlich.
 Die Bank ist jedoch nur das Organ, durch welches die Sammlung und, Verteilung der Staatseinnahmen
 und -ausgaben erfolgt; der gesamte verwaltungstechnische Dienst ist den Beamten der
Administration de la Trösorerie et de la Dette Publique anvertraut, d.h. den Schatzagenten oder Agents
du Tresor, welche die 31 im Staate vorhandenen, der Bank nebengeordneten Schatzagenturen leiten.
Den Schatzagenten liegt es ob, die Kassenvorfälle den einzelnen Einnahme- und Ausgabeposten des
Budgets entsprechend zu buchen, die Berechtigung und Richtigkeit der Zahlungsanweisungen zu prüfen
sowie die Einnahme- und Ausgabeoperationen der Bank als Staatskasse zu kontrollieren.
Das Anweisungsrecht steht allen Ministern zu, und zwar in Höhe der Kredite, die ihnen vom Finanzminister
 gemäß den Budgetbewilligungen durch Kollektivanweisung bereitgestellt sind. Jedoch können
die Minister, soweit es ihnen zweckmäßig erscheint, das Anweisungsrecht an Mittelbehörden übertragen.
Die Verwaltungs- und Rechnungskontrolle gehört zu den. Funktionen des Rechnungshofes, dessen
Präsident und Räte von der Abgeordnetenkammer ernannt werden und immer absetzbar sind. Was
zunächst die Verwaltungskontrolle betrifft, so unterliegen im Prinzip alle auf die Staatskasse lautenden
Anweisungen der vorherigen Beglaubigung des Rechnungshofes. Jedoch sind die ständigen Ausgaben, unter
welchen vor allem die Gehalts- und Pensionszahlungen, die Bürogelder und Wohnungsgeldzuschüsse u. a. m.
zu verstehen sind, von dem vorherigen Visum befreit. Stimmt der Betrag der der Visakontrolle unterworfenen
 Anweisungen mit der Budgetbewilligung überein, so hat der Rechnungshof auf jeden Fall sein
Visum zu geben, ohne sich zuvor in eine Untersuchung der Zweckmäßigkeit der Ausgabe einzulassen.
Hinsichtlich der Rechnungskontrolle fällt der Rechnungshof rechtskräftige Entscheidungen; er hat
einmal die Rechenschaftsberichte zu prüfen, welche die einzelnen Rechnungsbeamten ihm jährlich über
Ihre Amtsführung vorzulegen haben, sodann ist es seine Aufgabe, die von den einzelnen Ministern in
ihrem Ressort aufgestellten Ministerialrechnungen in eine Generalrechnung zusammenzufassen und diese
mit Bemerkungen versehen (Cahier d’Observations) den Kammern vorzulegen. Für die Aufstellung der
Generalrechnung kann der Rechnungshof alle ihm notwendig erscheinenden Aufschlüsse von den verschiedenen
 Ministern verlangen; sogar das Untersuchungsrecht steht ihm zu. Die Staatskontrolle findet
Nr Niederschlag in dem Gesetz, durch welches das Parlament auf Grund der Hauptrechnungen
er Finanzverwaltung und der dazugehörigen Bemerkungen des Rechnungshofes die endgültige Erledigung
der Etatsrechnungen vornimmt.
In die Staatsschuldenverwaltung teilen sich die Administration de la Tresorerie et de la Dette Publique
m EEE Mn bh NER führt das Schuldbuch (Grand Tivre de la Detie Publique), in das
En rente eingetragen werden. Ein Duplikat des Schuldbuches wird
beim Rechnungshofe aufbewahrt. Die Banque Nationale ist mit der Auszahlung der Zinsen für Staatsanleihen
 und für vom Staate garantierte Wertpapiere (z. B. Schuldverschreibungen der Eisenbahn-
        <pb n="200" />
        zesellschaften, die durch den Staat angekauft sind, Anleihen der Kommunalkreditgesellschaften usw.)
betraut. Die Bank wirkt ferner mit bei der Umwandlung von Inhabertiteln der Staatsrente in namentliche
Eintragungen und an der entsprechenden umgekehrten Operation, Ferner nimmt die Bank die Gelder
an, die zum Ankauf von Schatzscheinen bestimmt sind. Die Banque Nationale besorgt auch die Dienste
für die Staatsschuldenverwaltung unentgeltlich.
Ein Vergleich der Ausgaben für die Zentralbehörden in den beiden der Bearbeitung zugrunde gelegten
Rechnungsjahren ergibt, daß trotz der Steigerung der Zahl der beschäftigten Personen von 504 auf 976
die Personalausgaben von 2,8 Millionen fr. im Jahre 1913 auf 2,4 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft im Jahre
1925 gesunken sind. Der Grund hierfür liegt darin, daß die Gehaltserhöhungen, obwohl die Kaufkraft
des Nachkriegsfrane nicht mehr als !/. des Vorkriegsfranc ausmachte, durchschnittlich nur 100 vH
betragen und die Teuerungszulagen die auf der Geldentwertung beruhende Differenz bei weitem nicht
auszugleichen vermögen. Dazu kommt, daß vor allem das Büro-, Boten- und Hauspersonal vermehrt
worden ist, d.h. also dasjenige Personal, das die niedrigsten Gehälter bezieht. Die Steigerung der
zächlichen Ausgaben von 0,6 Millionen fr. im Jahre 1913 auf 1,0 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft im Jahre
1925 erklärt sich daraus, daß die Vermehrung des Büropersonals einen erhöhten Bedarf an Büromaterial
‘Möbel, Schreibmaterialien, Heizung, Licht usw.) bedingt.
Ausgaben der Zentralbehörden
1913.
Zahl Personal- Sach- Mn lm
ausgaben
der ı ausgaben | ausgaben | insgesamt
Beamten — en 1 000.10
Zentralverwaltung .........00.0000004 KO nerr nenn 338 ' 2.048 | 526 2574
Tresor- und Schuldenverwaltung ...........++0004+4 43 28 290
Rechnungshof +4... 6r re KR en 123 533 1 563
Insgesamt .... ' 504 2799 | 628 } 3427
1925.
Zahl  Personalausgaben Sachausgaben Verwaltungsausgaben
&amp;amp; insgesamt
er Original- |Vorkriegs- | Original- \Vorkriegs- Original- | Vorkriegs-Be-
 | ziffern |kaufkraft | ziffem |kaufkraft, ziffem | kaufkraft
amten . = EL
in 1000 fr.
 ZEnATAIVEFWAlNE rer re ker A SE | 1275 | 447% 245 13 885 2620
Tresor- und Schuldenverwaltung .. 43 953 | 180 272 225 231
Rechnungshöf er eneeeher re 2 2554 | 482 305. | vo 539
Insgesamt .... 976 * 12916 2437 * 5053 | 953 + 1799 3390
2. Steuerverwaltung.
Die belgische Steuerverwaltung gliedert sich in zwei Gruppen: in die Administration des Contribulions
Direcles et des Douanes et des Accises und in die Administration de lEnregistrement et des Domaines.
Aufgabe der erstgenannten Verwaltung ist:
1. die Erhebung der Grundsteuer, der Personalsteuer, der Gewerbesteuer, der Bergwerksabgabe und
ihrer Zuschlageentimes für Rechnung des Staates, der Provinzen und Gemeinden, zu welchen Steuern
bzw. an deren Stelle nach dem Kriege die Schedulensteuern und die Ergänzungssteuer auf das
Gesamteinkommen getreten sind,
2. die Erhebung der Zölle und der Verbrauchsteuern auf Wein, Bier, Branntwein, Essig, Zucker,
Kaffee, Tabak usw., Zu denen nach dem Kriege die Kraftfahrzeugsteuer, die Vergnügungssteuer,
die Spielsteuern USW. hinzugekommen sind,
Die oberste Leitung der Administration des Contributions Directes et des Douanes et des Aceises liegt in
den Händen eines Verwaltungsrates, der sich aus einem Generaldirektor, Generalinspektoren und Ministerialdirektoren
 zusammensetzt. Die Verwaltung gliedert sich in neun Direktionen, die sich der Provinzial-If


203
        <pb n="201" />
        204 —
einteilung des Staates anpassen und das Rechnungswesen der Kassen der direkten Steuern, Zölle und
Akzisen zentralisieren. Die Direktionen sind wiederum in Kontrollbezirke geteilt, von denen ein jeder
mehrere Einnahmeämter der Verwaltung umfaßt. Der den Kontrollbezirk leitende Kontrolleur hat vierteljährlich
 mindestens einmal die ihm unterstellten Ämter zu inspizieren. Die Kontrolleure werden ihrerseits
durch Inspektoren überwacht, von denen es in jeder Provinzialhauptstadt einen gibt.
Das Personal der Verwaltung der direkten Steuern, Zölle und Akzisen ist von 9 126 Personen im Jahre
1913 auf 12 689 im Jahre 1925 gestiegen. Diese Steigerung beruht überwiegend auf der Vermehrung der
bei der Verwaltung der direkten Steuern beschäftigten Personen, die durch die Finanzreformen der Jahre
1919 bis 1924 notwendig wurde, Das Gesetz vom 29. Oktober 1919 ersetzte die alten Objektsteuern, die
dem französischen Vorbilde angeglichen waren, durch drei Schedulensteuern und eine Ergänzungsteuer
auf das Gesamteinkommen mit überwiegend subjektivem Charakter. Die Subjektivierung der direkten
Steuern hatte auch in Belgien eine Verdrängung der ehrenamtlich tätigen Steuerausschüsse durch Staatsbeamte
 zur Folge. Da die Gehaltserhöhungen in Belgien jedoch, wie bereits oben ausgeführt, weit hinter
der Geldentwertung zurückbleiben, sind die Personalausgaben (vgl. Übersichten S. 205 ff.) trotz der erwähnten
 Personalsteigerung von 21,7 Millionen fr. im Jahre 1913 auf 21,2 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft
 im Jahre 1925 gesunken. Die Sachausgaben sind jedoch von rund 0,5 Millionen fr. auf 9,4 Millionen
 fr. (1,8 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft) gestiegen. Die Differenz erklärt sich einmal aus dem durch
die Personalsteigerung bedingten erhöhten Bedarf an Büromaterial, sodann aus einem Posten in Höhe
von 3,5 Millionen fr., der im Etat 1925 für den Bau von Zollhäusern an den Grenzen der neu erworbenen
 Kreise Eupen-Malm6dy sowie für den Bau bzw. Erwerb von Häusern, Grundstücken und
Mobilien ausgeworfen ist, die für die Durchführung des neuen Steuerregimes benötigt werden; endlich
aus einem Posten in Höhe von 1,9 Millionen fr., aus dem die Erhebungskosten der neu eingeführten
Tabakkonsumtionsabgabe bestritten werden. Die Steigerung der Sachausgaben hat die Gesamtausgabeziffer
 der Verwaltung der direkten Steuern, Zölle und Akzisen von 22,2 Millionen fr, auf 23,0 Millionen fr.
Vorkriegskaufkraft erhöht. Demgegenüber sind jedoch die Gesamteinnahmen der Verwaltung von 232 Millionen
 fr. auf 443 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft gestiegen, d. h. sie haben sich fast verdoppelt, so daß
der prozentuale Anteil der Ausgaben an den Einnahmen sich von 9,56 vH auf 5,19 vH vermindert hat.
Die Einnahmesteigerung ist auf die Reform der direkten Steuern zurückzuführen, deren Ertrag sich von
75 Millionen fr. im Jahre 1913 auf 243 Millionen fr, Vorkriegskaufkraft im Jahre 1925 erhöht hat, ferner
auf die Einführung einiger neuer Steuern, wie der Mobiliarsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Vergnügungssteuer,
Spiel- und Wettsteuer u. a. m.
Die Administration de V’Enregistrement et des Domaines ist betraut
1. mit der Erhebung der Enregistrement- und Stempelabgaben, der Erbschaftsteuern, der Kintragungsund
 Übertragungsgebühren für Hypotheken, der Naturalisierungsgebühren sowie der verschiedenen
Geldstrafen,
2. mit der Erhebung der Abgaben an Flüssen und Kanälen, der Einkünfte aus Domänen, Forsten,
Kapitalien und sonstigen Vermögensteilen.
Die Einnehmer unterstehen der Kontrolle von Inspektoren und Verifikatoren. Letztere sind neun
Direktionen untergeordnet, die eine Anzahl von Verwaltungsbezirken umfassen, ohne sich jedoch in ihrem
Amtsbereich genau mit der Provinzialeinteilung zu decken. Über den Direktionen steht im Finanzministerium
 als Zentralverwaltung der Verwaltungsrat des Hnregistrement und der Domaines, der sich
ebenso wie der Verwaltungsrat der direkten Steuern usw. zusammensetzt.
Um ein richtiges Bild von dem Verhältnis der Ausgaben zu den Einnahmen der Administration de V’Enregistrement
 et des Domaines zu bekommen, war es notwendig, die Ausgaben für die Verwaltung der Schlösser
und Parkanlagen von Tervueren, Arden, Wiegon, Villers-sur-Lesse usw., welche in den Haupttabellen (vgl.
Tab. 21 S. 464 ff.) unter den Ausgaben für die innere Verwaltung erscheinen, in die nachstehende Spezialübersicht
 miteinzubeziehen. Die mit der Verwaltung dieser Schlösser und Parkanlagen zusammenhängenden
Personalausgaben betrugen 1913 0,139 Millionen fr., 1925 0,864 Millionen fr.; die entsprechenden Sachausgaben
 beliefen sich 1913 auf 0,388 Millionen fr., 1925 auf 2,221 fr,
; Die Gesamtausgabeziffer der Administration de V’Enregistrement et des Domaines (vgl. Übersicht S. 206 f.)
ist von 4.0 Millionen fr. im Jahre 1913 auf 3,2 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft im Jahre 1925 gesunken.
Während die Höhe der Sachausgaben in beiden Jahren ungefähr die gleiche geblieben ist, sind die Personalausgaben
 infolge des oben erwähnten Zurückbleibens der Gehälter hinter der Geldentwertung von
3,3 Millionen fr. auf 2,5 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft gesunken. Gleichwohl ist die Kopfzahl von 371
auf 970 gestiegen, eine Steigerung, die vor allem auf das Personal der Enregistrementverwaltung entfällt.
Sie steht im Zusammenhange mit dem Ausbau der Enregistrement- und Stempelabgaben durch die Gesetze
rom 28. August 1921 und vom 16. August 1923, Die Gesamteinnahmen der Administration del Enreqgistrement
        <pb n="202" />
        ot des Domaines sind von 95,8 Millionen fr. im Jahre 1913 auf 248,3 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft
 im Jahre 1925 gestiegen, so daß der prozentuale Anteil der Ausgaben an den Gesamteinnahmen von
4.16 vH auf 1,29 vH gefallen ist. Die Einnahmesteigerung liegt vor allem bei den Enregistrement- und
Stempelabgaben, deren Ertrag von 86,4 Millionen fr. im Jahre 1913 auf 234,6 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft
 im Jahre 1925 gestiegen ist.
Einnahmen und Ausgaben der Steuerverwaltung.
Administration des Contributions Direetes, Douanes et Accises.
1913.
Zahl der Beträge
Ausgaben, Beamten in 1000 fr
1. Kontrollpersonal ....7 714-000 ern relen nr en R Han 121 618
2. Katasterpersonals +. nr er rer nee en 425 1316
3. Erhebungs- und Rechnungspersonal .............++++ + 2168 6 609
4. Personal des Zolldienstes...............0.00010100nr 4 6412 9.075
5. Laboratorien rer rar ele enn RC - 19
6. Pensionen, Entschädigungen ..........0.0000000000 HH 4 108
7. Sachauspaben...5 4er er Hm . 474
WELL
Insgesamt.... 9126 22219
Einnahmen.
1. Direkte Steuern...-. TR 75 042
davon: Grund- und Gebäudesteuern ........0.0.0.040000000 0000 30 000
Personalsteuer +... 1.0 re KK 26 862
Patentsteuer +....0.000 Here ke ka nr Kr A 17 500
Bergwerksabgabe .:.......0....00.0100r Ebert en tur 680
2, Zölle, Verbrauchsteuern ..........0..10000410000 nern „156320
davon: a) Einfuhrzölle ............00.04000010010 Herner EEE 67 272
bh) Verbrauchsteuern:
WENNS en 5220
Branntweinsteuel .....0..000.0000. 000 nnr ann n HG 49 954
Piersteuer euere nern aan nenn En bean 13 983
Essigsäuresteuer‘.........+...+0.+1+.10001 0201er 89
A U 14 850
Margarinesteuer. ;.........0.0..00.0+0001100r run nEE 600
"Tabakstelet ers rer re rw mnr ARNO RE Unna 2 700
c) Verschiedene Einnahmen............0.0000000000 tt 1652
3. Erstattung der Kosten für die Erhebung von Kommunal- und
Provinzialsteuern ........-..- Dre he 1125
————
Insgesamt .... 232487
Gesamteinnahmen«.... 232 487
Gesamtausgaben ...-. 22 219
Überschuß.... 210268
1925.
Zahl der Original- _Vorkriegs-Beamten
 zitfern kaufkraft
Ausgaben. in 1 000 fr.
1. Verwaltung der direkten Steuern und des Katasters 3 846 41 204 7774
davon: a) Kontrollpersonal .............:.+000000000000 420 79
b) Katasterpersonal................0000000 04140 6 127 1 156
ec) Erhebungspersonal ..........0000000000 000m 20 408 3851
d) Pensionen, Entschädigungen..............+++ 14 249 2688
2, Verwaltung der indirekten Steuern und Zölles...... 8 843 71 183 13 430
a) Kontrollpersonal .........++=.«+220+0210+++4+4 208 39
b) Erhebungspersonal ...-..+...+.-=+++++0+++++++ 49 582 9355
A 74 14
d) Pensionen, Entschädigungen.......+......+++- 21319 4022
ZaSachausgaben zu 1° und Z.. 40.004 9451 1 784
Insgesamt .... . 12689 121 838 22 988

205
        <pb n="203" />
        206

Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
Einnahmen. in 1000 fr.
1. Direkte Steuern..........- 5 U Ar wire sa) 290 800 243 490
davon: Schedulensteuern u... 00.0.0100 nur Meran armer knenne nn 305.000 163 208
Ergänzungsteuer auf das Gesamteinkommen ............. 230 000 43 396
MobiliarsteuleT 1.4. 00004 4044ER EF HAKEN RaHe Wen ala ar 6 500 1226
Personalsteuer‘ ......000e 0 LEERE En He 1500 283
Kraftfahrzeugsteuer „..............0..0100110 Ehen EEG 45 000 8 491
Vergnügungsteuer ‚..........+.0.0.000 00h heran 30 000 5660
Spiel- und Wettsteuer.................+0.021000+ 00101 17 500 3302
Bergwerksabgabe ...............0000.0004 nn nee 15 000 2830
Außerordentliche Spezialsteuer auf Kriegsgewinne ........ 20 000 3774
Spezialsteuer auf außerordentliche Gewinne +... 0 Cana 15.000 2.830
Erstattung der Kosten für die Erhebung von Kommunalund
 Provinzialsteuern ........0....0..000000000 006000000 15 000 2.830
Verschiedenes +. .+4 040 Keen e Er He K en een n HA 30 000 5 660
ER F N 199 396
A) EEE Fe ET 584 000 110 189
b) Verbrauchsteuern ...+.-..00...+00014H HH rn 468 050 88 311
WESEN er KA WE HE Oi 65 320 12 325
Branntweimsteuet rer ernannt 200000 41 509
nn 35 030 6609
Essigsäuresteuer .......:.......+.000 0400er nenn 100 19
Zuckersteuer ze. 0.0, Are REN HEN Kerle 60 400 11 396
Margarinesteuer..........-..4-.+01.2.00u0 CHE en 1200 226
A 78,000 14 717
Zündholzsteuer 1... RER A KK Mi nn $ 000 1510
c) Verschiedene Einnahmen. ..............0000000001000 nn 4750 896
Insgesamt .... 2347300 442 886
Gesamteinnahmen ..... 2347 300 442 886
Gesamtausgaben .... 121 838 22 988
———————————“
Überschuß.... 2225 462 419 898
Administration de V’Enreqgistrement et des Domaines.
19138.
Zahl Beträge
Ausgaben. der Beamten in 1000 fr
1. Personal der Administration de V Enregistremenb. .......0..0.0.000000010000 740
ee . 371
2. Personal der N 2 065
3. Pensionen, Entschädigungen ...... 4.440.100 rennen HEHE 470
4. Sachausgaben...... A 715
Insgesamt.... 371 3.990
Einnahmen,
A. Enregistrement- und Stempelabgaben..............00000000 00h n EEE 86 353
1. Enregistrementabgaben ..... 0.0.0004. ner EAR HEHE 45 540
2
a N N 28.000
N SE 11 500
4 Geldstrafen rn E A WM e re r lee ge KH 1.300
5. Naturalisationsgebühren .. 1... 0er HER ernennen erw aan AUE 13
BB: Kanal-, Hafen- und Schiffahrtsgebühren 1... EEE Haan ee 4 280
C Einnahmen aus beweglichen Kapitalien, Forsten, landwirtschaftlichen
Betrieben USW. er
EEE er 5195
Insgesamt .... 95 828
Gesamteinnahmen .... 95 828
Gesamtausgaben.... 3.990
Überschuß.... 91838
        <pb n="204" />
        207
1925. Zahl Original- Vorkriegsder
 ziffern kaufkraft ] '
Ausgaben. Beamten in Loks ia
1. Personal der Administration de V Enregistrement, .......... 4 991 „7942 N
9. Personal der Administration des Domaines ........40404000 4 970 { 6 241 Rızg ©
3. Pensionen, Entschädigungen ..........0...00.0.000000r tu 1.996 In ;
4. Sachauspaben...0002 0a ra as T Nee A EN E nennen 3 745 706
Insgesamt En 970 16 973 3 202
Einnahmen.
A. Enregistrements und Stempelabgaben ...............000000+++++ 1243 152 234 556
1. Enregistrementabgaben ..............00.0.0000000 10H 375 400 70 830
2. Erbschaftsteuer... er EEE He HE ehe 200-000 28 300
8. Stempelabgabeft ............000401 Hua Hrn nenn EHE 703 000 132 642
4, Geldstrafen 0.4 enehr er en enrrnnen en eMn a Ga 14 000 2642
5. Naturalisierungsgebühren .............0..000000000n HEHE 2 6
6. Steuer auf gemeinnützige Gesellschaften .............00000000 750 142
B. Kanal-, Hafen- und Schiffahrtsgebühren ...............00+++ 13 350 2519
C. Einnahmen aus beweglichen Kapitalien, Forsten, landwirtschaftlichen
 Betrieben USW. .........0.00000000 HE EnHEnH 49 730 9 383
D. Ertrag aus dem Verkauf von deutschen Schiffen ........... 10 000 1.887
Insgesamt .... 1316232 248 345
Gesamteinnahmen .... 1316232 248 345
Gesamtausgaben.... 16 973 3 202
Überschuß .... 1299259 245 143
3. Überweisungen.
Überweisungen in dem oben gekennzeichneten Sinne (vgl. S. 184) sind in dem belgischen Vorkriegsetat
 nicht enthalten. Mit der Neuregelung des belgischen Steuerrechts durch die Gesetze vom 29. Oktober
1919, 3. August und 30. Dezember 1920, 20. August 1921, 26. Juni, 12. und 16. Juli 1922, 28. März 1923
und 28. Februar 1924 kam das System der Ertragsbeteiligungen der Kommunen und Provinzen an Staatssteuern
 zur Einführung, von dem folgende Übersicht ein Bild gibt:
Ertragsbeteiligungen der Kommunen und Provinzen an Staatssteuern
nach dem Voranschlag 1925.
Anteil der Kommunen Provinzen
Steuer Kommunen Provinzen in 1.000 fr.
1. Contribution Foneire . ..... Yo 110 80 000 20 000
des Gesamtertrages
2. Taxe Mobilidre zn U 1 20 000 20 000
der 10proz. Abgabe von dem Einkommen
aus Aktien
3. Taxe Professionelle ...-. a) Us Al 39 500 39 500
des Ertrages der Steuer auf die Gewinne
aus Industrie-, Handels- und Landwirtschaftsbetrieben
 sowie aus liberalen Berufen
 oder sonstigen gewinnbringenden
Beschäftigungen
b) 1/, 1, 33 000 33 000
des Ertrages der Steuer auf Gehälter, Löhne
und Pensionen
4. Kraftfahrzeugsteuer .....-. re 2/10 13 500 9 000
des Gesamtertrages
5. Bergwerksabgabe ......--- 5/10 2/10 7 500 3.000
des Gesamtertrages
193 500 124 500
NL,
Ertragsbeteiligung der Kommunen und Provinzen insgesamt ...........- 318 000
5prozentiger Abzug für Erhebungskosten +:...7....0004W nee 15 900
Überschuß .... 302 100
Der in der Hauptübersicht (vgl. S. 466) in der Überweisungsspalte angegebene Betrag enthält außerdem
einen Posten von 110 650 000 fr., der eine Überweisung an die Kommunen aus allgemeinen Etatmitteln
darstellt.
        <pb n="205" />
        — 5 —
d. Italien.
1. Zentral- und Provinzialbehörden.
Vor dem Kriege lag die oberste Leitung der italienischen Finanzverwaltung in der Hand des Finanzministeriums
 und des Schatzministeriums. Dem Finanzministerium unterstanden die Generaldirektionen
der Steuern und Abgaben, die Katasterverwaltung sowie die Verwaltung des Staatsvermögens einschließlich
 der staatlichen Kanäle und Bergwerke, dem Schatzministerium dagegen das Generalrechnungsamt und
die Schuldenverwaltung. Ferner enthielt der Etat für das Schatzministerium die Ausgaben für den
Rechnungshof (Corte dei Conti), für die Schatzadvokaturen (Avvocature Erariali) und für die Pensionszahlungen.
 Nach dem Kriege sind das Schatz- und Finanzministerium zu einem Ministerium vereinigt
worden. Die Begründung hierfür liegt wohl fast ausschließlich in der Absicht, Ausgaben zu sparen und
die Zahl der vom Staate beschäftigten Personen durch Vereinfachung des Behördenapparates zu Vermindern.

Mittlere Finanzbehörden sind die Finanzintendanturen, die in jedem Hauptort einer Provinz eingesetzt
sind. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Finanzverwaltung (Steuer-, Vermögens-,
Schuldenverwaltung).
Rechnungshof und Generalrechnungsamt,.
Die Finanzkontrolle gliedert sich in Italien in zwei Teile, Zunächst findet eine Kontrolle über die laufenden
Ausgaben während des Etatjahres statt. Ihr Schwerpunkt liegt bei dem Rechnungshof, dessen Mitglieder
eine besonders gehobene Stellung einnehmen, welche sie der Verwaltung gegenüber möglichst unabhängig
machen soll. Dem Rechnungshof sind alle königlichen und alle Ministerialdekrete sowie alle Verträge
und Zahlungsanweisungen, welche die Staatskasse belasten, vorzulegen. Die zuständige Abteilung des
Rechnungshofes hat die Verfügungen auf ihre Übereinstimmung mit den Etatgesetzen hin zu prüfen.
Durch einen Genehmigungsvermerk (Visto) wird die Verfügung vollstreckbar. Um dem Prüfungsrechte
den nötigen Nachdruck zugeben, steht dem Rechnungshofe die richterliche Gewalt insofern zu, als von ihm
alle mit der Verwaltung öffentlicher Gelder betrauten Dienststellen zur Rechenschaft gezogen werden
können; insbesondere gilt das für die Buchhaltungen bei den einzelnen Ministerien und für die Generalbuchhaltung
 beim Schatzministerium. Von diesen Buchhaltungen sind alle der Prüfung durch den
Rechnungshof unterliegenden Verfügungen vorher zu kontrollieren und mit dem Genehmigungsvermerk
zu versehen, durch den die Buchhaltungen die Haftung übernehmen. Von der Visakontrolle befreit sind
die ständigen Ausgaben: Gehälter, Pensionen, Mieten usw. Sie werden von der Generaldirektion des
Schatzamtes zusammengestellt, welche diese Zusammenstellung dem Rechnungshof zur Genehmigung
vorlegt. Durch diese Genehmigung werden Verfügungen, die solche Zahlungen betreffen, ohne nochmalige
Prüfung ausführbar; die Belege sind monatlich dem Rechnungshof einzureichen.
Neben dieser Kontrolle während des Rechnungsjahres besteht eine zweite in der Rechnungslegung
nach Abschluß der Etatperiode. Dafür haben die Buchhaltungen jedes Ministeriums den Rechnungsbericht
 für ihren Amtsbereich zusammenzustellen und der Generalbuchhaltung beim Schatzministerium
einzureichen. Der Schatzminister übergibt die in der Generalbuchhaltung zusammengestellte Gesamtrechnung
 dem Rechnungshof, der sie nachprüft und mit seinem Berichte durch den Finanzminister dem
Parlament vorlegen läßt. Durch ein Gesetz findet die Rechnung ihre endgültige Genehmigung.
Schatzadvokaturen.
Die Schatzadvokaturen sind Behörden, die innerhalb jedes Verwaltungszweiges die fiskalischen
Interessen zu vertreten haben, und deren Stellung in gewisser Beziehung an die Staatsanwaltschaften
erinnert, nur daß es sich hierbei nicht um die öffentlich-rechtlichen, sondern die privatrechtlichen Interessen
des Staates handelt. Die Ausgaben (vgl. Übersichten S. 210) für sie haben nur eine der Geldentwertung
 entsprechende Steigerung erfahren,
Kassen-, Vermögens- und Schuldenverwaltung.
Die mittleren Kassendienste innerhalb der 76 Provinzen des Landes versieht die Bank von Italien
sowohl hinsichtlich des Kassen- wie des Rechnungsgeschäfts, Die oberste Schatzmeisterei, d.h. alle
era welche die Verwaltung des Vermögens, die Generalbuchhaltung des Staates und die allgemeinen
 Schatzdienste betreffen, hat der Staat sich selbst vorbehalten und übt sie durch das Zentralschatzamt
 aus.
Die Vergleichbarkeit der in den Übersichten für die Vermögensverwaltung angegebenen Zahlen wird
dadurch beeinträchtigt, ‚daß die Verwaltung des staatlichen Verwaltungszwecken dienenden Staatsvermögens
 vor dem „Kriege Aufgabe der unter dem Finanzministeriuum aufgeführten Amministrazione
del Demanio war, während die Vermögensverwaltung neuerdings teils mit der Verwaltung der Tasse
(Direzione Generale del Demanio e delle Tasse) vereinigt ist, teils dem Proweditorato dello Stato obliegt.

208
        <pb n="206" />
        u 6
Letztere ist eine neu geschaffene Behörde, der vor allem die Aufsicht über die Staatsdruckereien, ferner
über den Sachbedarf der verschiedenen Verwaltungszweige und schließlich die Verwaltung des unbeweglichen
 Staatsvermögens zusteht, soweit es Verwaltungszwecken dient. Die für 1912/13 angeführten Zahlen
(s. Übersicht S. 210) enthalten somit die Ausgaben für die Amministrazione del Demanio; für 1925/26
sind dagegen unter der Bezeichnung »Vermögensverwaltung« fast ‚ausschließlich die Ausgaben für das
Provveditorato dello Stato aufgeführt. Es erscheint deshalb der Posten für die Vermögensverwaltung
1925/26 zu, klein und derjenige für die Gebührenverwaltung zu groß. Die Differenz liegt in dem Anteil
der Direzione del Demanio e delle Tasse an der Vermögensverwaltung.
Lag die Schuldenverwaltung vor dem Kriege dem Schatzministerium ob, so ist sie nach der Vereinigung
Jjes Schatz- und Finanzministeriums den dem vereinigten Ministerium unterstellten Generaldirektionen
der Staatsschuld (Direzione Generale del Debito Pubblico) und des Staatsschatzes (Direzione Generale del
Tesoro) anvertraut worden.
2. Steuerverwaltung.
Für das Verständnis der italienischen Steuerverwaltung muß auf einen Unterschied hingewiesen werden,
der gegenüber der Verwaltung fast aller übrigen Staaten besteht. Kin großer Teil der Staatseinnahmen,
vor allem die Steuern auf Vermögen und Einkommen, wird nicht durch Staatsbeamte erhoben, sondern
in der Form einer modernisierten Steuerverpachtung. Die staatlichen Finanzbehörden sind nur insofern
daran beteiligt, als sie die Veranlagung und Festsetzung der Steuerschuld vorzunehmen und darüber hinaus
als Finanzgerichte über Beschwerden und Berufungen in Steuerangelegenheiten zu entscheiden haben,
sofern die Gesetze nicht die Entscheidung den ordentlichen Gerichten übertragen. Sobald aber eine
Steuerschuld rechtsgültig festgestellt worden ist, haben die staatlichen Behörden mit ihrer Eintreibung
nichts zu tun. Die Steuererhebung übernehmen die Esattori und Ricevitori, es sei denn, daß das Quellenprinzip
 für die Erhebung Anwendung findet, wie dies bei der Steuer auf den Ertrag aus beweglichem
Vermögen (Imposta swi Redditi della Ricchezza Mobile) hinsichtlich der Besteuerung der Löhne, Gehälter
 und Kapitalrenten der Fall ist. Bei den Esattori und Ricevitori handelt es sich um Private,
meist Banken oder Sparkassen. Die Esattori bestehen für den Bereich einer Gemeinde und haben
die Steuerschuld von den Steuerpflichtigen einzutreiben. Die von ihnen erhobenen Beträge sind an
die Ricevitori abzuliefern, von denen das gesamte Steueraufkommen einer Provinz an die Staatskasse
überwiesen wird. Den Esattori sowie den Ricevitori steht ein Aufgeld zu, das die Esattori ebenfalls zu
erheben haben. Das Aufgeld ist in den einzelnen Gemeinden und Provinzen verschieden hoch, da die
Funktion der Steuererhebung im Wege der öffentlichen Versteigerung übertragen und demjenigen Zzugeschlagen
 wird, der sich mit der niedrigsten Forderung begnügt, sofern er nur die gesetzlich vorgeschriebenen
 Bedingungen erfüllt, die zur Sicherung der Interessen des Staates wie der Steuerpflichtigen
 vorgesehen sind und im wesentlichen in der Hinterlegung einer Kaution bestehen. Man kann
jedoch sagen, daß das Aufgeld bei den Steuern auf Einkommen und Vermögen durchschnittlich 2 vH
beträgt. Im Falle der Besteuerung an der Quelle werden die Steuerbeträge von den Zahlungsschuldnern
unmittelbar an die Staatskasse abgeführt; das Aufgeld fällt hier natürlich fort.
Neben der Eintreibung der staatlichen direkten Steuern gehört vielfach auch die Einziehung lokaler
Steuern und Abgaben zu dem Tätigkeitsbereich der Esattori und Ricevitori; in jedem Falle werden von
ihnen auch die Zuschläge der Provinzen und Gemeinden zu den Staatssteuern eingetrieben.
In ähnlicher Form wie die staatlichen direkten Steuern werden die indirekten Steuern erhoben. Auch
hier wird die Eintreibung meist Privaten überlassen, die dafür einen bestimmten Ertragsanteil oder das
Recht auf Erhebung eines Zuschlags erhalten. Dasselbe Prinzip findet sich auch bei den Stempelsteuern
(durch Verkauf der Stempelmarken) und bei den Einnahmen der Monopolverwaltung. Erwähnt sei
an dieser Stelle die Zollwache, die Guardia di Finanza, die im wesentlichen zur Überwachung der
italienischen Grenzen und zur Verhütung des Schmuggels bestimmt ist. Die Zollwache besteht aus
ungefähr 30 000 Mann, darunter 661 Offizieren. Die aus den Übersichten S. 210 erkennbare Erhöhung
der Ausgaben für die Guardia di Finanza ist mit dem erhöhten Interesse des Staates an den Zolleinnahmen
und mit der Erhöhung bzw. Neueinführung von Zöllen zu erklären.
Die im Etat für die Finanzverwaltung enthaltenen staatlichen Aufwendungen stellen nicht die gesamten
Kosten der Steuerverwaltung dar, da die Aufgelder der Esattori und Ricevitori nicht im Etat erscheinen.
Insofern ist der Vergleich der Etatausgaben Italiens für die Finanzverwaltung mit denen der anderen
Länder nicht ohne weiteres möglich.
3. Überweisungen.
Die bei der Finanzverwaltung als Überweisungen aufgeführten Beträge sind Zuschüsse des Staates
an bestimmte Unterverbände ohne nähere Zweckbestimmung bzw. mit der Bezeichnung »zum Ausgleich
des in der betreffenden Gemeinde bestehenden Defizits« (Dotationen). Auffallend ist, daß die Über-7


AN
        <pb n="207" />
        210

weisungen, die im Rechnungsjahre 1918/14 28246 000 Lire, im Rechnungsjahre 1925/26 22 750 000
Lire (4550 000 Lire Vorkriegskaufkraft) betrugen, sogar in nomineller Höhe gesunken sind. Ks ist
dies auf die Tendenz der fascistischen Regierung zurückzuführen, die Selbstverwaltung der staatlichen
Unterverbände zu beschränken und sie im übrigen auf eigene Einnahmen zu verweisen.
Ertragsbeteiligungen der Gemeinden und Provinzen an Staatssteuern bestehen nicht, wohl aber sind
die Kommunen berechtigt, zu den partiellen Einkommensteuern und zu der Ergänzungsteuer auf das
Gesamteinkommen eventuelle Zuschläge zu erheben, deren Höhe maximal begrenzt ist. Diese Zuschläge
treten jedoch im Staatsetat nicht in Erscheinung.
Für das Verhältnis zwischen Staat und Gemeinden auf dem Gebiete der Finanzverwaltung ist schließlich
noch wesentlich, daß eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Gemeinden sich in Staatsregie befindet,
und zwar ist das der Stadtzoll (Dazio di Consumo), der 1913/14 für Neapel und Rom, 1925/26 außerdem
noch für Palermo vom Staate erhoben wurde. Die Ausgaben hierfür erscheinen jedoch in der Aufarbeitung
nicht, da es sich dabei nur um Verrechnungsposten handelt, die in der Kategorie IV (Partite de Giro) des
Etats aufgeführt werden und von den betreffenden Gemeinden dem Staate erstattet werden. Darüber
hinaus stand 1913/14 dem Staate ein Teil des Ertrages dieser Gemeindeabgaben zu, der ihm keine
Erhebungskosten verursachte. Neuerdings ist diese Beteiligung das Staates aufgehoben worden, so daß
darin ein gewisses Gegengewicht gegenüber den geringer gewordenen Überweisungen zu sehen ist.
Ausgaben der Finanzverwaltung.
1913/14. Personal- Sachausgaben
 —ausgaben
in 1.000 Lire
Zentralverwaltung (Ministerium, Intendanturen und Buchhaltung) ..... 15 697 1266
Vermögensverwaltung............0. 0000 rren Haren nen nn Wan HEHE KO rn 334 9.302
Rechnungshöf sr. er re URN EF er er Man Be Tan a ea ee 2563 99
Avvocature Erariale re re rn REAL ARR ARE RR n RAR 1/085 88
Pensionen re ee RER HERR RE HENKE REN RR Aa RE 15 397
A ET 10.379 161
Gebühren ee H A TRELE H RE LE 9877 2012
Direkte Steuer rer A VA KEREE AK AR EM RK N ER K 7 563 2.349
Verbrauchsteuern und Zölle.........4.0000 06 We EA ke 7911 1500
R.Quardia di Finan2d ee 0er AH FE He ee Wan 21 846 5 864
Schuldenverwaltung ER 2128 955
MÖDZe 100 1 605
Insgesamt... 94 820. 52000
Ausgaben der Finanzverwaltung.
1925/1926.
Personalausgaben Sachausgaben
Original- Vorkriegs- Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft ziffern kaufkraft
Zentralverwaltung (Ministerium, Intendanturen in 1000 Lire
und Buchhaltung)». 125361 25 072 8 023 1605
Vermögensverwaltung vs. 910 182 5 904 1 181
Rechnungshof ren 7.955 1591 344 69
Ayocature Erarali nee Rn Tr 5 410 1 082 544 109
Per lt 55 938 11188 .
En 30 306 6 061 22 825 4 565
Gebälren er ee a 2 51.378 10 276 17 200 3.440
Direkte Steuer... 40er Kerr ek” ME TIG 9.143 8 033 1.606
Verbrauchsteuern und Zölle................. 47 779 9 556 13 463 2692
R.Guardia di Finanza....:........00.0.00404 194528 38 906 45 619 9124
Schuldenverwaltung. rer 11 858 2371 2931 586
MÜRZE rer 1.341 268 1.549 310
Insgesamt .... 578 480 115 696 126 435 25 Br
        <pb n="208" />
        211

e. International vergleichende Zusammenfassung.
Die Ergebnisse der vorstehenden Ausführungen seien abschließend kurz international vergleichend zusammengefaßt.

Die Anweisungsbefugnis ist in den Hauptpunkten in den betrachteten vier Ländern gleichartig
geregelt. Oberste Instanz ist stets der Finanzminister, der die etatmäßigen Kredite im ganzen den Ressortministern
 anweist; die Minister haben innerhalb des etatmäßigen Rahmens ein selbständiges Anweisungsrecht,
 welches sie innerhalb ihrer Kompetenz an ihnen unterstehende mittlere Behörden delegieren können,
Hervorzuheben ist, daß das Prinzip der Trennung zwischen anweisenden und zahlenden Beamten in allen
Ländern zur Durchführung gelangt ist. Wesentliche Unterschiede bestehen hinsichtlich der Anweisungsbefugnis
 nur in bezug auf die Visakontrolle der Anweisenden, Unterschiede, auf die weiter unten noch
einzugehen ist.
Hinsichtlich der Rechnungsführungsbefugnis, die sich, wie oben ausgeführt, in das Kassengeschäft
und das Rechnungsgeschäft teilt, steht das Kassenwesen Frankreichs dem Kassenwesen Großbritanniens,
Belgiens und Italiens gegenüber, Wohl bestehen in allen vier Ländern als unterste Elemente des Kassenwesens
 Verwaltungszweig- und behördliche Kassen; während aber in Frankreich ein ausgebildetes Kassensystem
 mit unteren, mittleren und oberen Kassen vorhanden ist, und die Verbindung des Staatskassenwesens
 mit der Bank von Frankreich allein in einem Kontokorrentverkehr der Tresorerie mit der Bank
besteht, erfüllen in den anderen Ländern die Zentralnotenbanken die Funktionen der mittleren und oberen
Kassen. Hierdurch wird einerseits eine möglichst schnelle rechnungsmäßige Konzentration der staatlichen
Gelder erreicht, andererseits vermieden, daß sich größere Geldbestände in den Kassen ansammeln und
brach liegen. Zudem werden die Staatskassengeschäfte von den Zentralnotenbanken unentgeltlich vollzogen,
 während Frankreich für sein System der mittleren und oberen Kassen nach dem Voranschlage 1914
Kosten in Höhe von 9,85 Millionen fr. und nach dem Voranschlag 1925 in Höhe von 58,74 Millionen fr.
Vorkriegskaufkraft zu tragen hatte. Zwischen dem Kassenwesen Großbritanniens und Belgiens besteht
insofern ein Unterschied, als die Bank von England sowohl das Kassen- als auch das Rechnungsgeschäft
versieht, während in Belgien das Kassen- und Rechnungsgeschäft derart voneinander getrennt sind, daß
das erstere der Banque Nationale, das letztere den Schatzagenturen, d. h. besonderen, den Zahlstellen des
Staates bei der Bank nebengeordneten Rechnungsämtern obliegt. Die Schatzagenturen verursachten dem
belgischen Staate nach dem Voranschlage 1913 Kosten in Höhe von 290 000 fr. und nach dem Voranschlage
1925 solche in Höhe von 231 000 fr. Vorkriegskaufkraft.
Gegenüber dem zentralistischen System in Großbritannien und Belgien, dessen Ziel es ist, durch Vermittlung
 der Banken alle staatlichen Forderungen in der Hauptstadt zu konzentrieren, trägt das italienische
System insofern einen dezentralistischen Charakter, als die Bank von Italien nur die mittleren Kassendienste
(Kassengeschäft wie Rechnungsgeschäft) innerhalb des Landes versieht, während der Staat, die oberste
Schatzmeisterei sich selbst vorbehalten hat.
Die Kontrollbefugnis ist gemäß der verschiedenen verwaltungs- und staatsrechtlichen Entwicklung
der vier behandelten Staaten differenziert.
Die Rechnungskontrolle wird übereinstimmend in allen Ländern laufend durch die den Rechnungsbeamten
 einer Behörde jeweils vorgesetzten Behörden ausgeführt. Eine der französischen Finanzverwaltung
eigentümliche Einrichtung ist die Inspection Generale des Finances, deren Beamte in gewisser Reihenfolge
je eine bestimmte Anzahl von Departements zur Prüfung der laufenden Rechnungsführung bereisen. Die
abschließende Rechnungskontrolle am Ende des Rechnungsjahres ist in Frankreich, Belgien und Italien
Aufgabe eines Rechnungshofes mit richterlichen Befugnissen. Während aber in Frankreich und Italien
die Mitglieder des Rechnungshofes vom Staatsoberhaupte ernannt werden und unabsetzbar sind, werden
die Mitglieder des belgischen Rechnungshofes von der Abgeordnetenkammer auf 6 Jahre, jedoch jederzeit
widerruflich, gewählt. In Großbritannien liegt die abschließende Rechnungskontrolle bei dem Comptroller
and. Auditor General, einem von der Krone auf Lebenszeit ernannten unabhängigen Staatsbeamten, dem im
Exchequer and Audit Department ein Beamtenstab zur Seite steht.
Dielaufende Verwaltungskontrolle wird in allen vier Staaten durch eine Visakontrolle der Zahlungsanweisungen
 bewirkt. In Frankreich und Großbritannien unterliegen alle Zahlungsanweisungen, gleichgültig,
 welche Ausgaben sie betreffen, dieser Visakontrolle, und zwar in Frankreich der Visakontrolle der
Oontröleurs des Depenses Engagees und des Directeur du Mowvement General du Fonds, in Großbritannien
der Kontrolle des Comptroller and Auditor General. In Belgien und Italien wird dagegen die Visakontrolle
vom Rechnungshofe ausgeübt; jedoch nur hinsichtlich der Zahlungsanweisungen, die sich auf nicht
ständige Ausgaben beziehen. Eine abschließende Verwaltungskontrolle wird in Frankreich. Belgien und
        <pb n="209" />
        Italien durch den Rechnungshof durchgeführt, während in Großbritannien die Verwaltungskontrolle allein
auf die allerdings sehr wirksame Visakontrolle des Comptroller and Auditor General beschränkt ist.
Die parlamentarische oder Staatskontrolle findet in allen vier Staaten ihren Niederschlag in einem
abschließenden Rechnungslegungsgesetz, dem in Frankreich, Belgien und Italien ein Bericht des Rechnungshofes,
 in’ Großbritannien ein solcher des Comptroller and Auditor General zugrunde liegt. Eine laufende
parlamentarische Kontrolle, deren Wirksamkeit jedoch nur sehr beschränkt ist, wird in Frankreich durch
die Contröleurs des Depenses Engagees sowie durch die Berichterstatter der Finanzkommissionen der beiden
Parlamente ausgeübt. In den bearbeiteten Etats sind die folgenden Ausgaben vorgesehen:
Vorkriegsetat Nachkriegsetat
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
1. Exehequer and Audit Department. .........000000000000 nn 2 043 2553
2. Cour des Compites (Frankreich) ..........0.0000000 0000er 1614 1474
3. Cour des Comptes (Belgien). .............100001 0001 4156 437
$ Corte di. COM rer nern el ES RN Bar 215€ 1.345
Die Schuldenverwaltung wird in Großbritannien und Belgien überwiegend durch die Zentralnotenbanken
 besorgt. In diesen beiden Staaten liegt vor allem der Zinsendienst, die Begebung und Einlösung
der Schatzscheine den Banken ob. Außerdem führt die Bank of England die Schuldbücher, während die
Banque Nationale de Belgique den Dienst der Schuldentilgungskasse versieht. In Großbritannien ist der
Schuldentilgungsdienst Aufgabe des National Debt Office, welches außerdem die Terminable Annwities
ausgibt. Der Administration de la Tresorerie et de Ian Dette Publique in Belgien liegt die Führung des Schuldbuches
 ob. Während die Banque Nationale de Belgique die Dienste für die Staatsschuldenverwaltung
unentgeltlich besorgt, hatte Großbritannien nach dem Voranschlage 1912/13 0,167 Millionen £ und nach
dem Voranschlage 1925/26 1,7 Millionen £ Vorkriegskaufkraft an die Bank von England für die Schuldenverwaltung
 zu zahlen. In Frankreich und Italien liegt die Schuldenverwaltung in erster Linie staatlichen
Behörden ob, und zwar in Frankreich dem Payeur Central de la Dette Publique sowie dem Caissier Payeur
Central, welche beide dem Finanzministerium unterstehen, in Italien den gleichfalls dem Finanzministerium
unterstehenden Generaldirektionen der Staatsschuld (Direzione Generale del Debito Pubblico) und des
Staatsschatzes (Direzione Generale del Tesoro).
Was schließlich die Steuerverwaltung betrifft, so treten in Frankreich die Grundsätze, nach denen
las moderne Finanzbehördenwesen sich aufzubauen pflegt, am klarsten in Erscheinung:
1. Gegenständliche Aufteilung der Steuerverwaltung (Verwaltung der direkten Steuern und des
Katasters, Verwaltung der indirekten Steuern usw.);
2. Eingliederung der Steuerverwaltungen in die räumliche Organisation der inneren Staatsverwaltung
(Departementaldirektion usw.);
3. Aufbau jeder Spezialsteuerverwaltung nach einem bestimmten Verhältnis der Über- und Unterordnung
 der Finanzbehörden jeder Fachgruppe (Departementaldirektor, Generaldirektor, Finanzminister).

An das französische Muster lehnt sich der Aufbau der belgischen Steuerverwaltung eng an, jedoch mit
dem Unterschiede, daß das kleinere Staatsgebiet Belgiens die Beschränkung der Zahl der Spezialsteuerverwaltungen
 auf zwei gestattet, während in Frankreich ausschließlich der Verwaltung der Staatsmanufakturen
 vier Steuerverwaltungen bestehen. Auch die italienische Steuerverwaltung folgt mit den dem Finanzministerium
 unterstehenden, gegenständlich geschiedenen Generaldirektionen als oberen Instanzen und
mit den Steuerabteilungen der Finanzintendanturen als mittleren Instanzen dem französischen Vorbild.
Eine Eigenart der Steuerverwaltung Italiens ist jedoch die oben skizzierte Verpachtung der Erhebung
eines großen Teils der Steuereinnahmen nach staatlicher Feststellung der Steuerschuld. In Großbritannien
erlaubt das aus nur wenigen, aber ertragreichen Steuern bestehende Steuersystem die Beschränkung aut
zwei Spezialsteuerverwaltungen. Der britischen Steuerverwaltung eigentümlich ist die weitgehende ehrenamtliche
 Mitwirkung von Organen der Selbstverwaltung bei der Steuerveranlagung. Beide Momente
erklären, daß der prozentuale Anteil der Gesamtausgaben der zwei Spezialsteuerverwaltungen an den
entsprechenden Gesamteinnahmen. 1925/26 nur 1,74 vH betrug, während der entsprechende Prozentsatz
 für die zwar am besten organisierte, aber teuere Steuerverwaltung Frankreichs sich 1925 auf 3.39 vB
nnd für diejenige Belgiens im gleichen Jahre auf 23.79 vH belief.

2192
        <pb n="210" />
        213

Einnahmen und Ausgaben der Steuerverwaltung in Großbritannien, Frankreich und Belgien‘).
Anteil der
Gesamt- Gesamt- 2 G
; esamt; Überschuß | esamtausgaben
ausgaben einnahmen an den Gesamteinnahmen
 in vH
Länder und Gruppen
1912/13 | 1925/26 1912/13 | 1925/26 [1912/13 |1925/26 ] 1912/13 1925/26
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
I. Großbritannien
1. Verwaltung der direkten Steuern
(Inland Revenue) . 000.000 1227 | 80789 | 1701 267 | 5.136 429 | 1 660.040 | 5.055 650} 2,42: |. 157
2, Verwaltung der indirekten Steuern . I
und Zölle (Customs and Exeise).. 52280 | 62557 | 1464 361 13062 948 | 1412 081 | 3020 291 | 3,57 2,03
Summe .... 93507 | 143 296 13165628 8219377 3072121 | 8076 081 2,95 1,74
1914 | 1 | 1914 | 1925 | 1914 1925 | 1914 | 1925
II. Frankreich
1. Verwaltung der direkten Steuern
und des Kafasters v.....00..00.+14 31549 | 45045 547 174 | 1 105 400 515625 | 1060 355 | :y
2. Verwaltung der KEintrage- und ı
Stempelabgaben und der Domänen 20 429 | 26.446 |1108 464 | 2374520 1088 035 |2348 074 | 1,24 1,11
3. Verwaltung der indirekten Steuern 54216 | 51041 | 1150 016 1185 259 1095800 1134218] 4”! 4,31
4. Zollverwaltung ................. 36917 | 50 456 | 544457 | 441946 507540 391490| (6.78 11.42
Summe.... 143111 | 172988 3350 111 | 5107 125 1207 000 | 4934 137 , 29
!
1913 | 1925 | 1913 | 1925 | 1913 | 1925 | 1913 | 1925
a br ar a — — OD ——
' | '
III. Belgien
1. Verwaltung der direkten Steuern,
Zölle und Akzisen +&amp;gt;,...1.0.442 17997 18 188214 | 358 738 170317 | 340 118 | 5.19
2. Verwaltung der Eintrage- und |
Stempelabgaben und der Domänen 323 | na m | 201159] 74 2 19° | 6:17 12
Summe .... 21229 | 21214 | 265995 SA 244 706 | Sem 7,98 | 3,79
1) Für Italien war eine entsprechende Aussonderung der Ausgaben für die Steuerverwaltung nach dem Etat nicht möglich (vgl. Ausführungen
auf SS. 209).
        <pb n="211" />
        214

ill. Die inneren Staatsschulden.
a. Gliederung der inneren Staatsschulden.
Um die Schulden verschiedener Staaten vergleichen zu können, ist es unerläßlich, zunächst sich das
Kinteilungsschema vor Augen zu führen, nach dem der jeweilige Schuldenstand von den einzelnen Staaten
selbst ausgewiesen wird. Die Abweichungen, die sich schon in der angewandten Terminologie bemerkbar
machen, finden ihre Erklärung teils in der historischen Entwicklung der Finanzwirtschaft des betreffenden
Landes, teils auch in der Berücksichtigung rein verwaltungsmäßiger Notwendigkeiten. Das Schema,
nach dem die Staatsschulden der einzelnen Länder eingeteilt werden, weist die folgenden Unterschiede auf:
In Großbritannien enthält die Funded Debt nur solche Schuldtitel, die nicht rückzahlbar sind, d. h.
die 2!/,- und 2°/,prozentigen Konsols sowie die mit der Gründung der Bank von England zusammenhängende
 Schuld von 13 446 000 £. Die Unfunded Debt enthält hingegen in erster Linie die kurzfristigen
Treasury Bills, die langfristigen Exchequer Bonds sowie die Advances on the Credit of Ways and Means,
d. h. Vorschüsse der Bank von England zur Deckung eines augenblicklichen Kassendefizits, die jedoch am
Schlusse jeden Etatsjahres zurückzuzahlen sind. Außer diesen beiden Schuldengruppen weist Großbritannien
 unter dem Titel Terminable Annuwities durch Einkauf erworbene Renten aus, die vor dem Kriege zu
einem großen Teil an Sparkassen zur Anlage von Spargeldern gegeben wurden. Schließlich sind als vierte
Schuldengruppe die Other Capital Liabilities zu erwähnen, Anleihen, die auf Grund bestimmter Parlamentsakte
 für Zwecke der Heeres-, Flotten- und Postverwaltung aufgenommen wurden.
Für die Tilgung der allgemeinen Staatsschuld besteht in Großbritannien ein Sinking Fund. Der Old
Sinking Fund erhielt die Mittel für die Tilgung durch die Budgetüberschüsse, die rechnungsmäßig an ihn
abzuführen waren. Im Jahre 1875 wurde der New Sinking Fund begründet. Periodenweise wurde ein fester
Betrag für den Schuldendienst bestimmt. Soweit dieser Betrag zur Zahlung der Zinsen und der Renten
sowie zur Deckung der Verwaltungskosten nicht erforderlich war, floß er dem New Sinking Fund zu. Die
im Jahre 1884 geschaffene Sinking Fund Annuity war für die Tilgung der bei einer teilweisen Konversion
(im Jahre 1884) entstandenen Erhöhung des Kapitalbetrages der Staatsschuld bestimmt. Nach dem Kriege
ist die Schuldentilgung durch das Finanzgesetz vom Jahre 1923 in der Weise geregelt, das im konsolidierten
Fonds für die Schuldenamortisation einschließlich desjenigen Teils der Schuld, der das Kapital der Terminable
 Annuities repräsentiert, jährlich ein Betrag von 50 Millionen £ ausgeworfen wird (New Sinking
Fund 1923)*). Zur Tilgung der Ways and Means Advances soll der New Sinking Fund 1923 nicht verwandt
 werden.
Die französische Schuldeneinteilung unterscheidet drei Schuldentypen: die Dette Consolidee, in der die
Dette Perpetuelle (3prozentige Rente) und die Dette Amortisable enthalten ist; letztere enthält auch die
bedeutsamen Summen‘ der Eisenbahnannuitäten. Die Dette &amp;amp; Cowrt Terme umfaßt 2- bis 10jährige
Staatsschuldtitel, während die Dette Flottante sich aus 3-, 6- und 12monatigen Schatzwechseln, aus Vorschüssen
 der Bank von Frankreich und aus verschiedenen laufenden Rechnungen zusammensetzt.
Auch Belgien kennt wie Frankreich eine Dreiteilung seiner Staatsschuld. Es unterscheidet die Dette
Consolidee, unter der die 2*/,- bis 3prozentigen Renten aufgeführt sind, ferner Annuitätenverpflichtungen,
deren Hauptposten den Eisenbahnannuitäten zufällt, und die Dette Flottante, die vor allem !/,- bis 10jährige
Bons du Tresor und die Vorschüsse der Banque Nationale de Belgique enthält. Die Amortisation der
konsolidierten Schuld erfolgt in Belgien durch einen Tilgungsfonds (Fonds d’Amortissement). Er wird
durch eine jährliche Dotation sowie durch die Zinsen, die für die zurückgekauften Schuldtitel weiter
gezahlt werden, finanziert.
Italien weicht von den bisher genannten Einteilungsarten erheblich ab. Für sein Schuldenschema
stehen verwaltungsmäßige Rücksichten insofern im Vordergrunde, als die italienische Staatsschuld in Anlehnung
 an den Aufbau der sie verwaltenden Behörden rubriziert wird. Die in Frage kommenden Behörden
sind die Generaldirektion der Staatsschuld (Direzione Generale del Debito Pubblico) und die Generaldirektion
des Staatsschatzes (Direzione Generale del Tesoro). Innerhalb des Verwaltungsbereichs der Generaldirektion
 der Staatsschuld wird danach geschieden, ob und in welchem Teil des Staatsschuldbuches die Staatsschuld
 eingetragen ist.
Aus der Verschiedenheit der Kinteilungsprinzipien, denen die Staatsschuld der einzelnen Staaten unterworfen
 ist, ergibt sich, daß ein Vergleich der Schuldposten der betreffenden Länder nicht ohne weiteres möglich
 ist. Es müssen Vielmehr Zu diesem Zweck, ohne Berücksichtigung des in den einzelnen Ländern üblichen
 Schuldenschemas, die einzelnen Schuldenposten zu neuen gleichartigen Gruppen zusammengefaßt
werden. Erst dann ist die Möglichkeit gegeben, Vergleiche über Höhe und Bedeutung der einzelnen
1) Vorübergehend belief sich der für die Schuldentilgung ausgeworfene Betrag im Finanzjahre 1923/24 auf 40 Millionen £, im Finanzjahre
 1924/25 auf 45 Millionen £. »
        <pb n="212" />
        BO
Schuldengruppen anzustellen. Bei dieser Umgruppierung wurde versucht, die einzelnen Schuldenposten
ohne formale Rücksichten unter kreditwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erfassen. Ausschlaggebend
war dabei die Frage, ob die einzelnen Anleihebeträge auf dem Kapital- oder auf dem Geldmarkt oder auf
dem Wege über den Zahlungsmittelumlauf beschafft wurden. In diesem Sinne wurde bei der Aufarbeitung
unterschieden: auf dem Kapitalmarkte aufgenommene fundierte Schuld, auf dem Geldmarkt aufgenommene
 schwebende Schuld mit längstens einjähriger Fristigkeit sowie die Zahlungsmittelschuld eines
Staates, die auf Inanspruchnahme der Notenbanken oder die Ausgabe von Staatspapiergeld zurückgeht.
Die Zahlungsmittelschuld umfaßt also diejenigen Staatsschulden, durch deren Aufnahme weder dem
Kapital- noch dem Geldmarkte Mittel direkt entzogen werden, durch die aber in irgendeiner Form der
Zahlungsmittelumlauf des Landes erweitert wird. Bei der Zahlungsmittelschuld wird zwischen den Vorschüssen
 der Notenbanken und der Ausgabe von Staatspapiergeld unterschieden; innerhalb der schwebenden
Schuld werden die Schatzwechselverpflichtungen der einzelnen Länder gesondert behandelt. Unter der
fundierten Schuld werden Anleihen und langfristige Schatzanweisungen einzeln ausgewiesen; für die
Nachkriegszeit wird ferner die Anleiheschuld unter Berücksichtigung ihres Aufnahmetermins in Vorkriegs-,
Kriegs- und Nachkriegsschuld gegliedert.
Schulden, die für Zwecke der staatlichen Erwerbsbetriebe aufgenommen sind, wurden nicht unter Finanzverwaltung,
 sondern im Kapitel »Staatliche Erwerbsbetriebe« verarbeitet.
Die Auslandschuld, die in den hier bearbeiteten Vorkriegsetats noch nicht in Erscheinung tritt, wird
in einem besonderen Abschnitt behandelt.
b. Charakter und Stand der inneren Staatsschulden vor dem Weltkriege*).
1. Vorbemerkung.
Als Stichtag für den dem Vergleich zugrunde gelegten Stand der Vorkriegsschulden wurde für Großbritannien
 der 31. März 1912, für Frankreich der 1. August 1914?), für Belgien der 1. Januar 1913 und für
Italien der 30. Juni 1913, also bis auf Frankreich jeweils der Beginn des zum allgemeinen Finanzvergleich
herangezogenen Rechnungsjahres gewählt,
2. Fundierte Schuld.
Allen vier Staaten gemeinsam ist in der Vorkriegszeit das starke Überwiegen der fundierten Schuld
im Rahmen der gesamten Staatsverschuldung, Innerhalb der fundierten Schuld stehen wiederum in allen
Staaten die Rentenschulden, deren Rückzahlung dem Belieben des Darlehnsschuldners anheimgestellt ist,
an erster Stelle. Ihre Entstehung reicht meist sehr weit zurück. In Großbritannien ist die Rentenschuld
vor allem auf den Napoleonischen Krieg, den Krimkrieg und den Burenkrieg zurückzuführen. Trotz Krimkrieg
 und Burenkrieg ist es der britischen Finanzpolitik gelungen, die Rentenschuld, die nach Beendigung
der Napoleonischen Kriege 816 Millionen £ betrug, auf 589 Millionen £ im Jahre 1912 zu amortisieren.
Das Gegenteil ist in Frankreich der Fall. Zwar hatte der Staatsbankrott, der der französischen Assignatenwirtschaft
 folgte, die Staatsschuld reduziert, zwar hatte Napoleon die Hauptlast der Finanzierung
seiner Kriege den unterworfenen Ländern aufgebürdet, doch brachten der mehrfache Regimewechsel
während des.19. Jahrhunderts und die Kriege des zweiten Kaiserreichs eine neue gewaltige Erhöhung der
Staatsschulden mit sich. Die Auswirkungen des Krieges 1870/71 und die Ende der 70er Jahre einsetzenden
hohen Heeresausgaben führten zu einem weiteren Anwachsen der Rentenschuld, die sich am 1. August 1914
auf 21 922 Millionen fr. belief.
Die Anfänge der belgischen und italienischen Rentenschuld sind ebenfalls weit zurückzuverfolgen. Sie
liegen noch in der Zeit vor der Unabhängigkeitserklärung Belgiens und der Einigung Italiens. Die Rentenschulden
 betrugen an den betreffenden Stichtagen in Belgien 3 739,1 Millionen fr. und in Italien 10 051,2 Millionen
 Lire.
Neben der Rentenschuld bestehen in Frankreich und Italien Anleiheschulden, die laufender Tilgung
unterworfen sind. Es handelt sich hierbei in Frankreich um eine 3 prozentige und eine 3'/,prozentige
Anleihe. Die erstere ist in den Jahren 1878/1890 aufgenommen worden, teils um die Verstaatlichung des
Eisenbahnnetzes sowie Wasserbauten durchführen zu können, teils um die schwebende Schuld zu konsolidieren
 und ein allgemeines Etatdefizit zu decken. Die 31/,prozentige Anleihe wurde erst kurz vor Kriegs-1)
 Vgl. Übersichten 1 bis 4, 5a, 6a, 7a, 9a.
2) Es wurde statt des 1. Januar der 1. August gewählt, da der Etat für 1914 bereits den Schuldendienst für solche Schulden enthält,
die erst im Laufe des ersten Halbjahres 1914 aufgenommen wurden, also am 1. Januar 1914 im Kapitalstand der Staatsschuld noch nicht
ausgewiesen sind.

215
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        DO —
ausbruch am 7. Juli 1914 zu 91 vH zu Rüstungszwecken emittiert. Die italienischen rückzahlbaren Anleihen
 bewegen sich zwischen einem Zinsfuße von 2 vH und einem solchen von 6 vH und sind zu verschiedenen
 Zeitpunkten aufgenommen.
Mit Ausnahme von Belgien haben die Vergleichsstaaten eine langfristige Schuld an Schatzanweisungen
zu verzeichnen, die allerdings nicht von bedeutender Höhe ist. Es handelt sich hierbei in Großbritannien
um 23/,- und 3prozentige Exchequer Bonds mit 3- bis 5jähriger, zum Teil noch längerer Rückzahlungsfrist,
die auf den Inhaber lauten und mit Zinsabschnitten versehen sind. Sie werden gemäß der britischen
Finanzterminologie als Unfunded Debt ausgewiesen, sind aber ihrem wirklichen Charakter entsprechend
als langfristige, auf dem Kapitalmarkte aufgenommene fundierte Schuld anzusehen. Die von Frankreich
ausgegebenen 6jährigen Obligations 4 Court Terme waren vor allem für die Bestreitung von Rüstungsausgaben
bestimmt. In Italien sind 3- und 5jährige Buoni del Tesoro gemäß den Gesetzen von 1901, 1912
und 1913 emittiert worden; sie haben sich also gerade in der Zeit vor dem Weltkriege stark vermehrt.
Der Zinsiuß beträgt für die im Jahre 1901 ausgegebenen Schatzanweisungen 3,5, für die späteren
Emissionen 4 vH.
Von erheblicher Bedeutung sind für Frankreich, Belgien und Italien ferner die Summen, die als Kisenbahnschuld
 auffreten und in den Übersichten S. 229 unter »sonstige fundierte Schuld« ausgewiesen werden.
Ihre gesonderte Aufführung erscheint wichtig, da somit für diesen Teil der Staatsschuld die Verwendung
zu »unmittelbar produktiven« Zwecken einwandfrei festgestellt ist. Die meist aus Anunuitäten bestehende
 Schuld betrug in
Frankreich... ee a 5. 4062.0 Millionen Ir.
Belgien 0.0... 41ER 430,0 » »
ee EA » Lire,
Unter »sonstiger fundierter Schuld« sind ferner in Frankreich vor allem die Schulden gegenüber der
Caisse des Depöts et Consignations ausgewiesen. Der eine Teil dieser Schuld bezieht sich mit 241 Millionen
 fr. auf eine 3prozentige Anleihe, welche zur Bestreitung der Ausgaben der Chinaexpedition durch
Vermittlung der Konsignationskasse aufgenommen wurde und deren Amortisation der Konsignationskasse
 übertragen ist (Gesetz vom 6. Dezember 1901). Der zweite Posten von 403 Millionen fr. bezieht
sich auf 3prozentige, in 22 Annuitäten rückzahlbare Obligationen, die der Tr6sor der Konsignationskasse
für noch nicht zurückgezahlte Vorschüsse in Zahlung gegeben hat?).
In Großbritannien erscheinen unter »sonstiger fundierter Schuld« die Terminable Annwities und Other
Capital Liabilities?).
3. Schwebende Schuld.
Gegenüber der fundierten Schuld ist in der Vorkriegszeit die schwebende Schuld in allen vier
Ländern von geringer Bedeutung. Sie besteht vor allem aus Schatzwechseln?), deren Lauffrist auf einen,
drei, sechs oder höchstens zwölf Monate beschränkt ist. Für Großbritannien sind außerdem die
Advances om the Credit of Ways and Means zu erwähnen, d. h. Vorschüsse, welche die Bank von England
teils als Buchschuld, teils gegen Hinterlegung von Treasury Bills dem Schatzamte gewährt. Die Vorschüsse
 waren ursprünglich reine Verwaltungsschulden, d.h. nur zur Deckung eines augenblicklichen
Kassendefizits bestimmt und demzufolge am Schlusse jedes Etatjahres vom Schatzamt zurückzuzahlen.
Während der Kriegsjahre nahmen diese Ways and Means Advances jedoch — wie schon an dieser Stelle
erwähnt sei — den Charakter von Finanzschulden an, da es dem Treasury nicht mehr gelang, die Vorschüsse
 jeweils am 31. März zurückzuzahlen. Die Finance Accounts von 1924/25 weisen noch immer am
Ende des Rechnungsjahres nicht getilgte Ways and Means Advances in Höhe von 166,6 Millionen £ aus.
Für Frankreich sind als »sonstige schwebende Schuld« die laufenden Rechnungen anzuführen, welche
der Tresor sowohl mit öffentlichen Körperschaften, Kommunen, Departements, wie auch mit Privatpersonen
 unterhält, die ihm freiwillig oder auf Grund besonderer Bestimmungen ihre disponiblen Summen
we V ES stellen. Der Tresor besitzt jedoch mit dem von ihm gewährten niedrigen Zinssatze von
2, is 2,75 vH bei der Koexistenz der kurzfristigen, höher verzinslichen Schatzwechsel und der
Konkurrenz der Banken für die freien Fonds der Privatwirtschaft keine genügende Anziehungskraft.
Das italienische Schatzamt steht im Kontokorrentverkehr mit der Cassa dei Demositi_e_Prestiti sowie
mit dem [/stituto Nazionale delle Assieurazioni. Sociali.
*) Es handelt sich Vorschüsse für di versi i . 7 an ee ; w
der Schul. wid Wezhhnbasen, für die Rapokiton muenchen Kart u gegen LE Ywteren für die Kigeld fe
Konzession an die Compagnie du Canal du Midi.
*) Vgl. 8. 214.
°) In_Großbritannien Treasury Bills, in Frankreich und Belgien Bons du_Tr6sor, in Italien Buoni del Tesoro Ordinarii

-) 7
        <pb n="214" />
        217

4. Zahlungsmittelschuld.
Mit Ausnahme von Belgien haben die Vergleichsländer als dritte Schuldengruppe eine Zahlungsmittel-‚schuld
 aufzuweisen: Italien in Form von Biglietti di Stato, die mit Zwangskurs versehen sind, Großbritannien
 und Frankreich in Form einer Schuld gegenüber den Zentralnotenbanken. In Großbritannien
handelt es sich um die im Isswe Department der Bank of England ausgewiesene Government Debt und
Other Securities, die sich zusammen auf 18 450 000 £ belaufen; bis zu diesem Betrage darf die Bank o}
England metallisch nicht gedeckte Noten ausgeben. Die Government Debt ist die Restsumme der Darlehn,
welche dem britischen Staate bei Gründung der Bank von England und auch späterhin noch zu mehreren
Malen gegeben worden sind; die Other Securities setzen sich hauptsächlich aus englischen Konsols und
anderen britischen Staatspapieren zusammen.
Das dem französischen Staate von Seiten der Bank von Frankreich gewährte Darlehn in Höhe von
200 Millionen fr. ist ebenfalls älteren Datums. Es bildete seinerzeit die Entschädigung für das der Bank
von Frankreich eingeräumte Notenprivileg. Die Schuld ist im Gegensatz’ zu der britischen Schuld bei
der Bank of England zinsfrei.
ec. Charakter und Stand der inneren Staatsschulden in den Nachkriegsjahren‘).
1. Vorbemerkung.
Der Schuldenstand, der den verarbeiteten Nachkriegsetats der vier behandelten Staaten zugrunde
liegt, ist entscheidend durch die Erfordernisse und Auswirkungen des Krieges bedingt, deren Entwicklung
im Zweiten Teile (die Finanzentwicklung der Vergleichsländer, S. 43 ff.) der vorliegenden Arbeit dargelegt
ist. Zur Finanzierung des Weltkrieges reichten bei allen kriegführenden Staaten die ordentlichen Staatseinnahmen
 nicht aus, vielmehr mußte der Staatsbedarf in weitem Maße durch Aufnahme von Schuldverpflichtungen
 gedeckt werden. So betrug der Anteil der Schuldenaufnahme an der Bestreitung der
Ausgaben während des Krieges?) in
Großbritannien + &amp;gt;... .40 0er era Hu 54,8 vH
Frankreich 4 ur HERE KH rn Fe WR
De A
Der prozentuale Anteil der einzelnen Schuldengruppen an der gesamten inneren Kriegsschuldenaufnahme
 geht aus folgender Übersicht hervor:
Großbritannien Frankreich Italien®)
Ast-der Schöld 31.3.1919 . 81.12.1918 31.12.1918
Fundierte Schuld. .--..... 74,5 vH 41,7 vH 49,8 vH
Schwebende Schuld ....-. A 38,8 » 29,5 »
Zahlungsmittelschnuld .....- a 19:5» 20,7 »
Die Ziffern lassen bereits erkennen, daß Großbritannien im Gegensatz zu Frankreich und Italien in
der Lage war, schon während des Weltkrieges in größerem Umfange langfristige Schulden aufzunehmen,
Die relative Höhe der Zahlungsmittelschuld in Frankreich und Italien weist auf die enge Verknüpfung
zwischen dem Währungsproblem und der Kriegsfinanzierung in den genannten Staaten hin.
In der Nachkriegszeit sind die britischen Anleiheemissionen der Ordnung des staatlichen Schuldenwesens
 gewidmet, während die Anleiheaufnahme der drei übrigen Länder überwiegend der Wiederaufbauarbeit
 dient!). In welcher Form die Schuldenaufnahme während des Weltkrieges und der Nachkriegsjahre
 vorgenommen wurde, und in welchem Maße sie sich auf die bearbeiteten Etats auswirkt, soll
im folgenden durch die Darstellung des Schuldenstandes der vier Staaten zu dem den Etats zugrunde
liegenden Zeitpunkt geschildert werden”).
ı) Vgl. Übersicht 1 bis 4, 5b, 6b, 7b, Sb.
®) Nach Fisk, a. a. O0.
2) Die Beschaffung italienischen Materials stößt für die Kriegs- und Nachkriegszeit auf größte Schwierigkeiten. Außerdem enthält selbst
lie amtliche italienische Statistik verschiedene Unstimmigkeiten. Die lückenlose Darstellung ist deshalb sehr erschwert.
‘) Wie die Schuldenaufnahme der Nachkriegszeit die Bedeutung der einzelnen Schuldenarten innerhalb der gesamten inneren Staatsschuld
 verschob, ist aus Übersicht 12 ersichtlich. deren Angaben jedoch ohne Vergleich mit den absoluten Daten leicht zu falschen
Schlüssen führen.
5\ Stichtag für Großbritannien der 31. März 1925, für Frankreich und Belgien der 1. Januar 1925, für Italien der 80. Juni 1925.
        <pb n="215" />
        18
2. Fundierte Schuld.
Was zunächst die fundierte Schuld betrifft, so sind für Großbritannien als Kriegsanleihen!) zu
nennen:
a) die im November 1914 zu einem Zeichnungspreis von 95 vH emittierte 3'/,prozentige War Loan,
die in den Jahren 1925—1928 rückzahlbar ist,
b) die im August 1915 zu einem Zeichnungspreis von 100 vH emittierte 4'/,prozentige War Loan, die
in den Jahren 1925—1945 fällig wird,
=) die im Januar 1917 zu einem Zeichnungspreis von 95 vH emittierte 5prozentige War Loan mit
Fälligkeitstermin in den Jahren 1929—1947,
1) die gleichfalls 1917 zu einem Zeichnungspreis von 100 vH emittierte 4prozentige, im Gegensatz zu
den übrigen Kriegsanleihen einkommensteuerfreie War Loan, die in den Jahren 1929—1942 rückzahlbar
 ist.
In Frankreich?) sind die beiden ersten Kriegsanleihen aus den Jahren 1915 und 1916 ewige Renten
ohne Rückzahlungsfrist. Für beide Anleihen beträgt der nominelle Zinssatz 5 vH. Der Zeichnungspreis
für die Anleihe 1915 betrug 87,25 vH, für die Anleihe 1916 87,50 vH. Die dritte Kriegsanleihe wurde 1917
in Gestalt einer 4prozentigen ewigen Rente mit einem Zeichnungspreise von 68,5 vH emittiert. Die Anleihe
ist bis zum 1. Januar 1945 unkündbar. Die im Jahre 1918 emittierte vierte Kriegsanleihe hat einen
nominellen Zinssatz von 4 vH und wurde zu 70,8 vH ausgegeben. Sie kann frühestens von 1944 ab getilgt
werden. Sämtliche Kriegsanleihen sind ebenso wie die Vorkriegsrenten steuerfrei.
Italien emittierte zunächst im Januar 1915 eine 4'/,prozentige »Rüstungsanleihe« zu einem Ausgäbekurs
 von 97 vH und gleich nach Eintritt in den Weltkrieg im Mai 1915 eine weitere 4'/,prozentige Anleihe
zu einem Ausgabekurs von 95 vH. Beide Anleihen waren wie in Großbritannien befristet (1925), jedoch
im Gegensatz zu den britischen War Loans steuerfrei. Ein weiterer Unterschied gegenüber Großbritannien
und auch Frankreich besteht darin, daß bei der Emission der genannten italienischen Anleihen die
Konversion alter Anleihen nicht vorgesehen war. Erst bei den gleichfalls befristeten 5prozentigen Anleihen
 vom Januar 1916, Februar 1917 und Januar 1918 folgte Italien dem Beispiele Großbritanniens
und Frankreichs und genehmigte bei der Zeichnung der Anleihen die Konversion älterer Kriegspapiere.
An der Steuerfreiheit der Kriegsanleihen hielt Italien fest; der Ausgabekurs mußte von 97,5 vH bei der
dritten, auf 90 und 86,5 vH bei der vierten bzw. fünften Anleihe ermäßigt werden.
Die Nachkriegsanleihen®) Großbritanniens dienten zur Konvertierung der schwebenden und mittelfristigen
 Schuld. Der War Loan Act von 1919 ermächtigte das Schatzamt, unter ihm zweckmäßig erscheidenden
 Bedingungen zur Emission von Staatspapieren im Umtausch von 4'/,prozentiger War Loan
1925—1945, 5prozentigen Exchequer Bonds 1919, 1920, 1921, prozentigen Exchequer Bonds 1920,
4prozentigen National War Bonds und 5prozentigen National War Bonds. Auf Grund dieses Gesetzes
wurden folgende Konversions- und Fundierungsanleihen ausgegeben:
1. Die Vietory Bonds, die im Juni 1919 zu 85 vH begeben wurden und mit 4 vH verzinst werden: sie
sind in halbjährigen Ziehungen zu pari rückzahlbar.
2. Der gleichzeitig mit den Vietory Bonds zu einem Zeichnungspreis von 80 vH herausgebrachte
4prozentige Funding Loan, der in den Jahren 1960—1990 rückzahlbar ist. Sowohl in die Victory
Bonds als auch in den Funding Loan waren alle Formen der Kriegsanleihe (War Loans und War
Bonds) mit Ausnahme der vierten Kategorie der National War Bonds (vgl. 8. 220) konvertierbar.
3. Der 3*/,prozentige Conversion Loan, in den 5prozentige National War Bonds, Exchequer Bonds
und Treasury Bonds konvertiert wurden, und der im Jahre 1961 rückzahlbar ist.
4. Der 4'/,prozentige Conversion Loan mit Fälligkeitsterminen in den Jahren 1940—1944.
5 Die Treasury Bonds, die eine Laufzeit von höchstens 15 Jahren haben und mit einjähriger Kündigung
 schon nach 5 Jahren zurückgezahlt werden können. Der Zinssatz schwankt zwischen 5 und
7 vH entsprechend dem Diskont der Bank von England. Der Zweck des beweglichen Zinssatzes
ist die Ausschaltung des Kursverlustrisikos (vgl. S. 219f.).
Auch in Frankreich haben zwei Fundierungsversuche stattgefunden. Im Jahre 1920 gelangten zwei
Anleihen zur Ausgabe, eine zu pari aufgelegte und zu 6 vH verzinsliche steuerfreie Anleihe, die unbefristet,
aber vom 1. Januar 1931 ab kündbar ist, sowie eine 5prozentige steuerfreie Prämienanleihe, die innerhalb
von 60 Jahren durch Auslosung Tückzahlbar ist, und deren Prämie 50 vH des Nennwertes beträgt.
Italien hat bisher von einer Umwandlung seiner kurz- und mittelfristigen Kredite in langfristige Anleihen
 Abstand genommen, aber in gewissem Umfange eine Umwandlung in neunjährige Schatzanweisungen
 durchgeführt (vgl. S. 220).
1) Vgl. Übersicht 9, S. 228.
?) Vgl. Übersicht 2a, S. 222
3) Vol. Übersicht 10. S. 229

A
        <pb n="216" />
        219
IK

Die Anleiheaufnahme Frankreichs, Belgiens und Italiens nach dem Kriege ist im Gegensatz zu derjenigen
Großbritanniens, die, wie dargelegt, vorwiegend Konversionszwecken diente, vor allem der Wiederaufbauarbeit
 gewidmet. An erster Stelle ist hierzu die Tätigkeit des Credit National!) in Frankreich
zu nennen. Um den Tresor bei der Finanzierung der Wiederaufbauarbeiten zu entlasten, wurde das Institut
als Mittler zwischen der Regierung und den Entschädigungsberechtigten auf Grund des Gesetzes vom
10. Oktober 1919 geschaffen und mit der Zahlung der Entschädigungen beauftragt. Der Credit National sollte
sich die notwendigen Mittel durch Emission von Anleihen beschaffen, deren Verzinsung und Amortisation
durch eine Budgetannuität gesichert ist. Es sind vom Credü National 5 und 6prozentige langfristige
Lotterieanleihen mit teils gleichbleibenden, teils steigenden jährlichen Tilgungsquoten ausgegeben worden,
Wie in Frankreich, so wurden auch in Belgien besondere Vermittlungsinstitute geschaffen, welche die
Regelung der Kriegsschäden zu übernehmen hatten. In erster Linie handelt es sich hier um die Federation
des Cooperatives pour. Dommages de Guerre, deren Anleihen auf Grund verschiedener Gesetze?) insofern
zu Lasten des Staates gehen, als ihre Verzinsung und Amortisation in das Budget zu übernehmen ist. Der
Typ der drei emittierten Losanleihen, die von allen Staats-, Provinzial- und Kommunalsteuern befreit
sind, ist der gleiche. Die Obligationen sind innerhalb von 90 Jahren durch jährliche Auslosung tilgbar;
die ausgelosten Stücke werden entweder in dem Betrage der Losgewinne, die einem Teil der Obligationen
zugewiesen sind oder im Betrage ihres nominellen Wertes zuzüglich einer Prämie, die bei den einzelnen
Anleihen verschieden hoch ist, zurückgezahlt. Die Federation behält sich das Recht vor, vom 1. Juni 1932
ab die noch nicht ausgelosten Obligationen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig
 zurückzuzahlen. Tritt letzterer Fall ein, so hören die Ziehungen auf, und die Obligationen werden
zu einem Betrage zurückgezahlt, der dem Nominalwerte — vermehrt um den mitileren Wert der zu einem
Diskontsatz von 5 vH auf den vorzeitigen Rückzahlungstermin reduzierten Prämien — entspricht. In
diesem Zusammenhang ist ferner die Anleihe der Association Nationale des Industriels et Commercants
powr la Reparation des Dommages de Guerre zu erwähnen, deren Statut durch Gesetz vom 27. März 1924 vom
Staate gebilligt wurde, und die sich mit dem Ankauf der den Entschädigungsberechtigten an Stelle von
Barzahlungen ausgehändigten Staatsschuldtitel befaßte (vgl. Kapitel »Ausgaben auf Grund des Krieges«
S. 406). Auf Grund des gleichen Gesetzes wurde die Regierung ermächtigt, die Verzinsung und Amortisation
 der Anleihe, die zu diesem Zwecke in Höhe von 2 Milliarden emittiert wurde, zu Lasten des Staates
zu übernehmen. Der Zinssatz dieser Anleihe beträgt 6 vH; die Amortisation hat innerhalb von 30 Jahren
zu erfolgen. Coupons, Rückzahlungsprämien und Anleihetitel sind steuerfrei.
Ohne Zwischenschaltung von Vermittlungsstellen wurden in Belgien zur Deckung der in den Rechnungsjahren
 1919, 1920 und 1921 bestehenden Etatdefizits auf Grund der Gesetze vom 16. März 1919,
27. Januar 1920 und 30. Juli 1921 emittiert die 5prozentige Anleihe des nationalen Wiederaufbaus 1919,
die 5 prozentige Prämienanleihe 1920 und die 6prozentige Konsolidierungsanleihe 1921. Die Anleihen
1919 und 1921 entsprechen im wesentlichen dem alten Rententyp. Die Anleihe 1920 begründet dagegen
eine für Belgien neue Schuldengattung. Die Anleihestücke bestehen in 5prozentigen steuerfreien Obligationen,
 von denen eine jede auf 500 fr. lautet und auf dem Wege der öffentlichen Subskription zu pari
dem Publikum angeboten wurde. Die Obligationen sind in 75 Jahren mit einer Prämie in Höhe von je
250 fr. mittels jährlicher Ziehungen rückzahlbar. Vorzeitige Rückzahlung der noch nicht getilgten
Obligationen kann vom 15. Mai 1940 ab stattfinden. In diesem Falle werden die Obligationen zu einem
Betrage zurückgezahlt, der dem Nominalwert — vermehrt um den mittleren Wert der zu einem Diskontsatz
 von 5 vH auf den vorzeitigen Rückzahlungstermin reduzierten Prämien — entspricht.
Italien hat nur während der Zeit des Waffenstillstandes eine große Anleihe aufgenommen, die auf Grund
des Gesetzes von 1919 zum Zwecke der allgemeinen Staatsfinanzierung emittierte 6. Kriegsanleihe. Die
übrigen ihrer Höhe nach weniger bedeutsamen Anleihen sind wie in Frankreich und Belgien zum Zwecke
der Kriegsentschädigungen ausgegeben worden.
Auch die langfristige Schatzanweisungsschuld der einzelnen Staaten weist gegenüber der Vorkriegszeit
 neue Typen auf. In Großbritannien wurden die schon oben (S. 218) erwähnten Treasury Bonds
sowie National Saving Certificates ausgegeben. Die Emission letzterer Zertifikate kann nach Ermessen des
Treasury seit dem 1. Oktober 1920 jederzeit durch das Post Office erfolgen. Ihre Fälligkeitsfrist darf jeweils
10 Jahre nicht überschreiten. Der Zinssatz ist je nach der Lage des Kapitalmarktes vom Schatzamte
festzusetzen. Die eine Hälfte des Emissionsertrages ist vom Schatzamte an die National Debt Commäissioners
 zu zahlen und von diesen laufend im Einvernehmen mit dem Schatzamte zur Anlage in Kommunalanleihen
 zu verwenden. Die für diese Beträge von den Gemeinden an die National Debt Commissioners
zu zahlenden Zinsen sind von diesen an das Schatzamt abzuführen. Die andere Hälfte des Emissions-1)
 Vgl. Übersicht 2b, 8. 223.
2) Gesetz vom 2. Janusr 1921, Gesetz vom 8. April 1922, Gesetz vom 11. Mai 1923.
        <pb n="217" />
        2920

ertrages sowie die obengenannten Zinszahlungen der Gemeinden sind zur allgemeinen Schuldentilgung
zu verwenden.
Schließlich enthält die dem verarbeiteten Etat zugrunde liegende langfristige Schatzanweisungsschuld
Großbritanniens den Restbetrag der National War Bonds, die ohne Unterbrechung vom Oktober 1917
bis Mai 1919 emittiert wurden. Es kamen vier verschiedene Kategorien zur Emission, und zwar
Zinssatz Lauffrist Rückzahlungskurs
1: Kateoore nur 5 vH 5 Jahre 102 vH
2. » AHA 5 PER 103 »
3. » U 507» 10 105 »
' Kenn eEE RAR A 100»
Die Kategorie zu 4 vH war im Gegensatze zu den anderen nicht einkommensteuerpflichtig.
Frankreich hat als neue Schatzanweisungstypen Bons dw Tresor und Obligations du Credit National
aufzuweisen. Erstere sind zu 6 vH verzinslich und mit zwei bis zehn Jahren befristet. Letztere wurden
wie die oben 5. 219 erwähnte Prämienanleihe zum Zwecke der Finanzierung der Wiederaufbauarbeiten
seitens des Crödit National begeben!). Sie haben eine Lauffrist von zwei bis zwölf Jahren und sind zu 6 v.H
verzinslich. Der Höhe nach sind die Bons du Tresor von größerer Bedeutung,
In Belgien spielt die Schatzanweisungsschuld erst nach dem Kriege eine Rolle. Sie umfaßt an dem
gewählten Stichtage vor allem Bons du Tresor, die durchgehend mit 5 vH verzinslich sind und eine
Lauffrist von fünf bzw. zehn Jahren haben. Ein bedeutender Betrag derselben wurde zum Umtausch
der Bons du Tresor de la »Restauration Monetaire« verwandt. Außerdem sind zu erwähnen die den
Kriegsentschädigungsberechtigten übergebenen 5prozentigen Schuldtitel und die Dette Interprovineiale,
die ihren Ursprung in den von den belgischen Provinzen an Deutschland gezahlten Kriegskontributionen
hat. Durch das Gesetz vom 14. November 1914 wurde die Regierung ermächtigt, diese Dette Interprovineiale,
 die sich 1919 auf 2348 Millionen fr. belief und teils in 3prozentigen, nicht börsengängigen
 Bons (Kapitalbetrag 480 Millionen fr.), teils in 5prozentigen Schatzscheinen (Kapitalbetrag
 1868000 fr.) bestand, zu den ursprünglichen Zinsbedingungen auf die Rechnung des
Staates zu übernehmen und die Lauffrist jeder der drei Anleihen, aus welchen sich die Dette Interprovineiale
 zusammensetzte, um längstens fünf Jahre zu prolongieren. Die für die Zinszahlungen notwendigen
 Kredite werden in das Budget der öffentlichen Schuld eingeschrieben. Die königliche Verfügung
vom 10. Oktober 1923 ließ den Inhabern der 5prozentigen Kassenscheine, welche am 10. Dezember 1923.
13. März 1924 und am 10. Juni 1924 fällig wurden, die Wahl zwischen der Rückzahlung ihrer Titel zu pari
oder dem Umtausch derselben gegen 5prozentige Bons du Tresor mit einer Lauffrist von fünf Jahren.
Italien hat insofern Veränderungen seiner Schatzanweisungsschuld zu verzeichnen, als die während
des Krieges in Umlauf befindlichen drei- und fünfjährigen Buomi del Tesoro durch sieben- und neunjährige
 ergänzt wurden. Die ersten neunjährigen Schatzanweisungen wurden im April 1923 zwecks
Einlösung der zu diesem Termin fälligen drei- und fünfjährigen Schatzanweisungen ausgegeben: auch
die weiteren Emissionen dienten Konsolidierungszwecken.
Unter »sonstiger fundierter Schuld« wird in den Übersichten 2 und 3 (S. 222 bis 224) für Belgien
und Frankreich je eine Annuitätenschuld aufgeführt. In Frankreich wurde durch das Gesetz vom 31. Juli 1920
der Staat verpflichtet, ohne Zwischenschaltung einer Vermittlungsinstanz für Wirtschaftsgruppen des
früheren Kampfgebietes, welche für Wiederaufbauarbeiten Anleihen aufgenommen haben, Annuitäten- und
Zinszahlungen insoweit zu leisten, als diese Wirtschaftsgruppen entsprechende Verträge mit dem Finanzministerium
 abgeschlossen haben. In Belgien handelt es sich um Annuitäten an den Credit Communal.
der die Beträge an die Kommunen weiterleitet. Die Annuitäten werden vom Staats ==. Anleihen
gezahlt, die die Kommunen teils für außerordentliche Aufwendungen während der Kriegszeit, teils zur
Finanzierung der in den Jahren 1919 und 1920 an Bedürftige geleisteten Unterstützurkren aufgenommen
haben. Die Anmuitäten laufen bis zum Jahre 1985
3. Schwebende Schuld.
Die schwebende Schuld ist während der Kriegszeit in allen Staaten immer mehr vom Typ der
Verwaltungsschuld abgerückt und hat den Charakter einer reinen Finanzschuld angenommen. Der
Hauptbestandteil entfällt bei weitem auf die Emission von Schatzwechseln. In Großbritannien, Italien
und Belgien wurden als Schatzwechsel die alten Typen weitergeführt, in Frankreich dagegen die Bons
du Tresor durch Bons de la Defense Nationale ergänzt, die dann auch hauptsächlich zur Kriegsfinanzierung
herangezogen wurden. Im Gegensatz zu den‘ Bons du Tresor, die nur an Banken, Handelskammern,
Eisenbahngesellschaften usw. ausgegeben wurden. wurden die Bons de la Defense Nationale auch der
1) Vgl. Übersicht 2b, 8. 223
        <pb n="218" />
        |
Bevölkerung zugänglich gemacht; sie sind Schuldverschreibungen auf den Inhaber, die auf Abschnitte
über 100 bis 100 000 fr.) lauten. Ihr Zinsfuß ist variabel; die Zinsen werden beim Ankauf sofort in
Abzug gebracht.
Obwohl durch die Ausgabe dieser Schatzwechsel alle im Augenblick zur Verfügung stehenden Mittel
des Geldmarktes staatlichen Zwecken zugute kamen, hatten sie doch den Nachteil, daß bei der Abhängigkeit
der Schatzwechsel von dem jeweiligen Diskontsatze vielfach erheblich höhere Zinsen gezahlt werden
mußten. als dies bei fest verzinslichen Schuldtiteln der Fall gewesen wäre.
4. Zahlungsmittelschuld.
Ebenso wie die schwebende Schuld zeigt auch die Zahlungsmittelschuld in Frankreich und Italien im
Vergleich zu Großbritannien ein ungünstigeres Bild. Als Zahlungsmittelschuld treten neu auf: in Großbritannien
 die Currency Notes, die zum Teil durch Silbermünzen, zum Teil durch Noten der Bank von
England, hauptsächlich aber durch Government Securities?) gedeckt sind; in Frankreich über den vor dem
Kriege bestehenden Vorschuß der Bank von Frankreich von 200 Millionen fr. hinaus neue Vorschüsse der Bank
und zeitweilig Vorschüsse der Bank von Algerien; in Italien neben der Erhöhung des Staatsnotenumlaufs
die Ausgabe von Zahlungsmitteln durch die drei Notenbanken für Rechnung des Staates (im Gegensatz
zu derjenigen per Conto del Commercio). Die diesbezüglichen Maßnahmen wurden in allen drei Staaten
unmittelbar nach Ausbruch des Krieges ergriffen. In Belgien treten erst in der Nachkriegszeit Vorschüsse
der Banque Nationale auf, die für den Umtausch der während des Krieges in Belgien in Umlauf gesetzten
deutschen Zahlungsmittel bestimmt waren.
5. Zusammenfassung und Übersichten.
Überblickt man die gesamte Schuldenentwicklung®) seit dem Kriege, so ist als allen Staaten gemeinsame
Tendenz die Erhöhung ihrer inneren Staatsschuld festzustellen. Die Hauptsteigerung entfällt im allgemeinen
auf die Kriegsjahre; eine Ausnahme macht Belgien, dessen Nachkriegsschuld in vielen Stücken den
Charakter einer Kriegsschuld trägt, sowie Frankreich, dessen innere Schuld sich noch während der
Nachkriegszeit um etwa 125 vH im Verhältnis zum Schuldenstand vom 31. Dezember 1918 erhöht hat.
Allgemein ist die Steigerung speziell bei der Anleiheschuld der einzelnen Staaten eingetreten, wobei
wiederum Frankreich mit mehr als einer Verdoppelung an erster Stelle steht.
Bei den übrigen Schuldenarten zeigt die Entwicklung in den einzelnen Ländern keine gleichartige
Tendenz. Großbritannien hat in der Nachkriegszeit alle bedeutenderen Posten außer der Anleiheschuld
zu vermindern vermocht und vor allem seine schwebende Schuld um etwas über die Hälfte reduziert.
Demgegenüber haben in den übrigen Ländern die einzelnen Schuldenarten mit Ausnahme der italienischen
Zahlungsmittelschuld allgemein eine Steigerung erfahren. Sie ist besonders groß bei der italienischen
und französischen Schatzanweisungsschuld, die sich während der Nachkriegszeit in Frankreich nominell
um über das Achtzigfache, in Italien um über das Vierfache vermehrt hat
Übersicht 1.
Die innere Staatsschuld Großbritanniens. EEE
x am: 31.83.1912 31.3.1919, 31. 3. 1925
Art der Schuld in Millionen £
Innere Schuld ru ir He WW KR Sn a ra Ka 718,4 6 188,2 6 542,4
1. Fundierte Schuld... -.- 0.40.0004 e nr ne 696,7 4 762,4 5 786,6
a) Schuldverschreibungen ............00+0000+ tt 588,6 2 448,8 4044,1
1. Vorkriegsanleihen ..........+.02+1+1+ +++ 588,6 304,0 300,1
2.. Kriegsanleihen .......-....+.0004000 nt . 2 144,8 2 128,4
38. Nachkriegsanleihen ...........+0.+11+0+1+ 1 F — 1615,6
b) Langfristige SchatzanweisungeN.........0..0.00000 25,0 2 246,9 1661,4
c) Sonstige fundierte Schuld er nr 83,1 66,7 81,1
IL. Schwebende Schuld .......:.1+.+.+004+0410 401 HH ns 8,1%) 1 097,1*) 502,3
a) Schatzwechsel.........+;+.0.++0+041++14 Kent ann nr 8,1‘) 642,1%) 335,7
b) Sonstige schwebende Schuld ...........0001440 44 — 455,0 166,6
{I Zahlungsmittelschuld .........++...+.++++++4+44+4 404 13,6%) 328,7*) 253,5
a) Papiergeld: rk nr r ar ER —) 315,1%) 239,9
b) Vorschüsse der Notenbank ee 13.6 13.6 13.8
Quellen: Finance Accounts 1911/12, 1918/19, 1924/25.
1) Die durch Dekret vom 15. August 1915 geschaffenen einjährigen Bons, die auf 5 und 20 fr. lauteten, wurden am 12. März 1922
rk RISt, »Die Deflation«, a. a. O., sind hierunter kurzfristige Schatzwechsel, also Treasury Bills zu verstehen.
») Vgl. Übersicht 11, 8. 229.
4 Die der Deckung von Curreneu Notes dienenden Government Securities sind unter »Schatzwechsel« in Abzug gebracht

“9
        <pb n="219" />
        229

Übersicht 2.
Die innere Staatsschuld Frankreichs.
am: 1.8.1914 31.12.1918 -— 1.1.1925
Art der Schuld
in Millionen fr.
Innere Schuld ..... GO zn 34 388 123 794 280 633,0
1. Fundierte Schuld... Rn 32 579 67 779 192 943,0
a) Schuldverschreibungen‘ &amp;gt;. 2.220 FE era 26 096 61581 127 314,9
1. Vorkriegsanleihen -.... 20007 ea 26 096 22 868 22 543,3
2 Kriegsamleien N ne 38 663 48 468,2
3. Nachkriegsanleihen 2.2. ne — 56 303,4
b) Langfristige Schatzanweisungen............... 342 531 43 643,8
c) Sonstige fundierte Schuld ................... 6 141 5717 21 984,3
H. Schwebende Schuld 2er Rena nn 1 609 37 715 64 890,0
a) Schatzwechsel =. EHER 428 35 965 56 416,9
b) Sonstige schwebende Schuld ........... 1 181 1750 8 473,1
Hi. Zahlungsmittelschüld ru. RE 200 18 300 22 800,0
a) Papiergeld‘ „+: 142.0 FR A — —-b)
 Vorschüsse der Notenbank... U 200 18 300 22 800.0
Quellen: Annuaire Statistique de la France 1914, 1921.
Bulletin Officiel 1926.
Übersicht 2a.
Kriegs- und Nachkriegsanleihen wurden in Frankreich gezeichnet
5 vH 5 vH 4 vH 4 vH 5 vH 6 yH
1915 1916 1917 1918 1920 1920
in Millionen fr.
Na ar © ne 204,7 5425,30 51742 246,0 7:035,4.. 11 278,4
» Bons du TT60T 1er — nn — 7,6 0,6 15,4
» Bons de la Defense Nationale ....... 2244,4. 3693,1 4582,77 13255,1 8 226,1.  4186,2
» Obligations de 1a Defense Nationale .. 3 316,9 956,3 449,2 1412,1 612,3 354,9
y-russischen Coupons... ....- 100.40 ve
» Coupons von Kriegsanleihen ........
+ 3prozentigen Renten .............. 1439,5
» 3!/,prozentigen tilgbaren Renten .... Br 2,6
» 5prozentigen Renten 1915 und 1916 3 606,5
» 4prozentigen Renten 1917 ......... 1.786,0
» 4prozentigen Renten 1918 ......... 41655
» 5prozentigen tilgbaren Renten 1920. . 2 738,6
Verschiedenes 4
Insgesamt .... 13307,8 10 082,5 "10209,0 221632 715 7 000
Quelle: Iuventaire, a. 2. 0.
        <pb n="220" />
        223

nn . Übersicht 2b.
Emissionen des Credit National. Sr—————
= Nom Kapital in
Emis- A es % 1 Aus- Millionen fr. . .
. ” bligati-Hgabe-M Rückzahlungs- Zückzahlungs:
K | ra. |. kurs ; termine betra: 056
- ya | . nd 4 Tag
jahr Be ons Nominal | Bitektiv}
| vH AA fr. fr. ir.
1919 ; 5,50 | 500 | 495,0 | 4000 |. 3960. Serienweise, endend 600 ‚68 Lose, davon 4 zu
1995 je 1 Million
(4 Ziehungen jähr-.
 lich)
1920 Ss 5,81 | 500 E01 4000 . 3880. Serienweise, endend 500 | 104 Lose, davon 8 zu
1995 | je 1 Million
(8 Ziehungen jährlich)

1921 5 6,52 | 500 | 206,50 | 3000 | 2991 In Serien von je 500 7200 Lose, davon 2
1 Million Bons von zu je 500000 fr.
1931—1936 (4 Ziehungen jährlich)

Nach Wahl des
Gläubigers:
1922 | 6,67 |. 500 | 482,00 | 4710| 4540 Am 1. Februar 1924 * 500
1922 | A 6,72 500 | 482,00 | 4710 4540 Am 1. Februar 1927 I 507,50
1922 6 6,76 500 | 482,00 | 4710 4540 Am 1. Februar 1932 525
Nach Wahl des
Gläubigers:
1922 6 6,21 500 | 498,50 3290 | 3280 Am 1. Juli 1925 500
1922 | 6 6,30 500 {498,50 | 3290| 3280 Am 1. Juli 1928 505
1922 1 6 | 630 | soo | 498,50 | 329% 3280 Am 1. Juli 1934 515
1922 ° 6 6,31 500 | 498,50 | 3290 3280 ' Am 1. Juli 1940 530
1923 6 6,48 500 | 498,50 1 3000| 2991 (m Jahre 1948 500 Für jede der 6 Serien
1200 Lose von zusammen
 1 Million
(4 Ziehungen jährlich)

1923 5 6,71 | 500 | 490,00 1 2000| 1960 [m Jahre 1949 500 Für jede der 4 Serien
| 1200 Lose von zusammen
 1 Million
(4 Ziehungen jährlich)

1924 6,99 | 500 | —. 1632! 1567 Tilgbar im’50 Jahren 510 Jährlich 48 Lose für
durch Verlosung Inden Jahren jede Serie von
mit Prämien oder 1924—1928, 1 Million Schuld-Losen
 dann Er- titel (4 Ziehungen
höhung des jährlich)
Rückzahlungsbetrages

jährlich um
Br.
Quelle: Inventaire, a. a. 0
        <pb n="221" />
        204

Übersicht 3. Die innere Staatsschuld Belgiens.
m am: 31.1.1913 1.1.1925
Art der Schuld in Millionen fr.
Innere Schuld ....... We Eee 4 522,1 31 274,0
I Eundierte Schilder rer HR EU Eee A 4 169,1 21 268,1
a) Schuldverschreibungen 1... 40 RE KERN nme 3 739,1 14 888,9
1. Vorkriegsanleihen .-......0 00000 EEE 3 739,1 3 646,2
2. Kriegsanleihen 1er HERR TEE DE —
3. Nachkriegsanleihen ..=..... 00 EHE ee ale 11 242,7
b) Langfristige Schatzanweisungen............4400400. 0000 nern We 5 330,5
ec): Sonstige -Aündierte Schuld»... .....00000 44 0ee er rn ne 430,0 1.048,7
A 353,0 4 805,9
a) Schatzwechsel er ze TEE HEFT ET 353,0 4 805,9
b) Sonstige schwebende Schuld... 14404 Erin er
HT. Zahlungsmittelschuld. ».......4400 4 Keen ern nn ner A HAAR EHE 5 200,0
ee N
b) Vorschüsse ‘der Notenbank. +00 RAR ERW k nn kn 5 200,0
Quelle: Annuaire Statistique de la Belgique, 1913, 1923/24.
Übersicht 4. Die innere Staatsschuld Italiens.
ZZ Art" der Schuld am: 30. 6. 1918 31.12. 1918 30. 6. 1925
in Millionen Lire
Innere Schuld nee ee RT ei 16/012,51) 53 708,3 90 889,2
I. Fundierte Schuld. 2er a na 10408,2 32 660,8 63 306,2
a) Schuldverschreibungen;. +, .....400.00000000 0000 78030,4 .
1. Vorkriegsanleihen ............0., 000.004. 18.030,48 „2 2)
3; Kriegsanleihen re ER ne 15 343,9 15 343,7
8. Nachkriegsanleihen +.....1....000.000000 00 23 100,7
b) Langfristige Schatzanweisungen................. 506,7 3 819,9 12 376,0
c) Sonstige fundierte Schuld ..............0...... 3 871,1 2) 3)
1. Schwebende Schuld + rar RER 449,9 11 758,03) 18 415,0
a) Schatzwechsel ter een 287,0 11 433,03) 17 583,0
b) Sonstige schwebende Schuld ................... 162,9 325,03) 832,0
HH. Zahlungsmittelschuld 1... ee We Rene 491,6 9 289,5 9 168,0
a) Papiergeld 2.....00 000 nl nn AM HO 491,6 2 124,0 2 100,0
b) Vorschüsse der Notenbank »..0...000 10 r ehe e ee — 7 165,5 7 068.0
Quellen: Annuario Statistico, 1914.
Sonderbericht des italienischen Tesoro, 1918,
Gazzetia Ufficiale, 1925.
Übersicht 5a. Schuldendienst Großbritanniens 1912/13%).
3 Schuldentypen Verzinsung, Amortisation
1. Funded Debt. ; in 1000 £
21 prozentige ConsolS..-. 0... 0.4040 00 FRKREAK TER RT HKET HET 13 804
25/pro2Zentige 9 TEE er ER A Er er HE 106
SPORE RT BE BE TEE 750
Regierungsschuld an die Bank von England ............0.0.00000000r 040010 341
2. Terminable Annuities,
Renten auf Lebenszeit oder eine bestimmte Reihe von Jahren............... 1 557°)
Annuitäten an die Sparkassen ...........000000000 00000 1 9685)
3. Unfunded Debt. /
Advances on the Credit of Ways and Means ...ı rn 32
Treasury BSR 443
Exchequer Bonds, 00 697
4. Sinking Fund.
New Sinling Funde. rt ee nt HA 4 620
Sinking Fund Anni Fed rd 16
5. Verschiedene Zinsposten in den BEMNES e 2 860
Insgesamt 1... 27194
Zuzüglich 1337,2 Millionen Lire im Besitze des Staates befindlicher Schuldtitel.
Spezielle Angaben sind nicht möglich. Die Vorkriegsschuld beträgt 1918: 13 497,7 Millionen Lire, 1925: 12 485,8 Millionen Lire.
Arithmetisches Mittel aus den Angaben für 30. Juni 1918 und 30. Juni 1919.
Finance Aceounts, 1912/13.
Verzinsung und Amortisation vgl. Anm. 2, S. 225.
        <pb n="222" />
        225
Er

Übersicht 5b.
Schuldendienst Großbritanniens 1924/25) Sa
Zinsen und Amortisation
Schuldentypen Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
1. Funded Debt: in 1000 £
21/,prozentige Consols.........00000 0002 TE rer ern eneren 6915 4 068
fi EN  SE AT SEFREREEKLIEIN TE 66 39
1 DE re NEN 532 313
Regierungsschuld an die Bank von England ................0004 341 201
371/,prozentige Konversionsanleibe ........00000.00.0 00004 0t en 23 238 13 669
2. Terminable Annuities:
Renten auf Lebenszeit oder eine bestimmte Reihe von Jahren... 406?) 239
Annuitäten an die Sparkassen ..1...0.....0000000000 00000000 20?) 12
3. Unfunded Debt:
Ways and Means Advances vr... rn 0 ran RER ann ame 1914 1126
Treasury BUS ra EN ER er 20 802 12 236
Kachequer: BONÄS rer RER EEAWEEER RER ATAHEE 8 234 4 844
National: Saving Cerificales: .4 0.40 KR ee 7.101 4 177
Innere Kriegsschulden:
83'/„prozentige: War Loan 0. rennen rennen nA 2196 1292
4?) prozentige‘.»“ “Peer nrn A Make 576 339
5prozentige SL Se 60 001
4prozentige WW CA ERCHU 2 642 1 554
National War Bonds: iu. rer ur rer 38 882 22 872
Konversions- und Fundierungs-Anleihen:
4prozentige Viclory Bonds. ...00.047 46er rare r ran Ka nn 14 034 8 255
4prozentige Funding Loan.... 0.040402 nd 4ER area nahe 15 882 9342
41/,prozentige Conversion Loan ..-.. 4044000004 e een 4012 2360
Treasury Bonds Leer nennen 000 RR 0A ANETEAAEE 22 918 13 481
4. Verschiedene Zinsposten in den Estimales ...........0.0000000 2520 1 482
5. Sinking Fund 1923......... HE 39 798 23 410
Insgesamt.... 315031 185 312
Übersicht 6a.
Schuldendienst Frankreichs 1914°).
Schuldentypen Zinsen und
1. Dette Consolidee: Amortisation
a) Dette Perpetuelle: in 1000 fr.
3prozentige Rente ....1.5.:. A a EEE 655 832
b) Dette Amortisable:
3prozentige tilgbare Rente ............0..0000000 EHEN ELLE r EHE HEHE EEG 156 800
Annuität an die Konsignationskasse zur Tilgung der 3prozentigen Rente 1901
(Chinaexpedition) -.....44 44300 ke hehe an 11 600
Schuld des Tr6sor bei der Konsignationskasse am 1. Januar 1902.......... 49 011
Annuitäten an Eisenbahngesellschaften*) ..............0.0000000010 000 122 694
Schuld der Staatseisenbahnen +. - ee RUHR An AL H EU Wann 133 000°
Annuitäten verschiedener Art-....7....00007 070. Waah rer rennen 3 228
Schuld auf Grund des Gesetzes vom 30. März 1912 ..................4.. 10 376
2. Dette ä Court Terme:
Sechsjährige Obligationen der Compte Special de Perfectionnement de V’ Armement 5 734
3. Dette Flottante:
Bons du TA Maker Fee Snake Fralende VA De 74%
Vorschüsse der Tresoriers-Payeurs Generauzx, laufende Rechnungen usw. ......
Insgesamt.... 1165675 /
1) Finance Accounts 1924/25.
?) Nur Verzinsung; Amortisation wird aus den Mitteln des Sinking Fund 1923 bestritten.
3) Nach dem Budgetentwurf der Regierung für das Finanzjahr 1914.
*) Vgl. Kapitel »Wirtschaft« S. 379f.
5) Von den 133 000 000 fr. werden 20 578 000 fr. durch das Budget-Gönkral. gedeckt, der Rest durch Betriebseinnahmen der Eisenbahn.
Vgl. Kapitel »Staatliche Erwerbsbetriebe« S. 400 ff.)
        <pb n="223" />
        2926

Übersicht 6b.
Schuldendienst Frankreichs 1925‘).
Zinsen Amortisation
Schuldentypen Original- Vorkriegs- Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft ziffern kaufkraft
1. Dette Consolidee: in 1.000 fr.
a) Dette Perpetuelle
3prozentige Rente .................::+«++0«. 590723 131272
A »- (Anl. 1916/16) ..-=-.4 44.42 941.800 209.289
4 a) A 79 584
FA » (» 1918) ...00..+0.+44+ ı 822250, 182722
5 » » (2 A020) she SAT 328 366.078
b) Dette Amortisable
3prozentige tilgbare Rente ..............+++ 82 965 18 437 73 835 16 408
all &amp;gt; » » AR RT 1013 225 401 89
5 » » » Anm. 1920)... 0.4 3772017 171559 150.000 33 333
Elsaß-lothringische Rente...............+..« 2770 616 380 84
Anleihen des Credit National (Ges. v. 10.10.1919) 949543 211010 96 559 21 458
Annuitäten laut Ges. v. 31. 7. 1920 zugunsten
des‘ Wiederaufbaues ...:4040 400 Hu 721400 160 311
Anmuität an die Konsignationskasse zur Tilgung
der 3prozentigen Rente 1901 ............. 5.207 1157 9.093 2021
Annuitäten an Eisenbahngesellschaften?) ..... 347 450 77211
Schuld der Staatseisenbahnen .............. 438 588%) 97 464
Kautfignszinsel 2.0.4.0 r her rs ahnen 1.795 399
2, Dette 4 Court Terme:
Obligationen der nationalen Verteidigung......... 437 500 97 222
Bons du Tre ir rer a) 471.500 327.000
Bons .du Credit National... .0.0 rer 466 071 103571
3. Dette. Flottante:
Bons de la Defense Nationale ..............4.-.. 2902206 644 935
Bons du. ItT050f 0.000 Er nWRKr nn re On ZERO 60 944
Vorschüsse der Tresoriers- PayeursGeneraux, laufende
Rechnungen usW.............4..+040.+00.0404+ 81000 18 000
Vorschüsse der Bank von Frankreich............ 105750 23 500 . S
Summe 1bis3.... 13421256 2982501. 330268 73 393
Übersicht 7a.
Schuldendienst Belgiens 1913%).
Schuldentypen Zinsen und Amortisation
in 1000 fr.
L. Dette Consolidee .. EHRT CHE 113 690 15.024
davon: 2!/;prozentige Rente ......00. 4000er HEHE 5499 u
3 » RT SCH KK Elle 15638 2209
3 » A ED 82 343 11743
3 » ) N Kr ne We he 7402 1072
Verschiedete ee ET 2813
HARD le 21 051
Kisenbahnannuitäten N 21051
IIL Dette Flottante:
Bons: du TTS ri RS A 16.600
Summe Ibis II.... 166 365
1) Nach dem Budgetentwurf der Regierung für das Finanzjahr 1925
2) Vgl. Kapitel »Wirtschafte, S. 379.
3) Von den 438 588 000 Papierfranc werden 299122 000 fr. durch das Budget General gedeckt, der Rest durch die Betriebseinnahmen
ier Eisenbahn. (Vgl. Kapitel »Staatliche Erwerbsbetriebe«, S. 401.)
*) Regierungsentwurf des Haushaltvoranschlages 1913.
3) Vgl. Kapitel »Wirtschaft«, S. 380 f.
        <pb n="224" />
        227
DO»

Übersicht 7b.
Schuldendienst Belgiens 1925). n m
Zinsen Amortisation
Schuldentypen Original- Vorkriegs- Original- Vorkriegsziffern
 Kaufkraft ziffern kaufkraft
in 1 000 fr.
TI. Dette Consohdte ,......;.... mm „. 718983 135 657 101 063 19 067
davon:
a) Vorkriegsschuld 0... 00240 20613 21720 4098
2'/„prozentige Rente................ 4 5499 1037 - ;
3 » A 14781 2789 3 154 595
3 » N a 82 005 15 473 17 018 3211
Ü WE 6964 1314 1548 292
b) Nachkriegsschuld..... 000 09784 115 044 79343 14969
5prozentigeAnleihe der nationalen Wiederherstellung:
 1919 2.0 ı rer ee el 84.880 16.015 10911 2058
5prozentige Prämienanleihe 1920 .......... 123141 23 234 13313 2512
6 Konsolidierungsanleihe 1921 ‚.. 119739 22592 7593 1433
f » Losanleihe 1921 0.0. 39987 7545 71m 1341
) » » Er 49981 9430 7229 1364
; » » (99) er re 49977 9430 7896 1490
6 » Anleihe 1924 der Association
Nationale ri RK 119241 22 498 25 290 4771
Verschiedenes 1. rer nal 22788 4300
HH. Anmuitäe TA 55 424 10 457
davon:
Kisenbahnannuitäten?) .... ..........000..0.0,0 22 760 4292
Annuitäten an d. Credit Communal ..... ..... 32674 6 165
111.1 .Detie FIoHanle. u re ea ee 13.307 96 851
davon:
5prozentige Bons du Tresor, 5—10jährige ...... 134707 * 25417
Bons du Tresor auf 6 Monate ................ 262300 49491
5jährige, den Kriegsentschädigungsberechtigten
übergebene Titel er re ee 63500 11981
Detie Provincidle re 42 800 8.075
Vorschuß der Banque Nationale de Belgique. ..., 10 000 1887
Summe I—111.... 1287714 242 965 101 063 19 067
Übersicht 8a
Schuldendienst Italiens 1913/14°).
Zinsen und Amortisation
Schuldentypen in 1000 Lire
I. Nicht amortisierbare, konsolidierte Schuld (Debiti Perpetui)..... 359 639 .
IT. Amortisierbare konsolidierte Schuld (Debiti Redimibili) ......... 41 751 14 846
111. Schatzwechsel (Debitt-Variabili) ..... U 21 134 1590
a N 3.326 110
V. Schuld bei der Cassa Depositi e Prestili er En 6 330 3 231
VI. Amortisation durch Erwerb von Staatsschuldverschreibungen durch
verschiedene Fonds ..........- rn . 2920
Insgesamt.... 432180 22 697
*) Regierungsentwurt des Haushaltvoranschlages 1925.
*) Vgl. Kapitel »Wirtschaft« S. 380 f.
°) Regierungsvoranschlag 1913/14.
        <pb n="225" />
        228

Übersicht 8b. S
——————— Schuldendienst Italiens 1925/26‘).
Zinsen Amortisation
Schuldentypen Original- Vorkriegs- Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft ziffern kaufkraft
I. Nicht amortisierbare konsolidierte in E00 Te
Schuld:
a) Vorkriegsschuld..................00+++ 361112 72.222
b) Kriegsschuld ................0.000+1+0+ 1724951 344 990
1. Amortisierbare konsolidierte Schuld:
a) Vorkriegsschuld ..............01+0044 16619 3 324 12 671 2534
b) Kriegsschulden ................4+«+++ 123689 24 738 — —
ec) Nachkriegsschuld ............0..0000044 47 500 9 500 22 750 4 550
III. Schatzwechsel:
a) Kurzfristige Schatzwechsel ........... 950000 190 000 ; .
b) Langfristige Schatzwechsel ........... 529739 105 948 780 224 156 045
IV. Zinsen für Notenausgabe:
1,5 vH für die ordentlichen Vorschüsse
und 0,25 vH für die außerordentlichen
Vorschüsse 1... Kl 20 800 4 160
VY. Schuld bei der Cassa Depositi e Prestiti 4 898 980 3.977 796
VI. Verschiedene Schulden ............... 33 625 6 725 987 197
VYIL. Übernommene österr. Schulden:
a) Übernommene österreichische Vorkriegsschuld‘
 ....0...00000r KR 2 000 400 2 000 400
b) Zinsen bei der Postsparkasse in Wien : 2500 500
VIII. Amortisation durch Erwerb von Staatsschuldverschreibungen
 durch verschiedene
Fonds ............ Sn . 3.962 792
Insgesamt .... 3817 433 763 487 826 571 165 314
Übersicht 9.
ni Die Kriegsanleihen*).
Land und Nr. . Zins in Ausgabe- Rendite Nominaler
der Anleihe Aufnahmetermin vH | kurs in | in vH Zeichnungsbetrag
vH in Millionen
Großbritannien
E November 1914 ...... 31 95 3,68 £ 350
2. August 19165. 0 Ann | 100 45 »- 062
3.a) Januar 1917... ; 95 |] 5,26 ! &amp;gt; 2000
b) Januar 1917 ......... : 100 4.0 RER
Frankreich
f. November 1915 ...... 88 5,68 fr. 13308
2. Oktober 1916 ........ 87,5 5,71 » 10082
8. Oktober 1917... 1... 68,6 5,83 » 10209
4 Oktober 1918. ..... 0 70,8 5,65 » 22162
Italien?)
1.9) Januar 1918... + 97 4,64 Lire 1000
® Mr ern . wo | am » 14
Januar 1916... 97,5 1 5,13 » 3018
Februar 1917... 90 | 5,55 | &amp;gt; 6984
; Januar 1918 .......0. ; | 86,5 5,78 6197
1) Regierungsvoranschlag 1925/26.
?) Quelle für Großbritannien: Gibson, a, a, 0,; für Frankreich: Martin, a.a. 0. und Inventaire, a. a. O.; für Italien: de Stefani,
a. a. 0., 8. 363 # und Annuario Statistico Italiano 1917/18, 8. 432.
?) Die italienische »%6. Kriegsanleihe«, die erst im November 1918 aufgelegt wurde, wird hier nicht berücksichtigt,
:) Diese Anleihe, obwohl vor Eintritt Italiens in den Weltkrieg aufgenommen, wird, da sie übrigens von Seiten Italiens selbst als
«Rüstungsanleihe« bezeichnet wird, hier mit aufgeführt (vgl. Fußnote 2 auf 8. 229).
5\ 4. Kriegsanleihe ist noch nicht berücksichtigt.
        <pb n="226" />
        Die inneren Nachkriegsanleihen. Übersicht 10.
Land Bezeichnung der Anleihe Stand Hm —
Großbritannien 3!/,proz. Conversion Loan...........0.0400004 708,9 £
4 » Funding Loan 1919 1 394,9 »
41». Conversion Ton... ee 210,6 »
4 » Victory Bonds 1919. rer 349,8 »
IE TeASsUr BONS. ER 499,2 »
Insgesamt .... 2163,4£
1.1.25
Frankreich ... 5proz. Rente Amortisable 1920............... 15 780,7 fr.
6» Re 1020er Nee al ee 079
Rente: d’ AlKace-Lorume. nl 78,5 »
5- u. 6proz. Obligations ..................... 17541,3 » Ausgabe d. Credit National
Insgesamt .... 56303,4fr.
1.1.25
Belgien ..... Bproz. Dette de la Restauration Nationale 1919 1 683,5 fr.
DD: « “Delle-d Primes 1020 4.1.0400 24468
6 « Delte de Consolsdation 1921 ........... 2016,6 »
4- u. 6proz. Obligations »Lloyd Royal Belge«*) 96,9 »
Sproz. Emprunt 1924..............00.00411+1- 2000,0 » Ausgabe der Association Nationale
 des Industriels et Commercants
 pour la Reparation
des Dommages de Guerre.
4proz. Emprunmt 4 Lois 1921 0.00.0000 00a ran 999,7 » Ausgabe der Federation des Cooperatives
 pour Dommages de Guerre
5» » # 2 A rer 999,6 » Desgl.
5 » DE 999,6» »
Insgesamt‘... 11242,7 fr.
30. 6. 1925.
Italien....... 5proz. VI. Prestito Nazionale 1919........... 20 646,6 Lire?)
4,36pr02. 25 AUSWIACO: EEE le 10,3 »
14,75 » Obligations-Ges. von 1924 .......... 1462,0 »
3,5 » Obligationi delle Venezie per il Risareimento
 dei Dann di Guerra sn er 974,2 »
Detto per Riscatto Polizze dei Combattenti 1920 7,6 &amp;gt;
Insgesamt.... 23 100,7 Lire
Die relative Höhe der inneren Staatsschuld. Übersicht 11.
(Vorkriegszeit = 100.) a
Großbritannien Frankreich Belgien Italien
Art der Schuld (31. 3. 1912 = 100) | (1. 8. 1914 = 100) 22009) (30 6. 1913 = 100)
_ am: !31.3. 1919| 31.3.1925 131. 12.1918] 1.1.1025 11.1.1925 31.12.1918 30. 6.1925
Innere Schuld 2.014.000 er ei 861,4 910,7 360,0 | 816,1 691,6 * 335,4 |*) 567,6
davon: .
I. Fundierte Schuld ........ 683,6 | 830,6 | 208,0 | 592,2 510,1 | 199,0 | 385,8
a) Schuldverschreibungen . #160" 687,1 235,8 488,1 398,2 |ı 9 5
b) Langfristige Schatzan- ! 753,7 , 2442,5
weisungen .......:&amp;gt; 47 89876 ı 66456 155,3 12 762,5 f
c) Sonstige fundierteSchuld ı 80.3 | 97,6 93,1 | 357,7 242° 9) Y
II. Schwebende Schuld ...... , 135444 6 201,2 2344,0 | 4032,9 186. 2613,5 4 093,1
a) Schatzwechsel ........ » 7927,2 4144,4 \ 8403,0 13 181,5 1 807,4 3 983,6 6 126.5
b) Sonstige schwebende '
Schuld er a Wan 148,2 784,4 199.5 510,7
HIT. Zahlungsmittelschuld ..... |! 40-15 1:937,5 | 9 150,0 11 400,0 18246 1 864,9
a) Papiergeld ...:.....-. | ] „209€ 18649
b) Vorschüsse der Noten- | | | !
DK era na . 100,0 9 150,0 114000 :
?) Vgl. Kapitel »Wirtschaft« S. 374.
*) Die Angabe beruht auf Schätzung; da die 4. bis 6. Kriegsanleihe gemeinsam ausgewiesen werden, wurde von dieser Summe der dem
\usweis von 1918 entsprechende Betrag der 4. und 5. Kriegsanleihe in Abzug gebracht.
*) Als Basis dient die Angabe von 1913 mit 16 012.5 (also abzüglich der im Besitze des Staates befindlichen Schuldtitel).
*) Nicht gesondert ausgewiesen.
5) Da vor dem Kriege keine derartige Schuld bestand. kann kein Vergleich gezogen werden.

229
        <pb n="227" />
        3)

Übersicht 12.
Anteil der einzelnen Sehuldenarten an der gesamten inneren Staatsschuld in vH.
Großbritannien Frankreich Belgien Italien
Art der Schuld Se Ds. AZ ME
31. 3. 12/31. 3. 19/31. 3. 25/1. 8. 14/31. 3. 1811. 1. 25]1. 1. 18/1. 1. 25/30.6.13')|31.12. 18/80. 6. 26
I. Fundierte
Schuld ...... . 96.98 76,96 88,45 | 94,74 | 54,73 | 68,75, 192,19 | 68,011 94,57 60,81 69,65
II. Schwebende ;
Schuld... 1,13 IZ73 7,68 4,68 | 30,47 | 23,12 7,81 | 15,36 2,59 21,89 20,26
III. Zahlungsmittel- | |
schuld ....... 1,89 5,31 2,87 0,58 14,78 as. 16,63 2,84 17,30 10,09
IV. Die Auslandschulden.
a. Gesamtbild,
Als Auslandschulden werden hier alle diejenigen Anleihen (bzw. Kredite) behandelt, bei deren Aufnahme
 die Absicht der vollständigen Begebung im Auslande vorlag. Nicht eingerechnet sind dementsprechend
 Tranchen von Inlandanleihen, die im Auslande gezeichnet wurden (wie beispielsweise bei den
iranzösischen Kriegsanleihen); ebensowenig werden als Auslandschulden im Sinne der nachstehenden
Ausführungen diejenigen Teile inländischer Anleihen angesehen, die im internationalen Geldmarkt- und
Effektenverkehr aus dem Inlande herausgegangen und Kigentum von im Auslande wohnhaften Personen
geworden sind. Anderseits bleibt bei den im Auslande aufgelegten Anleihen unberücksichtigt, ob Teile
— durch Beteiligung an der Zeichnung oder auf dem Wege des späteren Rückkaufs — Eigentum von
im Inlande wohnhaften Personen geworden sind.
In der Vorkriegszeit haben die Vergleichsländer eine Auslandschuld in dem eben definierten Sinne
nicht gehabt. Nur Belgien hat 1914 kurz vor Kriegsausbruch in England eine 3proz. Sterlinganleihe im
Betrage von 12 Millionen £ aufgenommen. In dem der Bearbeitung zugrunde gelegten belgischen Etat
für 1913 erscheint diese Anleihe jedoch noch nicht.
Von der inneren auf Lire lautenden Staatsschuld Italiens befand sich ein nicht unbeträchtlicher Teil
im Auslande. Der genaue Betrag dieser im Auslande befindlichen Werte ist nicht feststellbar; da aber
im Rechnungsjahre 1913/14 die im italienischen Etat eingestellten Posten, die für Bezahlung von Zinsen,
Prämien und Amortisation von Staatsanleihen im Auslande vorgesehen waren, mit 94,9 Millionen Lire
17,7 vH des gesamten Schuldendienstes (536,4 Millionen Lire) ausmachten?), dürften die ihnen entsprechenden
 Anleihebeträge sich um 2 Milliarden Lire bewegt haben. In der Kriegszeit verringerte
sich dieser Anteil des Auslandes derart, daß Ende 1918 nur noch 0,5 vH. des italienischen Schuldendienstes
auf ausländischen Anleihedienst entfielen.
Bei den drei übrigen Ländern sind nennenswerte Beträge der inländischen Staatsschuld nicht in Händen
des Auslandes gewesen.
Die Tatsache, daß Großbritannien und Frankreich in. der Vorkriegszeit keine Auslandschulden hatten,
entsprach der Gläubigerstellung dieser Länder in der Weltwirtschaft.
Die Kriegsjahre und auch die ersten Nachkriegsjahre haben diese Situation entscheidend verschoben.
 Der Materialbedarf Europas, der durch die Kriegführung und den Wiederaufbau hervorgerufen
war, konnte ohne Kreditunterstützung seitens der überseeischen Länder, namentlich der Vereinigten
Staaten, nicht finanziert werden. Dadurch wurde Europa -und vor allem Westeuropa, vor dem Kriege
die Gläubigerzentrale der Welt, in die Stellung eines Schuldners gedrängt.
Schuldner wurden ‚hierbei vor allem die europäischen Staaten, da der Bedarf für den Krieg und den
Wiederaufbau überwiegend von ihnen ausging.
N Hn. En allgemeine europäische Entwicklung zur Auslandverschuldung und namentlich zur staatlichen
) Hat schuld sich in Großbritannien, F rankreich, Belgien und Italien besonders stark ausgeprägt hat,
erklärt sich aus dem Alliiertenverhältnis der vier Staaten untereinander und dem Assoziiertenverhältnis
zu den Vereinigten Staaten sowie aus der finanziellen Ausgestaltung dieser doppelten politischen Bindung.
*) Ohne Berücksichtigung der im Besitzo des Staates befindlichen Sehuldtitel
?) Annuario Statistico Italiano, 1914, S. 414.
        <pb n="228" />
        -231_—
Für die Beurteilung dieser Auslandschulden ist jedoch von entscheidender Bedeutung, daß ihnen als
Gegenposten die Reparationseinnahmen gegenüberstehen. Unter dem Gesichtspunkt der »Belastung«
handelt es sich demnach für diese Länder nur um gleichsam »durchlaufende Posten«.
Im Jahre 1925 (d.h. in dem Jahre, dessen Etats dieser Darstellung der vier Länder zugrunde gelegt
worden sind) beträgt die Auslandverschuldung der vier genannten Staaten insgesamt 73,2 Milliarden
Goldmark!). Daran sind beteiligt
Großbritannien mit .......... 22 950,9 Millionen Goldmark = 31,3 vH
Frankreich mit........: 29 548,4 » » = 40,4 »
Belgien mit............ 356,4 » » — AB, 2
Ttalien mit-....0. 47 18 362,7 » » =" 251»
Insgesamt .... 73 218,4 Millionen Goldmark = 100.0 vH
Der bei weitem größte Teil dieser Auslandschulden (93,6 vH der Gesamtsumme) besteht aus den sogenannten
 »interalliierten« Schulden, d.h. den Verbindlichkeiten zwischen den Regierungen der
im Kriege alliierten und assoziierten Mächte. Von den Auslandschulden der einzelnen Länder entfallen
auf diese interalliierten Schulden:
Großbritannien .............. 21 889,8 Millionen Goldmark = 95,4 vH
Frankreich... 0.7000 res 27.010,6 » » = 91,4»
Beier 1 240,3 » » = 526 #
Hallen. dere 18 362,7 » » = 100,0-»
Insgesamt .... 68 503,4 Millionen Goldmark = 93.6 vH
In Belgien ist der Anteil der interalliierten Schulden an der gesamten Auslandschuld wesentlich
niedriger als bei den drei anderen Ländern, und zwar aus einem doppelten Grunde: Einmal führt Belgien
in seiner Schuldenübersicht vom 30. November 1924, die den vorstehenden Ausführungen zugrunde
gelegt wurde, die vor Waffenstillstand erhaltenen Kriegsvorschüsse der Vereinigten Staaten nicht an.
Das Fundierungsabkommen (vgl. S. 234) hat aber gezeigt, daß diese in Höhe von 171,78 Millionen $ berücksichtigt
 werden müssen. Dadurch erhöht sich Belgiens Auslandschuld auf 3077,9 Millionen Goldmark,
der Anteil der interalliierten Schulden an dieser Gesamtschuld auf 63,7 vH.
Vor allem aber ist auf Grund der Friedensverhandlungen in Versailles der Dienst der von Seiten der
britischen und französischen Regierung an Belgien gewährten Kriegsvorschüsse, die vor dem Waffenstillstand
 gezahlt worden sind, auf Deutschlands Reparationszahlungen übertragen worden. Von den drei
ersten Annuitäten des Dawesplanes sind folgende Beträge zur Verrechnung auf die belgische Kriegsschuld
vorgesehen: Annuitätsjahre
Empfänger 1924/25 1925/26 1926/27
in 1000 Goldmark
Prater FE ee Hr ke el 16 663 21 238 26 242
Großbritannien... .. 00700000 rear 14 309 18 237 22 534
Sr 5.338 6 804 8 407
Insgesamt.... 36 310 46 279 57 183
Der Begriff »politische Schulden« deckt sich nicht ganz mit dem Begriff »interalliierte Schulden«.
Frankreich und Belgien haben die Verpflichtungen an die Regierung der Vereinigten Staaten (Frankreich
auch an die britische Regierung), die aus der Übernahme des Rücklaßmaterials entstanden waren, nicht
zur Dette Politique, sondern zur Dette Commerciale gerechnet. Dieser Unterschied führte praktisch dazu,
daß die Zinsen für diese Schuldposten im Jahre 1925 in die Etats eingestellt und bezahlt worden sind.
Italien hat in den Etat für 1925 die auf die Kriegsvorschüsse der Vereinigten Staaten und Großbritanniens
fälligen Zinsen (allerdings zur Goldparität, nicht nach dem wirklichen Valutastande umgerechnet)
eingestellt, aber nicht bezahlt.
Gliedert man die Auslandschulden der vier Staaten nach Gläubigerländern, d.h. nach Ländern,
in denen die Schulden aufgenommen sind, so ergibt sich die überragende Gläubigerstellung der Vereinigten
 Staaten und Großbritanniens.
1) Die Nominalbeträge sind aus der Währung des Gläubigerlandes über die Parität in Goldmark umgerechnet. Die jeweilige Entwertung
dieser Währungen gegenüber der Vorkriegskaufkraft ist hierbei also nicht berücksichtigt. Bei den allerdings nur sehr geringen Beträgen,
die auf eine gegenüber dem Dollar entwertete Währung lauten (französischer Franc), ist das Disagio nicht berücksichtigt, also von
der Voraussetzung einer »Aufwertung« auf Goldbasis ausgegangen. (Vgl. jedoch S. 245 und 8. 248).
        <pb n="229" />
        232
z-Übersicht

 13.
Die Verteilung der Auslandsehulden nach Gläubigerländern.
Schulden
 Glimhieertinl Y ONE Frankreich Belgien Italien 7 $ Anteil
xläubigerländer ritannien | .. Insgesam
25 £ 995
31. 3. 1925 1.1.1926 80.11.1924 30. 6. 1925
Millionen Goldmark*) vH
Vereinigte Staaten .... 19 923,3 15 266,5 1.268,7 6° 4.8 43 373,3 59,24
Argentinien ..........- 63,3 78,7 142,0 0,19
a 52,1 52,1 1 0,07
N 1.0) 19,0 20,0 | 0,03
ARyPÜeR ek ek a 41 * 41,5 0,06
Straits-Settlements .... 192.0 192,0 0,26
Summe
Außer-Europa .... 20 178,6 15 439,8 1 287,7 6 914,8 43 820,9 59.85
Großbritannien ....... 14 015,9 345,3 11 447.9 25 809,1 35,25
Frankreich -.......... IM. 1090 625,6 1/718,6 | | 2,35
Haie 453,5 4535 0,62
Rußland =... EN 125,8 1 225,8 1,67
Holland ver dee 927 73,2 165,9 0.23
Schweiz A 24,5 24,5 0,03
Summe Europa ..... 27723 | 14 108,6 | 1.068,6 11 447,9 | 29 397,4 40,15
{ 1
Gesamtsumme .... 22 950,9 | 29 548,4 2 356,3 | 18 362,7 | 73 218,3 100,00
Der Umfang der Beträge, die im Jahre 1925 von den vier Staaten für den Dienst ihrer Auslandschulden
 aufgewendet worden sind, entspricht keineswegs der Höhe der Auslandverschuldung. Auf
Vorkriegskaufkraft umgerechnet macht der Dienst der Auslandschulden (nach den ergänzten Angaben
in den zugrunde gelegten Etats) im Jahre 1925 für die vier Vergleichsländer 964,8 Millionen Mark
Vorkriegskaufkraft aus. Dieser Betrag. verteilt sich auf die einzelnen Staaten wie folgt:
Original- Vorkriegs- in 1000 Mark
Länder ziffern kaufkraft Vorkriegsin
 1000 der Landeswährung kaufkraft
Großbritahnieh NE 41.727 24 545 501 454
Frankreich ie. ra 767969 483.771 391 855
Bei 436 255 82312 66 673
Kae 30 000 6 000 4 860
Da der Kapitalwert der Auslandschulden sich auf 49 900,4 Millionen Mark Vorkriegskaufkraft beziffert,
macht der Schuldendienst nur 1,93 vH dieser Summe aus, Das Verhältnis zwischen Kapital und Dienst
der Auslandschuld ist in den einzelnen Ländern ganz verschieden.
1) Die verschiedenen Währungen sind über Goldparität in Goldmark umgerechnet.
2) Gegenwert der Großbritannien im Kriege überlassenen Golddepots,
        <pb n="230" />
        233
A

n x Dienst in vH
Kapital Dienst des Kapitals
in Millionen Mark Vorkriegskaufkraft
Großbritannien v1. 13.022,1 501,5 3,85
Frankreich 20 824,2 391,9 1,88
De ae 1 363,9 66,7 4,89
N 14 690,2 4,9 0,03
Auf die politischen Schulden, die den größten Teil der Auslandschulden ausmachen, haben Frankreich.
Belgien und Italien im Jahre 1925 noch keine Zahlungen geleistet.
b. Die interalliierten Schulden.
Den wichtigsten Teil der Auslandverschuldung der vier behandelten Staaten machen — wie bereits
betont — die interalliierten Schulden aus. Eine besonders eingehende textliche Behandlung dieser Schulden
ist schon deswegen erforderlich, weil die bearbeiteten Etats keine erschöpfenden Angaben über den Stand
der Schulden und über den Schuldendienst enthalten, so daß die Ziffern in den Haupttabellen die ganze
Bedeutung dieser Posten nicht in vollem Umfange erkennen lassen.
1. Die Vereinigten Staaten als Gläubiger der Vergleichsländer.
Den größten Posten innerhalb der Auslandschulden der vier behandelten Länder nehmen die Schuldverpflichtungen
 gegenüber den Vereinigten Staaten ein. Diese Schulden sind aus den Kriegsvorschüssen
der amerikanischen Regierung erwachsen, die auf Grund der Liberty Bond Aets vom 24. April 1917,
24, September 1917, 4. April 1918 und 9. Juli 1918 in der Hauptsache zur Finanzierung der in den Vereinigten
 Staaten getätigten Käufe von Kriegs- und Verpflegungsmaterial gewährt worden sind. Nachstehende
 Übersicht enthält eine Zusammenfassung der den vier Ländern eingeräumten Vorschüsse:
Zeiträume Großbritannien Frankreich Belgien Italien
in Millionen $
6.4. bis 31.12.1917 .. 1 860,0 1 130,0 75,4 400,0
Vor dem |
Waffenstillstand} 1.1.» 80.6.1918 7.7: 1 215,0 525,0 38,7 180,0
1.7.2 30.11.1918. 721,0 355,0 71,4 511,0
Summe .... 3 796,0 2 010,0 185,5 1 091.0
Nach dem 1.12.1918 bis 30. 6. 1919 481,0 624,9 150,3 464,5
Waffenstillstand | 1. 7.1919 » 1.11.1920 — 80,21) 331,1 13,5 75,8
N N Le
Insgesamt.... 4 196,8 ı 2 966,0 349,2 1 631,4
Diese Vorschüsse waren mit 5 vH verzinslich. Bis zum 15. Mai1919 sind die entstandenen Zinsen
auf die neuen Vorschüsse verrechnet worden; seit dem 15. November 1919 sind die Zinsen nicht mehr
gezahlt, sondern dem Kapital hinzugeschlagen worden.
Außer den Kriegsvorschüssen haben die Vereinigten Staaten der französischen und belgischen Regierung
 den Gegenwert für die teilweise Übernahme des in Europa angesammelten Kriegsmaterials des amerikanischen
 Expeditionsheeres kreditiert. Die beiden Staaten wurden dafür in den Büchern der amerikanischen
 Regierung belastet, und zwar Frankreich mit 407,3 Millionen $, Belgien mit 29,9 Millionen 8.
Die aus diesen Beträgen fälligen Zinsen sind von beiden Regierungen regelmäßig gezahlt worden.
Durch die sogenannten Fundierungsabkommen sind die bisher notleidenden Schulden geregelt worden.
Einheitlich ist die Tilgung des Kapitalbetrages in 62 Jahren. Die Fundierungssumme ist gleichmäßig in
der Weise errechnet, daß zu dem ursprünglichen Kapitalbetrage die aufgelaufenen Zinsen hinzugeschlagen
werden, und zwar wird bis zum 15. Dezember 1922 ein Zinssatz von 4'/, vH, für die spätere Zeit ein solcher
von 3 vH zugrunde gelegt.
In der Verzinsung der festgelegten Fundierungssumme bestehen beträchtliche Unterschiede. Die Einzelheiten
 dieser Regelung sind aus der beigefügten Übersicht. zu ersehen.
1) Rückzahlung.
        <pb n="231" />
        234

Übersicht 14.
Fundierungsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika,
In 1000 $.
Großbritannien | Frankreich‘) Belgien Italien
re 19. Juni 1928 29. April 1926 18. August 1925 14. November 1925
F WETEEDEN 4 600 000,0 4 025 000,0 417 780,0 2.042 000,0
Vom 15.6.1930 —15.6.1940:1 vH SEE ; Bis 15. 6. 1930: ne 4
15.6.1940—15.6.1950:2 vH riegsschulden zinslos. Vom 15.6.1930—15.6.1940: */g v
Verzinsungs- Vom 15.12.1922— 15.12.1932: 3 vH ; 15 Ze ; De 1 S Nachkriegsschulden besonderer Plan » 15.6.1940—15.6.1950: 1/4 &amp;gt;»
plan » 15.12.1932 ab: 3, vH » „.6.1950—15.6.1958: 21/2 » Dis 15. Juni 1935 &amp;gt; 15.6.1950-—15.6.1960: 1/2 »
A &amp;gt;» 15.6.1958—15.6.1965:3 » SAN ve » 15.6.1960—15.6.1970: %/, »
KOT Von da ab: 3'/2 vH * 15.6.1970—15.6.1980: 1 »
&amp;gt; 15.6.1965 ab: 8! vH + 15.6.1980 ab: 22
Jahr \ Tilgung Zinsen | Annuität Tilgung | Zinsen | Annuität Tilgung | Zinsen | Anmnuität Tilgung Zinsen | Annuität
1923 ...... | 23000,0/ 138000,0| 161 000,0,
24...... | 230000. 137310,0| 160 310,0
25...... | 24000,0 136620,0| 160 620,0
26 ...... | 25000,0 155900,0/ 160900,0| 30 000,0 30 000,0] 2100,0) 1740,0| 3840,0j 5000,0 5 000,0
27...... | 250000 135150,0| 160 150,0] 30 000,0 30 000,0] 2100,0 20000) 4100,0[ 50000 5 000,0
28...... | 270000 134400.0| 161400,0] 32 500,0 32 500,0] 24500 22500 4700,0| 50000 5 000,0
28... | 270000 133520.0 160590.0[ 32 500,0 325000] 290,0 2 300.0 5.450,01 5000,0 5 000,0
er ı ol | ; 35 000,0 3450,0 27500) 62000) 50000 5 000,0
1931 0.000 28 000,0! 131940,0 159 940,0 1 350,0 38 650,0 40 000,0) 4 050,0 250,0 0) 2
32 7..... 300000 131 100.0) 1611000 11 36308) 38 636,5/ 500000 42000 3 7e0%0: ; 5600 12 2000 2 506. 14.2061
SY ee 32 000,0) 151 900,0| 183 900,0} 21 477,11 38 522,9 60 000,0} 4 200,0 4 250,0 8 450,0 12 300,0 2 490,9! 14 790,9
34...... 320000 150 2800 182 780,0] 36691,9 38308,1| 750000] 300,0 4750,0| 9050,0{ 12600,0/ 24755 15 075,5
85 ...... 320000 1496600) 181660,0{ 420588 37941,2/ 800000 43000 52500) 9550,01 13000,0| 2459,8 154598
36...... 320000 1485400 18054001 524794 37520,6/ 900000) 4500,0 81725 12672,5J 135000) 24435 159435
37... 370000 147420,0 184420,01 63004,2 36995,8/ 1000000 46000 81165 12716,5| 142000 24266 166266
Er ES
na X ; , 6 ; 1 ‚0 , , © 175906
40... 420000 143535,0! 185535,01 800638 34936;2/ 115000.0[ 48000 7931,0ı 12731,01 158000) 23716 18 171,6
1941... 420000 142065,0 184 065,0) 517289 68 271,1. 1200000) 48000, 780645 1266451 164000 47038 21 103,8
ra | | X A CT CE
43......  42000,0| 139 125,0) 181 125,0| 58918,7 66081,3/ 125000,0) 50000 7728.01 127280] 17600 © 1005 22203
44...  48000,0 137655,0/ 183655,0J 60097,1 64902,9| 125000,0| 50000 7654,5/ 12654,5| 183000) 45763 228769
15... 460000 136045,0| 182045,0 612990; 63701,0| 1250000] 5100/0 7581,01 12681,01 19000,0) 45305 23 530,5
18...... 460000 134435,0/ 180435,0| 62525,0' 62475,0| 12500001 5200,0 7.504,0/ 12704,0] 196000 44830 24 083,0
47...... 51.0000 132825,0/ 183825,9 637755 61224,5/ 125000,0] 53000 7423,5| 12723,5| 20000,0 44340 24 434,0
48...  51000,0/ 131040,0| 182040,01 65051,0, 59949,0| 1250000] 5400,0, 73395 12739,5| 20600,0| 4384,0 24 984,0
RO 800 Ba SR 507 2 2 20 100 20 SE 150 SEN
Ber han ‚ol N ; ; | 7.164,5' 12664,51 220000) 42795 262795
1951... 35000,0, 125815.0 18306150, 35040,8 69959,2/ 125 000,0 5600,0) 70735 1267351 230000) 84490 31 449,0
ÜBdari 0) ; Y '9 68583,1) 125 000, 5 69790 12679, |
58 ......  60000,0/ 121695,0/ 181695,0| 57827,3. 67172,7| 1250090] 5800,0| 68810, 12 Een 2 8000 $ An ö2 Ser
54......  64000,0| 119595,0| 183595,0| 59273,0) 65727,0| 125000,0 59000, 6779,5| 12679,5| 25400.0| 80920 33 492,0
38...  84000.0 1173550 1813550] 607548 64245,2/ 125000,01 60000 66745 12674,5| 26500 0 79650. 34 465,0
58... 640000 115115,0| 179115, 62273,7/ 62726,3| 125000,0| 62000 65680) 127660] 27 500,0 78325 35 332,9
57...... = 67000,0/ 112875,0| 179 875,0] 638305 61169/5/ 1250000 6300/0| 64505 127505| 285000 76950. 36 195,0
1 ‚ v +’ Y '
58...  70000,0/ 110530,0| 180530,0| 654263 59573,7/ 125000,0| 6400,0| 6331,51 127315| 296000 75525 371525
59...... = 72000,0' 108080,0| 180080,0| 55474,3 69525,7/ 1250000 6500/0| 6209.0| 127090 2305000 74045 379045
60...... : 74000,0 105560,0' 179560,0) 57138,5/ 67861,5| 125000,09 6600,01 6083.01 1268301 315000 7 D 38 752.0
1961...... | 78000,0] 102970,0) 180970,0 58852,7, 66147,3, 125000,0J 6700,0) 59535 1 8
8000 | 28 000.0 100 240,0 126 Zi 60 618,3 64381 7 1250000 69000 358205 127208 SS 500.0 19 S980: DS Be
ra ‚0! ‚0, , ‚8 62563,2| 125 000,0 \ Y 3 N
S4...... | 85000.0, 946050 179605,0] 64 sosl 60 690,1. iz 000,0 7 2000 5 S75 3 sr Se 009 5 Seel 45 S8800
85...... ! 89000,0' 91630,0 180630,0[ 66 239,2 58760,8, 125000,0 7300,0| 5386,5' 126885 36500,0 96218, 46 121,8
86...... 94000,0 885150 1825150] 58764,1 66235,9 125000,0| 75000 52325 127325| 2380000 93480 473480
BZ 4040 ,36000,0/ 852250 181 225,0 608209 64179,1 125000; 7600,0 5071,5| 12671,5| 395000 90630 48 563,0
58-2... 1000000 31 0 181 865,0] 62949,6 62050,4, 125000,0j 7800,0| 49070 127070] 415000 87668 50 266,8
Rz: MO HOD EmS SR 900 FM 0 10 E09 400 199 SEM
Tanne N ‚0! X ) ne , 8 200, 4557,0 12757,0° 44500,0 81293 52629
"5.77 19000 800) IK 220 ZW 0 500 11728 EM 2000 23 Sao
73...... | 123000,0| 62685,0| 18568501 74 764,4 6 ) 0 E23 12082, 470000 20000 0
14--..-- | 1270000 583800) 185 380,0] 77 381,1; Hees 12 So 5 9000. 57655 126608] 505000 8 090 33 402.0
James: | 152000,0' 53235,0| 185955.0f 20087,5 449105 125000.0{ 9200,0j 3573,5 12773, 520000 84640 04040
78.0... 1 9 315,0| 185 315, 82 892,6 42 107,4, 125 000,0 9 500,0 3353,0. 12 000 79440 619440
77...... | 141000,0 44555,0, 18555501 25793,8, 39 206.2 “9.2007 0 Sea 0) 56 0000| N 0
DEE SE m 2 ER m 2 Em CE
79...... | 1510000 34510 o 185 510,0] 919045 330955 125 0007 ) | ‚0 12784, 9 000.0 Ko Ü
Ä ) SS ‚5 ‚Of 10.100,0/ 26390 127390] 610000 6254,0 67 254,0
80...... | 156000,0' 29225,0| 185225,0' 95121,2 29878,8 12500001 104000 23870 127870 62 00:0! 56440 67 6440
1981 ...... | 162000,0 Ol 1 ı ; N
Su | E80 228 SEN del ZU 04 0m 2m Hm am a HM
ai i = } y 5 wm, 5 , Y
Se | Ae0000l 8100] DET IS 4625 19 537,5| 125000,0[ 11300,0 15680. 12868,0| 69000,0) 74280 76 4280
ES ‚| C 103153,7 15846,3 125000,0f 11500,0) 12740 1277401 720000 60480 78 048,
SE 1129741 12025,9 125000,0 11 800,0 9730 12 773,01 74000.0 4608,0, 78 608,0
Sr iS Fa 8 Sie 125 000,0 12 200,0 661,5 12861,5| 770000) 3128,0| 80 128.0
Mn 694,8 3979,3l 1176741" 118800 336,0 12216,0° 79400,0 1588,0' 809880
A»... De —_ LH
insgesamt | 4 600 000,0 6 505 965,0 11 105 965‚C| 4 025.000,0| 2 822 674,1| 6 847 674,1] 417 780,0) 310 050,5 727 830,5 2042 000,0] 365 677,5 2 407 677,5
1) Noch nicht ratifiziert.
        <pb n="232" />
        Di
Für Belgien bleiben unter Berücksichtigung der Versprechungen, die bei den Friedensverhandlungen
von Versailles gemacht worden sind, die Kriegsschulden, d. h. die bis zum Waffenstillstande gewährten
Vorschüsse, zinslos. Die Nachkriegsschulden tragen bis zum Jahre 1935 wesentlich ermäßigte Zinsen.
In die für Frankreich und Belgien festgesetzte Fundierungssumme sind die obenerwähnten Verpflichtungen
 aus der Übernahme des Kriegsmaterials einbezogen worden. Frankreich hat das Fundierungsabkommen
 bisher (Anfang 1927) noch nicht ratifiziert.
Nachstehende Übersicht zeigt die festgesetzten Fundierungssummen und den Stand der Kapitalschuld
 am 1. Januar 1927: Schuldner Fundierungs- Stand
summe 1.1.1927
in Millionen $
Großbritannien +. +... +++ + 4 600,0 4 505,0
Frankreich. .............. 24 025,0 4 025,0 1%
N NET 417,78 415,68
Haben 2 042,0 2 037,0
Die Zahlungen, die Großbritannien, Belgien und Italien in Erfüllung der Fundierungsabkommen bisher
geleistet haben, sind aus folgender Übersicht zu ersehen:
Zeitpunkt Großbritannien Belgien Italien
Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen
in Millionen $
U — 69,0
15. Dezember 1923... ..... 7 23,0 69,0
15. Juni 1024 000 — 68,655
15. Dezember 1924 ........ 23,0 68,655 e
15. Juni 1996 — 68,31
15. Dezember 1925-4244 20 68,31 0,87
16. Juni 1926 er een — 67,95 0,87
15. Dezember 1926 .040.- u 25,0 67,95 1,0
Frankreich hat, wie oben erwähnt, bisher nur die Zinsen auf die Schulden aus der Übernahme von
Kriegsmaterial in Höhe von rund 20 Millionen $ jährlich gezahlt.
In den bearbeiteten Nachkriegsetats der vier Staaten sind folgende Beträge für den Dienst der vorgenannten
 Verpflichtungen gegenüber den Vereinigten Staaten eingesetzt.
Großbritannien hat in den Finance Aecounts 1924/25 für das Etatsjahr folgende Posten aufgeführt:
Aus dem New Sinking Fund von 1923 werden 5202 232,19.11 £ für die am 15. Dezember 1924 fällige
Tilgungsrate in Höhe von 23 000 000 Dollar gezahlt. Für die Verzinsung sind 31 214 066.9.2 £ zur Abtragung
 einer Zinsenlast von 137 310.000 Dollar vorgesehen. Der £-Kurs ist hier mit rund 4,42 Dollar
angesetzt.
Im französischen Etat 1925 finden sich nur die bereits erwähnten Zinsen für die Stocks de Guerre in
genauer Höhe von 20 367057 $, das sind bei einem Kurse von 1 $ = 18 fr., 366 607 026 fr.
Im belgischen Etat 1925 sind keine Mittel gesondert ausgewiesen, aus denen Zahlungen an die Vereinigten
 Staaten bewirkt werden sollten. Dies erklärt sich aus der Tatsache, daß die Fundierung der
belgischen Schulden an Amerika erst im Laufe des belgischen Fiskaljahres 1925 in Angriff genommen
wurde. Die Zinsen, die auf die Stocks de Guerre bezahlt wurden, sind im Etat nicht gesondert ausgewiesen”).
Im italienischen Etat 1925/26 ist bei einem angegebenen Stand der Verpflichtungen Italiens an Amerika
in Höhe von 8536 816 383,65 Lire?) eine 5prozentige Verzinsung mit 426 840 819,15 Lire?) eingesetzt,
jedoch ist die Zahlung nicht erfolgt.
2, Großbritannien als Gläubiger der Vergleichsländer.
In der gleichen Weise wie die Vereinigten Staaten hat auch die britische Regierung ihren Alliierten
Vorschüsse zur Beschaffung von Kriegsmaterial gewährt. Die Verteilung dieser Vorschüsse auf die einzelnen
Kriegsjahre ist aus den amtlichen britischen Quellen nicht zu ersehen. Bekannt ist nur, daß seit dem
Eintritt der Vereinigten Staaten in den Krieg und dem gleichzeitigen Einsetzen der amerikanischen
Kredite die Vorschußgewährung der britischen Regierung teilweise eingeschränkt worden ist. Am
31. März 1919 sind die Frankreich, Belgien und Italien eingeräumten Kriegsvorschüsse wie folgt ausgewiesen
 worden: in
Frankreich „+ 440er Gwun 434490 000,—.—
a N
Malen rer 412.520.000—,—
1) Die im Jahre 1926 fälligen 30 Mill. $ sind noch nicht gezahlt worden.
2) Vgl. jedoch 8. 247.
3) Die Umrechnung von $ auf Lire ist über die Goldparität erfolgt.

237
A{)®
        <pb n="233" />
        Auch nach diesem Stichtage haben sich die Verpflichtungen der drei genannten Länder gegenüber der
britischen Regierung weiter erhöht.
Großbritannien hat ebenso wie’ die Vereinigten Staaten das in Frankreich befindliche Heeresmaterial
der französischen Regierung zunächst auf Kredit überlassen,
Über einen Teil dieses Kriegsmaterials ist im Jahre 1923 ein Übereinkommen mit der französischen
Regierung dahin getroffen worden, daß der Gesamtbetrag auf 6 Millionen £ festgesetzt wurde und in
folgenden Raten zurückgezahlt werden soll:
1er ae 70000 1A na 1000000 ©
9) WO DO ML rear se 1200 000.2
16 re nenne er 1260 000» | TORE ee rar a 1 000.000; ®
Der im Jahre 1925 nach diesem Plane fällige Betrag von 750 000 £ ist im /nventaire 1925 als Zahlung
des Tresor vorgesehen.
Ein zweiter Posten von britischem Heeresmaterial ist an Frankreich zum Preise von 2 226 069 £ 10s 6d
abgetreten worden. Der Gegenwert dieses Betrages ist entsprechend dem Abkommen vom 8. Juli 1920
im Inventaire 1925 zur Abdeckung durch den Tresor eingesetzt. Die Zahlung ist 1925 erfolgt.
Zur Verzinsung dieser Verpflichtung, die mit 6 vH vertragsmäßig geregelt war, ist mit budgetmäßiger
Deckung die Hälfte in Höhe von 66 788 £ im Etat 1925 enthalten. Eine dritte Materialschuld Frankreichs
beträgt nach Finance Accounts 1925 am 31. März 1925: 726070 £. Der französische Inventaire erwähnt
zwar diese Schuld, gibt aber keine Daten dafür an.
Eine weitere Erhöhung der ursprünglich gegebenen Vorschüsse ist ebenso wie bei den Vereinigten
Staaten dadurch erfolgt, daß die vereinbarten Zinsen nicht gezahlt, sondern dem Kapital hinzugeschlagen
worden sind. Die britischen Finance Accounts geben folgenden Stand der Verpflichtungen der drei
Regierungen an: Stand am 30. März Frankreich Belgien Italien
in 1000 £
19 2 rennen 44490 86 779 412 520
1920.00 514 840 99 106 457 370
WE 557 040 103 421 476 850
Pr en 583 992 9 0001) 503 060
U NE 601 645 9 0001) 527 865
1 ne 623 279 9.0001) 553 300
1925 00 626 950 9 0001) 582 510
We 647 106 9 0001) 274 750?)
Die Kriegsschuld Belgiens ist im Finanzjahre 1921/22 gestrichen worden, da ihre Tilgung, wie oben
erwähnt, direkt aus den. Reparationszahlungen Deutschlands bewirkt werden soll. Im gleichen Jahre
hat Belgien eine Wiederaufbauanleihe in Höhe von 9 Millionen £ erhalten, die in den folgenden Jahren
laufend verzinst worden ist. Im belgischen Etat sind Angaben über diese Zinszahlungen nicht enthalten.
Beginnend mit dem Jahre 1926 ist die Frage der Kriegsschuldenrückzahlung ebenso wie in den Vereinigten
Staaten durch besondere Fundierungsabkommen geregelt worden.
Das Fundierungsabkommen mit Frankreich ist am 12. Januar 1926 abgeschlossen worden. Eine
bestimmte Fundierungssumme ist nicht festgesetzt worden, vielmehr ist nachstehender Zahlungsplan?)
festgelegt worden: Tr er een 0 Millionen £
TER
1909 8,0
1980 er ee 10,0
1931 bis 1057........ Je 12,5
10582» 1988 ....... 10140
Die Summe dieser Ratenzahlungen ergibt einen Betrag von 799,5 Millionen £. Das Abkommen sieht
eine Stundung von Beträgen bis zur Hälfte einer Halbjahresrate auf drei Jahre nach dem Fälligkeitstermin
 vor. Jedoch kann im dritten Jahre die Rate nur weiter gestundet werden, wenn die innerhalb
der Stundungsperiode fällig gewordenen Quoten inzwischen gezahlt worden sind. Ferner ist Großbritannien
 bereit, falls seine Gesamteingänge auf Reparations- und Kriegsschuldenkonto höher sind als
seine eigenen Zahlungsverpflichtungen an Amerika, einen den bisher von Frankreich geleisteten Zahlungen
entsprechenden Anteil der französischen Verbindlichkeiten zu kreditieren.
1) Nach Streichung der Kriegschuld.
2?) Fundierungssumme.
3) Frankreich setzte sich dafür ein, eine Clause de Sürete in den Vertrag aufzunehmen, die die französischen Zahlungen an Großbritannien
von den Einnahmen Frankreichs aus den Dawes-Leistungen abhängig machen und Sicherungen bei etwa auftretenden Transferschwierigkeiten
festlegen sollte. Es ist Frankreich jedoch nur gelungen, einen Notenwechsel über diese Frage zwischen Caillaux und Churchill als Anhang in das
Abkommen hineinzubringen, nach dem Großbritannien von dem Wunsche Frankreichs, gegebenenfalls neue Verhandlungen aufzunehmen,
Kenntnis nimmt.

236
        <pb n="234" />
        937

Das in Großbritannien befindliche französische Golddepot von 53 Millionen £?!) wird durch dieses
Abkommen nicht betroffen, sondern ist einer Sonderregelung vorbehalten. Jedoch wird anscheinend
die obenerwähnte Tilgung der aus der Überlassung von Heeresvorräten entstandenen Verpflichtungen in
das Fundierungsabkommen einbegriffen.
Im französischen Etat von 1925 sind für die Zahlungen auf politische Schulden an Großbritannien
keine Beträge eingesetzt.
Über die schon erwähnte Wiederaufbauanleihe Belgiens in Höhe von 9 Millionen £,sind im
Dezember 1925 und April 1926 neue Abmachungen getroffen worden. Belgien verpflichtet sich, jährlich
am 31. Dezember auf die Dauer von 25 Jahren Ratenzahlungen zu leisten, die in den ersten 5 Jahren
450 000 £, in dem späteren 20 Jahren 640 000 £ jährlich betragen. Die Gesamtsumme der Zahlungen
beträgt somit 15 250 000 £, enthält also nicht nur eine Tilgung, sondern auch eine Verzinsung der Kapitalschuld
 von 9 Millionen £.
Das gleichzeitige Abkommen über die Rückzahlung der Anleihe, die die Kongokolonie von Großbritannien
 erhalten hat, geht zu Lasten der Kolonie,
Das am 27. Januar 1926 mit Italien abgeschlossene Fundierungsabkommen hat die Schuldsumme
auf 274,75 Millionen £ festgesetzt. Dieser Schuldbetrag ist in 62 Jahren zu tilgen. Eine Verzinsung neben
den Tilgungsraten ist nicht vorgesehen. Die Jahresraten sind wie folgt festgesetzt:
1006 0er. ner 7 20 Millionen £
en 4,0 » “
18 re Men » #
1929 bis 19832 ........ je 4,25 »
1933 9 1087... 0 45 &amp;gt;
A En “
Italiens Gegenforderung in Höhe von 22,2 Millionen £ aus der im Kriege erfolgten Überlassung von
Effektivgold ist dadurch abgegolten, daß sich die vorerwähnten Jahreszahlungen vom Finanzjahr 1928/29
an um 0,25 Millionen £, von 1932/33 an um 382 000 £ und im Jahre 1988 um 190 000 £ ermäßigen.
Alle Zahlungen im Rahmen des Fundierungsabkommens, soweit sie über den Betrag von 1 Million £
hinausgehen und nach dem 15. September 1928 fällig werden, können bis zur Höchstdauer von zwei Jahren
gestundet werden, sind dann aber mit 5 vH zu verzinsen. Eine weitere Möglichkeit der Kreditierung
von Zahlungen ist ferner analog dem Vertrage mit Frankreich gegeben, wenn die gesamten Zahlungen,
die Großbritannien auf Reparationskonto und Kriegsschuldenkonto erhält, die von Großbritannien an
die Vereinigten Staaten zu leistenden Zahlungen übersteigt. Großbritannien wird dann einen seinem
eigenen Aktivsaldo proportionalen Betrag der italienischen Regierung kreditieren.
Im italienischen Etat 1925/26 sind für die Zahlungen Italiens an Großbritannien auf Grund der
Kriegsschulden folgende Posten eingesetzt:
741 997 600 Lire an Verzinsung,
30 000000 » zur Versteuerung?)
Durch die Fundierungsabkommen haben sich die Einnahmen Großbritanniens aus seinen Guthaben
gegenüber den drei behandelten Staaten im Jahre 1926 beträchtlich erhöht. Die in der nachstehenden
Übersicht zusammengestellten Einnahmen Großbritanniens von den drei Staaten enthalten sowohl die
Einnahmen aus dem Fundierungsabkommen wie aus dem Sonderabkommen über die Überlassung
britischer Heeresvorräte an Frankreich sowie auch sonstige Einnahmen, die auf der nachträglichen
Regelung von Rechnungen und dergleichen beruhen,
Einnahmen und Ausgaben Großbritanniens auf Grund der interalliierten Schulden.
Jahr, endend Frankreich Belgien Italien Insgesamt Ausgaben?)
31. März in 1000 £
1919 re STIL — = 5 113,3
190 3 .960,7 30,1 &amp;gt; 3 990,8 ;
1921 0404er 3 619,9 725,3 7 000,0 11 345,2 ‘
1922 ern 2 925,0 6 464,3 1 006,4 10 395,7 .
1928 1024707 2 144,0 449,2 1 433,2 4 026,4 33 127
1024 rinnen 1.953,7 449,2 1,7 2 404,6 32 986
1926 2er 4 187,3 448,1 4, 4 639,5 33 049
1026 rer 2 534,6 344,6 2 615,4 5 494,6 33 107
1) Das Golddepot ist als Sicherheit für einen Frankreich gewährten Kredit in Höhe von 60 Millionen £ auf Grund der Londoner Konferenz
von 1915 zwischen Ribot und Lloyd George nach Großbritannien überführt worden,
?) Vgl. S. 249.
23) Die Umrechnung der $- auf £-Beträge orfolgte über Goldparität.
        <pb n="235" />
        3 Frankreich und Italien als Gläubiger der Vergleichsländer.
Die Forderungen, die Frankreich und Italien gegen Großbritannien aus der Überlassung von Effektivgold
 während des Krieges erworben haben, wurden bereits oben erwähnt.
Außerdem hat Frankreich an Italien einen Kriegsvorschuß gewährt, der nach dem Stande vom
30. April 1926 von der französischen Regierung mit 1156 Millionen fr. und 15 Millionen Lire beziffert
wird. Gleichzeitig hat Italien (ebenfalls nach Angaben der französischen Regierung)!) eine Gegenforderung
in Höhe von 116 Millionen fr. und 1054 Millionen Lire. Setzt man Lire und fr. gleich, so ergibt die
Aufrechnung einen Restbetrag von 1 Million zugunsten Frankreichs. Dieser Betrag wird nach italienischen
Angaben aufgerechnet gegen Vorschüsse an die französische Militärmission in Rom. und gegen eine
zurückgegangene Lieferung von Lebelgewehren, so daß sich die Rechnung aufhebt.
Weder im französischen noch im italienischen Etat sind irgendwelche Beträge, die sich auf diese
Verpflichtungen beziehen, eingesetzt. Kine endgültige Regelung der gegenseitigen Guthaben und
Forderungen ist noch nicht erfolgt. Die Schuld Belgiens an Frankreich ist verrechnet worden, und im
Abschnitt »Belgien als Schuldner« (S. 245 ff.) eingehend behandelt.
4. Zusammenfassung.
Wie die nachstehende Übersicht zeigt, belaufen sich nach dem Stande von Ende 1926 die interalliierten
Schulden der Vergleichsländer auf insgesamt 66,7 Milliarden Reichsmark. Als Gläubiger sind mit
46,1 Milliarden Reichsmark die Vereinigten Staaten, mit 20,6 Milliarden Reichsmark Großbritannien
beteiligt. Die stärkste Schuldenlast im Rahmen dieser interalliierten Verschuldung trägt Frankreich
mit 32,1 Milliarden Reichsmark.
Gläubiger
Schuldner Vereinigte Staaten Großbritannien Zusammen
in Millionen in Millionen in Millionen in Millionen in Millionen
$ Reichsmark £ Reichsmark Reichsmark
Großbritannien ...... 4 505,00 18 912,0 — = 18 912,0
Frankreich .....:.... 4 025,00 16 897,0 742,00 15 159,1 32 056,1
Belgien»... 110. 415,68 1 745,0 9,00 183,9 1 928,9
Male ve 2 037,00 8 551,3 248,55 5 077,9 13 629,2
Insgesamt.... 10 982,68 46 105,3 999,55 20 420,9 66 526,2
Die Ziffern für die Guthaben der Vereinigten Staaten ergeben sich wie folgt:
} Die Fundierungssumme der britischen Schuld beträgt 4,6 Milliarden $; hiervon sind die Tilgungen
in den Jahren 1923 bis 1926 einschließlich mit insgesamt 95 Millionen $ abzusetzen, so daß
4505 Millionen $ verbleiben.
. Für Frankreich wurde die Fundierungssumme des noch nicht ratifizierten Abkommens mit 4025 Millionen
 $ eingesetzt, auf die noch keine Tilgungszahlungen entrichtet wurden.
Belgiens Fundierungssumme hat sich durch die.im Jahre 1926 erfolgte Zahlung von 2,1 Millionen $
von 417,78 Millionen $ auf 415,68 Millionen $ ermäßigt.
Italien hat auf seine Schuld von 2042 Millionen $ im Jahre 1926 eine Tilgung von 5 Millionen $
gezahlt, so daß der Stand mit 2 037 Millionen $ anzugeben ist.
Die eingesetzten Zahlen für Großbritannien als Gläubiger sind wie folgt errechnet:
Die Summe der von Frankreich an Großbritannien nach dem noch nicht ratifizierten Fundierungsabkommen
 zu zahlenden Annuitäten beträgt 199,5 Millionen £. Von dieser Summe wurden auf Grund
eines Provisoriums bis 31. Dezember 1926 2 Millionen £ getilgt, so daß 797 500 000 £ verbleiben. Hiervon
 ist das Golddepot Frankreichs in Großbritannien mit 53,5 Millionen £ abzusetzen. Es verbleiben
demnach 742,0 Millionen £.
Für Belgien wurde der volle Betrag der Wiederaufbauanleihe mit 9000 000 £ eingesetzt.
Die „von Italien für 1925/26 geleistete Tilgung von 2 Millionen £ und diejenige für 1926/27 mit
4 Millionen £ verringern die ‚Schuld von 276,75 Millionen £ auf 270,75 Millionen £. Davon sind
22,2 Millionen £ Guthaben Italiens in Großbritannien abzusetzen, so daß sich 248,55 Millionen £ ergeben.
ı) Die italienische Gegenrechnung kommt zu anderen Ergebnissen.

238
        <pb n="236" />
        239

c. Die Auslandschulden der einzelnen Länder,
1. Großbritannien, Übersicht 15.
Die Entwicklung der Auslandschulden Großbritanniens 1919 bis 1926.
Stand am 31. März.
1919 | 1920 | 1921 1922 | 1923 | 1924 1925 1926
Anleihe und Land #_ | AAN = A
in 1 000 £1)
American Loan ( Anglo-French Loan) ... 51 370-1 51370
Other Debt payable in sterling:
5°), Exchequer Bonds, 1922 (Japanese
SE) Er REKEN AH 828 828 828 3 — = -
6°/, Swedish Notes, 1920 0.000004 0 2693 — — — — — —
5°/, Loan from Straits Settlements, 1934 — 1371 1:753 11753 1 753 17531. 1763 ‘753
Other Debt payable Abroad:
USA Government Loan............... ] 840822 | 865651 862360| 856093 | 957 740 940479 | 935 753. 930 822
81/,°), Ten Years‘ Bonds... 0.004070 = 30489 .25875| 23906/ 15342 13089| 9901 4 001
51/,°/, Three Year Notes, 1922 ....... | _ 20881. 19542] 10928 &amp;gt; —
51/,°/, Three and Five Year Notes
1019 AT a He 53 325 U 26 516 22 %06 A — — — —
51/9, Twenty Year Bonds, 1937 ..... ] 29504 29504 29 504, 29504 29504 29504 29504 29504
Dollar Treasury Bills ........006++ +9 170 9.280 3432 — = — —
Dollar Treasury issued to Dutch Petr. Co. * 2920 — — = — = _— —
69/, Centr. Argentine Railway Co. Loan
IT ee ange nn 3082 _ 3082| 3082. 3082| 3082. 3082 3082 3082
Mssrs. J. P. Morgans Loan ......... 14897 — = — — — —
Miscellaneous (Rifle Contracts) etc. ...‘ 6744 — = — _— _— -
lanada:
Government Lo uk er ER 91808: 372971 27190 25360 142327
Dollar Treasury Bills ....0.000000.4 884 —
Tapan:
Yen Treasury Bills 0.40. nn rn nern 8 788 7170
6°/, Yen Exchequer Bonds, 1919 ..... 10 242 _
Argentine:
5°), Government Loan, 1921 .......... 19 200... 19 200
Uruguay:
58°), Government Loan, 1920. ......... 4 600 5 954
Holland;
5°/, Exchequer Bonds, 1920 (Dutch
SU) ern ee em ra ea 1152 743
Florin Treasury Bills (One Year) .... 58
(Government Loire Mn nn 1478 -
Government Loan (Interned Prisoners) 662 - ;.
Sıpiss Banks Bills 2.0.0000 ren er Da 3349 —-7
Sweden:
6°/, Three Year Kronor Notes, 1921... 2.065 826 326
Fiji:
6°/, War Loan 1920.........000+4444 440 | 434 —
Straits Settlements:
83/1, Loan, 1988 .......0.1 0000444 u 3341| 3341 om 304 3310 SI 3MI 3341
5%, Loan, 1929 0.0.0004 err nn 4939} 4315 . 4315 4315| 4315! 4315 4315 4315
Mauritius:
697, Loan, 1988 re rk 535| 538 58/1 = 3 a
Loans {rom certain Allied Governments ... 113500 113500| 126500 | 128000| 128000| 132000 | 135700 | 135700
Auslandschulden insgesamt.... | 1.292.396 | 1.232 290 ! 1 131 995 | 1.087 151 | 1157 407 | 1127 566 1123352 | 1112521
1) Die fremden Währungen sind über Goldparität umgerechnet.
        <pb n="237" />
        x)
Am Beginn des Finanzjahres 1925/26 belief sich die Auslandschuld Großbritanniens auf 1 123,4 Millionen £.
Sie setzte sich aus folgenden Posten zusammen !):
Übersicht16.
a Die Auslandschuld Großbritanniens.
Kapitalstand Zahlungen 1925/26
am 31.3.1925 a .
Gläubiger und Art der Schuld SE Original- | Vorkriegsm
 ziffern kaufkraft
Millionen £?) * — .
in.1000£
U. 8. A:
5°, Anglo-French Loan............ 0,003 0,1 0,1
8°), Ten ‚Year Bas. 1929 ........ 99 712,2 418,9
51,9], Twenty Year Bds. 1937 ..... A ma A yore
Government Loan ................ 935,8 } 36 416,3 21 421,4
95,2 138 849,8 22 852,9
Straits Settlements:
86 LO TORE 3,3 175,4 103,2
8% Lan WIE 4,3 215,8 125,5
8% Loan 1938 1,8 87,7 51.6
478,9 281.7
Be o,i 196,2 115,4
Frankreich”). nase 2er rn 53,5 2 203,4 1 296,1
Rand 60.0
DE Zu 2
DE A zz
Insgesamt... 1.123,4 41 728,3 | 24 546,1
1071,5 Millionen £ dieser Gesamtschuld entfallen auf die oben behandelten interalliierten Schulden.
Neben diesen bestehen nur noch 51,9 Millionen £ sonstige Auslandverpflichtungen, und zwar:
1. die 5'/,prozentige Amerikaanleihe von 1917, deren ursprünglicher Ausgabebetrag von
143 587000 $ sich bisher noch nicht vermindert hat und 1937 in voller Höhe zur Rückzahlung
gelangt;
2. die 5/,prozentige Amerikaanleihe, die im Jahre 1919 im Betrage von 250 Millionen &amp;amp; aufgelegt
worden ist. Davon ist bis 31. Dezember 1924 ein Betrag von 188 773 400 $ in (auf Pfund
lautende) National War Bonds konvertiert (also eine Auslandschuld in eine Inlandschuld umgewandelt)
 und ein weiterer Betrag von 3 220 600 &amp;amp; zurückgezahlt worden. Biszum 31. März1925
ist der ausstehende Betrag weiter auf 48 186 000 $ vermindert worden:
3. die 6prozentige Schuldverpflichtung gegenüber der. Central Argentine Railway im Betrage von
15 Millionen $;
4. die drei Anleihen, die in den Straits Settlements aufgenommen wurden;
5. der Restbetrag des Anglo-French Loan von 1915 (brit, Tranche — 250 Millionen $), von dem
im Jahre 1920 ein Teilbetrag von 13 850 $ nicht bar eingelöst, sondern in 5prozentige Schuldtitres
 umgetauscht wurde.
*) Geringe Differenzen ergeben sich durch Aufrundung,
) Die fremden Währungen sind über Goldparität umgerechnet,
*) Golddepots als Sicherheit für seitens Großbritanniens gewährte Kredite.
*) Der die Anleihe der Straits Settlements betreffende Zahlungsbetrag ist sonst unter »Kolonialwesen« aufgeführt

DAL
        <pb n="238" />
        241 —
Diese 51,9 Millionen £ an »sonstigen« Auslandschulden sind der Rest einer ehemals recht erheblichen
Commercial Debt, die Großbritannien während der Kriegsjahre zur Abdeckung seiner Zahlungsverpflichtungen
 im Auslande aufgenommen hatte, Die beigefügte Übersicht über die Entwicklung der
Auslandschulden 1919 bis 1926 zeigt deutlich, in welch beträchtlichem Umfange Großbritannien in den
ersten Nachkriegsjahren seine Auslandverschuldung bereinigte und wie die schnelle Tilgung der
Commereial Debt den Weg für die 1922 erfolgte Fundierung der Political Debt freimachte.
Von den Auslandschulden lauten die drei in den Straits Settlements aufgenommenen Anleihen und die
drei aus der Übernahme der Golddepots entstandenen Verpflichtungen auf Pfund Sterling, die übrigen
auf amerikanische Dollars,
Gegliedert nach interalliierten und sonstigen Schulden (Political Debt und Commercial Debt) zeigt
Großbritanniens Auslandschuld in den letzten Jahren folgende Veränderungen:
Stand am 31. März Interallüerte Sonstige Insgesamt
in Millionen £
I 954,5 337,9 1 292,4
U 979,2 253,1 1 232,3
21 988,5 143,1 1 132,0
BR 984,0 103,2 1.087,2
1928 vr 1.085,7 71,7 1 157,4
1924 1 072,5 55,1 1 127,6
1925 1 071,5 51,9 1 123,4
LOS ı nr 1.066,5 46,0 1 112,5
Von 1919 bis 1923 konnte die Commercial Debt um 276,2 Millionen $ verringert werden, Von 1923
bis 1926 hat die regelmäßige Tilgungszahlung an die Vereinigten Staaten die Kriegsschulden um
26,9 Millionen £ ermäßigt; im gleichen Zeitraum ist die übrige Auslandschuld um weitere 15,7 Millionen £
vermindert worden.
Im Jahre 1925/26 hat Großbritannien alle fälligen Zinsraten gezahlt. Nur auf die Schuldverpflichtungen
gegenüber der italienischen und der russischen Regierung ist eine Zinszahlung nicht erfolgt. Dagegen
vermerken die Finance Accounts eine Verzinsung der — aus der Überlassung des Golddepots entstandenen —
Verpflichtung gegenüber der französischen Regierung. Dieser Posten ist mit 2,2 Millionen £ beziffert,
die Zahlung ist jedoch nicht effektiv erfolgt, sondern auf die Verzinsung der notleidenden Guthaben
Großbritanniens gegenüber der französischen Regierung verrechnet worden.
Der Zinsendienst beanspruchte im Jahre 1925/26 den Betrag von 36 525 896 £, wovon 31 214 066 £
auf die amerikanischen Kriegsschulden entfallen. Für die Tilgung der Auslandschulden sind nur die
5.202 233 £ eingesetzt, die auf Grund des Fundierungsabkommens mit den Vereinigten Staaten am
15. Dezember 1925 (24 Millionen $) fällig waren. Die übrigen Auslandschulden unterliegen keiner
laufenden Tilgung.
Im Finanzjahre 1925/26 hatte sich der Dienst der Auslandschulden durch das verschwindende Disagio
des Pfundes gegenüber dem Dollar erhöht. Die für den Dienst der Kriegsschuld an die Vereinigten Staaten
geleisteten Zahlungen basieren im Durchschnitt auf einem Disagio von 10 vH (1 £ = 4,417 $).
Bei Umrechnung über den Wechselkurs beträgt die Auslandschuld Großbritanniens am 31. März 1925
1 083,6 Millionen £. Der im Jahre 1925/26 getätigte Zinsendienst macht 3,37 vH, der gesamte Schuldendienst
 3.85 vH dieser Kapitalschuld aus,
2. Frankreich.
Am 1. Januar 1925 weist Frankreich seine Auslandschuld mit 36 479,5 Millionen Goldfranes aus (die
fremden Währungen sind zur Parität umgerechnet). Davon entfallen auf die Dette Politique (d.h. die
Kriegsvorschüsse der britischen und amerikanischen Regierung) 31 047,8 Millionen fr., auf die Dette
Commereiale (in die die Verpflichtungen aus der Übernahme des britischen und amerikanischen Rücklaßmaterials
 einbegriffen sind) 5 431,7 Millionen Goldfranes.
In seiner Schuldenübersicht hat Frankreich die Kriegsschuld gegenüber der amerikanischen Regierung
am 30, April 1925 nur mit 2933,2 Millionen $ eingesetzt. Die aufgelaufenen Zinsen, die die Vereinigten
Staaten selbst nach dem Stande vom 15. November 1924 auf rund 800 Millionen $ beziffern, sind unberücksichtigt
 geblieben. Durch diese aufgelaufenen Zinsen erhöht sich Frankreichs Auslandschuld
um mehr als 4 Milliarden Goldfranes über den obigen Betrag.

3]
        <pb n="239" />
        949

Übersicht 17.
Die Auslandschuld Frankreichs.
Kapitalstand Zahlungen 1925 in Originalziffern Vorkriegs-1.
 1.1925 nr —1] Kaufkraft
Gläubiger und Art der Schulden Millionen a&amp;amp;us Budget | vom Tresor | insgesamt insgesamt
Goldfranes in 1.000 fr.
Vereinigte Staaten:
5 vH Kriegsvorschüsse ............ 15 193,8 -
5 &amp;gt;; Rücklaßmaterial 2.0... 2 110,0 367 000 367.000 | 81 555
5 » Rest Anglo-French Loan. .... 0,1 11 1 +
6 » Drei-Städte-Anleibe.......... 210,2 43 888 43 888 | 9 753
5!/:proz. Anleihe 1917............. 10,9 2.091 2091 465
8 » » YO rn 425,8 214 000 214 000 47 556
7 &amp;gt; Set 378,8 249 000 249 000 55 333
ER &amp;gt; 518,0 1) 198473 198 473 44 105
| — m a
Gesamt.... 18 847,6 875 990 198 473 1.074 463 238 769
Großbritannien:
Kriegsvorschüsse -.........00...07 15 854,0
Rücklaßmaterial .................. 188,6 5277 235109 | 240 386 53 419
Schuld an die Bank von England... 12.0 22116 ET - 474000 U 686.115 | 152 492
Gesamt.... 17.303,6 217 392 709 109 926 501 205 911
Argentinier 97,1 13 598 - 13:598 3.022
Holland. ern 114,5 23 100 23.100 5133
I 1
rer er 64,3 7875 42000 | 49875 ! 11.083
Mn 2 228 &amp;gt; 228 51
ı
AR N 51,2 7072 82000 | 89 072 19.794
LA Sn
Gesamt... 328,3 51 873 | 124000 | 175 873 | 39 083
——&amp;gt;&amp;gt;——— ————&amp;gt;‘ Wa ——————. | sn...
Insgesamt.... 36 479,5 1 145 255 1 031 582 2) 2176969 483 763
Davon:
Deite PoliligUe er 31 047,8 —
= Commereidle ee 5 431,7 1 145 255 1.031 582 2.176 969 483 763
Interallüierte Schulden.......... . 33 346,4 372 277 235109 | 607 386 134 974
Übrige Schulden .............. 3133,1 772 978 796473 |?) 1.569583 348 789
Ebenso wie Großbritannien hat auch Frankreich neben den interalliierten Schuldverschreibungen noch
andere Auslandanleihen, die bei der Privatwirtschaft des Auslandes aufgenommen sind, und zwar in
etwas größerem Umfange als Großbritannien. Bei Frankreich machen die sonstigen Auslandschulden
8,4 vH der gesamten Auslandschuld, bei Großbritannien‘ nur 46 vH aus.
N wa Fran kreich ist, wie die nachstehende Übersicht über die Entwicklung der Auslandschulden 1919
hs z Te E RN N Rd Nachkriegsjahren in der Lage gewesen, einen recht beträchtlichen Teil seiner
&amp;gt; | 3; + . N) . * :
a N SER N Sc ulden abzuzahlen. So sind namentlich die französische Tranche (einschließlich
es ni ; Hm 5 N
N Slweiz wa and weitergegebenen Teils) des Anglo-French Loan und die in Japan, Spanien und in der
hwe genommenen Kredite zurückgezahlt, außerdem die (besonders umfangreiche) Schuldverpflichtung
 gegenüber der Bank von England herabgemindert worden.
*) Diese Zahlungen sind im Etat nicht enthalten, obwohl das 7; {qire eine äßi ähnt: sie si ;
die vom Tresor zu deckenden Zahlmgon aufse immer S £nvenlaire eine budgetmäßige Deckung erwähnt; sie sind deshalb hier unter
?) Einsehließlich einer in den Etat eingestellten Aufrundung in Höhe von 131 000 fr
        <pb n="240" />
        243
91:

Übersicht 18.
Die Entwicklung der Auslandschulden Frankreichs 1919 bis 1926’).
Wäh- | 1919 | 1920 | 1921 | 1922®) 1924 | 1925 | 1926
rung Ku U 5: | 31.3. 30.6. 30.4. 20.4.
in Millionen
I. Schuld an alliierte Regierungen:
Vorschüsse des amerikanischen Schatz- |
SC . 2180 | 2785 2951 | 2951 2933,3 |2933,2 2933
Bons du Tresor beim britischen Schatzab
 Ye rn a FE X 489 455 536! 573 619,6 ! 637,8 647
II. Kommerzielle Schuld:
( Anleihe von 1920 8vH ..... 100 95 84,8 | 80,7
» ». 1921 7! vH... 100 94 759 1 70,3
» » 1024 7x H ..... = — 98,5 273,6
» der Städte Lyon, Bordeauy,
 Marseille 6 vH ..... 36 45 18 41 40,6 40,6
Vorschuß von Banken....... 100 2 &amp;gt; — -
U.S. A. Obligationen für Stocks de
Guerre Yankee = 400 400 ! 1407 407,3 | 407,3 407,3
Rest der Anglo-French 5 vH. 250 250 | 0,014) 0,014) 0,014! 0,0141 0,014
» » Anleihe 1917 51/, vH 100 2,1 2.1 24 1 21 21 2,1
Anleihe der Stadt Paris 6 vH 50 50 48 — — =
Bons du Tresor in Amerika
U ET OR 26 22
Bons in Großbritannien ..... 1 8 10 = 4,4
Groß- Bons du Tresor bei der Bank
britannien von England 8vH........ 72 65 65 65 52,5 47,0 MS
Zession der Stocks de Guerre. . = - S 7,5 6,7
Großbritannien &amp;gt;... . 0.700 £ — 10,5 10 3 — — -
Spanien“... El Posetas 10 593 497 / 370 ! 340 = —
Niederlande. rue Kae fl. — ZN 55 55 54,3 54,3 55
Argentinien: +.-........-.20+ | [PCSOR 100 25 | 44 19 19,4 19,4 18
Bank- (Uruguay +.0..00ehe une ner ere » = 15 15 15 15 / 10,5 TE
Kredite Sa fr. 140 ! 146 46 = AA
OA $c — — - 5,7 | 0,23 0,23
AÄRypfene ae rer OR - — z 1 —
Schweden re UT. 40 50 &amp;gt;
NOrwegen 0 eu ee ek ; 50 60 _
Anleihe in Japan 6vH und
Japan | Herr er RE we er LTE so 100 | 100 100 50
Bons du Tresor in Japan...-. 30 30 33 20
') Nach Annuaire Statistique de la France.
2) Für das Jahr 1923 liegen keine Zahlen vor
        <pb n="241" />
        Am 1. Januar 1925 sind neben den interalliierten Schulden noch folgende Auslandanleihen verblieben:
1. Von den in Großbritannien aufgenommenen Krediten ist nur die Schuldverpflichtung gegenüber
der Bank von England verblieben. Diese betrug ursprünglich 72 Millionen £, ist aber schon in den
ersten Nachkriegsjahren durch Rückzahlungen vermindert worden. Im April 1923 kam ein Abkommen
über die ratenweise Zurückzahlung des Restbetrages zustande, das folgende Ratenzahlungen vorsieht:
1924 rn na ne 3 MON eN: £
LE »
LEE ee nn aA ,
1987 2 Call a
KO a an
1
1980 07.000000
Insgesamt .... 55 Millionen £
Anfang 1925 beträgt dieser Schuldposten 50 Millionen £. Zur Sicherung dieses Kredites war der Bank
von England ein Golddepot in Höhe von einem Drittel des Kredites überwiesen worden. Dieses Depot
wurde bei der Festsetzung der Rückzahlungsbedingungen auf 18 350 615 £ verringert und wird nach
folgendem Plan an Frankreich erstattet:
am 31. 6.1028... u © 1,000.000
» 30.11.1028... 2 2.000.000
» 81.5.1029 er 3 000 000
NE 4 000 000
A 5 000 000
» 30.11.1930... 3 8050615
Insgesamt .... £ 18 350 615
2. In den Vereinigten Staaten standen am 1. Januar 1925 noch folgende Anleihen aus:
a) Von der im Jahre 1920 (anläßlich der Rückzahlung des Anglo-French-Loan) aufgenommenen 8prozentigen
 Anleihe im Betrage von 100 Millionen $ verblieben noch 81 996 000 $. Die Anleihe
wird bis zum Jahre 1945 in regelmäßigen Raten getilgt.
5) Im Januar 1921 wurde (zwecks Rückzahlung der Anleihe der Stadt Paris) eine 7!/,prozentige
Anleihe, ebenfalls im Betrage von 100 Millionen $ aufgelegt. Die regelmäßigen Tilgungen haben
den ausstehenden Betrag bis zum 1. Januar 1925 auf 70406 900 $ ermäßigt.
:) Die im November 1924 aufgenommene Morgananleihe im Betrage von 100 Millionen $ diente zur
Fundierung des im April 1924 erhaltenen Franestützungskredites.
d) Von der Drei-Städte-Anleihe, die Lyon, Bordeaux und Marseille zugunsten der französischen
Regierung im November 1919 im Betrage von 45 Millionen $ aufgenommen hatten, standen am
1. Januar 1925 noch 40 586 000 $ aus.
e) Ebenso wie bei Großbritannien ist ein Restbetrag des Anglo-French-Loan verblieben. Ein ähnlicher
Rest ist auch von der 1917 aufgenommenen und 1919 zurückgezahlten 51/,prozentigen Morgananleihe
 im Umlauf geblieben.
3. Von den in den übrigen Ländern aufgenommenen Krediten standen am 1. Januar 1925 noch
328,3 Millionen Goldfranes aus. Von den beiden in Holland aufgenommenen Krediten ist der erste im
Betrage von 30 Millionen fl. Ende 1926 zurückgezahlt worden. Die Rückzahlung des zweiten (25 Millionen
 fl.) war für das Jahr 1929 vorgesehen!), Der Kredit, den die argentinische Regierung im Betrage
De A u. vun gewährt hatte, ist bis zum 1. Januar 1925 auf 19 425 795 Pesos getilgt worden.
15 Milena Feste alten af Wr a ae ga a EEE sin Ding Im Belrage von
1925 hat sich der ausstehende Bet Mr u ET a se Tone En Se sam nr
Der Kredit des Credit Foncier von arten kan m en En N ET
2 Millionen Ägyptischen Pfund aus. Er ist seitdem i m {7 _ .r an W m u—. At
worden. Dazu kommt noch ein geringer Restbetr. N Vale KA TE Je 1 Million Ägyptischer £ getilgt
der canadischen Reeitraues - Dieser Roc 4 N n eines ehemals 25 Millionen Pfund betragenden Kredits
ahre 1926 zurückgezahlt worden.
*) Der Kredit ist vorzeitig am 1. Februar 1927 abgelöst worden.

244
        <pb n="242" />
        I —
Fällig waren im Jahre 1925 folgende Zahlungen:
1. die an die Bank von England zu zahlende Rate in Höhe von 6 Millionen £,
2, die Ratenzahlung für die Tilgung der Stocks Anglais O.I. R. in Höhe von 0,75 Millionen £,
3. die Tilgung der Stocks Anglais Divers im Gesamtbetrage von 2226 069 £,
4. die Ratenzahlung an Uruguay in Höhe von 3 Millionen Pesos,
5. die Hälfte des in Ägypten aufgenommenen Kredits in Höhe von 1 Million Ägyptischer Pfund.
Diese fünf Fälligkeiten machen insgesamt 833,1 Millionen Papierfranes!) aus.
Die aus den Anleiheverträgen sich ergebenden laufenden Tilgungen der drei Amerikaanleihen (bei den
übrigen Auslandschulden ist eine solche laufende Tilgung nicht vorgesehen) erforderten im Jahre 1925
bei der
8 prozentigen Anleihe 1920......... 5,5 Millionen $
7'/,prozentigen Anleihe 1921....... 9,0 » »
7 prozentigen Anleihe 1924......... 4,2 » »
Insgesamt.... 18,7 Millionen $
Bei einem Umrechnungskurse von 1 $ = 18 fr. erforderten die laufenden Tilgungszahlungen also
336,6 Millionen fr., so daß der französische Staat durch Kapitalrückzahlungen insgesamt (Fälligkeiten
und laufende Tilgungen) im Jahre 1925 mit 1169,7 Millionen fr. belastet war.
Neben diesen Kapitalrückzahlungen machen die Zinszahlungen im Jahre 1925 nur 1 007,3 Millionen fr.
aus, da die auf die Dette Politique fälligen Zinsen nicht bezahlt worden sind. Ungefähr ein Drittel der
geleisteten Zahlungen entfällt auf die Verzinsung des amerikanischen Rücklaßmaterials (20 367 057 $).
Kine besondere Eigenart des französischen Etats von 1925 besteht darin, daß nur die Hälfte des gesamten
Schuldendienstes in das Budget eingestellt, die Aufbringung der anderen Hälfte dagegen dem Tresor überlassen
 worden ist, und zwar derart, daß die Fälligkeiten des Jahres 1925 von dem Tresor, die laufenden
Tilgungen und die Zinszahlungen dagegen aus dem Budget aufgebracht werden sollen. Abweichend von
dieser grundsätzlichen Regelung wurde der Schuldendienst der Morgananleihe von 1924 dem Tresor?)
übertragen, weil der Erlös diese Anleihe nicht verausgabt, sondern als währungspolitische Devisenreserve
dem Tresor verblieben war, und der Tresor auch die aus den Devisen anfallenden Zinsen erhielt.
Zur Goldparität umgerechnet, beträgt Frankreichs Auslandschuld am 1. Januar 1925 = 36,5 Milliarden
Goldfranes. Da der französische Etat nur mit Papierfranes rechnet, so muß auch der Papierfrancwert
der Auslandschuld errechnet werden. Legt man die, eben erwähnten Umrechnungskurse!) zugrunde, so
ergibt sich ein Stand der französischen Auslandschuld von 115,69 Milliarden Papierfranes. Davon entfallen
 auf die:
Interalliierten Schulden .......... 105 808,0 Millionen {r.
Sonstigen Schulden ........ 3 882,0 » »
oder: Dette Politique. .. 1.44. + 437,6 »
Dette Commerciale ........... JE 752,4
Dadurch, daß Frankreich im Jahre 1925 die Zinsen seiner Dette Politique nicht gezahlt hat, macht der
Schuldendienst (2 177,0 Millionen fr.) nur 1,88 vH der Kapitalschuld aus. Vergleicht man allerdings die
geleisteten Zahlungen mit den ihnen entsprechenden Schuldposten, so beträgt:
in vH der Zinsen Tilgung Schuldendienst
Interalliierten Schulden ...... 0,35 0,22 0,57
Sonstigen Schulden ........ 6,43 9,46 15,89
Detie PoWlique „0.0.0000 004 — =
Dette Commerciale ............ 6,39 7,43 13,82
3. Belgien.
Belgien weist für den 30. November 1924 eine Auslandschuld von 2,9 Milliarden Goldfranes aus. Dabei
sind die fremden Währungen (auch der französische Franc) über Goldparität umgerechnet. Der am
1. Januar 1925 zurückgezahlte Restbetrag der Schuld an die canadische Regierung von 2,3 Millionen
canadischen Dollars ist in der nachstehenden Übersicht nicht mehr berücksichtigt.
*) Umrechnungskurse: 1$ = 18 fr.; 1£=79fr.; 1fl.= 7fr.; 1 Goldpeso = 14 fr.; 1 £ aeg. = 82 fr.
?) Vgl. Anmerkung 2 der Übersicht 17, S. 242

245
        <pb n="243" />
        ”46

Übersicht 19. Die Auslandschuld Belgiens.
Kapitalstand Zahlungen 1925?)
am AA
Gläubiger und Art der Schuld 80-1100 | Yon
(in Millionen Ele N alt
fr. Gold) in 1 000 fr.
U. 83. A:
7!/2 proz. Anleihe1920 ............, 217,6 107 500 20 283
8proz. Anleihe 1921.20... 130,1 71 850 13557
6!/,proz. Anleihe 1924-............. 155,4 ] 62 000 11 698
Bons du 17650... er rn 154,5 =
Vorschüsse nach dem Waffenstillstand, 908,7
6 241 350 45538
Großbritannien:
3proz. Anleihe 1914...:........-. 199,3 50 325 9 495
Bons dw Tresor en neeeneKE 227,0 -
Vorschüsse nach dem Waffenstillstand
7426,37 . 50325 + 498
Frankreich:
6!/,proz. Anleihe 1923 ............ 400,0 24.080
Bons du Tr650T 2.0 nenn 131,3
Vorschüsse nach dem Waffenstillstand 241,0
7728 ;
Holland rer kn N 90,4 5
SchWelZ er. er e AeRnen en 30,3
Dad HE 23,5 4 660
Für verschiedene Bons du Tresor.....
Insgesamt... | 29091 | 746255 82312
Auf die interalliierten Schulden entfallen von der ausgewiesenen Gesamtsumme 1 531,2 Millionen Goldfrancs.
 Belgien gibt aber diese Schulden zu niedrig an, da es nur die Nachkriegsvorschüsse, nicht aber
die bis zum Waffenstillstand erhaltenen Kredite ausweist (vgl. S. 233).
Ebenso wie Großbritannien und Frankreich hat Belgien in weitgehendem Umfange andere Kredite
im Auslande aufgenommen und sie ebenfalls in den Jahren 1920 bis 1924 teilweise abdecken können.
Es handelt sich hierbei teilweise um langfristige (in Amerika und Frankreich aufgenommene) Anleihen.
teilweise um kurzfristige Schatzwechselkredite (Bons du Tresor).
Übersicht 20. Die Entwicklung der Auslandschulden Belgiens 1920 bis 1924.
LL FE ES SE
a | 6 |. 082 | 1025 3 1024
in.1 000 Sa
I. Dette Consolidee:
3proz. Sterling Anleihe .... £ 4 780,0 9 420,08 8 668,7 8 341,3 7 902,7
7'/,proz. Anleihe in U.S.A. $ 50 000,0 48 000,0 46 000,0 44 000,0 42 000,0
8proz. Anleihe in U.S.A.. » — | 28 875,0 27 375,0 25 875,0 24 375,0
6!/,proz. Anleihe in U.S.A. » — e En = 29 693,0
61/,proz. Anleihe, Frankreich {r. = = 400 000,0 400 000,0
Obligationen für Internierungskosten,
 Holland?) ... fl - — 44 583,0 42 318,0
II. Dette Flottante:
Bons du Tresor ........... fr. 56 254,7 56 254,2 56 254,2 56 254,2 56 254,2
Bons du TrEsOT er 9 465,8 11 346,0 11 358,0 9 930,5 10 530,5
Bons du Tresor ........... $ 68 142,0 63 362,2 57 032,2 56 978,2 30 818,8
Bons du Tresor ...... schweiz. fr. = = 10 000,0
Vorschüsse der Alliiertennach
dem Waffenstillstand... fr. | 277 577,0 277 577,0 277 577,0 241 024,9 241 024,9
f 5017,3 5017,3 =
nn 175 471,0 175 471,0 175471,0 ' 175 430,8 175 430,8
*) Quelle: Belgischer Etat 1925 und La Situation Economique de la Belgique, a.a.0. Daten für 1. Januar 1925 liegen nicht vor. — *) Einschließlich
 der Zahlungen aus dem Fonds @’ Amortissement (vgl. S. 214). — 2) Vgl. 8. 248
        <pb n="244" />
        — 247
Von Anleihen standen am 30. November 1924 aus:
1. Von der 1914 in Großbritannien im Betrage von 12 Millionen £ aufgenommenen 3 proz. Anleihe waren
noch 7,9 Millionen £ im Umlauf.
2. Im Jahre 1920 erhielt Belgien eine 7!/, proz. Morgan-Anleihe, deren ausstehender Betrag durch die
laufenden Tilgungen (jährlich 2 Millionen $) auf 42 Millionen $ vermindert worden ist.
3. Im Februar 1921 erhielt Belgien in Amerika eine weitere 30-Millionen-Dollar-Anleihe zu einem
Zinsfuße von 8 vH. Durch die laufenden Tilgungen hat sich der umlaufende Betrag auf 24.4 Millionen
 $ ermäßigt.
4. Im September 1924 nahm Belgien eine 30-Millionen-Dollar-Anleihe zu 6!/, vH auf, zwecks Rückzahlung
 einer 6proz. Bons du Tresor-Anleihe von 1919 (18,5 Millionen $) und des Baldwin-Lokomotivenkredits
 (8 559 445 $).
5. Auf die im Jahre 1923 in Frankreich aufgenommene 6!/, proz. Anleihe in Höhe von 400 Millionen fr.
sind erstmalig im Jahre 1929 Tilgungen fällig.
Ferner liefen am 30. November 1924 noch folgende Auslandkredite:
1. Die Schuldverpflichtung gegenüber der holländischen Regierung, die aus der Internierung
belgischer Streitkräfte entstanden war. Durch Abkommen im Jahre 1923 wurde die Schuldsumme
auf 46 738 000 fl. und eine Tilgung in 30 Halbjahrsraten festgesetzt.
2. Aus dem Ankaufe von Pferden resultiert eine Schuld gegenüber der canadischen Regierung in Höhe
von 930480 £, die am 12. März 1929 fällig ist.
3. In der Schweiz stand ein Kredit von 0,6 Millionen £, der Anfang 1926 zurückgezahlt wurde. Daneben
 lief ein inzwischen getilgter weiterer Kredit in Höhe von 1 Million $. Dazu kommt noch ein
Kredit von 10 Millionen Schweizer fr., der im Jahre 1925 zurückgezahlt worden ist.
t, In Frankreich laufen zwei Kredite. 56 254 000 fr. belgische. Schatzwechsel wurden in französische
Bons de la Defense Nationale umgetauscht, die in Frankreich in Verkehr gesetzt wurden. Diese
Bons sind im Etat 1924 letztmalig verzinst worden. Für 1925 ist keine Verzinsung mehr eingesetzt,
da die Zinsen im voraus bezahlt wurden und die Bons im Februar 1925 zurückgenommen wurden.
Daneben läuft noch ein Kredit von 75 Millionen fr.
Der Dienst für die Auslandschuld Belgiens setzt sich 1925 aus folgenden Posten zusammen:
Zinsendienst Tilgung aus dem
Anleihe aus dem Fonds d’ Amortissement?)
Etat 1925 Originalziffern
in 1.000 fr.
3 prozentige Sterling-Anleihe ........ 21 615 28 710
7) » Anleihe Vereinigte Staaten 61 500 46 000
3 » » » . 39 600 30 En
51; » » * „ 38 000
51/2 » » Frankreich ....... 28 080
5 » Oblig.: Holland ........ 33 5002)
; » Oblig. Defense... .. 1. —
Verschiedene Bons du Tresor ....:.... 83 0003)
Insgesamt.... 305 295 130 96%
mn
436 255
Eine Spezifizierung des mit 83 Millionen fr. angesetzten Zinsendienstes auf die sonstigen Auslandkredite
ist im Etat nicht erfolgt. Der wichtigste Posten dürfte die Verzinsung der amerikanischen Materialschuld
sein, die im Jahre 1925 (nach Angaben der amerikanischen Regierung) 705 600 $ erforderte‘). Bei
einem Kurse von 1$= 20 fr. sind dies 14,1 Millionen fr. Die Verzinsung der übrigen Auslandkredite
1) Vgl. 8. 214.
*) Einschließlich Tilgung (etwa 17,6 Millionen. fr.).
*) Einschließlich Tilgung (etwa 55 Millionen {r.).
4) Vel. 8. 235.
        <pb n="245" />
        248

(in Frankreich, Schweiz und Canada) dürfte 13,9 Millionen fr. erfordert haben. Infolgedessen sind von den
83 Millionen fr. »Zinsendienst« 28 Millionen fr. für Zinszahlungen, die restlichen 55 Millionen fr. für Tilgungen
 anzusetzen. Letztere scheinen für die Tilgung der beiden Schweizer Kredite (1 Million $ und
10 Millionen Schweizer fr.) vorgesehen zu sein.
Da ferner in dem für die holländische Schuld in der obigen Übersicht genannten Betrage 17,6 Millionen fr.
für Tilgung enthalten sind, so kann man annehmen, daß von dem gesamten Schuldendienst in Höhe
von 436,3 Millionen fr. etwa 203,6 Millionen fr. auf Tilgungen, 232,7 Millionen fr. auf Zinsen entfallen.
Die gesamte Auslandschuld betrug — in Papierfranes umgerechnet!) — am 30. November 1924
8 924,5 Millionen Papierfranes. Der Schuldendienst macht demnach in vH der Kapitalschuld aus:
N
Tilgung uhren ner A rear nen DB
Schuldendienst .... 4,89 vH
Läßt man die politische Schuld unberücksichtigt, so beträgt
Verzinsung: 4.....001 nr ker ea4 1 2 8,05 VE
Wa A
Schuldendienst .... 10,04 vH
Im Zusammenhange mit der Währungsentwicklung hat Belgien in den Jahren 1925 und 1926 mehrere
Anleihen im Auslande aufgenommen, so insbesondere Anfang 1925 zwei Morgan-Anleihen (6proz. und
7 proz.) im Betrage von je 50 Millionen $ zu Kursstützungszwecken und im Oktober 1926 die 7 prozentige
Stabilisierungsanleihe im Gesamtbetrage von 100 Millionen $, von denen 50 Millionen $ in den Vereinigten
 Staaten, 7,25 Millionen $ in Großbritannien, 1,25 Millionen £ in Holland, 32 Millionen
Schweizer fr. in der Schweiz und 9 Millionen Kr. in Schweden aufgelegt wurden.
Übersicht 21. 4. Italien.
Die Auslandschuld Italiens?)
Zahl
Kapktalstangd um ungen 1925/26 a
; St ]
Gläubiger und Art der Schuld ran a BO emalziten HAN
auikra.
Goldlire®) Voranschlag | Abrechnung
N in 1 000 Lire
Großbritannien:
Buom del Tesor0 ee 5 14 133,3 741 997,6
Vereinigte Staaten:
Credit Apere er 8 536,8 426 840,8 =
Stempelsteuer an Großbritannien .. ; 30 000,0 30 000,0 6 000,0
Abrundung des Etatpostens ....... &amp;gt; 1 161,6 —
Insgesamt.... | 22 670,1 | 1.200 000,0 30 000,0 6 000,0
Italien hat außer den Verpflichtungen an die amerikanische und britische Regierung im Jahre 1925
keine weiteren Auslandschulden gehabt. Der letzte der in und nach dem Kriege aufgenommenen Auslandkredite
 ist mit rund 10 Millionen $*) Ende 1924 zurückgezahlt worden. Erst im Zusammenhang
mit der Politik der Währungsstabilisierung ist eine neue Auslandanleihe aufgenommen worden.
Im NE an die Fundierung der italienischen Kriegschuld an Amerika gelang es Italien im November
1925, eine eihe von 100 Millionen $ zu erhalten, die zu 94!/, vH mit 7prozentiger Verzinsung und
Laufzeit bis 1951 auf dem freien Anleihemarkt begeben wurde. Die Anleihe war bestimmt, den von
Amerika im Juni 1925 zur Stützung des Lirekurses vorschußweise eröffneten 50-Millionen-Dollar-Kredit
zu fundieren und eine Goldreserve für die Zwecke der Stabilisierung zu schaffen.
1) 1$=20fr.; 1£ = 90 fr.; 1 Schweizer fr. = 3,8 fr.; 10.=7,5 fr.; 1 franz. fr. = 1,08 fr,
2) Quelle: Italienischer Etat 1925/26 .
3) Über die Parität umgerechnet.
4) 51694 069 Goldlire.
        <pb n="246" />
        - a4) —
Zum Etat von 1925/26 ist durch das königliche Dekret vom 19. November 1925 eine Nachtragsbewilligung
 von 5 Millionen Lire als Annuität für den auf Italien entfallenden Anteil an der ottomanischen
Staatsschuld erfolgt. Dieser Betrag ist jedoch in der Aufarbeitung nicht berücksichtigt worden.
Für den Dienst der Auslandschuld sind in den italienischen Etat 1925/26 1200 Millionen Lire aufgenommen;
 davon sind aber nur 30 Millionen Lire zur Abgeltung der-britischen Stempelsteuer tatsächlich
gezahlt worden (vgl. S. 232f.).
V. Die gesamten Staatsschulden.
Der Geldbedarf des Krieges und der ersten Nachkriegsjahre hat in den Vergleichsländern eine erhebliche
Staatsverschuldung hinterlassen, deren nomineller Kapitalbetrag in den einzelnen Ländern mehr oder
weniger durch das hohe Preisniveau zur Zeit der Aufnahme der Schulden beeinflußt wurde.
Übersicht 22.
Vergleichende Übersicht über den Stand der Inland- bzw. Auslandschuld der Vergleichsländer
in den Jahren 1913 und 1925.
I a Gesamtschuld
1913 ) von 1925
Lä BR a
nn Inlandschuld a
Inlandschuld |Auslandschuld Gesamtschuld ı y.
In Millionen der Landeswährung
Großbritannien 2 718,4 6 542,4 1 083,6 7626,0 I 1 061,5
Fre 34 388,0 | 280 637,0 115 690,0 396 327,0 1 152,5
Belgien er rrerEEn 45221. 812740 8 924,5 40 198,5 888,9
Malen era reerae  aaA 16 012,5 | 90 889,2 %% 1R1 569,6 1 133,9
In Millionen Mark Vorkriegskaufkraft
Großbritannien... .00.00re er er 14 676,9 78 624,9 13 022,1 91 647,0 624,3
Frankreich ee ererr HeE 27 854,3 50 514,7 20 824,2 71 338,9 256,1
Belzien ern rer 3 662,9 4 779,6 1.363,9 6.143,5 167,7
TCAlON er nr r er KETTE 12 970,1 14 724,0 M14,2 226,8
Insgesamt.... 59164,2 | 148643,2 * 49900“ 10R 543,6 335,6
Anteile der Inland- und Auslandschuld an der Gesamtschuld in vH
Großbritannien +. Ge «8 7% ;
Frankreich 1044444 40a A 70,8
Belgien. ...1.47. 44 nr nn ARE
alien er KEN
Insgesamt.... ı
Anderseits hat aber die Geldentwertung, die in Belgien bereits zu einer Stabilisierung geführt hat und
auch in Frankreich und Italien in eine ähnliche währungspolitische Maßnahme auslaufen dürfte, den Goldwert
 der Staatsschulden vermindert. Allerdings gilt dies nur für die auf heimische Währung lautende
Inlandschuld, nicht auch für die auf die hochwertigen Auslandwährungen lautende Auslandschuld.
Gleichzeitig ist in allen Ländern gleichmäßig für Inland- und Auslandschuld die Staatsschuldenlast
ihrem inneren Werte nach durch die internationale Goldentwertung, d. h. durch die Steigerung des Weltpreisniveaus
 um etwa ein Drittel ermäßigt worden.

Dan
1927
39
        <pb n="247" />
        m
Diese verschiedenen Einflüsse haben bewirkt, daß der Kapitalbetrag der Staatsschulden unter Ausschaltung
 der Geldentwertung in den vier Vergleichsländern mehr als dreimal so hoch ist wie in der
Vorkriegszeit. Allerdings ist die Entwicklung in den einzelnen Ländern ganz verschieden verlaufen. In
den drei Ländern der starken Valutaentwertung, Frankreich, Belgien und Italien, ist der Kaufkraftwert
der Verschuldung nach dem Kriege durch die Entwertung der inneren Staatsschuld stark herabgedrückt
worden. Während der britische Staat durch den Prozeß der Gläubigerenteignung, der mit der Geldentwertung
 verbunden war, keine merkliche Vergünstigung hatte und heute (in Vorkriegskaufkraft
gerechnet) eine sechsmal höhere Staatsschuld zu tragen hat, ist in den drei anderen Ländern die Verzinsung
 (in Vorkriegskaufkraft gerechnet) nur ungefähr doppelt so hoch wie in der Vorkriegszeit.
Die Kriegsereignisse haben dazu geführt, daß die Auslandschulden einen ganz beträchtlichen Teil der
Gesamtstaatsverschuldung ausmachen. Der Anteil der Auslandschulden ist in denjenigen Ländern am
höchsten, in denen der Kaufkraftwert der Inlandschuld am stärksten herabgedrückt worden ist.
Die Erhöhung, die der Kapitalbetrag der Staatsschulden erfahren hat, hat auch eine beträchtliche
Steigerung der Ausgaben für den Schuldendienst nach sich gezogen. Der Schuldendienst mußte sogar
stärker steigen als der Nominalbetrag der Kapitalschuld, da das Zinsniveau der Kapitalmärkte der
Welt sich in den Kriegs- und Nachkriegsjahren erheblich gegenüber der Vorkriegszeit erhöht hat und die
kreditsuchenden Länder dementsprechend sowohl für ihre Auslandanleihen wie für ihre Inlandanleihen
beträchtlich höhere Zinssätze bieten mußten.
Übersicht 23.
Der Schuldendienst der Vergleichsländer im Jahre 1925, getrennt nach Inland- und Auslandschuld.
Schuldendienst 1925 für
Länder Ausland- T
Inlandschuld schuld | Gesamtschuld
in 1000 der Landeswährung
Großbritannien... en 315.031,0 | 41 727,0 356 758,0
Frankreich 13 751 524,0 2176 969,0 15 928 493,0
A 1.388 777,0 436 255,0 1 825 032,0
KEN 5 828 793,0 30 000,0 5 858 793,0
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
Großbritannien -. 0 rt 3 785 930,3 501 454,0 4 287 384,3
Frankreich ver 2 475 272,0 391 855,0 2867 127,0
Belgien. en ER 212 247,1 | 66 673,0 278 920,1
Hr | 944 264,5 | 4 860,0 949 124,5
Insgesamt... 7417 713,9 964 842,0 8 382 555,9
Anteile des Inland- und Auslandschuldendienstes
 in vH des Gesamtschuldendienstes
Großbritannien... u ren 88,3 11,7 100
Frankreich 200. ren 86,3 13,7 0
Bei UL 76,1 4
Kae rer IM 8:
a v——.
Insgesamt... | 88,5 11,5 1
Ebenso wie der Realwert der Staatsschulden wurde auch der Kaufkraftwert des Schuldendienstes
durch die Geldentwertung und durch die internationale Goldentwertung herabgedrückt.
en rn 1925 hat allerdings noch nicht die gesamten Verpflichtungen, die aus der starken Steigerung
der erse uldung entstanden sind, in Erscheinung treten lassen. Frankreich, Belgien und Italien haben,
wie oben erwähnt, auf eine ihrer wichtigsten Schuldverpflichtungen, die Kriegsverschuldung an die
amerikanische und britische Regierung, keine Zinsen gezahlt. Anderseits haben einige der Vergleichsländer,
namentlich Frankreich und Belgien, schon im Jahre 1925 erhebliche Mittel aufgewendet bzw. aufwenden
müssen. um einen Teil ihrer Auslandschulden (Dette Commerciale) zurückzuzahlen.

DEN
        <pb n="248" />
        m
Insgesamt haben die vier Vergleichsländer im Jahre 1925 8,4 Milliarden Mark Vorkriegskaufkraft für den
Dienst ihrer Inland- und Auslandschulden aufgewendet, d. h. ungefähr viermal so viel als im Jahre 1913
(2 Milliarden). Auch hier ist der Unterschied zwischen Großbritannien einerseits und den drei anderen
Ländern andererseits festzustellen. In Großbritannien ist der Schuldendienst fast achtmal, in den drei
anderen Ländern nur zwei- bis dreimal so hoch wie in der Vorkriegszeit.
In vH der Kapitalschuld beträgt der Schuldendienst in Großbritannien 4.68 vH, in Frankreich 4,02 vH,
in Belgien 4,54 und in Italien 3,23 vH.
Bei der Höhe der Schuldenlast der vier Vergleichsländer ist aber zu berücksichtigen, daß sie über Gläubigereinnahmen
 in erheblichem Umfange verfügen. Zunächst einmal sind die vier Länder Reparationsgläubiger,
 An den drei ersten Annuitäten aus dem Dawes-Plan sind sie in folgendem Umfange beteiligt:
Übersicht 24.
Verteilung der Dawes-Annuitäten‘).
1. Annuität?) 2, Annuität*) | 3. Annuität‘)
1924/25 | _ 1925/26 | 1926/27
in 1.000 Goldmark
(Gesamtannuildt ..7.0.0.r4 Herd 1.000 000 1.220 000 1.500 000
Davon Gesamtzahlungen an die Mächte®) 897 456 1.104 219 1.383 67!
Davon an:
Großbritannien +. 4.0... 0 ur 191 047 238 485 304 414
Frankreich»... 2.0. 7. 454 512 583 784 741 420
Belgier &amp;gt; 115 947 108 679 84 203
Hallen re ta Cal el 66 814 85 156 94 700
Schon im Jahre1925, also im Anfange der Wirksamkeit des Dawes-Planes, haben die vier Länder umfangreiche
 Reparationseinnahmen gehabt, die sich damals schon auf 523.2 Millionen Mark Vorkriegskaufkraft
 beliefen.
Übersicht 25.
Einnahmen aus dem Dawes-Plan im Rechnungsjahr 1925°)
. in 1.000 in1 000 Mark
Länder ; Vorkriegs-Goldmark
 kaufkrait
Großbritannien er Fa ent e 128 489 85 660
Frankreich. ı0 na en 484 457 322 971
Belgien =... ee KR CH 104 294 69 529
Halen rer rear anna 67 617 45 078
ie aa a
Insgesamt...- 784 857 | | 523 238
Gleichzeitig sind einige der Länder auch im Rahmen der interalliierten Verschuldung Gläubiger und
haben teilweise, wie namentlich Großbritannien, nicht unbeträchtliche Einnahmen aus dieser Gläubigerstellung
 erzielen können. Großbritannien hat im Jahre 1924/25 von seinen interalliierten Schuldnern
insgesamt 13 205 000 £. das sind 158,7 Millionen Mark Vorkriegskaufkraft. erhalten.
1) Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 80. November 1926 8.121 bis 123
?*) Endgültige Verteilung.
?) Revidierte Verteilung.
*) Annähernde Verteilung.
*) Nach Abzug der Vorbelastungen.
®) Frankreich und Belgien Kalenderjahr 1925, Großbritannien April 1924 bis März 1925, Italien Juli 1925 bis Juni 1926. Quelle
Monatsausweise des Reparationsagenten.

257
495
        <pb n="249" />
        2592

Rechnet man die Reparationseinnahmen der vier Vergleichsländer und die Gläubigereinnahmen
Großbritanniens aus der interalliierten Verschuldung von den Ausgaben ab, die im Jahre 1925 für den
Dienst der Auslandschulden erforderlich waren, so ergibt der auswärtige Schuldendienst für 1925
folgendes Bild:
Übersicht 26.
Dienst der Auslandschuld und Gläubigereinnahmen 1925.
Dienst. der Clänbigereinnahmen. # ee Saldo
Länder N CI i Reparation Dferalliertem  Sesnhun. «
; RS 3 Schuldendienst Ausgaben —)
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
Großbritannien......... 501 454 85 660 158 700 — 257 094
Frankreich: ........2. +11 391 855 322 971 — 68884
Belgien... 2... 66 673 69 529 + 2856
italien. 4 860 45 078 SE _-+-- 40218
Insgesamt.... 964 842 523238 | 158 700 ] — 282 904
Das Jahr 1925 bietet nun aber weder für die Reparationseinnahmen noch für die interalliierten Schulden
ein typisches Bild, da sich die zukünftige Entwicklung noch nicht erkennen läßt. Wenn man aber für die
Reparationseinnahmen die »Normalzahlungen« und für die interalliierten Schulden die Zahlungen, die
sich aus den Fundierungsabkommen (vgl. S. 234 u. 236) ergeben, zugrundelegt unter der Annahme, daß
die französischen Fundierungsabkommen von Washington und London ratifiziert werden, so ergibt sich für
die Jahre 1930 und 1942 das in der folgenden Übersicht gezeigte theoretische Bilanzbild. In diesem Bilanzbild
 konnten die zu erwartenden Einnahmen Frankreichs und Italiens aus interalliierten Schulden nicht
berücksichtigt werden; ebensowenig die zu erwartenden, noch nicht geregelten Zahlungen Rußlands an
Großbritannien und Frankreich, da die Verhandlungen über die Rückzahlung dieser Schulden noch kein
endgültiges Ergebnis gezeitigt haben. Diese für Frankreich nicht unerheblichen Beträge, die sich aus
Rückzahlungen Rußlands, Belgiens, Jugoslawiens, Rumäniens, Griechenlands, Polens und mehrerer kleinerer
Schuldner zusammensetzen könnten. müssen im Sinne einer weiteren Erhöhung des Einnahmeüberschusses
 wirken.
Übersicht 27.
Dienst der interalliierten Schulden und Gläubigereinnahmen
in den Jahren 1930') und 1942%,
z ; Glänhivereinnahmen aus
Dienst der inter- nn ® Reparationsalliierten
 Schulden ınterallnerten epara- a.
Ländern Guthaben onen überschuß
ZZ BE a al Sn
1830. | 1042 030. | 1942 AH9W1042 0 9a |. 1042
N . in Millionen Reichsmark
Großbritannien ...... 675,3 766,9 * “aa 517,5 [+ 248,8 |+ 1286
3 3
Frankreich?) ........ 443,2 770,1 12263 |4+- 7831 |+- 4562
Beizien AN 36,3 66,4 05 0 aa
Italien . .*............ | 102,7 | 175,1 , 225,0 5 122,3 400
Insgesamt | | DE i ; -
nsge 1257,5 1 778,5 378,0 | 2 070,1 | 1219,22 + 669.6
1930: Deutsches »Dawes-Normaljahre, 1942: Beginn der französischen »Normaljahre«
Ohne Berücksichtigung der Guthaben in Rußland.
Unter Voraussetzung der Ratifizierung der Abkommen mit den Vereinigten Staaten und Großbritannien,
Die noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen lassen keine Schätzung zu.
Die Zahlungen Frankreichs an Großbritannien sind um 0,5 Millionen £ jährlich verringert für Rückerstattung des Golddepotsi n Großhritannien
        <pb n="250" />
        9253

Achtes Kapitel.
Unterricht, Kunst und Wissenschaft.
Il. Vorbemerkung.
Das vorliegende Kapitel umfaßt außer dem allgemeinbildenden Schul- und Hochschulunterricht das
Fachschulwesen, Lehrerausbildung, Kunst und Wissenschaft.
Staatsausgaben für Unterricht, Kunst und Wissenschaft.
i { in ] in Mark Vorkriegsmn
 1 000 Mark in HM der gesamten Kaufkralt ic Kopf
Vorkriegskaufkraft Staatsausgaben der Bevölkerung
Vorkriegs- | Nachkriegs- | Vorkriegs- | Nachkriegs- Vorkriegs- | Nachkriegs:
etat etat etat etat etat | etat
Großbritannien . 413 381 644 812 ‘ 14.6
Frankreich ..... | 337627 ' 451008 11,5
Belgien 10.4.4 45 879 65 006 7
Italien. ........ 123583 21. 206 265 4 „R
Der Stand des Bildungswesens eines Landes läßt sich nicht ausschließlich nach den Etatziffern beurteilen
und international vergleichen, Das Bildungswesen ist keine reine Domäne des Staates, liegt vielmehr
teilweise in Händen Privater oder staatlicher Unterverbände (Provinzen und Gemeinden). Diese finanzieren
ihre Bildungsanstalten in der Regel zu einem großen Teil selbst, erhalten aber in Form von Subventionen
und Überweisungen meist beträchtliche Zuschüsse von seiten des Staates. Die Aufgabenteilung zwischen
Staat, Unterverbänden und Privaten ist in den einzelnen Ländern sehr verschieden und Jäßt sich infolge
des Mangels ausreichender Unterlagen für die von kommunaler und privater Seite gemachten Aufwendungen
 ziffernmäßig nur unvollständig darstellen. Bei dem Vergleich der auf den Kopf der Bevölkerung
entfallenden staatlichen Bildungsausgaben sind diese Unterschiede zu berücksichtigen. Auch der Anteil
der Bildungsausgaben an den gesamten Staatsausgaben ist kein ausreichender Vergleichsmaßstab, da
er weitgehend durch die Entwicklung auf den übrigen staatlichen Aufgabengebieten mitbestimmt wird.
So sind z. B. in Großbritannien die Bildungsausgaben selbst um 56 vH gestiegen, jedoch infolge der
noch stärkeren Ausgabensteigerung insbesondere auf dem Gebiete des Schuldendienstes und infolge der
Ausgaben auf Grund des Krieges in ihrer Bedeutung für den Gesamtetat von 11,9 auf 6,8 vH zurückgegangen.
 Absolut genommen ist eine beträchtliche Steigerung der Bildungsausgaben in allen vier Ländern
zu beobachten. Das nachstehende Kapitel versucht, die Unterschiede im Aufbau und in der Finanzierung
des Bildungswesens der behandelten Länder, soweit es nach den lückenhaften Quellen möglich war.
darzulegen,
Die folgenden Übersichten zeigen, wie sich die staatlichen Bildungsausgaben in den einzelnen Ländern
auf Staats-, Kommunal- und Privatanstalten verteilen. Während in Großbritannien die Staatsschule
überhaupt fehlt, und der überwiegende Teil der Staatsausgaben den Gemeindeschulen zufließt, verwendet
in Frankreich der Staat den größten Teil seiner Schulausgaben auf eigene Anstalten. Zu der Finanzierung
der Privatschulen trägt der französische Staat gar nicht bei, und den Gemeinden überweist er nur geringe
Beträge. In Belgien beanspruchen die Staatsschulen nur einen mäßigen Anteil der staatlichen Schulausgaben,
 der Rest verteilt sich ziemlich gleichmäßig auf Zuschüsse an die Gemeinde- und Privatschulen.
In Italien überwiegen die Gemeinden im Elementar-, der Staat im höheren Unterricht; infolge des Ausbaues
 des kommunalen Elementarunterrichts ist der relative Anteil der Staatsschulen zurückgegangen.
Zuschüsse an Privatschulen spielen in Italien eine geringe Rolle,
Bei der Etataufarbeitung ist die Frage nach dem Träger der Schule in den Vordergrund gestellt worden,
Unter Personal- und Sachausgaben erscheinen außer den Kosten der Zentralverwaltung die Ausgaben für
Staatsschulen, unter Subventionen diejenigen für Privatanstalten, unter Überweisungen die Ausgaben
für Gemeindeschulen. Stipendien werden unter Unterstützungen ausgewiesen. Dabei war die Form, in
der die Ausgaben im Etat erscheinen, nicht immer allein maßgebend. Wenn z. B. der Staat, wie in Großbritannien
 und bei den italienischen Elementarschulen, an die Lehrer von Gemeindeschulen Gehälter
oder Pensionen zahlt. so werden diese Kosten als Überweisungen behandelt. obwohl sie sich formal als
        <pb n="251" />
        754 255

Übersicht 1.
Staatsausgaben für allgemein bildenden Schulunterricht. ZZ
B)))))”)”h)h)h)LLLnn T—————_ an
Eigentliche i 1 .
EEE te Uebel | af Pentrale Eh NET
. Q 1 2
Staatsschulen | Gemeindeschulen | Privatschulen Zusammen schulverwaltung insgesamt”)
in 1000 der Landeswährung
A Vorkriegs- Nachkriegsetat | vorkeiegs- | Nachkriegsetat | Vorkriege- Nachkriegsetat Vorkriege- Nachkriegsetat Vorkritgs- Nachkriegsetat  Yorkriegnlh Nachkriegsetat Vorkziege- Nachkriegsetat
etat Original- | Vorkriegs- etat Original- | Vorkriegs- | etat — Original- | Vorkriegs- etat Original- | Vorkriegs- | etat EA Te etat On [Ua etat Original- | Vorkriegs-_]__ziffern
 _kaufkraft Ziffern kaufkraft | 0]. ziffern | kaufkraft ziffern kaufkraft ziffern | kaufkraft ziflern | kaufkraft * ziffern | kaufkraft
——————— TE SE EEE — a = en
England und Wales | |
(1000 £'1 ge 9126 40040 | 23555 3507 1 155 678 12 633 41195 | 24233 KK - — = 499 943 | 554 13132 42138 | 24787
es | | |
Schottland (1000 £) . N 1877 6 108 3593 405 r e 2282 6108 | 3593 — — [DD — 70 147 | 67 |]. 2352 6255 | 3680
N | | | |
Irland..... (1000 £)i . 2 1688 | 22 13 2 . | 1.690 22 || 3 | — ZW 83 Se | 1773 22 | 13
Großbritannien(1000 £' &amp;amp; ; S |. 12691 46 170 27161... 3914 1155 &amp;amp; 678 16 605 | 47325 | 27 839 — SE | — 652 | 1.090 641 17 257 48415 | 28480
Frankreich... (1000 ir.) 318344 | 1872026 | 416006 !| 16859 54 640 12 142 | — = _ 335 203 |. 1926666 | 428 148 6235 | 182459 | 40 546 7050 | 102047 | 22677 | 348488 | 2211 172 | 49ı 371
* ! 1
Belgien...... (1000 £r.)} 4742 26 816 5061 16589 | 145 010 27 360 U 16047 | 140429 | 26496 37 378 312255 | 58917 35 1543 | 291 yass-| 10139 | 1913 | 39271 323937 | 61 121
w | | |
Italien..... (1000 Lire)| 33111 184 507 | 36 901 53995 | 768 743 | 153749 |. 1723 24952 | 4990 88 829 978.202 | 195 640 209 2694 | 539 | 14488 | 107835 | 21567 | 103526 | 1088731 | 217 746
?) Ausgaben für den eigentlichen Schulbetrieb.
*) Eigentliche Sehulausgaben zuzüglich Stipendien und Zentralschulverwaltung. ) 1
Übersicht 2.
EEE EEE ee —————
Eigentliche Unterrichtsausgaben ?) |
SA TE TS Stipendien Zentralschulverwaltung Unterrichtsausgaben insgesamt ?)
Staatsschulen | Gemeindeschulen | Privatschulen | Zusammen
; fl in Mark Vorkriegskaufkraft
I T. * in
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft je Kopf der Bevölkerung
De AA AA A „a Lan LES
Vorkriegs- i0gs- {0R8- a OpS- ; ; n iegs- iegs- &amp;gt; i 1
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Übersicht3.
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?) Ausgaben für den eigentlichen Schulbetrieb.
*) Eigentliche Unterrichtsausgaben zuzüglich Stipendien und Zentralschulverwaltung.
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Übersicht 5.
Noch: Staatsausgaben für Unter richt, Kunst und Wissenschaft,
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Frankreich (in 1000 fr.
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Belgien (in 1000 fr.)
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Italien (in 1000 Lire)
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In den vorstehenden Übersichten 4 und 5 werden unter »Zentralverwaltung« außer den Kosten für die Vor- | Nach- Vor | Nach- Vor | Nach- | ‚Vor | Nach-
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 altung auch die besonderen staatlichen Verwaltungskosten für Fachschul-, N Be
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Bei den Ausgaben für den allgemeinbildenden Schulunterricht war die Trennung zwischen Elementar- Ense N Te N | En N ne aa ES Ban ton | a res
and‘ höherem Unterricht nicht immer vollständi ü AM Kran eigien 2er DB | PT Ce
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. . kern zum Klementar-, in anderen zum höheren Unterricht. Ferner enthalten die
Etats eine Reihe ab IKT N Posten, für deren Aufteilung auf Elementar- und höheren Unterricht ein Für Nordirland erscheinen im Nachkriegsetat infolge des neuen Finanzausgleichs nur noch vereinzelte
ausreichender Maßstab nicht gegeben ist; derartige Posten werden in den Übersichten 4 bis 6 gesondert Beträge. Die veränderte staatsrechtliche Stellung Irlands erschwert auch auf diesem Gebiete den Verausgewiesen.
 gleich der Vor- und Nachkriegszahlen.
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        260

II. Allgemeinbildender Schulunterricht.
a. Schulverwaltung.
1. Großbritannien.
Großbritannien ist auch auf dem Gebiete des Schulwesens das Land der Privatinitiative gewesen. Bis
in die Mitte des 19. Jahrhunderts lag der Volksschulunterricht in Händen von Privaten, namentlich
Stiftungen, Vereinen und religiösen Gemeinschaften. Erst 1876 wurde der allgemeine Unterrichtszwang,
(vom 5. bis 14. Lebensjahre) eingeführt, und seit 1891 ist der Unterricht in den öffentlichen Elementarschulen
 unentgeltlich. Obwohl die Notwendigkeit der staatlichen Unterrichtspflege und der Bereitstellung
öffentlicher Mittel längst anerkannt ist, fehlt auch heute noch die reine Staatsschule. Der Staat subventioniert
 auf verschiedenen Wegen die privaten und kommunalen Lehranstalten und trägt seit der Reform
yon 1902 etwa die Hälfte der kommunalen Unterrichtskosten sowie (endgültig seit 1918) die Lehrerpensionen.
Die eigentliche Unterrichtsverwaltung ist seit 1902 den kommunalen Unterrichtsbehörden (Local
Education Authorities) übertragen, als deren ausführende Organe die Stadtschuldeputationen (Education
Commäittees) fungieren. Lehrpläne und Prüfungen der höheren Schulen sind hauptsächlich Sache der
Universitäten, insbesondere des Oxford and Cambridge School Examination Board (Joint Board). Das
Unterrichtsministerium (Board of Education) übt lediglich die Schulaufsicht aus.
Das schottische Schulwesen untersteht dem vom Board of Education getrennten Scotch Education
Department. Die Abhängigkeit der Schulen von der Aufsichtsbehörde ist viel größer als in England.
In Irland lag die Unterrichtsverwaltung für den Elementarunterricht bei den Commissioners of National
Education, für den höheren Unterricht beim Board of Intermediate Education. Seit der Lostrennung Südirlands
 ist für Nordirland das dem Board of Education unterstellte Education Department zuständig. Im
Freistaat Irland steht die gesetzliche Regelung noch aus.
Kosten der staatlichen Schulverwaltung.
Vorkriegsetat Nachkriegsetat,
in 1000 £ in vH der ges. in 1000 £ in vH der ges.
Schulausgaben!) Original- Vorkriegs- Schulausgaben?)
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Großbritannien ............ 652 3,8 1.090 a1
2. Frankreich.
Frankreich ist im Gegensatz zu Großbritannien (wenn auch ohne völligen Ausschluß der Gemeindeund
 Privatschulen) heute das Land der öffentlichen Staatsschule. Bereits 1833 war mindestens eine
öffentliche Elementarschule für jede französische Gemeinde obligatorisch. Daneben bestand Unterrichtsfreiheit
 für die geistlichen Kongregationen und Schulbrüderschaften. Unter der dritten Republik wurden
durch Gesetz von 1886 die geistlichen Lehrkräfte aus den öffentlichen Volksschulen ausgeschlossen. Heute
ist den religiösen Gesellschaften mit wenigen Ausnahmen auch die Gründung von Privatschulen untersagt.
 Die Unentgeltlichkeit des Elementarunterrichts wurde 1881, der Schulzwang (vom 6. bis 13. Lebensjahr)
 im Jahre 1882 eingeführt. Mit Enseignement Moyen wird (ebenso wie in Belgien und Italien) das
höhere Unterrichtswesen, mit Enseignement Superieur das Hochschulwesen bezeichnet. Das gesamte französische
 Bildungswesen wird als Universit&amp;amp; de France zusammengefaßt.
a N Kr wa en a a nistertum, das mit Hilfe der Unterrichtsbehörden,
verwaltet und die privaten  ORTONi0rE, AG kat Pa Area De U nHChen Schale
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N Finanzi so ‚und Lehrern gewählten »akademischen Rat«, an deren
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8 E SoS aß-Lothringen, die infolge der dortigen Umstellung des
Unterrichtswesens allein 77,5 Millionen fr. (17,2 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft) betragen,
1) Staatsausgaben für den allgemeinbildenden Schulunterricht,
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        - 261
3. Belgien.
In Belgien ist die Entwicklung des öffentlichen Bildungswesens lange zurückgeblieben. Die Zahl der
Analphabeten betrug noch 1900 19,1 vH und 1910 13,1 vH der Bevölkerung im Alter über 8 Jahren?).
Erst 1914 wurde die achtjährige Schulpflicht eingeführt und die Unentgeltlichkeit des Elementarunterrichts
 verallgemeinert.
Die geschichtliche Entwicklung steht im Zeichen des Kampfes zwischen Staat und Kirche. Nachdem bis
etwa 1800 der gesamte Unterricht in Händen der Kirche gelegen hatte, kämpfte der Staat während des
ganzen 19. Jahrhunderts mit wechselndem Erfolg um die Schaffung eines öffentlichen Unterrichtswesens.
Das Ergebnis ist ein gemischtes System, bei dem sich Staat, Provinzen, Gemeinden und Private, insbesondere
 die katholische Kirche, in Leitung und Handhabung des Unterrichts teilen. Die Trennung
geht durch alle Stufen des Unterrichts und hat sogar die Bildung freier Universitäten ermöglicht.
Die öffentlichen sowie die subventionierten Privatschulen unterstehen der Kontrolle und Inspektion
des Staates. Soweit die Privatschulen keine öffentlichen. Zuschüsse empfangen, sind sie von jeder Kontrolle
 frei. Die Kosten der staatlichen Schulverwaltung haben sich, in Vorkriegskaufkraft gerechnet, mit
1,9 Millionen fr. vor und 10,1 Millionen fr. (1,9 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft) nach dem Kriege nicht
geändert, sind aber infolge der starken Steigerung der eigentlichen Unterrichtsausgaben von 4,7 auf
3,1 vH der gesamten Schulausgaben?) zurückgegangen.
4. Italien.
In Italien ist das Unterrichtswesen Ende 1923 unter dem fascistischen Unterrichtsminister Gentile
einer einschneidenden Reform unterzogen worden, die inzwischen mehrfach revidiert worden und in ihren
Grundgedanken noch immer stark umstritten ist. Dies gilt besonders für die Tendenz, die private Tätigkeit
auf dem Gebiete des Unterrichtswesens zu fördern. Die Reform wandte sich gegen verschiedene Mißstände,
wie Zersplitterung in der Schulorganisation, Überfüllung der Schulklassen und schlechte Bezahlung der
Lehrkräfte. Die 1877 vom 6. bis 11. Lebensjahre eingeführte Schulpflicht ist durch eine Verordnung vom
24. Oktober 1923 auf das 12. bis 14. Lebensjahr ausgedehnt worden. Geblieben ist eine starke Aufgabenteilung
 zwischen Staat und Gemeinden mit dem Übergewicht der Gemeinden im öffentlichen Elementarunterricht
 und der Vorherrschaft des Staates in den öffentlichen höheren Schulen.
Die Schulinspektion ist besonders für die Elementarschulen straff organisiert. Die Prüfungen, die bis
zur Reform von den Lehrern der öffentlichen Schulen abgenommen wurden, liegen seitdem sowohl für
die öffentlichen wie für die Privatschulen in den Händen besonderer staatlicher Prüfungskommissionen.
Die hierin liegende Gleichstellung der Privatschulen mit den öffentlichen Schulen ist ein besonders umstrittener
 Punkt der Reform.
Die gesamten staatlichen Schulverwaltungskosten sind infolge der erhöhten Inspektions- und Prüfungstätigkeit
 in etwa gleichem Maße wie die eigentlichen Schulausgaben von 14,5 auf 107,8 Millionen Lire
(21,6 Millionen Lire Vorkriegskaufkraft) gestiegen.
b. Schulunterricht.
1. Großbritannien.
Elementarunterricht.
Der ursprüngliche englische Volksschultyp ist die meist von der anglikanischen Kirche unterhaltene
Konfessionsschule (Voluntary School, auch Non-Provided School genannt). Nachdem der Staat zuerst in den
School Boards, dann seit 1902 in den Local Education Authorities, Träger eines öffentlichen Schulwesens
geschaffen hat, gewinnen die von diesen gegründeten undunterhaltenen Gemeindeschulen (Council Schools, auch
Provided. Schools genannt) eine schnell wachsende Bedeutung. Wenn auch die Konfessionsschulen noch
immer den häufigeren Typus darstellen, so ist die Verschiebung des Schwerpunkts in den letzten Jahrzehnten
 doch deutlich zu beobachten. Durch das Reformgesetz von 1902 wurde den Local Education
Authorities auch die Sorge für die Konfessionsschulen übertragen, die sich besonders seit der Reform von
1918 immer mehr auch auf die finanzielle Übernahme erstreckt. Die Zahl der Konfessionsschulen geht
seitdem langsam zurück, während die der Gemeindeschulen entsprechend steigt. Die Gesamtzahl der
Schulen zeigt eine langsam sinkende Tendenz. Neben den Gemeindeschulen und den ebenfalls als
öffentlich geltenden Konfessionsschulen gibt es eine Reihe privater, meist nicht vom Staat subventionierter
Elementarschulen (Elementary oder Primary Elementary Schools), manchmal mit Angliederung einer
Art Mittelschule (Higher Elementary School).
*) Nach Statesman’s Year-Book.
2) Staatsausgaben für den allgemeinbildenden Schulunterricht,
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        An die Elementarschulen schließen sich unentgeltliche Fortbildungsschulen (Continuation Schools),
häufig in der Form der Central Schools, bei denen an die Junior Schools (die üblichen Volksschulen) für begabte
Kinder Senior Schools (Aufbauklassen) angegliedert sind. Die Sorge für den Fortbildungsunterricht in
kommunalen oder privaten Instituten ist seit 1918 für die Local Education Authorities obligatorisch.
Die Local Education Authorities sorgen ferner (seit 1913/14 obligatorisch) für verschiedene Spezialschulen:
 Waldschulen für schwächliche Kinder, besondere Schulen für Blinde, Taube, Anormale usw. sowie
— fakultativ — für Kleinkinderschulen (Nursery Schools). Zwangserziehungsanstalten (Industrial Schools
und Truant Schools) und Besserungsanstalten (Reformatory Schools) unterstehen dem Justizministerium.
Die Kosten?) erscheinen in der Etatbearbeitung unter »Rechtspflege«,
In Schottland ist der School Board des Kirchspiels Träger des Elementarunterrichts. Die übliche
Grundschule (Primary School) wächst häufig in den Typus der Aufbauschule hinein.
In Irland heißen die öffentlichen Elementarschulen National Schools, und zwar entweder gewöhnliche
(Ordinary Schools) oder Klosterschulen (Convent bzw. Monastery Schools). Daneben gibt es ebenfalls von
der Geistlichkeit geleitete Musterschulen (Model Schools). Die irischen Schulen sind im Durchschnitt
viel zahlreicher, aber kleiner als die englischen und schottischen.
Öffentliche Elementarschulen 2).
Anzahl der Schulen Anzahl der Schüler Anzahl der Lehrer
England und Wales 1912 1923/24 1912 1923/24 1912 1922/23
Gemeindeschulen ...... 8 539 8 967 4 100 000 4 428 000]
Konfessionsschulen .... 12818 11776 2810000 2662000] We ZOO
Zusammen .... 21357 20 743 6910000 7.090 000 164 000 161 000
Schottland ........... 3.347 2.943 758 000 662 000 20 400 19 0003)
Irland N Dale 8 289 “ 20411) 707 000 157/000%) . 5 000%)
Der Staat finanziert im Prinzip weder die Elementar- noch die höheren Schulen, überweist aber an ihre
Träger, insbesondere an die Local Education Authorities, erhebliche Beträge (Grants). Infolge des schrittweisen
Hineinwachsens des Staates in die Unterrichtsaufgaben hatte sich bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts
ein sehr kompliziertes Zuschußsystem entwickelt, das aber durch die Reformgesetze von 1902 und 1918
wesentlich vereinfacht worden ist. Das seit 1918 geltende System kombiniert für den Elementarunterricht
feste und prozentuale Zuschüsse, derart, daß im Prinzip der Staat mindestens 50 vH der nach bestimmten
Taxen vom Unterrichtsministerium gebilligten Ausgaben der Local Education Aufhorities übernimmt.
Der Gesamtzuschuß wird nach folgender Formel berechnet:
1. Ein fester Zuschuß von 36 s je Schüler,
2. 60 vH der Lehrergehälter,
3. 50 vH der Spezialausgaben (Schulspeisung, Spezialschulen, Kindergärten usw.),
4. der übrigen Ausgaben abzüglich des Ertrages einer kommunalen Schulsteuer in Höhe von
je £.
Seit den Sparmaßnahmen des Unterrichtsministers Geddes von 1921/22 geht der Kampf um den Ersatz
dieses Prozentualsystems durch ein System fester Pauschalzuschüsse mit der Begründung, daß das
Prozentualsystem nicht die notwendigen Garantien für die Sparsamkeit der Lokalbehörden biete. Das
Unterrichtsministerium hält in einem Anfang 1926 erschienenen Memorandum an dem bisherigen System
fest, insbesondere wegen der damit verbundenen Ausgleichsmöglichkeiten zwischen armen und reichen
Distrikten.
; Außer diesen direkten Zuschüssen kommt der Staat für die Lehrerpensionen auf, jedoch erst seit 1918
In ausreichendem Maße.
ben En m ES DEE nn En en tihen Elementarschulen nicht erhoben. Soweit bei den
geldeinbuße vom  Üntereichter nis togen OR a an SE ‚Kompensierung ihrer Schul”
5,1 Millionen % während sis a Noshkr m En Ama Diese erscheinen im Vorkriegsetat mit
halten sind Vie Weit si Yafolor der ran ler N n allgemeinen Zuschuß an die Lokalbehörden ent-Education
 Aufkoriiies haha u anzie on bernahme von Konfessionsschulen durch die Local
g geworden sind, ließ sich nicht feststellen.
—) Narhı Municipal Yaur- Book, a. a 0. (onschlegih Bomann © (24000&amp;amp; Vorkelegekantkraft) im Nachkriogsota.
&amp;gt;) Stand vom 31. März 1924.
‘) Nur Nordirland.

262
        <pb n="257" />
        263

Staatliche Unterrichtsausgaben.
In 1 000 £.
England und Wales Schottland Irland
Vor- Nachkriegsetat Vor: ' Nachkriegsetat Vor- | Nachkriegsetat
kriegs- | 7 kriegs- en | = kriegs- je San
Original- | Vorkriegs- Original- | Vorkriegs- Original-  Vorkriegs-EEE
 23 ke / at 3 har |
Elementarunterricht!) ! 11691 31 313 18 419 I. 200771 | 1618
Höherer Unterricht?). a HE 230 / / SPS
Lehrerpensionen (Ele- | 1
mentar- und höhere
Schulen) -.....7. 160 3958 2329 45 | 637 | 375 | a
Insgesamt .... | 12688 | 41196 | 24230 -1 22282 | 6 108 | 3593 | 1690 | ” 13
Für Schottland bringt nur der Vorkriegsetat gesonderte Angaben für Elementar- und höheren
Unterricht. Im Nachkriegsetat ließen sich für Nordirland nur wenige Posten aus den allgemeinen
Überweisungen ausgliedern.
In den Gemeindeschulen sorgen die Local Education Authorities für sämtliche Personal- und Sachausgaben
 einschließlich ärztlicher Untersuchung und Schulspeisung. Soweit die Voluntary Schools noch
nicht finanziell übernommen sind, werden sie von ihrem Kuratorium unterhalten; die Local Education
Authority gibt jedoch Zuschüsse.
Die Local Education Authorities bilden einen Schulfonds, in den außer Staatszuschüssen, Stiftungsgeldern
 und etwaigen Schuleinnahmen der Ertrag der von den Kommunen und Kommunalverbänden
zu erhebenden Schulsteuern fließt. Die Ausgaben?) der Local Education Authorities für Elementarunterricht
 sind in England und Wales von 1912/13 bis 1925/26 von 25,5 Millionen £ auf 57,5 Millionen £
(33,8 Millionen £ Vorkriegskaufkraft) gestiegen.
Höherer Unterricht.
Auf dem Gebiet des höheren Schulwesens hat die öffentliche Initiative noch später eingesetzt als auf
dem des Elementarunterrichts. Die altberühmten, privaten Konfessionsschulen (Public Schools genannt),
meist Internate humanistischer Richtung, sind auch heute noch überwiegend reine Privatanstalten ohne
staatliche Unterstützung. Die Mehrzahl der Privatschulen wird allerdings heute vom Staat subventioniert.
Gegenüber den alten Internaten hat man in den letzten Jahrzehnten die Gründung von Externaten
(Day Schools) bevorzugt, sowohl in den Anstalten des Girls’ Public Day School Trust als in den Realschulen
des seit 1916 bestehenden Neglect of Science Committee. Nachdem seit 1902 die Local Education Authorities
nicht nur das Recht, sondern die Pflicht haben, auch für den höheren Unterricht zu sorgen, ist die Zahl
der höheren Gemeindeschulen (Secondary Council Schools. meist Externate) schnell gewachsen.
Höhere Schulen ®).
Anzahl der Anzahl der Anzahl der
Schulen Schüler Lehrer
England und Wales 1922/23 1922/28 1922/23
Höhere Gemeindeschulen ..........0.0.0000000000 617 178 000 ES
» subventionierte Privatschulen .........- 647 176 000
» nicht subventionierte Privatschulen .... 336 56 000 #
Zusammen .... 1 600 410 000
Schottland
Mittelschulen *....+..0,111000+.00 000001 na 101 36.000 6.000
Höhere Schulen 1... 444 044 ker pne 148
Irland
Höhere Schulen ....-..4+-+-- SEN 72 8 700
1) Gemeinsame Ausgaben, soweit möglich, schätzungsweise aufgeteilt.
®) Vorkriegsziffer nach Statistical Abstract 1914, Nachkriegszahl nach Municipal Year-Book, a. a. 0.
8) Nach Municinal Year-Book. a. a. 0. und Statistical Abstract. Die Vorkriegsangaben sind nicht vergleichbar,
        <pb n="258" />
        — 364. —
Während England in den Higher Class Schools und H igher Grade Schools nur vereinzelte Mittelschulen besitzt,
hat Schottland in den Intermediate Schools (manchmal auch Higher Grade oder Higher Class Schools
genannt) einen ausgesprochenen Mittelschultyp ausgebildet, dessen Anpassung an die höheren Schulen
(Secondary Schools) in jeder Weise gefördert wird. In Irland werden die höheren Schulen als Intermediate
Schools bezeichnet.
An den höheren Schulen wird, abgesehen von Schottland, im allgemeinen Schulgeld bezahlt. In den
Internaten Eton und Harrow stieg das Jährliche Schulgeld von 1914 bis 1922 von 150 auf 230 Papier-£.
1924/25 lag es in den höheren Gemeindeschulen durchschnittlich zwischen 7 £ 13s und 19 £ 9s.
Für die nicht unterstützten Privatschulen trägt das Kuratorium die finanzielle V erantwortung; die Mittel
stammen hauptsächlich aus privaten Stiftungen. Die subventionierten Privatschulen erhalten — zum
Teil unabhängig von den Local Education Authorities — direkte Staatszuschüsse; diese sind im Nachkriegsetat
 mit 1,2 Millionen £ (0,7 Millionen £ Vorkriegskaufkraft) ausgewiesen; ob der Posten von 0,8 Millionen £
im Vorkriegsetat ihnen entspricht, ließ sich nicht sicher feststellen.
Die Finanzierung der höheren Gemeindeschulen (Secondary Council Schools) liegt bei den Local Education
Authorities, die ähnlich wie für den Elementarunterricht eine Schulsteuer erheben und staatliche Zuschüsse
erhalten. Diese Zuschüsse bestanden bis 1921 in der Hauptsache in einer Überweisung aus der Bier- und
Branntweinsteuer (Whisky Money), wurden aber seitdem durch einen Consolidated Grant abgelöst, der
mindestens 50 vH der vom Ministerium gebilligten Ausgaben decken soll. Bei der Aufarbeitung des Vorkriegsetats
 ließen sich die Überweisungen aus dem Whisky Money aus den allgemeinen Überweisungen der
Finanzverwaltung nicht ausgliedern, sind also in den Unterrichtsausgaben der Übersichten auf S.256£. und in
den Tabellen im Fünften Teil S. 462{ff. nicht enthalten. Nach Statistical Abstract 1914 betrugen die gesamten
Zuschüsse für höheren Unterricht 1912/13 in England und Wales rund 2 Millionen £, so daß die Fehlerquelle
 in der Aufarbeitung zwischen 1,5 bis 2 Millionen £ liegt. Der Nachkriegsetat weist, abgesehen von
den Subventionen an Privatschulen und den Lehrerpensionen, Zuschüsse in Höhe von 4,7 Millionen £
(2,8 Millionen £ Vorkriegskaufkraft) aus; ob außerdem noch Beträge aus der allgemeinen Finanzverwaltung
dem gleichen Zweck zufließen, war nicht festzustellen.
Für Schottland und Irland läßt sich nur im Vorkriegsetat ein Zuschuß von zusammen 0,3 Millionen
 £ für höheren Unterricht ausgliedern. Der Nachkriegsetat bringt Elementar- und höheres Schulwesen
gemeinsam.
Die Ausgaben!) der Local Education Authorities für höheren Unterricht in England und Wales sind
von 1912/13 bis 1925/26 von 5,2 Millionen £ auf 11,2 Millionen £ (6,6 Millionen £ Vorkriegskaufkraft)
gestiegen.
Die gesamten Unterrichtsausgaben des Staates (einschließlich Zentralverwaltung) sind nach den bearbeiteten
 Etats von 17,3 auf 48,4 Millionen £ (28,5 Millionen £ Vorkriegskaufkraft), also in Vorkriegskaufkraft
 um 65 vH gestiegen. Um die Vergleichsmöglichkeit mit dem Vorkriegsetat herzustellen, muß jedoch
für die Nachkriegszeit die veränderte Stellung Irlands innerhalb des Gesamtetats berücksichtigt werden,
Die irischen Unterrichtsausgaben betrugen im Vorkriegsetat rund 10 yH der Ausgaben für England und
Schottland, so daß der N. achkriegsetat — bei dem fast völligen Ausfall auch Nordirlands — eine Fehlerquelle
 in etwa gleicher Höhe enthält. Berücksichtigt man Irland im Nachkriegsetat mit dem gleichen
Prozentsatze wie im Vorkriegsetat, so ergibt sich eine Steigerung der Unterrichtsausgaben von 8S0—85 vH.
Die etatmäßigen Ausgaben je Kopf der Bevölkerung sind von 7,6 auf 13 s Vorkriegskaufkraft gestiegen,
Für die gesamten Unterrichtsausgaben von Staat und Gemeinden nennt der Geddes-Report für
1921/22 eine Ziffer von rund 100 Millionen £. Für 1925/26 deuten die Staatsausgaben, durch die nach
der Regelung von 1918 mindestens die Hälfte der gesamten Schulausgaben gedeckt werden soll, mit
48,4 Millionen £ auf einen ähnlichen Gesamtbetrag. Auch die Ausgaben der Local Education Authorities,
in denen außer den eigenen Aufwendungen der Gemeinden der größte Teil der Staatsausgaben wieder
erscheint, weisen mit 68,7 Millionen £ (Originalziffern) für England und Wales in gleiche Richtung.
2, Frankreich.
Elementarunterricht.
En en BE ber Sih ursprünglich Sache der Gemeinden. Nachdem
WE re N a en Teil der Kosten für den Elementarunterricht übernommen
AT: N | täger anzusehen, obgleich in finanzieller Hinsicht immer noch
eine starke Aufgabenteilung zwischen Staat und Gemeinden besteht. Der Normaltyp der Elementarschule
 ist die siebenklassige Ecole Primaire Elömentaire mit angegliederten Kleinkinderklassen (Classes
Enfantines); daneben bestehen eigentliche Kleinkinderschulen (Eeoles Maternelles) für das vorschulpflichtige
 Alter sowie Nachhilfeklassen, Hilfsschulen, Förderklassen, Freiluftschulen und sonstige
*) Vorkriegsangaben nach Statistical Abstract 1914, Nachkriegsziffern nach Municipal Year-Book, a. a, 0., 1926

P
        <pb n="259" />
        J
Spezialschulen auch für Blinde, Taubstumme, Anormale usw. An die Elementarschulen schließen sich ähnlich
 wie in Großbritannien Fortbildungsklassen und -kurse (Cours Complementaires). Eine Art Mittelschulbildung
 vermitteln die höheren Elementarschulen (Kcoles Primaires Superieures); daneben bestehen
verschiedene private und zum Teil von den Kommunen subventionierte volkstümliche Vorlesungen
und Kurse. Es gibt auch eine Anzahl Elementarschulen, die von Privaten (mit Ausnahme der
Religionsgesellschaften) begründet und unterhalten werden. Sie werden weder vom Staate noch von
den Gemeinden subventioniert. Der Schulbesuch ist trotz des Zuwachses an Schulen in Elsaß-Lothringen
 infolge der Nachwirkungen des Weltkrieges zurückgegangen.
Die Errichtung von öffentlichen Schulen kann sein:
1. unbedingt obligatorisch,
2. vertragsmäßig obligatorisch,
3. fakultativ.
Unbedingt obligatorisch ist für jede größere Gemeinde die Errichtung mindestens einer öffentlichen
Elementarschule, mindestens einer Mädchen- bzw. gemischten Schule in Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern,
 ferner die Versorgung der abgelegeneren Marktflecken mit Dorfschulen (Eeoles Elementaires
de Hameau). Diesen Pflichtschulen gleichgestellt sind bestimmte Kleinkinderschulen sowie Mädchenschulen
 in Gemeinden mit 4—500 Einwohnern. Vertragsmäßig obligatorisch, d. h. für eine bestimmte
Anzahl von Jahren nach der an sich freiwilligen Gründung, sind Kleinkinderschulen sowie die höheren
Elementarschulen und Fortbildungskurse. Fakultative Schulen (Kleinkinder- und Mädchenschulen in
kleinen Gemeinden) haben kein Recht auf Staatsunterstützung, sondern gehen ganz zu Lasten der
Gemeinde.
Niedere und höhere Elementarschulen?).
Anzahl der Schulen Anzahl der Schüler Anzahl der Lehrer
1912/13 1928/24 1912/13 1923/24 1912/13 1921/22?)
Öffentliche Schulen ..........., 69 633 69679 4602000 3246 000
Private Schulen 1... 0. er 13 462 12250 1067 000 798 nl Sen ON
Insgesamt.... 83 095 81929 5669000 4044000 160000 123000
Seit 1881 ist der Unterricht frei, nicht nur in den Kleinkinder- und Elementarschulen, sondern auch
in den höheren Schulen und Lehrerseminaren. Der Staat gibt ferner weit über das in anderen Ländern
übliche Maß hinaus Unterhaltstipendien. Ihre Steigerung von insgeamt 6,2 auf 40,5 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft
 für die verschiedenen Schularten beruht in erster Linie auf den neu hinzugekommenen
Ausgaben für die Kriegerwaisen (Pupilles de 1a Nation) in Höhe von 162,5 Millionen fr. (36,1 Millionen fr,
Vorkriegskaufkraft). Neben diesen staatlichen Stipendien ( Bourses) bestehen in weitem Maße fakultative
Stipendien von Departements und Gemeinden,
Staatliche Unterrichtsausgaben.
Vorkriegs- Nachkriegsetat
etat Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1.000 fr.
Elementarschulen?). ........&amp;gt;- 254 975 991 223 220 272
Höhere Schulen?)
staatliche 1... Hu 23 414 100 080 22 240
kommunale... 4 -Be 16 859 54 640 12 142
Lehrerpensionen ...........+++ 39 955 780 723%) 173 494%)
Stipendien ...............+7+ 6236 182459 20545
Insgesamt.... 341438 2109125 468 694
Die Finanzierung der öffentlichen Elementarschulen erfolgt seit 1889 in der Weise, daß der Staat die
Personalkosten für die Lehrerschaft (bei Gemeinden bis zu 150 000 Einwohnern vollständig und in den
Großstädten zum größten Teil) übernimmt. Die Gemeinden haben für Schulgebäude, Schulunterhaltung,
Lehrerwohnungen und sonstige Instandhaltung aufzukommen. Zur Rückzahlung von Anleihen, die dem
Neubau von Schulgebäuden dienen, erhalten die Kommunen staatliche Zuschüsse bis zu 80 vH der zuschußfähigen
 Ausgaben. Da bei der Etataufarbeitung die öffentlichen Elementarschulen als Staatsschulen
behandelt sind. erscheinen derartige Posten als Sachausgaben.
1) Nach Annuaire Statistique; 1912/13 einschl. Algier.
*) Im Gebiete von 1914.
*) Gemeinsame Ausgaben, soweit möglich, schätzungsweise aufgeteilt.
') Einschließlich Teuerungszulagen.

Y6P
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        266

Die Ausgaben des Staates für Elementarunterricht haben sich trotz des Gebietszuwachses wenig verändert.
Die Hauptsteigerung liegt bei den Pensionen und Teuerungszulagen. Der hierfür in der Übersicht genannte
Betrag ist aus den allgemeinen Pensionen und Teuerungszulagen nach dem Verhältnis der Gehälter
schätzungsweise ausgegliedert. Er enthält außer den Schullehrerpensionen und -teuerungszulagen, auf die
höchstens °/, der Summe entfallen, auch die betreffenden Ausgaben für das Personal in Zentralverwaltung,
Fach-, Seminar- und Hochschulunterricht, Kunst und Wissenschaft. In den Übersichten auf S. 256£. und
2581. erscheint der Betrag unter den gemeinsamen Unterrichtsausgaben.
Höherer Unterricht.
Die höheren Schulen (Eeoles Secondaires) sind entweder staatliche (Lyc6es), städtische (Colleges) oder
private Anstalten (£tablissements Libres). Sie können Internate oder Externate sein. Für Mädchen bestehen
außer Lyceen und Colldges besondere kommunale oder private Cours Secondaires de Jeunes Filles. Zur
Einrichtung einer höheren Schule sind die Provinzialhauptstädte sowie- alle Gemeinden von über 6 000
Einwohnern verpflichtet. Die Zahl der höheren Schulen hat wesentlich zugenommen,
Öffentliche höhere Schulen‘).
Anzahl der Schulen Anzahl der Schüler
1913/14 1923 1913/14 1923
Lfd Sahara Ar ra 160 193 83.000 106 000
COEgEE 315 336 50 000 55 000
Cours Secondaires de Jeunes Filles ...... 55 43 5 000 5 000
Insgesamt.... 536 572 138 000 166 000
Die Lyceen werden unter Beteiligung der Departements vom Staate unterhalten, doch liegt Bereitstellung
 und Unterhaltung der Schulgebäude den Gemeinden ob, die bei Neubauten Staatszuschüsse
erhalten können. Letztere werden in der Aufarbeitung als Sachausgaben behandelt. Die Ausgaben
haben sich nur unwesentlich geändert.
Die kommunalen Colldges werden im Prinzip von den Gemeinden finanziert, doch bestehen auch hier
Staatszuschüsse, Die Beträge sind im Nachkriegsetat etwas zurückgegangen. Die Unterstützung höherer
Privatschulen durch Departement oder Gemeinde ist fakultativ.
Die gesamten staatlichen Unterrichtsausgaben (einschließlich Zentralverwaltung) sind, in Vorkriegskaufkraft
 gerechnet, um 41 vH von 348,5 auf 2 211,2 Millionen fr. (491,4 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft),
d.h. von 8,9 auf 12,5 fr. Vorkriegskaufkraft je Kopf der Bevölkerung gestiegen. Die Steigerung liegt
hauptsächlich bei den Kosten der Zentralverwaltung und den Pensionen und Teuerungszulagen, erscheint
 aber etwas überhöht, da in den letzteren Posten auch Beträge für die übrigen Bildungszwecke
enthalten sind. Über die Ausgaben der Gemeinden für Unterrichtszwecke liegen Angaben nicht vor.
3. Belgien.
Elementarunterricht.
Die Entwicklung des belgischen Elementarschulwesens ist durch das Reformgesetz von 1914 zu einem
gewissen Abschluß gelangt. Der öffentliche Elementarunterricht liegt bei den Gemeinden, und zwar ist
für jede Gemeinde mindestens eine Schule obligatorisch. Die Gemeinde leitet ihre Elementarschule und
ernennt das Lehrpersonal. Die Errichtung von Kindergärten und Fortbildungsschulen ist fakultativ;
neben den kommunalen bestehen private, meist von religiösen Kongregationen gegründete Anstalten.
Es gibt ferner Spezialschulen für Blinde, Taubstumme, Anormale, Übungsschulen, Fürsorge- und
Gefängnisschulen usw.
Die öffentlichen Elementarschulen werden finanziell von den Gemeinden getragen, jedoch vom Staat
durch Zuschüsse unterstützt, Die Gemeinde kann die Errichtung einer Gemeindeschule umgehen, indem
sie eine Privatschule übernimmt (adoptiert). Solche Zeoles Adoptees müssen gewisse Bedingungen erfüllen
(unentgeltlicher Unterricht bedürftiger Kinder, Mindestzahl von Unterrichtsstunden usw.), unterliegen
der gleichen staatlichen Inspektion und erhalten dieselben staatlichen Zuschüsse wie die Gemeindeschulen.
 Die Gemeinden haben von ihrem Übernahmerecht weitgehenden Gebrauch gemacht, so daß
das Verhältnis zwischen übernommenen und sonstigen Privatschulen‘ sich wesentlich verschoben hat.
Die sogenannten Ecoles Adoptables (auch Eeoles Privees Subsidites genannt) erhalten ebenfalls Staatssubventionen,
 wenn sie sich der staatlichen Kontrolle unterwerfen, Die reinen Privatanstalten sind auf-!)
 Nach Annuaire Statistique; 1913/14 einschließlich Algier,
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        sichtsfrei und erhalten keinerlei Staatsunterstützung. Über ihre Ausdehnung bestehen keine Angaben.
Die übrigen Elementarschulen sind im Anschluß an die 1914 erfolgte Einführung der Schulpflicht nach
Zahl und Lehrerbesetzung gewachsen; der Besuch hat 1922 infolge der Nachwirkungen des Krieges noch
nicht wieder den Vorkriegsstand erreicht.
Elementarschulen*).
Anzahl der Schulen Anzahl der Schüler Anzahl der Lehrer
1913 1922 1913 1922 1913 1922
Gemeindeschulen ............++ 4 739 4.925 509 000 488 000 12 807 16 773
Übernommene Privatschulen ... 1 607 1 844 239 000 269 000 5 048 7 401
Unterstützte Privatschulen ..... 1391 1.347 191 000 154 000 5 030 5514
—————— LEN
Insgesamt.... 7787 8116 939000 911000 22 885 29 688
Durch das Reformgesetz von 1914 ist die Kostenlosigkeit des Schulunterrichts verallgemeinert worden,
Während 1913 noch 49 000 von insgesamt 939 000 Schülern Schulgeld zahlten, waren 1922 unter 911 000
Schülern nur noch 16 000 zahlende. Infolge der durch den Fortfall an Schulgeld und die Einführung der
Schulpflicht gesteigerten finanziellen Anforderungen an den Elementarunterricht sind die staatlichen
Ausgaben dafür von 32,3 auf 285 Millionen fr. (53,8 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft) gestiegen. Wo der
Etat Gemeindeschulen, übernommene und unterstützte Privatschulen gemeinsam auswies, erfolgte die Aufteilung
 nach einem der relativen Schülerzahl entsprechenden rohen Schlüssel. Die übernommenen
Schulen wurden dabei zu den Privatschulen gerechnet. Das Verhältnis zwischen Staatsausgaben für
Gemeinde- und Privatschulen ließ sich auf diese Weise nur annähernd bestimmen.
Staatliche Unterrichtsausgaben
Vorkriegs- Nachkriegsetat
etat Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
Elementarschulen in 1 000 fr.
Kommunalschulen ............-. 16 241 144 542 27 272
Privatschulen... &amp;gt;... 0.004444 16 047 140 429 26 496
Höhere Schulen
Staatliche Schulen ........+..+++ ++ 4 742 26 816 5 061
Kommunalschulen (und private) .... 348 468 88
Stipendien ..+...+..1. 40000 Hen ren 35 1543 291
EL m
Insgesamt .... 37413 313798 59 208
Durch die staatlichen Aufwendungen wurde vor dem Kriege knapp die Hälfte der gesamten Kosten des
öffentlichen Elementarunterrichts bestritten. Diese betrugen nach Annuaire Statistique einschließlich
der Lehrerseminare 1912 insgesamt 63,4 Millionen fr., wovon durch
Staat AN. 2,0 Millionen fr.
PrOovinZe rer nn An Er 3,5 » »
Gemeinde. zu rer a » »
Verschiedene Einnahmequellen ............ 2,9 » 2
gedeckt wurden. Für die Nachkriegsentwicklung sind Angaben nicht vorhanden.
Höherer Unterricht.
Höhere Schulen?).
Anzahl der Schulen Anzahl der Schüler
Mittelschulen 1913 1922 1913 1922
Staatsschulen............00000000000 112 128 23 700 37 300
Gemeindeschulen „.........+0.00040+00044 16 17 6 000 6 400
Patronisierte Privatschulen .......... 6 7 700 1 200
Höhere Schulen
Athenäen +.....4000000n en 4) 24 6 900 9 000
Gemeinde- und Provinzial-Colleges?) ... 7 800 1 700
Patronisierte Colleges ........++++11+++t 8 ‘ 900 1 400
Insgesamt .... 169 189 39 000 57 000
1) Nach Annuaire Statistique.
2) Provinzial-Collöges erst seit. 1919.

267
24*
        <pb n="262" />
        268

Im höheren Unterrichtswesen spielt neben dem öffentlichen Unterricht der Privatunterricht namentlich
der geistlichen Gesellschaften eine bedeutende Rolle. Die höheren Schulen gliedern sich in höhere Schulen
niederen Grades (Mittelschulen) und eigentliche höhere Schulen. Die staatlichen höheren Schulen werden
als Athenäen, die Provinzial-, Gemeinde- und Privatschulen wie in Frankreich als Colleges bezeichnet. Im
ganzen sind die höheren Schulen nach Zahl und Besetzung gewachsen. Die Athenäen sind Externate,
mitunter mit angegliederten Pensionaten; sie werden vom Staate verwaltet und finanziert, die Gemeinden
stellen jedoch Gebäude und Materialien sowie einen jährlichen Zuschuß bis zu einem Drittel der Gesamtkosten.
 Die Staatsausgaben für die Athenäen sind von 4,7 auf 26,8 Millionen fr. (5,1 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft)
 gestiegen. Provinzialanstalten bestehen erst vereinzelt seit 1919. Die Gemeinde-Collöges
erhalten Zuschüsse vom Staate und den Provinzen. Die Staatszuschüsse sind im Nachkriegsetat beträchtlich
zurückgegangen. Eine Gemeinde, die weder ein Athenäum noch ein Gemeinde-Collöge besitzt, kann ähnlich
wie beim Elementarunterricht das Patronat über eine private höhere Schule übernehmen. Diese muß
sich dann der Staatsaufsicht unterwerfen und- erhält Staatszuschüsse. Die Beträge ließen sich von den
Gemeindeüberweisungen nicht absondern. Die finanzielle Aufgabenteilung zwischen Staat, Provinzen
und Gemeinden erfolgt nach Annuaire Statistique bei den höheren Schulen folgendermaßen:
1913 1922
Schulart Finanziert Original- Vorkriegsvon
 ziffern kaufkraft!)
in 1.000 fr.
Athenäen N Staat 2.145 7 660 2016
Gemeinden 781 2.136 562
Staatliche Mittelschulen ............. Staat 2.683 12 480 3 284
Gemeinden 970 3.947 1 039
Mittlere und höhere Gemeindeschulen.. Staat 225 367 97
Provinzen 102 420 HM
Gemeinden 651 5.357 1 410
Die beträchtliche Steigerung der Schulstipendien beruht hauptsächlich auf einem Posten von fast
1,5 Millionen fr. für den Fonds. des Mieux Doues, der begabten unbemittelten Kindern den Aufstieg erleichtern
 soll und außer vom Staat auch von Provinzen und Kommunen gespeist wird.
Die gesamten staatlichen Unterrichtsausgaben (einschließlich Zentralverwaltung) haben — hauptsächlich
infolge der Reform des Elementarunterrichts — eine Steigerung von 39,3 auf 323,9 Millionen fr. (61,1 Millionen
 fr. Vorkriegskaufkraft), also um 55,6 vH in Vorkriegskaufkraft erfahren. Je Kopf der Bevölkerung
stiegen die Ausgaben von 5,3 auf 8,2 fr. Vorkriegskaufkraft.
4. Italien.
Elementarunterricht.
Der Elementarunterricht gliederte sich in der Vorkriegszeit in einen niederen dreiklassigen und einen
höheren zweiklassigen. In jeder Gemeinde sollte wenigstens eine niedere Elementarschule bestehen; die
Errichtung von höheren Elementarschulen war für alle Städte mit über 4000 Einwohnern vorgeschrieben.
Seit den faseistischen Reformen ist die Schulpflicht vom 6.—11. bis zum 14. Lebensjahr verlängert;
der Elementarunterricht setzt sich jetzt aus den 5 Klassen der Seuola Elementare und den 3 Fortbildungsklassen
 (Seuola Integrative) zusammen. In allen Klassen findet Turnunterricht statt. Die Kosten lassen
sich jedoch nur im Vorkriegsetat ausgliedern,
In die Finanzierung des öffentlichen Elementarunterrichts teilen sich Staat und Gemeinden derart, daß,
ähnlich wie in Frankreich, der Staat vor allem die Personalausgaben, die Gemeinde die Sachkosten trägt.
Die Elementarschulen gelten jedoch als Gemeindeschulen. In der Etataufarbeitung sind daher sowohl die
vom Staat bezahlten Lehrergehälter und Pensionen als auch etwaige Bauzuschüsse an die Gemeinden
als Überweisungen behandelt worden. Die weit über die Geldentwertung hinausgehende Steigerung der
Staatsausgaben erklärt sich aus der besseren Bezahlung der Lehrkräfte sowie aus der Vergrößerung bestehender
 und der Einrichtung neuer Schulen, wie sie durch die Ausdehnung der Schulpflicht notwendig
wurde.
Öffentliche Elementarschulen?).
Anzahl der Anzahl der Anzahl der
Schulen 1916 Schüler 1916 Lehrer 1916
Niedere 2... 100.108 3167 000
Höhere ee 20 091 525 000 ) ESS
Zusammen 040 a M00% nr 00000 oa
*) Umrechnungsfaktor 380 nach dem Durchschnitt aus Ernährungs: und Großhandelsindex für 1922,
?) Nach Piccolo Annuario Statistico. Über die Auswirkungen der Reform sind noch keine Angaben vorhanden
        <pb n="263" />
        J
Zum Elementarunterricht gehören auch die Unterrichtsanstalten für Taubstumme und die staatlichen
Erziehungsanstalten (Convitti Nazionali). In beiden Etatjahren stellen die Staatsausgaben nur einen
Teil der für diese Zwecke gemachten Aufwendungen dar, die im übrigen von privaten und kirchlichen
Wohlfahrtseinrichtungen aufgebracht werden. In der Nachkriegszeit hat sich der Staat, wenn auch zunächst
mit bescheidenen Mitteln, dem Unterricht der Anormalen zugewandt, für den ebenfalls private und kirchliche
 Wohltätigkeit ergänzend aufkommen. Die wenig veränderten staatlichen Ausgaben für Kindergärten
 stellen.einen Zuschuß zu privaten Einrichtungen dieser Art dar. Der im Vorkriegsetat aufgeführte
Zuschuß an private Fortbildungsschulen erscheint im Nachkriegsetat nicht mehr; ob er infolge der Einführung
 öffentlicher Fortbildungsschulen nach der Reform in Fortfall gekommen ist, war nicht sicher
festzustellen. Eine weitere Neuerung ist das durch Gesetz vom 28. August 1921 geschaffene Komitee
zur Bekämpfung des Analphabetentums ( Comitato dell’ Opera contro U Analfabetismo).
Staatliche Unterrichtsausgaben.
Vorkriegs- Nachkriegsetat
etat Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
v in 1000 Lire
Elementarunterricht
Öffentliche Elementarschulen ....... 54052 747 797 149 559
Conwvitti Nazionali ........+1000++ 004 2 885 8 301 1 660
Taubstummen-Anstalten ..........+ 232 2911 582
Schulen für Anormale ............+. ; 530 106
Fortbildungsschulen ..........+0+0+++ 781 . :
Kindergärten ..........0.00000014 000 916 5 700 1140
Bekämpfung des Analphabetentums. . 8 000 1 600
Höherer Unterricht
G Ce zn A ran en BOT
Yechuische Schulen 0.0.1 Heer 15889 } Wi OS
Gemeinsame Ausgaben’)
Turnunterricht .. 144.000 He 1541 (84) (17)
Stipendien .............07.000000 HH 209 2694 539
Teuerungszulagen ......0..0000+4100 — 39 585 7917
Insgesamt .,.. 89038 980 896 196 179
Höherer Unterricht.
Der höhere Unterricht (Istruzione Media) ist in Italien schwer zu übersehen, da zu ihm viele Anstalten
gerechnet werden, die in starkem Maße den Charakter von Fach- und Berufsschulen tragen. Man unterscheidet
 klassischen (Istruzione Classica) und technischen Unterricht (Istruzione Tecnica). Der klassische
Unterricht, der als Vorbereitung für das Universitätsstudium gilt und den Besuch von 4 Elementarschulklassen
 voraussetzt, zerfiel vor der Reform in zwei Stufen, das fünfklassige Gymnasium (Ginnasto)
und das anschließende dreiklassige Lyzeum (Liceo). Seit der Reform wird der gesamte höhere Unterricht
 in einen solchen erster und zweiter Stufe eingeteilt. Gymnasium und Lyzeum bleiben für den klassischen
 Unterricht bestehen, ersteres mit einer weiteren Unterteilung.
Der technische Unterricht gilt als Vorbereitung für bestimmte Zweige des Staatsdienstes und bestimmte
wirtschaftliche Berufe; ein Übergang vom technischen zum klassischen Unterricht ist nach dem Lehrplane
 unmöglich. Der Unterricht erfolgte in 7- bzw. nach der Reform 8-klassigem Unterricht in der Scuola
Tecnica und dem Istituto Tecnico. Die technischen Schulen sind, obwohl sie spezielle Berufsvorbildung vermitteln,
 in der Aufarbeitung aus Vergleichsgründen zu den höheren Schulen gestellt worden, da sich im
Nachkriegsetat die staatlichen Aufwendungen dafür nicht aus denjenigen für den übrigen höheren Unterricht
 ausgliedern ließen. (Näheres über ihren Aufbau s. S. 283 unter Fachunterricht.)
Eine Sonderstellung unter den höheren Schulen der Unterstufe nimmt die Ergänzungsschule (Scuola
Complementare) ein, die mit einer Abgangsprüfung schließt, ohne in einer anderen höheren Schule ihre
Fortsetzung zu finden. Zu den höheren Schulen der Oberstufe gehören Liceo Seientifico und Liceo Feminile.
Ersteres setzt den Besuch von mindestens 4 Unterstufenklassen einer höheren Schule voraus und dient
zur Vorbereitung von Medizinern und anderen Wissenschaftlern. Das dreiklassige Liceo Feminile ist für
die Ausbildung von Mädchen bestimmt, die weder die Universität besuchen noch irgend ein Diplom erlangen
 wollen. Im übrigen stehen auch alle anderen höheren Schulen den Mädchen offen.
1) Ein Teil der gemeinsamen Ausgaben der Übersichten (S. 2581) ist schätzungsweise aufgeteilt

26°
        <pb n="264" />
        70

Höhere Schulen?)
Anzahl der Anzahl der Anzahl der
Schulen Schüler Lehrer
Ginnast 1913/14 1920/21 1913/14 1920/21 1913/14 1920/21
staatlich?) 293 301 42 463 57 289 3126 3 822
A EC 239 257 10 630 13 325
Licer
staatlich”) eu. ern 167 168 13 669 16 644 1413 1676
Dr ernennen 74 85 1.346 1 755
Seuole Tecniche
staatlich?) eure er ee are 367 422 97 647 133 700 5 541 7171
U 201 190 10 407 14 142
[stituti Tecnict
staatlich?) ui Sr 91 24 548 35 009 1 884 2617
1 32 36 999 2616
Seuole Complementari
staatlich?) ea nn 112 125 26 347 27 460 1.941
PEvab er 113 86 3719 3 454
Für die Finanzierung des höheren Unterrichts gilt ähnliches wie für den Elementarunterricht. Auch
hier trägt der Staat im wesentlichen die Personal-, die Gemeinde die Sachkosten. Die höheren Schulen
gelten jedoch im Gegensatze zu den Elementarschulen als Staatsschulen und ihre Lehrer als Staatsbeamte.
In der Etataufarbeitung erscheinen daher Lehrergehälter und Pensionen sowie eventuelle Bauzuschüsse
an die Gemeinden als Personal- bzw. Sachausgaben. Die Steigerung der Staatsausgaben auf dem Gebiete
 der höheren Schulen erscheint nach der Aufarbeitung etwas zu groß, da/in Italien die Lehrerseminare
ebenfalls zum höheren Unterricht zählen und die Ausgaben für sie sich im Nachkriegsetat nicht ausgliedern
 ließen. Die nach der Reform beabsichtigte Förderung der Privatschulen wirkt sich weniger in
den Etatziffern als in ihrer organisatorischen Gleichstellung infolge der bereits erwähnten Neuordnung
des Prüfungswesens aus.
Die gesamten staatlichen Unterrichtsausgaben (einschließlich Zentralverwaltung) haben sich im Zusammenhang
 mit der Schulreform mit 103,5 bzw. 1 088,7 Millionen Lire (217,7 Millionen Lire Vorkriegskaufkraft)
mehr als verdoppelt (110 vH Steigerung in Vorkriegskaufkraft) und sind von 3,0 auf 5.6 Lire Vorkriegskaufkraft
 je Kopf der Bevölkerung gestiegen.
Über die Aufwendungen von Gemeinden und Privaten bestehen keine Angaben,
Il. Fachunterricht.
a. Allgemeines.
Die Wirtschaft der meisten Länder Europas war, besonders, soweit diese in den Krieg verwickelt waren,
nach Friedensschluß in ihrer Wettbewerbsfähigkeit geschwächt. Ihre Stellung auf dem Weltmarkte war
umso schwieriger geworden, als in zahlreichen Ländern, die vor dem Kriege einen guten Absatzmarkt für
europäische Industrieprodukte boten, eigene Industrien entstanden waren.
Die so gegebene Lage drängte die Wirtschaft, besonders die Industrie fast aller Staaten Europas dazu,
durch Steigerung der Qualität ihrer Produkte einen Ausgleich zu schaffen. Da bei der Struktur der
europäischen Wirtschaft eine derartige Qualitätssteigerung im%wesentlichen »arbeitsbestimmt« sein
mußte, galt es vor allem, den Produktionsfaktor »Arbeit« zu veredeln. Der Fachunterricht wurde so nach
dem Kriege zu einer wirtschaftspolitischen Aufgabe allererster Ordnung,
In allen bearbeiteten Ländern ist in der Tat nach dem Kriege eine energische Förderung des Fachschulwesens
 zu beobachten. Die Führung haben die industriellen Fachschulen, die einen fachlich gut durchgebildeten
 Arbeiterstamm bereitstellen und so der weiteren Entwicklung der Produktion nach der qualitativen
 Seite hin den Weg ebnen sollen. Daneben haben, von Frankreich abgesehen, auch die landwirtschaftlichen
 Fachschulen steigende staatliche Förderung erfahren.
Da auch auf dem Gebiete des Fachschulwesens neben dem Staate sowohl Kommunen als Private eingreifen,
 aber in den einzelnen‘ Ländern in verschiedenem Umfange tätig sind, ergibt sich aus dem Vergleich
 der Staatsausgaben kein vollständiges Bild der Gesamtleistungen für diesen Zweck,
?) Nach Annuario Statistico.
*) Seuole Governative e Pareggiate.
        <pb n="265" />
        2.1
An Fachschulen werden im folgenden unterschieden:
1. Landwirtschaftliche Fachschulen. Hier werden allgemeine landwirtschaftliche Schulen aller
Art (auch Winterschulen und Wanderunterricht) sowie alle Spezialschulen im Zusammenhang mit der
Landwirtschaft, wie Veterinärschulen, Forstschulen, Gartenbauschulen, Molkereischulen usw., behandelt.
9. Handels- und Gewerbeschulen. Hier sind alle Fachschulen für Handel, Industrie, Kleingewerbe
und Bergbau berücksichtigt worden, ferner Kunstgewerbeschulen sowie die allgemeinen Lehrlings- und
Berufsschulen.
3. Verschiedene sonstige Fachschulen. Frauenschulen (Hauswirtschaftsunterricht), Kunst- und
Musikschulen ohne Hochschulcharakter, Spezialschulen für das Verkehrswesen (Navigationsschulen,
Flugschulen usw.), sonstige Fachschulen.
Die Fach-Hochschulen (technische, Jandwirtschaftliche und tierärztliche Hochschulen, Handelshochschulen,
 Kunst- und Musikhochschulen) wurden zahlenmäßig hauptsächlich in dem Abschnitt »Huchschulen«
 (S. 384ff. verarbeitet, der mithin zur Ergänzung der folgenden Darstellung heranzuziehen ist.
Militärische Unterrichtsanstalten sind im Kapitel »Landesverteidigung« behandelt worden, da ihre Abtrennung
 von den übrigen Rüstungsausgaben untunlich erschien.
Die in der nachstehenden Übersicht aufgeführten Kosten der Zentralverwaltung sind nicht vollständig,
da sie sich nur zum Teil aus den Kosten der allgemeinen Zentralverwaltung des Bildungswesens ausgliedern
ließen.
Staatsausgaben für Fachunterricht.
Sn I Bien | „Zeutral — Insgesamt
Fachschulen: schulen Fachschulen | verwaltung |
in 1.000 Mark Vorkriegskaufkraft der gecanlen
Ds
AA | Di | en | en | Bd | A ee a | Vor- | Noel An | Nach-N
 A SE
Großbritannien .... 858 | 1819 | 14362 [63311 — 225] 613 | 429 | 15833 [31065] 39 | [0:67
Frankreich ........ | 5686 | 2876 | 8532 17891 1312] 1108 26 | 261°) | 15556 22 136 #6. AB
Belgien ........+ + 850 865 | 2268 [20 1 627 92 | 54 ] 3211 |4250 Z.1 | 6,5
Italien ............ 2964 | 3043 |: 2165 | 6261 120 24 f | : 5249 9328 42:1 45
|
b. Großbritannien.
1. Landwirtschaftlicher Unterricht.
Aus den bearbeiteten Etats lassen sich folgende Ausgaben für den landwirtschaftlichen Unterricht
 aussondern:
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000£
Landwirtschaftlicher Unterricht in England und Wales (Stipendien) — 27 16
Molkereifachschulen in England und Wales ..........0.00000744 19 1 0
Landwirtschaftlicher und tierärztlicher Unterricht in Schottland. . . 124 73
Landwirtschaftliche Colleges in Schottland ............+01+00++ +44 . :
Landwirtschaftlicher Unterricht in Irland ............-..-.-...-- ; 18 — =
Insgesamt.... 42 152 89
Außerdem sind in dem erst nach dem Kriege erscheinenden, vom Etat abgesonderten Forestry Fund
(vgl. S. 342) für 1925/26 10010 £ für forstlichen Fachunterricht vorgesehen,
Der Staat ist auf dem Gebiete des landwirtschaftlichen Fachunterrichts lange Zeit sehr zurückhaltend
gewesen. Das spiegelt sich auch in den Zahlen der obenstehenden Tabelle wieder, nach der die Staatsausgaben
Großbritanniens auf diesem Gebiet in der Vorkriegszeit in keinem Verhältnis zu denen der anderen Länder
stehen. Erst die Nachkriegszeit brachte eine Vermehrung der Aufwendungen auf mehr als das Doppelte®).
Diese Steigerung ergab sich als Folge einer umfassenden Neugestaltung des landwirtschaftlichen Fachschulwesens.
 das eine bedeutsame Rolle im britischen Agrarprogramm spielt.
1) Unvollständig.
2) Das besonders starke Anschwellen der Ausgaben für die Zentralverwaltung ist auf die 1919 erfolgte Schaffung eines besonderen Unterstaatssekretariats
 für den technischen Unterricht zurückzuführen.
3) Unter Berücksichtigung der Kaufkraftänderung.

St
        <pb n="266" />
        Für den niederen landwirtschaftlichen Unterricht sind verschiedene Ackerbauschulen und Spezialschulen
 vorhanden. Außerdem wird auch an einigen Elementarschulen landwirtschaftlicher Unterricht
erteilt. 1925 betrug die Zahl der öffentlichen und privaten Unterrichtsstätten für landwirtschaftliche
Berufsausbildung einschließlich der den Universitäten angegliederten Fachinstitute insgesamt 42, darunter
5 für Tierärzte und das Reichsforstinstitut (Imperial Forestry Institute) in Oxford.
2, Handels- und Gewerbeschulen.
Staatsausgaben für Handels- und Gewerbeschulen
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 £
Technische Institute, Kunstschulen usw. in England und Wales. . 53 ;
Junior Technical Schools. .......0..0400000000 0000 n anne na nEn 10 6
Technische Colleges .......4..00040 00 nn nn ER Kane nE EEG 33 19
Technischer Unterricht an Blinde, Taube usW. .........0.0.0000004 10 %
Jahreszuschüsse an Klassen und Schulen für technischen Unterricht
CE FE
Handfertigkeitsunterricht in Irland ..........0..0000000000 00H &amp;gt; nn
Insgesamt.... 703 53!) 317)
Das Bild wird für 1912/13 von einem Posten von 633 000 £ beherrscht, der für Technical Institutions,
Schools of Art, Evening Schools usw. vorgesehen ist. Es ist anzunehmen, daß die entsprechenden Ausgabeposten
 im Etat für 1925/26 mit den allgemeinen Unterrichtsausgaben vereinigt sind, was umso wahrscheinlicher
 ist, als sich in Großbritannien der Fachunterricht weitgehend an den allgemeinen Unterricht anlehnt.
Die Ziffern der obigen Übersicht enthalten nur die Ausgaben, die sich aus den bearbeiteten Voranschlägen
ausgliedern lassen, sind also für den Nachkriegsetat weder mit den Vorkriegsziffern noch mit den Angaben
 für die anderen Länder vergleichbar. Während sich nach der Übersicht ein Ausgabenrückgang ergibt,
dürfte tatsächlich mit einer Steigerung der Ausgaben für Handels- und Gewerbeschulen zu rechnen sein,
Zur Begründung dieser Annahme können die folgenden Ziffern über den Besuch der Schulen dienen*):
I. Technische Tagesklassen: 1012 1022
Zahl der Schulen, in welchen sich anerkannte Klassen befinden ..... 114 109
Schüler RE EA rn 6 596 6 459
Schülerinnen... EHE Az 6702 7 003
Insgesamt.... 12298 13 462
II. Technische Kurse:
se ER ale aa 27 46
Schülern RT EA REG HE A N A Ele 1412 5.167
Schülerinnen 12... 4.0 EA MEN Fee en Wen 117 419
Insgesamt.... 1529 5 586
II. Junior Technical Schools (erstmalig 1913/14 anerkannt): 1914 1922
Schulen re RR REED RER N REN KR nn 37 89
A 10 487
En 840 1 769
Insgesamt.... 2896 12 256
Staatszuschüsse an Technische Kurse (Technical Colleges) werden im allgemeinen nur größeren Privatschulen
 gewährt. Das Board of Education setzt für jede einzelne Schule die Beträge fest. Für eine kleinere
Anzahl von Schulen wird der Staatszuschuß nach der Schülerzahl bemessen oder auch nach der Zahl der
erteilten Unterrichtsstunden. Im Voranschlage für 1925/26 werden für größere technische Schulen 31 000 £
vorgesehen, die Zuweisungen an kleinere technische Schulen betragen 2 000 £.
Die Junior Technical Schools sind eine Art technischer Fortbildungsschulen. Die Staatszuschüsse werden
an Tagesschulen für industrielle Fachausbildung von Volksschülern gezahlt. Die Unterrichtsperiode dauert
im allgemeinen 2 bis 3 Jahre. Bemessungsgrundlage für die Staatszuschüsse ist die Zahl der Schüler: die
Kopfquote beträgt
für Schüler unter.13 Jahren ............. 3£ jährlich,
» » über 13 Jahre .............. 5£ und mehr jährlich.
1) Unvollständig.
2) Quelle: Statistical Abstract for the Umited Kingdom (1910—1924), London 1926, 8. 263.

279)
        <pb n="267" />
        sa 205
Die Höchstgrenze ist 7 £ pro Schüler, und zwar wird diese Quote jetzt im allgemeinen gezahlt, wenn
nachgewiesen wird, daß der Unterricht besonders hohe Kosten mit sich bringt. Die Staatszuschüsse können
über diesen Satz hinaus erhöht werden, wenn sie in keinem angemessenen Verhältnis zu den Unterrichtskosten
 stehen, besonders im Hinblick auf die Gehaltserhöhungen der Lehrer seit 1913/14. 1925/26 wurden
insgesamt 12 solcher Schulen unterstützt, deren gesamte Schülerzahl auf 1 750 geschätzt wurde. Der hierfür
 bereitgestellte Betrag belief sich auf 10 000 £.
Die Zuschüsse an technische Unterrichtsanstalten für Blinde, Taube usw. errechnen sich für das Etatjahr
 1925/26 wie folgt:
Zahl der Schüler Kopfquote Staatszuschuß
142 Tagesschüler..........0...00.000.0010000r hr, Bıl0— 1207£
453 Internatsschüler ......7.0.0.0000 nr eke er ee nern 0 0— 7474 »
48 Schüler eines Sonderinstituts...............100..400123 25.—.— 1200 »
Zusammen .... 9881 £
Verschiedenes. ... 00002 0er rn EA ee AA pe A H0 Dr ale elle it wen 119 »
Insgesamt.... 10000£
Diese technischen Schulen für Blinde, Taube usw. sind meist Privatschulen, an welche die örtlichen
Unterrichtsbehörden die in Frage kommenden Schüler überweisen. An Gemeindeanstalten bestehen
lediglich 2 Schulen für Blinde mit 45 Schülern und eine Schule für Taube mit 5 Schülern.
Eine Auszählung der in »Whitaker's Almanach« 1926 angeführten Unterrichtsstätten ergab für gewerblichen
 und sonstigen technischen Unterricht insgesamt 243 Anstalten, für Handelsunterricht 31 Anstalten.
Für Handelsschulen werden in Großbritannien, dem Lande des Welthandels, seitens des Staates
verhältnismäßig geringe Aufwendungen gemacht. Der Schwerpunkt in der Ausbildung des Nachwuchses
für den britischen Handel lag von jeher, wie auch heute noch, in der kaufmännischen Praxis. In den
letzten Jahrzehnten wurde zwar der kaufmännische Fachunterricht mehr und mehr entwickelt, jedoch
kam es weniger zur Schaffung von Handelsfachschulen als zur Einfügung von Handelsunterricht in die
Lehrpläne der allgemeinbildenden Schulen. Nach der bisher noch nicht vollständig durchgeführten
Fisher’schen Schulreform ist kaufmännischer Unterricht sowohl in den Tagesklassen der Elementarschulen
 als in den Abendfortbildungsschulen vorgesehen. Die Einführung in die doppelte Buchführung
soll in den Elementarschulen als Lehrfach übernommen werden. Die Reform der Fortbildungsschulen
Jehnt sich stark an das preußische System an. An technischen Schulen und an modern gerichteten höheren
Schulen bestehen Handelsschulen (Schools of Commerce) als besondere Abteilungen. Es gibt auch einige
selbständige Handelsfachschulen. Eine besondere Art von Fortbildungsschulen mit ausschließlichem
Fachunterricht sind die Handelsabendschulen (Evening Schools of Commerce). Den deutschen Handelshochschulen
 entsprechen heute etwa die London School of Economical and Political Seience und die
Handelsfakultät der Universität von Birmingham. Handelsschulen und Handelshochschulen sollen noch
weiter ausgebaut werden. Das schon früh entwickelte kaufmännische Prüfungswesen ist von den eigentlichen
 Unterrichtseinrichtungen losgelöst.
3. Sonstiger Fachunterricht.
In den britischen Navigationsschulen (Schools of Nautical Training) wird voller Tagesunterricht zur
Vorbereitung auf den Seeschiffahrtsdienst erteilt. Die staatlicherseits gezahlten Zuschüsse für diesen
Unterrichtszweig bestimmen sich nach den Grant Regulations No. 32, wonach für jeden Schüler, der den
planmäßigen Lehrgang mit Erfolg beendet, ein Zuschuß an die betreffende Schule gezahlt wird. 1925/26
kamen hierfür 6 Schulen mit 600 Schülern in Frage, für die je Schüler durchschnittlich 15 £ gezahlt
wurden — 9000 £. Ferner zahlt das Board of Trade an die Navigationsschule in Gravesend für 500 Schüler
je 6 £ jährlich=3 000 £. Iusgesamt gibt der Staat also 12000 £ (— rund 7.000 £ Vorkriegskaufkraft).
Der Staat unterstützt ferner 10 Kunstschulen. Das Unterrichtsministerium setzt die Beträge
für jede Schule besonders fest. Bei kleineren Kunstschulen wird der Staatszuschuß nach der Zahl der
Unterrichtsstunden bemessen. Der für die Unterstützung von Kunstschulen aufgewandte Gesamtbetrag
beträgt 1925/26 rund 6 000 £ (= rund 4000 £ Vorkriegskaufkraft). Nach »Whitaker’s Almanach« 1926
ergeben sich für Großbritannien insgesamt 22 Musik- und Kunstschulen. Nach derselben Quelle gibt
es in Großbritannien 16 Frauenfachschulen und 2 Flugschulen. Der Etat weist staatliche Unterstützungen
 an diese Fachschulen nicht besonders aus.
c. Frankreich.
1. Landwirtschaftlicher Unterricht.
Dem Landwirtschaftsministerium unterstanden 1913 und 1925 46 praktische Ackerbauschulen, das
Institut National Agronomique in Paris, die Veterinärschule in Alfort, die Forstschule in Nancy und je
95

Am)
        <pb n="268" />
        a.+4
ine staatliche Ackerbauschule in Grignon, Rennes und Montpellier, 1925 außerdem die Höhere Kolonial-Ackerbauschule*).

Eine Vermehrung der Spezialanstalten für den landwirtschaftlichen Unterricht ist demnach, abgesehen
von der Höheren Kolonial-Ackerbauschule, gegenüber der Vorkriegszeit nicht eingetreten. Das bestätigt
auch ein Vergleich der Staatsausgaben für die Jahre 1914 und 1925, die nach Umrechnung der Papier-[rancbeträge
 für 1925 auf Vorkriegskaufkraft sogar eine rund 50prozentige Verminderung zeigen.
1914 1925
Staatsausgaben für Spezialanstalten des landwirt- Original- Vorkriegsschaftlichen
 Unterrichts ziffern kaufkraft
in 1.000 fr.
Landwirtschaftsschulen (Spezialisierung nicht möglich). ... 4 645 9 892 2198
Institut National Agronomique in Paris ..........000+044 669 1161 258
Tierärztlicher Unterricht?) ..............+.0.0100140444 40 1517 4 099 911
Forstunterricht ........0 0000700 uhren kann 189 678 151
Fachschule für Wasserbau und Höhere Schule für Wiesenbautechniker
 .......:000+1ar Lee HEr near — 151 33
Insgesamt .... 7.020 15 981 3 551
Die praktischen Ackerbauschulen (Ecoles Pratiques d’ Agriculture) stellen die untere Stufe des landwirtschaftlichen
 Fachunterrichts dar. Die Lehrgänge erstrecken sich auf 2 bis 3 Jahre. Außer einigen
Winterschulen mit kurzen Kursen bestehen noch eine Reihe Spezialschulen (beispielsweise für Viehzucht)
 und Haushaltungsschulen, Letztere werden unter »Frauenschulen« behandelt (siehe unten
8.279). Ferner wird landwirtschaftlicher Elementarunterricht in Wanderkursen erteilt. In gewissem
Umfange sind auch den Elementarschulen und höheren Schulen landwirtschaftliche Fachkurse angegliedert.

Die drei staatlichen Ackerbauschulen in Grignon, Rennes und Montpellier sind höhere Unterrichtsanstalten.
 Ungefähr auf einer Stufe mit ihnen steht auch die Gartenbauschule in Versailles, für die in den
bearbeiteten Etats Ausgaben nicht besonders ausgewiesen werden.  Landwirtschaftlicher Hochschulunterricht
 wird an dem Institut Agronomique in Paris erteilt, das jährlich 80 bis 100 Studierende aufweist.
Die Absolventen des zweijährigen Kurses an diesem Institut sind zur Führung des Titels Ingenieur
Agronome berechtigt.
2. Handels- und Gewerbeschulen.
In der französischen Industrie macht sich der mangelnde Nachwuchs an qualifizierten Facharbeitern
besonders nachteilig bemerkbar. Es ist daher erklärlich, daß die Handels- und Gewerbeschulen eine erheblich
stärkere Förderung erfahren haben als die landwirtschaftlichen Fachschulen.
Die Mannigfaltigkeit sowie die Entwicklung dieser Schulen geht aus der folgenden Aufstellung hervor.
Für die letzte Vorkriegszeit stehen keine Vergleichszahlen zur Verfügung.
nzahl
Institute für technischen Unterricht?) 1. Jan. 1892 1. Jan. 1924
Technisches Lehrerseminar ....... 000. Henn Kerr en
Conservatoire National des Arts et Metiers .........000000004 4
Geole Centrale des. Arts et Manufactures ......00.00000004 0404
Ecoles Nationales d’Arts et Metiers .........0.0000004004 000
Staatliche Berufsschulen. ‚.........0400.00044010 het nr rel
Staatliche Arbeiter- und Vorarbeiterschule von Cluny .....
Lehrlingsschule von Dellys ...........0000000000H HH
Staatliche Uhrmacherschulen ..............4.+4400444 44H
Staatliche technische Schule in Straßburg ..............4-Handelshochschulen
 raten 13
Praktische Handels- und Gewerbeschulen ...............+40- 117
Ecoles-Pratiques de In Seine er re nr H
Handwerkerschulen rer re nhr ne een een Ute
Beoles Jumeldes (Gemischte Schulen)...................... ‘
Städtische Berufsschulen in Paris. . er min 1
Vom Staate anerkannte Privatschulen ............0..0000. — 28
Gemeinden mit obligatorischen Kursen ..........0..0.0000044 — 337
Subventionierte. Berufsschulkurse ............0.......040011 127 528
Insgesamt.... 143 1.085
Generalinspektoren des. technischen Unterrichts ‚........+-++
1) Nach The Statesman’s Year-Book, Jahrgänge 1914 und 1925.
2) Einschließlich der Ausgaben für den Veterinärdienst, vgl. S. 345.
+) Quelle: Projet de Lot, Exercice 1925, Ministöre de VInstruction Publique et des Beaux-Arts, Enseignement Technique, S. 89.

7
        <pb n="269" />
        275
252

Für die neuere Entwicklung des technischen Unterrichts in Frankreich ist das Gesetz vom 25. Juli 1919
besonders wichtig geworden. In der Etatbegründung wird es bezeichnenderweise die Charte des
Enseignement Technique genannt. Die bisherige Direction für technischen Unterricht wurde in ein
Unterstaatssekretariat umgewandelt.
Die Kosten für die Zentralverwaltung des Fachschulwesens betragen, soweit sie nach den Angaben
der zugrunde gelegten Etats von den Kosten der allgemeinen Zentralverwaltung für das Schulwesen
vetrennt werden konnten, in 1 000 fr.
1914 1925
Originalziffer Vorkriegskaufkraft
a2 1452 323
Die Steigerung erklärt sich zum Teil aus der 1919 erfolgten, soeben erwähnten Neuschaffung des Unterstaatssekretariats
 und ferner aus der Vergrößerung des Verwaltungsapparates im Rahmen des Erweiterungsprogramms
 von 19251). Dieses sah die Neuanstellung von zwei Subdirektoren (Sous-Direeteurs) und
eine entsprechende Vergrößerung des Büroapparates vor.
Schon vor dem Inkrafftreten des Gesetzes von 1919 gab es eine Reihe von Berufsschulen, die von den
Städten, den Departements, Handelskammern und Arbeitsnachweisen ins Leben gerufen waren. Die
Zahl ihrer Besucher wurde in diesem Jahre auf 50 000 geschätzt, während die Gesamtzahl der Lehrlinge
in Frankreich zur gleichen Zeit etwa 600 000 betrug. Seit Erlaß des Gesetzes haben sich die Verhältnisse
so weit gebessert, daß bei Aufstellung des Etats für 1925 150000 junge Leute in obligatorischen oder
fakultativen Berufsschulkursen Unterricht erhielten. Zu dieser Zeit gab es obligatorische Kurse dieser
Art in 332 Gemeinden, die sich auf 72 Departements verteilten. Die Gesamtausgaben zugunsten des
obligatorischen Berufsschulunterrichts haben im Schuljahr 1923/24 die Höhe von 10688 000 fr. erreicht.
Davon brachten auf:
die Gemeinden en re 0750000. Ir, == 63,2 vH
lie Departements und Handelskammern .......... - 1850 000 » = 17,3 »
der Staat und die Industrie?) ......000.00+++7 +04 1 2088 000.» = 19,5 &amp;gt;
100,0 vH,
Besonders bemerkenswert sind die finanziellen Aufwendungen des Departement du Nord, das allein
1 553 180 fr. bei 14 669 Schülern bereitstellte.
Bis zum Juli 1925 fielen die Kosten der Berufsschulen hauptsächlich dem Staate und den Gemeinden
zur Last. Es machte sich dann, ähnlich wie in manchen anderen Ländern, das Bestreben geltend, auch
die Industrie, die ja den Hauptvorteil aus der Förderung des Fachschulwesens zieht, zur Beteiligung an den
Kosten unmittelbar heranzuziehen. So kam es auf Grund des Gesetzes vom 30. Juli 1925, Art. 25, zur
Einführung einer Sondersteuer zugunsten des Fachschulwesens, der Taxe d’Apprentissage. Der Ertrag
dieser Steuer, die in das Einnahmebudget für 1925 bereits mit 100 Millionen fr. eingesetzt ist, soll neben
der Förderung des kaufmännischen und gewerblichen Unterrichtswesens auch dem Ausbau von wissenschaftlichen
 Laboratorien dienen. Der Steuer sind alle diejenigen physischen und juristischen Personen
unterworfen, die einen gewerblichen oder kaufmännischen Beruf ausüben. Der Steuersatz beträgt für
das Jahr 1925 0,20 vH des Gesamtbetrages der während des vorhergehenden Jahres vom Unternehmer
yezahlten Löhne. Steuerpflichtige, die Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung ihrer Lehrlinge
machen, können von der Steuer befreit werden. Die Entscheidung über diese Befreiung wird nicht
von den Finanzbehörden, sondern von den Departementalkommitees des Enseiqnement Technique
gefällt.
Die Kosten für den technischen Unterricht, die nach dem Regierungs-Voranschlage für 1925 rund
100 Millionen fr.?) betragen, werden durch den veranschlagten Betrag der Lehrlingsteuer (Taxe
?) Näheres vgl. S. 277.
?) Eine Trennung zwischen den Leistungen des Staates und denjenigen der Industrie ist nach der französischen Quelle (D&amp;amp;veloppement
Enseignement Technique) nicht möglich.
3) Hiervon wurden seitens des französischen Parlaments nur 77 Millionen fr. bewilligt. Im Voranschlag für 1926 werden wieder 97 Millionen
 fr. vorgesehen.
        <pb n="270" />
        276

d’ Apprentissage) voll gedeckt. Die Ausgaben der französischen Regierung für Handels- und Gewerbeschulen
betrugen nach den beiden bearbeiteten Voranschlägen:
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
Staatliches Konservatorium für Kunstgewerbe ..........-. 1159 2 487 553
Staatliche Kunstgewerbeschulen (Ecoles Nationales d’Arts
Mies)... rer EEE en 2 800 13 403 2978
Staatliche Berufsschulen .........0..00.00.0000000 HEHE 998 15 806 3512
Praktische Handels- und Gewerbeschulen ...........++++ 2881 30 611 6 802
Staatszuschuß für Neubauten und Vergrößerungen der Gewerbe-
 und Handelsschulen sowie der Berufsschulen in Paris
(in Ausführung des Erweiterungsprogramms für den technischen
 Unterricht) „.......0... ee 22 414 4 981
Zuschüsse an private Handelsschulen ............0000004 495 110
Industrielle Pflichtfortbildungsschulen ..........0000004 01 1.283 285
Eeole Centrale des Arts et Manufactures, Stipendien ....... 83 375 83
Technischer Unterricht ..........0.000000004 00 nn nr tern 5222 1 161
Lehrerseminar für technischen Unterricht .............+7" 126 578 128
Subventionen an technische Privatschulen .............. 22577 + 502
Stipendien an technische Privatschulen ...........+++.++7 130 29
Staatszuschuß an die Fachhochschule für Elektrizität in
Paare er +0 - 1.000 222
Staatliche Uhrmacherschulen ............0.00000000000000 91 2416 537
Fachschule für Spitzenweberei ........0...0000000000 Hr 10
Fachschule für Keramik in S&amp;amp;vres ...........0000000 0000 45 160 36
Staatliche Bergschule in St. ten 39% 480 107
Ecole des Maitres Mineurs (Steigerschule) in Alais und Douai 4. 2
Bergschule in Thieuville ..............011010000011 HH -
Ecoles Preparatoires des Mines de Lorraine ............. E 28
Subventionen für den Bau von praktischen Handelsschulen. 690
Prämien an den privaten Gewerbeunterricht ........... 1 051
Höhere Berufsschulen +... er er EAN r ers era nnn Harn 173 -
Insgesamt.... 10 534 99 394 22 087
Das vorwiegend kommunale bzw. private Handelsschulwesen wird von der französischen Regierung
teils unmittelbar durch jährliche Zuschüsse an die Schulen, teils mittelbar durch Gewährung von
Stipendien und Freistellen an die Schüler unterstützt. Die französischen Handelshochschulen (Zcoles
Superieures de Commerce) sind für 15jährige Schüler vorgesehen, die einen zweijährigen Kursus durchzumachen
 haben. Einen etwas niederen Rang nehmen die praktischen Handels- und Gewerbeschulen
(Ecoles Pratiques de Commerce et d’Industrie) ein, die 12jährige Schüler in einem dreijährigen Lehrgang
auf den praktischen kaufmännischen Beruf vorbereiten. Außerdem gibt es in Frankreich freien Fortbildungsunterricht,
 der von Handelskammern, Berufsvereinigungen usw. unterstützt wird.
h Der De für 1925 ist für ‚das technische Schulwesen Frankreichs insofern von besonderer Beer
 EN mit ihm ein auf mehrere Etatjahre zu verteilendes Erweiterungsprogramm in
N ag nt TaC Cape In der Begründung des Voranschlages wird nachdrücklich auf die Notwendigkeit
er Ausges tung des technischen Fachschulwesens hingewiesen. Der Wettbewerb der anderen Länder
und die Schuldenlast, die Frankreich durch den Weltkrieg auferlegt worden sei, verlange von der französischen
 Industrie höchste Anstrengungen und Leistungen. Frankreich müsse alles daran setzen, um
seine Produktionskapazität zu steigern, und das wirksamste Mittel hierzu sei die Erhöhung des ökonomischen
Nutzeffekts des französischen Arbeiters durch eine bessere Fachausbildung.
        <pb n="271" />
        277
* 00”

Das Erweiterungsprogramm und seine Verteilung auf die Etatjahre 1925 bis 1929 geht aus den
folgenden Übersichten hervor:
Programm zum Ausbau des {französischen Fachunterrichts.
Anteil Gesamtdes
 der betrag
Lehrlingsausbildung in Schulen Staates Gemeinden
Wiederherstellung, Vergrößerung sowie Übernahme von in 1000 fr.
Fachschulen durch den Staat ..........0.0.00000000000 40 770 40 770 81 540
Schaffung neuer Schulen ..............00.000000000 000 59 016 59 016 118 032
Lehrmittel USW. 2.7.1010 00002 nah Were Annan 11 180 11 181 22 361
Lehrlingsausbildung in der Werkstatt (Stipendien
USW.) ernennt 6 500 6 500
Neueinrichtung einer Handelshochschule in Lille 1.000 1.000
Staatliche Berufsschulen
Neueinrichtung bzw. Verstaatlichung:
Bourges (Berufsschule für Mädchen mit einer angegliederten,
 besonders Jandwirtschaftlichen Haushaltungzsschule)
 »....1:..+... 0.0 un. nn en nennen 1.326 600 1.926
Lyon (Verstaatlichung der Martinicre) ........0.++++ 5 000 5 000
Thiers (Fachschule für die Kleineisenindustrie) ...... 5 000 5 000
N 6 635 6 635
Morez (Verstaatlichung der Fachschule für Optik) .... 500 500
Comte (erste Berufsschule in Corsica) ....4..++444+ 44 3 000 3.000
Vergrößerung bereits bestehender Anstalten :
Vierzon (besonders für die Gummi-, Werkzeug- und Bauindustrie
 sowie die Kesselschmiederei) ............- 1415 1415
Armentiere8 2..010000000 herren AO nen a 500 500
Epinal (Ausbaull) u....4: neh Rene nen nenu nen 500 500
Epinal (Vergrößerung) .............00000100001 000 4 741 4 741
Nantet ee RR HHERER HEEHEEE 500 500
VOirON are rr te nn n ARE FORRET NUN KE RER EO Rn nn 500 500
Staatliche Uhrmacherschulen
Cluses (Vergrößerung, Umwandlung in ein Internat) .. 5 305 5 305
ET 1260 1 260
Umwandlung des staatlichen Technikums zu Straßburg
in eine Kunstgewerbeschule .........10000000 000 6750 2.000 8 750
Spezialausbildung
Chemische Industrie = 7 Institute
Elektroindustrie ... = 1 Schule*)
Graphisches Gewerbe = 1 Schule er 4%
Textilindustrie .... = 4 Schulen
Feinmechanik ..... == 1 Institut
Bauindustrie ...... = 1 Schule
Haushaltungsunterricht........0..+040002 04444 2000 2 000
Berufsberatung :..+ +47: 7 4er EEE 1320 1320
Zentralverwaltung: +... + 4.440 U HH Kane 395 395
Insgesamt.... 173113 113 567 286 680
1) Es handelt sich um die Fach-Hochschule für Elektrizität in Paris, die seit 1894 von der Soci&amp;amp;t&amp;amp; Frangaise des Electriciens betrieben
wird. Für sie sind in dem Programm allein 4 000 000 fr. vorgesehen. Vgl. auch die ihr gewährte Subvention in der Übersicht auf S. 276.
        <pb n="272" />
        &amp;gt;
Endgültige Verteilung der Staatsausgaben auf Grund des Erweiterungsprogramms
 auf die Etatsjahre 1925 bis 1929).
1925 | 1926 1927 | 1928 | 1929
Art der Ausgaben az ———.|. | k:
in 1 000 fr.
Zentralverwaltung .........00.0000010000 000 324 324
Umwandlung des Technikums ( Ecole Nationale
Technique) in Straßburg in eine Kunstgewerbeschule
 (Ecole Nationale d’Arts et
1 6750 1.350 a 1.350 1.350
Staatliche Berufsschulen, allgemeine Unkosten 12 293 2458 2458 I 2458 2458 2458
Staatliche Berufsschulen, außerordentliche Unkosten
 an Gebäuden .............+00+4+ 17925 71 3585 3.585 3585 3585 3.585
Staatliche Uhrmacherschule zu Cluses, allgemeine
 Unkosten .............0101040t 1.600 320 320 320 320 320
Staatliche Uhrmacherschule zu Cluses, außer- M
ordentliche Unkosten usW. ...........+1« 3 705 741 741 741 741 741
Staatliche Uhrmacherschule zu Besancon,
außerordentliche Unkosten usw. ......... 1260 1 420 = 420,
Zuschuß zur Errichtung und Ausrüstung von
praktischen Schulen für Handel und Ge-Sn
 re en 22 236 22236 | 22286 22 236 22 236
Auswirkung des Gesetzes vom 25. Juli 1919 7.000 1.400 1400 | / 1400 1.400 1.400
Prämien an Berufsschulen und Lehrlinge ... | 2820 564 564 564 564 564
Zuschuß an Privatschulen, staatlich an- '
erkannte Privatschulen, Handelshoch- |
schulen usw. .... A EEE 9000 | 1.800 | 1.800 1800; | 18001 1800
Insgesamt .... | 173857 | 34 778 ] 34874... 34 874 | 34 454 34 454
Die wesentlichsten Gebiete dieses umfangreichen Erweiterungsprogramms sind:
1. Die Berufsberatung der Schulentlassenen nach den neuesten Ergebnissen der Forschung (Kignungsprüfungen
 usw.).
2. Die Verbesserung der Lehrlingsausbildung für gewisse Berufe durch die Schaffung von weiteren
Beoles de Metiers und Beoles Pratiques de Commerce et d’Industrie,
3. Die Förderung des Lehrlingsunterrichts in der Werkstatt. Es sollen Vereinbarungen mit den Lehrherren
 getroffen werden, damit eine ordnungsmäßige Fachausbildung der Lehrlinge gewährleistet
wird. Ferner ist zur Steigerung des Arbeitseifers die Verteilung von Prämien an die Lehrlinge vorgesehen.

4. Die Einrichtung von beruflichen Fortbildungskursen jeder Art, die Arbeitern jeden Alters und der
verschiedensten Branchen, der Großindustrie wie des Kleingewerbes, zugute kommen sollen.
5. Die Schaffung von neuen Ecoles Nationales Professionelles, Eeoles Sunerieures de Commerce und
Berufskursen höheren und Hochschulgrades.
5. Die Ausbildung von Ingenieuren, die zuerst eine gründliche technische Allgemeinbildung in der
Ecole Centrale des Arts et Manufactures, in den Eeoles Nationales d’ Arts et Metiers oder in bestimmten
anderen Hochschulkursen erhalten. Sie sollen alsdann je nach Wahl eine besondere Spezialausbildung
 finden in den technischen Anstalten für Gerberei, Müllerei. Papierindustrie, Konservenindustrie,
 Optik, Keramik, Elektrizität usw.
7. Ausbau des Haushaltungsunterrichts,
Die EEE Entwicklungstendenzen im sonstigen (vorwiegend privaten) französischen Fachschulwesen
 sind von dem Bestreben beherrscht, auch die spezielle Fachbildung möglichst unabhängig vom
Auslande zu gestalten.
DI der optischen Industrie war Frankreich lange Zeit auf die Fachschulen des Auslandes,
besonders Deutschlands, angewiesen. 1916 wurde eine Kommission aus Interessentenkreisen gebildet,
aus deren Arbeiten das Optische Institut hervorging.
ı) Die Zahlen weichen auch in der amtlichen französischen Quelle etwas von denen der vörstehenden Übersicht ab.

DT
        <pb n="273" />
        279

In gleicher Weise wurde durch das Gesetz vom 10. August 1920 das Institut de Ceramique geschaffen,
das mit der keramischen Abteilung der staatlichen Fachschule in Vierzon und mit der Ecole Nationale de
Ceramique in Sevres Hand in Hand arbeitet.
Für die Lederindustrie wurde in Lyon 1889 unter engem Anschlusse an die Universität eine Gerbereispezialschule
 errichtet.
Das in neuerer Zeit besonders starke Bedürfnis nach einer geregelten Fachausbildung für die Konservenindustrie
 hat im Jahre 1923 zur Gründung einer besonderen Fachschule durch die Federation des Syndicats
de Conserves Alimentaires und die Societe d’H ygiene Alimentaire geführt.
Der im Jahre 1921 abgehaltene Müllereikongreß hat sich besonders für die Schaffung einer Müllereifachschule
 eingesetzt.
Für die Papierindustrie besteht seit dem Jahre 1907 eine besondere Fachschule unter dem Protektorat
der Vereinigung der Papierfabrikanten, die der Universität Grenoble angegliedert und seit 1922 staatlich
anerkannt ist.
Die Schaffung einer Spezialschule für die Holz- und Zelluloseindustrie wurde 1924 von den beteiligten
Interessenten im Verein mit der Handelskammer von Landes geplant.
Ferner wird.die Schaffung einer Fachschule für das Buchgewerbe einschließlich des graphischen Gewerbes
angestrebt,
Die Textilindustrie, die ja für Frankreich von besonders großer Bedeutung ist, krankt ebenfalls an der
Schwierigkeit der Beschaffung des Arbeiternachwuchses. Auch auf diesem Gebiete ist Frankreich noch
weitgehend auf die Fachschulen des Auslandes angewiesen. Es sind jedoch mehrere Gründungspläne in
Arbeit, so besonders der Plan für eine Tuchmacherhochschule in Elbeuf. Diese Schule soll sich in ihrem
Aufbau an die bereits bestehenden Textilfachschulen in Epinal und Mülhausen sowie die Wollkämmereifachschulen
 in Verviers und Roubaix anlehnen. Die Hochschule soll in erster Linie dazu dienen, leitende
Beamte für die Textilindustrie auszubilden, daneben aber auch tüchtige Werkmeister und Qualitätsarbeiter.
In der Begründung des Erweiterungsprogramms wird ferner auf die Notwendigkeit des weiteren Ausbaues
 der Chemiefachschulen hingewiesen. Das Unterstaatssekretariat für Fachschulwesen hat in Erkenntnis
 der Bedeutung der Chemischen Industrie {für Frankreich seine finanzielle Hilfe dem Institut
Chimique in Rouen, einer staatlicherseits anerkannten Fachschule, zugesagt. Es ist bereit, diese finanzielle
Hilfe auf weitere Chemiefachschulen auszudehnen.
Auch für die photographische Industrie wird die Schaffung einer Spezialschule für notwendig erachtet.
Frankreich besitzt ferner seit 1923/24 ein Fachinstitut, das der Technical School in Glasgow entspricht.
In diesem Institut sollen Ingenieurs Sanitaires ausgebildet werden, von deren Betätigung man sich Vorteile
für die französische Hotel- und Fremdenindustrie. verspricht.
3. Sonstiger Fachunterricht.
Für das übrige Fachschulwesen wurden in Frankreich nach den beiden bearbeiteten Vorschlägen vorgesehen:

1925
{914 Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
Staatliche Schule für dekorative Künste .........:::- 153 443 99
Staatliche Kunstschulen. ++... +++ 0+04 44 een 239 1.117 248
Zuschüsse an Gemeinde- und Departemental-Kunstschulen 355 994 221
Architekturfachschule ........++.+++.1.+00+0000 0120 30 — —
Frauenschulen‘ ++. .44 +00 Henna n nee 250 1 950 433
Fachschule für Wege- und Brückenbau ..........--+“ 319 570 127
Navigationsschulen .......++.:«++1210+0+% 111001000 274 991 220
A A 90 20
Insgesamt .... 1620 6 155 1 368
Besondere Bedeutung hat davon die Fachschule für Wege- und Brückenbau in Paris, die vorwiegend
das technische Personal des Ministeriums für öffentliche Arbeiten in mustergültiger Weise heranbildet.
Ihre Schülerzahl belief sich 1914 auf 433, 1924 auf 584.
Die Frauenschulen haben bereits in dem im Abschnitt »Handels- und Gewerbeschulen« behandelten
Erweiterungsprogramm für den technischen Unterricht Erwähnung gefunden. Nach der Etatbegründung
für 1925 will Frankreich sich dieses modernen Unterrichtszweiges trotz der bestehenden finanziellen
Hemmungen mit großer Sorgfalt annehmen. Als mustergültig werden dabei die Frauenschulen in der
Schweiz und in Belgien hingestellt.
        <pb n="274" />
        Der Unterricht in der französischen Luftfahrtschule (Ecole Superieure d’ Aeronautique) erstreckt sich
auf 3 Jahre. Das Schulgeld beträgt (1925) 2 500 fr. jährlich. Das dritte Studienjahr begann erstmalig
;m Jahre 1926. Die Schule wird von den privaten Luftfahrtinteressenten unterhalten, steht aber im Genuß
einer staatlichen Subvention von 60 000 fr.; außerdem zahlt der Staat an ihre Besucher Stipendien von
insgesamt 30 000 fr. (beide Beträge nach dem Etat für 1925).
d. Belgien.
1. Landwirtschaftlicher Unterricht.
In Belgien sind die Staatsausgaben für das Jandwirtschaftliche Fachschulwesen verhältnismäßig groß.
Eine wesentliche Rolle spielen die Aufwendungen zugunsten der staatlichen Gartenbauschulen, worin
sich die Bedeutung des Gartenbaues für das belgische Wirtschaftsleben wiederspiegelt.
1925
N 7 . 1913 Original- Vorkriegs-Staatsausgaben
 für landwirtschaftlichen Unterricht Ziffern kaufkraft
in 1 000 fr.
Landwirtschaftliche Schulen ............0.000000000t 544 3 763 710
Gartenbauschulen ............0 4000000 ern n 247 747 141
Tierärztliche Schulen‘. ........0.40 wre kr renten DE 1156 218
Insgesamt.... 1 050 5 666 1 069
Der landwirtschaftliche Elementarunterricht wird in verschiedenen Formen erteilt, und zwar in besonderen
 landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen, durch Lehrkurse an staatlichen und freien Lehranstalten,
 Wanderunterricht usw. An den Lehrerseminaren ist Jandwirtschaftliche Betriebslehre im dritten
Jahre Pflichtfach, da dem landwirtschaftlichen Unterricht auch an allen Elementarschulen wöchentlich
bis zu 2 Stunden gewidmet werden sollen. 1913 gab es 26 Jandwirtschaftliche Mittelschulen, die zum Teil
vom Staate, zum Teil von den Provinz- und Kommunalbehörden eingerichtet waren; ferner 4 höhere
Jandwirtschaftliche Schulen. Eine landwirtschaftliche Hochschule besitzt Belgien in dem Institut Agricole
in Gembloux, das unter liberalem Einfluß steht, während das landwirtschaftliche Institut in Loewen von
der klerikalen Partei ins Leben gerufen worden ist. In diesen beiden Instituten kann nach 3jährigem erfolgreichem
 Studium der Titel eines Ingenieur Agricole erworben werden. In einem vierten fakultativen
Studienjahr wird Sonderunterricht in den einzelnen Zweigen der Landwirtschaft, der Forstwissenschaft
sowie der Agrikulturchemie erteilt. Die Aufwendungen der belgischen Regierung für den landwirtschaftlichen
 Fachunterricht erstrecken sich zum Teil auf Schulen, die auf Kosten oder unter finanzieller Beteilizung
 des Staates gegründet worden sind, zum Teil auf private Fachschulen, die bei Befolgzung von staatlich
festgesetzten Richtlinien vom Staate subventioniert werden.
2. Handels- und Gewerbeschulen.
In Belgien fehlt es an einer staatlichen Regelung des Gewerbe- und Berufsschulunterrichts. Der Staat
hat auf diesem Gebiete des Unterrichtswesens bisher nicht eingegriffen und die Initiative den Kommunen
und Provinzen sowie den privaten Organisationen überlassen. Er beschränkt sich auf die Zahlung von
Zuschüssen sowie erforderlichenfalls auf die organisatorische Beratung von Schulleitern. Die belgische
Kammer bewilligt alljährlich den zur Subventionierung der Gewerbe- und Berufsschulen erforderlichen
Betrag. Nach dem Voranschlag von 1913 betrugen die Gesamtausgaben für den technischen Unterricht
(Enseignement Technique) 2989 000 fr., 1925: 19779 000 fr. (3 731 900 fr. Vorkriegskaufkraft). Die
Deputiertenkammer hat diesen Betrag auf 26 602 000 fr. (5 019 000 fr. Vorkriegskaufkraft) erhöht. Nach
der Etataufarbeitung entfallen davon auf Handels- und Gewerbeschulen (in 1000 fr.) 1913: 2800, 1925
(Originalziffer): 17693 (in Vorkriegskaufkraft 3 338).
Die meisten belgischen Handelsschulen sind von privater Seite gegründet worden. Ein Teil erhält
staatliche Subventionen.
Auch an den höheren Unterrichtsanstalten wird neben den allgemein bildenden Lehrfächern kaufmännischer
 Unterricht erteilt. Über die verschiedenen Fachschulkategorien niederen Ranges geben die
folgenden Tabellen Auskunft*):
Anzahl
1913/14 1921/22
Lehrlingswerkstätten z......000.0r4 Hrn re: 17 3
Schüler. are rennen te har nr A Fre nn n when 273 29
Schülehnnen ze er Rene H TE 65 )
1) Quelle: Annuaire Statistique de la Belgique et du Congo Belge, Brüssel 1924, 8. XLVII.

280
        <pb n="275" />
        281
it

Anzahl
1913/14 1921/22
Webereifachschulen.....0..000700r nern re 17 5
Schüler (nur Knaben)..............0.000++404 472 426
Berufs- und Handelsunterricht
Gemeindeschulen .........00.0100+ 0 Ahnen 57 68
Schüler rer TE 2227 5621
Schülerinnen 0 dr Re 3 709 4 488
Freie Schulen‘... 04.07 Free Henne 255 395
CA PN 34 568
Schülerinnen 14a Free a ne Kae ea 8 561 18 400
Gewerbeschulen
Gemeindeschulen‘...........04000040 000 81 81
Schiller ee A tr tn an ZOG 25 622
Schülerinnen vie He ne er a An 1715 2751
Freie Schulen er rer RK 143 31
Schüler rer. up nr 40H AH Eine Kal irleleialnl 3.387 4 846
Schülerinnen + 4-70 4 Hehe re ee 57
Für den kaufmännischen Hochschulunterricht ist das 1853 gegründete staatliche Institut Superieur de
Yommerce in Antwerpen von besonderer Bedeutung“). Es hält einen dreijährigen Lehrgang ab und nimmt
nur Schüler auf, die mindestens das 16. Lebensjahr erreicht haben. Nach diesem Muster wurden in Lüttich
und Mons ähnliche Anstalten gegründet, während das Institut St. Louis in Brüssel nur einen 2jährigen
Lehrgang hat. Den Universitäten Lüttich, Gent und Loewen sind besondere Abteilungen für Handelsund
 Konsularwissenschaften angegliedert. Kaufmännischen und technischen Hochschulunterricht erteilen
 u. a. auch die folgenden, vom Staate subventionierten Anstalten:
Die Bergschule und die polytechnische Fakultät in Mons,
die Brauerei- und Destillierfachschulen und
die Textilhochschule in Verviers.
Die belgischen Handelshochschulen haben sich seit der Vorkriegszeit auch zahlenmäßig weiter entwickelt.
Darüber unterrichtet folgende Übersicht?): 1918/14 1921/22
Zahl der Handelshochschulen ..............- 12 18
Studierende, männliche ..............0.0.+0++ 1578 3 351
» weibliche... 7. aa 469 73
3. Sonstiger Fachunterricht. 1925
1913 Original- Vorkriegs-Staatsausgaben
 für sonstigen Fachunterricht ziffern kaufkraft
in 1000 fr.
Frauenschulen: ru Eee EEE REKEN ea 1 400 264
Seminar für Lehrkräfte der Frauenschulen ............00000 7 464 88
Kommunaler Kunstunterricht .......,......0000000 000er 2 —
Lauftfahrtschulen rer re ee rn nenne en 300 57
Fachschulen für Fischerei und Seeschiflahrt ..........+++ - 1597 301
Fachschulen für die Ausbildung von Krankenpflegepersonal.. — 60 11
Fachschulen zur Ausbildung von Sozialbeamten ............ 280 53
Insgesamt .... 2 4 103 774
Die belgischen Frauenschulen gelten als vorbildlich. Ihr Bestand geht aus der folgenden Übersicht
hervor®):
Hauswirtschaftsunterricht (Schulen und Klassen)
Zahl der Zahl der
Unterrichtsstätten Schülerinnen
1913/14 1922/23 1913/14 1922/23
Gemeindeschulen bzw. -klassen ............. 69 45 1.926 1028
ÜÜbernommenen Schulen angegliederte Klassen®) 2 5 54 166
Private Haushaltungsschulen ............004: 155 131 5479 4 482
1) Die Ausgaben hierfür sind unter Hochschulen (vgl. S. 287 f.) geführt.
?) Quelle: Annuaire Statistique de la Belgique et du Conao Belge, Brüssel 1924, 8. XLVIL.
3) Vgl. dazu oben 8. 266 f.
        <pb n="276" />
        282

Der Fachunterricht für Seefahrer wird in den drei staatlichen Navigationsschulen von Ostende,
Antwerpen und Nieuport erteilt. Die Schülerzahl betrug 1913/14: 239, 1921/22: 219.
In Belgien gibt es ferner nach dem Kriege besondere Schulen für die Ausbildung von Sozialbeamten.
Im Etat für 1925 sind für die Zcoles Centrales de Service Social Zuschüsse und Stipendien in Höhe von
80 000 fr., sowie für sonstige Schulen dieser Art, die von Provinzen, Gemeinden oder privaten Organisationen
 ins Leben gerufen worden sind, 200 000 fr. vorgesehen. Außerdem erhält der Conseil des Beoles
de Service Social 1925: 20 000 fr.
e. Italien.
1. Landwirtschaftlicher Unterricht.
Die landwirtschaftlichen Fachschulen Italiens sind überwiegend staatlich. Nach den beiden bearbeiteten
Etats betragen die Ausgaben für diesen Unterrichtszweig (in 1.000 Tire): 1913/14: 3 659, 1925/26 (Originalziffer):
 18 782, in Vorkriegskaufkraft 3 757.
In diesen Ziffern sind auch die Ausgaben für die tierärztliche Fachausbildung enthalten. Auch die landwirtschaftlichen
 Hochschulen konnten bei der Eigenart des italienischen Etats von den übrigen landwirtschaftlichen
 Fachschulen nicht getrennt werden. Infolgedessen leidet für Italien die internationale Vergleichbarkeit
 sowohl der Ausgaben für landwirtschaftliche Fachschulen als derjenigen für Hochschulen.
Die Zahlen der Aufarbeitungstabelle (vgl. Fünften Teil, S. 468) geben ferner insofern kein genaues
Bild, als die Trennung der Ausgaben für landwirtschaftliche Fachschulen und für landwirtschaftliche
Laboratorien und Versuchsanstalten (in der Aufarbeitung sonst unter Wirtschaft ausgewiesen) nicht streng
durchzuführen war. Eine Mittelstellung nehmen die Cattedre Ambulanti di Agricoltura ein, für die der
wesentliche Teil der Ausgaben sich bei den Laboratorien und Versuchsanstalten findet. Durch die Cattedre
Ambulanti di Agricoltura sollen die Ergebnisse der landwirtschaftlichen Versuchsanstalten den interessierten
 Kreisen bekanntgegeben und so der landwirtschaftlichen Produktion direkt nutzbar gemacht werden.
Der Staat leistet hierzu nur einen verhältnismäßig geringen Zuschuß; der größere Teil der Aufwendungen
wird von den Provinzen und privaten Interessenten getragen.
Der niedere landwirtschaftliche Unterricht wird in Ackerbauschulen erteilt, die meist einen dreijährigen
Lehrgang haben. In diesen Schulen steht die praktische Ausbildung der Landwirte im Vordergrund. Der
höhere landwirtschaftliche Unterricht wird durch besondere Sektionen an den technischen Instituten
(s. auch 5. 283) erteilt. Es gibt in Italien ferner fünf landwirtschaftliche Hochschulen, Zwei davon sind selbständige
 Institute, zwei sind den Universitäten angegliedert, und die Hochschule in Mailand steht mit dem
dortigen Polytechnikum in enger Verbindung, Der Lehrgang an den Hochschulen ist normalerweise vierjährig;
das vierte Jahr wird vorwiegend mit praktischer Tätigkeit ausgefüllt. An Prüfungen kann außer der Abgangsprüfung,
 dem Laureat (etwa entsprechend der Doktor-Promotion), die Prüfung für das landwirtschaftliche
 Lehramt abgelegt werden.
Außerdem gibt es noch eine größere Anzahl von Spezialschulen für Obst-, Wein- und Gartenbau,
Molkerei, Tierzucht, Ölbereitung usw. In vielen Elementarschulen wird ferner landwirtschaftlicher Fachunterricht,
 wenn auch nur in bescheidenem Umfange, erteilt.
Nach dem statistischen Jahrbuch (Annuario Statistico) für 1913/14 stellt sich die Zahl der Schulen
bzw. der Schüler wie folet:
Schulen Schüler
1. Praktische Ackerbauschulen............. DR 1.148
2. Spezialschulen:
Weinbau, Oberkurse / 369
U Pi
Gh 31
Viehzucht und Molkerei Kan he Rare ann 4°
Für 1925/26 liegen amtliche statistische Angaben über Zahl und Aufbau der Schulen nicht vor.
„a N NEE Jandwirtschaftlichen Unterrichtswesens besondere Beachtung
Ausbau angeregt. Neben de eM lichen Schul, BR ee ven a RE ra hadten Ton)
Bere . en sind so in größerem Umfange private Anstalten entstanden,
 die einer staatlichen Kontrolle unterstehen. Ähnlich wie den Universitäten ist auch den
Fachschulen weitgehende Autonomie eingeräumt worden, was die Gründung neuer Schulen begünstigt.
Die Hauptlast der Finanzierung wird neben den Provinzen von den privaten Interessenten getragen.
Die staatlichen Subventionen spielen demgegenüber eine verhältnismäßig geringe Rolle.
        <pb n="277" />
        283
26

9, Handels- und Gewerbeschulen.
1925/26
vr ala
Staatsausgaben für Handels- und Gewerbeschulen ES En EST
in 1000 Lire
Fachschulen für Industrie und Handwerk.......... 2176 24 776 4.955
Handelsschulen ............0.00 47 ehe ker ner 447 9 537 1.907
Bergschulen ,.;..........241e04000+ 01 nh tn nanre 37 385 77
Kunstgewerbeschulen ...............0.0000000 40010 13 3.953 791
Insgesamt .... 2673 38 651 7 730
Anzahl der
Im Jahre 1913/14 gab es*): Schulen Schüler
1. Seuole Industriali .,, 1.01.0044 075 ee ar As era 107 21 375
9. Seuole Artistico-Industriali ............000001000 HH 286 27 991
3. Frauenberufsschulen (Scuole Professionali Femminili) .....-- 44 9 023
4. Staatliche Handelsschulen:
a A 6 550
höhere er Her zer Rn Beer a reelle ken mn Mein 945
51. Bergschulen -.. 00.044. .eheh essen teren tan Wan eM Are 2 67
Die Fachschulen für Industrie und Handwerk (Inseqnamento Industriale) haben durch die
Reformen des Jahres 1923 wesentliche Änderungen erfahren. Die unterste Stufe bilden die Vorbereitungsschulen
 (Sewole d’ Avviamento) ; der Unterricht dauert hier drei Jahre und schließt sich
an die ersten drei Volksschulklassen an. Er bildet eine Vervollständigung des in der Elementarschule
gegebenen Unterrichts und dient speziell der Einführung in das von den Schülern gewählte Handwerk.
Eine weitergehende Ausbildung ist nach Besuch der Vorbereitungsschulen in den Lehrlingsschulen ( Seuole
di Tirocinio) möglich. Es gibt solche Schulen für Mechaniker, Elektrotechniker, Textilarbeiter, Holzund
 Steinarbeiter und Bauarbeiter. Der Unterricht dauert drei bis vier Jahre. An diese Schulen schließen
sich wiederum die Zstituti Industriali an, die als höhere Gewerbeschulen der Vorbereitung zu leitenden Stellen
in den verschiedenen Berufen dienen. Die ersten drei Jahre des Unterrichts tragen einen allgemeinwissenschaftlichen
 Charakter, während die letzten zwei Jahre der speziellen beruflichen Ausbildung dienen.
Daneben bestehen noch die Laboratori-Scuole, die vor allem der praktischen Ausbildung für Berufe
dienen sollen, die keine besondere theoretische Vorbildung verlangen. Schließlich sind hier noch die
Handwerkskurse (Corsi per Maestranze) zu erwähnen, die für alle Arbeiter unter 18 Jahren, die keine
Fachschule besucht haben, obligatorisch sind,
Besondere Vorbereitungs- und Lehrlingsschulen für Mädchen dienen der Ausbildung für weibliche
Berufe (Näherin, Stickerin, Schneiderin). Diese Frauenberufsschulen (vgl. obige Übersicht) werden vom
Staate subventioniert, und zwar entweder durch feste jährliche Zuschüsse oder Eventualsubventionen.
Zum teclinischen Unterricht gehören ferner die höheren Schulen, die im Gegensatz zu den Gymnasien
unter der Bezeichnung Istruzione Tecnica auf verschiedene wirtschaftliche Berufe vorbereiten. Der
Unterricht ist hier in zwei Stufen geteilt; er besteht aus der Seuola Teecnica mit drei (bzw. nach der
Unterrichtsreform vier) und dem Istituto Tecnico mit vier Jahresklassen. Das Abgangsexamen, das etwa
dem deutschen Abiturientenexamen entspricht, heißt in diesem technischen Zweige des höheren Unterrichts
 Licenza dell’ Istituto Teenico. Die Ausgaben für diesen Zweig des höheren Unterrichts konnten
aus bearbeitungstechnischen Gründen nicht unter der Rubrik »Fachschulen« behandelt werden, sondern
sind zusammen mit den allgemeinbildenden höheren Unterrichtsausgaben aufgeführt (s. oben S. 269f.).
Handelsfachunterricht wurde vor dem Kriege an den bereits erwähnten Istituti Tecnmici, an
staatlichen und privaten Handelsschulen sowie an einigen Fortbildungsschulen erteilt. Nach der
faseistischen Unterrichtsreform gliedert sich der Handelsunterricht in zwei Stufen, die Seuola Commeretale
und das Istituto Commerciale. In der unteren Stufe dauert der Unterricht, der sich auf italienische
Geschichte, Erdkunde, Mathematik, Buchführung und Technologie erstreckt, zwei Jahre. Nach Bestehen
der dann folgenden Prüfung wird der Titel eines Compulista Commerciale verliehen. Voraussetzung für
den Besuch einer derartigen Handelsschule ist die Absolvierung der an die Elementarschule angegliederten
drei Fortbildungsklassen?). An dis Seuola Commereiale kann sich der Besuch des Istituto Commereiale
anschließen. Die nach vierjährigem erfolgreichem Studium abgelegte Prüfung berechtigt zur Führung des
Titels eines Ragiomiere oder Perito Commerciale, Diese Prüfung berechtigt ebenso wie die Abschlußprüfung
des höheren technischen Unterrichts zum Besuch der Handelshochschule. Der Lehrgang der Handels-1)
 Quelle: Annuario Statistico Italiano 1915 8. 85,
2) Vgl. 8. 268.
        <pb n="278" />
        hochschulen in Venedig, Genua und Bari erstreckt sich auf drei bis fünf Jahre, das Mindesteintrittsalter
der Schüler beträgt 16 Jahre. Ferner ist die Seuola Superiore in Rom mit einem ebenfalls drei- bis fünfjährigen
 Lehrgang und die als Stiftung im Jahre 1902 begründete Handelsuniversität in Mailand
(Universita Commereiale Lwigi Bocconi) zu erwähnen.
3. Sonstiger Fachunterricht.
Die Staatsausgaben für die übrigen Fachschulen betrugen nach den bearbeiteten Etats:
1925/26
1913/14 Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1.000 Lire
Frauenschulen!)... 1... 2 EEE 34 — —
Musik- und Kunstunterricht rn 114 52 10
Schauspielschulen rn — 100 20
A ————————{——— ———&amp;gt;—
Insgesamt.... 148 152 30
An Frauenschulen gab es außer den unter »Gewerbe- und Handelsschulen« auf S. 283ff. erwähnten
gewerblichen Frauenberufsschulen 1913/14: 24, die vorwiegend Hauswirtschaftsunterricht erteilen.
An Navigationsschulen (Zstituti Nautici) bestanden im Jahre 1912/13 im ganzen 20 Lehranstalten.
Die Zahl der Studierenden 0
die Zahl der Hörer nee er 15
» » » Teimehmer an dem Vorbereitungskursus 399
Insgesamt .... 1919
Von den Zöglingen wurden ausgebildet:
als A ET RT 596
» Schiffskonstrukteure KERN DER Or een 80
&amp;gt;? Schifsmaschinisten 0 613
» Schiffstechniker KA EEREKEEA 216
Insgesamt .... 1505?)
IV. Lehrerausbildung und Hochschulunterricht.
a. Allgemeines.
Staatsausgaben für Lehrerausbildung und Hochs chulunterricht.
Lehrer- Hochschul- Spezielle Kosten der .
ausbildung unterricht Zentralverwaltung Insgesamt
rn im 1.000 Mark Vorkriegskaufkraft NEN
Vor- | Nach- Vor- | Nach- Vor- E Nach- * Mi ll Na ach: Nor- 1 Nach:
/ | Na ] | Na ror- a /or- | Nacı Vor | Nach
Kkriegs- | Kriegs- | kriegs- | Kkriegs- | kriegs- | kriegs- - - | kriegs- | kriegselat
 | tat | etat | otat | ia | olatotat | oO | krlegs- | kriege
Großbritannien ....... | 16119 | 9868 | 11441 | 19980 | 143 | 102. ı 27703. | 29950
Frankreich ‚.......... 513 | 6539 | 15% | 14183 342 342 25.103 | 21.064 |
Belgien... 220 | 376 | 320! 2613 106 | 130 5572 1” 6.529
Hallen ser (2) 19 202 | 14 591 294 ; 26.208 | (14593) ı 21,2 (zZ,
; Die Staatsausgaben für Lehrerausbildung und Hochschulunterricht sind im Gegensatz zu den Ausgaben
für allgemeinbildenden Schulunterricht, die fast überall eine beträchtliche Steigerung aufweisen, ihrem
absoluten Betrage nach wenig verändert. In Frankreich haben die Staatsausgaben nicht ganz mit der
Geldentwertung Schritt gehalten. Für Italien gibt die Übersicht kein ganz zutreffendes Bild, da die
Ausgaben für Lehrerausbildung im Nachkriegsetat sich nicht mehr aus den Ausgaben für höheren Unterricht
ausgliedern ließen. Es ist aber anzunehmen, daß infolge der Unterrichtsreform auf diesem Gebiet eher
eine Steigerung als ein Rückgang eingetreten ist. Ähnliches gilt für Großbritannien, bei dem im Nach-Kriegsetat
 die Ausgaben für Lehrerausbildung vielfach in denjenigen für Hochschulunterricht enthalten
sind. Die Aufwendungen für Lehrerausbildung sind hier in Wirklichkeit wohl weniger oder überhaupt nicht
SE 3} Das Fehlen von Ausgaben für Frauenschulen im Jahre 1925/26 ist auf eine Änderung im Aufbau des Etats zurückzuführen, durch
lie diese Aufwendungen nicht mehr gesondert ersichtlich werden.
*) Annuario Statistico Italiano 1915,

284
        <pb n="279" />
        CE
zurückgegangen, während diejenigen für Hochschulwesen nicht in dem Maße gestiegen sind, wie es nach
der Übersicht erscheint. In Belgien wirkt sich die Unterrichtsreform von 1914 in einer beträchtlichen
Steigerung der Ausgaben für Lehrerausbildung aus. Der Rückgang des prozentualen Anteils an den
gesamten Bildungsausgaben, der in allen Ländern zu beobachten ist, erklärt sich aus der prozentualen
Steigerung der Ausgaben für den allgemeinbildenden Schulunterricht.
An Zentralverwaltungskosten werden hier nur die im Etat besonders aufgeführten Beträge genannt.
Der überwiegende Teil der Verwaltungskosten ist in den Ausgaben für die allgemeine Unterrichtsverwaltung
 enthalten.
Die Abgrenzung gegenüber dem Fachunterricht einerseits und Kunst und Wissenschaft anderseits
war nicht immer eindeutig möglich. Soweit bei den Fachschulen der Hochschulcharakter deutlich
erkennbar war, sind sie in der Etatbearbeitung zu den Hochschulen gezählt worden. Sachlich wurden
sie im Zusammenhang mit dem übrigen Fachunterricht behandelt. Besonders schwierig war die Abgrenzung
 zwischen Hochschulen und sonstigen künstlerischen und wissenschaftlichen Anstalten. Eine
reinliche Scheidung ist bei der Uneinheitlichkeit der Bezeichnungen (College, Academy sowohl für
Hochschulen als für Forschungsstätten usw.) nicht möglich und in vielen Fällen materiell gar nicht vorhanden.
 Die verschiedenen Forschungsinstitute sind häufig mit fachlichen Bildungsmöglichkeiten verknüpft,
 und in noch viel höherem Maße dienen umgekehrt die Hochschulen und Universitäten mit ihren
Laboratorien, Observatorien, Bibliotheken usw. neben der beruflichen Ausbildung der reinen Forschung.
b. Großbritannien.
Die Lehrerausbildung hat in Großbritannien bisher eine staatliche Regelung nicht erfahren. Die
übliche Ausbildung der Elementarlehrer erfolgt in den Training Colleges, die als Gemeinde-, Kirchenoder
 Universitätsseminare vom Staate mit drei Vierteln der Kosten subventioniert werden. Die zweijährigen
 Kurse dieser Seminare sind nicht obligatorisch; ein großer Teil der britischen Volksschullehrer
bereitet sich lediglich in privaten brieflichen Kursen (Correspondence Classes) auf das Staatsexamen des
Unterrichtsministeriums vor. An den höheren Schulen unterrichten neben graduierten Akademikern
ohne besondere pädagogische Vorbildung viele reine Volksschullehrer. Besondere Ausbildungsmöglichreiten
 für die Lehrer der höheren Schulen entwickeln sich erst langsam, doch sind in den letzten Jahrzehnten
 starke Bestrebungen zur besseren Ausbildung der Lehrkräfte im Gang. Der Staat verteilt zu
diesem Zweck Stipendien, die sich jedoch nur im Nachkriegsetat aussondern ließen. In Schottland
sind die Seminare sämtlich den Universitäten angegliedert.
Anzahl Anzahl
England und Wales. der Seminare!) der Seminaristen
Seminare für Elementarlehrer: 1911/12 1924/25 1911/12 1924/25
Universitätsseminare „................-+++++-- 20 16 3500 }
(Gemeindeseminare ..............00.0000.00004 0 ‘9 32 3 500 | 16 900
Kirchenseminare 2.04 a iB 63 50}
Höhere Seminare ee een Haan 4 25 - 650
Schottland vu... er rennen rennen ee nn en anne ; 2 500 2 500
Ve STUFE 1.200 300
Staatsausgaben Großbritanniens für Lehrerausbildung und Hochschulunterricht.
Vorkriegs- Nachkriegsetat
etat Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 £
Lehrerseminare ..;......0..040000000 00h HAEr 789 701 413
Seminarstipendien ............020+0101000001EE EEE . 119 70
Universitäten 2.40.4000. 4 nr rer ENA an En ee 517 1 555 915
Royal College 0f Arts ine re rer ern nern ; 13 8
Colleges und Academies für Musik und Kunst. ;........;.. ? 15 0,9
Britische Hochschulen für antike Kultur in Rom und Athen l 0,6
Archäologische Schule in Jerusalem er er e KrR 0,5 0,3
Volkshochschulkurse ........040400000000 HEHE 36 21
Hochschulstipendien &amp;gt;....++-+++++*++ 4064 nrEr 56 32
Spezielle Zentralverwaltungskosten ............00.0040007 * = _ 2 5
Insgesamt.... 1.356 2491 1466
1) Nach Statistical Abstract und Municipal Year-Book,

28R
        <pb n="280" />
        =
Eine Aufgliederung der Staatsausgaben nach Kommunal- und Privatseminaren war (abgesehen von
Irland, das im Vorkriegsetat einen Posten von 14 000 £ für Gemeindeseminare gesondert aufweist) nicht
möglich; in der Übersicht auf S. 256f. sind daher die Ausgaben für Gemeindeseminare in den Subventionen
für Universitäts- und Kirchenseminare mitenthalten. Der in der Übersicht erscheinende Rückgang der
Staatsausgaben entspricht nicht ganz den Tatsachen, da im Nachkriegsetat Südirland ganz fehlt, und
für Nordirland die Ausgaben nur teilweise, für Schottland überhaupt nicht aus den Ausgaben für Hochschulwesen
 ausgesondert werden konnten,
Der Hochschulunterricht liegt in Großbritannien bei den Universities, Academies und Colleges,
Häufig werden mehrere Colleges (Internate), wie z.B. in Oxford und Cambridge, zu einer University
zusammengefaßt. Während die älteren Universitäten (Oxford-Cambridge) neben eigentlicher akademischer
 Fachbildung eine humanistisch gefärbte Allgemeinbildung vermitteln, werden an den moderneren
 Hochschulen (in London und im schottischen und nordenglischen Industriegebiet) namentlich
Naturwissenschaften, Technik und Wirtschaftswissenschaften gepflegt.
Die finanziellen Träger der Universitäten sind in der Hauptsache private und kirchliche Stiftungen,
Staat und Lokalbehörden geben Zuschüsse, der Staat auf dem Wege über das University Grants Committee,
Staatszuschüsse und staatliche Hochschulstipendien sind beträchtlich gestiegen. Daneben wird von
privater Seite, insbesondere von der Carnegie-Stiftung, viel für Stipendien getan.
Von Cambridge ist die von zahlreichen Privatunternehmungen getragene Volkshochschulbewegung
(University Extension) ausgegangen, die mit dem 1903 gegründeten Arbeiterbildungsverein (Workers’
Educational Association) Hand in Hand arbeitet. Der Staat hat zur Pflege des Volkshochschulunterrichts
1921 ein Adult Education Committee beim Board of Education gebildet und im Nachkriegsetat einen Posten
von 36.000 £ für diese Adult Education ausgeworfen. Die Hauptveranstaltungen auf diesem Gebiete
sind das Londoner Working Men’s College, das Central Labour College in London und das Ruskin College
in Oxford.
ce. Frankreich,
Die Ausbildung der Volksschullehrer erfolgt in den Kcoles Normales Primaires, die auf den mittleren
und höheren Schulen aufbauen. Je ein derartiges Lehrer- und Lehrerinnenseminar ist für jedes Departement
 obligatorisch.
Anzahl ‘ Anzahl
Elementarlehrer-Seminare*) * der Seminare der Seminaristen
1913/14 1922/23®) 1913/14 1922/23°)
Tehrerseminare .e.. rar AA ar 0 83 86 4 700 4 500
Lehrerinnenseminare .............,,.00+0000000 Ken 83 84 4 900 5 100
Insgesamt .... 166 170 9 600 9 600
Zur Ausbildung der Seminarlehrer und -lehrerinnen dienen die beiden Ecoles Normales Superiewres
d’Enseignement Primaire in Fontenay und Saint-Cloud, beide öffentliche nationale Anstalten. Die Vorbereitung
 der Oberlehrer für die höheren Schulen ist nicht einheitlich geregelt. Eine besondere Rolle
spielt hier. die der Universität Paris angegliederte Ecole Normale Superiewre. In sämtlichen Seminaren
ist das Internat und das Externat unentgeltlich; externe Schüler erhalten überdies Unterhaltsstipendien,
 die im Etat unter den Gesamtausgaben für die betreffenden Seminare erscheinen. Die
Seminaristen müssen sich verpflichten, nach Vollendung ihrer Ausbildung zehn Jahre lang im öffentlichen
Dienst zu unterrichten.
Bei den Elementarlehrerseminaren bestreitet der Staat die Lehrergehälter und den Unterhalt der
Schüler; Gebäude- und Mobiliarkosten gehen zu Lasten der Departements, die unter Umständen staatliche
 Bauzuschüsse (in der Etataufarbeitung als Sachkosten, nicht als Überweisungen behandelt) erhalten.
Die höheren Seminare werden vollständig vom Staate unterhalten. Die Gesamtaufwendungen für
Lehrerausbildung sind von 11,3 auf 8,1 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft zurückgegangen.
Der Hochschulunterricht liegt in der Hauptsache bei den staatlichen Universitäten (Universites,
Faculi&amp;amp;s) und Fachhochschulen. Private Fakultäten und Hochschulen erhalten nur in Einzelfällen
Subventionen. Dagegen werden Stipendien ebenso für private wie für staatliche Hochschulen gewährt.
Die seit 1875 bestehende Freiheit des Hochschulunterrichts ist seit 1880 dahin modifiziert, daß lediglich
die Staatsfakultäten das Recht zur Erteilung akademischer Grade besitzen.
Die Zentralverwaltung ist im französischen Etat im Gegensatz zu Großbritannien weitgehend spezialisiert,
so daß sich an besonderen Verwaltungskosten für Lehrer- und Hochschulbildung erhebliche Beträge aussondern
 ließen (vgl. Übersicht auf S. 284)
*) Nach Annuaire Statistique; ausschließlich Algier
?) Einschließlich der neuerworbenen Gebiete,
3) Aussehließlich der neuerworbenen Gebiete.

8ER
        <pb n="281" />
        Staatsausgaben für Lehrerausbildung und Hochschulunterricht.
Vorkriegs- Nachkriegsetat
etat Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
Elementarlehrerseminare. ...........0...0..100000010 04 10.587 33 992 7 554
1 642 2 081 463
Mus6e Pedagogique .......00000000000 EEE HEHE 53 255 57
Staatliche Universitäten‘ .........0.00.00000u0 ern 15 822 54 248 12 055
Staatliche Hochschulen in Elsaß-Lothringen.............) . 10 486 2330
Ecole det: Hautes BiMdes ner rrrate tr herr ana r ar a 376 1.405 312
Collöge de France ........0....00011000 nn ann Hana GEH 645 1.907 424
 Keole des Chess er rn RD KT REN 88 249 55
Seminar für Orientalische Sprachen ..........0.00000000r 00 196 700 156
Französische Hochschulen für antike Kultur in Rom u. Athen 358 1 282 285
Becole Nationale Superieure des Beaux Arts .......0.0040404) 488 1089 242
Conservatoire National de Musique ........000000000 HH 437 1144 254
Ecole Nationale Superieure des Mines ......0..0..04000044 4 300 680 151
Subventionen an private Hochschulen ...........0.0444 70 58 12
Hochschulstipendien .......6....0000000004 Hrn n rn HEEn 507 5 546 1 232
Spezielle Zentralverwaltungskosten ..............0000000r 422 1.901 422
Insgesamt.... 30 991 117 023 26 005
d. Belgien.
Die öffentlichen Lehrerseminare (Ecoles Normales) werden als staatliche Anstalten hauptsächlich
vom Staat und nur zum kleinen Teil von Provinzen und Gemeinden finanziert. Bis zu der Reform von
1914 bestanden vereinzelte Provinzial- und Gemeindeseminare. Daneben gibt es private Lehrerbildungsanstalten,
 die, wenn sie sich der Staatsaufsicht unterstellen, vom Staat bestätigt und subventioniert
werden. Im Zusammenhang mit der Unterrichtsreform ist Zahl und Umfang besonders der Elementarlehrerseminare
 erheblich gestiegen.
Anzahl Anzahl
der Seminare!) der Seminaristen”
Elementarlehrerseminare: 1913 1922 1913 1922
ET 8 16 1255 2113
anerkannte private .............000.0000+4 40 3 A 4 884 8 465
Höhere Seminare 1... Herrn RAR AT A un an
Insgesamt.... 70 6 334 10 962
An Stipendien für Privatseminare nennt der Nachkriegsetat 2 Millionen fr. In der Übersicht auf
S. 258 f. sind die gesamten Vorkriegsausgaben für Privatseminare im gleichen Verhältnis wie die Nachkriegsausgaben
 auf Stipendien und Subventionen aufgeteilt.
Die Steigerung der staatlichen Seminarausgaben von 2,8 auf 4,7 Millionen {fr. Vorkriegskaufkraft
erscheint etwas größer, als es den Tatsachen entspricht, da im Vorkriegsetat die Ausgliederung der
Seminarausgaben aus den allgemeinen Unterrichtsausgaben sich nicht vollständig durchführen ließ,
Aber auch nach Ausschaltung dieser Fehlerquelle bleibt ein beträchtlicher Zuwachs. der in den gestiegenen
Unterrichtsanforderungen nach der Reform seine Ursache hat.
Von den vier belgischen Universitäten sind Gent und Lüttich staatlich, Loewen und Brüssel frei.
Zwischen staatlichen und freien Universitäten herrscht volle Gleichstellung. Gent und Lüttich werden
vom Staate unterhalten, doch geben die beiden Städte gewisse Zuschüsse. Brüssel und Loewen werden
hauptsächlich vom Klerus finanziert, doch stellen die Städte Räume und Mobiliar zur Verfügung. Im
Nachkriegsetat erscheint für sie eine staatliche Subvention von je einer Million fr. Der Staat unterhält
ferner verschiedene Musik- und Kunsthochschulen und die Handelshochschule in Antwerpen.
1) Nach Annuaire Statistique.

87
        <pb n="282" />
        )y —
Staatsausgaben für Lehrerausbildung und Hochschulunterricht.
Vorkriegs- Nachkriegsetat
etat Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
Staatliche Seminare ......... EEE 2.239 18 852 3557
Private Seminare (einschl. Stipendien) ................. 500 5 870 1 109
Schulmusteh re TREND 18 43 8
Staatliche Universitäten + ....00000440 HERE HEn 2 768 11 793 2225
N — 1.000 189
Universität Bräter A HE KH — 1.000 189
Handelshochschule Antwerpen ...............000000004 44 85 250 47
Acade&amp;amp;mie Royale des Beaux Arts, Antwerpen ............ 153 425 80
Zeichenakademien und -schulen ...........0..00.0000 040000 255 450 85
Kgl. Konservatorium für Musik und sonstige Musikhochschulen 527 1 692 319
Hochschulstipendien “.......0.00.07n 01 nA E en nr 208 489 92
Spezielle Zentralverwaltungskosten ....................04 131 846 160
Insgesamt.... 6879 42 710 8 060
e. Italien.
Die Ausbildung der italienischen Elementarlehrer erfolgt im Istituto Magistrale (vor der Reform
Seuola. Normale). Die Unterstufe umfaßt vier, die Oberstufe drei Jahre. Nach bestandenem Esame di
Abılitazione wird das Diplom eines Maestro Elementare erteilt. Die Frauen stellen das Hauptkontingent,
Für den höheren Unterricht ist der Doktortitel Voraussetzung, die Besetzung der Stellen findet durch
einen Wettbewerb statt. Der Seminarunterricht zählt in Italien zum höheren Unterricht. Die Ausgaben
lassen sich nur im Vorkriegsetat ausgliedern; im Nachkriegsetat sind sie hauptsächlich in den Ausgaben
für höheren Unterricht, zum Teil in denjenigen für Hochschulunterricht enthalten,
Anzahl der Anzahl der Seminaristen !)
Lehrerseminare Seminare *) männlich weiblich / zusammen
1913/14 | 1920/21 ! 1913/14 | 1920/21 | 1913/14 | 1920/21 | 1913/14 | 1920/21
Staatliche ........... 145 | 170 | 4 244 / 2.024 22 243 | 32 356 26487 | 34380
Private......... ES | 33 115 a a7 | 604 | 9%2 | 638
Insgesamt .. 191 | 2037] 435 | 2088 | 230% [| 32%0' | 27449 | 35018
Staatsausgaben für Lehrerausbildung und Hochschulunterricht.
Vorkriegs- Nachkriegsetat
etat Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1 000 Lire
Lehrer- und Lehrerinnenseminare.................. 7672 (10) (2)
SEmMmWarslipen denn A re 614 . .
Universitäten rer RE ren nn ek 1 417 80 730 16 146
Kgl. Orientalisches Seminar in Neapel........... . 659 132
Kunstakademien und Musikhochschulen ......... 1.899 7 801 1 560
Technische Hochschule in Bologna .............. 10 . .
Ingenieurschule in Padüa u. er 100 ; ;
Archäologische Schule in Athen................. 35 150 30
Hochschulstipendien.............000004 0 Nie 246 730 146
Spezielle Zentralverwaltungskosten ................ 363 . .
Insgesamt .... 32356 90 080 18 016
Für das italienische Universitätswesen ist kennzeichnend, daß eine große Anzahl oft sehr kleiner
Anstalten nebeneinander besteht. In der Vorkriegszeit gab es 21 Universitäten, zu denen noch eine Reihe
von Hochschulen zu zählen ist. Die Reform Gentiles hat diese Zersplitterung nicht beseitigt; die seitdem
eingetretene Stärkung der Selbstverwaltung bedeutet im Gegenteil einen Anreiz zur Neugründung und
erschwert die Auflösung oder Verschmelzung bestehender Institute, Die Zahl der Universitäten ist infolgedessen
 auf 26 gestiegen.
In die Aufbringung der Mittel teilen sich Staat, Gemeinden und Private. Von den zur Zeit bestehenden
26 Universitäten werden 10 allein vom Staate, 11 von Staat, Gemeinden und Privaten zusammen und
1) Nach Annuario Statistico.

ASS
        <pb n="283" />
        289 —
5 als sogenannte Universitä Libere nur von Privaten ohne jede finanzielle Beteiligung des Staates erhalten.
Die Etatbeträge für die 21 staatlichen und halbstaatlichen Universitäten sind in Vorkriegskaufkraft von
21,4 auf 16,1 Millionen Lire zurückgegangen. Nach italienischen Schätzungen!) kommen zu den Etatbeträgen
 1925/26 etwa 36 Millionen Papierlire an Einnahmen der Universitäten aus Kolleggeldern,
Prüfungs- und sonstigen selbständig verwalteten Gebühren, ferner etwa 11 Millionen Papierlire Beiträge
der Gemeinden und etwa 4 Millionen Papierlire Beiträge privater Körperschaften, schließlich noch 3 Millionen
Papierlire Einkünfte aus den Universitätsvermögen. Die Einnahmen der freien Universitäten. werden
auf 6 Millionen Papierlire geschätzt. Insgesamt ergeben sich demnach an Kosten für die italienischen
Universitäten rund 140 Millionen Papierlire, von denen nur rund 80 Millionen im Staatsetat erscheinen.
Bei den Fachhochschulen war die Abgrenzung zwischen Fachschulen und Hochschulen nicht immer
eindeutig möglich. Der Aufbau der Fachhochschulen ist im Zusammenhang mit dem Fachunterricht
behandelt. Zu den Hochschulen werden in der Aufarbeitung gezählt die technische Hochschule in
Bologna, die Ingenieurschule in Padua, das orientalische Seminar in Neapel sowie die archäologische
Schule in Athen und die Kunstakademien und Musikhochschulen. Ob in den allgemeinen Universitätsausgaben
 solche für weitere Fachhochschulen mitenthalten sind, ließ sich nicht feststellen. Spezielle
Zentralverwaltungskosten konnten nur im Vorkriegsetat ausgegliedert werden.
Eine wichtige, wenn auch im Etat nicht in Erscheinung tretende Rolle spielt auf dem Gebiet des
Hochschulwesens die katholische Kirche. Sie besitzt für die Ausbildung ihrer Priester und Ordensmitglieder
eine Reihe von Kollegien und Seminaren mit Hochschulcharakter, wie z. B. die Universitä Gregoriana
(früher Collegio Romano), die Accademia dei Nobili Eeclesiastiei in Rom, das Istituto Biblico und das
Istituto Orientale. An den weltlichen Universitäten fehlt die theologische Fakultät. Der Ausbildung von
Laien dient die neuerdings gegründete Universitd Cattolica del Sacro Cuore in Mailand; sie entspricht
in ihrem Aufbau den staatlichen Universitäten, ist vom Staat anerkannt und verleiht in allen Fakultäten
den Doktortitel.
V. Kunst und Wissenschaft.
a. Allgemeines.
Staatsausgaben für Kunst und Wissenschaft.
Wissenschaftliche nz
Veranstaltungen Kunstpflege a er Insgesamt
und Forschungs- verwaltung
stätten
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft Oben
Vor- | Nach- h Vor- | Nach- | Vor- | Nach- „Vor- | Nach- ‚Vor- | Nachkriegsetat
 | kriegsetat rer | kriegsetat | kriegsetat | u kriegsetat | kriegsetat |kriegsetat | kriegsetat
Großbritannien ....... | 7518 | 20287 | 9643 | 9178 | 123 +49 | 17284 | 29909 42 46
Frankreich +......... / 5411 | 3947 | 8668 | 4677 | 2138 1A 14692 | 8797 44 |. 20
DE A | 2620 | 2654 2099 | -2) 5286 . 4719 | 15 |. 723
Italien... 0... 3566 | 2121] 4512 DL 3046 192 8270 599 6,7 29
Für die Pflege von Kunst und Wissenschaft gilt noch mehr als für das Unterrichtswesen, daß die
Gesamtausgaben eines Landes für diese Zwecke sich in keiner Weise nach den staatlichen Aufwendungen
allein beurteilen lassen; auch hier verläuft die Grenze zwischen öffentlicher und privater Tätigkeit in
den einzelnen Ländern ganz verschieden, und für die Aufwendungen Privater sind die Anhaltspunkte
noch dürftiger als auf dem Gebiete des Schulwesens, Während Aufwendungen für (meist staatliche)
Bibliotheken, Archive, Museen, Denkmäler, Observatorien, Botanische Gärten usw. in fast allen Etats
— wenn auch in verschiedenem Umfang — wiederkehren, ist bei den sonstigen staatlichen, kommunalen
oder privaten Instituten keinerlei Einheitlichkeit festzustellen,
Allgemein Jäßt sich vielleicht sagen, daß in Großbritannien der Hauptanteil auf die Tätigkeit der Privaten
entfällt, während in den romanischen Ländern das Schwergewicht mehr zum Staate hinneigt. In Italien
spielt neben dem Staate die Kirche eine ausschlaggebende Rolle. Der Vergleich der Staatsausgaben der
verschiedenen Länder zeigt einen allgemeinen Rückgang auf diesem Gebiete mit Ausnahme von Großbritannien,
 dessen Ausgaben für wissenschaftliche Forschung eine wesentliche Steigerung erfahren haben.
Spezielle Zentralverwaltungskosten ließen sich nur in Großbritannien, Frankreich und im Vorkriegsetat
Italiens ausgliedern. Der hohe Prozentualanteil an den gesamten Bildungsausgaben in Belgien und im
Vorkriegsetat Italiens ist das Korrelat für die lange zurückgebliebenen allgemeinen Unterrichtsausgaben
dieser Länder. (Über die Schwierigkeiten der Abgrenzung vgl. oben S. 285.)
1) Parlamentspapiere der Kammer Nr. 288A, XXVII. Legislaturperiode 1924/25 8. 4ff.

37
        <pb n="284" />
        b. Großbritannien.
Staatsausgaben für Kunst und Wissenschaft.
Vorkriegs- Nachkriegsetat
etat Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 £
Bibliotheken und Archive ...... DR TER 78 86 51
Reichskriegsmuseum ...........00000000000001 HEHE HEHE EHE 15 9
Observatorien, Meteorologischer Dienst!) ............0.000001 0 20 3 2
Botanische: Gärten +... 4.4044 A 26 50 29
Naturwissenschaftliche Museen .............0.0.000000000 nen 130 177 104
Medical Research Council: ....,..0...00000 000 nn Een nn 135 79
Department of Scientific and Industrial Research .........0.0+1++« 411 242
Land- und forstwirtschaftliche Forschung ............000000 000 10 591 347
Verschiedene wissenschaftliche Subventionen .............00000 49 58 34
Sachkosten für verschiedene wissenschaftliche Gebäude.......... 90 53
Britisches Museum... .- 4.40.0000 r ge Here EA KK 182 242 143
ietoria Albert: Museum, : +. 0.0.0004 en r nn Heel 76 138 81
Sonstige Kunstmuseen .......+..4....+0.01 00H nEE 175 291 171
Pflege von Denkmälern ..........4.+.4+400u40n nn Ent 39 94 55
Verschiedene Ausgaben.............0.0..00000100 HEHE 25 72 4
Spezielle Zentralverwaltungskosten ...........000000100 tt 6 37 22
Insgesamt.... 846 2.490 1 464
Die Hauptsteigerung der britischen Ausgaben entfällt auf das im’ Nachkriegsetat neu erscheinende
Department of Scientific and Industrial Research. Das Anwachsen der Aufwendungen für agronomische
ınd forstwissenschaftliche Forschung dürfte mit den Bestrebungen nach Intensivierung der Landwirtschaft
in Zusammenhang stehen.
ec. Frankreich.
Staatsausgaben für Kunst und Wissenschaft.
Vorkriegs- DNachkriegsetat
etat Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1.000 fr.
Bibliotheken und Archive. ue A KK He een ZOOM 5236 1164
Kriegsmuseum „1.0.1.0 0ER Kae . 751 167
Office National de Recherche Seientifique et Industrielle et desInventions ; 1416 315
nn A A 448 1 028 228
Meteorologischer Dienst?)................00000111 HH 221 . -
Naturwissenschaftliche Museen ................00..00000+4000000 1656 3 840 853
Ethnographisches Museum ..........+0000004041 0 HEHE EEE EEE 82 62 14
Geographische Expeditionen ...............00000000r 10H EEE 198 363 81
Institut de Recherche AgronomiqUe ....00.000000000000 EEE EEE 5 000 1111
Institut National de France»... 00.40.00 r ernennen a 700 1110 247
Academie de Medecine ..00...04000000 4 rer nne an eat eKe nal 85 179 40
Orientalisches Institut in Cairo... 0.4400 r ern nn 108 236 53
Ausgrabungen in Persien „174. HEHE nm nn 201 285 63
Verschiedene Subventionen an Forscher und wissenschaftliche Ge-_sellschaften.
 ..........0.0....00000t.t+a%rr2rnnenELEE EEE EEG 540 595 132
Kunstmusee rer ne Kr a er ara mte en welsinhen 1800 4 676 1,039
Denkmäler und Kunstbauten .................00000000000404 4 5 879 14 247 3.166
Internationale Kunstaustellung.................070.00...++++=:- — 1.350 300
Staatsthenten ... 04er. ern e har er rennt e FE na TO HKE RR EEE AA GEN 1577 2157 479
Förderung lebender Künstler (Ankauf von Werken usw.) ....... 254 260 58
Förderung der privaten Musikpflege (populäre Konzerte und ähnl.) 161 131 29
EN EEE FE SE re 1.370 4.988 1108
Spezielle Zentralverwaltungskosten .........................+.+ 757 957 213
nn Insgesamt .... 18138 48 867 10 860
1) Im Nachkriegsetat von den Ausgaben für die private Luftfahrt (vgl. S. 381) nicht vollständig zu trennen,
2) Im Naechkriegsetat unter den Ausgaben für. private Luftfahrt enthalten (s. unten 8. 383 ff.).

290
        <pb n="285" />
        dis
Der Rückgang der französischen Ausgaben für Kunst und Wissenschaft liegt weniger an dem Wegfalle
sinzelner Posten, als vielmehr daran, daß die meisten Positionen nicht der Geldentwertung entsprechend
gestiegen sind. Im allgemeinen ist die Staatstätigkeit Frankreichs auf diesem Gebiete im Vergleich z. B.
mit Großbritannien sehr vielfältig, wie dies die Ausgaben für die Staatstheater, für die verschiedensten
wissenschaftlichen Institute und Veranstaltungen, die Förderung von Kunstpflege und Künstlern beweisen.
 Das neu erscheinende Office National de Recherche Scientifique et Industrielle et des Inventions
entspricht offenbar dem britischen Department of Scientific and Industrial Research.
d. Belgien.
Staatsausgaben für Kunst und Wissenschaft.
Vorkriegs- MNachkriegsetat
etat Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
Bibliotheken und Archive „.............002101000r 000 nar An neen 827 5 756 1.086
Kriegsdokumente ‚1.1.0.0. 00.01 rrer ner TREE ER NER HE ; 66 12
Observatorien reiner ren anna 257 722 136
Meteorologischer Dienst!) ..............001000t00000 nennen ; 296 56
Naturwissenschaftliche Museen ..........0.0.0.0000000 00H 204 774 146
Botanische Gärten .......:..00. 000er nennen e Henna nn 464 1.068 202
a ; 786 148
ArTmMeemuseumM. vr er Rt er WR | 243 46
Agronomische Stationen ..............+402100000010n nern ; 1.097 207
Academie Royale des Sciences, des Leitres et des Beaux Arts de Belgique 123 428 en
Academie Royale de Medecine ........000000000 HEHE 38 120
[nstitut Historique Belge de Rome ..........00000000 HH 28 55 1
Kgl. flämische Akademie für Sprachen und Literatur........... 39 130 £
Kgl. französische Akademie für Sprachen und Literatur!) ++... ; 74 1
[Internationaler literarischer Austausch.............0.000000000 00 30 233 4:
Subventionen an Forscher und Forschungsanstalten ......... 215 374 71
Kgl. Kunstmuseen .........+..2.....0001010000hnnker er ne nenes | 268 6 530 1 232
Denkmäler und Kunstbaulen 0. Herten EHER Carr 398 924 174
Ausstellungen ;......,010.00n. na ur ne ree ner Kae HeE kenn Henn 100 150 28
Kel. Theater in Brüssel‘). :..............0.00000000 0 tn En ; 158 30
Förderung von Künstlern (Subventionen, Preisausschreiben usw.) 415 596 112
N 9 326 1760
Verschiedene Ausgaben.............1.0.0000000001 HEHE HHE 52 972 183
Spezielle Zentralverwaltungskosten ..............00000000 000 2
Insgesamt.... 6525 30 878 5 825
Für Umfang und Entwicklung der belgischen Ausgaben gilt ähnliches wie für Frankreich, nur daß im
yanzen der Rückgang viel weniger schroff in Erscheinung tritt. Ähnlich wie in Großbritannien und
Frankreich erscheint im Nachkriegsetat ein beträchtlicher Posten für agronomische Forschung. An
speziellen Zentralverwaltungskosten ließen sich Jediglich im Vorkriegsetat diejenigen für den Conseil
Sunerieur des Beaux Arts ausgliedern.
e. Italien.
Staatsausgaben für Kunst und Wissenschaft.
Vorkriegs- Nachkriegsetat
etat Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1.000 Lire
Bibliotheken und Archive.........0..0.001000004 00 nn res 2 3:202 7824 1565
Observatorien „...0.0+)100 00er een nenn 20 410 82
Meteorologischer Dienst .........=.1+000.++0000000000 011020 233 461 92
Subventionen an wissenschaftliche Gesellschaften und Institute. . . 510 3.946 789
Museen, Denkmäler, Kunstbauten, Ausgrabungen ............... 5220 23 555 4711
[nternationale Kunstausstellung ........+.....++0000000 00H 350 — zZ
Theater und dramatische Künste...............0000000000 000 ; 129 26
Verschiedene Ausgaben....++..++1++++++42000n0EE EM HE AEE THE 408 520 104
Spezielle Zentralverwaltungskosten .........+.+00000000 010 237 ) -
Insgesamt‘.... 10210 36 845 7369
1) Im Vorkriegsetat nicht auszugliedern.

791
wi
        <pb n="286" />
        Bei den Staatsausgaben Italiens macht sich der verschiedene Aufbau der Etats in den beiden Verleichsjahren
 gerade auf diesem Gebiete besonders störend bemerkbar. So lassen sich z. B. die speziellen
Zentralverwaltungskosten nur für den Vorkriegsetat ausgliedern. Unter den Kunstausgaben nehmen
ähnlich wie in den übrigen Ländern diejenigen für Museen, Denkmäler und Kunstbauten die erste Stelle
ein. Eine Aufteilung dieses Sammelpostens war infolge des verschiedenen Etataufbaus nicht möglich.
Die Ausgaben für die außerordentlich zahlreichen Museen erscheinen nach dem Etat ziemlich gering.
Auch auf dem Gebiete der Kunstpflege ist die Konkurrenz zwischen Staat und Kirche sehr groß und
macht sich besonders bei der Pflege von Baudenkmälern und Kunstschätzen bemerkbar.
Neuntes Kapitel.
Kirchenwesen.
I. Vorbemerkung.
Bei einer vergleichenden Betrachtung der staatlichen Ausgaben für das Kirchenwesen tritt die Frage
nach dem Verhältnis zwischen Staat und Kirche in den Vordergrund, da dieses Verhältnis wesentlich
die Höhe und Art der staatlichen Aufwendungen für kirchliche Angelegenheiten bedingt.
Die Schwierigkeiten einer solchen vergleichenden Darstellung-werden erhöht durch den Mangel an einer
Literatur, in der die Verhältnisse in den betrachteten Ländern unter gleichen Gesichtspunkten erfaßt
werden. Da die Regelung der staatlich-kirchlichen Beziehungen in den hier behandelten Ländern völlig
verschieden ist, werden die Ausgaben für kirchliche Zwecke länderweise gesondert behandelt.
Staatsausgaben für Kirchenwesen.
Vorkriegsetat Nachkriegsetat
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
Großbritannien + ....000.0000104 4 531 266
Frankreich 0... .1. 000 Gere 6 297 7.994
a 741385 3325
Italien... 0. en HR en En 17 034 11909
Il. Großbritannien.
In Großbritannien stehen drei kirchliche Richtungen nebeneinander: die anglikanische, die presbyterianische
 und die katholische.
Obwohl der Einfluß der englischen Staatskirche (der anglikanischen) auf die politischen Verhältnisse
des Landes sehr groß ist, bestehen nur lockere finanzielle Bindungen. Die Trennung von Kirche und
Staat, die in Irland schon vom Jahre 1863 datiert, erfolgte in Wales 1914, in England erst 1919. Ihre
finanzielle Bedeutung war gering, da die Kirche schon vorher ihre Aufgaben überwiegend aus eigenem
V ermögen und besonderen — neuerdings nur noch freiwilligen — Kirchensteuern bestritt. Dementsprechend
fließen die Ausgaben für das Kirchenwesen nur zu einem geringen Teile aus der Staatskasse. Die
Staatsaufwendungen betrugen:
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 £
Personalausgaben ........ 24 23 13
Sachausgäaben ........... 2 0 —
Insgesamt .... 26 23 — .
Il. Frankreich.
; Ne De ist die Trennung zwischen Staat und Kirche in Frankreich durchgeführt. Auf
Grund des ennungsgesetzes vom 11. Dezember 1905 versagte der Staat der Kirche grundsätzlich jede
fernere Unterstützung. „Die im Etat enthaltenen Posten resultieren aus einem staatlichen Entgegenkommen
 während der Übergangszeit. So „gewährt der Staat denjenigen Geistlichen eine Pension, die
bei Inkrafttreten des Trennungsgesetzes ein bestimmtes Lebens- und Dienstalter erreicht hatten. In

920°
        <pb n="287" />
        - 499
Elsaß-Lothringen, wo die Trennung zwischen Staat und Kirche noch nicht durchgeführt ist, erwachsen
dem Staate nach dem Kriege relativ höhere finanzielle Aufwendungen als im übrigen Frankreich. Die
Staatsaufwendungen betrugen: OL 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
Personalausgaben in 1.000 fr.
Altfrankreich +........ 7 529 29 744 6 610
Elsaß-Lothringen ...... 14 150 3 144
Sachausgaben
Altfrankreich +...» +.
Elsaß-Lothringen ...... 295 66
Unterstützungen
Altfrankreich ........- 245 220 48
Elsaß-Lothringen ...... . m —
Insgesamt.... 7 774 44 409 9 869
IV. Belgien.
In Belgien wurde die Trennung von Staat und Kirche am frühesten durchgeführt; der Staat übt
indessen ein Aufsichtsrecht aus und leistet nicht unerhebliche Zuschüsse, soweit die eigenen Mittel der
Kirche nicht ausreichen. Diese Staatsaufwendungen, überwiegend Personalausgaben, sind im Etat des
Justizministeriums ausgewiesen.
Die gesamten staatlichen Aufwendungen betrugen (in 1000 fr.) 1913 8808, 1925 21 760 (Originalziffer),
 4105 (Vorkriegskaufkraft).
V. Italien.
Die Trennung zwischen Staat und Kirche begann in den alten Provinzen Italiens bereits 1855, wurde
durch Gesetz vom 7. Juli 1866 auf das ganze Land und durch Gesetz vom 19. Juni 1873 auch auf Rom
ausgedehnt.
Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche bestimmte sich bisher nach dem Garantiegesetz vom
{3. Mai 1871. Der Staat schloß die Kirche von der Mitwirkung auf dem Gebiete des öffentlichen
Schulwesens und der öffentlichen Wohlfahrtspflege aus und nahm durch Aufhebung der geistlichen
Korporationen und Stiftungen sowie durch Einziehung ihrer Güter einen großen Teil ihrer materiellen
Hilfsmittel für sich in Anspruch. Bei der Teilung des Kirchenvermögens zog der Staat vorweg 30 vH
desselben ein; von den restlichen 70 vH fielen wieder drei Viertel dem Staate zu für Übernahme von
Verpflichtungen, die bisher der Kirche oblagen. Das kirchliche Vermögen ist durch eine Sondersteuer
(Tassa di Manomorta) belastet.
Die Übernahme ehemals kirchlicher Aufgaben durch den Staat hat zur Bildung dreier Fonds im
Staatsetat geführt, die Teile des ehemaligen Kirchenvermögens darstellen und vom Staate in der Form
selbständiger Anstalten im Sinne ihrer früheren Zweckbestimmung verwaltet werden.
Diese Fonds sind:
Fondo per il Culto,
Fondo di Benificenza e di Religione nella Cittäa di Roma,
Economati Generali dei Benefici Vacantı.
Der »Fondo per ü Culto« enthält Ausgaben für seine Zentralverwaltung, Provinzialverwaltung,
Pensionen, Beiträge zu den Verwaltungskosten des Ministeriums und Steuern (u. a: Tassa di Manomorta);
 ähnlich gegliedert sind auch die beiden anderen Fonds.
Die »Economati Generali. dei Benefici Vacanti« bestehen aus 7 Einzelfonds für die Hauptverwaltungen
in Bologna, Florenz, Mailand, Neapel, Palermo, Turin und Venedig.
Die fast ausschließlich diesen Fonds entstammenden Zuwendungen des Staates an die Kirche betrugen
(in 1000 Lire) 1918/14 21 029, 1925/26 73 509 (Originalziffern), 14 702 (Vorkriegskaufkraft).
In diesen Ziffern ist die in den Etats vorgesehene Rente von jährlich 3 225 000 Lire für den Päpstlichen
Stuhl nicht enthalten, die, da der Papst ihre Entgegennahme verweigerte, als Staatsausgabe nicht in
Frage kommt.

Max
        <pb n="288" />
        A
Zehntes Kapitel.
Soziale Aufgaben.
1. Vorbemerkung.
Staatsausgaben der Vergleichsländer für soziale Zwecke*).
nn
' in 1000 Mark Vorkriegs- in vH der gesamten 7 Mark Vorkriegskaufkraft
kaufkraft Staatsausgaben je Kopf der Bevölkerung
a Era
Vorkriegs- ) Nachkriegs- | Vorkriegs- Nachkriegs- | Vorkriegs- | Nachkriegs-|
 etat | etat etat etat etat | etat
N —n———  ———————— ——————— = a — ——
Großbritannien ......+.- 330 292 | 863 535 9,5 | 7,8 19,6
Frankreich ........++++ 201.717 133 752 5,2 | 5,1 3,4
Belgien .........++++++ 23 709 53 538 6,0 3,2 7,2
Ütalien 2... 004ue nern 19 937 38 871 43 0,6 1,0
Die vorstehenden Zahlen zeigen in den einzelnen Ländern eine sehr ungleiche Entwicklung der Staatsausgaben
 für. soziale Zwecke. Die Ursache liegt in tiefgreifenden Unterschieden der Zuständigkeit der
einzelnen Körperschaften. Die staatlichen Ausgaben für soziale Zwecke, die allein in dieser Bearbeitung
der Staatsetats berücksichtigt werden konnten, vermögen in keiner Weise ein Bild von den gesamten
sozialen Aufwendungen der Länder zu geben. Sie machen immer nur einen Teil, und zwar einen
keineswegs in allen Ländern gleichbleibenden Teil der gesamten sozialen Aufwendungen aus. Es ist z. B.
möglich, daß gerade ein Land mit starker sozialpolitischer Aktivität verhältnismäßig geringe Ausgaben
für diesen Zweck im Etat vorsieht, wenn die sozialen Leistungen aus Beiträgen von Versicherungspflichtigen
 finanziert werden oder aus den Etats der dem Staate nachgeordneten Körperschaften stammen.
Es ist Aufgabe der folgenden Ausführungen, auf diese Abweichungen in den sozialpolitischen Organisationsformen
 hinzuweisen.
Auf dem Gebiete der sozialen Aufgaben stehen, wie auf wenig anderen, staatliche, kommunale und
private Betätigung in den verschiedensten Kombinationen und Organisationsformen nebeneinander.
Die Entwicklung ist überall von der privaten, kirchlichen und kommunalen Wohlfahrtspflege ausgegangen;
 der Staat wächst erst im Laufe des 19. Jahrhunderts etappenweise und in den ‚einzelnen
Ländern in ganz verschiedenem Umfange in die Sozialaufgaben hinein. Ein Ausdruck dieser Entwicklung
ist noch heute die Uneinheitlichkeit des Behördenaufbaues und das Fehlen eines eigentlichen Sozialministeriums
 in den meisten Ländern.
Die Abgrenzung der Sozialaufgaben von den übrigen staatlichen Aufgabengebieten ist nicht immer
ohne Schwierigkeiten möglich, da vielfach Aufwendungen unter verschiedenen Gesichtspunkten erscheinen
können, und es häufig zweifelhaft ist, welcher derselben überwiegt. So haben z. B. die in der Aufarbeitung
unter den »Ausgaben auf Grund des Krieges« geführten Kriegspensionen, die im Bildungswesen erscheinenden
 Stipendien eine eminent soziale Seite, während umgekehrt die unter den Sozialaufgaben behandelte
Gewerbeaufsicht oder die produktive Erwerbslosenfürsorge auch unter dem Gesichtspunkte der Wirtschaftsförderung
 von Bedeutung sind.
Zu den Sozialaufgaben werden in dieser Aufarbeitung gezählt
die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit,
die Gewerbeaufsicht,
die Unfall-, Kranken-, Invaliden- und Altersversorgung und -versicherung.
Mutter- und Jugendschutz,
die allgemeine Wohlfahrts- und Armenpflege,
das Wohnungswesen und
das Hygienewesen.
Auch die Beihilfen des Staates bei Naturkatastrophen sind in diesen Abschnitt aufgenommen; sie
sind jedoch im internationalen Vergleich als unvergleichbare und andersgeartete Ausgaben gesondert
behandelt.
ıy Ohne Beihilfen bei Naturkatastrophen.

90%
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        Die Organisationsmöglichkeiten werden auf dem Gebiete der Sozialaufgaben dadurch kompliziert, daß
‚u der auf dem Versorgungsprinzip aufbauenden Tätigkeit von Staat, Kommunen und Privaten die
Leistungen der Sozialversicherung und der privaten Versicherungsanstalten treten. Auch hier ist die
Abgrenzung in den einzelnen Ländern ganz verschieden, doch gewinnt das Versicherungsprinzip mehr
and mehr an Boden. Auf dem Gebiete der Sozialversicherung steht Großbritannien mit seiner schon 1911
geschaffenen Arbeitslosen-, Kranken- und Invalidenversicherung an der Spitze der vier Länder. In
Italien ist die soziale Alters-, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung nach dem Kriege eingeführt
worden, während Mutterschafts- und Unfallversicherung auf die Vorkriegszeit zurückgehen. Die allgemeine
belgische Alters- und Invalidenversicherung ist am 1. Januar 1926 in Kraft getreten; in Frankreich steht
die obligatorische Kranken-, Alters- und Invalidenversicherung bevor. Die Verschmelzung der verschiedenen
 Sozialversicherungszweige zu einem einheitlichen Verwaltungsapparat, die in Großbritannien
lebhaft diskutiert wird, aber noch nicht vollständig durchgeführt wurde, ist in Italien infolge der fast gleichzeitigen,
 auf den Erfahrungen der übrigen Länder fußenden Einführung der einzelnen Zweige organisatorisch
 bis zu einem gewissen Grade verwirklicht. Auch der französische Sozialversicherungsentwurf
liegt in der Richtung der „einheitlichen Sozialversicherung«.
Der internationale Vergleich der gesamten Sozialaufwendungen wird nicht nur durch die Abweichungen
der Finanzierungs- und Organisationsformen, sondern auch durch die verschiedenartige organisatorische
Zusammenfassung der Teilgebiete erschwert. So ist z.B. in Großbritannien die Invalidenversorgung,
die sonst fast überall im Rahmen der Altersversorgung oder -versicherung geregelt ist, in die Krankenversicherung
 eingebaut, ohne daß die Leistungen derselben sich auf beide Zweige aufteilen ließen. Das
gleiche gilt für die in der britischen Krankenversicherung enthaltene Wochenhilfe, die in Italien Gegenstand
 einer besonderen Mutterschaftsversicherung ist und in den übrigen Ländern zu verschiedenen
Wohlfahrtsmaßnahmen geführt hat. Die Bearbeitung sucht diese Schwierigkeiten durch Zusammenfassung
 derartiger Gebiete auszuschalten, ohne daß in der gewählten Untergliederung restlos Gleichartiges
 geboten werden konnte.
Die Bearbeitung der sozialen Aufwendungen ist statistisch gegenüber anderen Aufgabengebieten
im folgenden insofern vereinfacht worden, als die Spalten »Personalausgaben« und »Sächliche Geschäftsausgaben«
 in den nachstehenden Übersichten als »Verwaltungsaufwand« und die Spalten »Renten und
Unterstützungen« und »Subventionen« als »Unterstützungen« zusammengezogen worden sind.
Unter Verwaltungsaufwand erscheinen die Kosten der Zentralverwaltung, der staatlichen Versicherungsträger,
 soweit sie vom Staat finanziert werden, sowie auf dem Gebiete der Hygiene die Aufwendungen
für allgemeine Vorbeugungsmaßnahmen (Seuchenbekämpfung uSW.), die nicht als Zuwendungen an
Einzelpersonen oder Organisationen in Erscheinung treten. Zuschüsse zu den Verwaltungskosten privater
oder kommunaler Versicherungsträger und Wohlfahrtsstellen sind als Unterstützungen bzw. als Überweisungen
 behandelt. Unter »Überweisungen« finden sich ebenso wie in der übrigen Aufarbeitung die
Zuschüsse des Staates an die nachgeordneten Körperschaften.
Die Unterscheidung von Unterstützungen und Subventionen ist für die sozialen Aufgaben ohne
wesentliche Bedeutung, da der überwiegende Teil der Dritten direkt oder auf dem Wege über eine Verteilungsorganisation
 (Versicherungsträger usw.) zufließenden Staatsausgaben aus Unterstützungen besteht;
die im Vierten Kapitel des Vierten Teiles und in den Haupttabellen im Fünften Teil S. 462. aufgeführten
 geringfügigen Subventionen (Forschungsgesellschaften u. ä.) tragen ihrem letzten Zweck nach
ebenfalls Unterstützungscharakter.
Die Höhe der Staatsaufwendungen Großbritanniens erklärt sich zum größten Teil aus dem Verwaltungsund
 Zuschußbedarf seines Sozialversicherungssystems. In den romanischen Ländern, besonders in
Belgien und Italien, spielt die kommunale und private und vor allem die kirchliche Wohlfahrtspflege
 neben dem Staate eine viel stärkere Rolle.
Die soziale Gesetzgebung und Betätigung ist fast in allen Ländern während und nach dem Kriege erheblich
erweitert worden. In Frankreich, das als einziges der vier Vergleichsländer keine Ausgabensteigerung
im Nachkriegsetat aufweist, steht die Neuorganisation der wichtigsten sozialen Gebiete dicht bevor.
Auch das italienische Sozialversicherungssystem sieht noch einem weiteren Ausbau entgegen.
Ein wesentlicher Faktor der Nachkriegsgestaltung ist, wie gerade die französischen Etatziffern zeigen,
auch die valutarische Entwicklung, insbesondere die Verschiebung des Verhältnisses zwischen Wechselkursen,
 Preisen, Gehältern und Unterstützungssätzen, Gegenüber der Erhöhung der Staatsaufwendungen
 in den übrigen Ländern ist die Verminderung derselben in Frankreich offenbar mit auf diese
valutarische Diskrepanz zurückzuführen. Vor allem aber drückt sich hierin die Tatsache aus, daß Frankreich
 im wesentlichen von der Weltwirtschaftskrise mit ihren sozialen Wirkungen verschont blieb.

05
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        Übersicht 1.
Staatsausgaben für soziale Zwecke
Großbritannien (in 1 000 £) KT Frankreich (in 1 000 fr.) =
EEETODTTELL_D___ m m - } Te | ü i | 7.8
Verwaltungsaufwand|| II. Unterstützungen | IIL Überweisungen | IV. Summe I. Verwaltungsaufwand 4!» II. Unterstützungen III. Überweisungen | IV. Summe
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\usgabezweck Mo 1925/26 N 1912/13 1925/26 1912/13 1925/26 Ya Er 1925/26 ? 1914 1925 ML1914 | a. 1914. ı 1914 1925
Vor- | Vor- Vor- | | WVor- 7 | Vor- | en ; A 17: Vor BI A A Merian
Original-| kriegs- | &amp;gt;. kriegs- || Original-| kriegs- | Original-| kriegs- Original- xpjegs- Original- aa Original- | xrjegs- | Original- | Vorkriegs
zittern | kauf zittern | Kauf- | zittern | Kauf- || zittern | Kauf- ziffern | xaufkraft | ziffern | kaufkraft || zitfern. kaufkraft| zilfern— 1 Kaufkraft
kraft | Kalt | | kraft | | kraft |
- A — TEE EEE ——s
Zentralverwaltung .. 1 212 |. 5175 | 3044 || — — | — | — 21 1 212 | 5177 | 3045 1459 | 21956 4879| 8 = n 1.467 1]6..21 956 4879
Bekämpfung der Ar- | l | |
beitslosigkeit tem 601 589 347 602 | 13 452 790 _ M 4355 | 2562 || 1203 | 18396 | 10822 = | 33 | 7 118 1540 242, 234 | 118 | 3073 | 683
jewerbeaufsicht .... 227 516 3031 — — — — — | — | 227 516 | 303 5068 1.9443 | 2210 — — 3.068 9.943 2210
Unfallentschädigung 13 10 | 6 1 2 2 — — | — | MM 12 | 8 350 1 + MM | = En 350 . .
Krankenversicherung | | | | | | 1 f
und -versorgung 5 ML 253 | 230 | 2135| 1816| 6850 | 4029 — 1 1 | 2069 | _ 7081 |_4 165 - SA | 3.055 13.000 2889 3.055 13.000 2.889
\lters- und Invali- | 1 |
denversicherung | | ] | | x
und -versorgung 1) 67 0 200 36 || 12.135 |.26 800 | 15765 ) + W— | 12202 | 26862 | 15801 hp | ef 16 1335143 | 74476 175944 | 341288 Jin. 75
‚Tutter- und Jugend- | | I | | | |
Schu) ae rs- f a 2 1026| w04l 1.066 |__627 50 142 | 31 46 223 | 1} 154 520 | 34 338 46 273 | 154 662 „ aa 34 369
Vohltätigkeit, Ar- ; Il |
menpiihge; Ale: | | | 233 | 32051 2 | 12985 | | 56334 12519 14218 ||L 59539 13 231
kassen........... 107 | d &amp;gt; ) 6 374 185 | 108 1 |
Wohnungswesen ..../. 140 | 255 ' IE a933 | 5255 | 46 | 9286 | 5463 20 21 | 7 | 9 | 5078 DES 1903 11 105.199 1 23378
HySlene ee 103 | 2.840 .K=1 670 | 120 | 3275| 1926 1230 |, 12250 | 2722 | 1407 u, 22157 m r924 2.637 34 407 7646
.- EEE — OEEEEEN EEEEEES 1
Summe... A565 | den 7 16% 10.096 || 16 167 |.71 856_|_42 268 11.900 ‚| 53795 | 11954 237 133 LI 687 772 „152,839 9.033 {1743067 | _165 127
|
Hilfe bei Naturkata- | | | zo 376 326 | 72
strophen......... — — = x — a 376 326 |
| | | |
Sozialausgaben ALL LOL | | . | 7 T ie gr EEE em
" S | 1 7 53795 | 1 2 0 AD 9,409
insgesamt ... jan 7284 | 4284 14 621 47409 | 27888 |, ı | 17.163 | 10.096 || 2 71856 | 42 268 7 | EB a aa = | ‚743393 | 165 199
| | | | |
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Verwaltungsaufwand| II. Unterstützungen |L_IIL. Überweisungen | IV. Summe = EN AH A IC BE
a a EN A N EP 1913/14 1925/26 | 1913/14 1925/26 | 1913/14 1925/26 | 1913/14 1925/26
Ausgabezweck. 1913 1925 1913 1925: [1918 1925 | 1913 1925 E Se LOSE — A ES SL al
EA AT 1 ver I FF ve | Vor- A Vor nn | A
Vor- Vor” Vor- Vor- Original- : | Original- | Vorkriegs- Original- | &amp;amp; | Original- | Vorkriegs-Original-|
 kriegs- Original-| kriegs- jginal-| kriege- || iginal-| kriegs- . | kriegs- | n | N : kriegs- | .
N ORAL | N HAUT. EHI | AU. Nun Tau | an N KAUE. ziffern_ | Kaufkraft ziffern | kaufkraft ziffern | xaufkraft||| ziflern | kaufkraft
kraft kraft |__ kraft | kraft Ge zz
E | | . | { L L |
Zentralverwaltung .. 574 | 2539| 479 | 45 140 | 27 — — — 619 | 2679| __ 506 en E44 119 Sa A Bi
Bekämpfung der Ar- | | 1 ı |
beitslosigkeit ..... 8 801 5 021-9560 |- 1 604 10 - | 110 | 9640| 1819 n = | 10.000 | 20000 10.000 2008
Gewerbeaufsicht ...., 1124| 4035| 761 |. — — . 11241 40351 z61 211 | 1470 [ag 2% 7A 211 rn =
Tr vr 3S | | = | =— 1 |
Unfallentschädigung 10 15 | A a 100 | _3589|_._677 35 175 / 3 ; | 35
Krankenversicherung | | | ZA | ‚oa es ; Zi
und -versorgung.. / ; | . a A || n M . |
\lters- und Invali- | |
be Are | | | | ; 10 2 | 48 50 911 10 182 E- — a 48 50 921 10.184
und -versorgung..| 985 | 186 || 19 440 |.133 191 25.130 | . — || 19440 | 134 176 | 25316 | |
ee und Jugend- | | 7 | | | | Se = | 227 350 | oo — E _ 227 | 350 70
SchutZ...........! 330 205 39 || 608 | 20698 | 3905 | | 8 || 938 | 21003 | _3 9%2 |
Wohltätigkeit, Ar- | Il 1 | |
———— Hilfs- | | | = = | 1595 | 18030 | 3606 | 1105 650 / 130 || 2700 | 18680 | 373%
n N an 55 112 | 21| 4060 | 27850 5255 | /— — | — | 4115| 27%2 52% = 32 I 73 370 14674 | 1736 SET 1736 | 73370 | 14674
N munNgswWeseN ....)  — = 8 = 160 | 121 115 | 22852 S EN 6 | 1205] 22 10133 | 27723 | 5545 | 5295 29 802 5960 | 2656 | 20711 | 4 142 18084 | 78236 | 15 647
HySiene euere 940 | 14242 | 2687 || 1724| 626 oe - 1
ze ' LESEN 1 5600 | 1057 | 2664 | 26111 | 4927 11952 | 35122 | 7025| 7165] 173463 34692 | 5497 | 31361 | 6272 | 24614 .| 239% | 47989
Summe ....M3 041 | 22213 4 191 26 229 | 322397 | 60830 1 = "]..5700 | ıo75 [129 270] 350 310_._66 096 | | ;
Hilfe bei Naturkata- || ZN | | | 3465 | 80460 | 16092 || 2556 128 635 25 727 1518 55366 | 11073 7539 | 264461 52 892
strophen....&amp;gt;.. . — — | zz | — — = A | Ss Cl | | )
Sozialausgaben, ——ALLLLLLLLLL E 5 | | 15417 | 115582 | 23117 || 9721 | 302098 | 60419 | 7015 | 86727 | 17345 ||__32153 | 504 407 | 100 881
insgesamt... | 3.041 22213 | 4 191 | 26 229 FA 60 830 || {700 | 1.075 | 29270 | 350 310 | A UD6. || |
| ; ; hritannien ist die Wochenhilfe in den Leistungen der Krankenversicherung enthalten.
1 In Großbritannien sind die Ausgaben für Invalidenversicherung in_den Ausgaben für Krankenversicherung enthalten. — *) In ‚Groß
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        298 2090

Übersicht 2.
Staatsausgaben für soziale Zwecke
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft.
a ‚7ıtannien VER KT PA = Be
— ———— 5 A ; IV. Summe
[. Verwaltungs-| II. Unter- 11. Über- x II. Unterstützungen II. Überweisungen
Ausgabezweck auiwand ES stützungen weisuugen IV. Summe I. Verwaltungsaufwand - En ET nr 100
SE ES AZ DOT 4 1925 1914 ES
1912/13 | 1925/26 | 1912/13| 1925/26| 1912/13| 1925/26| 1912/13| 1925/26 194. | m a | oa6 {3014 | 05 | .———
Je Le = a — A —————————— —————————————— m .
- N ; 1 188 3952
Zentralverwaltung -.................... 14331 | 62189 1 — — 21 4331 | 62210 1 182 3.952
| 6 % 553
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ........ 12278 | 7089 | 12299 | 161663 | — | 52342 | 24577 | 221 094 SS 6 7
| 2485 1790
Gewerbeaufsicht... 0.0.0000 re 4 637 6 190 — | = — = 4637 | 6190 2485 | 1790
| 284
Unfallentschädigung............ 00.0.0. 266 123 zZ | 41 — 287 | 164 284
| | | | e 2474 2340
Krankenversicherung und -versorgung!)?)| 5169 2758 | 37101 | A 21 | 42270 | 85091 = #7%
|
Alters- und Invalidenversicherung und -ver- | | } IS 142 515 61 432
SOTgUNg?) ...+.+..4+1..+.-..+&amp;lt;.02.00. [1369 | 76 27918 | 3209 | — | — 249287 322815 3637 A AAO A 7839
| | 37 481
Mutter- und Jugendschutz?)............ Ed ; | 470 | .— | 12 340 ; 12810 40 BR 7 0717
| e = 11517 1
Wohltätigkeit, Armenpflege, Hilfskassen 1124 1.287 388 858 — 61 1512. | 2206 299 577 108 C
| | = 1541 18 936
Wohnungswesen rer en 286 3.064 633 1.185 21 | 107 359 940 | 111608 16 22 P ©
s 216. | 6.193
1 PS ACER im An | 34117 | 2451 | 39347 6 | on 3° Ga =
; Fr FO EEE | 7 201 717 133 752
Summe .... 31564 | 87522 | 298707 | 569 752 21/ | 206261 | 330292 | 863535 9639 | 36 DO | |
| 1 | 304 59
Hilfe bei Naturkatastrophen............ — — | = — L | — | — | .— = a - \ AL FR S |
 Sozi ; | | | S a7 382 | 123858 S win, {202021 1 8381
Sozialausgaben insgesamt .... 31564 | 87 522 | 298 707 | 569 752 21 | 206261 | 330 292 | 863 535 9 639 | 968
Beles ———————— —— Italien
elgien —_ -
ED EA en i IV. Summe
Ausgabezweck [. Verwaltungs- II. Unter- III. Über- IV. 8 I. Verwaltungsaufwand IL. Unterstützungen | 11T. Überweisungen To
aufwand stützungen weisungen &amp;gt; Same a a a (918/14 | 1925/26 1918/14 | 1925/26
UN c 3/14 1925/26 1913/ =. —
/ 1913 | 1925 | 1913 | 1925. | 1913 | 1925 | 1913 | 1925 aoıafat | 92526 | 91814 | ypas/26 | 101004 | 102056
A HH a a ln | . _ 1274 B
Zentralverwaltung ................010 465 | 387 7 2 — — A wo2 410 LA | il E 1620
e. : * . .* | ) &amp;gt;» Ö
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ....... 7 12 83 | 1 461 90 1.473 E | = 171 238
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Gewerbeaufsicht... 0... I 910 | 616 — 910 616 Wi 28 28
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Unfallentschädigung.................... 8 2 | 73 | "546 81 548 n ® 162
5 162
Krankenversicherung und -versorgung ... } . 7 1 5 |
Alters- und Invalidenversicherung und -ver- ] 5 e 39 | 8.247 = S? 09
a U Cr Bi | mr 20356 | 15745 | 20507 | 57 a DE "
| 184 | SE
Mutter- und Jugendschutz.............. 267 83] 493 | Bes | 14 760 | 3210 ; | 2921 895 | 105 2187 30%
en Ce n = { | — 1292
WVohltätigkeit, Armenpflege, Hilfskassen 45 17 | 3 288 | 4256 | 3.333 | 4273 11'886. “4406 6 Ks
| | — | — 5
NObnunzswWeSeh rer rent in — 130 | 18510 | 120 | 18 510 f | sem | am | a | 14 648 12674
x | | ) [440 | 4200 - Vz
Hygiene een re rer re POP zU 1.397 | 856 | 2158 | 3901 an Ta [a A San | cm 19 937 | ze
m ——————— —s——— 5690 5804
Summe:... 2463 | 3395 2124 ] 45 273 RIO | 23709 | 53 538 9681 | 6 107 | 42883
- ; 2070 20 839 1.230 8 969 —— ——
Hilfe bei Naturkatastrophen............ — = | = | Ze eb | | 81 714
L 1 ) * — =&amp;gt; | | 9 26 044 {
Sozialausgaben insgesamt 2 | ! | | Fam Tlmm 1m [aa 2 [a Fa
g +++. 2463 | 3395 | 21246 492% wm {237091 63536 ;
') In Großbritannien sind die Ausgaben für Invalidenversicherung in denjenigen für Krankenversicherung enthalten.
"\ In Großbritannien ist die Wochenhilfe in den Leistungen der Krankenversicherung enthalten.
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        200

Il. Zentralverwaltung.
Kosten der staatlichen Zentralverwaltung.
in 1000 Mark Vor- } in vH der gesamten
kriegskaufkraft ‚ BSozialausgaben?)
Vorkriegs- we Vorkriegs- area
etat etat etat etat
Großbritannien vu. 4331 62 210 1,3 ; 7,2
FT Keen n rk rn ern 1188 3 952 ES 3,0
Belgien nee WR nn 502 410 2,1 0,8
N 1.274 931 Ef 2.4
a. Allgemeines.
Ein eigentliches Sozialministerium mit umfassender und ausschließlicher Wahrnehmung der Sozialaufgaben
 gab es vor dem Kriege in keinem der vier Länder. Die etappenweise Übernahme sozialer
Aufgabengebiete durch den Staat hatte es mit sich gebracht, daß diese jeweils denjenigen Zentralbehörden
unterstellt wurden, aus deren Ressort sie mehr oder minder zufällig hervorgegangen waren. Die mit dieser
Zersplitterung verbundenen Schwierigkeiten haben jedoch nach dem Kriege dahin geführt, daß in fast
allen Ländern die Sozialaufgaben mindestens zum überwiegenden Teil in einigen wenigen Zentralbehörden
‘meist Arbeits- und Innen- oder Hygieneministerium) zusammengefaßt worden sind.
In der Aufarbeitung sind unter Zentralverwaltung sowohl die Kosten der Ministerien und Zentralbehörden
 als die Aufwendungen für allgemeine Wohlfahrtskomitees u. ä. (auch Internationales Arbeitsamt)
 behandelt. Dienen die Ministerien und Zentralbehörden auch anderen als sozialen Zwecken, so sind
die Kosten aufgeteilt (vgl. Drittes Kapitel »Innere Verwaltung« S. 113 ff.). Die Verwaltungskosten für die einzelnen
 Teilgebiete der sozialen Fürsorge sind, soweit sie sich aus der Zentralverwaltung ausgliedern ließen,
bei den betreffenden Teilgebieten geführt. Diese Ausgliederung ließ sich jedoch infolge des verschiedenen
Etataufbaues sowohl für die einzelnen Länder als für die Vor- und Nachkriegsjahre nicht immer in gleicher
Weise durchführen; Rückschlüsse aus den in der Übersicht aufgeführten Kosten der Zentralverwaltung
auf die relative Ausdehnung des Verwaltungsapparates sind daher nur unter großen Vorbehalten möglich.
Während z. B. in Großbritannien die absolute und prozentuale Steigerung der Zentralverwaltungskosten
sich mit der Ausweitung des gesamten sozialen Aufgabengebietes erklären dürfte, ist die gleiche Steigerung
 in Frankreich fast ausschließlich auf die neu hinzugekommenen Verwaltungskosten für die Sozialversicherung
 in Elsaß-Lothringen zurückzuführen. Umgekehrt darf der Rückgang der Zentralverwaltungskosten
 in Italien und Belgien angesichts der Steigerung der gesamten sozialen Ausgaben
nicht als ein wirklicher Rückgang des Verwaltungsaufwandes ausgedeutet werden, sondern erklärt
sich aus der Möglichkeit weitergehender Aufteilung infolge größerer Spezialisierung in den Nachkriegsetats.

b. Großbritannien.
Die Umschichtüng des britischen Behördenaufbaues während und nach dem Kriege hat auch die sozialen
Aufgabengebiete nicht unberührt gelassen. Diese unterstanden vor dem Kriege in der Hauptsache den
Local Government Boards, während Teilgebiete, u. a. die Gewerbeaufsicht, beim Home Office und z. B. die
Arbeitslosenversicherung und die Trade Boards beim Board of Trade lagen. Das während des Krieges
gebildete Ministry of Labour übernahm Arbeitslosenversicherung und Trade Boards aus dem Board of Trade,
und das ebenfalls neu geschaffene Ministry of Health vereinigt in sich die früheren Funktionen der Local
Government Boards sowie einige Wohlfahrtsaufgaben des Home Office. Die Gewerbeinspektion ist beim
Home Office verblieben.
Die Ausgaben für den Freistaat Irland sind im Nachkriegsetat ebenso wie in den übrigen Verwaltungszweigen
 als Überweisungen behandelt.
Kosten der Zentralverwaltung.
1912/18 1925/26
Originalziffern Vorkriegskaufkraft
in 1000 £
212 5177 3.045
6. Frankreich,
In Frankreich lagen vor dem Kriege die meisten Sozialaufgaben beim Ministere du Travail et de la Prevoyance
 Sociale, während ein Teil (Hygiene, Kranken- und Siechenversorgung, Mutterschutz und Armen-1)
 Ohne Beihilfen bei Naturkatastrophen,
        <pb n="293" />
        9()1

pflege) dem Ministere de T’Interieur unterstand. Nach dem Kriege übernahm das erweiterte Ministere
du Travail, de Hygiene, de T’ Assistance et de la _Prevoyance Sociales_ auch die bisherigen sozialpolitischen
Funktionen des Innenministeriums.
Unter der Zentralverwaltung werden im Nachkriegsetat auch die nicht aufteilbaren Verwaltungskosten
der Sozialversicherung in Elsaß-Lothringen geführt. Staatszuschüsse zu den Leistungen derselben erscheinen
 im Etat nicht.
Kosten der Zentralverwaltung
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
Allgemeine Zentralverwaltung ..........0..00000000 HH 1 467 17 603 3912
Verwaltung der Sozialversicherung in Elsaß-Lothringen ... ; 4 353 967
Insgesamt .... 1 467 21 956 4 879
d. Belgien.
In Belgien hat sich nur die Bezeichnung der Ministerien, nicht der Behördenaufbau selbst geändert.
Während die Hygiene dem Innenministerium (Ministöre de U Interieur, nach dem Kriege Ministere de
|’ Interieur et de ’Hygiene) untersteht, liegen die übrigen Sozialaufgaben beim Ministere de TV Industrie et
du Travail (nach dem Kriege Ministere de I’ Industrie, du Travail et de ia _Prevoyance Sociale). Die Staatsaufsicht
 über die Armenpflege wird vom Justizministeriuum ausgeübt.
Kosten der Zentralverwaltung
1913 1925
Originalziffern Vorkriegskaufkraft
in 1.000 fr.
519 2679 506
e. Italien.
In Italien lagen die sozialen Aufgaben vor dem Kriege in der Hauptsache beim Minästero dell’ Agrisoltura
 usw.; Aufwendungen einmaliger Natur, insbesondere Investierungen, erfolgten aus dem Etat des
Schatzamtes (Ministero del Tesoro). Nach dem Kriege gingen die Aufwendungen des Ministero dell’ Agrisoltura
 an das neugeschaffene Ministerium der nationalen Wirtschaft (Ministero dell’ Economia Nazionale)
über, dem an Stelle des früheren Arbeitsamtes (Ufficio di Lavoro) eine Generaldirektion für Arbeit und
soziale Fürsorge angegliedert ist. Dieser Direzione Generale del Lavoro e di Previdenza Sociale unterstehen
Arbeiterschutz, Arbeitsverträge, Schlichtungsämter, Wohnungswesen, Arbeitergenossenschaftswesen,
soziale Fürsorge und Sozialversicherung. Die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung sind in einem
zentralen Versicherungsträger, der Cassa Nazionale per le Assieurazioni Sociali. zusammengefaßt. Die
Ausgaben für Investierungen erscheinen nach Fortfall des Schatzamtes im Etat des Finanzministeriums.
Die Hygiene untersteht ebenso wie vor dem Kriege dem Ministero dell’ Interno, während die in Italien
sehr wesentlichen Staatshilfen bei Naturkatastrophen aus verschiedenen Etats, u. a. auch aus dem des
Ministero dei Lavori Pubbliei fließen.
Kosten der Zentralverwaltung
1913/14 1925/26 ı
Originalziffern Vorkriegskaufkraft
in 1000 Lire
1573 5 744 14149
Il. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
Staatsausgaben zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
——
in 1000 Mark Vorkriegs- in vH der gesamten in Mark Vorkriegskaufkraft
kaufkraft Sozialausgaben*) je Kopf der Erwerbstätigen *
Vorkriegs- / Nachkriegs- . Vorkriegs- | Nachkriegs- Vorkriegs- | Nachkriegsetat
 etat___ | __etat etat_ etat al _ ctat ON
Großbritannien +++ A 24577 | 221 094 7,4 | 25,6 1,2 11,3
Frankreich .... 0.41. 9% 553 0,0 0,4 0,0 0,0
Belgien 2002.00. Kir Fu 20 1.473 0,4 2,7 0,0. 0,5
[taliem 1620 den 4,2 9.7
2) Ohne Beihilfen bei Naturkatastrophen:
2) Vgl. Anmerkung 1 folgende Seite.
        <pb n="294" />
        — 302 —
a. Allgemeines.
Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist eines der wichtigsten sozialen Aufgabengebiete in den modernen
Industriestaaten und wird als solches überall in wachsendem Maße anerkannt. Die Erwerbslosenfürsorge
tritt auf als Arbeitslosenunterstützung, Arbeitslosenversicherung oder produktive Erwerbslosenfürsorge
in Form von Notstandsarbeiten oder Beschaffung sonstiger neuer Arbeitsmöglichkeiten. Gelegentlich wird
dabei der Weg der Subventionen an die private Erwerbswirtschaft eingeschlagen (vgl. z. B. Elftes
Kapitel »Wirtschaft« S. 371). Auch die Organisation des Arbeitsnachweises wirkt vielfach in vorbeugendem
 Sinne. Alle diese Formen werden von den einzelnen Ländern in verschiedener Auswahl und in
verschiedenem Umfange angewandt. Während Großbritannien schon vor dem Kriege ein öffentliches
Arbeitsnachweissystem und eine großzügige Arbeitslosenversicherung besaß und unter der Wirkung
der schweren Arbeitsmarktkrise der Nachkriegsjahre durch eine weitgehende produktive Erwerbslosenfürsorge
 ergänzte, geben Frankreich und Belgien nur Zuschüsse zu den privaten und kommunalen
Organisationen dieser Art. Italien hat nach dem Kriege nach britischem Muster eine Arbeitslosenversicherung
 und ein öffentliches Arbeitsnachweissystem eingeführt und beteiligt sich von Staats wegen
an der Ausführung von Notstandsarbeiten. Da sich die italienische Arbeitslosenversicherung zur Zeit
selbst trägt, treten die Aufwendungen im Staatsetat für 1925/26 nicht.in Erscheinung. ;
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Nachkriegsjahre finden in allen Ländern ihren Niederschlag in der
Steigerung der Ausgaben zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowohl nach ihrer absoluten Höhe wie nach
ihrer prozentualen Bedeutung im Rahmen der gesamten Sozialausgaben. Da der Umfang der Arbeitslosigkeit
 weitgehend durch die Konjunktur bedingt ist, unterliegen die diesbezüglichen Staatsausgaben von
Jahr zu Jahr relativ großen Schwankungen und können im Etat nur schätzungsweise eingesetzt werden.
Es ist schwierig, für einen internationalen Vergleich die Arbeitslosigkeit zu den durch sie bedingten
Aufwendungen in Beziehung zu setzen. Die Arbeitslosenstatistik liefert zur Beurteilung keinen international
 vergleichbaren Maßstab, da sie sich in den einzelnen Ländern an ganz verschiedene Merkmale
anlehnt. Auch innerhalb desselben Landes läßt sich aus den Arbeitslosenziffern höchstens die Tendenz
der Entwicklung erkennen, da der angewandte Maßstab (Zahl der Versicherten oder der Gewerkschaftsmitglieder)
 vielfach selbst Schwankungen unterworfen ist. In der vorstehenden Übersicht sind daher die
Staatsausgaben anstatt auf die Zahl der Arbeitslosen auf die der erwerbstätigen Bevölkerung!) bezogen.
Wenn die Aufwendungen je Kopf der Erwerbstätigen in Großbritannien um ein vielfaches höher sind
als in den übrigen bearbeiteten Ländern, so liegt dies daran, daß keines dieser Länder in gleichem Maße
wie Großbritannien unter der Arbeitslosigkeit zu leiden hatte, daß daher nirgends die Fürsorge für die
Arbeitslosen ein ähnliches Ausmaß erreichte wie in Großbritannien, und daß in keinem Lande der Staat
ainen so hohen Anteil an den Gesamtaufwendungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit trägt.
b. Großbritannien.
Staatsausgaben zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
1912/13 1925/26
Originalziffern Vorkriegskaufkraft
Arbeitsnachweis, Arbeitslosenversicherung. in 1000 £
Allgemeine Verwaltungskösten +2... .. 0400-0000 rn ne 601 484 285
Verwaltungskostenzuschuß an private Arbeitslosenversicherungskassen
 (Associalons) ++ rer Er NK ER TEN 60 35
Arbeitsnachweis für Jugendliche durch private Organisationen.... 4 2
Del. durch Lokalbehörden. .......0.000000000 er Hr 42 25
Arbeitsnachweis und Arbeitslosenversicherung für ehemalige HeeresaNZeNÖTIEE
 er rn TERE RN EEE KEN 220 130
Staatszuschuß zu den Kosten der Arbeitslosenversicherung ...... 13 105 7 709
Produktive Erwerbslosenfürsorge.
VAT ES a 1
Ausführung von Staatsbauten »........ 40.010 ee . 35
Zuschüsse zu Notstandsarbeiten der Lokalbehörden ............. 3.795 2.233
Siedlung in Übersee.
Auswandererberatting ern EEE N N He 17 10
Zuschüsse an die Domipions v4. ha 517 304
Zuschüsse an Siedler und Siedlungsgesellschaften ............... 63 37
Insgesamt.... 1203 18396 10822
?) Da in den vier Ländern Daten über den Umfang der erwerbstätigen Bevölkerung nur für die Vorkriegszeit vorliegen, wurde für die
Nachkriegsentwicklung der gleiche Prozentsatz der Erwerbstätigen, bezogen auf die Nachkriegsgesamtbevölkerung, zugrunde gelegt wie
vor dem Kriege. In einigen europäischen Ländern, für die Nachkriegsdaten vorliegen, hat der Prozentsatz der Erwerbstätigen eine leichte
Steigerung um etwa 1 vH erfahren. Die Annahme der Vorkriegsproportion in den vier verglichenen Ländern bedeutet also wahrscheinlich
nur eine sehr geringe Fehlerquelle.
        <pb n="295" />
        303
Für Großbritannien ist die industrielle Arbeitslosigkeit eines der brennendsten sozialen Probleme und
hat schon vor dem Kriege zu umfassenden Maßnahmen geführt, die im Zusammenhang mit der Verschärfung
 der Arbeitslosigkeit nach dem Kriege noch bedeutend erweitert worden sind.
Anzahl der Erwerbslosen in vH der Gewerkschaftsmitglieder:
Monatsdurchschnitt 1913 ......... 2,1
1928 1,5
1924 ...- .
1925. “
Die im Jahre 1924 eingetretene Besserung des Arbeitsmarktes hat 1925 nicht angehalten, so daß die
Ziffern des hier verarbeiteten Voranschlages durch die tatsächlichen Staatsausgaben überholt worden sind.
Großbritannien hat als einziges der vier Länder schon vor dem Kriege ein über das ganze Land ausgedehntes,
 vom Staate getragenes öffentliches Arbeitsnachweissystem besessen. Die Regelung geht auf
den Labour Exchange Act von 1909 zurück. Die Arbeitsnachweise (Labour Exchange, seit 1916 Employment
Exchange genannt) unterstanden zuerst dem Board of Trade und wurden dann von dem im Kriege gebildeten
 Ministry of Labour übernommen. Der Zentralstelle im Ministerium unterstehen eine Reihe
Bezirksämter (Divisional Offices) mit je 20 bis 30 Arbeitsnachweisen in den größeren Städten und einer
Anzahl Zweigstellen (Branch Employment Offices) an kleineren Plätzen. Den Arbeitsnachweisen sind paritätische
 Ausschüsse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit gutachtender Tätigkeit beigeordnet. Die
Arbeitsnachweise besorgen nicht nur die Stellenvermittlung, sondern geben auch Vorschüsse zu den Reisekosten
 nach der neuen Arbeitsstätte.
Anzahl der Arbeitsnachweise 1913 1924
Employment Exchanges ..........04000000 414 382
Branch Employment Offices ............. 927 772
Durch den Unemployment Insurance Act von 1911 sind die Arbeitsnachweise zugleich zu Trägern der
staatlichen Arbeitslosenversicherung geworden. Die Verwaltungskosten für beide Zwecke lassen sich nach
dem Etat nicht trennen. Der in der Übersicht auf Seite 302 erscheinende starke Rückgang der Verwaltungskosten
 erklärt sich wohl aus den außerordentlichen Einrichtungskosten der Arbeitslosenversicherung im
Vorkriegsetat.
Für Jugendliche bestehen zum Teil bei den allgemeinen Arbeitsnachweisen besondere mit Berufsberatung
verbundene Abteilungen (Juvenile Departments of Employment Exchange); zum Teil ist diese Funktion
auf die örtlichen Unterrichtsbehörden (Local Education Authorities) in Form der Juvenile Employment
Bureaux übertragen. Diese können seit 1923 außer der Arbeitsvermittlung und Berufsberatung auch die
Verwaltung der Arbeitslosenversicherung für ihre Schützlinge übernehmen. Sie erhalten zu diesem Zweck
ebenso wie die privaten Arbeitsnachweise für Jugendliche Staatszuschüsse.
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz von 1911 ist der zweite Teil des National Insurance Act,
dessen erster Teil die Kranken- und Invalidenversicherung regelte. Die Arbeitslosenversicherung umfaßte
zunächst nur besonders konjunkturempfindliche Industrien: Baugewerbe, Maschinen- und Schiffsbau,
war aber hier obligatorisch für alle Arbeiter über 16 Jahren. 1916 wurden die Kriegsindustrien einbezogen.
Damit wuchs die Zahl der Versicherten von etwa 21/, Millionen auf 3°/, Millionen Arbeitnehmer. Die
Durchführung der Arbeitslosenversicherung liegt bei den örtlichen Arbeitsnachweisen. Als Spruchbehörden
fungieren der Leiter der Ortsstelle (Insurance Officer), in der Berufung eine paritätische Schiedskommission
mit unparteiischem Vorsitzenden (Court of Referees) und als oberste Instanz der vom Könige ernannte
Unparteiische ( Umpire) der Arbeitslosenversicherung.
Die Finanzierung folgt dem in der ganzen britischen Sozialversicherung herrschenden Prinzip des Einheitsbeitrages
 und der Einheitsleistung ohne Rücksicht auf das Einkommen des Versicherten. Die Mittel
wurden vor dem Kriege in der Weise aufgebracht, daß der Arbeitgeber pro Woche und Arbeiter für 5 d
(für Jugendliche für 2 d) Marken ins Arbeitsbuch klebte und davon die Hälfte dem Arbeiter vom Lohn
abzog. Der Staat trug außer den Kosten der Verwaltung einen Zuschuß von 1°/; d je Arbeiter, d. h. ?/;
der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebrachten Beträge. Der Staat übernahm also im ganzen etwas
über !/, der Gesamtkosten. Nur dieser Teil der Aufwendungen ist in den Ziffern der Übersicht auf S. 302
enthalten. Die gesamten Mittel der Arbeitslosenversicherung flossen in einen einheitlichen Arbeitslosenfonds
 (Unemployment Fund). Nicht verbrauchte Jahreseinnahmen wurden der Staatsschuldenkommission
 zur Anlage überwiesen. Arbeitslosenrenten wurden für höchstens 15 Wochen im Jahre gewährt.
 und zwar betrug der Satz in der Vorkriegszeit 7s je Kopf und Woche (Jugendliche 3s 6 dd).

w
        <pb n="296" />
        — 304 —
Der Arbeitsminister konnte neben den staatlichen Arbeitsnachweisen auch privaten Vereinigungen
( Associations), in der Regel den Gewerkschaften, die bereits eine eigene Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
 organisiert hatten, auf Vereinbarung Verwaltung und Auszahlung der Arbeitslosenrenten
übertragen. Aus dem allgemeinen Arbeitslosenfonds wurden jedoch höchstens 3/, der von den Associations
gezahlten Arbeitslosenrenten vergütet; der Rest mußte aus eigenen Fonds gedeckt werden.
Die Arbeitslosenversicherung blieb in dieser Form bis zum Kriegsende unverändert. Ende 1918 wurde
für die Übergangszeit eine allgemeine Erwerbslosenfürsorge (Out-of-Work Donation) für Heeresangehörige
und für Zivilisten geschaffen, welche die Arbeitslosenversicherung infolge ihrer höheren Leistungen stark
entlastete. Der Arbeitslosenfonds schwoll infolgedessen in diesen Jahren erheblich an.
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz von 1920 kehrte zum reinen Versicherungsprinzip zurück. Es ließ
die Vorkriegsorganisation im wesentlichen bestehen, dehnte die Versicherung aber auf eine große Reihe
weiterer Berufsgruppen aus, so daß jetzt etwa ?/3 der berufstätigen Bevölkerung, d. h. rund 11%/, Millionen
Versicherte (davon etwa */, Million in Irland) darunter fallen. Versicherungsfrei bleiben Land- und Forstwirtschaft,
 häusliche Dienste, Eisenbahner, Lehrer, bestimmte Beamtengruppen und Angestellte über
einer gewissen Einkommensgrenze.
Die im Jahre 1921 mit der Wirtschaftskrise hereinbrechende Arbeitslosigkeit hat dazu geführt, daß die
Beiträge durch verschiedene Novellen mehrfach beträchtlich erhöht worden sind. Seit 1922 entfallen an
Beiträgen pro Kopf und Woche auf den Arbeitgeber 10 d, auf den Arbeiter 9 d (Frauen und Jugendliche
weniger) und auf den Staat 63/1 d, d. h., wie vor dem Kriege, rund !/3 der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
 aufgebrachten Beträge. Die gegenüber der Vorkriegszeit beträchtlich erhöhte Arbeitslosenrente
wird nach einer Novelle von 1924 ohne Beschränkung auf eine bestimmte Wochenzahl im Jahr gezahlt.
Familienzulagen, die das Gesetz von 1911 nicht kannte, wurden zuerst als Mehrleistung gewährt, dann
durch eine Novelle von 1922 mit den Normalleistungen verschmolzen,
Höhe der Leistungen 1924
Männliche Arbeiter ..........0.01..0.00 02185
Weibliche » een are R NEE baS 1 1 Wache
Jedes Kid eK 2»
Da die erhöhten Leistungen durch die Beiträge bei weitem nicht gedeckt wurden, hat der Arbeitslosenfonds
 seit 1920 ein Defizit zu verzeichnen, das mit 15,9 Millionen £ im ‚Jahre 1922 seinen Höhepunkt
erreichte und Ende 1924 auf 5,4 Millionen £ zurückgegangen war, um Ende 1925 wieder auf 7,8 Millionen £
zu steigen. Das Defizit wird gedeckt durch Anleihen des Treasury, deren Verzinsung (1925/26: 406 500 £)
in der Aufarbeitung unter »Finanzverwaltung« erscheint. Nach Abdeckung des Defizits sollen die Arbeitgeber-
 und Arbeitnehmerbeiträge ermäßigt und die gesamten Mittel zu gleichen Teilen von Arbeitgebern,
Arbeitnehmern und Staat aufgebracht werden.
1923/24 betrugen in England, Wales und Schottland in Millionen £
die Gesamtkosten der Arbeitslosenversicherung rund ........ 48,0
. davon: Leistungen... 70ER HAARE 36,8
#7 ANSEHEN ra 7,2
»- Verwaltungskosten. 4. a re 4,0
die Gesamteinnahmen ee 48,6
davon: Staatszuschüsse‘ .......... 41.000 Kr 12,8
» _ Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge .......... 35,8
Die privaten Associations bestehen weiter, erhalten aber nach der Novelle von 1920 aus dem allgemeinen
Arbeitslosenfonds nur noch zwei Drittel ihrer Arbeitslosengelder und seit 1922 einen Zuschuß zu ihren
Verwaltungskosten. Von 37,8 Millionen £ Gesamtleistungen der Arbeitslosenversicherung im Kalenderjahre
 1924 wurden 35,7 Millionen £ durch die staatlichen Arbeitsnachweise und 2,1 Millionen £ durch
EEE TEN pen Das m von 1920 sieht ferner für bestimmte Industriegruppen Sonderve
 N KetSChaFte rien ei DET U EEE herausgenommen und von den paritätischen Arbeits-Sezung
 it, daB: die Leftncen ERBE ) N großen Industriezweige getragen werden sollen. Voraus-Zeit
 wind hlcho N SaHCRNS N SRH N ak ar der allgemeinen Versicherung zurückbleiben. Zur
die übrigen Industzi N N ; ®% en un Versicherungsgesellschaften genehmigt worden; für
N Tg strien 1s las esetz in diesem Punkte bis zur Abdeckung des Defizits im Arbeitslosenversicherungsfonds
 suspendiert.
. Die Arbeitslosennot der Nachkriegsjahre hat in Ergänzung der Arbeitslosenversicherung zu dem Ausbau
wen SO ae Erwerbslosenfürsorge geführt, deren Ausgaben im wesentlichen
h getragen werden und daher in den obigen Ziffern der Etatbearbeitung (vgl. S. 302) enthalten
sind. Der Unemployment Relief Act von 1920 sieht sowohl Notstandsarbeiten an verschiedenen
        <pb n="297" />
        305
N

staatlichen Gebäuden als auch Zuschüsse zu den von den Gemeinden ausgeführten Notstandsarbeiten
vor. Die Gemeinden müssen ihre Pläne vom Ministerium genehmigen lassen und ihre Arbeiter vom
Arbeitsnachweis oder der Armenverwaltung (Board of Guardians) beziehen und in gewissem Umfange
{rühere Heeresangehörige bevorzugen. Die Zuschüsse werden gegeben vom Transportministerium für
Straßen- und Brückenbau, vom Landwirtschaftsministerium für Bewässerungs- und Drainagearbeiten
und von einem 1920 gebildeten Unemployment Grants Committee für öffentliche Arbeiten wie Kanalisation,
Wasser- und Elektrizitätsversorgung u.ä. Werden Arbeiten der letzteren Art von gemeinnützigen
Unternehmungen (Public Utility Companies) ausgeführt, so erhalten diese die Zuschüsse. Der Staat
oeteiligt sich sowohl an den Lohnausgaben wie an den Zinslasten der für die produktive Erwerbsloscnfürsorge
 aufgenommenen Anleihen, Die im Etat ausgeworfenen Summen sind infolge der steigenden
Arbeitslosigkeit im Nachtragsetat durch einen Betrag von rund 120000 £ ergänzt worden.
Der Empire Settlement Act von 1922 stellt auch die Siedlungspolitik bewußt in den Dienst der
Erwerbslosenfürsorge (vgl. Übersicht S. 302). Es handelt sich in erster Linie um die Ansiedlung von
Farmern in den Dominions. Die Verwaltung liegt in Zusammenarbeit mit den Dominions beim Colontal
Office (seit Juli 1925 beim Dominion Office) und dem Oversea Settlement Committee, in dem auch das
Arbeitsministerium vertreten ist. Leiter des Oversea Settlement Committee ist neuerdings der Unterstaatssekretär
 des Dominion Office. Die Arbeitsnachweise übernehmen die Stellenvermittlung und Auswandererberatung
 und erhalten zu diesem Zweck besondere staatliche Mittel. Frühere Heeresangehörige haben
freie Überfahrt, anderen Siedlern gewähren die Dominions Überfahrtzuschüsse. Nach Vereinbarung der
Siedlungspläne erhalten die Dominions Zuschüsse des Mutterlandes, und zwar trägt dieses in der Regel ein
Drittel der Zinslast der von den Dominions aufgenommenen Siedlungsanleihen sowie einen Teil der Ausbildungskosten
 der Siedler und eventueller Kreditverluste aus Siedlervorschüssen. Daneben erhalten
private Siedler und Siedlungsgesellschaften, insbesondere die auch auf diesem Gebiete tätige Heilsarmee.
Staatszuschüsse. Die Hauptsiedlungsgebiete sind Australien, Neuseeland und Canada.
Die Bedeutung der Arbeitslosenausgaben innerhalb des gesamten Sozialetats geht in Großbritannien
mit 7,4 bzw. 25,6 vH weit über diejenige in‘ den übrigen Ländern hinaus. Die Ausgaben, die sich im
Nachkriegsetat unter Berücksichtigung der Kaufkraftveränderung fast verzehnfacht haben, sind weit
stärker gestiegen als die auf 5. 303 angeführten Arbeitslosenziffern; allerdings spiegeln letztere infolge
der Nichterfassung der unorganisierten Arbeiter nur die Tendenz, nicht das genaue Ausmaß der Arbeitslosigkeit
 wieder. Vor allem bedingt aber die permanente Krise des Arbeitsmarktes in der Nachkriegszeit
eine durchschnittlich längere Stellenlosigkeit des einzelnen Arbeitslosen, und somit relativ viel höhere
finanzielle Anforderungen an die Öffentlichkeit als früher.
ec. Frankreich,
Staatsausgaben zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
Zuschüsse an kommunale und regionale Arbeitsnachweise ..... . = 1533 341
Zuschüsse an private Arbeitslosenkassen ............::°*+**"/ 440 98
Arbeitsnachweis der Berufsvereinigung der Seeleute .......+.0++" . 100 22
Fonds National de: Chömage + 24.0 mn near Z 1.000 222
Insgesamt.... 118 3.073 683
Ein Arbeitslosenproblem im britischen Sinne besteht für Frankreich mit seiner stationären und überwiegend
 kleinbäuerlichen Bevölkerung nicht. Die öffentliche Initiative hat daher viel später und viel
schwächer eingesetzt und zu einer viel geringeren Belastung des Etats wie auch der gesamten Wirtschaft
zeführt. Der allgemeinen Verschärfung der Lage des europäischen Arbeitsmarktes in den Jahren 1924
und 1925 wirkte zudem die {ranzösische Inflationskonjunktur entgegen. Wie wenig die Arbeitslosenfrage
lange Zeit die französische Öffentlichkeit beschäftigt hat, geht z. B. daraus hervor, daß in der Vorkriegszeit
 überhaupt keine Arbeitslosenstatistik veröffentlicht wurde: in der Nachkriegszeit wird die Zahl der
unerledigten Stellengesuche erfaßt.
Der Arbeitsnachweis war bis zum Kriege wenig organisiert. Die Finanzierung lag hauptsächlich
bei den Gemeinden, doch bestanden und bestehen noch vielfach private Arbeitsnachweise. Seit 1911
vab der Staat geringfügige Zuschüsse zu unentgeltlichen und paritätisch zusammengesetzten Gemeinde-
        <pb n="298" />
        arbeitsnachweisen. Sie sind im Vorkriegsetat mit den Zuschüssen zu privaten Arbeitslosenkassen
gemeinsam ausgewiesen. Während des Krieges wurden die kommunalen Arbeitsnachweise (Bureaua
Publics de Placement) in den größeren Gemeinden (über 10000 Einwohner) nach britischem Vorbilde
ausgebaut und paritätischen Bezirksarbeitsnachweisen (O/fices Departementaux, Offices Regionaux de
Placement) mit einer Zentralstelle im Arbeitsministerium unterstellt. Die Staatszuschüsse werden nach
der Größe der Gemeinde und der Zahl der vermittelten Stellen bemessen.
Die Arbeitslosenversicherung wurde vor dem Kriege durchweg von Privaten, und zwar sowohl
von den allgemeinen Hilfskassen (Soci&amp;amp;6s de Secowrs Mutuel, siehe unten S. 321 f) als auch von besonderen
Arbeitslosenkassen der Berufsvereine organisiert. Der Staat gab seit 1905 einen Zuschuß zu den gezahlten
Unterstützungen. Die Arbeitslosenkassen waren von geringem Umfange und umfaßten vor dem Kriege
nur etwa 50000 Mitglieder. Im Kriege trat vorübergehend eine allgemeine staatliche Erwerbslosenfürsorge
 ein. Nach dem Kriege wurden auf Grund eines Gesetzes von 1918 von den Gemeinden, Gemeindeverbänden
 und Departements Arbeitslosenfonds geschaffen, zu deren Leistungen der Staat aus dem
Fonds National de Chömage einen Zuschuß von 33 vH gewährt. Die Staatszuschüsse an die privaten
Arbeitslosenkassen blieben daneben bestehen,
d. Belgien.
Staatsausgaben zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
1913 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1 000 fr.
Staatsaufsicht über Arbeitsnachweise und Arbeitslosenkassen ..... 8 80 15
Zuschüsse an unentgeltliche Arbeitsnachweise ‚................- 35 730 138
Zuschüsse an. Arbeitslosenkassen .......00 EEE Weka 67 7 730 1 458
Fonds National de Crse TU 1100 208
Insgesamt .... 110: 9640 1819
Belgien hat als einer der ersten europäischen Industriestaaten die Notwendigkeit der öffentlichen
Beachtung des Arbeitslosenproblems erkannt, ohne daß es bei seiner Tendenz zur Förderung der Privatund
 Kommunalinitiative bisher eine eigentliche staatliche Arbeitslosenversicherung eingeführt hätte.
Schon 1901 erhielten die Arbeitslosenkassen der Gewerkschaften für die bei ihnen versicherten Arbeitslosen
 auf Grund des nach seiner ersten Anwendung benannten Genter Systems öffentliche Zuschüsse von
Kommunen und Provinzen, zu denen 1904 die ersten Staatsunterstützungen traten. Den Nachteil dieses
Systems, bei dem gerade die besonders gefährdeten nichtorganisierten Arbeiter an den öffentlichen
Zuschüssen keinen Anteil haben, suchte man durch öffentlich unterstützte Spareinrichtungen für Nichtorganisierte
 abzumildern.
Zahl der Arbeitslosen in vH der Versicherten
Monatsdurchschnitt 1913 ......... 2,0
1924... 2
1925 E
Infolge der wachsenden Arbeitslosigkeit und der besseren Erkenntnis des Arbeitslosenproblems wurden
On ve Kriege die öffentlichen Zuschüsse erweitert und auf eine neue Basis gestellt. Ein Gesetz von
N Ken verschärfte staatliche Kontrolle der Gewerkschaftskassen und stellte die Hälfte der
EEE EN N Da ur Beträge als Staatszuschuß bereit. Für Nichtorganisierte wurden
Ne en rar ekassen en det, a der Staat die gleichen Sätze zuschießt wie den Gewerkschaftsed.
 di N tel deren N NG NET (Fonds National de Crise) geschaffen, der eintritt,
Ende 1 a hafand a9 en Kasse nicht ausreichen, oder der Anspruch des Versicherten erloschen ist
a anden 2365 Gewerkschaftskassen mit rund 755 000 Mitgliedern.
Der Arbeitsnachweis liegt ebenfalls in Händen Privater, und zwar hauptsächlich bei den Gewerkschaften.
 Unentgeltliche paritätische Arbeitsnachweise erhalten Staatszuschüsse; die Gemeinden stellen
Räume, Personal usw. zur Verfügung, Die Staatsaufsicht ist die gleiche wie für die privaten Arbeitslosen-2
 En N KEE EEE zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sind infolge der relativ
stärkeren Staatsbeteiligung weit über das Anwachsen der Arbeitslosigkeit hinaus gestieren.

2306
        <pb n="299" />
        — SU a . ie
e. Italien. m en
:S x 9
Staatsausgaben zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit “-Biblioihek ©
1913/14 1925/26 &amp;amp;
Original- Vorkriegs- “7% SS
ziffern kaufkraft x Kie\*
in 1 000 Lire
Arbeitsnachweis .......00.:004 04 nem Haren ;
Arbeitslosenversicherung............0+00004
Notstandsarbeiten . .........100000 Hr rer 10 000 2 000
Das Arbeitslosenproblem hat für Italien eine andere Bedeutung als für die Industriestaaten Großbritannien
 und Belgien. Italien trägt noch immer überwiegend landwirtschaftlichen Charakter, unterscheidet
 sich aber in den Verhältnissen des Arbeitsmarktes von Frankreich durch die Tendenz der
Bevölkerungsentwicklung. Die Verteilung der wirtschaftlichen Kräfte auf das Staatsgebiet ist dergestalt,
daß die Industrie sich in Oberitalien in wenigen großen Brennpunkten konzentriert, während in den
mittleren und südlichen Provinzen bei niedrigem Lohnniveau der arbeitenden Bevölkerung auch heute
noch. durchaus die Landwirtschaft dominiert. Im ganzen hat die Industrialisierung während und nach
dem Kriege große Fortschritte gemacht und in Verbindung mit dem Übervölkerungsproblem die Arbeitslosenfrage
 nach dem Kriege in den Vordergrund des öffentlichen Interesses gerückt.
Anzahl der Vollerwerbslosen,
am 31. Dezember 1919 .........-— 268 227 am 31. Dezember 1923 ............. 2258580
» 81. » 1920... 102156 LM » 31. » 192 150 449
» 31. » 1921. 8 541 775 » 31. » 1925 2. unnen 122 200
31. 5 On ns 381.968 » 30. Juni1926...0..... 0004 run 83 264
Das Arbeitslosenproblem wurde erstmalig durch ein Gesetz von 1917 angeschnitten. Man suchte
damals der Gefahr einer Arbeitslosenwelle nach Beendigung des Krieges durch einen Arbeitslosenfonds
zu begegnen, zu dem die Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 1 bis 1,5 Lire vierzehntägig beizusteuern
hatten (Fondo Nazionale della Disoceupazione.) Als dieser Arbeitslosenfonds sich bei der scharf ansteigenden
Arbeitslosigkeit in den Jahren 1918/19 als unzureichend erwies, wurde durch ein inzwischen mehrfach
ergänztes Gesetz von 1919 gleichzeitig die öffentliche Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung
geregelt. Beide wurden durch eine Novelle von 1922 verwaltungstechnisch in das Gebäude der Sozialversicherung
 eingefügt. Die Cassa Nazionale per le Assicurazioni Sociali ist Trägerin auch der Arbeitslosenversicherung;
 als Spezialorgane für die Arbeitslosenversicherung sind ihr provinzielle Versicherungskassen
 und interprovinzielle Ausgleichskassen untergeordnet. Höchste Instanz der Arbeitslosenversicherung
ist das Comitato Speciale per V Assicwrazione contro la Disoccupazione.
Die Aufbringung der Mittel erfolgt durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Der Staat,
der sich in den ersten Jahren auch finanziell an der Arbeitslosenversicherung beteiligt hatte, leistet keine
Zuschüsse mehr. Die Aufwendungen Italiens für die Arbeitslosenversicherung kommen daher im Etat
für 1925/26 nicht zum Ausdruck. Die fascistische Politik der letzten Jahre sucht nicht die Arbeitslosigkeit
selbst, sondern ihre Ursachen zu bekämpfen, indem sie für Süditalien eine möglichst große Hebung des
Kulturstandes und für die nördlichen Provinzen einen intensiven Industrieschutz anstrebt und durch
Förderung der Binnenwanderung den Ausgleich der lokalen Arbeitsmärkte erleichtert. Die Arbeitslosigkeit,
die kurz vor Eintritt der faseistischen Aera einen neuen Höhepunkt erreicht hatte, ist durch diese Maßnahmen
 sowie durch die Diskrepanz zwischen Währungsverschlechterung und innerer Preisentwicklung
in den letzten Jahren ständig zurückgegangen. Die Arbeitslosenversicherung hat infolgedessen namhafte
Überschüsse erzielt, die zur Reservebildung in den Arbeitslosenversicherungsfonds fließen.
Die Leistungen der italienischen Arbeitslosenversicherung erfolgen nach dem Versicherungsprinzip
ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse (z. B. Familienstand) des Arbeitslosen. Im-Gegensatz
 zu Großbritannien sind Beiträge und Leistungen dreifach gestaffelt. Allerdings sind durch die
Lireentwertung die meisten Versicherten in die höchste Klasse aufgerückt.
Während die italienische Arbeitslosenversicherung heute unabhängig von staatlichen Zuschüssen besteht,
werden für produktive Erwerbslosenfürsorge aus dem Etat des Ministero dei Lavori Pubbliei 1925/26
10 Millionen Lire den Provinzen und Gemeinden zur Verfügung gestellt.
Die Regelung des Arb eitsnachweiswesens von 1918 ist in das Arbeitslosenversicherungsgesetz
von 1919 hineingearbeitet worden. Es gibt zum Teil beruflich gegliederte, paritätische und karitative
Arbeitsnachweise, zu deren Ergänzung unter Umständen staatliche Arbeitsnachweise vorgesehen sind.
Gewerbsmäßige Stellenvermittlung ist verboten. Höchste Instanz für den Arbeitsnachweis ist das
Landeszentralamt für Arbeitsvermittlung. Provinzielle und Zonenarbeitsnachweise sorgen für den
regionalen Ausgleich. Der Etat weist besondere staatliche Aufwendungen nicht aus.
20

Anm
        <pb n="300" />
        305

IV. Gewerbeaufsicht und Unfallentschädigung.
Staatsausgaben für Gewerbeaufsicht und Unfallentschädigung.
in 1000 Mark Vorkriegs- in vH der gesamten 'in Mark Vorkriegskaufkraft
kaufkraft . Sozialausgaben?) | je Kopf der Erwerbstätigen?
Vorkriegs- Nachkriegs- | Vorkriegs- Nachkriegs- | Vorkriegs- | Nachkriegs-.
 etat etat etat etat etat | etat_——
Großbritannien ....... 4 924 6 354 1,5 0,7 0,2 0,3
Frankreich... 0044 2 769 1790 1,4 1,8 0,1 0,1
ER tra 991 1164 / 4,2 | 2,2 | 0,3 0,4
Haben re ka 199 266 1,0 ! 0,7 0,0 0,0
a. Allgemeines.
Im folgenden Abschnitte sind alle diejenigen Maßnahmen zusammengefaßt, die den Schutz des Arbeiters
im Betriebe zum Ziel haben, also die Aufsicht über Betriebssicherheit, Arbeitshygiene und Arbeiterschutz,
 die Sicherung von Mindestlöhnen sowie die Fürsorge für die Opfer von Betriebsunfällen. Die Gewerbeaufsicht
 liegt in allen vier Ländern in Händen des Staates, wird aber in gewissem Umfange durch
private und kommunale Institutionen ergänzt. Die Verschiedenheit der Aufgabenteilung zwischen
Staat, kommunalen und privaten Organisationen beeinträchtigt auch auf diesem Gebiet die internationale
 Vergleichbarkeit. Die Unfallentschädigung ist nur in Italien Gegenstand einer obligatorischen
Sozialversicherung; finanziell geht sie überall im wesentlichen zu Lasten der Unternehmer. Die in der
Übersicht erscheinenden Staatsausgaben beziehen sich daher vorwiegend auf die Gewerbeaufsicht.
Während die leichte Steigerung der Ausgaben in Großbritannien und Italien sich mit der fortschreitenden
 industriellen Entwicklung dieser Länder erklärt, beruht dieselbe in Belgien auf den im Nachkriegsetat
 neu auftretenden außerordentlichen Staatszuschüssen zu den Renten der Unfallgeschädigten. Der Rückgang
 der französischen Ziffern darf nicht als ein Nachlassen der Staatstätigkeit in der Richtung des Arbeiterschutzes
 gewertet werden, sondern beruht darauf, daß die auf diesem Gebiete überwiegenden Personalausgaben
 ebenso wie in den übrigen Verwaltungszweigen sich der Geldentwertung nicht in vollem Umfange
angepaßt haben.
b. Großbritannien,
Die Gewerbeaufsicht in ihrer gegenwärtigen Form ist durch Gesetz von 1901 geregelt. Sie untersteht
 dem Home Office und umfaßt die Inspektion von Fabriken, Werkstätten, Bergwerken und Steinbrüchen
 und eine besondere Kontrolle der Explosivstoff- und chemischen Betriebe. Die staatlichen Inspektoren
 kontrollieren die Durchführung der Bestimmungen über Arbeitszeit, Gewerbehygiene und Betriebssicherheit.
 Die Zahl der Kontrollbesuche betrug 1924 342949. Die Tätigkeit der staatlichen Inspektoren
wird durch eine Bewegung unterstützt, die unter dem Leitwort »Safety First« die Belehrung und Erziehung
von Unternehmern und Arbeitern zur sorgfältigen Unfallverhütung zum Ziel hat. Die dieser Vereinigung
angehörenden Betriebe werden von besonders angestellten Inspektoren besucht. In gefährlichen
Betrieben besteht eine regelmäßige ärztliche Untersuchung durch nebenamtliche, vom Chefinspektor
ernannte Gewerbeärzte; Jugendliche werden auch in anderen Betrieben vor der Zulassung zur Arbeit
auf ihre Arbeitsfähigkeit hin untersucht. Besondere Aufmerksamkeit wird den Berufskrankheiten gewidmet.
Die Überwachung der Dampfkessel liegt in den Händen freiwilliger Organe. Der Unternehmer ist
lediglich verpflichtet, den staatlichen Gewerbeinspektoren regelmäßig Bescheinigungen über die erfolgten
Kesselrevisionen vorzulegen. Da die meisten Dampfkessel versichert sind, wird die Überwachung in der
Regel von den Beamten der Versicherungsgesellschaften ausgeführt.
Staatsausgaben für Gewerbeaufsicht und Unfallentschädigung.
1912/13 1925/26
Originalziffern Vorkriegskaufkraft
in 1000 £
VErWäNE n 34 76 45
Inspektion von Fabriken und Werkstätten ................... 105 158 93
» » Bergwerken und Steinbrüchen ................ 63 172 100
» * Explosivstoffbetrieben „0.0... 5 9
» » chemischen Betrieben ....................... 3 ß
Staatsaufsicht auf Grund des Unfallhaftpflichtgesetzes ee |
Zuschüsse an Unternehmer bei Unfällen von Kriegsbeschädigten
4gricultural Wages Board und Committees „............ ; N ® 7
A Insgesamt .... 4) 528 -
*) Ohne Beihilfen für Naturkatastrophen.
2) Vgl. Anmerkung zu S. 302.
        <pb n="301" />
        309

Die Entschädigung der Opfer von Betriebsunfällen ist in dem Workmen’s Compensation Act
von 1906 geregelt. Sie geht von dem Prinzip der Individualhaftung aus, nach dem der einzelne Unternehmer,
 nicht deren Gesamtheit, dem Unfallgeschädigten haftet. Der Rahmen, den schon das Gesetz
von 1906 sehr weit gespannt hatte, umfaßt seit einer Novelle von 1923 auch die Schiffahrts- und
Gelegenheitsarbeiter, SO daß jetzt die Gesamtheit der Lohnarbeiter einschließlich der Landarbeiter, Hausangestellten
 und Angestellten unterhalb einer Jahresverdienstgrenze von 350 £ unfallentschädigungsberechtigt
 ist. Einen Versicherungszwang kennt das britische Gesetz nicht. Träger der freiwilligen Versicherung
 sind die Unternehmerverbände (Employers Associations), die Gegenseitigkeitsvereine (M utual
Indemnity Societies) und die Versicherungsgesellschaften. Die Unfallentschädigungen sind gesetzlich
tarifiert und durch die Novelle von 1923 beträchtlich erhöht worden. An den Unfallrenten selbst beteiligt
sich der Staat nicht; im Etat erscheinen nur die Kosten für die Schiedsrichter und medizinischen Sachverständigen,
 die mit der Kontrolle und Durchführung des Gesetzes beschäftigt sind, sowie ein Staatszuschuß
 an Unternehmer, denen aus der Beschäftigung von Kriegsbeschädigten erhöhte Unfallentschädigungen
 erwachsen.
Im Rahmen des gewerblichen Arbeiterschutzes liegt auch die Tätigkeit der Trade Boards, staatlicher
Stellen zur Sicherung von Mindestlöhnen in unterentlohnten Industrien. Auf Grund des Gesetzes von 1909
wurden zunächst solche Gewerkämter für vier Industrien (hauptsächlich Heimindustrie) beim Board of
Trade geschaffen. Die Trade Boards setzen sich zusammen aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern der betreffenden
 Industrie sowie aus Unparteiischen, die vom Ministerium ernannt werden. Der vom Trade Board
für jede einzelne Industrie festgesetzte Mindestlohnsatz wird nach 6 Monaten obligatorisch. Versuche der
Arbeitgeber, den Lohn unter diesen Mindestlohnsatz zu drücken, stehen unter Strafe; Abreden über
geringere Löhne sind nichtig. Die Durchführung wird durch besondere Trade Board Inspectors kontrolliert.
Die Anzahl der Trade Boards, die schon 1913 auf 8 erweitert worden war, ist 1925 auf 45 gestiegen. Auch
die Ausgaben im Etat sind entsprechend angewachsen.
In der Landwirtschaft hatte schon der Corn. Production Act von 1917 neben Mindestpreisen für
die Landwirte auch Mindestlöhne für die Landarbeiter zugesichert. Die Durchführung lag bei dem vom
Landwirtschaftsministerium gebildeten Jandwirtschaftlichen Lohnamt und den ihm unterstellten Bezirksausschüssen.
 Der Agricultural Wages Regulation Act von 1924 übernimmt diese Einrichtung in dem staatlichen
 Agricultural Wages Board und den ihm unterstehenden Agricultural Wages Commiittees. Diese setzen
sich ähnlich wie die Trade Boards paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern und gewählten Unparteiischen
 zusammen, Die Kosten trägt der Staat.
ec. Frankreich.
Die gesamte Gewerbeinspektion, die durch das inzwischen mehrfach ergänzte Grundgesetz von 1892
geregelt ist, gehört in Frankreich zu dem Hoheitsgebiet des Arbeitsministeriums. Ihm unterstehen die
Gewerbeinspektoren (Inspecteurs du Travail), die Bergingenieure, die dem Ministerium für öffentliche
Arbeiten angehören, aber, soweit es sich um die Ausführung der Arbeitsgesetze handelt, dem Arbeitsminister
 unterstellt sind, und ferner die Beamten des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, die mit der
Überwachung der diesem Ministerium unterstellten Betriebe (Straßenbahnen usw.) beschäftigt sind. An der
Durchführung des Arbeiterschutzes sind ferner beteiligt das Kriegs- und Marineministerium, soweit es
sich um Betriebe handelt, die im Interesse der Landesverteidigung arbeiten, sowie das Ministerium des
Inneren für die Überwachung der wöchentlichen Ruhepause im Umkreis der Zentralhallen von Paris.
Die Gewerbeinspektion ist in 11 große Inspektionsbezirke eingeteilt, an deren Spitze je ein Divisionsinspektor
 steht. Im Jahre 1913 wurden insgesamt 513 331 Fabriken und Werkstätten überwacht, deren
Gesamtbelegschaft sich auf 4 460 805 Köpfe belief. Für Jandwirtschaftliche Betriebe gibt es in Frankreich
keine Bestimmungen über Arbeiterschutz und Betriebssicherheit. Die Inspektoren haben daher zu landwirtschaftlichen
 Betrieben kein Zutrittsrecht. In vielen Fällen beteiligen sich die Inspektoren an der
Verwaltung der öffentlichen Arbeitsnachweise. die von den Departements und Gemeinden unterhalten
werden.
Auch in Frankreich wird die staatliche Gewerbeinspektion von der privaten Initiative unterstützt. Die
wichtigste der industriellen Vereinigungen, die sich die Erhöhung der Betriebssicherheit zum Ziel gesetzt
haben, ist die Association des Industriels de France, welcher nach dem Kriege etwa 3 400 Firmen mit rund
380 000 Arbeitern angehören. Die Mitglieder sind in der Regel verpflichtet, ihrem Verein jeden Betriebsunfall
 sofort zu melden. Die Vereinigungen haben eigene Aufsichtsbeamte mit beratender Funktion, aber
ohne amtliche Befugnisse. Für die Prüfung von Ketten und Seilen, für die Überwachung elektrischer
Einrichtungen und für die Durchführung von Feuerschutzmaßnahmen sind besondere Vorkehrungen
vetroffen.
        <pb n="302" />
        810

Staatsausgaben für Gewerbeaufsicht und Unfallentschädigung.
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
im 1000 fr.
Industrieinspektion +42 10 er 934 2153 478
Bergbauinspektion ..............- KURT L AS CAE aa alas a 2.134 7614 1692
Gewerbeinspektion in Elsaß-Lothringen .............0.000004000 169 38
Zentralkommission für die Löhne der Heimarbeiter in der Bekleidungsindustrie
 .......0.007 00014 FH reelle re een 2
Kontrolle des Haftpflichtgesetzes ......-00000 kr Krk HARTE Her 350 )
Insgesamt .... 3418 9.943 2210
Die im Nachkriegsetat auftauchende Zentralkommission für die Löhne der Heimarbeiter in der Bekleidungsindustrie
 entspricht ihrer Funktion nach wohl den britischen Trade Boards,
In Frankreich ist es auf dem Gebiet der Unfallentschädigung nicht zu einer einheitlichen Sozialversicherung
 gekommen. Nach dem Haftpflichtgesetz von 1898 hat der einzelne Unternehmer für Heilbehandlung,
 Unfall-, Witwen- und Waisenrenten aufzukommen. Die Unfallhaftung, die nach dem
Grundgesetz von 1898 nur Gewerbe und Schiffahrt umfaßte, ist durch verschiedene Novellen auf Handel,
Landwirtschaft und häusliche Dienste ausgedehnt worden, so daß sie gegenwärtig ihrem Umfange nach
etwa der britischen entspricht. Dem Unternehmer ist freigestellt, ob er eine Haftpflichtversicherung eingehen
 will oder nicht. Träger der freiwilligen Versicherung sind Versicherungsgesellschaften mit fester
Prämie, gegenseitige Hilfskassen (besonders in der Landwirtschaft), die Garantiesyndikate der Unternehmerverbände
 sowie in freier Konkurrenz mit diesen Anstalten die staatliche Caisse Nationale d’ Assurance
 contre les Accidents. Um den Arbeiter von der Zahlungsfähigkeit des Unternehmers oder seines Versicherers
 unabhängig zu machen, ist eine Art subsidiärer Kollektivhaftung in Form eines staatlichen
Garantiefonds geschaffen, der durch direkte Beiträge der nicht versicherten Haftpflichtigen und durch
Prämienzuschläge der Versicherungsanstalten gespeist wird. Der Staat begnügt sich in finanzieller Hinsicht
 mit der Kontrolle der Durchführung der Unfallbestimmungen, Die Kosten ließen sich nur im Vorkriegsetat
 ausgliedern,
d. Belgien.
Die belgische Gewerbeaufsicht ist durch ein inzwischen mehrfach ergänztes Gesetz von 1888 geregelt.
Oberste Behörde ist das Ministerium für Gewerbe und Arbeit, in dessen Rahmen unter dem Premier
Inspecteur General eine besondere Abteilung für Gewerbeinspektion mit 6 unterstellten Bezirksverwaltungen
 besteht. Sie zerfällt in zwei Sektionen, von denen die eine sich mit dem eigentlichen Arbeiterschutz
 befaßt und die andere mit dem Schlichtungswesen und den paritätischen Industrieausschüssen
beschäftigt ist. Überhaupt werden von jeher die belgischen Arbeitsinspektoren auch für Aufgaben, die
nicht unmittelbar in ihr Arbeitsgebiet fallen, weitgehend in Anspruch genommen.
Organisatorisch wird unterschieden zwischen der /nspection de V’Industrie, der Inspection du Travail
und dem Service Medical du Travail sowie der Bergbauinspektion und der Aufsicht über Explosivstoffbetriebe.
 Der Industrieinspektion liegt die allgemeine Überwachung und dauernde Beobachtung der
industriellen Betriebe ob. Sie läßt u.a. Monographien über die einzelnen belgischen Gewerbezweige
erscheinen. Die /nspection du Travail führt die Kontrolle der Arbeitszeit, der Frauen- und Kinderarbeit,
der Gewerbehygiene und der Unfallverhütung durch. Ein Erlaß von 1919 ersetzte die ihr bisher beigeordneten
 nebenamtlichen Delegierten durch einen Stab von Contröleurs du Travail, die dieselben Rechte
wie die Arbeitsinspektoren haben, diesen aber unterstellt sind. Sie beschäftigen sich vorwiegend mit den
Vorschriften über Frauen- und Kinderarbeit, Sonntagsruhe, Arbeitsordnung, Lohnzahlung usw. Mit
Gewerbehygiene und Betriebssicherheit befassen sie sich nur auf besondere Veranlassung der Arbeitsinspektoren.
 Die Zahl der in Fabrikbetrieben ausgeführten Kontrollbesuche belief sich — abgesehen von
einer großen Anzahl von Sonderkontrollen — im Jahre 1924 auf 38 731.
a ana SEA Dee noch Mg Haha der emubekrichen ulzht (Ser
oberste Behörde im Arbeitsministerium Si . en RE a hhmgig und hat eine besonder®
Mitwirkung von ärztlichen Inspektoren 7 ALAND en Ma is we ht, in Keine vn
Gewerbebetrieben Kenntnis geben. Die Gem Tin DES NN Meinl hen Mietändın Sn
en . ‚werbeärzte werden auftragsweise beschäftigt und berichten
direkt an den Minister. Ein Erlaß von'1920 ordnet die ärztliche Untersuchung aller in der Industrie tätigen
Jugendlichen unter 18 Jahren an.
        <pb n="303" />
        ud
Die Aufsicht über Dampfkessel und Dampfmaschinen geht auf einen Erlaß von 1884 zurück und wurde
1919 neu geregelt. Das Ministerium hat das Recht, Staatsbeamte (meist Straßen-, Brücken- oder Bergbauingenieure)
 mit der Überwachung zu beauftragen.
Staatsausgaben für Gewerbeaufsicht und Unfallentschädigung.
1913 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
Inspection de Industrie .........02000000000 0 HN 201 38
Inspection du Travail .........0000110 10H 50 1 244 235
Service Medical du Travail... 0.004444 330 62
Bergbauinspektion +... 42.0... 00HE een r En EET Een 590 2163 408
Inspektion von Explosivstoffbetrieben .....-.«.-..+=+"+*1"*) ; 97 12
Commission des Aceidents du Travail ........0000000 00H 10 15 5
Yaisse de Prevoyance et de Secours ........+0.00000 00H 90 60 11
Außerordentliche Beihilfen an Unfallgeschädigte ......--:- 3.445 650
Unfallversicherung in Eupen-Malmedy...-..+..+.++1+101 101 69 13
Insgesamt.... 1 224 7624 1 438
Der Regelung der Unfallentschädigung liegt das gleiche System zugrunde wie in‘ Frankreich. Die
Entschädigungspflicht, die das Haftpflichtgesetz von 1903 nur den Unternehmern bestimmter Industriegruppen
 auferlegte, ist durch eine Reihe von Novellen auf Handel und Landwirtschaft ausgedehnt
worden; sie erstreckt sich auch auf häusliche Dienste und sämtliche Angestellte innerhalb einer bestimmten
Verdienstgrenze. Ein Versicherungszwang besteht auch in Belgien nicht. An Einrichtungen für die
freiwillige Versicherung kommen in Betracht private Versicherungsgesellschaften mit fester Prämie (Societes
Agretes) und gemeinsame Unfallkassen der Unternehmer (Caisses Communes). Beide bedürfen der staatlichen
Genehmigung und unterliegen einer scharfen Staatskontrolle bezüglich ihrer Finanzgebarung, Schadenregulierung
 usw. Wie in Frankreich tritt im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers oder des
Versicherers ein allgemeiner Garantiefonds in Kraft. Er wird gespeist aus den Beiträgen der Unternehmer,
die weder eine Versicherung abschließen noch durch Hinterlegung von Wertpapieren genügende Garantien
bieten. Die Höhe der Beiträge wird von der staatlichen Commission des Acecidents du Travail festgesetzt. Der
Staat beteiligt sich außer mit einem Zuschuß an die seit 1890 bestehende Caisse de Prevoyance et de
Secours nach dem Kriege an den Leistungen der Unfallversicherung in Eupen-Malmedy und gewährt der
(Gesamtheit der Unfallgeschädigten außerordentliche Teuerungszulagen aus öffentlichen Mitteln.
e. Italien.
Die italienische Gewerbeinspektion wurde nach verschiedenen vorangegangenen Teilregelungen
durch Gesetz von 1912 vereinheitlicht. Im Gegensatze zu den übrigen hier behandelten Ländern ist die
Einbeziehung der Landwirtschaft von besonderer Bedeutung. Die Gewerbeinspektion ist nach der
Umwandlung des Landwirtschaftsministeriums auf das Ministerium für die nationale Wirtschaft übergegangen.
 Im Jahre 1921 gab es 7 Aufsichtsbezirke mit insgesamt 27 Inspektoren. Für Betriebe mit
vorwiegend weiblichen Arbeitskräften war eine Hilfsinspektorin vorgesehen, Im Jahre 1912 wurden
3523 Betriebe mit 143 274 Arbeitern besichtigt, während allein die Zahl der in diesem Jahre der
Gewerbeaufsicht unterworfenen Unternehmungen, in denen Frauen und Jugendliche beschäftigt wurden,
12 296 betrug. Über die Entwicklung nach dem Kriege liegen Ziffern nicht vor.
Nach dem Gesetze von 1912 haben die Gewerbeinspektoren außer dem eigentlichen Arbeiterschutz
auch die ordnungsmäßige Durchführung der Bestimmungen über Dampfkessel usw. zu überwachen. Sie
leisten ferner auf Ansuchen der Parteien bei der Vorbeugung und Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten
Beihilfe.
Die Überwachung des Gesetzes über die wöchentliche Ruhepause ist den Gemeinden überlassen. In
Bergwerken und Steinbrüchen liegt die Aufsicht in Händen besonderer Bergwerksinspektoren. Die Überwächung
 des Gesetzes über das Verbot der Nachtarbeit in Bäckereien ist gleichzeitig den Gewerbeinspektoren,
 den Sanitätsbeamten und den gerichtlichen und kommunalen Polizeibeamten anvertraut.
Die Arbeitgebervereinigungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen überwachen in enger Verbindung mit
den Gewerbeinspektoren die Ausführung der Unfallversicherungsgesetze in Industrie und Landwirtschaft.
Die Gewerbeinspektoren haben das Recht, die Gemeindebehörden zur Unterstützung ihrer Arbeiten
in Anspruch zu nehmen. Insbesondere dürfen sie bei diesen befindliche Listen und Urkunden einsehen,

2311
        <pb n="304" />
        312

Unfallanzeigen anfordern usw. Auf dem Gebiete der Unfallversicherung, der Mutterschaftsversicherung,
der Invaliditäts- und Altersversicherung und der Arbeitslosenversicherung arbeiten die Gewerbeinspektoren
Hand in Hand mit den übrigen sozialen Behörden.
Staatsausgaben für Gewerbeaufsicht und Unfallentschädigung.
1913/14 1925/26
Original- Vorkriegszitfern
 kaufkraft
in 1000 Lire
Gewerbeitnspektion „+. 04+0r EEE EEE BE ER 31 1470 294
Ausgaben auf Grund des Gesetzes über Frauen- und Kinderarbeit ‘5 .
Vertrag zwischen Frankreich und Italien über den wechselseitigen
Sehutz: der Arbeiterschaft ........0 000000 RE nee AH H a 135 ;
Staatsaufsicht über die Unfallversicherung ................... 38 175 35
Insgesamt.... 246 1645 329
Im Gegensatz zu den übrigen Ländern besteht in Italien seit 1904 eine obligatorische Unfallversicherung,
 der infolge des Fehlens einer Krankenversicherung erhöhte Bedeutung zukommt.
Trägerin ist die Cassa Nazionale d’ Assicwrazione ner gli Infortuni degli Operar sul Lavoro, die der bereits
erwähnten Cassa Nazionale per le Assicuraziom Sociali untersteht. Die Aufbringung der Mittel erfolgt
durch die Arbeitgeber. Der Staat übt die Aufsicht, leistet aber keinen Zuschuß.
Während das Grundgesetz von 1904 lediglich gewerbliche Arbeitnehmer der Unfallversicherung
unterwarf, erfolgte während des Krieges durch Gesetz von 1917 die Einbeziehung auch der Arbeitnehmer
in der Landwirtschaft und 1922 derjenigen in der Fischerei. Von der Versicherungspflicht ausgenommen
sind Arbeitnehmer in Berufen mit geringer Unfallgefahr und mit Einkommen über einer gewissen Grenze.
Hingegen sind gewisse Gruppen beruflich Selbständiger in die Versicherungspflicht einbezogen.
Die Leistungen bestehen in Kapitalabfindungen oder Renten; die ersteren überwiegen. Ähnlich dem
in der deutschen Sozialversicherung angewandten System richtet sich die Leistung nicht allein nach den
Beiträgen, vielmehr tritt das Fürsorgeprinzip in den Vordergrund.
V. Kranken-, Invaliden- und Altersversorgung und -versicherung.
Staatsausgaben für Kranken-, Invaliden- und Altersversorgung und -versicherung.
in 1000 Mark Vorkriegs- ] in vH der gesamten in Mark Vorkriegskaufkraft
kaufkraft Sozialausgaben?) je Kopf der Bevölkerung
Vorkriegs- | Nachkriegs- | Vorkriegs- | Nachkriegs- ı Vorkriegs- Nachkriegs-|
 _etat | etat | -- etat | etat | etat | etat
Großbritannien?) ...... 291.557 | 407 906 88,3 | 47,2 6,4 9,3
Frankreich... . 10 YA4989 63 772 71,9 | 47,7 3,7 1,6
Belgien vr Er er 15745: 20 507 6,4, | 38,3 2,1 2,7
N 39 8411 0,2 | 21,6 0,0 0,2
a. Allgemeines.
Die Kranken-, Alters- und Invalidenversorgung stellt das Kerngebiet der modernen Sozialversicherung
dar. Im internationalen Vergleich fehlt es jedoch gerade auf diesem Gebiete an jeder Einheitlichkeit sowohl
 der geschichtlichen Entwicklung als ‚der organisatorischen Ausgestaltung und Zusammenfassung der
einzelnen Fürsorge- und Versicherungszweige, Deutlich feststellbar ist lediglich ein immer fortschreitender
Übergang vom Fürsorge- zum Versicherungsprinzip und das Bestreben nach Vereinheitlichung der vor-Kne
 Einrichtungen, „Bei der V erschiedenartigkeit der Organisationsformen war es nicht möglich,
mr internationalen Vergleich bis in die einzelnen Aufgabengebiete hinein zu verfolgen, und auch die in
esem Kapitel vorgenommene Zusammenfassung enthält nicht in allen Einzelheiten völlig Gleichartiges.
Ei Steht sowohl in der zeitlichen Entwicklung als organisatorisch und bezüglich der
Oo &amp;amp; x . .
nn Ta N % E Staatsmittel an der Spitze der vier verglichenen Länder. Die 1911 geschaffene
EN r . Ne N eine umfassende Kranken- und Invalidenversicherung (im Gegensatz zu den anderen
ANCErT ea a ch Wochenhilte), während Altersrenten in Form einer allgemeinen Staatsbürger-N
 DO N rund des Old Age Pensions Act von 1908 gewährt werden. Der 1926 in Kraft getretene
CONNY DÄCNS und Old Age Pensions Act wandelt letztere unter Einbeziehung der Hinterbliebenen-?)
 Ohne Beihilfen bei Naturkatastrophen.
2) Einschließlich der Ausgaben für Wochenhilfe
        <pb n="305" />
        313

versorgung ebenfalls in eine reine Sozialversicherung um. In den romanischen Ländern hat die Staatsnitiative
 in der Regel später eingesetzt und der privaten Betätigung mehr Spielraum gelassen als in Großbritannien.
 Auch wo nach dem Kriege allmählich eine Sozialversicherung geschaffen wurde, begnügt sich
der Staat meist mit ihrer gesetzlichen Regelung, ohne sich in einem dem britischen entsprechenden Umfange
 an ihren Leistungen Zu beteiligen. Frankreich ersetzt die fehlende Krankenversicherung durch
eine unentgeltliche Krankenversorgung und besitzt auf dem Gebiete der Alters- und Invalidenversorgung
außer der praktisch nur unvollständig durchgeführten allgemeinen Alters- und Invalidenversicherung
von 1910 eine Reihe von Spezialorganisationen. Ein Gesetz über eine einheitliche Alters-, Kranken- und
[nvalidenversicherung ist seit mehreren Jahren in Vorbereitung. Belgien besitzt eine öffentliche Krankenfürsorge
 nur im Rahmen der allgemeinen Armenpflege; die 1920 geschaffene Altersversorgung ist 1926
durch eine obligatorische Alters- und Invalidenversicherung abgelöst werden. Für Italien gilt auf dem
Gebiete der Krankenversorgung das gleiche wie für Belgien, während die obligatorische Alters- und Invalidenversicherung
 schon seit 1919 in Kraft ist.
Die Staatsaufwendungen sind infolge der erwähnten Reformen, abgesehen von Frankreich, wo die
Neuorganisation noch bevorsteht, überall ihrem absoluten Betrage nach erheblich gestiegen. Der Rückgang
 ihrer Bedeutung innerhalb des gesamten Sozialetats in Großbritannien, Frankreich und Belgien erklärt
sich aus der noch stärkeren Steigerung auf den Gebieten der Hygiene, des Wohnungswesens und der Arbeitslosenfürsorge.

b. Großbritannien.
Staatsausgaben für Kranken- und Invalidenversicherung sowie Altersversorgung.
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
Vational Health Insurance in 1000 £
Verwaltung +. ı 0er Henn 253 230 135
Zuschuß zu den Leistungen ........+1+:&amp;gt; 1816 6850 4 029
Nd Age Pensions
Verwaltung +40&amp;gt;+ 0404 HK 67 63 37
PENSIONEN mr 02h eh ker Pham nee nr tO AL IS 26 800 15 765
Insgesamt .... 14271 33 943 19 966
Die britische Kranken- und Invalidenversicherung ist durch den N ational Insurance Aet von 1911 gleichzeitig
 mit der Arbeitslosenversicherung geschaffen worden. Sie ist seitdem nur in Einzelheiten (Höhe
der Beiträge, der Leistungen usw.) abgeändert und 1924 ohne wesentliche Umgestaltung neu kodifiziert
worden. Die Health Insurance ist im Alter von 16 bis 70 Jahren obligatorisch für alle Lohnarbeiter und
Angestellten innerhalb einer gewissen Verdienstgrenze (1925 250£) und läßt außer der Weiterversicherung
die freiwillige Versicherung für eine Gruppe ähnlich gestellter Personen Zu. Sie umfaßte 1925 etwa
15 Millionen Versicherte.
Einen Kassenzwang kennt das britische Gesetz nicht. Träger der Versicherung sind verschiedene staatlich
 anerkannte Kassen und Gesellschaften ( Industrial Insurance Approved Societies) sowie die öffentlichrechtlichen
 lokalen Versicherungsämter (Insurance Committees). Die Insurance Commissions für England,
Wales, Schottland und Irland entsprechen etwa den deutschen Oberversicherungsämtern, das National
Health Insurance Joint Committee als Spitzenbehörde beim Ministry of Health etwa dem Reichsversicherungsamt.
 Streitsachen gehen von der Kasse zum Versicherungsamt und in oberster Instanz zu
ainem vom Schatzkanzler bestellten Richter des High Court.
In die Aufbringung der Mittel teilen sich Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Staat. Beiträge und Leistungen
sind im allgemeinen nur nach dem Geschlecht, nicht nach der Lohnhöhe gestaffelt. Der Arbeitnehmer
zahlt seit 1920 wöchentlich 5 d (Frauen 4 d), der Unternehmer 5 d, der Staat rund zwei Neuntel des
(Gesamtaufwandes einschließlich der Verwaltungskosten.
Die Leistungen umfassen außer ärztlicher Behandlung ein wöchentliches Krankengeld von 15s
für Männer, 12s für Frauen; nach 26 Wochen tritt die Invalidenwochenrente mit 7/28 ein. Mit 70 Jahren
scheidet der Empfänger aus der Versicherung aus und wird in die Altersversorgung (s. u.) übernommen.
Zu den Leistungen der Krankenversicherung gehört ferner eine umfassende Wochenhilfe, deren Kosten
sich jedoch nicht aussondern ließen. Da der Mutterschutz in den anderen Ländern getrennt organisiert
ist und in dieser Aufarbeitung (unten S. 318ff.) gesondert behandelt wird, erscheinen die britischen Staatsausgaben
 im internationalen Vergleich an dieser Stelle zu hoch.
Die Staatszuschüsse zur Krankenversicherung haben sich, in Vorkriegskaufkraft umgerechnet, seit
der Einführung mehr als verdoppelt, während die Verwaltungskosten nach den mit der Neueinrichtung
        <pb n="306" />
        314

verbundenen Aufwendungen auf annähernd die Hälfte zurückgegangen sind. 1924 betrugen für England,
Wales und Schottland in Millionen £
die Gesamtkosten... -... Herr Kr 30,9
davon: Leistungen“ .... 00. 26,1
Verwaltungskosten .........: 4,8
he. Gesamteinnahmen .......00. 39,3
davon: Beiträge der Arbeitgeber rd... 14,0
» » Arbeitnehmer rd. 13,0
Staatszuschüsse ............. 7,0
Kapitalerträge rd. ........... 5,0
Die Kranken- und Invalidenversicherung wurde bisher ergänzt durch die auf dem Old Age Pensions Act
von 1908 beruhende allgemeine Altersversorgung, Es handelt sich um eine reine Staatsbürgerversorgung,
Jeren Mittel ausschließlich vom Staate bereitgestellt wurden. Jeder bedürftige britische Staatsangehörige,
der seit 20 Jahren inländischen Wohnsitz hatte und über 70 Jahre alt war, hatte Anspruch auf Altersrente.
 Ausgeschlossen waren Empfänger von Armenunterstützung, notorische Müßiggänger, schwere
Verbrecher, Geisteskranke usw. 1924 betrug die Zahl der Rentenempfänger in England, Wales und Schottland
 rund 1 Million. Die Auszahlung der Renten lag bei den lokalen Rentenausschüssen (Local Pension
Committees), die einer Zentralbehörde unterstanden. Die Renten waren nach dem sonstigen Einkommen
abgestuft. Der Höchstsatz wurde 1911 mit 7!/, s der Invalidenrente der Health Insurance angeglichen
und 1924 auf 10 s pro Woche erhöht. Die gesamten Pensionen sind nach dem Etat der beiden Vergleichsjahre
 von 12,1 auf 15,8 Millionen £ Vorkriegskaufkraft gestiegen. 1924 betrugen für England, Wales und
Schottland die a
in Millionen £
Gesamtkosten +... 24,0
davon: Leistungen ....... 23,2
Verwaltungskosten 0,8
Eine völlige Umgestaltung der Altersversorgung bringt der 1926 in Kraft getretene Widows, Orphans
and Old. Age (Contributory) Pensions Act von 1925, der unter Einbeziehung der Hinterbliebenen das Versicherungsprinzip
 auch auf die Altersversorgung ausdehnt. Die neue Versicherung lehnt sich in Aufbau
und Organisation eng an die Health Insurance an, indem sie deren Träger übernimmt und das Beitragsverfahren
 zusammenlegt. Sie umfaßt ebenso wie diese alle Arbeiter und Angestellten unter 250 £ Jahresverdienst,
 also rund 15 Millionen Versicherte, Die Alters- und Witwenrenten betragen 10 s pro Woche,
die älteste. Halbwaise unter 14 Jahren erhält 5 s, jede weitere 3 s, Vollwaisen 7!/2s. Bedürftigkeitsnachweis
 ist nicht mehr erforderlich. Die Altersgrenze, d. h. gleichzeitig der Übergang aus der Krankenin
 die Altersversicherung, ist von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt. Die Deckung erfolgt durch Arbeitgeberund
 Arbeitnehmerbeiträge zu etwa gleichen Teilen unter gleichzeitiger Ermäßigung der Krankenversicherungsbeiträge.
 Für männliche Versicherte zahlen Arbeitgeber und -nehmer je 4'/, d die Woche, für
weibliche die Versicherte 2 d, der Unternehmer 2*/, d. Die Staatszuschüsse dienen der Ergänzung der
Renten, vor allem in den Übergangsjahren für die in späterem Alter in die Versicherung Eingetretenen.
Der Staat trägt ferner die Verwaltungskosten, die sich jedoch durch die Zusammenarbeit mit der Krankenversicherung
 in engen Grenzen halten dürften. Für die Vorbereitungsarbeiten stellt der Nachtragsetat
für 1925/26 bereits erhebliche Beträge zur Verfügung. Das neue Gesetz ist ein wesentlicher Fortschritt
 auf dem Wege zur Vereinheitlichung der britischen Sozialversicherung.
c, Frankreich.
Staatsausgaben für Kranken-, Alters- und Invalidenversorgung und -versicherung.
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
Unentgeltliche Krankenhilfe ........ AA 3.055 ae 2 889
Alters- und Invalidenfürsorge (Ges. von 1905) ........... 55 200 125 000 27 778
Alters- und Invalidenversicherung (Ges. von 1910):
Verwaltung ».....:...... A
Zuschuß zu den Leistungen.............0....07 1 Ce 30a en
Caisse Nationale des Reiraites pour la Vieillesse .......... 705 600 133
Caisse des Invalides de la Marine ..........00000 18 704 75 501 16 778
Invalidenkasse für Bergarbeiter ..,.... 0... 1.509 11 750 2611
Politische Opfer von 1848 und 1851_................ 1.657 1.072 238
Insgesamt.... 75 900 att 2002—— rn re
        <pb n="307" />
        Eine allgemeine Krankenversicherung besitzt Frankreich zur Zeit noch nicht, doch haben alle bedürftigen
Personen auf Grund eines Gesetzes von 1893 Anspruch auf unentgeltliche Krankenhilfe in Form
ärztlicher Leistungen, Haus- oder Hospitalpflege. Die Ausführung liegt bei besonderen Provinzialstellen
(Service Departemental) und Spezialorganisationen (Organisations Speciales). Erstere bewirken etwa
zwei Drittel, letztere ein Drittel der Gesamtleistungen. Die Mittel werden von Staat, Departements und
Gemeinden und ergänzend von privaten Stiftungen gestellt. Staat und Departements beteiligen sich
in der Regel nur am Service Departemental, während die Spezialorganisationen, soweit sie nicht aus
Stiftungen und sonstigen Wohltätigkeitseinnahmen gespeist werden, ganz zu Lasten der Gemeinden gehen.
Aufbringung der Mittel?)
1912 1923
Provinzial- Spezial- Provinzial- Spezialstellen
 organisationen stellen organisationen
in vH der Gesamtkosten
Stadt ..... 01700 Ha Ka Kernen Gr 17,0 ne 16,7 —
Departements .........7+0:00 471 hr nr 32,4 — 30,5 —
Gemeinden... 40742 Kerr HA 42,3 43,5 45,9 66,6
Stiftungen. dene le een 8,3 56,5 6,9 33,4
Insgesamt .... 100,0 100,0 100,0 100,0
Für die besonders unter der Geldentwertung leidenden Stiftungen haben in der Nachkriegszeit bei
den Spezialorganisationen die Gemeinden einspringen müssen. Die Anzahl der Patienten ist von 1912
bis 1923 von 2 auf 1,6 Millionen zurückgegangen, doch sind die Staatsaufwendungen in Vorkriegskaufkraft
 annähernd die gleichen geblieben.
Der privaten Krankenversicherung dienen großenteils auch die gegenseitigen Hilfskassen ( Societes
de Secours Mutuel). Da die ihnen zufließenden Staatszuschüsse sich nicht auf die verschiedenen von
ihnen verfolgten Zwecke aufteilen ließen, sind sie gesondert unten S. 321 f. behandelt.
Auf dem Gebiete der Alters- und Invalidenversorgung bestehen verschiedene Organisationsformen
nebeneinander. Greise, Gebrechliche und unheilbare Kranke erhalten auf Grund eines Gesetzes von 1905
unentgeltliche Altersversorgung, zum Teil in Form von Hospizpflege. Die Mittel werden hauptsächlich
von Staat. Departements und Gemeinden aufgebracht, und zwar tragen!)
Staat Departements Gemeinden Sonstige
in vH der Gesamtkosten
12 52,2 16,7 29,2 1,9
1920... nr 56,5 15,9 26,4 1,2
Während die Zahl der Unterstützten entsprechend dem Bevölkerungsrückgang von 1912 bis 1923 sich
von 644 000 auf 554 000 vermindert hat, sind die Staatsaufwendungen infolge der unvollständigen Anpassung
 an die Geldentwertung von 1914 bis 1925 sogar von 55.2 Millionen auf 27.8 Millionen fr.
Vorkriegskaufkraft zurückgegangen.
Die einzige Zwangsversicherung, die Frankreich bisher besitzt, ist die Alters- und -Invalidenversicherung
 von 1910 (Loi sur les Retraites Owvritres et Paysannes). Sie ist für Arbeiter und Angestellte
innerhalb einer bestimmten Einkommensgrenze obligatorisch, sieht jedoch auch freiwillige Versicherung
vor. Die Altersgrenze beträgt 60 J ahre, die Jnvalidenrente kann früher eintreten. Die Beiträge werden
von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen aufgebracht, der Staat gibt einen Zuschuß zu
den Renten und trägt die Verwaltungskosten. Zur Verwaltung und Auszahlung der Renten werden die
Lokalbehörden herangezogen.
In der Praxis ist das Gesetz nie vollständig zur Durchführung gelangt, besonders seit der Kassationshof
1913 seinen obligatorischen Charakter in Frage gestellt hat ?). Ende 1920 zahlten nur noch 1,8 von insgesamt
8 Millionen Versicherungspflichtigen Beiträge. Die Staatsaufwendungen sind sowohl aus diesem Grunde
als wegen der im Vergleich zur Geldentwertung ungenügenden Erhöhung der Leistungen 1914 bis 1925
von 93,7 auf 26,9 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft zurückgegangen.
Neben dieser allgemeinen Altersversicherung bestehen noch eine Anzahl Sonderkassen für besonders
gefährdete Berufsgruppen, wie Seeleute, Bergarbeiter, Eisenbahner. Die schon von Colbert begründete
Caisse des Invalides de 1a Marine deckt ihre Renten zu etwa ein Drittel durch Mitgliederbeiträge und
zu etwa zwei Dritteln durch Staatszuschüsse, Die Caisse Nationale des Retraites pour la Vieillesse ist
eine staatliche Alterspensionskasse, bei der durch freiwillige Einzahlungen Altersrenten erworben werden
können. Der Staat gibt einen Zuschuß.
1) Statistigue Annuelle des Institulions d’ Assistance, a. a. 0.
2\ Manes; Versicherungslexikon, 2. Aufl. a. a. 0., Spalte 1161

318
UM:
        <pb n="308" />
        was
Die Vereinheitlichung und Zusammentassung der Kranken- und Altersversorgung ist der Zweck des
bevorstehenden umfassenden Sozialversicherungsgesetzes, Die Vorbereitungen gehen bis 1920
zurück, angeregt durch die in Elsaß-Lothringen übernommene deutsche Sozialversicherung und das
Bestreben, die dadurch gestörte Rechtseinheit wieder herzustellen!). Der Etat für 1925 berücksichtigt
diese Vorarbeiten ausdrücklich unter den Kosten des Arbeitsministeriums. Die verschiedenen vorliegenden
Gesetzentwürfe umfassen Kranken-, Alters- und Invalidenversicherung und Wochenhilfe, ein Senatsentwurf
 von 1926 will sogar die Arbeitslosenversicherung einbeziehen. Die Versicherung soll obligatorisch
sein für alle Lohnarbeiter und Angestellten innerhalb einer noch nicht festliegenden Gehaltsgrenze und
würde mit 8 Millionen Versicherten und Familienangehörigen etwa ein Drittel der gesamten Bevölkerung
umfassen. Versicherungsberechtigung und freiwillige Versicherung nach Erlöschen des Versicherungszwanges
 sind vorgesehen. Die Alters- und Invalidenversicherung von 1910 soll in dem neuen Gesetz
aufgehen. Öffentliche Angestellte sollen nicht einbezogen werden, die Sonderkassen der Bergarbeiter,
Seeleute usw. bleiben unberührt.
Die Organisationsfrage ist ebenfalls noch nicht endgültig gelöst. Die im Regierungsentwurfe erstrebte
Einheitlichkeit stößt auf die Gegnerschaft der bestehenden privaten Hilfskassen und anderer Interessenten‘).
Vorgesehen ist die Einteilung in territoriale Versicherungsbezirke mit einem einheitlichen Organ für den
Einzug der Beiträge. Kassenzwang soll nicht ausgeübt werden. Als Träger für die Kranken- und
Altersversicherung kommen innerhalb jedes Bezirkskassenverbandes die freiwilligen Hilfskassen (Societ6s
de Secouwrs Mutuel), Betriebskassen, Kassen der Berufsverbände sowie bei Nichtbenutzung einer derselben
ergänzend eine Bezirkskasse in Frage. Für die Invalidenversicherung ist für jeden Bezirk eine einheitliche
Invalidenkasse vorgesehen.
Als Beitrag sollen 10 vH des Arbeitsverdienstes, und zwar je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern,
 erhoben werden. Die Frage der finanziellen Staatsbeteiligung ist noch nicht gelöst; die ausgeworfenen
 Mittel sind infolge der schlechten Finanzlage in den späteren Entwürfen immer mehr gekürzt
worden.
Als Leistungen sind vorgesehen; ärztliche Versorgung, Krankengeld, Invaliden- und Altersrente sowohl
für den Versicherten wie für seine Familienangehörigen. Die Wochenhilfe besteht in Arzt- und Hebammenhilfe,
 Kranken- und Stillgeld.
d. Belgien,
Staatsausgaben für Alters- und Invalidenversorgung und -versicherung.
1913 1925
Original- Vorkriegs:
ziffern kaufkraft
2 in 1.000 fr.
Uaisse Generale d’Epargne et de Retraite............ 19 440 8 015 1.512
Staatsbürgerversorgung (Ges. von 1920):
Verwaltung EEE fe 895 169
PS ae ; 125 000 23 585
Invalidenversicherung Eupen-Malmedy.............. . 216 41
Invalidenversicherungskasse für Seeleute ............. ... 7 50 9
Insgesamt.... 19 440 134 176 25 316
Der belgische Etat sieht Ausgaben für Krankenversorgung nur in Form von Zuschüssen an private
gegenseitige Hilfsvereine (Soci&amp;amp;t6s de Secours Mutuel, Caisses de Prevoyance) vor. Da sich die Krankenversicherung
 aus den übrigen Aufgabengebieten dieser Kassen nicht aussondern ließ, ist sie mit diesen
unten 5.322 behandelt.
ö Auf dem Gebiete der Alters- und Invalidenversorgung war vor dem Kriege die Hauptorganisation die
Caisse Generale d’Epargne et de Retraite, eine staatliche Altersrentenkasse, die ähnlich wie die Caisse
Nationale des Retraites powr la Vieillesse in Frankreich gegen freiwillige Einzahlungen Renten gewährt.
Sie untersteht der Kontrolle des Finanzministers. Ihre Kapitalien finden zum Teil Anlage auf dem
Baumarkt für Arbeiterwohnungen. Der Staat gibt Zuschüsse zur Ergänzung der durch die privaten
Es ER rn EUR direkt an die Caisse Generale oder an anerkannte Hilfs-He
 Ne SOWIE 4 Na N ee Üsse ie ra / versichern. Die Bedeutung und der Umfang der Staatsse
 g n bisherigen Organisation Ist sehr zurückgegangen durch die 1920 als vorübergehende
 Maßnahme eingeführte Staatsbürgerversorgung für Greise und Invalide. Nach dem Gesetz
haben alle bedürftigen Arbeiter und Angestellten über 65 Jahre ohne Beitragszahlung Anspruch auf Rente.
Die Renten werden nach dem sonstigen Einkommen gestaffelt. Sie werden zu fünf Achteln vom Staat
* Stein, Zum französischen Sozialversicherungsentwurt in der Zeitschrift f. d. ges, Versicherungswissenschaft, 1924, S. 268ff

Alf
        <pb n="309" />
        317

zu einem Achtel von den Provinzen und zu zwei Achteln von den Gemeinden aufgebracht. Der Staatszuschuß
 zu den Renten beträgt 1925: 125 Millionen fr. Außerdem trägt der Staat die Verwaltungskosten,
Die Staatsbürgerversorgung von 1920 ist laut Gesetz von 1924 durch eine obligatorische Alters-,
Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung ersetzt worden, die am 1. Januar 1926 in Kraft getreten
ist, sich aber im Etat von 1925 noch nicht auswirkt. Sie umfaßt alle Lohnarbeiter innerhalb einer
gewissen Einkommensgrenze und sieht darüber hinaus in gewissem Umfange Versicherungsberechtigung
vor. Die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen aufgebracht. Der
Staat gibt erhebliche Zuschüsse. Die Leistungen bestehen in Altersrenten für den Versicherten und seine
Ehefrau, ferner in Witwen- und Waisenrenten, Öffentliche Beamte mit Pensionsberechtigung sind nicht
einbezogen; unberührt bleiben auch die obligatorischen Sonderkassen für Bergarbeiter und
Seeleute.
e. Italien.
Staatsausgaben für Kranken-, Invaliden- und Altersversorgung und -versicherung.
1913/14 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
Krankenfürsorge für Italiener im Auslande und Ausländer in 1000 Lire
in allen. rei. nee nern 1000 200
Yassa Nazionale di Previdenza per gli Operak sd — —
Alters- und Invalidenversicherung ..........000+000000 +00 50 010 10 002
Waisenfürsorge und politische Opfer von 1848/49 0.000444 911 182
Insgesamt .... 48 51 921 10 384
Das auch in Italien viel diskutierte Problem der obligatorischen Krankenversicherung hat bisher noch
keinen gesetzlichen Niederschlag gefunden. Die Krankenfürsorge liegt in Händen caritativer Verbände
und der Kirche, teilweise obliegt sie auch den Gemeinden. Der Staat leistet nur in gewissen Ausnahmefällen
 Zuschüsse, wo Leistungen der nachgeordneten Verbände nicht. in Frage kommen können. So ist
im Etat 1925/26 eine Million Lire für erkrankte, im Auslande lebende Italiener und für mittellose erkrankte
Ausländer in Italien vorgesehen.
Für die Alters- und Invalidenversicherung bestanden in Italien vor dem Kriege nur freiwillige Kassen.
Eine obligatorische Versicherung wurde erst gleichzeitig mit der Arbeitslosenversicherung im Jahre 1919
geschaffen. Trägerin war zunächst die bereits bestehende Cassa Nazionale di Previdenza per la Invalidita
e la Vecchiaia degli Operai, doch gingen mit dem 1. Januar 1920 infolge der Zentralisierung der gesamten
italienischen Sozialversicherung ihre Funktionen auf die Cassa Nazionale per le Assicurazioni Sociali über.
Wie bei der Unfallversicherung erfolgte auch bei der Alters- und Invalidenversicherung ein allmählicher
Aufbau; waren zunächst nur bestimmte Arbeiterkategorien, dann Angestellte bis zu einem bestimmten
Einkommen versicherungspflichtig, so wurden durch Dekret vom Jahre 1923 alle Arbeitnehmer dem
Versicherungszwange unterworfen. Die Versicherungspflicht erstreckt sich vom 15. bis zum 65. Lebensjahre,
 nach welchem die Altersrente einsetzt. Die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
in gleicher Höhe aufgebracht. Hinzu tritt in jedem Leistungsfalle ein fester Staatszuschuß. Außerdem
zahlt der Staat an freiwillig Versicherte ein Drittel der ihnen zustehenden Rente. Die Höhe der Beiträge
beträgt 2 vH des Einkommens des Versicherten. Zur Deckung der Rentenzuschüsse werden außer einem
Verwaltungskostenzuschuß jährlich 50 Millionen Lire aus dem Etat zur Verfügung gestellt. Da dieser
Betrag bisher nicht voll beansprucht wurde, konnten die Überschüsse einem Reservefonds zufließen.
Die Leistungen der Invalidenversicherung bestehen in einer Invalidenrente bei Eintritt von zwei Drittel
Erwerbsunfähigkeit. An Stelle dieser Rente kann auch ein Heilverfahren bewilligt werden. Die Höhe
der Leistungen richtet sich nach den bis zum Versicherungsfalle gezahlten Beiträgen. Die Leistungen
steigen bis zu zwei Dritteln des letzten Arbeitslohnes, gehören mithin zu den höchsten aller entsprechenden
Versicherungsgesetze. Auch gewährt die Versicherung Witwen und Waisen eine Rente bis zu einer Zeit
von 6 Monaten.
Der Fürsorge für beruflich besonders Gefährdete dient u. a. die Cassa Invalidi delle Marina Mercantile.
Diese Kasse zahlte schon 1914 2015 000 Lire an Pensionen; die Leistungen richten sich nicht nach
der Höhe der Beiträge, sondern nach dem entgangenen Verdienst. Auch in ihrem Rahmen ist eine zeitlich
begrenzte Hinterbliebenenrente vorgesehen.
Eine staatliche Hinterbliebenenfürsorge findet sich im Nachkriegsetat für die Hinterbliebenen der Opfer
von 1848/49, ein Hilfswerk, das vom Fascismus dem staatlichen Aufgabenbereiche zugewiesen wurde.
Für eine abschließende Beurteilung der Alters- und Invalidenversicherung ist die Tatsache wesentlich,
daß der Staat, ohne Zuschüsse zu gewähren, als Träger einer Anzahl von Pensions- und Fürsorgekassen
        <pb n="310" />
        218
fungiert. Die italienische Statistik nennt neun derartiger Kassen, von denen die Pensionskasse für Gemeindeschullehrer
 und die Pensions- und Fürsorgekasse für Sanitätspersonal den höchsten Beitragsstand
 erreichen.
VI. Mutter- und Jugendschutz.
Staatsausgaben für Mutter- und Jugendschutz.
I in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft !in vH der gesamten Sozialausgaben*)
Vorkriegsetat | Nachkriegsetat | Vorkriegsetat | Nachkriegsetat
Großbritannien?) ....... 12 810 - 1,5
Frankrejeh ........... 37 481 | 27 839 18,6 20,8
Belgien. .........7.. 40 760 | 3.210 3,2 6,0
Ttaliene 184 | 57 0.9 0.1
a. Allgemeines,
Die Jugendfürsorge in den verschiedenen Formen des Mutter- und Jugendschutzes hat seit dem Ausgange
des 19. Jahrhunderts immer mehr die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gelenkt; sie gilt heute in allen
modernen Staaten als wichtiges Glied der Bevölkerungs- und Sozialpolitik, im besonderen Maße da, wo
die Sorge um den Nachwuchs wie in Frankreich durch das Stagnieren der Bevölkerung verschärft wird.
Man hat daher neben Privaten und Kommunen in wachsendem Umfange den Staat zu finanziellen Beihilfen
 herangezogen, doch gibt auch heute noch der Staatsetat auf diesem Gebiet nur ein unvollständiges
und keineswegs international ohne weiteres vergleichbares Bild.
Das Versicherungsprinzip ist bisher hauptsächlich in der Wochenfürsorge angewandt worden, sei es in
Form einer selbständigen Mutterschaftsversicherung wie in Italien, sei es als Wochenhilfe im Rahmen der
allgemeinen Krankenversicherung wie in Großbritannien und dem französischen Sozialversicherungsentwurf.
 Daneben treten ergänzend verschiedene Fürsorgemaßnahmen wie Kinderbeihilfen, Wochenunterstützung,
 Einrichtung von Wöchnerinnenheimen, Krippen, Milchküchen usw. Im internationalen Vergleich
 steht Frankreich sowohl nach der absoluten Höhe der Staatsaufwendungen als nach deren Bedeutung
innerhalb des gesamten Sozialetats bei weitem an der Spitze der vier Länder, Großbritannien und Belgien
zeigen nach dem Kriege eine starke Entwicklung der Staatsaufwendungen, während Italien seine Mutterschaftsversicherung,
 die es schon seit 1910 besitzt, vorwiegend aus Beiträgen finanziert.
b. Großbritannien.
Staatsausgaben für Mutter- und Jugendschutz.
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 £
Wochenhilf ee HK NEL EEE m ; ;
Überweisungen auf Grund des Maternity and Child Welfare Act 1.026 604
Schutzaufsicht über gefährdete Jugendliche .............. . 40 23
Insgesamt.... ; 1.066 627
f Großbritanniens umfassendste Maßnahme auf dem Gebiet des Mutter- und Jugendschutzes ist die
Gewährung der Wochenhilfe innerhalb der Kranken- und Invalidenversicherung. Ihre Kosten ließen
sich nicht aussondern und sind oben auf Seite 313 f.) mitbehandelt.
Im Gegensatz zu dieser Mutterschaftsversicherung baut der Maternity and Child Welfare Act von 1918
auf dem Fürsorgeprinzip auf. Die gesetzlichen Leistungen umfassen ärztliche Aufsicht über Mütter und
Säuglinge durch besondere Beamte, die häufig in Verbindung mit der ärztlichen Schulinspektion stehen;
ferner Bereitstellung von Mütter- und Säuglingsheimen, Krippen, Säuglingsberatungsstellen sowie Gewährung
 von Lebensmitteln und Hausunterstützung, Dazu kommt der Dienst von Ärzten und besonders
ausgebildeten Hebammen. Die Ausführung liegt bei den Lokalbehörden und bei Privatorganisationen
( Vohunbary Agencies). ‚Der Staat schießt den Lokalbehörden 50 vH ihrer genehmigten Nettoausgaben
zu; die TEEN erhalten als Staatszuschuß 50 vH ihrer Nettoausgaben abzüglich ihrer Einnahmen
 aus Gebühren und aus Zuschüssen der Lokalbehörden. 1924/25 betrug der gesamte Staatszuschuß
773 000 £; day on entfielen 593 000 £ auf die Lokalbehörden und 180 000 £ auf die Privatorganisationen.
Im Etat 1925/26 ist der Staatszuschuß auf insgesamt 1.026 000 £ gestiegen.
1) Ohne Beihilfen bei Naturkatastrophen.
2) Ohne die in der Krankenversicherung enthaltenen Ausgaben für Wochenhilfe

A
        <pb n="311" />
        93
Dem Kinderschutz im engeren Sinne dient der Children Act von 1908, der u. a. die Armenverwaltung
(Boards of Guardians) mit der Aufsicht über Pflegekinder betraute. Ein Gesetz von 1914 (Criminal
Justice Administration Act) regelte die Schutzaufsicht über gefährdete und straffällige Jugendliche; die
Aufsicht (Probation) liegt in Händen von Privatorganisationen, die nach staatlicher Anerkennung Zuschüsse
 erhalten.
c. Frankreich.
Staatsausgaben für Mutter- und Jugendschutz.
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
Ziehkinderschutz (Ges. v. 1874) .........0000000 40100 850 1 800 400
Service des Enfants Assistes (Ges. v. 1904) 0201 une al 4673 38 000 8 444
Schutzaufsicht und Besserungsanstalten für jugendliche
Prostituierte (Ges. v. 1908) .:......000010 41 00H 50 141 31
Wöchnerinnen- und Säuglingsschutz (Ges. v. 1918) 5 650 44 000 9778
Maison Maternelle Nationale de St. Maurice „.....0000 04 50 1 500 333
Beihilfen an kinderreiche Familien (Ges. v. 1918) = 4. 425 000 58 200 12 934
Ferienkolonien ..- 04.1 re a nenne k 900 200
Conseil Superieur de 1a Natalite A ; 121 27
Geburtsprämien! . 1103 en We A A . 10 000 2222
Insgesamt .... 46273 154 662 34 369
In Frankreich ist die Sorge um den Nachwuchs schon seit dem Ausgange des 19. Jahrhunderts Gegenstand
 des öffentlichen Interesses, und die gesetzgeberischen Maßnahmen reichen bis etwa in diese Zeit
zurück. Organisatorisch war mit den Gesetzen von 1913 ein vorläufiger Abschluß erreicht, so daß der Vergleich
 zwischen Vorkriegs- und Nachkriegsetat wesentliche Strukturunterschiede nicht aufweist. Die
Staatsaufwendungen haben jedoch mit der Geldentwertung nicht vollständig Schritt gehalten.
Das erste wichtige Gesetz war das Säuglingsschutzgesetz von 1874; es regelte von Staats wegen die Schutzaufsicht
 über die Ziehkinder, die noch heute in Frankreich vielfach während der ersten Jahre in ländliche
oder sonstige Pflege gegeben werden. 1904 folgte das Kinderschutzgesetz (Service des Enfants Assistes),
das sich der Waisen, Pflege- und Findelkinder sowie der verwahrlosten und bedürftigen Jugendlichen
unter öffentlicher Vormundschaft annahm. Die Zahl der nach diesem Gesetz unterstützten Kinder ist
von 1911 bis 1923 von 224 000 auf 182 000 zurückgegangen. Die Mittel werden, soweit sie nicht aus
Stiftungen stammen, Zu je etwa zwei Fünfteln vom Staat und den Departements und zu etwa einem Fünftel
von den Kommunen aufgebracht, Kin Gesetz von 1908 brachte eine besondere Schutzaufsicht für jugendliche
 Prostituierte, an die sich nötigenfalls eine Unterbringung in Besserungsanstalten anschließt.
Durch die Gesetze von 1913 wird der Mutter- und Jugendschutz bewußt in den Dienst der Bevölkerungspolitik
 gestellt. Das Gesetz über Wochenhilfe gewährt erwerbstätigen Inländerinnen aus öffentlichen
Mitteln Wochengeld vor und nach der Niederkunft, zu dem nach einer Novelle von 1919 besondere Stillprämien
 treten. Die Zahl der Unterstützten betrug im Jahre 1923 288000. Von den Ausgaben — abgesehen
 von den Stillprämien — trägt nach dem Gesetzesstand von 1923 der Staat rund 50 vH, die
Departements 20 yH und die Kommunen 30 vH. Die Stillgelder gingen zuerst ganz zu Lasten des
Staates, doch entfällt seit 1921 ein Viertel auf Departements und Kommunen.
Der Staat unterhält ferner in der Maison Maternelle Nationale de St. Maurice (neben einer Abteilung
für Geisteskranke) ein staatliches Wöchnerinnenheim. Staatszuschüsse erhalten auch die Hilfskassen
für ihre Mutterschaftsversicherung. Die Aufwendungen sind in dem allgemeinen Hilfskassenzuschuß
(vgl. S. 316) enthalten. Das bevorstehende Sozialversicherungsgesetz (s. 0. S. 321 f.) soll die Wochenhilfe
in die Leistungen der Krankenversicherung einbeziehen.
Aus dem Jahre 1913 stammt auch das Gesetz über Beihilfen an kinderreiche Familien, auf Grund dessen
1923 198000 Familien unterstützt wurden. Von den Normalausgaben trägt nach dem Kriege der Staat
rund vier Fünftel, Departements und Kommunen ein Fünftel. Teuerungszulagen gehen ausschließlich
zu Lasten des Staates. Seit 1923 beteiligt sich der Staat mit einem kleinen Betrag an den Aufwendungen
für Ferienkolonien.
Als es nach dem Kriege galt, die Kriegsverluste und den Geburtenrückgang während des Krieges möglichst
 schnell wieder auszugleichen, griff man mit einem Gesetz von 1918 zu dem Mittel der direkten
Geburtsprämien (Primes ä la Natalit6). In dem Conseil Suptrieur de la Natalite wurde für diesen Zweck
eine Zentralstelle geschaffen. Die Departements und Gemeinden erhalten nach staatlicher Genehmigung
Staatszuschüsse zu ihren Prämien: die Quote des Staatszuschusses wird jeweils durch Finanzgesetz ge-210
        <pb n="312" />
        \
regelt. Man gewährt entweder eine bei der Geburt des dritten und jedes weiteren Kindes fällige Geburtsprämie
 oder einen Zuschuß zu den Erziehungskosten in Form einer Rente für die Eltern oder die
Waise.
d. Belgien.
Staatsausgaben für Mutter- und Jugendschutz.
1913 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1.000 fr.
Staatliche Kinderschutzaufsicht .................0.0004444 330 180 34
Private Fürsorgeerziehung .................0.00000104 044 600 6 600 1245
Zuschüsse an Hebammen für Behandlung bedürftiger Frauen 8 50 2
Jeuvre National de V Enfance
Zentralverwaltung ..........+40 000er ern re arena . 25 4
Unterstützungen. .....0.00...000 71a VW RER ER nen ; 14 148 2670
Insgesamt.... 938 21 003 3.962
Belgien hatte schon vor dem Kriege eine staatliche Kinderschutzaufsicht und gibt erhebliche Staatszuschüsse
 für Kinder in privater Fürsorgeerziehung. Die Kosten der staatlichen Zwangserziehungsanstalten
 (Zeoles de Bienfaisance) erscheinen in der Etataufarbeitung unter Justiz. Eine öffentliche Mutterschutzorganisation
 wie die übrigen Länder kannte Belgien vor dem Kriege nicht. Im Etat erschien nur
ebenso wie nach dem Kriege ein geringer Zuschuß an Hebammen für die Behandlung bedürftiger Frauen.
Erst durch ein Gesetz von 1919 wurde im Oeuvre National de ’Enfance eine etwa den französischen Einrichtungen
 entsprechende Fürsorgeorganisation geschaffen. Die Zentralverwaltung liegt in Händen des
Staates, die Ausführung zum Teil bei kommunalen Stellen. Zu den Leistungen gehören staatliche Aufsicht
 über Zieh- und Pflegekinder, Pflege in Wöchnerinnen- und Säuglingsheimen, Milchkrippen, Kindererholungsheime,
 Säuglingsberatung u. ä.
e. Italien.
Staatsausgaben für Mutter- und Jugendschutz.
1913/14 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
- in 1000 Lire
Zuschuß zur Mutterschaftsversicherung ................7+ 227 350 70
Die Staatsaufwendungen Italiens für Mutter- und Jugendschutz sind verhältnismäßig gering und geben
kein vollständiges Bild der Gesamttätigkeit auf diesem Gebiete. Sie beschränken sich im wesentlichen
auf einen Zuschuß zu der schon seit 1910 bestehenden staatlichen Mutterschaftsversicherung. Diese ist
für alle in gewerblichen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen im Alter zwischen 15 und 50 Jahren obligatorisch.
 Die Beiträge sind nach dem Lebensalter gestaffelt und werden von Arbeiterinnen und Arbeitgebern
 zu gleichen Teilen aufgebracht. Die Leistungen bestehen in einer einmaligen Beihilfe bei jeder
Lebendgeburt und unverschuldeten Fehlgeburt. Der Staat leistet in jedem Falle einen festen Zuschuß.
Die Cassa Nazionale di Maternitä zählte in den Nachkriegsjahren über 600 000 Mitglieder. Neben der
staatlichen Versicherung bestehen einige private Mutterschaltskassen,
Für Jugendschutz finden sich keine Ausgaben im Staatshaushalt. Die Aufwendungen, die hier überhaupt
 aus öffentlichen Mitteln gemacht werden, fallen den Kommunen zur Last.
VIL. Wohlfahrtspflege, Armenpflege und Hilfskassen für verschiedene soziale Zwecke.
Staatsausgaben für Wohlfahrtspflege, Armenpflege und Hilfskassen.
in 1.000 Mark in vH der gesamten in Mark Vorkriegskaufkraft
orkriegskaufkraft A Sozialausgaben?) je Kopf der Bevölkerung
MET | Nachkriegs- Vorkriegs- | Nachkriegs- Vorkriegs- Nachkriegs-Stab
 7 1 Sefat 1 etat etat etat |. _etat
Großbritannien una 1512 2 206 0,5 0,3 0,0 0
Frankreich: 1... | 11517 10.717 5.7 80 03 9
Belgien +... n re 3383 | 4273 | 14,1 | 80 er TS
Italien ARE 2187 3.026 11,0 | 7.8 { 0.1 0.1
1} Ohne Beihilfen bei Naturkatastrophen

3920
        <pb n="313" />
        — 321 =
a. Allgemeines.
Armenpflege und Wohltätigkeit waren von jeher in allen Ländern eine Domäne der kommunalen
und privaten Betätigung. Der Staat tritt in der Regel als Gesetzgeber und Aufsichtsorgan, finanziell
aber meist nur mit gelegentlichen besonderen Zuschüssen und Zuwendungen in Erscheinung. Die Etats
geben daher für die Gesamtaufwendungen eines Landes auf diesem Gebiete nicht einmal einen ungefähren
Anhalt, geschweige denn ein einigermaßen vergleichbares Bild. Über die Aufwendungen der Kommunen
bestehen nur sehr lückenhafte, über diejenigen der Privaten so gut wie gar keine Angaben, obwohl es
sich auch bei der privaten Wohltätigkeit oft um sehr erhebliche Summen handelt. Die Bedeutung der
allgemeinen Armen- und Wohlfahrtspflege innerhalb der gesamten Sozialaufwendungen tritt im modernen
Staat in dem Maße zurück, in dem sie durch die bereits behandelten sozialpolitischen Institutionen, insbesondere
 die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung, entlastet wird.
Eine wichtige Rolle spielen in den meisten Ländern die privaten Hilfskassen und Hilfsgesellschaften
(Friendly Societies in Großbritannien, Soci&amp;amp;t&amp;amp;s (Caisses) de Secours Mutuel in Frankreich und Belgien),
die meist mit Staatsbeihilfen ihren Mitgliedern Kranken-, Mutterschafts-, Unfall-, Invaliditäts-, Altersund
 Hinterbliebenenversicherung gewähren. Da eine Aufteilung der Staatszuschüsse unter diese verschiedenen
 Zwecke nicht möglich war, werden sie an dieser Stelle zusammenfassend behandelt.
b. Großbritannien.
Staatsausgaben für Wohlfahrtspflege, Armenpflege und Hilfskassen.
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 £
Staatsaufsicht über Legate und sonstige wohltätige Stiftungen 61 35
Strafentlassenenfürsorge ...............00+00101 07 19 11
Verschiedene Wohlfahrtsausgaben ...........0000000 00 47 28
Friendly Societies
Staatsanfsicht u... 1 en rer N 1 52 31
Staatszuschuß. Fir, rer Haren KEN 1“ 6 3
Insgesamt = A 5 O8.
Großbritanniens Armenpflege geht auf das Gesetz der Königin Elisabeth von 1601 zurück. Träger
sind die zu Armenverbänden ( Poor Law Umions) zusammengeschlossenen Kommunen. Die lokalen
Armenbehörden (Boards of Guardians) sind 1871 den Local Government Boards und nach dem Kriege
dem Ministry of Health unterstellt worden. Die Kosten der Staatsaufsicht ließen sich aus den Zentralverwaltungskosten
 der Ministerien nicht ausgliedern. An den Leistungen der Armenpflege beteiligt sich der
Staat nicht; die Mittel werden hauptsächlich durch besondere Armensteuern aufgebracht. (Siehe dazu
auch im Ersten Kapitel des Anhangs 5. 487.)
Die kommunale Armenpflege wird durch verschiedene private Wohltätigkeitsorganisationen ergänzt,
unter denen besonders die von William Booth begründete Heilsarmee (Salvation Army) hervorzuheben
ist. Stiftungen und Legate stehen unter Staatsaufsicht. Der Etat enthält außer verschiedenen kleineren
Zuwendungen einen besonderen Posten für die Fürsorge von Strafentlassenen.
Den Societes (Caisses) de Secours Mutuel in Frankreich und Belgien entsprechen in Großbritannien die
Friendly Societies, freiwillige Hilfskassen, die ihre Mitglieder für den Fall von Krankheit, Mutterschaft,
Tod und zum Teil auch gegen Sachschaden versichern. Auf Grund. des Friendly Societies Act von 1875
erlangen sie unter bestimmten Voraussetzungen (Eintragung ins Friendly Societies Registry) Rechtspersönlichkeit
 und erhalten Staatszuschüsse.
c. Frankreich.
Staatsausgaben für Wohlfahrtspflege, Armenpflege und Hilfskassen.
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
Staatsaufsicht über die Wohlfahrtspflege ........0+0++0+4t 1 229 3.183 707
Verschiedene Wohlfahrtsausgaben ..........+..00040004 4 1.995 1389 309
Wohlfahrtspflege in Elsaß-Lothringen ........+.+0.+++++) . 7 095 1576
Fürsorge für die Familien der Besatzungstruppen .......:- . 29 500 6556
Societes de Secours Mutuel
S{aRtsQniSicht re erh rer KERN 4 22 5
Staniszuschlsse: Lu euere HE 10.990 18 350 4 078
Insgesamt.... 14218 59 539 13 231
        <pb n="314" />
        2
In Frankreich hat sich die öffentliche Armenpflege in viel geringerem Maße als in Großbritannien aus
der kirchlichen und privaten Wohltätigkeit herausgelöst. Letztere spielt auch heute noch eine sehr
bedeutende Rolle. Sie hat ihre Zentralstelle im Office Central des Oeuwvres de Bienfaisance. Die seit 1796
bestehenden kommunalen Wohlfahrtsämter (Bureaux de Bienfaisance) stehen unter Staatsaufsicht.
Die Zahl der Unterstützten ist von 1912 bis 1923 von 1160 000 auf 754 000 zurückgegangen. Die Mittel
stammen aus kommunalen Zuschüssen, dem Ertrag der Armensteuern und in weitem Umfange aus
Stiftungen und privaten Zuwendungen, Die finanziellen Leistungen des Staates beschränken sich auf
die Kosten der Aufsicht. Im Nachkriegsetat erscheinen ferner erhebliche Summen für die Wohlfahrtspflege
 in Elsaß-Lothringen und die Fürsorge für die Familien der Besatzungstruppen.
Eine wichtige Rolle spielen insbesondere als Ergänzung der noch in der Entwicklung stehenden
französischen Sozialversicherung die gegenseitigen Hilfskassen (Soct&amp;amp;tes de Secours Mutuel), die Versicherung
für den Fall von Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Alter, Invalidität und Arbeitslosigkeit gewähren, aber
auch Arbeitsnachweis, Unterrichtskurse usw. organisieren. Auf Grund des Hilfskassengesetzes von 1898
unterscheidet man freie, zugelassene und als gemeinnützige Einrichtungen anerkannte Hilfskassen, Die
beiden letzteren Kategorien besitzen Rechtspersönlichkeit und haben Anrecht auf Staatszuschüsse, Portound
 Steuerfreiheit, Stellung freier Versammlungsräume durch die Kommunen usw. Die Staatszuschüsse,
die bei der Krankenversicherung seit 1921 12 vH der gesamten Ausgaben decken sollen, haben nach
dem Kriege nicht mit der Geldentwertung Schritt gehalten. Arbeitgeberbeiträge gibt es bei den Hilfskassen
 im Gegensatz zur obligatorischen Sozialversicherung nicht. Im bevorstehenden französischen
Sozialversicherungsgesetz (s. oben S. 316) sind die Hilfskassen als Träger der obligatorischen Krankenund
 Altersversicherung vorgesehen.
d. Belgien.
Staatsausgaben für Wohlfahrtspflege, Armenpflege und Hilfskassen.
1913 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
Staatsaufsicht über Wohlfahrtsanstalten und Asyle .... 75 40 8
Unentgeltlicher Transport von Bedürftigen u.ä. ...... 500 10 475 1.976
Hilfskassen
Staatsaufsicht ern HEHE ne 40 72 14
Staatszuschüsse vr nr LE ER 560 17.375 3.278
Insgesamt..... 4115 ( 27 962 5 276
Die belgische Armenpflege beruht ähnlich wie die französische auf Leistungen Privater und dem Staate
nachgeordneter Verbände. Ein Gesetz von 1796 schuf eine lokale Armenverwaltung unter staatlicher
Aufsicht. Die Mittel stammen aus kommunalen Zuschüssen und aus privaten, in erster Linie kirchlichen
Stiftungen und Spenden. Der Staat stellt die Mittel zum unentgeltlichen Transport von Bedürftigen
zur Verfügung.
Die Hilfskassen (Caisses de Prövoyance und Caisses de Secowrs Mutuel) spielen mit ihrer Kranken-,
Mutterschafts-, Unfall-, Alters- und Lebensversicherung eine ähnliehe Rolle wie in Frankreich. Sie bedürfen
 auf Grund des Hilfskassengesetzes von 1894 der staatlichen Zulassung und Anerkennung und
unterstehen einer staatlichen Rechnungskontrolle. Die Staatszuschüsse sind nach dem Kriege über die
Geldentwertung hinaus gestiegen. Arbeitgeberbeiträge werden nicht erhoben.
e. Italien.
Staatsausgaben für Wohlfahrts- und Armenpflege.
1913/14 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
ER E in 1000 Lire
NE N A Be 1 446 1475 295
Private WohlEahrhplore sn ER 774 16 800 3 360
WE ARE HN ra 480 405 81
Insgesamt .... 2 700 18.680 E 3 756 0
Die Wohlfahrts- und Armenpflege stützt sich in Italien, ähnlich wie in Frankreich und Belgien, auf
caritative und private Fürsorge. Die vorhandenen Organisationen tragen keinen einheitlichen Charakter:
sie wurzeln meist in kirchlichen Stiftungen unter geistlicher Leitung.

DS
        <pb n="315" />
        323
x

Durch ein Gesetz vom Jahre 1890 Sulle Jstituzioni Pubbliche della Beneficenza wurden erstmalig
sffentliche Wohltätigkeitseinrichtungen geschaffen, die durch Gesetz von 1904 zu örtlichen Verwaltungsoinheiten
 zusammengefaßt und der staatlichen Congregazione di Carita unterstellt wurden. Neben dieser
allgemeinen öffentlichen Wohlfahrtspflege beteiligt sich der Staat an der Fürsorge für Arbeitsunfähige,
die vielfach in besonderen Heimen untergebracht werden. Die Steigerung dieser Ausgaben im Nachkriegsetat
 scheint durch die Bestrebungen zur Eindämmung der Bettelei mitbedingt zu sein.
Die Kirchlich caritative Wohltätigkeit liegt bei den Opere Pie, d.h. kirchlichen Instituten, deren Zahl
schon 1900 27078 mit einem Vermögen von 2.2 Milliarden Lire erreichte (1920 33 117 Institute mit
2,7 Milliarden Vermögen). Die Einnahmen dieser Organe stammen zum Teil aus privaten Stiftungen
und Beiträgen, zum Teil aus Zuschüssen der Gemeinden mit besonderer Zweckbestimmung (z. B.
Hospitäler). Der Staat beteiligt sich nicht.
Die Staatszuschüsse an die privaten Caritasorganisationen sind im Nachkriegsetat nicht der Geldentwertung
entsprechend gestiegen.
VIII. Wohnungswesen.
Staatsausgaben für Wohnungswesen.
In 1 000 Mark In vH der gesamten ‚In Mark Vorkriegskaufkraft
Vorkriegskaufkraft | Sozialausgaben?) | je Kopf der Bevölkerung
Vorkriegs- | Nachkriegs- | Vorkriegs- | Nachkriegs- | Vorkriegs- | Nachkriegs-I.
 etat etat | etat | etat etat | etat
Großbritannien ....... | 940 111 608 0,3 12,9 0,0 2,5
Frankreich .........+ 1 541 18 936 | 0,8 14,2 0,0 0,5
Belgien ..........+++* 130 18 510 0,5 | 34,6 0,0 2,5
Hallen... uns i 406 11886 1 7,0 30.6 0,0 0,3
a. Allgemeines.
Das Wohnungswesen ist erst nach dem Kriege zu einem wichtigen Gebiete staatlicher Tätigkeit geworden.
Die Wohnungsfürsorge gehörte ebenso wie die Wohnungshygiene und Baupolizei ursprünglich vollständig
zum Aufgabenbereich der Gemeinden und Gemeindeverbände. Der Staat griff nur da ein, wo etwa ein
Bauprogramm über den Bezirk des Gemeindeverbandes hinausging oder dessen finanzielle Leistungsfähigkeit
 überstieg.
Während des Krieges kam es in allen vier Ländern zu einer staatlichen Beeinflussung der Mieten und,
bei dem wenigstens zeitweilig verminderten Wohnungsbedarf, zu einem fast völligen Ruhen der Bautätigkeit.
 In den Nachkriegsjahren setzte dann bei schwachem Angebot eine außerordentliche Nachfrage
nach Wohnungen ein, zu deren Befriedigung das Privatkapital bei der herrschenden Mietenbeschränkung
keinen genügenden Anreiz fand. Der Staat sah sich infolgedessen genötigt, die dringend notwendige
Belebung des Baumarktes seinerseits dadurch zu fördern, daß er teils billige Kredite zur Verfügung stellte,
teils — wie besonders in Großbritannien — den Kommunen Mittel zu Bauzwecken überwies, teils auch
den privaten Wohnungsbau unmittelbar subventionierte.
Die Lösung des finanziellen Problems erscheint für Großbritannien mit seiner fast konstanten
Währung und seinen reichen Kapitalreserven leichter als für die romanischen Länder. Andrerseits
stellt in Großbritannien die industrielle Entwicklung und die städtische Konzentration der Bevölkerung
große Aufgaben, die durch die klimatischen Verhältnisse und durch eine relativ hoch entwickelte Wohnkultur
 noch erschwert werden. Der unzweifelhaft niedrigere Wohnstandard in den romanischen Ländern
ermöglicht demgegenüber eine billigere Bauweise. Auch liegen infolge der agrarischen Siedlungsweise
und des wärmeren Klimas die Verhältnisse in Südfrankreich und in großen Teilen Italiens günstiger.
b. Großbritannien.
Staatsausgaben für Wohnungswesen.
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 £
Landarbeiterwohnungen in Irland (Gesetz von 1906) ....- 32 .
Public Works Loan Commission ..-....+:-++++++.++++++"" 14 30 18
Landerwerb und: Baukosten... 4. ; 114 67
Zuschüsse zum kommunalen und privaten Wohnungsbau .. 8 932 5255
Verluste an Baukrediten ++... ++ +++ Hr there 158 93
Allgemeine Verwaltungskosten -...++»++**+1*"***"1" 52 30
Insgesamt.... 46 9 286 5 463
1) Ohne Beihilfen bei Naturkatastrophen
        <pb n="316" />
        - +
Wenn in Großbritannien vor dem Kriege von einer Wohnungsfrage gesprochen werden kann, so
handelt es sich bei der Abwanderung der Landbevölkerung in die Industriezentren vorwiegend um ein
städtisches Problem. Auf dem Lande spielte die Wohnungsfrage nur in Irland eine Rolle; der Staat
gab hier auf Grund der Gesetze von 1866 und 1906 Zuschüsse, die auch im Etat von 1912/13 erscheinen.
Die schon 1817 beim Schatzamt eingerichtete Public Works Loan Commission vermittelte staatliche
Kredite für Kleinwohnungsbau an Kommunen und gemeinnützige Baugesellschaften*). 1895 bis 1914
wurden im Jahresdurchschnitt in Großbritannien und Irland rund 100000 Wohnungen hergestellt”).
Davon wurden etwa 95 vH auf Grund privater Initiative gebaut.
Zu Anfang des Krieges wurde durch ein Gesetz von 1915 der Mieterschutz für alle Wohnungen bis zu
einer bestimmten Größe eingeführt. Die Mietengesetze von 1919 und 1920 hielten sowohl an der Mietenbeschränkung
 als an dem Kündigungsschutz des Mieters fest.
Der Wohnbedarf wurde für Großbritannien und Irland bei Kriegsende auf 500 000—1 000 000?) Wohnungen
 geschätzt. Der Staat nahm sich in den folgenden Jahren hauptsächlich der Arbeiterwohnungsfrage
 an. Nach einem Gesetz von 1919, das formell auf dem Housing of Working Classes Act von 1890
basiert, übernahm der Staat die Verlustgarantie für Baukapitalien privater Unternehmer. Außerdem
gab die Public Works Loan Commission Zuschüsse bis zu 65 vH der Grunderwerbs- und Baukosten. Gemeinnützige
 Baugesellschaften (Public Utility Societies) erhielten ferner für genehmigte Baupläne Anleihen
 mit 50 jähriger Amortisationsfrist. Dieses Subventionssystem wurde zunächst sehr großzügig gehandhabt
 und trug zu einer wesentlichen Belebung des Baumarktes bei. Es wurden daraufhin in den
folgenden Jahren fast eine Viertelmillion Wohnungen gebaut. Erst als Mitte 1921 durch das Sinken der
Baustoffpreise eine Verringerung der Baukosten eintrat, begann man mit einer sparsameren Verwendung
der öffentlichen Mittel, zumal die Meinungen über den Wert staatlicher Subventionen für das Wohnungswesen
 damals sehr geteilt waren.
Der Housing Act von 1923 (Chamberlain Act), dessen Gültigkeit durch Gesetz von 1924 bis 1939 verlängert
 wurde, regelte das Subventionsverfahren dahin, daß die staatlichen Darlehen vom Ministry of
Health an die lokalen Körperschaften und erst von diesen an die privaten Unternehmer gelangen. Städtische
 und ländliche Bauten werden gleicherweise berücksichtigt; die Verwendungsart subventionierter
Bauten ist gesetzlich beschränkt.
Neben dem Neubau spielt, vornehmlich in den Großstädten, die Beseitigung ungesunder und baufälliger
Häuser eine Rolle. Die Arbeiten werden hauptsächlich von den Lokalbehörden ausgeführt, doch gibt
der Staat Zuschüsse.
Die Bautätigkeit hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Es wurden neu gebaut®)
1923/24 0.200000 x++ 86210 Wohnungen
HE 136 889 »
1925/26 0004.00. 000 400 173.426 »
Von letzteren wurden 106 987 Wohnungen mit Staatszuschuß gebaut.
Von den bis 1. April 1926 insgesamt seit Kriegsende vollendeten 650 000 Häusern wurden 391 508 mit
Staatshilfe fertiggestellt). Die Gesamtaufwendungen des Staates für Wohnungsbau betragen seit der
Gesetzgebung des Jahres 1919 bis zum 31. März 1926 45,6 Millionen £, zu denen etwa 300 Millionen £
Aufwendungen der Lokalbehörden treten?).
c. Frankreich.
Staatsausgaben für Wohnungswesen.
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
Z in 1000 fr.
SE 20 121 27
N oe Ba BEE EEE FRAME RA Reale 1.883 64 206 14 268
uzuschüsse an kinderreiche Familien .................. : 40 872 9.083
Insgesamt.... 1.903 105 199 23 378
1) Vgl. auch Elftes Kapitel »Wirtschaft« S. 340.
2) Nach Les Problömes du Logement en Europe depuis la G , B Y N
;) Nach einer Zusammenstellung in Le ANÄIENK SICHT. m Ge SUOEDEE TUE n en . vn
" Times vom 24. Mai 1926. , 5. 1144,

324
        <pb n="317" />
        Das Wohnungsproblem war vor dem Kriege insbesondere in Paris akut, führte aber zu einer ständig zunehmenden
 Bautätigkeit namentlich für Arbeiterwohnungen. Die Zahl der jährlich neugebauten Wohnungen,
die 1910 nur rund 6 000 betrug, hatte sich bis 1914 etwa verdoppelt. Bis 1912 beschränkte sich der Staat
auf geringfügige Subventionen an Gesellschaften für billigen Wohnungsbau. Ein Gesetz von 1912 gab
dem Staate und den übrigen öffentlichen Körperschaften auf dem Gebiete der Wohnungsfürsorge eine
erweiterte finanzielle Zuständigkeit. Die staatliche Altersrentenkasse (Caisse N ationale des Retraites powr
la Vieillesse, vgl. oben S. 316) förderte den Wohnungsbau durch Bereitstellung billiger Kredite. Als staatliche
 Zentralbehörde für Wohnungsangelegenheiten fungierte der Conseil Superieur d’Habitations EconomMiques.

Der Mieterschutz begann in Frankreich schon kurz nach Kriegsanfang mit einem Mietenmoratorium
und wurde 1918 gesetzlich geregelt. Wesentlich neben dem Mieterschutz war der Schutz der Vermieter
gegen Hypothekenkündigung und besonders große Mietausfälle, Auch in Frankreich bestanden besondere
Schlichtungsämter (Wohnungs- und Mieteinigungsämter), die jetzt zum Teil durch die ordentlichen
Gerichte ersetzt sind. Ein Gesetz von 1922 hält die Verlängerung der bestehenden Mietskontrakte und
damit den Kündigungsschutz aufrecht.
Nach dem Kriege war der Wohnungsmangel sehr stark. Noch Ende 1923 wurde trotz des fortschreitenden
Wiederaufbaues die Zahl der fehlenden Wohnungen auf 500 000 geschätzt, wovon auf Paris allein 50—60000
entfallen!). Die Staatszuschüsse für Wohnungsbau haben sich im Nachkriegsetat mehr als versiebenfacht.
Die Kredite der Altersrentenkasse spielen infolge prohibitiv wirkender hoher Zinssätze nach dem Kriege
eine geringere Rolle. Eine Sonderregelung brachte ein Gesetz von 1922, nach dem kinderreiche Familien
Bauanleihen zu sehr geringem Zinsfuß mit 40jähriger Amortisationsfrist erhalten können.
d. Belgien.
Staatsausgaben für Wohnungswesen.
1913 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
Comites de Patronage für Arbeiterwohnungen ........++07t 160 S .
Zuschüsse zu Wohnungsbauten ... +. 700 uses . 121 115 22852
Insgesamt.... 160 121 115 22 852
Die Arbeiterwohnungsirage spielte in Belgien infolge der mangelhaften Wohnverhältnisse der unbemittelten
 Volksschichten schon vor dem Kriege eine erhebliche Rolle. Die Caisse Generale d’Epargne et de
Retraite (vgl. oben 5. 316) gab langfristige Gelder für den Kleinwohnungsbau her. Ein Gesetz von 1889
führte Baugesellschaften für Arbeiterwohnungen und ein Prämiensystem für den Bau billiger Wohnungen
ein; durch Gesetz von 1900 wurden besondere Comites de Patronage geschaffen, die an Arbeiter zum
Zwecke des Wohnungserwerbs Darlehen gewährten und Prämien für Reinlichkeit und Ordnung in den
Häusern verteilten. Neben diesen staatlich subventionierten Comites de Patronage wirkten die Gemeinden
und, in Verbindung mit der allgemeinen Wohlfahrtspflege, die Burcaux de Bienfatsance.
Nach dem Kriege fehlten in Belgien etwa 100.000 Wohnungen, zu denen der jährliche Neubedarf infolge
der Bevölkerungsvermehrung hinzutrat.
Gebaut wurden in den Jahren”)
1920 (September—Dezember) er nee - 1 7.763 Wohnungen
ON 19 493 »
(902er anne nen 32 270
1908. ER 33.076
1094. er Dr rn KA 29 201
Der Hauptanteil der Neubauten entfällt auf die zerstörten Gebiete, in denen, wie auch der Rückgang
der Ziffern für 1924 zeigt, die Wiederaufbauarbeiten im wesentlichen als abgeschlossen anzusehen sind.
Auch in Belgien haben die Staatsaufwendungen für den Wohnungsbau nach dem Kriege eine wesentliche
Erhöhung erfahren. Dazu kommen die Baukredite der Caisse Generale d’Kpargne et de Retraite. Eine
Zentralstelle für den Wohnungsbau bildet die Soci&amp;amp;t6 Nationale des Habitations 4 Bon Marche. Ohne selbst
zu bauen, gewährt sie Darlehen an Baugesellschaften. Ihr Kapital stellen zu 16,9 vH der Staat. zu 15.7 vH
die Provinzen, zu 39.3 vH die Gemeinden und zu 28.1 vH sonstige Geldgeber.
1) Vgl. Anmerkung 2 auf 8. 324.

15
        <pb n="318" />
        Die Gesetzgebung über den Mieterschutz lehnt sich an die französische an. Die Berücksichtigung der
persönlichen Verhältnisse des Mieters ist für Belgien charakteristisch. Außerdem finden sich Bestimmungen
über Moratorien und völlige Niederschlagung rückständiger Mieten für die Zeit nach dem 1. August 1914
auf Grund besonderer richterlicher Urteile.
e. Italien.
Staatsausgaben für Wohnungswesen.
1913/14 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 Lire
Zuschuß für Landarbeiterwohnungen .................. 50 . .
Umbau gesundheitswidriger Teile von Neapel a 1 686 — =
Bau billiger Wohnungen. ................0.00.000.0.000.. . 73 370 14 674
Insgesamt.... 1 736 73 370 14 674
Auch in Italien finden sich schon vor dem Kriege ähnlich wie in Irland gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung
 der ländlichen Wohnverhältnisse. Ein Gesetz vom Jahre 1908 zur Förderung des Wohnungsbaues
 für Landarbeiter sah außer Überweisungen an Gemeinden zur Deckung des Zinsendienstes von Bauanleihen
 gewisse Befreiungen von der Grund- und Gebäudesteuer vor. Der Vorkriegsetat weist ferner
erhebliche staatliche Aufwendungen für den Umbau gesundheitswidriger Stadtteile.in Neapel aus.
Dem Mieterschutz dienten in Italien verhältnismäßig wenige Maßnahmen. Wohnungsämter waren nur
in Gemeinden mit über 100 000 Einwohnern vorgesehen. Auch stellte Italien als erstes Land die Freiheit
des Wohnungsmarktes wieder her.
Nach dem Kriege unterscheidet die Gesetzgebung zwei Gruppen von Häusern, deren Herstellung
staatlich subventioniert wird:
Case Popuları, d.h. Häuser mit Wohnungen bis zu sechs Räumen, die dem freien Grundstücksverkehr
 entzogen sind,
Case Economiche, d.h. Häuser mit größeren Wohnungen, die dem freien Verkehr übergeben
werden sollen.
Beide Gruppen werden durch Baugesellschaften hergestellt und genießen Steuerfreiheit. Ferner sind
Tarifreduktionen für Baumaterial auf den Staatsbahnen vorgesehen. Auch die Gemeinden gewähren
Steuernachlässe und unterstützen die Organisation von Baugesellschaften. Geringere Bedeutung haben
die Baugilden (z. B. die der Bauarbeiterschaft). Bemerkenswert ist die Tätigkeit der Opere Pie (vgl. oben
S. 323), von denen 1914 schon 7 und 1920 insgesamt 13') im Interesse des Wohnungsbaues für die unbemittelten
 Volksschichten (Case Economiche per i Poveri) wirkten.
Die private Tätigkeit wird neuerdings zum Teil durch gesetzliche Maßnahmen beeinflußt, so z. B. seit
dem 1. Juli 1926 durch ein Verbot der Errichtung von Luxusbauten.
1X. Hygiene.
Staatsausgaben für Hygiene,
In 1000 Mark In vH der gesamten In Mark Vorkriegskaufkraft
Vorkriegskaufkraft Sozialausgaben?) je Kopf der Bevölkerung
 Vorkres nat Pas) je Kopf der Bevölkerung
| Vorkriegs- | Nachkriegs- | Vorkriegs- | Nachkriegs- | Vorkriegs- | Nachkriegs-=
 nn etat etat ‘ etat etat etat _— etat
Großbritannien Rena 2451 39 347 0,7 4,6 0,1 0.9
Frankreich ,,......... 2136 6 193 1,0 46 0,1 0.2
Belgien‘... 2.02 2158 3.991 9,1 7,4 0,3 0,5
(alien... 14 648 12 674 73.5 32.6 0.4 9.3
*) Annuario Statistico IHaliano 1921 S. 108
2) Ohne Beihilfen bei Naturkatastrophen.

396
        <pb n="319" />
        — 327 —
a. Allgemeines.
Die öffentliche Gesundheitspflege ist in den hier behandelten Ländern in erster Linie Aufgabe der dem
Staate nachgeordneten Gebietskörperschaften, und zwar vornehmlich der Gemeinden. Die Aufgabenteilung
zwischen Staat und Kommunen ist auch auf diesem Gebiet nicht einheitlich. Die staatlichen Aufwendungen
Italiens nehmen unter den vier Ländern bei weitem den breitesten Raum innerhalb des Sozialetats ein,
was sich allerdings zum größten Teil durch die geringe sonstige staatliche Tätigkeit Italiens auf sozialem
Gebiet erklärt.
Bei der Aufarbeitung wurde das Gesamtgebiet »Hygiene« in einzelne Teilgebiete zerlegt, innerhalb deren
die Ausgaben der vier Staaten auf einer leichter vergleichbaren Basis untersucht werden konnten. Vorangestellt
 ist ein Abschnitt „Allgemeine Hygiene«, in dem außer den Kosten der Zentralverwaltung sonstige
Ausgaben allgemeiner Natur enthalten sind. Ferner wurden unterschieden die Ausgaben für:
Thermen- und Wasserversorgung,
Bekämpfung von Seuchen und Volkskrankheiten, zu der auch Schiffs-, Hafen- und Grenzhygiene
gerechnet wurden,
Krankenhäuser und Hospitäler,
Fürsorge für Anormale.
b. Allgemeine Hygiene.
Staatsausgaben für Zwecke der allgemeinen Gesundheitsförderung.
In 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
Vorkriegs- Nachkriegsetat
 etat
Großbritannien ..........+.+++++++ 1 083 ı 1 634
Frankreich +1... 4.444 eK 4 | 189
Belgien. .4....444 4044ER nn 711 | 1.296
ee 547 69
Die Gesundheitspflege unterstand in Großbritannien vor dem Kriege der Public Health Division in
den Local Government Boards; die staatliche Aufsicht erstreckte sich insbesondere auf die kommunale
Gesundheitspolizei. Nach dem Kriege obliegen die entsprechenden Funktionen dem Ministry of Health.
Hygieneinspektion_und Laboratorien erfordern erhebliche Beträge.
Staatsausgaben Großbritanniens
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
für: in 1000 £
Internationales Hygieneamt ............+00+01 11H 1
Lebensmittel- und Drogeninspektion ..........1+00000 0 3 2
Hygieneinspektion, Regierungschemiker und Laboratorien. . 47 134 7
Insgesamt.... 53 138 80
In Frankreich übte vor dem Kriege das Ministere de Interieur die Aufsicht aus, während nach dem
Kriege das Ministere du Travail, de Hygiene, de V Assistance et de la Prevoyance Sociales zuständig ist.
Die Kosten der staatlichen Hygieneyerwaltung ließen sich nur im Nachkriegsetat ausgliedern.
Staatsausgaben Frankreichs
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
für: in 1000 fr.
Alliance Hygiene Sociale rer N 7
Conseil Superieur d’Hygiene Publique WE HAIE RER REN 56 12
Conseillers Techniques Sanilaires. .-++++++=++1**++""1 1" 10 2
Beirat zur Ausbildung von Krankenpflegerinnen ........- 40 9
Allgemeine_Hygieneverwaltung + -+++&amp;gt;-=2=+ ie _ 944 210
Insgesamt .... 5 1.050 a
        <pb n="320" />
        328

In Belgien untersteht das Gesundheitswesen dem Innenministerium (Ministere de 1’I nterieur, nach
dem Kriege Ministere de V’Interieur et del’ H ygiene). Vor dem Kriege entfiel der überwiegende Teil der
gesamten Hygieneausgaben auf die allgemeine Hygiene (2,1 von 2,7 Millionen Ir.). Nach dem Kriege
sind diese Ausgaben nicht ganz der Geldentwertung entsprechend gestiegen, doch hat sich die staatliche
Tätigkeit auf anderen Gebieten, insbesondere dem der Seuchenbekämpfung, erheblich erweitert.
Staatsausgaben Belgiens
1913 1925
Original- Vorkriegsziffern.
 kaufkraft
für: in 1000 fr.
Internationales Hygieneamt .......................... 9 16 3
Conseil Superieur d’Hygiene PU Im 300 57
EnSpek tions Wesen rer 381 1 429 270
Allgemeine Hygieneförderung CR RER EEE 1 522 5 354 1010
Hysieneforschüng 18 523 99
Kampf gegen den Alkoholismus ....................!. 72 40 8
Lebensmittelkontrolle ...........“.............0. . 813 153
Insgesamt.... 2113 8 475 1.600
In Italien zeigen die Ausgaben für allgemeine Hygiene im Nachkriegsetat einen erheblichen Rückgang,
 der sich zum Teil aus der stark betonten Spartendenz erklären dürfte. Zum Teil erfuhr auch die
Organisation wesentliche Änderungen, so daß die Etatzahlen der Vergleichsjahre nicht ohne weiteres
vergleichbar sind. Vereinfachungen in der Hygieneverwaltung scheint die Schaffung einer Direzione
Generale della Sanita Pubblica gebracht zu haben, deren Aufgaben in einem Dekret von 1923 näher bestimmt
 werden.
Staatsausgaben Italiens
1913/14 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
für: in 1000 Lire
Internationales Hygieneamt, Inspektoren, Ärzte und allgemeine
 Hygieneverwaltung ............ 1... Sn 673 +
c. Thermen und Wasserversorgung.
Staatsausgaben für Thermen und Wasserversorgung.
In 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
Vorkriegs- | Nachkriegsetat
 etat
Größbritänmien . rs = -
Frankreich ANESE 169 96
Bee 2 923
N 8 486 5526
In Großbritannien finden sich keine Staatsausgaben für diesen Zweck.
In Frankreich handelt es sich überwiegend um Verwaltungszuschüsse für die Thermen von Aix-les-Bains.
Staatsausgaben Frankreichs
1914 1925
Original- Vorkriegs-NS
 ziffern kaufkraft
EP I d in 1000 fr.
Verschiedene Mineral guellen eek 51 50 11
Aix-les-Bains A 157 484 108
&amp;gt;&amp;gt;
Insgesamt.... 208 534 119
        <pb n="321" />
        In Belgien finden sich außer Zuschüssen für die Mineralquellen von Spaa und einem Beitrage für
eine Wasserstudiengesellschaft im Nachkriegsetat beträchtliche Aufwendungen für verschiedene Wasserversorgungsarbeiten
 im Rahmen des Hygieneministeriums.
Staatsausgaben Belgiens
1913 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
für: in 1000 fr.
Mineralquellen von Spaa ............+00+00001 00H H EN 100 400 75
Wasserstudiengesellschaft ................+0.0010011+ 400 50 50 9
Wasserversorgungsarbeiten .............000000 10H HH . 5 600 1.056
Insgesamt.... 150 6 050 1140
In Italien spielt die Trinkwasserhygiene bei weitem die größte Rolle unter den hier behandelten Ländern,
Wo die Initiative nachgeordneter Verbände nicht ausreicht, nimmt der Staat eigene Arbeiten Vor.
Außerdem leistet er Zuschüsse zu Arbeiten kleineren Umfanges an Provinzen und Gemeinden. Insgesamt
verwandte der italienische Staat nach dem Vorkriegsetat über die Hälfte (10,5 von 18,1 Millionen Lire)
der Ausgaben für Hygiene im Dienste der Trinkwasserversorgung. Im Etat von 1925/26 ist der entsprechende
 Anteil etwas gesunken (auf 6,8 von 15,6 Millionen Lire).
Staatsausgaben Italiens
1913/14 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
für: in 1000 Lire
Thermen von Acqul-....0.0..040000 rn hrs re 41 200 40
Trinkwasserversorgung der Basilicata, Apuliens und Sardiniens 7820 17325 3 465
Zuschüsse an verschiedene Gemeinden für Wasserversorgung 2616 16 586 3.317
Insgesamt .... 10477 34 111 6822
d. Bekämpfung von Seuchen und Volkskrankheiten.
Staatsausgaben für die Bekämpfung von Seuchen und Volkskrankheiten.
{n 1 000 Mark Vorkriegskaufkraft
Vorkriegs- | Nachkriegsetat
 etat
Großbritannien +; 0.0.0041 163 | 27 621
Frankreich .......0.2 00. Warren 925 | 3.979
Belgien. ..0+0 0.0 rarrr nee kee nn 163 | 1741
Talen euer era ee N 1.986 2316
Die relativ stärksten Erhöhungen der Hygieneausgaben finden sich in den Nachkriegsetats für die
Bekämpfung von Seuchen und Volkskrankheiten. Die größte Steigerung verzeichnet hier Großbritannien,
 wo 1912/13 von Staats wegen nur geringfügige Aufwendungen vorgesehen waren, während
1925/26 besonders für die Zwecke der Tuberkulosebekämpfung und der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
 erhebliche Mittel bereitgestellt wurden.
Staatsausgaben Großbritanniens
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
für: in 1000 £
Staatliche Lymphanstalten und Desinfektionsstationen .... 5 46 27
Schiffs- und Hafenhygiene ++. +- +04 44er 47 28
Tuberkulosebekämpfung .....++++++1++10 0100 1820 1 071
Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten ..........0000000 384 226°
Insgesamt.... 522m 1 352
&amp;gt;

329
        <pb n="322" />
        God
Frankreich wandte 1925 für die Bekämpfung von Seuchen und Volkskrankheiten rund den
4'/,fachen Betrag von 1914 auf. Da der größte Teil für die allgemeine Seuchenprophylaxe bestimmt ist,
läßt sich nicht ohne weiteres erkennen, welches Gebiet die Staatstätigkeit hier besonders bevorzugt.
Staatsausgaben Frankreichs
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
für: in 1.000 fr
Allgemeine Seuchenprophylaxe ..................... 566 9 200 2 044
Schifishyglene 2... AA 446 1 003 223
Tuberkulosebekämpfung - nr er 130 6 450 1.433
Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten ............ 3.950 878
Krebsbekämpfung .....;..... EN . 1 503 335
Insgesamt.... 1 142 22 106 4913
In Belgien betragen die entsprechenden Staatsaufwendungen 1925 mehr als das Zehnfache derjenigen
von 1913. Für die Tuberkulosebekämpfung, für die sich allerdings schon im Vorkriegsetat ein kleiner Posten
findet, erscheint 1925 ein Betrag von 7 Millionen fr. Für den Kampf gegen Krebs und Geschlechtskrankheiten
 sind erst nach dem Kriege Aufwendungen vorgesehen.
Staatsausgaben Belgiens
1918 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
für: in 1000 fr
Allgemeine Seuchenprophylaxe HA Re 500 94
Grenz- und Hafenhygiene ....,............ 1 *# 466 88
Fuberkulosebekämpfung A... SC 7.000 1321
Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten ... Een 2 300 434
BE 1.000 189
N 20 120 23
DELL .
Insgesamt.... 201 11.386 2149
Italien gab vor dem Kriege von den hier behandelten Ländern die verhältnismäßig größten Mittel
für Seuchenbekämpfung aus. An erster Stelle standen die Ausgaben zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten,
 Die für 1925/26 im Etat vorgesehenen Ausgaben zeigen in Vorkriegskaufkraft nur eine
geringe Steigerung gegen 1913/14. Die im Nachkriegsetat ausgewiesenen Beträge zur Bekämpfung der
typisch italienischen Seuchen (Malaria, Tracoma, Pellagra) sind vor dem Kriege wahrscheinlich in den
Ausgaben für die allgemeine Seuchenprophylaxe enthalten.
Staatsausgaben Italiens
1913/14 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
für: in 1.000 Lire
Laboratorien ........... KA 156 150 30
Allgemeine Seuchenprophylaxe (auch Hafenhygiene). 1119 2125 425
Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten. . .;. HERE 177 6 000 1.200
» TE 3.120 624
nn 2300 460
Ve ee rn 525 105
En er . 80 16
En 7 EEE
Insgesamt.... 2452 14 300 2 860

zu
        <pb n="323" />
        e. Krankenhäuser und Hospitäler.
Staatsausgaben für Krankenhäuser und Hospitäler.
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
Vorkriegs- | Nachkriegsetat
 N etat
Großbritannien .........4.040000444 an 572
Frankreich +00. 40 0 rer nme HE =
En
Halen. rer ea 3 128 4 549
Auf diesem Gebiete ist der internationale Vergleich besonders schwierig, da die Leistungen fast vollständig
 in den Aufgabenbereich nachgeordneter Verbände, vor allem der Gemeinden und Gemeindeverbände
 fallen. Staatsaufwendungen für Hospitäler finden sich nur in Großbritannien und Italien.
In Frankreich kommen die für diesen Zweck verfügbaren Staatsmittel in Form der unentgeltlichen
Krankenversorgung (vgl. oben S. 314%.) den Kranken zugute. Während in Großbritannien im
Etat für 1912/13 nur ein Zuschuß an private Krankenhäuser erscheint. finden sich 1925/26 namhafte
Beträge auch für staatliche Krankenhäuser.
Staatsausgaben Großbritanniens
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
für: in 1000 £
Staatliche Krankenhäuser ............00000
Privathospitäler ......10.0..0001 00er 16 .
Insgesamt.... 16 48 2
In Italien machte der Staat schon 1913/14 erhebliche Aufwendungen, die nach dem Kriege noch eine
Erhöhung erfuhren.
Staatsausgaben Italiens
1918/14 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
für: in 1000 Lire
Verschiedene Zuschüsse an Krankenhäuser ... 3541 20 700 4 140
Sanitätspersonal .....0.0000. iur tn ET warn 320 7 380 1476
Insgesamt.... 3 861 28 080 5616
{. Fürsorge für Anormale.
Staatsausgaben für Anormale.
Sn In 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
Vorkriegs- | DNachkriegsetat
 etat
Großbritannien ...........0..000+ 878 ; 9 520
Frankreich 2... mern Hehe nn 1.038 ! 1.929
Belgien ........22.0+++1+41u11EE HE 162 31
Hallen 12er 503 214
Die Fürsorge für Anormale wird in allen Ländern vom Staate unterstützt. Je nach der Aufgabenverteilung
 zwischen Staat und Kommunen tritt Irrenfürsorge oder Taubstummen- und Blindenfürsorge
 in den Vordergrund. Die Unterrichtsanstalten für Blinde, Taubstumme usw. sind unter Unterrichtswesen
 (vgl. S. 261 ff.) behandelt. Da die Abgrenzung zwischen Unterrichts- und Fürsorgeanstalten
nicht immer exakt möglich war, sind diese Ausführungen hier mit heranzuziehen.

331
49»
        <pb n="324" />
        In Großbritannien ist maßgebend für die Blindenfürsorge der Blind Persons Act von 1920, nach
dem Blinde bereits im Alter von 50 Jahren in den Genuß der Altersrente gelangen, die sonst erst den
Siebzigjährigen zusteht (vgl. auch oben S. 314ff.). Bemerkenswert sind in der Blindenfürsorge Großbritanniens
 die seit 1921 stark gestiegenen Leistungen der lokalen Körperschaften (1925/26: 127393 £
gegen 14671 £ im Etatjahr 1921/22).
In der Irrenfürsorge bestand schon vor dem Kriege eine staatliche Aufsicht. Nach dem Kriege unterhält
 der Staat eigene Irrenanstalten und gibt erhebliche Zuschüsse für kommunale und private Irrenpflege.

Staatsausgaben Großbritanniens
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
für: in 1000 £
Blindenfürsorge. 2... irre 113 67
Trrenfürsorge nr O 679 390
Insgesamt... 43 792 466
In Frankreich ist die staatliche Irrenfürsorge beträchtlich ausgebaut worden, während die Staatsaufwendungen
 für Blinde und Taubstumme sich der Geldentwertung nur unvollständig angepaßt haben,
Staatsausgaben Frankreichs
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
für in 1.000 fr.
Blindenfürsorge.........000000000000 0440 839 2.054 456
Taubstummenfürsorge ................... 440 1590 353
Trrenfürsorge . ee rn nn 3 7.073 1.572
Insgesamt.... 1282 10 717 2 381
S In Italien und Belgien finden sich nur geringe Staatszuschüsse. Der belgische Nachkriegsetat weist
für Blinde und Taubstumme die gleichen Nominalbeträge auf wie vor dem Kriege. Staatsaufwendungen
für Geisteskranke gehen aus dem Etat nicht hervor.
Staatsausgaben Belgiens
1913 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
für: in 1.000 fr.
Blinden- und Taubstummenfürsorge ......... 200 200 38
In Italien sind die Staatsausgaben in Vorkriegskaufkraft auf knapp die Hälfte gesunken.
Staatsausgaben Italiens
1913/14 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
für: ; N
. in 1.000 Lire
Irrenfürsorge Lei 20 20
Blindenfürsorge.........0.00e 601 1.302 n
Insgesamt..... 621 12322 5

389
        <pb n="325" />
        2%

X. Beseitigung der Schäden aus Naturkatastrophen.
Staatsausgaben für Beseitigung der Schäden aus Naturkatastrophen.
In 1 000 Mark In vH der gesamten
Vorkriegskaufkrait Staatsausgaben
Vorkriegs- | Nachkriegs- ı Vorkriegs- | Nachkriegsetat.
 | etat_ Mr etat | etat
Großbritannien ........
Frankreich»... 4740 ;
Belgien kl
Kalen 6.107 42 840
Bei den Aufwendungen für Schäden aus Naturkatastrophen kann es zweifelhaft erscheinen, ob man
sie dem wirtschaftlichen oder dem sozialen Aufgabengebiet des Staates zurechnen soll. Wenn sie in der
Aufarbeitung unter den sozialen Aufgaben behandelt werden, so geschieht es deshalb, weil der Gesichtspunkt
 der Fürsorge für die Katastrophengeschädigten gegenüber demjenigen der Wiederherstellung
der zerstörten Produktionsmittel in den Vordergrund gestellt wurde. Vorbeugungsmaßnahmen gegen
Naturkatastrophen (Schutzbauten gegen Überschwemmung u. ä.) sind im Elften Kapitel »Wirtschaft«
S. 350 u. 394 behandelt.
Eine Eigenart der Katastrophenschäden besteht darin, daß trotz ihres meist lokalen Charakters der
größte Teil der Finanzlast auf den Staat entfällt, da dieser bei der Möglichkeit weitgehender Lastenverteilung
 schnellere und umfassendere Hilfe gewähren kann als die öffentlichen Körperschaften in den
betroffenen Gebieten selbst, deren Finanzkraft für solche Schäden gewöhnlich nicht ausreicht und außerdem
durch die Katastrophe meist noch erheblich geschwächt ist. In welchem Ausmaße neben den öffentlichen
auch private Mittel zur Verfügung gestellt werden, läßt sich ziffernmäßig nicht feststellen. Für die Deckung
von Katastrophenschäden durch Versicherung sind bei der ungeheuren Schwierigkeit der Risikobemessung
nur Ansätze vorhanden. Der Plan einer internationalen Katastrophenversicherung, der auch vom Völkerbund
 aufgegriffen worden ist, ist bisher an der allzu großen Verschiedenheit des Risikos in den einzelnen
Ländern gescheitert.
In Frankreich versieht der Staat den Dienst von Anleihen, die zur Beseitigung von Erdbeben- und
Überschwemmungsschäden in den südlichen Departements aufgenommen wurden. Die Beträge sind
nicht sehr erheblich.
Staatsausgaben Frankreichs
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
für: in 1 000 fr.
Erdbeben und Überschwemmungen .......... 376 326 72
Die bei weitem größte Rolle nicht nur in den hier behandelten Ländern, sondern in ganz Europa spielen
die Katastrophenschäden in Italien. Die Staatsaufwendungen, die schon im Vorkriegsetat rund ein Drittel
der gesamten übrigen Sozialausgaben ausmachten, haben sich im Nachkriegsetat infolge verschiedener vn
Katastrophen etwa versiebenfacht und sind jetzt etwas höher als die Summe aller übrigen Sozialausga N
Der Staat gibt die Mittel zum Teil an die Geschädigten selbst. zum Teil an die betroffenen Provinzen un
Gemeinden.
Staatsausgaben Italiens
1913/14 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
für: in 1.000 Lire
Erdbebenschäden .............0000000 tt 7 463 236 267 47 253
Bergrutsch und Überschwemmungen ........ 76 28 194 5 639
Insgesamt.... 7539 264 461 52 892
        <pb n="326" />
        334

Elftes Kapitel.
Wirtschaft.
I. Vorbemerkung.
Die Staatsaufwendungen für die Wirtschaft sind einerseits abhängig von der wirtschaftlichen Struktur
des betreffenden Landes, zum anderen von der wirtschaftspolitischen Einstellung der Regierungspolitik.
Im Rahmen dieser Bearbeitung können die wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Vergleichsländer
lediglich an Hand der Ausgabeziffern dargestellt werden. Ihre Erklärung aus dem volkswirtschaftlichen
Gesamtzusammenhange und aus den herrschenden wirtschaftspolitischen Strömungen kann nicht im
einzelnen gegeben werden. Allerdings stellen die hier gebotenen Unterlagen ein unentbehrliches Material
dar, um an dieses volkswirtschaftliche Problem überhaupt herantreten zu können. Einige wichtigste
Angaben über die Unterschiede der wirtschaftlichen Struktur der Vergleichsländer enthalten die Übersichten
 auf S. 449 bis 4561).
Kaum auf irgendeinem Gebiete staatlicher Wirksamkeit ist die reinliche Abgrenzung nach »Zwecken«
so schwer möglich wie bei der Wirtschaft, Viele Maßnahmen der Außenpolitik, der Rechtspflege, des
Bildungswesens und der Sozialpolitik gehen von Motiven der Wirtschaftsförderung aus oder können
wirtschaftsfördernde Wirkungen haben. Alle staatlichen Maßnahmen, die die Wirtschaft nur mittelbar
fördern, müssen in diesem Abschnitte außer Betracht bleiben. Aber auch bei der Beschränkung auf die
unmittelbaren Wirtschaftszwecke ergeben sich so nahe Berührungspunkte mit anderen Aufgabengebieten,
daß die Scheidungslinie oft schwer zu ziehen war. Das gilt z. B. für die Ausgaben auf Grund des Krieges;
die Ausgaben für den Wiederaufbau in Nordfrankreich und Belgien dürften vielfach über die
reinen Entschädigungszahlungen hinaus einen subventionsähnlichen Charakter gehabt und Staatsausgaben,
 wie sie in anderen Ländern unter dem Kapitel »Wirtschaft« bearbeitet wurden, entbehrlich
gemacht haben.
Die Gewerbeinspektion ist trotz ihrer vielfach wirtschaftspolitisch gerichteten Aufgaben in dem
Kapitel »Soziale Aufgaben« behandelt worden, weil ihr sozialpolitischer Charakter als überwiegend
angesehen wurde. Die Fachschulen, deren Pflege als ein besonderes Gebiet der staatlichen Gewerbeund
 Handelsförderung zu betrachten ist, wurden in dem Kapitel »Unterricht, Kunst und Wissenschaft«
 behandelt, um die Darstellung des gesamten Aufbaues des Bildungswesens nicht auseinanderzureißen.

Bei der Beurteilung der Staatsausgaben ist zu berücksichtigen, daß die Intensität der Wirtschaftspolitik
 in den Ausgabeziffern nicht erschöpfend zum Ausdruck kommt. Es können z. B. einschneidende
wirtschaftliche Eingriffe in Form von Verboten, handelspolitischen Maßnahmen usw. erfolgen, ohne daß
die Höhe der hierdurch bedingten Ausgaben im Verhältnis zu der Bedeutung dieser Vorgänge steht;
immerhin findet aber im Etat fast jede wichtigere wirtschaftspolitische Maßnahme irgendwie ihren
Niederschlag.
In der folgenden Bearbeitung wird das Gebiet der wirtschaftlichen Maßnahmen gegliedert in:
1. Landwirtschaft,
2. Industrie und Handel,
3. Verkehr.
Der Verkehr wird untergegliedert in:
a) Handelsmarine,
b) Privateisenbahnen,
c) Private Luftschiffahrt,
d) Öffentliche Arbeiten?) (Häfen, Kanäle, Straßen USW.).
?) Eine besondere Schwierigkeit ergab sich für Italien daraus, daß sich in der faseistischen Wirtschaftspolitik erst in der Zeit nach Aufstellung
 des Etats für 1925/26 eine steigende Aktivität geltend macht. ‘Es war daher in der textlichen Bearbeitung in erhöhtem Maße auf
Staatsaufwendungen hinzuweisen, die im Voranschlag noch nicht Vorgesehen waren, sondern als Nachträge zum Etat für 1925/26 bewillizt
wurden.
?) Ohne Meliorationen, die bei der Landwirtschaft behandelt werden.
        <pb n="327" />
        335

Staatsausgaben für Wirtschaftspolitik.
Großbritannien Frankreich Belgien Italien
Wirtschaftszweig 1912/13 1925/26 1914 1925 1913 | 1925 | 1913/14 | 1925/26
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
Landwirtschaft .........-.»-- 4028908 75 080 27025 | 15260 4511 1648 38 992 44 020
Industrie und Handel ........ 8 560 17 978 4726 | 6059 1852 764 765 2915
Handelsmarine:. ...: 0. a 4331 6170 60 112 | 17836 = 918 20 550 30 893
Privatbahnen rer 695 286 1 126175 | 89589 252 994 62134 | 20729
Privater Luftverkehr ......... — 4617 93 1) 29417 A 425 — 2430
Öffentliche Arbeiten .......... 25987 190101 119843 95 091 26140 | 51001 71 090 |. 105 381
Verkehr, Verschiedenes ....... ı 1593 7192 1.022 3.420 — | 4585 | 2430
Wirtschaft, Verschiedenes ..... 879 | 41 550 16 692 103 78 3527 | 4618
Insgesamt.... 70953 | 301465 339546 | 273364 | 32858 | 56828 | 201643 | 213416
Großbritannien Frankreich | Belgien ' Italien
. . EU RO A N
Wirtschaftszweig 1912/13 | 1925/26 1914 | 1925 | 1913 | 1925 | 1913/14 | 1925/26
in vH der gesamten Wirtschaftsausgaben
Landwirtschaft rer 40,8 | 24,9 801 5,6 137 | 2,9 19,3 | 20,6
Industrie und Handel ........ 12:1 | 6,0 1,4 | 2,2 5,6 1,4 0,4. 1 1,4
Handelsmarine 0.0.0.0. MS 7 665 SER 10,2]. 45
Privatbahnen-. + &amp;gt; ++ rar 1,0 | 0,1 37,1 | 32,8 0,8 | 17 8 | 7
Privater Luftverkehr ......... En 0,0 |. 7408 — — Kl
Öffentliche Arbeiten .......... 36,6]. 63,1 35,3 | 34,8 79,6 89,8 35,3: 1 2497
Verkehr, Verschiedenes ....... 2,2 2,4 | 0,3 12 = 2,3 1
Wirtschaft, Verschiedenes ..... 1,2 0071 02] 6,1 03 | A K77 22
Insgesamt .... |. 100,0 | 100,0 } 100,0 | 100,0 | 100,0 | 100,0 | 100,0 | 100,0
Die Staatsausgaben für die Wirtschaft nach dem Kriege betrugen in vH der Vorkriegsbeträge unter
Berücksichtigung der Kaufkraftveränderung in:
Großbritannien Frankreich Belgien Italien
1925/26 1925 1925 1925/26
für m vH v. 1912/1383 in vH v. 1914.“ in vH v. 1913 in vH v. 1913/14
Landwirtschaft‘... .. &amp;gt;04 260 56 37 113
Industrie und Handel ..... 210 128 41 381
Handelsmarine .......+....- 142 30 = S 150
Privatbahnen +... 4.402 Hu 41 71 394 33
Privaten Luftverkehr ...... — — - -
Öffentliche Arbeiten ....... 722 79 195 148
Wirtschaft, insgesamt ....- 425 81 173 106
Die wirtschaftspolitische Aktivität der vier bearbeiteten Staaten hat im Vergleich zu der Vorkriegszeit
überall erheblich zugenommen. Wenn im Gegensatz zu den drei übrigen Ländern die Ausgaben Frankreichs
 für die »Wirtschaft« abgenommen haben, so muß hier berücksichtigt werden, daß die sehr erheblichen
Aufwendungen für den Wiederaufbau bedeutende Summen enthalten, die mittelbar eine Wirtschaftsförderung
 großen Stils darstellen.
Die stärkere Betätigung der Staaten auf wirtschaftspolitischem Gebiete ist auf die Wandlungen zurückzuführen,
 die sich nach dem Kriege in der ökonomischen Einstellung der meisten europäischen Staaten
vollzogen haben. Der Weltkrieg hat zu einer Wiederbelebung des Gedankens der »nationalen Wirtschaft «
geführt. So wurde die landwirtschaftliche Eigenproduktion deshalb so stark gefördert, weil man sich vom
Auslande möglichst unabhängig machen wollte. Besonders deutlich ist diese Tendenz beispielsweise in der
britischen Forstpolitik zu beobachten (vgl. S. 342). Der Anteil der Aufwendungen für die Landwirtschaft
 an den Gesamtausgaben für wirtschaftspolitische Zwecke ist — von Italien abgesehen — in allen
bearbeiteten Ländern stark zurückgegangen. Das findet z. T. auch in der Steigerung der Aufwendungen
1) Darunter z. T. Ausgaben für das militärische Flugwesen (vgl. S. 159 ff, und 381),
        <pb n="328" />
        für andere Zwecke seine Erklärung. Italiens Wirtschaftspolitik der Nachkriegszeit trägt ein stark protektionistisches
 Gepräge, und auch in Großbritannien ist eine Wendung der Wirtschaftspolitik nach
dieser Seite hin eingetreten. Für Italien, Großbritannien und auch für Frankreich steht ferner die
Wiedergewinnung bzw. Ausweitung der durch den Weltkrieg verlorenen fremden Absatzmärkte im
Vordergrund der wirtschaftspolitischen Maßnahmen.
il. Landwirtschaft.
Die folgende Übersicht enthält die Ausgabeziffern der vier Vergleichsländer für die Landwirtschaft
in der Vor- und Nachkriegszeit. Während bei Großbritannien und Italien eine steigende Tendenz dieser
Ausgaben zu erkennen ist, macht sich bei Frankreich und Belgien ein Rückgang bemerkbar.
Großbritannien Frankreich Belgien Italien
Tätigkeitsgebiet 1912/18 | 1925/26 | 1914 | 1925 | 1913 | 1925 | 1918/14 | 1925/26
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
I. Allgemeine Verwaltung ... ' 5455 | 9357 2.356 1 841 495 487
IT. Spezielle Aufwendungen zur
Förderung der landwirtschaftlichen
 Produktion:
a) Ackerbau und Landwirtschaft
 im allgemeinen .. 2166-1. 13.035 8 830 3.368 | 677 258 3170 2840
außerdem:
Meliorationen ......... 204 327 5606 | 6185 126 152 | 30473 38037
b) Viehzucht ............ 2.002 756 3 469 352 2.625 723 3 804 1510
e) Fischete en ep 1.165 2022 4.055 868 470 - 41 534
d) Forstwirtschaft ........ | 490 359% 7 136 120 790
III Sonstige Aufwendungen für
die Landwirtschaft:
Landwirtschaftliches
Siedlungswesen ....... 4 821 20 205
Finanzielle Auswirkungen
der Agrarreform in Irland
 und der Auseinandersetzung
 mit dem
Freistaat Irland ...... 12258 | 25333
Büro zur Werbung aus- | |
ländischer Landarbeiter . € 5 1.261 ut . £
Verschiedenes ......... 347 | 449 2702 | 1249° , 8: 28 274 309
Insgesamt .... | 28908 | 75080 | - 27025 | 15260 [75 1 To | ao | 44020
Anteil der Ausgaben für die Landwirtschaft an den Gesamtstaatsausgaben in vH.
Vorkriegs- Nachkriegsetat
 etat
Großbritannien... 7... 0,8 0,8
Frankreich... .... 07 0,7" 0,2
Belgien 1,1 0,2
HH 2,5 1,9
Nach den vorstehenden Ziffern weist Italien die weitaus höchsten Aufwendungen für Landwirtschaft
innerhalb des Gesamtetats auf, Die Ausgaben in Frankreich und Belgien sind nach dem Kriege nicht
nur absolut, sondern auch im Verhältnis zu den Gesamtausgaben am meisten zurückgegangen.
a. Großbritannien.
1. Allgemeine Verwaltung.
Innerhalb der Staatsausgaben für die Landwirtschaft Großbritanniens nehmen die Ausgaben für
landwirtschaftliche Behörden einen im Verhältnis zu den anderen Ländern großen Raum ein.
Die oberste Zentralbehörde für die britische Landwirtschaft ist das Ministerium für Ackerbau und
Fischerei (Ministry of Agriculture and Fisheries De
Für Schottland gibt es eine besondere Landwirtschaftsbehörde (Board of Agriculture). In Irland
bestand eine Regierungsabteilung für Ackerbau und technischen (landwirtschaftlichen) Unterricht
(Department of Agriculture and Technical Instruction), die im Nachkriegsetat infolge der inzwischen

2326
        <pb n="329" />
        951
erfolgten Loslösung des irischen Freistaates nicht mehr erscheint. Für Nordirland tritt nach dem Kriege
der Northern Ireland Service an ihre Stelle. Sowohl der Personalbestand als auch die Kosten für diese
landwirtschaftlichen Behörden haben sich, letztere auch unter Berücksichtigung der Kaufkraftveränderung,
wesentlich gesteigert.
Aufwand
Personalbestand 1912/13 1925/26
Allgemeine Verwaltung 1912/13 1925/26 Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 £
Ministry of Agriculture and Fisheries .... 45: 1.215 546 321
Landwirtschaftliche Statistik ............ — 36 2
Board of Agriculture (Schottland) ....... 312 160
Department of Agriculture and Technical
Insiruehon (Irland) ...+.: 02.707 + 20 i
Northern Ireland Service .........0000+4 4*
Verwaltungsgebäude .................+-Pensiofleh
 1er ran re Un nn z 14
Insgesamt.... 267 780 458
9, Ackerbau und Landwirtschaft im allgemeinen.
Die speziellen Aufwendungen für Förderung der landwirtschaftlichen Produktion in Großbritannien
weisen im Vergleich zu der Vorkriegszeit eine ganz erhebliche Steigerung auf, die in der Hauptsache auf die
Neueinführung der Zuckersubvention zurückzuführen ist. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 erhalten
die britischen Zuckerproduzenten, soweit sie die inländische Rübenproduktion verarbeiten, nach dem
British Sugar (Subsidy) Act von 1925 für 10 Jahre auf Zucker und Melasse eine nach Gewicht bemessene
Subvention, deren Sätze nach Zuckergehalt und Produktionsperioden in folgender Weise gestaffelt sind:
Subventionssätze je cwt.!)
Produktionsperiode
30. 9. 1924 bis 30.9. 1928 bis 30. 9. 1931 bis
1. 10. 1928 1. 10. 1981 1. 10. 1934
I. Für Zucker bei einer Polarisation von: Ss d s d SM
über DE ran Feten 19-60 13: 0,0 6 60
über 97 bi Kr nalen nie 17. 41,2 - 41,5 5 11,7
» 06 7 Of irren 17 5,6 115 7,7 5.98
» 00 2 Werra e en an nee 17 "00 11 4,0 5 8,0
» 01 TI ee na 16 "6,4 11 0,2 5. 6,4
» 2983 2 04 rennen 16 0,8 10 8,5 542
92 N ee 157,2 10‘ 4,8 2,4
Hl 7 15 1,5 101,0 5 0,5
902 ON 14-79 098 4 10,6
„89 2 Wer ne 14: 2,3 5. 5,5 4 8,7
N 13.287 9 48 4 6,9
&amp;gt; BE ir 13-240 8 10,7 4 58
» BG WBP ARE ee 2 1,2 zZ #37
+» BO BOT en 1271 8 4,7 4 2,8
&amp;gt; 2 OP 12: 2,9 819 4 0,9
&amp;gt; 08T BE Ur Re 130,7 7 -41:1 35 141,5
» 82 7 Serra aa 65 7 88 3° 10,1
; 81 28 viren na HA 227 71.58 3 8,9
; 80:7 8 re 10 11,0 7:28:83 3 ZT
* 702 nl 107,2 7 08 3 68
AUS EEE a 10: 8,5 6:40,38 - 754
TE 9 11,8 6 8 z a
16H AUT kl 9 8,0 6 5,3 3 26
II. Für Melasse mit einem Zuckergehalt von:
70H und mehr &amp;gt;... 7.0 1247 834 445
über 60 bis 70% Dee ner nur 8 10,9 5 11,3 2 116
45 -» 50  SERAAAE 47 "8,8 210,5 1 52
unter 45» 40rWekeeeeen ul (entsprechend weniger ?)
1) Bei geringeren Mengen ermäßigen sich die Sätze proportional dem Gewicht. m
2?) Bei der Berechnung wird von dem Satze für 50 vH ausgegangen, So daß beispielsweise für Melasse mit einem Zuckergehalt von 25 vH
für die erste Produktionsperiode die Hälfte von 4 s 3,8 d, also 2 s 1,9 d zu zahlen wären.

am
        <pb n="330" />
        308 —
Bei der Beurteilung dieser Regelung muß berücksichtigt werden, daß durch das Subventionsgesetz die
Befreiung von der Zuckerverbrauchsteuer, die seit 1922 den Verarbeitern der inländischen Rübenproduktion
gewährt wurde, aufgehoben wird. Die Zuckerverbrauchsteuer, durch welche mithin ein Teil der Subvention
wieder kompensiert wird, beträgt mit Wirkung vom 1. Juli 1925 (je ewt):
I Für Zucker bei einer
Polarisation von: Dad TA
über Br 7 4 über 86 bis 87°. .0........ 4 10,8
&amp;gt;» 97 DS O8 6 95 DT 4 9,2
a O5 74 SO An 7,6
90 7 a 5 512 &amp;gt; SB 6,1
dr 3,1 SU 4,4
3 1,0 # OLD OB rar 4!” 3,0
DE 5 10,9 a en 4 WO
Hr 5. 8,7 7) 4 0,1
Wr 5 6,0! A 3 10,8
SE 5 4,5 ET U 3293
88 HE 5 23 LS De 879
BT SS re 5 0,6 DS ah 61a
II. Für Melasse mit einem Zuckergehalt von:
: 70 vH und mehri.. en.
Über 50 Ds 70
DS ZU rn Zu
Bei Ausfuhr von Zucker wird die Steuer zurückvergütet. Melasse ist steuerfrei, wenn sie der Spritfabrikation
oder Futterzwecken dient.
Die Auswirkungen des Zuckersubventionsgesetzes im britischen Etat ergeben sich aus folgenden Ziffern:
Voranschlag Nachtrag für das Finanz-1925/26
 jahr 1925/26 (unter Ein- Voranschlag?)
(der Auf- schluß der ursprünglich im 1926/27
arbeitung zu- WVoranschlag vorgesehenen
grunde gelegt) Beträge)
Subventionsbetrag ................. 1.000 000 £ 1250 000 £ 2 750 000 £
Davon abzuziehen:
Voraussichtlicher Ertrag der Zuckersteuer 500 000 » 400 000 »?) 950 000 »
m ————————— &amp;gt; OT
Nettosubventionsbetrag ................. 500 000 £ 850 000 £ 1 800 000 £
Das Gesetz erstrebt in erster Linie eine Förderung des Zuckerrübenanbaues in Großbritannien. Das
kommt u. a. in der Bestimmung zum Ausdruck, daß für die Jahre 1924 bis 1927 ein Mindestpreis für
Zuckerrüben festgesetzt wird, welcher bei einem Zuckergehalt von 15,5 vH 44 s je t beträgt. Für jedes
Prozent über oder unter 15,5 ist ein Zu- bzw. Abschlag von 3 d zu machen. Von 1927 ab hört diese
Preisregelung auf.
Das Gesetz hat insofern einen sozialpolitischen Einschlag, als. die subventionierten Zuckerfabrikanten
zur Zahlung angemessener Löhne (fair wages) verpflichtet sind. Überdies wollte die Regierung MacDonald,
unter welcher das Gesetz erlassen wurde, auf diese Weise eine Vorbeugungsmaßnahme gegen die weitere
Steigerung der Arbeitslosigkeit treffen. Hiermit hängt auch die Bestimmung zusammen, daß die Anlagen
der Zuckerfabriken, die Subventionen erhalten, zu mindestens 75 vH in Großbritannien hergestellt
sein. sollen.
*) Während der Drucklegung (Februar 1927) liegt dem House of Commons ein Nachtrag zum Etat für 1926/27 vor, in welchem eine
Erhöhung der Zuckerrübensubvention: um 450000 £ (also auf 3200000 £) vorgesehen ist. Es wird mit einem Aufkommen aus der
Zuckersteuer von 1060000 £ (gegenüber 950000 £ im ursprünglichen Veranschlage) gerechnet, so daß sich dann eine Netto-Subvention
ron. 2140 000 £ für das Rechnungsjahr 1926/27 ergibt.
*) Die Senkung erklärt sich aus der inzwischen erfolgten Neuregelung der Zuckersteuersätze

&amp;gt;06
        <pb n="331" />
        „7
Das Zuckersubventionsgesetz verpflichtet die subventionierten Betriebe, dem Parlament alljährlich
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen*).
Auf die Möglichkeit staatlicher Kreditgarantien für die Zuckerindustrie auf Grund des Trade Facilities Act
wird an anderer Stelle eingegangen?).
Die Zuckersubventionspolitik Großbritanniens hat auch im Freistaat Irland Nachahmung gefunden.
Nach dem Gesetz vom 15. Juli 1925 werden an die Zuckerfabrikanten, die Zuckerrüben irischer Erzeugung
verarbeiten, mit Wirkung vom 1. Oktober 1926 für 10 Jahre in ganz ähnlicher Weise wie in Großbritannien
Subventionen gezahlt?).
Nach Ausschaltung der Zuckersubvention weisen die: Staatsaufwendungen für Ackerbau sowie diejenigen
 für die Landwirtschaft im allgemeinen keine Steigerung mehr auf. Aus den bearbeiteten
Etats konnten folgende Posten ausgesondert werden:
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
n 1000 ©
Landwirtschaftliche Meliorationen ..............0..00000-Förderung
 landwirtschaftlicher Betriebe ...............
Subventionen zur Förderung des Tabakbaues in Irland ..
Subventionen zur Förderung des Flachsbaues ...........
Subvention an landwirtschaftliche Genossenschaften .....
Landwirtschaftliche Ausstellungen ................+.
Insgesamt.... 116 117 €
In der zwischen den beiden Vergleichsjahren liegenden Zeit sind in der britischen Landwirtschaft Veränderungen
 vor sich gegangen, ohne deren Erwähnung ein derartiger Vergleich unvollkommen wäre. Bald
nach Beginn des Krieges setzte in Großbritannien eine Steigerung der Preise für landwirtschaftliche
Produkte ein, die bis 1921 andauerte und durch die Festsetzung von Mindestpreisen in dem Corn Production
Act (1917) noch gefördert wurde. Nach diesem Gesetz sollten die Mindestpreise je Quarter betragen:
Weizen Hafer
OD 60 8 38 s 6d
1916/19095. 55 » 32 »
1920/08 150.01 45 » 24 »
Für den Fall, daß diese Preise nicht erzielt würden, verpflichtete sich der Staat, bei Weizen die vierfache
und bei Hafer die fünffache Differenz den Landwirten zu ersetzen. Die eigenartige Organisation der
britischen Landwirtschaft, in der das Pachtsystem von jeher vorherrschend war, führte dazu, daß die
1) Wie eigenartige Konsequenzen sich aus der britischen Zuckersubventionspolitik ergeben können, zeigt ein Originalbericht des »Magazins
der Wirtschaft«, 2. Jahrgang, Nr. 4 vom 28. Januar 1926, wonach ein holländisches Großunternehmen der Zuckerindustrie, die Cenirale Siuker
Mij. van Holland, im Sommer 1925 damit begonnen hat, drei seiner Zuckerbetriebe nach England zu verlegen, um so in den Genuß der britischen
Subvention zu gelangen. Ein ähnlicher Fall ist nach demselben Bericht in Irland vorgekommen, wo ein tschechisch-österreichisches Bankenkonsortium
 die Errichtung einer großen Zuckerfabrik und Raffinerie plant,
Nach einem Eigenbericht der Magdeburgischen Zeitung (Nr. 552 vom 30. Oktober 1926) wurde die größte englische Rohrzuckerraffinerie
Tate &amp;amp; Lyle, Ltd. kürzlich vollständig stillgelegt. Als Grund hierfür wurde neben der Erhöhung der Brennstoffpreise infolge des Kohlenstreiks
und der ausländischen, besonders tschechischen Konkurrenz auch die ungünstige Wirkung der an die britische Rübenzuckerindustrie gezahlten
3Jubvention angegeben. Die mit Hilfe der Subvention hochgezüchteten Rübenzuckerfabriken haben danach auf dem Zuckermarkt eine derartige
Baisse herbeigeführt, daß die erwähnte Rohrzuckerraffinerie nicht mehr rentabel arbeiten kann. Die zunehmende Konkurrenz der durch
lie Subvention gestärkten Rübenzuckerindustrie hat mehrfach zu Protesten der Rohrzuckerinteressenten der britischen Kolonien gegen die
Zubvention Anlaß gegeben. Die Entwicklung der Zuckerindustrie unter dem Einfluß der Subvention kennzeichnet folgende, einem Eigenbericht
 der Deutschen Tageszeitung (Nr. 60 vom 5. Februar 1927) entnommene Übersicht:
Jal Anzahl der Zuckerrüben-En
 Rübenzuckerfabriken Anbaufläche in ha
1922 % 3.300
1924 ; 9 200
1925 22 000
1926 51 520
1927 88 000
*) Vgl. 8. 35841.
3) Die Subventionssätze liegen in Irland etwas höher. So beträgt z. B. der Satz für Zucker bei einer Polarisation von über 98° in der
ersten Produktionsperiode 24 s 6 d je cwi.

230
19»
        <pb n="332" />
        340 —
Pächter vorwiegend in den Genuß dieser Preissteigerung kamen, während die Lage der Verpächter sich
relativ verschlechterte. Die Verringerung der Pachterträge und die hohen Steuern, die auf dem Grundbesitz
 lasteten, wirkten dahin, daß die Verpächter ihren Grundbesitz in erheblichem Umfange verkauften.
Sie fanden in den durch die Konjunktur begünstigten Pächtern kaufkräftige Abnehmer. Im Jahre 1921
setzte eine beträchtliche Preissenkung auf dem Markt der landwirtschaftlichen Produkte ein. Die Regierung
hob den Corn Production Act vorzeitig mit Wirkung vom 19. August 1921 auf, da ihre Verpflichtungen aus
diesem Gesetz zu groß wurden. Diejenigen Pächter, die inzwischen ihre Mittel durch den Erwerb des
von ihnen bewirtschafteten Gutes festgelegt hatten, kamen durch die sinkenden Preise und die ausbleibende
Regierungshilfe in eine bedrängte Lage. Die Regierung sah sich zum Eingreifen veranlaßt und erließ im
Jahre 1923 den Agricultural Credits Act. Nach diesem Gesetz können für die Dauer von fünf Jahren aus
Mitteln der Publie Works Loan Commission!) gemäß dem Public Works Loan Act von 1872 Darlehen in
Hypothekenform bewilligt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Der Hypothekenempfänger muß sein Gut in der Zeit vom 5. April 1917 bis zum 27. Juni 1921
erworben haben;
2. das Land muß ganz oder größtenteils Ackerland sein;
3. der Darlehnsbetrag soll höchstens 75 vH. des durch Sachverständigenschätzung ermittelten Wertes
betragen;
4. der Zinssatz wird vom Sehatzamte festgesetzt;
5. die gewährten‘ Hypotheken sind in 60 Jahren in jährlichen oder halbjährlichen Raten zu tilgen.
Bis zum Mai 1924 sind auf Grund dieses Gesetzes rund 3,5 Millionen £ Hypotheken gewährt worden?).
Gegen Ende des Jahres 1925 wurde durch ein vom Ackerbaurat eingesetztes Komitee ein Subventionsplan
 zugunsten der Landwirtschaft befürwortet, nach welchem von der Regierung für die Urbarmachung
eines Acre (= 0,4 ha) jährlich 2 £ gezahlt werden sollten. Auf diese Weise hätte sich, wenn nur 25 vH
des unbebauten Landes urbar gemacht worden wären, eine jährliche Belastung des Budgets von etwa
5 Millionen £ ergeben. Diesen Subventionsplan hat die britische Regierung in einem Weißbuch zurückgewiesen,
 das sie dem Parlament am 2. Februar 1926 vorlegte. Sie betont, daß die britische Landwirtschaft
 schon im Genuß zweier Sondervergünstigungen stände: einmal sei sie von den Lasten der Arbeitslosenversicherung
 befreit, sodann seien ihr weitgehende Steuerermäßigungen zugestanden worden.
Von den speziellen agrarpolitischen Maßnahmen Großbritanniens ist u. a. die in obiger Übersicht?)
zum Ausdruck kommende Förderung des Flachsanbaues zu erwähnen. Nach dem Development and
Road Improvement Funds Aet von 1909 waren die Development Commissioners ermächtigt, Gesellschaften,
Vereinigungen oder sonstigen Körperschaften ohne Erwerbscharakter Zuschüsse (Grants) oder Anleihen
zu gewähren, u. a. auch zur Förderung der Flachskultur in dem Vereinigten Königreiche. Indessen sind
bis zum Ende des Finanzjahres 1924/25 keine Beträge hierfür bewilligt worden. Ein Bericht des
Comattee on Flax Seed and Flax Growing in the Umited Kingdom empfahl im November 1924 die Förderung
der Saatzucht einer besonders für diesen Zweck zu gründenden Körperschaft zu übertragen. Diese sollte
zwei bereits bestehende Faktoreien in Bunford und Lopen in Somerset aufkaufen und eine Anleihe von
etwa 40 000 £ erhalten, die neben dem Ankauf der Faktoreien auch der Anschaffung von Lagervorräten
sowie als Betriebskapital dienen sollte.
Im Mai 1925 wurde gemäß diesen Vorschlägen die Flax Industry Development Society Lid, gegründet
mit der Aufgabe, die Flachssaatzucht zu fördern, bessere Methoden der Faserproduktion zu finden, die
Flachsproduktion in dem Vereinigten Königreiche zu heben und schließlich den Absatz von Flachs aus
dem britischen Weltreiche auf dem heimischen Markt zu erleichtern. Für das Finanzjahr 1925/26 wurden
der Gesellschaft 12000 £ vorgeschossen, und für das Finanzjahr 1926/27 sind für den gleichen Zweck
15575 £ in den Voranschlag eingesetzt worden.
Der Development and Road I mprovement Funds Act vom Jahre 1909 sieht u. a. auch die Gewährung von
Zuschüssen (Grants) oder Darlehen vor zur Förderung der Landwirtschaft, der Verarbeitung landwirtschaftlicher
 Produkte und der diesbezüglichen wissenschaftlichen Forschung. Es ließ sich nicht feststellen.
 inwieweit die den verarbeiteten Etats entnommenen Posten auf dieses Gesetz zurückgehen,
*) Vgl. auch Zehntes Kapitel »Soziale Aufgaben«, S. 3231,
?) Nach Heyer, Probleme der britischen Agrarpolitik, a. a, 0., S. 24, von diesem angegeben nach der Denkschrift des liberalen Landkomitees,
 The Land and the Nation, a, a, 0., S. 434.
3} 8. 339
        <pb n="333" />
        — 341 —
3. Viehzucht.
Zur Förderung der Viehzucht werden im britischen Etat Beträge für Zuchtprämien bereitgestellt.
Daneben kommen Ausgaben in Form von Entschädigungen für das auf Grund der viehseuchenpolizeilichen
Bestimmungen getötete Vieh vor, die als Quasisubventionen zugunsten der Viehzucht anzusehen sind,
Wenn man die Bedeutung der Viehzucht in Großbritannien berücksichtigt, so sind die Aufwendungen des
Staates hierfür, wie sie in der folgenden Übersicht zusammengestellt sind, als gering anzusprechen:
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 £
Pferdezuchtprämien .........7117000000 1000000000000 nr 45 = —
Sonstige Viehzuchtsubventionen ...........000000000 000 —_ 2 3
Entschädigungen für behördlicherseits getötetes Vieh 2.44 53 47 TE
Insgesamt.... 98 63
4. Fischerei.
Die Fischerei (vorwiegend Seefischerei) gehörte in Großbritannien vor dem Kriege zu denjenigen
Produktionszweigen, die überwiegend für den Export arbeiteten.
Durch den Krieg hat besonders die britische Hochseefischerei sehr gelitten, da sie der U-Bootgefahr
wegen nahezu völlig eingestellt werden mußte. Nach Beendigung des Krieges hat sie zwar ihre Tätigkeit
wieder aufgenommen, befindet sich aber seitdem in einer andauernden ernsten Krise. Die Betriebsunkosten
(vor allem für Kohle und Öl) sindsehr gestiegen, während die Fischpreise eher sinkende Tendenz zeigen. Vor
allem wirken sich diese Verhältnisse bei der Heringsfischerei aus, deren Absatzgebiete in Mittel- und Osteuropa
 weniger aufnahmefähig geworden sind. In den Jahren 1919 und 1920 nahm die britische Regierung
den Heringsfischern ihre Fänge zu einem festen Preise ab, doch ist diese Maßnahme inzwischen wieder eingestellt
 worden. Die Fischproduktion Großbritanniens ergab für die Jahre 1913 und 1924 folgendes Bild:
1913 1924
Mengenergebnisse in 1000 t*) .........-.-.... 00220 ss 440 1171 1.034
Wertergebnisse in 1000 £7%) .........20000010211nnr tt 13 733 19 800
Außerdem Wert der gefangenen Schellfische in 1000 £ ........+.+++44 400 550
Die oberste Fischereibehörde für England ist. das Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei. In
Schottland, wo die Hochseefischerei eine besonders wichtige Rolle spielt, besteht ein besonderes Fishery
Board. Das Interesse, das die Regierung der Fischerei hier entgegenbringt, drückt sich u. a. auch darin
aus, daß in dem bearbeiteten Nachkriegsetat ein Fisheries Department neu auftaucht, das besonders mit
wissenschaftlichem und statistischem Personal ausgestattet ist. Im Zusammenhang hiermit ist auf die
Ausgaben zugunsten der Nordseefischereiforschung hinzuweisen. Die Nordseefischerei wird — allerdings
in geringem Umfange — sowohl vor als auch nach dem Kriege durch die Gewährung staatlicher Prämier
gefördert. Nach dem Kriege erhalten die Heringsfischer Staatsdarlehen zur Beschaffung von Ersatz für
abgetriebene Netze. Die Ausgaben der britischen Regierung für die Fischerei stellen sich nach den beiden
bearbeiteten Etats im einzelnen wie folgt:
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 £
Fishery Board, Schottland 4.20. re Ca
Fisheries Department, Schottland +... 0er
Fischereiförderung, England .............+2010001+ +50
» Ba
Nordseefischerei, Forschung .....+...+....:170*+&amp;gt; 110 15
Büro dafür in. Kopenhagen ..+.4.44410 04er re
Nordseefischerei, Prämien ..&amp;gt;++7+++++40440000 140 Hrn
„ Subvention für abgetriebene Netze ....
Insgesamt .... 16
1) Ausschließlich Schellfisch und Lachs, jedoch einschließlich Seelachs und Seeforellen für England und Wales
        <pb n="334" />
        — 32
5. Forstwirtschaft.
Trotzdem das Klima Großbritanniens an sich der Waldentwicklung günstig wäre, ist der Waldbestand
nur gering. Diese Tatsache findet darin ihre Erklärung, daß die Waldwirtschaft bis zum Weltkriege
für Großbritannien nur eine sehr geringe Rolle spielte. In seiner Kigenschaft als Regulator des Wasserabflusses
 ist der Wald infolge der klimatischen Eigenart Großbritanniens (vorwiegend Landregen, keine
starken Regengüsse) entbehrlich. Holz konnte zu verhältnismäßig niedrigen Preisen und zumal angesichts
der günstigen Verkehrslage Großbritanniens aus Rußland, Skandinavien und Nordamerika eingeführt
werden. Im Vorkriegsetat finden sich deshalb nur ganz geringe finanzielle Aufwendungen auf dem Gebiete
 der Forstpolitik, und zwar für 1912/13 insgesamt 24 000 £. Der während der Zeit des U-Bootkrieges
zutage getretene Holzmangel bildete den Ausgangspunkt für eine neue, intensivere Forstpolitik in Großbritannien,
 durch welche die inländische Holzproduktion möglichst weitgehend gesteigert werden soll.
Grundlegend hierfür war der Foresiry Act vom Jahre 1919, der im April 1920 zur Bildung der Forstkommission
 (Forestry Commission) führte, Diese soll die Interessen der gesamten, d. h. der privaten wie
der staatlichen Forstwirtschaft vertreten. Insbesondere soll sie anregend und fördernd auf die Aufforstung
von Brachen wirken und die Bauholzproduktion in Großbritannien in jeder Weise heben. Die Rechte und
Pflichten des Ministeriums für Landwirtschaft und Fischerei sowie der Landwirtschaftsbehörde für Schottland
 wurden durch das Forstgesetz, soweit sie die Forstwirtschaft berühren, der Forstkommission übertragen.
 Hierzu gehört u. a. auch die Schädlingsbekämpfung, soweit sie in das Gebiet der Forstwirtschaft
fällt.
Der Forestry Act vom Jahre 1923 sah die Übertragung der staatlichen Forsten (Crown Woods and Forests)
an die Forstkommission vor. Er hob ferner die Rückzahlungspflicht für die auf Grund des Gesetzes von
1919 für die Hebung der Forstwirtschaft gewährten Staatsdarlehen (Grants) auf.
Die Maßnahmen der Forestry Commission werden aus dem Forestry Fund finanziert, in den aus dem
Staatsetat insgesamt 3,5 Millionen £ fließen sollen, die auf mehrere Rechnungsjahre verteilt werden.
Darüber hinaus wird er durch sonstige Einnahmequellen, besonders durch den Verkauf von Holz, gespeist,
Zunächst sollen probeweise 150 000 Acres aufgeforstet werden, davon etwa die Hälfte im schottischen
Hochland. Aus dem Etat für 1925/26 fließen 300 000 £ in den Foresiry Fund, während die Ausgaben aus
diesem Fonds für dasselbe Rechnungsjahr betragen:
Personalausgaben (133 Beamte) OT A
BüroverwaltungsKOSten Ka ee N Ta 18000
Forestry Oper EA an 407 850 »
Neubau von Häusern für Forstarbeiter:.............\.... 100.000 »
Vorschüsse für Aufforstungszwecke ...................... 40 000 »
Forstwissenschaftliche OA 0
Insgesamt .... 627280 £1)
6. Landwirtschaftliches Siedlungswesen.
Der Schwerpunkt der britischen Landwirtschaft liegt im Großgrundbesitz, Nach der Betriebsgröße
gliederten sich 1923 die Landwirtschaftsbetriebe Großbritanniens folgendermaßen:
Größe Zahl der Betriebe
15 AS 93 959
Ö— 0 a ZUM MO
Oi IS
Über 800 15 339
In Großbritannien war in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts eine besonders starke Landfiucht
 zu beobachten. Die Zahl der Landarbeiter ging von 1851 bis 1901 um rund 50 vH zurück. So erlangte
 in Großbritannien das Problem des landwirtschaftlichen Siedlungswesens schon früh eine große
Bedeutung. Die landwirtschaftliche Siedlungsgesetzgebung, deren erste Anfänge bis in das Jahr 1887
zurückgehen, führte 1892 zu dem Erlaß des Small H oldings Act, der die Schaffung kleiner Landgüter in
England und Wales auf behördlichem Wege vorsah. Dieses Gesetz wurde später verschiedentlich erweitert
 und ergänzt, vermochte aber keine nennenswerte Erfolge herbeizuführen. Eine entscheidende
Wendung in der britischen Gesetzgebung zur inneren Kolonisation trat im Jahre 1907 ein. Die Small
Holdings Acts wurden durch die Einführung eines Zwangsverpachtungssystems verbessert. Die Grafschaften
 erhielten das Recht, Land im Wege der Enteignung gegen Entschädigung zu erwerben und an
die Siedler zu verpachten. Der Pächter wurde Rentenzahler, und sein Recht auf kontinuierliche Weiterbewirtschaftung
 seines Pachtgutes wurde befestigt und verbessert. Auf Grund dieses Gesetzes erwarben
*) Bei der Aufarbeitung wurde nur der erwähnte Staatszuschuß berücksichtigt.

4%
        <pb n="335" />
        0 =
die Grafschaftsräte bis Ende 1914 195499 Aeres zur Bildung kleiner Landgüter, wovon nur ein kleiner Teil
verkauft, und der weit überwiegende Rest verpachtet wurde.
Vor dem Kriege war die britische Agrarsiedlungspolitik von dem Grundsatze beherrscht, daß die
Siedlungen sich selbst bezahlt machen sollten. Der Staat bzw. die Grafschaften, denen die Durchführung
der Siedlungsgesetze oblag, gaben keinerlei Zuschüsse. Die Pacht, welche die Siedler an. die Grafschaften
zahlen mußten, war so hoch bemessen, daß sie Zins und Tilgung der Kaufsummen deckten. Dem Staat
fielen lediglich die Verwaltungskosten zur Last, die für die ganze Vorkriegszeit auf rund 200 000 £
geschätzt werden‘).
In Schottland hatte der Crofters Act vom Jahre 1886 eine Sicherung der bereits bestehenden Bauerngüter
 bewirkt. Erst 1911 kam es hier zu einem Siedlungsgesetz, dem Small Landholders Act, dessen
Durchführung nicht, wie in England, den Grafschaften, sondern dem Scottish Board of Agriculture oblag.
Über die Auswirkung dieses Gesetzes ist wenig bekannt geworden; es scheint nur geringe Erfolge gehabt
zu haben.
Durch den Krieg erhielt das landwirtschaftliche Siedlungswesen in Großbritannien eine neue Note
durch die Aufgabe, die entlassenen Kriegsteilnehmer unterzubringen, Die Initiative wurde nicht in die
Hände der Grafschaften, sondern in die der Regierung gelegt. Es wurden größere Ländereien aufgekauft,
auf denen in einem zentral gelegenen Mustergut die Kriegsteilnehmer zunächst ausgebildet werden sollten.
Um dieses Mustergut herum gruppierten sich die einzelnen Siedlungsgrundstücke. In einigen Fällen wurde
das gesamte angekaufte Gebiet als Domäne verwaltet, an deren Gewinn die dort beschäftigten Kriegsteilnehmer
 beteiligt werden sollten. Von diesem Verfahren kam man jedoch wieder ab, und so sind
schließlich alle diese Güter bis auf zwei, die in Form von Versuchsgütern bestehen blieben, parzelliert
worden.
Das erste wichtige Siedlungsgesetz der Nachkriegszeit, der Land Settlement (Facilities) Act von 1919,
machte die Durchführung der siedlungspolitischen Maßnahmen wieder den Grafschaften zur Pflicht. Im
Gegensatz zu dem Gesetz von 1907 wurde diesmal von vornherein mit einem Verlust gerechnet. Die
Regierung verpflichtete sich, bis zum 1. April 1926 die Differenz zwischen Pachtsumme und Zins des
Anlagekapitals an Stelle der Grafschaften zu tragen. Nach diesem Termin übernahmen die Grafschaften
nach erfolgter Abschätzung die Farmen auf eigene Rechnung. Die Deckung des Unterschiedes zwischen
dem ursprünglichen Anlagekapital und dem Schätzungswert hat nach dem Gesetz wiederum die Staatskasse
 zu tragen. Für diese Zwecke wurde in England und Wales ein Fonds von 20 Millionen £ bereitgestellt,
 der später durch das Sparkomitee auf 16 Millionen £ reduziert wurde, und von dem tatsächlich
15 Millionen £ in Anspruch genommen wurden. Durch diese Maßnahmen wurde erreicht, daß die Grafschaften,
 die das Siedlungsgelände zunächst aufkauften, von dem Risiko aus der Verpflichtung, die
Siedlungsparzellen zu jedem erzielbaren Pachtzins zu verpachten, durch den Staat befreit wurden.
Insgesamt wurden in England und Wales auf Grund dieses neuen Gesetzes durch die Grafschaften
250.000 Aeres neu erworben, so daß sich ihr Grundbesitz, der vor dem Kriege nahe an 200 000 Acres
heranreichte, nunmehr auf rund 450 000 Acres beläuft?). Der Kaufpreis, der vor dem Kriege 33 £ je Acre
betragen hatte, erreichte die Höhe von 42*/, £. Zu den 13 000 vor dem Kriege geschaffenen Siedlungsgütern
 kamen 17 000 neu hinzu. Der Verlust, der den Grafschaften aus der Durchführung dieses Gesetzes
entsteht, wird auf 40 £ je Farm und Jahr geschätzt, so daß die Regierung mit Zahlungen an die Grafschaften
 von rund 680 000 £ jährlich zu rechnen hat. Für die Abschätzung am 1. April 1926, über deren
endgültiges Ergebnis noch kein Material vorliegt, wurde mit einer rund 50prozentigen Abschreibung
gerechnet, so daß der Regierung auch dadurch ganz erhebliche Kosten entstehen.
Für Schottland kam es 1919 zu einem analogen Land Settlement Scotland Act, der sich wiederum vor
allem dadurch von dem englischen Parallelgesetz unterscheidet, daß nicht die Grafschaften, sondern der
‚Seottish Board of Agriculture die Durchführung des Gesetzes übernimmt. Auch hier wurde ein Fonds
für die Sonderzwecke des Gesetzes bereitgestellt, der anfangs 3,5 Millionen £ umfaßte und später auf
3 Millionen £ herabgesetzt wurde. In Schottland wurden rund 4 200 Farmer neu angesiedelt. Daß mit
diesen Maßnahmen der britischen Regierung zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung trotz der
erreichten Erfolge die britische Agrarfrage noch nicht gelöst ist, zeigen die vielen Reformvorschläge
unter denen die erwähnte Denkschrift des liberalen Landkomitees®) besonders hervorragt. Ihre Befürworter
 erstreben unter Führung von Lloyd George einen weitgehenden staatlichen Einfluß auf das landwirtschaftliche
 Grundeigentum, Wenngleich der Plan wenig Aussicht auf Verwirklichung hat, so zeigt
er doch, welche weitgehenden Konsequenzen die britische Agrarkrise für die Gestaltung der Staatsfinanzen
haben kann.
1) Vgl. »Die Entwicklung des Siedlungswerkes in England«, a. a. 0.
2) Diese und die folgenden Angaben sind dem socben zitierten Aufsatz entnommen.
3) The Land and the Nation, a. a. 0.

A
4?
        <pb n="336" />
        — 544 —
Die Aufwendungen für das landwirtschaftliche Siedlungswesen sowie die diesbezügliche finanzielle
Auseinandersetzung mit dem Freistaat Irland, die im wesentlichen auch eine Auswirkung der Agrarreform
 darstellt, betrugen nach den beiden bearbeiteten Etats:
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsfür
 ziffern kaufkraft
Landwirtschaftliches Siedlungswesen: in 1000 £
Verwaltungskosten ern RER EEE . 3 ;
Überweisungen an Gemeinden, Gemeindeverbände und Irland 236 1677 987
Finanzielle Auswirkungen der Agrarreform in Irland
 und der Auseinandersetzung mit dem Freistaat
 Irland (Überweisung) .......,..- a 399 1 161 683
Frish Land CMS. er rn 201 . .
Land Purchase Commission Nordirland ................... . 58 34
Landwirtschaftliche Siedlung in Nordirland. .............. N 889 523
vn ln —j———
Insgesamt.... 836 3 788 2 229
b. Frankreich.
1. Allgemeine Verwaltung.
Der staatliche Verwaltungsapparat für die Landwirtschaft beanspruchte in Frankreich, absolut
genommen, in den beiden Vergleichsjahren bedeutend weniger Mittel als in Großbritannien!). Die
dafür in den beiden bearbeiteten Etats vorgesehenen Beträge stellen sich wie folgt:
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
Landwirtschaftsministerium ........0.0000000000000000000 1741 3 808 846
Landwirtschaftsinspektion und Landwirtschaftsdienst (Service
AGO) ENT 136 2429 540
Betrugsunterdrückung bei der landwirtschaftlichen Produktion
(Milch, Wein, Butter). 380 2597 577
Inspektoren für landwirtschaftliche Kreditvermittlung ..... — 115 26
PENSIONEN Dirt A 652 1276 284
m ei N
Insgesamt.... 2909 10 225 2273
2. Ackerbau und Landwirtschaft im allgemeinen,
Es wurden für die Landwirtschaft im allgeme inen sowie besonders für den Ackerbau folgende Beträge
vorgesehen:
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
Schädlingsbekämpfung ....eee 189 448 100
Subventionen:
Landwirtschaft im allgemeinen .................... 2352 18 064 4
Seidenraupenzucht nern 3 850 200
Flachs- und Hanfbatt rer 2275 —
ÖKVeRDa 2.000 -
We TE 235 -
BE a ET A
Insgesamt ....“ 10901 18 712 4 158
Für die Durchführung landwirtschaftlicher Meliorationsarbeiten gibt es in Frankreich ein besonderes
Ingenieurkorps (Genie Rural et H ydraulique). Von diesem werden umfangreiche Meliorationsstudien
vorgenommen. Außerdem hat es einen Teil der Meliorationsarbeiten zu leiten, während ein anderer,
1) Vgl. die Übersicht auf S. 336. Vor dem Kriege (1912/13 bzw. 1914) war auch der Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtausgaben
für die Landwirtschaft in Großbritannien (18,9 vH) bedeutend größer als in Frankreich (8,7 vH). Nach dem Kriege (1925/26 bzw. 1925) beträgt
dieser Prozentsatz 12,5 vH für Großbritannien, 12,1 vH für Frankreich. Die Angleichung dieser Verhältniszahlen erklärt sich nicht aus Veränderungen
 in den Kosten der reinen Verwaltung, sondern ist vielmehr auf die starke Steigerung der »speziellen« und »sonstigen« Aufwendungen
 für die Landwirtschaft in Großbritannien und auf deren leichten Rückgang in Frankreich zurückzuführen.
        <pb n="337" />
        345
Az

größerer Teil von den Gemeinden durchgeführt wird, denen für diesen Zweck ziemlich erhebliche Mittel
aus der Staatskasse überwiesen werden. Die Aufwendungen der {ranzösischen Regierung für Meliorationszwecke
 betrugen:
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
Genie Rural et Hydraulique (Personalstärke 1925 = 440) ... 900 4 564 1014
Meliorationstudien und- arbeiten..............0.0000000000E 2523 6 059 1346
Überwachung subventionierter und konzessionierter WasserversorgungsunternehmungenN
 ..........0.000000000r HEHE 30 31 7
Subventionen an diese (Zinsgarantien) .........0.000000000 1.000 1 000 222
Sonstige Meliorationssubventionen ...........0.00000000 00 228 = ZZ
Überweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände .... 2 240 22 710 5 047
Insgesamt.... 6921 34 364 7 636
Die verhältnismäßig hohen Ausgaben für Meliorationen kennzeichnen das Bestreben Frankreichs, seine
Jandwirtschaftliche Produktivität zu erhöhen. Insbesondere macht die Bodenbeschaffenheit des Südens
Maßnahmen zur Wasserregulierung notwendig,
3. Viehzucht.
Bezüglich der Ausgaben auf dem Gebiete der Viehzucht ist zunächst zu bemerken, daß es nach den
Angaben der Voranschläge nicht möglich war, die Staatsausgaben für den tierärztlichen Dienst von denen
für die tierärztliche Ausbildung zu trennen. Da letztere zu überwiegen schienen, wurde das gesamte
Veterinärwesen im Achten Kapitel im Abschnitt »Fachunterricht« (S. 273 f) behandelt.
Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Viehseuchen liegen in Frankreich in dem Aufgabenkreis der
Departements, denen hierfür Beträge aus der Staatskasse überwiesen werden. Das Bestreben Frankreichs,
die Viehzucht zu heben, zeigt sich in seiner Subventionspolitik auf diesem Gebiete (besondere Prämien
zur Förderung der Pferdezucht).
Die aus den beiden bearbeiteten Etats erkennbaren Ausgaben der französischen Regierung für die
Förderung der Viehzucht stellten sich wie folgt dar:
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
Subventionen: in 1000 fr.
Pferdezucht ...........:+- N 2.182 450 100
Mauleselzucht: ....4..07 0 Rhenania rn humane 40 — ——
Überweisungen an Departements zur Viehseuchenbekämpfung 2060 1 509 335
Insgesamt.... 4 282 1.959 435
4. Fischerei.
Die Fischerei Frankreichs ist ziemlich bedeutend:
1914 1923
Im Fischereigewerbe erwerbstätige Personen ..........0...001+0 th - 121 200
Anzahl der Fischereifahrzeuge ...........00000000000 HE 26 321 20 740
Außerdem:
Anzahl der Fischdampfer ........0....1.0000000140 000 En 347 494
» ». Motorbo0tee.... 0er 0n Kerr Ener een . 1 162
(AesambioNNage s.0.0rranrernper kenn Henn n NER R na HAM EAN KE NEE en 269 000 241 000
Gesamtgewicht der Fischfänge (in Tonnen)................:.0020+++0) . 241 893
Gesamtwert der Fischfänge (in 1000 Papierfräncs)......0...00.000000-- 630 763
Wenn nach den vorstehenden Angaben der Tonnengehalt der französischen Fischereiflotte nach dem
Kriege auch hinter demjenigen der Vorkriegszeit etwas zurücksteht, so ist er ihm doch auf der anderen
Seite in qualitativer Hinsicht überlegen.
Die Maßnahmen der französischen Regierung auf dem Gebiete der Fischereiförderung bzw. -beaufsichtigung
 liegen in dem Arbeitsbereiche des Unterstaatssekretariats für Handelsmarine, Häfen und
Fischerei, das vor dem Kriege dem Marineministerium, nach dem Kriege dem Ministerium für öffentliche
Arbeiten angegliedert ist. Die an die Seefischerei gezahlten Prämien sind heute, trotzdem sie im Vergleich
zu 1914, zumal nach Umrechnung in Vorkriegskaufkraft, zurückgegangen sind, immerhin beachtens-
        <pb n="338" />
        wert. Sie haben unter den Staatsausgaben für die Fischerei die Führung. Im einzelnen zeigen die Etats
die folgenden Aufwendungen für die Fischerei: 1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
im 1000 fr.
Überwachmg. .:..... ZA 1.896 421
Prämien an die Seefischerei....................... 2 609 58C
Fischereiflottille, Subventionen .................... 80 1f
Subventionen, an Versicherungsunternehmungen gegen den
Verlust von Netze ern 50
Wissenschaftliches und technisches Amt für Seefischerei... 190 4"
LEN
Insgesamt.... 5 006 4 825 1.072
Die von der U. 8. A. Tariff Commission!) erwähnte KExportprämie auf getrockneten oder gesalzenen
Seefisch (Stockfisch), die nach dieser Quelle für den Fall, daß der Transport durch französische Seefahrzeuge
 vorgenommen wird, in einer Höhe von 10 bis 16 fr. für 100 kg vom Staate gezahlt wird, erscheint in
keinem der bearbeiteten Etats. Wenn sie nicht inzwischen aufgehoben worden ist, ist es wahrscheinlich,
daß die dafür erforderlichen Beträge in anderen Etatposten mitenthalten sind.
5. Forstwirtschaft.
Die gesamte beforstete Fläche Frankreichs betrug?) :
Mer 79:886 701 ha
ee na 10:346 680.
Die Zunahme ist durch die KEinverleibung Elsaß-Lothringens zu erklären. /Die beforstete Fläche gliedert
sich 1923 folgendermaßen?): in 1000 ka
Stantsforsten: .. 0.00.1001 777007 SD ; sera 1429
Gemeindeforsten, die von der staatlichen Forstverwaltung bewirtschaftet werden.... 2177
Sonstige EL NE 268
Privakförsten, en vn 6 471
Insgesamt.... 10.345
Die private Forstwirtschaft spielt demnach für Frankreich eine verhältnismäßig wichtige Rolle.
Produktionsziffern stehen nur für die in dem Kapitel »Staatliche Erwerbsbetriebe« zur Behandlung
kommenden Staatsforsten zur Verfügung. Die der privaten und kommunalen Forstwirtschaft zugute
kommenden Staatsausgaben sind, soweit die beiden bearbeiteten Etats darüber Auskunft geben, sehr
SER: 1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1.000 fr.
Schutz privater Waldungen gegen Waldbrände, Nonnenfraß usw. 9 700 156
Vorschüsse an Gemeinden für Anlage von Waldwegen ...... — 50 11
&amp;gt;&amp;gt; le
Insgesamt.... 9 750 167
6. Verschiedenes.
„Der in Frankreich herrschende Mangel an landwirtschaftlichen Facharbeitern, der durch
die nach dem Kriege in verstärktem Maße andauernde Landflucht und die Lücken, die der Krieg in die
Reihen der landwirtschaftlichen Bevölkerung gerissen hat, noch erhöht wurde, machte die Beschaffung
von ländwirtschaftlichen Arbeitskräften aus dem Auslande notwendig. Die französische Regierung hat
zur Behebung des Landarbeitermangels ein besonderes Staatliches Bureau eingerichtet, dessen alleinige
Aufgabe in der Werbung ausländischer landwirtschaftlicher Arbeiter besteht. Für diesen Zweck werden
im Etat für 1925 7 Millionen fr. vorgesehen,
Die vorwiegend kleinbäuerliche französische Landwirtschaft hat das Entstehen von Genossenschaften
und Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit zum Schutz gegen: Verluste infolge von Niederschlägen,
1) Dictionary of Tariff Information, a. a. 0.
?) Die Zahlen sind dem Annuaire General de la France et de V’Etranger, 1926 (8. 2838 bzw. 239) entnommen, Die geringe, offensichtlich
 dureh Abrundung entstandene Abweichung der Gesamtzilfern für 1923 (10 346 680 bzw. 10 345 000 ha) findet sich auch dort.

346
        <pb n="339" />
        347
1A#*

Viehkrankheiten usw. begünstigt. Derartige Versicherungsvereine erhalten von der französischen Kegierung
Zuschüsse, die sich
1914 auf ı 540 000 fr,
1925 » 1060000 » (d. 8. 236 000 fr. Vorkriegskaufkraft)
stellen. 1914 wurden außerdem 1 Million fr. für die Hilfeleistung bei Mißernten usw. ( Calamite Agricole)
bereitgestellt.
Die Versorgung der Landwirtschaft mit elektrischem Strom hat besonders nach dem Kriege große Fortschritte
 gemacht. Im Zusammenhange damit hatte der Staat auf Grund eines Gesetzes vom 2. August 1923,
betr. die Versorgung des flachen Landes mit elektrischer Energie, Vorschüsse von der Caisse des Depots et
des Consignations erhalten, für deren Rückzahlung 1925 in dem Etat des Finanzministeriums 4 600 000 fr.
(1.022 000 fr. Vorkriegskaufkraft) eingesetzt sind.
Ausgaben für Siedlungswesen werden für Frankreich in den beiden bearbeiteten Etats nicht ausgewiesen.
 Die landwirtschaftliche Siedlungspolitik dürfte für Frankreich schon deswegen gegenstandslos
sein, weil auch die französische Industrie unter einem andauernden Arbeitermangel leidet, der besonders
in Nordfrankreich zur Einwanderung belgischer Industriearbeiter führt.
c. Belgien.
Die Eigenart der belgischen Landwirtschaft ist bedingt durch die dichte Besiedelung des Landes. Der
Reichtum an menschlichen Arbeitskräften einerseits und der enge Nahrungsspielraum andererseits führten
zur Entwicklung einer arbeitsintensiven landwirtschaftlichen Qualitätsproduktion. Der Gartenbau und
vor allem die Viehzucht geben der belgischen Landwirtschaft ihr Gepräge. Die Erträge des Ackerbaues
sind höher als in irgendeinem anderen Lande, wozu zum Teil die reichliche Menge des vorhandenen Stalldüngers
 beiträgt.
Die Staatsausgaben für landwirtschaftliche Zwecke entsprechen dieser Struktur. Viehzucht und Gartenbau
 spielen auch hier die wichtigste Rolle.
1. Allgemeine Verwaltung.
In Belgien werden von dem Ministerium für Landwirtschaft und öffentliche Arbeiten die Landwirtschaft,
die staatliche Forstwirtschaft, die in dieser Bearbeitung unter das Kapitel »Staatliche Erwerbsbetriebe«
 (S. 402ff.) fällt, und die »Öffentlichen Arbeiten« verwaltet. Die Angaben des Etats bieten keine
ausreichenden Unterlagen für einen Verteilungsschlüssel. Infolgedessen mußten die Kosten der gemeinsamen
 Zentralverwaltung des Ministeriums vollständig unter den Abschnitt »Landwirtschaft« übernommen
 werden. Sie betragen:
19%3 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1.000 fr.
Ministerium für Landwirtschaft und öffentliche Arbeiten,
Zentralverwaltung‘ +.........00.0000000200044hu nee 403 2.284 431
NA 899 170
Insgesamt.... 611 3.183 601
2. Ackerbau und Landwirtschaft im allgemeinen.
Die für besondere Zwecke des Ackerbaues sowie für die Landwirtschaft im allgemeinen
aufgewandten Beträge stellen sich wie folgt:
1913 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
Oberster Landwirtschaftsrat ..........°.0..0000000 04H 10 15 3
Landwirtschaftliche Aufsichtsbehörden .................. 207 757 143
Überweisungen an die Provinzen (Ackerbaufonds)........ 18 18 3
Landwirtschaftliche Versuchsfelder und Forschung: ... 89 210 40
Prämien, Zuschüsse zu Ausstellungen an landwirtschaftliche
Vereine UEWE RK ER SEE 53
Insgesamt.... 658 1 283 242
Der oberste Landwirtschaftsrat wird aus Delegierten der in den verschiedenen Provinzen bestehenden
Landwirtschaftskommissionen sowie aus Jandwirtschaftlichen Fachleuten gebildet. Die übrigen Posten der
Übersicht bedürfen keiner näheren Erläuterung.
        <pb n="340" />
        Es wurde schon darauf hingewiesen, daß die belgische Landwirtschaft vorwiegend intensive Kleinwirtschaft
 ist. Der Gartenbau spielt in ihr eine Rolle wie kaum in einem anderen europäischen Lande. Er
dient nicht nur der Selbstversorgung Belgiens, sondern ermöglicht auch einen beachtenswerten Export.
Die belgische Regierung hat ein besonderes Gartenbauamt (Office Horticole) geschaffen, von dem eine
Reihe von Maßnahmen zur Förderung dieses für die belgische Volkswirtschaft so wichtigen Produktionszweiges
 ausgehen. Die aus dem Etat erkenntlichen Ausgaben auf dem Gebiete des Gartenbaues sind
folgende: 1918 1925
Original- Vorkriegsziffern.
 kaufkraft
in 1.000 fr,
Gartenbauinspektion ...............00000000000000000 00 288 218 41
Subventionen zur Förderung der Blumenzucht in Gent (bzw.
Förderung des Gartenbaues) u... 0.04. 50 139 26
Gartenbauversuchsfeldet‘ 1. ee. 58 SR iO
Verschiedenes rin TEE er | 47 -_
Insgesamt A 178 az
Außerdem muß in diesem Zusammenhang auf die unter dem Abschnitt »Fachschulen« behandelten
staatlichen Gartenbauschulen hingewiesen werden.
Das Meliorationswesen liegt in den Händen des Service de U’H ydraulique Agricole, dessen Kosten sich
1913 auf 155 000 fr., 1925 auf 989 000 fr. (187 000 fr. Vorkriegskaufkraft) beliefen.
3. Viehzucht.
Man kann die belgische Viehzucht als den Träger der gesamten belgischen Landwirtschaft bezeichnen.
Neben der Rindvieh-, Schweine- und Geflügelzucht ist in erster Linie die hochstehende Pferdezucht zu
erwähnen. Die auf die Flächeneinheit entfallende Pferdezahl ist in Belgien größer als in den anderen
bearbeiteten Ländern.
Von den Staatsausgaben, die mittelbar oder unmittelbar der belgischen Viehzucht zugute kommen,
konnten folgende Posten aus den beiden bearbeiteten Etats abgesondert werden:
1913 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
1. Förderung der Viehzucht: in 1000 fr.
Viehzuchtsachverständige (Conseillers de Zootechnique) _— 104 20
Staatszuschüsse und Prämien an Viehzuchtvereine ... 326 845 159
Überweisungen an die Provinzen zur Förderung der Vieh-ZT
 600 676 128
Staatszuschüsse zu den Kosten von Viehzuchtkonferenzen - 13 2
Zuschüsse an Gegenseitigkeitsvereine zur Versicherung
von Pferden und Rindern... RE 555 507 96
Veterinärwesen:
Tierärztliche Aufsichtsbehörden ..................... 209 1.066 201
Entschädigungen an Landwirte für Vieh, das auf Grund
der Bestimmungen der Viehseuchenpolizei getötet
N a rn 1 481 335 63
Aufwendungen zur Vorbeugung gegen Viehseuchen.... — 1 145 216
Prämien zur Förderung der Stallhygiene............, 70 45 8
Insgesamt .... 3 241 4 736 893
4. Fischerei.
Der Fischerei sind in Belgien durch die geringe Ausdehnung der Küste ziemlich enge Grenzen gezogen,
Immerhin waren 1910 8966 Personen im Fischereigewerbe tätig. Es wird in der Hauptsache Herings- und
Kabeljaufang betrieben. Der Weltkrieg hatte den Fahrzeugbestand wesentlich vermindert, jedoch nähert
sich die Zahl der Fischereifahrzeuge von Jahr zu Jahr den Vorkriegsziffern. In qualitativer Hinsicht ist
die Ausrüstung der heutigen belgischen Seefischerei derjenigen der Vorkriegszeit weit überlegen. Die
tolgenden Daten geben ein Bild von der Lage und dem Umfang des belgischen Fischereigewerbes:
1913 1923
Wert der Fänge der Seefischerei in 1.000 fr. (bzw. Papierfrancs)......... 6 545 33 241
Fischereifahrzeuge, ANTaE. er rt ra a a 453 359
» ‚Te En 8 603 8 452
Besatzung der FischereifahrZeige rer eher REKEN er 1 886 1.645

34.8
        <pb n="341" />
        Aus den bearbeiteten Etats konnte für 1913 lediglich ein Betrag von 580 000 fr. für Fahrzeuge zur
Fischereiüberwachung ausgesondert werden. Die Kosten der Fischereiüberwachung selbst sind offenbar
mit anderen Etatposten vereinigt.
1925 werden in dem Etat der Betriebsverwaltung »Marine« 517 000 fr. (98 000 {r. Vorkriegskaufkraft)
für die Überwachung der Fischerei und 75 000 fr. (14 000 fr. Vorkriegskaufkraft) für eine Regierungssubvention
 zugunsten der Hochseefischerei für den Krsatz abgetriebener Netze vorgesehen. Außerdem
sind mit den unter dem Abschnitt »Fachschulen« behandelten Ausgaben für Fischereifachschulen Aufwendungen
 verbunden, die der belgischen Fischerei zum Teil in der Form von Prämien zugute kommen.
5. Forstwirtschaft.
Im Jahre 1910 waren 17,6 vH der gesamten damaligen Bodenfläche Belgiens, d. h. rund 520 000 ha,
beforstet. Davon besaßen
der Stant-..+.+ 2444 sa SA. 02858 ha
die Gemeinden .....- +... Euren nnnes 170043 7
verschiedene andere öffentliche Körperschaften ............--- 6660 »
Insgesamt.... 209056 ha
Obwohl danach ein beträchtlicher Teil des gesamten belgischen Waldbestandes auf Privatbesitz entfällt
 (etwa 310 000 ha), sind in den bearbeiteten Etats Ausgaben zugunsten der privaten Forstwirtschaft
nicht festzustellen.
Der Staat gewährt Gemeinden und öffentlichen Körperschaften finanzielle Unterstützung bei der
Kultivierung und Anforstung von Ödland, der Wiederherstellung verwüsteter Wälder und sonstiger Arbeiten,
die geeignet sind, die Produktion der belgischen Forstwirtschaft zu heben. Die hierfür aufgewandten
Beträge sind im Etat von den allgemeinen Überweisungen an die belgischen Gemeinden nicht getrennt
aufgeführt, so daß sie aller Wahrscheinlichkeit nach in den »Überweisungen« der Kapitel »Innere Verwaltung«
 und »Ausgaben auf Grund des Krieges« enthalten sind.
6. Verschiedenes.
Die sonstigen Ausgaben der belgischen Regierung für landwirtschaftliche Zwecke sind folgende:
1913 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
Beteiligung des Staates an den Kosten von Kongressen für in 1000 fr.
Landwirtschatt, Gartenbau und Tierkunde ............. 29 =
Beitrag zu den Kosten des internationalen landwirtschaftlichen
 Instituts in Rom.........0..00000040 000001 n rn 20 45
Landwirtschaftliche Statistik ............0.00000010 HH 88 125
Verschiedenes 2.000077 1 r Tetra baren Mann 9 742 2
Insgesamt .... &amp;gt; 146 182 35
d. Italien.
Die Landwirtschaft stand in der italienischen Volkswirtschaft von jeher an erster Stelle. Erst nach
dem Kriege beginnt neben ihr die Industrie unter dem Einfluß der fascistischen Wirtschaftspolitik eine
wichtige Rolle zu spielen. Trotzdem sind’ die Beträge, die der Staat für die Landwirtschaft aufwendet,
auch heute noch sehr erheblich, und der Faseismus ist, ebenso wie gegenüber der Industrie, bestrebt,
ihre Leistungsfähigkeit zu steigern.
Die Verwaltung auf dem Gebiet der Landwirtschaft lag in Italien vor dem Kriege in den Händen des
Ministero di Agricoltura, I ndustria e Commercio, dessen Aufgaben später an drei verschiedene Ministerien
übergingen. Mit dem Einsetzen der faseistischen Wirtschaftspolitik wurden diese wieder zu dem Ministero
dell’ Economia Nazionale vereinigt, so daß in Abweichung von den übrigen bearbeiteten Ländern für
Landwirtschaft, Industrie und Handel in Italien ein gemeinsames Ministerium besteht. Diesem Wirtschaftsministerium
 ist ein Amt für Agrarstatistik angegliedert. Daneben wurde für Forschungszwecke
durch Dekret vom Oktober 1924 ein Institut für Agrarwirtschaft und -statistik geschaffen. Die nicht
aufteilbaren Ausgaben für diese Zentralverwaltung werden später in anderem Zusammenhang behandelt.

349
        <pb n="342" />
        Für die speziellen Aufwendungen zur Förderung der landwirtschaftlichen Produktion ist in Italien
der verhältnismäßig große Umfang der Landwirtschaftssubventionen charakteristisch, ferner vor allem
der außerordentlich hohe Aufwand für die von dem Ministerium für öffentliche Arbeiten ausgeführten
Meliorationsarbeiten, die besonders der römischen Campagna, der verödeten ehemaligen Kornkammer
Italiens, sowie Süditalien und Sardinien zugute kommen. Die Wasserregulierungsarbeiten, die zum Teil
als Vorbeugungsmaßnahmen gegen Überschwemmungen anzusehen sind, dienen zum Teil auch der Versorgung
 des Landes mit Elektrizität. Die Meliorationsarbeiten sind, wie die öffentlichen Arbeiten überhaupt,
 zum Teil Erscheinungsformen der produktiven Erwerbslosenfürsorge.
Die aus den beiden Etats erkennbaren Ausgaben für die Landwirtschaft ergeben im einzelnen
folgendes Bild:
1913/14 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
Landwirtschaft im allgemeinen (vorwiegend Ackerbau) in 1000 Lire
Landwirtschaftsinspektion . 44.14 Eee nee 54 177, 35
Staatliche Laboratorien und Versuchsanstalten im Interesse
der Landwirtschaft. ar FT 922 1817 363
Private Anstalten gleicher Arb..............0...00.07. 6 060 1212
Betrugsunterdrückung bei der landwirtschaftlichen Produktion
 (Butter, Wein, Milch) 0.0 nr 91 290 58
Maßnahmen gegen Pflanzenschädlinge.................. 1591 2 285 457
Subventionen für denselben Zweck.................... 282 20 4
Ackerbausubvenfignen.. 4... 10. hear 706 6 338 1.268
» für die Seidenraupenzucht ...... 250 450 90
» für "den Weinbadl re 18 50 10
Überweisungen zurFörderung des Ackerbaues an Gemeinden 44 a
Viehzucht
Staatliches‘ Veterinärwesen .........................17 520 3.137 627
Institut für Viehzucht einschl. der ihm angegliederten Ver-Suchsstatlonen
 ur 3.081 — -
Subventionen zur Förderung der Viehzucht ............ 792 6 183 1237
» Für Veterinärwesen re t 204 - -—
Überweisungen an Gemeinden zugunsten des Veterinär-N
 A A  E 100 - -
Forsten, Jagd und Fischerei
Verwaltungsausgaben +... LE 310 1510 302
Subventionen zugunsten der privaten Forstwirtschaft (Auf-A
 1 208 3'015 603
Subventionen für Jagd und Fischerei.................. 50 3.300 660
Überweisungen an Gemeinden zur Förderung der Auf-OS
 HR SD 350 70
Meliorationswesen
Staatliche Maßnahmen für Be- und Entwässerung ...... 60 1.180 236
Landwirtschaftliche Meliorationen „.................... 13 465 75 199 15 040
Maßnahmen zur Wasserregulierung .................... 20 234 114 390 22 878
Subventionen für private Meliorationsarbeiten .......... 3 000 40 030 8 006
» an Unternehmungen für landwirtschaftliche
Be- und Entwässer ee 261 4 000 800
Überweisungen an Gemeinden für Meliorationszwecke ... 600
jonstiges
Staatszuschüsse zu den Kosten für landwirtschaftliche Aus-SE
 26
Staatsausgaben für die Überwachung landwirtschaftlichen
Gemeindehesitzeg A EN 81 800 160
Subventionen zur Förderung der Verwendung von Elektrizität
 in der Landwirtschaft ................. 179 36
Zuweisung an die Landwirtschaftskammer Messina ..... 200 = =
Förderung des landwirtschaftlichen Kreditwesens ....... - 600 120
Beitrag zum Internationalen Landwirtschaftlichen Institut
nm Rom A TD 32 325 65
Insyesamt.... 48 138 271 729 54 346

350
        <pb n="343" />
        — Yu
Durch die vielseitigen Maßnahmen wurde eine Erhöhung der Ergiebigkeit der italienischen Landwirtschaft
 erreicht, wie sich aus der nachstehenden Ertragsstatistik für Getreide ergibt. Beachtlich ist
der bedeutende Vorsprung der für die Getreideproduktion besonders in Frage kommenden nördlichen
Provinzen vor den klimatisch benachteiligten Gebieten Mittel- und Süditaliens.
Ertragsdurchschnitt in dz pro ha in den Jahren*):
1909—14 1920—25
Norditalien. ......+ 44 14,6 15,8
Mittelitalien ......... 9,3 9,9
Süditalien ze 8.0 8,3
Als im Jahre 1924 die italienische Ernte besonders schlecht ausgefallen war, so daß im folgenden Jahre
die Getreideeinfuhr eine ungewöhnliche Höhe erreichte, entstand in Italien unter der Führung der Reyierung
 eine Bewegung, die unter dem Namen »Getreidekampagne« dahin strebte, die Produktivität
der Landwirtschaft um jeden Preis zu erhöhen. Im Juli 1925 wurde ein ständiges Getreidekomitee ernannt,
welches ein von der Regierung später angenommenes Programm zur Förderung der landwirtschaftlichen
Produktion ausarbeitete. Der Einfuhrzoll auf Weizen wurde erhöht, und vor allem wurden Maßnahmen
zur Erweiterung der landwirtschaftlichen Anbaufläche ergriffen. Auch sollte die Ausrüstung der Landwirtschaft
 mit Maschinen sowie die Verwendung künstlichen Düngers gefördert werden. Die Zahl der
Jandwirtschaftlichen Wanderlehrer wurde von 300 auf 700 erhöht. Der vorwiegend agrarische Süden
Italiens erhielt zahlreiche Steuererleichterungen und auch direkte Subventionen. Die Regierung hat
namhafte Summen bewilligt, welche durch die Cassa dei Depositi e Prestiti der Landwirtschaft zugeführt
werden sollen. Außerdem soll zur Kreditversorgung der Landwirtschaft eine besondere Bank gegründet
werden, welche die verschiedenen zu dem gleichen Zweck gegründeten kleineren Banken vereinigen soll.
Das Gründungskapital dieser Bank soll 400 Millionen Lire betragen, soll aber bald auf 1 Milliarde Lire?)
erhöht werden.
Auch dem Gebiet der Forstwirtschaft hat die italienische Regierung in letzter Zeit erhöhtes Interesse
geschenkt, da die Einfuhr von Holz steigende Richtung aufweist. Trotz Hinzutretens der waldreichen
neuen Provinzen wurden 1924/25 nur 79 vH des Holzbedarfs, 29 vH des Nutzholzes im Inlande gewonnen?).
Die vorhandenen Waldbestände sollen erhalten, und geeignetes Gelände nach Möglichkeit aufgeforstet werden.
Die Durchführung liegt bei der Corporazione Forestale, welche von der Beckerstiftung zur Förderung des
Forstbaues kürzlich einen Fonds von 500 000 Lire erhielt). Die Regierung, die für das Jahr 1925/26
für Forstkultur und Kronländer einen Betrag von 19 Millionen Lire vorgesehen hatte, erhöhte diesen
für das Jahr 1926/27 auf 24,4 Millionen Lire®).
Bei dem Wirtschaftsministerium ist ein Fischereiinspektorat neu gegründet worden, das durch Ausarbeitung
 von neuen Gesetzen, durch Gewährung von Subventionen sowie durch verschiedene andere
Maßnahmen das Fischereigewerbe fördern soll. Nach einem im Februar 1925 erlassenen Dekret sind
dem Istituto Nazionale di. Credito per la Cooperazione zugunsten der Fischerei 2 Millionen Lire bewilligt
worden. Dieser Betrag soll gesetzlich anerkannten Fischereigenossenschaften kreditweise zur Verfügung
gestellt werden®).
Für die italienische Landwirtschaft ist ferner die in dem Abschnitt »Industrie und Handel« (S. 367)
behandelte Subvention von Bedeutung, die der Staat den Erzeugern elektrischen Stromes aus Wasserkraft
 gewährt.
Ill. Industrie und Handel.
Die in dem Abschnitte »Landwirtschaft« bei einigen Ländern beobachtete wachsende staatliche
Aktivität tritt auf dem Gebiet von Handel und Industrie in verstärktem Maße zutage. Mit Ausnahme
lediglich von Belgien spiegelt sich in den Ausgaben aller bearbeiteten Staaten ein industrieller Protektionismus
 wider. der als Nachwirkung der durch den Weltkrieg herbeigeführten weltwirtschaftlichen Verän-1)
 Vgl. Studi e Notizie, a. a. O., $. 12f.
2?) Vgl. Henderson, 8.8. O., 8.65.
2) Vgl. Studi e Notizie, a. a. O., 8. 190.
‘) Vgl. Henderson, a. a. 0., S. 67.
5) Vgl. Henderson, a.a. 0. $.67. In der Aufarbeitung wird dieser Betrag in dem Kapitel »Staatliche Erwerbsbetriebes behandelt
gl. die Übersicht auf S. 397, Domänen.
$) Vgl. Henderson. a.a.0., 8.68

51
        <pb n="344" />
        352

derungen anzusehen ist. Der »Kampf um den Weltmarkt« hat verschärfte Formen angenommen und
führt die Staaten zu den verschiedensten Versuchen der industriellen Förderung ihrer Länder. In diesem
Zusammenhang treten die Subventionen als finanzwirtschaftlich wichtigste Erscheinungsform in den
Vordergrund der Betrachtung. Ganz besonders fällt dies bei Großbritannien auf, wo sich für die Vorkriegszeit
 überhaupt keine unmittelbar industriefördernden Staatsmaßnahmen nachweisen lassen, während
sie im Etat für das Jahr 1925/26 in großem Umfange auftreten. Ein besonders großer Posten ist für
Außenhandelsförderung in Großbritannien zu verzeichnen.
Die Aufgliederung des den verschiedenen Etats entnommenen Zahlenmaterials ergibt sich aus der
folgenden Übersicht:
Großbritannien | Frankreich Belgien : Italien
Ausgaben für Industrie und OR ann On ann a an n
N andel 1912/13 | 1925/26 j 1914 | 192% | 1913 | 1925 | 1913/14 | 1925/26
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
I. Allgemeine Verwaltung ... 8110 7314 902 530 363 08
II. Spezielle Maßnahmen:
1. Industrie und Handel im
allgemeinen ........... 5289 1 2654 | 286 5 Ss 2.385
2. Außenhandel .........’. S 7380 © 147 in 185 502
3. Bergbiäll een A 61 18 ; !
(It. SONS N 67 | 477 i2 28
Insgesamt .... ||. „8560 _| 17 978 | 4726 6059 1 852 : 764 | 765 | 2915
a. Großbritannien.
1. Allgemeine Verwaltung.
Wie die Übersicht zeigt, nehmen in Großbritannien im Gegensatz zu den andern Ländern die Ausgaben
für die »allgemeine Verwaltung« den größten Raum ein. Die oberste Handelsbehörde Großbritanniens
ist das Board of Trade. Ihm sind eine Reihe von Behörden untergeordnet. Personal und Ausgaben
hierfür gliedern sich wie folgt:
Personalbestand Aufwand
1912/13 1925/26 1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000£
Board of Trade, Zentralverwaltung ........ 39% 726 156 : 140
Industrial Property Department einschl. Patent
Office (Patentamt)... 79 695 146 258 152
Solieitors Department (Rechtsabteilung). ... . 28 % 20 12
Standards Department .................. 15 M 11 7
London: Traffic. Branch re &amp;amp;
Pensionen vr A ae ic 23
Verwaltungsgebäude, Mieten usw. ....... 4 a
Insgesamt.... 3097 608 358
Dem Board of Trade untersteht ferner die Handelsmarine bzw. die in ihrem Interesse arbeitenden
Regierungsbehörden, die in einem besonderen Abschnitt der vorliegenden Bearbeitung behandelt
werden. Anhaltspunkte für eine sinngemäße Aufteilung der Zentralverwaltung des Board of Trade
sind nicht gegeben, so daß die »Allgemeine Verwaltung« um den Anteil, der von den Kosten der
*) Hierzu kommen noch die im Nachtragsetat aufgeführten Kohlensubventionen, vgl. S. 3611
        <pb n="345" />
        353

Zentralverwaltung auf die Handelsmarine entfallen müßte, zu hoch erscheint. Dasselbe gilt für den Anteil,
der auf die Bergbauabteilung (Mines Department) des Board of Trade entfallen müßte; diese Abteilung
wird, da ihre Tätigkeit überwiegend sozialpolitischen Charakter trägt, bei » Soziale Aufgaben« (Gewerbeaufsicht)
 behandelt. Das Bankruptey Department und das Companies Department, die organisatorisch
zum Board of Trade gehören, wurden ihrer vorwiegend juristischen Funktionen wegen im Kapitel
»Rechtspflege« verarbeitet.
2. Industrie und Handel im allgemeinen.
Finanzielle Aufwendungen für Industrie und Handel im allgemeinen kamen vor dem Kriege in Großbritannien
 überhaupt nicht vor; 1925/26 sind folgende Posten zu erwähnen:
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000£
Sachverständigenkomitee zur Durchführung des Trade Facilities Act.... 10 6
Zinszahlungen auf Grund des Trade Facilities Act (Finamce Accounts
1024/25) en N 5 2
Staatszuschuß auf Grund des Abkommens mit der Australian Zine
Producers Proprietary Association Lid.) ...........0. 00 14 ++
Insgesamt.... 274 161
Es handelt sich bei den beiden ersten Posten um finanzielle Auswirkungen des am 10. November 1921
erlassenen Trade Facilities Act, nach dem die britische Regierung die Garantie für Zinsen und Kapital
von Anleihen übernahm, die von Industrie- und Verkehrsunternehmungen der verschiedensten Branchen
zu Investierungszwecken aufgenommen werden. Der Leitgedanke dieses Gesetzes ist die Förderung des
Absatzes der britischen Industrie im In- und Auslande. So ist auch zu erklären, daß diese typische
Eventualsubvention zum Teil ausländischen Firmen zugute kommt. In solchen Fällen wurde im Garantievertrage
 in der Regel festgesetzt, daß zur Durchführung der durch die aufgenommene Anleihe finanzierten
Investierungen ausschließlich britische Lieferfirmen herangezogen werden sollten. Der Trade Facilities Act
wirkt also nach zweierlei Richtung und auf zweierlei Weise: für die emittierende Firma bedeutet die
Staatsgarantie eine Eventualsubvention; für die Lieferindustrie liegt darin ebenfalls eine — allerdings
nicht zahlenmäßig zu erfassende — Begünstigung insofern, als ihr dadurch Aufträge zugeführt werden.
Effektive Lasten aus diesem Gesetze traten zum ersten Male 1923/24 auf, und zwar handelte es sich
damals um rund 4400 £. Die finanzwirtschaftliche Bedeutung der auf Grund des Gesetzes seitens der
britischen Regierung übernommenen Verpflichtung ist indessen viel größer, als es nach diesen geringen
Effektivleistungen der ersten Jahre erscheinen könnte.
Die Schiflbauindustrie hat nach den folgenden Übersichten aus dem Trade Facilities Act den größten
Nutzen gezogen. Teilweise kam sie direkt in den Genuß der staatlichen Anleihegarantie, teilweise wurde
diese Garantie an Schiffahrtsgesellschaften gegeben, die verpflichtet waren, ihrerseits die Aufträge an
die britische Schiflbauindustrie weiterzugeben. Die Urteile über die Wirkung der staatlichen Garantieübernahme
 auf die wirtschaftliche Lage der Schiffbauindustrie gehen sehr auseinander.
Der Ende März 1921 eingesetzte Ausschuß zur Untersuchung der britischen und festländischen Schiffbauindustrie
 ist in seinem im Oktober 1925 veröffentlichten Bericht und dem im Juni 1926 erschienenen
Schlußbericht zu dem Ergebnisse gekommen, daß die Staatsgarantie auf Grund des Trade Facilities Act
auf die Beschäftigung der Werftindustrie günstig gewirkt hätte. Er tritt für die weitere Beibehaltung
der Garantieibernahme ein, Andere Meinungen gehen dahin, daß durch die Subventionierung der Werftindustrie
 die Wirtschaftlichkeit in der Schiffbauproduktion beeinträchtigt und durch die Überproduktion
und das daraus resultierende Überangebot an Schiffsraum die Lage auf dem Frachtenmarkt verschärft
worden sei. Kennzeichnend für die Beurteilung der Staatsgarantie ist, daß von einer Ende 1925 emittierten
Anleihe der Blue Star Line in Höhe von 2750 000 £ (zu 5 vH, Emissionskurs 100 vH) trotz der Staatsgarantie
 nur 20 vH des Anleihebetrages untergebracht werden konnten; 80 vH mußten die Bürgschaftsgruppen
 selbst übernehmen.
Das gleiche Schicksal hatte eine unter denselben Bedingungen emittierte Anleihe von 2 Millionen £
zur Erschließung neuer Kohlenfelder in Kent, was angesichts der Krise im englischen Kohlenbergbau
erklärlich ist.
1) Vgl. 8. 356.
        <pb n="346" />
        Dy4d —
Den in letzter Zeit mehrfach hervorgetretenen Bestrebungen des Parlaments, auch Rußland in den
Kreis derjenigen Länder einzubeziehen, für welche der Trade Facilities Act Gültigkeit hat, scheiterten
an dem entschiedenen Widerspruch der Regierung.
Nach den vorliegenden Nachrichten scheint es, als habe der Trade Facilities Act in Großbritannien
viele seiner ursprünglichen Befürworter verloren, wenngleich Bestrebungen, ihn auch weiterhin — und
auf breiterer Basis — durchzuführen, immer wieder auftauchen. Nach den Äußerungen des britischen
Schatzkanzlers in der im April 1926 zum Budget für 1926/27 gehaltenen Rede kommt jedoch eine weitere
Ausdehnung über die Höchstgrenze von 75 Millionen £ und über den 31. März 1927 hinaus nicht in Frage.
Die folgenden Übersichten enthalten weitere Einzelheiten über die finanzielle Tragweite des Trade
Facilities Act,
Gesetzlich festgelegtes Kontingent.
Zeit der Bewilligung in £
Bewilligt am 10. 11. 1921 .........4..... 25 000 000
» AO 50 000 000
» #100 8 1 65 000 000
» #087. 9, 1 70 000 000
Re 75 000 000
Tatsächlich von der britischen Regierung übernommene Garantien.
(Der jeweilige Stand nach den vierteljährlich erscheinenden amtlichen Berichten.)
Zeit der Garantieübernahme in£ Zeit der Garantieübernahme in £
Nov. 1921 bis 31. 3.1922... 04005 14.058145 1. 7.1924 bis 50. 919er en 48 529645
1.4.1922 2-30. 6.1928 ee 17 042.145 1.10.1924 5 SEAL 52 600.311
1. 7.1922 -» 30. 9.1922... H0 160.645 1.4, 1988 #31. 81006. 55577811
1.10.1922 -» 31.12.1922 .....,...... 122.243 .645 1. 4.1925 &amp;gt; 30. 6.1925 ........... 054 452 936
1. 1.1923 » 31. 9.19028.,.......... B22.220.645 E 7.1925 5° 80.9 1960.70, 00r 58 827 241
1.4.1923.» 30 6.1928 000 26.019 645 1.10.1925» 31.12.1925 0........... 1163169 741
1: 7.1928 &amp;gt; 30.9.1928 urn 127.476 645 1.1.1026 7 81 SI rer 04.191.280
1.10.1928 &amp;gt;» 9.11.1028... 00.00 38.205 645 17 4.1026 #80. 6.1926 ur u. 64033 260
10.11.1923 + 30. 6.1904 0. rı u. 47620.645
Zurückgezahlte Anleihen
in £
bh Le 169 614
LA SL 959 711
1:4. 1026-7 BL SL en 265 666
Gesamtrückzahlungen bis 31. 3. 1926 .... 1394 991
Die Beträge der staatlicherseits garantierten Anleihen, zusammengestellt nach Ausgabejahren
und Laufzeit.
Laufzeit der Anleihen 1922 1928 1924 1925 1926 Insgesamt
(bis 30. 6.)
in 1000£
unter 5 Jahren......... 139,7 Ze 4,0 10,0 ze 153,7
von 5 bis 10 Pa 675,0 3.017,5 930,7 1 926,0 265,0 6 814,2
2» 10: Wa re 760,8 653,3 35890: - 2685,6  2820,0  11.508;7
» 15 ». 20 We — A 460,0 98,6 800,0 1 358,6
= 20:2. 26 MEET af 315,6 2 931,0 3 636,0 6 696,0 10,0 13 588,6
25 x 30 - 3639,5 150,0 2 188,5 2 499,0 230,0 8 707,0
„30 3 025,0 1 700,0 165,0 3 732,0 1.097,5 9 719,5
» 56 Ze 6458,00 6 125,0 ® 12 583,0
unbestimmt. ee 500,0 - 500,0
Insgesamt... 160136 145768 "11478,2 7 17647,2 52225 649333

Dun
        <pb n="347" />
        5534

Die Beträge der staatlicherseits garantierten Anleihen, geordnet nach Gewerbezweigen.
1922 1928 1924 1925 1926 Insgesamt
(1. Halbjahr)
Il. Urproduktion und Kraftver- in 1000 £
sorgung
a) Kohlenbergbau +. — 131,0 1 004,0 2 030,2 = 3 165,2
b) Erzbergbal ee 115,0 25,0 — 1) 450,0 80,0 370,0
c) Elektrizitätsindustrie ..........4?) 2 145,1 ®) 2750,0 4) 251,0 5) 25660 °) 10400 8 752,1
[I. Weiterverarbeitende Industrie
a) Landwirtschaftliche Gewerbe
Zuckerindustrie ... 4... 7) 355,0 8) 1.430,0 _°%) 70,0 1 855,0
b) Metallindustrie
AMD ke er rt 000 7 500,0 — 2 500,0:
Stahl und Eisen ............ 70.0 666,0 20,0 756,0
Maschine er te 100.0 174,0
2) Textilindustrie
Spinnerei (Budapest) ........ u 60,0
Kunstseide er a 85,0
Färberei und Druckerei ..... 90.0
1) Verschiedene andere Industriezweige

Chemische Industrie ......... - 2 000,0 - 2 000,0
Papierindustrie (Neufundland) 2 000,0 _— - -—_ — 2 000,0
Druckereigewerbe (Kanada) ,. _ 400,0 25,0 425,0
Glasinduste 67,5 7.0 6,0 — 40,0 120,5
Gummiindustmie 1. - 50,0 - — 50,0
Baugewerbe und Zement-MAUS
 Re 4,7 = 125,0 292,0 97,5 519,2
SONSÜSE ar naar 100,0 10,0 495,6 40,0 645,6
III. Verkehrswesen.
a) Schiffahrt und Werftindustrie ‚, 2 488,3 5278,8 19) 3931,7 !11)5835,4 1%) 3635,0 21 169,2
b) Bau von Häfen, Docks, Brücken,
Flußregulierungen usw. ...... 985,0 100,0 1%) 739,0 14) 169,0 15) 200,0 2 193,0
ec) Eisenbahnen +... 5.16) 2:008,0 3 769,0 527,517) 1.3430 — 7 647,5
d) Elektrische Bahnen und Elektrifizierung
 von Eisenbahnen ... — 2356,0 18) 2 000,0 — = 4 356,0
2) _Untergrundbahn London ....... 6000,0 — — = Ss 6 000,0
————— NK m Rn
Insresamb.... 160136 - 145768 114732 "17 647,2 5222,5_ _64.933,3
Anteil der Hauptgewerbegruppen in vH der bewilligten Garantiebeträge.
1922 1923 1924 1925 1926 Ins-(1.Halbjahr)
 gesamt
I. Urproduktion und Kraftversorgung.. 14,1 19,9 10,9 26,9 215 18,9
II. Weiter verarbeitende Industrie...... 14,2 1,2 26,3 31,5 5,1 17,4
III. Verkehrswesen
Schiffahrt und Werftindustrie..... 15,5 36,2 34,3 33,1 69,6 32,6
Sonstiges Verkehrswesen ......... 56,2 42,7 28,5 8,5 3,8 31,1
SEE et a
Insgesamt.... 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
Bemerkungen: #0). Davon: dür Taler erraten 600,0
1) Für malaiische Staaten, » skandinavische Länder ................ 311,7
*) Davon für Indien +.&amp;gt;...000100 0000000 een E00 2) Davon: für Donauschiffahrt. .. .. 2.2 10,0
) Davon: für Indien 2... 000 re At ae n 00 » skandinavische Länder ................ 155,0
$ Polen a A 0 &amp;gt; PO 375,0
*) Davon für malajische Staaten ........7...0.,,:. 300,0 1*) Davon für skandinavische Länder ...............] 35,0
&amp;gt;) Davon: für Polen ei A E00 ME A 500,0
* Vereinigte Staaten ....,+..4+.+4«+ +4 250,0 1) Davon Jür Poker tr 75,C
ET NEN, 0 15) für Buenos Aires.
2 Taerar 0 1%) Davon für Sudan eTEAREUE TE 18000
©) Davon Ar Polen ae 10,0 7) Davon: für Estland 130,0
') Davon für Jamaika... 0 EN
*) Davon für Jamaika... ...........77 0... 20,0 a STE u
*) Für Natal. 18) Für Griechenland
        <pb n="348" />
        — 3060 —
Nach Abschluß vorstehender Übersichten erschienen die Veröffentlichungen des britischen Schatzamtes
 über die während des 3. und 4. Vierteljahres 1926 auf Grund des Trade Facilities Act übernommenen
 Garantien. Ihnen sind folgende weitere Einzelheiten zu entnehmen:
Anleihebeträge in 1000 £
3, Vierteljahr 4. Vierteljahr
1926 1926
1. Neu übernommene Staatsgarantien zugunsten der britischen
Elektrizitätsindustie 0... 4 KH r 4 HERE EEE 382,5 1 370,01)
ZUuCcKermdustMe 00 Er LE RER HN F  ln 340,0 225,0
Stahl- und Eisenindustrie 2er er HH Her a aaa m 180,0
Papierindustrie (Australien) .........70..0000 rn ren ern 110,0 —
Zementindushie. er ET Ce 100,0 25,0
MWVeritindustrie we RE HR — 1 226,0
Eisenbahnindustrie er DET KT A RE ea 2 250,0?) —
Insgesamt... 3 182,5 3 026,0
2. Rückgängig gemachte garantierte Anleihen ..... 130,0 290,0
3. Garantierte Gesamtbeträge ...uer art te 67 985,8 70 721,8
Die britische Regierung hat ferner eine Aktion auf dem Gebiet des Handels mit Zinkkonzentraten und
Rohzink eingeleitet, die in ihrer Wirkung einer Subvention an den australischen Zinkbergbau gleichkommt.
Am 9. April 1918 schloß sie mit der Australian Zine Producers’ Proprietary Association Ltd. ein Abkommen,
dem am 3. März 1922 ein weiteres folgte, Danach verpflichtete sich die Regierung, der erwähnten Gesellschaft,
 in der nahezu sämtliche Zinkproduzenten Australiens vereinigt sind/ bis Ende Juni 1921 bis zu
250 000 t, für die Zeit vom 1. Juli 1921 bis zum 30. Juni 1930 mindestens 300 000 t Zinkkonzentrate und
Rohzink jährlich abzunehmen. Bis Ende Juni 1925 erfolgte die Abnahme zu einem festen Preise, während
seitdem die Abnahmepreise mit dem Marktpreise schwanken. Während des Finanzjahres 1924/25 wurden
Zinkkonzentrate im Gesamtwerte von 917075 £ zu einem Durchschnittspreise f.o.b. Port Pirie von
5£2s7d per Tonne von der Regierung aufgekauft. Die Verkäufe während desselben Jahres ergeben
einen Preis von 5 £ 1s 4d ausschließlich Fracht. Der Fehlbetrag belief sich für das Jahr 1924/25 auf
insgesamt 375 267 £, d.h. 1£ 1s1d per Tonne. Hiervon entfallen 7s2d auf die Verzinsung der Vorschüsse
 zu Lasten des Zinc Concentrates Account, so daß der reine Handelsverlust 13 s 11 d per Tonne
ausmacht. Nach den Voranschlägen wurde mit folgenden Beträgen gerechnet:
Voranschlag für
1924/25 1925/26 1926/27
in£
Kosten für den Ankauf von Zinkkonzentraten............ 2050000 1.830 000 2315 500
Veranschlagter Verkaufserlös..... ................. _- 2050000 1.571 000 1 790 000
Fehlbetrag (Staatszuschuß) .... — 3) 259 000 525 500
Zu den charakteristischen Maßnahmen der modernen britischen Wirtschaftspolitik gehört ferner die
Neuregelung der Elektrizitätswirtschaft. Sie dient dem Interesse der gesamten britischen Wirtschaft,
 besonders der Industrie; obgleich ihre finanziellen Auswirkungen in dem aufgearbeiteten Etat
noch nicht in Erscheinung treten, soll sie wegen ihrer zukünftigen Bedeutung für die britischen Staatsfinanzen
 an dieser Stelle behandelt werden.
Die große Zersplitterung der britischen Krafterzeugung — es gab bisher'in Großbritannien über 500
kleinere Elektrizitätswerke — führte dazu, daß die Strompreise in den verschiedenen Gebieten erheblich
voneinander abwichen. Daraus ergaben sich einmal Unzuträglichkeiten innerhalb der britischen Wirtschaft.
 Die Befürworter der Neuordnung der Elektrizitätswirtschaft wiesen ferner besonders darauf
hin, daß durch die mangelnde Rationalität der Stromerzeugung die Strompreise in Großbritannien eine
unangemessene Höhe erreicht hätten, und daß dadurch die Konkurrenzfähigkeit der britischen Industrie
auf dem Weltmarkte beeinträchtigt werde, Dieses handelspolitische Argument war die treibende Kraft
1) Davon 1200 für Ungarn,
150 » Japan.
2) Gedaref Railway and Development Co. (Sudan).
3) Diese Zahl fand bei der Aufarbeitung als »Subvention« Berücksichtigung; vgl. auch die Übersicht auf S, 353.

Dur A
        <pb n="349" />
        für die Reform, die im November 1926 mit der Annahme des Elektrizitätsgesetzes /Electricity (Supply)
Act] verwirklicht wurde.
An der Spitze der gesamten britischen Elektrizitätswirtschaft steht danach das Zentralamt für Elektrizität
(Central Electrieity Board), dessen Präsident ebenso wie seine sieben Mitglieder vom Verkehrsminister
(Minister of Transport) für die Dauer von fünf Jahren ernannt werden. Die Stromerzeugung wird auf
60 mit modernen Anlagen ausgerüstete Großkraftwerke (Selected Stations) beschränkt, von denen 45
bereits bestehen, während 15 neu zu errichten sind. An den Kosten für die Neuerrichtung sowie für den
Ausbau der bereits bestehenden Großkraftwerke beteiligt sich der Staat nicht.
Das Zentralamt sorgt in erster Linie für die Vereinheitlichung der Frequenz in ganz Großbritannien.
Zur technischen Beratung stehen ihm Elektrizitätskommissare zur Seite. Die Kosten für die Umbauarbeiten,
 die mit der Vereinheitlichung der Frequenz zusammenhängen, trägt das Zentralamt.
Zu den weiteren Aufgaben dieses Amtes gehört die Neuanlage bzw. der Ankauf von Überlandleitungen.
Auch das hierzu erforderliche Kapital hat das Zentralamt aufzubringen.
Die Großkraftwerke liefern nach der neuen Regelung den von ihnen erzeugten Strom zu einem Preise,
der etwa dem Bruttoselbstkostenpreise (unter Einkalkulierung der Verzinsung des Anlagekapitals) entspricht,
 an das Zentralamt, welches den Strom zu einem KEinheitspreise an die Stromverteilungsunternehmungen
 verkauft. Die kleineren Kraftwerke werden nach dem Gesetz zwar nicht völlig stillgelegt,
aber indirekt zur Einstellung der Stromerzeugung gezwungen, wenn z. B. die Einheitspreise, zu denen
das Zentralamt den Strom abgibt, unter ihren Produktionskosten liegen. Die kleineren Kraftwerke werden
also künftig nur noch der Stromverteilung dienen.
In die Eigentumsverhältnisse greift das Elektrizitätsgesetz grundsätzlich nicht ein. Die Selected Stations,
die zum großen Teil Kommunalbetriebe, zum Teil aber auch Privatunternehmungen sind, sollen nur,
wenn besondere Verhältnisse es verlangen, in den Besitz des Zentralamtes übergehen und von diesem
betrieben werden,
Die mannigfachen Aufgaben des Zentralamtes, insbesondere die im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung
 der Frequenz und der Schaffung des Überlandnetzes erforderlichen Kapitalinvestierungen, machen
naturgemäß die Beschaffung umfangreicher Mittel notwendig. Das Zentralamt ist nach dem Elektrizitätsgesetz
 ermächtigt, Anleihen bis zum Gesamtbetrage von 33,5 Millionen £ aufzunehmen. Für den Betrag
und die Verzinsung dieser Anleihen übernimmt das Schatzamt die Garantie. In dieser Bestimmung liegt
die Bedeutung dieser Neuregelung für die Staatsfinanzen. Die Verzinsung und Tilgung der Anleihen soll
durch das Zentralamt bestritten werden, und zwar erfolgt die Deckung durch die Differenz zwischen den
Preisen, zu welchen das Zentralamt den Strom den Selected Stations abkauft und dem Stromverkaufspreise.
Die Strompreise sollen so festgesetzt werden, daß sämtliche beteiligten Parteien, d.h. die Selected
Stations, die Verteilungsgesellschaften und das Zentralamt selbst ihr Kapital verzinsen und tilgen können.
Darüber hinaus sollen Gewinne nicht gemacht werden. —
Die moderne britische Wirtschaftspolitik wird ferner durch die Beteiligung des Staates an verschiedenen
 privaten Erwerbsunternehmungen gekennzeichnet. Es handelt sich in der Regel
um Unternehmungen, an deren Existenz der Staat. aus überwiegend volkswirtschaftlichen Gründen
interessiert ist. Das rein fiskalische Interesse steht hierbei im allgemeinen im Hintergrunde. Diese
Staatsbeteiligungen stellen also eine besondere Erscheinungsform der Subventionen dar, und zwar eine
Zwischenstufe auf dem Wege zur völligen Verstaatlichung der subventionierten Betriebe. Während
die Subventionsempfänger gewöhnlich in ihren KEigentumsrechten unbeeinträchtigt bleiben und dem
Staat in der Regel lediglich gewisse Kontrollrechte zugestehen müssen, erhält der Staat bei den subventionsähnlichen
 Beteiligungen mehr oder weniger weitgehende Eigentumsrechte. Dieser Gesichtspunkt
sowie die Tatsache, daß das fiskalische Interesse bei diesen Staatsbeteiligungen erst an zweiter Stelle
rangiert, waren dafür ausschlaggebend, die Staatsbeteiligungen nicht in dem Kapitel »Staatliche Erwerbsbetriebe«,
 sondern im Rahmen des Kapitels »Wirtschaft« zu behandeln.
An Hand des vorliegenden Materials konnten über die Beteiligungen der britischen Regierung an privaten
Unternehmungen folgende Einzelheiten festgestellt werden:
Im Jahre 1914 wurde der Anglo-Persian 0ü Company ( Acquisition of Capital) Act erlassen, auf Grund
dessen das Schatzamt ermächtigt war, bis zu 2 200 000 £ Aktien oder Obligationen der Anglo-Persian Oü
Company Ltd. zu übernehmen. Dieser Betrag wurde auf Grund des Anglo-Persian Oil Company ( Acquisition
 of Capital) Amendment Act von 1919 um 2 050 000 £ erhöht; nach dem Anglo-Persian Oil Company
(Payment of Calls) Act von 1922 kamen hierzu weitere 950 000 £, so daß sich die gesamte Kapitalbeteiligung
der britischen Regierung an dieser Gesellschaft auf 5 200 000 £ belief, Anfang November 1926 war im
House of Commons von dem Verkauf dieser Regierungsanteile die Rede, Auf Grund einer eingebrachten

357
        <pb n="350" />
        338

Anfrage gab das Schatzamt den Regierungsbesitz an Effekten dieser Gesellschaft bekannt und verglich
den Kurswert von 1923 mit dem von 1926 wie folgt:
. ] Ende November 1923 Am 9. November 1926
Regierungsbesitz Kurs Kurswert!) Kurs Kurswert !)
5 000 000 ordentliche Stammaktien zu je 1£ (voll
eingezahlt) 2.00.7400 meer Kette en SD 2500000 £ 6/5/— 31 250 000 £
1000 Sprozentige Vorzugsaktien 1. Klasse zu je 1 £
(voll eingezahlt) ur ar er re n rn een tar On 18/1 1154£ £ 1/6/6 1325£
199 000 £ 5prozentige Schuldverschreibungen .... 91,5 vH 182 085 £ 96,5 vH 192 035 £
Insgesamt.... 12 683 239 £ 31 443 360 £
Der Gesamteingang an Dividenden bzw. Zinsen für alle drei Arten von Papieren belief sich in der Zeit
vom 1. November 1925 bis 11. November 1926 auf 885 030 £.
Die an den Schatzkanzler gerichtete Frage, ob die Regierung die Papiere angesichts des günstigen Kursstandes
 abstoßen wolle, wurde von diesem verneinend beantwortet, jedoch dürfte laut Manchester Guardian?)
diese Frage im April 1927 wieder akut werden, wenn dem Schatzkanzler die Aufgabe erwachsen wird.
das durch die Kosten des Bergarbeiterstreiks stark in Mitleidenschaft gezogene Budget auszugleichen.
Da nach demselben Blatt für je 2 Aktien eine Gratisaktie ausgegeben werden soll, so würde sich dadurch der
Nennwert der Regierungsanteile auf mehr als 7,5 Millionen £ erhöhen. —
Die britische Regierung hatte bei der Gründung der British Dyestuffs Corporation Lid. im Jahre 1918
1.700 000 £ des Aktienkapitals übernommen. Die Gesellschaft geriet mehrfach in Schwierigkeiten und
mußte Anfang 1926 saniert werden. Die Regierung verzichtete auf ihren gesamten Aktienbesitz gegen
eine Barentschädigung von 600 000 £.. Zu diesem Kapitalverluste kommt noch ein Zinsverlust, der auf
700 000 £ beziffert wird®).
Folgende weitere Beteiligungen der britischen Regierung an privaten KErwerbsunternehmungen konnten
an Hand des vorliegenden Materials festgestellt werden:
Sue? Canal 00. 2 A 4 000 000 £
British Cellulose and Chemical Manufacturing Co. ...... 1400 000 £*)
Monmouth Shipbuilding Co. .... 00er! 490.000 £1)
Home Greun Sugar Til. re a7 000 £‘)
Fa Cu Le 331 000 £*)
Verschiedene Werften rer EEE 656 000 £1)
In diesem Zusammenhange ist auch auf das Staatsdarlehen von 2600 000 £ hinzuweisen, welches der
Cunard Linie 1903 zu einem Vorzugszinssatz von 2%, vH gewährt wurde mit der Verpflichtung, das Darlehen
 innerhalb 20 Jahren zurückzuzahlen?).
3. Außenhandel.
Die in ihrer Bedeutung für die Wirtschaftspolitik bereits gekennzeichnete Veränderung der Absatzverhältnisse
 auf dem Weltmarkte rückte in allen bearbeiteten Ländern die staatliche Außenhandelspolitik
 weit stärker als bisher in den Vordergrund. So liegt dem Trade Facilities Act zum großen Teil
der Gedanke der Exportsteigerung zugrunde, und auch in den Diskussionen über die Elektrizitätspolitik
spielt, wie oben dargelegt, die Senkung der industriellen Produktionskosten und die dadurch zu ermöglichende
 Exportsteigerung eine. Rolle.
Nach dem Kriege, als die Probleme der Ausfuhrsteigerung als besonders dringend angesehen wurde, kam
es in Großbritannien zur Gründung einer besonderen Behörde für den Überseehandel (Department of Overseas
 Trade), welche sowohl dem Foreign Office als auch der obersten Handelsbehörde (Board of Trade)
untersteht und gewissermaßen das Bindeglied zwischen diesen beiden Spitzenbehörden darstellt. Ihre Aufgabe
 besteht einmal in der Förderung des Überseehandels und dann in der Unterhaltung eines umfangreichen
 Nachrichtendienstes über die Lage auf den überseeischen Absatzmärkten. Der Aufgabenkreis, der
dieser Behörde vorgezeichnet ist, zeigt, in welchem Maße die britische Regierung die Wirtschaft bei
Wiederherstellung ihrer wirtschaftlichen Position auf dem Weltmarkt unterstützt.
Dem Department of Overseas Trade untersteht die gesamte wirtschaftliche Vertretung Großbritanniens
im Auslande, und zwar ist der Außendienst, je nachdem er sich auf das britische Weltreich oder auf das
?) Der Kurswert wurde auf Grund von Angaben des European Economic and Political Survey (Nr. 6 vom 30. November 1926) errechnet.
2?) Nr. 25033 vom 19. November 1926.
*% Industrie- und Handelszeitung vom 29. Juli 1926.
') Laut D. A. Z. Nr. 167 vom 8. April 1926; die amtlichen Veröffentlichungen enthalten, soweit sie vorliegen, keine Angaben hierüber.
1 Vel. S. 371 (Schiffahrtssubventionen).
        <pb n="351" />
        370

sonstige Ausland erstreckt, in die schon vorher bestehenden Trade Commissioner and Imperial
Trade Correspondent Services und in den diplomatischen Handelsdienst gegliedert. Im April 1925
umfaßte der Trade Commissioner Service insgesamt 13 Officers, von denen vier in Canada, je zwei
in Südafrika, Australien und Indien und je einer in Neuseeland, Britisch-Ostafrika und Westindien
stationiert sind. Ihnen stehen an einer Reihe von wichtigen Plätzen Reichshandelskorrespondenten (Imperial
 Trade Correspondents) zur Seite, Außerdem gibt es derartige Korrespondenten an vielen wichtigen
Plätzen des Weltreiches, an denen sich keine Trade Commissioners befinden. In diesem Falle unterstehen
die Handelskorrespondenten dem Overseas Department direkt.
Der diplomatische Handelsdienst im Auslandel) steht naturgemäß in engster Verbindung mit den
britischen diplomatischen Vertretungen. Er umfaßt ungefähr 30 bis 40 Beamte. Diese üben die Aufsicht
über den Konsulardienst aus, der nach dem Kriege reorganisiert worden ist, und zwar besonders unter
Betonung der kaufmännischen Seite der Konsulartätigkeit.
Etatmäßig unterstand der diplomatische Handelsdienst vor dem Kriege dem Foreign Office, der
Trade Commissioner Service dem Board of Trade, während beide nach Gründung des Department of
Overseas Trade im Etat unter diesem aufgeführt werden. An Hand des Vorkriegsetats erwies es sich als
unmöglich, die Ausgaben für diese beiden Dienste vollständig von den übrigen des Auswärtigen Amtes bzw.
des Board of Trade zu trennen, so daß der Vergleich zwischen dem Vorkriegs- und dem Nachkriegsjahr
in diesem Falle besonders schwierig ist. Die Aufarbeitung lieferte hierfür folgendes Ergebnis:
run Ausgaben
1925/26 a
Originalziffern | a
in 1000£
Department of Overseass Trade ........046+00+ +04 ai
Export Credits Department... 2. 2000000400000 00 15
Zahlungen auf Grund des Overseas Trade (Cre- |
dis and Insurance) Act. ee wa 50 |
Handelsattach6ös. -. 7. ı rer ern rl ar mer i12 |
Trade Commissioners Service ...1...000000000000 54 |
Insgesamt.... | we al a
Unter den Maßnahmen, welche die britische Regierung zur Förderung des Exports nach dem Kriege
eingeleitet hat, spielt die Gewährung von Exportkrediten sowie die staatlicherseits vorgenommene
Exportkreditgarantie eine wichtige Rolle. Auf Grund des Overseas Trade (Credits and Insurance)
Act von 1920 ist das bei dem Board of Trade errichtete Export Credits Department berechtigt, solchen
Exporteuren, die ganz oder teilweise im Inlande hergestellte Waren ausführen, Kredite zu gewähren.
Nach dem erwähnten Gesetz stehen dem Department hierfür 26 Millionen £ zur Verfügung. Die Exportkredite
 werden bis zur Höhe von 80 vH des Gesamtwertes der Exportwaren einschließlich Fracht, Versicherung
 usw. gewährt. Während ursprünglich nur Exporte nach Finnland, Lettland, Estland, Litauen,
Polen, der Tschechoslowakei, Jugoslavien, Rumänien, Georgien und Armenien unter das Gesetz fielen,
wurde der Kreis der in Frage kommenden Länder im folgenden Jahre auf alle übrigen mit Ausnahme
von Rußland erweitert. Der Zinssatz für die staatlichen Exportkredite liegt 1 vH über dem jeweiligen
Diskontsatz der Bank von England, beträgt aber mindestens 6 vH jährlich?).
Nach demselben Gesetz wird in Fällen, in denen der Export ein außergewöhnliches Risiko mit sich
bringt, staatlicherseits gegen die Zahlung von Prämien die Exportversicherung übernommen.
Der Overseas Trade (Credits and Insurance) Amendment Act von 1921 ermächtigte das Board of Trade
zur Übernahme von Exportkreditgarantien im Rahmen des 26 Millionen £-Kontingents. Die damals
getroffene Regelung blieb zwar in ihren Grundsätzen bestehen, erfuhr aber in ihren Einzelheiten im Laufe
der Jahre verschiedene Änderungen. Ursprünglich hatte der Staat die Absicht, die Exportkreditgarantie
höchstens für die Dauer von drei Jahren zu übernehmen, um der privaten Versicherung die Wege zu
zeigen, die bei diesem besonders schwierigen Zweige des Kreditversicherungsgeschäftes zu beschreiten
sind. Im März 1926 wurde von einer Kommission von Bank- und Versicherungsfachleuten ein Bericht
erstattet, der eine Beibehaltung der staatlichen Exportkreditgarantien sowie ihre Reform befürwortete.
Am 12. Juli 1926 trat als Folge hiervon ein neuer Export Credits Guarantee Scheme in Kraft. Während
*) d.h. außerhalb des britischen Weltreiches.
2?) Cmd. 732, 1920.
        <pb n="352" />
        ‚J
die Garantie bisher auf 42,5 vH des Kxportkreditbetrages beschränkt war, wurde der garantierte
Prozentsatz nunmehr auf 75 vH erhöht!). Die Frist, innerhalb welcher neue Garantien übernommen
werden können, wurde bis zum 8. September 1929, die längste Laufzeit der Kredite bis zum 8. September
 1933 verlängert. Auch diese Regelung: trägt vorläufigen Charakter. Die britische Regierung hofft,
daß die privaten Versicherungsgesellschaften vom Jahre 1929 ab die Exportkreditversicherung selbst
in die Hand nehmen und somit die staatliche Garantie entbehrlich machen werden.
Eine für die moderne britische Wirtschaftspolitik charakteristische Neuerscheinung im Nachkriegsetat
sind ferner die ebenfalls unter dem Zeichen der Außenhandelsförderung stehenden, ziemlich beträchtlichen
Aufwendungen für Ausstellungen und Messen. Es sind 1925/26 folgende Posten vorgesehen:
Britische Weltausstellung in Wembley................!........ 142 000 £
British: Industries FÜR ern r 66145
Ankauf ausländischer Fabrikate als Muster für die britische Industrie 1100»
Internationale Ausstellung für dekorative Kunst in Paris ....... 45500 »
Ausstellung in Duncdik r... use TEEN 80002
Mustermesse- {in Mailand 1er nr Ar Ha a en Er 4 000 »
Büchermesse in. Fioren ner 750 »
Ausstellungen zur Förderung des Überseehandels ............ 300 »
Insgesamt .... 240264 £
In dem Nachtragsetat für 1925/26 wurde der Betrag für die britische Weltausstellung in Wembley um
1100 000 £ zur Deckung des entstandenen Fehlbetrages erhöht.
Mit den bisher behandelten Aufwendungen für das Department of Overseas Trade wie für die Ausfuhrförderung
 überhaupt sind die Maßnahmen der britischen Regierung zugunsten des Exports noch nicht
erschöpft. Eine besondere Förderung hat in neuester Zeit der Handel innerhalb des britischen Weltreiches
erfahren. Auf Veranlassung des Imperial Economic Committee wurde 1926 das Empire Marketing Board.
geschaffen, das die Aufgabe hat, die Handelsbeziehungen zwischen dem Mutterland einerseits und den
Kolonien und Dominions andererseits zu fördern. Hierfür wurden in dem Budget für 1926/27 erstmalig
500 000 £ ausgeworfen, während in den folgenden Finanzjahren dieser Betrag auf eine Million £ erhöht
werden soll. Das Empire Marketing Board erhält seine Aufträge von dem Imperial Economic Committee.
Es hat selbst nur beratende Funktionen, indessen ist die Übereinstimmung der Meinungen des Committee
und des Board dadurch gesichert, daß zwischen diesen beiden Körperschaften eine weitgehende Personalunion
 besteht. Präsident des Board ist der Staatssekretär für die Dominions, Vizepräsident der Unterstaatssekretär
 für die Dominions. Dem Board gehören ferner an: der Finanzsekretär des Schatzamts,
der parlamentarische Sekretär des Ackerbauministeriums, der Unterstaatssekretär für Schottland, der
Generalkontrolleur (Comptroller General) als Vertreter des Department of Overseas Trade, ferner zwei
Vertreter Großbritanniens und je einer für Canada, Australien, Neuseeland, Südafrika, den Irischen
Freistaat und Indien und ein weiterer für die Kolonien und Protektorate.
Die Aufgaben des Board erstrecken sich einmal auf die Förderung des Nachrichtenwesens, wodurch
sowohl der Inlandskonsum von Empireprodukten, als auch der Konsum des Empire an Produkten des
Mutterlandes gefördert werden soll, und dann auf die wissenschaftliche und ökonomische Forschung.
Unter der direkten Kontrolle des Board stehen auch die Ausstellungen, soweit der Empirehandel an ihnen
interessiert ist?). Die durch das Board unterstützte wissenschaftliche Forschung hat eine Reihe von
Aufgaben zu erfüllen, wie z.B. die wissenschaftliche Untersuchung über die Verschiedenartigkeit der
Futterverhältnisse auf den Weiden in den verschiedenen Teilen des Weltreichs, für die 10000 £3) zur
Verfügung gestellt worden sind. Für das Imperial College of Tropical Agriculture, Trinidad, wurden
21 000 £3) ausgeworfen unter der Bedingung, daß die britischen Baumwollinteressenten einen Betrag in
gleicher Höhe zur Verfügung stellen. 25 000 £?) sollen zur technischen Förderung von Kühlräumen,
Kühlvorrichtungen usw. der Low Temperature Research Station, Cambridge, zur Verfügung gestellt werden;
hierzu kommt noch ein jährlicher Unterhaltungskostenzuschuß für fünf Jahre. Das Imperial Bureau
of Entomology erhält 15 000 £3) sowie einen jährlichen Unterhaltungskostenzuschuß von 4000 £ für fünf
Jahre. Dieser Betrag soll in erster Linie der Bekämpfung von Insektenplagen dienen. Er wurde auf
Grund einer Schätzung bewilligt, nach welcher 10 vH der Welternte jährlich durch Insektenplagen
zerstört werden,
*) In diesem Falle hat das Department kein Regreßrecht, gegen den Versicherungsnehmer (die Ausfuhrfirma). Außerdem besteht seit Inkrafttreten
 des Gesetzes von 1921 die Möglichkeit einer 100 prozentigen Garantie durch den Staat, jedoch bleibt diesem dann für den Schadensfall
das volle Regreßrecht gegen den Exporteur vorbehalten.
?) So z. B. die kürzlich abgehaltene Grocers’ Exhibition, die Imperial Fruit Show vom 29. Oktober bis 26. November 1926, die British Industries
Fair vom 21. Februar bis 24. März 1927 und die Zdeal Homes Exhibition vom 1. März bis 26. März 1927,
3) Aus dem im Etat für 1926/27 vorgesehenen Fonds.

360
        <pb n="353" />
        361
46

Das britische Ackerbauministerium erhält aus den Mitteln des Board 40000 £!) zum Studium der
Methoden und der Rationalisierungsmöglichkeiten der inländischen agrarischen Produktion. Das Imperial
Economic Committee hat empfohlen, die Ausfuhr von hochwertigem britischen Zuchtvieh dadurch zu
erleichtern, daß die Transportkosten vom Mutterlande nach allen Teilen des Weltreiches ganz oder teilweise
 aus den Mitteln des Zmpire Marketing Board bestritten werden. Ende September 1926 waren von
den 500000 £, die für das ganze Rechnungsjahr zur Verfügung standen, etwa 250 000 £ verausgabt.
4. Bergbau.
Der britische Kohlenbergbau befindet sich schon seit Jahren in einer schweren Krise. Auf eine Darstellung
 ihrer Einzelheiten kann hier um so mehr verzichtet werden, als die britische Kohlenkommission
darüber einen eingehenden Bericht erstattet hat?).
Im Rechnungsjahre 1921/22 gewährte die britische Regierung dem notleidenden Kohlenbergbau erstmalig
 eine Subvention in einer Gesamthöhe von rund 7 Millionen £. Als im Laufe der ersten Hälfte des
Jahres 1925 die Krise des Kohlenbergbaues sich wieder verschärfte, entschloß sie sich zu einer neuen
Kohlensubvention. Es kam ihr dabei einmal darauf an, den Kohlenbergbau, die »Schlüsselindustrie der
Schlüsselindustrien«, im Interesse der gesamten britischen Industrie und des Verkehrs leistungsfähig zu
erhalten, dann aber auch, und zwar hauptsächlich, der weiteren Steigerung der Arbeitslosigkeit vorzubeugen,
 die sich aus der drohenden Stillegung englischer Bergwerke ergeben hätte, und die dann auch
auf andere Industriezweige übergegangen wäre. Die Kohlensubvention trägt also in allererster Linie
sozialpolitischen Charakter,
Der Etat für 1925/26 war bereits abgeschlossen, als die neue Kohlensubvention am 1. August 1925 ihre
gesetzliche Grundlage fand. Infolgedessen’erscheinen in dem bearbeiteten Nachkriegsetat für den Bergbau
nur ganz unbedeutende Ausgabeposten. Es handelt sich dabei um kleine Kommissionen, Prüfungsbehörden
 usw.;, für welche 1912/13: 4190, 1925/26: 4641 £ veranschlagt waren. Das Mines Department
des Board of Trade, das als solches erst nach dem Kriege geschaffen wurde, aber in der Hauptsache die
Funktion der bereits vor dem Kriege bestehenden Inspektionen für Bergwerke und Steinbrüche übernahm,
wurde wegen seines überwiegend sozialpolitischen Charakters, wie bereits erwähnt, in dem Kapitel
»Soziale Aufgaben« unter dem Abschnitt »Gewerbeaufsicht« (S. 308) behandelt. Maßstäbe für eine
Trennung der sozialpolitischen und der rein wirtschaftlichen Funktion dieser Behörde sind den Voranschlägen
 nicht zu entnehmen.
Die Kohlensubvention selbst mußte nachträglich bewilligt werden, und zwar sah der Nachtragsetat
vom August 1925 zunächst 12 Millionen £ hierfür vor. Im weiteren Verlauf des Rechnungsjahres 1925/26
wurde dieser Betrag um 7 Millionen erhöht. Der Etat für 1926/27 sieht, da die Kohlensubvention bis
zum 1. Mai 1926 gezahlt werden mußte, für den Monat April 1926 allein 4,1 Millionen vor, so daß der
etatmäßige Gesamtaufwand für die Kohlensubvention vom 1. August 1925 bis zum 30. April 1926 sich
auf 23,1 Millionen £ beläuft. Damit war die Schätzung der britischen Regierung, die sich noch im
Februar 1926 auf 21 Millionen £ stellte, wesentlich überholt. Die Unkosten des Mines Department sind in
einem aus dem Etat nicht ersichtlichen Maße ebenfalls mit dem Umfang der gezahlten Subventionen
gewachsen.
Nach den Veröffentlichungen des Mines Department stellten sich die tatsächlich an den Kohlenbergbau
 gezahlten Subventionen für die Zeit vom 1. August 1925 bis 30. April 1926 wie folgt:
Schötflladd  En Millionen £
Northumberland .. +. + tee ee ann nt a al 1,47
Durham RR He na Ken 32
Südwales und Monmouthshire: ......... 4000er were 6,11
Östlicher Teil der: Federated. Area nıe een 302
Lancashire, North. Statfordshite .ur... rer een ZM
A Se DE
South. Staffordshire und Salop.........0.........0.040, 0,22
Cumberländ ner rer Kane Rear a em t rare O3
Brill EN EAN 0,03
Forest. 0f- Deal. nern ker kr Pr EEE Warner 0,18
Sommerset 2 u erh aa E Kr ea era eeeeert 008
Kerr er ra OB
Insgesamt.... 21,89 Millionen £
*) Aus dem im Etat für 1926/27 vorgesehenen Fonds.
*) Vgl. Report of the Royal Commission on the Coal Industry (1925) with Minutes of Evidence and Appendices, Vol. 1, London, Printed and
published by H. M. Stat. Office 1926, Cmd. 2600.
        <pb n="354" />
        Bemessungsgrundlage für die Kohlensubvention waren die. von den einzelnen Bergwerken gezahlten
Lohnsummen, Der Staat übernahm also durch die Kohlensubvention einen Teil der Bergarbeiterlöhne.
Als die Zahlungen mit dem 1. Mai 1926 aufhörten, kam es zu dem englischen Bergarbeiterstreik, dessen
finanzielle Wirkungen sowohl für die gesamte britische Wirtschaft als auch besonders für das britische
Budget von weittragender Bedeutung wurden. Der Präsident des Board of Trade. hat die Produktionsverluste
 und die Verluste, die infolge der erhöhten Arbeitslosigkeit der britischen Wirtschaft entstanden
sind, auf 250 bis 300 Millionen £ geschätzt. Diese Schätzungen beziehen sich nicht auf diejenigen
Verluste, welche in der Störung der Handelsbeziehungen durch den Kohlenstreik ihren Ursprung haben
und naturgemäß zahlenmäßig schwer erfaßt werden können.
Die Nachträge zu dem britischen Budget des Finanzjahres 1926/27, von denen bisher 5085512 £
bewilligt und weitere 3 545 000 £ beantragt sind, enthalten u. a. folgende Posten:
1. Bereits bewilligte Beträge
Technische Nothilfe (Zmergency Services) ............0.0.00000000000000000020+ 433 000 £
Einfuhr von Kohlen (Emergency Services) .............000000000000 10001004404 3000000 £
Arbeitslosenunterstützung (Relief of Unemployment) .......00000000000040004404 1075 000£
Coal Mining Industry Subvention ....:.. 250 000 £
2. Beantragte Nachträge
Arbeitslosenunterstützung (Relief of Unemployment) ....000e _3.250.000.£
Dh
Schon aus diesen Ziffern kann man ersehen, daß die Auswirkungen des Kohlenstreiks auf das britische
Budget ziemlich erheblich sind, denn es steht außer Zweifel, daß die Nachtragsbewilligungen für die
technische Nothilfe und besonders auch für die Arbeitslosenunterstützung auf den Kohlenstreik zurückzuführen
 sind. Hierbei ist noch zu berücksichtigen, daß die streikenden Bergarbeiter teilweise in den
Genuß der Armenunterstützung kommen, und daß die sehr erheblichen Mehraufwendungen, welche die
Gemeinden hierfür zu machen hatten, in obigen Zahlen nicht zum Ausdruck kommen. Den Gemeinden
soll hierdurch nach amtlichen Veröffentlichungen eine Belastung von insgesamt 6 Millionen £ entstanden
 sein‘).
Noch schwerwiegender als diese direkten finanziellen Folgen des Kohlenstreiks dürften die indirekten
sein, die sich in den bereits eingetretenen und zu erwartenden Steuerausfällen ausdrücken. In der Zeit
vom 1. April bis zum 31. Dezember 1926 betrugen die Staatseinkünfte etwa 20,6 Millionen £ weniger
als in der entsprechenden Zeit des Jahres 1925, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, daß den durch
den Streik direkt wie indirekt betroffenen Unternehmungen ein großer Teil der Einkommensteuer nicht
völlig erlassen, sondern lediglich gestundet worden ist.
Über die dem Kohlenbergbau auf Grund des 7rade Facilities Act gewährten Kreditgarantien vgl. S.3531f.)
b. Frankreich.
1. Allgemeine Verwaltung,
Die oberste Verwaltungsbehörde für Handel und Gewerbe ist in Frankreich das Ministere du Commerce
et de TV’ Industrie (vor dem Kriege: Ministöre du Commerce, de l’Industrie, des Postes et des TeElegraphes).
Daneben besteht nach dem Kriege eine Sonderbehörde (Service du Commerce ) für Elsaß-Lothringen. Die
Ausgaben für diese Behörden stellen sich in den beiden Vergleichsjahren wie folet:
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
Ministerium für Handel und Gewerbe ................... 746 2 585 574
desgl., Pensionen 368 264 59
Sonderbehörde für Elsaß-Lothringen (Service du Commerce) R 92 21
Insgesamt.... 1114 2941 654
2. Industrie und Handel im allgemeinen.
Unter den Ausgaben zur Förderung der Industrie haben in Frankreich, besonders vor dem Kriege, die
Prämien an die Seidenspinnerei die Führung, Nach dem Kriege sind die hierfür gemachten Aufwendungen.
1) Laut Wirtschaftsdienst Nr. 47 vom 26. November 1926.

362
        <pb n="355" />
        3063 —
zumal nach Umrechnung in Vorkriegskaufkraft, wesentlich zurückgegangen. Diesem Rückgange der gewährten
 Prämien entspricht ein, wenn auch nicht in gleichem Maße erfolgter Rückgang in der Rohseidenproduktion,
 die von 44 230 dz im Jahre 1913 auf 33 219 dz im Jahre 1923 gefallen ist.
Nach dem Kriege haben die Ausgaben der französischen Regierung zur Förderung der Elektrizitätsversorgung
 eine größere Bedeutung gewonnen. Die aus dem Etat ersichtlichen Aufwendungen für die
Förderung von Handel und Industrie im allgemeinen ergeben folgendes Bild:
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
Prämien an die Seidenspinnereien .... 3 600 1 500 333
Verwaltungskosten zur Durchführung dieser Prämienzahlung 25 19 4
Ausgaben zur Förderung der Elektrizitätsversorgung ...... 341 13 200 2.934
Beratender Ausschuß für das Kunstgewerbe (Comite Consultatıf
 des Arts et Manufactures) .......... En 26 23 5
Insgesamt.... 3.992 14 742 3.276
Damit sind die Ausgaben für Industrie und Handel nur insoweit erfaßt, als es sich nicht um die Finanzierung
 von Wiederaufbauarbeiten handelt. Zur Vervollständigung des Bildes sind also auch die »Ausgaben
auf Grund des Krieges« (S. 410 ff.) zu berücksichtigen.
Die französische Stahl- und Eisenindustrie steht, soweit sie für den Export produziert, im Genuß einer
indirekten Subvention, die im Etat naturgemäß nicht erscheint, und zwar dadurch, daß sie von Deutschland
 auf Reparationskonto gelieferten Koks zu einem Vorzugspreise erhält. Der Kokspreis, den sie entrichten
 mußte, stellte sich 1924 auf 212 fr. per Tonne. Im Vergleich mit dem normalen Kokspreis ergab
sich für diesen Zeitpunkt eine indirekte Prämie von 58 fr. per Tonne?).
3. Außenhandel.
Während die in obiger Übersicht zusammengestellten Aufwendungen für Handel und Industrie im allgemeinen
 nach Umrechnung auf Vorkriegskaufkraft einen Rückgang ergeben, zeigen die Ausgaben
Frankreichs für die spezielle Förderung des Außenhandels eine ganz erhebliche Steigerung. Die Gründe
dafür sind einmal in den schwieriger gewordenen Absatzverhältnissen auf dem Weltmarkt zu suchen,
dann aber vor allem in der Steigerung der Produktionsmöglichkeiten der französischen Industrie, welcher
keine gesteigerten Absatzmöglichkeiten im Inlande entsprechen. Bereits im Jahre 1919 erfuhr das französische
 Ministerium für Handel und Gewerbe eine Reorganisation, für die in erster Linie das Bestreben
maßgebend war, Frankreich in stärkerem Maße als bisher in die Weltwirtschaft einzugliedern. Aus dieser Reorganisation
 und der Erweiterung des Aufgabenkreises des französischen Ministeriums für Handel und Gewerbe
 ergab sich die Notwendigkeit gesteigerter Staatsaufwendungen. Durch ein Gesetz vom 25. August 1919
wurde zur Deckung dieser Ausgaben eine Sondersteuer zur Förderung des auswärtigen Handels geschaffen,
 durch welche jede der Zollberechnung zugrunde gelegte Einheit mit 0,05 fr. belastet wurde.
Die fortschreitende Geldentwertung und die steigenden Ausgaben im Zusammenhange mit der Exportförderung
 führten dazu, daß dieser Abgabesatz im Jahre 1923 auf 0,15 fr. erhöht werden mußte.
Ein beträchtlicher Teil der Ausgaben für die Außenhandelsförderung entfällt auf das Nationale Außenhandelsamt
 (Office Nationale du Commerce Exterieur), dessen Hauptaufgabe es ist, die französischen Exporteure
 über die Lage auf den fremden Märkten zu unterrichten. In der Etatbegründung von 1925 wird
darauf hingewiesen, daß dieses Amt bisher noch in keiner Weise ausreichte, um Anfragen aus dem Auslande
über den Stand der französischen Produktion beantworten zu können. Durch eine Mehrbewilligung von
200 000 fr. gegenüber dem Jahre 1924 soll das Amt in die Lage versetzt werden, auch in dieser Hinsicht
Vollkommenes zu leisten. Es ist geplant, auf Grund einer Enquete ein Verzeichnis zu schaffen, das sowohl
über die einzelnen Firmen der Exportindustrie als auch über die von ihnen hergestellten Produkte
erschöpfend unterrichtet. Über die Finanzierung des Amtes orientiert am besten folgende Gegenüberstellung
 der Einnahmen und Ausgaben für das Rechnungsjahr 1923, aus der unter anderem hervorgeht,
daß neben dem Staatszuschuß und den außerordentlichen Einnahmen, die nicht näher spezialisiert sind,
dem Amt auch noch Auskunftsgebühren zufließen,
1) Dietionary of Tariff Information, a. 3.0.

{B:
        <pb n="356" />
        Office National du Commerce Eaterieur.
Abrechnung gemäß Artikel 59 des Finanzgesetzes vom 29. Juni 1918.
Rechnungsijahr 1923
Einnahmen: in 1000 fr. Ausgaben: in 1000 fr.
Staatszuschuß N ea 1006 PEersonAlaspa bene. re A He 701
Zuschüsse von Handelskammern ....... 8 Taufende“Sachausgaben ...........,... 4187
Verschiedene andere Zuschüsse ........ 2 Veröffentlichungen des Amtes ....,.... 99
Verkauf von Drucksachen, Mono- Kosten für Teilnahme an Studienreisen,
graphien USW: rn Ausstellungen, Messen .............. 22
Auskunfisgebühren .........1......... 1032 Übersetzungsarbeiten ................. &amp;amp;
Einnahmen aus Fonds, die dem Amt zur Geheime ee 7
Verfügung stehen. Kosten für Neueinrichtung ............ ‘4
Zuschuß des Comite des Conseillers du VerschiedeneS re hr ne
Commerce Ezxlerieit, ER O Überschun A
Außerordentliche Einnahmen .......... 294
Insgesamt .... 1460 Insgesamt.... 1460
Die gesamten Aufwendungen der französischen Regierung für die Außenhandelsförderung stellen sich
nach den bearbeiteten Etats wie folet:
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1 000 fr.
Nationales Außenhandelsamt . 11. 1 200 267
Handelsattach6s und Handelsagenten ............... 9536 2119
Handelsämter im Auslande +... 1 835 408
Handelskammern und Museen im Auslande .............. 154 510 1
Internationale Ausstellung für Kunstgewerbe und Graphik in
Lei ET A 5
Ausstellungsprämien im Zusammenhang mit der Außenhandelsförderung
 een ke KR E EHER Were ed ha 140 31
Insgesamt .... 654 13221 2.938
Die Ausgaben für die Handelsattach6s, Handelsagenten und Handelsämter im Auslande sind im
Etat 1914 nicht gesondert ausgewiesen. Die Ausgaben für die Handelsattach6s sind in den
Ausgaben für den auswärtigen Dienst enthalten. Die im Etat von 1925 vorgesehenen Beträge für die
französischen Handelsämter im Ausland (Offices Commerciaux) kommen den Ämtern in Großbritannien,
Holland, Italien, Luxemburg, Rumänien, Rußland, den ehemals russischen Randstaaten, Spanien (Madrid
und Barcelona), in der Schweiz und in der Levante (Beirut, Konstantinopel. Saloniki. Alexandrien und
Kairo) zugute.
Sämtliche für 1925 vorgesehenen Ausgaben zur Förderung des Außenhandels werden etatmäßig durch
die erwähnte Sondersteuer für die Förderung des auswärtigen Handels gedeckt.
4. Bergbau.
An Ausgaben auf dem Gebiete des Bergbaues ist lediglich im Etat von 1925 ein Posten von 100 000 fr.
(22 000 fr. Vorkriegskaufkraft) zu erwähnen, der für Versuche zur rationellen Ausnutzung von Kohle
vorgesehen ist. Im übrigen wird auf die Ausgaben für die Berginspektion verwiesen, die wegen ihres überwiegend
 sozialpolitischen Charakters im Kapitel »Soziale Aufgaben« (S. 309) behandelt wird
ec. Belgien.
1. Allgemeine Verwaltung.
Die Staatsausgaben Belgiens für Industrie und Handel sind im Etat besonders zersplittert. Sie werden
zunächst im Etat unter dem Ministerium {für Industrie, Arbeit und Soziales aufgeführt
(Ministere de V’ Industrie, du Travail et de 1a Prevoyance Sociale), dessen Verwaltungsapparat, soweit die
in dem Etat gemachten Angaben es zuließen, bei der Aufarbeitung auf die Kapitel »Soziale Aufgaben«
und »Wirtschaft« verteilt werden mußte. Das belgische Wirtschaftsministerium (Ministere des
Affaires Economiques), das erst nach dem Kriege geschaffen wurde, erfüllt Aufgaben. die zwar ausschließlich

264
        <pb n="357" />
        auf dem Gebiet von Industrie und Handel liegen, aber in erheblichem Umfange durch die Nachwirkungen
des Krieges bedingt sind und insoweit in dem Kapitel »Aufgaben auf Grund des Krieges« (S. 419.)
behandelt wurden. Eine Aufteilung der Zentralverwaltung des Wirtschaftsministeriums war jedoch nicht
angängig, da die zur Verfügung stehenden Unterlagen keine genügenden Anhaltspunkte dafür ergaben.
Wenn infolgedessen die Zentralverwaltung des Wirtschaftsministeriums im Kapitel »Wirtschaft« behandelt
wird, so liegt hierin im Hinblick auf die zahlreichen Aufgaben dieses Ministeriums auf dem Gebiete der
Wiederaufbauarbeiten ein nicht zu vermeidender und in seinem Umfange nicht zu ermittelnder Fehler,
An den Ausgaben zur Förderung des auswärtigen Handels ist ferner das Ministerium für Auswärtige
Angelegenheiten (Ministöre des Affaires Etrangeres) beteiligt, dessen Zentralverwaltung in dem Kapitel
»Auswärtige Angelegenheiten« (S. 120ff.) behandelt worden ist. Die Kosten der allgemeinen Verwaltung
für Industrie und Handel setzen sich nach der Aufarbeitung demnach wie folgt zusammen:
1913 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1 000 fr.
Ministerium für Industrie und Arbeit (Anteil) ............ 388 2.068 390
» » » » Pensionen :;..... 50 79 Ss
Wirtschaftsministehlum. ev... .007 00.07 res here mente 993 187
Pensionen, 1 ee re re 185 35
Insgesamt.... 448 3 325 627
2. Industrie und Handel im allgemeinen.
Die speziellen Aufwendungen zur Förderung von Industrie und Handel stehen in keinem Verhältnis
zu der industriellen und kommerziellen Intensität der belgischen Wirtschaft. Es dürfte dies ein Zeichen
dafür sein, daß die belgische Industrie auf die finanzielle Hilfe des Staates nicht angewiesen ist. Subventionen
 kommen nur in geringem Umfange in Gestalt von Prämien an Kleingewerbetreibende vor. Aus
den beiden bearbeiteten Voranschlägen ließen sich folgende, Industrie und Handel im allgemeinen betreffende
 Staatsaufwendungen absondern.
TA 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
Industrie und Handel im allgemeinen in 1000 fr.
Oberster Rat für Industrie und Handel ................ '
Schutz des gewerblichen Eigentums, Erfinderschutz usw.
Industrielle Schiedsgerichte‘ ..,.........700..0224004221
Ausstellungen usw... N raten
Handwerk und Kleinhandel
Oberster. Rat für Handwerk und Kleinhandel .......... -
Handwerkerfortbildung, Prämien an Kleingewerbetreibend«
N A VE 131 „394
Besondere Förderung des Lehrlingswesens im Handwerk . 232
Verschiedenes er __ x
Insgesamt.... 354 821 I?
Die Maßnahmen zur Förderung von Handwerk und Kleinhandel, die vor dem Kriege in den Aufgabenkreis
 des Ministeriums für Industrie und Arbeit fielen, werden jetzt von dem Wirtschaftsministerium
durchgeführt, in dessen Rahmen es eine besondere Abteilung für Handwerk und Kleinhandel gibt. Diese
Abteilung hat u. a. für die Hebung des Handwerkerstandes durch eine bessere Berufsausbildung, durch
Veranstaltung von Kursen für ältere Handwerker sowie von Spezialkursen für Lehrlinge und besonders
auch für die Lehrlingsausbildung in der Werkstatt zu sorgen. Auch das Kleinhändler- und Handwerkergenossenschaftswesen
 gehört in ihren Arbeitsbereich.
3. Außenhandel.
In Belgien ist eine Ausgabensteigerung auf dem Gebiete der Außenhandelsförderung in dem Maße,
wie sie in Großbritannien und Frankreich deutlich zu beobachten ist, nicht eingetreten. Jedenfalls lassen
sich den bearbeiteten Etats nur die in der folgenden Übersicht aufgeführten Posten entnehmen.

365
        <pb n="358" />
        566

1913 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
Förderung des Außenhandels und Aufwendungen für Reisen im 1000 fr.
von diplomatischen Handelsvertretern im Auslande!) ... 316 375 7
Staatsintervention bei Exportverlusten (Eventualsubventionen,
 Ges. v. 7. August 1921)... ....... 200
Weltausstellung in Gent .............. A 1.100 .
Insgesamt.... 1416 575 109
Ähnlich wie in Großbritannien ist in Belgien auf Grund eines Gesetzes vom 7. August 19212) eine
Eventualsubvention zugunsten des Exports bis zur Gesamthöhe von 250 Millionen fr., und zwar
zunächst für 5 Jahre, vorgesehen. Mindestens 10 vH des Fakturenwertes muß der ausländische Abnehmer
 in bar zahlen. Für den kreditierten Rest übernimmt die Regierung eine Versicherungsgarantie
 bis zur Höhe von 55 vH; 25 vH des Risikos trägt der Exporteur und 20 vH das vermittelnde
Bankhaus. Die Durchführung des Gesetzes liegt in den Händen der Commission du Dueroire. Im
Voranschlag für 1925 wurden für diesen Zweck 200 000 fr. (38 000 fr. Vorkriegskaufkraft) vorgesehen.
Eine Novelle vom 9. August 19263) verlängerte die Exportkreditversicherung bis zum 20. August 1931
aus der Erwägung heraus, daß diese gerade in der bevorstehenden Stabilisierungsperiode bei der zu
erwartenden Kreditverknappung von Nutzen für den belgischen Export sein wird. Die Laufzeit der
garantierten Kredite, die ursprünglich auf drei Jahre beschränkt war, kann nach dieser Novelle ausnahmsweise
 auf sechs Jahre verlängert werden, wenn es sich um Lieferungen handelt, die an fremde
Regierungen gehen oder unter deren Schutz stehen. In den Kreis der Länder, die in diese Regelung
einbezogen sind, fällt im Gegensatz zu der britischen Praxis auch Rußland. Zu Verlusten aus den
übernommenen Kreditgarantien ist es für die belgische Regierung bisher nach den vorliegenden Nachrichten
 kaum gekommen. Die damit bewirkte Förderung des Exports dürfte jedoch bedeutender sein,
als es nach dem verhältnismäßig geringen, Jährlich in dem Voranschlage vorgesehenen Betrage scheinen
könnte.
Im Zusammenhang mit der Förderung des Außenhandels sind auch die beträchtlichen Ausgaben zu
nennen, die der belgischen Regierung 1913 aus der Weltausstellung in Gent entstanden sind.
d. Italien,
1. Allgemeine Verwaltung.
Die Interessen von Handel und Industrie werden in Italien zugleich mit denen der Landwirtschaft von
einem gemeinsamen Ministerium vertreten (vgl. die hierzu unter dem Abschnitt »Landwirtschaft«,
S. 349, gemachten Ausführungen). Die Ausgaben für die Verwaltung dieses Ministeriums können an dieser
Stelle der Bearbeitung nicht aufgeführt werden, weil eine exakte Aufteilung zwischen den Aufwendungen
für Landwirtschaft, Industrie und Handel nach den vorliegenden Unterlagen nicht möglich ist. Insofern
leidet auf dem Gebiete von Landwirtschaft einerseits und Industrie und Handel andererseits die internationale
 Vergleichbarkeit der Ergebnisse.
2. Industrie und Handel im allgemeinen.
Von den speziellen Aufwendungen zur Förderung von Industrie und Handel sind zunächst die Subventionen
 zu erwähnen, die im Vergleich zu dem bearbeiteten Vorkriegsetat im Jahre 1925/26 eine ganz erhebliche
 Steigerung aufzuweisen haben. Der italienische Etat ist sehr summarisch aufgemacht, so daß sich eine
eingehende Gliederung der an die Industrie geleisteten Staatsunterstützungen, etwa nach den verschiedenen
Geschäftszweigen, nicht durchführen läßt. Die Subventionen an die Seidenindustrie haben im Vergleich
zu der Vorkriegszeit einen Rückgang erfahren. Eine Neuerscheinung im italienischen Etat stellen nach
dem Kriege die Prämien dar, die seitens des Staates zur Förderung der Petroleumforschung verausgabt
werden. Der hierfür im Etat für 1925/26 vorgesehene Posten von 8 250 000 Lire beeinflußt das Gesamtbild,
 das sich für Industrie und Handel nach der Aufarbeitung ergibt, ganz erheblich.
In diesem Zusammenhangeist darauf hinzuweisen, daß am 21. Mai 1926 der notarielle Gründungsakt einer
nahezu völlig staatlichen Petroleumgesellschaft Azienda Generale Italiana dei Petroli (4.6. J. P.) vollzogen
wurde, Diese Gesellschaft hat ihren Sitz in Rom und kann ihre Geschäfte in Italien, in den italienischen
*) Die Ausgaben für den eigentlichen diplomatischen Handelsdienst lassen sich nach den Angaben des belgischen Etats von den Ausgaben
für den allgemeinen auswärtigen Dienst nicht trennen, so daß sie in dom Kapitel »Auswärtige Angelegenheiten« erscheinen.
?) Der Titel des Gesetzes lautet: Lot Auforisant le Gouwvernement &amp;amp; garantir jusqwa Concurrence de 250 000 000 de franes, 1a Bonne Fin
de 1a Vente de Marchandises &amp;amp; V Etranger (vgl. Moniteur Belge vom 28, August 1921). Ferner wurde am 18, Oktober 1921 (Moniteur Belge
vom 27. Oktober 1921) eine königliche Verordnung über die staatliche KExportversicherungsgarantie erlassen.
3) Monmiteur Belge vom 14. August 1926.
        <pb n="359" />
        367 —
Kolonien und im Auslande abschließen. Das Gesellschaftskapital von 100 Millionen Lire ist zu 60 vH vom
Finanzministerium, zu 20 vH von der Cassa Nazionale delle Assicurazioni Sociali und zu 20 vH vom Jstituto
Nazionale delle Assicurazioni aufgebracht worden, so daß das neue Unternehmen als nahezu staatlich
angesehen werden kann. KEine Tochtergesellschaft, die Societ@ Nazionale Olii Minerali, befaßt sich mit
dem Transport und der Lagerung eingeführten (besonders russischen) Petroleums in eigenen Tankanlagen
und hat auch damit begonnen, Benzintankstellen an den Autoverkehrsstraßen zu errichten!). Auch sonst
hat sich der Staat an Petroleumgesellschaften beteiligt, so z. B. an der Societ&amp;amp; Bonariva und der Societä
Petroli d’Italia.
Der Wunsch Italiens zur Verbesserung seiner Petroleumversorgung liegt auf der gleichen Linie mit dem
Bestreben, seine Wasserkräfte immer stärker zur Erzeugung elektrischen Stromes auszunutzen, eine Politik,
die hauptsächlich aus dem Mangel an heimischen Kohlen entspringt. Durch ein Dekret vom 17. September
1925 hat die italienische Regierung Maßnahmen zum weiteren Ausbau hydro-elektrischer Kraftwerke
getroffen. Nach Artikel 1 dieses Dekrets bleibt das im Dekret vom 2. Oktober 1919 festgelegte Recht auf
Staatsbeihilfe den ordnungsmäßig genehmigten hydro-elektrischen Anlagen vorbehalten, deren Hauptwerke
 am 31. Dezember 1928 fertig gestellt sein oder sich in vorgerücktem Baustadium befinden müssen.
Diejenigen Wasserkraftanlagen, die sich in Nord- und Mittelitalien befinden, erhalten eine Staatsbeihilfe
von 40 Lire pro P. S, Für die in Süditalien und auf den Inseln von dem Inkrafttreten des Dekrets von 1925
an begonnenen hydro-elektrischen Anlagen wird unter den gleichen Voraussetzungen die Staatsbeihilfe
auf 60 Lire je P. S. erhöht. Hierdurch wird besonders der Wirtschaft Süditaliens und der Inseln eine wesentliche
 Erleichterung geboten, und zwar rechnet das italienische Wirtschaftsministerium damit, daß durch
die Beschaffung elektrischer Kraft besonders der landwirtschaftlichen und gewerblichen Produktion geholfen
 werden wird?).
Die gesamten für Industrie und Handel ohne Außenhandel gemachten Aufwendungen stellen sich nach
den beiden bearbeiteten Voranschlägen wie folgt:
1913/14 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 Lire ;
Handelsinspektion ru... rer era er red aan T een 2.000 400
Subventionen
an den Handel. er nee HT 32 56 11
das: Handelsmuseum: Turin. rer HE er Ben 3 8 2
die Industrie (ohne genauere Angaben)........... 16 4 263 852
die Seidenindustrie 0.7.04 r ernennen ren 500 150 30
zur Förderung der Petroleumforschung ..........."... - 8 250 1 650
Insgesamt.... 701 14 727 2.945
Außerdem hat die Schwefelindustrie in Sizilien nach dem Etat 1913/14 einen Staatskredit von 500 000
Lire erhalten, über dessen Bedingungen nichts näheres bekannt ist?).
Im Herbst 1925 hat der italienische Ministerrat ein Darlehen von 25 Millionen Lire zur Förderung der
Industrien und Handelsunternehmungen von Fiume bereitgestellt. Die Rückzahlung des Darlehns soll
innerhalb 20 Jahren in halbjährigen Amortisationsraten erfolgen. Die Zinsen betragen 4,5 vH zuzüglich
1, vH zur Bildung eines Fonds, aus dem eventuelle Verluste gedeckt werden sollen. Da der Hafen von
Fiume einen großen Teil seiner früheren Bedeutung durch den Wettbewerb des Triester Hafens eingebüßt
halt, soll als Ersatz dafür Fiume durch den erwähnten Kredit in seiner industriellen Entwicklung gefördert
werden?).
Anfang Januar 1926 wurde der italienische Finanzminister ermächtigt, der Rüstungsindustrie Darlehen
zu besonders günstigem Zinssatze zu gewähren. So erhielt z. B. das schwerindustrielle Werk Saldo Conge
eine Anleihe von 55 Millionen Lire auf 15 Jahre zu 5'/, vH und das Hütten- und Stahlwerk Venezia Giulia
35 Millionen Lire auf 35 Jahre*).
Auch auf dem Gebiete des Bankwesens leitete die Regierung eine Reihe von Maßnahmen ein, die
eine straffere Organisation und eine schärfere Kontrolle aller privaten Geldinstitute zum Ziele haben.
Insbesondere sind die Ausmerzung leistungsschwacher Unternehmungen und Beschränkungen in der
Kreditgewährung vorgesehen.
!) Industrie- u. Handelszeitung vom 20. November 1926.
*) Im Etat für 1925/26 werden Ausgaben hierfür nicht ausgewiesen.
*) Deutsche Bergwerkszeitung vom 26. September 1925,
%) Industrie- und Handelszeitung vom 6. Juni 1926 und Deutsche Allgemeine Zeitung vom 7. Juni 1926
        <pb n="360" />
        wu S —
3. Außenhandel.
Die Ausgaben der italienischen Regierung zur Förderung des Außenhandels ergeben nach den beiden
bearbeiteten Voranschlägen folgendes Bild: 1918/14 1925/26
Original- Vorkriegsziffern.
 kaufkraft
im 1000 Lire
Handelsattach6s im Auslande‘ ‚er e re eree . 2.065 413
Subventionen an italienische Handelskammern im Auslande 228 1.000 200
Zuschuß an das internationale Handelsinstitut in Brüssel ... — 37 7
Insgesamt en
Die Ausgaben für die Handelsattach6s lassen sich aus dem Etat für 1913/14 nicht absondern. Sie sind
offenbar in den Ausgaben für »Auswärtige Angelegenheiten« enthalten. Wenn man die Ausgaben für die
Handelsattaches ausschaltet, so ergibt sich für Italien nach Umrechnung in Vorkriegskaufkraft keine
Steigerung der Staatsausgaben zur Förderung des Außenhandels. Indessen ist im Laufe des Jahres 1926
die Aktivität der italienischen Regierung auch auf diesem Gebiet größer geworden.
Die in der ersten Hälfte des Jahres 1926 eingetretene Absatzstockung der italienischen Exportindustrie
veranlaßte die zuständigen Behörden, sich mit der Frage der Exportförderung eingehender zu beschäftigen.
Es kam auf Vorschlag des Wirtschaftsministers zur Einrichtung des Nationalen Instituts für Außenhandel,
 das am 8. Juli 1926 eingeweiht wurde. Es soll ganz ähnlich wie die entsprechenden Behörden in
Frankreich und in Großbritannien dem Interesse der italienischen Exportindustrie dienen. Das Institut
besitzt juristische Persönlichkeit und völlige Verwaltungs- und Finanzautonomie, steht aber unter Aufsicht
 des Wirtschaftsministeriums. Der Präsident und die 39 Mitglieder des Instituts werden vom König
auf Vorschlag des Wirtschaftsministers ernannt. Von den Mitgliedern werden 11 aus den Angehörigen der
interessierten Ministerien und 9 aus Vertretern der wirtschaftlichen Organisationen ausgewählt, während
der Wirtschaftsminister den Rest nach freiem Ermessen dem König zur Ernennung vorschlagen kann.
Die Hauptaufgaben des Instituts sind der Ausbau und die Neuorganisation des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes
 für den Außenhandel, die Unterstützung der Ausfuhr in jeder Weise und das Studium des
Problems der Kreditbeschaftung für die Exportindustrie. Außerdem ergeben sich eine Reihe von Unteraufgaben,
 wie z. B. die Frage der Ermäßigung der Eisenbahntarife zugunsten des Exportes, die Propaganda
zur Hebung des Absatzes italienischer Waren im Auslande, die Fragen des internationalen Rechtsschutzes
und die Beteiligung Italiens an internationalen Messen und Ausstellungen.
Die Verwaltungskosten des Instituts sollen durch einen im Etat des Wirtschaftsministeriums alljährlich
auszuweisenden Zuschuß von 4 000 000 Lire!) und durch die Erhebung von Gebühren für Auskünfte usw.
bestritten werden. Außerdem entrichten die im Institut vertretenen Wirtschaftsorganisationen freiwillige
Beiträge.
IV. Verkehr.
Die Aufwendungen für das Verkehrswesen, die in den vier bearbeiteten Ländern einen sehr beträchtlichen
Raum innerhalb der gesamten Wirtschaftsausgaben einnehmen, finden in erster Linie in der Verkehrslage
der einzelnen Länder ihre Begründung. Als Musterbeispiel hierfür kann Belgien, das typische Durchfuhrland
 mit seinen besonders hohen Ausgaben auf dem Gebiete der Verkehrspolitik angeführt werden.
In ihrer Gesamtheit weisen die Ausgaben für das Verkehrswesen gegenüber der Vorkriegszeit eine beträchtliche
 Steigerung auf. Für die Ausnahme, die Frankreich hierbei macht, dürften dieselben Gründe
maßgebend sein, die schon an anderer Stelle zur Erklärung des Ausgabenrückganges für die Wirtschaft
in Frankreich angeführt worden sind (vgl. S. 335).
Es muß den Ausführungen über die vier Unterabschnitte des Verkehrswesens (Handelsmarine, Privateisenbahnen,
 Private Luftfahrt und Öffentliche Arbeiten) vorbehalten bleiben, im einzelnen diese
Steigerung zu begründen.
_ Die Verhältnisse liegen in den einzelnen Verkehrszweigen und den einzelnen Ländern ganz verschieden.
Übereinstimmend ist nach dem Kriege in allen Ländern eine Steigerung der Ausgaben für die private
Luftfahrt sowie für die öffentlichen Landstraßen, für letztere infolge der Ausdehnung des Kraftwagenverkehrs,
 zu beobachten.
a. Handelsmarine ?),
1. Allgemeines.
Die hier behandelten staatlichen Aufwendungen für die Handelsmarine erstrecken sich auf die See- und
Binnenschiffahrt, doch sind die in den bearbeiteten Etats ausgewiesenen Ausgaben für Zwecke der Binnen-?)
 Journal of Commerce Nr, 10114 vom 8. Oktober 1926.
?) Vgl. Tabelle 3 S. 450, in der die zahlenmäßige Entwicklung der Handelsmarine in den verschiedenen Ländern wiedergegeben wird.

260
        <pb n="361" />
        — 369 —
schiffahrt sehr gering. Die vom Staate getroffenen Verkehrseinrichtungen zugunsten der Handelsmarine, wie
Bau und Unterhaltung der Häfen, Küstenschutz und Küstensignalwesen für die Seeschiffahrt, das Wasserstraßenwesen
 für die Binnenschiffahrt, werden in dem Abschnitt »Öffentliche Arbeiten« behandelt. Die
Trennung dieser Ausgaben von denjenigen für die Handelsmarine selbst ließ sich nach den Angaben der
verschiedenen Etats nicht immer streng durchführen.
An Ausgaben für die Handelsmarine sind hauptsächlich zu unterscheiden die Kosten für die Schifffahrtsbehörden,
 welche im wesentlichen die Aufsicht über die Handelsmarine ausüben, sowie die Schifffahrtssubventionen
 in ihren verschiedenen Erscheinungsformen. Nach der Aufgliederung der Etats ergaben
 sich folgende Ausgaben für die Handelsmarine:
Großbritannien | Frankreich Belgien Italien
Ausgabeart 1912/13 | 1925/26 | 1914 | 1925 | 1913 | 1925 | 1913/14 | 1925/26
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
I. Behörden
Verwaltung se 1410 5125 41 04
Überwachung »..05.. .5 1.920 5.065 40 )
Pensionen usw. der Verwaltungs-
 und Überwachungsbehörden
 ... )
Verwaltungsgebäude ....
II. Subventionen
Schiffahrt. a 5 * 24 300
Schiffbauindustrie ...... Br 5492
Binnenschiffahrt ....... 353
HL Sonstigete ne ee elea Ke 50 320 | 160,
Insgesamt.... !) 4331 E 6170 60 112 | 17 836 A 918 20550 | 30893
| |
2. Großbritannien.
Die britische Schiffahrt liegt durchweg in privater Hand. Nur während des Krieges schritt die Regierung
zu einer weitgehenden Kontrolle und zur Schaffung einer staatlichen Handelsflotte. Nach Friedensschluß
wurde die Kontrolle wieder aufgehoben und die staatliche Handelsflotte in Privatbesitz überführt. Die
Aufwendungen der britischen Regierung für die Handelsmarine sind nach dem der vorliegenden Bearbeitung
zugrunde gelegten Nachkriegsetat gegenüber der Vorkriegszeit erheblich gestiegen:
Personalbestand Ausgaben
1912/13 | 1925/26 1912/18 | 1925/26
Original- | Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 £ | Sn
Mercantile Marine Department ...........0... 197
General Register and Record Office of Shipping
and SCameN vr ereet re renden 80 153 | 5 :
Anteil am Solieitors Department ( Board of Trade) 7 = 8 ) 5
Mercantile Marine Office8 ........0.00000000 + 113 „97 69 98 | 58
Überwachung der Seeschiffahrt (Surveyors) .. 7. ör Bl 216 | 127
Schiffahrtsinspektion ..............0000000004 10 =
Kr 5 38 22
Verwaltungsgebäude ........00000000000 0000
Subventionen für den Schiffsdienst nach den
Hebriden sr rennen ”
Verschiedenes ....0.0..00.00000 rn 044 KK nn I 18
Insgesamt.... | 814 150 # a 512 | 302
1) Hierzu kommen noch die Postsubventionen, die Admiralitäts- und die Kolonialsubventionen Großbritanniens, die im Etat nicht gesondert
 aufgeführt sind. Vgl. hierzu die Übersichten auf S. 370.

17
        <pb n="362" />
        310 —
Hierzu kommen noch die Eventualsubventionen auf Grund des Trade Facilities Act, die, wie an anderer
Stelle bereits dargelegt wurde, in erheblichem Umfange Schiffahrt und Werftindustrie zugute kommen.
Das Schiffahrtswesen untersteht dem Board of Trade, Die Ausgaben für die Mercantile Marine Services
sind im Etat in einem besonderen Teil außerhalb des Board of Trade zusammengefaßt. Zu den Aufgaben
des Board of Trade auf dem Gebiete der Schiffahrt, die durch den Merchant Shipping Act von 1894 und
abändernde Gesetze geregelt sind, gehören:
1. Die Aufsicht über die Registrierung und Vermessung von Schiffen,
2. die Aufsicht über die Dienstverhältnisse auf den Seeschiffen,
3. die Aufsicht über die Schiffsausrüstung.
Die Zentralverwaltungsstelle ist das Mercantile Marine Department im Board of Trade. Diesem sind
zwei Ämter unterstellt, die keine Schiffahrtsbehörden im eigentlichen Sinne darstellen: Sea Tramsport
Branch und Board of Trade Stores, welche lediglich die staatlicherseits vorgenommenen Seetransporte,
vor allem für militärische und koloniale Zwecke, durchführen. Vor dem Kriege ist das Mercantile Marine
Department im Etat nicht gesondert aufgeführt. Für die Funktionen des Sea Transport Branch bestand
damals ein Transport Department bei der Admiralität?).
Im Jahre 1925/26 betrug beim Sea Transport Branch der Personalbestand 76 Köpfe, die Ausgaben
22 000 £, bei dem Board of Trade Stores 7 Köpfe bzw. 2000 £. Diese Zahlen sind in den Gesamtausgaben
 für das Mercantile Marine Department enthalten; vgl. die Übersicht auf S. 369.
Die Registrierung und Vermessung der Schiffe besorgt das General Register and Record Office of Shipping
and Seamen.
Die Aufsicht über die Dienstverhältnisse in der Seeschiflahrt wird von zwei Behördengruppen ausgeübt:
den Local Marine Boards (Ortsseeämter), die sich überwiegend aus Vertretern seemännischer Interessen
zusammensetzen und nicht als staatliche Organe gelten können, und den Mercantile Marine Offices (Kauffahrteibehörden),
 die sich örtlich mit den erstgenannten decken und bei der An- und Abmusterung der
Seeleute mitwirken. Das Prüfungswesen, das nach dem Etat von 1912/13 zum Teil noch den Mercantile
Marine Offices unterstellt war, ist 1925/26 gänzlich unter den Survey Service übernommen.
Den Surveyors untersteht die Aufsicht in technischer und sanitärer Hinsicht. Sie erstrekt sich auf das
Schiffsmaterial, die Schiffsausrüstung, die Gesundheitsverhältnisse und die Verproviantierung. Die Ausgaben
 für die Inspectors of Ship Provisions, die im Etat von 1912/13 getrennt von denen für die Surveyors
aufgeführt sind, sind im Etat 1925/26 mit diesen vereinigt. Außerdem ist nach dem Etat von 1925/26
dem Survey Service das Prüfungswesen für Schiffsführer und Maate unterstellt.
Als Subvention für die Handelsmarine erscheint im britischen Etat 1925/26 außer den Eventualsubventionen
 auf Grund des Trade Facilities Act (vgl. S. 353 ff.) lediglich ein Posten von 14 000 £, der für die
Aufrechterhaltung des Postdienstes nach den Hebriden verausgabt wird. Echte Subventionen, d. h. solche,
die den Empfänger zu einer Gegenleistung nicht verpflichten, sind der britischen Schiffahrtspolitik fremd.
Auch kommen weder Bau- noch Fahrprämien vor. Die britische Handelsflotte konnte sich — im Gegensatz
 zu der französischen und italienischen — im wesentlichen ohne finanzielle Hilfe des Staates aus eigener
Kraft entwickeln.
Mit dem erwähnten Betrage sind die britischen Postsubventionen jedoch bei weitem nicht erschöpft.
Wenn sie bei der Bearbeitung nicht vollständig ausgesondert werden konnten, so ist das darauf zurückzuführen,
 daß der britische Postetat (Revenue Departments Nr. 3) hierüber keine spezifizierten Angaben
enthält. Dem Unterhause wird alljährlich ein Bericht über die gewährten Schiffahrtssubventionen vorgelegt,
 aus welchem sich ein vollständiges Bild derselben ergibt. Die in diesem Bericht für die Rechnungsjahre
 1912/13 und 1923/24 enthaltenen Angaben sind im folgenden zusammengestellt:
Die britischen Schiffahrtssubventionen?)
Abzüge
1912/13 Bruttobetrag Anteil der Erträgnisse aus Nettobetrag
Kolonien Postbeförderungen
in 1000 £
Postsubventionen ................ 585 132 140 313
Admiralitätssubventionen ........ 150 — = 150
Kolonialsubventionen .......... 25 12,5 — 12,5
. Insgesamt.... 760 1447 40 475,5
!) In der Bearbeitung unter »Landesverteidigung« ausgewiesen.
*) Die Ziffern für 1912/13 und 1923/24 sind nach verschiedenen Gesichtspunkten geordnet und daher untereinander nur in der Endsumme
vergleichbar.
        <pb n="363" />
        — 371 —
Originalziffern Vorkriegskaufkraft
1923/24 Brubbos Netto- Brutto-  Ahzü Nettobetrag
 Abzüge betrag betrag AADTAEN betrag
in 1000 £
Überseedienst + .......0..00000r 3397 2671) 255?) 234 1571) 150?)
Kanaldienst er nee 161 351) 126 95 21!) 74
Admiralitätssubventionen ........ 90 90 Si u 53
Insgesamt.... 648 302*) 471?) 382 1781) 277?)
Die in der Vorkriegsübersicht aufgeführten Kolonialsubventionen treten an Bedeutung völlig zurück,
und auch die Admiralitätssubventionen reichen an die Postsubventionen nicht heran. Sie werden an die
Cumard Steam Ship Co. seit dem Jahre 1903 gezahlt, wofür diese sich verpflichtete, im Mobilisationsfalle
die subventionierten Schiffe als Hilfskreuzer bereitzustellen. Es handelt sich vor dem Kriege um zwei,
nach dem Kriege um ein Fahrzeug, wofür 150 000 bzw. 90 000 £ jährlich gezahlt werden. Die beiden
Schiffe wurden 1903 mit Hilfe eines Staatsdarlehens von 2 600 000 £ gebaut, welches der Cunard-Linie
zu dem ausnahmsweise niedrigen Zinssatz von 2%; vH gewährt wurde mit der Verpflichtung, das Darlehen
innerhalb zwanzig Jahren zurückzuzahlen (vgl. auch S. 142). Die Admiralitätssubventionen werden in
dem britischen Marineetat aufgeführt und erscheinen in der vorliegenden Bearbeitung in dem Kapitel
»Landesverteidigung«.
In Großbritannien erfährt die Werftindustrie eine indirekte Unterstützung durch Regierungsaufträge,
Anfang 1926 hat die britische Admiralität besonders die schottischen Werften mit Aufträgen versehen,
da in Schottland die Arbeitslosigkeit und ihre Folgen am bedenklichsten erschienen. Die Werftindustrie
in Irland ist ebenfalls in einer sehr bedrängten Lage. Von 28 verfügbaren Werftplätzen waren im März 1926
nur 9 belegt. Die Regierung von Nordirland hat in Aussicht gestellt, die Notlage durch Gewährung von
Subventionen an die einzelnen Betriebe zu mindern, und zwar soll zu diesem Zwecke ein Teil der verfügbaren
 Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit verwandt werden.
3. Frankreich,
Die kritische Lage, in welcher sich die französische Handelsmarine schon etwa seit den 70er Jahren
des vorigen Jahrhunderts befindet, gab der französischen Regierung schon früh Veranlassung zu einer
intensiven Schiffahrtspolitik, die in ihren finanziellen Auswirkungen für den französischen Staatshaushalt
 sehr bedeutungsvoll geworden ist. Sie erstreckt sich auf umfangreiche Fahr- und Bauprämien sowie
Postsubventionen und hat zu einem ziemlich weitgehenden Einflusse des Staates auf die subventionierten
Schiffahrtsunternehmungen geführt. Der Staat ist seit 1920 an einer Reihe von bedeutenden Schiffahrtslinien,
 wie z. B. der Compagnie des Messageries Maritimes, der Compaqnie de Navigation Sud Atlantique
und der Compagnie Generale Transatlantique, beteiligt.
Im übrigen ist die französische Handelsschiffahrt fast völlig in privater Hand. Eine Ausnahme macht
lediglich der Kanaldienst zwischen Frankreich und England, der mit acht Dampfern der französischen
Staatseisenbahn versehen wird. Die Beschlagnahme der Handelsschiffe durch den Staat sowie der Neubau
einer staatlichen Handelsflotte während des Krieges hatte nur eine vorübergehende Bedeutung. Aus dem
staatlichen Schiffahrtsbetrieb ergab sich ein erheblicher Fehlbetrag und mithin eine Belastung des Budgets,
welche für die 1923 erfolgte Liquidation der französischen Staatsflotte den Ausschlag gab. Die Fahrzeuge
wurden zu gedrückten Preisen und unter günstigen Zahlungsbedingungen in Privatbesitz überführt, so
daß die übernehmenden Schiffahrtslinien auf diese Weise eine Art Subvention erhielten. An erster Stelle
wurden dabei diejenigen Linien berücksichtigt, die den Schiffahrtsdienst nach den französischen Kolonien
versehen.
Die Staatsausgaben auf dem Gebiet der Handelsschiffahrt beschränken sich nach Fortfall der staatlichen
 Handelsflotte im wesentlichen auf die reinen Verwaltungskosten und die Subventionen. Sie ergeben
nach den bearbeiteten Voranschlägen folgendes Gesamtbild:
*) Vorläufige Zahlen.
*) Einschließlich 125 000 £ (73 000 £ Vorkriegskaufkraft) als Beitrag zu den Subventionen der Südafrikanischen Union an die Union Castle
Mail Steam Shin Co.

45‘
        <pb n="364" />
        372

1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
Unterstaatssekretariat für Häfen, Handelsmarine und Fischerei in 1000 fr,
Zentralverwaltung‘ +. ..000r EN 387 2247 499
Schiffahrtsinspektion ern rn 401 1.309 291
Administration de V’Inscription Maritime ...........0.00000 | ) 4 640 1 031
2627
Küstenwachtdienst‘ ....0 ee ) 2921 649
Teuerungszulagen, Pensionen ........,................., 1.200 2.007 446
Regierungskommissare bei konzessionierten und subventionierten.
 Schiffahrtsgesellschaften .................. 18 32
Subventionen
a A 51 184 85 050 18 900
SCHEIDEN KU ne 18 000 —
Verschiedehes . er 0 FRE RAT ERIEEEEEE EEE 395 885 197
Insgesamt.... 74 212 99 091 22 020
Das Schiffahrtswesen ist in Frankreich nach dem Kriege dem Ministerium für öffentliche Arbeiten unterstellt
 und wird von dem Unterstaatssekretariat für Häfen, Handelsmarine und Fischerei verwaltet. Vor
dem Kriege war dieses Unterstaatssekretariat dem Marineministerium angegliedert. Zu seinem Aufgabenbereich
 gehören ähnlich wie in Großbritannien:
die Führung des Schiffsregisters und der Schiffsrollen,
die Aufsicht über die Dienstverhältnisse auf den Seeschiffen und die Schiffsausrüstung,
das Ausbildungswesen, das in der KEtatbearbeitung unter »Fachschulen« behandelt ist,
das Hafenwesen und der Küstenwachtdienst, die unter das Gebiet der Öffentlichen Arbeiten fallen.
Von der Administration de V’Inseription Maritime wird die Aufsicht über das Schiffsregister und die
Führung der Schiffsrollen ausgeübt,
In dem Inspektionsdienst ist die Kontrolle der Dienstverhältnisse der Seeleute und die technische
Kontrolle der Schiffsausrüstung vereinigt.
Im Etat für 1914 sind die Ausgaben für verschiedene Dienststellen, darunter auch für den Küstenwachtdienst,
 in einem Posten mit der Bezeichnung Service General zusammengefaßt. Um die Vergleichbarkeit
 zwischen Vor- und Nachkriegsetat nicht zu stören, wurde daher der Küstenwachtdienst an
dieser Stelle behandelt, obwohl er nach den Bearbeitungsgrundsätzen besser in den Abschnitt »Öffentliche
Arbeiten« übernommen worden wäre.
Die Zuwendungen des Staates an die Handelsschiffahrt gliedern sich bis 1918 in die Bau- und Ausrüstungsprämien
 und die Postsubventionen. Die Prämiengewährung hat im wesentlichen mit dem Jahre
1918 aufgehört.
Die Grundlage für die Berechnung der Bauprämien bildete in der Regel der Schiffsraum, für die Berechnung
 der Ausrüstungsprämien die Fahrtgeschwindigkeit. Die Ausrüstungsprämien wurden auch im
Auslande gebauten Schiffen gewährt.
Im Etat für 1914 sind
für‘ Baupränglien 18,0 Millionen fr.
» Ausrüstungsprämien .............. 18,5 »
vorgesehen?). Die Bauprämien sind 1925 überhaupt weggefallen, und auch die Ausrüstungsprämien machen
nur noch einen verschwindend kleinen Betrag (3,3 vH der gesamten Schiffahrtssubventionen) aus,
Auch auf dem Gebiet der Postsubventionen sind gegenüber 1914 Veränderungen eingetreten. Rein
zahlenmäßig ist, wenn man die Kaufkraftveränderung berücksichtigt, ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen.
 Die französischen Postsubventionen, die in der obigen Übersicht in dem für Schiffahrtssubyentionen
 ausgewiesenen Gesamtbetrage enthalten sind, ergeben folgendes Bild:
1) Service Göneral.
?) In der obigen Übersicht in den Subventionen für die Schiffahrt enthalten,
        <pb n="365" />
        373

1914 1925
Schiffahrtsdienst nach Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
Australien, Neu-Kaledonien, der ostafrikanischen Küste und in 1000 fr.
dem Fernen Osten... 15 974 49 0001) 10 88917
Brasilien und La Plata. RR TUE 3218 21 8001) 4 844°
New Yorker a ET 5 850 4 000 335
Antillen und Mittelamerika: -......000 00er 4 878 4 000 ag
Algier, Tunis, Tripolis, Marokko .......0.0.00 1.450 —
Korsika er br 550 3 5001
CaMS-DOVer EA 498
Ostafrika ..0. rer rer ee ren 266
Insgesamt.... 32684 82 300 18 289
Die Einführung der Postsubventionen reicht bis in das Jahr 1851 zurück. Bemessungsgrundlage ist die
Länge der durchfahrenen Strecken, die Zahl der Reisenden sowie die Fahrtgeschwindigkeit. Nur im Inlande
 gebaute Schiffe kommen in den Genuß der Subventionen.
Auf Grund der Gesetze vom 13. August 1920 und vom 28. Juli 1921 ist der Staat durch Übernahme
beträchtlicher Kapitalbeteiligungen zu den bisher subventionierten Schiffahrtsgesellschaften in ein engeres
Verhältnis getreten. Die Aufgaben und Betriebsvorschriften der Gesellschaften wurden genau geregelt,
ferner wurden Bestimmungen über die Verwendung der Schiffe als Hilfskreuzer sowie vor allem über die
Gewinnbeteiligung des Staates getroffen. Dem Staate steht für den Fall, daß die Gesellschaften den Postdienst
 nicht mehr aufrecht erhalten können, das Recht zu, das Mobiliar sowie den gesamten Schiffspark
zu übernehmen, während er auf der anderen Seite die Pflicht hat, auch gegebenenfalls die Schuldenlasten
der Gesellschaften auf sich zu nehmen. Die jährlichen Betriebszuschüsse bestimmen sich nach dem
Rechnungsabschluß des Vorjahres. Der Anteil des Staates am Gewinn beträgt z. B. bei der Compagnie
des Messageries Maritimes 80 vH. und bei der Compagnie de Navigation Sud Atlantique 90 vH. Der besseren
Vergleichbarkeit wegen wurden in der Übersicht (S. 372) die Beträge, die der Staat den Schiffahrtsunternehmungen
 nunmehr in Form von Betriebszuschüssen zahlt, den Subventionen des Jahres 1914 gegenübergestellt.

Es wurde bereits erwähnt, daß nach dem Kriege Bauprämien an die Werftindustrie nicht mehr gezahlt
werden. Die staatliche Unterstützung des Schiffsbaues hat indessen nicht völlig aufgehört, sondern nur
andere Formen angenommen. Durch ein Gesetz vom 13. April 1917 wurden 60 Millionen fr. als Darlehen
an Schiffsbesitzer für den Ankauf und 100 000 fr. für den Bau von Schiffen bereitgestellt. Der Zinssatz
sollte 6 bzw. 4 vH betragen?). Infolge der Requisition der französischen Handelsflotte durch die Regierung
bestand zunächst keine Möglichkeit, die bereitgestellten Beträge ihrer Bestimmung zuzuführen. Erst
1920 wurde von diesem Fonds Gebrauch gemacht. Im Jahre 1921 waren insgesamt 30 265 000 fr. als
Darlehen für den Kauf von Schiffen und 26 450 000 fr. als Baudarlehen ausgegeben. Die Rückzahlung
sollte 1921 beginnen und 1924 beendet sein®).
Ende April 1925 ging der französischen Kammer ein Regierungsentwurf zu, der eine weitgehende Kreditaktion
 zugunsten der französischen Schiffsbauindustrie beabsichtigte. Nach diesem Entwurf sollte ein
Office National de Credit Maritime gegründet werden, das dem Unterstaatssekretär für die Marine unterstellt
 werden sollte. Es sollte die Aufgabe erhalten, den Reedereien, die zum Neubau von Schiffen Anleihen
 aufnahmen, einen Zinszuschuß in Höhe von 3 vH zu gewähren, und zwar sollte dieser Zinszuschuß
für die ersten beiden Jahre auf 150 Millionen fr., für die sieben folgenden Jahre auf 100 Millionen fr. , insgesamt
also auf 1 Milliarde fr. bemessen werden. Der Zinszuschuß wird nur für Anleihen bis zu 60 vH des Wertes
der Schiffsneubauten geleistet. Die Rückzahlung der Darlehen soll nach dem Entwurfe in 20 Jahren
erfolgen. Schiffe, die unter Mitwirkung des Office National de Credit Maritime erbaut worden sind, sollen
einer zehnjährigen Sperrfrist unterliegen, innerhalb welcher sie nur mit besonderer Genehmigung an das
Ausland verkauft werden dürfen.
Neben der Gewährung dieser Zinszuschüsse soll das Office National de Credit Maritime den französischen
Reedereien als Gegenleistung für die durch die Einführung des Achtstundentages entstandenen Ausfälle
jährlich 20 Millionen fr. zur Verfügung stellen und schließlich die Betriebskosten der französischen Schulschiffe
 zu einem Teil übernehmen.
1) Betriebszuschüsse an solche Schiffahrtslinien, an denen der Staat beteiligt ist.
2) Nach Jones, a.a. 0.
3) Nach Jones, a.a. 0
        <pb n="366" />
        374 —
An der Aufbringung der zur Finanzierung des Office National de Credit Maritime erforderlichen Mittel
soll die internationale Schiffahrt durch eine in den französischen Häfen erhobene Sondersteuer mitbeteiligt
werden, für die folgender Tarif vorgesehen ist:
2,00 fr. je Tonne für Überseeimporte,
1,00» %  » » Einfuhr aus dem europäischen Küstenhandel, und
060 » Einfuhr aus Algier,
Diese Sätze werden auf 0,80, 0,40 bzw. 0,20 fr. ermäßigt, wenn der Wert der importierten Güter pro t
unter 300 fr. liegt. Bei Einfuhrgütern, deren Wert pro t 3 000 fr. übersteigt, werden die Sätze verdoppelt.
Nach Artikel 10 des Gesetzentwurfs hat jeder in einem französischen Hafen von oder an Bord gehende
Fahrgast bei Überseefahrten in der
1 SCHINSKTASSE N T
bei Fahrten innerhalb des europäischen Küstenverkehrs die Hälfte, und bei Fahrten zwischen Frankreich
und Algier ein Viertel dieser Sätze zu entrichten!). Über das Schicksal dieses Gesetzentwurfes liegt kein
Material vor.
Seit Januar 1925 wird die französische Tankdampferflotte aus einem Fonds subventioniert, der durch eine
Sondersteuer auf eingeführtes Öl gespeist wird. Diese Subvention sollte sich ursprünglich auf 10 Jahre
erstrecken, jedoch nahm die französische Kammer Anfang 1926 einen Gesetzentwurf an, nach welchem
die Gültigkeitsdauer des Gesetzes, das diese Subvention regelt, von 10 auf 20 Jahre verlängert werden
soll).
4. Belgien.
Die belgische Handelsflotte nimmt trotz günstiger natürlicher Bedingungen nicht diejenige Stellung
ein, die der Bedeutung des belgischen Außenhandels entspricht. Ein großer Teil des Schiffsverkehrs mit
belgischen Häfen entfällt auf ausländische, insbesondere britische Schiffe. Das Interesse des Staates für
die Schiffahrt tritt in Belgien im Vergleich zu den anderen Staaten etwas zurück. Die staatliche Tätigkeit
ist im wesentlichen auf indirekte Maßnahmen beschränkt.
Gegenüber dem Vorkriegsstand weist die belgische Handelsflotte 1925 eine bemerkenswerte Zunahme
auf; sie umfaßte
WE re Hr te 8620000 Brutto-Reg.-Tonnen
MOB RE ae er tan BO »
Auch in der belgischen Schiffahrt überwiegt bei weitem der private Betrieb. Vom Staate selbst wird der
Kanaldienst zwischen Ostende und Dover, die Linie Antwerpen-Töte de Flandre, sowie Schleppschiffahrt ?)
betrieben. Der Marineverwaltung, die zusammen mit der Kisenbahn- und der Postverwaltung einem gemeinsamen
 Ministerium untersteht, liegt außer dem Betrieb der staatlichen Schiffahrtslinien die Aufsicht
 über die private Handelsmarine ob. Außerdem untersteht ihm das Lotsenwesen und das Seeschulwesen.
 Im Etat sind die Ausgaben für die Betriebsverwaltung nicht gesondert von denen der
allgemeinen Marineverwaltung ausgewiesen, so daß die Verwaltungsausgaben für die private Handelsmarine
denen der anderen Staaten nicht gegenübergestellt werden können‘).
Die Aufsicht über das private Schiffahrtswesen wird von den Seekommissären ausgeübt. Sie erstreckt
sich auf die Beobachtung der seepolizeilichen Vorschriften in den Häfen sowie die Dienstverhältnisse der
Seeleute.
Die Staatstätigkeit für die Handelsmarine ist von dem Bestreben geleitet, einerseits die belgische Handelsflotte
 in ihrer Entwicklung zu fördern, andrerseits durch verschiedene Maßnahmen Belgiens Stellung
als Durchfuhrland zu stärken. Der Küstenhandel, dem keine große Bedeutung zukommt, ist der einheimischen
 Schiffahrt vorbehalten. Die Einfuhr von Schiffen sowie von Schiffsbaumaterial ist seit 1864
von Zöllen befreit.
Von Bedeutung insbesondere für den belgischen Schiffbau war die Darlehnspolitik, zu der die Regierung
im Jahre 1907 überging. Durch Gesetz wurden 5 Millionen fr, bereitgestellt, die an drei belgische Gesellschaften
 als Darlehen zur Verteilung kamen. Die Gesellschaften waren verpflichtet, 25 Schiffe neu einzustellen,
 wobei belgische Werften weitgehend berücksichtigt werden sollten. Unter ähnlichen Bedingungen
?) Nach Industrie- und Handelszeitung Nr. 102 vom 2, Mai 1925.
?) Laut Wirtschaftsdienst Nr. 15 vom 16. April 1926,
*) Die königlichen Verordnungen vom 31. Juli 1919 und 14, November 1919 übertragen die Verwaltung der staatlichen Schleppschiffahrt
auf der Schelde und auf dem Rhein dem Ministöre des Chemins de Fer, des Postes, Telegraphes et de la Marine.
*) Vgl. auch Zwölftes Kapitel, Staatliche Erwerbsbetriebe (S. 402).
        <pb n="367" />
        hat 1916 der belgische Staat eine teilweise Garantie für eine Anleihe des Lloyd Royal Belge in Höhe von */,
des Zinsen- und Tilgungsdienstes übernommen. Für den Zinsen- und Tilgungsdienst dieser Anleihe sind
im Etat 1925: 6 012 000 fr. vorgesehen. Die Verschlechterung der finanziellen Lage der Gesellschaft führte
1923 zu ihrer Reorganisation und zu einer Kapitalbeteiligung des Staates, der 80 000 Vorzugsaktien und
116 000 Stammaktien zu je 500 fr. übernahm ?).
Unter den Maßnahmen zur Heranziehung des Durchgangsverkehrs ist neben den (nach dem Kriege
zum Teil eingeschränkten) Vorzugstarifen der belgischen Staatseisenbahnen für Exportgüter die Befreiung
einer Reihe von Linien, darunter des Norddeutschen Lloyd, der Kosmos-Linie und der United Steam Ship Co.
von Lotsen-, Leuchtturm- und Hafengebühren zu nennen,
Direkte Schiffahrtsbeihilfen der belgischen Regierung kamen vor dem Kriege in Form von Subventionen
ausschließlich deutschen Schiffahrtslinien zugute, und zwar dem Norddeutschen Lloyd und der Deutsch-Australischen
 Dampfschiffahrtsgesellschaft. Die Gegenleistung hierfür bestand in der Aufrechterhaltung
regelmäßiger Verbindungen, besonders im Interesse der Postbeförderung. Der aus der erwähnten Gebührenbefreiung
 sich ergebende finanzielle Vorteil übertraf indessen die Subventionsbeträge. So erhielt
der Norddeutsche Lloyd 1912 80 000 fr. als Subvention, während die erstatteten Gebühren 145 350 {r.
ausmachten. Die im Jahre 1914 gezahlten Subventionen, die im Etat nicht gesondert ausgewiesen sind,
betrugen für den Norddeutschen Lloyd rund 65 000 Mark, für die Deutsch-Australische Dampfschiff-[ahrtsgesellschaft
 rund 31 000 Mark. Die Verträge, die im Jahre 1914 abgelaufen waren, wurden nach
dem Kriege nicht erneuert.
5. Italien.
Die Schwierigkeiten, in denen sich die italienische Handelsschiffahrt von jeher befand, ähneln in vieler
Hinsicht denen der französischen Handelsmarine. Auch in Italien sind daher die Subventionen an die
Handelsmarine schon vor dem Kriege besonders groß gewesen. Während sich in Frankreich für 1925 unter
Berücksichtigung der Kaufkraftveränderung gegenüber 1914 ein erheblicher Rückgang der Schiffahrtssubventionen
 ergibt, zeigen diese in Italien für dieselbe Zeit eine wesentliche Zunahme.
Die staatliche Schiffahrt ist auf den Verkehr zwischen dem italienischen Festlande und Sardinien sowie
Sizilien beschränkt; sie untersteht der Eisenbahnverwaltung?). Im übrigen liegt die italienische Schiff-[ahrt
 in privater Hand.
Die Ausgaben der italienischen Regierung für die Handelsmarine stellen sich in ihrer Gesamtheit wie
folgt:
1913/14 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
Zentralverwaltung für Handelsschiffahrt im _Verkehrs- in 1000 Lire
ministerium ++... 14.0. er 4612 922
Subventionen:
Schillbauindüstrie er ea RE 6 200 33 900 6 780
Handekmarine. ser kr Kr AN 19 168 150 000 30 000
Binnenschiffahrt +.) 2er Er nn ee 5 2180 436
Verschiedenes re N 12 ?
Insgesamt .... 25370 190 704 38 140
Die Verwaltung der Handelsmarine unterstand 1913/14 dem Marineministerium. Die Angaben des Etats
lassen eine Trennung zwischen den Verwaltungskosten für die Kriegsmarine und denen für die Handelsmarine
 nicht zu. Die vorliegende Bearbeitung ist also insofern ungenau, als der auf die Handelsmarine
entfallende Teil in das Kapitel Landesverteidigung (Kriegsmarine) übernommen werden mußte. Im Kriege
wurde die Verwaltung der Handelsmarine von dem Marineministerium in das Verkehrsministerium überführt.
 Nach dem Etat für 1925/26 konnten daher die Ausgaben für die Zentral-Verwaltung für Handels-Schiffahrt
 gesondert angegeben werden.
Die italienischen Schiffahrtssubventionen zerfallen in zwei Gruppen, einmal in solche, die für Neubauten
und Reparaturen von Schiffen gewährt werden, also in der Hauptsache der Schiffbauindustrie zugute
kommen, und solche, die der Handelsmarine direkt zur Hebung des überseeischen Verkehrs zufließen.
Über die zahlenmäßige Entwicklung der Subventionen zwischen den zwei bearbeiteten Etatjahren unterrichtet
 die vorstehende Übersicht.
1) Vgl. Situation du Tresor Public, a. a. O., S. 105.
2) Vgl. Zwölftes Kapitel, Staatliche Erwerbsbetriebe

375
        <pb n="368" />
        a —-Im
 Rahmen der neuesten italienischen Außenhandelspolitik erfuhren die für Schiffahrtssubventionen
bereitgestellten Mittel mit Wirkung vom 1. Januar 1926 eine weitere Erhöhung auf rund 190 Millionen
Lire. Einzelheiten hierüber ergeben sich aus der folgenden Übersicht:
Die italienischen Schiffahrtssubventionen.
Nach der am 1. Januar 1926 in Kraft getretenen Neuregelung‘).
Subvention in Millionen Lire
Reederei Schiffahrtsweg — — \ = A
1926 | 1927 | 1928 | 1929 | 1980
Adria Dampfschiffahrtsgesellschaft Italien-London | 14 13 3 ul
An. Soc. San Marco in Venedig .. Kxpreßdienst Venedig-Dalmatien 0,4 | 0,36 | 0,32 | 0,26 | 0,24
Cosulich-Linie ................... Nordbrasilien und Amazonas-Linie 0,9 0,9 0,9 0,9 109
Lloyd Sabaudo u. Navigazione |
Generale Taliana.,..... 0. Australische Fahrt 2,1671 2,4 2,16 | 1,92 1.168
Lloyd Triestino in Triest ......... Expreßdienst Triest-Alexandria 5,0 | 5,0 5,0 1. 50 50
mn BE Ne Linie Triest-Yokohama 4,0 | 4,0 3,8 | 3,6 3,4
» » WM Linie Triest-Bombay 4,0 | 4,0 3,6 |} 32 3,0
» ” ++++.++++ Expreßdienst Triest-Konstantinopel 3,2 ! 3,0 2,75 1-25 —
» » Er de Aral Linie Triest-Schwarzes Meer 3,2 30 275 | 25 a
Marittimo Tiakana Linie Genua-Bombay 4,0 4,0 36 132 3,0
Navigazione Generale Italiana. ..... Mittel- und Südamerika 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0
Navigazione Libera Triestina in Triest Genua-Kongo und Angola 12 12 2 12
» » » Ws H Kalifornische Linie 0,9 0,9 0,9. |. — —
Puglia Dampfschiffahrtsgesellschaft Linie Adria-Ägypten 32 3,0 2,75 | 25 2,25
Societa Nazionale dei Servizi
Marittimi, Genua.......... Expreßdienst Genua-Alexandria 4,0 1 8,75 3,5 (3.25 3,0
dee sr EEE Xprebdienst Tyrrhenisches Meer- 3,0 275 25 1 225820
Alexandria, Syrien,
Konstantinopel
OO Linie Tyrrhenisches Meer- 80 [25 [25 X 20520
Schwarzes Meer
Sociel@ Veneziana di Navigazione ;
GO VOPE RS RE Linie Venedig-Caleutta FO a0 I 09 0,8 0,7
Tripcovich &amp;amp; Co, Triest ......... Linie Triest-Marokko 1,2 | 12 Fo A LO
1 1 ’
Außerdem werden über 30 kleinere Linien des Küsten- und Kolonialverkehrs subventioniert.
Auch die Schiffbauprämien, die nach dem Etat für 1925/26 33,9 Millionen Lire betrugen, erfahren mit
Wirkung vom 1. Juli 1926 eine Neuregelung, wonach der Werftindustrie Zoll- und Steuererleichterungen
sowie weitere Bauprämien gewährt werden. Nach einem Dekret vom 11. Mai 1926?) kann zum Schiffbau
erforderliches Material zollfrei eingeführt werden. Bei Verwendung inländischen Materials wird eine
Vergütung von 7,75 Lire je Doppelzentner gewährt. Außerdem erhält jeder Erbauer von Handelsschiffen
{ür jede Bruttoregistertonne eine Bauvergütung von:
32 Lire für Metallfahrzeuge
20 » » Betonfahrzeuge
9 » » Segelschiffe und Schlepper.
Die subventionierten Handelsschiffe sollen zur Aufstellung von Geschützen eingerichtet sein und
müssen von ihren Besitzern im Kriegsfalle der Marine zur Verfügung gestellt werden?), Sonderprämien
werden ferner für die Schiffsausrüstung:, besonders für Brennstoff sparende Schiffsmaschinen gewährt,
wie überhaupt die italienische Subventionspolitik immer bestrebt ist, die Leistungsfähigkeit der Handelsmarine
 zu steigern. Für Reparaturen und Umbau sind in dem erwähnten Dekret ebenfalls Subventionen
vorgesehen. Für alle diese Zwecke sollen in dem Etat des Verkehrsministeriums. Abteilung für Handelsschiffahrt.
 für die Rechnungsjahre
1026/27 bis 1920/50 14.770... 60 Millionen“ Lire
1950/31.» 1938/84 1... » ,
1934/35 &amp;gt; 1987/88...
vorgesehen werden.
*) Wirtschaftsdienst Nr. 12 vom 26. März 1926.
°) Nach Industrie- und Handelszeitung Nr. 155 vom 7. Juli 1926.
°) Subventionen mit derartigen militärischen Auflagen sind, wie z. B. die britischen Admiralitätssubventionen, im Kapitel »Landesverteidigung«
 aufgearbeitet worden, In diesem Falle handelt es sich lediglich um die zusammenhängende Darstellung des erwähnten
Dekrets, dessen finanzielle Auswirkungen im bearbeiteten Voranschlage noch nicht in Erscheinung treten und daher bei der Aufarbeitung
ılcht berücksichtigt wurden. £

A
07,
        <pb n="369" />
        8
Hierzu kommen noch für die Vorbereitung der neu erbauten Handelsschiffe zur Verwendung als Hilfskreuzer
 jährlich 5 Millionen Lire für die Rechnungsjahre 1926/27 bis 1937/38).
Die indirekte Staatshilfe, wie sie der italienischen Handelsmarine auch nach vorstehendem Dekret
zugute kommt, hat in Italien von jeher eine wichtige Rolle gespielt. So ist z. B. die Werftindustrie für
zehn Jahre nach dem Waffenstillstande von der Einkommen- und Kriegsgewinnsteuer befreit.
Die italienische Schiffahrt wird ferner indirekt dadurch begünstigt, daß die Regierung ausländischen
Reedereien keine Konzessionen zur Beförderung italienischer Auswanderer erteilt.
. Neuerdings soll im Anschlusse an die Bahnlinie Spalato-Belgrad--Bukarest ein Schnelldienst nach
Spalato eingerichtet werden, an dessen Finanzierung auch die italienische Regierung sich zu beteiligen
beabsichtigt.
b. Privateisenbahnen.
1. Allgemeines.
Die Ausgaben für Privateisenbahnen spielen für die Finanzen Frankreichs und Italiens im Gegensatz
zu Großbritannien und Belgien eine erhebliche Rolle. Ihr Schwergewicht liegt in Frankreich und Italien
bei den Subventionen, die 1925 99 vH bzw. 99,2 vH der Gesamtausgaben für Privateisenbahnen ausmachen.
 In Belgien bestehen die Aufwendungen ausschließlich in Subventionen. Eine Ausnahme macht
allein Großbritannien, das keinerlei Subventionen gewährt. Gegenüber den Subventionsbeträgen treten
mit Ausnahme Großbritanniens die Ausgaben für die Aufsichtsbehörde ganz zurück,
Aus den Etats ergaben sich für die privaten Eisenbahnen die folgenden Aufwendungen, deren große
Abweichungen sich aus der verschiedenen Stellung der einzelnen Staaten zu den Privateisenbahnen erklären:
Großbritannien Frankreich | Belgien Italien
Privateisenbahnen 1912/13 | 1925/26 | 1914 | 1925 * 1913 | 1925 | 1913/14 | 1925/26
Ausgaben in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
I. Kontrollbehörden ........ / 204 / 266 ‘741 r Wa
ES 41 - | 12 4 ne 61843 | 20558
HT. Verschiedenes ............ 450 20 . 31 1
Insgesamt .... | 695 | 286 | 126175 ; 89589 1 (ET
2. Großbritannien,
Das britische Eisenbahnwesen liegt durchweg in privater Hand. Die finanziellen Aufwendungen der
Regierung sind verhältnismäßig gering. Die britischen Eisenbahngesellschaften standen bis zum Kriege
in wirtschaftlicher Hinsicht auf gesicherter Grundlage; Eisenbahnsubventionen hat Großbritannien nie
gekannt. Überhaupt hat das private Eisenbahnwesen selten eine staatliche Förderung erfahren.
Eine wesentliche Erschwerung seiner Entwicklung lag in der Schwierigkeit der Erlangung von
Kisenbahnkonzessionen, die an ein sehr zeitraubendes und kostspieliges Verfahren gebunden war. In den
Jahren 1892/98 haben beispielsweise die britischen Eisenbahngesellschaften für ihre Vertretungen vor
den Parlamentsausschüssen allein 2032 925 £ ausgeben müssen?),
Während des Krieges wurde das gesamte britische Eisenbahnnetz vom Staate betrieben; den Gesellschaften
 wurde eine Mindestdividende in Höhe derjenigen von 1913 garantiert.
Eine Neuregelung des britischen Eisenbahnwesens trat mit dem Erlaß des Gesetzes vom 15. August 1919
ein, das zunächst eine Gültigkeit von zwei Jahren hatte. Hiernach wurde das gesamte Eisenbahnwesen
dem neu geschaffenen Verkehrsministerium unterstellt, das neben den Eisenbahnen auch die Kleinbahnen,
 Straßenbahnen, Wasserstraßen und Häfen sowie Docks zu beaufsichtigen hat?). Am 19. August
1921 wurde dieses Gesetz für England, Wales und Schottland erneuert, und am 23. Juli 1924 erfolgte
die Regelung des Eisenbahnwesens in Irland nach denselben Grundsätzen. Nach dem Gesetz vom
19. August 1921 werden die bisher in England, Wales und Schottland bestehenden 120 Eisenbahngesellschaften
 in vier Gruppen geteilt:
1. die südliche Gruppe mit einem Eisenbahnnetz von 2130 englischen Meilen,
2. die westliche Gruppe mit 3 765 englischen Meilen,
3. die nordwestliche Gruppe mit 7464 englischen Meilen und
4. die nordöstliche Gruppe mit 6 464 englischen Meilen,
1) Vgl. Anm. 3 auf S. 376.
2?) Handwörterbuch der Staatswissenschaften. 4. Auflage, Dritter Band (1926), S. 660.
3) Da eine Aufteilung seiner Kosten nach den Angaben des Etats nicht angängig erschien, wurde es in der Übersicht »Verkehr, Sonstige
Ausgaben« (S. 395) aufgeführt.

A777
ı%
        <pb n="370" />
        5 —
Irland bildet eine große Gruppe für sich. Jede dieser Gruppen wird einheitlich verwaltet. Jeder
Wettbewerb zwischen den einzelnen Kisenbahngesellschaften ist ausgeschaltet.
Als Ersatz für die durch den Krieg erlittenen Verluste hat die britische Regierung sich verpflichtet,
den Eisenbahnen insgesamt 60 Millionen £ zu zahlen, deren Verteilung im einzelnen gesetzlich geregelt ist
(vgl. Kapitel »Ausgaben auf Grund des Krieges« S. 409 {f.)
Besonders wichtig ist das britische Eisenbahngesetz in tarifpolitischer Hinsicht. Das Tarifgericht
(Railway Rates Tribunal) hat weitgehende Befugnisse hinsichtlich der Neuordnung der Eisenbahntarife
 erhalten.
Das Verkehrsministerium (Ministry of Transport) wird nach dem Gesetz vom 19. August 1921 zur
einer dauernden Einrichtung erhoben, während in dem Gesetz vom 15. August 1919 über sein Weiterbestehen
 noch nichts gesagt war. Die äußerst straffe Kontrolle des privaten Eisenbahnwesens ist vielleicht
als erster Ansatz zu einer völligen Verstaatlichung anzusehen.
Die Geschäftsergebnisse der britischen Kisenbahngesellschaften sind von jeher günstig gewesen, so daß,
ganz abgesehen von dem grundsätzlichen Standpunkt der Regierung, eine finanzielle Hilfe des Staates
nie notwendig war.
Über die Wandlungen, die gegenüber der Vorkriegszeit im britischen Eisenbahnwesen eingetreten sind,
unterrichten die folgenden Zahlen?):
1913 1924?)
Stammkapital und Anleihen in Millionen £ Ur ra 1 282,0 1 161,4
Durchschnittlicher Dividenden- bzw. Zinssatz ........... nn 3,62 vH 4,32 vH
Einnahmen aus dem Personenverkehr in Millionen ee 54,5 95,1
Einnahmen ats dem Güterverkehr in Millionen £........ 64,3 106,4
Betriebsausgaben, insgesamt ............................ 75,7 166,9
Betriebskoeffizient (Betriebsausgaben in vH der Betriebseinr: 63 vH 82 vH
Zahl der beförderten Reisenden in Millionen?) er Y 199,3 1 236,2
Beförderte Gütermengen in Millionen Tonnen FE U 364,4 7 385,5
Die aus den beiden bearbeiteten Etats sich ergebenden Ausgaben für die Kontrollbehörden des Eisenbahnwesens
 stellen sich wie folgt:
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
Eisenbahntarifgericht (Railway Rates Tribunal) und das angeglie- in 1000 £
derte Sachverständigenkomitee ................0.....0...... va 8
Kommission für Eisenbahnen und Kanäle (Railway and Canal
Kleinbahnkommission (Light Railways Commission). ............
Insgesamt .... 10 A
Als Subvention wäre lediglich eine Zinsgarantie zugunsten der Mallaig Extension Railways Co. zu erwähnen,
 für welche im Etat 1912/13 2200 £ bereitgestellt waren.
Die übrigen Ausgaben für das britische KEisenbahnwesen gliedern sich nach den bearbeiteten Etats
wie folgt:
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 Kaufkraft
in 1000 £
Rückzahlung an den Local Loans Fund EEE
Überweisung an Grafschaftsräte (County Couneils ) für übernommen“
Zinsgarantien ........... . em © N,
Insgesamt .... a 3
Der letztaufgeführte Posten ist dadurch entstanden, daß verschiedene Eisenbahngesellschaften für
die Neuanlage von Eisenbahnstrecken in einer Länge von insgesamt 433 Meilen Anleihen aufgenommen
hatten, für welche die Grafschaftsräte Zinsgarantie geleistet hatten. Es handelt sich um ein Gesamt-*)
 Nach Statistical Abstract for the United Kingdom, 1910—1924 (1926) 8, 168 ff.
%) Die zwischen den beiden Jahren eingetretenen Veränderungen im britischen Eisenbahnwesen sind bei einem Vergleich zu berückjehtigen.

&amp;gt;) Ohne die Zeitkarteninhaber.,
%“ Ohne lebende Tiere.

14
        <pb n="371" />
        3 —
kapital von 1536 112 £ bei. einem Zinssatze von 4 bis 5 vH. Die auf Grund dieser Garantieübernahme
an die Grafschaftsräte gestellten Zinsansprüche beliefen sich für 1912/13 auf 43 000 £, wovon die Regierung
den Grafschaftsräten nach den getroffenen Vereinbarungen bis zu 2 vH vom Anlagekapital erstattete.
3. Frankreich.
Das französische Kisenbahnwesen ist zu etwa zwei Dritteln in privater und zu einem Drittel in staatlicher
Hand. Die französische Regierung hat den privaten Eisenbahngesellschaften von jeher beträchtliche
Subventionen gewähren müssen. Infolgedessen besteht auch ein verhältnismäßig umfangreicher Kontrollapparat
 für die Privateisenbahngesellschaften, der dem Ministerium für öffentliche Arbeiten unterstellt
ist. Der Krieg brachte in Frankreich, ähnlich wie in Großbritannien, eine einheitliche staatliche Verwaltung
 des gesamten Kisenbahnwesens. Durch die Besetzung der wichtigen Eisenbahnlinien Nordfrankreichs
 durch deutsches Militär erlitten die betroffenen Eisenbahngesellschaften erhebliche Ausfälle,
wozu noch die Beschädigung bzw. Vernachlässigung der technischen Ausrüstung zu rechnen ist. Nach dem
Kriege kam es auf Grund eines zwischen der Regierung und den fünf großen Eisenbahngesellschaften am
28. Juni 1921 geschlossenen Vertrages zu dem Gesetz vom 29. Oktober 1921, durch welches das Eisenbahnwesen
 mit Rückwirkung vom 1. Januar 1921 neu geregelt wurde. Die großen Privatlinien und die Staatsbahnen
 wurden nach diesem Gesetz zu einer Gemeinschaft vereinigt; ihre oberste Leitung liegt in der Hand
zweier Körperschaften, dem aus 60 Mitgliedern bestehenden obersten Eisenbahnrate (Conseil Superieur
les Chemins de Fer) und dem Direktionsausschusse (Comie de Direction), der sich aus 42 Mitgliedern zusammensetzt.
 Das Kisenbahnnetz der verschiedenen Gesellschaften wird weiterhin von diesen selbständig
verwaltet. Sie unterliegen jedoch der Oberaufsicht des obersten Eisenbahnrates, der für die Einheitlichkeit
der technischen Einrichtungen, der Verwaltungsorganisation und des Betriebes sorgen soll. Der Staat erstattet
 den Gesellschaften als Entschädigung für die im Kriege erlittenen Verluste insgesamt 2 Milliarden fr.
Ferner übernimmt der Staat die Anleihen, die die Eisenbahngesellschaften in den Jahren 1914 bis 1920
zur Deckung ihrer steigenden Fehlbeträge (insgesamt etwa 7 Milliarden fr.) aufgenommen hatten. Die
Verzinsung der vom Staate geleisteten Vorschüsse wurde bis zum Ablauf der Konzessionen (um 1950)
ausgesetzt. Die Einnahmen der verschiedenen Eisenbahngesellschaften fließen in einen gemeinsamen Fonds
(Fonds Commun), aus dem auch eventuelle Verluste der Gesellschaften gedeckt werden. Die Überschüsse
dieses gemeinsamen Fonds werden zur Zahlung von Dividende mit der Maßgabe verwandt, daß die Einnahmen
 der schlecht rentierenden Eisenbahnunternehmungen, worunter sich auch die Staatsbahnen befinden,
 durch die der gut rentierenden aufgebessert werden. Zur Deckung eventueller Fehlbeträge des
vemeinsamen Fonds werden diesem entweder unmittelbar vom Schatzamt oder von den Privatgesellschaften
Vorschüsse gewährt, deren Verzinsung bis zum Jahre 1927 vom Staate und von 1927 ab von dem Fonds
selbst bestritten werden muß. Die französischen Eisenbahnen haben bisher mit einem beträchtlichen
Defizit gearbeitet, so daß dem Staatshaushalt aus der Neuregelung des französischen Eisenbahnwesens
erhebliche Lasten erwachsen:
Betriebsausgaben
Jahr Betriebs- einschl. Fehlbetrag
»nnahmen Kapitallasten
in Millionen fr.
Or 2020 2099 79
On 1 733 2045 312
5 ER 1815 2087 272
N 2233 2450 217
U 2434 2721 287
OS U ei 2937 3416 479
(0 A AAN and 3 851 5 063 1212
1920, TA ne  B 5 381 8.175 2794
U A 5918 7.945 2.027
LE a 6 428 7.575 1147
(08 A ln 6 844 7959 1.115
(Der ik ea a FE ale Wa a 8 089 8 547 458
Im Jahre 1925 ist das Defizit wieder gestiegen. Da auch für das Jahr 1926 mit einem weiteren Anwachsen
 des Defizits zu rechnen war, wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1926 die Eisenbahntarife erhöht,
 um eine noch größere Belastung der Staatsfinanzen zu vermeiden. Außerdem werden in dem erwähnten
 Gesetz Leistungsprämien an das Personal vorgesehen. Die Freiheit in der Tarifgestaltung wird
nach dem Abkommen für die einzelnen Gesellschaften stark eingeschränkt.
Über die Verhältnisse der französischen Staatsbahnen vgl. Kapitel »Staatliche Erwerbsbetriebe« S. 400ff.

37£
10.
        <pb n="372" />
        SU
Für die Ausgaben der französischen Regierung auf dem Gebiet des privaten Eisenbahnwesens ergibt
sich nach den bearbeiteten Etats folgendes Gesamtbild:
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
I. Kontrollbehörden: in 1 000 fr.
Generalkontrolleure und Hauptinspektoren ........ 256 464 103
Kontrollinspektoren .............000.000000010004G 947 2810 624
Rechnungskontrolleure und Arbeitsinspektoren ..... 130 399 89
Bureaupersonal für den Kontrolldienst ............ 34 103 23
Sachlicher Bedarf des gesamten Kontrolldienstes ... 532 975 217
Pensioneh. +. 4.40.0440 ER HERE aA Ka ann 200
Inspektionen von Lokalbahnen ................44 50
II. Subventionen:
Jahreszahlung an die Compagnie des Chemins de Fer
N 20 500 20 500 4 556
Jahreszahlungen an verschiedene andere Eisenbahngesellschaften
 .................011000000 0000004 40 864 42 277 9 395
Jahreszahlungen an die konzessionierten Kisenbahngesellschaften
 ...............010000000 140 Ent 56 500 279 826 62 184
Jahreszahlungen an Lokalbahnen usW. ............ 13 000 17 000 3 778
Zinsgarantien für Anleihen, die von Eisenbahngesellschaften
 emittiert worden sind.................- 2 482 2 498 555
Ausfallgarantie für Eisenbahngesellschaften......... 10 830 184
Vom Staat ausgeführte Eisenbahnstudien ......... 4 167 51 300 11400
Zinsgarantien .........0...0..0000140 00H n Er eE 16 100 10 000 2 222
Personalvergütung an Privatbahnen ............... m 30 000 6 667
Desgl. für Pensionen .......4..000 4440er — 2.900 644
Nettovorschuß an den Fonds Commun*) .......... 35 645 7921
IN. Verschiedenes..... Ya 190 42
Insgesamt .... 155772 497 717 110 604
4. Belgien.
Seit dem Jahre 1897 ist das gesamte Eisenbahnnetz der größten belgischen Privatbahngesellschaft, der
Grand Central Belge, im Besitze des Staates. Seitdem sind auch die meisten anderen kleinen Privatbahngesellschaften
 vom Staate aufgekauft worden”). Der Ausbau des Eisenbahnnetzes wird durch die nationale
Kleinbahngesellschaft (Soci&amp;amp;e6 Nationale des Chemins de Fer Vieinaux) vorgenommen, die unter strenger
Aufsicht des Staates Nebenbahnen und Kleinbahnen baut. Hierbei sind in der Regel der Staat, die Provinzen
 und die Gemeinden finanziell beteiligt. Der Betrieb dieser Bahnen wird größtenteils durch die
Staatsbahn, sonst durch diese Gesellschaft selbst durchgeführt. Die an die Soci&amp;amp;t6 Nationale des Chemins
de Fer Vicinauzx gezahlten Staatszuschüsse belaufen sich nach dem Etat von 1913 auf 311 000, nach dem
Etat von 1925 auf 6 500 000 fr. (1 227 000 fr. Vorkriegskaufkraft). Sonstige Ausgaben sind in Belgien auf
dem Gebiet des privaten Eisenbahnwesens nicht zu verzeichnen.
Im Juni 1926 kam es zu einer »Privatisierung« der belgischen Staatsbahn, auf welche später näher eingegangen
 wird®). Es handelt sich dabei lediglich um eine Sanierungsmaßnahme. Der Staat hat seinen
Einfluß auf die Eisenbahn nicht preisgegeben, behält vielmehr den Vorsitz des neuen Verwaltungsrates. Die
belgische Staatsbahn in ihrer modernen, kommerzialisierten Form unterscheidet sich also wesentlich von
den hier zu behandelnden reinen Privatbahnen.
5. Italien.
Von den ungefähr 21 000 km umfassenden italienischen Eisenbahnnetz sind 1925 16 500 km im Besitze
des Staates, während 4500 km von Privatgesellschaften betrieben werden. Auch in Italien besteht die
Tendenz, die privaten Eisenbahnen nach und nach zu verstaatlichen.
1) Gesamtvorsehuß eu 41 kr ERREGER NEE REERR RER THE K A FEED 000 000 Ir.
abzüglich Deckung des Defizits der Staatsbahn aus dem Fonds Commun ..............+++ 215 355 000 «
Insgesamt.... 35645 000 fr. (vgl. auch S. 401)
2) Vgl. Zwölftes Kapitel, Staatliche Erwerbsbetriebe,
3) Vel. S. 4021.

RC
        <pb n="373" />
        Die Staatsaufwendungen für die Privatbahnen betrugen: 1913/14 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 Lire
Überwachung der privaten Eisenbahnen ............0+++ 355 1.050 210
Subventionen an private Eisenbahngesellschaften ......... 76 350 124 897 24 980
Desgl. an Lokalbahnen ...................000000 40440 — 2.000 400
Verschiedenes „1.0.0100 nr rn WE v RE RER Fan Hr HR en Ad 4 6 1
Insgesamt.... 76 709 127 953 25 591
Der sich nach Umrechnung auf Vorkriegskaufkraft ergebende Rückgang der Subventionszahlungen an
private Eisenbahngesellschaften erklärt sich daraus, daß nach dem Kriege eine Reihe von Privatbahnen,
ınter anderen das gesamte Netz von Sardinien, vom Staate übernommen wurde.
c. Private Luftfahrt.
1. Vorbemerkung.
Staatsaufwendungen zur Förderung des privaten Luftverkehrs sind in größerem Umfange erst nach dem
Kriege in den Etats aufgetaucht. Bei ihrer Beurteilung muß dreierlei berücksichtigt werden:
1. Man erwartet von dem Luftverkehr, daß er mit der fortschreitenden Luftverkehrstechnik immer
mehr zu einem wirtschaftlich nützlichen Zweige des gesamten Verkehrswesens wird.
2. Er hat, da mit seiner Hilfe auch große Entfernungen verhältnismäßig leicht zurückgelegt und ferngelegene
 Länder schnell erreicht werden können, eine erhebliche politische Bedeutung.
3, Da das Flugwesen im Rahmen der modernen Landesverteidigung eine wichtige Rolle spielt, wird
vielfach versucht, die Verkehrsflugzeuge und die Einrichtungen des privaten Luftverkehrs auch
führ etwaige militärische Verwendung geeignet zu machen.
Es erübrigt sich, die entscheidende wirtschaftliche Bedeutung des Luftverkehrswesens für die Eilbeförderung
 von Personen, Briefpost und — insbesondere hochwertigen— Gütern näher auszuführen. Sein
politischer Wert ist beispielsweise für die Luftverkehrspolitik Großbritanniens (Luftlinie: London—Cairo—
Bombay) und noch mehr für diejenige Frankreichs entscheidend geworden (vgl. S. 383 ff. die Angaben über
die zahlreichen Luftverbindungen nach Nordafrika, Syrien, Polen, der Tschechoslowakei und dem Balkan).
Die militärische Bedeutung der privaten Luftfahrt zeigt sich schon rein äußerlich in der etattechnischen
Verbundenheit vieler Posten für das private und militärische Flugwesen. Außerdem läßt sich in den vier
bearbeiteten Ländern das Bestreben beobachten, ein enges Zusammenarbeiten zwischen privatem und
militärischem Flugwesen herbeizuführen. So sucht man vielfach die Anlagen, die dem Luftverkehr dienen,
auch im Frieden sowohl der Wirtschaft wie der Landesverteidigung nutzbar zu machen.
Ein internationaler Vergleich der aus den bearbeiteten Etats gewonnenen Ausgabeziffern liefert folgendes
Bild:
Großbritannien Frankreich *) Belgien "talien
Ausgaben für private Luftfahrt ! 1912/13 | 1925/26 | 1914 | 1925 | 1913 | 1925 |1913/14 | 1925/26
— in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft |
1. Verwaltung. 2... r ea 1062 |} 1.5009 |
IL. Investierungen ........ 4... 1614 | 4 43308. *
III. Subventionen .......--+++- „921, 11100 | 9
IV. Sonstiges... 00.4.4004 re 20 .
Insgesamt....' - 4617 93 |1) 29417 | — | 145 430
2. Großbritannien.
Das am 2. Januar 1918 gegründete und zunächst fast ausschließlich mit Aufgaben auf dem Gebiete der
Landesverteidigung betraute Luftministerium (Ministry of Air) erhielt 1919 die Ermächtigung, Verordnungen
 zur Förderung des privaten Luftverkehrs zu erlassen. Innerhalb des Luftministeriums wurde
ein besonderer Direktor (Director of Civil Aviation) bestellt, dem neben der Überwachung und der Förderung
der Handelsluftfahrt die Prüfung und Zulassung der Piloten, Luftfahrzeuge und der Flugplätze obliegt.
Auch der meteorologische und der drahtlose Telegraphendienst liegt, soweit er für die Luftfahrt von Bedeutung
 ist, in seinem Arbeitsbereich. Seit 1924/25 werden die Ausgaben hierfür in einer besonderen, von
der Civil Aviation getrennten Etatposition ausgewiesen.
Das Direktorium für die private Luftfahrt hat für den Bau von Lufthäfen, Landungsplätzen und für
die Einrichtung von Luftverkehrslinien zu sorgen. Besonders wird in seinem Arbeitsprogramm die Förderung
1) Darunter z. T. Ausgaben für die militärische Luftfahrt, vgl. S. 161.

48]
        <pb n="374" />
        von Sicherheitsmaßnahmen gegen die Gefahr bei Nachtflügen und gegen Nebelgefahr aufgeführt. Es hat
ferner Richtlinien für den privaten Luftverkehr aufzustellen, Luftverkehrskarten anzufertigen und die
Öffentlichkeit mit Nachrichten zu versorgen, besonders auch über die Erleichterungen und Vergünstigungen,
welcher der privaten Luftschiffahrt von der britischen Regierung gewährt werden.
Zu seinen Aufgaben gehört weiter: die statistische Feststellung der Unfälle, die Ausbildung von Reserveoffizieren
 in privaten Luftfahrschulen, die Subventionierung der Luftverkehrsunternehmungen, sowie der
sie beliefernden Industrien und die Zusammenarbeit mit Versicherungsgesellschaften zwecks Organisierung
der Luftverkehrsversicherung.
Die technische Förderung des privaten Luftverkehrs liegt im Arbeitsbereich des Director of Supplies,
der mit dem Director of Civil Aviation eng zusammenarbeitet. Besonderer Wert wird dabei auf die Betriebssicherheit
 des Luftverkehrswesens gelegt. Es werden Versuchsflugzeuge durch das Luftministerium angeschafft
 und an subventionierte Luftverkehrsgesellschaften zu mäßigen Bedingungen vermietet. Die
staatliche Kontrolle der Flugzeugindustrie, die in der Hauptsache unter dem Gesichtspunkt der Betriebssicherheit
 der Flugzeuge erfolgt, ist außerordentlich streng.
Das britische Luftverkehrsnetz hatte noch 1924 nur eine regelmäßig befahrene Inlandlinie (Manchester-London)
 aufzuweisen. Den Verkehr mit dem Auslande versahen fünf Luftlinien (London-Paris, London-Brüssel,
 London-Amsterdam, London-Amsterdam-Berlin und London-Köln). Außerdem gab es Linien,
die nur nach Bedarf verkehrten, wie z. B. die nur im Sommer für den Touristenverkehr betriebene Linie
Lympan- Ostende.
1924 standen 3 Luftverkehrsgesellschaften (Daimler, Instone, Handly-Page) im Genuß staatlicher
Subventionen. Sie waren vom Luftminister sämtlich ermächtigt, die Luftverkehrslinie London-Paris zu
befahren. Die Instone-Gesellschaft betrieb außerdem die Luftlinie London-Brüssel und London-Köln,
und die Daimlergesellschaft die Linie London-Amsterdam-Berlin. Die drei erwähnten Gesellschaften
schlossen sich später zu der Imperial Airways Ltd. zusammen, die mithin in Großbritannien eine ähnliche
Rolle spielt wie die Lufthansa in Deutschland.
Im Etat für 1912/13 erschienen in Großbritannien noch keine Ausgaben für die Förderung der privaten
Luftfahrt. Nach dem Voranschlage für 1925/26 dagegen werden im Rahmen des Sonderetats für das Luftministerium,
 in welchem außerdem alle Ausgaben für das militärische Flugwesen enthalten sind, folgende
Posten ausgewiesen
1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
I. Personal- und Verwaltungsausgaben: in 1000 £
Verwaltung und Direktorium für private Luftfahrt.............. 16
Verwaltung und Ausbau von Flugplätzen...................00. ß
Organisation des Luftverkehrsnetzes...................0...1 000
IL Investierungen:
Aufwendungen für die Verbesserung der technischen Ausrüstung
von Flugplätzen (besonders für drahtlose Telegraphie).........
Neuanlage von Flugplätzen und Landungsstätten, Neuaufführung
von Gebäuden sowie Telegraphen- und Telephonanlagen ......
III. Subventionen:
Imperial Alncays Tide KERNE HERREN KH EEE
Staatszuschüsse an private Vereinigungen zur Förderung des Luftverkehrs
 bzw, des Flugsports (Light Aeroplane Clubs) usw.....
IV: SonstigeS er aan Ha 8
Insgesamt.... 385 22
Die Imperial Airways Lid. hat trotz der ihr gewährten Staatssubvention im Rechnungsjahre 1925
mit einem Verlust von 15200 £ abgeschlossen. Infolgedessen hat das britische Schatzamt die für das
Rechnungsjahr 1926/27 vorgesehene Subvention erhöhen müssen. Am 18. Dezember 1925 kam zwischen
der Regierung und der Imperial Airways Lid, ein verbesserter Subventionsvertrag zustande, wonach der
Staat neben der jährlichen Subvention von 93 000 £ einen einmaligen Zuschuß in Höhe von 61 500 £ zahlt.
Die Gesellschaft hat dafür die Verpflichtung übernommen, die Luftlinie London-Bombay auszubauen,
Für den Ausbau des Flugplatzes in Croyden bei London werden im Etat für 1926/27 164 000£ ausgeworfen.
Über die neuere Entwicklung des britischen Flugverkehrs enthält der Jahresbericht des Direktoriums
für Zivilluftfahrt*) im Luftfahrtministerium für die Zeit vom 1. April 1925 bis zum 31. März 1926 eingehende
 Angaben. Danach wurden im regelmäßigen Flugverkehr 4 461 Flüge ausgeführt, die sich auf rund
6 Millionen km erstreckten. Die Zahl der beförderten Personen, die gegenüber dem Vorjahre etwas zurück-1)
 Annual Report on the Progress of Civil Aviation, a. a. 0.

38%
        <pb n="375" />
        gegangen ist, belief sich auf 14675. Das Gewicht der im britischen Luftverkehr beförderten Güter ist
ebenfalls etwas zurückgegangen, und zwar von 508 auf 456 t. Eine beachtenswerte Steigerung gegenüber
dem Vorjahre ist dagegen hinsichtlich des Wertes der mit Hilfe des Flugverkehrs ein- und ausgeführten
Waren eingetreten, und zwar stieg die Einfuhr von 841 000 £ auf 1200 000 £, die Ausfuhr von 487 000 £
auf 726 000 £. Sowohl bezüglich des Personenverkehrs als auch des Güterverkehrs ist Frankreich das für
Großbritannien wichtigste Land. Im Jahre 1924/25 wurden nur 46 vH der zur Verfügung stehenden t-km
in Anspruch genommen. Infolge der unvollständigen Ausnutzung leidet die Rentabilität des Luftgüterverkehrs.
 Die Regierung gewährt dem britischen Flugverkehr Subventionen, deren Höhe für das Jahr
1925/26 aus der vorstehenden Übersicht hervorgeht.
Die britische Luftverkehrspolitik steht gegenwärtig in dem Zeichen der Förderung des Verkehrs innerhalb
des britischen Weltreichs. Auf der Reichskonferenz (Ende 1926) stand das Luftverkehrsproblem mit im
Mittelpunkt des Interesses*).
3. Frankreich,
Die französische Regierung schuf im Jahre 1920 im Rahmen des Ministeriums für öffentliche Arbeiten
ein Unterstaatssekretariat für Luftverkehr und Lufttransport. ( Aeronautique et Transport Aeriens.)
Sein Aufgabengebiet ist weiter gefaßt als das des britischen Direktors für privaten Luftverkehr. Der Unterstaatssekretär
 für Luftfahrt ist auch verantwortlich für die Förderung der Luftfahrtechnik und für die
Ankäufe von Flugzeugen für Zwecke der Heeres- und Marineverwaltung. Der Leitgedanke der französischen
Luftverkehrspolitik ist in noch-stärkerem Maße als in Großbritannien der, mit Hilfe von Luftverkehrslinien
 eine innigere und schnellere Verbindung zwischen Mutterland und Kolonien zu schaffen. Zu den
Aufgaben der Sektion für Luftverkehr mit ihrem fachlich gut durchgebildeten Beamtenapparat gehören
auch Spezialstudien, besonders auf dem Gebiet der Fabrikation und der Materialauswahl sowie meteorologische
 Studien, mit denen bisher verschiedene andere Stellen betraut waren. Die mit dem Gesetz vom
13. April 1924 erfolgte Schaffung der Corps Techniques de V’ Aeronautique stellt einen neuen Fortschritt
auf dem Gebiete der Zentralisation des französischen Luftverkehrswesens dar.
Organisatorisch zerfällt das französische Unterstaatssekretariat für Luftverkehr in folgende vier Abteilungen:

1. Service de 1a Navigation Aerienne,
2. Office National Met&amp;amp;orologique,
3. Service Technique de TV Aeronautique,
4. Service des Fabrications del Aeronautique?).
Der Service de la Navigation Aerienne entspricht etwa dem britischen Direktorium für private Luftfahrt.
Er überwacht den Bau von Flugplätzen, die Einrichtung von Luftverkehrslinien, verteilt Subventionen an
die private Luftfahrt und bearbeitet alle übrigen die private Luftfahrt interessierenden Fragen. Von Zeit
zu Zeit veranstaltet er Wettbewerbe zur Hebung der Leistungsfähigkeit der französischen Flugzeugindustrie.
Für die Organisation von regelmäßig befahrenen Luftverkehrswegen (Routes Aeriennes), mit welcher die
Schaffung von Überführungsmöglichkeiten von den verschiedenen Verkehrsmitteln auf den Luftverkehr mit
finanzieller Hilfe des Staates Hand in Hand gehen soll, wurde 1925 ein Programm aufgestellt.
Der Staat sorgt ferner für die Errichtung von Warnungszeichen für den privaten Flugverkehr sowie
für das Fliegersignal- und Nachrichtenwesen.
Das Office Nationale Meteorologique wird, trotzdem es eigentlich rein wissenschaftlichen Zwecken dient,
von dem Unterstaatssekretariat für Luftverkehrwesen, dem es untersteht, in ausgiebiger Weise für
Zwecke des Luftverkehrs dienstbar gemacht. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei die Ausbildung der
Piloten auf dem Gebiet der Meteorologie. Das Amt versieht als einziges Staatsinstitut in Frankreich gleichzeitig
 den gesamten meteorologischen Dienst. Seine Tätigkeit kommt also, wenn es auch vorwiegend für
Zwecke des Luftverkehrs arbeitet, auch noch anderen Wirtschaftszweigen, besonders der Landwirtschaft
zugute.
In der Abteilung Service Technique de V Aeronautique werden alle Fragen bearbeitet, die mit der Technik
des Luftverkehrwesens im Zusammenhang stehen, und zwar sowohl auf militärischem als auch auf verkehrswirtschaftlichem
 Gebiet. Es wird in der Etatbegründung darauf hingewiesen, daß infolge des
1) Vgl. hierzu die der Reichskonferenz vom Luftministerium vorgelegte Denkschrift The Approach towards a System of Imperial Air Communi-,
cations sowie den Report of the Imperial Air Communications Special Sub-Committee, a, 8. 0.
?) Laut Journal Officiel (Nr. 260 vom 7. November 1926) ist eine Neuorganisation des Unterstaatssekretariats für Luftverkehr eingetreten,
nach welcher in Zukunft innerhalb des Unterstaatssekretariats nur noch folgende Abteilungen bestehen:
1. Die Verwaltung des Flugzeugbaues,
2 » der Luftwege und Verkehrsmittel,
3. Personalwesen und Rechnungsführung,
4. Sekretariat und Auskunftsamt.
Innerhalb des Außendienstes ist insofern eine Vereinfachung herbeigeführt worden, als der Service Technique de V’ Aercnautique und der Service
des Fabrications de V Agronautique unter der Bezeichnung Service Technique et Industriel de 7 Akronautique zusammengelegt worden sind.

3851
        <pb n="376" />
        384 —
wirkungsvollen Eingreitens dieser Abteilung die französische Luftverkehrindustrie einen wesentlichen
Aufschwung genommen hätte. 17 fremde Staaten bezögen ihr Flugzeugmaterial in Frankreich.
Auch der Service des Fabrications de V Aeronautique arbeitet eng mit der Flugindustrie zusammen. Er
überwacht den Flugzeugbau, sorgt für die Kriegsbereitschaft der Flugzeugindustrie und sichert ihr einen
ständigen Zustrom von Aufträgen.
Die Erzeugnisse der Luftverkehrindustrie sind einer staatlichen Kontrolle unterworfen, wodurch die
Qualitätsproduktion gefördert werden soll. Dieser ständigen Staatskontrolle soll es zu verdanken sein,
daß die im Kriege aufs höchste angespannte Flugzeugindustrie verhältnismäßig leicht über die aus der
Umstellung auf den Friedensbedarf herrührende Krise hinwegkam. Das Unterstaatssekretariat für Luftverkehr
 beschäftigt sich auch eingehend mit dem Standortsproblem der Flugzeugindustrie, die sich bisher
fast ausschließlich um Paris herum gruppiert hat. Es ist eine Umorganisation in der Weise in Vorbereitung,
daß durch ihre Verlegung in die Provinz eine Entlastung des Gebietes um Paris und eine Verbesserung
der Produktionsbedingungen sowie eine bessere Bereitschaft im Mobilisationsfalle erreicht werden soll.
Der Wasserstoff für den Luftverkehr wird teilweise von der privaten Industrie, teilweise aus der elektro-Iytischen
 Fabrik in Metz, die ehemals dem deutschen Heeresbedarf diente, bezogen. Diese Fabrik ist jetzt
staatlich und untersteht dem Service des Fabrications innerhalb der Abteilung für Luftverkehr im Ministerium
für öffentliche Arbeiten. Ihre Wasserstoffproduktion kommt in erster Linie der militärischen Luftschifffahrt
 zugute. Der Sauerstoff wird an die private Industrie verkauft. Die Einnahmen entsprechen ungefähr
den Betriebskosten?).
Da das Unterstaatssekretariat für Luftverkehr zum Teil auch militärischen Interessen dient, werden in
seinem Verwaltungsapparat in gewissem Umfang abkommandierte Militärpersonen verwendet. In der
nachstehenden Übersicht, in welcher die aus dem Etat für 1925 ersichtlichen Ausgaben zur Förderung
des privaten Luftverkehrs zusammengestellt werden, sind diejenigen Beträge, die an Angehörige der
Wehrmacht gezahlt wurden, besonders ausgewiesen: 1925
Ausgaben
pP Insgesamt Davon für Insgesamt
ersonal- en  Tarames
hestand Original- Heeres- Vorkriegs-Personal-
 und Verwaltungsausgaben: ziffern angehörige . kaufkraft
Zentralverwaltung des Unterstaatssekretariats in 1000 fr.
für Luftverkelr ne A en 105 1771 515 393
Ingenieurs de V Aeronautique .............. 201 3 028 = 673
Service de 1a Navigation Aerienne ......... . 7 502 m 1667
Service Technique de V Aeronautique ....... 596 6 665 1.999 1 481
Service des Fabrications de V Aeronautique. . . 327 4 026 1151 895
Office National M&amp;amp;t&amp;amp;orologique .......0..000 218 3 494 165 776
Teuerungszulagen, Pensionen usw. für das gesamteUnterstaatssekretariat
 fürLuftverkehr 1.340 298
Investierungen:
Service de la Navigation Aeronautique...... 12 220 2716
Zollgebäude auf Flugplätzen .............. 150 — 33
Flugstützpunkte in den Kolonien ......... 500 111
Service Technique de 1 Aeronautique ....... 58 250 12 944
Service des Fabrications de T’ Aeronautique. . . 2517 559
Office National Meteorologique „............ 300 67
3ubventionen:
CompagnieGenerale d’Entreprises Adronautiques
für die Linien Toulouse-Casablanca, Casablanca-Oran,
 Alicante-Oran, Marseille-Perpignan,
 Barcelona-Palma-Algier, Casablanca-Dakar
 ee 23 635 5 252
7ompagnie Franco-Roumaine für die Linie
Paris-Prag-Warschau-Konstantinopel ... 19 350 4 300
Compagnie Air-Union für die Linie Paris-London
 ER Re HE En 8 500 1889
Socidte Generale de Transports Aeriens für die
Linien Paris-Amsterdam ............... 2.600 578
7ompagnie Aero-Navale für die Linien Antibes-Ajaccio
 und Ajaccio-Nordafrika.... 1.925 == 428
Sonstige Luftfahrtsubventionen ........... 5 655 — 1257
Insgesamt ES Pa a
1) Vgl. auch Zwölftes Kapitel, Staatliche Erwerbsbetriebe, S. 402{f.
        <pb n="377" />
        385

Im Etat für 1914 werden lediglich 115000 fr. als Prämien an die französische Luftfahrt vorgesehen.

In der Begründung des Etats für 1925 wird folgende Übersicht über die hauptsächlichen neu fertiggestellten
 _bzw. projektierten französischen Luftverkehrslinien gegeben:
I Linien innerhalb Frankreichs (Routes Nationales).
1. Paris-London, fertiggestellt 1922,
2, Paris-Brüssel-Amsterdam, fast fertiggestellt.
3. Paris-Marseille mit einer Gabelung bei Dijon, die nach der Schweiz führt, kurz vor der Vollendung.
4. Paris-Bordeaux-Biarritz, kurz vor der Vollendung.
5. Le Havre-Paris-Straßburg-Mittel- und Osteuropa, fast fertiggestellt bis auf Le Havre-Nancy.
6. Genf-Nantes-St. Nazaire, Fertigstellung für 1925 vorgesehen.
7. Bordeaux-Nizza, kurz vor der Vollendung.
Die Strecke Bordeaux-Marseille konnte, als der Etat aufgestellt wurde, benutzt werden, jedoch ist die
vollständige Einrichtung erst 1925 fertiggestellt worden. Die Strecke Marseille-Nizza ist ebenfalls im
Jahre 1925 betriebsfertig geworden, mit Ausnahme des Flugplatzes von Nizza und einiger kleinerer
Stationen.
IL Linien zwischen Frankreich und Nordafrika.
1. Toulouse-Marokko. Der Flugplatz Casablanca, der gegenwärtig hergerichtet wird, wird nur zum
Teil vom französischen Staat finanziert. Die restlichen Mittel bringt die beteiligte Luftverkehrsgesellschaft
 auf, die als Gegenleistung das Recht erhält, einige militärische Fliegerstationen mitzubenutzen,

2, Marseille-Balearen-Algier. In Algier wird im Laufe des Jahres 1925 ein Flughafen für Wasserflugzeuge
 fertiggestellt.
3. Marseille-Alicante-Oran.
4. Marseille-Antibes-Ajaccio-Tunis (teilweise Fertigstellung für 1925 vorgesehen).
III. Linien innerhalb Afrikas.
1. Küstenlinie Gabes-Casablanca.
2. Tanger-Dakar.
Schließlich sind. noch zwei Grenzstationen in Mülhausen und Ajacecio vorgesehen.
Auf dem Gebiet des Wasserflugwesens sind geplant:
1. 1 Haupthafen in Le Bourget,
2. 4 Sekundärhäfen in Orly, Marseille-Marignane, Algier-Casablanca, Beu-Skoura.
3. 13 Grenzstationen,
4. 9 Haltepunkte,
5. 25 Hilfsstationen.
6. 20 Militärflugplätze,
7. 7 Häfen für Wasserflugzeuge,
8. 1 Hilfshafen für Wasserflugzeuge.
9. 1 Seestation.
Die Radiotelegraphie, die ja für das Flugwesen von ganz besonderer Bedeutung ist, soll von der französischen
 Regierung wesentlich ausgebaut werden. Vor allen Dingen wird dabei auf die Verbesserung des
Nachrichtenverkehrs mit Nordafrika und dem Inneren des afrikanischen Kontinents Wert gelegt.
Für alle diese Zwecke werden insgesamt 151 Millionen fr. angefordert, wovon 108,2 Millionen fr. auf die
Linien innerhalb Frankreichs, 16,6 Millionen fr. auf Nordafrika und 26,2 Millionen fr. auf das Wasser-Augwesen
 entfallen. Diese Beträge verteilen sich auf die Jahre 1923 bis 1925 ff. wie folgt:
40
        <pb n="378" />
        Programm zur Erweiterung des französischen Luftverkehrs.
Gesamt- Ausgaben Anforderung Best
summe 1923 1924 für 1925 =
in 1000 fr.
Luftverkehrswege innerhalb Frankreichs.
Erwerb von Grund und Boden ........... 18780 15 315 2135 830 500
Herrichtung von Gelände und Installationsarbeiten
 ........0.0...00hte er ar ee ınr en 78116 44 053 2162 4 626 24 275
Material .....0.00000000 000 anne nn ner 2697 1 604 537 82 474
Elektrische und radioelektrische Einrichtung,
Telephon USW. .....7 2-1 u ee ren + me I 706 6902 1 498 1 480 1826
VL
Zusammen .... 108 299 67 874 6 332 7018 27 075
Luftverkehrswege innerhalb Nordafrikas.
Erwerb von Grund und Boden ........... 2 060 1.365 695 = —
Herrichtung von Gelände und Installations-A
 3520 1298 742 5 904
Material ur er BEN 423 288 77. 8 50
Elektrische und radioelektrische Einrichtung,
Telephon USW. +2... era en nen 2.689 1.277 655 321 436
zz BEL
Zusammen .... 16636 6 450 2725 1071 6.390
Landungsplätze für Wasserflugzeuge für den Verkehr zwischen Frankreich und Afrika,
Erwerb von Grund und Boden ..........+ 320 — 170 150 —
Herrichtung von Gelände und Installationsarbeiten
 2... 0er ars nee Re Meran DZ 3 598 1 641 1 432 16 584
Material»... 0... 00h er EARTH HEN 752 428 63 210 50
Elektrische und radioelektrische Anlagen,
U 1 832 779 181 269 603
DL
Zusammen .... 26158 4 805 2.055 2 061 17 237
STE DENE
Gesamtsumme .... 151 093 79129 112 10 1501)’ 550 702
Die französische Regierung ist bestrebt, mit den verschiedenen Luftverkehrsgesellschaften langfristige
Verträge abzuschließen, um auf diese Weise nicht nur den Verkehr aufrechtzuerhalten, sondern auch für
eine dauernde Kontrolle der Verwaltung und der Finanzen dieser Gesellschaften zu sorgen. So wurde mit
der CompagnieGenerale d’Entreprises Aeronautiques ein Vertrag auf Grund des Finanzgesetzes vom 31. Juli1920
abgeschlossen.
Ferner hat der Staat sich für die Fusionierung solcher Gesellschaften interessiert, die sich auf der gleichen
Linie Konkurrenz machen. So war beispielsweise bis Ende 1922 auf der Linie Paris-London ein scharfer
Konkurrenzkampf zwischen den Gesellschaften Grands Expres Aeriens und Messageries Aeriennes im
Gange, der letzten Endes zu Lasten der Staatskasse ging, indem beide Gesellschaften auf Staatssubventionen
angewiesen waren. Die Regierung bewirkte am 31. Dezember 1922 eine Einigung.
In dem Jahresbericht des britischen Direktoriums für Zivilluftfahrt?) finden sich einige Angaben auch
über die neueste Entwicklung des französischen Flugwesens. Danach hat die Compagnie Internationale
de Navigation Aerienne (C. I. D. N. A.) ihr Flugnetz bis Bukarest und bis Warschau erweitert. Die Verhandlungen
 mit der Türkei, die das Ziel haben, die Linie über Bukarest bis Konstantinopel fortzuführen. wurden
zu einem befriedigenden Abschluß gebracht.
Die C. I1.D. N. A., die ferner den Flugdienst zwischen Frankreich und der Tschechoslovakei versieht,
erhält nicht nur von der französischen, sondern auch von der tschechischen Regierung Subventionen.
Am 26. Mai 1925 wurde zwischen Frankreich und der Tschechoslovakei ein neues Abkommen abgeschlossen,
in dem ‚die von den beiden Regierungen zu zahlenden Subventionen für 10 Jahre festgesetzt worden sind.
En ae Abkommen sieht eine enge Zusammenarbeit zwischen Frankreich und der Tschechoslovakei
de an gesamten Gebiet des Flugwesens vor; u, a. soll ein gegenseitiger Austausch der Erfahrungen
es technischen Personals und der Fabrikationslizenzen zwischen beiden Staaten erfolgen.
Der Plan Ne Compagnie Gönerale d’Entreprises Aeronautiques (Latecoere), eine Südamerikalinie einzurichten,
 SC een vorwärts. Die von ihr betriebene Linie Toulouse-Casablanca wurde am 1. Juli 1925
bis Dakar fortgeführt: sie umfaßt nunmehr 1 780 Meilen. Das gesamte Flugnetz der Gesellschaft erstreckt
ı) In den Ziffern-der Übersicht 8. 384ff. enthalten
2) A.a. O0.

a8E
        <pb n="379" />
        — 387 —
sich auf 3 780 Meilen. Eine Schwestergesellschaft, die Companhia Brasileira de Emprehendimentos Aeronauticos,
 ist in Brasilien gegründet worden. Die brasilianische Regierung hat ihr für 60 Jahre eine Konzession
 für den Flugdienst zwischen Recife und Pelotas erteilt mit der Möglichkeit, das Flugnetz bis Natal,
Fernando de Noronha and St. Paul’s Rocks auszudehnen. Der Flugdienst wird zunächst allwöchentlich
durchgeführt werden und soll innerhalb von 2 Jahren eingerichtet sein. Es schweben Verhandlungen mit
der argentinischen Regierung zwecks Ausdehnung des Flugnetzes bis Buenos Aires. Zwischen Dakar und
Brasilien ist ein Schnelldampferdienst vorgesehen. Die Zahl der von der Compaqnie Generale d’ Entreprises
Adronautiques beförderten Luftpostbriefe nahm folgende Entwicklung:
(90 9124
L9B0 ee rer a 182061
1 kur 327.808
1922... 4. 1 407.352
A 2 958 863
Me 4 026 593
(OD sale 7 502 191
Im übrigen werden nach dem Bericht folgende Linien betrieben:
Paris-London von der Air-Union,
Paris-Amsterdam von der Socie&amp;amp;t6 Generale de Transports Aeriens,
Antibes-Ajaceio von der Compagnie Aero-Navale.
Die Air-Umion beabsichtigt, ihr Flugnetz nach der Levante auszudehnen, und zwar ist für dieses Projekt
eine Vereinigung mit der Compagnie Aero-Navale vorgesehen. Im Jahre 1925 betrug die Gesamtzahl der
von dem französischen Flugverkehr zurückgelegten Meilen 2 946 000, die Zahl der beförderten Passagiere
19 768, die Menge der beförderten Waren 1810 t. Im Gegensatz zu Großbritannien ist in Frankreich
gegenüber dem Vorijahre eine wesentliche Zunahme des Flugverkehrs zu verzeichnen.
4. Belgien.
Die Förderung des privaten Luftverkehrs lag in Belgien bis zum Jahre 1925 bei dem Ministerium für
Landesverteidigung. Durch Dekret vom 26. August 1925 wurde die Verwaltung der Zivilluftfahrt dem
Ministerium für Eisenbahnen, Marine, Post und Telegraphen übertragen. Ebenso wie in den anderen
bearbeiteten Ländern erstrecken sich die staatlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der privaten Luftfahrt
in erster Linie auf die Organisierung von Luftverkehrswegen. Die Aufwendungen hierfür stehen jedoch
hinter den Subventionen, die der Soci&amp;amp;6 Anonyme Belge d’Exploitation de la Navigation Aerienne (S. A. B.
E. N. A.) gewährt werden, weit zurück. Im Etat für 1913 ersehienen besondere Ausgabeposten für das
private Luftverkehrswesen noch nicht. Nach dem Etat für 1925 ergibt sich für dieses Aufgabengebiet
folgendes Bild:
1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
I. Personal-Verwaltungsausgaben: in 1.000 fr.
Organisierung von Luftverkehrswegen .............:00.00+00++7+t 920 174
Technischer Dienst... 2..00.4 Venen  nnne nm 855 161
Staatliche Werbetätigkeit für das Luftverkehrswesen...........- 200 &amp;gt;
Sachverständigenkomitee (Comit&amp;amp; Consultatif de TV Aeronautique). .
II. Investierungen:
Flugplatz in Brüssel. ........+00 0000er 1.150
II. Subventionen:
Staatszuschuß an die Soci&amp;amp;te Anonyme d’Exploitation de la Navigation
 A&amp;amp;rienne ........0.0000000nnnrErEEE AREA EEEKEEHnTEAAG 3.100 585
7om Staat übernommene Verzinsung und Tilgung einer Anleihe
derselben Gesellschaft ..........&amp;gt;7+0.000+20044 0000 r En Kane 2.000 377
Kosten aus der Kapitalbeteiligung des Staates bei derselben Gesellschaft...
 0440040 rer + Kae Anne mine Helmes 870 164
Prämien an die Flugzeugindustrie und andere Prämien zur Förderung
des Flugwesens ........010.001.0001001renLEEEEEEEEEEES- 200 48
IV. Sonstiges:
Anteil Belgiens an den Kosten der internationalen Luftfahrtkommission..
 ra A rare nav ea 25 5
Insgesamt.... 9 322 1 759
        <pb n="380" />
        — 388 —
An der Gründung der S. A. B. E. N. A. war der belgische Staat auf Grund des Gesetzes vom 26. April 1923
beteiligt. Seitdem hat er ihr regelmäßig Subventionen gezahlt. Aus der Tatsache, daß die Staatszuschüsse
im Voranschlag für 1926 zusammen mit denen für die staatlichen Erwerbsbetriebe im Etat des Ministeriums
für Eisenbahnen, Post usw. aufgeführt werden, kann auf die engen Beziehungen zwischen Staat und S. A. B.
E. N. A. geschlossen werden.
Nach dem Jahresbericht des britischen Direktoriums für Luftfahrt für 1925/26?) hat die S. A. B. E. N. A.
im Laufe des Sommers 1925 den Flugdienst auf der Linie Amsterdam-Rotterdam-Brüssel-Basel versehen.
 Am 25. April 1925 wurde eine Zweiglinie im Belgischen Kongo eröffnet, der am 12. Februar 1926
eine weitere folgte.
5. Italien.
In Italien wurde im Jahre 1919 eine besondere Behörde für die private Luftfahrt eingerichtet, und seit
dem Jahre 1920 setzte die staatliche Förderung in stärkerem Maße ein. Seitdem ist ein umfangreiches
Programm zur Hebung des Luftverkehrs ausgeführt worden.
Seit 1925 untersteht das gesamte italienische Luftfahrtwesen, d.h. die militärische und private Luftfahrt,
ähnlich wie in Großbritannien einem selbständigen Ministerium (Ministero dell’ Aeronautica). Für private
Luftfahrt besteht eine besondere Generaldirektion?). Im Voranschlage für 1925/26 sind an privaten Luftfahrtsubventionen
 15 Millionen Lire vorgesehen?).
Bis vor kurzem hatte Italien noch keine regelmäßige Flugverbindung, was auf die unzureichende Subventionierung
 der italienischen Luftverkehrsunternehmungen zurückzuführen sein soll. Es ist infolgedessen
 im Laufe des Jahres 1926 zu neuen Subventionsverträgen, besonders mit der Societ@ Italiana
Servizi Aerei, gekommen, die sich verpflichtet hat, die Strecke Triest-Venedig-Mailand-Turin regelmäßig
zu befahren. Es schweben eine Reihe von weiteren Projekten, und zwar sollen folgende‘ Luftverkehrslinien
 eingerichtet werden:
Genua-Rom-Neapel-Palermo-Tripolis-Trapani (Societ@ Anonima' Navigazione Aerea, Genua),
Rom-Brindisi-Athen-Konstantinopel (Societd Aero-Expresso Ttaliana, Rom),
Mailand-Bologna-Ancona-Brindisi,
Rom-Cagliari,
Ancona-Venedig-Fiume-Zara,
Turin-Venedig-Triest (Societ&amp;amp; Italiana per Servizi Aerei, Triest),
Rom-Genua-Bareelona (Societ@d Anonima Naviqazione Aerea).
d. Öffentliche Arbeiten.
1. Vorbemerkung.
Während der Kreis dessen, was unter »Öffentliche Arbeiten« verstanden wird, in der Gliederung der
einzelnen Etats selbst verschieden weit gezogen ist, beschränkt sich der Begriff der »Öffentlichen Arbeiten«,
wie er dem vorliegenden Abschnitt zugrunde gelegt wurde, lediglich auf die staatlichen Aufwendungen für
Verkehrseinrichtungen zur öffentlichen Nutzung. Ausgeschlossen davon bleiben also die in dem
Abschnitt »Landwirtschaft« (Meliorationen), Privatbahnen, Luftverkehr und in dem Kapitel »Staatliche
Erwerbsbetriebe« (Staatseisenbahnen, Post und Telegraph, staatliche Schiffahrtslinien usw.) behandelten
Ausgaben. Aus der Verschiedenheit des der Etataufstellung zugrunde liegenden Begriffes der öffentlichen
Arbeiten ergeben sich beträchtliche Schwierigkeiten für die sinngemäße Aufteilung der Zentralverwaltungen
der in sämtlichen bearbeiteten Ländern bestehenden Ministerien für öffentliche Arbeiten.
Die hier ausschließlich behandelten öffentlichen Arbeiten im rein verkehrspolitischen Sinne zerfallen
 in drei Gruppen, nämlich Unterhalt und Bau von:
1. Wegen, Straßen und Brücken,
2. Binnenschiffahrtswegen (Flüsse, Kanäle),
3. Häfen, Küstenschutz- und Signalanlagen.
Die Ausgaben für öffentliche Arbeiten unterscheiden sich von den übrigen Aufwendungen für die Wirtschaft
 in verschiedener Hinsicht. Der Zusammenhang, der zwischen allen übrigen Wirtschaftsausgaben
einerseits und der Wirtschaftsintensität des betreffenden Landes anderseits. wenn ‚auch mit naturgemäß
R X E ® iR auch den Report on the Economic Situation in Belgium (bis Februar 1926) von Baggo, a.a.0., 5. 122f,
e In dem bereits mehrfach erwähnten Jahresbericht des britischen Direktoriums für Zivilluftfahrt (Cmd. 2707) wird eine Summe von
26 Millionen angegeben. Nach dem italienischen Etat sind jedoch nur 15 Millionen als Subventionen zugunsten des Flugverkehrs deutlich
arkennbar. Es ist anzunehmen, daß noch im Etat für die militärische Luftfahrt Posten enthalten sind, die tatsächlich der privaten Luftfahrt
 zuzute kommen.
        <pb n="381" />
        verschiedener Deutlichkeit, beobachtet werden kann, besteht für die öffentlichen Arbeiten in geringerem
Maße als für irgend ein anderes Teilgebiet der Wirtschaft. Neben rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten
sind häufig andere, so beispielsweise bei dem Bau von Landstraßen strategische Gründe mitbestimmend.
Auch kann eine Steigerung der Staatsausgaben für öffentliche Verkehrswege unter Umständen nicht aus
der steigenden Wirtschaftsintensität, sondern im Gegenteil aus einer allgemeinen Wirtschaftsdepression
entspringen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die produktive Erwerbslosenfürsorge zur Neuanlage
 von Landstraßen schreitet. Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß die Ausgaben für öffentliche
Verkehrswege besonders stark von der geographischen Beschaffenheit des Landes abhängig sind.
Bei dem Vergleich der öffentlichen Arbeiten in der Vor- und Nachkriegszeit muß drei Momenten
Rechnung getragen werden:
1. In dem vom Kriege direkt betroffenen Ländern (wie Frankreich und besonders Belgien) beeinflussen
 die Wiederaufbauarbeiten die Staatsausgaben für öffentliche Arbeiten wesentlich.
2. Die in der Nachkriegszeit überall auftretende Arbeitslosigkeit war häufig, z. B. in Großbritannien
und auch in Italien, der Anlaß zur Erweiterung des öffentlichen Bauprogramms.
3. Die schnell fortschreitende Entwicklung des Kraftwagenverkehrs schuf für die Verwaltung der
öffentlichen Straßen ganz neue Probleme und führte in allen bearbeiteten Ländern zu einer Steigerung
 der für den Bau öffentlicher Landstraßen und Brücken aufzuwendenden Beträge.
In Hinblick auf diese Faktoren ist die in der folgenden internationalen Übersicht zum Ausdruck kommende
Ausgabensteigerung für die öffentlichen Arbeiten in Großbritannien, Belgien und Italien durchaus erklärlich.
 Der Grund für die allein in Frankreich eingetretene Senkung der Aufwendungen ist wohl in der
Hauptsache darin zu suchen, daß die »Ausgaben auf Grund des Krieges« in großem Ausmaß gerade hier
den öffentlichen Verkehrseinrichtungen zugute gekommen Sind.
Die Ausgaben für Öffentliche Arbeiten.
Großbritannien | Frankreich Belgien Italien
1912/13 | 1925/26 | 1914 | 1925 | 1913 | 1925 | 1913/14 | 1925/26
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
I. Allgemeine Verwaltung ‘ - 1 10537  . 5040 4270 5 282 11619 16 262
II. Instandhaltung:
1. Landstraßen........... 15956 124 684 40522 | 49229 | 6.954 3975 | 829% 1217
2, Binnenschiffahrtswege .. ! 102 82 | 13784 | 9516 | a Et
3. Häfen, Leuchttürme usw. 879 2268 9477 8 366 972 1524 | 4658 4257
III. Neuanlagen:
1. Landstraßen. 7988 | 62455 ‘ 12438 | 5010 I 8505 9479 | 11899 44398
2, Binnenschiffahrtswege . . : 1 Paron | 10 620 134 | uw |
3. Häfen, Leuchttürme usw. 1.062 572 15742 | 5399 745 ' 3242 | 18705 17543
IV Sonstiges ..i0...0 45 0crt 40 338° | 100 ' 7 15911 | 21704
Insgesamt .... 25987 | 190 101 | 119843 | 95091 | 26140 | 51001 | 710% ! 105381
* 2. Großbritannien.
In Großbritannien liegt der Schwerpunkt der Ausgaben für die öffentlichen Verkehrseinrichtungen
"besonders die Landstraßen und Häfen) bei den Gemeinden, Die Staatsausgaben hierfür sind infolgedessen
1) Vel. hierzu die Kosten des Ministry of Transport in der Übersicht auf S. 395.

380
        <pb n="382" />
        390 —
verhältnismäßig gering. Der wichtigste Posten ist die Überweisung an den Wegebaufonds (Road Fund).
Aus den beiden bearbeiteten Etats ergibt sich folgendes Gesamtbild:
1912/13 1925/26
a En ; Original- Vorkriegs-Ausgaben
 für Öffentliche Arbeiten ziffern Kaufkraft
in 1000£
Überweisung an den Wegebaufonds (Road Fund) ........ 172 15 563 9155
Neuanlage öffentlicher Promenaden.. 2... 47400 ea - 9 5
Hafenverwaltung und Unterhaltung ..........00.0000040 95 13 4
Kanäle und Brücken ........0..000004 000440 d 7 4
Küstenbewachung (Coast Guard) ...0..0000001000 0 175 103
» » Gebäude een 7 28
Verschiedenes se. Lemke Kine ek Rn 8 2
Insgesamt .... 14272 15 818 9 305
Die aus dem Ertrage der Automobilsteuer aufgebrachte Überweisung an den Road Fund entstammt in
der angegebenen Höhe den Finance Accounts vom Jahre 1924/25, die der Bearbeitung aus den an anderer
Stelle!) auseinandergesetzten Gründen zugrunde gelegt wurden.
Nach dem Financial Statement für 1925/26 beläuft sich der für die Überweisung an den Road Fund vorgesehene
 Betrag auf 16 900 000 £.
Mit den oben angeführten Überweisungen an den Road Fund sind die für öffentliche Arbeiten, insbesondere
für den Bau vor Landstraßen, in Großbritannien insgesamt aufgewandten Beträge noch nicht erschöpft.
Nach der Sektion III des Roads Act vom Jahre 1920 fließen in den Road Fund ferner alle Gelder aus dem
Road Improvement Grant, der im Jahre 1909 durch den Development and Road Improvement Funds Act geschaffen
 wurde. Über die Höhe dieser Beträge lagen keine Angaben vor.
Aus dem Road. Fund, der dem Transportministerium untersteht, werden den Grafschaftsräten (County
Couneils) die Kosten für die Erhebung der Automobilsteuer vergütet. Der Rest steht dem Transportministerium
 für alle diejenigen Zwecke zur Verfügung, die in dem Teil II des Development and Road Improvement
 Funds Act von 1909 näher bezeichnet sind. Höchstens ein Drittel der vorgesehenen Mittel darf für
den Neubau von Straßen, für den Erwerb von Land für diesen Zweck und für die Gewährung von Anleihen
 für Straßenbau verwandt werden. Die restlichen zwei Drittel sollen der Unterhaltung und Verwaltung
 bereits vorhandener Landstraßen dienen.
Die in dem Road Fund zusammenfließenden Beträge sind in letzter Zeit außerordentlich stark angewachsen.
 Das kommt sehon in der Überweisung der Regierung zum Ausdruck, die von 1172 204 £ im
Jahre 1912/13 auf 16,9 Millionen £ nach dem Financial Statement für 1925/26 gestiegen ist. Die Ursache
hierfür ist in der Entwicklung des Automobilverkehrs zu suchen. Da die Mittel des Road Fund sich zu einem
wesentlichen Teil aus den Erträgen der Automobilsteuer ergänzen, erfahren sie mit der stärkeren Entwicklung
des Automobilverkehrs eine automatische Steigerung. Dadurch kann den stärkeren Ansprüchen, die der
Automobilverkehr an die Landstraßen stellt, ohne finanzielle Schwierigkeiten genügt werden.
Die Erträge der britischen Automobilsteuer (Motor Vehicle Duty) betrugen in den Rechnungsjahren
1920092100 er 7073 000£
1921/1922. 20.07. 11.096 000 »
1922/1928 000000 12321 000 »
1923/1024 0.0 14 691 000 »
1924/1026 rer 16.164.000:
1920/1926 re m 18.056000 +
Der britische Schatzkanzler ließ in seiner Budgetrede vom 26. April 1926 durchblicken, daß ihm die
Absonderung einer derartig großen Einnahmequelle von den übrigen Staatsfinanzen bei der gegenwärtigen
finanziellen Lage des Landes unerwünscht sei. Außerdem betonte er, daß der Road Fund in nicht vorauszusehender
 Weise angewachsen ist. Aus diesen Gründen sollen von den 19 Millionen £, die für 1926/27
etatmäßig durch die Automobilsteuer aufgebracht werden, 7 Millionen £ an die allgemeine Finanzkasse
abgeführt werden. Künftighin soll grundsätzlich stets ein Drittel der Erträge der Automobilsteuer dem
Exchequer zufließen. Dies bedeutet eine wesentliche Änderung der gesetzlichen Grundlage des Road Fund.
3. Frankreich.
Die öffentlichen Verkehrseinrichtungen liegen in Frankreich in erster Linie in dem Arbeitsbereich des
Ministeriums für öffentliche Arbeiten (Ministere des Travaux Publies); für Häfen, Küstenschutz und Küsten-1)
 Vgl. S. 16, Anmerkung
        <pb n="383" />
        „1
signalwesen ist das Unterstaatssekretariat für Handelsmarine, Häfen und Fischerei zuständig, das vor
dem Kriege dem Marineministerium angegliedert war und nach dem Kriege als Sektion IT in das Ministerium
für öffentliche Arbeiten übernommen wurde.
Die nach den beiden Etats feststellbaren Staatsausgaben für öffentliche Verkehrseinrichtungen im
Sinne der Bearbeitung gliedern sich wie folgt: 1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
I. Allgemeine Verwaltung: in 1 000 fr.
Ministerial- und Zentralverwaltung .................. 1 408 4 880 1.085
Allgemeine‘ Bureaukösten:...4.0......000 00000 n nu ee 7 844 5 620 1249
Familien- und Teuerungszulagen sowie Pensionen..... 3.756 17 494 3 888
IL Instandhaltung.
a) Landstraßen:
Ingenieure und sonstiges technisches Personal einschließlich
 der Chausseewärter‘ und des Hilfspersonals......0.000000004
 EEE HEHE GE eHe 11027 50 133 11141
Unterhaltung und Wiederherstellung von öffentlichen
 Landstraßen und Brücken............. 36 000 216 560 48 124
Unterhaltung von Wegen in Korsika ........... — 300 67
Unterhaltung von Wegen in Elsaß-Lothringen... 500 111
Überweisung an die Stadt Paris zur Unterhaltung
der »Routes. Nalionales« 0.000. 0ernnr Keea 3 000 6 000 1.333
b) Binnenschiffahrtswege: ;
Schleusenwärter, Kanalwärter UsW. ............ 4117 12 450 2767
Unterhaltung von Kanälen ....1 0.0440 12 900 39 600 8 800
Schutzmaßnahmen gegen Überschwemmung ..... 800 178
Verschiedenes en er FH HKEEE WO al ea — 12 3
c) Häfen, Leuchttürme usw.:
Personal EA aa alba it 1 501 7 829 1740
Unterhaltung von Häfen und Leuchttürmen .... l Ss SR SE
1574 4 900 1.089
Überweisungen an die autonomen Häfen Le Havre
und: BordeauX.4w.4 00... 0r ara re 5 450 1211
III. Neuanlagen.
a) Landstraßen:
Öffentliche“ Landstraßen. &amp;gt;... ..4. 00.00 Kar nee 3.855 4 000 889
Brückenbauten 24. 0....0.04 Herten en ae rken 1.000 3 800 844
Fertigstellung von Kommunalwegen (Überweisung
an Departements vom Min. des Innern laut Gesetz
 vom 12, 8. 1880) einschl. der Kosten des hierfür
 eingesetzten Sachverständigenkomitees .... 10.000 20 038 4 452
Überweisungen an das Departement Korsika zur
Ausführung des Landstraßenerweiterungsprogramms'
 von 1912:...4.0000 44 VE 500
b) Binnenschiffahrtswege:
Kanäle und Flußschiffahrt ...........0.«0+++44- 4 21 000 59 000 3m
c) Häfen, Leuchttürme usw.:
Häfen er u ern Fee N He ae 18 000 27 600 6133
Leuchttürme, Küstenbefestigungen.............. 1.435 2400 533
IV. Sonstiges:
Rückkauf von Kanalkonzessionen (Finanzministerium). 218 202 45
Rückzahlung von Vorschüssen, die dem Staat von
Handelskammern für Hafenneubauten gewährt worden
sind (vgl. Text) ...4..0 000404 EEE EEE EEE KLEE =&amp;gt; 10 000 2222
Verschiedene8 +44 n- di} Dee re nern 194 417 93
Insgesamt.... 147954 528 285 117 397
Der Rückgang, der danach — in Vorkriegskaufkraft gemessen — eingetreten ist, erklärt sich zum Teil
daraus, daß die Ausgaben für Öffentliche Arbeiten in den letzten Vorkriegsjahren in Frankreich über der
normalen Höhe lagen!). Nur so ist es möglich, daß die Gesamtaufwendungen für die öffentlichen Verı)
 Die Aufwendungen für Öffentliche Arbeiten stiegen in den Jahren 1910 bis 1913 dauernd; vgl. hierzu die im französischen Länderbericht
(8. 60ff.) gemachten Ausführungen.

ACC.
        <pb n="384" />
        kehrswege trotz der in den Beratungen zum Etat für 1925 zum Ausdruck kommenden starken Aktivität
des Staates auf diesem Gebiete zurückgegangen sind.
In der Begründung des Etats für 1925 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Steigerung des
Automobilverkehrs erhöhte Anforderungen an das Ministerium für öffentliche Arbeiten gestellt hat. Es
wird dort betont, daß ein Vergleich der Ausgaben für den Bau öffentlicher Landstraßen zwischen der
Vor- und Nachkriegszeit, ganz abgesehen von der durch die Valutaveränderung hervorgerufenen Preissteigerung,
 schon deswegen nicht möglich sei, weil infolge des gesteigerten Automobilverkehrs wesentlich
hochwertigeres Straßenbaumaterial verwandt werden müsse. Während die Zahl der Personenkraftwagen
;n Frankreich sich 1913 auf etwa 100 000 belief, war bis Ende 1923 eine Steigerung auf 360 000 Wagen
eingetreten. Die Zahl der Lastkraftwagen stieg in derselben Zeit von 8000 auf 93 000.
In der Etatbegründung heißt es weiter, daß in der Öffentlichkeit mit vollem Recht mehrfach über den
Zustand der Landstraßen Klage erhoben worden sei. Besonders charakteristisch sei eine Beschwerde
des königlich britischen Automobilklubs, in welcher darauf hingewiesen wird, daß wegen des schlechten
Zustandes verschiedener Verkehrsstraßen eine Umleitung des ausländischen Automobilverkehrs notwendig
zeworden sei. Aus der Verbesserung der öffentlichen Verkehrswege sei demnach mit ziemlicher Sicherheit
ein Aufblühen nicht nur der Automobil-, sondern auch der Fremdenindustrie zu erwarten, das letzten
Endes wiederum zu einer Steigerung der Staatseinnahmen führen würde. Besonders wird in diesem, Zusammenhange
 auf die Automobilsteuer hingewiesen, deren Erträge mit der Verbesserung der Straßen
steigen würden.
Der Rückgang der Kosten für die Unterhaltung und den Ausbau der französischen Häfen findet seine
Erklärung z. T. in den besonders hohen Aufwendungen in den letzten Vorkriegsjahren, z. T. darin, daß
mit Wirkung vom 1. Januar 1925 auf Grund eines Gesetzes vom 12. Juni 1920 die Häfen Le Havre und
Bordeaux autonom wurden. Die Ausgaben für die Unterhaltung dieser beiden Häfen fallen dadurch im
Etat für 1925 fort, jedoch erscheint, wie aus der Übersicht auf S. 391 ersichtlich ist, nunmehr eine Überweisung,
 die 1925 5450 000 fr. beträgt.
Der ebenfalls in der vorstehenden Übersicht aufgeführte Ausgabeposten für Rückzahlung von Vorschüssen,
die dem Staat von verschiedenen Handelskammern für den Neubau von Häfen gewährt worden sind, geht
auf ein Gesetz vom 30. April 1921 und seine Novelle vom 30. Juni 1923 zurück.
Dem Staate ge« Bis 1924 erfolgte
Handelskammer währter Vorschuß Rückzahlungen
in‘fr.
Le Hay rue Kre  20000:000 1.946 000
Marseille sr 30 000 000 2 988 000
Boulogne el era ee 8 000 000 797 000
Cala Er 7 000 000 708 000
Insgesamt.... 65000 000 6 439 000
Mit den Staatsausgaben für öffentliche Arbeiten sind auch in Frankreich die öffentlichen Aufwendungen
auf diesem Gebiet nur unvollkommen behandelt. Es ist besonders noch darauf hinzuweisen, daß der Staat
zugunsten der. Gemeinden und Departements Zuschläge zu den Kontingenten der alten Ertragsteuern
[ Grundsteuer, Gebäudesteuer, Tür- und Fenstersteuer und Patent- (Gewerbe-) Steuer] erhebt, die höchstens
15 vH betragen und für den Bau und die Unterhaltung öffentlicher‘ Landstraßen Verwendung finden.
Außerdem ist zu erwähnen, daß die Gemeinden zur Erhebung von Prästationen (Gesetz vom 21. Mai 1836)
berechtigt sind, wenn ihre Einkünfte für die ordentlichen Ausgaben für öffentliche Wege nicht ausreichen?).
Das technische Personal für Straßen- und Brückenbau wird in Frankreich in einer Spezialschule (Ecole
Nationale des Ponts et Chaussees) ausgebildet; die Ausgaben hierfür werden im Achten Kapitel unter »Fachunterricht«_behandelt?).

4. Belgien.
In Belgien nehmen die Staatsausgaben für die Förderung der öffentlichen Verkehrseinrichtungen innerhalb
 der Gesamtaufwendungen für die Wirtschaft den größten Raum ein. Der Grund liegt in erster Linie
in der überaus günstigen Verkehrslage Belgiens, die es zu einem typischen Durchgangslande machte und
den Ausbau eines umfangreichen Kanalnetzes bedingte,
Die »öffentlichen Arbeiten« liegen in Belgien — zugleich mit der Landwirtschaft — in den Händen
eines Ministeriums. Die Personalausgaben für den Minister und für die Zentralverwaltung wurden unter
dem Abschnitt »Landwirtschaft« behandelt, da für eine Aufteilung nach dem Etat nicht genügend Anhaltspunkte
 gegeben waren. Lediglich in dem Etat für 1913 erscheint innerhalb der Zentralverwaltung
eine besondere Abteilung für öffentliche Arbeiten, deren Kosten jedoch nur einen Teil dessen darstellen, was
von den Kosten des Ministeriums und der Zentralverwaltung auf die öffentlichen Arbeiten entfallen müßte.
1) Vgl. hierzu auch das Gesetz vom 31. März 1903, betr. die Vieinalwegabgabe (Taxe Vieinale).
2) Vgl. S. 279.

3992
        <pb n="385" />
        In Belgien gehören zu der Verwaltung der »öffentlichen Arbeiten« zwar in der Hauptsache die öffentlichen
 Verkehrseinrichtungen, außerdem aber noch die Unterhaltung der Staatsgebäude sowie die staatlichen
 Neubauten. Die speziellen Aufwendungen hierfür werden in dem Kapitel »Innere Verwaltung«
behandelt. Dabei ließ sich eine weitere Ungenauigkeit hinsichtlich der Verteilung der Kosten für die Verwaltung
 der öffentlichen Arbeiten nicht vermeiden, da es nach den Angaben des Etats nicht möglich war,
auch nur einigermaßen genau festzustellen, welcher Betrag von den Gesamtkosten der Verwaltung der
öffentlichen Arbeiten auf die Verwaltung der staatlichen Gebäude entfällt.
Die Staatsausgaben für die öffentlichen Verkehrseinrichtungen stellen sich nach der Aufarbeitung wie
folgt: 1913 1925
Originalziffern Vorkriegskaufkraft
I. Allgemeine Verwaltung: in 1000 fr.
Zentral Ver Wallner ee er Kr EN an 331 — —
Verwaltungspersonal ;.....4...0004 00 0e uk ner ten 517 3 210 606
Technisches Personal. ..0.. 4. ee ee ee nt nam 4 093 28 982 5 468
Pensionen für das gesamte Personal .............. 330 2370 447
IL Instandhaltung:
Tandstraßen. er ern RAR HE 7 385 25 706 4 850
außerdem: Überweisungen an Provinzen ........ 1.200 =&amp;gt; =
» an die Stadt Brüssel .. =&amp;gt; 300 57
Binnenschiffahrtswege ...............000000100 0000 3 315 14 825 2797
Häfen, Leuchttürme USW. 2.0.4400 reh irre re re wel 1.200 9975 1 882
II. Neuanlagen:
Landstraßen +. 2-0 0020+ 00000 BERNER HERE 52 770 9.957
außerdem: Überweisungen für kommunale Land-Sale
 ee ei 3 200 — -
» an Provinzen... 4.4.4 7 300 8 750 1651
» an die Stadt Brüssel.. — 500 94
Binnenschiffahrtswege +. +..00.-- ek Keen 1635 160 353 30 255
En 920 21211 4 002
IV. Sonstiges:
Subvention an die Societe Anonyme du Canal et des
Installations Maritimes de Bruxelles!) ....:....... 350 350 66
Societe Nationale des Distributions d’Eau?).......... 500 94
Übernahme der Lasten einer Anleihe der Compagnie
Intercommunale Bruxelloise des Eau% .......00004+ 1471 278
Entschädigung an Holland für die Benutzung von
N N 221 785 148
Einebnung von Festungsgelände..................- 200 200 38
Verschiedenes ai r0 rer ne RA Karen a 75 1 451 274
Insgesamt.... 32272 333 709 62 964
Die Ausgaben der belgischen Regierung für öffentliche Arbeiten im Jahre 1925 zeigen nach der ursprünglichen
 Gliederung, wie sie der Etat selbst enthält, auch im Vergleich zu dem Vorjahre eine wesentliche
Steigerung.
Es wurden vorgesehen: 1924 1925
für in 1 000 fr.
Straßenbauten.. 20-4 ee nee re ame 21450 53 270
Wasserbauten -...........0...0 0.40 1832726 160 353
Hafen- und Küstenarbeiten......... 15640 21.212
Die meisten der für 1925 beantragten Kredite sind zur Fortführung oder Beendigung von bereits im
Gange befindlichen Arbeiten bestimmt. Unter den neuen öffentlichen Unternehmungen, für die 1925 die
arste Jahresquote beantragt wird, ragen folgende an Bedeutung hervor:
1. Die Straßen Ostende-Brüssel-Namur-Givet und Breda-Antwerpen-Mecheln-Brüssel, für welche
35 000 000 fr. vorgesehen sind,
2. Die Wasserregulierungsarbeiten (Travaux de Derivations) in Quaemechelen-Herenthals mit
90 000 000 fr.
3 Der Bau einer Straße, die den neuen Hafenanlagen im Norden von Antwerpen dienen soll, mit
35 000 000 fr.
1) Die belgische Regierung hat dieser Gesellschaft im Jahre 1895 einen Kapitalzuschuß in damaligem Werte von 10 Millionen fr. zugesichert,
der in 90 Aunuitäten von je 350 000 fr. zahlbar ist... Der Gegenwartswert der am 1. Januar 1924 noch zu zahlenden Anmnuitäten betrug
)  0.DE ieerats ist ermächtigt, die Staatsgarantie auf eine von dieser Gesellschaft neu zu emittierende Anleihe von 16 Millionen fr. auszudehner


393
EN
        <pb n="386" />
        — 394
5. Italien.
Das Ministerium für öffentliche Arbeiten versieht in Italien zu einem großen Teil Aufgaben, die im
alleinigen Interesse der Landwirtschaft liegen. Hierzu gehören die für Italien besonders wichtigen Meliorationsarbeiten,
 besonders die Be- und Entwässerung des Bodens usw. Die Ausgaben für alle diese Gebiete
wurden bereits in dem Abschnitt »Landwirtschaft« eingehend behandelt. Sie machen einen erheblichen
Teil der Gesamtausgaben des Ministeriums für öffentliche Arbeiten aus. Da nach den Angaben des italienischen
 Etats eine sinngemäße Aufteilung der Verwaltungskosten des Ministeriums für öffentliche Arbeiten
unter die Abschnitte »Landwirtschaft« und »öffentliche Arbeiten« nicht möglich war, sind diese Kosten
in voller Höhe unter dem Abschnitt »öffentliche Arbeiten« behandelt, In der folgenden Übersicht erscheinen
daher die Verwaltungskosten des Ministeriums für öffentliche Arbeiten zu hoch.
Andrerseits konnten die Verwaltungskosten des Marineministeriums, in dessen Etat die Kosten für die
Hafenaufsicht, Hafenverwaltung und das Leuchtturmwesen enthalten sind, nicht entsprechend auf die
Ausgaben für Kriegsmarine, Handelsmarine und öffentliche Arbeiten aufgeteilt werden; die zu hohen
Ausgaben für »Öffentliche Arbeiten«, die sich aus der Unmöglichkeit der Aufteilung der Verwaltungskosten
 des Ministeriums für öffentliche Arbeiten ergeben, werden dadurch wenigstens teilweise wieder auszeglichen.

Die Ausgaben Italiens für die öffentlichen Verkehrseinrichtungen sind gegenüber der Vorkriegszeit sehr
stark gestiegen. In erster Linie dürfte hierfür, ebenso wie in den anderen Ländern, die Entwicklung des
Kraftwagenverkehrs die Veranlassung gegeben haben. Daneben mögen Momente der Landesverteidigung
eine Rolle gespielt haben. Auch die produktive Erwerbslosenfürsorge hat sich zum Teil auf dem Gebiet
des öffentlichen Landstraßenbaues betätigt.
Zu einem sehr wesentlichen Teile entfallen die gesteigerten Ausgaben für Wegebauten auf Süditalien
und die italienischen Inseln, denen 1925/26 allein 175 Millionen Lire für diesen Zweck zugebilligt wurden.
Nach den beiden Etats stellen sich die Aufwendungen. der italienischen Regierung für die öffentlichen
Verkehrseinrichtungen folgendermaßen:
1913/14 . 1925/26
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
I. Allgemeine Verwaltung: in 1 000 Lire
Ministerium (vergl. Text) ui. rk 3.869 15 570 3.114
Technisches Personal (Genio Civile) ............... 8 533 32 015 6 403
Teuerungszulagen für das gesamte Personal des
Ministeriums se A . 46 628 9 326
PeNSONEN AR NR TE ET ET 1.943 6 174 1.234
IL Unterhaltung:
Landstraßen und Brücken +...................... 10 244 7510 1 502
He USW 2 280 17 922 3 584
Aa 60 1 423 W285
Subvention an das Hafenkonsortium in Genua...... 1400 1170 234
Feuchtfürbwesen ii re hr nein 2010 5 763 1.153
II. Neuanlagen:
N 274 062 54812
Überweisung an Gemeinden und Gemeindeverbände
für den Bau von Straßen und Brücken.......... 3 750 7
Häfen, Leuchttürme usw. ............. .......... 23093 108 288 21 658
[V. Sonstiges:
Außerordentliche Arbeiten!) in Rom .............. 9 875 1.000 200
» » In PM nee Zi = 4500 900
» in Sardinien, .......... —_ 110 000 22 000
Maßnahmen gegen drohenden Erdrutsch ............ 2630 — —
Überweisung an Gemeinden: ...........1.... 1.394 — —
Überweisung für öffentliche Arbeiten in Messina,
Venedig und. Livorno. 0.0 er &amp;gt; 375 75
Öffentliche Arbeiten in Rom (ohne nähere Angaben) 5745 18 102 3 620
Insgesamt .... 87766 650 502 130-100
Die erhebliche Steigerung der Aufwendungen für öffentliche Arbeiten geht zu einem beträchtlichen Teil
auf ein Dekret zurück, das im Dezember 1924 erlassen wurde. Danach wurden für außerordentliche öffentliche
 Arbeiten 15 Milliarden Lire vorgesehen, wozu noch eine weitere Milliarde zu rechnen ist, die der Er-1)
 Ohne nähere Angaben.
        <pb n="387" />
        A
weiterung der öffentlichen Wege in Sardinien dienen soll. Diese beiden Beträge werden auf die Finanzjahre
 1925/26 bis 1935/36 folgendermaßen verteilt!):
Nord- Mittel- Süd-Italien Ins-[talien
 Italien und Inseln gesamt
in Millionen Lire
Wegebauten........1.0.0.00000100000E EEE 220 209 1.925 2 354
Wasserbauarbeiten ............0.000.0010000 0040 440 165 165 770
Meliorationsarbeiten ..................1.00004 165 330 330 825
Küstenarbeiten ae rre  WNme 280,5 165 393,8 839,3
Nutzbarmachung öffentlicher Gewässer usw. . 27,5 51,7 88 167.2
ffentliche Gebäude, Überschwemmungen und
Erdbeben HE 3 272,8 885,7 1.256,5
Arbeiten in. Sardinien v........40-.+ 000 mare ter 1.000 1.000
SA DL,
Insgesamt.... ‚1231 1 193,5 4 787,5 7212
Eisenbahhneubautet eu .aı rer Kr et anne E na Me nn Pet 2 750
Allgemeine. Ausgaben, Reserven, Zuschüsse zum Bau von Arbeiterhäusern .......... 2973
Vervollständigung früher bereits in Angriff genommener öffentlicher Arbeiten ....... 3065
DL
Insgesamt .... 16000
Aus dieser Zusammenstellung, die unter der Voraussetzung aufgestellt worden ist, daß die Ausgaben
nach den im Voranschlage für 1925/26 angegebenen Richtlinien auch tatsächlich verwandt werden, ist
ersichtlich, daß es sich hierbei nicht ausschließlich um öffentliche Arbeiten im Sinne dieses Abschnittes
(d. h. also Verkehrseinrichtungen zur öffentlichen Nutzung) handelt, sondern daß dieser Betrag in wesentlichem
 Umfange auch für Zwecke der Landwirtschaft (Meliorationen), der sozialen Aufgaben (Bau von
Arbeiterhäusern) sowie schließlich für Zwecke der Staatseisenbahn Verwendung finden soll. In der Aufarbeitung
 des Etats für 1925/26 wurden diese verschiedenen Verwendungszwecke berücksichtigt, so daß
die einzelnen Posten auf die jeweils dafür in Frage kommenden Kapitel verteilt sind.
V. Sonstige Ausgaben.
In den beiden folgenden Übersichten sind diejenigen Ausgaben zusammengefaßt, die zwar Zur »Wirtschaft«
zehören, jedoch in keines der behandelten Teilgebiete fallen bzw. nach den Angaben der Etats auf verschiedene
 Positionen des Aufarbeitungsschemas nicht verteilt werden konnten.
) Großbritannien Frankreich Belgien Italien
Verke LE Ef
a 1912/13 | 1925/26 | 1914 | 1925 | 1913 | 1925 |1913/14 | 1925/26
Sonstige Ausgaben SL I ZL Es LAS ;
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
Li. Nicht aufteilbare Kosten für
gemeinsame Behörden ...... #
3, Förderung des Kraftwagenverkehi8
 u ek
3. Subventionen an Kabel-Gesellschaften
 .....- 2.0.0004 1575
4. Subventionen an Radio-Gesellschaften
 .........++++++&amp;gt;
5. Sonstiges ......0.0000000000 a0 ı
Insgesamt.... 1593 7.192 | 1 022 | „290
1) Vgl. Henderson, 8.3. O., 8. 74/75.
2?) Kosten des Verkehrsministeriums (Ministry of Transport ).
3) In: Großbritannien werden nach dem Kriege für jeden Lastkraftwagen von 30 t (Armeetyp) jährlich 40 £ gezahlt, wofür sich die Besitzer
lieser Kraftwagen verpflichten müssen, sie im Mobilisierungsfalle der Heeresverwaltung zur Verfügung zu stellen. Spezifizierte Angaben hieräber
 sind im Heeresetat für 1925/26 nicht enthalten. 1924/25 wurden hierfür 7152 £ aufgewandt.
4) Das französische Kriegsministerium zahlt für Lastkraftwagen von 7,5 t Ladegewicht 5 000 fr. als einmalige Beihilfe für die Anschaffung
und 2 500 fr. jährlich für die ersten drei J ahre zur Unterhaltung. Den Besitzern von solchen subventionierten Lastkraftwagen werden bestimmte
Bedingungen auferlegt, die sich im wesentlichen, ähnlich wie in Großbritannien, auf den Mobilisationsfall beziehen. Da nicht festzustellen
war, welcher Teil der Subvention mit dieser militärischen Auflage gewährt wurde, ist der Gesamtbetrag unter »Verkehrswesen« und nicht
unter »Landesverteidigung« verrechnet worden.

195
507
        <pb n="388" />
        306

Großbritannien | Frankreich Belgien Italien
SED 1912/13 | 1925/26 ) 1914 | 1925 | 1913 | 1925 | 1913/14 | 1925/26
Sonstige Ausgaben BE es Si - = — a
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
1. Nicht aufteilbare Kosten für
gemeinsame Behörden ...... Ar Ba | 3527 | 4618
2. Statistik re SS 244 | 214 7 9 — -
3. Pensionen (nicht aufgeteilt) — | 58 16 478 —
4. SOSSE ir ee 266 | 248 ZT a
Insgesamt.... 879 | a / 5500 16692 0 a [3527 | 4618
Zwölftes Kapitel.
Staatliche Erwerbsbetriebe.
I. Vorbemerkung.
Staatliche Erwerbsbetriebe im Sinne dieses Kapitels sind die auf Erwerb gerichteten, rein staatlichen
Unternehmungen... Die Staatsbeteiligungen an rechtlich selbständigen Privatunternehmungen werden in
der Regel nicht durch die Gewinnabsicht des Staates, sondern durch die Stützungsbedürftigkeit der betreffenden,
 in der Regel volkswirtschaftlich wichtigen Unternehmungen motiviert. Sie tragen demnach
den Charakter von Subventionen, für deren Gewährung sich der Staat über das Maß der üblichen Kontrollrechte
 hinaus auch Eigentumsrechte an den subventionierten Betrieben gesichert hat. Obgleich im Einzelfalle
 die Grenzen zwischen staatlichen Erwerbsbetrieben und Staatsbeteiligungen mit Subventionscharakter
 häufig flüssig sind, wurden grundsätzlich in diesem Kapitel nur die reinen Staatsbetriebe behandelt,
 während die Staatsbeteiligungen unter das Kapitel »Wirtschaft« fallen. Es sind also zur Beurteilung
 der gesamten Tätigkeit des Staates als Unternehmer neben den hier folgenden Ausführungen auch
die Angaben über die Staatsbeteiligungen im Kapitel »Wirtschaft«®) heranzuziehen.
In den methodischen Ausführungen des Ersten Teils (S. 27£.) wurde begründet, warum die staatlichen
Erwerbsbetriebe im Rahmen dieser Arbeit nur behandelt werden, soweit sie Zuschüsse aus dem Staatsetat
 erhalten. Sie werden im übrigen als Einnahmequellen angesehen und .in dieser Bearbeitung der
Staatsausgaben insofern ausgeschlossen. Die Leistung eines Staatsbetriebes darf indessen nicht ausschließlich
 nach dem Betriebsergebnis beurteilt werden, da neben dem fiskalischen Interesse vielfach auch wirtschaftspolitische
 Zwecke verfolgt werden, so wenn z, B. Musterbetriebe unterhalten werden oder etwa
eine unrentable Eisenbahnstrecke in Betrieb gehalten wird, um ein Gebiet wirtschaftlich zu fördern.
Ein Teil der staatlichen Erwerbsbetriebe hat für den Staat nur interne Bedeutung. Bei ihnen erfolgt
die Produktion nicht für den Markt, sondern ganz oder größtenteils für den eigenen Bedarf des Staates,
wie z. B. bei den Staatsdruckereien. Ihre Einnahmen aus dem Verkauf von Drucksachen an Private
spielen gegenüber den Beträgen, die sie aus den Etats der verschiedenen von ihnen belieferten Verwaltungszweige
 erhalten, eine ganz untergeordnete Rolle. Ihre Abrechnung sinkt zu einer internen Kostenverrechnung
 der einzelnen Verwaltungszweige herab.
In der vorliegenden Bearbeitung ist versucht worden, durch einen Vergleich der Einnahmen und Ausgaben
 der einzelnen Betriebsverwaltungen den Überschuß oder den Zuschußbedarf zu ermitteln. Während
der Überschuß die in späteren Untersuchungen zu behandelnde Einnahmeseite des Staatshaushaltes angeht,
 ist der Zuschußbedarf, der durch Steuern oder andere Einnahmequellen gedeckt werden muß, von
Bedeutung für die Ausgabeseite. Die Ermittlung dieses Zuschußbedarfes ist wegen der Schwierigkeiten
der Materialbeschaffung nur in beschränktem Umfange möglich gewesen, so daß sich in den zahlenmäßigen
Ergebnissen dieses Kapitels und in den entsprechenden Ausgabepositionen der Haupttabellen noch gewisse
Lücken befinden. Die Betriebszuschüsse konnten nur in denjenigen Fällen ermittelt werden, in denen
übersichtliche Sonderetats für die einzelnen Betriebsverwaltungen bestehen, oder Ausgaben und Einnahmen
?) Soweit nicht in den Ausgaben für die Fachgebiete bereits enthalten.
?) Kosten der Aufarbeitung der Volkszählungsergebnisse von 1911. Die sonstigen Ausgaben für die amtliche Statistik werden im Etat nicht
gesondert ausgewiesen.
3) 8. 357.
        <pb n="389" />
        2-4
Jahresergebnisse der staatlichen Erwerbsbetriebe
(in 1000 der Landeswährung).
Nach dem Vorkriegsetat Nach dem Nachkriegsetat (Originalziffern)
Ausgaben Ausgaben. | Ausga- %
nach de Ausgaben + Über- hack. den ben aus  Über- N aaßerrer,
 Büstean Gesamt. | Ein- 5°10ß Außerdem „eier gtgis Gesamt- | Ein °°7* dem In
den Spe- derer Ver- ausgaben |nahmen — Zu- Investie- gen Spe- anderer ausgaben ! nahmen — Zu-  westiezialab-
 waltungs- schuß- rungen zialab- Verwal- schuß- rungen
schnitten stellen bedarf schnitten tungs- bedarf
d. Etats d. Etats : stellen
I. Großbritannien.
Domänen, Forsten, Gestüte!) (22) (20) (42) N 4 "530 65) — (65) . + 900
Post, Telegraph, Telephon?) (24 324) (412) (24736) 29175] + 6151 457 | (54778) (954) | (55732) 57000 * + 4042 441
A 1.100 — 1 100 149 | — 981 58 2249  — 2249 700 —1549
Verschiedenes... (3) (5) (8) — = — (732) (10) (742) (732) — 40
IL. Frankreich.
Domänen, Forsten, Gestüte 24777 148 24925 ; 4 669 | 83607] 107 | 83714 : 8876
Post, Telegraph, Telephon 356 650 = 356 650 | 397 848 ' + 41198| 22873 | 1660104 | — | 1660104 1660104 — 31503 792
Eisenbahn (ohne Elsaß-Lothringen)
 ................ 455988 2347 458335 333 000 —125335 | 204633 ı 1682639 2348| 1684987 1409063 -—275924 321605
Eisenbahn für Elsaß-Loth-Yingen
 !) ....0h rer eHeee ] . . . . 673385 — 673385 703274 + 29889 195369
Druckerei re N 8 969 — 89%9 9212 + 28 38 038 40 38 078 41148 +4 3070 1000
Staatliche Sparkasse ...... | 60632 — 60632 61946 + 1314 146 808 — 146808 173384 + 26578
Porzellanmanufaktur Sövres 691 — 691 . 2615 — 2615
Manufacture Nationale des |
GOobeliNS 20er ke were) 335 — 335 : 126 — 129
TapetenmanufakturBeauvais 124 — 124 ; 655 — 625
Stickstoffwerk Toulouse ®)... — — _ = - 30 000
III. Belgien.
Forsten, Fischerei......... 1.286 1 286 . 990 ' 6809 — 6 809 600
Post, Telegraph, Telephon 39055 1610 40665 47533! + 6868! 5839| 276456 10750 | 287206 317993 + 30787! 260 291
Eisenbahn ............... 225663 24288 249951 347500| + 975491 49600 | 1758 226 16250 | 1774476 1752523 — 21953! 450 970
Druckerei ar. rer nr — — — — — 29193 — | 29193 2919 =
Elektrizitätsamt .......... 3881 — 3881 ; e —— 50002 — 50 002 50 002 =
Manier 8 184 — 8 184 2208| — 5976 2110 47 084 — 47 084 25295 —721 789
Verschiedenes ............ -_ —- 6843 — — - — —
IV. Italien.
Domänen +. rer 10226 = 10 226 51 464 51 464
Post und Telegraph....... | 739913 — ‚ 739913
Tele ee EEE Er 1185900 — 118 590
Eisenbahn ............... 1 907182 106850 ' 1014 032 € | ; 17) 70531» 6549 372 224.756 | 6774 128 - : |°)746 000
Druckerei 400... elereen 3427 = 3427 1066| — 2361 ı CH = | 21 398 5465 | — 15933 ;
Kanal... 0144er 886 — 886 x . 1739 2 — 1.739 n -
1) Die den Etats entnommenen Zahlen sind offensichtlich unvollständig. Die Angabe über den Einnahmeüberschuß ist für 1912/13 den Finance Accounts 1912/13,
8.8, für 1925/26 dem Financial Statement 1925/26, Seite 16 entnommen; sie entsprechen den dort ausgewiesenen Nettoeinnahmen der Crown Lands.
®) Auch bei der Post wurden die Ergebnisse der Aufarbeitung bei der Erfolgsermittlung nicht verwendet. Die Betriebsüberschüsse sind wie folgt ermittelt worden
(in 1.000 £):
1912/13: Finance Accounts 1912/13, Seite 8/9: Einnahmen 29 175 1925/26: Financial Statement 1925/26, Seite 16: Einnahmen 57 000
Ausgaben 23024 Ausgaben 52958
Überschuß 6161 Überschuß 4042
3) Durch Anleiheemission bzw. Vorschüsse des Tresor gedeckt.
*) Aus dem Originalvoranschlag für 1925 ergibt sich für 1925 ein an den Fonds Commun (vgl. Seite 379.) abzuführender Überschuß von 46740900 ir. Bei der Errechnung
 des in obiger Übersicht aufgeführten Überschusses von. 29 889 000 fr. wurde berücksichtigt, daß von den im wesentlichen durch Vorschüsse des Tresor gedeckten außerordentlichen
 Ausgaben (insgesamt 212 221 000 fr.) 16 852 000 fr. den ordentlichen Ausgaben zuzurechnen sind. Um diesen Betrag war also der im Etat ausgewiesene
Überschuß zu verringern. Der Rest der durch /Trösorvorschüsse gedeckten außerordentlichen Ausgaben (195 369 000 fr.) entfällt auf Investierungen
5) Vorschuß für Neuanlagen auf Grund der (tesetze vom 19.12.23 und 11, 4, 24.
®) Davon 1913/14 1925/26
aus dem Eisenbahnetat ...........0.+000114n 10H FnEnrEEEE EEE nn ara nnernk0sm+ 150000000 Läre 486 000 000 Lire
vs Hauptetat, Ministerium für öffentliche Arbeiten ARE Be are 50000000 » 250000000 »
» X „ Staats- bzw. Finanzministerium .........00.000000 00000000 5319000 » 10000000 »
205 319000 Lire 746000000 Lire

207
        <pb n="390" />
        für die einzelnen Staatsbetriebe im Gesamtetat deutlich ausgewiesen werden. Die Feststellung des Zuschußbedarfes
 hat überall da, wo eine etatmäßige Absonderung der einzelnen Betriebe und insbesondere ihrer
Einnahmen nicht erfolgt ist, zum Teile unüberwindliche Schwierigkeiten bereitet.
Wo die Ermittlung des Zuschußbedarfes nach dem verfügbaren Material möglich war, sind nicht etattechnische,
 sondern wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend gewesen, d. h. es wurden als Ausgaben der
staatlichen Erwerbsbetriebe auch diejenigen Posten angesehen, die an anderen Stellen des Etats aufgeführt
 waren (z. B. Verzinsung von »produktiven« Anleihen in dem Etat der Finanzverwaltung), für die
aber tatsächlich der betreffende Staatsbetrieb zu belasten ist.
Die vom Staate für Zwecke der staatlichen Erwerbsbetriebe aufgenommenen Anleihen werden in den
Etats häufig nicht oder nur zum Teile deutlich als Anleihen für Eisenbahnen, Post usw. bezeichnet. Überall
 da, wo derartige Ungenauigkeiten vorlagen, war es schwierig, die Ausgaben für die Verzinsung und
Tilgung solcher Anleihen von den übrigen in dem Kapitel »Finanzverwaltung« behandelten Posten abzusondern
 und sie als Ausgaben der staatlichen Erwerbsbetriebe in dem dargestellten Sinne zu behandeln.
Besonders offensichtlich wirkt sich diese Schwierigkeit in Belgien aus, wo beispielsweise die gesamten
außerordentlichen, durch Anleihen gedeckten Ausgaben für die Eisenbahn 2 404,2 Millionen fr. betragen?),
wo aber nach den Angaben der Etats an Ausgaben für Verzinsung und Tilgung von Eisenbahnanleihen
nur ein Betrag für 1913 von 24,3, für 1925 von 16,3 Millionen fr. ausgesondert werden konnte. Infolgedessen
 müssen die hier verarbeiteten Etatzahlen unvollständig sein. Aller Wahrscheinlichkeit nach sind
also in der Gesamtübersicht der staatlichen Erwerbsbetriebe (S. 397) die Ausgaben für die Verzinsung der
Anleihen?) zu niedrig angegeben, so daß vor dem Kriege der Überschuß der belgischen Eisenbahn wahrscheinlich
 zu groß, nach dem Kriege der Zuschußbedarf zu gering erscheint. Andrerseits sind Ausgaben
für die Verzinsung der Eisenbahnschuld in dem Kapitel »Finanzverwaltung« (S. 214 ff.) enthalten, so daß
die dort erscheinenden Ausgaben entsprechend zu hoch sind.
Die Investierungen der staatlichen Erwerbsbetriebe wurden bei der Gegenüberstellung der Einnahmen
und Ausgaben nicht berücksichtigt, da sie ja wirtschaftlich eine ganz andere Bedeutung haben als die eigentlichen
 Betriebsausgaben. Sie werden in der vorstehenden Übersicht besonders vermerkt (vgl. oben Ersten
Teil, Zweites Kapitel, Seite 27 {l.):
Es kann demnach der Fall eintreten, daß Staatsbetriebe, die nach ihrem Sonderbudget, das auch Investierungen
 umfaßt, mit Verlust abschließen, in der vorstehenden Übersicht einen Überschuß aufweisen,
während umgekehrt in Fällen, wo außerhalb der Sonderetats Ausgaben für staatliche Erwerbsbetriebe
auftreten, ein in dem Sonderetat ausgewiesener Überschuß unter Einbeziehung dieser Ausgaben sich in
ein Defizit verwandelt.
In den Budgets wird kaum ein anderes Gebiet so uneinheitlich und so undurchsichtig behandelt wie die
Finanzgebarung der Erwerbsbetriebe.
IL. Großbritannien.
Der wichtigste staatliche Erwerbsbetrieb Großbritanniens ist die Post-, Telegraphen- und
Telephonverwaltung, die sowohl vor als auch nach dem Kriege Betriebsüberschüsse erzielte. Ein
Bild über ihre finanzielle Bedeutung gewinnt man aus folgender Übersicht:
Jahresergebnisse nach Berücksichtigung der Kapitalzinsen ?)
(+ Überschuß, — Fehlbetrag)
Post Telegraph Telephon Zusammen
in 1000 £
1912/18 ri 5553 — 1175 + 303 + 4681
19 er 6170 — 1.212 + 239 + 5200
191er ET 48808 =— 41.233 — + 3544
19568 a 6005 — 520 — 118 + 5367
a + 6519 — 8530 R 202 + 6191
PAS + 6848 — 2556 355 + 6647
SO rk er FT 3169 —- 685 N. 36 + 7448|
1919/2080... 100400004 — 3470 — 2636 — 1962 — 4428
20 + 1714 — 3729| — 4722 — 6737
1921/22 .........0.,, + 2331 — 3032 — 559 — 1260
1922/23... 00... + 5208 — 1697, + 939 + 4450
1928/24 + 4965 — 1271 + 1597 + 5291
WE 46612 — 1.646 +__.463 A-5429
*) Vgl. die Ausführungen im belgischen Länderbericht S. 83 {ff
*) Im wesentlichen Spalte »Ausgaben aus den Etats anderer Verwaltungsstellen«
*) The Economist, Budget Supplement, vom 17. April 1926.

398
        <pb n="391" />
        In dem Nachkriegsetat für 1925/26 wurden für die Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung u. a.
folgende Beträge vorgesehen, die in der Aufarbeitung keine Berücksichtigung gefunden haben:
Neubauten für Zwecke der Postverwaltung .................... 18600 £
Unterhaltung, Vergrößerung usw. von Telephonanlagen.......... 63500 »
Neuanlagen von Telephonleitungen‘: 1... ee 190.000 %
Die britische Staatsdruckerei (Stationery Office) dient in erster Linie den Bedürfnissen der verschiedenen
 staatlichen Behörden. Der Überschuß, den sie erzielt, und von dem sie alljährlich einen beträchtlichen
 Teil. an die Schatzkammer (EKxchequer) abführt, hat mithin nur die Bedeutung eines internen
Verrechnungspostens. Die Überschüsse der Staatsdruckerei stellten sich für die Rechnungsperiode vom
1. April 1923 bis zum 31. März 1924 wie folgt!):
Gesamt- davon an den Vortrag für das
Druckereibetriebe gewinn Exchequer nächste
abgeführt Rechnungsjahr
Foreign Office: Press 41.0.0. 1 400 arena anne 21 685 20 000 1685
Hare Street Pressen Vene Cr hear 42 609 15 500 27 109
HarrowW Press rer RATE ae nmel 61 212 9 000 52212
Kings-Way Press 10a er 000 EEE AEG Helen arena 1.973 1569 404
War Office. Press 00 TE 946 500 441
Cricklewood Press: eye een rk nee nen 1649 — 16
Rückstände aus geschlossenen Betrieben ........... 13 431 13 431
Insgesamt.... 143 505 60 000 835
Für die Verkaufsstellen der Staatsdruckerei ist in derselben Rechnungsperiode mit Ausnahme der Hauptverkaufsstelle
 in London das Geschäftsergebnis negativ gewesen, was im einzelnen ats folgender Übersicht
hervorgeht:
Gewinn- und Verlust- Geschäftsergebnis
vortrag von der für die Zeit vom Neuer Gewinn-Verkaufsstellen
 voraufgegangenen 1. April 1923 bis und Verlustvortrag
Rechnungsperiode 31. März 1924
(+ Gewinn, — Verlust)
Manchester ee era — 765£ — 7835-£ — 1600 £
Card re HE — 2259 — 320 » — 545 »
Abingdon Streeßb 2. she — 432 » — 261 » — 693.»
Edinburgh eier ern — 543» — 682 » — 1225 »
Du + 1127 » 14045 + 6069 »
In den Nachtragsetat für 1925/26 sind für zusätzliche Materialausgaben der Staatsdruckerei 114 000 £
vorgesehen.
Ein Staatsbetrieb eigener Art ist 1920 auf Grund des Nauru Islands Agreement Act geschaffen worden.
Danach wurde die Verwaltung der ehemals deutschen Insel Nauru, die in Auswirkung des Versailler
Vertrages britisches Reichsmandat geworden war, sowie der Abbau ihrer Phosphatlager von den Regierungen
 Großbritanniens, Australiens und Neuseelands gemeinsam übernommen, und zwar entfallen auf
die beiden ersteren je 42 vH, auf Neuseeland 16 vH insbesondere derjenigen Kosten, die zur Entschädigung
der Pacific Phosphate Company, der bisherigen Eigentümerin der Phosphatlager sowie des Abbaubetriebes,
erforderlich waren. Die Kosten der Verwaltung der Insel sollen nach dem Gesetze aus den Überschüssen
des Phosphat-Abbaubetriebes gedeckt werden, Die Phosphate werden in erster Linie an die drei beteiligten
Länder zu einem einheitlichen f, o. b.-Preise im Verhältnis der Beteiligungsquote und unter der Bedingung,
 daß sie für die Bedürfnisse der heimischen Landwirtschaft, nicht aber zum Export verwendet werden,
geliefert, und darüber hinaus zum freien Marktpreise auch an andere Länder. Die etwaigen Gewinne
werden an die beteiligten Länder im Verhältnis ihrer Anteile ausgeschüttet. Die anteiligen Leistungen
Großbritanniens wurden unter dem Etattitel Colonial Services vollzogen, und zwar
Jahr Betrag
192021 a mr 1403642 3/8
1923/24 0.000000 rrr  P 0 106.504 —/—
1925/26 „200000000000 0+ » 39699 15/9?)
1) Quelle: Trading Accounts and Balance Sheets 1923—24, a. a, 0.
2?) Dieser Betrag war als »Investierung« bei der Aufarbeitung zu berücksichtigen; vgl. die Übersicht auf S.397, wo er als Investierung
unter »Verschiedenes« erscheint. Vgl. ferner Vierter Teil, Fünftes Kapitel »Investierungen« S. 4834f.

399
        <pb n="392" />
        — AI
Hiervon stellt der erstaufgeführte Betrag den Anteil Großbritanniens an der Entschädigung der Pacific
Phosphate Company dar. Er ist in 50 Jahren bei einer Verzinsung von jährlich 6 vH zurückzuzahlen. Die
beiden anderen Beträge entsprechen den auf die britische Beteiligung entfallenden Gewinnanteilen, die
das Schatzamt zwecks Deckung des erforderlichen zusätzlichen Kapitalbedarfes im Phosphatbetriebe
stehen ließ. Das Phosphatunternehmen braucht die Zins- und Amortisationslasten hierfür nicht zu
tragen. Die Zinseinnahmen für die erstgenannte Entschädigungssumme belaufen sich im Rechnungsjahre

1924/25 auf £ 88037 8/6
1925/26 » ‘» 87652 18/3,
die Tilgungsbeträge
1924/25 auf £ 6084 9/11
1925/26 » » 6449 11/31
Die gesamte Tilgung betrug am 31. März 1926 £ 29 210 3/1.
Ill. Frankreich.
Für Frankreich war es möglich, eine Gegenüberstellung des von den einzelnen staatlichen Erwerbsbetrieben
 beschäftigten Personals vorzunehmen, die folgendes Bild ergibt:
Personalbestand
am 1. Januar nach dem Etat
1913 für 1925
Domänen, Forsten, Gestüte ............ 6 059 8 581
Berg-, Hütten-, Salinenwesen, Post ... . 119 699 140 468
Eisenbahnen... er a Keen 79 070 131 995
Staatsdruckerei +...400. 040 0 ehr 1588 158
SParkdsSO ee 1.350 1.043
Der Begriff »Domäne« weicht in Frankreich von dem der Bearbeitung zugrunde gelegten?) wesentlich
ab. Infolgedessen können auch die Einnahmen und Ausgaben, die in dem französischen Etat für
»Domänen« ausgeweisen werden, nicht ohne weiteres in die Rubrik »Domänen, Forsten, Gestüte« des
Aufarbeitungsschemas gebracht werden. Als »Domänen« werden in Frankreich außer den landwirtschaftlichen
 Staatsbetrieben auch eine Reihe von staatlichen Industriebetrieben, wie die Porzellanmanufaktur
 in Sevres, die Manufacture Nationale des Gobelins, die Tapetenmanufaktur in Beauvais,
die Pulver- und Waffenfabriken, Marinearsenale, die Münze, ferner die staatlichen Gestüte und die
staatlichen Bäder in Vichy, Bourbon l’Archambault und Aix-les-Bains, bezeichnet. Besondere Einnahmen
werden im Etat für die Staatsforsten ausgewiesen. In dem Inventaire für 1924 wird der Gegenwartswert
der gesamten Staatsforsten auf 5,3 Milliarden fr. geschätzt. Die Bruttoeinnahmen sollen nach, dem
Etat für 1925 155070 000 fr. betragen, während als Betriebsausgaben 66 895 000 fr. in dem Budget
des Ackarbauministeriums erscheinen. Es ergibt sich demnach für 1925 ein Reinertrag von 88 Millionen {r.,
was unter Zugrundelegung des oben angeführten geschätzten Gesamtwertes der Staatsforsten eine
Rente von 1,66 vH bedeuten würde. Die Einnahmen der übrigen »Domänen«, worunter aller Wahrscheinlichkeit
 nach die oben erwähnten Betriebe und ferner auch die staatlichen Schlösser und Parkanlagen
zu verstehen sind, stellen sich nach dem Etat für 1925 auf 110 124 000 fr.
Nach Artikel 45 bis 50 des Versailler Vertrages erhielt der französische Staat das Recht, die in dem
Saargebiet gelegenen Kohlengruben auszubeuten. Infolgedessen erscheint in dem französischen Einnahmeetat
 seit 1920 als Einnahmebetrag der Reinertrag aus den Betrieben der Saarkohlenbergwerke, der sich
1925 auf 60 Millionen fr. beläuft. Über den Ertrag, der sich für die französische Regierung aus den
. FRE . 5
Betrieben der mit Überschuß arbeitenden Saarkohlenbergwerke in den Jahren 1920 bis 1923 ergab, sowie
über die Neuanlagen unterrichten folgende dem Inventaire entnommene Angaben:
1920 1921 1922 1923
in 1000 fr.
Reimer er 72 049 70 896 99 919 35 119
Neuanlagen +17... 30 225 52 264 45 943 64 697
1) Finance Accounts 1924/25, 1925/26.
% Als »Domänen« werden land- und forstwirtschaftliche Güter mit Erwerbscharakter in staatlichem Besitz angesehen

°C
        <pb n="393" />
        Für die Verwaltung von Post, Telegraph und Telephon ergibt sich nach der Übersicht auf
S_ 397 für das bearbeitete Nachkriegsjahr ein ausgeglichenes Budget. Lediglich die Investierungen
mußten durch Emission einer Anleihe bzw. Vorschüsse des Tresor finanziert werden. Das Postbudget
geriet infolge des Krieges aus dem Gleichgewicht, Es ergab sich ein beträchtliches Defizit, das
1920 ...7:00C24.02++- 186 Millionen Ir. |. 1928 4.0.04 e.040.0 44 12 Millionen fr.
SE EA
betrug. Die für Investierungen aufgewandten Beträge, die vorwiegend durch Vorschüsse des Tresor
gedeckt wurden, stellten sich
1920 auf 149 Millionen fr. 1923 auf 164 Millionen fr.
1921»: 165 » » 1924 » 250 » »
1922 » 148 » » 1925 » 504 »
Der Umschwung, der in den Betriebsergebnissen der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung
seit dem Jahre 1923 eintrat, war die Folge einer tiefgreifenden Reform. Die Portogebühren wurden
erhöht, und die Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung wurde autonom. Ihr Budget erscheint
seitdem als Anhang zu dem Budget General und gestattet einen wesentlich klareren Einblick in ihre
finanziellen Verhältnisse als vorher. Vor allen Dingen zeichnet sich dieses Budget dadurch aus, daß den
Betriebskosten die normalen Einnahmen gegenüberstehen, während getrennt davon die Ausgaben für
Neuanlagen durch Anleihen oder Tresorvorschüsse gedeckt werden.
In dem Abschnitte »Private Eisenbahnen«!) wurde bereits dargelegt, inwieweit der französischen Regierung
 aus der Neuregelung des gesamten französischen Eisenbahnwesens finanzielle Lasten entstehen.
Man kann in der straffen Organisation und der Staatsaufsicht über das gesamte Eisenbahnwesen sowie
besonders in der Einrichtung des Fonds Commun eine Vorstufe zu der völligen Verstaatlichung des
französischen Eisenbahnwesens erblicken. Im Rahmen dieses Kapitels interessiert als staatlicher Erwerbsbetrieb
 lediglich die französische Staatseisenbahn, die sowohl vor als auch nach dem Kriege ein Zuschußbetrieb
 ist. Zur Ergänzung der in der Übersicht auf S. 397 gemachten Angaben dienen folgende Ziffern.
die dem »Inventaire« entnommen sind:
Ergebnisse der französischen Staatseisenbahn.
(— Defizit, + Überschuß)
Tahr Reine Betriebs- Zinslasten Gesamtergebnisse
 USW. ergebnisse
IB re + 47,4 131,4 — 84,0
1920 4er re — 521,0 206,0 — 727,0
1931 ie — 440,7 201,9 — 642,6
19 re — 152,8 229,9 — 382,7
U a — 126,9 301,0 — 427,9
1924 (Voranschlag).......- + 32.0 293,0 — 261,0
Das Budget der Eisenbahn für Elsaß-Lothringen ist von dem der französischen Staatsbahn getrennt.
Während diese, wie erwähnt, mit einem Defizit abschließt, erzielt die Eisenbahn Elsaß-Lothringens etatmäßig
 einen Überschuß (vgl. die Übersicht 5. 397).
Ebenso wie in Großbritannien gibt es in Frankreich für die Bedürfnisse der verschiedenen Staatsbehörden
 eine Staatsdruckerei (Imprimerie Nationale). Ihr in den Tresor fließender Betriebsüberschuß
ist auch hier lediglich als Verrechnungsposten anzusehen.
Der Etat der französischen Staatsdruckerei stellt sich in großen Zügen für 1925 wie folgt:
. Einnahmen Ausgaben
Für Rechnung der Ministerien und in 1000 fr, Gehälter der Beamten und An- in 1000 fr
sonstiger öffentlicher Verwaltungen gestellten ...-..+ 0000 W 2.167
ausgeführte Druckaufträge „722 39600 Bürounkösten ... 24 ıuhe een a 66
Desgl. für Private ......-.-+=+11+" 554 Unterhaltung der Gebäude ....... 30
Sonstige Einnahmen ......++++++++ 994 Arbeiterlöhne. ...,-...0...4.4.0 34105
Materialkosten... 4.000.404 19 000
Betriebsanlagen ............«+-- 1.030
Sonstige Ausgaben ............-+ 1640
Überschuß (an den Tresor abzuführen) 3110
41 148 41 148
1) Vgl. Kapitel »Wirtschaft« 8, 3791

401
£1
        <pb n="394" />
        Für das Stickstoffwerk in Toulouse, welches dem autonomen Office de V Azote untersteht, werden
außer dem in der Hauptübersicht!) angeführten Staatsvorschuß für Investierungszwecke in Höhe von
30 Millionen fr., der den Bearbeitungsgrundsätzen gemäß außerhalb des Aufarbeitungsschemas steht, in
den zugrunde gelegten Etats keine Ausgaben ausgewiesen.
Ebenso fehlen nähere Angaben über die Einnahmen und Ausgaben der ehemals deutschen elektrolytischen
Fabrik in Metz, die im Kapitel »Wirtschaft« unter »Private Luftfahrt«2) Erwähnung fand.
IV. Belgien®).
Die Ausgaben für die staatlichen Erwerbsbetriebe Belgiens (Post, Eisenbahn, Druckerei, Elektrizitätsversorgung
 und Marine) waren in dem Etatjahr 1913 mit dem Hauptbudget vollkommen verschmolzen.
Für sämtliche Betriebsverwaltungen bestand eine Zentralverwaltung, deren Kosten im Jahre 1913 in
dem Etat nicht auf die einzelnen Betriebsverwaltungen verteilt waren und nach den vorhandenen
Unterlagen auch in der Aufarbeitung nicht aufgeteilt werden konnten. Sie sind unter den allgemeinen
Ausgaben für die Betriebsverwaltungen aufgeführt worden. Eine ganz ähnliche Stellung nehmen die
Kosten für das Office de l’Electrieit&amp;amp; (staatliche Elektrizitätserzeugung und -verteilung) ein. Auch diese
hätten, streng genommen, auf die einzelnen von dem staatlichen Elektrizitätsamt ausschließlich mit
Strom versorgten Staatsbetriebe bzw. -verwaltungen verteilt werden müssen.
Für die Staatsforsten sind im belgischen Etat Einnahmen nicht festzustellen. Domänen im Sinne
dieses Kapitels, d. h. landwirtschaftliche Güter mit Erwerbscharakter, gibt es in Belgien, soweit aus dem
Etat ersichtlich ist, nicht.
Im Gegensatz zu 1913 erscheinen 1925 die Kosten der staatlichen Erwerbsbetriebe mit Ausnahme
der Staatsforsten nicht im Hauptetat, sondern werden gesondert mit eigener Einnahme- und Ausgaberechnung
 aufgeführt. Im Etat für 1925 ist die belgische Eisenbahn völlig von den übrigen Betriebsverwaltungen
 losgelöst. Das frühere Ministere des Chemins de Fer, Postes, Telegraphes et de la Marine
führt seitdem die Bezeichnung Ministere des Postes, Telegraphes et de 1a Marine.
Der Voranschlag für die Eisenbahn konnte nicht beschafft werden. Lediglich die Gesamtziffern
des Budgetvoranschlages lagen vor. Es mußten daher für die Eisenbahn im Gegensatz zu den
übrigen staatlichen Erwerbsbetrieben die Zahlen des von der Kammer bereits bewilligten Etats verarbeitet
 werden.
Die Betriebsergebnisse der belgischen Staatseisenbahn haben sich in der Nachkriegszeit immer mehr
verschlechtert. Dadurch lebten die Bestrebungen, durch Überführung in eine private Gesellschaftsform
die belgische Staatseisenbahn zu sanieren und die Staatsfinanzen zu entlasten, von neuem, auf. Der Plan,
die belgische Staatseisenbahn zu »privatisieren«, bestand schon in der Vorkriegszeit. Im Jahre 1912
wurde ein besonderer Ausschuß mit der Ausarbeitung eines Kommerzialisierungsplanes beauftragt. Bald
nach Kriegsschluß veröffentlichte das /nstitut Solvay ein umfangreiches Projekt, in welchem die
Loslösung der belgischen Staatseisenbahn von dem Staatshaushalt und ihre Privatisierung vorgesehen
 war*). Verschiedene Versuche, die damaligen Vorschläge zu verwirklichen, scheiterten an dem
Widerstand der Parlamente. 1924 nahm die Kammer einen Gesetzentwurf an, jedoch wurde dieser im
Senate abgelehnt und. kam infolgedessen nicht zur Durchführung. Erst am 23. Juli 1926 wurde ein
Gesetz erlassen”), das die Entstaatlichung der belgischen Eisenbahn und die Gründung der Socı&amp;amp;t6
Nationale des Chemins de Fer Belges vorsah. Diese Gesellschaft hat für 75 Jahre das Recht, das staatliche
Eisenbahnnetz in eigener Regie zu bewirtschaften. Sie hat ein Stammkapital von 11 Milliarden fr., das
sich zusammensetzt aus:
10 Millionen Stammaktien mit einem Nennwerte von je 100 fr. ....... = 1ı Milliarden fr. und
20 Millionen Vorzugsaktien » 0 10
1) 8. 897.
?) 8. 384.
3) Während der D i i icht 4 5 ; : .
Fı er A Service de Piece, Marine, Poste, TC am Ob TOR BE DEE a dene 006 Maar
Prösent6s aux Chambres Legislatives par M. le Ministre des Chemins de Fer, Marine, Postes, Telegraphes, T&amp;amp;l6phones et Aeronautique,
Lüttich (Imprimeries Nationales des Militaires Mutiles et des Invalides de la Guerre) 1926; der Bericht konnte daher nicht mehr verarbeitet
 werden.
*) Vgl. L’ Autonomie des Chemins de Fer-de Etat Belge, a. a. 0.
5) Moniteur Belge Nr. 205 vom 24. Juli 1926.

402
        <pb n="395" />
        403 —
Sämtliche Aktien erhält der Staat. Die Stammaktien. sind nicht übertragbare Namensaktien,
die Vorzugsaktien dagegen Inhaberpapiere. Sie werden nach dem Gesetze unverzüglich an den Fonds
d’ Amortissement de la Dette Publique abgeführt, welcher sie den Inhabern der konsolidierten oder kurzfristigen
 belgischen Staatsschuld anbietet. 10 vH des sich hieraus ergebenden Ertrages fließen der
Eisenbahngesellschaft zu und dienen zur Auffüllung ihres Betriebskapitals. Die restlichen 90 vH verwendet
 der Staat zur Tilgung der öffentlichen Schuld,
Die Organe der neuen Gesellschaft sind die Generalversammlung der Aktionäre und der Verwaltungsrat.
Die Stammaktien, die sämtlich im Besitze des Staates verbleiben, haben je eine Stimme, während
das Stimmrecht der Vorzugsaktien auf ein Zehntel beschränkt ist, so daß erst zehn Vorzugsaktien zur
Abgabe einer Stimme berechtigt sind. Durch diese Regelung wird bewirkt, daß der Staat selbst dann,
wenn sämtliche Vorzugsaktien sich im Privatbesitze befinden, fünf Sechstel der gesamten Stimmen in
sich vereinigt.
Die 21 Mitglieder des Verwaltungsrates setzen sich wie folgt zusammen:
10 werden nach ihrer besonderen Eignung und Fachkenntnis von der Regierung ernannt, wodurch
sich diese einen weitgehenden Einfluß im Verwaltungsrate sichert,
5 werden von der Verwaltung des Fonds d’Amortissement de la Dette Publique vorgeschlagen,
1 durch den obersten Rat für Industrie und Handel bzw. den obersten Rat für Handwerk und
Kleingewerbe,
1 durch den obersten Arbeitsrat,
1 durch den obersten Landwirtschaftsrat,
3 als Vertreter des Personals der Eisenbahngesellschaft.
Der Eisenbahnminister kann den Sitzungen des Verwaltungsrates beiwohnen. Falls er von diesem
Recht Gebrauch macht, führt er den Vorsitz mit vollem Stimmrecht.
Von dem Reinertrag der Gesellschaft fließen nach Vornahme der in den Satzungen besonders {estgelegten
 Rückstellungen für verschiedene Erneuerungs- und Reservefonds 5 vH der Verwaltung sowie
dem Personal zu, während der Rest je zur Hälfte den Inhabern der Vorzugsaktien, bzw. nach deren
Rückkauf der Genußscheine, sowie den Inhabern der ordentlichen Aktien zukommt. Diese Neuregelung
ist am 1. September 1926 in Kraft getreten.
In ganz ähnlicher Weise ist die Loslösung des Telegraphen- und Telephonwesens aus dem Staatshaushalte
 geplant. Der belgische Ministerrat beschäftigte sich im Oktober 1926 mit einem entsprechenden
Gesetzentwurf, der sich zum großen Teile wörtlich an das Gesetz zur Begründung der Soci&amp;amp;e6 Nationale
des Chemins de Fer Belges vom 23. Juli 1926 anlehnt. Das Kapital der zu gründenden Soci&amp;amp;te Nationale
des Telephones et TElegraphes soll 800 Millionen fr. betragen, und zwar soll die Gesellschaft 3 Millionen
Vorzugsaktien zu je 500 fr. ausgeben. Die Stammaktien sollen ebenso wie im Falle der Eisenbahngesellschaft
 im Besitze des Staates verbleiben. 30 vH des Emissionserlöses der Vorzugsaktien soll die
neue Gesellschaft zur Durchführung des Telephonnetz-Erweiterungsprogrammes erhalten).
Die staatliche Marine umfaßt zwei staatliche Schiffahrtslinien (Ostende-Dover, Antwerpen-Tete de
Flandre)?). In ihrem Sonderbudget werden eine Reihe von Ausgaben aufgeführt, die mit dem Betriebe
dieser beiden Schiffahrtslinien nichts zu tun haben, sondern streng genommen Ausgaben zur Förderung
der privaten Schiffahrt darstellen. So ist beispielsweise der gesamte Küstendienst (Lotsen-, Leuchtturmwesen,
 Küstenbefestigung usw.) in dem Budget des staatlichen Erwerbsbetriebes Marine enthalten.
Anhaltspunkte für eine Trennung der reinen Betriebsausgaben für die beiden Schiffahrtslinien von den
übrigen allgemeinen Ausgaben waren nicht vorhanden. Dies muß vor allem bei der Beurteilung des
etatmäßigen Betriebsergebnisses der Marine in Betracht gezogen werden.
Die Zentralverwaltung, das Elektrizitätsamt und die Staatsdruckerei werden in dem Etat für 1925
ebenfalls gesondert aufgeführt. Diese drei kleinen Sonderetats haben nur die Bedeutung von Zwischenkonten.
 Die Posten, die auf der Einnahmeseite erscheinen, werden an anderen Stellen des Budgets als
Ausgaben aufgeführt, und zwar vorwiegend in den Sonderetats‘ der Betriebsverwaltungen, zum Teil aber
auch in den Ausgaben verschiedener Ministerien®). Die Finanzierung der Zentralverwaltung, Elektrizitätsverwaltung
 und Staatsdruckerei geht aus den folgenden drei Übersichten hervor, in denen die Einnahmeseite
 der Sonderbudgets dieser drei Verwaltungen dargestellt wird,
1) L’Industrialisation des T&amp;amp;l6phones Belges, a. a. 0.
2) Außerdem wird durch den Staat auf der Schelde und auf dem Rhein Schleppschiffahrt betrieben (vgl. S. 374).
*) Vgl. die Hauptübersicht S. 397.

517”
        <pb n="396" />
        Zentralverwaltung 1925.
Einnahmen
Ordent- Künstle- Presse- Oberstes Allgemeine
Kosten für liche rischen stelle Kontroll- Unkosten Total
Ausgaben Beirat komitee
erstattet von: in 1000 fr.
Eisenbahn ....7....00.00000++ 404 a 992 7 405 163 299 2259
Marine. rer Kr Reel 205 — 68 25 44 342
POS N RE ER 628 135 25 135 923
Telegraph +..... 040400 ke er 396 68 25 83 572
ElektrizitätsverW. +. ee 109 : 145
Ministerium für Landwirtschaft und
öffentliche Arbeiten ........... 142 145
Industrie- und Arbeitsministerium . 3 11
Wirtschaftsministerium ........... 167 167
Ministerium der Nationalen Verteidigulig
 2 LH en if 109
Finanzministerium .:7....00...1040 49 42
Ministerium für Kunst und Wissen-A
 TON 84
Ministerium für Inneres und Hygiene 3 13
Ministerium für Äußeres .........
Kolonialministerium ............
Justizministerium ee ;
Diebstahl-Fahndungs-Dienst bei der
Eisenbahn 285 — 285
Insgesamt... 2780 676 14121 584 5117
Elektrizitätsamt 1925.
Einnahmen
Kosten für - Ordentliche Außer- Rückzahlung Total
Ausgaben ordentliche von
Ausgaben Vorschüssen
erstattet von: in 1.000 fr.
Eee EN 6.975 36 000 43 904
Marine 10 50 61
a N 39 200 244
Telegrapk Ar HERE E 882 ; 4 550 5549
TU A 29 150 183
Finanzen re
Verschiedene +. +. 40 re 2 „60
Insgesamt. Lu as 1057 41 000 30 002

404
        <pb n="397" />
        405

Staatsdruckerei 1925.
Einnahmen
Anteil an den
Kosten für Aufträge Verwaltungs- Teuerungs- Total
kosten zulagen
erstattet von: in 1.000 fr.
Seeretariat General du Departement des Chemins
N 25 - 25
4dministration des Chemins de Fer .......... 7.968 508 106 8 682
» de Va Marine 0. en 98 98
» des Postes ee ek nn 4.923 4 4 956
» des Telögraphes ........0400404 2 565 2583
Office des Services de V Electrieite „.......00+0+++ 55 55
Comit&amp;amp; Superieur de Contröle ........000000 10 10
Service de Presse et de Publieite ........++" 12 12
Departement des Finances .......0000000 6 724 40 6 760
de 1a JUSÜCE 2er en en 863 868
des Affaires Etrangeres ........: 295 296
de V’Interieur et de Hygiene .... 685 689
des Sciences et des Arts ........ 1178 1 184
de V Agriculture .......0000000 0 139 140
des Travaux Publics..,.......+- 328 330
de U’Industrie, du Travail et de la
Prevoyance Sociale ‚......000000 200 201
de la Defense Nationale ........ 150 151
des COloMes ren naar Ce 140 141
des Affaires Keonomiques ....... 1251 1.258
Institut Cartographique Militaire........++++ + 750 ° 754
Insgesamt .... 28359 Sn 125 29 193
V. Italien.
Die Verwaltung der italienischen Eisenbahn ist zuerst durch das Gesetz vom 7. Juli 1907 einheitlich
geregelt worden. Die Verwaltung wurde danach zwar selbständig, aber der Aufsicht des Ministeriums
für öffentliche Arbeiten unterstellt. An der Spitze der italienischen Staatsbahn stand der Verwaltungsrat.
Für den Betrieb wurden ein Generaldirektor sowie eine Reihe von Bezirksdirektoren bestellt. Auf dem
Gebiete der Finanzverwaltung war die Mitwirkung des Finanzministers vorgesehen.
Das Gesetz vom 5. August 1912 brachte eine Abänderung verschiedener Bestimmungen. Die Aufsichtsbefugnisse
 des Ministeriums für öffentliche Arbeiten wurden eingeschränkt, und die Selbständigkeit
des Generaldirektors wurde weiter befestigt. Im übrigen wurde eine stärkere Konzentration der Verwaltung
durchgeführt.
Der Krieg hat auch der italienischen Eisenbahn viel Schaden verursacht, besonders deswegen, weil
ebenso wie in den anderen am Kriege beteiligten Ländern alle Reparaturen zurückgestellt werden mußten.
Der Vertrag von St. Germain brachte der italienischen Staatsbahn eine Vergrößerung ihres Netzes um
1 468 km. Nach dem Kriege wurden ferner verschiedene Privatbahnen vom Staate aufgekauft (vgl.
S. 380f). Eine grundlegende Neuordnung des italienischen Eisenbahnwesens trat 1922 unter dem Einflusse
der faseistischen Regierung ein. Der Verwaltungsrat wurde aufgehoben, und seine Befugnisse einer besonderen
 Kommission übertragen. Der allgemeine Verkehrsbeirat und die wirtschaftlichen Beiräte der Bezirksdirektionen
 sowie die parlamentarische Überwachungskommission wurden beseitigt. Damit verschwand
der Einfluß des Parlaments auf die Eisenbahn, der schon von jeher von geringer Bedeutung war, Die
Organisation des Ministeriums für öffentliche Arbeiten wurde, wie überhaupt die italienische Verwaltung,
wesentlich vereinfacht. Mit dem Ziele, die Eisenbahn wieder rentabel zu gestalten, wurde‘ ein rücksichtsloser
 Personalabbau vorgenommen. Die Zahl der im Eisenbahndienst beschäftigten Personen,
die sich in der ersten Nachkriegszeit auf rund 240000 belaufen hatte, ist 1926 auf etwa 173000 gesunken
Qait dem Jahre 1922 sind mehr als 95 vH der Bürobeamten abgebaut worden.
        <pb n="398" />
        406

Auf 1 Million durchlaufener Achsenkilometer entfielen Angestellte:
AOL RK aaa BB
EZ a 2643
O2 60,4
5
Hierbei ist zu berücksichtigen, daß der Achtstundentag erst nach dem Kriege in Italien eingeführt
worden ist.
Der finanzielle Erfolg der so durchgeführten Rationalisierung der italienischen Staatseisenbahn drückt
Le - X .
Sch in folgenden Zahlen aus): Einnahmen Ausgaben — Fehlbetrag
+ Überschuß
in Millionen Lire
OO RETTET En 2 007,1 2 866,8 — 859,7
OS U 3:021,2 4 066,7 — 1.045,5
Lt 3 035,6 4 293,5 1 257,9
LEE 3.177,0 4 083,4 906,4
N 3 480,3 3 778,4 298,1
DA Rd 4 302,0 4 126,2 175.8
Auch das Post- und Telegraphenwesen erfuhr nach dem Kriege zwecks Beseitigung des Defizits eine
Umgestaltung. /
Mit Wirkung vom 1. Juli 1926 wurde das italienische Telephonnetz an Privatgesellschaften verpachtet,
die vertraglich zur Durchführung von Verbesserungen verpflichtet sind. Das Land wurde in fünf Zonen
eingeteilt, deren Telephonnetz fünf verschiedenen Telephongesellschaften übergeben wurde:
Zone Pachtgesellschaft
1. Piemont und Lombardei: Societd Telefonica Piemontese,
2. Die 3 venezianischen Provinzen, Fiume und Zara: Societd Telefonica delle Venezie
3. Emilia, Marche, Umbrien (mit Ausnahme des Bezirks
von Orvieto); die Abruzzen und Molise: Societä Telefonica Italia Media Orientale,
4. Ligurien, Toskana, Latium, der Bezirk von Orvieto und
Sardinien: Societä Telefonica Tirrena,
5. Süditalien und Sizilien: Societd Esercizi Telefoniei.
Nach dem Pachtvertrage sind diese Gesellschaften verpflichtet, 3 bis 4 vH ihrer Bruttoeinnahmen Ge
nach der Bedeutung der Zone) an das Schatzamt abzuführen. Außerdem erhält das Schatzamt für den Fall,
daß der Reinertrag der Gesellschaften 7 vH übersteigt, noch einen weiteren Gewinnanteil. Durch die Verpachtung
 des Telephonnetzes hat sich die Postverwaltung eines bisher wenig rentablen Zweiges entledigt.
Infolgedessen ist die Post ebenso wie die Eisenbahn zu einem Überschußbetriebe geworden. Das Defizit
der italienischen Postverwaltung, das im Jahre 1921/22 noch 1 432 Millionen Lire betrug, sank im Jahre
1922/23 auf 1032 Millionen, 1923/24 auf 412 Millionen und verwandelte sich im Jahre 1924/25 in einen
Überschuß von 176 Millionen Lire?),
Dreizehntes Kapitel.
Die Ausgaben auf Grund des Krieges.
I. Der Begriff der »Ausgaben auf Grund des Krieges« und ihre Bedeutung für die
staatliche Finanzwirtschaft.
Die CD des Krieges machen sich auf allen Gebieten staatlicher Tätigkeit geltend, ohne daß
 relre nurdh NEE belegen könnte, wiewelt etwa die Ausgabensteigerung in einem Verwaltungs-Zweiß®
 al ; ® St sache des letzten Krieges bedingt ist. Wenn in diesem Kapitel versucht wird, denjenıgen
 Lel! der Staatsausgaben zusammenzufassen. der seinem Ursprunge nach unmittelbar auf den
Zn Un En m Finanziario 1924/25 dell’ Amministrazione delle Ferrovie dello Stato, Rom 1925, zitiert in Riforma Sociale, Turin 1926.
2) Henderson, a.a. 0.
        <pb n="399" />
        „449037, &amp;gt;
Krieg zurückgeht, so kann es sich dabei nur um die Aufwendungen handeln, die in direktgmZusammen- A
hang mit der Liquidation des Krieges stehen. Die Ausgaben auf Grund des Krieges umf, = ak alioihek ES
X \
1. die Aufwendungen für die Liquidierung des Krieges in sozialpolitischer Beziehung: A renten, A
Kriegshinterbliebenenfürsorge, Kriegspensionen; 7 x Kiel =
2. Leistungen zur Behebung der wirtschaftlichen Kriegsfolgen: Wiederaufbau der zerstörten Gebiet“
und Entschädigung von Zivilpersonen für erlittene materielle Verluste;
3. die Aufwendungen für die politische Liquidation des Krieges: Besatzungskosten, Überwachungskommissionen
 u. ä.
Bei dieser Abgrenzung der »Ausgaben auf Grund des Krieges« liegt der Nachdruck darauf, daß es sich
um die Liquidation dieses Aufgabenkomplexes der staatlichen Finanzwirtschaft handelt. Die Staatsfinanzwirtschaft
 wurde in den ersten Jahren nach Kriegsende in sehr hohem Maße durch die Erfordernisse
dieser Liquidation beeinflußt, doch nimmt die Bedeutung der staatlichen Aufgaben auf diesem Gebiete
von Jahr zu Jahr in verhältnismäßig schneller Folge ab. In der vorliegenden Untersuchung, die sich die
Herausarbeitung der finanzwirtschaftlichen Strukturänderungen in der Zeit seit Einbringung des
letzten Vorkriegsetats in den Vergleichsländern zur Aufgabe macht, nimmt die staatliche Tätigkeit zur
Liquidation der unmittelbaren Kriegsfolgen demnach eine Sonderstellung ein. Aus diesem Grunde
wurden die »Ausgaben auf Grund des Krieges« in der Bearbeitung gesondert aufgeführt. Von demselben
 Gesichtspunkte aus wurden jedoch die Ausgaben für die Verzinsung und Amortisation der Kriegsund
 Nachkriegsschulden nicht unter die Ausgaben auf Grund des Krieges einbezogen, da diese Aufwendungen
 eine nachhaltige Beeinflussung der staatswirtschaftlichen Struktur in den kriegführenden
Ländern bedingen.
Die Ausgaben auf Grund des Krieges in diesem Sinne stimmen nicht mit den von Frankreich und Belgien
als Depenses Recowvrables bezeichneten Ausgaben überein, in denen alle Aufwendungen enthalten sein
sollen, auf deren Ersatz durch den Reparationsschuldner Anspruch gemacht wird.
Die unter den obigen Gesichtspunkten ausgesonderten Aufwendungen setzen sich in ganz verschiedener
Art und Weise zusammen. Es ist daher nicht möglich, die Gesamtsumme der Ausgaben auf Grund des
Krieges in den einzelnen Staaten zu vergleichen, ohne sich über ihre einzelnen Bestandteile Rechenschaft
zu geben.
Der Aufwand für den Verwaltungsapparat, soweit er für die Lösung der hier behandelten Aufgaben erforderlich
 ist, erscheint in der Aufbereitung unter Personal- und Sachbedarf, ebenso der ganze Komplex
der Ausgaben für die politische Abwicklung der Friedensverträge (Besatzungstruppen und Überwachungsommissionen
 aller Art). Für diese Ausgaben sind die Ziffern der hier zugrunde gelegten Etats durch neuere
Abmachungen teilweise überholt. Der Aufwand zur Wiederherstellung des öffentlichen Eigentums in den
zerstörten Gebieten wird unter Sachbedarf, soweit es sich um kommunales Eigentum handelt, unter Überweisungen
 geführt. Wiederherstellungsarbeiten an privatem Eigentum (Landwirtschaftlicher Boden,
Wohnungen usw.), die der Staat selbst ausführt, werden als Sachbedarf angesehen. Diesen Aufwendungen
stehen gegenüber die Leistungen für Kriegspensionen und Kriegsrenten und die Kosten des Wiederaufbaues,
soweit es sich um Entschädigung privater Verluste handelt. Die Kriegspensionen und Kriegsrenten erscheinen
 in dem der Aufarbeitung zugrunde liegenden Schema unter den »Renten und Unterstützungen«,
die Entschädigungszahlungen an Private unter „Subventionen«. Bei den Leistungen letzterer Art handelt
es sich um Zuwendungen, die der Neubelebung der Produktion und der Wiederherstellung der ursprünglichen
 Produktionsgrundlage der nationalen Wirtschaft dienen sollen. Die Unterscheidung gegenüber den
sonstigen Subventionen ist hierbei stets zu beachten (vgl. Tabellen S. 470f, 477f). In einem Sonderfall
ist der Übergang von den »Kriegsunterstützungen« Zur »Kriegsentschädigung« flüssig: Die Anforderungen
 an den Kapitalmarkt haben in Frankreich und Belgien in den letzten Jahren die Beschaffung
von Mitteln für die Wiederaufbauarbeiten sehr erschwert, teils unmöglich gemacht. Der Staat ist infolgedessen
 dazu übergegangen, sich den Entschädigungsberechtigten gegenüber durch Hingabe meist kurzfristiger,
 in besonderen Fällen jedoch auch langfristiger Schuldtitel seiner Verpflichtungen zu entledigen.
Die Entschädigungszahlung durch Schuldtitel bedeutet überall da nichts wesentlich anderes als die Barzahlung,
 wo mit ihrer Hilfe der Wiederaufbau tatsächlich gefördert wird, sei es, daß die Empfänger der
Schuldverschreibungen diese verkaufen oder beleihen können, sei es, daß sie dieselben an Zahlungsstatt
weitergeben, wie es mit den Bons de la Defense Nationale in Frankreich häufig geschehen ist. Wenn jedoch
die Zahlung in staatlichen Schuldtiteln den Empfänger veranlaßt, den Wiederaufbau seiner zerstörten
Existenz in der früheren Form aufzugeben und die Entschädigungszahlung als Kapitalbasis eines Rentnerdaseins
 anzusehen, so bedeuten diese Zahlungen eine Art laufende Unterstützung, also etwas wesentlich
anderes als die unmittelbar für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete aufgewendeten Ausgaben. Es

A407
        <pb n="400" />
        408

läßt sich im einzelnen nicht feststellen, in welchem Umfange derartige Fälle vorkommen. Daß sie häufig
sind, geht aus der Tatsache hervor, daß die Gesetzgebung besondere Bestimmungen kennt, je nachdem
der Empfänger wirklich wiederaufbauen will oder nicht.
Während die Aufwendungen, die oben als Ausgaben zur politischen Liquidation des Krieges bezeichnet
wurden, in ihrer Entwicklung nicht von Rechtsansprüchen abhängig und damit zwangsläufig gegeben
sind, verhält es sich anders mit den Kosten des Wiederaufbaues und den Aufwendungen für die sozialpolitische
 Liquidation des Krieges. Der Umfang der letzteren ist vor allem durch die Höhe der Kriegsverluste
bedingt, für die die nachstehende Übersicht einige Anhaltspunkte bietet. Für die weitere Zukunft hängt er
davon ab, wie viele Ansprüche mit der Zeit erlöschen, sei es durch Tod der Berechtigten, Überschreitung
der Altersgrenze, bis zu der für Kriegswaisen Unterstützung zu zahlen ist, sei es durch Kapitalabfindung
an Berechtigte oder durch Fortfall der Voraussetzungen für die Unterstützung (z. B. Wiederverheiratung
von Kriegerwitwen). Die Zahlungen dieser Art sind daher in den ersten Jahren nach Kriegsende verhältnismäßig
 hoch und nehmen in der weiteren Zukunft allmählich ab. Die Finanzen der einzelnen Staaten werden
durch sie ganz verschieden beeinflußt, je nachdem die endgültige Liquidation schneller oder langsamer
fortschreitet.
Kriegsverluste*).
Tote Verwundete
Mobilii
 - Muttererh
 Me | Kolonien | Insgesamt! on Kolonien | Insgesamt
vi LE © ED Le
Großbritannien. ......... 9 496 370 | 743 702 202 321 946 023 | 1693 262 428644 2121906
Frankreich -.1...:...00.- ı 8194500 1358872! 67000 1425872 | 2560000! 140000 2700000
Sn 365 000 40 167
Waller er an | 5615000 496 921 | 949 576
Ähnlich wie bei den Aufwendungen für Kriegsunterstützungen und Kriegspensionen liegen die Verhältnisse
 bei den Wiederaufbauverpflichtungen. Ihr Umfang ist durch die Größe der Sachschäden bedingt.
Der Aufwand dafür war absolut und im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der betroffenen Staaten sehr
beträchtlich, um so mehr als er sich in einem relativ kurzen Zeitraum zusammendrängte. Frankreich und
Belgien haben bis auf einen Rest die Entschädigung der privaten Wiederaufbaugläubiger durchgeführt
und auch den Wiederaufbau des öffentlichen Besitzes beendet. In Italien spielen die Staatsmaßnahmen
dieser Art schon seit dem Jahre 1923 keine Rolle mehr. Der Fortfall dieser Wiederaufbauposten bedeutet
eine wesentliche Erleichterung der Staatsfinanzpolitik der kommenden Jahre, wenn auch die Aufwendungen
 für Verzinsung und Amortisation der Wiederaufbauanleihen und die Notwendigkeit ihrer Konsolidierung,
 soweit es sich um kurzfristige Schulden handelt, bestehen bleiben.
Das Material, auf das sich eine Darstellung der »Ausgaben auf Grund des Krieges« stützen kann, ist
verschieden umfangreich und verschieden eingehend. Es wird im folgenden so verfahren, daß länderweise
gesondert die Liquidation der Sozialen und wirtschaftlichen Kriegsschäden "dargestellt wird; nur die Aufwendungen
 für die politische Liquidation des Krieges werden für die in Frage kommenden Länder als
eine mehr oder minder international geregelte Angelegenheit gemeinsam behandelt.
Die Zusam mensetzung der »Ausgaben auf Grund des Krieges«, wie sie in den bearbeiteten Etats der
Vergleichsländer enthalten sind, geht aus der nachstehenden Übersicht hervor. Sie zeigt die überwiegende
Bedeutung der Kriegsrenten und -unterstützungen, vor allen Dingen in Großbritannien und Italien. In
Frankreich stehen die Aufwendungen für den privaten Wiederaufbau an erster Stelle; in Belgien, wo der
Wiederaufbau verhältnismäßig weiter fortgeschritten ist, treten die Aufwendungen hierfür gegenüber
den Ausgaben für Kriegsrenten und -unterstützungen zurück. Auf die im Etat vorgesehenen Besatzungskosten
 entfällt von den Vergleichsländern in Belgien der größte Anteil der Ausgaben auf Grund des
Krieges.
*) Quelle: für Großbritannien, Frankreich und Italien: Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich 1924/25; für Belgien: Maihaim.
a. a. 0
        <pb n="401" />
        A409

Die Ausgaben auf Grund des Krieges im Jahre 1925
Großbritannien ! Frankreich Belgien | Italien
in den in a in ya in invHder
1000 £1) Gesamt- "000 fr.?) Gesamt- 1000 gr.1)l Gesamt 1.000 Gesamtsumme
 | summe |summe Lire!) | summe
1. Verwaltungskosten ..............| 10627 13,9 475 998 4,7 49 277 4.1 50 613 38
davon:
a) für soziale Leistungen ......] 8776 240 021 11 214
b) für den Wiederaufbau ...... — 107 768 31726
2. Besatzungskosten .............+. 2061 2,7. | 692 374 7,0 107 099 8,8
3. Sonstige politische Aufwendungen 483 0,6 15 100 0,2 23 214 1,9 | 10150 0.8
4, Wiederherstellung öffentlichen
Eigentums ..........0.0.0+0.004++ +4 | „493 745 5,0 | 134442 11,1 | 7522 06
davon:
Überweisungen an Gemeinden. . ' 16 400 | 104764 =
5. Kriegsrenten und -unterstützungen 63014 82,1 | 3269313 329 ' 685468 566 | 1207915 924
davon:
Überweisungen an Gemeinden, . 58 - 1
6. Entschädigungen für private Wiederaufbauarbeiten
 ........+.++«» 529 ' 0,7 | 4427976 | 44,5 | 196118 16,2 30 000 2.3
7. Unterstützungen im Zusammen- | | |
hange mit dem Wiederaufbau, ... al. "oo Mh 5m Ks 7 N 300 0,1 500 00
Überweisungen an durch den Krieg
besonders mitgenommene Kom-WU
 dr x a z 14910 | 12 |
Insgesamt.... 76717 | 100,0 | 9.946 626 | 100,0 | 1210828 | 100,0 | 1.306 700 | 100,0
ILL. Entwicklung und gegenwärtiger Stand der Ausgaben auf Grund des Krieges
(mit Ausnahme der Besatzungskosten).
a. Großbritannien.
Die Ausgaben auf Grund des Krieges bestehen in Großbritannien zu über 95 vH aus Aufwendungen
für die soziale Liquidation des Krieges. Wiederaufbauarbeiten sind in Großbritannien nur in geringem
Maße notwendig gewesen und hauptsächlich in den ersten Jahren nach Kriegsende bewerkstelligt worden,
Bei dem Posten von 529 000 £ (Originalziffer), der in der vorliegenden Aufarbeitung für Wiederaufbauzwecke
 ausgewiesen ist, handelt es sich um Zahlungen an die Eigentümer von Gebäuden, die”der Staat
während des Krieges beschlagnahmt hatte, und um Zahlungen an die Eisenbahngesellschaften für die
verstärkte Abnutzung des Eisenbahnmaterials während der Zeit. in der sich die Eisenbahn in staatlicher
Regie befand.
Die Aufwendungen für die soziale Liquidation des Krieges sind von allen vier hier behandelten Ländern
in Großbritannien am größten. Sie belaufen sich bei Kriegsrenten und Unterstützungen sowie Verwaltungsaufwand
 für diese Zwecke auf 863,1 Millionen Mark (Vorkriegskaufkraft), während sie in Frankreich
nur 622,3 Millionen Mark beanspruchen. Die Leistungen für die soziale Liquidation des Krieges sind in Großbritannien
 im Ministry of Pensions zusammengefaßt: nur vereinzelt finden sich kleinere Posten in anderen
Teilen des Etats.
Nach dem Jahresbericht des Ministry of Pensions für 1925/26 wird der wirkliche Aufwand für dieses
Jahr auf 66,9 Millionen £ angegeben. Davon entfallen 2,4 Millionen auf den Verwaltungsaufwand, 64,5 Millionen
 auf Zahlungen von Renten und Unterstützungen. Der Rückgang der Pensionszahlungen gegenüber
 dem Vorjahr wird auf 2 vH angegeben, die gesamten bisher gezahlten Summen (einschl. des Verwaltungsaufwands)
 auf 665 Millionen £.
Die Anzahl der Empfänger von Kriegspensionen und Kriegsrenten belief sich 1925/26 auf 1794 400
Personen. Sie setzen sich zusammen aus 25 600 Offizieren, 1 114 Krankenschwestern, 509 500 Mannschaften:
154 000 Kriegerwitwen; der Rest entfällt auf andere Verwandte.
1) Originalziffern-
        <pb n="402" />
        Während des letzten Jahres verminderte sich die Zahl der Pensions- und Rentenempfänger durch
23 000 Todesfälle, 4500 Wiederverheiratungen von Kriegswitwen und um 51 000 Kinder, die die Altersgrenze
 überschritten, bis zu der für sie Unterstützungen gezahlt werden.
b. Frankreich,
1. Vorbemerkung.
Kine Darstellung der Entwicklung der Ausgaben auf Grund des Krieges in Frankreich stößt auf die
Schwierigkeit, daß die Ausgabeziffern für die vorangegangenen Jahre nicht in der gleichen Gliederung
vorliegen, wie sie für das Jahr 1925 auf Grund der vorliegenden Bearbeitung durchgeführt ist. Aus diesem
Grunde müssen die Ziffern der amtlichen französischen Darstellungen herangezogen werden.
Die nachstehende Übersicht faßt alle Ausgaben zusammen, die von Frankreich seit Beginn des Krieges
für die Kriegsopfer und Kriegsschäden gemacht worden sind. Sie geht bis zum Jahre 1924 auf Angaben
zurück, die der Begründung der entsprechenden Ausgaben für das Budgetjahr 1926 entnommen sind, und
enthält für 1925 Ergänzungen, die aus dem Bericht der französischen Sachverständigenkommission
stammen.
Leistungen für die Wiedergutmachung von Kriegsschäden (Abrechnungen).
Art der erlittenen Schäden 1914 bis 1920 1921 1922 1923 1924 19251)
1919
Zahlungen für Personalschäden: in Millionen fr. (Originalziffern)
Pensionen an Militärpersonen, Pensionen
und Unterstützungen an Kriegsbeschädigte,
 zivile Opfer des Krieges, Militär-WAlSeh
 USW. ren ur 2 4 r 44 Wr er 2 4672 4500 — 3104 — 2400 2465 4364
Zahlungen für Vermögensschäden:
a) Private Vermögensschäden:
[. Entschädigungszahlungen auf den
Verlust des Kapitals:
1. Durch den Trösor?) .......... 4946; 7217 4528 2050 38510. 3604. 3027|
2. Durch den Credit National?). . . — 1913 6 901 6929 5065 1.943 931
3. Zahlungen durch die Groupements .
ES SUSE ne ea e — 3774 2655 171 1 450 361
:. Zahlungen in Rentenschuldver:
schreibungen ..:......., 7% 20 445 389 233 122
Sn N EN
Insgesamt.... 4946 9130 15223 12079 10675 7230 4441
11. Zinszahlungen auf erlittenen Vermögensverlust:

1. Durch den Tresor®). KEE RKn — 570 384 324
„2. Durch den Or6dit National?) . .. 23 245 880 372 120 52
111. Andere Ausgaben (sachliche Wiederherstellungsarbeiten?),
 Verwaltungs:
kosten usw.) z................ 2974 2705 949 700 327 208 99
b) Verluste der öffentlichen Hand:
1. Wiederherstellung von Eisenbahnen . 434 706 821 145 88 56 29
2. Andere: Ausgaben: ................ 501 520 536.350 425 315 250
Gesamtsumme der Zahlungen a
für Vermögensschäden ..... 8855. 1
g 3.084 17774 14154 12457 8313, 5195
Gesamtsumme der Zahlungen
für Kriegsschäden .......... 27.967 17756 22277 17348 14947 _ 10778 9 559
2. Die Kriegsrenten, Kriegspensionen und Kriegsunterstützungen.
A nt Cor en die mit dem Kriege im Zusammenhang stehende soziale Fürsorge belaufen
a , N) RE ne Ta or jegskaufkraft, bis 1925 einschl. auf 23,5 Milliarden fr. Der Kapitalbetrag
er_ab 1. Januar noch zu leistenden Zahlungen wurde auf 45 Milliarden Papierfranes berechnet,
*) Die Ziffern weichen von den Nominalbeträgen des aufgearbeiteten Voranschlag 1. Übersicht auf i si
bei den obigen Zahlen um die Rechnungslegung handelt. en Ab ale ei
°) Einschl. der Zahlungen in Obligations de Ina Defense Nationale
3) Aus Grund und Boden usw.

A410
        <pb n="403" />
        = 411
d. h. unter Berücksichtigung des damaligen Preisniveaus auf etwa 9 Milliarden fr. Vorkriegskaufkraft. Von
den gesamten Verpflichtungen dieser Art sind somit mehr als zwei Drittel bereits liquidiert worden.
Die Zahlungen von Kriegsrenten und -unterstützungen zeigen die schon erwähnte, von Jahr zu Jahr in
Erscheinung tretende Abnahme. Eine Änderung in dieser Entwicklung der N ominalbeträge brachte jedoch
das Gesetz vom 13. Juli 1925, nach dem für Erhöhung der entsprechenden Leistungen 1,4 Milliarden fr.
für 1925 und 1926 ausgeworfen wurden. Zur Abwicklung der Verpflichtungen des Staates wurde im Jahre
1924 eine Caisse des Pensions de Guerre gegründet, die die Zahlungen an die Empfänger von Kriegsrenten
und -unterstützungen übernahm. Die Mittel dafür erhielt sie durch gleichbleibende jährliche Staatszuschüsse,
 die aber zunächst nur einen Teil ihrer Verpflichtungen deckten; den restlichen Betrag sollte
sie sich durch Emission von Anleihen beschaffen. Diese Regelung bezweckte, das Budget mit einem
verhältnismäßig geringen, wenn auch ständigen Posten an Stelle der anfänglich sehr hohen, dann aber
sinkenden Beträge zu belasten. Unabhängig von der Frage, ob es berechtigt ist, solche automatisch
sinkenden Ausgaben auf dem Anleihewege zu decken, stieß ihre Herauslösung aus dem Budget auf lebhafte
 Kritik. Um das Prinzip der Vollständigkeit des Budgets in dieser Beziehung wiederherzustellen,
ist die Caisse des Pensions de Guerre daher für 1926 wieder abgeschafft worden; die Mittel für die Kriegspensionen
 und Kriegsrenten erscheinen demnach wieder in voller Höhe im Budget General.
Die Anzahl der bis zum 1. August 1925 erhobenen Ansprüche auf Zahlung von Pensionen und Unterstützungen
 belief sich nach dem Budget für 1926 auf 4530 000. Davon entfielen
auf Invalide.ı. 0er rer RER Er He a ee ern lea 2 725.000
&amp;gt;. Witwen und Walsen 1.40. .i4u Ges enkeme 720000
» sonstige Verwandte .............+.-.««-+«&amp;lt;+ 1085 000
Von diesen Ansprüchen waren rund 4 335 000 endgültig entschieden, davon 640 000 im Berufungsverfahren.
Durch die Entscheidungen wurde die Berechtigung der Forderungen von
2 045 000 Invaliden,
650 000 Witwen und Waisen,
975 000 sonstigen Verwandten anerkannt.
Die Verteilung der erledigten Ansprüche auf Kriegs- und Zivilopfer zeigt die nachstehende Übersicht?).
Anzahl der erledigten
 An- Zugang im Stand am
sprüche am Jahre 1925 31. Dez. 1925
1. Jan. 1925
a. Gesetz vom 31, März 1919.
Landheer:3invalide .....0 000000770 nrr kr Hrn +0 2 593 456 220 000 2813 456
Witwen und Waisen ............. 00047 678 243 20 000 698 243
Sonstige Angehörige ...........0.00414 5 1 027 810 60 000 1.087 810
Marine Sa Invalide ........40001000 uhr 27 460 1440 28 900
Witwen und Waisen............0...04040 9 775 675 10 450
Sonstige Angehörige + ......0...00007 13 210 1.490 14 700
Zusammen.... 4349954 303 605 4 653 559
b. Gesetz vom 24. Juni 1919.
Zivile Kriegsopfer: Invalide ..........00100100 00H 26 869 . 1.080 27 949
Witwen ee ren 15 845 480 16.325
Sonstige Angehörige ..........-- 6 068 240 6 308
Zusammen.... 48 782 1 800 50 582
OEL
Gesamtsumme .... 4398 736 305 405 4 704 141
3. Der Wiederaufbau der zerstörten Gebiete.
Vorbemerkung.
Der Wiederaufbau der zerstörten Gebiete stellte die staatliche Verwaltung vor drei Aufgabenkreise:
1. Wiederaufbau des öffentlichen Eigentums,
2, Durchführung des öffentlichen Wiederaufbaues von land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden.
3. Entschädigungen für den privaten Wiederaufbau.
Die Wiederherstellung des öffentlichen Eigentums wurde durch die betroffenen Verwaltungszweige durchgeführt.
 Ferner lag die Wiedernutzbarmachung des Bodens für landwirtschaftliche Zwecke in öffentliche:
Hand: bei den Präfekturen und Unterpräfekturen wurden zu diesem Zweck besondere Verwaltungsı)
 Die Ziffern beziehen sich im Gegensatz zu den vorhergehenden Übersichten auf die einzelnen Schadenfälle

=.
        <pb n="404" />
        412

stellen gebildet. Der Wiederaufbau des sonstigen privaten Eigentums wurde dagegen der Initiative der
Geschädigten selbst überlassen; der Staat trug hier nur die Verpflichtung, durch seine Entschädigungszahlungen
 die Durchführung finanziell zu ermöglichen. ‚Der Wiederaufbau sowohl des öffentlichen wie des
privaten Eigentums erforderte gewaltige Aufwendungen, die nur durch Inanspruchnahme von Krediten
zu ermöglichen waren.“ Am schwierigsten war die Beschaffung der Mittel für die privaten Entschädigungen,
die den Hauptteil des gesamten materiellen Kriegsschadens ausmachten.
Trotz der Schwierigkeiten bei der Aufbringung der notwendigen Mittel ist der gesamte Wiederaufbau
in den Nachkriegsjahren mit verhältnismäßig großer Intensität betrieben worden. Die schwierige Lage
der Staatsfinanzen hat hierin eine ihrer hauptsächlichsten Ursachen.
Die Kosten des Verwaltungsapparates.
Der für die Zwecke des Wiederaufbaues organisierte Verwaltungsapparat hatte seine Spitze im Ministerium
 der befreiten Gebiete. Ihm unterstand ein dezentralisierter Stab von Behörden, dem teilweise
die Durchführung der staatlichen Wiederherstellungsarbeiten übertragen war, teilweise die Entscheidung
der privaten Entschädigungsansprüche oblag.
Der dafür benötigte Verwaltungsaufwand des Staates erforderte in den ersten Jahren nach
dem Kriege erhebliche Summen, verringerte sich jedoch seit dem Jahre 1920 von Jahr zu Jahr. Nach
dem Berichte des Abgeordneten Jammy Schmidt!) belief er sich
1916 bis 1919....... auf 60,55 Millionen fr. 1988 ver ee re U 183,04 Millionen fr.
LO N 2202 » 928 2 129,97 » »
a PT » Ce » x
Die Anzahl der in diesen Wiederaufbaubehörden beschäftigten Kräfte betrug nach einem Berichte des
Ministers Tardieu?) im Jahre
in in
der Zentral- den Departement- Gesamt
verwaltung verwaltungen
LO 4 000 61 600 65 600
AS A 3 730 23 852 27 582
Orr ent a 769 4719 5 488
Der Wiederaufbau des öffentlichen Eigentums.
Die Wiederherstellung des öffentlichen Eigentums in den besetzten Gebieten hat bis zum 31. Dezember
1925 rund 850 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft erfordert, diejenige der Eisenbahnen 750 Millionen fr.
Gegenüber den Gesamtleistungen für den Wiederaufbau erscheinen beide Summen relativ gering.
In der Darstellung des Wiederaufbauwerkes von Edmond Michel’im Journal de la Societe de Statistique
de Paris 1926, Heft 7 bis 9, finden sich folgende Angaben über den Fortschritt der Wiederherstellungsarbeiten
 an öffentlichem Eigentum:
l. Stand der Herrichtungsarbeiten an Wegen, Chausseen, Kanälen, Schleusen und
Nebenbahnen,
Stand der Wiederherstellung in km am 1. Januar.
zerstört 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926
km
Straßen ner r er Wee 9.697’) 8.965. 13481 22074 32652 42360 49300 53 165*)
Brücken EN 6128 880 950 1 563 2 402 3 242 4119 4 884°)
Nebenbahnen A 2 4085) 368 566 1.332 41717 1'980 2302 — 223619)
Stellwerke, zerstört ........ 481
» beschädigt ..... 8 85 175 529 779 888 958 9677
RE 1566 1.041 1 505
KUSER U ee ns 1223 898 89851
Regulierungen .......... 8832 3417
BrEneN 107 204 79 198
2) a.3.0.
*) Temps Nr. 237869 vom 12. September 1926.
"} Von zusammen 120 040 km in der zerstörten Zone.
} Nena ea an DD und 1550 Brücken u. ä. vorläufig wiederhergestellt worden.
\ Außerdem sind 486 km vorläufig wiederhergestellt worden
Davon 450 vollständig fertig.
) Davon 775 vollständig fertig.
m. Yun X Amewrı - } Onykrer &amp;amp;.
        <pb n="405" />
        A413

2. Stand der Herrichtungsarbeiten öffentlicher Gebäude am 31. Dezember 1925
Zerstörte Gebäude ...............11 a, ... 17616
Endgültig aufgebaut am ......... 1. Januar 19200404 907
1 PO 1406
1. 082 2
; 198 ME
1602
10084. an ME
19260. 20... HI
provisorisch hergerichtet am .... 1926... 2856
Der Wiederaufbau privaten Eigentums durch den Staat.
Bei weitem umfangreicher als die Arbeiten zur Wiederherstellung der öffentlichen Gebäude, Straßen
usw. waren diejenigen zur Beseitigung der Kriegsschäden auf dem land- und forstwirtschaftlichen
 Nutzlande. Gräben waren zuzuschütten, Trichterfelder einzuebnen, Unterstände zu sprengen,
und Trümmer zu beseitigen, der Ackerboden wieder bestellfähig zu machen, und Aufforstungsarbeiten
vorzunehmen.
In den 10 Departements, die von der feindlichen Invasion betroffen waren, waren bei einer Gesamtausdehnung
 von 6 241 834 ha 3 306 350 ha Kriegsgebiet im engeren Sinne. Als befreit von den genannten
Schäden der Kriegführung konnten angesehen werden:
am. 1. Januar 1920 versammeln teen Fark en 2301000 ha
U A TOR Ar nee 200480
(02 er 276538
108 ET Hg 2818157 &amp;gt;
19 2941 510 &amp;gt;
[99 bare en ae 3 126 289
N 3266 509 -
Die Zuschüttung der Schützengräben und Beseitigung der Drahtverhaue hatte bis zum 31. Dezember 1925
folgende Fortschritte gemacht:
Gräben Drahtverhaue
vorhanden bei Kriegsende 333,0 Millionen. cbm 375,0 Millionen qm
heseitigt 1. Januar 1920 ..........+. 180,0 222,5 »
VO en 218,9 249,0 5
1928 er Hin 259,8 275,5 »
10er 280,1 287,2
19834 50045 288,3 292,6
1025 ruhe 297,0 333,6
1926 306.2 349.0
Von den oben angegebenen 3 306 350 ha Kriegsgebiet im engeren Sinne waren für ihren Gebrauchszweck
 bei Waffenstillstand insgesamt 1923 479 ha unbrauchbar. Davon waren wiederhergestellt:
am 1; Januar 1920... 0.000 e EN r er 1 013,420 ha
x DO ee RO 7240
A. DET Kae 1474796 &amp;gt;
pw, 1 a
| I Te ea ek 708.755
OD er aa 1.7206.462
4. @) Me el 1815449 &amp;gt;
a 36767 » der »Zone Rouge«.
Die Zone Rouge umfaßt 85 587 ha, die zunächst als nicht wiederherstellbar angesehen wurden. Es ist jedoch
gelungen, 36 767 ha auch von diesen Gebieten wieder zu kultivieren, und es besteht Aussicht, daß von
dem verbleibenden Reste noch etwa die Hälfte wieder der Nutzung zugeführt werden kann. Die letzten
        <pb n="406" />
        1.4
nicht wieder zu behebenden Schäden des Krieges — so wie sich die Sachlage am 1. Januar 1926 darstellte —
verteilen sich auf folgende Departements:
Zerstörte la
Kommunen
ARME ETC KR NEE Rn 3 141
ATdeNNeS rer A
Marie Ra 21 000
Meurthe-et-Moselle ................ 2.386
ME N 5 21 242
Nord re ernı r WHE Ha re —
En 23
Pas-de-Calas rue rer at 484
SOME 526
VOSSPS EN U 16
Zusammen .... 178 48 820
Am schwierigsten zu beheben waren die Schäden, die die Forstwirtschaft durch Kriegsverwüstungen
erlitten hat. In den vom Kriege heimgesuchten Departements gab es einen Waldbestand von 646 668 ha.
Davon kommen von den Kiefernwäldern der Champagne 10 000 ha nicht mehr zur Aufforstung in Frage.
166 000 ha sind so mitgenommen, daß sie einen Ertrag erst in 60 Jahren wieder liefern können, also neu
aufzuforsten sind. Insgesamt sind 508 948 ha von den Kriegsschäden so weit geheilt, daß die Straßen
wieder instand gesetzt, die Forsthäuser neu errichtet. der Boden eingeebnet. und der Wildbestand
wiederhergestellt ist.
Die Aufwendungen für die Arbeiten, die der Beseitigung der Kriegsschäden an Grund und Boden dienen,
werden in der Übersicht auf S. 410 zusammen mit den Kosten der Verwaltung (vgl. auch S. 412) und
gewissen Unterstützungen aufgeführt, die an Bewohner des Wiederaufbaugebietes bis zur vollen Wiederherstellung
 ihrer Besitzung gezahlt wurden.
Nach Angaben des Deputierten Jammy Schmidt beliefen sich die Kosten der öffentlichen Wiederherstellung
 privaten Eigentums):
ED RAT 66,28 Millionen fr
LE 26,93
CA
N ES
DO 942,32
A 515,49
A 174,45
Sa LE N 72,91
Der private Wiederaufbau.
Die Abschätzung der privaten Vermögensschäden und die Entscheidung über die Entschädigungsanträge
war den Commissions Cantonales übertragen. Als Berufungsinstanz fungiert der Staatsrat. Die Entschädigungen
 setzten sich zusammen aus dem Wert des Vermögensverlustes bei Eintritt des Schadens und einem
Zuschlag, der die Kaufkraftveränderung der Währung ausgleichen sollte. Die Schwierigkeiten derartiger
Arbeiten sind außerordentlich groß, da es kaum in ausreichendem Maße Fachleute gibt, die den erlittenen
Schaden objektiv abzuschätzen vermögen. Die Notwendigkeit schneller Entscheidung lag auf der Hand,
da die Existenzmöglichkeit jedes einzelnen Geschädigten von der Entschädigungszahlung abhängig war.
Hierdurch erklären sich zu einem großen Teile die vorgefallenen Unzuträglichkeiten und Ungerechtigkeiten
 in der Spruchfällung?). Die Zahl der Anträge auf Entschädigung belief sich am 1. Januar 1926
auf 3.087 666. Davon waren entschieden:
am 1. Januar 1921 WR A “O0 078
CK » 1922 DAN tn re 1 045.983
A BE 2 605 941
N 2931 591
VD 3 000 497
WE ee Te 3.073 20°
*) Einschließlich des Geldentwertungszuschlags
2) Vgl. dazu Michela.a. 0

A1:
        <pb n="407" />
        A15

Die Art und Weise der Spruchfällung wird zum Teil durch die Gegenüberstellung der Ansprüche und der
Zubilligungen beleuchtet. Die Gesamtsumme von angegebenem Verlust und verlangter Entschädigung
bei Berücksichtigung der Kaufkraftverschiebung der Währung belief sich am 1. Januar 1926 auf
Verlust... .4.7 rare 81.108.220 793 fr}
Verlangte Entschädigung!) .............. 106 532932915 »
Demgegenüber haben die Spruchkammern festgesetzt:
Veen 21908076054 Ar)
Entschädigung?!) ..........0.00.4.+.0+. a 72619 351 901»
Die Forderungen sind also nur zu 70,4 vH bzw. 68,1 vH als berechtigt anerkannt worden.
Durch die Liquidationskommissionen gefällte Entscheidungen.
Stand vom 1. Oktober 1924.
Angemeldete Ansprüche Zugebilligte Entschädigung
Anerkannter
Wert Geforderte Wert Zuerkannte
Anzahl | bei Eintritt Ent- Dei Tinkitt Entdes
 Schadens schädigung Tdes Verlustes schädigung
in Millionen fr.
I. Entscheidungen nach Vereinbarung.
1. Requisitionen........&amp;gt;...7.0..02++ 1 569 552 25791 | 61594 | 1 473,3 3 268,0
9, Bewegliche Güter .......4...54.04044 | 1 267 355 9 495,0 24 645,7 | 6 738,1 16 712.1
3. Immobiliarbesitz .........07..01+4+ 1.024 757 16.038,0 | 64 991,5 11 074,5 46 923.0
Zusammen .... 2861664 | 28 112,1 | 95 79,6 19 285,9 / 66 903,1
II. Entscheidungen durch Spruchverfahren.
1. Requisitionen ........00001000000 16 160 194,5 777,5 101,1 262,2
2, Bewegliche Güter ............4. 59 530 657,3 1 776,6 269,2 850,5
3. Immobiliarbesitz u re On 63 143 1 290,6 5.00? 20.0 3 040.5
Zusammen .... | 138833 | 2 142,4 556,2 | 1 189,3 4 153,2
ma Emm —— —
Insgesamt ....| 3000497 | 30.2545 | 103 352,8 20 475,2 71 056,3
Die Verluste und die Entschädigungszahlungen sind gegliedert nach ihrer Art nur für den 1. Oktober 1924
angegeben worden. Die Zusammensetzung ist deswegen von Interesse, weil die Abschätzung der erlittenen
Schäden natürlich bei Mobiliarbesitz schwerer ist als bei Schäden an Immobilien. Die Übersicht zeigt die
Anzahl und Höhe der Forderungen sowie die Höhe der in jeder Kategorie zugebilligten Entschädigung.
Aus den Ziffern geht hervor, daß die Überspannung der Forderungen bei den Requisitionsschäden am
größten ist. Eine erhebliche Anzahl der Forderungen hat nicht im Wege der Übereinkunft mit dem Staate,
sondern durch Urteil der Commissions Cantonales ihre Erledigung gefunden, und zwar handelte es sich
hier gerade um die Forderungen, bei denen das Mißverhältnis von Anspruch und Zubilligung besonders
groß ist. Daß sich bei der großen Anzahl angemeldeter Schäden und der gebotenen Eile bei ihrer Erledigung
leicht Mißbräuche einschlichen, ist — wie schon betont — verständlich. Ihr Bekanntwerden in der Öffentlichkeit
 veranlaßte ein Gesetz vom 2. Mai 1924. Nach Art. 1 dieses Gesetzes sollten alle Entschädigungen
von einer Million fr. aufwärts durch das Comite Central de Preconeiliation beim Ministerium für die befreiten
Gebiete nachgeprüft werden. Nach Art. 2 gilt das gleiche für alle Entschädigungszahlungen von 500 000 £r.
an, wenn die Entscheidung nicht im Berufungsverfahren beim Staatsrate gefallen sei.
1) Michela.a. 0.
        <pb n="408" />
        10 —
Das Ergebnis der Nachprüfungen, von denen der Deputierte Henry Fongere 2 Milliarden ir. erwartete‘),
ist nicht bekannt geworden. Die folgende Übersicht gibt nur einen schwachen Anhalt zur Beurteilung
der Tätigkeit des_Comite_Central_de_Preconciliation.
Nachprüfungen nach Art. 1 Nachprüfungen nach Art. 2
Forderungen vorgeschlagene zugebilligte Ent- vorgeschlagene
Anzahl in Einschränkungen Anzahl schädigungen in Einschränkungen
Millionen fr. vH Millionen fr. vH
Erledigte Sachen ....' 244 2.358 Sl 234 329 24
Anhängige Sachen ... 107 957 312 421 3
Die Gesamtzahl der beanstandeten Verfahren betrug bei den Nachprüfungen nach Art. 1: 1 033, nach
Art. 2: 2044. Der Gesamtschaden, der durch sie repräsentiert wurde, belief sich auf 10,5 bzw. 7,0 Milliarden fr.
Die Beanstandungen betrafen also immerhin einen erheblichen Teil der gesamten Entschädigungsanträge
bzw. -entscheidungen.
Die Zusammensetzung der privaten Schäden ist zum Teil aus den Entschädigungszahlungen des Staates
zu erkennen. Es ist dabei zu berücksichtigen, daß die Zahlungen sich in den Jahren 1919 bis 1925 ganz
verschieden auf die einzelnen Arten von Schäden verteilten, und daß der verschiedenen Höhe des jeweiligen
Preisniveaus bei der Aufrechnung nicht Rechnung getragen worden ist.
Staatliche Entschädigungen bis _31. Dezember 1925 _für Schäden?) an
in_Millionen fr
 DEWERHEHEN CE (Industriebesitz HARTE 7.283
janderer: BesitZ. 0 Are een 11.273
f TAU
nnbebautem Crlndbeeitg a | Industriebesitz Kr ale aa 1276
Janderer BesitzE.......0..7. +40. 665
bebautem Grundbesitz ........... TEST ISPEEI N Ö
janderer BesitzW................ 21 340
Anderen unbewerlichen Cillern | Industriebesitz Kan ea Ha 7 865
anderer Besitzä............. 4.529
Insgesamt.... 62711
Diese Ziffern beziehen sich nur auf die Kapitalentschädigungen der Berechtigten. Daneben besteht
jedoch noch Anspruch auf Ersatz eines Teiles des durch den Kapitalverlust bedingten Zinsverlustes.
Der Umfang dieser Zahlungen läßt sich aus der Gesamtübersicht auf S. 410 ersehen. Der Stand der
Wiederherstellung privaten Eigentums geht aus der folgenden, der schon öfters erwähnten Darstellung
des Wiederaufbaues von E. Michel entnommenen. Übersicht hervor:
Wohn- und Landwirt- Industrielle Arbeiter-Geschäfts-
 schaftliche Anlagen wohnhäuser
häuser Gebäude
1: Vorhanden 1904 er Rare a 1 190 066 11190
2. Zerstört oder beschädigt ............... 866 844 9 332
A) Na
3. Aufgebaut: 1. Januar 1920.........7% 73 900 11 346 4 860
! BEE 117 124 16.942 5 389
1922 ....... 054 372 30 438 5 693
192S ien 250 992 75 260 7 313
RE 303 181 119 964 7 963 34 381
1925... 7 344 607 146 082 8 166
Een 364 406 157 507 8 228 35 339
Die Entschädigungszahlungen ermöglichten die Wiederaufnahme der Produktion in der Mehrzahl der
zerstörten Anlagen. Von den Wiederaufgebauten Fabriken hatten am 31. Dezember 1923 3 144 ihren Betrieb
 voll in Gang gesetzt, 4 819 hatten die Produktion teilweise wieder aufgenommen. Von 1354 zer-Nr
 N beschädigten Textilfabriken arbeiteten an demselben Termin 1147. Hand in Hand mit dem
jederaufbau ging eine technische Vervollkommnung der Betriebe, wie aus einer Gegenüberstellung der
Kraftanlagen zu ersehen ist:
1913 1921 1923
Anzahl der Unternehmungen ..................... 12 429 7 403 7 750
Anzahl der tätigen Maschinen .............:.. 7 20 550 11 454 12 039
Kilowattleistung der tätigen Maschinen ........... 1070700 1.125 922 1.689 312
?) Siebe Michel a. a. 0.
2) Ausschließlich _der Wiederherstellung von land- und forstwirtschaftlichem Grund und Boden (vgl. oben 8. 413).

A
        <pb n="409" />
        Die Wiederherstellung der Kohlengruben ist gleichfalls beendet. Die Förderung war nach Le Nord
Industriel vom 5. 2. 1927 im Jahre 1926 bei den Gruben des Departement du Nord um 20 vH., bei
denen des Departement Pas de Calais um 7 vH höher als im Jahre 1913.
Die wichtigste Einrichtung zur Finanzierung des privaten Wiederaufbaues wurde der durch Gesetz
vom 10. Dezember 1919 gegründete Credit National. Die prinzipiellen Gründe, die zu seiner Errichtung
geführt haben, sind ähnliche wie diejenigen, mit denen die Gründung der Pensionskasse motiviert wurde. Die
Unmöglichkeit, die erforderlichen Summen für den Wiederaufbau durch laufende Einnahmen oder durch
Eintreibung der Forderungen an den Reparationsschuldner zu decken, zwang zur Anleiheemission. Der
Gedanke, daß es sich bei allen Leistungen dieser Art gewissermaßen um Vorschüsse an den Reparationsschuldner
 handelte, die dieser abzudecken haben würde, legte es nahe, derartige Anleihetransaktionen durch
gesonderte Institute vorzunehmen und sie dadurch von allen sonstigen Kreditaktionen des Staates zu
trennen. Seit seiner Gründung gingen die Barleistungen vorwiegend über den Credit National, während der
Tresor in Schuldverschreibungen entschädigte. Der Credit National hatte jedoch, wie aus dem schroffen Absinken
 seiner Zahlungen seit 1922 hervorgeht, bei seinen Versuchen, durch Anleiheemission bare Mittel zu beschaffen,
 von Jahr zu Jahr weniger Erfolg. In um so höherem Maße mußte deshalb dazu übergegangen werden,
die Entschädigungsberechtigten mit Hilfe der Obligations de la Defense Nationale zu bezahlen, und zwar seit
1923 nicht nur für die Kapitalentschädigungen, sondern auch für die Zinszahlungen. Dies geschah teilweise
durch den Credit National, teils in Abänderung des ursprünglichen Planes, durch den Tresor selbst. Es ist
aus den Zahlenangaben der Übersicht auf S. 410 nicht zu ersehen, wieviel von diesen Zahlungen durch den
Credit National und den Tresor getätigt worden sind. Durch den Credit National sind nach Mich e1*) Zahlungen
in Obligations de la Defense Nationale bis zum 1. Januar 1926 in Höhe von 8,99 Milliarden fr. erfolgt; der bei
weitem größere Teil ist also durch den Tresor direkt vollzogen worden. Der Credit National wurde trotz
seiner immer geringer werdenden Emissionstätigkeit aufrecht erhalten, um wenigstens einen kleinen Teil
der Entschädigungsberechtigten bar auszahlen und ihnen so das Risiko der Verwertung der Schuldverpflichtungen
 abnehmen zu können.
Dieselben ungünstigen Bedingungen, die die Tätigkeit des Credit National behinderten, erschwerten auch
den Groupements des Sinistres die Erfüllung ihrer Aufgabe. Diese mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten
Verbände von Entschädigungsberechtigten einzelner Gebiete konnten von sich aus an den Kapitalmarkt
herantreten, um durch Anleihen die Mittel zum Wiederaufbau zu beschaffen. Ihre spätere Entschädigung
durch den Staat soll die Tilgung der aufgenommenen Anleihen ermöglichen. Der Staat verpflichtete sich
außerdem bei der Zulassung dieser Verbände zur Erfüllung der Zinsverpflichtungen, wenn diese nicht
höher als 6 vH waren.
Bei weitem die geringste ziffernmäßige Bedeutung für die Regelung der Wiederaufbaufrage hatte die
Ausstellung von Rentenschuldverpflichtungen durch den Staat. Es ist oben darauf hingewiesen
worden, daß ein Teil der Entschädigungsberechtigten die empfangenen Zahlungen nicht zum Wiederaufbau
verwendet, sondern von den Kapitalerträgen zu leben beabsichtigt. Die Ausstellung der Rentenschuldverpflichtungen
 erfolgte in der Regel bei Entschädigungsansprüchen solcher Art und gehört daher viel eher
in die Rubrik »Unterstützungen« als zu den Wiederaufbauleistungen. Ihre Aufführung an dieser Stelle
rechtfertigt sich jedoch damit, daß es sich um die Liquidierung von Vermögensverlusten handelt. die mit
ihrem Kapitalwerte eingesetzt werden.
Die Form, in der die Ersatzansprüche befriedigt und der Wiederaufbau finanziert wurde, ist also gewissen
Wandlungen unterworfen gewesen. Laufende Eingänge sind nicht zur Finanzierung des Wiederherstellungswerkes
 verwandt worden; der Staat hat sich vielmehr die erforderlichen Mittel durch Anleihen verschafft,
sei es, indem er die Erträge von öffentlich emittierten Anleihen dafür verwandte, sei es, daß er die Entschädigungsberechtigten
 durch Hingabe von Schuldverschreibungen befriedigte, also eine gewisse Zwangsanleihepolitik
 trieb. Die folgende Übersicht zeigt den Anteil der verschiedenen Finanzierungsformen an den
Kapitalentschädigungen für den privaten Wiederaufbau.
Es entfielen in vH. aller Entschädigungen des Staates für Vermögensschäden
auf Leistungen 1914/19 1920 1921 1922 1923 1924 1925
in vH
1. in Obligations de la Defense Nationale 100 79,05 29,75 16,98 32,88 49,85 68,16
9. des Credit National ..........041400+  — 20,95 45,33 1 57,36 47,45 26,87 20,96
3. der Groupements des Sinislres ......  — &amp;gt; 24,79 21,98 16,03 20,06 8,13
4. in Rentenschuldverschreibungen .... — —. 0,13 3,68 3,64 3,22 2,75
Insgesamt.... 100 100 100 100 100 100 100
1) Aa. O0. 8.251.

417
59
        <pb n="410" />
        Der Stand des Wiederaufbauwerkes am Ende des Jahres 1925.
Die Feststellung des wirklichen Kriegsschadens in den befreiten Gebieten stößt ebenso auf Schwierigkeiten,
wie die Feststellung der Summen, die von der französischen Regierung für den Wiederaufbau verwendet
worden sind. Die Schwierigkeit, die sich allen Berechnungen entgegenstellt, liegt in der Währungsfrage.
Es geht kaum an, wie es E. Michel in seinen schon zitierten Aufsätzen im Journal de la Societe de Statistique
de Paris tut, den gesamten privaten Sachschaden für Beginn 1923 auf 85 Milliarden fr. zu schätzen und die
gleiche Summe für Beginn 1926 zu nennen, während inzwischen der Lebenshaltungsindex von 351 auf über
450, der Großhandelsindex von 419 auf über 550 gestiegen ist. Ebensowenig ist es möglich, die Aufwendungen
des Staates in den einzelnen Jahren zu addieren, wie es in allen amtlichen französischen Quellen geschieht.
Um nun annähernd den Stand des Wiederaufbaues in finanzieller Hinsicht bestimmen zu können, sind die
Ziffern der Übersicht auf S. 410 auf Frances Vorkriegskaufkraft umgerechnet worden. Der Umrechnungsindex
 ist ebenso wie in den übrigen Abschnitten dieser Arbeit als Mittel zwischen Großhandels- und Lebenshaltungsindex
 gebildet worden. Die Berechnung des Gesamtsachschadens erfolgte auf Grund der Michelschen
 Ziffern!) nach dem Index des Jahresdurchschnitts von. 1923, da die betreffenden Angaben in
Papierfranes etwa in der zweiten Hälfte des Jahres errechnet worden sind. Der Gesamtsachschaden stellt
sich dann folgendermaßen dar:
Vorkriegskaufkraft
1. Privater Sachschaden ...... + EEE 22,09 Milliarden. {fr
2. Zinsverpflichtungen für privaten Sachschaden............... 0,78 ;
3. Sachschäden, die der Staat selbst behoben hat?) ........... 1.43 \
4. Wiederherstellung von Eisenbahnen ........,.......0.00000 + 0,69
5. Wiederherstellung der Verwaltung ..........+0.00007 44444400 + EZ
6. Unterstützung der Vertriebenen ‚1....440.0000 100 er» Kr
7. Kosten des Verwaltungsapparates‘ ........00000000 00 Ar On
Insgesamt.... 26,36 Milliarden fr.
Die Summe von 26,36 Milliarden fr. (Vorkriegskaufkraft) dürfte dem tatsächlich entstandenen Schaden
ziemlich nahekommen, wenn sie auch keinen Anspruch auf absolute Genauigkeit erheben kann. Sie dürfte
jedoch genauer sein als die ersten französischen Schätzungen, die auf die vielfach übertriebenen anfänglichen
Anmeldungen der Geschädigten zurückgingen. KEinen gewissen Wahrscheinlichkeitsbeweis bildet auch
ihre Gegenüberstellung mit den wirklich geleisteten Entschädigungen und ein Vergleich dieser Ergebnisse
mit den im Vorstehenden angeführten Einzeltatsachen des derzeitigen Standes der Wiederaufbauarbeiten,
Es sind bei Umrechnung der jährichen Leistungen auf Vorkriegskaufkraft ausgegeben worden:
1. für private Sachschäden .........0.00000r 08 .. 17,79 Milliarden Ir.
ST » »
3.» _Wiederherstellung der Eisenbahnen ...................... 10,68 » »
1. &amp;gt;» „Wiederherstellung der Verwaltung ................000...0 0,85
5 &amp;gt;» Unterstützungen, Verwaltungskosten und Sachschäden, die
der Staat‘selbst behoben hat?).....;....7. 2,7 a 2,64 » \
Insgesamt .... 22,74 Milliarden fr.
Der Gesamtschaden von 26,36 Milliarden fr. Vorkriegskaufkraft ist demnach zu 86,3 vH durch Aufwendungen
 des Staates beseitigt worden. Als noch aufzuwenden wird Anfang 1926 geschätzt ?):
1. für private Sachschäden ..... Ser 00000.. «4. 3,92 Milliarden Ir.
2. » ‚Zinszahlungen auf private Sachschäden .................. 0,08 » »
3. &amp;gt; sonstige Sachschäden... "0 A 6 »
Insgesamt.... 4,16 Milliarden fr.
Das Wiederaufbauwerk geht somit seinem Ende entgegen; der Abschluß der Arbeiten wird abhängig
sein von der Möglichkeit, für den begrenzten Rest der Aufwendungen Mittel bereitzustellen.
1) a. a. 0.
?) Grund und Boden, Brücken, Wege usw
3) Michela.a. O0.

4185
        <pb n="411" />
        419
53:

4. Die Ausgaben auf Grund des Krieges im Jahre 1925.
Die Zugrundelegung des Voranschlags für die Feststellung der Ausgaben auf Grund des Krieges hat mit
drei wichtigen Tatsachen zu rechnen: 1. erscheinen im Voranschlage nicht die Kosten des Wiederaufbaues,
soweit er vom Credit National und den Groupements des Sinistres finanziert wird; 2. können im Voranschlage
nicht die Zahlungen in Rentenschuldverschreibungen an Entschädigungsberechtigte angegeben werden,
da sie sich nach den jeweils gestellten Anträgen richten; 3. sind im Voranschlage nicht enthalten die
Zahlungen der Caisse des Pensions, soweit sie durch Anleiheaufnahme des Instituts selbst finanziert werden.
Die Zahlen zu Punkt 2 sind den Angaben im Sachverständigenbericht 1926 entnommen worden
(120 Millionen fr.), der die wirklichen Ausgaben für 1925 bringt. Die Zahlen zu Punkt 3 entstammen dem
Berichte, den Caillaux bei Errichtung der Pensionskasse erstattete (1,25 Milliarden fr.). Die Beschaffung
von Zahlen zu Punkt 1 stieß auf die größten Schwierigkeiten. Im Etat selbst war der Betrag, den der
Credit National finanzieren sollte, mit der Summe des im Vorjahre wirklich verausgabten Betrages —
3, 2 Milliarden fr. — eingesetzt worden. Das Bekanntwerden der Absicht der Regierung, nur 3,2 Milliarden fr.
als Beitrag zum Wiederaufbau durch den Credit National einzustellen, erregte einen Entrüstungssturm in
den beteiligten Kreisen, der zunächst zur Einsetzung folgender Ziffern führte:
Abtretbare Obligations de la Defense Nationale .................. 1600 Millionen fr.
Nicht abtretbare Obligations de la Defense Nationale ............ 2400 » »
Barzahlungen des Credit National... .,.....0.00+000urs nt ern en en 4,000 » »
Anleihen der Groupements des Sintströs .........0000 00.0000 7u 0. 1000 » »
Insgesamt .... 6000 Millionen fr.
Gesetzlich festgesetzt wurden sodann im Budgetzwölftelgesetz vom 1. März 1925 Aufwendungen in
Form von:
Barzahlungen und abtretbaren Obligations de la Defense Nationale 2600 Millionen fr.
Unveräußerliche Obligations de la Defense Nationale .............. 2000 » »
Anleihen der Groupements des Stimisires 1.0... 4060444400 en nu u um A 000 » »
Insgesamt .... 5600 Millionen {fr.
Auch dieses Programm ist nicht erfüllt worden.
In Wirklichkeit sind 1925 geleistet worden:
Bar und durch Obligations de la Defense Nationale .............. 3900 Millionen fr.
Durch Anleihen der Groupements des Sinistr6s .......0.....04.0.+4+ 360 » »
Insgesamt .... 4260 Millionen fr.
Das Zustandekommen dieser Summe ist kennzeichnend für die Schwierigkeiten, denen sich die Regierung
auch heute noch gegenübersieht, wo es notwendig ist, den restlichen Teil ihrer Verpflichtungen gegenüber
den Wiederaufbaugläubigern zu finanzieren.
Die hauptsächlichsten Hindernisse liegen in der Abneigung der Entschädigungsberechtigten gegen die
Obligations de 1a Defense Nationale wegen des damit verbundenen bedeutenden Kursrisikos und in der
Unmöglichkeit, festverzinsliche Werte in größerem Umfange auf dem Kapitalmarkte zu emittieren.
Da weder der Voranschlag noch die ihm folgenden Programme ein Bild von den wirklichen Leistungen
vermitteln, ist in die Berechnungen der Ausgaben auf Grund des Krieges für 1925 der tatsächlich vom
Credit National und den Groupements des Sinistres gezahlte Betrag von 4,3 Milliarden fr. eingesetzt.
c. Belgien.
1. Vorbemerkung.
Belgien hat den Kreis der Ausgaben, die es als durch den Krieg hervorgerufen ansah, wohl noch weiter
gefaßt als Frankreich. Je weniger aber der von Belgien so bezeichnete Ausgabenkomplex mit den in der
vorliegenden Arbeit als Ausgaben auf Grund des Krieges gefaßten Leistungen übereinstimmt, desto mehr
Vorsicht muß angewandt werden, wenn die zahlenmäßigen Ergebnisse dieser Untersuchung mit belgischen
Angaben zusammengestellt oder durch sie erläutert werden sollen. Eine Übersicht der jährlichen
Leistungen des Staates, aus der man die Entwicklung der einzelnen Ausgaben auf Grund des Krieges
ersehen könnte, fehlt völlig. Die vorhandenen Angaben sind meist summarischer Art und enthalten den
gesamten, bis zu einem gewissen Zeitpunkt verausgabten Betrag in Papierfranes. Die Berechnung sowohl
des gesamten Kriegsschadens wie auch der bisher entstandenen Kosten für seine Behebung stößt somit
auf große Schwierigkeiten.
        <pb n="412" />
        } 2U —.-2.
 Die Kriegsrenten, Kriegspensionen, Kriegsunterstützungen.
Die Kriegsrenten usw. werden in den belgischen ebenso wie in den französischen Publikationen als
Dommages aux Personnes bezeichnet. Die Gesamtzahl der Anträge auf Entschädigung von Personenschäden
 belief sich am 31. März 1924 auf 255 096; ihnen entsprechen 323 784 einzelne Schadensfälle,
Durch Entscheidung des zuständigen Gerichtes waren bis zu diesem Termin 209678 Fälle erledigt und
54 547 abschlägig beschieden worden. An Entschädigungsfällen wurden anerkannt:
wegen Invyahdität ...........0.000- ZU 404
» Deportation ae kee in 119.408
an Witwen und Waisen............ 18786
In der kurzen Zeit bis zum 30. Juni 1924 erhöhte sich die Zahl der Anträge auf 256 597, die der
positiven Entscheidungen auf 239 165; über ihre Verteilung im einzelnen sind Angaben nicht vorhanden.
Im Annexe VII zum Expose General des Etats 1925 wird zwischen Militärrenten-, Militärpensions- und
-unterstützungsempfängern und zivilen Kriegsopfern unterschieden. An ersteren werden angegeben:
1. Offiziere .......... 12 SE 4 600
2. Sonstige Militärpersonen ........:...+n00.0++#+ 00010011104 A483 458
9. Kinderzulagen für 1 und 24...010400004 0 rennen St 690
4. Witwen und: Walsen a Er HEN HERE er Hr de en a 10 BB
5. Kinderzulagen für 4 .....00700404ih rk 0A WA Werne naka Ener e neues 10028
6. Unterstützungsberechtigte Angehörige sonstigen Grades ........... 22235
7. Alerszulagen fir 070004 r Hr REG ENTRY HAFACCr0a Tr. SB G78
Insgesamt .... 157167
An zivilen Kriegsopfern gab es:
1. Hauptunterstützungsempfänger”...4..0 070er here Car ame kann 11200,
8, Kinderzulagen {Ur 140140 VAR HRRRREKERE RATTE Mer rl mn ale 2 OTOQ
3. Ehegatten verstorbener Hauptunterstützungsempfänger ........... 8000
4. Andere Verwandte verstorbener Hauptunterstützungsempfänger .... 12600
5. Waisen und Geschwister verstorbener Hauptunterstützungsempfänger 9900
Insgesamt .... 47900
Vergleicht man die vorstehenden Hauptsummen mit der Anzahl der bis zum gleichen Termin überhaupt
 zugebilligten Entschädigungen, so zeigt sich ein, wenn auch noch geringer Rückgang der Pensionsund
 Unterstützungsverpflichtungen des belgischen Staates.
3. Die Wiederaufbauarbeiten.
Eine Berechnung des finanziellen Aufwandes des belgischen Staates für den Wiederaufbau der zerstörten
Gebiete ist nur unvollkommen möglich. Angaben darüber sind nicht vorhanden, nur eine kleine Zusammenstellung
 im Etat für 1925 gibt einen gewissen Anhalt. Danach hat der Staat für den Wiederaufbau
des privaten und öffentlichen Besitzes ausgegeben:
Insgesamt Monatlich
bis. 31. Dezember 1921. 4.1.2. 8,63, 0,23
» 31. » TORE 10,08 0,12
»: 31. » U 12,00 0,16
» 30. Juni Sa 12,50 0,08
Das Wiederaufbauwerk erforderte drei verschiedenartige Maßnahmen:
1. Prüfung und Entscheidung sämtlicher Entschädigungsansprüche;
2. Finanzierung des privaten Wiederaufbaues;
3. Organisation derjenigen Aufgaben, die der Staat sich selber vorbehalten wollte.
Die Regelung der privaten Entschädigungsansprüche.
Die Prüfung der Anträge auf Entschädigung lag in Händen der Tribunaux de Dommages de Guerre,
die aus staalichen Kommissären gebildet wurden. Ihre Einrichtung war etwa am 1. Oktober 1919
abgeschlossen. Zu diesem Datum gab es 26 Tribunaux de Dommages de Guerre mit 92 Kammern. In

A f
        <pb n="413" />
        41 =
den folgenden Jahren wurde dieser Apparat zunächst noch erweitert, mit fortschreitender Erledigung
der Anträge aber später wieder abgebaut. Es gab:
Tribunaux de Dommages
de Guerre Kammern (Commissaires
am 31. Dezember 1920 ....... 20 113 186
» 81, » 1921... 21 124 376
» 3% » 922 22 126 465
» 31. » 923 23 108 480
». 81. ü N 24 73 376
Dazu kommen noch drei Cowrs d’ Appel mit 9 Kammern.
Die Entschädigungskammern verhandelten jedoch nur einen Teil der Ansprüche. Da ihr Verwaltungsapparat
 den Gesamtanforderungen nicht gewachsen war, wurde durch das Gesetz vom 24. Februar 1919
für die kleineren!) Schadensansprüche eine Regelung im Wege der »Vereinbarung« vorgesehen. Diese
Regelung unterstand dem Office des Regions Devastöes, Seit dem Jahre 1922 kam daneben der Federation
des Cooperatives des Dommages de Guerre steigende Bedeutung zu, indem diese die Vergleichsverträge
der einzelnen Berechtigten mit dem Staate vorbereiteten, und die staatlichen Beauftragten des Office des
Regions Devastees nur den Abschluß zu vollziehen hatten. Auf diese Art war es möglich, die Ansprüche
eines relativ großen Teiles der Entschädigungsberechtigten zu befriedigen. Der Fortschritt der Arbeiten
ist aus folgender Übersicht zu entnehmen:
Ende 1920 Ende 1921 Ende 1922 Ende 1923 Ende 1924
Erledigte Ansprüche:
Durch endgültige Entscheidung. ..... 28 445 93 985 170 493 241 909 295 084
Dazu vorläußgei 11.847 23 293 -1989 25 429 25 611
Durch Vereinbarung‘ ++ 44044 10 738 28 751 981 187 210 314 134
Davon:
Durch Office des Regions Devastees .. 14727 20080 °- 26 124891 222 590
Durch Vermittlung der Föderation des
Cooperalives rn ee Kar ee 5* 19938 62319 91544
Demnach waren bis zum 31. Dezember 1924 insgesamt 609218 Ansprüche auf Entschädigung endgültig
geregelt, und so von 1311072 angemeldeten Schadensfällen 935 725 erledigt (71 vH). Zur endgültigen
Regelung dieser Arbeiten ist,also noch eine gewisse Zeit notwendig, so daß die Ausgaben für den dazu
erforderlichen Verwaltungsapparat sich zunächst kaum wesentlich vermindern dürften.
Die Finanzierung des Wiederaufbaues war in Belgien noch schwerer durchzuführen als in Frankreich.
 Die belgische Wirtschaft war durch die Kriegsfolgen in viel höherem Maße desorganisiert als die
französische, so daß bis zur Herbeiführung normaler wirtschaftlicher Verhältnisse nicht daran gedacht
werden konnte, ihr wesentliche Mittel für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete zu entziehen. Auch
in Belgien wurde der Wiederaufbau durch Anleihen finanziert, die zum Teil in Belgien, zum Teil im
Auslande aufgelegt wurden. Der belgische Staat bediente sich dabei ebenso wie der französische besonderer
Instrumente. Zwar wurde nicht wie in Frankreich im Cr6dit National eine besondere Abteilung des
Schatzamtes gebildet, doch entstand entsprechend den Groupements des Sinistres schon im Jahre 1919
die Federation des Cooperatives des Dommages de Querre. Daneben kamen der Societe Nationale de Credit &amp;amp;
l’Industrie und als deren Fortführung nach dem Jahre 1923 der Association Nationale des Industriels et
Commercants gewisse Funktionen zu,
Die Finanzierung des privaten Wiederaufbaues.
Das Problem der Finanzierung bestand nicht nur in der Beschaffung der notwendigen Mittel für die
zugebilligten Entschädigungen, sondern auch in der Vorschußgewährung an alle diejenigen Entschädigungsberechtigten,
 deren Ansprüche noch nicht definitiv entschieden waren.
Der belgische Staat verpflichtete sich zur Barleistung für alle Ansprüche unter 15 000 fr., sowie für
Ansprüche über dieser Summe, soweit es sich nicht um Forderungen von Gewerbe- oder Handeltreibenden
handelte, deren Geschäft im Jahre 1914 mehr als 100 000 fr. Wert gehabt hatte. Alle anderen Forderungen
wurden durch Ausstellung von Schuldverschreibungen (7üres Representatifs d’Indemnites powr Dommages
de Guerre) befriedigt. Diese konnten von Nicht-Gewerbe- oder -Handeltreibenden durch die Federation
des Cooneratives des Dommages de Guerre, von den Gewerbe- und Handeltreibenden durch die Soci&amp;amp;6 Nationale
1) Bis zum 20. April 1920 bis 2 000 fr., bis zum 23, Oktober 1922 bis 30 000 fr.

n
        <pb n="414" />
        SE
de Credit a U Industrie verwertet werden. Die erstere beschaffte sich die erforderlichen Mittel, indem sie
drei Anleihen von je 1 Milliarde fr. in den Jahren 1921, 1922 und 1923 unter Garantie des Staates emittierte.
Die Soci&amp;amp;6 Nationale de Credit a T’ Industrie hatte während des Krieges die Lombardierung der Requisitionsscheine
 von Gewerbe- und Handeltreibenden übernommen. Ihr Aufgabenkreis wurde dahin erweitert, daß
sie gegen Verpfändung der Titres Representatifs d’Indemmite Kredite an entschädigungsberechtigte Handelund
 Gewerbetreibende gewährte, deren Geschäfte vor dem Kriege über 100 000 fr. Wert hatten. Die
Vermittlung der Soci&amp;amp;6 Nationale de Credit ä V Industrie wurde im Jahre 1924 durch die Errichtung der
Association Nationale des Industriels et Commercants pour la Reparation des Dommages de Guerre ausgeschaltet.
 wobei die erstere ihrem eigentlichen Aufgabenkreis, der Kreditgewährung für Exportzwecke,
wieder zugeführt werden sollte.
Dieselben Institutionen, die bei der endgültigen Entschädigungszahlung die Finanzierung ermöglichten,
wirkten auch bei der Gewährung von Vorschüssen mit, die den Entschädigungsberechtigten ohne Rücksicht
 auf die endgültige Regelung ihrer Ansprüche gewährt wurden. Nicht als »Vorschuß« galten dabei
die besonders in den ersten Jahren sehr beträchtlichen Summen, die auf Grund vorläufiger Entscheidungen
als Entschädigung zuerkannt wurden. Es ergingen vorläufige Entscheidungen:
bis 31. Dezember 1920... 04 cr sr Ex 11 BET,
BE RE 23.293
» 81. (DDr ern na 24 989
» 31. OS D REP Kr We ST 25 429
* Bl. En ee N
Sie repräsentierten am 31. Dezember 1920 Objekte im Werte von 1 309,6 Millionen fr., am 31. Dezember
1924 von 2 758,7 Millionen fr.
Die eigentliche Vorschußgewährung erfolgte teils durch staatliche Verwaltungsbehörden, teils durch die
obenerwähnten Organisationen. Sie verliert mit dem Fortschreiten der endgültigen Regelungen mehr
und mehr an Bedeutung. Die Federation des Cooperatives des Dommages de (uerre hatte an Vorschüssen
auszuweisen:
Anzahl Betrag
A BR 77,15 Millionen fr.
» 31. Dezember 1921: u... 25.442 146,18 » »
yo Bl » 102000 re 1052 186,94
#381: » (9er 1701 188,32
“31. » 1024 31669 187,82
Die entsprechenden Zahlen für die Vorschüsse auf dem Verwaltungswege (nur für Forderungen bis
höchstens 10 000 fr.) sind die folgenden:
Anzahl Betrag
bis zum: 1: März 1920 0.10 Kerle a 892 19,48 Millionen fr.
? 0 #1, Dezember 19800... ren TO AB 43,64 » »
&amp;gt; 3 » CE
Der Wiederaufbau von öffentlichem und privatem Eigentum durch den Staat.
Die Herstellung des öffentlichen Eigentums wurde von den betroffenen Verwaltungszweigen selbst
bewirkt. Für die Kultivierungsarbeiten auf ländlichem Grundbesitz wurde am 20. Januar 1919 beim
Ackerbauministerium ein Office de 1a Reconstruction Agricole gebildet. Die Errichtung von Wohnhäusern
lag eine Zeitlang in der Hand des Office des Regions Devastees. Auf den beiden letzten Gebieten wurde
jedoch versucht, die private Initiative möglichst anzuregen, auch wurde die staatliche Ausführung privater
Bauten bald wieder eingestellt,
Die Arbeiten zur Wiederherstellung des öffentlichen Eigentums werden durch folgende Angaben
 näher beleuchtet: An zerstörten oder stark beschädigten öffentlichen Bauten waren bei Waffenstillstand
 insgesamt 1167 vorhanden. Davon waren 136 kommunale Verwaltungsgebäude, 237 Kirchen,
392 Gebäude der Schulverwaltung, 402 sonstige Bauten. Wiederaufgebaut waren am
31. Dezember 1920 ....... 193
31. » Mae 0
31. »
31. » 1088 0
30. August‘ &amp;gt; 1924 ....... 1100
15. April I 167
        <pb n="415" />
        423

Der Aufwand hierfür belief sich
bis zum 31. Dezember 1920 auf .............. 23,70 Millionen Ar.
im Jahre 1921 auf vr r er Hre wa en e ee e 45,31 » x
CE »
» y 0 ek era ke O202
vom 1. Januar bis 30. August 1924 auf........ 35,00
» 1. September 1924 bis 15. April 1925 auf.. 13,50
Die Wiederherstellung der Staatsbahnen hatte mit Zerstörungen von 1 100 km des Liniennetzes,
400 km starken Beschädigungen, ferner mit Beschädigung von 69 Stellwerken und ähnl. und von
350 Brücken und Tunnels zu rechnen. Nach Annexe VII zum Expose General des Budgets für 1925 sind
diese Zerstörungen so gut wie vollkommen behoben und damit die Wiederaufbauarbeiten auf diesem
Gebiete vollendet. Das trifft auch für den Lokomotivenbestand und den Wagenpark zu, die beide den
Vorkriegsstand wieder erreicht haben. Auch die Betriebsanlagen, insbesondere die Anlagen zur Erzeugung
elektrischer Kraft sind wiederhergestellt.
Nicht weniger befriedigend ist der Zustand der Nebenbahnen; 2 100 km des Liniennetzes wurden während
des Krieges zerstört oder beschädigt. Ferner 26 Brücken, 15 Bahnhofsanlagen und 59 Lagerhäuser usw.
Die Wiederherstellungsarbeiten sind fast vollständig beendet. Der Lokomotiv- und Wagenpark ist auf
den Friedensstand ergänzt.
Innerhalb der Post- und Telegraphenverwaltung sind von 19 zerstörten Gebäuden 13 wiederhergerichtet,
 45 085 km Telegraphenlinien instand gesetzt, 55 700 Telephonanschlüsse ausgebessert worden.
An Straßen und Wegen sind insgesamt 1500 km wiederhergestellt worden. Bei Waffenstillstand
waren außerdem 600 km Wasserstraßen unbenutzbar, die ebenfalls fast völlig wieder instand gesetzt sind.
Dasselbe gilt von den Häfen.
Die Anzahl der beschädigten und zerstörten privaten Häuser beziffert sich nach Anyaben
 des Office des Reögions Devastees auf rund 100 000, wovon nach Verlautbarungen des belgischen Finanzministeriums
 70 579 völlig zerstört und 11919 durch Beschädigungen unbewohnbar geworden sind. Der
Wiederaufbau wurde teils durch die Privaten selbst, teils durch den Staat auf Grund entsprechender
Verträge mit den Entschädigungsberechtigten bewirkt. Der Erfolg der Herstellungsarbeiten war folgender:
durch Private durch den Staat Gesamt
. Anzahl Wert Anzahl | Wert Anzahl | Wert
Wiederhergestellt 2 HA LK
der Gebäude der Gebäude der Gebäude
| in Mill. a ' in Mill. z ‚in Mill. fr.
bis zum 31. Dezember 1920. 4.....475 6 6.209 [17 3750 2699 | 83,54 8908 | 121,04
im Jahre 19217. EEK 8825 | 36,29 4 538 229,86 13363 | 266,15
im Jahre 1928 0 ARE re 3.956 | 92,20 2424 115,51 6380 207,71
im Jahre 1929 er re Fer ame nen 2 260 15,01 987 71,09 ; 3247 86,10
in. den ersten 8 Monaten 1924.22. 0444 1 1 7601 |" 20,00 423 30,00 1173 50,00
Insgesamt..... 22 000 ] 201,00 11071 | 830,00 | 33071 | 731,00
Zu der Zahl der Neubauten kommen noch etwa 44 000 Gebäude hinzu, die nur teilweise erneuert
zu werden brauchten, so daß mit der Herrichtung von 77 073 Gebäuden bis zum 31. August 1924 gerechnet
werden kann. Damit sind über drei Viertel aller Schäden an privaten Wohnhäusern behoben.
An landwirtschaftlicher Nutzfläche waren 90000 ha durch Kriegsschäden zur Bestellung zunächst
 unbrauchbar gemacht, ausschließlich der Überschwemmungsgebiete, die verhältnismäßig leicht
wieder zu kultivieren waren. Von den 90000 ha waren schon im Mai 1921 durch private Initiative 40000 ha,
durch den Staat 17 000 ha wiederhergestellt. Spätere Angaben fehlen, doch ist damit zu rechnen, daß bis
auf ganz geringe Reste bei Einbringung des Etats für 1925 die Ackerfläche wieder bebaut werden konnte.
Der Viehbestand ist durch die deutschen Lieferungen auf Grund des Waffenstillstandsvertrages und des
Vertrages von Versailles auf Friedensstand gebracht.
Die Bilanz des Wiederaufbaues zu Beginn des Rechnungsjahres 1925 kann. daher folgendermaßen gezogen
 werden: Die Wiederherstellung der zerstörten oder beschädigten Grundlagen der volkswirtschaftlichen
 Produktion ist bis auf geringe Reste vollendet. Zu lösen bleibt außer der Tilgung der Wiederaufbaukredite
 und -anleihen in der Hauptsache die endgültige rechtliche Liquidation der Schadenersatzansprüche
        <pb n="416" />
        — 424 —
und die allmähliche Abdeckung der Vorschußkredite an die noch nicht endgültig abgefundenen Geschädigten,

Für Zwecke des Wiederaufbaues weist der Etat für 1925 insgesamt 330,56 Millionen fr. ohne die Kosten
des Verwaltungsapparates aus. Es ist dabei zu berücksichtigen, daß weder die neu entschiedenen Entschädigungsanträge
 mit den für sie ausgestellten Titres d’Indemmitees im Etat erscheinen. Für die Beurteilung
 des Fortschritts des Wiederaufbaues ist dies indessen unerheblich, da die Mittel für die Durchführung
 der Arbeiten auf dem Kreditwege vor der endgültigen Entscheidung bereits zur Verfügung gestellt
werden. Über den Umfang dieser Kredite im Jahre 1925 sind Angaben ebenfalls nicht vorhanden. Da nach
den amtlichen Verlautbarungen der Wiederaufbau von Industrie, Handel und Landwirtschaft schon 1924
als beendet angesehen werden kann, so ist anzunehmen, daß 1925 die erwähnten Kredite nur noch in
geringem Umfange erweitert worden sind. Sie können demnach bei der Errechnung der Gesamtsumme,
die 1925 für den Wiederaufbau verwendet werden sollte, unberücksichtigt bleiben.
Die Kosten für den Wiederaufbau setzen sich daher im Etat für 1925 zusammen aus den Mitteln für
weitere Wiederherstellung des staatlichen Besitzes und der staatlichen Betriebe sowie aus Überweisungen
an gewisse Kommunen, die den Wiederaufbau ihres Verwaltungsapparates nur mit Hilfe des Staates bewirken
 können. Die wichtigsten Posten innerhalb dieser Ausgaben sind 190,6 Millionen fr. für Eisenbahnreparaturen,
 104,8 Millionen fr. Überweisungen an Kommunen, 24,3 Millionen fr. für Kanalbauten,
4,5 Millionen fr. für Post, Telephon- und Telegraphenlinien,
Das Budget des Wiederaufbaues wird im Jahre 1926 zum letztenmal gesondert ausgewiesen. Der Wiederaufbau
 ist damit effektiv beendet, doch bleibt dem Staat die Aufgabe, die für die Finanzierung des Wiederaufbaues
 aufgenommenen Schulden allmählich abzutragen,
d. Italien.
Die Behandlung der Ausgaben für den Wiederaufbau der italienischen Kriegsgebiete wird erschwert
durch das Fehlen eingehenderer Darstellungen der Organisation und/des Fortschritts des Wiederherstellungswerkes.
 Wenn auch das Kriegsgebiet auf italienischem und ehemals österreichischem Boden
einen beträchtlichen Umfang hat, so sind die Schäden, die die Kriegsführung hier hinterlassen hat, doch
nicht annähernd so bedeutend, wie in Nordfrankreich oder Belgien, da der Krieg in Italien nicht mit derselben
 Intensität geführt wurde, wie an der französisch-belgischen Front. Der Wiederaufbau konnte daher
verhältnismäßig früh abgeschlossen werden. Das Ministerium für die befreiten Gebiete ist bereits im Jahre
1923 aufgelöst worden. In seinem Schlußberichte wird der Aufwand für den Wiederaufbau mit 10.703
Millionen Lire angegeben. Nach der Vorbemerkung zum Etat von 1925/26 sind verausgabt worden:
bis 1921 KR er 5 820 Millionen Tire
im- Jahre 1922 +. re 1807 » »
WENN tr ala a DL 850 »
Für die folgenden Jahre bestehen keine Angaben mehr; kleinere Posten sind in den Etats noch ausgewiesen,
so z. B. in dem der vorliegenden Arbeit zugrunde liegenden Etat für 1925/26 eine Summe von 30 Millionen
Lire für Wiederaufbauarbeiten. Der Staatsschatz hat im wesentlichen nur noch die Schulden zu liquidieren,
 die er für die Finanzierung des Wiederaufbaues hat aufnehmen müssen.
Der Fortschritt der Wiederaufbauarbeiten wird durch folgende Angaben beleuchtet.
Das besetzte oder unter Feuer genommene Gebiet betrug in Venetien 1.149 800 ha, in Südtirol 394 278 ha.
Die Anbaufläche betrug in Venetien im Jahre 1914 1 054 870 ha, im Jahre 1921 nur 971 470 ha. Der angemeldete
 Schaden an Ackerland wurde auf 2198 Millionen, an landwirtschaftlichen Gebäuden auf 484
Millionen Lire Vorkriegskaufkraft angegeben.
Die Anzahl der beschädigten und zerstörten Baulichkeiten betrug 163 000 in etwa 2000 Ortschaften;
davon waren bis zum Anfang 1923 145 000 wiederhergestellt. Der Schaden wurde auf 1 330 Millionen Lire
Vorkriegskaufkraft geschätzt.
Die Schäden, die von Industrie- und Handelsbetrieben angemeldet waren, beliefen sich auf 1330 Millionen
 Lire Vorkriegskaufkraft. Die Kriegsfolgen sind hier schon seit 1923 Vollständig beseitigt.
Der Schaden, den die öffentliche Hand erlitten hat, wird auf 1536 Millionen Lire Vorkriegskaufkraft
angegeben. Bis 1923 waren etwa */, dieser Schäden behoben.
Der rasche Fortschritt des Wiederaufbauwerks kommt deutlich in der Bevölkerungsbewegung zum Ausdruck.
 Schon Ende 1921 wurden die letzten Gemeinden des ehemaligen Kriegsgebietes zum Wiedereintritt
 freigegeben. Die ortsanwesende Bevölkerung belief sich in den 5 Provinzen des Kriegsgebietes im
Jahre 1921 auf 2 561 301 gegenüber 2 275 270 bei der letzten Vorkriegszählung, so daß eine Bevölkerungszunahme
 von 12!/, vH zu verzeichnen ist.
        <pb n="417" />
        1_9 —
Die im Rahmen des Etats für 1925/26 vorgesehenen Aufwendungen für die Wiederaufbauarbeiten haben
keine große Bedeutung mehr. Sie treten jedenfalls gegenüber den 1208 Millionen Lire für die Kriegspensionen
 und -unterstützungen gänzlich zurück. Über die Zusammensetzung dieser letzteren Leistungen
 des italienischen Staates ist nichts bekannt.
Il. Die Besatzungskosten.
Die Besatzungskosten und der Aufwand für die Kontrollkommissionen aller Art, die von den Siegerstaaten
 in Mitteleuropa unterhalten werden, nehmen in den Ausgabeetats insofern eine Sonderstellung
ein, als sie durch die von Besetzung bzw. Kontrolle betroffenen Staaten auf Grund der Friedensverträge
laufend erstattet werden müssen. Wenn der Aufwand dieser Art trotzdem bei den Staaten gezählt wird, die
ihn verursachen, so liegt der Grund darin, daß in der vorliegenden Arbeit die Frage nach der Deckung
der Ausgaben weder gestellt noch beantwortet wird.
Eingehende Darstellungen der Besatzungskosten gibt es in der ausländischen Literatur nicht, doch ist
dieser Fragenkomplex in deutschen amtlichen Quellen eingehend behandelt. Ihre Heranziehung ist um so
notwendiger, als die Abrechnungen der Reparationskommission über die eingegangenen Zahlungen Dentschlands
 nur die Kosten aufführen, die den Besatzungsmächten selbst aus der Aufrechterhaltung der Besatzung
entstehen und die von deutscher Seite als sogenannte »äußere Besatzungskosten« bezeichnet werden.
Daneben aber spielen alle die »inneren« Aufwendungen eine wichtige Rolle, für die Deutschland ebenfalls
im Zusammenhang mit der Besatzung aufzukommen hat, die aber nicht über Reparationskonto abgerechnet
 werden, da sie von vornherein nicht von den Besatzungsbehörden, sondern von der deutschen
Verwaltung gemacht werden (Bereitstellung von Wohnräumen, Verwaltungsgebäuden usw.)
Da die Angaben der Besatzungskosten in den aufgearbeiteten Etats nur die erste Kategorie von Ausgaben
 umfassen, darf aus ihnen nicht auf die sämtlichen Lasten geschlossen werden, die dem Deutschen
Reiche aus der Besatzung erwachsen.
Die letzte Berechnung der Besatzungskosten*!) ist für die Zeit bis zum 31. Mai 1926 möglich. Sie
ergibt folgendes Bild:
in Goldmark
1. Äußere Besatzungskosten bis 31. August 1924 ..........0.00.0..00s+22++ 3713135 364
2, Äußere Kosten der Kommissionen bis 31. August 1924 ..........00000004 25 761 591
3. Innere Besatzungskosten bis 31. August 1924 ..................4..2.++ 1724 939063
4. Besatzungskosten vom 1. September 1924 bis 31. August 1925 .......... 272575471
5. Kosten der Kommissionen vom 1. September 1924 bis 31. August 1925 .. 14 151 701
6. Kosten der Besatzung vom 1. September 1925 bis 31. Mai 1926 ........ 149161 409
7. Kosten der Kommissionen vom 1. September 1925-bis 31. Mai 1926 ..... 6 651 847
Insgesamt .... 5906 376 446
Die Entwicklung der einzelnen Arten der Besatzungskosten ist aus der folgenden Übersicht zu ersehen,
die den monatlichen Durchschnittsaufwand in gewissen Zeitspannen angibt. Der Besatzungsaufwand
war in der Zeit bis zum 31. Dezember 1921 relativ höher als in den folgenden Jahren, da die Einrichtung
der fremden Truppen auf deutschem Gebiete besonders große Aufwendungen notwendig machte. Die
nächsten Jahre zeigen eine gewisse Stabilität der aus der Aufrechterhaltung der Besatzung dem Deutschen
Reiche erwachsenden finanziellen Belastung. Dabei muß für die Entwicklung seit 1923 berücksichtigt
werden, daß der Aufwand Belgiens und Frankreichs für die militärischen Maßnahmen am Rheine nicht
mit den von deutscher Seite angegebenen Lasten (vgl. die nachstehende Übersicht) übereinstimmt, da die
letzteren die militärischen Kosten des Ruhreinbruchs nicht enthalten. Wenn die französischen Forderungen
an Deutschland in den Jahren 1923 und 1924 geringer erscheinen als 1922, so liegt der Grund darin, daß
die Armee für die Ruhrbesetzung aus Truppen der Rheinlandbesatzung gebildet wurde, die nicht vollständig
durch neue Truppen aus dem Inneren Frankreichs ersetzt wurden. Für die Kosten der Ruhrbesetzung
hatten aber die Besatzungsmächte selbst aufzukommen, so daß ihre Ausgaben hierfür nicht in der deutschen
Kostenberechnung erscheinen können. Die Kosten der Ruhrbesetzung stellten sich nach der französischen
 »Bilanz«?) auf 697,8 Millionen fr. Seit dem 1. September 1924 (Inkrafttreten des Dawes-Planes)
werden die Besatzungskosten nicht mehr gesöndert erstattet, sondern sind in den deutschen Jahresleistungen
enthalten. Der Unterschied zwischen »inneren« und »äußeren« Besatzungskosten kommt dadurch in
Fortfall.
?) s. Literatur.
2) Kammerbericht von Lamoureux, a. a. 0.

Vi
Rd
        <pb n="418" />
        426 —
Die Kosten für die Besatzungstruppen, die im Jahre 1925 in den einzelnen Etats ausgewiesen sind, lassen
sich nicht mit den vorstehenden Angaben vergleichen. Letztere beruhen in erster Linie auf den
Abrechnungen der Reparationskommission und des Generalagenten für die Reparationszahlungen und sind
in »Goldmark« gegenwärtiger Kaufkraft ausgedrückt. Den Umrechnungen der vorliegenden Arbeit liegt
jedoch ein Index zugrunde, auf dem die Währung der Nachkriegsjahre auf Vorkriegskaufkraft umgerechnet
ist: die in der Übersicht auf S. 409 enthaltenen Ergebnisse bedeuten also etwas ganz anderes als die
Goldmarkberechnungen. auf die zur Beleuchtung des Problems der Besatzungskosten hingewiesen wurde
Monatlicher Durehschnitt der von Deutschland getragenen Besatzungskosten ').
; Groß- Sonstige
Frankreich Oritannien | Belgien fs Santen| Länder
in 1.000 Goldmark
A, Äußere Besatzungskosten.
Vom 11. Nov. 1918 bis 30. Aug. 1921 ı 34 352 30 071 5910 33.735
» 1. Mai 1921 bis 30. April na 13802 942 2959 4.627
1 1022-20. » 1928| 12% 1758 2557
«1. n 3928, &amp;gt; 3050 1024 9 766 1 864 1.940
f 751024 » 81. Aug. 1924 9 431 1.888 1 736
B. Äußere Kosten der Kommissionen,
Vom 11. Nov. 1918 bis 30. Aug. 1921 83 245 18 24
Vom 1. Mai 1921 bis 30. April 1922 ı 147 a3 | 23 41
&amp;gt; 4 A022 201008 85 202 | 6 n
&amp;gt;» a. » 19283» 30. x» 1924 86 159 ;£
» ı w 1924 » 31. Aug. 1924 122 118
©. Innere Besatzungskosten,
Vom 11. Nov. 1918 bis 31. Dez. 1922 10 051 3.443 2226 2182
» 1. Jan. 1923» 31.» 1923 20 850 5.056 6 868 201
» 1. &amp;gt; 1924 » 31. Aug, 1924 14.375 3623 4 636
1) Vel. Anmerkung auf S. 425.

At
4
        <pb n="419" />
        Vierter Teil.
Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung
nach Ausgabearten.

1A
        <pb n="420" />
        4929

Erstes Kapitel.
Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung.
| in vH der Gesamtstaatsausgaben Nachkriegsetat!) in vH
Vorkriegsetat Nachkriegsetat des Vorkriegsetats
Personal- Sach- Personal- | Sach- Personal- Sachausgaben
 | ausgaben ausgaben | ausgaben ausgaben | ausgaben
Großbritannien ....... 255 LA “m 120,2 118,9
Frankreich. +4... 773 rs © 38 14 4 109,1 83,3
Belgien. u... } 172,2
Italien u 100,5
Wie schon in dem ersten Teile zur Grundlegung dieser vergleichenden Etatbearbeitung ausgeführt wurde,
wird die Gliederung der Staatsausgaben nach Ausgabezwecken ergänzt durch eine solche nach Ausgabearten.
 Der Gliederung nach Ausgabearten liegt der Gedanke zugrunde, daß die Staatsausgaben, ganz
abgesehen von ihrem Zwecke, in einem völlig verschiedenen Verhältnis zur Volkswirtschaft stehen, je nachdem
 sie eine Einkommensbeanspruchung, eine Einkommensverschiebung oder eine Produktionsverschiebung
 darstellen.
Wenn der Staat Arbeitskräfte oder sächliche Produktivgüter für seine Zwecke heranzieht, so liegt eine
Einkommensbeanspruchung vor, indem diese Kräfte der Verwendung zu privaten Zwecken entzogen
werden. Es handelt sich hier um die Posten, die in den Hauptübersichten unter den »Ausgaben für die eigentliche
 Staatsverwaltung« zusammengefaßt sind. Sie stellen den eigentlichen Kostenaufwand für den Staatsapparat
 dar und bilden eine Erkenntnisquelle für den Vergleich der staatlichen Verwaltungstätigkeit.
Die Verwaltungsausgaben sind wiederum gegliedert nach dem Aufwand für persönliche Arbeitsleistung
und für sächlichen Geschäftsbedarf. Die Durchführung dieser Unterscheidung ist in der vorliegenden
Bearbeitung?) noch wenig zuverlässig, da die einzelnen Etatposten in dieser Hinsicht vielfach nicht genügend
unterschieden waren.
Die Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung, also die Personalausgaben und sonstigen Geschäftsausgaben
 zusammen, machen in der Vorkriegszeit in allen vier Ländern etwas über die Hälfte der gesamten
verarbeiteten Staatsausgaben aus. Nach dem Kriege sank dieser Anteil sehr erheblich, da die Geldleistungen
 an Dritte, vor allem die Zinsen und Kriegsrenten, eine überragende Bedeutung erhielten. Wie die
Ergebnisse der Aufgliederung erkennen lassen, haben die Personalausgaben im allgemeinen gegenüber
der Vorkriegszeit im Verhältnis zu den gesamten Staatsausgaben einen geringeren Rückgang erfahren
als die sächlichen Geschäftsausgaben. Die Ursache ist vor allem darin zu suchen, daß bei dem überall
notwendigen Zwang, zu sparen, zunächst die Sachausgaben, vor allem die Neubauten?) usw., eingeschränkt
wurden. Man hat zwar in allen Ländern auch einen Beamtenabbau durchzuführen versucht, doch ist
dabei nur eine Senkung der Anzahl gegenüber den ersten Nachkriegsjahren, nicht aber gegenüber den
Vorkriegsverhältnissen erreicht worden. Lediglich in Belgien sind die Sachausgaben stärker gestiegen
als die Personalausgaben. Der Grund liegt vor allem in der starken Entfaltung der öffentlichen Arbeiten,
über die oben eingehend berichtet wurde.
Die Gliederung der Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung nach den verschiedenen Ausgabezwecken,
 also die Kombination der beiden Gliederungsgesichtspunkte, geht aus den Hauptübersichten
S. 462 ff. hervor. Das Bild, das sich hier ergibt, wird im wesentlichen beherrscht von den Unterschieden
in der Bedeutung des Rüstungsaufwandes. In der Bearbeitung der Ausgaben für die Landesverteidigung
wurde an Hand des fiktiven Rüstungsvergleiches auseinandergesetzt, daß gerade auf diesem Gebiete
die in den Etats ausgewiesenen Staatsausgaben völlig unvergleichbar sind, insbesondere wenn man ein
Land mit Wehrpflicht und ein Land mit einem Soldheer gegenüberstellt. Aus diesem Grunde werden
in der folgenden Übersicht die Verwaltungsausgaben ausschließlich derjenigen für die Landesverteidigung
1) Für die Nachkriegsetats sind die Vorkriegskauikraftziffern zugrunde gelegt,
2) Vgl. dazu Fünften Teil, Haupttabellen 32 bis 36.
3) Vol. Fünftes Kapitel dieses Teils S. 438.
        <pb n="421" />
        ZZ
dargestellt. Um den Vergleich zwischen Vor- und Nachkriegsetat zu ermöglichen, werden ferner die
Ausgaben auf Grund des Krieges ausgeschaltet, auf die in den Nachkriegsetats
in Großbritannien... ,,... 19,3 vH
&amp;gt; Frankreich... A 19,8 »
&amp;gt;» Beleieren rd 19,9»
BO 17
der Kosten für die eigentliche Staatsverwaltung ausschließlich derjenigen für die Landesverteidigung
entfielen.
Anteil der Verwaltungskosten für die einzelnen Ausgabezwecke an den Gesamtausgaben
für die eigentliche Staatsverwaltung, ausschließlich der Ausgaben für die Landes-Verteidigung
 und der Ausgaben auf Grund des Krieges.
Nach den Vorkriegsetats Nach den Nachkriegsetats
Ausgabenzweck A ı l ah
Groß- | Frank- i . Groß- | Frank- | x :
Zritan Sn Teich | Belgien | Italien en | reich ALPelgien Italien
Öberste Staatsorgane ......... 6,1 1,8 4,2 38 3,9 0,7 1,8 ya
an ES 20,4 5,7 14,7 16,0 9,8 3,4 9,0 12,0
Innere Verwaltung............ 9,2 a9 13,7 174 6,8 10,0 10,3 23,2
Auswärtige Angelegenheiten ... 5,5 20 2,0 4,7 23 27 1,9
Kolonialwesen en ee e 11,9 0,1 20,6 10,9 0,7 0,2
Finanzverwaltung. ............ 25,5 21,8 ‚20,9 29,0 26,5 18,2 20,3
Unterricht, Kunst und Wissen-Schäfer
 RE 16,1 5,2 33,2 12,3 12,5
Kirchenwesen ns 0.0 0,6 2,5 0,5
Soziale Aufgaben ............ 3 0,8 2,6 33
Wirtschaft u R 6,8 11,6 39,9 25,0
Insgesamt..., | 100.106. I 100 | 100 100 | 100 | 100 | 100
1
Der Anteil dieser Verwaltungskosten an den gesamten Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung
einschließlich der Ausgaben für Landesverteidigung und der Ausgaben auf Grund des Krieges beträgt in:
nach dem nach dem
Vorkriegsetat Nachkriegsetat
vH
Großbritannien. 4... 21,6 27,8
Frankreich v4 38,2 50,0
Belgien ee 52,7 48,9
Kain 48,6 52,9
Die obige Übersicht spiegelt die wichtigsten Strukturunterschiede zwischen den verglichenen Ländern
wieder, soweit sie in den eigentlichen Verwaltungsausgaben zum Ausdruck kommen‘).
Die Ausgaben für die obersten Staatsorgane sind in Großbritannien infolge des Zusammentreffens eines
repräsentativen Königtums und eines durchgebildeten parlamentarischen Systems die höchsten, in
Frankreich infolge der Geringfügigkeit der Aufwendungen für das Staatsoberhaupt die geringsten in
den verglichenen Ländern. Der Rückgang dieser Aufwendungen innerhalb des Gesamtetats ist allen
vier Ländern gemeinsam.
Die Aufwendungen Großbritanniens für die innere Verwaltung sind bei der stark entwickelten Selbstverwaltung
 der staatlichen Unterverbände verhältnismäßig gering. Der hohe Anteil Ttaliens auf diesem
Gebiete entfällt überwiegend auf die Aufwendungen für Gendarmerie und Polizei. die nach dem Kriege
noch erheblich erweitert worden sind.
Die in der Übersicht zutage tretenden Unterschiede der Aufwendungen für Justiz- und Finanzverwaltung
 erklären sich eher aus den Unterschieden auf den übrigen Verwaltungsgebieten, als daß sie
auf Abweichungen in der Justiz- und Finanzorganisation hinweisen. So läßt die verhältnismäßig geringe
Verwaltungstätigkeit Großbritanniens auf den übrigen Gebieten die Aufwendungen für Justiz- und Finanzverwaltung
 gegenüber den anderen Ländern mit einem relativ höheren Anteil erscheinen, als es nach den
absoluten Zahlen gerechtfertigt erscheint.
*) Für alle Einzelheiten muß auf die Darstellungen des Dritten Teils verwiesen werden.

131
        <pb n="422" />
        131

Die Stellung Großbritanniens als Weltmacht erklärt den relativ hohen Anteil der Ausgaben für auswärtige
 Angelegenheiten innerhalb seines Gesamtetats.
Die Ausgaben für die Kolonialverwaltung spielen hauptsächlich im britischen und französischen Etat
eine Rolle, während in Italien die Aufwendungen für die Kolonien vor allem in Form von Überweisungen
 erscheinen. Die Steigerung der Kolonialausgaben in Großbritannien ist neben dem Zuwachs
an Kolonialgebiet insbesondere auf die Zuweisung von Völkerbundsmandaten zurückzuführen.
Auf dem Gebiete des Bildungswesens stehen die Aufwendungen Frankreichs weitaus an erster Stelle.
Die öffentliche Staatsschule ist hier unter dem Gesichtspunkt der Heranbildung eines möglichst hoch
qualifizierten Nachwuchses einheitlich und systematisch ausgebaut. In Belgien und Italien sind die Aufgaben
 zwischen Staat, Kommunen und Privaten weitgehend geteilt, wobei die Elementarschule in der
Hauptsache Gemeinden und Privaten überlassen bleibt, während der Staat auf dem Gebiete des höheren
Schulwesens vielfach eigene Anstalten besitzt. In Großbritannien ist demgegenüber das Schulwesen fast
ausschließlich Aufgabe von Gemeinden und Privaten, so daß unter den Kosten der Staatsverwaltung
im wesentlichen nur die Zentralverwaltung erscheint; es muß jedoch hier wie in Belgien und Italien
auf die beträchtlichen Überweisungen und Subventionen hingewiesen werden.
Der hohe Anteil der Verwaltungskosten auf sozialem Gebiete erklärt sich in Großbritannien gegenüber
den anderen Ländern daraus, daß der Staat nicht nur als Gesetzgeber, sondern in weitem Umfange
als Träger der großen Sozialversicherungs- und Fürsorgezweige auftritt.
In den britischen Verwaltungsaufwendungen für die Wirtschaft wirkt sich in erster Linie die Besonderheit
 der englischen Selbstverwaltungsorganisation für die öffentlichen Arbeiten aus. Im ganzen
entspricht der liberalen Wirtschaftspolitik Großbritanniens eine geringere staatliche Verwaltungstätigkeit
auf wirtschaftlichem Gebiet als in den kontinentalen Staaten. In Belgien und Italien entfällt der
Hauptanteil der Aufwendungen auf die öffentlichen Arbeiten; während sich in Belgien die Steigerung im
Nachkriegsetat mit der Unmöglichkeit einer exakten Ausgliederung der »Ausgaben auf Grund des
Krieges« erklärt, hängt sie in Italien mit der allgemeinen Aktivität der faseistischen Wirtschaftspolitik
zusammen.
Zweites Kapitel.
Zinsen und Amortisationen.
Staatsausgaben für Zinsen und Amortisationen}).
in vH
der Gesamtstaatsausgaben Nachkriegsetat )
nn in vH des
Vorkriegsetat | Nachkriegsetat Vorkriegsetats
Großbritannien er kr rar ra 16,0 40,1 ; 681,4
nr een re 19,0 / 33,2 316,6
N N Pe 29,9 23,6 173,1
Hallen 23,0 31,7 208,9
Unter den Posten, die nach den oben (S. 36ff.) entwickelten Grundsätzen als Einkommensverschiebung
 anzusehen sind, erscheinen zunächst die Zinsen. Die mit der Kreditaufnahme des
Staates verbundene Einkommensbeanspruchung, d. h. Inanspruchnahme von persönlicher Arbeitsleistung
und sächlichen Produktivmitteln, erfolgt bei der Verwendung des Kapitalbetrages durch den Staat.
So liegt der Staatsaufwand, der dem größten Teil der heutigen Zinszahlungen gegenübersteht, in den
Ausgaben der Kriegszeit und ist damals als eine Inanspruchnahme der Wirtschaft für Staatszwecke aufgetreten.
 Wären diese Ausgaben anstatt auf dem Anleihewege durch Steuern gedeckt worden, so wäre
der ganze Vorgang mit der Verwendung dieser Steuern abgeschlossen gewesen. Die Finanzierung durch
Anleihen bedeutet eine Hinausschiebung der endgültigen Lastenverteilung in dem Sinne, daß die erforderlichen
 Mittel von den Anleihezeichnern der Gesamtheit der vorläufig geschonten Steuerzahler zunächst
1) Ohne den Dienst der auswärtigen Kriegsschulden. Auf diesen entfallen nach den verarbeiteten Nachkriegsetats in vH der Gesamtstaatsansgaben:

in‘ Großbritanniefl: 00... .02 40447 BEETTTE HH ET
y Frankreich. nur 0-0 44000 KARTE He Tree re BE
+ BelgiON rer HERE ee ee IE
&amp;gt; Malie. rer 12 FEHLT
?) Für die Nachkriegsetats sind die Vorkriegskaufkraftziffern zugrunde gelegt.
        <pb n="423" />
        439

gleichsam vorgeschossen werden. Die Amortisation dieser Anleihen stellt die Übertragung der Belastung
von den Anleihezeichnern auf die Steuerzahler dar; die Verzinsung ist das Entgelt für den mit
der Kapitalhergabe an den Staat verbundenen Verlust anderweitiger Kapitalertragsmöglichkeiten,
der bei sofortiger Finanzierung durch Steuern von vornherein von den Steuerzahlern hätte getragen
werden müssen. Zins- und Amortisationszahlungen bedeuten also keine unmittelbare neue Belastung
der Gesamtwirtschaft, sondern lediglich die nachträgliche Verteilung einer bereits früher entstandenen
Belastung.
Der Charakter der Einkommensverschiebung läßt sich besonders an dem Beispiel Großbritanniens
verdeutlichen. Die wegen der Mehrausgaben der Nachkriegszeit erhöhte Einkommensteuer wird u. a.
auch zur Deckung der Ausgaben für die Verzinsung der Kriegschuld verwandt. Da nun teilweise die
Kriegsanleihen in den Händen der gleichen Personen sind, die auch die Einkommensteuer zu zahlen haben,
so wird hier häufig der Betrag nicht einmal von einem Personenkreise auf einen anderen übertragen,
sondern der Zensit zahlt Vielfach die Steuern, deren Ertrag ihm in Form von Zinszahlungen teilweise wieder
zufließt?).
Als Einkommensverschiebung ist indessen nur der Dienst der inländischen Staatsverschuldung anzusehen.
 Die Verzinsung auswärtiger Kriegschulden stellt, ebenso wie etwa Kriegstribute, vom Inlande
her gesehen eine öffentliche Finkommensbeanspruchung dat; da solche Beträge ohne derzeitige Gegenleistung
 von seiten des Staates der Volkswirtschaft endgültig entzogen werden. handelt es sich hier um
eine Belastung im strengsten Sinne des Wortes.
Zinsen auf produktive Anleihen, die aus den Erträgen der staatlichen Erwerbsbetriebe zu decken sind,
wurden, wie bereits ausgeführt (vgl. oben S. 398), nach Möglichkeit abgesetzt und nur bei der Errechnung
 etwaiger Nettozuschüsse für die Erwerbsbetriebe_als Kosten berücksichtigt.
In der Nachkriegszeit sind die Zinsen und Amortisationsbeträge infolge der Kriegsverschuldung außerordentlich
 angestiegen. Auf sie entfällt der höchste Anteil in Großbritannien mit 40,1 vH (ohne Verzinsung
 auswärtiger Kriegschulden); es folgen Frankreich mit 33,2 vH, Italien mit 31,7 vH und Belgien
mit 23,6 vH der hier verarbeiteten Staatsausgaben. Die Zins- und Amortisationszahlungen machen z. B.
in Großbritannien rund 9 vH des Volkseinkommens aus.
Wenn diese außerordentlich hohen Beträge auch keine öffentliche Einkommensbeanspruchung darstellen,
 so darf die Volkswirtschaftliche Bedeutung so großer Einkommensverschiebungen doch nicht
unterschätzt werden. Nicht nur, daß ein Teil der zu diesem Zwecke erhobenen Steuern durch die Kosten
der Steuererhebung und der Schuldenverwaltung beansprucht wird, d. h. echte Einkommensbeanspruchung
darstellt; jede auch zu Zwecken der Einkommensverschiebung erhobene Steuer bedingt einen Eingriff in
die Wirtschaft und damit wenigstens zunächst eine gewisse Störung des Produktionsprozesses.
Drittes Kapitel.
Renten und Unterstützungen.
Staatsausgaben für Renten und Unterstützungen,
in vH
der Gesamtstaatsausgaben Nachkriegsetat?)
a in vH des
Vorkriegsetat | Nachkriegsetat | Vorkriegsetats
Großbritannien... En 8,8 14,2 442,2
A EN 5,1 12,1 426,8
BEN, 5,5 17.9 | 707,3
italien en 1.2 vr 1.364,9
Die ebenfalls als Einkommensverschiebungen behandelten Renten und Unterstützungen enthalten
diejenigen staatlichen Leistungen, die als periodische oder einmalige Beihilfe an einzelne Personen oder
Korporationen gehen.
Von den Subventionen unterscheiden sie sich Volkswirtschaftlich dadurch, daß diese eine Veränderung
im Ansatz der Produktivkräfte bezwecken, während die Renten und Unterstützungen zu einer anderen
?) Vgl. zu der Frage der Zinszahlungen als Finkommensverschiebung: Pigou, a.a. 0.. S. 41 und 717. und J. Stamp, a.a.O., 8. 53 ff..
[erner National Industrial Conference Board, a. a. O., 8, 88,
?) Für die Nachkriegsetats sind die Vorkriegskaufkraftziffern zugrunde gelegt,
        <pb n="424" />
        Verteilung des Produktionsertrages führen, indem sie dem Bedürftigen auf Kosten des Steuerzahlers
eine Konsummöglichkeit eröffnen. Zwischen beiden Arten sind Übergänge möglich, die eine richtige
Entscheidung erschweren. So haben z, B. die hier unter den Unterstützungen verarbeiteten Stipendien
nicht nur Unterstützungscharakter, sondern auch das Ziel, den Empfänger zu späteren Leistungen zu
befähigen.
Renten sind Zahlungen, die der Empfänger periodisch, meist auf Grund einer sozialpolitischen Regelung
erhält. Unterstützungen werden dagegen je nach Lage des Einzelfalles meist einmalig durch die Organe
privater oder öffentlicher Wohlfahrtspflege gewährt. Da die Wohlfahrtspflege fast nirgends in die unmittelbare
 Kompetenz des Staates fällt, handelt es sich bei den Unterstützungen vor allem um Zuwendungen
an gemeinnützige Vereine oder Kommunen zur weiteren Verteilung durch ihre Organe. Die Renten werden
dagegen teils vom Staat unmittelbar ausgezahlt, teils als Zuschüsse den Versicherungsträgern und
ähnlichen Organisationen zugeführt.
Die folgenden Übersichten geben über die Leistungen dieser Art innerhalb der einzelnen staatlichen
Aufgabengebiete Aufschluß.
Staatsausgaben für Renten und Unterstützungen.
Großbritannien | Frankreich . Belgien Italien
1925/26 1925 1925 1925/26
1912/18 | Opigi | Vor- | 1914 Too: Vor- ' 1913 |n.:.:.., | Vor- | 1913/14 A 1 Nor“
S1Nal-| kriegs- Original-| xriegs- Original-| xriegs- / Original-| kriegsziffern
 | kauf- | ziffern | kauf- zilfern | kauf- | ziffern | kaufkraft
 bs al kratt WE kraft | Kraftin
 1000 der Landeswährung
Innere Verwaltung. . 17 7 10 — — | 265 221 42 6 968 | 22178! 4436
Landesverteidigung 91 7683| 800 \ 9 54 335) 63 | 441! 88
Unterricht, Kunst | | |
und Wissenschaft. 25 2021 n9f 7 104 | 195 546, 43 455 &amp;amp; 4078 769] 1126| 3668 734
|
Soziale Aufgaben... 14620 47 408 | 27 887 237 509 | =. 152911] 26110] 321 140! 60593| 9705 302098! 60 419
| YA
Ausgaben auf Grund | | ; | /
des Krieges ..... . 62.959 | 37 035 . a841400 853 651 . 685 768| 129 390 „1207915! 241 583
| |
ö 172 1.080 | 635 | 1380 5518 1226 131 348/ 66] 1986| 19%| 387
Insgesamt.... 14 867 | 111 757 | [a [790605 1051 252 26 994 [1011 890 190 923 | 72540 |LSE2SE 747
Staatsausgaben für Renten und Unterstützungen.
. Großbritannien | _ Frankreich Belgien Italien
1912/13 | 1925/26 | 1914 | 1925 | 1913 | 1925 | 1913/14 | 1925/26
in 1000 Mark Vaorkriegskaufkraft
Innere. Verwaltung... .......... 347 .s ' - 56 35%
Landesverteidigung ........... 75 2272 z1
Unterricht, Kunst und Wissenschaff
 an en rn ee bene nl 511 2431 nur ıQr 622 912 595
Soziale Aufgaben ............ | 298687 | 569 732 | 192 382 123 858 | 21“ 49080] 7861 48 939
|
Ausgaben auf Grund des Krieges . 756 625 691 457 | 104 806 | 195 682
Sonstiges rer rar 3514| 12973. 1118| 993 106 | 531 1569 | 314
Insgesamt.... 303733 | 1343048 199497 851514 | 21.865 | Sl 18258 | 249 194

4232
        <pb n="425" />
        434 —
Die Renten und Unterstützungen spielen innerhalb der Staatsetats hauptsächlich auf den Gebieten
der Landesverteidigung, der inneren Verwaltung, des Bildungswesens, der sozialen Aufgaben und der
Ausgaben auf Grund des Krieges eine Rolle. Auf den übrigen, in den vorstehenden Übersichten unter
»Sonstiges« zusammengefaßten Gebieten kommen nur weniger bedeutende Aufwendungen vor.
Bei den Ausgaben für die innere Verwaltung sind die Aufwendungen Italiens für die Teilnehmer der
italienischen Befreiungskriege bemerkenswert.
Im Rahmen der Ausgaben für die Landesverteidigung finden sich in gewissem Umfange Unterstützungen
an erkrankte oder in Not geratene Heeresangehörige. Derartige Posten wurden nur insoweit als Unterstützungen
 behandelt, als sie nicht als Personalausgaben anzusehen waren, Renten an Kriegsteilnehmer
sind unter den» Ausgaben auf Grund des Krieges« aufgeführt. Die starke Verminderung der Unterstützungen
unter dem Titel »Landesverteidigung« in Frankreich und Italien dürfte darauf zurückzuführen sein, daß
sich diese Ausgaben in den Nachkriegsetats von den Kriegsrenten nicht vollständig absondern ließen.
Im Rahmen des öffentlichen Unterrichts ragen die Unterstützungen, die Frankreich in Form von
Stipendien gewährt, sowohl wegen ihrer Höhe im Etat von 1914 als besonders wegen ihrer Steigerung
im Etat von 1925 hervor.
Auf dem Gebiete der sozialen Aufgaben machen die Renten und Unterstützungen (zusammen mit den
Subventionen !)) den Hauptteil der Staatsaufwendungen aus. Die weitaus höchsten Beträge finden sich
in den Etats Großbritanniens; hier haben die Renten und Unterstützungen im Rahmen der Altersversorgung,
 der Invaliden- und Krankenversicherung sowie, besonders im Nachkriegsetat, der Arbeitslosenversicherung
 die größte Bedeutung. Kine Steigerung zeigen diese Ausgaben auch in Belgien und
Italien, wobei freilich für Italien auf die Geringfügigkeit der vor dem Kriege vom Staate gezahlten
sozialen Renten. und Unterstützungen hinzuweisen ist. Die Renten und Unterstützungen, die Frankreich
für soziale Zwecke vorsieht, weisen nach dem Kriege eine Abnahme (in Vorkriegskaufkraft gerechnet)
auf, die sich aus dem Zurückbleiben der Unterstützungssätze gegenüber der Inlandskaufkraft erklären
dürfte,
In den Nachkriegsetats entfällt der größte Anteil an den staatlichen Renten und Unterstützungen auf
Kriegsrenten, Kriegspensionen und Kriegsunterstützungen. Mit 81,2 bzw. 78,5 vH aller Renten und
Unterstützungen ist dieser Anteil in Frankreich und Italien besonders groß. Absolut am höchsten sind
die Ausgaben für Kriegsrenten usw. in Großbritannien und Frankreich.
Viertes Kapitel.
Subventionen.
Staatsausgaben für Subventionen und für Zuschüsse zu staatlichen Erwerbsbetrieben,
In vH S s .
der Gosamtstaatsausgaben ET )
Vorkriegsetat | Nachkriegsetat ! Vorkriegsetats
Großbritannien»... nr 4,4 1 67,5
Frankreich 2. e rear 7,9 an 6.7
Beleie r  ne  Z 6,2 271,6
N U N 78 87,3
. Subventionen im Sinne dieser Bearbeitung sind alle Zuschüsse und Prämien an private Betriebe, Vereinigungen
 und Anstalten jeder Art. Sie schließen auch die Zuschüsse an private Schulen, wissenschaftliche
 Vereinigungen und Organisationen sowie die Beiträge an private internationale Institute ein. Die
Zuschüsse an die staatlichen Erwerbsbetriebe sind ebenfalls — unter besonderer Kennzeichnung —
in diese Rubrik eingereiht worden).
*) Über die Behandlung von Renten, Unterstützungen und Subventionen innerhalb der Sozialetats vgl. oben S. 295.
?) Für die Nachkriegszeit sind die Vorkriegskaufkraftziffern zugrunde gelegt.
3) Da die staatlichen Erwerbsbetriebe in der ganzen vorliegenden Arbeit von den sonstigen Staatsaufwendungen abgesondert sind (vgl.
8. 27), a die Zuschüsse, die der Staat an sie zur Deckung von Fehlbeträgen leistet, den Subventionen an die private Wirtschaft am
meisten verwandt,

x
        <pb n="426" />
        ne
Während es sich bei den im vorigen Kapitel zusammengefaßten Renten und Unterstützungen um eine
staatlicherseits bewirkte Kräftigung des Konsums handelt, ohne daß von den Unterstützungsempfängern
eine Gegenleistung gefordert wird, liegt den Subventionen im Sinne der Bearbeitung die Absicht des
Staates zugrunde, die etwa fehlenden oder nur mangelhaft vorhandenen Voraussetzungen für den im
Interesse der Gesamtwirtschaft liegenden Betrieb einzelner privater Unternehmungen zu schaffen. Dies
geschieht teils ohne Gegenleistung seitens der Subventionsempfänger (reine Subventionen), teils aber mit
bestimmten Auflagen. Subventionsempfänger sind in der Regel solche Unternehmungen oder Anstalten,
an deren Leistungen der Staat besonders stark interessiert ist, und zwar teils Erwerbsunternehmungen
der verschiedensten Geschäftszweige, teils Anstalten wie Privatschulen, teils gemeinnützige (besonders
wissenschaftliche) Vereine usw. Bei ihnen allen handelt es sich um Zuwendungen zwecks Förderung
bestimmter, teils unmittelbar, teils mittelbar produktiver Leistungen.
Die Subventionen, die in Form von Steuer- und Zollvergünstigungen durch Verkehrstarifermäßigungen,
durch den Abschluß besonders günstiger Lieferungsverträge zwischen Staat und Industrie oder auf
sonstige indirekte Art gewährt werden, entziehen sich der Ermittlung im Rahmen der vorliegenden
Ausgabenstatistik.
Staatsausgaben für Subventionen.
Großbritannien Frankreich Belgien Italien
l912/13| 1925/26 {1914 | 1925 (7913| 1925 jıo13714] 1925/26
Original- = Original- | kriege , Original- kriege Original- kriege
i ; kauf- Hi - + - « x
ziffern Kraft ziffern kraft | ziffern kraft | ziffern kraft
in 1000 der Landeswährung
n— — SD . SA
!
Oberste Staatsorgane ......... : 0 - -
Rechtspflege 4.4... 0004er - AS
Innere Verwaltung... .......0.. — —0— | = | &amp;amp; Ye 2 = 50 100
Auswärtige Angelegenheiten ... — — S. - | 289%| 1409) 2819
Kolonialwesen .........0..00004 40 | 16 a S £ 7 io - u yı — 10 20
Landesverteidigung ..........- 1551| 2383| 1371 -
Finanzverwaltung +...
Unterricht, Kunst und Wissenschaft
 .................... 5996| 4207| 24751 4788| 12676 2817120162 |171 75432407 4833| 67443| 13 488
Kirchenwesen er re - — 0 — I 10— 18720| 56620| 11324
| | |
Soziale Aufgaben............- ' ww Al ® ml x
Wirtschaft ......:..........:. 3283| 2029} 1 193 [248 774| 674 597| 14991C1 3987 23 216/ 4.380 116 668 428 679. 85 736
a) Landwirtschaft.........- 234 | 1157 680 20.268 24.116. 5359| 2534| 2199 415 7.003 70550 14 110
b) Industrie und Handel.... 1 314 185] 4184 11.010 2447| 793 310 58| 879 13764 2753
ec) Verkehr ee er rerwa 77 558 328 [224327 639471 1421 660 20707 3907 108 786 344 365|. 68 873
1. Handelsmarine........ — KM A6 69 383 85050 18899| — 6012 11341 25 370 186.092. 37 218
9, Privateisenbahnen. .... abe 153 623 492776 109 310 6500 12271 76 354 126 903, 25 381
8. Private Luftfahrt ..... — | 160‘ 115! 61 645 136 = 7345 pn &amp;gt; 15.000| 3.000
4. Öffentliche Arbeiten ... — ' — | — —5— ll — 350! 850 1601 ı 402 1370) 274
5. Sonstiges tr. ern EN Et ef A AA 5660. 15.000 3000
d) Sonstiges....:..+&amp;gt;+++=+* Hr ZA en n zZ = &amp;lt;&amp;lt; | u
Staatliche Erwerbsbetriebe.... - 951) 1549| 9111125335| 275924) 613171 5976| 43 742| 8253 2961| 15933! 3187
Ausgaben auf Grund des Krieges . | 529| 31 _. 4427976| 98399: . |196118|37000 | 30.000] 6.000
A TE An m m  —_ —— m
Insgesamt.... 7408| 8570| 5041 379 805/15 396 113l1 199 13‘ 30302 |436 201] 82302 “40 4911613 3701122 674

135
        <pb n="427" />
        Staatsausgaben für Subventionen.
a Großbritannien | Frankreich Belgien Italien
1912/13 | 1925/26 | 1914 | 1925 | 1913 | 1925 | 1918/14 | 1925/26
in 1.000 Mark Vorkriegskaufkraft
Oberste Staatsorgane ......... 41 ®
Rechtspflege... 41 20 I
Innere Verwaltung............ ] —- — 2 - 81
Auswärtige Angelegenheiten. ... _ — | 238 2284
Kolonialwesen . .... 0.0 817 204 736 BR9 5 162 16
Landesverteidigung ........... 3085 2799 -
Finanzverwaltung............. -
Unterricht, Kunst und Wissensc
 122408 50 564 | 3878 | 2282 16331 | 26250 3915 10 925
Kirchenwesen ....... 0... U — — IE — = / A &amp;gt; 11.113 9173
Soziale Aufgaben ............. | 20 21 &amp;gt; — 9% 192 13 =
Wirtschaft rer 6599 24373 1 201507 121427 | 3:200 15 3548 94 501 69 446
a) Landwirtschaft.......... 4 781 13 893 16413 4341 [| 2053 | 336 5672 11 429
b) Industrie und Handel. ... 37 sl 1902 | ba 47 712. 220
ce) Verkehr 1573 6701 | 181705 115104 | 535 | 3165 88117 55787
1. Handelsmarine ....... : 327 | 56200 | 1528 1 —, | ı8-I| 20550 3014
2. Privateisenbahnen .... | 41 — 124435 88700 251 994 | 61847 20 559
3. Private Luftfahrt .... ' 1.920 93 11.096 1123 ; 2430
4. Öffentliche Arbeiten... - 130 1.136 222
5. Sonstiges ........4... 1 + 454 GER4 2430
d) Sonstiges... 2% |
Staatliche Erwerbsbetriebe .... 19.420 18612 4 1015211 49667 {fl 4720 “ 685 | A 2581
Ausgaben auf Grund des Krieges „1 63854 . | 797 036 4 2 4860
Insgesamt.... | 152 489 | 102 988 307 642 971 301 24 545 | 66 665 | 113798 | 99366
In den vorstehenden Übersichten sind die auf den verschiedenen staatlichen Aufgabengebieten auftretenden
 Subventionen für die vier bearbeiteten Länder zusammengestellt. Die Vielgestaltigkeit des
in ihnen enthaltenen Zahlenmaterials erfordert ein tieferes Eindringen und eine Gruppierung, die die
verschiedenen Formen” der Subventionen nach ihrer inneren Bedeutung erkennen läßt.
Die Gesichtspunkte, nach denen man eine derartige Umgruppierung vornehmen könnte, sind zahlreich.
 So wäre es beispielsweise wichtig, die Motive, die zu der Gewährung von Subventionen führen,
hierbei in den Vordergrund zu stellen und z.B. nach agrarpolitischen, industriepolitischen, sozialpolitischen,
 verkehrspolitischen, kulturpolitischen Subventionen zu gliedern. Es wäre ferner angebracht,
zu unterscheiden zwischen »echten« Subventionen, die ohne die Verpflichtung einer Gegenleistung gewährt
werden, und »unechten« Subventionen, durch welche der Subventionsempfänger entweder in seiner
Dispositionstreiheit eingeschränkt oder zu Gegenleistungen an den Staat verpflichtet wird, Nach dem
vorliegenden Material sind derartige Umgruppierungen des Zahlenmaterials jedoch nicht durchführbar.
Dazu wäre ein genaueres Studium der Entstehung der verschiedenen Subventionen sowie vor allem der
Subventionsverträge erforderlich, was bei der Lückenhaftigkeit der zur Verfügung stehenden Angaben
nicht möglich ist. Für die Subventionen mit sozialpolitischem Einschlag sind neuerdings in Großbritannien
in der Zuckersubvention sowie vor allem in der Kohlensubvention Musterbeispiele entstanden. Subventionen
 verkehrspolitischer Art sind im wesentlichen von der Verkehrsverfassung des betreffenden Landes
abhängig (Subventionen an die Privatbahnen in Frankreich). An Beispielen für die Gruppe der »unechten«
Subventionen sind aufzuführen:
Postsubventionen an die Handelsmarine (Großbritannien, Frankreich, Italien),
Heeressubventionen an die Handelsmarine (Bereitstellung von Hilfskreuzern in Großbritannien),
desgl. an Kraftwagenbesitzer (Bereitstellung der Kraftwagen für den Mobilisationsfall in Großbritannien
 und Frankreich),
desgl. an die Rüstungsindustrie (Großbritannien),
Subventionen an Privatbahnen (Beschränkung in der Tarifgestaltung in Frankreich).

436
        <pb n="428" />
        Hierher gehören auch die in die Form von Staatsbeteiligungen gekleideten Subventionen, bei denen
die Gegenleistung in der Preisgabe von Eigentumsrechten besteht*).
In manchen Fällen, wie z. B. bei den staatlich unterstützten Privatschulen, stellen die Subventionen
gewissermaßen eine Gegenleistung des Staates dafür dar, daß ihm von privater Seite Aufgaben teilweise
abgenommen werden, die nach der herrschenden Auffassung in sein eigenes Betätigungsgebiet fallen und
an deren Erfüllung er daher interessiert ist.
Subventionen.
Großbritannien Frankreich Belgien | Italien
1912/13 1925/26 1914 1925 1913| 1925 wis/14| 1925/26
NE Vor- wi | Vor- a 1. Vor- a | vor
Original- A Original- | kriegs- Original- | kriegs- Original- kxriegswährung
 | kauf | währung | Kur währung | kauf | währung | en
in 1000 der Landeswährung nn
Subventionen an die private Er- ; ı
werbswirtschaft ............ 501 | 2214 | 1.302 248 510 678 697 150 821 3214] 23.036) 4347 116 197/421 2) 84 246
Subventionen an Anstalten (z.B. ı
Schulen) und Vereine, halb- , | / =.
öffentliche Körperschaften usw. 6009 | 4260 | 2506 589) 13346 2966| 21 032 |173 046! 32650 | 21 468/143 508| 28 701
Beiträge an internationale Ver- | | | ı
einigungen, Institute usw. .. a 18 11 63! 170) 38| 80| 259| 49] 4465| 2698| 540
| | |
Subventionen auf Grund des | | | |
Krieges (Wiederaufbau). ..... . | 529 | 311 ; m. 9839951 . |196118/37003 ©. | 3000| 6.000
| |
Zuschüsse an staatliche Erwerbs- ı | |
Hetriebe ernennen 951 | 1509 911 [125 335 re 61317] 5976| 43 742 2253| 2361| 15933| 3187
Insgesamt.... 7464 | 8570 | 5041 [379 8055396 1131 | [436 201 82302 1140 491 1613 370/122 674
| | |
Großbritannien Frankreich | Belgien Italien
Zn = DA ——— a |
| | |
1912/13 | 1925/26 | 1914 | 1925 | 1913 | 1925 | 1913/14 | 1925/26
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
Subventionen an die private Er- ; |
werbswirtschaft ............ ! 10235 | 26600 | 201293 | 122165 } 2603 | 3521 | 94119 | 68239
Subventionen an Anstalten (z. B. ) |
Schulen) und Vereine, halb- |
öffentliche Körperschaften usw. 122764 | 51197 4777 ‘ 2402 17.036 26447 | 17389 * 23248
Beiträge an internationale Vereinigungen,
 Institute usw... . 225 438
Subventionen auf Grund des
Krieges (Wiederaufbau) ..... . 6354 | 797 036 2972 4 860
Zuschüsse an staatliche Erwerbs- . |
hetriebe .. 7.10. 1 M | 18612 ! 101521 | 49667 | 4841 |; 6685 i 1913 | 2581
N A VE EEE
Insgesamt.... 152 489 | 102 988 307 642 | 971301 | 24545 66665 | 113798 | 99366
|
Aus diesen Erwägungen ergibt sich für die vorstehenden Übersichten die Gliederung in Subventionen
an die private Erwerbswirtschaft und Subventionen an private Anstalten, deren Leistungen auf dem
Gebiete des Bildungs-, Forschungswesens usw. liegen. Hierzu kommen noch die Beiträge des Staates
an internationale Institute, die mit dem Wiederaufbau zusammenhängenden Subventionen exzeptionellen
Charakters sowie schließlich die Zuschüsse an die staatlichen Erwerbsbetriebe.
1) Vgl. hierzu besonders 8. 3571.

437
        <pb n="429" />
        Auf die Lückenhaftigkeit der Angaben über die Zuschüsse zu den staatlichen Erwerbsbetrieben wurde
bereits an anderer Stelle aufmerksam gemacht‘).
Desgleichen wurde schon in anderem Zusammenhange darauf hingewiesen, daß durch die britischen
Nachtragsbewilligungen, besonders durch die Kohlensubvention, ganz wesentliche Veränderungen gegenüber
 den Etatzahlen eingetreten sind; ferner spielen in Großbritannien neben den zahlenmäßig in den
Etats ausgewiesenen Subventionen noch die Eventualsubventionen (besonders die Kreditgarantien auf
Grund des Trade Facilities Act, vgl. 5. 353 ff.) eine wichtige Rolle. Im Falle Großbritanniens kann man die
tatsächliche Wandlung in der Subventionspolitik, die sich gegenüber der Vorkriegszeit vollzogen hat,
erst dann richtig beurteilen, wenn man diese in den Zahlen der vorstehenden Übersicht nicht zum Ausdruck
kommenden Eventualsubventionen mit berücksichtigt.
Ferner sind in Italien bedeutende Subventionen erst nach der Vorlage des Etats für das Jahr 1925/26
eingeführt worden. Sie sind oben (vgl. S. 366ff.) textlich behandelt worden.
Auch für die übrigen Länder ist auf die eingehende Behandlung der Subventionen an die private
Erwerbswirtschaft im Kapitel »Wirtschaft«?) hinzuweisen.
Fünftes Kapitel.
Investierungen.
Durch die Aussonderung der Staatsaufwendungen für Neuinvestierungen soll der Unterschied zwischen
laufenden Staatsausgaben und Neuanlagen herausgearbeitet werden.
Als Investierungen im Sinne der privaten Erwerbswirtschaft treten Staatsaufwendungen nur bei den
staatlichen Erwerbsbetrieben auf. Alle übrigen Investierungen des Staates tragen einen wesentlich
anderen Charakter, indem sie nicht wie in der Privatwirtschaft der Ertragserzielung, sondern einer bestimmten
 verwaltungsmäßigen Nutzung dienen und häufig auch aus politischen Gründen vorgenommen
werden.
Um eine international vergleichbare Zusammenstellung der Investierungen zu ermöglichen, war es
notwendig, ohne Rücksicht auf den Aufbau der einzelnen Etats jeden einzelnen Etatposten daraufhin
zu prüfen, ob er eine Ausgabe des laufenden Bedarfs oder eine Neuanlage darstellt. Diese Prüfung wurde
dadurch erleichtert, daß in den Etats die Neuanlagen zum größten Teil unter bestimmten Kapiteln zusammengefaßt
 sind. So besteht in Großbritannien im Civil Service sowie in den Etats für Heer und
Marine ein besonderes Kapitel für Neubauten. In Frankreich und Italien sind die Neuanlagen überwiegend
 in den außerordentlichen Etats, allerdings zusammen mit anderen außerordentlichen Ausgaben,
aufgeführt. In Belgien enthält der gesamte außerordentliche Etat Ausgaben für Investierungszwecke,
ferner finden sich derartige Posten in den Döpenses Exceptionelles, In diesen Spezialkapiteln sind indessen
die Investierungen nicht vollständig enthalten. Ein allerdings kleinerer Teil findet sich verstreut an
den verschiedensten Stellen der Voranschläge, wurde hier aber mit den in den Spezialkaniteln ausgewiesenen
Investierungen zusammengefaßt.
Nach den zum Teil sehr knappen Angaben der Etats war es in vielen Fällen schwer, den Investierungs-Charakter
 eines Ausgabepostens mit Sicherheit zu erkennen. Die Ergebnisse der folgenden Übersichten
können daher keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit erheben.
Wo die vorliegenden Unterlagen zu knapp oder zu unklar gehalten waren, wurde versucht, den tatsächlichen
 Verhältnissen durch Schätzung möglichst nahe zu kommen.
Die Ausgaben im Zusammenhang mit Wiederaufbauarbeiten wurden grundsätzlich als Wiederherstellungskosten
 angesehen und kamen mithin für diesen Abschnitt nicht in Frage.
Die folgenden Übersichten enthalten nur die direkten Staatsinvestierungen. Neuanlagen von Gemeinden,
 Provinzen usw., die vom Staat durch »Überweisungen« finanziert werden, bleiben hier außer
Betracht).
1) Vgl. Dritten Teil, Kapitel »Staatliche Erwerbsbetriebe« S. 396 ff.
2) 8.3341,
3) Daraus erklärt es sich, daß die in den Übersichten des Abschnittes »Öffentliche Arbeiten« (S. 388 ff.) ausgewiesenen +Neuanlagen«,
die auch die staatlicherseits — ganz oder teilweise — finanzierten Investierungen von Gemeinden usw. enthalten, sich zahlenmäßig
mit dan entsprechenden Rubriken der folgenden Übersichten nicht decken. )

428
        <pb n="430" />
        439

Staatsausgaben für Investierungen.
Nach den Vorkriegsetats ' Nach den Nachkriegsetats
A ö Groß- Frank- | ; A A Groß- | Frank- | N x
Ausgaben für Pat reich Belgien | Italien 4 reich | Belgien | Italien
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
Oberste Staatsorgane ............ 306 324 429 A
Rechtspflege .....:.....240+-+- 3718 184 | 810] 1348 6| 168 1118
Innere Verwaltung ...........+.+4+ 1 001 1.000 1.796 | 203 1.165 | 104 808 875
Auswärtige Angelegenheiten ....... 838 | 794 364 | 380 | 2268 | 144 156 1620
Kolonialwesen „0450.00 nern te) A125 8115 45 7947 5127 1 a
Landesverteidigung:
ya DO 18162 71246 26802 | 23914 | 25190 33380 21280 14511
U N 224 101 — 72920} 103458 ! 123 106 — Al 20674
c) Militärische Luftfahrt.......... 511 15 298 842 — 98800 82 666 1039 42525
Finanzverwaltung .......0.0004000040 470 1545 243 — 449 756 695 -
Unterricht, Kunst ‘und Wissen-SCH
 re el 2.309 1695 1712 2727 | 1634 10 853 2603 662
Kirchen wesent ur rer Lern be = 9 A ZZ 40
Soziale Aufgaben ............+++++ 2411 ; 284 8 460 3.248 360 76 2806
Wirtschaft:
a) Landwirtschaft ...........+++ 204 389 21 152 270 25 952
b) Industrie und Handel ........ 102
c) Verkehr:
x) Handelsmarine .........+++ 143
ß) Privateisenbahnen .......... - -
y) Privater Luftverkehr........ — - 1614 13308 176
8) Öffentliche Arbeiten ........ 1062 | 366851 2070| 23803, 572) 167041 35813 | 46300
Zusammen.... 355809 361052 35235 160369 248122 284784 63275 165 043
Staatliche Erwerbsbetriebe:
A 3 782 802 = ] = 1597 92
b) Berg-, Hütten-, Salinenwesen. . . — m 480 ve —
c) Post, Telegraph, Telephon. .... o226 1 18527 4730 — 5291 | 90683 39780 * —
d) Eisenbahnen ........0.000044 4 | 165753‘ 40176 | Sm — p 93 056 68 922 |*) 123 120
e) Druckerei „047. 7.0.0-0+ 0410040 1.185 - — —— = 180 — —
{) Marine ..+..4+++414 444er rn nns ZA 1.709 Z = — =
g) Verschiedenes. .......++++=++*" ESF 5400 — —
= . nk — al ZZ
Insgesamt.... 10 521 | 188 062 47417 166308 | 5771 P 190916 . 108794 |9 123 120
1
1) Darunter: für Heer, Marine und Luftschiffahrt in den Kolonien; 2104.
2) Der gesamte Betrag für Heer, Marine und Luftschiffahrt in den Kolonien
%) Davon 35 167 000 für Elsaß-Lothringen.
4) Davon 2 268 000 für koloniale Eisenbahnen.
        <pb n="431" />
        440

Staatsausgaben für Investierungen
für die einzelnen Aufgabengebiete in vH der Verwaltungsausgaben.
Vorkriegsetat ' Nachkriegsetat Nachkriegsetat!)
; pa nn : €
Ausgaben für . in x | Sn x H a in vH des Vorkriegsetats
Groß- Groß- Großbritan-
 | 7 | Bal- britan- [Frank-| Bel- | 7.10n] britan- | Frank-] Bel- | open
nien | Teich | zien | | nien reich | gien nien | reich | gien
Oberste Staatsorgane ........ 21 71 171 — 1831 = | 140] — 130. =
Rechtspflege -............... 4,4 031 311 Arf 21 00] 15| 7 47 36 3 a | 138
Innere Verwaltung .......... 2,6 10] 211 03126 011 76,11 707 116 10 45 | 431
Auswärtige Angelegenheiten.. ı 3,7 | 4,3| 8,7] 41] 7,3 05 | 4511| 14,8 271 181 4]
Kolonialwesen. 2... ...., ll A 1 A| 38 5,8 24] O1 374 |. 39 2
Landesverteidigung:
8) Hera er El 6,5 | 35,21 7] 43 62 el | | 6
b) Marine... u Sa ap ss ee = [te 8 = 36
c) Militärische Luftfahrt ... 12,4 | 42,4 | 835| — | 39,5 In 22,6 | 60,6 - 19335 | 540| 123
Finanzverwaltung ........... 0,4 | CO a | 2 fr o21230f — el 49 | 286
Unterricht, Kunst und Wissen- 1
schaft ee TO LS N 6-48 [271 1641 09 z1 | 640 | 152 24
Kirchenweseh er I An ZA LM Zn 15
Soziale Aufgaben ........... 7,6 11,5 1 67,7 37 rl 22-150 Sl — 27 30
Wirtschaft: |
a) Landwirtschaft. ......... 1,9 6,0 ı 64,6 :B | 79,8 | 5 123
b) Industrie und Handel... 1,2 = =
c) Verkehr:
x) Handelsmarine ....... 33 ;
8) Privateisenbahnen .... — ; ) r
Y) Private Luftfahrt ..... — - - | 89,8 | 72,617 68,8 [=8)
 Öffentliche Arbeiten... 54,7 | 33,7 | 12,6] 38,91 19,3 Re 72,8. | 45,3 54 | 46 | 1730 | 195
N EN SE [———————: 1 =
Insgesamt.... 18,7 x © 16,8 | 10,4 24,0 | 15,5 2 ; SS 103
Nach den „vorstehenden Übersichten ergibt sich für Großbritannien unter Berücksichtigung der
Kaufkraftveränderung ein Rückgang der für Investierungen aufgewandten Staatsmittel um rund 30 vH.
Er hängt in erster Linie mit dem Rückgange der Investierungen für die Kriegsmarine zusammen, der
allein rund 219 Millionen Mark Vorkriegskaufkraft beträgt. Ein teilweiser Ausgleich liegt in der Erhöhung
der Heeresinvestierungen sowie vor allem in dem durch den Fortschritt der Luftverkehrstechnik begründeten
 Ausbau des militärischen Flugwesens.
Die Investierungen für öffentliche Arbeiten, die in den anderen Ländern einen wesentlichen Raum
innerhalb der gesamten staatlichen Investierungen einnehmen, fehlen in Großbritannien fast völlig.
Die Finanzierung der öffentlichen Arbeiten erfolgt im wesentlichen durch den Wegebaufonds (Road Fund).
Da die an diesen Fonds überwiesenen Mittel als »Überweisungen« behandelt wurden, erscheinen sie
nicht als direkte Staatsinvestierungen (vgl. hierüber auch S. 390).
‘) Für die Nachkriegsetats sind die Vorkriegskaufkraftziffern zugrunde gelegt.
        <pb n="432" />
        441 —
Eine Steigerung ist bei den Investierungen für Auswärtige Angelegenheiten sowie für das Kolonialwesen
 eingetreten. Die Verminderung der Investierungen für Rechtspflege dürfte mit den Sparmaßnahmen
 aller Länder zusammenhängen.
Die Gesamtsumme der für Investierungen aufgewandten Beträge ist auch in Frankreich zurückgegangen,
 und zwar unter Berücksichtigung der Kaufkraftverschiebung noch etwas stärker als in Großbritannien.
 Mit Ausnahme des militärischen und des privaten Flugwesens sowie des Unterrichtswesens
haben alle Gebiete einen mehr oder minder erheblichen Rückgang aufzuweisen, der besonders bei dem
Landheer und der Kriegsmarine ins Auge fällt. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß der als
Vergleichsgrundlage dienende Etat für 1914 einen Teil der Ausgaben für die damalige Heeresreform
enthält. Die Steigerung der Investierungen auf dem Gebiete des Unterrichtswesens ist in erster Linie
auf die Neubauten für Fachschulen zurückzuführen, auf welche in dem Abschnitt »Fachunterricht «
(S. 275 ff.) näher eingegangen ist.
In Belgien ist nach dem Etat für 1925 im Gegensatz zu Großbritannien und Frankreich eine Steigerung
der Staatsinvestierungen um rund 80 vH gegenüber dem bearbeiteten Vorkriegsetat eingetreten. Der
Rückgang der Heeresinvestierungen ist nicht annähernd so groß wie in Frankreich. Da Belgien keine
Kriegsmarine hat, fallen die Veränderungen, die sich in Großbritannien und Frankreich gerade bei den
Investierungen auf diesem Gebiet besonders fühlbar machen, für Belgien vollkommen weg. Die Steigerung
des Gesamtbetrages wird vor allem durch die Erhöhung der Investierungen für öffentliche Verkehrseinrichtungen
 hervorgerufen (vgl. Abschnitt »Öffentliche Arbeiten« S. 393).
In Italien hat sowohl beim Landheer wie besonders bei der Kriegsmarine ein erheblicher Rückgang
stattgefunden, während das militärische Flugwesen im Gegensatz zu 1913/14 beträchtliche Investierungen,
und zwar in Höhe von rund 42,5 Millionen Mark Vorkriegskaufkraft, erfordert hat.
Auffallend ist der Rückgang der Investierungen auf dem Gebiete von Unterricht, Kunst und Wissenschaft.
Die gesteigerten Investierungen für die Landwirtschaft (vorwiegend Meliorationen) sowie vor allem die
im Vergleich zu 1913/14 wesentlich höheren Aufwendungen für die Neuanlage öffentlicher Verkehrseinrichtungen
 (vgl. im einzelnen den Abschnitt „Öffentliche Arbeiten« S. 394 f.) gleichen den Rückgang
der Investierungen für Zwecke der Landesverteidigung wieder aus.
Sechstes Kapitel.
Überweisungen.
Überweisungen an staatliche Unterverbände.
in vH Nachkriegsetat !)
der Gesamtstaatsausgaben in vH des
»  Vorkriegsetat | Nachkriegsetat | Vorkriegsetats
I. an Gemeinden und Gemeindeverbände
Großbritannien ++. - +4 ce 15,5 14,0 245,8
Frankreich... 2.447 em 1,8 0,6 | 60,1
Belgien ........00.000000047 6,4 12,3 424,3
Wale 5,3 6,3 178,7
II. an Kolonien, Dominien usw.
Großbritannien ............+- 0,3 0,1 | 136,5
Frankreich. 2.2. ...00.420 00274 0,6 0,1 26,8
Belgien ......... 0.040 = 0,3
Hallen rer nn 71 21 149,2
Zwischen den Staatsausgaben, die eine Einkommensbeanspruchung und denjenigen, die eine Einkommenverschiebung
 darstellen, stehen die Überweisungen an die staatlichen Unterverbände. Sie sind zwar auch
Geldleistungen des Staates, dienen jedoch lediglich zur Verrechnung zwischen den öffentlichen Körperschaften.
 Was sie volkswirtschaftlich bedeuten, läßt sich nur beurteilen, wenn man die Etats der nachgeordneten
 Verbände auf ihre Ausgaben hin untersucht. Die Überweisungen an die Kolonien werden
oben im Kapitel » Kolonialwesen « behandelt. Auf die Überweisungen an die Kommunen wird im Anhange
 im Rahmen der Kommunalfinanzen (S. 481 ff.) eingegangen, so daß sich an dieser Stelle eine
Zusammenfassung erübrigt.
» Für die Nachkriegsetats sind die Vorkriegskaufkraftziffern zugrunde gelegt,
        <pb n="433" />
        442

Siebentes Kapitel.
Staatsausgaben und Volkseinkommen.
Zusammenfassung.
Die Aufgaben, die der Finanzstatistik nach den einleitenden Ausführungen (vgl. S. 10ff.) gestellt sind,
konnten in dieser Arbeit nur teilweise erfüllt werden. Infolgedessen ist es auch noch nicht möglich, alle
Schlußfolgerungen zu ziehen, die eine voll durchgebildete international vergleichende Finanzstatistik an
sich ermöglichen würde. Eines der wesentlichsten Probleme des internationalen Finanzvergleichs ist die
Erkenntnis der Art und Weise, in der die öffentliche Wirtschaft in die gesamte Volkswirtschaft eingegliedert
ist. Zur statistischen Behandlung dieses Problems bedarf es eines kurzen zahlenmäßigen Ausdrucks für die
Leistungen der Gesamtwirtschaft. Einen solchen bieten die Schätzungen des Volkseinkommens, die unter
gewissen Vorbehalten als Vergleichsgrundlage angesehen werden können. Allerdings stellen derartige
Schätzungen nur einen sehr rohen Maßstab dar. Die bisher für die Erfassung des Volkseinkommens zur
Verfügung stehenden Methoden beruhen auf zum Teil so unsicheren und vor allem in den einzelnen
Ländern so verschiedenartigen statistischen Grundlagen, daß die nach ihnen berechneten Volkseinkommensziffern
 kein wirklich zuverlässiges Gesamtbild der betreffenden Volkswirtschaft geben: In der Nachkriegszeit
 kommt erschwerend hinzu, daß die schwankenden Währungsverhältnisse in den meisten Ländern
die Berechnung des Volkseinkommens für die Gegenwart fast unmöglich machen, so daß man mit
Ausnahme von Großbritannien auf Angaben angewiesen ist, die meist auf Grund der Vorkriegsziffern
mehr oder minder schätzungsweise die eingetretenen Wandlungen zu berücksichtigen suchen. Die Ziffern
der nachfolgenden Übersichten dürfen daher besonders für die Nachkriegszeit nur als ungefähre Anhaltspunkte
 gewertet werden.
Die Auswertung der Volkseinkommensziflern wird weiter dadurch erschwert, daß eine international
vergleichbare Gliederung völlig fehlt. Die Gliederung des Volkseinkommens spielt aber in doppelter
Hinsicht eine Rolle. Zunächst ist der Aufbau der »Einkommenspyramide«, d.h. die Verteilung des
Einkommens ‚auf die einzelnen Wohlstandsgruppen, für alle Schlußfolgerungen wesentlich. Ferner läßt
sich eigentlich kein Urteil über die Bedeutung des Umfangs und der Intensität der staatlichen Wirksamkeit
gewinnen, wenn nicht auch der Anteil des sogenannten »existenznotwendigen« Bedarfs an der gesamten
Einkommensverwendung berücksichtigt wird. »Was ergibt sich aus der Tatsache, daß ein Land Steuern
etwa in Höhe von 20 vH des Einkommens, eine anderes etwa in Höhe von 10 vH des Einkommens zahlt,
wenn das erste ein reiches Land ist, in dem das Durchschnittseinkommen sehr hoch liegt, während das
andere ein armes Land ist, das nur kümmerlich seine Bevölkerung durchhalten kann?«!) Die unter
diesem Gesichtspunkt erforderliche Gliederung des Volkseinkommens nach »Existenzminimum« und
»freiem Einkommen« ist jedoch infolge der Mängel in den bisher gangbaren statistischen Methoden nicht
durchzuführen. Es besteht keine Möglichkeit, den Einkommensbetrag einwandfrei zu ermitteln, der für
die Existenzmöglichkeit, d.h. die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und der Produktivkräfte eines Volkes
auf einem bestimmten Niveau unbedingt erforderlich ist.
Für die vorliegende Fragestellung kommt es allerdings weniger auf die absolute Höhe des Existenzminimums
 als auf seine Abweichungen in den einzelnen Ländern an. Schon die klimatischen Unterschiede
etwa zwischen Großbritannien und Italien deuten auf derartige Verschiedenheiten hin. Ein gewisser ziffernmäßiger
 Anhalt dafür läßt sich aus einem Vergleich der Arbeitslöhne gewinnen. Wenn man annimmt, daß
die Löhne der schlechtest bezahlten Arbeiterkategorien in allen Ländern im gleichen Verhältnis zum
Existenzminimum stehen, also immer in gleicher Weise über oder unter demselben liegen, so könnte man
aus diesen Löhnen auf die Unterschiede im Existenzminimum schließen. Tatsächlich trifit diese Voraussetzung
 nur bedingt zu, da die Verhältnisse des Arbeitsmarktes, die die Gestaltung der Löhne beeinflussen,
 international nicht gleichartig sind. Auch stößt die Umrechnung der allgemein bekannten
Stunden- bzw. Wochenlöhne auf Jahresverdienste und die Berücksichtigung der mitzuernährenden Familienangehörigen
 wegen der nationalen Unterschiede auf die größten Schwierigkeiten. Immerhin weisen die
folgenden Zahlen auf die Abweichungen hin, die bei Löhnen und Existenzminimum zwischen den einzelnen
Ländern bestehen. Anfang Dezember 1925 lagen die tarifmäßigen Stundenlöhne ungelernter, Jediger
Hilfsarbeiter (ohne soziale Zulagen) in einigen wichtigen "Gewerbezweigen:
in Großbritannien zwischen ..... 0,52 und 0,86 Mark Vorkriegskaufkraft ?)
» Frankreich » Yemen 0,36: 90,70 m +
» Italien » Kan 0,34: #048
1) Pirelli a.a. 0. S. 64.
*) Umgerechnet über den Lebenshaltungsindex vom 1. Dezember 1925. Für Frankreich mußte der durchsehnittliche Ernährungsindex
für das 4, Vierteljahr 1925 verwendet werden.” Für Belgien fehlen die entsprechenden vergleichbaren Lohnziffern.
        <pb n="434" />
        Schätzungen des Volkseinkommens,
Volkseinkommen
Jahr insgesamt |. je Kopf der Bevölkerung‘)
; nn in Mark
in Landeswährung Vorkriegskaufkraft”)
Großbritannien......- 19131) 2,2 Milliarden £ 48 £ 980
1923/24?) 355 &amp;gt; » 80 » 960
Frankreich.........-- 19113) 36 » fr. 920 fr. 745
1923/24*) 150 » » 3800 » 740
Belgien.......-.--- 1913/14°) 5,8 » % 780 » 630
1923/24°) 24 » * 3200 » 590
Laien ee 1913/14°) | 20,5 » Läre 590 Lire 480
1923/24°) 90 » 2300 » 370
Die öffentliche Wirtschaft ist in zweifacher Hinsicht mit der Gesamtwirtschaft verbunden. Einmal stellt
sie Anforderungen an die Volkswirtschaft, sie erhebt Steuern, nimmt Anleihen auf und setzt sich hierdurch
 in die Verfügungsgewalt über einen Teil des nationalen Einkommens bzw. Vermögens. Die Frage
der Aufbringung der Mittel wurde jedoch in dieser Arbeit noch nicht erschöpfend behandelt und bleibt
späteren Untersuchungen vorbehalten. Andererseits ist die öffentliche Wirtschaft mit der Gesamtwirtschaft
 dadurch verbunden, daß sie mit ihren Leistungen in dieselbe eingreift. Diese Seite des Problems
sollte hier international vergleichend behandelt werden. Als zahlenmäßiger Niederschlag der öffentlichen
Leistungen und der Beanspruchung, die sie für die Volkswirtschaft darstellen, wurden die Ausgabeziffern
des Etats angesehen, obwohl, wie mehrfach hervorgehoben wurde, in diesen Ausgabeziffern die Leistungen
nicht völlig erschöpfend und vor allem nicht immer vergleichbar zum Ausdruck gelangen.
Die öffentlichen Leistungen dienen zum Teil der Sicherung der staatlichen Existenz, teils sollen sie die
notwendigen Voraussetzungen für den Ablauf des erwerbswirtschaftlich organisierten Produktionsprozesses
schaffen, teils greifen sie regulierend in diesen automatischen Prozeß ein, teils erfüllen sie neben oder in
Ergänzung der Privatwirtschaft bestimmte besondere Aufgabenzwecke. Diese verschiedenartigen Beziehungen
 zwischen Staatswirtschaft und Volkswirtschaft gehen aus der Bearbeitung im einzelnen
hervor, soweit sie überhaupt zahlenmäßig darzustellen sind. In dieser Zusammenfassung soll nun
nach dem Größenverhältnis zwischen Staatswirtschaft und Volkswirtschaft überhaupt gefragt, d. h. Umfang
 und Intensität der staatlichen Wirksamkeit im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft ziffernmäßig zum
Ausdruck gebracht werden. Wenn dabei von der verschiedenen Zweckbezogenheit der Staatsausgaben
abgesehen wird, so darf es nur insoweit geschehen, als mit Recht eine gewisse Ähnlichkeit in dieser Hinsicht
zwischen den behandelten Staaten angenommen werden kann,
Für die Herstellung einer Beziehung zwischen den Ziffern des Staatsetats und dem Volkseinkommen
kommen in erster Linie die Ausgaben für die »eigentliche Staatsverwaltung« in Frage. Aus ihrem
Verhältnis zum Volkseinkommen geht hervor, welchen Teil des Einkommens die Nation entsprechend
dem Beschlusse ihrer verfassungsrechtlichen Organe für Staatszwecke, wie Heer, Verwaltung, Staatsschule
usw., aufwendet.
Zur staatlichen Einkommensbeanspruchung gehören ferner Kriegstribute und die Verzinsung und
Amortisation auswärtiger Kriegsschulden. Da hier Mittel in Anspruch genommen werden, ohne
daß der Staat eine Gegenleistung in Form eines gegenwärtigen Verwaltungsdienstes bereitstellt, handelt
es sich um eine Belastung in viel strengerem Sinne als bei allen anderen Staatsausgaben. Eine Einxommensbeanspruchung
 stellen, vom Mutterlande her gesehen, auch die Überweisungen an die
Kolonien dar.
In den nachfolgenden Berechnungen der Einkommensbeanspruchung sind ferner die Überweisungen
an die Kommunen miteinbezogen worden. Wozu solche Überweisungen von den Kommunen verwendet werden,
ob sie zur Einkommensbeanspruchung oder Einkommensverschiebung führen, geht aus den Staatsetats
nicht hervor; man kann jedoch von der Fiktion ausgehen, daß die Überweisungen bei den Kommunen zur
Bestreitung der eigentlichen Verwaltungsausgaben verwendet werden. Hierbei bleibt allerdings die Frage
1) Nach Stamp, a.a 0.
?) Nach Shirras, a. a. 0., abzüglich 300 Mil, £ für Kriegspensionen und Kriegsanleihezinsen.
»\ Nach Pupin, a. a. 0.
ı Auf Grund der Schätzung im Economist vom 15. März 1924,
Nach National Industrial Conference Board, a. a. 0.
-) Abgerundete Ziffern.
') Umgerechnet nach dem “Durchschnitt des Großhandels- und Lebenshaltungsindex der betreffenden Jahre.
HA

+42
tür
zu
        <pb n="435" />
        En AfA —
offen, in welchem Ausmaß die Kommunen für ihren Verwaltungsbedarf außerdem noch auf eigene Einnahmequellen
 angewiesen sind. Die Einbeziehung der Überweisungen in den Vergleich hat den Vorteil,
daß auf diese Weise die Verhältnisse Großbritanniens mit denen der kontinentalen Staaten eher vergleichbar
 werden. Da in Großbritannien den Kommunen Aufgaben zufallen, die in den anderen Ländern
zur Kompetenz der Staatsverwaltung gehören, aber in Großbritannien zum großen Teil aus staatlichen
Überweisungen finanziert werden (vgl. Anhang S. 485 ff.), so hebt die Hereinnahme dieser Überweisungen
in die Berechnung teilweise die Wirkung der verschiedenen Kompetenzverteilung auf. Eine vollständige
Ausschaltung der Unterschiede in den Verwaltungsorganisationen wird allerdings dadurch, besonders
auch im Verhältnis der kontinentalen Staaten zueinander, nicht erreicht. Ein wirklich einwandfreier Vergleich
 in der erstrebten Richtung ist nur möglich, wenn auch die Kommunalausgaben in gleicher Weise
wie die Staatsausgaben aufgearbeitet werden.
Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung zuzüglich der Überweisungen und der Verzinsung
 und Amortisation auswärtiger Kriegsschulden.
En VO in vH des Volkseinkommens
nach dem nach dem
Vorkriegsetat Nachkriegsetat Vorkriegsetat Nachkriegsetat
Großbritannien... :..,..,,.. I 54,2 95,7 5,5 10,0
Frankreich 2... 67,4 73,2 9,0 9,9
Beisi 31,0 58,9 4,9 10,0
Wa 30,9 32,7 6,4 8,8
Die Vergleichbarkeit der vorstehenden Ziffern wird wesentlich beeinträchtigt durch die Unterschiede
in der Bedeutung des Rüstungsaufwandes. Im Kapitel »Landesverteidigung« (siehe oben S. 130 ff.) wurde
bereits ausgeführt, daß die etatmäßigen Rüstungsausgaben völlig unvergleichbar sind, wenn man ein Land
mit Soldheer einem solchen mit allgemeiner Wehrpflicht gegenüberstellt. Durch Errechnung des »fiktiven
Rüstungsaufwandes« wurde der Versuch gemacht, wenigstens für die Nachkriegszeit unter Zugrundelegung
 gleicher Verhältnisse in den verschiedenen Ländern das Ausmaß dieser Fehlerquelle ziffernmäßig
aufzuzeigen. In der nachfolgenden Übersicht werden nach der gleichen Methode die tatsächlichen Rüstungsausgaben
 durch den fiktiven Rüstungsaufwand ersetzt, und zwar auf Grund der Annahme, daß die durchschnittliche
 Besoldung in allen Ländern im gleichen Verhältnis zu einem bestimmten Lohn steht. Wenn
man diese fiktiven Rüstungsausgaben zum Volkseinkommen in Beziehung setzt, müßte man, theoretisch
betrachtet, auch in den Volkseinkommensziffern die tatsächlichen durch die fiktiven Soldeinkommen ersetzen.
 Die angenommene Umstellung der Heeresverfassung würde-zwar keine Veränderung der gesamten
Leistungen, wohl aber eine solche ihrer geldlichen Bewertung bewirken, also im Einkommen ihren Ausdruck
 finden müssen. Wenn das fiktive Soldeinkommen bei der Berechnung des Volkseinkommens hier
außer Ansatz bleibt, so geschieht es deshalb, weil es sich um verhältnismäßig geringe Abweichungen handelt,
die jedenfalls innerhalb der allgemeinen Fehlergrenze liegen, mit der bei allen Volkseinkommensschätzungen
zu rechnen ist.
Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung zuzüglich der Überweisungen sowie der
Verzinsung und Amortisation auswärtiger Kriegsschulden, aber abzüglich der Ausgaben
für Landesverteidigung, Kolonialheer und Besatzungstruppen.
Je Kopf der Bevölkerung In vH des
in Mark Vorkriegskaufkraft Volkseinkommens
nach dem nach dem
Vorkriegsetat Nachkriegsetat Vorkriegsetat Nachkriegsetat
Großbritannien 2... 20,1 56,5 2,1 5,9
Franke 23,0 43,3 3,1 5,9
Be 17,9 42,9 2,8 7,3
Wer 16,7 20,1 3,5 ‘4
Desgleichen, jedoch unter Berücksichtigung des fiktiven Rüstungsaufwandes?):
Großbritannien er 94,9 9,9
Frankreich 89,8 12.1
Beigi) us»
Tale 36.3
*) Unter Zugrundelegung des Durchsohnittslohns des ungelernten Arbeiters.
*) Für Belgien fehlen die zur Berechnung des fiktiven Rüstungsaufwandes angewandten Lohnziffern
        <pb n="436" />
        Diese Berechnung des Anteils der öffentlichen bzw. staatlichen Einkommensbeanspruchung am Volkseinkommen
 ermöglicht zwar nicht ohne weiteres einen »Belastungsvergleich«, weil sie die Frage der unterschiedlichen
 Abgrenzung der öffentlichen Aufgaben gegenüber der Privatwirtschaft in den einzelnen Ländern
noch offen läßt. Die Ziffern geben jedoch ein Bild der internationalen Abweichungen in Ausmaß und Intensität
 der öffentlichen bzw. staatlichen Wirksamkeit. Wenn die Volkseinkommensziffern als Ausdruck für
das gesamte Leistungsergebnis der von einer Nation angesetzten persönlichen und sächlichen Produktivkräfte
 gelten können, so zeigt sich hier der Anteil, den der Staat bzw. die Kommunen davon für die Erfüllung
 ihrer Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen. Hierin liegt der bedeutsame Erkenntniswert
dieser Berechnung, wobei nur immer wieder auf die Fragwürdigkeit der zugrunde gelegten Volkseinkommensschätzungen
 hingewiesen werden muß.
Für den »Belastungsvergleich« müssen auch die Unterschiede der Abgrenzung zwischen öffentlicher und
privater Wirtschaft berücksichtigt werden, d.h. das Ausmaß, in dem der Staat durch seine Leistungen
der Privatwirtschaft Aufgaben abnimmt. Wenn in einem Lande private Anstalten Staatssubventionen
erhalten zur Sicherstellung von Leistungen in öffentlichem Interesse, die im anderen Lande vom Staate
unmittelbar ausgeführt werden, so handelt es sich hier lediglich um eine verschiedenartige Organisation
zur Durchführung der gleichen Aufgabe, bei der der Finanzbedarf derselbe bleibt. In diesem Sinne kann
man z. B. die belgischen Staatssubventionen für private Schulen den französischen Staatsausgaben für
die öffentlichen Schulen gleichstellen. In der nachfolgenden Übersicht sind daher auch die Subventionen
für Unterricht, Kunst und Wissenschaft in die Berechnung der öffentlichen Einkommensbeanspruchung
einbezogen worden.
Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung zuzüglich der Überweisungen, der Verzinsung
 und Amortisation auswärtiger Kriegsschulden und der Subventionen für Unterricht,
 Kunst und Wissenschaft‘).
Je Kopf der Bevölkerung in vH des
in Mark Vorkriegskaufkraft Volkseinkommens
nach dem nach dem
Vorkriegsetat Nachkriegsetat Vorkriegsetat Nachkriegsetat
Großbritannien ............ 7 57,0 96,9 5,8 10,1
Frankreich ......... 67,5 73,2 9,1 9,9
Belgien... 0 ur 33,2 62,4 5,3 10,6
U 31,0 33.0 6.5 8.9
Allerdings bleibt auch hierbei zu berücksichtigen, daß — um bei dem Beispiel des Schulwesens zu bleiben
— ein in den einzelnen Ländern ganz verschiedener Teil des gesamten Bildungsaufwandes aus privaten
Mitteln (z. B. einmaligen privaten Zuwendungen oder Stiftungen für Hochschulen, Forschungsinstitute
usw.) bestritten wird, die im Staatsetat in der Regel nicht erscheinen. Ein vollständiger Vergleich der
Aufwendungen für öffentliche Zwecke ist daher erst möglich, wenn es wenigstens schätzungsweise gelingt,
die gesamten Aufwendungen einer Nation für einen bestimmten Zweck zu erfassen, wenn es z. B. auf dem
Gebiete des Unterrichtswesens möglich ist, für alle Länder auch den Gesamtbetrag der freiwilligen privaten
Zuwendungen an einzelne Schulen usw. zu ermitteln. Auch hier zeigt sich wieder, daß die vorliegende
Untersuchung, wie immer wieder betont werden muß, nur einen ersten Anfang in der Beantwortung der
eingangs gestellten Fragen darstellt.
Es ist im Laufe der Untersuchung immer wieder darauf hingewiesen worden, daß die öffentlich bewirkten
Einkommensverschiebungen mit den übrigen Staatsausgaben nicht in eine Linie gestellt werden
dürfen. Während die öffentliche Einkommensbeanspruchung eine Übertragung von Produktivkräften
von der privaten auf die öffentliche Wirtschaft mit sich bringt, führt die Wirkung der öffentlichen Einkommensverschiebung
 zu keiner entsprechenden Änderung im Verhältnis zwischen öffentlichen und privaten
Leistungen, Trotzdem sind, wie bereits betont, auch die Einkommensverschiebungen von erheblicher
Bedeutung für den gesamten Produktionsprozeß. Die nachstehende Übersicht zeigt, in welchem Umfang
die staatliche Einkommensverschiebung in den einzelnen Ländern in die Verteilung des Produktionsertrages
 eingreift. Der Hauptunterschied in der finanzwirtschaftlichen Struktur der Vor- und Nachkriegszeit
 beruht in den bearbeiteten Ländern in dem außerordentlichen Anwachsen gerade dieser Ausgabearten.
 Diese Steigerung, auf die der größte Anteil der gesamten Ausgabesteigerung der Nachkriegszeit
 entfällt. ist unter dem Gesichtspunkt der »Finanzbelastung« von entscheidender Bedeutung.
1) Vgl. die Übersicht auf S. 444.

A445
        <pb n="437" />
        J.
Staatsausgaben für Zinsen und Amortisationen!), Renten und Unterstützungen.
Je Kopf der Bevölkerung In vH des
in Mark Vorkriegskaufkraft Volkseinkommens
nach dem nach dem
Vorkriegsetat Nachkriegsetat Vorkriegsetat Nachkriegsetat
Großbritannien vn 19,0 116,4 1,9 12,1
Frankreich ee 23,9 81,2 3,2 11,0
A 18,8 48,0 3,0 8,1
Ta N U Er 10,9 25,8 2,3 7,0
Die Subventionen bedeuten im Gegensatz zu den eben behandelten Einkommensverschiebungen
eine Produktionsverschiebung, indem sie einen anderen Ansatz der Produktivkräfte der Volkswirtschaft
bewirken. Ihre Bedeutung im Rahmen der Gesamtproduktion ließe sich am besten durch Inbeziehungsetzung
 zu den Produktionsziffern der betreffenden Industrie darstellen, doch fehlen für eine solche Berechnung
 in den Vergleichsländern die erforderlichen statistischen Unterlagen.
Die Inbeziehungsetzung von “Staatsausgaben und Volkseinkommen begegnet noch einer weiteren,
bereits erwähnten, aber in den Ziffern nicht berücksichtigten Schwierigkeit. Für den Finanzbelastungsvergleich
 handelt es sich darum, welcher Einkommensteil nach Bestreitung der privaten und öffentlichen
existenznotwendigen Aufwendungen als »freies Einkommen« verbleibt. Es kommt demnach nicht nur
auf die absolute Höhe des Volkseinkommens, sondern auch auf das Existenzminimum an. Unter diesem
Gesichtspunkt müßten daher die öffentlichen Ausgaben nicht zum gesamten Volkseinkommen, sondern
nur zum Überschusse desselben über das Existenzminimum in Beziehung gesetzt werden. Die Aufgliederung
des Volkseinkommens in Existenzminimum und »freies Kinkommen«, insbesondere die Ermittlung des
Existenzminimums, ist jedoch, wie oben ausgeführt, nicht möglich. Das folgende Schema vermag
daher unter Beachtung aller oben genannten Einschränkungen die Richtung anzugeben, in der ein internationaler
 Finanzbelastungsvergleich sich bewegen müßte, ohne daß derselbe auf Grund der vorhandenen
Unterlagen bereits voll durchgeführt werden könnte?).
m Schema eines Finanzbelastungsvergleichs
Großbritannien | Frankreich | Belgien | Italien
KK. in Mark Vorkriegskaufkraft je Kopf nach dem
Vor- ] Nach- | Vor- | Nach- Vor- | Nach- Vor- | Nach-_
 kriegsetat kriegsetat kriegsetat/kriegsetat kriegsetat|kriegsetat kriegsetat kriegsetat
1. Volkseinkommen ........... 980 960 745 4 740 630 | 590 480 370
2. Staatsausgaben insgesamt... 76,6 | 214,5 99,1 | 179,2 531 | 115,8 45,1 61,1
3. Geldleistungen des Staates an
Private (Zins- und Amortisationszahlungen,
 Subventionen,
 Renten und Unter-Stützungen):
 es nn 22:4 118,8 106,0 e 28.4
t. Einkommensbeanspruchung
des. Staates’) +... 54,2 | 957 &amp;amp; 73,2 31.9 8-0 32,7
5. Volkseinkommen für nichtöffentliche
 Zwecke‘) ........ 925,8 | 864,3 A 666,8 | 599,0 St 337,3
6. Hiervon Existenzminimum. . . ?
7. Verbleibt für private Zwecke
über das Existenzminimum
dr N EN DE für äußere Kriegsschulden und für Solche Anleihen, bei denen eine Verwendung für die öffentlichen Erwerbsunteran
 Mi a müßte, wie ausgeführt, auch die Finanzwirtschaft der Kommunen
?) Verwaltungsausgaben, Überweisungen, Verzinsung und Tilgung auswärtiger Kriegsschulden.
*) Volkseinkommen abzüglich Einkommensbeanspruchung des Staates.

14€
        <pb n="438" />
        Fünfter Teil.
Tabellen.
        <pb n="439" />
        449

A. Übersichten zur Wirtschaftsstruktur und zum Konjunkturverlauf
der Vergleichsländer.
Tabelle 1.
Fläche und Bevölkerung.
a Bevölkerungs.| Geburten-Fläche
 ü dichte. überschuß
Land Jahr ak | Bevölkerung! Einwohner Mauf 1000 Ein:
‚ auf 1gkm ‚ wohner
Großbritannien:
England und Wales... 1911 151 094 36 070 492 238,7 9,8
Schottland. rer real 1911 | 78 746 | 4 760 904 | 60,5 10,5
Irland rer 1911 83 809 4 390 219 52,4 6,7
Insgesamt .... 1911 313 649 45 221 615 144,2
England und Wales............... 1921 151028 | 37885242 250,9 10,3
Schottland: re 1921 77 169 4 882 288 63,3 11,7
Nordirland ee rer 1922 1 13434 | 1284000 95,6 7,8%
Insgesamt .... 1921/22 + 241631 44 051 530
Frankreich era 1911 536 464 39 192 133 73,1 —09
1921 550 986 39209518 | 71,2 1,83)
DE 1910 29 455 7423784 | 252,0 8,5
1920 30 440 7 465 782 245,3 8,1
Hallen N 1911 | 286 682 34 671 377 120,9 10,1
1921 312 568 38 710 576 123,9 11.9
1) Ortsanwesende Bevölkerung.
2?) für 1921.
3) für 1922,
Tabelle 2,
Gliederung der Erwerbstätigen’).
Land- und Bergbau und * Handel und - a
L 4 Jahr Forstwirtschaft . Industrie ‚, Verkehr Sonstige } Insgesamt
AM a vH der vH der vH der (vHder = vH der
gesamt |Erwerbs gesamt |Erwerbs gesamt Erwerbs gesamt Pirzere| gesamt (desmp
tätigen tätigen Z tätigen tätigen a bevölk.
Großbritannien:
England und Wales 1911 |1389000| 9,0 7631 000 | 47,0 [4214000 26,0 13040000| 18,0 {16 274 000 | 45,0
Schottland ....... 1911 | 243000| 12,0 |1021000| 49,0 ! 469000| 23,0 334000| 16,0 | 2067 000 | 44,0
Irland ........... | 1911 &amp;gt; 786000| 43,0 | 446000| 25,0 1 202000| 11,0 ! 383000| 21,0 I 1817000| 41,0
Insgesamt .... 2418000 | 12,0 |9098000! 45,0 .4885000| 24,0 3757000| 19,0 120158000! 446
England und Wales 1921 }ı283000| 8,0 [8203000| 48,0 [4454000 26,0 ‚3208000 18,0 |17178000] 45,0
Schottland ......... 1921 | 217000| 10,0 |1102000| 51,0 | 535000 24,0 | 325000 | 15,0 | 2179000‘ 450
N NE DC En En A .
Insgesamt .:.. - . . -
Frankreich ....... 1911 [8517000| 40,7 a] 35,8 |2053000| 9,8 |2875000| 13,7 | 29981 0001 53,4
Belgien z.....&amp;gt;...: | 1010 519 560 | 16,6 |1581076| 50,7 | 541444| 17,4 | 477728| 15,3 | ‘119800 42,0
allen... | 1911 9085597 | 55,5 |4502072| 27,5 1330643] 1 1452202 | “ [0514 472
1) Quelle: Statistisches Jahrbuch f. d. D. R. — Wegen der in den einzelnen Ländern verschiedenen Erhebungsmethoden ermöglichen die
Ziffern lediglich einen Vergleich in großen Zügen.
        <pb n="440" />
        A450

Tabelle 3.
Die Handelsflotten‘).
Anzahl Raumgehalt in 1000 Br.-Reg.-Tons
Land Zeitpunkt |
Segel- Dampf- und Sege!- Dampf- und
„ schilfe Motorschiffe gesamt ! schiffe?) | Motorschiffe gesamt
Großbritannien .
und Irland ...... Juli 1914 | 653 8587 9 240 364,7 18 892,1 19 256,8
».— 19240 390 8 169 8559 151,7 18 954,1 19 105,8
» 1925 | 398 8161 8559 136,0 19 304,7 19 440,7
Frankreich........ » 1914 551 | 1.025 1576 397,1 19223 2319,4
» 1924 317 | 1540 1857 208,4 3 289,8 3 498,2
»- 1925 301 | 1527 1 828 192,3 3 319,7 3512,0
Belgien v........20 » 1914 9 N 182 11,1 341,0 352,1
»- 1924 | ; 247 251 45 556,1 560,6
» 1926-1 3 237 240 4,4 538,2 542,6
Halle en 2719014 | 5283 637 1.160 | 237,8 1 430,5 1 668,3
|
» 1924 | 328 | 071 1.299 113,6 2718,6 2832,2
| }
» 1925 | 318 a 1035 1.353 97,8 2 930,9 3.028,7
1) Quelle: Statistisches Jahrbuch f. d. D. R. — Angaben nach Lloyd’s Register of Shipping ; nur Schiffe über 100 Registertons
2) Segler in Netto-Registertons.
Tabelle 4.
Motorenverwendung und Binnenverkehr.
Verwendung von Primärmotoren rd Na s =
Leitung in PS!) Betriebslänge der Eisenbahnen in km?)
Ham auf auf auf 100 qkm
Jahr gesamt 10 000 Ein- Jahr gesamt 10 000 Ein- Fläche
wohner wohner km Eisenbahn
Großbritannien .
und Irland .:.... | 1908 10 755 009 2438 1913 38 126 12,1
1923 39 262°) n 16,0
Frankreich ........ | 1906 3550677 94 | 1913 51.188 13,0 9,5
| 1923 53 561%) 13,7 9,7
Belgien... 1910 1.129 561 1522 | 1913 8814 11,9 299
) 1923 11.093 14,5- 36,5
Italien zu OU 1.620 404 467 1913 17 634 5.1 =
1923 20 664 53 „7
1) Vgl. Anmerk. 1 zu Tabelle 2,
*) Quelle: Statistisches Jahrbuch f. d. D. R.
») Einschließlich Freistaat Irland.
‘) Einschließlich Elsaß-Lothringen.
        <pb n="441" />
        451
„and

Tabelle 5.
Die Entwicklung des Außenhandels *).
Lebensmittel und Rohstoffe und z 7
Getränke®) halbfertige Waren Fertige Waren Ensgesa tt
Jahr ı a a nn Or En
; ; in Mill. ; e | in Mill. ; &amp;amp; | in Mill. . = in Mill. | in Mark’)
in Mill. Mark”) in Mill. Mark’) in Mill, Mark?) in Mill. — | Mark”) | Vorkriegs-|
 kr Vorkriegs- Ten Vorkriegs- ‚ Landes | Vorkriegs- Landes | Vorkriegs- | kaufkrait
. ı g kaufkraft ı Währung | Kaufkraft | WAhrung | yaufkraft | **"""PE | Kaufkraft | je Kopf
a. Einfuhr.
Großbritannien und 1913| £ 295,1 6 028,9 | 270,0 5 516,1 201,0 | 4 106,4 768,7 15 704,5 347,3
Irland?) 1924| » 571,1 7 028,7 400,0 4 922,9 299,7 | 3 688,5 1277,4 15 721,3 356,9
1925 | » 571,6 7 298,6 425,2 5 429,3 319,8 4 083,4 1.322,9 16.891,8 383,5
Frankreich®)........ 1913| ir. 18176 1472,3 4945,7 | 4006,0 1.658,0 1.343,0 8421,3 68213 174,0
19241 » 8971,9 1 486,1 26 065,1 4317,4 5 125,8 849,1 40 162,8 6652,6 169,7
‚1925 | + 91161 1.3425 29 462,1 4338,9 | 5402,3 795,6 43 980,5 6477,0 165,2
Belgien‘).........--. 1918 ] » 10348 838,2 2 667,0 2 160,3 869,5 704,3 | 4636,6 3 755,6 505,9
1924 | » 4456,8 630,0 8531,2 1 206,0 4515,9 638,4 17 567,6 2483,4 332,6
‚ 1925) » 48564 705,0 8 958,8 1.300,5 3.909,7 567,5 ] 17781,9 2581,2 345,7
1
[talien)......0 Hm 1913 | Lire 702,6 569,1 2091,1 1 693,8 851,9 690,0 3 645,6 2 952,9 85,2
1924| » 14735,7 692,4 10 519,8 1 538,1 4 132,9 604,3 19 388,4 2834,8 732
1 N
1925| » 6917,6 867,4 13 746,5 1 723,7 5 509,1 690,8 26 173,2 3281,9 84,8
b. Ausfuhr.
Großbritannien und! 1913| £ 50,2 1.025,6 | 129,9 2653,9 | 443,3 9 056,6 634,9 12 971,0 286,8
Irland?) 1924] » 86,8 1.068,3 | 182,7 2248,5 652,6 8 031,7 941,0 11 581,1 262,9
1925 |» 87,2 111834 175,0 2 234,5 647,7 8 270,3 927,5 11 843,0 268,8
Frankreich” ...1..-+ | 1913] fr. 838,9 679,5 1 858,1 1 .505,1 4 183,2 3 388,4 6 880,2 5 573,0 142,2
| 1924] » 41545 688,2 10 528,7 1 744,0 27 685,7 4 585,9 42 368,9 7018,0 179,0
1925 | » 3626,2 534,0 12 563,1 1 850,2 29 224,3 4303,9 ° 45413,6 6688,1 170,6
Belgien%) ..... 190 2 2654| 18261 1479,2| 143,4 11635 36346 29440 396,6
1924 » 1234,8 174,6 4 701,0 664,5 7817,4 1 105,1 13 880,9 1 962,2 262,8
1925 » 14427 209,4 4 852,8 704,5 8 081,0 1 173,0 14 474,1 2101,1 281,4
[talien).....0+000070 1913 | Lire 762,4 617,5 951,1 770,4 | 798,1 646,5 2511,6 20344 58,7
1924| ». 37209 544,0 4 260,6 622,9 6 336,8 926,5 | 14 318,3 20935 54,1
1925| » 48647 610,0 4 415,0 553,6 8 996,8 1128,1 18 276,5 2291,7 59,2
ec. Einfuhr- (—) bzw. Ausfuhrüberschuß (+).
Großbritannien und'* 19131 £ — 244,9 ! — 5003,3 ] — 140,1 | — 2862,2 | + 242,3 | + 4950,21— 133,8 | — 2735 — 605
Irland?) 1924 » — 4843 — 5%04|— 217,3. — 2644| + 3529 +,43602 — 386,41 — 41402 m D90
‚19251 » — 484,4 — 6185,2]— 250,2 — 3194,8]+4+ 327,9: + 41869 ı —- 394 — 5048,8 — 114,7
Frankreich?)........ | 1913 ! fr. — 978,7 — 792,8 1— 30876 — 2500,9 | + 2525,22 + 2045,4 Zt EOS =
1924 ; + —48174 — 797,9 | —15536,4 — 25784 +22559,9 + 3736,8 + 22061 + 365,4 + 9,3
1925 | » —5489,9 — 808,5 | — 16899,0 -— 2488,7 | + 238220 + 3508,33 + 1431 + 211 * 5,4
Belgien‘).......0..+-+ HB! 0 71 An e!— 840,9 — 681,1 | + 569 + 45921 — 10020 — 8116 —. "1093
1924 » —32220 — 455,4 | — 3830,2 — 541,5 | + 33015 + 466,7 | — 3686,77 — 521,22 — 698
1925 ı » —3413,7 — 495,6 | — 41060 — 596,0 | + 4171,33 + 605,5 |— 33078 — 480,1 — 643
Italien)... 4.. une 1913 | Lire+ 598 +  48,4]-— 11400 — 923,4)— 538 — 435]|— 11340 — "9185 ' — "265
1924] » —1014,8 — 148,4 | — 6259,22 — 915,2 | + 2203,99 + 32221— 5070,1 — 7413 I— „a9
1925 | » —2052,9 — 257,4 |— 9331,5 — 1170.11 + 3487,7 + 4373|— 78%7 — 902 — 26
1) Ausschließlich Edelmetalle.
*) General-Warenhandel (seit 1. 4. 1923 nur Großbritannien und Nordirland) nach den Accounts Relating to Trade and Navigation of U. K.:
Davon Wiederausfuhr... | 1913 16,3 | 333,0 64,0 1 307,5 29,5 602,7 109,6; 2239,11 49,5
A 1924 29,8 | 366,8 76,2 937,8 33,7 | 414,8 140,0 | 17230 39.1
1925 32,2 | 411,2 90,7 1158,1 31,5 | 4022 1544| 197151 44,8
%) Nur Spezial-Warenhandel, nach Statistik des Deutschen Reichs, Band 330: »Der Auswärtige Handel Deutschlands im Jahre 1925«, Heft II 8. 62.
*) Nur Spezial-Warenhandel, nach Statistik ‚des Deutschen Reichs, Band 330: »Der Auswärtige Handel Deutschlands im Jahre 1925«, Heft II S. 138, seit 1922 nur
Angaben für die belgisch-luxemburgische Zollunion.
‚„ *) Nur Spezial-Warenhandel, Gesamtsumme nach »Der Deutsche Außenhandel«, Heft IV S. 120, gegliedert nach einer Aufarbeitung der einzelnen Positionen der
italienischen Handelsstatistik. n
*) Großbritannien, Belgien ausschließlich, Frankreich und Italien einschließlich lebende Tiere,
?) Umgerechnet nach der Parität und dem Jahresdurchschnitt des Großhandelsindex:
Großbritannien Frankreich Belgien Atalien
Deren 166 489 573 554
eh 160 550 558 646
        <pb n="442" />
        452

Tabelle 8.
Währung und Preise.
Großbritannien Frankreich Belgien Italien
X 1
Jahr bzw. Monat ygwert | handele- En Goldwort | ed yeltanas. Goldwert | Hana Ka ‚Golwert | handel | Mnlkunasder
 index index der / index index der | index index der index | index
Valuta 1918= 200] Juli N Valuta De 100 Tal ad Valuta '1918= 100/1921= 100] Valuta 19107 200 zul De
Gold- Gold- Gold- Goldparität
 parität parität parität
in AM in AM in AM in AM
1£= 100 fr. 100 fr. 100 Lire
20,43 = 81,00 = 81,00 = 81,00
Jahresdurchschnitt 1923... 93,99 159 | 71 a 3146 419. | 349. | 27,02 497 | 107,7 | 23,84 536 458
» 1924... 90,78 166] #75 27,07 489 | 406 | 24,01 573 | 126,6 { 22,58 554 476
' 1925 .... 99,25 160 AL 175 24,69 550 | 450 | 24,66 558 | 134,4 | 20,61 646 531
Januar _ 1924.......... 1 87,53 165 179 24,18 495 | | 21,64 580 | „123,2 | 22,51 543 474
Februar Dee ren 8,45 167 178 22,82 ı 544 * 401 | 19,80 642 | 126,9 22,51 543 464
März OS 165 173 24,35 500 | 20,09 625 | 127,4 22,18 549 464
April A 165 171 31,72 “450 26,95 555 | 122,8 23,01 551 465
Mai * nnanemen 85,62 164 169 29,99 459 (395 25,20 557 117,8 23,03 547 472
Juni am BEE 163 170 27,16 466 23,62 565 121,2 | 22,45 537 462
Juli etz .z. 7 89,05 163 1 26,51 481 ‚23,63 566 124,1 22,30 545 469
August IR 165 172 28,27 477 ‚401 | 25,99 547 125,2 | 23,00 546 472
September ES 167 176 27,43 486 | 25,58 550 126,9. 1! 22,69 547 476
Oktober ne 92,19 170 180 27,08 4978 24,88 555 132,3 22,52 563 490
November‘ . ....0000400 4 94,78 170 181 27,32 504 i 428 | 25,04 569 135,7 / 22,45 578 500
Dezember &amp;gt; 2.0... 96,59 170 180 27,99 508 | 25,74 566 135,6 22,27 593 507
Januar 1925 ..........[11198,22 171 179 ı 27,93 514 26,22 559 136,8 | 21,55 612 507
Februar DE rn 602 169 179 | 27,36 515 442 | 26,27 551 134,9 21,30 624 512
März Dekan 98,22 166 175 26,84 513 | 26,27 546 133,1 21,09 626 517
April N 163 173 26,89 513 26,22 538 | 129,2 21,24 616 515
Mai Para nen NT 159 172 26,74 520 | 435 | 26,01 s37 25,7 21,04 619 520
Juni Wr bare nnawer 907 158 173 24,66 543 | 24,35 552 129,0 19,90 634 523
Juli Kae EZ 158 173 24,35 558 23,94 559 130,8 19,02 668 530
August denen 9587 157 174 24,30 559 | 451 | 23,42 567 133,6 18,91 685 542
September -".......0..+ 1 99:66 156 176 24,40 556 22,80 577 137,1 21,04 676 545
Oktober Can | 99,45 155 176 22,95 572 23,42 575 139,8 20,67 672 547
November » .......... 1 99,66 154 177 20,52 606 ( 471 23,47 569 140,7 20,73 663 549
Dezember » .......... 99,66 153 175 19,38 633 ! 23,47 565 141,8 20,88 661 564
Januar. 1926 0... | 99,87 150 173 19,53 634 23,52 560 ı 138,1 | 20,88 659 571
Februar zer atee BZ | 148 172 19,02 636 BO 23,52 556 | 138,2 20,88 655 566
März Pr nerraenmnul DE 144 168 18,55 | 632 21,92 583 | 135,9 | 20,78 640 563
April BE em * 99,87 144 167 17,51 651 19,02 par; ar77 20,83 636 554
Mai WE AnErt 0987 145 168 16,32 680 16,17 692 | 143,8 20,05 643 568
Juni 1 100,07 147 170 15,23 739 15,34 761 151,1 18,96 654 585
Juli Derek are BZ 149 170 12,75 837 12,59 876 169,1 7,31 677 591
August em] 900 149 | 172 14,28 769 14,29 836 176,1 | 17,07 691 597
September Feb] 990,0 15K2 15 d74 14,89 788 14,12 859 175,7 | 19,06 683 600
Oktober re] DB 152 179 15,27 753 14,41 856 184,7 | 21,38 ı 655 593
November He. | 9064 152 179 17,69 684 14,42 865 192,4 | 21,87 641 609
Dezember Ceamenawer | SM 6 175 | 20,47 628 14,42 860 195,7 | 23,00 619
1) Board of Trade; der Index des Economist und derjenige der Times liegt durchschnittlich bis zu 5 vH höher.
?\ Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich.
Nur Ernährung.
Minisiere de V Industrie.
ı Dritte Einkommenkategorie.
*) Handelskammer Mailand.
" Nur Florenz.
        <pb n="443" />
        153

Tabelle 7.
Wirtschaftszahlen zum Konjunkturverlauf in Großbritannien 1924—26 *).
Schiffsverkehr Eisen- Arbeits- |
c . } - . « N E . sokei Produktions-Kohlen
 | Stahl Diskont | Privat- in Mill. Netto- bahn Aktien- lage index der
} A. rarbes industriell
Jahrgang produk- | produk- |Bank von | diskont Reg.-Tons Pt index“) | nette rerwend:
ion? tio m = in vH. der Elektrizität
tion?) | n "].England | London, Einfahrt | Ausfahrt nahmen ı Gewerksch.. ohne London
| . (Dez. 1921 Mitgl.
11000 mt | 1000 mt_| Ybenden | beinden SE” ar. £ ln — 100) ;
193 MD ee ee 24 336 649 | 4771 4,386 4,09 5,65 5,36 2,1
OB: ae | 19 434 768 6,711 6,391 3,04 3,06 7] 10,56 2,4
1921 2» Zr 13822 | 314 6,098 5,179 3,09 3,03 1 9,13 15,3
1022 21 133°) 498 3,723 HM. 2,943 3,61 4,97 | 9,64 113,8 | 15,4
1028 #1 ee 23 369 19 3,489 2.717 3,26 5,81 9,13 119,3 | 11,5
1924 » ee 22617 697 4,000 3,459 4,61 5,43 8,89 I 121.1 © 81 N 114
1925 » Zeree4ur M20 91 626 | 4,572 4.131 | 462 5,19 8,66 128,0 | DE)
1924 Januar.......- 23 765 705 4,000 3,300 | 3,92 5,13 | 8,07 | 116,9 8,9 | 121
Februaf 4... 24 312 780 4,000 3,564 3,46 4,87 9,27 120,5 8,1 123
Marz 00er 25 378 838 4,000 3,182 4,11 5,10 9,65 119,3 7,8 121
April ....000004 23 071 723 4,000 3,067 4,07 5,29 8,66 119,5 75 107
Mile. eeardune 24 858 823 4,000 * 3,049 1 4,88 5,88 9,38 119,7 7,0 107
Juni. ee 19 844 662 4,000 3,027 4,87 5,29 8,08 119,9 72 104
Juli euere 22 243 704 4,000 3,602 | 5,30 5,81 8,87 120,4 74 99
August.....+.+ 21 034 536 4,000 3,791 5,11 5,65 | 8,32 121,6 7,9 9
September. ...- 22504 | 655 4,000 3,7551 5,01 5,71 | 9,20 120,7 8,6 108
Oktober. 4.44 23 303 689 4,000 3,720 5,11 5,86 9,67 121,9 8,7 117
November ..... I 22172 684 4,000 a7ız ll 4,57 5,50 | 8,75 126,2 8,6 131
Dezember ..... | 122450 560 4,000 3,732 | 4,96 5,19 8,70 | 126,9 9,2 127
1925 Januar........ 23 409 615 4,000 3,805 4,27 5,36 8,95 129,0 9,0 129
Februar. 663 4,000 3,829 | 3,82 4,76 8,41 1292 9,4 135
Milz een 23.085 69% | 4,885 4,472 | 4,42 5,09 9,29 127,2 9,0 131
4
April ......4+++ 20 181 607 5,000 4,292 4,32 4,98 | 8,34 126,9 9,4 13
Möller ee 21 638 662 5,000 4,568 4,52 5,42 8,61 125,6 10,1 113
Türe | 18 014 595 5,000 4,443 5,12 5,08 7,99 125,5 123 102
Juli euren 21 503 600 5,000 4,350 4,97 5,64 | 9,33 124,2 11,2 102
August........ 17342 485 4,560 3,945 4,82 4,81 | 7,59 127,1 11,4 103
September. .... 19110 650 4,500 3,681 4,87 5,23 1 8,71 126,6 11,4 116
Oktober....... 21 712 658 4,000 3,585 5,06 5,73 | 9,22 1295 | 113 126
November..... ı 20916 664 4,000 3,919 4,75 5,11 i 8,81 22 11,0 145
Dezember ..... : 22892 | 617 4,917 4,684 4,55 5,08 8,63 132,5 11,0 | 142
1926 Januar........ 22 590 651 | 5,000 4,760 4,37 5,14 | 8,72 | 132,6 10,6 | 139
Februar. ...+7- 21 949 15 ] 5,000 4,308 | 3,81 4,80 8,62 131,6 10,4 141
März 0.0.0000 24 049 797 5,000 4,366 4,49 5,28 ! 9,93 | 129,2 10,1 | 135
April 20.000000 22 740 672 | 5,000 4,339 4,62 5,22 8,77 128,7 - | . 119
Mile t zer 508 46 5,000 4,365 | 3,91 2,34 329 ! 1310 1 13,2 RS
Juni... 4... 610 33 5,000 4,261 5,06 3,35 5,33 133,6 12,9 100
Yun 1219 33 5,000 4,261 6,10 3,54 5,31 132,8 13,2 | 9.
August.......- 2642 | 53 5,000 4,448 6,94 3,34 5,38 135,4 133 9%
September... 4 166 97 5,000 4,542 1 6,29 3,41 6,20 136,5 13,6 105
Oktober. -...-- 4674 9% 5,000 4,693 * 6,57 3,36 7,19 134,5 13,6 125
November ..... 8920 9 5,000 4,714 6,24 3,01 . 135,9 13,2 136
Dezember ..... | 20354 324 5,000 4,538 5,74 4,18 | 135,7 122 148
1) Für Preisentwickelung vgl. Tabelle 6.
2) Einschließlich Eigenverbrauch der Gruben- und Deputatkohle.
3) Seit 1922 ohne Irland.
4) 278 Aktien.
5) Ab Juli 1924 ohne Baugewerbe.
        <pb n="444" />
        454

Tabelle 8.
Wirtschaftszahlen zum Konjunkturverlauf in Frankreich 1924—1926.
Kohlen- Tioli nn
produktion rRopeisen- „36 ich6 Aktienindex | Privat- | Notenumlauf
hne Saar!) KEisenbahn- : »  diskont
Jahrgang päne roduktion!) „ in Gold z (Monatsende)
(einschl. PP güterwagen- Paris i
1
Braunkohle) beladung (19011010
1.000 t 1.000 t = 100) vH — Mill.fr.
1918 MM De ee 3720 756 3,840 5630
ME 2105 279 32916 70 38 066
MT 2413 289 37 359 56 37 405
IE 2659 440 1 44 375 64 4,294 36 152
WE 3.215 456 50 446 68 4,391 37 152
WE 3746 | 641 | 53243 72 5,210 | 39 954
92 4 003 708 53 853 63 5,677 | 44 296
1924 Januar ....... 3.762 586 50 338 64 4,797 ' 38 834
Februar 3 649 590 53476 64 5,000 39 345
Mi 3773 640 54 757 | 62 5,500 39 950
AD nee 3641 651 51 861 82 5,500 39 824
A 3.693 658 51 707 78 5,188 39 566
Ya 3496 639 51 585 7] 5,125 39 665
Ye 3784 l 636 50 831 3 5,250 40.325
August. ui. 3691 656 51 794 76 5,125 40 035
September ....... 3.837 641 54 027 14 5,125 40 339
Oktober... 4 104 660 56 732 78 5,156 40 529
November .....:. 3675 634 55 942 72 5,438 40 447
Dezember ....... 3850 665 55 870 72 6,313 40 604
1925 Januar... .... 4172 669 53 356 71 6,375 40516
Februar. a... 3810 637 1 55 133 69 6,375 40 792
Mi 4 144 689 ! 54 770 63 6,313 40 892
A 3919 686 51 523 65 6,438 43 050
ME 3.829 706 51.133 65 6,250 42 7023
JS 3.876 703 51 606 61 6,000 43 000
Je 3.928 724 49 930 64 5,406 44 496
AUS 3864 713 | 51 794 64 5219 44 702
September ....... 4 051 717 55 581 63 1 5,281 45 557
Oktober... A 4278 739 58 239 58 4,875 46 679
November ....... 4.079 740 | 57 522 | 53 4,813 48 085
Dezember ....... 4.085 748 55 657 | 51 4,781 51 085
1
1926 Januar..........} 4251 743 ) 53087 53 | 4,563 | 0618
Februar ..:...... 4.088 707 57 656 52 4,250 50 991
März. ........... 4 566 772 58 550 49 4,250 51 492
April............ 4 200 768 55 360 7 4,250 52 208
Mai... 3942 783 53 700 «3 5,188 52 735
Ta. 4 430 778 55 796 46 5,750 53 073
Meere 4 381 792 52812 45 6,0 56 022
Auguste 4 365 814 54 368 46 7,0 55 147
September....... 4.392 785 55 452 51 6,98 55 010
Nr 4 569 816 51 7,25 54 578
November ....... 4 645 790 53 6,69 53 263
Dezember ....... 4648 827 zo 5,77 52907
!) Einschließlich Elsaß-Lothringen
        <pb n="445" />
        455

Tabelle 9.
Wirtschaftszahlen zum Konjunkturverlauf in Belgien 1924 —26.
. e Arbeitslose und I
Steinkohlen- Roheisen- z . Not! lauf Private
Jahrgang xodukti dukti Kurzarbeiter AO Ansprüche an die
PrOCHAON Procuxt10n in vH der (Monatsende) Nationalbank!)
Versicherten
1000 t __—_ 1000t Mill. fr. Mill. fr.
1913 M.-D.r 0.0.0418 1.904 207 2,0 1.001 577
19203 ke] 1 866 93 5379 610
1921 2» Are 1813 73 21,6 i 6140 609
1922 #9 zur 1767 134 6,5 6436 508
|
19028 Ce 1910 182 2,7 7022 861
1 A A 1.947 234 3,3 7641 1.360
1990 ar ae 1.928 212 5,6 7583 1257
1924 Januar........ 2183 209 3,8 7590 1.353
Februat ie 2112 ' 206 36 7652 1373
MörZ rrn 2.108 230 24 7652 1387
1 2049 240 2,9 7622 1379
Mae 1.999 247 3,2 7620 1.299
Jr! 1.848 237 32 7524 1343
Ja 1971 247 32 7 765 1.339
August........ 1 702 244 3,1 7641 1306
September. .... 1.569 239 3,0 7526 1.327
Oktober. 40.0. 1.926 246 2,9 7 630 1346
November..... 1890 217 3,8 7603 1312
Dezember ..... 2001 247 5,1 7873 1553
1925 Januar. ....-+.0 1 2125 250 6,1 7648 1545
Februar. d 1896 246 6,3 7599 1325
Milz nr 1 2030 282 7,0 7458 1318
April ar ru 1.920 268 7,1 7 665 1374
Madre terre 1.835 275 6,2 7489 1223
Juni re 1.800 213 5,8 7403 1208
Ja 1899 168 541 7688 1413
August: ....... 1845 166 39 7616 1336
September. .... ' 1914 170 z6 7582 1264
Oktober... 57. 2054 174 26 7653 1.135
November..... 1878 169 7.2 7544 ' 906
Dezember ..... 1.937 161 7.4 7650 1.036
1926 Januar........ 1976 138 8,1 7462 1125
Februaf +++... 1894 202 4,7 7415 984
Mit eu rer 2133 281 4,2 7495 1.306
April er irre 1984 288 a2 7924 1479
Mile re 1846 300 3,2 8346 1768
Juni. reuee 2101 295 3,1 8277 1509
Jul. real 2132 307 2,6 | 8975 1919
August.......- 2118 318 4,0 9 148 1507
September. .... 2174 313 36 9507 1633
Oktober... + 2274 320 36 8767 2297
November ..... ' 2310 310 8724 2548
Dezember ..... 2376 329 8946 2463
        <pb n="446" />
        456

Tabelle 10.
Wirtschaftszahlen zum Konjunkturverlauf in Italien 1924—1926.
Roh- Eisen-Kohlen-
 | Schrott- | Rohstahl- Voll- I Aktien- baum- (ohseide bahn-Jahrgang
 einfuhr‘ } einfuhr | N daR erwerbs- | index®) |Konkurse wolle- , ausfuhr . güteruktion
 lose?) ı einfuhr verkehr
31.Dez.1913
— — 1 1000 | 1000t ı_ 1000 % A - A
1913 MD 902,8 1!) 246,8 78 100,0 616 16 823 613
190 65 149 830 6% | 14912 343
MOL De 622,5 60 149
DD 736,2 | 246,9 87 * 407384 297 | 14 808 393
MOSE 761,6 | 339,7 | 102 246 396 | 474 | 15445 | 432
1 502 I 420 N 113 | 164854 | 138,8 | 606 }) 16786 453 | 4942
CN 876,4 | 749,8 1 128 I 110298 | 162,0 ! 602 | 199%4 | 31 5327
N 412 | 144 | 280 765 597 | 18030 ] 392 4070
Febr er 727 360 259 360 614 26 780 448 / 4 340
Mir een 835 | 08 218 740 658 „23206 526 4 660
SS ) 87 176 859 523 | 20086 536 4600
VE 1129 422 155 935 722 | 16880 433 5140
a 962 459 130 793 657 12 692 399 4 450
VE Nr 1.103 166 117963 1 134,9 642 15 259 233 5209
a | 1.027 288 118 955 144,7 565 12 196 357 5371
September ©... 963 325 115 590 144,9 536 11 169 502 5540
Oktober | 1.068 465 117 051 151,2 643 13.006 449 5836
November az 717 551 135 785 157,7 522 17 068 485 4 938
Dezember ee 1152 782 150 449 163,4 597 15 063 670 5 146
1925 Januar ER 684 667 100 | 156 382 164,4 | 674 | 25 905 399 5312
Ua PET 708 |! 825 | 115 156 659 / 183,1. | 629 17 360 648 4.958
Mr 1.048 884 116 | 142 552 168,9 | 599 31 480 664 5306
N N 880 1.064 117 126 521 160,1 598 29 723 628 5 190
0 938 956 ! 133 101 405 172,6 630 26 857 628 5306
Se 908 1189 | 134 85.532 169,9 618 17 608 552 5.059
er 795 589 140 79'526 155,3 | 702 20361 , 413 5482
A AS 784 | 716 | 144 72211 165,5 495 12311 + 31 5417
September 790 521 140 82 764 147,5 509 12 660 509 5678
Oktober ae | 508 144 85 769 142,2 682 13 678 583 5945
November... .. 828 | 400 112 112 059 156,1 556 12 371 471 5 147
Dezember... 1:17 679 | 138 122 200 153,9 535 | 15 252 40 | 5129
1026 Janlar nenn 1.089 402 | ı32 156 139 146,9 629 24 269 287 4693
Febr 786 946 125 125 803 142,8 594 26.037 | 420 4964
RT een rt 1.250 142 13 109 471 148,1 726 31 695 530 * 608
AD 1284 2020 | 137 98 216 142,4 615 19 116 548 5590
er 1314 2656 146 98 490 140,1 643 16.208 547 5692
WE 1 288 3492 143 83 264 136,1 | 640 16.393 455 5506
Te 967 4020 * 139 79 678 143,5 | z15 19 742 342 5827
AUS 841 4 634 149 83 090 143,9 585 21811 489 5623
September en 891 5218 139 89 434 123,6 599 14 147 606 5530
Oktober 129 112 922 111,2 723 5392
November +. 119 148 821 » 111,3 699
Dezember... 2. 104,5
?) Mit den späteren Ausgaben vergleichbar gemacht nur Eisen und Stahlschrott
?) Einschließlich Landwirtschaft.
*) Gesamtaktienindex nach Prof. Bachi.
        <pb n="447" />
        B. Die Staatsausgaben in der Gliederung der Etats. Tabelle 11.
Großbritannien. 1912/13 1925/26
Ausgaben für Gross Estimates
A. Supply Services : £ £
1.:Ciwil SECerViceS 00024000402 EEE Her rare ZUSAMMEN S2 043.089 247 082 766
Class: I: Public Works and Butldings 22... 4000er uw 3 763 343 7 623 864
» II: Salaries and Expenses of Civil Departments ........ 5 006 875 19 402 286
a ILE Law and Susi FT Re 5 472 636 13 400 558
w. IV: Educalvon, Science and Art ser rer nenn 19 711 228 52 027 363
» V: Foreign and Colonial Series .,...00.00r 000 ern ee 1778 134 8 371 031
» VI: Non-Effective and Charitable Services .........0000+ 13 011 001
pa. VI: Pensions and Miscellaneous r. 0 sr ernennen 98 981 754
HRVII: MiscellanedlS szene nee RENT Teen ebe 252 410
» "VII: Health, Labour and Insurance. sr... nee 40 836 849
» VIII: Insurance and Labour Exchanges .......0.0.0000000004 3 047 462 .
Unclassified. SErites re. - ee erh en Tune 6 439 070
2. Revenue Departments -.........00.+..04142221+00.44«. zusammen 28 797 643 66 825 304
a) Oustoms and EXCcise 11... e ernennen 2451 670 4 973 000
b) Inland. Revenue....00...0000rr 101er ernennen aennennTUn 1 905 830 6 723 760
SE 24 440 143 55 128 544
MW DD 31 274 165 76 329 100
4. NOW A044 A HRAO FAME THANTE ETF FAEF TEE 45 949 292 64 363 460
BAU GE URAN 21 319 300
Zusammen A, .... 158064 189 475 919 930
1912/13 1924/25
Net Amounts
B. Consolidated Fund Services (lt. Finance Accounts). .........0.0011.000100u 37 017 929 393 606 709
Im ganzen A. und B. .... 195082118 869 526 639
Frankreich. Tabelle 12,
Budget General des Depenses 1914. fr.
Ministere des Finance rar re 0 7A FEITEHETERERTTEATTE Anne 1 718 023 325
» de 14a JUNE Kerr EHER TEA a ae 61 522 659
des: Affonres Elder eS ernennen ee KnenUnEUnn 20 943 157
Er EU 177 421 959
de UOTE HT TETNE TH Ne 1 436 491 554
de I MOTME vr 40 RW RK RE ne HET eG 585 157 691
de TV’ Instruction Publique €t des: Beaux Arts a. nr er ertererb rennen 365 648 812
du Commerce, de V Industrie, des Postes et des Tel6graphes .....00000000004 374 257 259
du: Travail. et de la Prövoyance Sociale rer Khan aan wn 112 122 892
des Colonies +0. 1... se nee re nam ana man HT FEna ENTER RER E 110 918 291
de U Agriculitte 0.00. 0er r en re rra than RE EA ne 57 999 100
des -Travawz' PUDWS 4.00 KR EMAEEEEEEE 352 822 750
Total des Depenses du Budget General .... 5 373 329 449
Budgets Annexes Tabelle 13.
 Rattach6s pour Ordre au Budget General 1914. Fa
Ministere des Finances fr.
Fabrication des: Monnaies et Medailles RETTET 13 426 160
Imprimerie Nationale: zer er ET en er 9211 730
Ministere de la Justice
Legion: d HONNeUr er 45 RATEN ae ea a Wa 17 218 533
Ministere de la Guerre
Service: des: Pouires et Salpelre8. 4 rrr re nr HERREN HERR ara 64 398 715
Ministöre de la Marine
Caisse des Invalides de la Marne ne rer kn KR ee tea 26 801 958
Ministere du Commerce, de V Industrie, des Postes et des TElegraphes
Keole Cenirale: des Arts et Manufachies ee TEE ee 843 072
Caisse Nationale dd’ Bpargie rer nen era 61 946 090
Ministere des Colonies
Chemin. de Fer et Port‘ de La REM 1 NK EEE 4 487 500
Ministere des Travaux Puhlics
Chemin de Fer de V’Llab .........14004 EEE HN RE TEENNN 663 638 700
Tolahiı 861 972 458

457
        <pb n="448" />
        Tabelle 14.
Budget General des Depenses 1925. fr
Ministere des Finance... er ACER RN FR ENTER RE CHE TEE KNKCN 20 754 174 816
Döpenses Ordindires - rear RR EERE ae ir a ARMEE GR a WE 20 625 814 320
» ETiraordindires rar ER ann nat A Ale m ren elle wer Wnlelele n 109 527 106
» Non Permanentes Afferentes aux Reparations des Dommages de Guerre ... 18 833 390
Ministere de Ian JUSÜCE EEE RT HE ETU Ar  e  W 170 938 146
Depenses Ordindies. sr nt HAN RN RE MR EEK nee * 169 887 146
» EI GOTAENMTES RE TEE en br 451 000
» Non Permanentes Afferentes aux Reparations des Dommages de Guerre . . 600 000
Ministöre des Affaires EIrangeres ...10r0r 0ER E RE H ER URE ER RT ee Kerr nl 131 946 007
Depenses Ordindires 170 ri WERE EEE EEK ARE E HR Heat 83 456 307
» Bro LE RA RE HD N 48 489 700
Ministere de VINEMEeUr EN RA REN He FR ee Ha 246 267 280
Döpenses Ordindie8 er re E WER Wal AH KRERK AKA 230 413 880
» N DD N 15 853 400
Ministere: de (0 GUTE. rar nr ET ERFREUT ne We ken 3 817 860 138
DEDENSECS- ÖFÄNAMTES : EEE AR EN TEA THE He En AR AA 3 507 667 948
» Exiraordimeites ee ERNANNT KA E ER ET ET 279 124 670
» Non Permanentes Afferentes aux Reparations des Dommages de Guerre . . 31 067 520
Ministere- de a Marine ER A a He He nn 1 351 062 729
Depenses Ordinaies ker ER HERE WET WEHT 1.336 854 519
» Eziraordindires en 0 ER RAE en 14 100 000
» Non Permanentes Afferentes aux Reparations des Dommages de Guerre . . 108 210
Ministöre de U Instruchon Publique et. des Beaux. Arts 2.0.00. 000 00a nennen 1 850 007 037
DEpeEnses Ordinir0S er EHE KT ME Ren 1816 012 792
» KANN ES ser a A RE ER NE ACER TK HERE Te lee 7 650 000
» Non Permanentes Afferentes aux Reparations des Dommages de Guerre . . 26 344 245
Ministere du Commerce et de VInduslE . rar RE Be 30 160 904
Depenses OrdindireS u HE NH UN ET 25 371 029
» a U ” 289 875
» Non Permanentes Afferentes aux Reparations des Dommages de Guerre . . 4 500 000
Ministere du Travail, de Hygiene et de la Prevoyance Sociale .......0.0.000000000000 670 075 180
Depenses OrdiMmaires 600 209 470
» AO ÄNES EA a 61 014.550
» Non Permanentes Afförentes aux Reparations des Dommages de Guerre . . 8 851 160
Ministöre des COMME 242 331 948
Döpenses Ordindife$ un ee 0 EEE RT DENE FRE Bee 231 217 248
» EMO ÜNGNES a EHE EEE He EEE 10 064 700
» Non Permanentes Afferentes aux Reparations des Dommages de Guerre . . 1.050 000
Ministere del Agrickliuye ..- ep E RR HR 198 356 023
Dipenses Ordinires seen Rare r TA HEN EAN ren ra ra a Tas kenn 191 492 823
» 912 000
» Non Permanentes Afferentes aux Reparations des Dommages de Guerre . . 5 951 200
Minäistere des Travaux DOSE Sr 1 948 207 728
N 1 624 039 039
» N TOT A 11 871 269
? on Permanentes Afförentes au® Röparations des Dommages de Guerre .. 312 297 420
Ministere il il ;
En ER N 783 390 825
öpenses Extraordinaires .......... ; :
N on N Em A A ET 164 855 000
s Afförentes aux Reparations des Dommages de Guerre .. 618 535 825
Ministere des Pensions ...........
N N AH 620 147 610
ENSES Ördinaires ern elee
&amp;amp;D ires SE N TS TO NS 445 984 000
Erde
Non Pomanenler. Arrend E HE 14 767 000
7 entes aux Reparations des Dommages de Guerre . . 159 396 610
— —
Total des Depenses du Budget General... 32 814 926 371

A558
        <pb n="449" />
        — 450 —
Budgets Annexes Tabelle 15.
Rattaches pour Ordre au Budget General 1925. &amp;amp;.
" Fabrication des Monndies ........0000000 tt 35 031 000
Ministöre des Finances ...... Imprimerie Nationale ...........+.-0+++0010+ 70 41 147 900
Services des Manufactures de V’ Etat en Alsace et Lorraine 127 690 000
Ministöre de la Justice ...... Lögion d’Honneur ......0..0000 00a rettet 58 413 065
Ministere de la Guerre :;..... Service des Poudres .........0...2..0100*** +00 202 591 950
aha Ynstrachon Ecole Centrale des Arts et Manufactures ........++- 2 497 182
ublique ee. .....2.+++«+-Ministere
 du Commerce et de Postes, Telegraphes et T&amp;amp;lephones .....00000000 000 2 163 895 723
Industrie ............... Caisse Nationale d’Epargne ...0.0000000un EEE nn nenn 173 383 782
Ministöre des Colonies ...... Chemin de Fer et Port de La Reunion .........+“r 12 598 000
Chemin de Fer WE nern rn r es Kam anba re 2.004 243 800
Ministöre des Travaux Publies Chemin de Fer d’Alsace et Lorraine .........00000 915 494 500
(Caisse des Invalides de la Marine ........00000++4 4 110 277 413
To 5 847 264 315
Tabelle 16.
Compte de Services SpeciauxX du Tresor: »Entretien des Troupes d’Occupation en Pays Etrangers«.
Ministere. des Affaires Etrangeres +... 0-00 r re RR n ns wenn ann nnn en nAnn 19 644 400 fr.
» de. In GUEMme +. ern A ade gem eg nen Chen 650 178 220 »
G du Travail, de Hygiene, de 7 Assistance et de la Prevoyance Sociale ........ 5 500 000 »
Total pour le Compte Special .... 675 322 620 fr.
Belgien. Tabelle 17.
s 1913 1925
Budgets Depenses ff. ir.
Delle Publiglie-: 0er. 0kır ernennen HERRN Ordinaires ...... 209 361 719 1968 893 558
Exceptionnelles .. 10 000 100 000
A Ordinaires ...... 5 586 550 12 348 693
Exceptionnelles .. —_ —
Ministere de la Justice .....0.00.00000001 000100 ke Ordinaires ...... 30.099 400 102 261 544
Exceptionnelles .. 1 763 333 13 378 892
Ministöre des Affaires Etrangeres ................. Ordinaires „..... 4 976 486 20 909 399
Exceptionnelles .. — 11 278 551
Ministöre de UInterieur (1913) ....0000000000000H Ordinaires ...... 7.391 305 42 418 807
Ministöre de V’Interieur et de Hygiene (1925) ..... Exceptionnelles .. 439 000 5 437 101
Ministöre des Seiences et des Arts ..........000000) Ordinaires ...... 41 031 122 295 359 936
Exceptionnelles .. 1 168 727 26 140 039
Ministöre de l’Industrie et du Travail (1913) ...... Ordinaires ...... 26 049 500 173 080 931
Ministöre de Industrie, du Travail et de la Prövoyance
Sociale (1925), ....00.00000r2 urn Nar Enns EnnnRn Exceptionnelles .. 1 296 000 22 438 901
Ministöre des Chemins de Fer, Postes et T&amp;amp;legraphes VE
. . Ordinaires ...... 284 206 863 376 184 656
(1918, incl. Marine)... +. nk anmelles
Administrations de la Marine, des Postes e&amp;amp; des T&amp;amp;e- Eireepfiunnetes =&amp;gt; 0000 RE
Extraordinaires .. == 260 290 850
graphes (1928) 140er ne Wale A
Ministöre de la Guerre (1913) ....0000000000 HN Ordinaires ...... 63 277 415 490 372 524
Ministere de la Defense Nationale (1925) .........- Exceptionnelles .. 6 486 350 31 067 323
Corps de la Gendarmerie .......0.00000 00H Ordinaires ...... 10 045 320 54 124 800
Exceptionnelles .. 1 688 180 3 300 000
Ministöre des Finances .........000000000 HH Ordinaires ...... 25 227 150 134 136 914
Exceptionnelles .. 10 000 40 960 505
Ministöre de V Agriculture et des Travaux Publies .... Ordinaires ...... 29 650 207 113 959 642
Exceptionnelles .. 1 478 000 14 594 766
Ministöre des Colonies .........+.+10000 HH Ordinaires ...... 1 421 483 5 989 005
Exceptionnelles .. — 462 427
Non-Valeurs et Remboursements ...........+++4+ + 2 826 000 451 955 200
Ministöre des Affaires Economiques -.......++++++ Ordinaires ...... ; 1 552 600
Exeptionnelles ... ; 99 000
Depenses Eairaordinaites +.0+.20000+001000420 entre EAEEEEEEEEEEE 97 443 750 621 418 659
Denenses Recowvrables en Ex6cution des Traitds de Paix...............--.. 976 707 630
Total... 352 983860 6 304 572 3307
ı) Außerdem Budget des Chemins de Fer in Höhe von rund 2 209 196 000 fr.

AR
        <pb n="450" />
        Tabelle 18,
Ad
Italien.
1913/14 1925/26
in 1000 Lire
Ministero del Tesoro ....0...0140 41- Ordinarie N 638 052
Straordinarie .... nn 16313
; . ? (fehlt 1925)
Movimento di Capilali 1 213 008
Parlite di Giro.,......... A 573
867 946
Ministero delle Finanze 040 ÖrdMmarie 294 138 7 086 506
SWraordinarie N 2 403 1.887 903
Movimento di. Capitali ........ 1 425 1 236 623
Parlite di.Oiro:........ 34 132 13 938
332 098 10 224 970
Ministero di Grazia e Giustizia e dei Culti Ordinarie U 55 188 351 042
STE. N 204 54 128
Movimento di COMO A —
Partite di Oiro‘....,.. 288 —
55 680 405 170
Ministero degli Affari Esteri")....... Order 24 775 498 335
SWra0rdiNarie 603 73 138
Movimento di Captain
Partite. di Giro. 382 —
25 760 571 473
Ministero dell’ Istruzione Pubblica . . . OT 135 645 972 312
Straordinarie 7537 181 863
Movimento di Capilali ven 574 633
Partite Gr 1.990 48 530
145 746 1 203 338
Ministero dell’Interno.............. ON 131 274 253 620
SÜrd0TÄiNANE 4 719 92 542
Movimento di Capital... — 72
Parlite di Giro... 1:717
137 710 346 234
Ministero dei Lavori Pubblici ....... ONE 45 296 277 313
Straordinarie .............. 94 000 835 000
Costruzione di Strade Ferrate. . . 50 000 250 000
Movimento di Cap 10 1C
Partite di Giro... 12919 ;
202 225 1 362 323
!) Darin ist enthalten der später ausgegliederte Etat des Luftfahrtministeriums mit 449 000 (Gazz. Uff. 1925 8. 4005)

160
        <pb n="451" />
        141
Mwnistero delle Poste e dei Telegrafi Ordinarie ............00000004 + 131 173 204 046
(192° Ministero delle Communi- SWro0TdiMAE rer e ern re Warn ne 4 551 4597
Cca2i0ni)
Movimento di Capital ........ 976
Parlile di GO rer ra 1 025
137 725 1) 208 638
Ministero della Querra....... Ordinate 355 561 1 813 754
SWaOTdMANE 59 078 313 831
Movimento di Capitali ........ 1 600 2 400
Parlite di Gi eier eren een 8 091 —
424 330 2 129 985
Ministero della Marina .....0.0.00004 Ordinate re eek eewae 223 918 934 649
SWA0rdMNANE rer rennen nee 30 028 45 351
Movimento di Capitali ........ = _
Partite di Gi0 v0 e0 rennen 2790 —
256 736 980 000
Ministero di Agricoliura, Industria € Ordinarie ..........00000000044 27 579 181 947
Commercin (195 Ministero_del. LE U DO 4 193 45 196
V’Economia Nazionale)
Movimento di Capitali ....... 3 052 35 167
Partite" di GW0 157 —
34 981 262 310
Ministero delle Colonie ....... Ordinürie rennt 216 691
Straordimarie er ee 80 975
z . EEE „(fehlt 1913)
Movimento di Capitali ........ 9 000
Parlile di GW0 er re) -
306 666
InSieme 0rı res ne Ordimarie er ar rer ehe 2 062 599 12 790 215
Siraordinarie. 0... .e ren 223 629 3614 519
Costruzione di Strade Ferrate- - 50 000 250 000
Movimento di Capitali ......- 220 645 1 283 905
Partbile di GW rer rmeneeenne 64 064 62 468
Insieme .... 2620 937 18 001 107
1) Berichtigter Etat, Gazzella Uffiziale v. 25. 6.25 8. 2727—2728.

un
        <pb n="452" />
        102 — — 463
: . } Tabelle 19.
C. Tabellen der Staatsausgaben nach der Ver arbeitung der Regierungsvoranschläge zum Etat. a
I. Die Ausgaben der einzelnen Länder.
a. Gliederung der Staatsaus gaben nach Ausgabezwecken.
Die Staatsausgaben Großbritanniens nach der Aufgliederung der Regierungsvoranschläge für 1912/13 und 1925/26,
(Beträge in 1000 £.)
———— a. — Ausgaben für die
Ausgaben für die eigentliche ; Leistungen an Dritte Überweisungen N len Sale N AREA
Staatsverwaltung u bei Ernte an Gemeinden, Gemeindeverbände Insgesamt abe Me sent er Gesamt-(Personal-
 und sächliche Geschäftsausgaben , Unterstützungen, Subventionen, und Kolonien (bei liche Staatsverm
 . -ö N SQ staatsausgaben
Ausgabezweck S Zuschüsse an staatliche Erwerbsbetriebe) x V) waltung ©
1925/26 1925/26 1925/26 1925/26
ES in Original- | umgerechnet auf 1912/13 ‚, S film umgerechnet auf 1912/13 in Original- Fmrersthnck aufy 1912/13 in Original- U auı [1912/13 | 1925/26] 1912/ 13| 1925/26
% orkriegs- ginal A OCR er | kriegs- 5 orkriepsziffern
 | kaufkraft?) zittern nn N ARGR') ziffern | könfkrale?) zilfern kaufkraft?!)
m a 5 © Sn 5 6 I 8 9 u 11 12 a KEN A
I. Oberste Staatsorgane............... 1237 2427 1.251 146 180 106 1.383 2307 1387: * 43 11 0,8 0,3 | Ve
HH; Rechtspflege. Leere 4113 5410 | 3.183 27 47 126 74 | 4 187 5538 | 3.258 4,4 27 25 07: | AL
Hi. Innere Verwaltung ....... 2.00. 447 1861 3745 | 2.203 17 7 . 4916 9619 5658 | 6794 13381 | 7871 2,0 1,9 4,0 7 | u
IV. Auswärtige Angelegenheiten......... 1.103 2 568 1511 1 14 £ - =&amp;gt; | 1.104 2582. ° 1519 1.2 1,3 0,7 03} IV.
V. Kolonialwesen ..................... 2.384 11.328 6 664 40 7 a 531 1.233 z25 | 2955 12578 7399 2,6 5,7 17 161 %.
a) Heer, Marine, Luftiahrt ........ 2285 11017 6481 111 218 128 2346 11.235 6.609 2,4 5,6 1,4 14 | a)
b) Zivilverwaltung................ 8 AG 2 40 17 10 64 — 112 ; 20 12 0,0 0,0 0,0 00 | b)
©) SONS aan 141 308 181 AS 356 1.015 597 497 1.323 778 0,2 0,1 0,3 02 1 ©)
VI. Landesverteidigung?) ............... 73.173 130 093 76525 | 184 324 190 4 320 zZ zen BE 7 7 Ze Ba
VII Finanzverwaltung 5 140 $
Ka 15.998 9411 27 194 6 663 17.789 10 464 38997 °) 390545 ı %) 229733 55 8,1 230 | 1497 WVU
a) Zoll- und Steuerverwaltung ..... 4579 11 866 6.980 E 8 03 5910 - 4579 11 866 6980 | 4,9 6,0 2,7 15 wJ
b) Schuldenverwaltung ............ 189 2.982 1754 27194  I50 : - 27383 *%) 359740 2% 211612 0,2 1,5 16,1 . 458 b)
LANE sr nennen AEN 22204 74005 RSS Se 22204 *) 311410 * 183183 | — = 131 396 1.
2. Amortisation .............. 4.990 40 1 ro E A vn ee ® e ot 8
A 189 2982 "1754 * en A = nr = 189 2 En 02 | 15 9 Or
6) Münzweseh en. rer ent e 170 309 182 - 5 =. 7 en 62 Pe] NN vr
d) SoNnsti2eS er hr er A ra 202 841 495 BE Er 6663 17 789 10 464 6865 18 630 10.959 0,2 0,4 4,1 24 |] dd
VIII. Unterricht, Kunst und Wissenschaft 1.436 2849 1676 6021 4.409 2593 12777 46807 Z | Sn a ZE 14] ns “e8 1) vun
1X: Kirehen wesen rare een ee ee 26 23 13 . u 26 28 is 50 90 © 001 X
X. Soziale Aufgaben +... 1545 7 284 4 284 14621 47.409 27:88 1 "47168 10.096 16 167 71 856 42 268 | 1,7 3,7 9,5 9,1 | X.
XL Th A 1.304 3730 2194 323 7018 1846 18437 10 845 3473 25 085 14 756 1,4 1,9 2,0 32 MI
DE TE c En 535 1.338 787 234 2046  D0t 646 2863 1684 1415 6247 3675 0,6 0,7 0,8 08 |
Dr a und Handels ua 418 1181 695 1 ia ! CS - — = 419 ; 1.495 880 0,5 0,6 0,2 o2 bb)
° rer N EEE E EEE 320 “207: 710 7 558 1:19 15574 9161 1.59% 17.339 10.199 0,3 0,6 1,0 22 &amp;amp;%
. Handelsmarine............. 212 486 57 = = E 512 302 02:1 708 0,1 01. 1
2 + 286 n 27 212 2
2. Privateisenbahnen. ......... 10 22 13 S 22 2 1 34 24 14 0,0 0,0 0,0 01 2
3. Private Luftfahrt .......... a 3 &amp;gt; S e = 385 26 — El 29% 8
4. Öffentliche Arbeiten........ 95 24€ 0 A 1177 15577 2160 1272 15818 3305 0,1 0,1 0,8 20 | 4
nn. N 3 2E BP 78 5 = 0 tn 0 AI
RT A 4 i ö71 218 % 4 2" OO 9% © 001)
XIL Staatliche Erwerbsbetriebe.......... 951 1549 a er 9% 092 KH
1549 911
XIIL. Ausgaben auf Grund des Krieges.... 19.171 in 34 76.717 45 128 66 98 | XI
a) Kriegspensionen, Kriegsrenten und ® *3:488 37.346
-unterstützungen (Geld- und Sach-TEiSUNZER)
 rer rn herren 8805 57 33 nn an ; te IR
7 Tiederanfhanarbeiten RE = A 62 956 37033 53? 213 7 1)
c) Besatzungskosten .. ; 532 313 2061 1212 $ 1,0 . 0,3 €
t; BER EHRE aM 2061 4
d) Ausführung der Friedensverträge, Han
ieh des Dawes- Tl scs USW. 483 es zo | E 08 11 4
e) Sonstige egsverbindlichkeiten . . 1822 a . 1 . 1823. ! 1.073 ; 0,9 x 0,2
TA E ALL. m — nn
Insgesamt .... 93322 1 19832 116 663 et 7 &amp;gt; 110942 | 65 260 169632 1 &amp;gt;) 786353 ' % 462561 | MM | a a
1) Index: 170.
} Ohne die den XIIIe AUT Besatzungskosten.
®) Hierunter für Verzinsung und Amortisation auswärtiger Kriegssch m
4) » » Verzinsung auswärtiger N Koteschnlden.. Kr En Se CH = Ce an Spalten 2—16
5) * » Amortisation auswärtiger Kriegsschulden.................. 5202= 3060 5 nicht enthalten
s) Außerdem: 85 (000 £), die nicht ausgegliedert werden konnten; sie sind unter VI, Tandesverteidigung enthalten ;
        <pb n="453" />
        04 465

Die Staatsausgaben Frankreichs nach der Aufgliederung der Regierungsvoranschläge für 1914 und 1925. Tabelle 20.
(Beträge in 1.000 fr.)
. ; . Ausgaben für die a
Ausgaben für die eigentliche Leistungen an Dritte Üb sr eigentliche Staats. Ausgaben
Stanteverwaltun Schuldendienst [nur bei Finanzverwaltung],  OErWEISUNGEN =. verwaltung in vH. insgesamt in vB
PP al und sicht 5 Renten, Unterstützungen, Subventionen, an Gemeinden, Gemeindeverbände Insgesamt rCaben tur die der Gesamtersonal-
 und sächliche Geschäftsausgaben) Zuschüsse an staatliche Erwerbsbetriebe) und Kolonien (bei V) eigentliche staatsausgaben
Ausgabezweck Staatsverwaltung
1926 1925 1925 1925
1914 On 1914 a ar N x
in Original- | umgerechnet auf I. in Orieinal- | umgerechnet auf „EEE 0 1914 | 1925 | 1914 1925
| a  orkrloas- in HEIM |  Sorktiag- 1914 in Original- De 1914 in Original Een
| ee kaufkraft!) ziliern kaufkraft!) S ziffern | kaufkraft?) ziffern kaufkraft?!)
FA 8 | ww 7 Ba 6 —_—_- RS I aaa 7 | 13 Ks | 15 16 | 17 | 1
PET Sl a EEE X ———
I. Oberste Staatsorgane............... 21 291 44 488 9 886 2.201 44488 9.886 0,7 0,3 0,4 ae An
Al. Rechtspflege... 0.0... Here 68 120 232 326 51 628 100-1 =&amp;gt; 68 120 232 426 51.650 2,2 17 14 06} I.
| |
HL. Innere Verwaltung ..............0-- 118 680 673805 | 149 735 - 19.236 73827 | 16.406 137916 | 747 632 166 141 3,8 5,0 29 19 | HL
7 Ya | a
IV. Auswärtige Angelegenheiten......... 22 834 155 089 34 464 zo |] 70 15 — X ; 22 904 155 159 34.479 0,7 1,1 0,5 04 IV.
V. Kolonialwesen +4..... 0er ie 213 823 734 096 163132 | 908 4940 1.098 43 101 773 217 171 826 6,8 5,4 5,0 20 ILNV.
28 370 34 181 759% 243
a) Heer, Marine, Luftfahrt ........ 203 714 710 305 157 845 Vo — = 203 714 710 305 157 845 6,5 5,2 4,2 18 | a)
b) Zivilverwaltung ............0000+ 7769 16.276 3 617 602 4 940 1.098 20 344 11920 2649 | 28 715 33 136 7364 0,2 0,1 0,6 0,1 b)
€) SOnsligeS.. er een era a 2340 7515 1.670 306 = 8026 22 261 4947 10672 29.776 6617 0,1 0,1 0,2 01 1.9
VI. Landesverteidigung?) ..............- 1.945 600 5 094 069 1 132 015 300 40 S 1.945 900 5.094 109 1 132 024 61,8 37,8 40,6 13,1 | vi
711. Finanzverwaltung. .............0... 198 993 1 787 290 397 176 909 981 | 12 965 465 2881 214 30 344 24 443 5432 1139318 *) 16954167 *) 3767593 6,3 13,3 238 11-434 | vn
a) Zoll- und Steuerverwaltung ..... 166 280 905 235 201 164 — — —_- » = 166 280 905 235 201 164 5,3 6,7 35 | 231] @)
b) Schuldenverwaltung ............ 8 909981 | 12 965 465 2881 214 SS x 909 981 %) 15142434 *) 3364985 = = 19,0 ! 38,8 b)
A N 4.
9 Amortisation ur IN 909 981 12 965 465 2881 214 ® — 909981 °) 15142434 *) 3364985 — = 19,0 | 38,8 {
3 Sonstiges nr nee = Se = = =&amp;gt; — = — 5
ec) Münzwesen.........0.000000000 4 12 526 24 980 5551 ne — = — 12526 24 980 5551 0,4 02 0,3 | 0,1 c)
d) Sonstige8. -.... 7.0 nenne 20 187 857 075 190 461 F 30 344 24 443 5432 | 50 531 " —881:518 195893 | 0,6 6,4 10} 2,2 d
ı
VIII Unterricht, Kunst und Wissenschaft | 387 485 2236 042 496 898 11.892 208 222 46 272 17446 55 780 12.395 416 823 2500 044 555565 | 128 | 16,6 87 11. 64 UA VHEL
IX. Kirchenwesele er. era rrrr 7529 44 189 9.820 245 220 49 — - 7774 44 409 9869 N a HR.
X. Soziale Aufgaben ern 11.900 53 795 11.954 237 509 688 098 152911 E 1500 334 249 409 743 393 165199 1 0,4 | 0,4 | 52 019 | X.
XI. Wirtschaft ...........00..000004004404 151 554 781 487 173664 | 249 839 679 825 151 072 17.800 57374 12 750 419 193 1.518 686 337 486 4,8 se zz x
a) Landwirtschaft ................ 8031 31 535 7008 ' 21 033 29116 6470 4300 24 124 5361 33 364 84 775 18 839 0,3 0,2 0,7 02 , a)
b) Industrie und Handel .......... 1651 22 648 5.033 4 184 11010 2447 L S a 5.835 33 658 7480 0,0 0,2 0,1 | 0,1 | b
ec) Verkehr....... ernennen nn » 141 243 634 572, 141 016 224 572 639 699 142 155 13 500 33 250 7389 379 315 1.307 521 290 560 45 4,7 79 \ 3 ;
2; Handelsmarine............. 4 802 14 015 3115 69 410 85 076 18 905 - r — 74.212 99 091 22 020 0,1 01° 1,6 0,3
2. Privateisenbahnen.......... 2149 4 941 1.098 153 623 492 776 109 506 - — 155.772 497 717 110 604 0,1 | 0,0 3,2 1,3
3. Private Luftfahrt .......... — 101 783 22 618 115 61 645 13 699 = S — 115 163 428 36 317 = 0,8 0,0 0,4
4. Öffentliche Arbeiten........ 134 236 495 833 110 185 218 202 45 13 500 32 250 7.167 147 954 528 285 117397 4,3 3,7 31 A| +
5. Sonstiges... 004.0... ne 56 18 000 4 000 1.206 — 1.000 222 1262 19 000 4222 0,0 0,1 0,0 | 0,0 5.
N 629 92 732 20.607 9 = 679 92 732 20607 * 0,0 0,7 0,0 021 d
XII. Staatliche Erw. Deere rn = 275 924 61317 _— = 26 07 AU
erbsbetriebe ß | 125.385 75.024 61317 125 335 75 92 |
!
4 j BA ; 25 XI
XIIL. Ausgaben auf Grund des Krieges.... 1.660 817 369.071 ) 8 269 409 1.837 646 16400 3644 9.946 626 2210 361 | 1238 |
a) Kriegspensionen, Kriegsrenten und
aoterstützungen (Geld- und Sach- | )
TE Na 74 853 = 3 457 338 768 297 . 0,6 . 8,9 ) a)
5 1 -
b) Wiederaufbauarbeiten .......... 585 113 m ö E00 1 CR va 16 400 3 644 5481 609 1 218 135 43 . 14,0 | b)
c) Besatzungskosten .............. 692 374 153 861 LAS 5 bs 153.561 3 " ©
d) Ausführung der Friedensverträge, |
SwiekmE IS DAWES AN USW. | 15 100 3.356 15 100 3.356 | 0,1 . 0,0 | d
k EC - as x . = —_ I . “0,8 r
) Sonstige egsverbindlichkeiten ; 293 377 | 65 195 | e | 6828 | 1517 N | _ } — . ı 300 205 | 66 712 ' 22 )
. 2 ı 100,0
Insgesamt ann 3 147 809 | 13497493 | 2.999 443 1 536 079 | 23 092 213 5 131 603 113196 | 263 605 | 58 579 4 797 084 ] 3) 39 030 280 ) 8673 39 100,0 100,0 100,0
*) Index: 450.
') Ohne die unter XIIIe aufgeführten Besatzungskosten.
\ Hierunter für Verzinsung und Amortisation auswärtiger Kriegsschulden: 2 176 969 = 483 771 Vorkriegskaufkraft; in den Spalten 2—10 nicht enthalten
        <pb n="454" />
        MC
467

: + 3 1 ..
Die Staatsausgaben Belgiens nach der Aufgliederung der Regierungsvoranschläge für 1913 und 1925. Tabelle 21.
(Beträge in 1.000 fr.)
ei Sn ea
Ausgaben für die eigentliche Leistungen an Dritte ; %gentliche Staats- | Ausgaben
Se Siatsverw ln 'Schuldendienst [nur bei Finanzverwaltung]. . Überweisungen 7 UT ent | insgesamt in vH |
a a Ss Renten, Unterstützungen, Subventionen, an Gemeinden, Gemeindeverbände Insgesamt Faben für die der Gesamt-‚Personal-
 und sächliche Geschäftsausgaben 7uschüsse an staatliche Erwerbsbetriebe) und Kolonien (bei V) eigentliche staatsausgaben
Ausgabezweck Staatsverwaltung
1925 1925 1925 1925
A DEE N andren A a a ton den . 1913 in Original- | umgerechnet auf 1913 | in Original- | umge NEE nl | 1913 | 1925 | 5013 | 1025
f Tkriegs- . orkriegs- ) jegs- ieg8-ziffern
 kaufkraft‘) ziffern Kaufkraft!) ziffern MEAN) ziffern Kaufkraft‘)
—— DS A 2 a nn —_ 8. 9 U a zı 12 3 14 15 Far
I. Oberste Staatsorgane.............7. 5642 14.985 | 2.828 % 5692 14985 | 2828 22 0,9 12 0,3 | Te.
HE. Rechtspilege. ne see een Heer Ka 19 566 75 618 / 14 268 250 _ 19816 75618 | 14 268 77 4,4 4,1 1,3 | X.
IT. Innere Verwaltung. .......&amp;gt;. 00.0. 18 335 87 005 | 16416 270 228 . 400 850 160 19005 | 88 083 | 16619 72 51 3,9 15 HT
IV. Auswärtige Angelegenheiten......... 5186 22 851 4312 50 A 5186 22 901 4321 2,1 1,3 1.1 0,4 ILIV.
IV KolonlälWesel 1445 5710 1.077 53 107 20 16.400 3.095 1.498 22217 4192 0,6 0,3 0,3 0,4 V.
a) Heer, Marine, Luftfahrt ........ e \ - Fr En E — — = = = a)
b) Zivilverwaltung................ = 324 61 - 107 20 E = 431 81 — 00] — 90 1 b)
ES Ra 5.386 1016 — 16.400 3.095 se 21 786 4111 — 0,3 — 04 | ©)
VL Landesverteidigung?) ............... 119 786 672 318 126853 I 54 335 63 150 28 119 840 672 803 126944 1 47,3 39,0 24,6 1,9 | vL
VII. Finanzverwaltung ............0000. 29 127 153-732 29 006 145 395 1.333 435 251 592 412750 77877 174 522 2) 2336172 %) 440787 115 8,9 35,9 1 41,3 VII
a) Zoll- und Steuerverwaltung ..... 22 164 126 524 23 873 = 412 750 77877 22 164 539 274 101 750 8,8 73% 4,6 | 95 4)
b) Schuldenverwaltung ............ 145 314 1 333 354 251 576 145314 *%) 1769609 °) 333888 = 0,0 29,9 313 b}
A 130 290 | 1.279 817 241 475 = 130290 *) 1502112 *) 283417 = 26,8 26,5 L
2. Amortisation 0... en 15024 || 53 537 10 101 N 15024 5) 184 497 3) 34811 — I — 34-1 3,3 2.
9 SONS er TFT = = n zz ] ). 83000 .°% 15 660 — 0,0 — 1,5 3.
0) MÜNZWeSER er re en Sn 17 36 7 - L S 7 95 7 ve US .- | 21
4) SONS DE ET 6.946 27 172 512 &amp;amp; 81 81 16 n 7027 27253 51421 2,7 1,6 1,4 051 d)
VIIL. Unterricht, Kunst und Wissenschaft 19.093 104 024 19 627 20 596 175 832 33 176 16 952 145487 27 451 56 641 425 343 80.254 W.: 7,5 6,0 11,6 | 75) VL
IX. Kirchenweset... 0 7735 21 154 3991 ES 1073 606 114 8 808 21 760 4.105 3,1 v2 18.105.044 DaTX.
X. Soziale Aufgaben:.-................ 3.041 22.213 4 191 26 229 322 397 60.830 = 5 700 1075 |1 29.270 350 310 66 096 IE 13 601 621 X
XI. Wirtschaft er ET 24 261 336 689 63 526 3.987 23433 4421 12318 11 715 2211 40 566 371.837 70 158 9,6 | 19,5 8,3 6,5 X
a) Landwirtschaft ................ 2417 7.892 1.489 2534 2199 415 618 694 131 5569 10'785 2035 1,0 0,5 1,1 0,2 ‘
b) Industrie und Handel .......... 1.494 4471 844 793 527 99 — HE — 2287 4.998 43, 06 0,2 0,5 9,1 1
2) Verkebfne nern ern rn 20 223 323 815 61.097 660 20 707 3.907 11700 11021 2080 32 583 355 543 67 084 8,0 18,8 6,7 6,3
1. Handelsmarine............. — = 6012 1.134 — 6012 1134 — — — 0,1
2, Privateisenbahnen.......... 1 — — 310 6500 1.227 = m 31 OS 8900 &amp;amp; zo 8 ee :
3. Private Luftfahrt‘......... . 1977 373 7345 1.386 - - = Rn De N 78 Hl SS
4. Öffentliche Arbeiten........ 20 222 321 838 60 724 350 850 160 11700 11021 2080 32 272 333 709 62 964 8,0 18,7 Se © 5
5: Sonstiges... irre — — a N nn N
) SONS rn rare rr ar rn HN 127 511 = 127 Sn ® Sn ® 8 nd
XII. Staatli i 5976 43 742 8253 a 1,2 08 XI.
XII. Staatliche Erwerbsbetriebe......... 43 742 8253
x &amp;amp; ae ; - 21,4 XHL
SIIT. Ausgaben auf Grund des Krieges.... 209 268 39 484 981.866. 166 394 119 674 22 580 1.210 828 220458 124
a) Kriegspensionen, Kriegsrenten und
-unterstützungen (Geld- Sachjeistangen)
 - SE « SE 11214 4116 253% a ) 696 682 131 450 . 0,6 - 22 a)
b) Wiederaufbauarbeiten .......... 61 404 11.586 we di 37.060 104 764 19767 362.586 63 413 : ee“ ; ns N
c) Besatzungskosten .............. 107 099 20 20 — 107 099 20 207 . 2 . ;
d) Ausfü der Fu X 7
) Ausführung der riedensverträge, 17 05 02 d)
Abwicklung des Dawes-Planes usw. 9.499 1792 = . 2497 De 1: 06 | X
2) Sonstige Kriegsverbindlichkeiten ; 20 052 #83 ; 14 910° 2813 |] . | EA 2 Z A
ET ne — mu | 486 820 | %) 5656599 | %) 1067283 100,0 | 100,0 | 100,0 | 100,0
Insgesamt .... 253 217 1 725 567 325579 ı Zu 210 2781 445 524 801 30 993 713.332 134591 | ) ! 1
/ Index: 530.
M a die unter XIIIe Alan Besatzungskosten.
) Hierunter für Verzinsung und Amortisation auswärtiger Kriegsschulden..... War = i
ö » » x-  guswärtiger KribesschWlden ers r er RrrRE A In den Spalten 2—10
; » » Amortisation auswärtiger Kriegsschulden................... 1! varrene er 0180060 = 24 710 » nicht enthalten.
i r &amp;gt; Verzinsung und Amortisation auswärtiger Kriegsschulden (nicht aufteilbar) 83000 = 15 660 »
        <pb n="455" />
        ge 469

x nn Tabelle 22.
; : 5 der Regierungsvoranschläge ür 1913/14 und 1925/26.
Die Staatsausgaben Italiens nach der Aufgliederung | . en S
S in 1000 Lire.)
(Beträge
Ausgaben für die
üb . Aigendliche eve Ausgaben
. ; ! erweisungen verwaltung II v“  insgesamt in vH
Ausgaben für die eigentliche Leistungen an Dritte aD e x 5 der Gesamtaus- 10SSCSAl
S "A Schuldendienst [nur bei Finanzverwaltung]. an Gemeinden, Gemeindeverbände Insgesamt Poben. nr die der Gesamta
 MS Renten, Unterstützungen, Subventionen, und Kolonien (bei V) eigentliche staatsausgaben
Personal- und sächliche Geschäftsausgaben) Zuschüsse an staatliche Erwerbsbetriebe) Stantzverwaltung
Ausgabezweck 1925/26 1925/26
1925/26 1925/26 FE = —— FT ; R
0 | /14 | 1925/26 | 1913/14 | 1925/2€
1913/14 EEE ul 1913/14 net zu 1913/14 in Original- umge et aut| 1913/14 in Original- At aut [1913 14 | 1925) 26] 1913/14 | 1925/
i ig1 = umgerechne 3 Ag: ee mgere: et au Oorkriegs- 5 ne
| in En Vorkriegs- an Aura n  Vorkriegs-- ziffern kanfkraft?) | ziffern kaufkraft*) |
ziflern ziffern rate en ME BE m
ie ERDE 8 9 10 u 12 18 u 15 | 16 ı7 A
nn - % 2 ! On „ 5 o n —— A U" ——— U — x © n T
20 722 39428 ı 7886 1,6 0,6 1,1 0 14%
I. Oberste Staatsorgane............... 18 922 37 628 7526 1.800 1.800 360
— 91 548 416507 | 83301 } 7,8 6,4 4,8 29 IL
11. Rechtspflege... urn 91 548 416 507 | 83 301
| 15356 | 3071 104 927 842 547 168 510 8,3 123 541 681-114
II. Innere Verwaltungs sk Han 97 959 804 513 | 160 903 6 968 22 678 4 536 A,
1500 | 300 14 288 83 175 16635 1,0 1,0 0,7 0,6 | W.
IV. Auswärtige Angelegenheiten......... 11.395 67 580 13516 2.893 14 095 2819 | r
40 145 299 562 59913 | 40 404 305 909 61 182 0,0 0,1 211 zu {NV
V. Kolonlalwesen ner 259 6.247 1.249 m 100 20 E En Le = = — =— a)
a) Heer, Marine, Luftfahrt ........ E) - B | L = E — - — = = = | = 439
b) Zivilverwaltung .............. - A 3 . SE - = A U
A — — | iv
7 - 608 424 3.025 642 605 128 | 51,4 46,1 31,5 27 1 VI
VI. Landesverteidigung?) ............... 605 619 3 025 201 605 040 2805 441 88 .
7 i 28 246 22 750 4.550 591516 *) 5386821 *) 1077364 10,2 10,7 30,7 | 36,9 WVM
VII. Finanzverwaltung... .4...0 00.000000 120 081 704 915 140 983 443 189 4 629 156 925 831 28.246 22750 4550 1 97 708 499 597 99 919 5,9 73 5,1 ] 3,4
a) Zoll- und Steuerverwaltung ..... 69 462 476 847 95 369 _—_ „ N 446272 2) 4673945 2°) 934789 0,3 0,2 23,1 32,0 I
b) Schuldenverwaltung ............ 3.083 14 789 2958 443 189 4 629 156 925 831 420 492 3 802 585 760 517 = — 21,8 26,1
DS ren er E 420 492 3 802 585 760 517 &amp;amp; 22 697 826 571 165 314 — — 12 5,6
2. Amortisalion + ı 22 697 826 571 165 314 = 3.083 3) 44 789 3) 8 958 0,3 0,2 0,1 0,3
SONS 3.083 14 789 2.958 1.705 2890 578 0,1 0,0 0,1 0,0 | 5
€) MÜZWe 1.705 2.890 578 — = 45 831 210 389 42078 39 32 2 LS
d) Sonstiges en N 45 831 210 389 42 078 | |
53 995 768 743 153749 1 152 572 1 273 241 254 648 7,8 | 6,6 79 | 8,7 VII
VIII. Unterricht, Kunst und Wissenschaft 92 618 433 387 86677 ı 5959 zu 14 222 Ü 0,5 IX
a 2315 209 42 | 21.029 73 509 14 702 0,41 02 1,1 ;
IX. Kirchenwesen 4 858 16 544 | -
ERREGER ER 3.309 13 856 56 756 11.351 |
7015 86 727 17345 ' 32153 504 407 100 881 13 | 1,8 37 3,4 X
X. Soziale Aufgaben ............. 0. 15 417 | 115 582 23.117 9 721 302 098 60 419
vi 11589 18871 3774 248 942 1.317 386 263 477 021.3 12,9 1 9,01 X
XI. Wirtschaft KU 120 685 869 836 173 967 116 668 428 679 85 736 700 394 79 48 138 271 729 54 346 3,4 3,1 23 |! 19
a) Landwirtschaft ................ 40 435 200 785 40 157 7.003 70 550 14 110 N B = 944 17993 388 BY MEY
b) Industrie und Handef... 1 65 4 229 846 879 13 764 2753 10.889 18477 3695 195 505 999 159 199 831 64 {+ DT 10,1 ;
ce) Verkelt rer nen er Tea ne 75 830 636 317 127 263 108 786 344 365 68 873 SE = — 25 370 190 704 38 140 = 0,1 1,3 13
1. Handelsmarine............. — 4 612 922 785570 186 092 37 218 = = = 76 709 127 953 25 591 0,0 0,0 4,0 es
2 Privateisenbahnen.. a 355 | 1.050 210 76 354 126 903 25 381 = = 2 zZ eat AN 26,8 56 5 | 44
3. Private Luftfahrt... - &amp;gt; — - 15.000 3.000 10 889 18 477 3695 87 766 650 502 130 100 s 7 en | ar
4. Öffentliche Arbeiten........ 75 475 | 630 655 126131 1 1.402 1370 274 - -— = 5660 15.000 ME = = ==5
 SoSe = E 5 660 15.000 2.000 © 4.355 28 505 5 701 0,4 0,4 0,2 2
d}) Sonstiges. ee ' /
tige: SE 4355 | 28 505 5 701 nA 15.933 3187 | - 0,1 0,1 ' XIL
XII. Staatliche Erwerbsbetriebe.......... — = 15.933 3.187
7652 1.530 1.306 700 261340 | 0,9 2. 5 0 | za.
HT. Ausgaben auf Grund des Krieges... 61138 12.227 1.237 915 247 583
a) Kriegspensionen, Kriegsrenten und x.
„unterstützungen (Geld- und Sach- 500 100 1.207 915 241 583 - = o3 bb
leistungen) x 41 483 7152 1.430 38 022 7604 00 n N
b) Wiederaufb: i = 1.207 415 2 . PS . ©
eraufbauarbeiten .......... 370 74 30 500 6100
c) Besatzungskosten .............. = .s '
1) Ausführung der Friedensverträge, = | = 10 150 | 2.030 7; 01 : a}
Abwicklung des Dawes-Planes USW. 10.180 | 2050 ı = | = ; : . 50 613 123 1 0 | 0,3
») Sonstige jegsverbindlichkeiten . | - 1 | 100,0 | 100,0
50 613 10 123 = 143305 1 1221370 | 244 274 1928886 1 % 14591205 | %) 2918241 100,0 | 100,0 X
nsgesamt .... 1.179 361 6559073 | 1811815 1.356 152
7 Index: 500.
Ohne die unter XIIIe aufgeführten Besatzungskosten.
Hierunter Air Verzinsung und Begebungsunkosten auswärtiger Kriegsschulden (nicht aufteilbar): 30000 = 6000 Vorkriegskaufkraft: in den Spalten 2 bis 10
All en! @ :
        <pb n="456" />
        Tabelle 23.
= b. Gliederung der Staatsausgaben nach Ausgabearten.
Die Staatsausgaben Großbritanniens nach Ausgabearten auf Grund der Regierungsvoranschläge
für 1912/13 und 1925/26.
(Beträge in 1000 £)
1925/26 Von den Gesamt--
 staatsausgaben
Ausgabeart‘) 1912/13 ; 5.1. | umgerechnet entfallen in vH
© a ku | auf Vorkriegs: auf die Ausgabearten
| | Kaufkraft‘) 7912/13 | 1925/26
&amp;gt; 7 Fa
I. Eigentliche Staatsverwaltung.......0.....00+0000000 021 mer 93 322 198 326 116 663 55,0 25,2
a) Personalausgaben.-.&amp;gt; 41.0.0 ren een een 50 442 111 624 65 662 29,7 14,2
b) Sächliche Geschäftsausgaben ..............0...00000044 42 880 86 702 51 001 25,3 11,0
MH. Zinsen und Amortisation (ohne VIL.)..........00.000040444 27 194 | 315 031 185 313 16,0 40,1
(IT. Renten und Unterstützungen ..........1.1.00 001 14 867 111 757 65 739 8,8 14,2
a) Kriegspensionen, Kriegsrenten und -unterstützungen .... 62 959 37 035 R 8,0
b) Entschädigungen für Naturschäden (z. B. Erdbeben usw.) - zn —_ —
c) Soziale Unterstützungen ................00..01000 1000 14 620 47 408 27 887 8,6 6,0
d) SODANN 247 1.390 817 0,2 0,2
IV. Subventionen. nee EFT AKA HENKE Ne 6513 7021 4 130 3,8 0,9
a) Für Zwecke der Wirtschaft... rer Nr na 323 2.029 1193 | 0,2 0,3
b) Wiederaufbauarbeiten +... a te 529 311 0,1
c) Schulen, wissenschaftliche, künstlerische und kirchliche An-Se
 N TH 59% | 4 207 2475 3,5 0,5
d) SO HT Er 194 256 151 0,1 0.0
V. Zuschüsse an staatliche Erwerbsbetriebe ..................: 951 1549 911 0,6 0,2
VI. Überweisingett nr rredr A 26785 | 110 942 65 260 15,8 14,1
a) An Gemeinden und Gemeindeverbände ................ 26 254 | 109 709 64 535 15,5 14,0
b) An Kolonien, Dominien USW. er 531 1233 725 0,3 A 0,1
VII. Verzinsung und Amortisation auswärtiger Kriegsschuld....... 7 41 727 24 545 ; 5,3
Insgesamt.... 169 632 | 786 353 462561. , 100,0 | 100,0
Tabelle 24,
Die Staatsausgaben Frankreichs nach Ausgabearten auf Grund der Regierungsvoranschläge
für 1914 und 1925.
(Beträge in 1 000 fr.)
1925 Von den Gesamt-%
 E ) staatsausgaben
usgabeart! 1914 “amp | umgerechnet entfallen in vH
m ka auf Vorkriegs auf die Ausgabearten
| ı kaufkraft‘) 1914 | 1925
Ca DA KT
J. Eigentliche Staatsverwaltung........................0101.. 3 147 809 13 497 493 2.999 443 65,6 34,6
a) Personaläusgaben..... 12er rn R rent er Ahr anne 1 464 934 7 192 759 1.598 391 30,5 18,4
b) Sächliche Geschäftsausgaben .....................00.0 1682875 | 6304734 1401 052 35,1 16,2
1. Zinsen und Amortisation (ohne VILI.)...................... 909981 | 12965 465 2881 214 19,0 33,2
UT. Renten und Unterstützungen... v4. 246 293 4 730 635 1.051 252 5,1 12,1
a) Kriegspensionen, Kriegsrenten und -unterstützungen .... 3 841 433 853 651 9.8
b) Entschädigungen für Naturschäden (z. B. Erdbeben usw.) = — — Se
c) Soziale Unterstützungen... ee 237 509 688 098 152 911 4,9 1,8
d) SOnSbieeS rer ern errer Ar ann en rer Kran rannte 8 784 201 104 44 690 0,2 0,5
IV. Sübventignen nern RR 254 470 5 120 189 1.137 820 5,3 13,1
a) Für Zwecke der Wirtschaft ............ 1... 248 774 674 597 149 910 5 1,7
b) Wiederaufbausrbeiten vn. nr rer rear 4 427 976 983 995 SS 11,4
ec) Schulen, wissenschaftliche, künstlerische und kirchliche Anern
 RR rd a 4788 12676 2817 0,1 00
0) SOSE nen rer er r RR Dnnak nenne 908 4.940 1.098 0,0 0,0
V. Zuschüsse an staatliche Erwerbsbetriebe ................... 125 335 275 924 61317 2,6 07
VL Überweistngen sinne meter er REEL EEE EER Harn Er 113 196 263 605 58 579 2,4 0,7
a) An Gemeinden und Gemeindeverbände ................ 84 826 229 424 50 983 1,8 0,6
BA olonien, Dominien USW. 0,1010 l Herne nr are 28 370 34 181 759% 06 0.7
VII. Verzinsung und Amortisation auswärtiger Kriegsschuld...... + ‚2176969 483 771 6
NG 1} A BE m —_—— = 7
Insgesamt.... 15 4797084 ı 39030 280 867339 | 100,0 ! 100,0
1) Für die Abgrenzung der Ausgabearten im einzelnen siehe die Ausführungen auf 8, 36 ff,
*) Index 170.
3) Index 450.

470
        <pb n="457" />
        4/1.—
? z . Tabelle 25.
Die Staatsausgaben Belgiens nach Ausgabearten auf Grund der Regierungsvoranschläge ES
für 1913 und 1925.
(Beträge in 1 000 fr.)
1925 Von den Gesamtn
 staatsausgaben
Ausgabeart!) 1913 in Original- | umgerechnet entfallen in vH,
zillern auf Vorkriegs auf die Ausgabearten
kaufkraft‘) 1913 | 1925
nn 5 5 5 Sa
I. Eigentliche Staatsverwaltung..................0.00.0.10+14444 253 217, 1 725 567 325 579 52,0 30,5
a) Personalausgaben ...........0.000000000100 EEE EE 147283 758 516 143 116 30,2 13,4
b) Sächliche Geschäftsausgaben .............0000001000000 105934 967 051 182463 | 21,8 17,1
1. Zinsen und Amortisation (ohne VIL)............0.0000007n 44 145 314 1 333 354 251 576 29,9 23,6
1T. Renten und Unterstützungen +... 00.002400 na rennt kran 26 994 1 011 890 190923 ! 55 17,9
a) Kriegspensionen, Kriegsrenten und -unterstützungen .... ; 685 768 129390 . 12,1
b) Entschädigungen für Naturschäden (z. B. Erdbeben usw.) — — — =
c) Soziale Unterstützungen ............000000000 nn HE 26 110 321 140 60593 5,3 5,7
d) Sonstiges. ....0..0000.00000 002er ern HE EEEEH 884 4.982 940 0,2 0,1
IV. Subventioneh. +... 0er era en Kann nr Ener kn 24.326 392 459 74.049 5,0 6,5
a) Für Zwecke der Wirtschaft ...........000000000 Hrn 3.987 23 216 4380 0,8 0,4
b) Wiederaufbauarbeiten .............00000000 0000 r HEHE 196 118 37003 . | - 35
c) Schulen, wissenschaftliche, künstlerische und kirchliche An-SA
 er HE RA RE 20 162 171 754 32 407 | 4,2 30
d) Sonstiges. .......i01000h er rek Haken an Erna 177 1371 259 0,0 0,0
V. Zuschüsse an staatliche Erwerbsbetriebe ..................- 5976 43 742 8253 12 0,8
VI. Überweisungen 1. er. ner Hl Re Er 30.993 | 713 332 134 591 6:4 12,6
a) An Gemeinden und Gemeindeverbände .............0.+ 30993 | 696 932 131 496 6,4 12,3
b) An Kolonien, Dominien USW. .....4..0..0000000000 000000 16400 | 3.095 - 03
VII. Verzinsung und Amortisation auswärtiger Kriegsschuld...... ; 1 436 255 | 82312 . 77
Insgesamt .... 486 820 | 5656599 | 1067283 100,0 | 100,0
Tabelle 26.
Die Staatsausgaben Italiens nach Ausgabearten auf Grund der Regierungsvoranschläge
für 1913/14 und 1925/26.
(Beträge in 1000 Lire)
5 1925/26 Von den Gesamt-Sn
 staatsausgaben
Ausgabeart!) 1913/14 in Orleinal- | umgerechnet entfallen in vH
tem auf Vorkriegs auf die Ausgabearten
a kaufkraft*) 1913/14 | 1925/26
I. Eigentliche Staatsverwaltung.............0..00000000 00H Ent 1.179 361 6 559 073 1311 815 61,1 44,9
a). Personalausgaben u. 4-0 net een near enna aan an MI 3.357 689 671538 | 28,1 23,0
b) Sächliche Geschäftsausgaben .............0.000000 01H 637 220 3 201 384 640 277 33,0 21,9
II. Zinsen und Amortisation (ohne VIL)......0.0..00000000004000 443 189 4 629 156 925 831 23,0 | 317
1. Renten und Unterstützungen ..................0.010011 0004 22 540 1 538 236 307 647 2) 10,6
a) Kriegspensionen, Kriegsrenten und -unterstützungen .... 1.207 915 241 583 ; 8,3
b) Entschädigungen für Naturschäden (z. B. Erdbeben usw.) -— =&amp;gt; - . -
c) Soziale Unterstützungen .........00.00000001 nt HH EEE 9 705 302 098 60419 | 0,5 21
d) SOnstigeS.......0000.0a Kekse na NET TEE EnHEO EEE E GG 12 835 28 223 5645 0,7 0,2
IV. Subventionen... ......++.+200r ee nn nenne nn 138 130 597 437 119487 ' 72 4,
a) Für Zwecke der Wirtschaft............0.0000004 100004 116668 | 428 679 85 736 6,1 29
b) Wiederaufbauarbeiten ...............00000000000 040000 30 000 6.000 . 0,2
c) Schulen, wissenschaftliche, künstlerische und kirchliche An-Stälfen...
 000.0 0r00. 200 era nennen 18553 | 124 063 24 812 1,0 0,9
N NEN 2909 ı 14 695 2933 0,1 (}
V. Zuschüsse an staatliche Erwerbsbetriebe .............01010+ 2361 15.933 3.187 0,1 0,1
VI. Überweisungen -...:...+.+10++100r0renn+ En ne nn anEnEHHEeE 143 305 1 221 370 244 274 7,4 84
a) An Gemeinden und Gemeindeverbände ..!............+ 103 160 921 808 184 361 5,3 f 3
b) An Kolonien, Dominien USW. .......0.000000000000En 000 40 145 299 562 59 913 21 zu
VII Verzinsung und Begebungskosten auswärtiger Kriegsschuld . . 30.000 6000 | 02 _
Insgesamt.... 1.928 886 14 591 205 2918241 }j 100.0 * 1000
*) Vgl. Anmerkung 1 auf S 470.
?) Index 530.
2) Index 500 .

PR
        <pb n="458" />
        TabeNG PT. Il. Internationale Ausgabenvergleiche.
a. Gliederung der Staatsausgaben nach Ausgabezwecken.
Die Staatsausgaben nach Ausgabezwecken auf Grund der Vorkriegsetats.
(Umgerechnet auf 1000 Mark Vorkriegskaufkraft!).)
; Davon: Ausgaben für die eigentliche
Ausgaben insgesamt Staatsverwaltung
Ausgabezweck
Groß- “ ] A . Groß- . | N .
. . 3 . .
britanni on ‚Frankreich| Belgien | Italien beitannien Frankreich/ Belgien | Italien
5 3 ; A 5 6 7 8 9
I. Oberste Stäatsorgane...............| 28255 17.246 4 610 16 785 25.272 17 246 4570 15327
41. Rechtspflege... ... 2.00.0000 5540 16 55.177 16 051 74.154 84029 ı 55177 15 849 74 154
HT. Innere Verwaltung .................1 138801 | 111712 15 394 84 991 38 020 96 131 14 851 79 347
IV. Auswärtige Angelegenheiten......... 22 555 18 552 4 201 11573 22 534 18 495 4 201 9.230
Y. Kolonialwesen er 60 371 196 912 1218 32 727 48 705 173 197 1170 210
a) Heer, Marine, Luftfahrt ........ 47929 165 008 — 45 661 165 008 -
b) Zivilverwaltung ;..............7 2288 23 259 - z 163 6293 »
€) SonSlgeS rer rer 10104 8 645 — 2881 1.89%
VL Landesverteidigung ............... | 1498765 1576179 97 070 492823 ! 1494924 1575936 97 027 490 551
VIT. Finanzverwaltung... vs | 796 709 922 848 141 363 479128 * 105010 161 184 23 593 97 265
a) Zoll- und Steuerverwaltung ..... 93 549 134 687 17 953 79 144 93 549 134 687 17 953 56 264
b) Schuldenverwaltung ............ 559 435 737 085 117 704 361 480 3861 — = 2497
1. Zinsen re rk nn % dEODB 97.085 105 535 340 598 — _— -
2. Amortisation .............. 1 „101946 ; 12 169 18 385 = — —
3. Sonstiges................7.] 386 = — 2497 3861 - 2497
c) Münzweseh ne 3473 10146 14 1381 | 3473 10 146 14 1.381
4) SONS 140 252 40 930 5692 37 123 4127 16351 5626 37123
VIII. Unterricht, Kunst und Wissenschaft| 413381 337 627 45879 | 123583 | 29338 313 863 15 465 75 020
1X. Kirehenwesele ee 531 6297 74185 ;1 17.0384 531 6 098 6 265 3.935
X. Soziale Aufgaben»... ss 330 292 202 021 23 709 26044 | 31564 9 639 2463 12488
XL Wirtschaft. A] 70 953 339 546 32 858 201 643 26 641 122 759 19 652 97 755
a) NEU a HN 28 908 27025 ‚4811 38 992 10.930 6505 1.958 32 752
b) Industrie und Handel .......... 8560 ' 4 726 1 852 765 8540 1337 1210 53
VE 32 606 307 245 26 392 158 359 6538 114 407 16381 61 422
1. Handelsmarine............. 4331 60 112 _ 20 550 4331 3.890 -_
2. Privateisenbahnen. EHER RR Ener 695 126 175 252 62 134 205 1741 1 287
© "Private Luftfahrt .......... = 93 a = = _ =
+. Öffentliche Arbeiten........ 25 987 119 843 26 140 71.090 1941 108 731 16.380 61 135
SS N] 1.593 1022 - 4585 61 45
d) SEES 879 550 103 3527 | 633 510 103 3528
XIT. Staatliche Erwerbsbetriebe..........1} 19 429 101 521 4 841 1913
XII. Ausgaben auf Grund des Krieges. ...
a) Kriegspensionen, Kriegsrenten und
-unterstützungen (Geld- und Sach-Ki)

b) Wiederaufbauarbeiten ..........
c) Besatzungskosten ..............
d) Ausführung der Friedensverträge,
Abwicklung des Dawes-Planes usw.
e) Sonstige Kriegsverbindlichkeiten . / | ,
N En a A
Insgesamt .... 3465582 | 3885638 | 394324 | 1562398 | 1906568 | 2549725 205106 | 955282
—_ x l
*) Umrechnungskurse für die auf Vorkriegskaufkraft umgerechneten Beträge in Landeswährung: Groß-Britannien: 1£ = 20,43 .M
Frankreich ..... 1 fr.
Belgien ........ 1fr, X = 0,81.4.
Hallen ......... 1Lire

479
        <pb n="459" />
        470
AM

Tabelle 28.
Die Staatsausgaben nach Ausgabezwecken auf Grund der Vorkriegsetats.
(In vH der Gesamtstaatsausgaben.)
Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung
Ausgaben insgesamt in vH der Gesamtausgaben für die eigentliche
Ausgabezweck Staatsverwaltung
Groß- | . g - Groß- | a A N
brit annien. Frankreich Belgien | Italien, brita: nnie . |Frankreich! Belgien | Italien
&amp;gt; 3 4 ; 5 n 7 ' Sb
I. Oberste Staatsorgane...........+.:- 0,8 0,4 12 1.1 1,3 a7 2,2 1,6
II. Rechtspflege...............+010.40.4 2,5 1,4 4,1 4,8 4,4 22 za: A 7,8
11. Innere Verwaltung. .........-.0 44 E 40 A 25 Ni 3,9 5,4 207) 3,8 72 8,3
IV. Auswärtige Angelegenheiten......... | 0,7 0,5 1,1 0,7 1,2 0,7 21 10
V; Kolonialwesen +... 440. 1er een 17 5,0 9,3 2,6 6,8 6 0,0
a) Heer, Marine, Luftfahrt ........ 1,4 4,2 2,4 6,5 =
b) Zivilverwaltung ..........0++++ + 0,0 0,6 0,0 0,2 &amp;gt;
c) Sonstiges............000000000 4 0,3 0,2 0,2 0,1
VI. Landesverteidigung ...........++44 43,3 40,6 24,6 31,5 78,4 61,8 473 51,4
VII Finanzverwaltung ..............+++« 23,0 23,8 35,9 I 307 55 6,3 11,5 10,2
a) Zoll- und Steuerverwaltung ..... 27 35 4,6 5,1 4,9 5,3 8,8 5,9
b) Schuldenverwaltung ............ 16,1 19,0 29,9 23,1 0,2 = 0,3
1. Zi 13,1 \ 26,8 21,8 {| = = =
2, Amortisation ...........+++ 2,9 19,0 3,1 12 * =
3. Sonstiges... 11. 0,1 — _ 0,1 0.2 - 0.3
c) Münzwesen............00..++++4 0,1 0,3 0,0 0,1 0,2 0,4 0,0 0.1
d) Sonstiges... 0.04... here 4.1 1,0 1,4 2.4 0,2 0,6 27 39
VIII. Unterricht, Kunst und Wissenschaft 11,9 8,7 11,6 7,9 15 123 7,5 78
IX. KirchenweseNh.....0.01.00.0 0001000 0,0 02 1,8 1,1 0,0 0,2 3,1 0,4
X. Soziale Aufgaben +.........0.0000++44 9,5 52 6,0 67 1,7 0,4 12 13
XI. Wirtschafle euer ren Fa 2,0 8,7 8,3 A 29 1,4 4,8 9,6 10,2
a) Landwirtschaft ................ 0,8 0,7 14 | 2,5 06 | 0,3 1,0 3,4
b) Industrie und Handel.......... 0,2 0,1 0,5 0,1 05 | 0,0 0,6 0,0
6) VerKehle er er FE na 1,0 7,9 67 : +01 6,3 4,5 8.0 6,4
1. Handelsmarine........+.++- 0,1 1,6 — 13 0,2 0,1 —
2. Privateisenbahnen.........- 0,0 3,2 0,1 4,0 0,0 0,1 0,0 0,0
8. Private Luftfahrt ....... 4.4 9,0 - _ — -
4. Öffentliche Arbeiten........ 0,8 3,1 6,6 4,5 0,1 43 8,0 64
5. SoONSÜiReS. sr re Fa 0,1 0,0 0,3 0,0 0,0
d) SONS era a Ha 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 ink
XII. Staatliche Erwerbsbetriebe.......... 0,6 26 12 9.1
XIII. Ausgaben auf Grund des Krieges....
a) Kriegspensionen, Kriegsrenten und
-unterstützungen (Geld- und Sachleistungen)
 -+-+....+.+.+74+2+++++
b) Wiederaufbauarbeiten ..........
c) Besatzungskosten .......+++****
d) Ausführung der Friedensverträge,
Abwicklung des Dawes-Planes usw.
e) Sonstige Kriegsverbindlichkeiten . . nn .
Insgesamt .... 100,0 100.0 100,0 100,0 100,0 100.0 100,0 100,0
        <pb n="460" />
        Tabelle 29.
Die Staatsausgaben nach Ausgabezwecken auf Grund der Nachkriegsetats.
(Umgerechnet auf 1000 Mark Vorkriegskaufkraft).)
. Davon: Ausgaben für die eigentliche
Ausgaben insgesamt Staatsverwaltung
Ausgabezweck
Groß- | SEN . Groß- x A ;
hritannien, Frankreich| Belgien | Italien  orilam nien (Frankreich Belgien. Italien
1 2 3 ' 4 5 6 7 8 9
I. Oberste Staatsorgane............... 27 723 8.008 2291 6388 25 558 8 008 2291 6096
37. Rechtspilege. ee rare re tere ren 66 561 41 837 11557 67 474 65 028 41 819 11557 67474
HI Innere Verwaltung“ ...........07 0 160 804 134 574 13 461 136 493 45 007 121 285 13.297 130 331
IV. Auswärtige Angelegenheiten......... 31.033 27 928 3 500 13474 30 870 27916 3.493 10.948
V-. Kolonialwese re 151162) 139179 3.395 49 557 136 145 132 137 872 1012
a) Heer, Marine, Luftfahrt ........ 135 022 127 854 — 132 406 127 854
b) Zivilverwaltung u... 0er 245 5.965 65 = 41 2.980 49
c)-SONSÜSES. REED 15 895 5.360 3.330 - 3 698 1.353 823
VI. Landesverteidigung?) ............... | 1568738 916 939 102 825 490 154 | 1.563 406 916 932 102 751 490 083
VII Finanzverwaltung ..................| 4693445 3051750 357 037 872 665 192 267 321 713 23 495 114 196
a) Zoll- und Steuerverwaltung ..... 142 602 162 943 82417 80 935 142 602 162 943 19 337 77 249
b) Schuldenverwaltung ............ 4323233 2725638 270 449 757 179 35 835 — 2.396
1. Zee 742428 229 568 616 019 = -
2. Amortisation ..............J} 544 970 2.725 538 28197 133904 ba n
3 Sonstiges. re rn 35 835 - 12 684 7 256 35 835 - 2.396
c) Münzwesen: 1... Ur rn 3718 4.496 6 468 3718 449% 6 468
d)- Sonst 223 892 158 673 4 165 34 083 10 112 154 274 4152 34 083
VEIT. Unterricht, Kunst und Wissenschaft 644 812 450 008 65 006 206 265 | 34 241 402 487 15 898 70 208
IX: Kirchenweseh.. er ae ee TA 266 7994 3'325 11.909 266 7954 3.232 2680
X. Soziale Aufgaben een rer 863 535 133 811 53 538 81 714 87 522 9.683 3.395 18 725
AT. Wirtschaft een A 30T 465 273 364 56 828 213 416 44 823 140 668 51 456 140 913
a) Landwirtschaft a 75 080 15 260 1648 44 020 16.078 5676 1.206 32527
b) Industrie und Handel .......... 17.978 6.059 764 2915 14 199 4077 684 685
c) Verkehr.................0.. 7.1 208.366 235 353 54 338 161 863 14 505 114 223 49 488 103 083
1. Handelsmarine. Kane e 6170 17 836 918 30 893 5843 2523 = 747
2. Privateisenbahnen. .........ı 286 89 589 994 20 729 265 889 — 170
3. Private Luftfahrt .......... 4617 29417 1.425 2430 2697 18 321 302
&amp;amp; Öffentliche Arbeiten.-.&amp;gt;... 190 101 95 091 51 001 105 381 2.962 89 250 49 186 102 166
5. Sonstiges... .... 0. ....4.0.4. 7192 3420 — 2430 2 738 3240
d) Sonstieese 41 16 692 78 4 618 41 16.692 78 4618
XII. Staatliche Erwerbsbetriebe.......... 18 612 49 667 6 685 2581 -
XI. Ausgaben auf Grund des Krieges.... | 92195 1790392 185 051 211 685 158292 298947 31 982 9904
a) Kriegspensionen, Kriegsrenten und
-unterstützungen (Geld- und Sach-©
 Ester) Here Wer An ME l 863086 622 321 106 474 195 682 105 828 13474 1714
) - jederaufbauarbeiten ..........‘ 6395 986689 55 415 6159 CE 105 320 9385 60
) esatzungskosten Tr Ener En E 24 761 124 627 16 368 — 24 761 124 627 16 368
d) Ausführung der Friedensverträge,
Abwicklung des Dawes-Planes USW. 5 802 271808 1.451 1644 5802 2718 1451 v6
2) Sonstige Kriegsverbindlichkeiten 21 921 54.037 5343 8200 21 901 52 808 3.064 8.200
a ns * —————. nt = WS N ET
PSgesamE....4 9450121 70265451 | 864499 ; 2363775 2083425 2429549 260.219 1 1062
*) Vgl. Anm. 1 Tab. 27. — %) Ohne die unter XIITc aufgeführten Besatzungskosten

AT7TA
        <pb n="461" />
        4756
BO

Tabelle 30.
Die Staatsausgaben nach Ausgabezwecken auf Grund der Nachkriegsetats.
(In vH der Gesamtstaatsausgaben.)
Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung
Ausgaben insgesamt in vH der Gesamtausgaben für die eigentliche
Ausgabezweck Staatsverwaltune
dn en [Frankreich Belgien | Italien , N HERRAIC Frankreich‘ Belgien | Italien
a. Se Es 6 Aa
I. Oberste Staatsorgane +... 0.4 en 0,3 0,1 0,3 0,3 11 07 S
MH. Rechtspflege... 4.5040 Mr 0,7 0,6 | 13 2,9 27 17 4,4 63
III. Innere Verwaltung ..:............4- | 1,7 1,9 | 1,5 5,8 1,9 5,0 5,1 12,3
IV. Auswärtige Angelegenheiten......... 0,3 0,4 0,4 06 | 13 1A 13 ;
V.. Kolonialwesen 2er kr er er 1,6 2,0 0,4 u 57 5.4 03 0.1
a) Heer, Marine, Luftfahrt ........ 1,4 1,8 — 5,6 5,2 -
b) Zivilverwaltung ............+++- 0,0 0,1 0,0 0,0 0,1 0,0
c) SONSHRES era rn REF E 0,2 0,1 0,4 I 1 0,1 03
VI. Landesverteidigung!) .............-« | 16,6 13,1 11,9 20,7 65,6 37,8 39,0 46,1
VII. Finanzverwaltung ..-..... +00 [497 43,4 41,3 36,9 8,1 13,3 8,9 10,7
a) Zoll- und Steuerverwaltung ..... | 1,5 23 9,5 3,4 6,0 6,7 78 73
b) Schuldenverwaltung ............ 45,8 38,8 313 32,0 15 0,0 0,2
1. Zinsen 2.1 nr ES aa 26,5 26,1 — =
2. Amöortisation 1 5,8 1 4 33 5,6 - =
3. SONSÜgeS er 0,4 1,5 0,3 1,5 0,0 fr
€) Münzwesen............0.00.0+ 4 0,0 0,1 0,0 0,0 0,2 0,2 0,0 er
d\Sonsliees. re Ar 24 2,2 0,5 15 0,4 64 1,6 z
VIIL. Unterricht, Kunst und Wissenschaft 6,8 6,4 7,5 8,7 1.4 16,6 6,0 6
IX. Kirchenwesen......0.0..0040000 0400 0.0 0,1 0,4 05 0,0 0,3 12 02
X. Soziale Aufgaben +.......0..0.00000004 9.1 1,9 6,2 3,4 37 0.4 13 18
ET; Wirtschaft 107er er bla Fan 3,2 3,9 6,6 9,0 1,9 5,8 19,5 133
a) Landwirtschaft ...............- 0,8 0,2 0,2 1,9 0,7 0,2 0,5 341
b) Industrie und Handel.......... 0,2 0,1 0,1 0,1 0,6 0,2 0,2 0,1
5) Verkehr. aa 2,2 3,4 6:3 6,8 06 4.7 18,8 e&amp;gt;
1.. Handelsmarine.......+..-. + 0,1 0,3 „zo 1,3 0,3 0,1 (A
2. Privateisenbahnen.........- 0,0 Fi 0,1 0,9 0,0 0° 0.0
3. Private Luftfahrt .......+.- 0,0 0,1 0,2 0,1 0,7 6 0,1
14. Öffentliche Arbeiten.......-. 2,0 1,4 5,9 4,4 0,1 ar 18,7 e-5.
 Sonstiges... . es he near 0,1 0,0 0,1 0,1 9,
Sn 0.0 02 0,0 0,2 0,0 0.7 0,0 0.4
XII. Staatliche Erwerbsbetriebe........- 0.2 0,7 0.8 0,1
XIIL Ausgaben auf Grund des Krieges.... 9,8 25,5 21.4 9,0 6t 123 12.1 ns
a) Kriegspensionen, Kriegsrenten und
-unterstützungen (Geld- und Sach- . ;
leistungen) +......0.001000+10 004 9,1 8,9 123 | 8,3 441 06 | 0,6
b) Wiederaufbauarbeiten .........- 0,1 14,0 6A} 0,3 = ; 43. | 3,6 00
c) Besatzungskosten .........+:**+ 0,3 1,8 1,9 — 1,0 Ska 62
d) Ausführung der Friedensverträge,
Abwicklung des Dawes-Planes usw. 0,1 0,0 0,2 0,1 03 0,1 0,5 0,1
e) Sonstige Kriegsverbindlichkeiten 0,2 0,8 0,6 | 0,3 0,9 22 12 0.8
EL
Insgesamt.... 100,0 ' 100,0 100,0 100.0: 100,0. | “100,0 ' 1000 100,0
1) Ohne die unter XIIIe aufgeführten Besatzungskosten.
        <pb n="462" />
        Tabelle 31.
Ca Die Staatsausgaben nach Ausgabezwecken auf Grund der Nachkriegsetats in Vorkriegskaufkraft
in vH der entsprechenden Ausgaben auf Grund der Vorkriegsetats.
(Vorkriegsetat = 100.)
% EL Ausgaben für die eigentliche Staatsusgaben
 insgesamt verwaltung
Ausgabezweck
Groß- . . . Groß- | san] ; ; ;
hrita: nnien |Frankreich| Belgien | Italien  )britanni en |Frankreich| Belgien | Italien
. A 3 4 5 € 7 8 ) 9
I. Oberste Staatsorgane............... 98,1 46,4 | 49,7 38,1 101,1 46,4 50,1 39,8
A. Bechtspflege..- 0. re 77,8 75,8 | 720 1 91,0 7A 75,8. 72,9 91,0
Il. Innere Verwaltung. ...-.. 115, 1205 I 87,4 | 1606 118,4 126,2 89,5 164,3
IV. Auswärtige Angelegenheiten......... 137,6 150,5 83,3 116,4 137,0 150,9 83,1 118,6
V.- Kolonialwesen ee re ee 250,4 | 70,7 279,8 151,4 279,5 76,3 74,5 482,2
a) Heer, Marine, Luftfahrt ........ 281,7 77,5 — — 290,0 77,5 —
b) Zivilverwaltung ...........,17.. 10,7 25,6 —— 25,0 46,6
BO 156,5 62,0 — .] 128,4 71,4
VL Landesverteidigung. ...........4... 104,7 58,2 105,9 99,5 104,6 58,2 105,9 99,9
VI. Finanzverwaltung... ........ 1.000 589,1 330,7 252,6 182,1 183,1 199,6 99,6 117,4
a) Zoll- und Steuerverwaltung ..... 152,4 ] 121,0 459,1 102,3 152,4 121,0 107,7 137,3
b) Schuldenverwaltung ............ 772,8 369,8 229,8 209,5 928,0 95,9
1. Dr n POS 217,5 180,9
2. Amortisation +. 534,6 | Ö 231,7. 728,4
3. Sonstiges... 0. een 928,0 — 290,6 928,0 95,9
€) MÜnZWeSC rn er 107,1 44,3 41,2 33,9 | 107,1 44,3 41,2 33,9
A 159,6 387,7 73,2 91,8 | 245,0 943,5 73,8 91,8
VIII. Unterricht, Kunst und Wissenschaft 156,0 133,3 141,7 1669, 1167 128,2 102,8 93,6
IX. Kirchen western e e 50,0 126,9 46,6 69,9 50,0 130,4 51,6 68.1
X. Soziale: Aufgaben are 261.4 66,2 225,8 313,8 2773 100,5 137,8 149.9
XI. Wirtschaft: ne 424,9 80,5 172,9 105,8 168,3 -ı “114,6 261,8 144,1
a) Landwirtschaft‘... 259,7 56,5 1577365 112,9 1471 | 2873 61,6 99,3
b) Industrie und Handel.......... 210,0 128,2 41,2 381,3 166,3 304,8 56,5 1 301,5
A) Verkehr een 639,0 76,6 205,9 102,2 221,9 99,8 302,1 167,8
L Handelsmarine............. 142,5 29,7 . 150,3 134,9 64,9
2, Privateisenbahnen.......... 41,2 71,0 394,5 33,4 * 130,0 51,1 59.2
3. Private Luftfahrt .......:.. 31 580,0
4. Öffentliche Ärbeiten........ 731,5 79,3 195,1 148,2 | 152,6 82,1 300,3 167.1
5 SO nn 451,3 334,5 — 53,0 4 466,7 7142,84 =
d) SOSE 4.7 3 034,9 75,6 130,9 6,5 3 276,2 75,6 130,9
XII Staatliche Erwerbsbetriebe.......... 95.8 48,9 138.1 135,0
XIII. Ausgaben auf Grund des Krieges....
a) Kriegspensionen, Kriegsrenten und
-unterstützungen (Geld- und Sach-Jeistunge)
 er
b) Wiederaufbauarbeiten ..........
c\ Besatzungskosten ..............
d) Ausführung der Friedensverträge,
Abwicklung des Dawes-Planes usw.
») Sonstige Kriegsverbindlichkeiten |
N I m Da —- nn =
Insgesamt .... 227 180,8 | 219,2 151,3 7 ; 125,0 95,3 128,6 111,2

476
        <pb n="463" />
        Tabelle 32.
b. Gliederung der Staatsausgaben nach Ausgabearten.
Die Staatsausgaben nach Ausgabearten auf Grund der Vorkriegsetats,
(Umgerechnet auf 1000 Mark Vorkriegskaufkraft*).)
Ausgabeart?) ' Großbritannien Frankreich Belgien Italien
” Ma P 2 Ds 5 5
I. Eigentliche Staatsverwaltung..................0....110010.44 1.906 568 2 549 725 205 106 955 282
5) PerSoROIGNSEOHEN ++ 02.1 er Le Forte ri ere ten erneER 1.030 530 1.186 596 119 299 | 439 134
b) Sächliche Geschäftsausgaben ............00.00000001n HH 876 038 1.363 129 85 807 516 148
II. Zinsen und Amortisation (ohne VIL)........0..0.00000000 04 555 574 737 085 117704 358 983
II. Renten und Unterstützungen ................100000000 0040 303 733 199 497 21 865 18 258
a) Kriegspensionen, N DEN und -unterstützungen ....
b) Entschädigungen für Naturschäden (z. B. Erdbeben usw.) - .
c) Soziale Unterstützungen ............0.0+1++1001 44H 298687 | 192 382 21 149 7 861
d) Sonstiges. .145 0000 ren re san 5046 7115 716 10 397
{V. Subventionen............2....0000000 0004 L nen nn nenn 133 060 206 121 19 704 111 885
a) Für Zwecke der Wirtschaft..............0.000000 100 6599 201 507 3.230 94 501
b) Für Wiederaufbauarbeiten ..........0...00000000000 0004
c) Für Schulen, wissenschaftliche, künstlerische und kirchliche
Anstalten ‚1... ea re 122 498 3878 16331 15 028
d) Sonstiges... ersehen rennen 3.963 736 143 2356
V. Zuschüsse an staatliche Erwerbsbetriebe .............1.10+4+ 19 429 101 521 4 841 1913
VI. Überweisungen ...0....000.00100r0n rear trrrA rn Kermr ner Ent 547 218 91 689 25 104 116077
a) An Gemeinden und Gemeindeverbände ..............++ 536 369 68 709 25 104 83 560
b) An Kolonien, Dominien USW. ......0.000000000 HEHE 10 849 22 980 32517
VII. Verzinsung und Amortisation auswärtiger Kriegsschuld......
Insgesamt .... 3.465 582 | 3.885 638 394 324 1562 398
Tabelle 33.
Die Staatsausgaben nach Ausgabearten auf Grund der Vorkriegsetats.
(In vH der Gesamtstaatsausgaben.)
Ausgabeart‘ Großbritannien Frankreich Belgien Italien
A... ES a a 5
I. Eigentliche Staatsverwaltung................0.000000000 00H 55,0 65,6 52,0 | 61,1
a) FErSONAIMMSPADOR tert ker ram an CE ER eR ENT EEMRENE CH | 29,7 30,5 30,2 28,1
b) Sächliche Geschäftsausgaben ...........0.000000010 tt 250 35,1 21,8 33,0
IL. Zinsen und Amortisation (ohne VIL).........004000000000 16,0 | 19,0 29,9 23,0
111. Renten und Unterstützungen ............0.0.0.000000000 0004 8,8 5,1 } 5,5 12
a) Kriegspensionen, Era ade und -unterstützungen .... . .
b) Entschädigungen für Naturschäden (z. B. Erdbeben usw.)
c) Soziale Unterstützungen ..............0...0.10000+1 1104 8,6 4,9 53 0,5
DE AS 0,2 02 0,2 0.7
IV. Subventionen.......0..4..000000040 urn E rn En nee re nnnnG 3,8 5,3 5,0 72
a) Für Zwecke der Wirtschafb............00100000 HH 0,2 5,2 0,8 6,1
b) Für Wiederaufbauarbeiten ..............0.0000000004004
c) Für Schulen, wissenschaftliche, künstlerische und kirchliche
Anstalten ...70-.00 +00 Kara Varna re ran 3,5 0,1 4.2 1,0
d) SonstigeS..... 00... Rr Er HERE rer Annan REM H Et TH 0,1 0,0 0,0 0,1
V. Zuschüsse an staatliche Erwerbsbetriebe ..................- 0,6 2,6 1,2 0.3
VI. Überweisungen ..+......0..0.+0+00H0r0rtnE EEE HE EEE HEHE 15,8 24 64 7
a) An Gemeinden und Gemeindeverbünde +.......41004044 15,5 1,8 Ban 5;
b) An Kolonien, Dominien USW. ......10++++140001 4 40nt 0.2 Of 2.1
VII. Verzinsung und Amortisation auswärtig iger Kriegsschuld......
HH U"
Insgesamt.... 100.0 100,0 100.0 100.0
1) Vgl. Anm. 1 Tab. 27. — *) Vgl. Anm. 1 auf S. 470.

477
        <pb n="464" />
        478

Tabelle 34
Die Staatsausgaben nach Ausgabearten auf Grund der Nachkriegsetats.
(Umgerechnet auf 1000 Mark Vorkriegskaufkraft?).)
Ausgabeart”) * Großbritannien ı Frankreich Belgien {talien
Sr 2 a U DS
I. Eigentliche Staatsverwaltung.. 0... .0.r...00 000 rar 2383 425 2429 549 263 719 | 1 062 570
a) Personalaussaben u. ser er SR AR HERAN Te 1 341 475 | 1294697 | 115924 543 946
b) Sächliche Geschäftsausgaben .......................... 1041 950 1.134 852 147 795 518 624
IT. Zinsen und Amortisation (ohne VILI.)...............000000 3 785 944 2.333 783 203 776 749 923
IT. Renten und Unterstützungen... 1er en 1.343 048 851 514 154 647 249 194
a) Kriegspensionen, Kriegsrenten und -unterstützungen .... 756 625 691 457 104 806 195 682
b) Entschädigungen für Naturschäden (z. B. Erdbeben usw.) ne = - —
c) Soziale Unterstützungen... 0. rare 569 732 123 858 49 080 48 939
d) Sonstig65. ren zu 16 691 36 199 761 4573
£V- SUbvVenHONe rn RE 84 376 921 634 59 980 96 785
a) Für Zwecke der Wirtschaft ...... 1... er 24.373 | 121 427 3548 69 446
b) Für Wiederaufbauarbeiten. ............100.00000 00 6 354 797 036 29 972 4 860
c) Für Schulen, wissenschaftliche, künstlerische und kirchliche
Anstalten ......... EN 50564 2 282 26 250 20 098
d) Sons a RE re 3.085 889 210 2381
V. Zuschüsse an staatliche Erwerbsbetriebe ................... 18 612 49 667 6 685 2581
VI. Überweisungen a enrr rer a Re eher A 1.333 262 47 449 109 019 197 862
a) An Gemeinden und Gemeindeverbände ................ 1.318 450 41 296 106 512 149 332
b) An Kolonien, Dominien USW. 00.000.000 14 812 6153 2507 48 530
VII. Verzinsung und Amortisation auswärtiger Kriegsschuld...... 501454 | 391 855 66.673 4 860
Insgesamt.... 9450121 | 7025451 | 864 499 | 2.363 775
Tabelle 35.
Die Staatsausgaben nach Ausgabearten auf Grund der Nachkriegsetats
(In vH der Gesamtstaatsausgaben.)
Ausgabeart?) Großbritannien | Frankreich Belgien Italien
— SO a
Der b EM VREWÄNMNGE TEE EEE EEE RER 25,2 34,6 30,5 44,9
a) Personalauszaben es tr Me 14,2 18,4 13,4 23,0
b) Sächliche Geschäftsausgaben .... ... er 11,0 | 16,2 17,1 21,9
II. Zinsen und Amortisation (ohne VII.) ...................... 40,1 33,2 23,6 31,7
HL Renten und Unterstützungen ............ 14,2 12:1 17,9 10,6
a) Kriegspensionen, Kriegsrenten und -unterstützungen .... 8,0 i 9,8 121 8,3
b) Entschädigungen für Naturschäden (z. B. Erdbeben usw.) - - =
U N 6,0 1,8 5,7 2,1
SONS ee N 0,2 0,5 0,1 0,2
WV. Subventionen ee 0,9 134 6,9 4:1
a) Für Zwecke der Wirtschaft... ...4 004... 0,3 1,7 0,4 2,9
b) Für Wiederaufbauarbeiten ...............0.0. 0 0,1 11,4 3,5 0,2
c) Für Schulen, wissenschaftliche, künstlerische und kirchliche
Anstalten nenne ra nee er Mer e en 0,5 0,0 3,0 0,9
SS re 0,0 0,0 0,0 0,1
V. Zuschüsse an staatliche Erwerbsbetriebe .............. Kr 0,2 0,7 0,8 l 0,1
VE Überweistigen re ED 14,1. 0,7 12,6 8,4
a) An Gemeinden und Gemeindeverbände ............ 14,0 0,6 123 us
b) An Kolonien, Domidien usw. rer 0,1 0.1 0,3 za
VII. Verzinsung und Amortisation auswärtiger Kriegsschuld...... 5,3 | 5,6 | 77 0,2
Insgesamt... 100,0 100,0 100,0 100,0
1) Vgl. Anm. 1 Tab. 27. — ?) Vgl. Anm. 1 auf 8. 470.
        <pb n="465" />
        A79

Tabelle 36.
Die Staatsausgaben nach Ausgabearten auf Grund der Nachkriegsetats
in Vorkriegskaufkraft in vH der entsprechenden Ausgaben auf Grund der Vorkriegsetats,
(Vorkriegsetat = 100.)
Ausgabeart') Großbritannien Frankreich Belgien Italien
PA 5 er
I. Eigentliche Staatsverwaltung.....................00004404 4 125,0 95,3 128,6 12
a) Personalausgaben . +++. 4444044 re re re nn Here ner An Bine en 130,2 109,1 97,2 123,9
b) Sächliche Geschäftsausgaben ..............0000000 0000 118,9 83,3 172,2 100,5
IT. Zinsen und Amortisation (ohne VIL).0.4.40 re ker e hen 681,4 316,6 ! 173.1 208,9
III. Renten und Unterstützungen ............00.00000 nn HEHE 442,2 426,8 707,3 1.364,9
a) Kriegspensionen, Kriegsrenten und -unterstützungen .... .
b) Entschädigungen für Naturschäden (z. B. Erdbeben usw.) = _ Ze
c) Soziale Unterstützungen ..........0.000000000 EHE 190,7 - 644 ! 232,1 | 622,6
d) Sonstige. er nern HERE FR RR ARTE AR WE 330,8 508,8 106,3 44,0
1
IV. SubventiOneh. 0. Mer rn er reelle kn nm 63,4 447,1 1 304,4 ] 86,5
a) Für Zwecke der Wirtschaft................00000r0u 4 ru 369,3 60,3 109,9 73:5
b) Für Wiederaufbauarbeiten.............7..0..700.00+404+
c) Für Schulen, wissenschaftliche, künstlerische und kirchliche
Anstalten... euer hear ren m a een De 41,3 | 58,8 160,7 133,7
1 77,8 120,9 146,3 101,0
V. Zuschüsse an staatliche Erwerbsbetriebe ..............0...+« 95,8 48,9 138,1 ; 135,0
VI. Überweisungen‘ +++ 0.44.70 HEHE ET He E Ne ram ern nalre 243,6 51,8 |] 434,3 “3005
a) An Gemeinden und Gemeindeverbände ................ 245,8 60,1 424,3 178,7
b) An Kolonien, Dominien USW. ........0000400000000E HEHE 136,5 26,8 149,2
VIT. Verzinsung und Amortisation auswärtiger Kriegsschuld......
Insgesamt .... 272,7 180,8 219.2 ' 151
1) Vgl. Anm. 1 auf 8. 470
        <pb n="466" />
        Anhang.
        <pb n="467" />
        Erstes Kapitel.
Die Kommunalfinanzen der vier Vergleichsländer.
I. Vorbemerkung.
Zur Feststellung des gesamten Aufwandes eines Landes für öffentliche Zwecke müssen nicht nur die
Ausgaben der Staatsverwaltung, sondern auch die der Kommunen und Kommunalverbände berücksichtigt
werden. In die Staatsetats ragen diese Ausgaben durch die Überweisungen hinein, die Staatsfinanzen
and Kommunalfinanzen verbinden. Über die Finanzgebarung von Kommunen und Kommunalverbänden
liegen nur sehr spärliche Angaben vor. Das gilt vor allem für Frankreich, Italien und Belgien, in zweiter
Linie für Großbritannien. Wenn in der vorliegenden Arbeit versucht worden ist, die Ausgaben der Staaten
nach bestimmten Ausgabearten und Ausgabezwecken zu ordnen, so muß festgestellt werden, daß eine gleiche
statistische Aufbereitung von Unterlagen zur Statistik der Kommunalfinanzen bisher nicht möglich gewesen
 ist. Es wird gegenwärtig daran gearbeitet, die Aufwendungen der deutschen Kommunen und
Kommunalverbände noch eingehender aufzugliedern, als es in dieser Arbeit für die ausländischen Staatsetats
 geschehen ist. Soll der gesamte Aufwand für öffentliche Zwecke innerhalb der Vergleichsländer in
dieser Art klargestellt werden, so würden für Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien ähnliche
Arbeiten notwendig werden.
Mit Hilfe des vorliegenden statistischen Materials zur Frage der Kommunalfinanzen kann lediglich
angedeutet werden, welche verschiedenartige Bedeutung der Kommunalverwaltung innerhalb der gesamten
 öffentlichen Verwaltung, den finanziellen Aufwendungen der Kommunen innerhalb der gesamten
Aufwendungen für öffentliche Zwecke in den Vergleichsländern zukommt, welche Fehlerquellen also bei
der Beschränkung des Finanzvergleichs auf die Staatsausgaben entstehen. Das Ausmaß dieser Fehlerquellen
 geht bis zu einem gewissen Grade aus den folgenden Übersichten hervor.
Übersicht 1.
Ausgaben von Staat und Unterverbänden.
Großbritannien Frankreich Belgien“) Italien
Millionen £ Millionen fr. Millionen fr. Millionen Lire
Finanzjahr: 1913/14 1913 1913/14
St ORT RAR 145,81?) 5 066,931) 929°)
Kommunen +... Kerner era 107,75?) 1 568.823) 1 0268)
Insgesamt.... 253,56 ‘6.635,75 2955
Kommunen in vH der‘ Gesamtsumme. . 42,5 28,6 34.7
Finanzjahr: 1923/24 1923
Stab en 737,031) 37 944,00?)
Komme er Kran 231,26?) 10 684,423)
Insgesamt.... 968,29 48 628,42
Kommunen in vH der Gesamtsumme... 23,9 22.0
Quellen: Großbritannien: Statistical Abstract 1924; Seventh Annual Report of the Ministry of Health 1926.
Frankreich: Annuaire Statistique 1925; Bulletin de Statistiaue et de Leaislation Comvaree 1926.
Belgien: Annuaire Statistique 1913.
Italien: Annuario Statistico Italiano 1914.
Ausgabevoranschlag 1913/14.
1) Staatsbetriebe netto.
2) Kommunalbetriebe netto; Überweisungen des Staates abgesetzt; nur Selbstverwaltungskörper von England und Wales, da für die Nachkriegsjahre
 keine Angaben. über Schottland und Irland zu erhalten sind, Die Gesamtsumme der Kommunalausgaben würde sich bei Berücksichtigung
 von Schottland und Irland 1918/14 auf 125,93 Millionen £ belaufen, ihr Anteil also auf 49,7 vH.
3) Kommunalbetriebe netto; Überweisungen des Staates abgesetzt; Departements und Gemeinden ohne Elsaß-Lothringen.
*) Belgien führt keine Statistik der Kommunalfinanzen. Die Provinzen hatten 1913 einen Aufwand von 32.72 Mill. fr. gegenüber 621,09 Mill. fr.
Staatsaufwand. Für die Nachkriegszeit fehlen vollständige Angaben,
5) Endsumme der Aufarbeitung des Staatsetats; Staatsbetriebe netto.
%) Kommunalbetriebe sind in der Statistik nicht kenntlich. Die Überweisungen des Staates sind abgesetzt.

483
R1»
        <pb n="468" />
        484

Übersicht 2.
Steuereinnahmen von Staat und Unterverbänden.
Großbritannien Frankreich Belgien Italien
Millionen £ Millionen fr. Millionen fr. Millionen Lire
I. Vorkriegszeit: 1913/14 1912 1913 1913/14
Sa ee FAN Val 163,03 3.316,48 345 2 054,59
Kommunen +... 177.443 ee 71,281) 1 020,93?) 1253) 675,00 *)
Insgesamt.... 234,31 4 337,41 470 2 729,59
Kommunen in vH der Gesamtsumme .. 30,4 23,5 26,6 24,7
II. Nachkriegszeit: 1923/24 1922 1924/25
0 N er ER 718,06 19 416,14 16 652,00
KOMMunen. 11er Cha Be ee ea He a 143,28!) 3 557,58?) 4 650,00 1)
Insgesamt.... 861,34 22 973,72 21 302,00
Kommunen in vH der Gesamtsumme .. 16,6 16,5 21,8
Quellen: Großbritannien: wie bei vorstehender Übersicht.
Frankreich: desgl.
Belgien: desgl.
Italien: 1913/14 desgl., 1924/25 nach Shirras, Volkseinkommen und Besteuerung.
Die aus den Zahlen ersichtliche verstärkte Bedeutung des Staatsaufwandes in der Nachkriegszeit geht
im der Hauptsache auf zwei in den vorstehenden Abschnitten dieser Arbeit eingehend dargestellte Ursachen
 zurück: 1. auf die infolge des Krieges erhöhten Zinsverpflichtungen, die vornehmlich zu Lasten
der Staatsfinanzen gehen; 2. auf die Kriegsopferfürsorge, die überall zum größten Teil der Staat übernommen
hat. Die Nichtberücksichtigung des kommunalen, grafschaftlichen, departementalen bzw. provinzialen
Verwaltungsaufwandes bedeutet infolgedessen in der Vorkriegszeit eine größere Lücke als in der Nachkriegszeit,
 d.h. die Zunahme des gesamten Finanzaufwandes ist geringer, als es nach der Steigerung der
Staatsausgaben allein scheinen könnte. So beträgt nach der vorstehenden Übersicht die Zunahme in vH der
Vorkriegsausgaben in:
Großbritannien Frankreich
bei den Staatsausgaben ...............000044 505 749
» 2» "Gesamtausgaben re 382 732
Die Bedeutung der kommunalen Verwaltungsaufwendungen (s. Übersicht 8. 483) ist in Großbritannien
in viel stärkerem Maße zurückgegangen als in Frankreich. Gegenüber dem großen Anteil der Kommunalausgaben
 an dem gesamten öffentlichen Aufwand der Vorkriegszeit, wie er in Großbritannien durch das
dezentralisierte System seiner Kommunalverwaltung bedingt war, machte sich das Ansteigen der Staatsausgaben
 infolge des Krieges besonders bemerkbar.
Die angeführten Ziffern stellen, wie schon betont, nur Annäherungswerte dar, die für die Verschiedenheit
 der Aufgabenteilung zwischen Staat und Kommunalkörperschaften lediglich einen ungefähren Anhalt
bieten können, Die Unterschiede der finanzwirtschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Organisation
erfordern eine Untersuchung, in welchem Maße die Kommunen und der Staat an den einzelnen
Tätigkeitsgebieten öffentlicher Verwaltung und an ihrer Finanzierung beteiligt sind. Die Schwierigkeiten
für derartige Feststellungen liegen in dem Mangel einerseits an genügend gegliederten Finanzstatistiken,
andrerseits an eingehenden Darstellungen der Verwaltungsorganisation unter dem Gesichtspunkte der
Zuständigkeitsteilung.
N N verschiedenen Umfange der für die einzelnen Länder vorliegenden Kommunalfinanzstatistiken
N SS en eine Gegenüberstellung für die Vergleichsländer nicht durchführen. Es wird daher im folgenden
N a AN länderweise das vorhandene statistische Material auszuwerten und die Regelung der
ge . *
uständigkeiten und der Finanzierung zwischen Staat, Kommunen und Kommunalverbänden zu skizzieren.
*) Großbritannien: Kommunalsteuern für England und Wales, da in der Nachkri it Schottland und Irland nich ä ;
Unter Berücksichtigung der letzteren würden die Kommunalsteuern sich 1913/14 auf “ 34 A Aal nie Antedam han bern nn
also 33,6 vH betragen. &amp;gt; “ &amp;gt; ommen
2) Frankreich: Departement- und Kommunalsteuern.
?) Belgien: Provinzialsteuern von 1913; Kommunalsteuern sind geschätzt von Chl i il 7. N.  pSziffern
 sind weder für die Kommunen noch für die Provinzen "ea von epnerin La Belgique Restaurge S. 397, Nachkriegs
*) Italien: Provinzialsteuern von 1913, Kommunalsteuern anf Grund von 1912 für 1913 geschätzt. Nachkriegsjahr s. Quellenangabe,
        <pb n="469" />
        485

Il. Die Selbstverwaltungskörperschaften Großbritanniens.
a. Vorbemerkung.
Die folgende Darstellung der Ausgaben der britischen Lokalverwaltung hat die Angaben über den Aufwand
 für die staatliche Verwaltung zu ergänzen. Auf Grund der britischen Kommunalfinanzstatistik ist
es möglich, dem Aufwand der Staatswirtschaft den Aufwand der Kommunalwirtschaften im ganzen
und für die Hauptzweige der Verwaltung gegenüberzustellen. Allerdings ist dabei die Unterscheidung
des Aufwandes nach den verschiedenen »Ausgabearten« im Sinne dieser Arbeit nicht durchzuführen, da
sich für die Kommunalwirtschaften die entsprechende Gliederung — abgesehen vom Schuldendienst —
nicht durchführen läßt. Weiter ist zu berücksichtigen, daß die »Erwerbsbetriebe« der Kommunalwirtschaften
 schwerer abzugrenzen sind als die des Staates. Während in-der Statistik der Nachkriegszeit
zu den Trading Services neben Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Verkehrsbetrieben auch Kirchhöfe,
Märkte, Häfen und ähnliches gerechnet werden, ist ihr Kreis vor dem Kriege auf die ersteren beschränkt.
 Im folgenden wird dieser engere Begriff sowohl für die Vor- wie für die Nachkriegszeit
zugrunde gelegt.
In der vorliegenden Arbeit ist der öffentliche Aufwand grundsätzlich da erfaßt worden, wo er endgültig
zur Verwendung kommt. Die Überweisungen an staatliche Unterverbände und Kommunen sind ausgesondert,
 durch Überweisungen der Unterverbände an den Staat gedeckte Staatsausgaben als solche
behandelt worden. Der Darstellung liegt demnach der Gesichtspunkt des »Verwaltungsvollzuges«,
nicht der Verpflichtung zur finanziellen Deckung zugrunde. Doch wird auch dieser Gesichtspunkt
in den folgenden Darlegungen zu berücksichtigen sein, wenn auch ‚das Verhältnis von »Finanzausgleich«
 und »Aufgabenteilung« im Rahmen dieser Erörterungen nicht vollständig behandelt werden
kann.
Der Vergleich der Vorkriegsangaben mit denen der Nachkriegszeit stößt auf Schwierigkeiten, da weder
für Schottland noch für Irland Nachkriegsangaben zur Verfügung stehen. Die folgenden Ausführungen
beschränken sich daher auf England und Wales‘).
b. Die Organisation der englischen Selbstverwaltung.
Die unterste Einheit des englischen Lokalverwaltungssystems ist das Kirchspiel ( Parish). Je nachdem
ob es sich dabei um die Zelle einer ländlichen oder einer städtischen Verwaltungseinheit handelt, ist
zwischen. Rural Parish und Urban Parish zu unterscheiden. In der Praxis der Lokalverwaltung kommt
nur dem Rural Parish Bedeutung zu, da in den städtischen Verwaltungseinheiten diese Verwaltungszellen
 keine eigenen Funktionen haben. 1922 gab es in England und Wales 12 850 ländliche Kirchspiele.
Die hauptsächlichsten Verwaltungsfunktionen, die durch die Selbstverwaltungskörperschaft der Kirchspiele
 (Parish Meeting bzw. Parish Council in den größeren) ausgeübt werden, liegen auf folgenden
Gebieten: Unterhaltung von Feld- und Fußwegen, Verwaltung von nicht kirchlichen Wohlfahrtseinrichtungen,
 Anlage von Siedlungen, Einrichtung und Erhaltung von Straßenbeleuchtung, Kirchhöfen, Feuerwehr,
 Bädern, Büchereien, Parkankagen.
Die nächst höhere Verwaltungseinheit bilden die Rural. Distriets, die Urban Distriets und die Municipal
Boroughs. Party
Die Rural Distriets sind für das ganze Land, soweit es Jändlichen Charakter hat, die verwaltungsmäßige BA
Zwischenorganisation zwischen den einzelnen Zellen des Parish und der höchsten Einheit, der Grafschaft, a
die sowohl ländliche als städtische Bezirke umschließt. Es gab Ende 1923 in England und Wales
658 Rural Distriets. Die Hauptfunktionen ihrer Selbstverwaltungskörperschaft (Rural District Council)
sind die folgenden: Unterhaltung und Ausbau von Wegen und Brücken, Hygiene und soziale Fürsorge
(z. B. Mutterschafts- und Kleinkinderfürsorge, Bekämpfung von Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten,
Trinkwasserversorgung, Überwachung von Kanalisationsanlagen, Müllbeseitigung, Nahrungsmittelpolizei),
ferner gewerbepolizeiliche Aufgaben (z. B. Gewerbeaufsicht, Lizenzerteilungen und ähnliches), Wohnungs-Fürsorge
 und Baupolizei (z. B. Errichtung von Arbeiterwohnhäusern, Beseitigung von baufälligen
Gebäuden).
Solche Bezirke innerhalb der Grafschaften, die infolge ihrer dichteren Besiedlung städtischen Charakter
besitzen oder annehmen, werden als Urban Distriets Zwischeneinheit der Verwaltung zwischen Parish
und Verwaltungsgrafschaft. Es gab Ende 1925 784 Urban Districts. Ihre städtische oder stadtähnliche
Struktur läßt gewisse, oft auch in den Rural Distriets schon vorhandene Aufgaben dringlicher werden,
1) Der Anteil des Aufwandes der Kommunalwirtsehaften von Schottland und Irland am Gesamtaufwand der Selbstverwaltung war 1913/14
14,2 vH.
        <pb n="470" />
        — 486 —
wie z. B. die verschiedenen oben genannten hygiene- und gewerbepolizeilichen Funktionen. Ihr Aufgabengebiet
 umschließt alle Verwaltungsaufgaben der Rural Districts, ist jedoch, abgesehen von der größeren
Intensität der Verwaltungstätigkeit auf den genannten Gebieten, in gewisser Richtung noch umfangreicher.
So liegt den Urban District Councils die Fürsorge für das höhere Schulwesen ob, wenn die Kosten dafür
den Ertrag einer Penny-Rate*) nicht übersteigen, desgleichen in Bezirken mit über 20 000 Einwohnern
die Pflege des Elementarschulwesens, die Aufstellung von Bebauungsplänen, die Pflege des Fachunterrichts
 sowie in Bezirken mit über 10 000 Einwohnern die Bestellung einer selbständigen Siedlungsbehörde
 u.a.m.
Der Unterschied zwischen Urban Distriets und Municipal Boroughs (Non-County Boroughs) ist gering,
er erklärt sich aus der verschiedenen Entstehungsart. Während Urban Distriets durch den Grafschaftsrat
mit Zustimmung des Ministry of Health gebildet werden können, bedarf der Municipal Borough einer
königlichen Charter. Ende 1925 gab es in England und Wales 253 Municipal Boroughs. Ihre Aufgabengebiete
 sind dieselben wie die der Urban Distriets und wesentlich nur in einem Punkte erweitert: Alle
Städte, die 1881 über 10000 Einwohner hatten, müssen, diejenigen, die nach dem 31. Dezember 1882
Stadt wurden und 20 000 Einwohner haben, können Polizei unterhalten. Im übrigen findet sich in den
Municipal Boroughs gegenüber den Urban Distriets eine höhere Intensität der Verwaltungstätigkeit hinsichtlich
 der Straßenpolizei, der Gewerbepolizei und ähnlichem. Die Verpflichtung zur Fürsorge für das
Elementarschulwesen beginnt schon bei 10 000 Einwohnern, und in einer Anzahl von Städten, die im
Lunacy Act von 1890 genannt sind, wird die Irrenfürsorge in den städtischen Aufgabenkreis einbezogen.
Die umfassendste örtliche Verwaltungseinheit ist die allgemeine Verwaltungsgrafschaft (County).
Es gibt in England und Wales 61 Verwaltungsgrafschaften. Der Aufgabenkreis ihrer Selbstverwaltungskörperschaften
 (County Councils) setzt sich zusammen aus Aufgaben, für deren Besorgung der County Council
alleiniger Funktionär ist, und aus solchen, die der County Council an Stelle der sonst damit betrauten
lokalen Selbstverwaltungskörper zu übernehmen hat. Zu letzteren gehören: die Mutterschafts- und Kleinkinderfürsorge,
 die Tuberkulose- und Geschlechtskrankheitenbekämpfung, Trinkerfürsorge, Kleinwohnungsbeschaffung,
 Siedlungswesen u. a. m. Hinsichtlich dieser Verwaltungsfunktionen ist der County Couneil
in ziemlich weitgehendem Maße gleichzeitig Aufsichtsbehörde über die nachgeordneten Selbstverwaltungskörperschaften
 und kann bei deren Versagen die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung von Mißständen
treffen. Dagegen obliegt dem County Council als alleinigem Verwaltungsträger das Elementarschulwesen
und der höhere Unterricht, die Geisteskrankenfürsorge, Blindenfürsorge, die Polizei (außer in den oben
angeführten Sonderfällen), die Beaufsichtigung des Hebammenwesens, die Automobil-, Theater-, Kino-,
Rennveranstaltungskonzessionierung, die Unterhaltung und Ausgestaltung des Hauptstraßennetzes,
Unterstützung von Kleinpächtern, die Unterhaltung von Besserungsanstalten. die Unterstützung des
Wohnungsbaues für Arbeiter.
Als besondere Grafschaften sind gewisse Großstädte (; County Boroughs) organisiert, von denen es in
England und Wales Ende 1925 82 gab. Ihr Aufgabenkreis deckt sich im wesentlichen mit dem der
Verwaltungsgrafschaft, doch kommen bei ihnen noch alle diejenigen Funktionen hinzu, die sich aus dem
städtischen Charakter dieser Verwaltungseinheit ergeben. Die Aufgaben, die innerhalb der Verwaltungsgraischaft
 dem Rural District, Urban District und dem Municipal Borough, in einigen Fällen sogar dem
Parish zufallen, werden in den County Boroughs zu eigenen Funktionen. Aus dieser Häufung der
Aufgabengebiete ergibt sich der besonders große Umfang der Ausgaben der County Boroughs. n
Eine besondere Stellung innerhalb der englischen Lokalverwaltung nimmt der hauptstädtische Bezirk
von London (County of London) ein. Er wird gebildet aus der City of London und 28 sogenannten
Metropolitan Boroughs. Diese unterscheiden sich von den gewöhnlichen Municipal Boroughs nur dadurch,
daß gewisse aus dem Charakter der Weltstadt erwachsende Aufgaben, die für gewöhnlich den Borough
Couneils überlassen werden, bei dem London County Council liegen. Es handelt sich in erster Linie um
m a an dan District gebildet ist, sowie um die Regelung des
Kleinkinderfürsorge der Tuberkulosebekäm m Mg NEE N unten ns Multerschälte” nn
Ferougb nd aEichen a Pe KOT T NE u &amp;amp; NN die ‚Cownty of London und die Metropolitan
auf historischen Gründen beruhende Sond toi ed N az un die Municipal Bong: Die
selbständigen Regelung des Polizeiwesens ne ne ung Cor Oüly of London kommt hauptsächlich in der
] der Trrenfürsorge zum Ausdruck.
Neben die im vorstehenden skizzierten Einheiten der allgemeinen örtlichen V erwaltung von England
ınd Wales treten noch Sonderorganisationen für spezielle Zwecke. Von ihnen sind die wichtigsten die
Poor Law Unions.
1) Steuersatz pro £ des Grundsteuerwertes
        <pb n="471" />
        La
Diese Vereinigungen von Kirchspielen sind zum Zwecke der Armenfürsorge gebildet, die zunächst den
sinzelnen Kirchspielen oblag. Als dieser Zweig der öffentlichen Fürsorge mit zunehmender Industrialisierung
 des Landes immer größere Anforderungen an die Verwaltung stellte, bildete man die Poor Law
Unions in der Absicht, nach Möglichkeit die Lasten der Armenfürsorge gleichmäßig über das Land zu
verteilen. Trotzdem das nur unvollkommen gelang, haben sich die Poor Law Unions nach verschiedenen
Wandlungen im Laufe des 19. Jahrhunderts zu äußerst wichtigen Verwaltungsträgern entwickelt. Zu
der Armenfürsorge sind ihnen weitere Aufgaben zugewachsen, so daß sie als wichtigste lokale Steuerveranlagungs-
 und -erhebungsbehörde sowie als Zivilstandsregisterbehörde fungieren; außerdem liegt
ihnen die Durchführung der Pockenimpfungen ob. Auch die Poor Law Umions haben Selbstverwaltungskörper
 (Board of Guardians) entsprechend der Struktur der übrigen englischen lokalen Verwaltungsbehörden.
 Die Boards of Guardians setzen sich in den ländlichen Unionen aus den Abgeordneten der
Rural Distriet Councils zusammen, deren Gebiet sich meistens mit dem der Poor Law Unions deckt. In
städtischen Unionen werden die Mitglieder der Boards of Guardians selbständig gewählt.
Von gewisser Bedeutung sind neben den Poor Law Unions innerhalb der englischen Lokalverwaltung
die Verbände von Kirchspielen, Distrikten oder anderen Verwaltungseinheiten zur Durchführung gewisser
praktischer Zwecke, wie der Wasser-, Gas-, Elektrizitätsversorgung. Daneben spielen die Kirchhofsyemeinschaften
 (Burial Boards), die Joint Boards und Committees für Hospitäler, Kanalisation und ähnliches
 sowie gewisse Vereinigungen auf dem Gebiete des Unterrichtswesens eine Rolle.
Die vorstehenden Ausführungen geben ein gewisses Bild der Zuständigkeitsteilung zwischen den
einzelnen Selbstverwaltungskörperschaften, von der die Finanzwirtschaft in den einzelnen Verwaltungseinheiten
 bestimmt wird.
Die folgende Übersicht zeigt den Aufwand der Selbstverwaltungseinheiten im Jahre 1913/14. Die
Ausgaben sind dort gezählt, wo sie den Vollzug der Verwaltungstätigkeit ermöglichen.
Übersicht 3.
Gesamtaufwand der Selbstverwaltungseinheiten 1913/14 (ohne Erwerbsbetriebe‘).
Laufende Schulden- In- n
. } | Insgesamt in vH der
Ausgaben dienst vestierungen .
resamtsumme
in 1.000£
1. London. ....544+1+000400 4400 un 000 15.557 4 574 2350 22 481 17:2
I
2, Other Counlies .........4000000000 18 064 1 864 2 781 22 709 17.4
3. County Boroughs ........000000000t 21.905 ; 32.306 MB
4, Other Boroughs ........00000044 40 6176
5. Urban Districts vu... . Een 6419 : ner za
6. Rural Disiricts 2.4... 7000500000 3.684 a 4524 3.8
7. Armenbezirke 2.0.41 en 14 763 16 458 12.6
8. Andere Verbände ...........01+4+ | 687% RES N 157 124499 |! 9,5
Insgesamt.... 93405 21993 15 130 130 528 "100,0
Für 1923/24 läßt sich dieselbe Darstellung nicht geben, da die Finanzstatistik der Selbstverwaltungskörperschaften
 nicht in derselben Gliederung wie 1913/14 erscheint. Für den Vergleich von Vor- und
Nachkriegszeit bestehen daher gewisse Schwierigkeiten. Die nachstehende Übersicht gibt nur den Aufwand,
 der von den einzelnen Selbstverwaltungseinheiten durch eigene Einnahmen (einschließlich der
Grants) gedeckt werden mußte, nicht aber die Aufwendungen, die von anderen Selbstverwaltungseinheiten
ersetzt werden.
1) 8. oben 8. 485.

41877
        <pb n="472" />
        AND

Übersicht 4.
Gesamtaufwand der Selbstverwaltungseinheiten 1923/24 (ohne Erwerbsbetriebe).
Laufende | Zinsen- In-.
 | Insgesamt‘ jn vH der
Ausgaben dienst vestierungen
a HZ &amp;amp;esamtsumme
in 1000£ a
1. London ee 22 068 2160 a. 26 698 9,8
2. Olher- Counkies u WE 49 503 4 005 58 013 21,8
3. County Boroughs + ......440000 060 51 802 13 907 16 82 526 30,2
4. Ofher Boroughs „er re 12 750 3551 420 21 105 77
5. Urban: Discs ee la ee 13 799 5 654 O8 26 559 9,7
6. Bural DIS 8 109 2894 “70 13 473 49
7. Armenbezitke .. rer tı 38 835 785 40 105 7
8. Andere Verbände: =. 3280 67° + 1,7
Insgesamt.... 200146 | 33 636 39.792 273 075 100,0
' |
Ebenso lassen sich nur für 1913/14 die Ausgaben der verschiedenen Selbstverwaltungseinheiten für die
einzelnen Verwaltungsgebiete darstellen (s. Übersicht 5). - Angaben für die Nachkriegszeit sind nur für
alle Kommunalwirtschaften insgesamt vorhanden (s. Übersicht 6).
Übersicht 5.
Laufender Aufwand der einzelnen Selbstverwaltungseinheiten nach Hauptverwaltungszweigen 1913/14.
(Ohne Investierungen und Erwerbsbetriebe‘).
—— | | . 1m
fh County Other | Urban | Rural S
. . London nd U Zw | Andere
Verwaltungszweige Boroughs Distriets ezir
nn in 1000£
- —_ m
1. Polizeiwesen. ........0.-0.07 0 Ta 2982 2249 2.025 264 -
2. Elementarschulen. „ll 4.390 8.096 7.036 2 001 1510 30
3. Höheres Schulwesen .............. 1.088 1.648 1:714 202 95 260
4. Allgemeine Hygiene ............... | 1.263 | 68 | 2763 900 | 1205 391 152 122
5: Arankenhälset rer 458 134 664 127 129 | 95 =- 325
5. a 106 246 100 11 2731 388
7. Wohnungswesell +... ser erıı 123 — 86 16 15 = -
8. Armen- und Arbeitslosenfürsorge.... ' 444 — ! — E = |. 106531 100
9. Straßen-, Brücken- und Wegebau... 1998 4230 | 3520 1222 1908 2710 — 103
WO TS 198 418 296 51 — — 10 3
HI. Siedluiesweseh rn. rer $ 228 17 8 17, — S-— 43
12. Wahl rn 30 64 44 15 21 21 219 14
13. Maß- und Gewichtswesen........... 16.00. 68 48 5 SE Es =
14. Zivilstandsregister ................. — = » E = S 10
15, Steuerveranlägung ...e..-+&amp;gt;.. 100 % 3 1 — z | 1091 -
16. Sonstige Verwaltungszweige......... 1170 106 1 1714 548 | 453 81 785 53%
17. Allgemeiner Verwaltungsaufwand.... 1.283 | 506 1.887 806! 1066 382 — 53
18. Schuldendienst .................... za 1864 6802 16659 2069 392 1068 3555
Insgesamt... 20 131 | 19 928 ; 28 707 i 7845 a 8 488 4076 | 1581 ; 10 392
1) S, oben S. 485.
        <pb n="473" />
        489
45

Übersicht 6.
Laufender Aufwand der Selbstverwaltung nach Hauptverwaltungszweigen 1913/14 und 1923/24.
(Ohne Investierungen und Erwerbsbetriebe ').)
1913/14 1923/24
Verwaltnng seen nr 0005 3? Eder | in 1000£ in 1000 Sin vH der
Gesamtsumme|Uriginalziffern }„aufkratt Gesamtsumme
1. Polizeiwesen +....0. 4000020 7520 6,5 18 631 11137 6,9
9. Elementarschulen ..2 0.0.0 23 063 20,0 54 843 32 783 20,2
3. Höheres Schulwesen ............. 5.007 4,3 13 558 8 104 5,0
4. Allgemeine Hygiene ............« 6 854 5,9 18 286 10 931 6,7
5. Krankenhäuser ..4.. 07.0.4144 1932 Be 5 766 3 447 2,1
6. Mutterschaftsfürsorge ...........+- — — 1620 968 0,6
7. Irrenfürsorge........0..0+000404u 00 3 582 3,1 8216 4911 3,0
8. Wohnungswesen ........0.0.00000404 244 0,2 3664 2190 1,3
9. Armen- und Arbeitslosenfürsorge. . - 11.197 9,7 31 679 18 937 14,7
10. Straßen-, Brücken- und Wegebau. . | 15691 13,6 41 797 24 985 15,4
11. Justiz und Jugendfürsorge ....... 976 0,8 1.190 zu 0,4
12. Siedlungswesen............00004+ 314 0 1218 728 0,4
13, Wahlen. ern e re rennen AD 428 U 927 554 0,3
14. Maß- und Gewichtswesen ........ 137 0, 260 155 0,1
15. Zivilstandsregister ............... 104 0,1 122 73 0,1
16. Steuerveranlagung ..............! 120 0,1 252 151 0,1
17. Sonstige Verwaltungszweige ...... | 10.253 8,9 ! 19 788 11829 73
18. Allgemeiner Verwaltungsaufwand. . | 5 983 5,7 9 568 5719 35
19. Schuldendienst ..........00000000 21 993 19, 40 400 24 150 14,9
Insgesamt ....] 115 398: 100,0 ' "zn 785 162 463 100,0 a
ec. Die Tätigkeitsgebiete der einzelnen Selbstverwaltungseinheiten und des Staates
in den wichtigsten Verwaltungszweigen,
Aus den vorstehenden Übersichten geht hervor, daß für die Finanzgebarung der Kommunen hauptsächlich
 die Verpflichtungen auf den Gebieten der Polizei, des Schulwesens, des Wegewesens, der sozialen Aufgaben
 und der Hygiene von Bedeutung sind. Für diese Aufgaben sollen daher noch einige Erläuterungen
gegeben werden.
Polizeiverwaltung: Die Ausübung polizeilicher Funktionen liegt in der Hand des County Council,
des County Borough Council, des Borough Council und des Metropolitan Police District.
Die beträchtliche Steigerung der Aufwendungen für das Polizeiwesen von der Vor- auf die Nachkriegszeit
 (in der Gesammtsumme nominal um etwa 250 vH) erklärt sich aus der Vermehrung der polizeilichen
Funktionen, aus der teilweisen Intensivierung, polizeilicher Tätigkeit und der dadurch bedingten Vergrößerung
 des Personalbestandes sowie aus der Kaufkraftverminderung der Währung.
Der Bestand an Polizeikräften betrug in den Jahren”)
(ee F1203 1920 ee O6
1912 Fe 90 Le Or 604
18 7 SEE VOR ee DEE
Der Metropolitan Police District verfügte 1920 über eine Polizeimannschaft von 19 372%) Köpfen. Im
Jahre 1904%) betrug der Bestand der Londoner Polizei 16 846 Köpfe. Es ist nicht anzunehmen, daß sich die
Personalvermehrung im hauptstädtischen Bezirk schneller vollzogen hat als in ganz England und Wales.
') 8. oben S. 485.
») Quelle: Statistical Abstract of the United Kingdom 1922,
») Nach Wright and Hobhouse, 8.2. 0.
‘) Hatschek-a.a. O0.
        <pb n="474" />
        Die Abrechnung des Metropoltan Police District weist folgende Ziffern auf;
1913/14 1923/24
in 1000 £
1. Chef der Polizei und Stab ....... am ken 54,3 206,4
2. Löhnung, Kleidung und Wohnung der Polizeibeamten ........... 2 024,3 4 784,6
3. Pensionen ........... = ET NR HF 375,2 1 297,3
4. Polizeiwachen (Gebäude 4SW.) 1er ner al 223,0 206,9
5. Polizeigerichte (Gebäude, Gehälter uswW.)......0..0.00000..0 00 En 66,1 91,2
dd SEE 66,5, 96,2
7. Versorgung der: Polizeigefangenen . re 44,0 77,4
8: Arztkösten ee RE Ka A 19,8 33,6.
9. Spezialkrälte eur TEE Ar RENTE R ES wel 14,0 14,0
10. SONSEROS ern nern r rer r nenn AHA Hrn EA An KEANE HA EE REN 64,1 139,2
Insgesamt.... _2951.3 6 946,8
Elementarschulwesen: Die Organisation des Schulwesens ist im wesentlichen bereits im Achten
Kapitel s. S. 261 ff. dargestellt worden. Die Steigerung der Ausgaben für das Schulwesen insgesamt
geht auf die dort behandelten gesetzlichen Maßnahmen der Jahre 1918 und 1921 zurück, die eigentlich
erst die Vollendung der Pläne _von 1902 und 1903_betreffs_des Ausbaues_ des öffentlichen Schulwesens
bringen sollten.
Wegewesen: Für die Verwaltung des Wegewesens innerhalb Englands und Wales sind die Selbstverwaltungskörper
 County, County Borough, Urban District und Rural District zuständig. Die Ausgaben
der Municipal Boroughs auf diesem Gebiet betreffen die Unterhaltung von städtischen Straßen, die auch
zu den Obliegenheiten der County Boroughs gehört.
Die eigentlichen Landstraßen sind durch den Verkehrsminister in drei Klassen eingeteilt worden. Klasse I
umfaßt alle Hauptadern des Verkehrs, Klasse IT Landstraßen mittlerer Bedeutung, Klasse III alle sonstigen
Landstraßen.
Außerhalb Londons entfielen 1918/19 auf:
Klasse 1 .u..00..0.0+-- 17.488 ‚engl. Meilen
He a SE 064 2 »
a I 1216077 x
davon wurden unterhalten durch
Counties Urban Distriets und Rural Districts County
Municipal Boroughs Boroughs
Klasse I und H.......)} 19 414 4 300 4322 938
Al A 7 16 800 94 422 10 875
Die Steigerung der Ausgaben für das Wegewesen erklärt sich neben der Kaufkraftverminderung der
Währungseinheit aus der Tatsache, daß in vermehrtem Umfange Notstandsarbeiten zur Verminderung der
Arbeitslosigkeit vorgenommen werden. Für diesen Zweck können auch spezielle Vollmachten an die zuständigen
 Körperschaften gegeben werden, wenn der Arbeitsminister ein Interesse an der Arbeit vom
Standpunkt der Erwerbslosenfürsorge aus feststellt.
Hygiene: Die für das öffentliche Gesundheitswesen verantwortlichen Stellen sind in erster Linie die
Won und Rural Distriets. Sie waren ursprünglich speziell für die Zwecke des Gesundheitswesens ge-En
 nn und u bis 1894 die Bezeichnung Sanitary District, Neben ihnen erfüllen die Städte, in
nen es ja keine Districts gibt, ebenfalls die Funktionen von Sanıtary Authorities. Zu den Aufgaben der
een rs el EEE F era auf dem Gebiete des Wegewesens in der Hauptsache Wasser-3;
 gung und -beleuchtung, Kanalisation und Krankenhausunterhaltung.
Agerune RES 0 a 0 ne em Interesse, einmal weil es sich hier um einen
 alweng Sg NT Urdi Bekaun es hol wesens handelt, andrerseits weil darin auch die
A endungen ür ie Bekämp ng von Volkskrankheiten (Tuberkulose, Geschlechtskrankheiten usw.) enthalten
 sind. An diesen Aufgaben sind die Grafschaften seit 1921 bzw. 1916 in verstärktem Maße beteiligt.
Auch können sich auf diesem Gebiete mehrere zuständige Selbstverwaltungen zu gemeinsamer Tätigkeit
zusammenschließen. So wird ein verhältnismäßig großer Anteil der Ausgaben für die Krankenhäuser von
Joint Boards bestritten.

AU
        <pb n="475" />
        Irrenfürsorge: Die Geisteskrankenfürsorge ist im Jahre 1890 gesetzlich den Grafschaften, Grafschaftsstädten
 und einigen speziell genannten Municipal Boroughs zugewiesen worden. Sie erstreckt sich
‚sowohl auf unbemittelte wie auf wohlhabende Geisteskranke. Die Fürsorge für Geistesschwache ist durch
den Mental Deficiency Act von 1913 gesondert geregelt. Die zuständigen Körperschaften sind die Grafschaftsräte
 und die Stadträte der Grafschaftsstädte.
Für die Zwecke der Irrenfürsorge wurden am 1. Januar 1921 unterhalten von”)
Grafschaften und Städten ................ 84 Anstalten
London ze er A Fa
Armenverbänden ...---.- 1 ern ee
Registered Hospitals .........0.0010000 0444
Licensed Houses vu, vn ren en S
Die Anzahl der in Anstalten (außer den Armenirrenanstalten und den Asylen für kriminelle Irre und einzelnen
privaten Anstalten) unterhaltenen Geisteskranken betrug
1913 1921
Unbemittelte Patienten ......... 101158 85 202
Privatpatienten .............+.- 10773 13 685
Insgesamt ;... 111931 98 887
Die Fürsorge für Geistesschwache wurde 1921 durch 239 Anstalten besorgt, von denen 142 Einrichtungen
der Armenhehörden waren. Die Gesamtzahl der Patienten bezifferte sich auf 12 026.
Die Steigerung der Ausgaben für diesen Zweig der öffentlichen Fürsorge ist, abgesehen von der Kaufkraftverminderung
 der Währungseinheit, auch auf die inzwischen eingeführte Schwachsinnigenfürsorge
zurückzuführen.
Wohnungswesen: Das Wohnungswesen ist naturgemäß in Städten und Stadt- bzw. Landbezirken
in höherem Maße Aufgabe der Verwaltung als in den Grafschaften. Die Aufgaben innerhalb der Verwaltungseinheiten
 sind dem Wesen nach immer dieselben, der Umfang der finanziellen Aufwendungen
hängt von dem Charakter des Siedlungsgebietes (Groß- oder Kleinstadt, Landbezirk) und der Bevölkerungszahl
 ab.
Die gesetzliche Regelung der Wohnungsfürsorge umschließt :
a) Die hygienepolizeiliche Inspektion, auf Grund deren unter Umständen eine Schließung von Wohnhäusern
 und eine Umsiedlung ihrer Bewohner erfolgen kann. Infolge der Nachkriegsgesetzgebung
(1919-1925) bestehen in dieser Richtung verstärkte Möglichkeiten;
2) die baupolizeiliche Überwachung der Wohnhäuser auf denselben Wegen zur Behebung von Mißständen
 wie bei a);
) die Errichtung von Arbeiterwohnhäusern. Die Gemeinden können die Bauten selbst durchführen,
oder an private Unternehmer oder gemeinnützige Gesellschaften Bauzuschüsse und Kredite
geben. Dazu kommt seit 1899 die Möglichkeit, durch Gewährung von Tilgungsdarlehen an Arbeiter
diesen den Erwerb von Eigenhäusern zu erleichtern.
_ In den Zahlenangaben (s. oben S. 489) kommt nur der Stand der Aufwendungen auf Grund der Gesetzgebung
 bis 1921 zum Ausdruck. Die Jahre 1923 und 1925 brachten eine Erweiterung der gesetzlich vorgeschriebenen
 Maßnahmen auf diesem Gebiete, so daß die Ausgaben dafür weiter ansteigen werden (vgl.
auch Kapitel »Soziale Aufgaben« S. 29440).
Rechtspflege: Der Anteil der Selbstverwaltungskörper an der Rechtspflege tritt hauptsächlich in
den Ausgaben der Grafschaften und Grafschaftsstädte zutage; ihnen obliegt die Unterhaltung der Gerichtsgebäude,
 die Besoldung des Clerk of the Peace der Quarter Sessions (gleichzeitig Chef des Gerichtskanzleidienstes
 der Grafschaft), der Clerks of ‚Justice der einzelnen Friedensgerichte und der sonstigen Gerichtssubalternbeamten
 sowie die Aufstellung der Geschworenenlisten und die mit dem Justizwesen verbundenen
sächlichen Ausgaben. Ein Teil dieser Aufgaben kommt auch den Municipal Boroughs zu, die der Sitz von
Quarter Sessions sind. Die Ausgaben der Parishes für die Justizpflege beschränkt sich auf die Führung der
Geschworenenlisten,
Im Gegensatz zu dem Festlande sind also an die Kommunen in Großbritannien Aufgaben delegiert,
für die die anderen hier behandelten Staaten ein System staatlicher Verwaltungsbehörden ausgebildet
haben. Diese besonderen Verhältnisse Großbritanniens werden durch folgende Aufstellung gekennzeichnet:
1) Die Zahlenangaben sind dem oben zitierten Werk von Wright und Hobhouse entnommen. Sie gehen zurück auf einen Bericht des
Board of Control für das Jahr 1920 Cmd. P. Nr. 221 von 1921.

491
AD
        <pb n="476" />
        492

Übersicht 7.
Aufwand für den Verwaltungsvollzug in einigen wichtigen Zweigen der öffentlichen Verwaltung
(ohne Investierungen der Kommunen).
1913/14 1923/24
Staat | Kom- | Gesamt Kom- Staat | Kom- | Gesamt Kommunen
 munen in munen | munen in
= vH der a vH der
in 1000£ Gesamt- in 1000£ Gesamt-Originalziffern
 Sunne Originalziffern Anne
1. Polen ) 7.790 96,5 18 631 19 231 96,9
2. Schulwesen ........ En 32 670 85,9 ; 68 401 70 701 9%,8
3. Allgemeines Hygiene-WESEN
 rn En U 6854 6.904 99,3 | 130 18 286 18416 99,3
4. Irrenfürsorge ....... 582 ı 3.632 98,6 160 8216 8376 98,1
5. Wohnungswesen .... 244 244 100,0 280 3 664 3 944 92,9
6. Wegewesen......... ‚0 15 691 15 791 99,4 250 41 797 42 047 9,4
7. Justizverwaltung . - 4.000 976 4.976 19,6 5 500 1.190 6690 17,8
Es ist bei dieser Aufstellung zu berücksichtigen, daß die Angaben über den Aufwand des Staates
auf Schätzungen zurückgehen, denen die Aufarbeitung der Etats für 1912/13 und 1925/26 zugrunde
liegt; sie können daher nur ein Bild in groben Umrissen abgeben, in welchem Umfange Staat und
Selbstverwaltungskörperschaften bei der Erledigung der Aufgaben auf den Hauptgebieten der Verwaltung
 zusammenwirken.
d. Die finanzwirtschaftlichen Beziehungen zwischen Staat und Selbstverwaltungskörperschaften.
Die Angaben des vorigen Abschnittes beziehen sich auf die Frage der verwaltungsmäßigen Zuständigkeitsteilung
 zwischen Staat und Kommunen, deren finanzwirtschaftliche Auswirkungen zum Teil zahlenmäßig
belegt werden konnten. Die vorliegende Arbeit schaltet an sich den Gesichtspunkt der Deckung des
finanziellen Aufwandes aus. Bei der Behandlung der Kommunalwirtschaft muß dieser Grundsatz jedoch
insofern durchbrochen werden, als die Verknüpfung der Staatsausgaben mit den Kommunaleinnahmen
in Form der Überweisungen die Behandlung der damit zusammenhängenden Frage nach der Deckung des
Kommunalbedarfs aus eigenen und aus staatlichen Mitteln verlangt?).
Die britische Finanzpolitik stand seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts vor der Aufgabe, den »Finanzausgleich«
 zwischen Staat und Selbstverwaltungskörpern durchzuführen. Von besonderer Dringlichkeit
war diese Aufgabe deswegen, weil Großbritannien keine zentralisierte »Innere Verwaltung« wie die Staaten
des Kontinents besitzt. Die Mehrzahl der Aufgaben, die auf dem Festlande der staatlichen Verwaltung
durch die steigende Intensivierung des Wirtschaftslebens und durch die Entwicklung der sozialen Verhältnisse
 erwuchsen, wurden in Großbritannien den Selbstverwaltungskörperschaften übertragen. Dem
Staate entstand daraus die Verpflichtung, die Kommunalwirtschaften entsprechend finanziell zu unterstützen,
 So entwickelte sich das System der »Überweisungen« schrittweise mit den wachsenden öffentlichen
Aufgaben.
Im Jahre 1913/14 gab es folgende Arten von Überweisungen:
1. Jährlich zu bewilligende Zuschüsse (Grants) des Staates für Unterrichtszwecke, Arbeitslosenfürsorge
und sonstige Spezialzwecke,
2. Die Zahlungen des Staates an den Local Taxation Account?),
3. Die Zahlungen des Staates an die Selbstverwaltungen an Stelle der durch Finance Act 1908, Teil 6
aufgehobenen kommunalen Lizenzen,
4. Die Zahlungen des Staates aus dem Road Improvement Fund?®),
5. Die Zahlungen auf Grund des Small HE oldings and Allotmenis Act 1908,
6. Die Zahlungen des Staates für Zwecke des Gesundheitswesens auf Grund des Finance Act 1911,
Teil 16 und des National Insurance Act 1911, Z, 64.
1) Vgl. oben 8. 37.
?) Siehe 8. 191.
s) Siehe 8. 389£.
        <pb n="477" />
        Die Höhe der Überweisungen stellte sich 1913/14 folgendermaßen:
Übersicht 8.
Exchequer Grants 1913/14.
in 1000 £
I. From Moneys voted Annually by Parliament:
a) Grants from Board of Education ..........++. re 12942
b) Grant for Purpose of the Unemployed Workmen Act 1005 Zerermenrreee un 47
c) Miscellaneous and Repayments, excluding Repayments in Respect of the Cost
of Maintenance of Prisoners .......... EC 242
[ITI. From the Local Taxation Account:
a) Grant under the Agriecultural Rates Act 1896 .........000000 00H 1 325
b) Proportion of the Local Taxation (Customs and Exeise) Duties, or Equivalent
thereof, Applicable in Aid of Police Pension TUNER a 302
e) Residue of Local Taxation ( Customs and Exeise) Duties, or Equivalent thereo} 807
d) Local Taxation Licence and Estate Duties, or Equivalent thereof ........- 4 401
e) Grant under Section 6 (3) of the Finance Act 1908 .....0.000000004 44 EG
III. Local Taxation Licence Duties to which Section 6 of the Finance Act 1908, applies
(43) (DB) 2er OLE EEE “ 739
IV. From the Road Improvement Fund .......0...000000000 HEHE HHHN 576
V. From the Small Holdings Account ..........0000000000 EEE 7
VI. From the Sanatoria ete. Fund Account ..........00000000n nn 44
VII. Total Receipts from Exchequer Grants (including Local Taxation Duties or the Equivalents
 thereof and Repayments) .....4.0..0404400 0ER EEE 22 617
Die Verwendung der Grants für die einzelnen Verwaltungszweige ist bei ihrer überwiegenden Mehrzahl
yesetzlich festgelegt. Die Kontrolle des Ministry of Health bringt hierdurch eine weitgehende Abhängigkeit
 der Kommunalwirtschaften von der staatlichen Zentralgewalt. Der Begriff der dezentralisierten
 Verwaltungsorganisation trifft daher für das englische System des Local Government nur sehr bedingt
 zu.
Die Bestimmung der Grants ist aus folgender Aufstellung zu ersehen:
Übersicht 9.
Die Verwendung der Grants 1913/14.
in 1000£ in vH der
Gesamtsumme
1. Armenfürsorge ausschließlich Irrenfürsorge ...........00000000 00000 1.058 4,7
Be irrenfürsorge . + &amp;gt; +24 Le LER RE 955 4,2
3. Unterricht: S
a) Elementarschulen ..........4...-7442EE 14er 11 665 51,8
b) Höherer Unterricht ..............0.+40100 0101 Hrn 2 181 9,7
4. Polizeiwesen urn eurer en ART REM 2872 12,8
5. Gehälter für Beamte der Hygieneverwaltung ............+.++ 205 037
6. Überweisung auf Grund des Agricultural Rates Act 189% ....... 1 325 5.9
7. Erwerbslosenfürsorge ...........0.000.0000004 04 Een LTE HE 47 0,2
8. SiedlungsweseN - 1.0 ++ 10.5000 n EEE Kr KO A He 52 0,2
9. WegehauwWesen.....+.0.4000e nr EHRE Er nE Ten Essen 576 2,6
10. Krankenhäuser (insbesondere Tuberkulosebekämpfung)...........- 144 0,6
11. Sonstige8.4 1004 ee rer ker RER Enns  t 151 0.7
12. In der Verwendung nicht bestimmte Überweisungen ..............+ 1 289 £
Insgesamt .... 225201) 100,0
1) Die Gesamtsumme dieser Aufstellung stimmt mit der vorigen Übersicht nicht ganz überein, da in ihr die Verausgabung der Grants
für spezielle Zwecke zugrunde gelegt ist, während die vorige Übersicht die vom Staate gezahlten Granits berücksichtigt.

493
        <pb n="478" />
        — A004
Für das Jahr 1923/24 sind die Angaben im einzelnen nicht mit denen der Vorkriegszeit vergleichbar,
Legt man die Abrechnungen zugrunde, so ergeben sich die folgenden Aufwendungen auf Grund der Grants:
Übersicht 10. Exchequer Grants 1928/24.
in 1000 £ in vH der
Gesamtsumme
EEE 8 669 11,8
2. Elementärschulen er. RE A RER DR lernt 32 753 44,6
3; Höherer Untermiete re TE EEE EEE T T 6 090 8,3
4. Wohlfahrtspflege rer ER THREE ARE RR 728 1,0
„Krankenhäuser .......0.000 0er erer ra 1917 2,6
1 A DE 617 2,8
a ENT 1420 1,9
5. Wohnungswesen Hr Ha 2 HER ı Her We 7 449 10,1
9. Armenfürso!g® 4440000 HF HE RER RRETT Bela te ran nenn 1152 1,6
10. Wege- und. Brückenbäll +0... 40 ee Herren nmel 10.978 14,9
SUSE RA RE 1 0,0
12; Siedlungswesen 4.7 HERNE KT KR Rn 856 1,2
13. SonstieS Zee ee Hr Ce HU R/CH TU 2 A CE We ER era 888 1,2 PA
Insgesamt .... m8518 100,0
Das starke Anwachsen der Grants in der Nachkriegszeit ist in erster Linie auf die durch den Krieg hervorgerufenen
 neuen Aufgaben der Kommunalwirtschaften zurückzuführen, dann aber auch durch die
großen Reformen der englischen Verwaltung seit 1918, vor allem auf dem Gebiete des Schulwesens und
des Wegewesens. Der Staat war dadurch veranlaßt, seine Beiträge für die kommunale Finanzwirtschaft
wesentlich zu erhöhen. Da es sich bei den neuen Grants bzw. bei der Erhöhung der schon bestehenden
um Beträge handelte, die in ihrer Verwendung gebunden sind, hat sich der Einfluß der staatlichen Zentralinstanz
 auf die Selbstverwaltungskörper noch erhöht. Aus den folgenden Übersichten ist der Anteil der
Aufwendungen zu ersehen, der bei den einzelnen Selbstverwaltungskörperschaften durch staatliche Beiträge
 gedeckt wurde, sowie das Verhältnis, in dem Staat und Kommunen an der Bestreitung der Kosten
auf den einzelnen Aufgabengebieten beteiligt waren. Bemerkenswert ist dabei sowohl der beträchtliche
Unterschied zwischen dem Aufwand der Selbstverwaltungskörperschaften, wie er in Übersicht 7 gegeben
ist, und ihren eigenen finanziellen Beiträgen als auch die Verschiebung des Schwergewichtes bei der
Frage der Deckung der Kosten von den Kommunen zum Staat, wenn Vorkriegs- und Nachkriegsverhältnisse
 gegenübergestellt werden.
Übersicht 11.
Die Bedeutung der Grants für die Finanzwirtschaft der Selbstverwaltungskörperschaften.
1913/14 1923/24
Gesamt- Gesamt- 5
aufwand aufwand
einschl, einschl,
Invyestie: Investierungen
 rungen
für den Davon | In vH fr den Ver- Davon | In vH
Selbstverwaltungstypen KO durch ) des Netto- | Wan durch = des Nettoaufwand.
 Grants Gesamt- aufwand Ausgaben Grants | Gesamt- aufwand
Ausgaben gedeckt aufwands „sind beiden gedeckt aufwands
sind da zur Leistung
gezählt, verpflichtezuletzt
 SE
erfolgen gen gezählt
In a _. in1000£ ı in 1000 £ - in 1000 £ [in 1000 £ | in 1000 £ |in 1000 £
X London »....00s rer ers ı 22481 3.375 15,0 | 19 106 | 26698 | 10917 409 15781
2. Other Counties ............. | 22709 9 835 43,3 12 874 58013 | 27116 46,7 _ | 30897
3. County Boroughs........... | 32306 ' 6375 19,7 25931 82526 21394 25,9 61 132
4. Oiher Boroughs............. 9234 1151 12,5 8083 21105 , 4373 20,7 16 732
5. Urban Distriets ............ | 10367 | 894 8,6 9473 26559 8137 19,3 21 422
6. Rural Distriets FRA EH tee 4524 * 351 „8 4173 13473 2061 x 11412
7. Armenbezirke een 16 458 500 0 15 958 | 40 105 8 36 707
8. Andere Verbände .......... | 1249 | 136 Ce 12313 4 59% 441 4155
Insgesamt .... | 130 528 | 22617 | 172° | 107911 | 273075 | 74 8371) 27,4 198:2581
?) Die Summe von 74 837 000 £ stimmt ni i ; &amp;amp; ARE nn
der etc Rates Acts 1896 und 02 z at E Gaaren ir Übersicht abe een Tofztor mi ält nicht die Teishungen auf Grund
        <pb n="479" />
        495

Übersicht 12.
Finanzieller Aufwand von Staat und Selbstverwaltungskörperschaften für einige Hauptzweige
der Verwaltung. (Ohne Investierungen der Kommunen.)
1913/14 1923/24
Staat!) | Kom- | Gesamt une in Staat!) | Kom- | Gesamt ae
munen | vH der ' munen vH der
ara SENSE Gesamt ll a ne -  Gesamt-Wi
 m in 1000£ summe } in 1000£ summe
1. Polizeiwesen.......- | 3.140 4.650 7790 59,7 9.200 9.962 19 162 52,0
2, Schulwesen ........ 18 600 14 000 32 600 43,0 41 000 29 557 70 557 41,9
3. Allgemeines Hygiene-Cr
 ES 265°]: 68011 705 1 | 8 800 17 558 18.358 95,6
4. Irrenfürsorge ....... 1000 | 2630 | 3.630 72,5 714500 679% 829% 81,9
5. Wohnungswesen .... a 240 | 240 | 100,0 | 7500 =&amp;gt; 7500 ;
6. Wegewesen........: 67021. 160001 166708 95,7 11 200 29.076 40 276 72.2
7. Justizverwaltung ..., 4000 900 4.900 18,4 | 7 500 1188 6 688 17,8
3. Mutterschafts- und
Jugendfürsorge ..... ; 1.003 1603 62,6
ill. Die Selbstverwaltungskörperschaften Frankreichs.
a. Vorbemerkung.
Die französische Finanzstatistik der Provinzen und Kommunen, der auch die Angaben auf S. 483 entnommen
 sind, ist gegenüber der Großbritanniens außerordentlich dürftig. Sie beschränkt sich auf die Feststellung
 des Gesamtaufwandes der einzelnen Kommunen bzw. Provinzen. Zur Jllustration der verschiedenen
 Bedeutung der Kommunalfinanzwirtschaft gegenüber den anderen Ländern sollen im folgenden
 die französischen Kommunalkörperschaften und die Aufgabenverteilung zwischen ihnen und dem
Staat kurz skizziert werden.
Die französische Verwaltung kennt seit der großen Revolution als letzte Verwaltungseinheiten nur
die Kommunen. Als solche werden alle Formen der Siedlung bezeichnet von der Großstadt bis zum
kleinsten Dorfe. Träger der Verwaltungsfunktionen ist der Munizipalrat, die gewählte Volksvertretung.
Praktisch liegt die Verwaltung jedoch in der Hand des Maire, der aus der Kommunalvertretung und durch
sie gewählt und vom Präsidenten der Republik bestätigt wird. Das Tätigkeitsgebiet der Kommunalverwaltungen
 umschließt alle dem Interesse der Kommunen dienenden Aufgaben. Darüber hinaus ist der
Maire Organ der Staatsverwaltung und hat als solcher die örtliche Durchführung von Gesetzen zu veranlassen.
Die Hauptgebiete der Verwaltungstätigkeit für die Kommunen als Selbstverwaltungskörper sind die folgenden:
 Unterhaltung der erforderlichen Verwaltungsgebäude sowie des gesamten kommunalen Verwaltungsapparates;
 Führung der Zivilstandsregister; kommunale Finanzverwaltung und Steuererhebung; Polizei; die
Durchführung der friedensrichterlichen Tätigkeit; gewisse Aufgaben auf dem Gebiete des Schulwesens; Beiträge
 für die Geistesschwachen- und Geisteskrankenfürsorge; gewisse Zuschüsse für Geistliche; Unterhaltung
von Kirchhöfen; gewisse baupolizeiliche Aufgaben; Wegewesen; Zewisse gewerbepolizeiliche Funktionen.
Als Zwischeneinheit zwischen Kommunen und Departements haben Canton und Arrondissement zu
gelten. Der Canton ist Wahlbezirk und Gerichtssprengel. Das Arrondissement ist ein Teil des Departements
 ohne eigene Aufgaben. Beide sind keine Selbstverwaltungskörper.
Dagegen hat das Departement weitgehende Aufgaben. Träger der Verwaltung ist der Generalrat, die
gewählte Volksvertretung des Departements. Für die Zeit, in der er nicht tagt, überträgt er gewisse spezielle
Machtbefugnisse an die ständige Departementskommission. Die Hauptaufgaben dieser Selbstverwaltungskörperschaft
 sind: Unterhaltung der Verwaltungsgebäude der Departements und Arrondissements, insbesondere
 der Gebäude der Unterrichtsverwaltung, Bau und Unterhaltung eines Lehrerseminars; Errichtung
 von Unterkünften für die Gendarmerie sowie Zahlung eines Zuschusses für die Besoldung der
Gendarmen; Unterhaltung der Gerichtsgebäude und Tagungslokale der Assisengerichte, der Kammern
für Zivil- und Handelssachen sowie der Friedensgerichte; Unterhaltung der Departementsgefängnisse;
Aufstellung und Veröffentlichung der Wähler- und Geschworenenlisten; hygienepolizeiliche Funktionen;
Unterstützung mittelloser Kranker und verwahrloster Kinder; Zahlung von Alterspensionen.
Neben dem Generalrat steht der Präfekt als Leiter der gesamten Behörden der provinzialen Selbstverwaltung.
 Er ist gleichzeitig Vertreter der Staatsgewalt und verantwortlich für die Durchführung der staatlichen
 Verwaltung; auch kontrolliert er die Verwaltungsführung der Generalräte und der Kommunen,
2) Die Angaben für die Ausgaben des Staates gehen auf Schätzungen zurück, denen die Aufarbeitung der Etats 1912/13 und 1925/26
zugrunde liegt (s. oben S. 492).
2) Die Aufwendungen für Seuchenbekämpfung sind in diesen Zahlen nicht enthalten.
        <pb n="480" />
        — 4950 —
b. Die Aufgabenteilung zwischen Staat und Kommunen.
Polizei: Staatlich ist im gesamten Lande die Gendarmerie, die dem Kriegsministerium untersteht. Daneben
 gibt es staatliche Polizei in verschiedenen besonders »schwierigen« Städten, so in Lyon, Toulon, Marseille,
 Nizza, Metz, Straßburg und Mülhausen. Außerdem unterhält der Staat Grenz- und Hafenpolizei, gibt
der Stadt Paris einen Zuschuß zu ihren Ausgaben für Polizeizwecke und bezahlt Polizeikommissare in solchen
Kommunen, die infolge ihrer geringen Größe nicht verpflichtet sind, eigene Polizeikräfte anzustellen.
Diese Verpflichtung beginnt in Kommunen mit über 5 000 Einwohnern, und zwar müssen die Kommunen
bis zu 10000 Einwohnern einen Polizeikommissar, für jede weiteren 10000 Einwohner einen weiteren
Kommissar unterhalten. Die Ernennung zum Polizeikommissar erfolgt in Kommunen bis zu 6 000 Einwohnern
 durch den Präfekten, sonst durch den Präsidenten der Republik auf Empfehlung des Innenministers,
Unterrichtswesen: Den Departements ist die Verpflichtung auferlegt, die Gebäude der Unterrichtsverwaltung
 für das Departement zu errichten und zu unterhalten, den akademischen Inspektor des Unterrichtswesens
 zu besolden und ein Lehrerseminar einzurichten und zu unterhalten. Bei letzterem zahlt
jedoch der Staat die Lehrergehälter und kommt für den Unterhalt der Schülerschaft auf. Die Kommunen
müssen die Gebäude für den Elementarunterricht errichten und unterhalten, sowie Gymnasien (Colleges)
errichten und mindestens fünf Jahre nach Einrichtung einer solchen Anstalt die Gehälter des Direktors
und des Lehrkörpers bezahlen. Später garantiert der Staat die Gehälter des Lehrpersonals und gibt Zuschüsse
 zur Deckung eines etwaigen Defizits. Die Kommunen haben auch die Gebäude für die staatlichen
Lyzeen herzustellen und zu unterhalten; die sonstigen Aufwendungen hierfür tragen Staat und Departements.
 Die Schulverwaltung liegt in der Hand staatlicher Behörden. Die kommunalen Verpflichtungen auf
diesem Gebiete sind rein finanzieller Art und beziehen sich überwiegend auf die Sachkosten des Schulwesens
(s.0. S. 264).
Wegewesen: Es sind in Frankreich drei Arten von Landstraßen zu unterscheiden:
Staatsstraßen (Routes Nationales), die von Paris zu den Grenzen oder zu militärischen und Marine-Stationen
 führen, wichtige Provinzialstädte mit Paris oder untereinander verbinden oder strategische
Bedeutung haben;
Departementsstraßen, die die wichtigen Städte des Departements oder benachbarter Departements
verbinden;
Nebenstraßen (Chemins Vieinaux), die die Kommunen mit den Hauptstädten, mit Eisenbahnstationen
und Kleinbahnstationen oder die Kommunen untereinander verbinden.
Die Staats- und Departementsstraßen sowie die Straßen von Paris werden als La Grande Voirie bezeichnet
und stehen unter der Kontrolle des Ministers der öffentlichen Arbeiten, der in jedem Departement durch
den Präfekten vertreten wird. Die Unterhaltung dieser Hauptstraßen erfolgt durch den Service des Ponts
et Chaussees. Die Ausgaben werden von der Zentralbehörde und den Departements getragen.
Die übrigen Wege (La Petite Voirie) stehen unter Aufsicht des Ministers des Innern. Für ihre Unterhaltung
 haben die Kommunen aufzukommen, erhalten aber Zuschüsse von den Departements. Die Kosten
der Kommunalverwaltung sind nur für die Vorkriegszeit angegeben. Die nachstehende Übersicht enthält
die anteilsmäßige Bedeutung der einzelnen Verwaltungskörper auf dem Gebiete des Wegewesens.
1904 1912 1923
s Ver- Ver- Ver-Länge
 waltungs- Länge waltungs- Länge waltungskosten
 kosten kosten
in km in 1000 fr. inkm in1%000 fr, in km in1%000 fr.
Routes Nationales ........... 38170 30 615 38 341 35 322 40 0001) .
Routes Departementales ....,.. 14564 10 770 14000?) 10 0002) 12 902 .
Chemins Vieinau® ,.......... 526222 93 227 538 521 204 256 556 902
Öffentliche Unterstützungen: Die Regelung des öffentlichen Unterstützungswesens, vor allem die
Aufgabenteilung auf den verschiedenen Spezialgebieten der öffentlichen Fürsorge ist im Kapitel »Soziale
Aufgaben« (S. 294 ff.) behandelt worden. Dort finden sich auch Angaben über die Lasten, die dem Staat,
den Departements und den Kommunen aus der Erfüllung dieser Aufgaben erwachsen.
c. Die staatlichen Überweisungen.
; Das finanzielle Verhältnis von Staat, Kommunen und Provinzen findet seinen Niederschlag in den staatlichen
 »Überweisungen«, die bei der Aufarbeitung der Etats ausgesondert wurden. Der auf die einzelnen
Verwaltungszwecke davon entfallende Anteil geht aus der nachstehenden Übersicht hervor: es konnte jedoch
nicht zwischen Überweisungen an Provinzen und solchen an Kommunen unterschieden werden. Auf den
Zweck der Überweisungen ist, soweit er festzustellen war, bei der Behandlung der einzelnen öffentlichen
Aufgabengebiete (s. oben Dritten Teil, S. 107ff.) hingewiesen worden.
1) Gesehätzt (1921 = 39534 km). — ?®) Geschätzt.

ACH
        <pb n="481" />
        497 _—
Im Gegensatz zu dem englischen »Finanzausgleich« gilt der Anteil der Departements und Kommunen
an den vom Staate erhobenen Getränkesteuern und an der Umsatzsteuer sowie die Centimes Addıtionels
zu den Impöts Directs, die von den Departements und Kommunen erhoben werden können, aber von den
Behörden der staatlichen Finanzverwaltung eingetrieben werden, nicht als »Überweisung«. Diese Posten
erscheinen im Staatsetat weder als Einnahmen noch als Ausgaben, sondern werden von den Steuerbehörden
unmittelbar an die empfangsberechtigten Departements und Kommunen abgeführt. Bei den Überweisunzen
 der folgenden Übersicht handelt es sich daher grundsätzlich um Beträge. die in ihrer Verwendung
gebunden sind.
Überweisungen des Staates an Kommunen und Departements?).
1913 1925
S Sen in Vorkriegsin
 1000 fr. Originalziffern Kaufkraft
Innere‘ Verwaltung... 41.000044 Fr rk 9ER a 19 236 73 827 16 406
Wiederaufbauarbeiten ......0.. 000er nr . 16 400 3 644
Landesverteidigung +++... 00000000 en 2 r eh nee ——
TuS rer TE Dr WE Ka — 100 22
Soziale Aufgaben +.......0.000 nn EEE Kennt r Genen — 1500 334
Öffentliches Unterrichtswesen ....................-- 17 446 55 780 12 395
Kirchenweseh Li. ern en een nA tea — == =&amp;gt;
Landwirtschaft... 04404 tern E Rena Wen 4 300 24 124 5 361
Öffentliche Arbeiten ......040- rer Ener ehe en 19:500 33 250 7 389
Finanzverwaltung... 0.0. .000 000 HEMER H ee 30 344 24 443 5 432
Insgesamt. 77 24826 229424 50988
IV. Die Selbstverwaltungskörperschaften Belgiens.
a. Vorbemerkung.
Die belgische Kommunalfinanzstatistik beschränkte sich vor dem Kriege auf die Erfassung der 16 Städte
mit mehr als 40 000 Einwohnern, deren Einnahmen und Ausgaben für jede Stadt gesondert ausgewiesen
wurden. Aufschlußreicher ist die Provinzialfinanzstatistik, die, wenigstens vor dem Kriege, vollständig ist
und auch eine gewisse Gliederung der Ausgaben durchführt. Die Ausgaben für das letzte verfügbare Vorkriegsjahr
 1910 betrugen für: in 1000 tr:
Gericht, Polizei und Gendarmerie ..............,:;.1.0: 898,5
A
Unterricht re EEE RE AeEE E Welee ai [150,5
Provinzialstraßen ..... 4.70. u rennen anna naeh | 2.6404
Neben Wege +..00.0000 0000er ner eanrE Lana WeEwenerAGr  4,308,2
Nebenbahnen ..7 7.004400 en nennen 2:535,5
Anleihedienst reden nenn a 037,0
WE A U
Sonstiges ......0+000rr10raaeteheere Kakeneern nn naneee ST
Insgesamt.... 29 958,7.
In der Nachkriegszeit liegt auch für die Provinzialfinanzen keine vollständige Statistik vor, da sie in
zwei Provinzen nicht mehr durchgeführt wurde.
Die belgische Lokalverwaltung unterscheidet sich von der französischen dadurch, daß in ihr dem Prinzip
der Selbstverwaltung in größerem Umfange stattgegeben wird, wenn auch nicht in dem Maße wie in Großbritannien.
 Im Gegensatz zu dem britischen Sel/government stehen im System der belgischen Kommunalund
 Provinzialorganisation staatliche Behörden und staatliche Beamte neben den Selbstverwaltungskörperschaften.
 Von der französischen Verwaltungsorganisation, den Departements und Kommunen
unterscheidet sich die belgische andrerseits dadurch, daß der Staat der provinzialen und kommunalen
Selbstverwaltung wesentliche Aufgaben überträgt, ohne einen eigenen Verwaltungsapparat dafür zu organisieren.
 Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, den Kommunen und Provinzen ihre Aufwendungen für diese
Tätigkeitsgebiete zum Teil aus staatlichen Mitteln zu ersetzen, so daß die Frage des Finanzausgleichs und
der Überweisungen für Belgien erheblich wichtiger ist als für Frankreich,
b. Die Provinzialverwaltung.
Für die Staatsverwaltung ist Belgien in Provinzen gegliedert. Diese territorialen Einheiten sind gleichzeitig
 für die Zwecke der Selbstverwaltung organisiert. Die Selbstverwaltungskörperschaft der Provinz
ist der Provinzialrat, der durch die wahlberechtigten Bürger gewählt wird, Für die Zwecke der Verwaltung
wählt der Provinzialrat eine ständige Konmission (Deputation Permanente). Neben diesen Organen der
‘) Nach den bearbeiteten Etats.
        <pb n="482" />
        18
Selbstverwaltung steht der Gouverneur als Vertreter der Staatsgewalt. Er wird vom Könige ernannt und
abgesetzt und gehört als beschlußfassendes Mitglied zur Deputation Permanente. Er ist das Haupt nicht
nur der staatlichen Verwaltung innerhalb der Provinzen, sondern auch der provinzialen Selbstverwaltung.
Das System der Selbstverwaltung geht so weit, daß gewisse eigentlich staatliche Verwaltungsfunktionen
an den Provinzialrat bzw. die Deputation Permanente übertragen sind. So übt diese die Kontrolle über
die Kommunalfinanzen aus, prüft die Rechnungslegung der Kommunen und kontrolliert ihre_Tätigkeit
auf allen Gebieten der kommunalen Selbstverwaltung.
Der Staat beteiligt sich an der Deckung der Ausgaben der provinzialen Selbstverwaltung, da er an sie
gewisse Aufgaben delegiert hat. Allerdings ist, wie bei den Gehältern der Gouverneure, schwer zu entscheiden,
inwieweit dieser Aufwand noch mit der eigentlichen Staatsverwaltung und inwieweit er mit der provinzialen
 Selbstverwaltung zusammenhängt.
Das Tätigkeitsgebiet der provinzialen Selbstverwaltung wird in der Hauptsache durch die folgenden
Aufgaben gekennzeichnet: Niedere Gerichtsbarkeit, provinziales Wegewesen, Führung der Geschworenenund
 Wählerlisten, gewisse Zuschüsse für kirchliche Zwecke, Aufwendungen für Geisteskrankenfürsorge,
Zuschüsse für das elementare und höhere Schulwesen, Unterkünfte für die Gendarmerie, gewisse Wohlfahrtsausgaben.

ce. Die Kommunalverwaltung,
Die Kommunalverwaltung untersteht dem Gemeinderat (Conseil Communal). Dieser wählt aus seiner
Mitte mehrere Schöffen, die zusammen mit dem Bürgermeister die ständige Selbstverwaltungskörperschaft
innerhalb der Gemeinde bilden. Der Bürgermeister wird vom Könige ernannt und ist insofern Staatsbeamter,
 als ihm die Durchführung der Gesetze obliegt. Gleichzeitig ist er der oberste ausführende Beamte
der Kommunalverwaltung. Hauptaufgaben der Kommunalverwaltung sind: Unterhaltung der kommunalen
Verwaltungsbeamten sowie der behördlichen Einrichtungen, Unterhaltung der Einrichtungen für die
Friedensgerichte, Führung der Zivilstandsregister, Unterhaltung der Polizeikräfte, gewisse Zuschüsse für
die Kirchen, Unterhaltung des elementaren und teilweise des höheren Schulwesens, die städtischen Wahlen.
gewisse Wohlfahrtseinrichtungen (insbesondere Pflege von Geisteskranken, Blinden und Findlingen),
Unterhaltung des kommunalen Wege- und Straßennetzes, Ausgaben für die Zivilgarde, Zuschüsse an die
Handelskammern, gewisse. Ausgaben für die Gewerbepolizei.
d. Die Aufgabenteilung zwischen Staat, Provinzen und Kommunen,
Auch für Belgien läßt sich die Aufgabenteilung zwischen Staat, Provinzen und Kommunen auf den
einzelnen Gebieten der Verwaltungstätigkeit nicht durch Aufwandziflern belegen. Es wird im folgenden
daher nur versucht, einige Hinweise auf die Regelung der verwaltungsmäßigen Zuständigkeit auf einigen
wichtigen Gebieten zu geben.
Schulwesen: Auch nach Einführung der allgemeinen Schulpflicht (1914) ist es in weitem Maße in das
freie Ermessen der Selbstverwaltungskörperschaften gestellt, in welchem Umfange sie für Zwecke des
elementaren und höheren Unterrichts Aufwendungen machen wollen. Die Verwaltung des Elementarschulwesens
 fällt völlig den Gemeinden zur Last, der Staat beteiligt sich durch Zuschüsse an der Finanzierung
 des Elementarunterrichts und übt die Aufsicht über die von ihm unterstützten privaten und gemeindlichen
 Schulen aus. Die Staatszuschüsse sind hauptsächlich dazu bestimmt, die Lehrergehälter zu
bestreiten, doch zahlt die Regierung gewöhnlich auch ein Drittel der sonstigen Unterhaltungskosten für die
Einrichtung des öffentlichen Unterrichts; die Provinzen tragen ein weiteres Drittel der Unterhaltskosten,
der Rest muß von den Kommunen bestritten werden. Die finanziellen Lasten für den öffentlichen Elementarunterricht
 dürften hier also verhältnismäßig gleichmäßig von Provinzen und Kommunen einerseits und
vom Staate andrerseits getragen werden,
Auf dem Gebiete des höheren Unterrichts spielen Staat und Provinzen gegenüber den Kommunen
eine größere Rolle als im Elementarunterricht (vgl. oben S. 266 4f.).
Wegewesen: Die Straßen werden unterschieden nach Hauptstraßen und Straßen von örtlicher Be-ET
 ‚die letzteren wieder nach städtischen und ländlichen Straßen. Für die Verwaltung der Haupten
 On zn FA A Für die Wege örtlicher Bedeutung haben die Kommunen zu
Dr N Taaf 2er KR rn . NEE vn für die Verwaltung zuständigen Stellen zu tragen.
N a0 0a en NE N iM N KA Zuschüsse an notleidende Kommunen, :
Staate unterhalt rd. Für di zeikräfte und die Gendarmerie zu unterscheiden, die vom
| ‚erhalten wird. für die Verwaltung der Kommunalpolizei sind die Bürgermeister verantwortlich,
 die Kosten haben die Kommunen zu tragen. Selbständige Polizeikommissare wie in Frankreich
gibt es in Belgien nur ausnahmsweise; sie werden vom Könige nach Vorschlägen der kommunalen Vertretung
 ernannt,
Wohlfahrtseinrichtungen: Über die Verpflichtungen der Selbstverwaltungskörper auf dem Gebiet
der öffentlichen Fürsorge ist keine genaue Darstellung vorhanden. Die Aufgaben der Kommunen in dieser

Zt
        <pb n="483" />
        14) —
Richtung sind zum Teil im Kapitel »Soziale Aufgaben« (5. 294 ft.) erwähnt worden. Stiftungen und geistliche
 Kongregationen spielen in der öffentlichen Fürsorge eine große Rolle.
e. Die Überweisunzen des Staates an die Selbstverwaltung.
Im belgischen Staatsetat finden sich in der Nachkriegszeit höhere Überweisungen an die Kommunen
und Provinzen als‘ vor dem Kriege. Dies hängt einerseits mit der Neuorganisation des Steuerwesens
zusammen, die eine Beteiligung der Kommunen und staatlichen Unterverbände an den Erträgen der neuen
Steuern mit sich brachte, andrerseits ergab sich aus der Reform des Schulwesens eine wesentliche Steigerung
 der kommunalen Verpflichtungen, die nur mit erhöhter finanzieller Beteiligung des Staates zu tragen
war. Außerdem sind in den Nachkriegsetat neue Überweisungen an diejenigen Kommunen eingestellt
worden, die durch den Krieg sehr gelitten haben. Der Staat schafft dadurch einen Ausgleich für die verminderte
 Steuerkraft der Bevölkerung in diesen Kommunen.
Überweisungen des Staates an Provinzen und Kommunen‘).
1913 1925
Originalzitfern EE
in 1000 fr.
Innere Verwaltung 2.0.4000 00 Herren rennen 400 850 160
Überweisungen an Kommunen des Wiederaufbaugebietes 119 674 22580
Landesverteidigung 414444 nur rn 150 28
JUSÜE KT HER TEEN RK H  R en r 250 &amp;gt; —
Soziale Aufgaben... ..7 07.100 04 rer Tree AH en m 5 700 1.075
Öffentliches: Unterrichtswesen +7... .00000.n0 70er 16 952 145 487 27 451
Kirchenweseh 210. ee een ten n ann 1.073 606 114
Landwirtschaft ner be ek rn ee un 618 694 131
Verkehrsweseh re ernten A HE E 11 700 11 021 2.080
Finanzverwaltung Sa.a.ı ee E40 000 de ee na 412 750 77877
Insgesamt.... 30 993 696932 131 496
V. Die Selbstverwaltungskörperschaften Italiens.
Die italienische Statistik der Kommunalfinanzen?) steht, was ihren Umfang betrifft, in der Vorkriegszeit
an zweiter Stelle unter den hier behandelten Staaten. Sie gab verhältnismäßig gut gegliederte Angaben
über die Ausgabenvoranschläge sämtlicher Provinzen und Gemeinden des Königreiches, Für die Nachkriegszeit
 liegen entsprechende Statistiken nicht vor. so daß Angaben nur für je ein Vorkriegsjahr gemacht
 werden können,
Ausgaben der Kommunen 1912. en . in vE der
in Millionen Lire Gesamtsumme
ZinsenHenst er 00ı0rr 0000 ART ae 9,3
Allgemeine Verwaltung .......0..00000440 rer eneen 183,77 19,2
Örtliche Polizei und Hygiene ...................0«.» _ 228,67 23,8
Öffentliche: Sicherheit irre een 68 1,2
Rechtsplilege realer ern PA Era RR 177,55 18,5
Öffentlicher Unterricht ........&amp;gt; 0001004010000. + 00 220,96 23,0
Kultüs er EA FREE Wh 3,99 0,4
SO TE a mr MOB 4£
Insgesamt.... 959,83 100,0
Ausgaben der Provinzen 1913. .
La ns in vH der
in Millionen Lire Gesamtsumme
Schuldendienst rer herr anne ee ante mama 10,55 6,7
Verwaltungsauszaben: ++. 7. 0.1. 0r44 eher nee erere A071 6,8
Gesundheitswesen rennen Ten bern aM ee anne 0,87 0,4
PONZEE TE ET a rn 5,27 26
Osfentliche‘ Arbeiten rer ee Ru 7200 35.5
UnterrichtswWeseh. . 74002 EEE a ee 8,69 4,3
Wirtschilber er En 3,13 15
SOZiMES er rrrn a Wr Ken K karten rnmne 48,20 237
Ausgaben aus Kapitalbewegung .................0.... 36,05 17,8
Fehlbeträge früherer Jahre... 4- 0. HE 0,66 0,3
Insgesamt.... 202,93 100.0
1) Nach den bearbeiteten Etats.
2) Annuario Statistico, a. a. 0. 1914

DC
aa
        <pb n="484" />
        500

Den vorstehenden Übersichten sind die Angaben für Italien auf S. 4881. entnommen. Sie können jedoch
nicht die Frage beantworten, wie die Zuständigkeit in den einzelnen Verwaltungszweigen zwischen Staat,
Provinzen und Kommunen geregelt ist. Während für Belgien und Frankreich einige, wenn auch kurze
Hinweise über die Verantwortung der einzelnen Gewalten in den wichtigsten Verwaltungszweigen gegeben
werden konnten, ist das für Italien fast unmöglich, da über die Organisation des öffentlichen Verwaltungsapparates
 in Italien in ihren Einzelheiten keine Unterlagen zur Verfügung stehen. Dazu kommt,
daß in den letzten Jahren eine dauernde Umgestaltung der öffentlichen Verwaltung im Gange ist, die
z.B. in neuester Zeit dazu geführt hat, daß die Bürgermeister der Städte nicht von den Stadtratsversammlungen
 gewählt, sondern vom Könige ernannt werden sollen.
Das System der italienischen Lokalverwaltung ist von Frankreich beeinflußt und kennt als unterste
örtliche Verwaltungseinheit nur die Kommunen. Ihre hauptsächlichsten Verpflichtungen liegen auf dem
Gebiete des Gesundheitswesens, der Baupolizei, der sozialen Fürsorge und der Unterhaltung der Straßen,
Die Verwaltung der Kommunen liegt in der Hand des Consiglio Communale, einer gewählten Körperschaft,
und des Bürgermeisters, der jedoch nicht nur ausführendes Organ der Kommunalverwaltung, sondern
auch der Staatsverwaltung ist.
Die italienischen Provinzen sind in noch geringerem Maße als in Belgien Selbstverwaltungseinheiten,
wenn ihnen auch auf diesem Gebiete gewisse Funktionen zukommen. Ihre Hauptaufgaben als Selbstverwaltungskörper
 liegen bei der Irrenfürsorge, bei der Unterhaltung des provinzialen Wegenetzes sowie
gewisser technischer und wissenschaftlicher Institute und verschiedener Wohlfahrtseinrichtungen. Der
Präfekt einer Provinz ist Staatsbeamter und wird durch den König ernannt. Er gilt als Aufsichtsorgan
sowohl für die Provinzen als für die kommunale Selbstverwaltung. Die eigentlichen Organe der provinzialen
Selbstverwaltung sind der Provinzialrat und die Deputazione Provineiale, die durch ihn aus seiner Mitte
gewählt wird.
Die Zuständigkeit von Staat, Provinzen und Kommunen auf den wichtigsten Verwaltungsgebieten
jäßt sich für Italien wegen des Mangels an Unterlagen nicht einmal andeutungsweise feststellen. Kine
nähere Erläuterung der staatlichen Überweisungen an Provinzen und Kommunen kann aus demselben
Grunde nicht gegeben werden,
Überweisungen an Kommunen und Provinzen)
1913/14 1925/26
Originalziffern Vorkriegskaufkraft
in 1000 Lire
A N = 15 356 3 071
Ausgaben auf Grund des Krieges ................. — 7652 1530
Soziale Aufgaben -.......00 04000 KHK NEM H en 7015 86 727 17 345
Öffentlicher Unterricht... 4er nee 53 995 768 743 153 749
Kirchenwesen 44 DER HE KERN CKA 2315 209 42
Wirtschaft. er RER RUAEEE RE KA 11 589 18 871 3.774
Finanzverwaltung rear rer KEAHERN RER 28 246 22 750 4 550
Insgesamt.... 103160 920 308 184 061
Zweites Kapitel.
Übersichten über die Staatsausgaben verschiedener anderer Länder.
Pen nachstehenden Übersichten geben einen summarischen Abriß der Staatsausgaben von 26 weiteren
en.
Fey nn EEE EN Sal von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien
Queen enfnommen N Noch den Anal nun u ar ne oder Gliederung den in Fußnoten verzeichneten
beraten  erelekhbar reine En m N BUT dieser Arbeit sind diese Angaben demnach
feinerung far die wicktiesten DA RE ae U N tweise Größenvorstellungen vermitteln, deren Ver-Nach
 Möglichkeit wurden. die Zilter des letzte en VDE Men
GriAESCHAF BE EnübSRROAGENE. Supeit V es NR ’orkriegsetats denen des letzten erreichbaren Nach-N
 MAD Wurckr dic A Pichran oranschläge für die betreffenden Haushaltjahre nicht vorhanden
, : ) ıngen vorangegangener Jahre verwertet.
Das Material wurde in der in den angegebenen Quellen vorgefundenen Form wiedergegeben.
:) Nach den bearbeiteten Etats
        <pb n="485" />
        Staatsausgaben von Norwegen.
Abrechnung Voranschlag
1913/14 1926/27
in Millionen Kronen
Königliches Haus... .....000010 001040 HAM KEN 0,75 0,86
Parlament und Rechnungshof... ....0..40040 04441040 1,12 2,71
Regierung und Staatssekretariate................110 + 0,56 0,54
Ministerium für Justiz und Polizei ......000 0000 5,01 14,73
Außenministerium +... ..0.7 ee Wer ae EWR KERN 1,27 4,09
Wehrminister um erde ra En 27,49 44,25
WinanzmiistehumM ..... 0er error herren Keane 3,88 13,24
Ministerium für Unterricht und Kunst.............-. 14,68 57,88
Kultusministerium -. 44.000. teren ran ner 1:17 4,43
Ministerium für Soziales und Medizinalwesen ........ 7,70 32,53
Ministerium für Handel, Schiffahrt und Industrie .... 5,71 14,78
Ackerbauministerium ..........0.00000000 nn HAHN 2,25 11,58
Ministerium der öffentlichen Arbeiten ...............- 4,24 15,51
U NEE 15,05 107,80
Teuerungszulagen für Staatsbeamt@...............+ - 8,00
Verschiedene8 .....00000.77.0 0004 2020 ruhen He 7,18 5,02
Sonstige Ausgaben:
Eisenbahnanlagen .............0..0.00000000041 0 11,14 14,52
Telegraphen- und Telephonanlagen ............- 2,90 4,50
Anlagen für die Energiewirtschaft ............ 0,71 18,06
Sonstige Anlagen ...........000000000000 1A 5,18 4,71
Amortisation au urn HH 4,87 16,20
Yerschledene8 +. 24 4er WA en 0,57 =
Gesamtausgaben.... 123,43 395,94
Quelle: Den Norske Statskasses Finanser i Budgettarene 1913/14—1926/27. Utgitt av det Statistiske Centralbyra 1926.
Staatliche Erwerbsbetriebe netto.
Staatsausgaben von Schweden.
Abrechnung Voranschlag
1913 1925/26
Verwaltungsausgaben: in Millionen Kronen
Zivilliste und Schlösser +... 7.00.0000 1,62 1,84
Justizministerium ... +... 04.004 re nennen nam NEE OHG 6,09 13,05
Innenministerium 22.0004 e ana n nee 19,14 .
Außenminister v0... 00er een ann 1,97 5,84
Kriegsministerium ............0+0.0000040000000rh04 ns 58,98 99,39
Marineministerium 440.000 ee Wen 25,63 48,40
Finanzministerium ....+.1044040h rue en 16,64 43,73
Zinsendiensb 1. 1000.02 R Her He EAN RE 22,71 82,00
Kultus- und Unterrichtsministerium ...........+++0+ 30,83 129,59
Ministerium für soziale Angelegenheiten ..........+. — 84,05
Handelsministerium + +15 + .04040 44H We 12,18
Landwirtschaftsministerium ..........0.0.00000000 HH 8,60 22,17
Verkehrsministerium ...........004+.000 11 nern r re — 35,55
PENSIONEN ı rer nr EHER Ann 8,98 38,06
Unvorhergesehene Ausgaben ...........0000000 10H 1,70
Unterstützungskassen, Diäten USW. .........0.0++ + 1,52 4,25
Sonstige Ausgaben:
Zuwendungen an die Staatsbetriebe +...0..0 000000 w u 36,75 29,90
Fonds für Darlehen.............0.0..0.0001010000nr0s 10,65 29,41
Fonds für-Invalidenversicherung ...........0.+0000+44 2,60 —
Amortisierung der Staatsschuld ru rer tete rer 6,38 8,10
Verschiedene Anlagen... ...+.0..000000 00H ı171
Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus .........-.- ; 27,90
Gesamtausgaben.... 259,09 728,82
Quellen: Statistisk Ärsbok 1915 und 1925, Staatliche Erwerbsbetriebe netto.

501
        <pb n="486" />
        4
Staatsausgaben von Dänemark.
Abrechnung Abrechnung —Voranschlag!)
1913/14 1924/25 1927/28
in Millionen Kronen
Zivilliste des Königs 0.00 Her ee 1,00 1,00 1,00
Apanagen für das Königshaus ........ 0,17 0,22 0,07
Reichstag 0.04.00. HERR HEET Der Ka 0,77 2,60 2,28
Staatsministerium -...0.. 0-44 0,13 3,94 0,48
Justizministerium +... 10,96 28,13 17,88
Innenministerium 1.0 N 14,70 95,51 77,82
Ministerium des Auswärtigen ......... 0,95 6,91 5,43
Grönland +0. ran 0,36?) 0,29
A 0,27 —
Kriegsministerium ...........5.00700 00 19,89 33,84 29,60
Marineministerium er Ha ne 11,05 23,41 18,81
Finanzministerium are ee 9,01 29,28 23,37,
Staatsschuld, Zinsendienst............ 12,40 65,21 —
Unterrichtsministerium ............... 74,37 64,73
A 16,35
Kultusministerium ......r00 rk ee 4,99 3,74
Ministerium für soziale Angelegenheiten — — 56,57
Wirtschaftsministerium.... 0... 0,74 4,88 4,88
Landwirtschaftsministerium ........... 4,37 16,29 12,38
Ministerium für öffentliche Arbeiten ... 3,57 7,40 7,70
Pensionen NE Kr 4,69 18,64 13.48
Investierungen:
1. Eisenbahn 2er FR en 3,96 19,14
DONE N 0,19 0,47
9. Staatshäfen rer ner nr een 1,36 2,07
4. Telegraph und Telephon ......... 0,42 2,07
5. Andere Verwaltungszweige ....... 1,15 0,04
6. Bau von Privateisenbahnen ...... 1,00 6,32
Grundstückserwerb. ee 1,39 11,82
Erhöhung der Reservefonds........... — 20,90
AMOS ee Kr 1,73 12,66
Darlehen an das Königliche Theater... 0,12 0,85
Andere Darlehen ra — 10,21
Sonstige Ausgabe... 0,89 1,19
Gesamtausgaben.... 123,59 504,65 340,22
Quellen: Statistisk Aarbog 1915 und 1926 und Danish Foreign Office Journal 1926, Staatliche Erwerbsbetriebe netto.
Staatsausgaben von Finland. Voranschlag 1927
in Millionen Finmark
Staatspräsident. EEE FE N 1,9
Parlament er ER H 10,8
MiniSterpräsidium dr UT HT 6,7
Mustizministeri er 93,8
Innenministerium... der 266,7
Außenministerium AN 32,4
Webrministerium ı er 574,1
Finanzministerium NEN Re AA T R rarrnr 208
Staatsschuldendiensti.. ....,......0..,..,.. 77 505,6
Kultus- und Unterrichtsministerium ................." 449,4
Ministerium für soziale Angelegenheiten ............... 52,3
Wirtschaftsministehum .. ee e 6
Landwirtschaftsministerium ....................7..... 293,2
Ministerium für Verkehr und öffentliche Arbeiten... on 1 105.7
a 108,6
Staatsdruckerei und Staatsverlag HN RE 10,8
Pensionen und Dotationen A RE v6
Verschiedenes EEK HAASE NARSSKERE RER ERSTEN 48,2
| Gesamtausgaben..... 37m
Quelle: Bank of Finland, Monihly Bulletin Nr. 12, Dezember 1926. Staatliche Erwerbsbetriebe netto.
*) Der im Danish Foreign Office Jour i
3) Tn der Ziffer für 10 Do 4 N 8 ind ee Mt CH ang Tr W2TS enthält nur die hier angeführten Zahlen

50°
        <pb n="487" />
        A032

Staatsausgaben von Estland
Voranschlag 1926/27
Ordentliche Ausgaben. in Millionen Estimark
Präsident und Kanzlei ......000 rer er Er HR nn 26,64
Parlament er rer TREO a ne 47,30
Rechnungshof»... 2.000 r rer ee er an ale runter nn HN 33,48
Justizministerin re TEA 288,99
Innenministerium ..........0000040 rer ner teen En nen 380,10
Außenministerium +10. ur re eren nn 101,12
Kriegsministerium ........0.0.0074004 0000er nn 1 539,88
Finanzministerium -. 4.444 e ren an ene ee ee en 468,53
Staatsschulden:.....0u000 4 Warren ern Kenne een anne 351,98
Kultus- und Unterrichtsministerium ............0++00004 608,80
Ministerium für soziale Angelegenheiten ...........+++ 386,94
Ministerium für Handel und öffentliche Arbeiten ....... 16,45
Landwirtschaftsministerium ............000000000 00H 350,43
Verkehrsministerium (Post, Telegraph, Eisenbahn) . ....- 1 725,75
Außerordentliche Ausgaben.
Verschiedene Ministerien:
Reichspräsident .............0..000000000 000 nn 2,00
Justizminister 1... 1..0.+000400ne nn 8,30
Innenministerium +. 2.7.0.7 rennen 1,00
Kriegsministerium ...........0.000000000 10H EEE 352,88
Finanzministerium = eure nenne new Han na 68,00
Kultus- und Unterrichtsministerium ............0.++4+ 136,25
Ministerium für soziale Angelegenheiten ............- 26,10
Landwirtschaftsministerium ...........000000000 HH 73,66
Verkehrsministerlum +... 40.400000 He Kae 452,36
Operationsfonds:
Kriegsministerium ..............0.+0010001110nEH EEE 20,00
Finanzministerium .............1...00010004 0010000 Hn "57,00
Kultus- und Unterrichtsministerium ........0...00.00004 4,50
Landwirtschaftsministerium .............0...0.0.0.0...... 320,00
Gesamtausgaben.... 7848,44
Quelle: Riigi Teataja Nr. 25 vom 20. März 1926, Staatliche Erwerbsbetriebe brutto.
Staatsausgaben von Lettland.
Voranschlag 1927/28
in Millionen Lat
Staatspräsident .....1.407 44ER n nn 0,14
Parlamente. +.r.0..00rren re she eAr nennen benennen 1,09
ee 1,04
Ministerpräsident ................0010000001 HEHE 0,29
Justizministerium .........4.00000u0net nA EG 5,63
Innenministerium ............0000000000 EEE AKA EEG 8,57
Außenministerium .......0..00.00000000 00044 E nA 2,24
Kriegsministerium .............000111000 000 41,09
Finanzministerium ..........000000000 000 EEE 39,99
Kultus- und Unterrichtsministerium ..........0..0000004 18,38
Ministerium für soziale Angelegenheiten ..............- 13,02
Statistisches Amt (Verwaltung) ........0.0000000000 00 0,25
Landwirtschaftsministerium ........0.0000000000 000 EEE 7,56
Verkehrsministerium +......0..0..0000000nhEE EEE EEn 17,64
Gesamtausgaben.... 156,93
Quelle: Budgetvoranschlag für 1927/28. Staatliche Erwerbsbetriebe netto.
        <pb n="488" />
        504

Staatsausgaben von Litauen.
Voranschlag 1927
Ordentliche Außerordentliche Summe
Ausgaben Ausgaben
in Millionen Lit
Präsident der Republik ...........000 00740 ern 0,22 - 0,22
A 1,31 = 1,31
Rechnungshof er HE 112 — 1,12
Ministerpräsident 2... ER HEN 1,31 — 1,31
Justizminister ra 8,08 — 8,08
Innenministerium... 2... 000 ner 17,64 1,60 19,24
Ministerium des ÄUußern... 0... ren 3,75 2,28 6,03
Kriegsministerlum ++: 00.00 rer 39,89 — 39,89
Finanzministeriuhl .. 01 RE 15,72 0,10 15,82
Schuldendienst ......0.04.40 KH 12,88 2,58 15,46
Kultus- und Unterrichtsministerium ............... 32,83 0,15 32,98
Verkehrsministerim rer EEE 54,80 3,64 58,44
Landwirtschaftsministerium . 2... 40.0000 18,63 7,69 26,32
PonsiönsiondN er rk RE BE 1,20 . 1,20
Gesamtausgaben.... 209,38 18,04 227,42
Quelle: Budgetvoranschlag des litauischen Finanzministeriums 1927. Staatliche Erwerbsbetriebe brutto.
Staatsausgaben der Union der russischen Sowjetrepubliken.
Voranschlag 1925/26
A. Ordentliche Ausgaben: in Millionen Rubel
1. Unions-Verwaltungen und Behörden +....0..00 0000044 Hr rer RAR Ar 2 203,72
a) Zentral-Vollzugskomitee -u EEE EEE CH PR 14,57
b) Rat der Volkskommissate TUE DE TE CHE 9,14
c) Gossplan der SSR rn EN EUREN KH a 2,80
d) Volkskommissariat für auswärtige Angelegenheiten ..........0...0.0000400- 10,13
» » den Außenhandel rer EEE A 18,27
» 0 Post und Telegraphit r. 0.2.0 0er er ER Er Ge 140,70
g) # Ve EEE a 1 329,00
h) Landesverteidiguie EEE CE U 621,46
3) Verschiedenes nr EHRE EL 57,65
2. Vereinigte Verwaltungen und Behörden der Unionsrepubliken 2. e rear 156,66
8) Volkskommissariat der Finanzen 1. 88,52
b) Oberster: Volkswirfschafterate rn ER 31,38
©) Volkskommissariat des Innenhandels.... 1.0.10 E 7,15
d) » N 6,48
e) » » Arbeiter- und Bauerninspektion ................... 8,82
f) Zentrale statistische Verwaltung ........,......, Ce 14,31
3. Nicht vereinigte Verwaltungen und Behörden der Unionsrepubliken‘.......... re 372,35
8) ZentralvoHzugskomiteg: EL 11,26
b) Räte der VolkskOm mies er ATS 7,52
°\ Volkskommissariate für innere Angelegenheiten KR TA ee 16,77
» N TE N 20,59
’ BE 159,43
; N 45,53
Dr + 0215 SET 9,43
h) WS 101,82
4. ReservefondS re er nrnennG ;
5. Überweisungen aus Staatsmitteln an das ANDRE en EN x
7. Operationen des Reichschatzamtes ‚,,,.,.,..,....... N U
EEEFEN EAST EE N A 187,84
Summe der ordentlichen Ausgaben .... 3 401,37
(Übertrag)
        <pb n="489" />
        05

Voranschlag 1925/26
in Millionen Rubel
Übertrag .... 3 401,37
B. Außerordentliche Ausgaben.......... - ea 500,08
1. Landwirtschaft: 2 nr. 404 RETTET RATES TOHEET RETTEN HE OKKEE KREEG 157,52
ae N 155,50
8, Elektrifzierung 2er rer RAR A ERBE We er kn Rn me 69,10
4. Genossenschaften 40ER ER KR ra 25,00
5. Kommunalkredite eu 704-0444 EEE He We ae 80,00
6. Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit ...........0.00.0000000 00 Hn EEE 6,00
7. Bauwesen ir A er r EErTaANE TEASER een a 5,96
8. Außerordentliche Ausgaben für Karelien ...........00000000 nr EHE EEE 1,00
Summe der außerordentlichen Ausgaben .... 500,08
C. Bildung eines Reservefonds....................0000000 EHE 100,00
Gesamtausgaben.... 4 001,45
Quelle: Projekt zum Budget des VKF. Moskau 1926. Staatliche Erwerbsbetriebe brutto.
Staatsausgaben von Polen.
Voranschlag 1927/28
in Millionen Zloty
Präsident der Republik + ...0..04 ren em anne 1,42
Kammer und: Senat... een de WE A Wen a nn 6,93
A 4,05
Präsidium des Ministerrats ;.. 0.000404 400 ren HA Han 1,65
Justizministeriul . 4. FH KW 90,30
Innenministerium ea WW 180,01
AUSWAFtIZeS AMU Leer er r ee Fa rR EEE G nr nn Hana 39,63
Kriegsministerium ..........00..0000000000000E EEE E EEE H HET 623,22
Finanzminister. see NEN 100,51
Staatsschuldendienst u. ur We 145,07
Kultus- und Unterrichtsministerium ............0.0.1000100t 295,60
Ministerium für soziale Angelegenheiten .............000000 56,31
» » Handel und Industrie ............000404444 4 23,18
Verkehrsministeriult „00.0. re RR EENE EEE en 3,02
Ministerium für öffentliche Arbeiten .............000000004 85,29
» » Landwirtschaft und Staatsdomänen ...... 32,87
» Agrarreform........004000040E4 EEE 32,49
Renten für die Invaliden und Versorgungen..............- 176,34
Staatliche Erwerbsbetriebe:
Telegraphen-Agentur ........0.00000000000 000 0,19
Post und Telegraphie-........0007000h1 010 Er nennen 0,60
Gesamtausgaben.... 1898,68
Quelle: Preliminarz Budzetowy na zok 1926. Die Betriebs- und Monopolverwaltungen erscheinen. in dieser Übersicht
 nur mit dem Zuschußbedarf und den Neninvestierungen.
        <pb n="490" />
        506

Staatsausgaben der Tschechoslowakei
Voranschlag 1927
in Millionen Kronen
Prasident der: Republik ey a1 40ER K HE 16,47
Ne 39,67
Oberstes Verwaltungsgericht 1... irre Re 4,94
Rechnungshof ee re en Wenn een 4,37
Ministerpräsidium.. u... 000 re ea Tann 32,90
Justizminister. er ee ran ee 286,88
Tonenmimisterium RR KF ET FAHRER E 554,36
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten .............. 136,00
» für nationale Verteidigung .......+++&amp;gt;++++=- + al 370,00
Finanzministeriu 1-4... -4 er RR TAN Tan 483,75
Schuldendienst HH NET Kar KR 424,06
Unterrichtsministerium 2. 2. Henn 782,38
Ministerium für soziale Angelegenheiten .................1- 838,20
» » öffentliches Gesundheitswesen .............. 126,73
» » Industrie, Handel und Gewerbe............ 34,13
Eisenbahnministerium v- u HE nn 25,98
Ministerium für Post und Telegraphenwesen ............... 15,28
» der öffentlichen Arbeiten .... 0... Hannes 662,37
Landwirtschaftsministehum +... nn ne k ref 204,60
Ministerium für Agrarreform (Bodenamt) .................. 26,69
Ernährungsministerillt re re nee He RE ne a 10,99
Zentralstelle für Vereinheitlichung der Verwaltung .......... 1,57,
Pensionen. 2.000000 0r0 0 EEE ar ar nr Dauer 620,88
Gesamtausgaben .... 9703,50
Quelle: Wirtschaftliche Nachrichten für Handel, Gewerbe und Industrie, Wien, Nr. 31 vom 15. November 1926.
Die Ausgabeziffern des Ministeriums für Post- und Telegraphenwesen und des Eisenbahnministeriums
enthalten nur die Verwaltungskosten dieser Zentralbehörden.
Staatsausgaben von Rumänien,
Abrechnung Voranschlag
1912/13 1927
in Millionen Lei
Ministerrat rer Nr RR KT EEE REN FETT. 0,08. 12,69
JustizministeriuM rer 11,03 963,90
Innenminister re 47,42 1 959,10
Ministerium des Auswärtigen +..0...0 3,14 85,50
Kriegsministerium re Be 74,43 6 904,48
FinanzminiSteriu eye ei fe 207,01 12 747,08
Unterrichtsministerim ever 48,22 4 001,00
Kunst- und. Kultusministerium +. — 1.076,97
Ministerium für soziale Versicherung..................... - 185,97
» » Öffentliches Gesundheitswesen ............ 1.109,80
» » "Gewerbe und Handel... er 3,76 _
» der öffentlichen Arbeiten .,.................. 95,83 333,75
Verkehrsministerium rare re — 693,49
Ministerium für Ackerbau und DOmMANe rl ren 9,63 1 134,65
Ausgaben zur Erhöhung von Beamtengehältern und Pensionen 1.000,00
Fonds zur Eröffnung außerordentlicher Kredite nn 5,10 702,36
Gesamtausgaben.... 505,65 33 390,00
Quelle: Annuaire Statistique de la Roumanie 1912. Bursa Nr. 1154 vom 12. Dezember 1926. Staatliche Erwerbsbetriebe
 netto.
        <pb n="491" />
        (7

Staatsausgaben von Bulgarien
Abrechnung 1924/25
in Millionen Lewa
Oberste Stäatsorgane.......0.000.20000 702722 4 AT 48,59
Rechnungshof. er se rer rer KAHN anne ek 8,64
‚Justizminister. 2471er nt EARTH ne an 143,19
Ministerium für Inneres und Gesundheitswesen ............. 402,29
» » Kultus- und auswärtige Angelegenheiten .... 135,39
Kriegsministerium (einschl. Ausgaben während des Krieges
1914— 1918) 0er 0 4444 RR RW EEE a ernennen 3 145,92
Finanzministerium -. 1... 7004er nee emenee tea 403,70
Schuldendienst. vr re re er e hear enr kun + 1047,43
Unterrichtsministerium +... Eee a aan 7 703,81
Industrie- und Handelsministerium .......0...000000400 4 401,83
Eisenbahn, Post- und Telegraphenwesen.................-« 1274,02
Ministerium der öffentlichen Arbeiten .............0...+++ 486,17
Landwirtschaftsministerium ......0...,.0.0000r0 hehe 185,82
Gesamtausgaben.... 8386,80
Quelle: Annuaire Statistique du Royaume de Bulgarie 1925. Staatliche Erwerbsbetriebe brutto.
Staatsausgaben von Jugoslavien,
Voranschlag 1926/27
in Millionen Dinar
Oberste Staatsorgane.. 0.0... Hr EHE nn 131,36
Justizministehun zer ee ETF 311,66
Innenministerium res rer We TEA 639,85
Ministerium für Auswärtiges ............00000000 00 173,83
Wehrministerium a... er r era ne kan 2 413,00
Finanzminister er r dee ee ART ae mean nee . 1 073,58
Staatsschuldendienst 2.17.0000 nr hear nennen 571,02
Unterrichtsministerium 22.440.400. 0 0 een ee na 791,58
Kultusministerium euere rn 138,52
Ministerium für soziale Angelegenheiten .........0.00000000 0 461,67
» » Gesundheitswesen ..+.......00.00:-40.00m 303,49
» » Handel und Industrie .........7+.4474 92,86
Verkehrsministerum EEE 3 010,99
Ministerium für Post und Telegraphen ..............7- 428,67
; der öffentlichen Arbeiten: .......0000044 44 430,07
für Forst und Bergwerk ......2......0000 0 412,10
» Ackerbau und Wasserstraßen .......... 232,48
a 69,09
N TE 498,06
Budgetäre Reservekreditee u rn ee ale 319,65
Sonstige Ausgaben.........000000000EnE EEE KENNE EEE 0,47
Gesamtausgaben.... 12 504,00
Quelle: La Revue Economique de Belgrade Nr. 3, November 1926. Staatliche Erwerbsbetriebe brutto
a
        <pb n="492" />
        Staatsausgaben der Türkei
Voranschlag 1927
in Millionen
türkischen Pfund
Präsident. der Republik 1 .........00000000r 0600 nam E nn 0,25
Nationalversammluühg rer kr WER LEHRER 1,54
StaafSTäb er RE KK En We 0,24
Rechnungshof 1.0... Nennen OR AH Warn 0,45
Ministerpräsidile rer een ARE EN 0,09
Justizminister. re N DE na 5,01
Innenminister 2 re RER He 5,78
SicherheitscienSt u 1 TE KENT KEREE EEE ee ke 3,93
Gendarmerie .......000 rer Rt en WW rennen 9,20
Flüchtlingsfürsorgeamb-.: 4.4.0000. nr ahnen mern 2,63
PresseverWallulg 2a. rer ER ten ne 0,49
Ministerium des Außer rn 3,00
Kriegsministerium. .- 1.441544 0r RR RANE TEN WEEE 58,00
Verwaltung der Militärfabriken .....0.000007 0000 HE We ee 5,20
Verwaltung von Karten .i.4..0.00000 0 teren en nee 0,07
Marimeministe ie er re RER RT RENT HET nn 5,43
Finauzministeriim ı HR He 27,39
Schulden ent a N U a 10,03
ZOlverwWalt ner er ERFAHRENE 4,67
Kataster ae nee N A Wire 1,39
Unterrichtsministenum eier rar Te ne ae 6,00
Kultusministeh RE RE Dan 1,82
Hygleneminisferlm. 3.7... 1000er re Weed wae 3,21
Handelsministerilm .. 2.1. RG FEHE T r a 0,96
Öffentlich6 Arbeiten... 22,54
Hafen verwaltilg nur Hr RAR EHRE Een 0,34
Post- und Telegraphenverwaltung ..........0...00.00000044 5,2€
Ministerium für Ackerball-.... 000 rer rare rare nm 3,21
Gesamtausgaben.... 188,13
Quelle: Economiste d’Orient vom 10. November 1926.
Staatsausgaben von Österreich.
Voranschlag 1927
in Millionen Schilling
Oberste Stantsorgane vr RR 3,01
En N 0,37
Gerichte öffentlichen Rechte... er 0,55
Bundeskanzleramt er nern 0ER BRETT En 6,93
N DE a 41,59
TE A UN 74,21
AUS EEE RT U 4,83
Heeres Wesen a U 79,74
AZ Te 57,85
Staatsschuldendienst 2... 159,72
Unterricht, Kunst, Kultur. .0ı re 67,20
Soziale Verwaltung eurer rt ak 259,78
Handel und Verkehr ee 55,59
Bundesbetriebe tree 70,42
EiSEHDANNON EHI RR EHE RE DE Ten 105,56
Länd- und Forstwirtschaft (netto) .................... 34,47
Staatsvertrag von St. Germain ..................... 10,80
Pauschalmehrerfordernis für Ergänzungszulagen und Erhöhune ;
der Kinderzulagen re ER 7,00
Pensionen EEE te Ma 203,96
Gesamtausgaben .... 1243,58
Quelle: Wirtschaftliche Nachrichten für Handel, Gewerbe und Industrie, Wien, Nr. 33, vom 5. Dezember 1926.
Staatliche Erwerbsbetriebe netto. Der Zuschuß des Bundes an die Bundesbahnen ist auf die Verkehrssteuer,
 mit der die Bundesbahnen belastet werden, zurückzuführen.

308
        <pb n="493" />
        Staatsausgaben der Niederlande.
Abrechnung Voranschlag
1913 1927
in Millionen Gulden
Königliches Haus......... 000004 Ener nHAee 1,03 1,78
Staatsrat und Königliches Kabinett ................- 0,82 2,00
Justizministerium. ....7..000 0004040 Keane nennen 11,06 28,01
Innen- und Ackerbauministerium .........0.00004040 8,53 20,70
Außenministehum .......0+0000 4007 0e ae ann 1,37 4,47
Kolonjalministerium +4 4 TR Ka 2,94 5,55
Kriegsministerium ...........0.00r0nuurr ern naH ee 33,10 58,98
Marineministetium . re Henne Een 19,83 40,98
Ainanzministerium - .... 04 dere era bene sea Hal 36,90 98,79
Schuldendienst ......000000ns ne Re nern e nn 38,02 111,81
Unterrichtsministerium, Kunst und Wissenschaft ..... 33,88 144,92
hiervon:
Hochschulen... .00040 7040er nn nn 4.61 -
Höherer Unterricht ...0..0 0.000000. 450 anne naker 1,59
Unterricht in der Industrie und im Handel ...... 0,14
Elementarunterricht ..........00.0000.0000 nr nn 24,54 =
Kunst und Wissenschaft ...........0000000000044 1,65
Ministerium für Handel, Arbeit und Industrie ........ 3,72 70,62
Ausgaben des früheren Ministeriums für Ackerbau,
Industrie und Handel .... 0.00.0000 0 nennen 0,28 —
Brücken- und Straßenverwaltung ...........00000000t 24,70 58,31
Unvorhergesehene Ausgaben .......00.0000000 nr Her 0,04 0,05
Gesamtausgaben .... 216,22 646,97
Quellen: Jaareifjers 1923/24. Rotterdamsche Bankvereeniging, Monatsbericht Nr. 11, November 1926,
Staatsausgaben von Spanien.
Abrechnung Voranschlag
1914 1927
in Millionen Pesetas
Königliches Haus ............00.000000000HE EEE 8,75 9,50
Gesetzgebende Körperschaften ...............1+00ttt 2,49 2,03
Oberster Rechnungshof ...........00.0000000001 HH — 1,24
Ministerpräsidium ..............00..00+100000 00000 2,75 24,79
Staatsministerium .....0.0.00000070 0000 rue nn 5,71 13,15
Ministerio de Gracia y Justicia ......0.0000000 00H 19,44 36,78
Innenministerium... 4.400 n ner ern naar n ne 89,03 255,49
Spanisch- Westafrika ..............000010 04H 1,90 3,37
DE 142,43 295,28
Kriegsministerium ................010000001 Hr nnHes 171,91 340,34
Marineministerium ....:......1.000000 44er 63,43 159,09
Finanzministerium ....7....004h 000er near en nnAn 18,07 34,57
Schuldendienst ......0004000n+re rn enter n nn en 409,47 823,98
Zontribueiones y Rentas Publicas .,.....000000000 tt 155,50 —
Zontribueiones +1... ..40004i Era n rennen — 125,37
Parlicipaciones. +. .++...00001u20000nE nr nnn nennen r Es z 319,00
Unterrichtsministerium ............0000000 00H 67,00 160,36
Kirchenwesen +. ..400r 10H er Kenn Ann 41,46 62,73
Arbeitsministerium .............0#+.001040 04H _— 23,10
Wirtschaftsministerium (Ministerio de Fomento) .....- 156,67 291,44
U A 81,49 111,75
Obligaeiones a extinguir KERNE AN TE HEHE ke 46,08
Gesamtausgaben .... 1437,50 3.139,44
Quellen: Anuario Estadistico 1923/24, Madrid 1925. Espatia Econömica y Financiera, Madrid, N® 1765, vom
8, Januar 1927.

509
        <pb n="494" />
        510

Staatsausgaben der Schweiz (Bund).
Abrechnung 1913 Abrechnung 1925
in Millionen fr.
Bundeskanzlei er erh ERAHNEN an 0,44 0,98
Nationaltdt RE ED a 0,35 0,65
Ständeräß re ER TEN 0,04 0,10
Bundesriß RAT TR A Kl 0,14 0,18
Bundesgericht ke een Re N an 0,61 0,86
Justiz a En 0,83 1,75
Bundesanwaltschaft 4er EEE ala — 0,13
Eidgenössisches Gericht... ..0..0.00 rennen — 0,31
Departement des Inneren. ........0.0.000r000 nern 12,32 23,19
Politisches Departement 1.4 re re era er nwe 1,21 6,96
Landesverteidizung erh errer nenn nennen 45,84 85,64
ED 17,86 132,46
Schweizerische Primarschule... a ea 2,35 —
Eidgenössische Technische Hochschule ............... L17 2,64
Amt tür geistiges Eigentum -.......000004 00 en - 0,94
Abteilung für Kultus, Wissenschaft und Kunst ...... - 4,09
Bundesamt für Sozialversicherung ..............100. 0,04 13,41
Beiträge an den Invalidenfonds ..........0.00000002 0,50 -
ES 0,52 =
Gesundheitsamt ee ERW ET EHE 0,66 2,66
Handel, Industrie und Gewerbe... ur de ee 10,16 7.42
Versicherungsamb a Tree ne Fee - 2,63
Verkehrswesel 000er Mn KU RETnn 0,60 0,79
Post, Telephon und Telegraph .... 00.000000 407 ir —
Statistisches Bureäll erkennt 0,39 0,47
Forstwesen, Jagd und Fischerei „...........0.0000 1,49 2,76
Land wWirisct eK Kr n 5,52 9,87
Wasserwirtschaft KA ER 0,78
Veteritäraml FF Kr nn — 0,42
Beitrag an den Schweizer Lebensversicherungsverein .. - 0,15
Verschiedenes LACHT EU MA A 2,27 6,03
Gesamtausgaben .... 105,31 307,97
Quellen: Statistisches Jahrbuch der Schweiz 1915, 1924 und 1925. Staatliche Erwerbsbetriebe netto.
Ausgaben der Vereinigten Staaten von Amerika (Bund).
Abrechnung Voranschlag
1913/14 1926/27
in Millionen Dollar
Gesetzgebende Gewalt .1......7400 ern re 13,47 16,17
Vollziehende Gewalt rer rer rn 0,56 0,43
Selbständige Amer. une re  rrnrnte 3,23 401,76
Justizdepartemen er era KR 10,19 24,34
Innendepartement”) er. rk Keen bene 216,31 267,81
Staatsdepartement (Äußeres) ................0....00- 5,25 16,37
Kriegsdepartement”) vr rn 210,59 338,25
Marinedepartement ieh de 140,54 333,69
Schatzamt ernten Me a 60,14 134,60
Schuldendienst nern 22,86 795,00
Arbeitsdepartement er. er 8,77 8,58
Handelsdepartement ae 10,96 30,23
Postdepartement (Zentralverwaltung) ................ 2,24 n
Ackerbaudepartement ...............0...0000.0+.. 22,21 151,13
Distrikt Columbia +04 12,76 36,31
Verschiedenes . 423,98
EEE
Gesamtausgaben ...., 735,08 2.978,65
Quellen: Statistical Abstract 1921 und Budgetvoranschlag für 1926/27. Staatliche Erwerbsbetriebe netto.
*) Hiervon für Verzinsung und Tilgung der Anleihen 1913 = 9,18, 1924 = 120,00, 1925 = 116,56 Millionen fr.
*) Die Pensionen sind im Department of the Interior enthalten.
*) Hierunter befinden sich auch Angaben für nur mittelbar militärische Zwecke, z. B. Panamakanal.
        <pb n="495" />
        1
Staatsausgaben von Canada.
Staatsausgaben
1913/14 1924/25
in Millionen Canad. Dollars
Justiz verwaltung re herr HR HERE FRA WACH ann = 2,19
Zivilverwaltung 2... ee here ara en Car 5,61 10,41
Heer und Verteidigung +1.-...0.0.00 er Kene rennen 11,15 11,54
Collection of Revenue (Zollverwaltung, Post, Eisenbahn,
Kanäle, öffentliche Arbeiten, Excise).............. 39,08 44,47
A ES, 14,75 135,64
Subsidien an Provinzen 1 ....0 0004 nen 11,28 12,28
Staatliche Erwerbsbetriebe ......0.0ra rear ar 19,01 12,03
Eisenbahnsubsidien ....0..00.004000a rear na ee 19,04 —
Expenses Chargable to Capital ......00000000000 00H 37,18 16,55
Verschiedenes ................0000+001000 HEHE 29,14 106,06
Gesamtausgaben.... 186,24 351,17
Quellen: The Canada Year Book 1914 und 1925, Ottawa. Staatliche Erwerbsbetriebe brutto.
Staatsausgaben von Argentinien.
Voranschlag Voranschlag
1914 1925
in Millionen Pesos (Papier)
Justiz und Erziehung .........000000004 000400 68,35 121,01
Ministerium des Innern‘ 24.0 nen 53,21 105,73
Landesverteidigung ..........0.0.01.010000 004 EEE KEEG 66,58 119,63
Schuldendienst +... rn TARA 84,36 149,06
Öffentliche Arbeitet. x... ka rk re urn ken gErte 9,05 22,86
Pensionen er ee ern Kerr Feen Ce EA 14,50 23,54
Subsidie er HT KERN WE 21,47
SONSÖRES erh Rr NUR R EN ENET DeerAT 49,56 25,34
Gesamtausgaben .... 345,61 588,64
Quellen: The Argentine Year Book 1914 und The Statesman’s Year Book 1926
Staatsausgaben von Bolivien.
Voranschlag 1926
in Millionen Bolivianos
Verwaltißun ee e EEE Feen ben me 0,81
Justizminister... 040er era era nE 2,01
Innenministerium +. er  UREAne 3,36
Ministerium des Äußeren... 1.0.0.0 .40000 0er nenn 1,27
Kriegsministerium ..........000000001 EHEN 8,50
Finanzministerium . 1000er ern n nenne 1,81
Schuldendienst..;..ı5.. 004. arena 18,67
Unterrichtsministerium -........+.0010100000 000 nenn 3,95
Kultusdepartement ...........00000000 HEHE 0,15
Industriedepartement ..........0..00000000 00H E nn HE 0,30
Ministerium für öffentliche Arbeiten .................+- 0,77
Verkehrsministerium +... .++..0..00 rer Ka rh nennt nk 2,24
Ackerbauministerium ..........+.0004000000 014 0a una he 0.16
Sjedlungsdenartement‘ +... ....0.004i 0er neh eat nen 0.48
Gesamtausgaben .... 44.48
Quelle: Economic Review vom 2. April 1926

1
        <pb n="496" />
        Staatsausgaben von Peru.
Voranschlag 1927
in Millionen
yeruanischen Pfund
Senat 0... 4 A 0,07
Deputiertenkammer ... 00 EHE ARE Can 0,20
CONdresos  REgONAES Er ER REKEN He 0,02
KT ED 1,42
Innenminister HE EEE 1,59
Außenminister ar RE RT Kae 0,26
nn 1,16
Marineministeriume ur rat 0,47
Finanzminister ar re Rene 3,67
Wirtschaftsministerium (Fomento) .:......0000.000r100n 1,05
Gesamtausgaben ... 991
Quelle: Espana Economica y Finaneitra vom 8. Januar 1927.
Staatsausgaben von Siam
Voranschlag 1925/26
in Millionen Ticals
Kaiserliche Privatschatulle und Zivilliste ............... 10,82
Geheimsiegeministenu .. HT 0,13
Justizminister rer HE Kr ann 5,16
Annenministerii m. ur DREHTE TUT 14,78
Außenminister er er 1,52
Krimis 23,27
Davon: Herren rk TER 14,59
Mar N 5,28
De a 3,40
Finanzminister 7,28
ZEHN TAN 10,04
Unterrichtsministerium ............0.0000000004000 2,80
Handelsministerium: er 0,49
Verkehrsministerium REF RT REEEe 11,69
Ackerbauministerium ....,................0.0.. 4,21
Verschiedene Dienststellen .......................... 2,69
Sonstige Ausgaben .......0er 9.28
Gesamtausgaben .... 104.16
Quelle: Report of the Financial Adviser on the Budget of the Year 1925/26.

5192
        <pb n="497" />
        513

Staatsausgaben von Japan.
Abrechnung Voranschlag
1913/14 1926/27
Ordentliche Ausgaben: in Millionen Yen
Kamserlicher Hof aaa HET Kr 4,50 4,50
Justizminister RE 11,96 29,17
Innenministerlum +... er 12,57 41,81
Außenministerium re ee HR 4,52 15,91
He N a 77,15 168,44
0b HE 38,89 126,67
Finanzministerium +44 WE ek a 187,89 298,03
Unterricehtsministerium  . &amp;gt;20... 47 4 ee A al 9,60 113,76
Verkehrsministerium 4-42 e. 07er Erbe E 61,53 260,42
Ackerbau- und Handelsministerium ................. 7.03 28.69
Außerordentliche Ausgaben:
Justizministerluh ua nr HERRN NEE re Keen 0,62 3,58
Innenministerium... .-.-0400 HE FRE He kan 40,77 206,67
Außenministerium .............0000000000 EEE 2,92 3,64
ee TUE NR NE 18,29 32,37
Flotte A UA ale a a 57,56 112,39
Finanzministerium ...........400 041er 11,48 55,22
Unterrichtsministerium +. +... 44 r rer HH 0,99 21,06
Verkehrsministerlum ++ -.....0.0010. 4444er eu kn 15,85 86,73
Ackerbau- und Handelsministerium ..............10004 9,52 29,32
Gesamtausgaben.... 573,64 1 639,38
Quellen: Financial and Economic Annual 1914. Quarterly Report of Financial and Economic Conditions in Japan
August 1926. Staatliche Erwerbsbetriebe brutto.
Staatsausgaben von Australien (Bund).
Abrechnung Abrechnung
1913/14 1925/26
in Millionen Pfund
Generalgouverneur ..................00101+40 00000 HH 0,02 0,03
Parlament er AK 0,24 0,47
Ministerpräsident ...............1..011000+ 00H ne 0,08 0,94
WE 0,08 0,19
NEE N A HK LE N 0,15 0,70
AHOrES er ee er Ann an per EEE r TC Ra 0,68
Landesverteidigung ......:.:.....++10100100 000 nHL Hr 2,95 4,00
Schatzant a FE 2,79 9,64
Überweisungen an die Staaten ...........00000410044 6,19 7,95
Gesundheitswesen +. 0.07... nennen nn _ 0,18
Schuldendienst .- 2 ner e h na 2,16 1,00
Handel und Zölle rer HE 0,73 1,54
Generalpostmeister ...............0.0.4.400000 40040 5,16 10,65
Betriebsausgaben ...:.-.......0.0004044 nr WERE EEE — 1,81
ZONStiReS +... 4er kr n nme HAARE HUN HE Re nme 2,58 2,10
Neubauten; .-. 4404er een — 0,32
Märkte und Wanderungsamt............0000000 0400 0,69
Verpflichtungen auf Grund des Krieges .............- 29,17
Besondere Verteidigungsausgaben ............00000000 4 3,74
Gesamtausgaben.... 23,81 75,10
Quellen: Official Yearbook 1915 und Quarterly Summary of Australian Statistics Bulletin Nr. 105, Sept.1926, S.43—45.
Staatliche Erwerbsbetriebe brutto.
        <pb n="498" />
        Literatur.
Inhaltsübersicht.
Alphabetisches Register.
        <pb n="499" />
        517

x 1
Literatur).
Erster Teil: Grundlegung.
Erstes Kapitel.
Entwicklung, Aufgaben und Schwierigkeiten des internationalen Finanzvergleichs.
Conring, Hermann (1606—1681): Examen Rerum Publi- . Crome, Wilhelm (1753—1833): Grösse und Bevölkerung
carum Totius Urbis. Band4 der gesammelten Schriften, der sämtlichen europäischen Staaten. 1785
D 7 T
herausgegeben yon. 7. W. Goebel, E N Derselbe: Allgemeine Uebersicht der Staatskräfte
7 Bände. Braunschweig 1730 von den sämtlichen europäischen Reichen und
Vgl. auch Ländern. Leipzig 1813
Zehrfeld, Reinold: Her! Conrings S kunde,
ozialwissenschaftliehe ee la be Abb oft % Meusel, Johann Georg: Lehrbuch der Statistik. Vierte,
(164 Seiten). grössten Theils umgearbeitete Ausgabe.
Verlag Walter de Gruyter &amp;amp; Co. Berlin-Leipzig 1926. Verlag Hahn. Leipzig 1817
v. Bielfeld, Jakob Friedrich (1716—1770): Insti- ET a TE ET Man d u eher Batch,
tutions Politiques. HE a SE TA Man Schweiz, One
Unter dem Titel »Lehrbegriff der Staatskunst« aus SE a Ne Man ikanlche Republik.) ad
dem Französischen übersetzt von J. C. Gottscheid Se Seil an Neem Sn
und J. J. Schwabe. 3. Auflage, bearbeitet von v. Malchus, Carl August (1770—1840): Statistik und
. G. Meusel,_3 Teile. reslau 5 ; nkunde. in Beitrag zur n! e von
J. G. Meusel,_3 Teil Breslau 1760, 1761, 1777 Staatenkund Ein Beit Staatenkund
(Mit internationalen Finanzvergleichen.) Europa.
7 Par fr a Verlag Cotta. Stuttgart und Tübingen 1826
7. Justi, Johann Heinrich Gottlob: Politische und (Enthält in der Einleitung eine Bibliographie der bis
Finanzschriften über wichtige Gegenstände der Staats- dahin erschienenen einschlägigen Literatur auf S. 22—39.)
des, der te und des Cameral- und Derselbe: Handbuch der a EN und der
% N ee: Finanzverwaltung. Zweiter Theil. Finanzverwaltung.
Verlag Rothen, Kopenhagen und Leipzig 1761 u. 1764 Verlag Cotta. Stuttgart und Tübingen 1830
Derselbe: Vergleichungen der europäischen mit den (Mit zahlreichen internationalen Vergleichen.)
asiatischen und anderen vermeintlich barbarischen ze E
Regierungen in drei Büchern verfaßt. Baumstark, Edward: Staatswissenschaftliche Versuche
Verlag Johann Heinrich Rüdiger. über Staatskredit, Staatsschulden und He
Berlin, Stettin, Leipzig 1762
EM . H ‚ David Justus Ludwig (1774—1864):
Büsching, Anton Friedrich (1724—1793) : Vorbereitung N rewssto And  rankreich 4 Baar A
zur europäischen Länder- und Staatenkunde nebst politisch. Leipzig 1834
einer statistischen Uebersicht des jetzigen Europas. Besprochen von:
6., völlig umgearbeitete Auflage von Normann, Lotz, Johann Friedrich Eusebius (1771—1838): »Preussen
. Hamburg 1802 und TREUEN EEE m rer Archiv
(Die orte Auflage erschien. 1750) nel Or KR ha Wlan ton
Randel, J. A.F.: Statistische Übersicht der vor- Hoffmann, Johann Gottfried (1765—1847): Die Lehre
nehmsten deutschen und sämtlichen europäischen von den Steuern. Mit besonderen Beziehungen auf
Staaten in Ansehung ihrer Größe, Bevölkerung, ihres den preussischen Staat.
Finanz- und Kriegszustandes. Berlin 1787 Verlag Nikolaische Buchhandlung. Berlin 1840
A chen wall, Gottfried (1719—1772): Staatsverfassung der sodrich (1804 7 . &amp;amp;
heutigen vornehmsten Europäischen Reiche und Völker ME nn Tr 1857): Allgemeine vergleichende
m Verlag der Hofbuchhandl G. Jonghaus.
Verlag Vandenhoek und Ruprecht. 1. Auflage 1749 erlag der Hofe an Ems tadt A601. 1856
7. vermehrte Auflage, 1. Teil, Göttingen 1790 (Vergleichende Darstellung des Haushalts, Abgabenwesens
2. Teil, Göttingen 1798 und der Schulden Deutschlands und des übrigen Europa.
Der erste Teil behandelt Spanien, Portugal und Eng- 1 Band: |
fand. Ser zweite Rußland, AnCALk N DA Bohweden ). bon Heap DEE ne are ei Grossherzogv.
 Schlözer, August Ludwig (1735—1809): Theorie der ehe kene Sea lereich, Grosherzogtäum‘ und Herzog:
Statistik. thümerSachsen, Hezortaflmer Anhalt, Schleswig-Holstein,
Verlag Vandenhoek und Ruprecht. Göttingen 1804 En alle Deubeellande, bare, die Zn
(vgl. besonders Kapitel VIEL.) {L. Band:
. 1. Abtheilung: Oesterreich
Lüder, August Ferdinand (1760—1819) : Ueber National- 2. Abtheilung: Preußen.)
industrie und Staatswirthschaft. 3 Teile. 0 Block, Maurice: Statistique de la France, Comparee avec
Verlag Duncker und Humblot 1800—1804. es Divers Pays de l’Europe. 2 Bände.
Niemann, August (1761—1832): Abris der Statistik Verlag Guillaumin &amp;amp; Cie. Paris 1860 und 1875
und der Staatenkunde nebst Fragmenten zur Ge- Vergleiche die Besprechung in der Zeitschrift des Königlich
schichte derselben. TON Sy ange "m üremus Tel on A
Verlag Johann Friedrich Hammerich. Altona 1807 Hof vuchdrückerei.. aut. Berlin 1861
i i Ersten Teiles stellen eine Übersicht über die wichti Problem des internationalen
ne ben zum Toten TREE da in  hronolosischer. Folge dar. Die At mMerAnga Den. au den übrigen Teilen dieser Arbeit
enthalten die für diese benutzten Quellen. Die Quellen für das Zweite Kapitel des Anhanges finden sich nur in den Fußnoten zu den
entsprechenden Übersichten.
        <pb n="500" />
        v. Czoernig, Carl: Das österreichische Budget für 1862. ' Westphal-Conn, Philipp: Die Steuersysteme und
In Vergleichung mit jenen der vorzüglicheren anderen Staatseinnahmen sämtlicher Staaten Europas.
europäischen Staaten. Systematisch dargestellt, Her- Verlag Carl Gerold’s Sohn. Wien 1884
ausgegeben von der k. k. Direction der administra- Besprochen von:
tiven Statistik. 2 Bände. Schanz, Georg, im Tina A Zeiterhrift für das
Staatsdruckerei. Wien 1862 gesamte Finanzwesen«, 1. Jahrg., S.213—214,
Bd. 1: Systematische Darstellung der En von ESEL Verlag Cotta, Stuttgart 1854
britannien (1862), Frankreich (1862) und Preussen (1861). Ma AAN Sn n
ATeDtR eier Uebersicht: der  Bodach von Baiern, Hole Körösi, Josef: »Der Haushalt europäischer Großstädte«
den Niederlanden, Portugal, Spanien und Russland. in »Finanz-Archiv«, 1. Jahrg., S. 244—264.
Bd. 2: Systematische Darstellung des Österreichischen 1 x e
Budgets für 1862. Nebst 4 a En mit Verlag Cotta. Stuttgart 1884
jenen von Grossbritannien, Frankreich, Preussen, Baiern - . n &amp;amp; %
Belgien, den Niederlanden, Portugal, Spanien und Russ. V- Kaufmann, Richard: Artikel »Die Finanzlage der
land. europäischen Großmächte«. Deutsche Rundschau.
Besprochen von: Herausgegeben von Julius Rodenberg. 11. Jahrg.,
v. Riecke, ae a.a. 0, S.43—54: Die Werke Heft 4 (S. 77—108),
des Freiherrn v. Czoernig. n E 8
Ferner von: © Verlag Gebr. Paetel. Berlin 1885
Wagner, Adolph: Göttingische Gelehrte Anzeigen. Bd.1, . . ge a a
3. Stück vom 21. Januar 1863. S.81—116. Fournier de Flaix, E.: Traite de Critique et de
a Pe Göttingen 1868 Statistique Comparee des Institutions Financidres.
ED Systeömes d’Impots et Reformes Fiscales des divers
Engel, E.: Artikel »Kritische Beiträge zur vergleichenden Etats au XIXe sitele.
Finanzstatistik der Gross- und Mittelstaaten Europas Verlag Guillaumin &amp;amp; Cie. Paris 1889
mit besonderer Berücksichtigung ihrer Militärbudgets«. (Angleterre — Canada et Dominion — Colonies Anglaises
Zeitschrift des Königl. PreussischenStatistischen Bureaus, d’Afrique — Australasie — Etats-Unis — Russie — Empire
Jahrg. 2, Nr. 7, 8, S. 145—161. d’Allemagne — Etats Allemands — Italie.)
Hofbuchdruckerei. Berlin 1862 Kaufmann, Richard: Die öffentlichen Ausgaben
7. Czoernig, Carl: Darstellung der Einrichtungen über der größeren europäischen Länder nach ihrer Zweck-Budget,
 Staatseinrichtung und Controle in Oesterreich, bestimmung.
Preussen, Sachsen, Baiern, Württemberg, Baden, Frank- Verlag G. Fischer. Jena 1893
reich und Belgien. f n N
Verlag Wilhelm Braumüller. Wien 1866 Schwarz, Otto: Staatsschuldentilgung in den größeren
Hesprochen vn europäischen und deutschen Staaten.
v. Riecke, Karl Vietor, a.a.0., 4. Abschnitt: »Die Werke Carl Heymanns, Verlag. E Berlin 1896
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(Eine zweite, wesentlich vermehrte Auflage erschien 1877.) % Chronologische Tabellen 1890-1898: N Pack:
Block, Maurice: L’ iti al: DeutschesReich — Preußen — Österreich-Ungarn — Frank-Vorl
 a Mach RE Politique et Sociale..——— reich — Großbritannien — Italien — Rußland.
erlag Mache 1€. Paris 1869 ‘. Systematische. Tabellen mit Erläuterungen:
Besprochen von: Privatwirtschaftliche Einkünfte und _Verwaltungseinv.
 Riecke, Karl Vietor, a.a.0. nahmen — Gebühren, Verkehrssteuern, Post- und Tele-A
 - 7 N . - graphenverwaltung —. Direkte Steuern — Zölle und Auf-7.
 Riecke, Karl Vietor: Die internationale Finanzstatistik. wandssteuern — Feststehende Ausgaben — Ausgaben der
Ihre Ziele und ihre Grenzen. Der Permanenten Com- DIE = an nn yo sewirterhaftlichen
. u N re a I erwaltung — Au en der Finanzve: tung und für
mission des Internationalen Statistischen Congresses Staatsschulden — Ausgaben für Heer und Flotte — Vervorgelegt.
 teilung der Ausgaben nach Kategorien
Verlag Karl Aue. ; . n
SA An Stuttgart 1876 Denkschrittenband zur Begründung des Entwurfs eines
(Enthält im 3. Abschnitt das besonders beachtenswerte, Ka . .
vom 3. Internationalen Congress angenommene Programm Gesetzes, betreffend Änderungen im Finanzwesen.
einer Finanzstatistik.) Reichsdruckerei. Berlin 1908
BETSUE Philipp: Beiträge zur Reichssteuerfrage auf Teil I. De won der öffentlichen Körperschaften Deutschrund
 einer Vergleichung der Ausgabe- und Einnahme- en
Alıns « x &amp;gt; En » II. Die Finanzen von Frankreich, Großbritannien und Irland,
EN im Deutschen Reich mit denen der größeren Italien, Japan, Österreich-Ungarn, Rußland, der Schweiz,
&amp;amp; N bi NEE er al Vereinigten Staaten von Amerika.
Verlag Otto Wigand. Leipzi » IIL Materialien zur Beurteilung der Wohlstandsentwicklung
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a ntlie e ];
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Verlag Hölder. * Wien 1882 Großbritannien, Vereinigte Staaten von Amerika,
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de En dr En U Ste U N en mad x verlag N run a 4 ie oh A
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Die Hauptpunkte der Plengeschen Angriffe hat Zahn Berlin 1920
nach seiner Angabe bereits in der Wissenschaftlichen a . “ x
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25. November 3 widerlegt. Eine Antwort auf di Publiaues 1921. €: 292
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Gustav Fischer. Jena 1926 Nachrichten für Rhein und Ruhr, 7. Jahrg., Heft 31
(Das Buch enthält eine Übersetzung des Vortrages (S 976—983)
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Statistical Society in London hielt, ferner die Über-Areang
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in »Weltwirtschaftliches Archiv«, herausgegeben von Mit Tabell En ET U
Harms, Bd. 22 (S. 222—249). er der miehtigeeenm Bianka) mmlimen und Schul.
Gustav Fischer. Jena 1925 Woviinskr SWindini® Artikel »Tie
Dersclbe: »Das Problem des internationalen Finanz VOx(insky, Wladimir: Artikel Die Steucrbelastung
vergleichs« in »Deutsche Wirtschaftszeitung» Jahr- herausgegeben von Leopold Schwarzschild, 2. Jahrg.,
gang 1925 (Bd. 22). Nr. 33 (S. 1042—1048). ;
Verlag Reimar Hobbing. Berlin 1925 ; © ni ]
z . Verlag Wirtschaft und Geschäft. Berlin 1926
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(iandelt Lan fremaen Staaten England. Vereinigte Vereinigte Staaten, Japan.)
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EN ech En Eine prinzipielle und methodo- (S. 993). London 1926
ogische Untersuchung«, Aufsatz in »Schweizerische  roßbritannien.. Prankrei
Zeitschrift für Volkswirtschaft und Sozialpolitik«. EEE METOI0E 7 ANA DEE den TEL Sr Im
Heft 3, XXXI. Jahre. Zürich 1925 GA SO EEE
Ce “ Hinweise, besonders auf schweizerische Z Un n se » Er ischat md „Statistik «3
Zahn, Friedrich: »Die Finanzstatistik in der Theorie«. Dal alte; heransgegebe
Allgemeines Statistisches Archiv, Bd. XIV, Heft % von Gerloff und Meisel. I. Bd., S. 102-145.
S. 281—359). Verlag von J. C, B. Mohr (Paul Siebeck)
Verlag Schweitzer. (Arthur Sellier) Tübingen 1926
München, Berlin, Leipzig 1925 Zahn, Priedrich: Artikel rl tatistike im HE
Shirras, G. Findlay: The Science of Public Finance  Dör0 08. der SfantsWIssensCHAHEN F Aufl IV 20
s ; . örterbuch de at: nschaften, 4. 7 |
Verlag Macmillan and Co. London 1925 pe En er Staatswissenschaften, 4. Aufl., IV. Ba.
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Sn dr m be Staaten S. 1388—1390, Staatsaus- DAN ‚von Amerika, Großbritannien, Deutschland Franke
Zweites Kapitel.
Regierungsentwürfe zu den Haushaltvoranschlägen als Grundlage einer
vergleichenden Bearbeitung der Staatsausgaben.
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EM 3 y. Sch : ö
Staatswissenschaften, begr. von K. Frankenstein, fortges. der Aral BE A nen Be Wörterbuch
von M. v. Heckel, 2. Abt. Finanzwissenschaft, 4. Bq. (Gustav Fischer) see „ Bd. 3. Jena 1926
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Stein: Zum französischen Sozialversicherungsentwurf. wr before the Imperial Conference, 1926, together
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 1924, S. 268 ff. The Report of the Imperial Air Communications Special
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Gehrig, Hans, und Waentig, Heinrich: Belgiens Dreizehntes Kapitel.
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Office). übersetzt von Fritz Ransahoff. München und Leipzig
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 N 8 ß h über die Ausgaben Deutschlands für die inter-La
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1925 u. 1926. Berlin.
Mortara, Giorgio: Prospettive Economiche 1925. Univ.
Bocconi di Milano. Cittä di Castello 1925.
Henderson, J. H., and ER RB. C. A.: Report Michel, M. Edmond: La Restauration des Rögions
on the Commercial, Industrial and Economic Situation Dövastöes et la Question des Röparations. Abhandlung
in Italy, Dezember 1925, herausgegeben vom Depart- in »Journal de la Societe de Statistique de Paris«.
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Office). ' i
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 cembre 1925. Abhandlung in ».Journal de la- Societe
de Statistique de Paris«. 1926, Heft 4—9 (Berger-Levrault,)

Zwölftes Kapitel. Schmidt, Jammy: Rapport fait au Nom de la Coms
 n . mission des Finances chargee d’examiner le Projet de
Staatliche Erwerbsbetriebe. Loi portant Fixation du Budget General de l’Exercice
. x 1925. Ministere des Regions Liberees. Chambre des
} &amp;gt; Sheets 19 . Lond ; x
EN Ba On Sheets 1923/24. London Deputes. Session de 1924, No. 523. Paris.
. , . Lamoureux, M.: Rapport fait au Nom de la Commission
The Eeconomist, Budget Supplement, 17. April 1926. des Finances chargee d’examiner le Projet de Loi
portant Fixation du Budget General de l’Exereice
1925. Rapport General. Imprimerie de 1a Chambre des
Döputes. Paris 1924 No. 537.
Uhemins de Fer et Service de l’Electricite, Marine, Postes, . ; . . 8
Tel6graphes et T6lephones. Compte rendu des Op6- Derselbe: Rapport Supplementaire fait au Nom de la
rations pendant l’Ann6e 1924, Rapports prösent6s aux Commission des Finances charge d’examiner le Projet
Chambres Legislatives par M. le Ministre des Chemins de Loi portant Fixation du Budget General de l’Exercice
de Fer, Marine ete. Lüttich 1926 (Imprimeries Na- 1925. Rapport General. Imp. de la Chambre des Deputes
tionales des Militaires Mutiles et des Invalides de la Paris 1924 No. 1180.
Guerre.) Rapport du Comite des Experts. Paris 1926 (Imp. Na-„’Autonomie
 des Chemins de Fer de L’Etat Belge. In- tionale).
stitut Solvay. Institut de Sociologie. Travaux des . S . ra
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in: Weltwirtschaftliches Archiv, 15. Bd. 1919/20, Heft 2,
S. 244.
i’Industrialisation des Telöphones Belges, Journal T6le- Mahaim, Ernest: La Belgique Restauröe. Universite
graphique, Publie par le Bureau International de ’Union Libre de Bruxelles, Institut de Sociologie Solvay,
Telögraphique. Bern, Nr. 10 vom 25. Oktober 1926 Etude Sociologique. Brüssel 1926 (Maurice Lamertin).
S. 199. (Besonders »Les Regions Devastees« von G. Smets.)
Relazione per l’Anno Finanziario 1924/25 dell’Amministrazione
 dello Ferrovie dello Stato, Rom 1925, zitiert Documenti sulla Condizione Finanziaria ed Economica
in Riforma Sociale, Turin 1926, Heft 9—10, S. 502. dell’ Italia. 13. Mai 1923.
Vierter Teil.
Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten.
Pigou, A. C.: The Economics of Welfare. 2. Auflage. Pirelli, Alberto: Bemerkungen über den Finanz-London
 1924 (Macmillan &amp;amp; Co.). belastungsvergleich.
Stamp, Josiah: Wealth and Taxable Capacity. London National Industrial Conference Board. The Inter-Ally
1922 (P. S. King &amp;amp; Son Ltd.). Debts and the U. S. A. New York 1925.
Shirras, G. Findlay : Volkseinkommen und Besteuerung. Pupin, Ren6: La Richesse de la France devant la
Deutsch herausgegeben von M. J. Bonn. Jena 1926 Guerre. Paris 1916 (Rividre). Problömes de Guerre et
(Gustav Fischer). Mit einem Anhang von de Paix.
        <pb n="510" />
        — ARE
Anhang.
Erstes Kapitel. The Municipal Year-Book of the United Kingdom 1913.
Die Kommunalfinanzen der vier Vergleichs- London (The Municipal-Joumal L4d.).
länder. Desgl. 1926.
Harris, G. Montagu: Local Government in many Lands, Re N en
zu ; port of the Royal Commission on Local Government
A Comparitive Study. London a &amp;amp; Se London 1925 (H. M. Stat. Off.).
v. Kaufmann, Richard: Die Kommunalfinanzen 'oß-'
 oritamuien, Krankreich: Preußen). 2 Bde. Pd dad The Annual Local Taxation Returns (England and Wales)
Lehrbuch der Staatswissenschaften, begr. von K. Fran- 1913/14. London 1916 (H. M. Stat. Off.).
kenstein, fortges. von M. v. Heckel. 2. Abt.: Finanz- Desel. 1922/23
wissenschaft, 5. Bd. Leipzig 1906 (C. L. Hirschfeld). Et /23.
Grice, J. Watson: National and Local Finance, a Review
of the Relations between the Central and Local Autho- en
rities in England, France, Belgium and Prussia during Lebon, Andre: Das Verfassungsrecht der französischen
the 19. Century. (Studies in Economics and Political Republik. Tübingen 1909,
Science.) Londen 1910 (King &amp;amp; Son).
Hatschek, Julius: Das Staatsrecht des Vereinigten "a .
Königreichs Großbritannien-Irland. Tübingen 1914. een hg DE Staatsrecht des Königreichs Belgien.
ingen .
Wright, Robert S., and Hobhouse, Henry: An Outline S
on Local Government and Local Taxation in England Chlepner, B. S.: »Les Finances« in »La Belgique
and Wales, 5. Ed. London 1922 (Sweet &amp;amp; Maxwell Restaur6e«, herausgegeben von Ernest Mahaim, Brüssel
Ltd.). 1926 (Maurice Lamertin.)

‚28
        <pb n="511" />
        Inhaltsübersicht.
Erster Teil.
Grundlegung.
Seite Seite
Erstes Kapitel, IT. Die Unterschiede zwischen den Regierungsentwürfen
Entwicklung, Aufgaben und Schwierigkeiten des inter- und der tatsächlichen Ausgabegestaltung ............ 19
nationalen Finanzvergleichs. a) Veränderungen der Regierungsentwürfe durch das
I. Die Entwicklung der international vergleichenden Budpetgesetz Pe. e sans see re enter ee enm et mnemun LO
Tinan sta re HE TER Parlamentarische Behandlung — Ausmaß der Ab-Kameralistische
 Staatenkunde — Reine Finanzstatistik weichungen.
auf den Internationalen Statistischen Kongressen — Teva M un )
Belastungsvergleich anläßlich der Finanzreform — Inter- b) Veränderungen der Regie 8 entwürfe durch Benationale
 Finanzvergleiche in der Nachkriegsliteratur. willigungen außerhalb des Budgetgesetzes ......... 22
II. Die Aufgaben der international vergleichenden Finanz- Nachtragskredite — Ausmaß der Abweichungen.
statistik. era rnWn m r EE c) Veränderungen der tatsächlichen Ausgabegestaltung
Belastungsvergleich und vergleichende Staatenkunde — gegenüber den Bewilligungen .................... 24
Gesichtspunkte der Ausgabenverarbeitung — Ziele und FA S e
Grenzen des Finanzvergleichs. Etatüberschreitungen — Ausmaß der Abweichungen.
HL. Die SMS der Anternational vergleichenden 111. Die Grundsätze der Etatbearbeitung ................. 27
a | .
a) Schwierigkeiten in der Beschaffung der Quellen. .... 12 a) Allgemeines a 2 ee
b) Schwierigkeiten infolge der uneinheitlichen Beschaflen- Ordentliche und außewordentiche Ausgaben — Brotto-E
 ausgaben und Nettoausgaben — Staatliche Erwerbsheit
 der Quellen 240004. 4 Hr 40 Eee 13 beiriebe und Monopole — Doppelzählungen — Hinzac)
 In den Finanztatsachen selbst begründete Schwierig- genommene Beträge — Aufrechnungen.
KeiteN 2.......0..00000000 01h n4 Er H En HA EEE EKG 13 b) Die Gliederung der Staatsausgaben nach den. ver-Verschiedene
 Abgrenzung zwischen öffentlicher und pri- schiedenen Aus: ‚gabezweck N 33
vater Tätigkeit — Verschiedene Aufgabenteilung zwischen Er Ss a
den öffentlichen Körperschaften. Aufarbeitungsschema — Abweichungen von der deutschen
d) In der Verschiedenheit der Wirtschaftsbedingungen Finanzstatistik: — Abgrenzung der -Ausgabezwecke.
begründete Schwierigkeiten ...................:0. 14 c) Die Gliederung der Staatsausgaben nach den verschiedenen
 Ausgabearten.......00.0..500.-00.000) 00
Zweites Kapitel. man
pP = 1. Grundsätzliches... ...0rhri ran ee ter ren MOD
Die Regierungsentwürfe zu den Haushaltvoranschlägen Volkswirtschaftliche Bedeutung der Staatsausgaben —-als
 Grundlagen einer vergleichenden Bearbeitung der Zinsen, Amortisation — Renten, Unterstützungen, Sub-Staatsausgaben.
 ventionen — Überweisungen — Kriegstribute, Kriegs-)
 ® schulden.
I. Die Vergleichbarkeit der Regierungsentwürfe ......... 14 n |
a) Verschiedenheiten in der Vorbereitung ............ 15 2. Die Durchführung der Gliederung ............. ©
Großbritannien — Frankreich — Belgien — Italien. Persönliche Arbeitsleistung — Sachbedarf — Verzinsung
Ton ; ; ; 41: N und Amortisation der Staatsschuld — Auswärtige Kriegsb)
 Verschiedenheiten in Aufbau und Gliederung der hut -— Renten, Unterstützungen — Subventionen —
Ausgabeveranschlagung ...................400+0++ 15 Überweisungen:
N jedenheiten im. Aufball eurer 10 . N a
3. Verschitd R eb . 7 . d) Die Umrechnung auf einen einheitlichen Wert-Budgeteinheit
 — Bruttoprinzip. k
2, Verschiedenheiten in der Gliederung ........... 18 ausdruck.............10440000000000rennerrrr00n 3O
Spezialisierung: Großbritannien — Frankreich — Bel- Kaufkraftparität vor und nach dem Kriege — Meßziffer
gien — Italien, — $tichtermin — Umrechnungsziffern — Fehlergrenze.
Zweiter Teil.
Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer.
Seite Seite
Methodische Vorbemerkungen ............0.000000044 43 b) Die Entwicklung der Einnahmen ................ 4%
Die bearbeiteten Etats in der Finanzentwicklung. Hauptquellen: Steuern und Finanzzölle.
c) Der Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben..... 46
Erstes Kapitel. IL. Die britische Finanzwirtschaft während des Krieges .. 46
- a) Die Entwicklung der Ausgaben .. 46
i jeklung in Großbritannien. . nu WERE FaRUE N
Die neuere Finanzentw 8 Kriegsorzaniention‘— Auspabenstei }
[. Die Finanzlage Großbritanniens in den letzten Jahren b) Die Entwicklung der Einnahmen ............-... 48
vor dem Krieges. .... 00h rer HR 44 Steuererhöhung — Neue Steuern — Anleihen.
. . c) Der Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben ..... 49
a) Die Entwicklung der Ausgaben ....++.++4++4++++ + 4 Fehlbeträge — Ways and Means Advances — Currency
Steigerung bis zum Burenkriege — Verminderung bis Notes -— Treasury Bülls — Excheguer Bonds — National
1906/07 — Ansteigen bis zum Weltkriege. War Bonds — Kriegsanleihen — Auslandanleihen.

529
        <pb n="512" />
        — 550 -
Seite Seite
III. Die britische Finanzwirtschaft nach dem Kriege „.... 51 V. Die Gestaltung der französischen Staatsfinanzen in der
a) Die Konsolidierung der Schuld .................. 51 Vor- und der Nachkriegszeit nach den Etats für 1914
Sanierung der Staatsfinanzen — Schuldenregulierung. nd 1020 RE En 81
b) Das finanzielle Verhältnis zwischen Großbritannien Vergleich der Ausgabegestaltung 1914 und 1925.
OLE SD
c) Die Entwicklung der Ausgaben.........0.....0.. 62 Drittes Kapitel.
Reorganisation der Verwaltung — Neue Anforderungen,
d) Die Entwicklung der Einnahmen ;.............,: ‚D4 Die neuere Finanzentwicklung in Belgien.
©) Der Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben ..,.. 55 I. Die Finanzlage Belgiens in den letzten Jahren vor dem
Jahresergebniste ANE0 AS SHE Kr A NN
IV. Die, ANZ ICNUNG Großbritanniens in den Jahren 8 a) Die Entwicklung der Ausgaben.................. 92
1925/26 und 1926/2751057 ren Ke Re a DO Steigerung des Staatsbedarfs 1850 bis 1910 — Investie.
Ausgabevoranschläge für 1925/26 und 1926/27 — Ein- rungen,
nahmen für 1925/26 und 1926/27, b) Die Gestaltung der Einnahmen .................. 83
V. Die Gestaltung der britischen Staatsfinanzen in der Vor- Steuersystem — Staatseinnahmen — Erwerbsbetriebe. ”
und Nachkriegszeit nach den Etats für 1912/13 und c) Der Ausgleich der Finnahmen und Ausgaben ..... 85
953/96 B Ordentlicher Haushalt. — Depenses Exceptionnelles —
19250 er zT 5 Außerordentliche Ankoal  Staatesehuld
Vergleich der Ausgabegestaltung 1912/13 und 1925/26. V SrOTCOT CHE AACHEN Se ERST kn x
d) Der Regierungsentwurf zum Voranschlage für 1913 86
Zweites Kapitel. IT. Die belgische Finanzwirtschaft während des Krieges .. 86
SE n n % Okkupation — Nahrungsmittelversorgung — Steuer-Die
 neuere Finanzentwicklung in Frankreich. erhebung — Staatsschuld.
Die Finanzlage Frankreichs in den letzten Jahren vor IIT. Die belgische Finanzwirtschaft nach dem Kriege ...... 88
dem Kriege 20.0..04004040404040r re nrrerenru40 60 a) Die Entwicklung der Ausgaben........:......... 88
a) Die Entwicklung der Ausgaben.................. 60 Wiederaufbau — Neue Form der Etatisierung.
Steigender Staatsbedarf seit 1898 — Landesverteidigung, b) Die Entwicklung der Einnahmen ................. 89
öffentliche Arbeiten, soziale Fürsorge. Steuerreform — Steueraufkommen.
b) Die Entwicklung der Einnahmen ................ 60 c) Der Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben ..... 90
Unbewegliches Steuersystem — Reformpläne. Jahresergebnisse 1919 bis 1927 — Sparmaßnahmen —
ec) Der Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben und Finanzkrise , 1925 — _Staatsschuld — Sanierungsder‘
 Regierungsentwurf für 1914... 1... 61 ProgTAImM.
Deckung des Defizits — Steigende Verschuldung — Fi- IV. Die Gestaltung der belgischen Staatsfinanzen in der Vornanzlage
 bei Kriegsbeginn. &amp;gt; und der Nachkriegszeit nach den Etats für 1913 und 1925 94
11. Die französische Finanzwirtschaft während des Krieges 62 Vergleich der Ausgabegestaltung 1913 und 1925.
a) Die formelle Ordnung der Finanzwirtschaft ....... 62
b) Die Entwicklung der Ausgaben.................. 63 Viertes Kapitel.
Kriegsorganisation — Darlehen an Verbündete — Nah-1
 5 Fungemittelversorgung. Die neuere Finanzentwicklung in Italien.
c) Die Entwicklung der Einnahmen ................ 64 Fa N 3
Steuerausfälle infolge Besetzung und Kriegsdienst — I. Die Finanzlage Italiens in den letzten Jahren vor dem
Stockendes Wirtschaftsleben — Veraltetes Steuersystem BO rer Kara N rk ernten 40 2
— Reformversuche — Fehlbeträge — Deckung durch ; .
Vorschüsse der Bank von Frankreich — Kriegsanleihen a) Die Entwicklung der Ausgaben. Kerr Er rk Er EEE 95
 Auslandanleihen: „Politische Einigung und finanzielle Entwicklung —
3 . . ) } g Staatsbedarf 1913/14.
[1I. Die französische Finanzwirtschaft nach dem Kriege bis b) Die Entwicklung der Einnahmen ................ 96
Ende WR RK TE a OT Ertragsteuern — Unbewegliches Steuersystem.
a) Die formelle Ordnung der Finanzwirtschaft ....... 67 II. Die italienische Finanzwirtschaft während des Krieges 97
b) Die Entwicklung der Ausgaben.................. 68 a) Die Entwicklung der Ausgaben.....!............ 97
Langsames Sinken des Staatsbedarfs — Neue Anforde- Stei z aha
A M teigerung des Staatsbedarfs — Kriegsorganisation.
rungen — Wörderaufbauarbeiten. b) Die Entwick! der Xi han 98
c) Die Entwicklung 4er Einnahmen ................ 70 en a en EU ON na en RT anE
Wiederaufbau der Wirtschaft — Steuererhöhungen — a On or al bis 918/10 = EEE
Steuereinkünfte. uns nerreform — Anleihepolitik — Bankvorschüsse
d) Der Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben..... 71 III. Die italienische Finanzwirtschaft nach dem Kriege ... 100
Verminderung der Fehlbeträge — Währunes- und Schul- a) Die Entwicklung der Ausgaben.................. 100
denpolitik. m
EI a - z x ; Erhöhter Staatsbedarf — Schuldendienst — Wirtschalt-[V.
 Die Finanzentwicklung Frankreichs in den Jahren 1925 licher Wiederaufbau — Reorganisation der Verwaltung
N N — dJahresergebnisse 1919/20 bis 1924/25.
a) Das Rechnungsjahr 1925...........4...........0 73 h) Die Entwicklung der Finnahmen „....10........: 208
Die Ausgaben und ihre Deckung — Steigerung des Noten- Steuererhöhungen — Schuldenpolitik — Steuerreformen.
umlaufes — Steucrerhöhungen. IV. Die Finanzentwicklung Italiens in den Jahren 1923 bis
b) Das Rechnungsjahr 1926 und der Voranschlag für CD 408
VE a 7 Faseistische Finanzpolitik — Schuldenregulierung —
Steuererhöhungen — Geldentwertung — Regulierung der Aussichten der Finanzentwicklung.
Auslandschulden — Sanierungsprogramm — Balaneie- = RR EEE
rung des Budgets — Stabilisation der Währung — Steuer- V. Die Gestaltung der italienischen Staatsfinanzen nach
»rhöhungen — Amortisationskasse — Haushaltvor- den Etats für 1913/14 und 1925/26 ............... 104
anschlag für 1927. Vergleich der Ausgabegestaltung 1913/14 und 1925/26

CE
        <pb n="513" />
        — 5831. —
Dritter Teil.
Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabezwecken.
Seite Seite
Methodische Vorbemerkungen ... Ar 100 Sechstes Kapitel.
. Erstes Kapitel. Landesverteidigung.
Oberste Staafsorgane +44... 470 He RE ira 110 I. Allgemeine Vorbemerkung.......................... 130
Staatsoberhaupt — Parlamente — Wahlen — Minister- Begriffsbestimmung — Abgrenzung — Vergleichspräsident.
 schwierigkeiten.
II. Die Landesverteidigung Großbritanniens ............. 132
Zweites Kapitel.
oites Kapitel a): Vorbemerkung ei ee era rreeeerne tree rn 000
Rechtspflege ...........000000000000 00H nr HEHE HEHE 111 0) DA SR
Begriff — Organisation — Internationaler Ausgaben- n
vergleich. a N
Organisation — Bestand und Verteilung — Besoldung.
Drittes Kapitel. A
Technik der Aufarbeitung — Ausgaben für das Kolonial-Innere
 Verwaltung. heer — Kontributionen der Kolonien — Entwicklung der
I. Vorbemerkung +. 440 en re re ae nee era re ILL0 Heeresausgaben — Vergleich 1912/13 und 1925/26.
IT. Die Staatsausgaben Großbritanniens für die innere Ver- ec) Die Mannd.. u 0. wer rien er 9
Wwaltung une rer eek ern Wenn nA MEER Kae 114 T AUSemMeiNES. rer Ren ea 139
“Behörden — Ausgabenübersicht — Vergleich der _Vor- Organisation — Besoldung — Bestand — Neubauten.
s En Nachlese 7 . N DA
III. Die Staatsausgaben für die innere Verwaltung in Frank- Entwicklung der Marineausgaben — Vergleich 1912/12
reich; Belgien und Italien. 400er genen» ALT und 1925/26.
Ausgabenübersicht — Organisation — Polizei — Ge- d). Die militärische Luftfahrt... rer 13
bäude, Parks — Auswanderungsfürsorge — Pensionen, r
Unterstützungen. 1. AUPFeME re ee Mapa a 138
Organisation — Bestand — Verteilung — Besoldur“
Viertes Kapitel. : karte ;
uns 2; Die Ausgabe. re. ar Een
Auswärtige Angelegenheiten DR CHE ke E Vergleich 1912/13 und 1925/26.
Internationaler Ausgabenvergleich — Zentralverwalung
 — Ausländische Vertretungen. — Völkerrechtliche 1IL. Die Landesverteidigung Frankreichs. 020 1. ....4
Institutionen
a) Vorbemerkung „............00000000000 0400
Zentralorgane.
Fünftes Kapitel. ;
f b) Das Heer 1.4... 0n ern keh kennen r anna 146
Kolonialwesen. N
1. Vorbemerkung 240er einen eae rer Aw LE Organisation — Bestand und Verteilung — Besoldung —
Wirtschaftliche Beziehungen zum Müutterlande — Kolonialtruppen — Kolonialkontributionen.
FE SHARED der Vergleichständer, 2; Die Ausgaben... ... 3000 eken herr re ent Reha DO
IT. Die Ausgaben für die Dominions und Kolonien von Entwicklung der Heeresausgaben — Spezialrechnungen
Großbritannien v4 ER ee DO und besondere Kredite — Vergleich 1914 und 1925.
A) ANZeMeNES rag AT nee A TOR NE EA EEE EEE
Stantsrochtliche Stellung zum Mutterjände, N
b) Die Kolonialausgaben der Zentralverwaltung...... 124 Organisation — Bestand, Verteilung — Neubauten.
c) Die Ausgaben für die koloniale Verwaltung....... 124 2, Die ARD ÜON re Re naar 157
Verwaltungsaufwand — Zuschüsse. Entwicklung der Marineausgaben — Vergleich 1914
d) Sonstige Ausgaben für Kolonialzwecke ........... 125 und 1925.
{II Die Kolonialausgaben Frankreichs .................. 125 d): Die militärische. Luftfahrt... .07r. 50070. -z&amp;gt; 109
a) Allgemeines. Ce. nr HA EU Ener Een A AA 1. ANGeMeiNES  350
b) Die Kolonialausgaben der Zentralverwaltung...... 126 Organisation — Heeresluftfahrt — Marineluftfahrt
Organisation — Behörden, Bestand.
c) Die Ausgaben für die koloniale Verwaltung....... 127 a A
Verwaltungsaufwand — Zuschüsse. Vergleich 1914 und 1925.
d) ‚Sonstige Ausgaben für Kolonialzwecke ........... 127 Hand Kid  elei je
ARD . | Di ndesverteidigung Belgiens. ......4.47....«.4«. 162
IV: Die: Kolonialausgaben :Belgiens 7.24... 0 127 TV DET ung OS 162
8) Allgemeines. 7... er re re aD a) Vorbemerkung ........
b) Die Kolonialausgaben der Zentralverwaltung...... 128 a Dan
c) Die Ausgaben für die koloniale Verwaltung....... 128 En
d) Sonstige Ausgaben für Kolonialzwecke ........... 128 Organisation — Bestand — Besoldung.
7. Die Kolonialausgaben Italiens .................=.+.. 128 2, Die Matine.. 00... irren en er ER Arne 163
3) AUSM er HERAN SS 3. Die militärische Luftfahrt ..........=++4++-+-++ 163
b) Die Kolonialausgaben der Zentralverwaltung...... 129 Organisation — Bestand.
c) Die Ausgaben für die koloniale Verwaltung....... 129 ec) Die Ausgabene 1a... ..04 0er armen en netn u 168
Tripolis. Cyrenaiea — Ervträa. Somaliland. Vergleich 1913 und 1925.

AT
        <pb n="514" />
        JE
Seite Seite
V. Die Landesverteidigung Italiens..................... 165 d) Italien... + 10. REED ER
a) Vorbemerkung 0. er zT Era re Wera 10D 1. Zentral- und Provinzialbehörden .............. 208
Anweisungen und Kontrolle — Schatzadvokaturen —
b) Das Heer een rer NE RER T KTan 160 Kassen-, Vermögens- und Schuldenverwaltung.
3. Allgemeines. ee. s er rrbe re teyan nee ker en 100 8. Steuerverwaltung... .. 7er r 209
Organisation — Bestand, Direkte Steuern — Indirekte Steuern.
2, Die Auszaben... 0er naar He O7 8. Überweisungen: .. 209
Vergleich 1918/12 und 1825/28: e) International vergleichende Zusammenfassung ..... 211
2) Die Marine er er ee O8 Anweisung — Rechnungsführung — Rechnungskontrolle
n — Verwaltungskontrolle — Staatskontrolle — Schulden-4.
 Allgemeines. ern een er ee Hr Erna Wan en 108 vetwaltulg — Stonerverwältung:
Organisation — Bestand — Neubauten.
3. Die Ausgaben... nr DO. Die Inneren Stagtsschulden = nenne er Ar AS A
Vergleich 1913/14 und 1925/26. a) Gliederung der inneren Staatsschulden ........... 214
4) Die militärische Luftfahrt... .... 7.000 u er LU (ro iritannieu — Tran kreich = Betzien Stellen
n Vergleichsschwierigkeiten.
% Allgemeines A b) Charakter und Stand der inneren Staatsschulden vor
Organisation — Bestand. x x
s dem WEllkTieSe u.a Ta er EUR Er 1a are DI
2; Die Ausgaben. even nar rear re er 172 IR
Vergleich 1913/14 und 1925/26. 1. Vorbemerkung EP DL
- . . ER 2; Fundierte Schuld: ersehen DI
YI. Internationaler Vergleich der Ausgaben für die Landes- Rentenschuld — Anleiheschuld — Schäatzanweisungen —
KA Sonstige fundierte Schuld.
Ergebnis der internationalen Vergleiche — Über- E 9216
zichten der tatsächlichen Ausgaben — Übersichten der 3. Od nn En S I En Halle vezue.2.4x« 316
Aktiven A - Großbritannien — ar reich — Italien.
4. Zahlungsmittelschuld +... er BIT
Siebentes Kapitel. c)_ Charakter und Stand der inneren Staatsschulden in
; den Nachkriegsjahren.................0.000410 0.7017
Finanzverwaltung.
N er 5 1, Vorbemerkung ++... 00er re Ware Kern
%. Vorbemerkung 02a FREU 4 188 Schuldenaufnahme während des Krieges — Nach dem
Begriffsbestimmung — Funktionen — Abgrenzung. Kriege.
II. Die eigentliche Finanzverwaltung ................... 185 2, Fundierte Schuld ....................00...++ 218
- Kriegsanleihen und Nachkriegsanleihen Großbritanniens
a) Großbritannien er RER Ca 180 — Nachkriegsanleihen Frankreichs, Belgiens und
+ NEM a el li — Schi il huld — Sonstige fun-1.
 Das finanzielle Verhältnis Großbritanniens zu nr N a BE
Nord und Südirland +. 2i. 00 er ce 100 N
9. Zontralbekörd 48 3. Schwebende Schuld 2... re rer AH SED
2. Zentralbehörden 20 Kenn sen 180 ;
Schatzamt — Anweisungen und Komiole — Kasten 4. Zahlungsmittelschuld AT 221
verwaltung — Schuldenverwaltung — Ausgaben 1912/13 5. Zusammenfassung und Übersichten. .......... 221
und 1925/26. Entwicklung seit dem Kriege — Übersichten: Innere
3; Die Steuerverwaltung: .... 1 188 Staatsschuld Großbritanniens — Innere Staatsschuld
Inland Revenue, Customs and Ezeises — Einnahmen Frankreichs — Kriegs- und Nachkriegsschulden Frankund
 Ausgaben 1912/13 und 1925/26 reichs — Emissionen des Credit National — Innere
m Staatsschuld Belgiens — Innere Staatsschuld Italiens —
4. Die Steuerüberweisungen KR A AERO Schuldendienst Großbritanniens 1912/13 und 1924/25 —
Regelung — Überweisungen. Schuldendienst Frankreichs 1914 und 1925 — Schuldenw
 dienst Belgiens 1913 und 1925 — Schuldendienst Italiens
N EL J918/24 nnd 2025/28 —= Kriegsanleiher — Innere Naeh
1. Zentralbehörden kr 01 kriegsanleihen — Relative Höhe der inneren Staats-Finanzministerium
 — Kassenwesen — Finanzkontrolle schuld — Anteil der einzelnen Schuldenarten an der
— Ausgaben 1914 und 1925. gesamten inneren Staatsschuld.
9 *
2. Steuerverwaltung ............................ 194 ıYV, Die Auslandschulden ..........................0..: 290
Verwaltung der direkten Steuern und des Katasters — .
Verwaltung der indirekten Steuern — Enregistrement-, a) A
Stempel- und Domänenverwaltung — Zollverwaltung — Begriff — Vorkriegszeit — Kriegs- und Nachkriegszeit
Verwaltung der Staatsmanufakturen — Laboratorien — —— Auslandverschuldung — Interalliierte Schulden —
Ausgaben 1914 und 1925, Verteilung der Auslandschulden nach Gläubigerländern.
8 Überweisungen nr re ea VA b) Die interalliierten Schulden ....................: 238
Fonds Commun — Ertragsbeteiligungen, 1. Die Vereinigten Staaten als Gläubiger der Ver-0)
 Be O8 gleichsländer. 1. ı een Kerr ee rn er ES
3. Zentralbehördens ar dt 208 Beläge — Fundisrang — Bchnldendicnst:
Organisation — Funktionen — Ausgaben 1913 und 1925. 2. Großbritannien als Gläubiger der Vergleichsländer 235,
2, Steuerverwaltung hr kr ler rk 08 Beiräge — Alkommen mit Frankreich — Abkommen
a Ws . A f mit Belgien — Abkommen mit Italien.
Organisation — Administration des Contributions Directes R -
et des Dowanes et des Aceises — Administration de V Enre- 3. Frankreich und Italien als Gläubiger der Veryistrement
 et des Domaines — Einnahmen und Ausgaben gleichsländet rer nern nenn
1925. ı
| 1915 und 4. Zusammenfassung +. ..........0.. 1.0... 7288
A Guthaben der Vereinigten Staaten — Guthaben Groß-Regelung
 — Ertragsbeteiligungen. britanniens.

37
        <pb n="515" />
        — D3S
Seite Seite
ce) Die Auslandschulden der einzelnen Länder ....... 239 e) IEAHEN +. rer rn nn aa 7. 208
1. Großbritannien - ers 239 1. Landwirtschaftlicher Unterricht .............. 282
Entwicklung va 1919 bis 1926 — Aus- Ausgaben 1913/14 und 1925/26 — Ackerbauschulen —
landschuld 1925/26. Spezialschulen.
2 i ©
Ce Frankreich ..........0..000000000000000000000 DA 92, Handels- und Gewerbeschulen ................ 283
Auslandschuld 1925 — Entwicklung der Auslandschulden ; n
1919 bis 1926. Ausgaben 1913/14 und 1925/26 — Industrie- und Hand-4
 werksschulen — Handelsfachunterricht.
3, Belgien erh ıeı er r ae na Rene re Kanne en DO n .
Auslandschuld 1924 — Entwicklung der Auslandschulden 3. Sonstiger Fachunterricht ..................... 284
1920 bis 1924 — Dienst der Auslandschulden 1925, .
. IV. Lel sbi chsch terricht ru DU
4, Ttalien FA 248 Lehrerausbildung und Hochschulun 84
r&amp;gt;7ri a) Allgemeines ........0.0000000000 00H EEE HEHE 284
V. Die gesamten Staatsschulden ....................004 249 Tnternationzler Ausgabenvergleich — Abgrenzung:
Internationaler Vergleich der gesamten Staatsschulden . . =
1913 und 1925 — Schuldendienst der Vergleichsländer b) Großbritannien............00000000000401 04000 285
1925 — Auswärtiger Schuldendienst, Reparationsein- Lehrerausbildung — Hochschulunterricht.
nahmen, Reparationsüberschuß. c) Frankreich „......0.0..00.0u40010040 01040 Enn EEE 286
Lehrerausbildung — Hochschulunterricht.
Achtes Kapitel. d) Belgien »....0..00 000040. .0 Lahr teen A EEE 287
Lehrerseminare — Universitäten.
Unterricht, Kunst und Wissenschaft. e) Halien ‚0... ...0000000 nur kenne ehe nna three ne 288
1. Vorbemerkunf...e Er HEHE ERREGER DS Lehrerausbildung — Universitätswesen.
Vergleichsschwierigkeiten — Internationale Übersichten. V. Kunst und Wissenschaft er. se.0. rer tee k ern 289
IT. Allgemein bildender Unterricht 2 BU
a) ME m. b) Großbritannien .............+0..0000000001 1044 r0G 290
-Großbritannieh .. EHE He Fr br a £
s €) ‚Frankreich are lerne ker terre Wr ame rrnn EN
RE Frankreich ar Re DO so ai
3, Belgien. ed Kennen nn Hrn 261 ) CE SEES EASS A
a OS N e) Htalien vn 2400 04 291
Schulunterricht —. 0.000740 000 0 4r en era BOE
1... Großbritannien ...0r7r 7 nern aa nr en DON Neuntes Kapitel.
Elementarunterricht — Höherer Unterricht.
A Kirchenwesen.
Elementarunterricht — Höherer Unterricht, I. Vorbemerkung .;.&amp;lt;...0000 re tee kuh heraus ner e.ne SD
3. ‚Belgiens. e cr Kr 266 ST). Großbritannien. --.0..0..remen.a 2... nrr ren ner ehren DOD
Elementarunterricht — Höherer Unterricht.
4A MO rer ER ee sr DO LIT. Frankreich aus Teer Fer BEA DD
Eiemontarunterricht Höheren Uhberheht; IV: DE ea 208
III. Fachunterricht...............0.001001000000 0000000 270 AA A as
a) Allgemeines ..........0.0..00000000000 001 nE nn H 270 Verhältnis zwischen Staat und Kirche — Fonds des
Förderung nach dem Kriege — Gliederung des Fach- ehemaligen Kirchenvermögens.
unterrichts — Internationaler Ausgabenvergleich,
x N x N ” 5X .
b) Großbritähnieh, ..-.&amp;gt;.- re reekr nr sehen Terr 271 Zehntes Kapitel,
1. Landwirtschaftlicher Unterricht ............... 271
2, Handels- und Gewerbeschulen ................ 272 Soziale Aufgaben.
Ausgaben 1912/13 und 1925/26 — Anzahl und Frequenz I. Vorbemerkung ....0...00.0.7.00000u 0000 neennr0uns DE
der Schulen — Stantezusch0tn — Handelsschulen. Internationaler Ausgabenvergleich — Abgrenzung —
3. Sonstiger Fachunterricht .............0000+ 044 273 Vergleichsschwierigkeiten — Übersichten über die
Navigationsschulen — Kunstschulen — Frauenfach- Staatsausgaben für soziale Zwecke der vier Vergleichsschulen
 — Flugschulen, länder.
;) Frankreich HAM Ra ven ES 23  DEREAINOT WANDER var zz za FT Se SO
1. Landwirtschaftlicher Unterricht.............-- 273 .
Ausgaben 1914 und 1925 — Landwirtschaftliche Schulen, a) Allgemeines... ..4. 4712er ne ran n ne ha tn 300
9. Handels- und Gewerbeschulen ................ 274 b) Großbritannien............--+=-+++++++*+&amp;lt;+++++« 300
Institute — Ausgaben und ihre Deckung — Handels- - 300
schulen — Technische Schulen — Erweiterungsprogramm c) Frankreich Ha ee a
des Fachunterrichts. 0 U 301
3, Sonstiger Fachunterricht ..........+..:.++++::+ 279 e) Hallen... A ee rn et er ur SON
D-Beigieh :- ee . JIT. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit -..........--+-+--+ SOL
1. Landwirtschaftlicher Unterricht ............+- 280 ; a
9. Handels- und Gewerbeschulen -............:.. 280 8) AllgemeineS..-.4...0000.00 0 nern ernster
Ausgaben 1913 und 1925 — Institute — Niedere Fach- Systeme — Vergleichsschwierigkeiten.
schulen — Fachhochschulen. a 302
3. Sonstiger Fachunterricht ........+++++*****+ + 281 Ausgaben 1912/13 und 1925/26 — Erwerbslosenziffern —
Ausgaben 1913 und 1925 — Frauenschulen — Navi- Arbeitsnachweis — Arbeitslosenversicherung — Progationsschulen
 — Schulen für Sozialbeamte. duktive Erwerbslosenfürsorge — Siedlungspolitik.
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        — 534 -
Seite Seite
A Pankeoh A EN
Ausgaben 1914 und 1925 — Arbeitsnachweis — Arbeits- U N N
losenversicherung — Arbeitslosonfonds. n
d) Belgien. a6 b) En 328
Ausgaben 1913 und 1925 — Genter System — Erwerbs- Sn MOB ® Pe EEE
losenziffern — Krisenfonds — Arbeitsnachweis, a
e) Halten RR A ENER Ener OT, Vorkriegszeit — Nachkriegszeit. .
Ausgaben 1913/14 und 1925/26 — Erwerbslosenziffern — A
Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung — Vorkriegszeit — Nachkriegszeit.
Produktive Erwerbslosenfürsorge — Arbeitsnachweis. N LA TEE 0
IV, Gewerbeaufsicht und Unfallentschädigung ........... 308 Vorkriegszeit — Nachkriegszeit.
3) Allgemeines ee 0. CE EA
by GroSbranie 08 3) AUSEMENES e D a ee rannnt nern rre rn Wer en m
Gewerbeaufsicht — Unfallentschädigung — Lohnämter bh) Allgemeine Hype er 807
CC); Frankreich 09 Internationaler EEE — Großbritannien —
Gewerbeinspektion — Unfallentschädigung. NEE WE Belgien — Ttalien.
. ”’herme SSE A
OB 6) Thermen und Wasserversorgung ++ "808
x a Internationaler Ausgabenvergleich — Frankreich —
Gewerbeaufsicht — Unfallentschädigung. . ü
z Belgien — Italien.
e) Han ek A d) Bekäm fung von Seuchen und Volkskrankheiten ... 329
Gewerbeinspekti Unfallversicherung: . PS
ewerbeinspe tion -— Unfaliversicherung: Internationaler Ausgabenvergleich — Großbritannien —
V. Kranken-, Invaliden- und Altersversorgung und -ver- Frankreich — Belgien — Italien,
A e) Krankenhäuser und Hospitäler .................. 331
- x Internationaler Ausgabenvergleich — Großbritannien —
a) ANSCMEiNES Ar ER ar EU 1 Italien.
b)- Großbritannien. rer ee en 38 1) Fürsorge 1ür Anormale +... 831
Ausgaben 1912/13 und 1925/26 — Kranken- und Inva- Internationaler Ausgabenvergleich — Großbritannien —
lidenversicherung — Altersversorgung. — Altersver- Frankreich — Belgien — Italien.
sicherung. X. Beseitigung der Schäden aus Naturkatastrophen ...... 333
Kran Kreis. EEE ER EEE Ed 314 Internationaler Ausgabenvergleich — Frankreich —
Ausgaben 1914 und 1925 — Krankenhilfe — Private Italien.
Hilfskassen — ‘Alters- und Invalidenversicherung —
Sozialversicherungsgesetz. Elftes Kapitel
d) Beiien r ETEE FC  nn 316
Krankenversorgung — Alters- und Invalidenversorgung Wirtschaft.
Se terkässen, 1 VOrbemME A E  TE 598
e) Italien U a N Abgrenzung — Gliederung — Internationaler Ausgaben-Ausgaben
 1913/14 und 1925/26 — Krankenfürsorge — vergleich,
Alters- und Invalidenversicherung. 3 x €
SE S 1. Landwirtschaft ve re SE a 96
VI. Mutter- und Jugendschutz .............. ee LS ‚ Internationaler Ausgabenvergleich — Anteil an den Ge-3)
 Allgemeines A Samt lee isanspaben- .
b) Großbritannien TE 318 a) Großbritannien EBENE ya
Ausgaben 1912/13 und 1925/26 — Wochenhilfe — Kinder. 1. Allgemeine Verwaltung 7... 336
schutz. Behörden — Personalbestand und Ausgaben 1912/13 und
“ 1925/26.
c) Frankreich: ee € - . z; r
) ee 819 2. Ackerbau und Landwirtschaft im allgemeinen ... 337
Ausgaben 1914 und 1925 — Säuglingsschutz — Mutter- Zuckersubventi  Preisregel En .
und Jugendschutz — Kinderbeihilfen. u ersu vention — Preisregelung — Staatskredite und
d) Belei Subventionen — Förderung des Flachsbaues.
q) N eb MS And el a St reran  S0 8. Viehzucht 2...
usgaben un 5 — - jr - n %
;  ehutz Matter- md“ Tugend CD N
) 1 tali 4 Notlage in der Nachkriegszeit — Behörden — Ausgaben
€) OL N 1912/13 und 1925/26.
Ausgaben 1913/14 und 1925/26 -— Mutterschaftsver- 5. Forstwirtschaft... . rer rrr rer rer ne EEE
Sicherung. Förderung der Holzproduktion — Forestry Fund —
VIL. Wohlfahrtspflege, Armenpflege und Hilfskassen für ver- 6. Landwirtschaftliches Siedlungswesen .......... 322
schiedene soziale ZWecke ..... rer ae 320 Vorkriegszeit — Land Setflement Act 1919 — Land
Ss : Settlement Scotland Act 1919 — Ausgaben 1912/13 und
a) Allgemeines SS Sn en 1925/26,
b) Großbritannien re BE U
A |; 26.— Teils w
isaben 1912/13 und 1925/26 — Armenpflege — Frei 1. Allgemeine Verwaltung nu. ries sehr re DM
willige Hilfskassen, . , n * X 344
N Ss 2. Ackerbau und Landwirtschaft im allgemeinen .. 344
€) Frankreich 77. al A jorati,
8 - EC usgaben 1914 und 1925 — Meliorationen.
Ausgaben 1914 und 1925 — Armenpflege — Gegen- 3. Vieh 345
nn M ) VICE '
seitige Hilfskassen. &amp;gt; Sn S . s ;
d) Belzi ; 8 es 4 Fichte 5
) Br a BOB Umfang — Ausgaben 1914 und 1925, x
Ausgaben 1913 und 1925 — Armenpflege — Hilfskassen, 5 Forstwirtschafte er ee
2) TER EEE 6 Verschiedene er rer terre rn TO
Ausgaben 1913/14 und 1925/26 — Wohlfahrts- und Beschaffung von Facharbeitern — Versicherungsvereine
Armenpflege. - — Hlektrizitätsversorgung.
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        — 383d -
® Seite Seite
3 c). Belgien +.72e. nn A547 b): Privateisenbahnen ...............0.1.0e0uwe0++70« DEV
3 1. Allgemeine Verwaltung .................4,. +++ 347 1. ANlgemeines.....0+.00.7ra+ 4 7ER r Me eaker nn O0
3 2, Ackerbau und Landwirtschaft im allgemeinen .. 347 2, Großbritannien .....0..2..0..00+4200 00000020 O0
Ausgaben 1913 und 1925— Gartenbau— Meliorationen. Eisenbahnpolitik und Organisation — Staatsaufsicht.
9. Viehzucht... 2a. rent a RT RA KO ED 3. Frankreich v....... 00h een en ernennen
4A. -Fischerel .....00e0rr 4 N nee HET Ben eee Lee ne an OO Eisenbahnpolitik — Fonds Commun — Ausgaben 1914
5. Forstwirtschalb 1 der nr rn ern k rennen re 30 une 2025
6. NerschiedeheS irre 0 rer Eee el men warn OU 4 a EL N
&amp;lt; d. rer e re rre een ne ne Wa ee ea
dd) Hallen re rrriele ren nt nrwar ren e trank ar Garner BED
Behörden — Ausgaben 1913/14 und 1925/26 — Staat- c) Private Luftfahrt ...............00+000+44t4 tun 381
liche Förd — vi MN i
el 1. Vorbemerkung ser... ee. rare rt re keranmme DOLL
7 : Imftverkehrspolitik der Nachkriegszeit — Internationaler
IT. Industrie und Handel oz... 0000er DARAN een ODE Auggäbenvergleich:
Heu 3. (Großbrikanmien u. errk ee re ern rer kenn OBL
ie Organisation — Verkehrspolitik — Ausgaben der Nacha)
 Großbritannien: —- 0.14 are ee 352 kriegszeit — Subventionen,
; CO EN
1. Allgemeine Verwaltung ......0..0.000000000 0000 352 Orvanisati Aucenten der Nuchkriegszeit = Vi
b 1912/13 und 1925/26 — Tganısatıon — usgaben er Nachkriegszeit — er-Personalbestand
 und Ausgaben ES kehrsnetz — Erweiterungsprogramm.
Behörden. 4 Belgien 387
2, Industrie und Handel im allgemeinen ......... 353 6 N
N WHIR Luftverkehrspolitik — Ausgaben 1925,
Ausgaben 1925/26 — Trade Facilities Acl — Regelung 5. Mali 388
des Zinkpreises — HElektrizitätswirtschaft — Staats- n One EEE
beteiligung an Privatunternehmen, d) Öffentliche Arbeiten ...........:...+..=-=+-+.&amp;lt;«+ 388
3. Außenhandel. er r re rer HE Hr DE r
Department of Overseas Trade — Exportförderung — 1. Vorbemerkung Pegkeenwnhehnnna Henn nn rennh tb 388
Förderung von Ausstellungen und Messen — Förderung Abgrenzung — Internationaler Ausgabenwergleich..
des Handels innerhalb des Empire. 3 Großbritannien +. par kne rent en kun Femms DO
4. -Bergballı ws rn ehr Wen Wa H en Her Kin Kae 361 Ausgaben 1912/13 und 1925/26 — Road Fund.
Kohlensubvention‘ — Kohlenstreik, 3. Prankreic erEe RR Cr Fra ne 00
. Ausgaben 1914 und 1925 — Staat und Unterverbände.
bh) Frankrehe er re EF ER Hei Ar ar ren OB N
) . A a
1. Allgemeine Verwaltung ........0000000010 00H 362 Ausgaben 1913 und 1925.
2. Industrie und Handel im allgemeinen ......... 362 DA ee ET
Prämien an die Seidenspinnerei — Ausgaben 1914 und Organisation — Ausgaben 1913/14 und 1925/26 —
1925, Programm für 1925/26 bis 1935/36.
3, Außenhandel vie re rennen ae e 04 008 n
Förderung in der Nachkriegszeit — Außenhandelsamt — V. Sonstige Ausgaben WARE ner NE FEEESA En RETE NEE E 395
Auslandsvertretung. EN AD Een — Wirtschaft,
€ M ch.
4, Bergbatt 2. dann KK Han e Cena Her Kurı DO ER
) Belgien: ......00r nn E HERE EnEnE 364
1. Allgemeine Verwaltung ...................... 364 Zwölftes Kapitel.
Behörden — Ausgaben 1913 und 1925. -
; n ‘ r he Erwer! ebe.
2, Industrie und Handel im allzemeinen ......... 365 Staatliche Erwerbsbetri
An J.. Vorbemerkung ».........0.0....... One annTnt een 396
Ausgaben 1913 und 1925 — Exportyversicherung. Abgrenzung — Differenzierung der staatlichen Erwerbs-.
 betriebe — Jahresergebnisse — Anleihen,
BA Zn En
. Großbritannien +... nern eek nA We
1 Allgemeine a 366 Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung — Staats-92,
 Industrie und Handel im allgemeinen ......... 366 druckerei — Phosphatproduktion.
Esther  gam DE
3. Außenhan del 368 Domänen — Saarbergwerke — Post-, Telegraphen- und
$ € BEER REKEN Arena nr Telephonwesen — Staatseisenbahn — Elsaß-Lothrin-Ausgaben
 1913/14 und 1925/26 — Exportförderung. zische Eisenbahn — Staatsdruckerei.
N IV. Belgien DE a 02
IV. Verkehr Staatseisenbahn — Telegraphen- und Telephonwesen —
a) Handelsmarine +... 4001ER KA 368 Marine — Zentralverwaltung — KElektrizitätsamt —
4 : Staatsdruckerei.
1. Allgemeines... ....+.0.0020.000000n002inn0u0 O8 . 5
Abgrenzung — Internationaler Ausgabenvergleich. V. Italien . EAST FASER EEE TS 405
2. Großbritanniens rt. rer reine Wr Creek R er 000 nee nn Telegraphenwesen.—
Behörden, Personalbestand und Ausgaben 1912/13 und IDAO A ANE EN AONNENE
1925/26 — Förderung — Schiffahrtssubventionen.
3. Frankreich +1. 1.0... #rn neh ar ar hane en DO x x
Schiffahrtspolitik — Behörden und Ausgaben 1914 und Dreizehntes Kapitel.
N üh Staatsaufsicht — Prämien — Subventionen — Die Ausgaben auf Grund des Krieges.
redite.
a 374 I. Der Begriff der »Ausgaben auf Grund des Krieges« und
Schiffahrtspolitik — Staatsdarlehen — Subventionen, ihre Bedeutung für die staatliche Finanzwirtschaft ... 406
a Begriff, Abgrenzung — Verwaltungsapparat — Wieders—
Schiffahrtspolitik — Ausgaben 1913/14 und 1925/26 — herstellungsarbeiten — Personalentschädigungen —
Subventionen und Prämien. Internationaler Ausgabenvergleich 1925
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        Seite Seite
1. Entwicklung und gegenwärtiger Stand der Ausgaben auf ©) Belgien... en 7 ae 419
Grund des Krieges (mit Ausnahme der Besatzungskosten) 409 1, Vorbemerkung... 0er ae A 410
x) Großbritannien. 09 2. Die Kriegsrenten, Kriegspensionen, Kriegsunterb)
 Frankreich een rt rn a 0 SPÜFZUNSEN Were a 4
Militärentschädigungen — Entschädigung von Zivil-L
 Vorbemeeung . in Ci Henna Manns na 410) and Kıkeosoplern,
Leistung 14 bis 1925. ts e
x N En N - . . n 3. Die Wiederaufbauarbeiten „.........0400r07. 1 420
2. .Die Kriegsrenten, Kriegspensionen und Kriegs- Die Regelung der privaten Entschädigungsansprüche —
unterstützungel ee re FAR rn ALU Organisation — Erfüllung — Finanzierung — Die
Zahlungen — Empfänger. Finanzierung des privaten Wiederaufbaues — Bar-3,
 Der Wiederaufbau der zerstörten Gebiete ...... 411 leistungen er Kreditorganisationen — Der Wieder-.
 s aufbau von öffentlichem und privatem Eigentum durch
Vorbemerkung — Die Kosten des Verwaltungsapparates : er
. fr . R den Staat — Öffentliches Eigentum — Staatsbahnen —
— Der Wiederaufbau des öffentlichen Eigentums — An N
Se 7 ne Post- und Telegraphenwesen — Privathäuser — Land-Der
 Wiederaufbau privaten Eigentums durch den Staat s : nn
e N wirtschaftliche Nutzflächen — Kosten.
— Der private Wiederaufbau — Abschätzung — Ent- nr
schädigungen — Finanzierung — Stand des Wiederauf- €) TEEN sr 2 En 494
bauwerkes am Ende des Jahres 1925. Aufwand — Schäden.
‘Die Ausgaben auf Grund des Krieges im Jahre UT. Die BesatzmgskOsten rer r ber 00
4926 Dr 410 Deutsche Berechnung — Kosten Frankreichs und
Programm — Leistungen. Belgiens — Zahlungen Deutschlands.
Vierter Teil.
Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten.
5 Seite Pe
Erstes Kapitel, Fünftes Kapitel. Seito
Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung ....... 429 m n
Anteil der Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung Investierungen TI
an den Gesamtausgaben — Gliederung in Personal- Begriff, Schwierigkeiten der Feststellung — Internatioausgaben
 und Sachausgaben — Gliederung nach Aus- naler Vergleich nach Ausgabezwecken — Unterschiede
rabezwecken zwischen den Vergleichsländern
Zweites Kapitel.
Zinsen und |Amortisationen ................ Zn Sechstes Kapitel.
Anteil der Zinsen und Amortisationen an den Gesamt- Ü
susgaben — Wirkung auf die Einkommensverteilung — berweisungen Di Ba ee 441
"nterschiede zwischen den Vergleichsländern.
Drittes Kapitel. x En
P Siebentes Kapitel.
Renten und Unterstützungen ESS STN
Anteil der Renten und Unterstützungen an den Gesamt- Staatsausgaben und Volkseinkommen (Zusammen-4usgaben
 — Wirkung auf die Verteilung des Produktions- 442
ertrages — Intemationaler Vergleich nach Auseube- N 44
res ken Miferieh a dezwisnhen den Versiefchtländern Das Volkseinkommen als Vergleichsgrundlage für die
; Staatsausgaben — Praktische und grundsätzliche
Viert Kapitel Schwierigkeiten — Das Existenzminimum — Öffent-N
 107 COS apıte.. liche Wirtschaft und Gesamtwirtschaft — Öffentliche
SubventioDehT: er RER 434 Leistungen — Einkommensbeanspruchung des Staates
Anteil der Subventionen an den Gesamtausgaben — — Überweisungen — Internationale Vergleichsmöglich-Wirkung
 auf die Produktion — Internationaler Vergleich keiten und -schwierigkeiten — Schema eines Finanz-1ach
 Ausgabezwecken — Arten der Subventionen helastungsvergleichs
Fünfter Teil.
Tabellen.
- . Seite Seite
A. Übersichten zur Wirtschaftsstruktur und zum Tabelle *° Wirtschaftszahlen zum Konjunkturverlauf in
Konjunkturverlauf der Vergleichsländer. Frankreich 1924 bis: 1926... A654
Tabelle 1. Fläche und Bevölkerung .................... 449 Wirtschaftszahlen zum Konjunkturverlauf in
» 2 Gliederung der Erwerbstätigen ............... 449 Belgien‘ 1924 bis 106 466
3... Die Handelsflotten sn nr ABO 16. Wirtschaftszahlen zum Konjunkturverlauf in
4. Motorenverwendung und Binnenverkehr ...... 450 alien 1924 bis 1926... 0... 456
5. Die Entwicklung des Außenhandels .......... 451 B. Di
. . Die S aben in der Glied: .
Währung und Preise... rer A092 taatsausgaben erung der Etats
Wirtschaftszahlen zum Konjunkturverlauf in Tabelle 11. Großbritannien .................... Rn.
Großbritannien 1924 bis 1926 ............... 458 12, Frankreich, Budget General des Depenses 1914 457

A2A
        <pb n="519" />
        537
Seite Seite
Tabelle 13. Frankreich, Budgets Annexes 1914 .......... 457 II. Internationale Ausgabenvergleiche.
"» 14. Frankreich, Budget General des Depenses 1925 . 458 Glied der Staat b h Aykpab x
15. Frankreich, Budgets Annexes 1925 .......... 459 a) Clederun en EEE
16. Frankreich, Compte de Services Speciaux du Tabelle 27. Die Staatsausgaben nach Ausgabezwecken auf
a Grund der Vorkriegsetats (umgerechnet auf
N 1000 Mark Vorkriegskaufkraft) ............. 472
48: 1a lien ernennen ren ran Anh Genau 460 28 Die Staatsausgaben nach Ausgabezwecken auf
Grund der Vorkriegsetats (in vH der Gesamt-C.
 Tabellen der Staatsausgaben nach der Verarbeitung lan angaben)
der Regierungsvoranschläge zum Etat. 29, Die Staatsausgaben nach Ausgabezwecken auf
= Grund der Nachkriegsetats (umgerechnet auf
I. Die Ausgaben der einzelnen Länder. 1000 Mark Vorkriegskaufkraft) .............. 474
a) Gliederung der Staatsausgaben nach Ausgabezwecken. 30 Die Staatsausgaben nach Ausgabezwecken auf
Tabelle. 19. Die Staatsausgaben Großbritanniens nach der Grund der Nachkriegsetats (in vH der Gesamt-\ufgliederung
 der Regierungsvoranschläge für staatsausgabeN)..............7100+0t1tnnEHt 475
1912/13 und 1925/26 ..0000r0 000er Wanh 462 31. Die Staatsausgaben nach Ausgabezwecken auf
A Die Staatsausgaben Frankreichs nach der Auf- Grund der Nachkriegsetats in Vorkriegskaufyliederung
 der Regierungsvoranschläge für 1914 kraft in vH der entsprechenden Ausgaben auf
nnd 1926 07er rer en en Kanne ea Fr AOL Grund der Vorkriegsetats....... „476
21. Die Staatsausgaben Belgiens nach der Aufzliederung
 der Regierungsvoranschläge für 1913
u nd 1985... 2 ‚ck Gliederung der Staatsausgaben nach Ausgabonrten,
» 22. Die Staatsausgaben Italiens nach der Auf- Tabelle 32. Die Staatsausgaben nach Ausgabearten auf
gliederung der Regierungsvoranschläge für Grund der Vorkriegsetats (umgerechnet auf
1913/14 und 1925/26 ........... 2. 468 1000 Mark Vorkriegskaufkraft) ............. 477
b) Gliederung der Staatsausgaben nach Ausgabearten, » 33 Die Staatsausgaben nach Ausgabearten auf
en n . Grund der Vorkriegsetats (in vH der Gesamt-Tabelle
 23. Die Staatsausgaben Großbritanniens nach Aus- stantsausgaben) ATi
gabearten auf Grund der Regierungsvoran- ; S dr ZT
schläge für 1912/13 und 1925/26 ............ 470 34. Die Staatsausgaben nach Ausgabearten auf
24 Die Staatsausgaben Frankreichs nach Ausgabe- Grund der Nachkriegsetats (umgerechnet auf 478
arten auf Grund der Regierungsvoranschläge 1000 Mark Vorkriegskaufkraft) .........-.--für
 1914 und 1925. ...0000 er nr Krk u eu AD 35. Die Staatsausgaben nach Ausgabearten auf
25. Die Staatsausgaben Belgiens nach Ausgabe- Grund der Nachkriegsetats (in vH der Gesamtarten
 auf Grund der Regierungsvoranschläge staatsausgaben).............. ee 7
Für 1918 und 1025.00 A ET 36. Die Staatsausgaben nach Ausgabearten auf
Die Staatsausgaben Italiens nach Ausgabearten Grund der Nachkriegsetats in Vorkriegskaufauf
 Grund der Regierungsvoranschläge für kraft in vH der entsprechenden Ausgaben auf
1913/14 und 1920/26 5... 000er rn a A ATT Grund der Vorkriegsetats..... 479
Anhang.
Seite Seite
Erstes Kapitel. c) Die Tätigkeitsgebiete der einzelnen Selbstverwal-Die
 Kommunalfinanzen der vier Vergleichsländer. tungseinheiten und des Staates in den wichtigsten
Verwallungszweigen u. an. ur... 7.00 +12 = 20m „3489
en en
Einbeziehung der Kommunalfinanzen in den Ausgaben- Polizeiverwaltung — HElementarschulwesen — Wegevergleich
 — Vergleichsschwierigkeiten — Internationaler wesen — Hygiene — Irrenfürsorge - Wohnungswesen
Vergleich der Ausgaben und Steuereinnahmen von — Rechtspflege — Aufwand für Verwaltungsvollzug
Staat und Unterverhänden vor und nach dem Kriege. 1913/14 und 1923/24
IT. Die Selbstverwaltungskörperschaften Großbritanniens . 485
a) Vorbemerkung ..........2010++440441040004+ 00 485 d) Die finanzwirtschaftlichen Beziehungen zwischen
b) Die Organisation der englischen Selbstverwaltung . 485 Staat und Selbstverwaltungskörperschaften ....... 492
Parish — Rural District, Urban District, Municipal Finanzausgleich — Arten der Überweisungen — Höhe,
Borough — County, County Borough, County of London Verwendung und Bedeutung der Überweisungen 1913/14
— Zweckverbände — Gesamtaufwand der Selbst- und 1923/24 — Gesamtaufwand von Staat und Selbstverwaltungseinheiten
 1913/14 und 1923/24 — Laufender verwaltung für einige Hauptzweige der Verwaltung
Aufwand der Selbstverwaltung 1913/14 und 1923/24. 1913/14 und 1923/24.

AS
        <pb n="520" />
        — 5838.—
Seite Seite
III. Die Selbstverwaltungskörperschaften Frankreichs ..... 495 V. Die Selbstverwaltungskörperschaften Italiens......... 499
a) Vorbemerkuns «+04... hr er al 0 Ausgaben der Kommunen und Provinzen vor dem
Commune — Canton — Arrondissement — Departement. Kriege — Systeme der Lokalverwaltung und der Prob)
 Die Aufgabenteilung zwischen Staat und Kommunen 496 vinzialverwaltung — Überweisungen 1913/14 und
Polizei — Unterrichtswesen — Wegewesen — Öffentliche 1925/26.
Unterstützungen.
c) Die staatlichen Überweisungen .................. 496
E Zweites Kapitel.
[V. Die Selbstverwaltungskörperschaften Belgiens ........ 497
a) Vorbemerkung ......................4..44+..... 497 Übersichten über die Staatsausgaben verschiedener
b) Die Provinzialverwaltung ................. 0... 497 anderer Länder 4... 0000 AARAU  S0
c) Die Kommunalverwaltung Rena u AN Vorbemerkung — Norwegen — Schweden — Dänemark
d) Die Aufgabenteilung zwischen Staat, Provinzen und Finland. — -Refland“ — Lektland. —eLätauen“ —
Sowjetrußland — Polen — Tschechoslowakei — Ru--—
 KOMMUeN er er e  Ge  OE en ia Jueoslavi Bere
RS ; ar Pollzet = "Wohlfehrt mänien — Bulgarien — Jugoslavien — Türkei —
% Schulwesen ‚Wogewäsen DAR ME Österreich — Niederlande — Spanien — Schweiz —
e) Die Überweisungen "des Staates an die Selbstver- Vereinigte Staaten — Canada — Argentinien — Boliwaltung
 2... Se... 400 vien — Peru — Siam — Japan — Australien.
        <pb n="521" />
        Alphabetisches Sachregister.
(Positionen ohne Länderbezeichnung beziehen sich meist auf alle vier Vergleichsländer. Bei Ausdrücken in der
Originalsprache ist die Bezeichnung des Landes nur für Frankreich und Belgien beigefügt, soweit das Land nicht
aus_der Bezeichnung selbst hervorgeht.)
A Agricultural Wages Boards 47, 308£.
Abd el Krim 149. — Wages Committees 308.
Abgaben, s. auch Gebühren, Steuern, &amp;gt; Wages Regulation Act 309
— an Flüssen und Kanälen, Belgien 204. Agronomische Stationen, Belgien 291.
— von Gütern der toten Hand, Frankreich 198. Air Board 47.
Abgeordnete 110f, — Couneil 47, 143.
Academie_de Medecine, Frankreich 290. — Force Act 47.
Royale des Beaux-Arts, Belgien 288. —-Union, Frankreich 387.
Royale Flamande de Langue et de Litterature, Aiz-les-Bains (Thermen) 328, 400,
Belgien 291. Akzise, s. Verbrauchsteuern.
Royale de Langue et de Läitterature Francaises, Algier 121, 126, 148 ff., 157, 160, 373.
Belgien 291. Alkoholismus, Belgien 328.
Royale de Medecine, Belgien 291, Alkoholsteuer, Frankreich 75, 78, 198.
Royale des Sciences, des Lettres_et_des Beaux Allegato 19.
Arts de Belgique 291. Alliance d’Hygiene Sociale, Frankreich 327.
_ , Frankreich 260. Altersrenten, Belgien 82,
Academy 285%. — , Frankreich 495.
Accademia dei Nobili Eeelesiastici in Rom 289. a „Großbritannien 312.
Account of His Majesty’s Exchequer 186. Altersversicherung 294., 312f,
Accountant Department 115. = „ Belgien 2954f., 313, 316.
Ackerbau, s. Landwirtschaft. — Frankreich 60, 295£., 313ff.
Acqui (Thermen) 329. Großbritannien 295ff., 314, 434.
Additional Commissioners 189. Italien 295ff., 312f., 317£.
Aden 123. Altersversorgung 294, 312f,
Administration. des Contributions Direetes et du Cadastre, = Belgien 296#., 313, 316f.
Frankreich, s. Katasterverwaltung, Steuer- CH Frankreich 60, 2961£., 313 ff.
verwaltung. — Großbritannien 295ff., 313.
des Contributions Direetes, Douanes et e , Italien 296 ff., 317£.
Acecises, Belgien, s. Steuerverwaltung, American Loan 239,
Zollverwaltung, Amerika, Vereinigte Staaten 232.
des Contributions Indireetes, Frankreich, = = — ‚, Besatzungskosten 426.
s. Steuerverwaltung. als Gläubigerstaat 233 ff.
des Douanes, Frankreich, s. Zollverwaltung. 239f., 242, 244, 246 ff.
del’ Enregistrement et des Domaines, Belgien, Kriegsvorschüsse 233.
8. Domänenverwaltung, Steuerverwaltung. we Staatsausgaben 510.
de U’Enregistrement, des Domaines et dw Amministrazione del Demanio. Italien. s. Schuldenverwal
Timbre, Frankreich, s. Domänenverwal- tung.
tung, Steuerverwaltung. Amortisationen (s. auch Schuldendienst).
de U’ Inseription Maritime, Frankreich 372. — 36f., 184, 431f., 446.
des Manufactures de V’Etat, Frankreich, Amortisationsfonds, Frankreich 65.
s. staatliche Erwerbsbetriebe, Monopole, Amortisationskasse, Frankreich 77 ff.
de la Marine, des Postes et des Telegraphes, = , Italien 104.
Belgien 459(s. auch Ministere des Chemins Analphabetentum, Belgien 261.
de Fer, Postes et Telegraphes). san , Italien, Bekämpfung 269.
de la Tresorerie et de In Dette Publique, Anam 126.
Belgien, s. Schuldenverwaltung. Anglo-French Loan 239£., 242#.
Adria Dampfschiffahrtsgesellschaft, Italien 376. Anglo-Persian Oil Company Lid. 357%.
Adult Education Committee 286. Anleiheemissionen, s. Schulden,
Advances on the Credit of Ways and Means 49,214, 216, 224f, Anleihen, s. Schulden.
Agäische Inseln 129. — , »produktive« 36, 398, 432.
Ägypten 121, 123, 133, 135, 232, 242ff. —, werbende, s. Anleihen, »produktive«.
Agence Generale des Colonies, Frankreich 126f. Annuitäten, Belgien 214, 216, 220, 226£.
Agenti di Pubblica Sicurezza 118. — _, Frankreich 216, 220, 225.
Agents Militaires, Frankreich 147. — |, Großbritannien 45.
— du Tresor, Belgien 202. — , Italien 216.
Agricultural Credits Act 340. Anonima Societa San Marco, Venedig 376.
Rates Acts 191, 493. Anormale, s. Blinde, Irre. Taubstumme.
ER*

530
        <pb n="522" />
        540 —
Antillen 150, 373. ' Arbeitsministerium 300.
Anweisungsbefugnis 184, 211. Belgien, s. Ministere de U Industrie, du
Anweisungsverfahren, Großbritannien 186. Travail (et de la Prevoyance Sociale).
Apanagen 39. Frankreich, s. Ministere du Travail
Appellationshöfe, Belgien 113. (de V’ Hygiene, de V Assistance) et de In
— ‚ Frankreich 113. Prevoyance Sociales.
Appropriationen, Großbritannien 18. Großbritannien, s. Board of Trade.
Appropriation Accounts 186. Home Office. Ministry of Labour.
Appropriations in Aid 17, 29, 134, 136, 141, 144f. Italien, s. Ministero di Agricoltura,
Arabien 124, Industria e Commercio. Ministero
Arbeiten, öffentliche 369, 388 ff. dell’ Economia  Nazionale. Ministero
— ‚ Belgien 83, 94, 335, 347, 392f, del Interno. Ministero delle Corporazioni.
; —. , Investierungen 439 ff. Arbeitsnachweis 302.
; — 7; Provinzen 393, — Belgien 306.
;‚ — ‚, Subventionen 435 ff. — ‚ Frankreich 275, 3051.
. Frankreich 60, 81, 335, 372, 390 ff.. — ‚ Großbritannien 302f., 305
497. ‚, Italien 307.
— „, Investierungen 439f#. Archive 289.
Großbritannien 305, 335, 389f,, 431. — „ Belgien 291.
— , County Coumeils 390. — , Frankreich 290.
— Gemeinden 389{, — „ Großbritannien 290.
Investierungen — , Italien 291.
439. Archivi Notarıli del Regno 32,
, Italien 335, 394f., 499. Argentinien 232, 239f., 242f.
. ; — „‚ Investierungen 439{ff. &amp;gt; , Staatsausgaben 511,
% =&amp;gt; ; — ‚, Subventionen 4354f, Armee, s. auch Heer,
Arbeiterschutz, s. Gewerbeaufsicht. — , reguläre, Großbritannien, s. Regular Army.
Arbeiterwohnungen, Belgien 325. Armeemuseum, Belgien 164, 291.
Frankreich 325, 416. Armeereserve, Großbritannien, s. Army Reserve.
Großbritannien 323f., 485f., 491. Armenien 359.
= , Italien 326, 395. Armenpflege (s, auch Wohlfahrtspflege) 294, 320ff.
Arbeitsamt, Internationales 121, 300. Belgien 296#., 301, 313, 322.
= , Italien 301. Frankreich 296 ff., 300, 321£.
Arbeitshygiene 308. Großbritannien 296 ff., 321. 362, 487ff.,
Arbeitsleistung, persönliche, s. Personalbedarf. 4934.
Arbeitslosenfonds, Frankreich 306. = ‚ Italien 2961f., 322f.
— ‚ Großbritannien 303. Armensteuern, Frankreich 322.
— , Italien 307. =&amp;gt; ‚ Großbritannien 321.
Arbeitslosenfürsorze (s. auch Arbeitslosenunterstützung, Armenunterstützung, s. Armenpflege,
Arbeitslosenversicherung, KErwerbs- Armenverwaltung, Großbritannien (s. auch Boards of
losenfürsorge, Notstandsarbeiten) 39. Guardians) 305, 319.
313. Army Couneil 132, 143.
=&amp;gt; Großbritannien 116, 488f., 492£. — Reserve 132, 137.
Arbeitslosenkassen, Belgien 306. Arrondissement, Frankreich (s. auch Provinzen) 495.
&amp;gt; ‚, Frankreich 305. Ashantı. 123.
Arbeitslosenstatistik, s. Arbeitslosigkeit. Assesseur, Frankreich 112,
Arbeitslosenunterstützung 302. Assessors 189.
= ‚ Großbritannien 21, 23, 362. Assisengerichte, Frankreich 495.
Arbeitslosenversicherung 302. Assistant Secretary 188.
Belgien 306. Association des Industriels de France 309.
Wrankreich 306, 316. Internationale Africaine, Belgien 128.
Großbritannien 53, 295, 300, Nationale, Belgien 227.
302f. 313, 434. Nationale des Industriels et Commergants,
„ Italien 101, 295, 307, 312, 317. Belgien 90f., 219, 229, 421f.
Arbeitslosigkeit 302, 389. Associations, Arbeitslosenversicherung 302, 304,
Bekämpfung 294, 301ff, Athendes, Belgien 267.
‚ Belgien 87, 306, 455. Aufbauklassen, Großbritannien 262.
; — ‚, Bekämpfung 296ff., 306. Aufgaben, soziale 33, 114, 294ff., 334.
‚ Frankreich 305. —  —, Belgien 94£, 364, 430£. 499.
— , Bekämpfung 2961f., 305 £. ; Investierungen 439ff.
Großbritannien 53, 303f. 371, 453, 490. e Renten und Unterstützungen
= , Bekämpfung 296ff., 433£.
302 ff. ; — ‚, Subventionen 435 ff,
Italien 101, 456. — , Frankreich 82, 430f., 496£,
— ‚ Bekämpfung 296ff., 307.  Investierungen 439{ff.
        <pb n="523" />
        d41 —
Aufgaben, soziale, Frankreich, Renten u. Unterstützungen ! Ausgaben, ordentliche 18, 27, 33, 88, 90f.
433. — , rückzuerstattende, s. Depenses Recouvrables.
— ‚, Großbritannien, 59, 430£. — , variable, Frankreich 76.
‚ Investierungen 439 ff. — ‚, wiederkehrende 27, 88, 131.
Renten und Unter- ; — ‚ Belgien 88.
stützungen 433. Ausgabeveranschlagung 15.
, Subventionen 435 ff. Ausgabezwecke 10, 107 ff., 429, 4621f., 4728.
, Italien 105, 118, 395, 430, 499£. Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben, Belgien 85£., 90£f.
— ‚, Investierungen 439 f, - —_ — — 7 *. Frankreich 61£, 718.
- Renten und Unterstützungen nn — — Großbritannien 46,
4331. 49ff., 55f.
; u , Subventionen 4354. Ausgrabungen, Italien 291.
Aufgabenteilung, öffentliche und private Wirtschaft 13, Auslandschulden 215, 230ff., 252.
109, 253, 294, 445. — Verteilung nach Gläubigerländern 232.
Aufgabenteilung, Staat und nachgeordnete Verbände Belgien 231, 2451f., 249.
(s. auch Kommunen, Frankreich 66f., 73, 75, 77, 81, 231,
Provinzen) 13. 109, 443f. 241 ff., 249.
Sn SC Belgien 498f. Großbritannien 231, 239ff., 249.
RL Frankreich 264, 496. - , Italien 231, 248.
a Großbritannien 489 ff. Auslandspropaganda, Frankreich 121.
mc Italien 103, 261, 500. — , Italien 121.
Aufwandsteuern, s. Verbrauchsteuern. Auslandsverschuldung, s. Auslandschulden.
Ausbildung, s. auch Bildungswesen. Auslandsvertretungen 120.
—. , militärische (s. auch Militärschulen) 271. Ausschankkonzessionen, Belgien 84.
- ‚Belgien 162. Außenhandel 352, 451:
Frankreich 154, 159. ZE ‚ Belgien 365f.
Großbritannien 137f., 143, 145. ea Frankreich 363.
Italien 1711. Großbritannien 358ff.
Ausgabearten 10, 331f., 361f., 427ff., 470f., 4771. — Italien 368.
Ausgaben, Entwicklung 524f. Außenhandelspolitik, Belgien 365£.
- , Belgien 82£., 881. = , Frankreich 363,
— , Frankreich 60f£., 63f., 68ff. = Großbritannien 358.
— Großbritannien 441. , Italien 368,
ES Italien 954££., 100£. Außenministerien 120.
auf Grund des Krieges 33, 38, 101, 130, 294, 334, —, Belgien, s. Ministöre des Affaires Eirangöres,
389, 406ff., 430, 434. —, Frankreich, s. Ministöre des Affaires Etrangeres.
Belgien 94f., 164, 219, =. Großbritannien, 8, Foreign Office”
349, 365, M9f., —, Italien, s. Ministero degli Affari Esteri,
431. Ausstellungen, Belgien 291.
Renten u. Unter- En &amp;gt; Frankreich 364
stützungen 433f. ‚ Großbritannien 360.
‚ Subventionen , Italien 368.
435. Australian Zinc Producers’ Proprietary Association Lid,
— „Frankreich 69, 75, 81£., 353, 356.
153, 158, 363, Australien 122f£., 140, 305, 359£., 373.
410£. — - , Staatsausgaben 513.
- — ,‚ — ‚Renten und Unter- Auswärtige Angelegenheiten 120f.
stützungen 433f. ‚, Belgien 95, 430.
— — , — , Subventionen435 ff. ; — , Investierungen 439 ff.
w — — , Großbritannien 59, 145, , Frankreich 82, 430.
253, 378, 409£. ; = , Investierungen
EL Renten und Unter- 439£.
' stützungen 433f. ‚ Großbritannien 59, 430. -
— ‚, — ‚, Subventionen435 ff. j =&amp;gt; „  Investie-—
 — ‚Italien 104£., 424f.; 500. rungen 439{ff.
1 — „4, Renten und Unter- ‚, Italien ‚105, 368, 430.
stützungen 433. ; — ‚, Investierungen 439 ff,
—  , — ‚Subventionen 435 ff. ;‚ — , Subventionen 435f.
außerordentliche 18, 27, 33, 131. Auswandererberatung, Großbritannien 302, 305.
= , Belgien 83, 85, 88, 90f., 438. Auswanderung (s. auch Wanderungswesen), Groß:
‚ einmalige 18, 27. britannien 53.
-— , Belgien 88. = ‚ Italien 105, 128, 377.
fortdauernde, s. Ausgaben, wiederkehrende. Auswanderungsfürsorge 119.
laufende. s. Ausgaben, wiederkehrende. . Großbritannien 116.

“Re
        <pb n="524" />
        542 —
Automobilsteuer, Frankreich 392. ! Berufsberatung, Frankreich 277{f.
= ‚, Großbritannien 390. —— ‚, Großbritannien 303.
Avances ä Regulariser, Frankreich 27. Berufsschulen, s. Fachschulen.
Avvocature Erariali 208, 210. Berufsvereine, s.. Gewerkschaften.
Azienda Autonoma d. Telefoni 32. Besatzungskosten 176, 407, 425f.
— del Demanio Forestale 32, - ‚ Belgien 93, 164, 409, 426.
— Generale Italiana dei Petroli 366. — Frankreich 31, 1511f., 409, 426.
&amp;gt; Großbritannien 13541f., 409, 426.
Italien 409.
B Besatzungsuruppen 130, 174, 178f., 444.
Bahamas 123{. Personalbestand 175, 177.
Baldwin-Abkommen 52. Belgien 87, 163.
Banca d’ Italia, s. Bank von Italien, Frankreich 148{ff., 3214.
Bank of England, s. Bank von England. Großbritannien 133.
Bank von England 49, 185ff., 211f., 214, 216f., 221, Besserungsanstalten (s. auch Fürsorgeerziehung, Zwangs-242,
 244f.,453. * erziehungsanstalten).
— "von Frankreich 63, 65f., 72, 74 f., 77, 79, 192, 211, S ‚ Großbritannien 262, 486.
214, 226. Beteiligungen, s. Staatsbeteiligungen.
— von Irland 187£. Betriebseinkünite, s. Erwerbsbetriebe,
— von Italien 100, 208. Betriebssicherheit 308.
Bankruptey Department 353, Betriebsunfälle (s. auch Unfallentschädigung, Unfall-Bankvorschüsse
 215. versicherung) 308 ff.
» Belgien 92f., 214, 221, 224, 227, 229. Betriebsverwaltungen, s. Erwerbsbetriebe.
FE » Frankreich 65, 72ff., 77, 79, 214, 217. Betschuanaland-Protektorat 123.
221%1., 226, 229. Belting Tax 57.
— ‚ Großbritannien 214, 216f., 221, 229. Bevölkerung 449.
&amp;gt; ‚ Italien 100, 102, 221, 224, 229, Bevölkerungsdichte 449.
Banque de France, s. Bank von Frankreich. Bewässerung, s. Wasserversorgung,
— Nationale de Belgique, s. Nationalbank, Belgien. Bibliotheken 285, 289.
Barbados 123. ‚ Belgien 291,
Basutoland 123. Frankreich 290.
Battaglione Aviatori 171. Großbritannien 290.
— Specialisti del Genio 171. , Italien 291.
Baugesellschaften, gemeinnützige, Großbritannien 324. Biersteuer, Belgien 83, 90, 203, 205.
Baupolizei, Großbritannien 485, 491. — 7, Frankreich 71, 78, 198, 201.
— , Italien 500. — . „ Großbritannien 48, 189, 191, 264.
Beamtenabbau 429. Biglietti di Stato 100, 217.
= » Frankreich 68, 73, 80. Bildungswesen 33, 36, 114, 253ff., 294, 334.
== ; Großbritannien 54, = , Belgien 82, 86, 95, 164, 430, 497f.
= » Italien 101. — ‚ — , Investierungen 4394f.
Belastungsvergleich, s. Finanzbelastungsvergleich, inter- ; —, Renten- und Unterstützungen 4334,
nationaler Finanzvergleich, Steuerbelastungsvergleich. ; — , Subventionen 435.
Belga 93. ‚ Frankreich 81f., 430, 4954f.
Belgisch-Kongo 122, 126ff., 237. - Investierungen 439 ff.
Benzinsteuer, Großbritannien 189. ; Renten und Unterstützungen
Benzolsteuer, Frankreich 199. 433.
Bergarbeiterstreik, Großbritannien 58, 358, 362. —— , Subventionen 4354f.
Bergbau 352. ‚ Großbritannien 57, 59, 430, 486f., 490,
— 7» Belgien 352. — 4928,
— » Frankreich 352, 364, 417. _ ; — ‚ Investierungen 439{f.
— » Großbritannien 352, 355, 3611. ; — ‚ Renten und Unterstützungen 433 f.
— Italien 208, 352. . ; —', Subventionen 435 ff.
Bergbauinspektion, Frankreich 364. , Italien 105, 430, 499£.
Berg-, Hütten-, Salinenwesen, Frankreich 400. ; — , Investierungen 439{f.
ZZ = ‚ Großbritannien, Investie- » =, Renten und Unterstützungen 433f,
rungen 439 ff, : , Subventionen 435 ff.
Bergrutsch 333. — , militärisches, s. Ausbildung, militärische.
Bergschulen, s. Fachschulen für Bergbau. Bilke-Report 139.
Bergwerksabgabe, Belgien 203, 205f£. Binnenschiffahrt 368 4f.
= , Frankreich 75, 78, 198, 201. Binnenschiffahrtswege 388, -
== ‚ Großbritannien 46, 55, 57, 188. Belgien 389, 393.
Bergwerksgerechtsame, Belgien 84. Frankreich 60, 389, 391.
Bermuda 123{£. (iroßbritannien 377, 389.
Bersaglieri 165. Italien 389.
        <pb n="525" />
        U am
Bizerta 157. ' Budget General, Frankreich 12, 16f., 21, 23, 27, 29£,.,
Blindenfürsorge 331. 61£., 67£., 71, 731f., 80£., 197, 201, 401, 411, 457.
‚ Belgien 332, 498. — (/Ordinaire, Belgien 85.
= Frankreich 332. — — , Frankreich 68.
ze Großbritannien 332, 486. — „de Ravitaillement, Belgien 89, 91.
Italien 332. — ‚Recouvrable, Belgien, s. Depenses Recowvrables.
Blindenschulen, Belgien 266. — Spteeial, s. Comptes Speciauz.
— ‚ Frankreich 265. Budgetausschuß, Belgien 15.
— ‚ Großbritannien 262, 272f, Budgeteinheit 15.
Blind Persons Act 332, — ‚ Frankreich 75,
Blue Book Rates 47. Budgetgesetzentwurf 15.
— Star Line 353. Budgetgestaltung 13.
Board of Admiralty 139. Budgetkapitel 184.
— of Agriculture (s. auch Ministry of Agriculture and,  Budgetkommissionen, parlamentarische, Frankreich 15.
Fisheries) 336f., 341. Budgetkontrolle, s. Finanzkontrolle,
— of the Commissioners of Customs and Exeise 188%. Budgetrecht 14.
— __ of the Commissioners of Inland Revenue 188f. Budgettechnik 14.
—! ‚of Education 260, 272f., 285f., 493. Budgetvorbereitung, Großbritannien 185.
of Guardians 305, 319, 321, 487. Bulgarien, Staatsausgaben 507.
of Health, s. Ministry of Health. Buoni del Tesoro (s. auch Schatzwechsel) 216, 220, 248.
of Trade 47, 54, 273, 300, 303, 309, 352 £., 358f., Bureaux de Bienfaisance, Belgien 325.
362, 370. SE = ‚ Frankreich 322. ;
— — — Stores 370. —  Publies de Placement, Frankreich 306.
Börsenumsatzsteuer, Frankreich 71, 196, 199. Burenkrieg 45, 132, 136, 215.
Bolivien, Staatsausgaben 511. Burial: Boards 487.
Bons du Credit National, Frankreich 72, 80, 226.
— de la Defense Nationale, Frankreich 661f., 72,
774f., 220, 222, 226; 247. €)
— du Tresor (s. auch Schatzwechsel) Belgien 214, “
220, 236 1,2468. Cahier d’Observations, Belgien 202.
-— — de la » Restauration Monetaire«, Belgien Caillaux 61, 74, 76.
Ze Caisse des Döpdts et Consignations, Frankreich 216, 225,347
Man gan t gg 7 7 50,190 2% —  Gönbrale d’Epargne et de Reiraite, Belgien 316, 325.
) Be — de Gestion des Bons de la Defense Nationale, Frankra
 On 7, Großbritannien (s. auch K ) 489 OT
Borough Council, Großbritannien (s. auch Kommunen 5 S es es
Bone Frankreich (s. auch Stipendien) 265. - Pu de la Marine, Frankreich 16, 314ff.,
Branch Employment Offices 303. ‚A .
Branntweinsteuer, Belgien 83, 90, 203, 205. A les Areil mie PET
— ? N NT 489. 201204 Nationale d’Epargne, Frankreich 16, 457.
nr . Y U Bat Nationale des Retraites pour la Vieillesse, Frank-Brasilien
 373. . KR
British Broadcasting Company 56 reich SU SM.
: . — des Pensions de la Guerre, Frankreich 30£., 68, 73,
— Cellulose and Chemical Manufacturing Co. 358,
—  Dyestuffs Corporation Ltd. 358. 2 HL 48
"Guayana 128. Oaisses Communes, Belgien 311. S
Honduras 128. — de Prevoyance, Belgien (s. auch Hilfskassen) 311,
Industries Fair 360. 816, 322. ?
Museum: 290. -— de Secours Mutuel, Belgien (s. auch Hilfskassen)
Nordborneo 123. 316, 322.
 Ostatrika 125, 359. Caissier Payeur Central, Frankreich 192, 194, 212.
Cambridge 144, 286.
Brücken 388. |
_— , Frankreich 391, 412. Canada 123 ff., 140.
—  , Großbritannien 305, 390. — als Gläubigerstaat 232, 239, 242f., 246.
_— , Italien 894. —  , Handel mit Großbritannien 122, 359, 360.
Brunei 124. — » Siedlung 305.
Bruttoausgaben 27, 29. en Staatsansgaben 511.
Bruttorechnung 28. Janton, Frankreich 495.
Budget, s. auch Etat, Haushaltsvoranschlag, Regierungs- Capitaneria di Porto 169.
voranschlag. Yarabinieri 118, 130, 166£.
Budget Annexe, Frankreich 16ff., 21, 23, 29f., 31, 74, Carnegie-Stittung 286.
152, 197, 4574. Dase Economiche 326.
--  Annexe des Postes, Frankreich 192, — . Popolari 326.
Extraordinaire, Belgien 85. Cassa dei Depositi e Prestiti 100, 216, 227f., 351.
. Frankreich 67. —  Inmwvalidi della Marina Mercantile 317.

453
nn
        <pb n="526" />
        Da
Cassa Nazionale d’Assieurazione per gli Infortuni degli | Commission Consultative des Entreprises de Travaux Publies
Operai sul Lavoro 312. et des Marches de Fourniture, Frankreich 126.
— Nazionale per le Assicurazioni Social 301, 307. du Ducroire, Belgien 366.
312, 317, 367. des Missions Coloniales, Frankreich 126.
—  Nazionale di Maternita 320. Permanente des Affaires Maritimes, Frank-—
 FNazionale di Previdenza per gli Operai 317. reich 126.
Cattedre Ambulanti di Agricoltura 282. de Surveillance des Banques Coloniales, Frank-Cavour
 96. reich 126.
Celziar 127. — Technique pour VEtude des Services Ad-Central
 Argentine Railway Co. 239. ministratifs de U’Etat, Belgien 90.
—  KEleetrieity Board 357, Commissione Suprema di Difesa 165.
— Labour College, London 286. Committee on Flax Seed and Flax Growing in the United
— Schools 262. Kingdom 340.
Ceylon 123, 135. — of Imperial Defence 132.
Chamberlain Act 324. of Public Accounts 186.
Chancellor of the Exchequer 185, 188. on Supply 20.
Chausseen, s. Landstraßen. Compaqnie Aero-Navale, Frankreich 384, 387.
Children Act 319. Air-Umion, Frankreich 384.
China 149. des Chemins de Fer de V’Est, Frankreich 60f.,
Chinaexpedition, Frankreich 216, 225. 380.
City of London 486. Franco-Roumaine, Frankreich 384.
Civil Service, s. Zivildienst. Generale d’Entreprises Aeronautiques, Frank-Classes
 Enfantines, Frankreich 264. ‚reich 384, 386.
Clerks of Justice 491. Generale Transatlantique, Frankreich 371.
— of the Peace 491. Intercommunale Bruxelloise des Eaux, Belgien
Cochinchina 126. 393.
Collectors 189. Internationale de Navigation Aerienne, Frank-College
 de France 287. reich 386.
Colleges 285£. des Messageries Maritimes, Frankreich 371, 373.
Colleges, Belgien 267£. de Navigation Sud Atlantique, Frankreich 371,
— ‚, Frankreich 266, 496. 373.
Collegio Romano 289. Companhia Brasileira de Emprehendimentos Aeronauticos
Colonial and Native Indian Corps 1324. 387.
— Office 52, 121, 124, 132, 135, 305. Companies Department 353.
Comitato degli Ammiraglıi 165, 169. Compte de la Defense Nationale et de V Expedition du Maroc,
per V’Esame dei Progetti di Navi 169. Frankreich 61, 152,
del’Opera contro l Analfabetismo 269. — ‚de Depenses Afferentes aux Ameliorations de
Speciale per V Assieurazione contro la Disoceupa- V’Armement Naval, Frankreich 61, 152, 159.
zione 307. — General de V Administration des Finances, Frank-—
  Talassografico 32, reich 193.
Comit&amp;amp; Central de Preconeiliation, Frankreich 415f, - de Gestion, Frankreich. 193.
— des Conseillers du Commerce Exterieur, Frankreich = de Perfectionnement du Materiel d’ Armement et
364. d’Installation des Services Militaires, Frank-—
 Consultatif de VAeronautique, Belgien 387. reich 61...
° Consultatif des Arts et Manufactures, Frankreich 363, —  Provisionmel, Frankreich 61.
Consultatif du Contentieux, Frankreich 126. — Special de Perfectionnement de | Armement, Frank-Consultatif
 de Defense, Frankreich 126. reich 225.
Consultatif de la Preparation Militaire, Frankreich Comptes Adminisiratifs, Frankreich 193.
146. — Speciaux, Frankreich 17, 31, 61, 63f., 69, 73,
d’Etudes des Sports, Belgien 162, 192,
GeEographique, Frankreich 126. — Speeiaux du Tresor, Frankreich 17£., 459.
National de Secours et d’Alimentation, Belgien 87, Comptroller and Auditor General 1864£., 211£., 360.
de Patronage, Belgien 325. Congrezione di Carita 323.
Superieur Consultatif de VInstruction Publique, Conseil Consultatif des Tabacs, Frankreich 78.
Frankreich 126. — des Eeoles de Service Social, Belgien 282.
Superieur de Contröle, Belgien 405. —  Economique des Colonies, Frankreich 126.
— des Travaux Publies, Frankreich 126. — d’Kitat, Frankreich 126, 414.
Commercial Debt, s. Schulden, kommerzielle. de Legislation Coloniale, Frankreich 126.
Commäis Principaux, Frankreich 196. Superieur des Beaux-Arts, Belgien 291.
Commissariato Generale dell’ Emigrazione 119. des Chemins de Fer, Frankreich 379,
Commission des Accidents du Travail, Belgien 311. de la Defense Nationale, Frankreich 146.
— Cantonale, Frankreich 414. de la.Guerre, Frankreich 146.
— des -Concessions Coloniales et du Domaine. d’Habitations Economiques, Frankreich
Frankreich 126. 325.

544
        <pb n="527" />
        + »
Conseil Superieur d’Hygiene Publique, Belgien 328. “Criminal Justice Administration Act 319.
Zn — — ; Frankreich 327. Crofters Act, Schottland 343.
— — de la Marine, Frankreich 155. Crown Woods and Forests 342.
- — de la Natalıte, Frankreich 319. Cunard Steam Ship Co., 358, 371.
Conseillers Techniques Sanitaires, Frankreich 327. Currency Notes 49£., 188, 221.
= de Zootechnique, Belgien 348. Customs, s. Zölle.
Conservateurs des Hypotheques, Frankreich 196. Cypern 123, 125.
Conservatoire National des Arts et Metiers, Frankreich 274. Cyrenaica 129.
— National de Musique, Frankreich 287,
_— Royal de Musique de Bruxelles 288. D
Consiglio del’ Esercito 165. m]
— Superiore di Marina 169, Dänemark, Staatsausgaben 502.
Consolidated Fund Act 25. Dahome 126.
— — Charges 16. Dalmatien on alt
23 7. SA 06, 68,160, A570 ersubsidien, Großbritannien 186;
Dawes-Annuitäten, Belgien 251.
Sn Frankreich 251
Consols, Großbritannien (s. auch Schulden) 214, 224 f. TS
Continuation Schools 262, = Großbritannien 251.
Contribution Foneiere, Belgien 207. Italien 251.
N N h 4 Dawesplan 69, 73, 75, 80, 231, 251£.
Contröleur en Chef, Frankreich 196. Day S
E 5 ay Schools 263.
- „des Depenses Engagees, Frankreich 15, 27, Dazio di
azio di Consumo 210.
1928., 2111. D .
; n ead-Weight-Debt 51.
REN Frankreich Ar Debitanten, Frankreich 197.
du Travail, Belgien 3104. Debiti. Perpetui 227%
nn . ebiti Perpetui ;
i . Verificateur, Frankreich 196 _  Fedimibili. 227%.
Conversion Loan 187, 218, 225, 229, — “Variabili 227%.
ni ANaziomal 268 Declarations Generales de Conformite, Frankreich 193.
Cookinseln 123. ) Defence of the Realm Acts 46.
Corn Production Act 47, 309, 339. Deflation, Frankreich 72, 77, 79.
Corpo di Guardia Regia 118. Deklarationszwang, Frankreich 75.
— di Pubblica Sieurezza 118. Demobilisation, Frankreich 152.
— dei Reali Equipaggi 169. ie. „ Großbritannien 136
Corporation Profits Tax 190. Denkmäler, 114, 289.
Corporazione Forestale 351. ‚ Belgien 291.
Corps Techniques de V Aeronautique, Frankreich 383. &amp;amp; ‚ Frankreich 290.
Correspondence Classes 285. — , Großbritannien 290.
Corsi per Maestranze 283. — , Italien 291£.
Corte dei Conti, s. Rechnungshof, Dö6partement, s. Provinzen.
Cosmos Linie 375. Department East 135.
Cosulich Linie, Italien 376. — of Scientific and Industrial Research 290£.
Douneil Schools, s. Gemeindeschulen, ; I of Overseas Trade 3584.
Nounty (s. auch Kommunen) 485f., 490, 494. Departementchef, Belgien 114.
— „Assoctations 133. — ‚ Frankreich 114.
Boroughs (s. auch Kommunen) 486 ff., 490, 494, Depenses Exceptionnelles, s. Ausgaben, außerordentliche.
Borough Council 489, — Non Recouvrables Interessant la Defense Nationale
ouneils (s. auch Kommunen) 114, 378, 390, 486, Frankreich 61, 152.
489. — pour Ordre, Belgien 29.
Öffentl. Arbeiten 390, _—  Recowvrables, Belgien 68, 88, 90£., 93, 407, 459.
Siedlungswesen. 343. — Frankreich 63, 69, 151£, 407
=, Wegewesen 328f. Dette Amortisable, Frankreich 225, 214.
— of London 48618., 494. —  Commereiale, s. Schulden, kommerzielle.
Coupons, russische, Frankreich 222. — Consolidee (s. auch Schulden, fundierte),‘ Belgien
Cour des Comptes, s. Rechnungshof. 214, 226f., 246.
Cours Complementaires, Frankreich 265. — — ‚, Frankreich 214, 225. |
— Secondaires de Jeunes Filles, Frankreich 266. — Court Terme (s. auch Schulden, schwebende),
Court of Referees 303. Frankreich 214, 225.
Credit Communal, Belgien 220, 227. Flottante (s. auch Schulden, schwebende), Belgien
—  Immobilier, Frankreich 60. 214, 246. ;
— National, Frankreich‘ 72f., 219f., 223, 226, 229, = — ., Frankreich 214, 2254.
410, 417, 419. —  Interprovineiale, Belgien: 220.
Orediti Aperti 248. — Perpdtuelle, Frankreich 214, 225.
Credits Evaluatifs, Frankreich 27. —  Politique, s. Schulden, politische.
— Non Limäitatifs, Belgien 19, 26£. Provineiale, Belgien 227. :
Cricklewood Press 399, de la Restauration Nationale, Belgien 217, 219, 229,
6a

AR
        <pb n="528" />
        — bi6—
Deutsch-Australische Dampfschiffahrtsgesellschaft 375. ' Zeole Elementaire de Hameau, Frankreich 265.
— -Ostafrika 124. — ‚des Hautes Etudes, Frankreich 287.
Devalvation, Frankreich, s. Deflation. — des Maitres Mineurs, Frankreich 276.
Development Fund 115. — Maternelle, Frankreich 264,
— and Road Fund Improvement Act 340, 390. —, de Medecine Tropicale, Belgien 128.
Developpements, Frankreich 12, 18{. — de Mötiers, Frankreich 278.
Devisenausgleichsfonds, Frankreich 77, 79. — Nationale d’ Arts-et-Metiers, Frankreich 274, 276,278,
Diäten 110, 112. — — de Ceramique, Sdvres 279
Dienst, meteorologischer, Belgien 291. - en des Ponts et Chaussees, Frankreich 392.
—, — , Frankreich 290, 383. E Professionnelle, Frankreich 278.
=. — ‚ Großbritannien 144, 290. - Superieure des Beaux-Arts, Frankreich 287.
=. =— , Italien 291. — des Mines, Frankreich 287.
Dienstbotenabgabe, Belgien 83. Technique, Frankreich 278.
Dienstpflicht, s. Wehrpflicht. — ormale Belgien (s. auch Seminare) 287.
Dipartimenti Marittimi 169. = Primaire, Frankreich (s. auch Lehrer-Direeteur
 de la Comptabilit&amp;amp; Publique, Frankreich 191. seminare) 286.
— du Mouvement General des Fonds, Frankreich — Superieure, Frankreich (s. auch Lehrer-191,
 211. seminare) 286.
Direction de V Aeronautique Militaire, Frankreich 146, 160. — Pratique d’ Agriculture, Frankreich 274,
Director of Civil Aviation 381. — — de Commerce et d’Industrie, Frankreich
Direzione Generale del Debito Pubblico, s. Schuldenver- 276, 278,
waltung. — 2 —— de la Seine 274.
— del Demanio e delle Tasse, s. Domänen- —  Preparatoire des Mines de Lorraine, Frankreich 276.
verwaltung, Gebührenverwaltung. —  Primaire Elementaire, Frankreich (s. auch Schulen,
delle Dogane e Imposte Indirette sui elementare) 264.
Consumi, s. Steuerverwaltung, Zoll- — — Superieure, Frankreich (s. auch Schulen,
verwaltung. elementare) 265.
delle Imposta Dirette, s. Steuerver- —  Privee Subsidiee, Belgien 266.
waltung. — Secondaire, Frankreich (s. auch Schulen, höhere) 266.
del Lavoro e della Previdenza Sociale 301. — Superieure d’Aeronautique, Frankreich 280.
della Sanita Pubblica 328, — — de Commerce, Frankreich 276, 278,
del Tesoro, s. Schuldenverwaltung. Economati. Generali. dei Benefici Vacanti 16, 19, 32, 293.
Distretti Militari 165. Education Committees 260.
Distribution Mensuelle des Fonds, Frankreich 193. Ehrenlegion, s. L&amp;amp;gion d’Honneur.
Dividendensteuer, Frankreich 71. Eichwesen 114.
Divisional Offices 303. Eigentum, gewerbliches, Belgien 365.
Domänen 28, — , öffentliches, Wiederaufbau
— , Belgien 204, 206£., 402. — — Belgien 407, 409,
—  — ‚Investierungen 4394f. 422ff.
— 5 -— -, Verwaltung 202,213. = Frankreich 407,
-- , Frankreich 397, 400. 409., 4121,
; =&amp;gt; » Investierungen 4394f, = . Italien 405, 409.
5 — ,‚ Verwaltung 194, 196, 199, 213. — , privates, Wiederaufbau 407.
Großbritannien 46, 55, 57£., 110, 397. - vH m-. - . Belgien 409, 420ff.
‚ Italien 397. . Ya — Frankreich 409, 413 ff.
7, — „Verwaltung 2081, - - Großbritannien 409.
Dominion 39, 53, 121£., 123f., 305, 360. . , Italien 409.
Dominion Office 52, 121, 124, 305. Einkommensbeanspruchung 11, 36f., 429, 446.
Dommages aux Personnes, Belgien 420. Einkommensteuer, Belgien 87, 89£.
= — „ Frankreich 411. —_ . Frankreich 61, 64, 71, 74, 78, 198.
Doppelzählungen 29{f. — ‚ Großbritannien 45f., 48, 55, 57%,
Dotationen 110. ; 103, 188ff., 432.
Druckerei, s. Staatsdruckerei. — ‚ Italien 97, 102f.; 209£., 377.
Durchschnittslohn des ungelernten Arbeiters 182f1., 442, Einkommensverschiebung 11, -361.,- 429, 431£., 445.
444, Einnahmen, Entwicklung, Belgien 83f., 89f.
= Frankreich 60f., 64ff., 70.
E ; — Großbritannien 451., 48, 544,
N . ; — ‚ Italien 96f£f., 102f.
Ecole Adoptable, Belgien 266. , außerordentliche, Belgien 90.
— Adoptee, Belgien 266. ordentliche, Belgien 90.
— de Bienfaisance, Belgien 320. , variable, Frankreich 76.
— Centrale des Arts-et-Manujactures, Frankreich 16, Kisenbahnanleihen 216.
274, 276, 278, 457. ‚ Belgien 84, 86, 214, 226f., 398.
— Centrale de Service Social, Belgien 282, x ‚ Frankreich 79, 214, 225,
— des Chartes, Frankreich 287. „ Italien 99.

mA
a
        <pb n="529" />
        — 547 —
Eisenbahnannuitäten, s. Eisenbahnanleihen. Emigrations Information Office 53,
Eisenbahnen 377f., 388. Emissionen, s. Schulden.
, Betriebslänge 450. Empire Marketing Board 360£.
Belgien 83, 93, 202, 335, 375, 380, 397. — Settlement Act 53, 305.
402 ff., 423, 497. Employers Associations 309.
‚ — ‚, Investierungen 439, Employment Exchange 303.
- — , Subventionen 435. Enregistrement, Belgien 8341., 90, 204, 206£.
Frankreich 30f., 60, 63, 68f., 73, 75, S0f£., — ;‚ — ‚ Verwaltung, s. Administration
225, 335, 379f., 397, 400{., de VEnregistrement et des
410, 412, 418, 457. Domaines,
Fonds Communs 379, 397. = ‚, Frankreich 61, 64, 196, 199.
Investierungen 439ff, = ; — , Verwaltung, s. Administra-‚
 Kolonien 127. tion de VEnregistrement, des
— ‚, Subventionen 4354f. Domaines et du Timbre.
Großbritannien 47, 53, 335, 355, 3771l., 409. KEnseignement Moyen, Frankreich (s. auch Schulen, mitt-=&amp;gt;
 ‚, Subventionen 435 ff. Jere) 260.
Italien 32, 97, 99, 101f., 335, 375, 380(f., Superieur, Frankreich (s. auch Hochschulen)
395, 397, 405£. 260.
‚ — Güterverkehr 456. = Technique (s. auch Fachschulen), Belgien 280.
;‚ — , Investierungen 439 ff — — ‚Frankreich 274.
=, Subventionen 4354. Entrate e Spese Effettive 95, 97, 101.
Eisenbahnindustrie, Großbritannien 356. Entrepöts, Frankreich 197.
Eisenbahnministerium Entretien des Troupes d’Occupation en Pays Etrangers,
Belgien, s. Ministöre des Chemins de Fer, Frankreich 149.
Postes et Telegraphes ( Administration de Erbschaftsbesteuerung, s. Erbschaftsteuer.
la Marine, des Postes et des TElögraphes). Erbschaftstempel, Belgien 84.
Frankreich, s. Ministere des Travaux Publics, Erbschaftsteuer, Belgien 83, 89f., 204, 206£.
Großbritannien, s. Board of Trade. Ministry = ‚ Frankreich 61, 70, 75, 78f., 196, 199.
of Transport. &amp;gt; , Großbritannien 45., 55, 57f., 188. 190£.
Italien, s. Ministero delle Communicazioni. = , Italien 102,
Ministero dei Lavori Pubblici. Erdbeben (s. auch Naturkatastrophen) 39, 333.
Eisenbahnschuld, s. Eisenbahnanleihen. —- Italien 395,
Eisenbahnsteuer, Großbritannien 189. Ergänzungsreserve, Großbritannien 132.
Eisenbahntarifgericht, Großbritannien 378. Ergänzungsschulen, Italien 269,
Eisenbahntransportsteuer, Frankreich 78. Ergänzungsteuer, Belgien 203 f., 206.
Eisenbahnverkehr, Frankreich 454. = ‚ Frankreich 70, 74f., 78.
Eisenindustrie, Frankreich 363. — ‚ Italien 102£., 210.
= ‚ Großbritannien 356, Erhebungsaufwand 28.
Electrieity (Supply) Act 357. Erhebungstechnik, Frankreich 71.
Elektrizitätsamt, Belgien 397, 402. Ernährungsministerium
Elektrizitätsversorgung, Frankreich 347, 363. — Großbritannien, s. Ministry of Food.
= ‚, Großbritannien 355ff., 487. — Italien, s. Ministero Approvigionamento
= , Italien 351. e Consumi.
Elementarschulen, s. Schulen, elementare. Erstattungen 29.
Elementarunterricht, s. Schulen, elementare. Ertragsbeteiligungen 184.
Elementary Schools (s. auch Schulen, elementare) 261. — , Frankreich 201.
Elfenbeinküste 126, — , Italien 210.
Elsaß-Lothringen 68, 70, 81, 196. Ertragsteuern, Frankreich 61, 64, 70f, 392.
. Bildungswesen 260, — , Italien 102, 209.
Eisenbahnen 397, 401. Erwerbsbetriebe, kommunale 483.
Forstwirtschaft 346. 5 — ‚, Großbritannien 485.
‚ Generaldirektion der Finanzen 192, 194, ‚ staatliche 27 f., 33, 38f., 215, 388, 396ff..
‚ Gewerbeinspektion 310. 432, 434, 4378.
‚ Kirchenwesen 293. Investierungen 398, 439 ff.
. Landesverteidigung 153. Zuschüsse 435 ff.
innere Verwaltung 118. Belgien 26, 82, 84., 88, 90£.,
öffentliche Arbeiten 391. 93, 95, 347, 402.
Rechtspflege 112, , Belgien, Investierungen 439ff.
Schulden 226. ; — ‚Zuschüsse 435.
Service du Commerce 362. „ Frankreich 31, 60, 62, 68, 82,
— — des Manufactures de TV’ Etat 459. 197,199, 225, 346,
Sozialversicherung 301, 316. 379, 400.
‚ Wohlfahrtspflege 300, 821% ‚Investierungen
Emergency Services 362, 439.
AO*
        <pb n="530" />
        548
Erwerbsbetriebe, staatliche, Frankreich, Verwaltung 194,
197, 200.
% — ‚Zuschüsse 435f. Fabrication des Monnaies et Medailles, Frankreich 457 ff.
- Großbritannien 30, 45, 59, Fabrikationsmonopole, s. Monopole.
357, 398. Fachhochschulen, s. Hochschulen.
- Investierun- Fachschulen 36, 253, 259, 270ff., 285, 334.
Eon 4391. Verwaltung 258.
- Zuschüsse Belgien 280 ff., 348, 349.
; 435. Frankreich 81, 266, 273 ff., 345, 372, 392.
‚ Ttalien 32, 102, 105, 405f, Großbritannien 257, 271 ff., 486.
; — ‚, Investierungen 439 ff, Italien 2694f., 282 ff.
; — Zuschüsse 435ff. für Architektur, Frankreich 279.
Erwerbslosenfürsorge (s. auch Arbeitslosenfürsorge, Ar- — Baugewerbe, Frankreich 277.
beitslosenversicherung) 294, 302, — Bergbau, Belgien 281.
389. — — , Frankreich 276.
Großbritannien 302ff., 490, 493. -— , Italien 283.
Er Tallen 307, 302, Brauereigewerbe, Belgien 281.
Trwerbstätien Er Buchgewerbe, Frankreich 279.
Eryträa 128£. : Chemie, Frankreich 277, 279.
Erziehungswesen, s. Bildungswesen. Feinmechanik, Frankreich 277
"are ON  Fokraihion Fischerei, Belgien 281f., 349.
enzensteuer, Frankreic % N
Y 7 it‘ 271.
Essigsäuresteuer, Belgien 203, 205f Ferstwirchn Az. 273%
le Da ran 190; Fortbildung, Belgien 266.
Pet d 09. ; —  , Frankreich 265, 276, 278.
AN thatausoabon 505 = Großbritannien 262, 272f,
a HA — , Halien 268{f., 283,
Etablissements de ’Inde 126. Fräuenberufe 271
En Tibres, Frankreich (s. auch Schulen, höhere) ' zz Belkien 981
266. . ze
Etat (s. auch Budget, Haushaltvoranschlag, Regierungs- al ; N: eh EN 978
voranschlag). DEE ;
— , außerordentlicher, Belgien 438, Gaben 2 N DE
Eiat Recapitulatif, Frankreich 62. PM elein’ 260: 36
Etatbearbeitung, Grundsätze 2541, EEE
Etatgesetze 19. Em a Om
jalis; } Gerberei, Frankreich 279.
Eiatpe rung, Großbritannien 38, Gewerbe, Belgien 271, 280f.
Etatüberschreitungen 24. m Frankreich 271. 274ft
er ihm 15 » Großbritannien 25 — , Großbritannien 271 ff.
em De —. ',/Halien 271, 283f.
x ] Graphik, Frankreich 277,
Enpen-Malmödy 119,200 Gummiindustrie, Frankreich 277
— ; Invalidenversicherung 316. Handel, Belai x ;
&amp;gt; ‚ Unfallversicherung 311. A NE el Sr DIE
Evening Schools 272. Ba : r
ae 2 of Commerce 205 7 — -„ Großbritannien 271, 273.
Eventualsubventionen, Belgien 366. ES H nd ; n en Han
— , Großbritannien 353, 370, 438. + Wer a akku 203 4
Excess Profits Duty 48, 190. £ Hanıwi chaft 271
En a Audit Department 186, 2111 nn 3 Frankreich 3078
DE NE Holzgewerbe, Frankreich 279.
— Bonds 50f., 186f., 214, 216, 218, 224 f., 239. Keramik, Frankreich‘ 276
Ezeise, s. Verbrauchsteuern. Kesselschmiede Frankreich 277
Exekutivbudget 14. Kleineisenindustrie, Frankreich 277.
Existenzminimum 12, 442, 446. Kolonien, Belgien 128..
ar 5 Frankreich 75. nn Frankreich 127.
Expeditionen, geographische, Frankreich 290. — Krankenpflegepersonal, Belgien 2811,
Expertenbericht, Frankreich 69, 761. Kriminalbeamte, Belgien 118. -
Export Credits Department 359, Kunstgewerbe 271. e
Exportkreditgarantie, Belgien 366. , Belgien 281,
— ‚ Großbritannien 359f,, 438, Frankreich 279,
Exportkreditversicherung, Belgien 366, Großbritannien 272f.
= ‚ Großbritannien 359{f, ‚ Italien 283f.
Expose General, Belgien 85. Landwirtr”haft, Belgien 271, 280.

FE
        <pb n="531" />
        Fachschulen für Landwirtschaft, Frankreich 271, 273{f., V Financial Secretary 186, 188.
345. — Statement 16, 56, 390, 397.
— = Großbritannien 2711. Finanzausgleich (s. auch Überweisungen) 485.
— — . Italien 270f, 282. Belgien 497.
— Lehrlinge 271. Frankreich 497.
_ —., Frankreich 274, 2774. Großbritannien 117, 492.
= —- 7/7 Italien 283, Irland 52.
— Luftfahrt 271, Italien 500.
Belgien 164, 281. Finanzbelastungsvergleich (s. auch Finanzvergleich, Steuer-De
 Tr rankreich 2798. belastungsvergleich) 7, 9ff., 445.
C n Großbritannien 273, 382. Finanzentwicklung 13, M ff.
vn % Italien 171, 283. ) Belgien 824.
— Molkerei, Großbritannien 271. _— , vor dem Kriege 82£.
7 — (alien 282. —__ — während des Krieges 86#f.
Müllerei, Frankreich 279. „nach dem Kriege 88 ff.
Musik 271. —  WVor- und Nachkriegszeit 94 ff.
=— Malen 23 „Frankreich 60£f.
Obstbau, Italien 282. „vor dem Kriege 60ff.
Ölbereitung, Italien 282. "während des Krieges 621.
Optik, Frankreich 2078 nach dem Kriege 67.
Papierindustrie, Frankreich 279. 1925 und 1926 734.
Photographie, Frankreich 279. Vor- und Nachkriegszeit
Polizei, Belgien 118. 818.
Schauspieler, Italien 284, Großbritannien 4416
Schiffahrt 271. e ‚ vor dem Kriege 4£.
— Belgien 281f. ‚ während des Krieges
— Frankreich 279. 468.
a CP 273 , nach dem Kriege 51 f.
Sozialbeamte, „Belgien 281 f N Zn N ERnehrie
Spitzenweberel, Frankreich 276. zeit 598.
Tierärzte 271. ; . Atalien 954€
=: + Belgien 280. : ‚ — ‚vor dem Kriege 9%.
a Frankreich 273, ‚ — , während des Krieges 97 f£.
nn Hallen a ‚ — nach dem Kriege 100£.
Tierzucht, Italien 282. ee 1923—1926 103£.
Uhrmacher, Frankreich 2744. „ Vor- und Nachkriegszeit 104 {.
Wasserbau, Frankreich 274. Finanzwerichte; Yalien 209
Weberei, Belgien 281. n 8 7 .
_— , Frankreich 277, 279. Finanzgesetze 10. 2
Were: und Brückenbau, Frankreich 270.0. Crolhritanmien 20.
Werkzeugindustrie, Frankreich 277. Finanzieri 130, 1668.
Wiesenbau, Frankreich 274. Finanzintendanturen, Italien 208, 212.
Wollkämmerei, Frankreich 279. Finanzkommission, Frankreich 79, 212
Zelluloseindustrie, Frankreich 279. Finanzkonferenz, Brüssel 9. j
Fachunterricht, s. Fachschulen, Hochschulen. Finanzkontrolle 24, 184, 211f.
Facultes, Frankreich 286, parlamentarische 212.
Fahrkartensteuer, Großbritannien 48. Belgien 15, 26, 202.
Fahrzeugsteuer, Belgien 89. ‚ Frankreich 192f., 195, 202.
= , Frankreich 1981, ‚ — , parlamentarische 193.
Falklandinseln 123. Großbritannien 15, 185 f.
Familien, kinderreiche, Frankreich 60, 319, 324. ‚ Italien 25, 208.
Fascismus 101, 103, 282, 405. Finanzmini-terium 184.
Federated Malay States 123. Belgien, s. Ministere des Finances.
Federation des Cooperatives powr Dommages de Guerre, Frankreich, s. Ministere des Finances.
Belgien 90, 219, 229, 4211. Großbritannien, s. Treasury.
__ Nationale des Cercles de Preparation Mülitaire, Italien, s. Ministero delle Finanze, Ministero
Belgien 162, del Tesoro.
Federation des Syndicats de Conserves Alimentaires, Frank- Finanzreform, Belgien 92.
reich 279. — ‚ Großbritannien 46.
Fenstersteuer, s. Tür- und Fenstersteuer, Finanzschulden 220.
Ferienkolonien, Frankreich 319. — ‚, Großbritannien 216.
Ferrovie dello Stato s. Eisenbahnen. Finanzstatistik, Deutschland 33.
Fidschüänseln 123, Frankreich 495.
Finance Accounts 16, 44, 216, 235f., 353, 390, 397, 45% . internationale 7if., 442

549
        <pb n="532" />
        Finanzvergleich, internationaler 7if., 442. Forstwirtschaft 336.
Finanzverwaltung 33, 36, 38f., 130, 183f1., 398. — Belgien 204, 206£f., 349, 397.
eigentliche 183, 185ff., 211ff. — , Frankreich 346, 397, 400, 402, 414.
Belgien 86, 95, 202ff., 430£., 497, 499. — Großbritannien 342, 397.
; — , Investierungen 439{4f, ; — , Forschung 290,
, Frankreich 82, 191 ff, 430f., 495, 497. , Italien 350£.
; —  , Zentralbehörden 191{f. Forstwirtschaftsministerium
; — , Investierungen 439{ff, Belgien, s. Ministere de U Agriculture et
. Großbritannien 59, 185f., 430£. des Travaux. Publies.
; = ‚ Investierungen 489{f. Frankreich, s. Ministere de V Agriculture.
— » Italien 105, 167, 208ff., 430f., 500, Großbritannien, s, Ministry (Board) of
Finanzwirtschaft, s. Finanzentwicklung. Agriculture and Fisheries.
Finanzzölle, Großbritannien 45, 191. Italien, s. Ministero di Agricoltura, In-Finland
 359. dustria e Commereio. Ministero dell’ Eco-—
 „ Staatsausgaben 502. nomia Nazionale.
Fischerei 336. Fortbildungsunterricht, s. Fachschulen für Fortbildung,
— „Belgien 348£., 397. Frankreich als Gläubigerstaat 238, 240, 246 ff.
— , Frankreich 345£. Französisch-Äquatorialafrika 126 f.
— Großbritannien 341, -Guayana 126,
— .. [alien 350£. -Guinea 126,
Fischereiministerium -Indien 126.
Belgien, s. Ministere de V’ Agriculture et des -Kongo 121.
Travaux Publies. -Nordafrika 126.
Frankreich, s. Ministere de V Agriculture. -Somaliland 126 £,
Großbritannien, s. Ministry (Board) of ‚Sudan 126.
Agriculture and Fisheries. - -Westafrika 126, 150.
Italien, s. Ministero di Agricoltura, Industria  Frauenschulen, s. Fachschulen für Frauenberufe,
e Commercio. Ministero dell Beonomia  Freiheitskämpfe, Italien 434.
Nazionale, Freistaat Irland, s. Irland.
Fishery Board, Schottland (s. auch Ministry of Agriculture Freiwilligensystem, Großbritannien 132{f.
and Fisheries) 341. Fremdenlegion, Frankreich 147f.
Flachsbau, Großbritannien 339. Friedensgerichte, Belgien 113, 498.
Flax Cultivation Lid. 358, = ‚ Frankreich 113, 495.
— Industry Development Society Lid, 340. nn » Großbritannien 112, 491,
Flotte, s. Marine. Friedensverträge, Ausführung 407.
Flugplätze, Frankreich 160. &amp;gt; —— ; Frankreich 68, 81, 153, 158.
2 5 Großbritannien 144. Friendly Socteties 821,
Flugschulen, s. Fachschulen für Luftfahrt. es ee Pole 31 z
x x — = egistry 321.
getan Frankteic 0. Fürsorge, soziale, s. Armenpflege, Wohlfahrtspflege,
ugzeugindustrie, Belgien 387. Fü ich va hB talt
= „Frankreich 3857. Sn U private (s. auch Besserungsanstalten,
SS , Großbritannien 382. wangserzie| ungsanstalten), Belgien 266. 320.
. A EEE ürsorgeprinzip 312,
Fondo di Beneficenza e di Reliqione nella Citta di Roma Funded Debt (s. auch Schulden, fundierte) 214, 224f.
33, 293. SE Fundierung, s. Konsolidierung.
= Pr Cl 32, 298. Fundierungsabkommen, s. Schuldenabkommen.
— per FEmigrazione 16, 82, Fundinq Loan 52, 218, 225, 229.
Nazionale della Disoceupazione 307.
Fonds d’ Amortissement de 1a Dette Publique, Belgien,
s. Tilgungsfonds.
— Communs, Frankreich 17, 69, 195, 199, 201, 379£.. G
397, 401. Gabun 126.
— des Mieux Doues, Belgien 268. Gärten, botanische 289,
— National de Chömage, Frankreich 305. zz. — %, Belgien 291,
= — de Crise, Belgien 306. — Großbritannien 290.
Foreign Office 120, 132, 358{. Gambia 123,
BETZ ZPNOS Garantieabgabe von Gold- und Silberwaren, Frankreich 199,
Forestry Act 342, Garantiefonds, Unfallversicherung, Belgien 311.
— Commission 342, - . Dr , Frankreich 310.
— Fund 271, 342, Garde-Magasins, Frankreich 196.
Forschungsgesellschaften, s. Wissenschaft. Gartenbau, Belgien 348,
Forschungsstätten, s. Wissenschaft. Gartenbauamt, Belgien 348,
Forsten, s. Forstwirtschaft. Gartenbauschulen, s. Fachschulen für Gartenbau.
Forstschulen, s. Fachschulen für Forstwirtschaft. Gasversorgung, Großbritannien 487.

550
        <pb n="533" />
        551 —
Gebäude, öffentliche, Belgien 117ff. ı Geschäftsbedarf, sächlicher, s. Sachausgaben.
—— ,  — 7, Frankreich 1174f. Geschlechtskrankheiten, Belgien 330,
SZ _— , Großbritannien 115f. = ‚, Frankreich 330.
m — Hallen 1174. — ‚ Großbritannien 329.
Gebäudesteuer, Belgien 89, 205, — , Italien 330.
— ‚ Frankreich 61, 64, 75, 78, 194£f., 199, 392. Geschworene 112,
— ‚, Großbritannien 45f., 55, 57, 188, 190. Geschworenenlisten, Belgien 498.
, Italien 102, 326. — ‚ Frankreich 495.
Gebühren (s. auch Enregistrement), Belgien 204, 206ff. — ‚, Großbritannien 491,
— , Frankreich 71. Gesellschaftsteuer, Belgien 207.
— 0. 4, 1alien 98, 210. Gestüte, Frankreich 397, 400.
7 Verwaltung, 2081. — , Großbritannien 397.
Geburtenüberschuß 449. Gesundheitswesen, s. Hygiene.
Geburtsprämien, Frankreich 319€. Getränkesteuern (s. auch Alkohol-, Bier-, Branntwein-,
Geddes 262, Mineralwasser-, Obstwein-, Wein-Geddes-
 Report 264. steuer).
Gefängniswesen, 8. Strafvollzug. — ‚ Frankreich 64, 71, 78, 90, 195, 198f£., 201,
Geisteskrankenfürsorge, s. Irrenfürsorge. 497.
Geldentwertung 249. =&amp;gt; ‚, Großbritannien 45.
, Belgien 88, 91f. Getreidezwangsbewirtschaftung, Frankreich 63.
— Frankreich 66, 74f., 81, 154,197, 295, 305. Gewerbe s. Industrie.
= Großbritannien 53, Gewerbeärzte, Belgien 310£.
— , Italien 104. — ‚, Großbritannien 308.
Geldleistungen des Staates an Dritte. s. Einkommensver- Gewerbeaufsicht 33, 294, 308f., 334.
schiebung. — , Belgien 296 £., 310£.
Geldmarkt 215. ‚ Frankreich 296ff., 309£.
Geldstrafen, Belgien 204, 206f. &amp;gt; , Großbritannien 115 f., 296 ££., 300, 308£.;
— ‚ Frankreich 194. 361, 485.
Gemeinden, s. Kommunen, — , Italien 29 £f., 311.
Gemeindeschulen, Belgien 253f., 26641f. Gewerbeinspektion, s. Gewerbeaufsicht.
— ‚, Frankreich 253f., 260. Gewerbeministerium
— ‚ Großbritannien 253f,, 260ff. — Belgien, s. Ministere de TV’ Industrie, du Tra-==
 , Italien 253. vail (et de la Prevoyance Sociale).
Gemeindeverbände, s. Kommunalverbände. Frankreich s. Ministere du Commerce, de U In-Gendarmerie
 130, 174, 176£. dustrie, (des Postes et des Telegraphes).
— , Belgien 117., 162f., 459, 497£. Großbritannien, s. Board of Trade.
= ‚ Frankreich 81, 1174., 148, 153, 4951. Italien s. Ministero di Agricoltura, Industria
— , Italien 117ff., 430. e Commercio. Ministero dell Economia
General Commissioners 189. Nazionale.
Generaldirektion für private Luftfahrt, Italien 388. Gewerbepolizei, Belgien 498,
Generalfinanzetat 15. = ‚, Frankreich 495.
Generalgouvernement, deutsches, in Brüssel 87, Gewerbesteuer, Belgien 83f., 87, 203.
Generalinspektionen, Frankreich 146, 191. = ‚ Frankreich 61, 64, 392.
— , Italien 165. Gewerkschaften. Belgien 306.
Generalkommissare, Großbritannien 189. Frankreich 306.
Generalrechnung, Belgien 202. &amp;gt; Großbritannien 304.
General Register and Record Office of Shipping and Seamen Italien 103.
369£. Gewinnsteuern Belgien 206,
Generalzahlmeister, Großbritannien, Ss. Commptroller and — , Frankreich 64, 74£., 78, 198.
Auditor General, — . Großbritannien 48, 190.
Genie Rural et Hydraulique, Frankreich 344. Gibraltar 123.
Genossenschaften, landwirtschaftliche. Großbritannien (Ginnasi 269£.
339. . Girls” Publie Day School Trust 263.
Genter System, Belgien 306. Gläubigereinnahmen, Belgien 252,
Genie 261 , Frankreich 252.
Georgien 339. = „ Großbritannien 252.
Gerichte (s. auch Rechtspflege). = „ Italien 252.
DE LT N EEET 1 Glasindustrie, Großbritannien 355.
Gerichtsbarkeit, freiwillige 112. Glückspielsteuer, Belgien 203, 206,
— +, Kirchliche 111. A + Fronkreich 100.
— . militärische, Frankreich 154. Glykosesteuer, Großbritannien 189.
= 5 — , Italien 171. Goldausfuhr, Frankreich 77.
Gerichtsorganisation (s. auch Rechtspflege) 112, Goldentwertung, internationale 249.
Gerichtspolizei, Italien 166. Goldküste 123,
        <pb n="534" />
        Db2_—
Government Aetuary 115. | Handelshochschulen, Großbritannien 273.
= Debt 217. —_ , Italien 283.
—_ Securities 221. Handelsinstitut, internationales, Brüssel 368.
Grafschaft, s. County, Kommunen. Handelskammern, Belgien 498.
Grand Expres Aeriens, Frankreich 386. = ‚ Frankreich 275, 364, 391{.
Grand-Livre, Frankreich 191. — ‚Italien 368,
= de la. Dette Publique, Belgien 202. Handelsluftfahrt, s. Luftfahrt, private,
Grande Voirie, Frankreich 496. Handelsmarine 368,
Greffier, Belgien 112. Bestand 450.
Grenzhygiene 327. Subventionen 369.
— , Belgien 330. Belgien 31, 335, 374f., 397, 4034.
— , Großbritannien 329. — , Subventionen 435ff.
Grenzpolizei, -Frankreich 196, 496. Frankreich 157, 335, 371.
ze , Italien 166£. — ‚ Ausrüstungsprämien 372f,
Grenzzollbeamte, Italien, s. Finanzieri. ; = ‚ Subventionen 435 ff.
Griechenland 252. - Großbritannien, 335, 352, 369ff.
Großbritannien als Gläubigerstaat 235if., 242{f. ; — ; Investierungen 439{f
Groupements des Siniströs, Frankreich 410, 417, 419. ; — , Subventionen 4354f.
Grundsteuer, Belgien 83{., 87, 89, 203, 205. , Italien 98, 169f., 335, 375ff., 394.
Frankreich 61, 64, 75, 78, 194f.; 198, 392, ; 7 , Bauprämien 376.
— Großbritannien 45f., 55, 57£., 188, 190. 5; — ‚Subventionen 98, 435 ff.
— ‚ Italien 96£., 99, 102, 326. Handelsministerium
Guadeloupe 126£., 150. Belgien, s. Ministere de Industrie et du Tra-Guardie
 di Finanza 32, 209£. vail (et de 1a Prevoyance Sociale). Mini-Guayana
 113, 123, 126, 150. störe des Affaires Economiques.
Gummiändustrie, Großbritannien 355. Frankreich, s. Ministere du Commerce, de
V’ Industrie, (des Postes et des Telegraphes),
Großbritannien, s. Board of Trade.
H Italien, s. Ministero di Agricoltura, Industria
Häfen 369, 388. N Commercio. Ministero dell’ Economia
s azionale.
— » Belgien 389, 395, Handelsmonopole, s. Monopole
— , Frankreich 60, 389f. E ED
T g andelsmuseum, Turin 367.
— » Großbritannien 355, 377, 389. Handelsrichter, Belrien 112
e andelsrichter, Belgien 112.
u Hallen 359, 504. — Frankreich 112.
Hafenaufsicht, Italien 169, 394. ES
Hafengebühren, Belgien 206f. Handelsverträge‘ 120.
Hafenhygiene 327. Handwerk, Belgien 365.
, Belgien 330. Hare Street Press 399.
=&amp;gt; ‚ Großbritannien 329. Harrow 264.
— „ Italien 330. Harrow Press 399.
Hafenpolizei, Frankreich 496. Haushaltschulen, s. Fachschulen für Hauswirtschaft.
Hafenverwaltung, Belgien 84. Haushaltvoranschlag (s. auch Budget, Etat, Regierungs-—
 ‚ Großbritannien 390. voranschlag) 14.
Es ; Italien 394. = ‚ Frankreich 1927, 80.
Handel (s. auch Außenhandel) 352. Haut Conseil Colonial, Frankreich 126.
— &amp;gt; Belgien, 385, 365 ff. Health Insurance (s. auch Krankenversicherung) 312.
A » Subventionen 4354. Heer 178.
) a he 4384. — » Ausgaben, fiktiver internationaler Vergleich 180 ff.
‚ Großbritannien 335, 3534. 7 + Besoldung 180.
en , Investierungen 4394f, — » Kolonien 36, 123, 130, 174, 176 ff., 444.
) ve „ Subventionen 48547. =, — , Personalbestand 175, 177.
— , Italien 335, 366{f. — , Personalbestand 175, 1781.
— + — ‚„ Subventionen 435 ff. a nv 436.
Handelsattaches, Belgien 366. nn a klen N EEE
— , Fränkreich 364. N CE ea
— ‚ Großbritannien 359. A N RO SO
= . Ttalien 368. ; . Anvestierungen 439{ff,
: —» — ‚, Persönalbestand 1624.
Handelsflotte, s. Handelsmarine. —, — , Verwaltung 162.
Handelsgerichte, Belgien 1128. . — ‚, Frankreich 60, 146ff., 150, 160.
‚ Frankreich 13 —, a 5 Besoldung 149.
Handelshochschnlen 271, m Investierungen 439{f,
» Belgien 281, 288. —, ‚ Kolonien 147ff., 153, 160.
. Frankreich 274, 276f. Personalbeständ 148.

LA
        <pb n="535" />
        553
Heer, Großbritannien 21, 23, 25, 48, 53, 132ff. Holland 232, 239, 242f., 244, 246 ff.
x — ‚, Besoldung 134. — , Staatsausgaben 509.
; — . Investierungen 439. Home Defence Force 144.
Zn en ‚, Kolonien 134 ff. — Grown Sugar Lid. 358.
— ‚ Personalbestand 133. — Office 114f., 300, 308
—_— . Verwaltung 133. Honduras 123.
— , Italien 165 ff. Hongkong 123ff., 135.
— , — , Investierungen 439. Hospitäler, s. Krankenhäuser.
-— , —, Personalbestand 167. House Duty, s. Gebäudesteuer,
Heeresluftfahrt, s. Luftfahrt, militärische. Housing of Working Classes Act 324.
Heeresreform, Frankreich 131, 147, 152, Houtart 90f,
Heilsarmee, s. Salvation Army. Hüttenwesen, s. Berg-, Hütten- und Salinenwesen.
Heimindustrie, Großbritannien 309. Hygiene 113f., 294f., 313, 326 ff.
High Court 313. —  , Belgien 296 £f.,. 301.
Higher Class Schools (s. auch Schulen, mittlere) 264, — Frankreich 296 ff., 300, 495,
—  Elementary Schools (s. auch Schulen, mittlere) 261. — Großbritannien 53, 115, 296 ff., 485, 488 ff., 49241.
_— Grade Schools (s. auch Schulen, mittlere) 264. —. , Italien 103, 296{ff., 301, 499f.
Hilfsgesellschaften, s. Hilfskassen. Hygieneamt, internationales 327.
Hilfskassen 320 4f. Hygieneministerium 300. A =
Zn : Belgien 2964., 316, 322. Belgien, S Ministere de UInterieur (et de
_—_ Frankreich 296 ff., 306, 310, 315f., 321 f., 346. V’Hygiene). —_
_— Großbritannien 296ff., 321. Frankreich Ss. Ministere de TIntErieur.
Hilfskassengesetz, Belgien 322, Ministere du Travail 0 de 7 Hygiene de
= * Frankreich 322. V Assistance), et de la Prövoyance Sociales.
. . n Großbritannien, s. Ministry of Health. Local
Hilfsvereine, s. Hilfskassen. . Gavernment Boards:
Hinterbliebenenfürsorge, s. Hinterbliebenenversorgung. Italien, s. Ministero dell’ Interno.
Hinterbliebenenversicherung, Belgien 317.
— ‚ Großbritannien 314.
Hinterbliebenenversorgung, Großbritannien 312, 1
— , Italien 317. e Zles Wallis 127.
Hochschulen (s.auch Handelshochschulen, Universitäten) Immobiliarertragsteuer, s. Grundsteuer.
253, 259, 284fl. + Imperial Airways Lid. 144, 382.
Verwaltung 258. ; Bureau of Entomology 360.
Belgien 284. College of Tropical Agriculiure 125, 360.
Frankreich 266, 284, 286f. Economic Committee 360£.
Großbritannien 257, 284, 286. Forestry Institute 272.
Italien 282, 284, 288. Institute 125,
für antike Kultur, Frankreich 287, Mineral Resources Bureau 125.
— — — ‚, Großbritannien 285. Trade Correspondents 359.
— ‚, Archäologie, Athen 288ff. Immvosta Complementare, s. Ergänzungsteuer.
) —- ‚ Jerusalem 285. sui Fabbricati, s. Gebäudesteuer.
Elektrizität, Frankreich 276f. Fondiaria, s. Grundsteuern.
Handel, s. Handelshochschulen, sui Redditi della Ricchezza Mobile, s. Ein-Ingenieure,
 Padua 288f. kommensteuer, Kapitalertragsteuer.
Kunst 271. Impöt Complementaire sur les Revenues des Capitauz,
— , Belgien 288. Frankreich, s. Ergänzungsteuer.
-  — ‚, Großbritannien 285. General sur Ensemble du Revenu, Frankreich, s.
— , Italien 288f. Einkommensteuer.
Landwirtschaft 271. Imprimerie Nationale, s. Staatsdruckerei.
. Belgien 280, Income Tax, s. Einkommensteuer.
Frankreich 274. — -— (Commässioners 189.
Großbritannien 271. Increment Value Duty, s. Wertzuwachssteuer.
Italien 282. Indexziffern 40.
Musik 271. Indian Office 124.
— Belgien 2868. } Indien (s. auch Französisch Indien) 121ff., 133, 135,
‚, Frankreich 287. 1404f., 359f.
- , Großbritannien 285. Indochina 121, 126, 150, 160.
Italien 288f. Industrial Insurance Approved Societies 313.
technische 271. — Property Department 352.
— ”, Italien 2881. Industrial Schools 262.
für Textilindustrie, Belgien 281. Industrialisierung, Italien 98, 307.
“ —_ ‚ Frankreich 279. Industrie 352. |
— Tierärzte 271. — , Belgien 335, 365.
Hochschulunterricht, s. Hochschulen. „=, Subventionen 435ff.
(|
        <pb n="536" />
        — 554 —
Industrie, Frankreich, 335, 362ff., 416. 1. Irak 124, 133, 143ff,
; — ‚ Subventionen 4354f. Ireland Confirmation of Agreement Act 185.
—&amp;gt; Großbritannien 335, 353ff. — Government Act 185.
—- = ‚ Investierungen 439{f. Irish Free State Act 52, 185.
M — ‚ Subventionen 4354, — Land Commission 344.
‚ Italien 335, 366ff., 424. Irland 123, 264, 360.
; — „ Subventionen 435 4f. — ‚, Agrarreform 336, 344.
- , chemische, Großbritannien 355. — ‚, Arbeiten, öffentliche 185.
Inflation, s. Geldentwertung. — , Arbeitslosenversicherung 185.
Inhabited House Duty, s. Gebäudesteuer. . Aufgaben, soziale 300.
Initiativrecht 19f. — Bildungswesen 185, 259.
Inland Revenue, Großbritannien (s. auch Steuerverwal- Board of Intermediate Education 260.
tung) 16, 44, 54, 56, 189, 213, 457. Commissioners of National Education 260.
Inlandschuld, s. Schulden. „ Department of Agriculture and Technical In-Innenministerium
 300. struction 336 £.
— ‚ Belgien, s. Ministere de V’Interieur (et de — Education Department 260.
V’Hygiene). — Finanzausgleich 52, 191,
— ‚ Frankreich, s. Ministöre de V’Interieur. — , Finanzverwaltung 185.
: ; Großbritannien, s. Home Office. Local . Gouverneur von Nordirland 115.
Government Boards. Ministry of Health. ‚ Handel 185,
— ‚, Italien, s. Ministero dell’ Interno. Hygiene 185.
Insegnamento Industriale, s. Fachschulen für Gewerbe. Industrie 185.
Inspecteurs du Travail, Frankreich 309. Klosterschulen 262.
Inspection Academique, Frankreich 496. Land Purchase Commission 344.
— Generale des Finances, Frankreich 191,193 £., 211. . Landkommissionen 185.
— de V’Industrie, Belgien 310£. Landwirtschaft 185,
— dw Travail, Belgien 310. Loslösung 59.
Inspeetors of Ship Provisions 370. — Musterschulen 262,
Institut Agricole, Gembloux, Belgien 280, - Polizei 185.
—  Cartographique Militaire, Belgien 405. Post 185.
—.. de Ceramique, Vierzon, Frankreich 279. Postsparkassen 185.
— Chimique, Frankreich 279. - Schatzamt 58, 185.
Francais d’ Archeologie Orientale, Cairo 290. „ Schuldendienst 185.
Historique Belge de Rome 291. = Siedlungswesen 344.
National de France, Frankreich 290. Verbrauchsteuern 185,
—  Agronomique, Frankreich 273{, — Wohnungswesen 323 f
de Recherche Agronomique, Frankreich 290. =— „Zölle 185.
Solvay, Belgien 402. Trrenfürsorge 331.
Superieur de Commerce, Belgien 281. , Belgien 498,
Institut, landwirtschaftliches internationales, in Rom 349. ; . Frankreich 319, 332, 495.
— , nationales, für Außenhandel, Italien 368. . Großbritannien 332, 486, 488£., 4914.
Institute, internationale 434. , Italien 382, 500.
Institutionen, völkerrechtliche 120. Ispettorato delle Costruzioni Aeronautiche 171.
Insurance Commissions 313. Issue Department 217.
= Committees 313. Istituti Industriali 283,
=&amp;gt; Department 115. — Nautici 284.
—. Officers 308. Istituto Biblico 289,
Intermediate Schools (s. auch Schulen, mittlere) -264. —  Commereiale 283,
Internal Credits 18, 29£., 134, 136f. —  Magistrale 288,
Interposeur des Tabacs et des Poudres, Frankreich 195. Nazionale delle Assieurazioni Sociale 216, 367.
Invalidenversicherung 294, 312ff. Nazionale.di._Credito per la Cooperazione 351.
Belgien 295ff., 313, 3164. Orientale Napoli. 32, 289,
Frankreich 60, 295ff., 313ff. Tecnico 269£., 283.
Großbritannien 295 ff., 303, 312£., Istruzione Classica 269.
318, 434. — Media 269.
‚ Italien 2954f., 312£., 317£, = Teenica 269, 283.
Invalidenversorgung 294, 312ff. Italien als Gläubigerstaat 240,
— ‚ Belgien 296ff., 316,
_ Frankreich 296tf., 313 ff.
A Italien 296£., 317£. J
Investierungen 27f., 131, 398, 429, 438ff. Jamaika 123,
Belgien 31, 83, 85, 88, 91, 387, 439ff. Japan 239, 243,
Frankreich 154, 439ff. «— , Staatsausgaben 513.
Großbritannien 30, 382, 439ff., 487f, Jaspar 92,
Italien 32, 439ff. ‚Johore 123,
        <pb n="537" />
        — 555 —
Joint Exchequer Board 185. Kassenverwaltung, Belgien 202.
— Industrial Councils 304. — ‚ Frankreich 192.
Jugendausbildung, militärische (s. auch Ausbildung, mili- ‚ Großbritannien 186f,
tärische), Belgien 162, z— , Italien 208£.
— , Frankreich 146 £f, Katanga 128.
Jugendfürsorge, s. Jugendschutz Kataster, Belgien 83.
Jugendschutz 294, 318ff. — Frankreich 194£.
— . Belgien 2964f., 320. —  , en ‚ Revisionen 195.
x , Frankreich 60, 296 ff., 319f£., 495. — ,/ = ‚ Verwaltung 191, 194#f., 198, 213.
- . Großbritannien 296ff., 318f., 485f., 495. — , Italien 96, 102, 210.
— ‚ Italien 296 ff., 320. — 7, — , Verwaltung 208.
Jugoslawien 252, 359. Katastrophen, s. Naturkatastrophen.
— , Staatsausgaben 507. Katastrophenversicherung 333.
Junior Schools 262. Kedah 123.
— Technical Schools 272%, Kelantan 123.
Justiz, s. Rechtspflege, Kenya 123. .
Justiaministerjum Kerzensteuer, s. Leuchtmittelsteuer,
Belgien, s. Ministöre de In Justice. Kindergärten, Belgien 266.
Frankreich, s. Ministöre de la Justice. SS ‚ Frankreich 264f.
Großbritannien, s. Supreme Court of Justice. = , Großbritannien 262,
Italien, s. Ministero di Grazia e Giustizia € — » [alien 269.
dei Culti. (Ministero delle Giustizia e de Kinderschutz, s. Jugendschutz.
gli Affari di Culto.) Kings Way Press 399.
Juvenile Departments of Employment Exchange 303. Kirche 2924.
— Employment Bureaux 303. — , Wohlfahrtspflege 294.
— , Belgien 95, 292f., 430£., 497,
— „- — , Bildungswesen 82, 261, 266, 268.
— , — , Investierungen 439ff.
K — „ &amp;lt;— , Wohlfahrtspflege 322.
— , Frankreich 82, 292f., 430£., 497.
Kabelgesellschaften, Großbritannien 395. “5 —  » Bildungswesen 260, 265.
Kaffeesteuer, Belgien 203. ;‚ — , Wohlfahrtspflege 322.
Ki , Frankreich 78, 198, . Großbritannien 59, 292f., 430£.
Kambodscha 126. ; = , Bildungswesen 261.
Kameralisten 7, 9f., 12. Pe = , Investierungen 439 ff
Kamerun 125, — , Italien 103, 105, 292f., 430£., 499f.
Kanäle 388. — , — 7, Bildungswesen 289, 292£.
— , Belgien 84, 3938. — , — , Subventionen 45.
a  Frankedich 891, 412. —- , — , Wohlfahrtspflege 269, 317, 323.
— , Großbritannien 390. Kirchensteuer, Italien 293.
— , Italien 208, 397. Kirchenwesen, s. Kirche.
Kanalgebühren, Belgien 206 f, Kirchhofsgemeinschaften, Großbritannien 487.
Kanalisation (s. auch Hygiene). Großbritannien 485, 487, el N aa
490. 7 .
N A Kleinbahnen, s. Eisenbahnen.
WAPPEN en urte 61, 64, 71, 74£., 78, 196, Kleinkinderschulen, s. Kindergärten.
199. König, Belgien 110.
HE „ Italien 103, 209. —. Großbritannien 110.
Kapitalflucht, Frankreich 77. 0: ze
Kaplan 205 mE
— ‚ Frankreich 62, ; N WEN .
Kapitalrentensteuer, s. Kapitalertragsteuer = ‚ Snargehiet- 400.
. x Kohleneinfuhr, Italien 456.
Kassationshof, Dann x Kohlenkommission, Großbritannien 361.
SEE ankreich 118, Kohlenproduktion, Belgien 455.
Kassen, behördliche 184, 211. Zn Frankreich 4564.
ra s Frankreich 192, Ze - Großbritannien 453.
Kasseneinheit, fiskalische 184. : Kohlensteuer, Frankreich 201.
— — » Frankreich 192, Kohlensubventionen, Großbritannien 56, 3611., 436, 438.
Kassengeschäft 184, 211. Kolonialamt, Frankreich 126£.
ES , Großbritannien 186, Kolonialarmee, s. Heer, Kolonien.
— » Wtalien 208. Kolonialbesitz 122.
Kassensysteme 184, Kolonialbevölkerung 122.
Kassenverwaltung 211. Kolonialheer, s. Heer, Kolonien,

70*
        <pb n="538" />
        — 556 —
Kolonialkontributionen 29. Kommunen, Belgien, soziale Aufgaben 87, 306, 317, 320,
— ‚, Frankreich 150f., 160. 499.
+— ‚ Großbritannien 135, 141. = 5 Steuern 205f., 219, 484.
Kolonialmarine, s. Marine, Kolonien. — Wahlen 498.
Kolonialministerium Wegewesen 4981f.
Belgien, s. Ministöre des Colonies. Wiederaufbau 88, 499.
Frankreich, s. Ministere des Colonies. Wohlfahrtspflege 322, 498.
Großbritannien, s. Colonial Office, Dominion Wohnungswesen 325.
Orfice. Ge on —  Zivilstandsregister 498,
] - Ttalien, s. Ministero delle Colonie. Frankreich 114, 4951.
N Omnlrat, BE e ; „ Arbeitslosenversicherung 306.
Kolonialschulen, s. Fachschulen für Kolonien. 5 : n
ze m . Bildungswesen 253, 265f., 275.
Kolonialtruppen, s. Heer, Kolonien. 495 ff.
Kolonialverwaltung, s. Kolonien. Finanzen 483.
Kolonien 36, 39, 121. Finanzverwaltung 201, 495, 497.
—_ Anteil am Außenhandel des Mutterlandes 122. Friedensgerichte 495.
Überweisungen 443 ff, . Gendarmerie 496,
Belgien 95, 127£., 408, 430. Gewerbepolizei 495.
&amp;gt;» — » Investierungen 439 ff. Innere Verwaltung 497.
» — „, Subventionen 4854f. Irrenfürsorge 495.
‚Frankreich 82, 113, 125ff., 383, 408, 430. Kirchenwesen 497.
» — » Investierungen 4894f. Landesverteidigung 497.
; —- ,‚ Subventionen 435 ff, Landwirtschaft 497.
, Großbritannien 59, 128 ff., 360, 408, 430. öffentliche: Arbeiten 497.
5 = ‚ Investierungen 439 ff, Polizei 495£.
— » Subventionen 435 ff. Rechtspflege 497.
, Italien 96, 105, 122, 128ff., 408, 430. soziale Aufgaben 309, 315, 319,
&amp;gt;» — „‚ Subventionen 435 ff, 496£.
Kommunalanleihen, Großbritannien 219£. Steuern 70, 199, 484, 495, 497.
Kommunalbetriebe, s. Kommunen, Erwerbsbetriebe. Wahlen 495.
Kommunalfinanzen, s. Kommunen, Finanzen. Wegewesen 496.
Kommunalfinanzstatistik, Belgien 497. Wiederaufbauarbeiten 497.
‚ Frankreich 495, Wohlfahrtspflege 322,
; Großbritannien 485. , Zivilstandsregister 495.
, Italien 499. „ Großbritannien 114{f., 485ff.
Kommunalsteuern, s. Kommunen, Steuern. , Arbeitslosenfürsorge 488{,
Xommunalverbände s. Kommunen 4924.
Kommunen 33, 483{f. Armenpflege 321, 485, 487f.,
Bildungswesen 253. 493.
Erwerbsbetriebe 483. Baupolizei 485, 491.
Finanzen 13£., 483ff, Besserungsanstalten 486.
Hygiene 327. Bildungswesen 253, 260, 486,
soziale Aufgaben 294, 305, 318. 488f., 490, 492 ff.
Steuern 484. Blindenfürsorge 486.
Überweisungen 4434f. Elektrizitätsversorgung 487.
Belgien 4974. Erwerbsbetriebe 485.
— &amp;gt; Arbeitslosenversicherung 306. Finanzen 483,
Bildungswesen 82, 261, 267f., 287, . Friedensgerichte 491.
498f. Gasversorgung 487.
Blindenfürsorge 498, ‚, Gewerbeaufsicht 485.
Ertragsbeteiligungen 207. ‚ Hygiene 327, 485, 488{f.,
Finanzen 483, 492£f,
Finanzverwaltung 88, 499. Investierungen 487f.
Friedensgerichte 498, Trrenfürsorge 486, 488£.,491{f.
Gewerbepolizei 498. ‚ Jugendfürsorge 485f., 495,
Handelskammern 498. Kanalisation 485, 487, 490.
Innere Verwaltung 499, Kirchhofsgemeinschaften
Trrenfürsorge 498. 487.
Kirchenwesen 498{f, Krankenhäuser 487{f., 493,
Kreditgesellschaften 203. Maße und Gewichte 488f.
Landesverteidigung 499, Mutterschutz 485f., 489, 494t
Landwirtschaft 499, öffentliche Arbeiten 389f,
Polizei 498. 431.
Rechtspflege 499. Polizei 486, 488f., 4924.
        <pb n="539" />
        FR
Kommunen, Großbritannien. Rechtspflege 111, 488. Konvertierung, s. Konversion.
491£., 4941. Korsika 373.
Schuldendienst 487 f. Kraftfahrzeugsteuer, Belgien 203, 206£.
Seuchenbekämpfung 485f., — ‚ Frankreich 78, 195, 199, 201.
190. = ‚ Großbritannien 55, 57f, 188f, 191,
Siedlungswesen 485 f., 488 £., 390.
4193. Kraftwagenverkehr 368, 389.
soziale Aufgaben 318, 332. — ‚ Frankreich 395.
Steuern 113, 115, 189ff,, — ‚ Italien 394£.
212, 484, 488£., 4921. Krankenfürsorge, s. Krankenversorgung.
Trinkerfürsorge 486. Krankenhäuser 327, 331.
Wahlen 111, 488£. Frankreich 127.
Wasserversorgung 485, 487, — Großbritannien 487ff., 493f.
490. — Italien 331.
Wegewesen 485f., 4881f., Krankenhilfe, s. Krankenversorgung.
102, Krankenversicherung 294, 312{f., 318.
Wohlfahrtspflege 485, 494. Belgien 296 ff, 316.
Wohnungswesen 324, 4851., Frankreich 296 ff., 313 ff., 319, 322.
488f., 491f., 4941. Großbritannien 53, 295ff., 303£.,
Zivilstandsregister 487 ff. 312f., 318, 434.
Italien 499, . Krankenversorgung 294, 312f.
Ausgaben auf Grund des Krieges 500. Belgien 296f£., 313, 316.
Baupolizei 500. &amp;amp; _ Frankreich 60, 29 ff., 300, 318ff.,
Bildungswesen 268{f., 288, 4991. 331, 495.
Finanzen 483. SB , Italien 296f., 313, 3171.
ae U u KM 500. Krankheiten, tropische, Belgien 128.
Innere Verwaltung 500. Krebsbekämpfung, Belgien 330.
Kirchenwesen 499f. CS ‚Frankreich 330.
Polizei 499. Krieg, italienisch-türkischer 96£., 167.
Rechtspflege 499. Kriegsanleihen, Belgien 224, 228.
soziale Aufgaben 307, 311, 317, 323, ; Frankreich 65f., 218, 222, 228.
499£. e Großbritannien 49, 51, 186£., 218, 221, 225,
228.
N ET _ Ttalien 100, 102, 218f., 224, 228.
Wirtschaft 500. Kriegsbeschädigte, Großbritannien 308f.
Wohnungswesen 326. Kriegsdokumente, Belgien 291.
Konfessionsschulen, Großbritannien 261, 263. Kriegsfinanzierung 217, 230.
Kongo, s. Belgisch-Kongo, Französisch-Kongo Belgien 88.
Kongomuseum, Belgien 291. = Frankreich 66£., 220.
Kongregationen, geistliche, Frankreich 260. = Großbritannien 48 ff.
Konjunktur 14, 449 ff. Italien 98£f.
Konkurse, Italien 456. Kriegsgewinnsteuern (s. auch Kriegsteuern) 377.
Konsolidierung 217. — ‚, Belgien 89, 206.
, Belgien 91. ze Frankreich 64, 71.
— , Frankreich 66, 81, 218. — . Großbritannien 48, 55, 57f.
= , Großbritannien 51f. Kriegshinterbliebenenfürsorge 407.
Konsolidierungsanleihen, Belgien. 227, 229, Kriegskosten, Frankreich 67.
Ze ‚ Frankreich 79f. — , Großbritannien 48f.
— ‚ Großbritannien 225, Sn „ Italien 97, 99.
Konsumtivkredite 11, 37. Kriegsmarine, s. Marine.
Kontingentsystem, Frankreich 77. Kriegsmaterial, s. Kriegsvorräte.
Kontributionen 150 f. Kriegsministerium
— Belgien 878. — Belgien, s. Ministere de la Dejense Natio-—
 Frankreich 160. nale. Ministöre de la Guerre.
—» Großbritannien 135, 141. Frankreich, s. Ministere de la Guerre.
Kontrollbefugnis 184, 211. Großbritannien, s. Ministry of Army.
Kontrollbezirke, Belgien 204. Italien, s. Ministero della Guerra.
Kontrolle, s. Finanzkontrolle. Kriegsmuseum, Frankreich 290.
Kontrollkommissionen 425 f. Kriegspensionen 39, 294, 407f., 434.
Konversion, Belgien 92. Belgien 420.
— , Großbritannien 218. - Frankreich 68£., 81, 158, 410f.
— , Italien 102, 104. Großbritannien 53, 56, 142, 145, 409f.
Konversionsanleihen, Großbritannien 225. Italien 101, 425.

A557
        <pb n="540" />
        EA VO
Kriegspensionskasse, Belgien 30f. Kunst, s. Kunstpflege.
— » Frankreich 30f., 68, 73, 75, 411, Kunstausstellungen, Frankreich 290.
417,"419. = , Italien 291.
Kriegsrenten 407, 429, 434. Kunstbauten, Belgien 291.
— ‚, Belgien 409, 420. — ‚ Frankreich 290.
— „ Frankreich 69, 409{f, &amp;gt; , Großbritannien 290.
= ‚ Großbritannien 59, 409f. = , Italien 2914.
— , Italien 409. Kunstgewerbe, Frankreich 363.
Kriegschäden, s. Wiederaufbau, Kunstmuseen, s. Museen.
Kriegschulden 250, 432, Kunstpflege 253, 259, 285, 289ff., 334.
SE , auswärtige (s. auch Auslandschulden) nn ‚, Verwaltung 258.
378, 431£., 443 ff, — Belgien 291, 430.
Belgien 94. , Frankreich 82, 266, 290f., 430
Frankreich 31. „ Großbritannien 257, 290, 430.
Großbritannien 51. , Italien 105, 289, 291f., 430.
. ‚ Italien 100, 104. Kunstseidensteuer, Großbritannien 189.
anere. (©: Zn Ch Schulden) 317 Kunstunterricht, s. Fachschulen, Hochschulen für Musik,
— „, Belgien 93, 231, 235f. Kunstgewerbe
— , Frankreich 235f., 241. Kwane-Tsch © 126
„ Großbritannien 241, 432, N 130.
‚ . — 0, Italien 228, 2835f,
Kriegschuldenkonto, Großbritannien 236.
Kriegschulen, s. Militärschulen.
Krie , Frankrei f. x Sn nn
LA nam En Laboratoire de Recherches Chimiques et Onialogiques,
ee Z Belgien 128.
Kriegstribute 37. N
Kriegsunterstützungen 408, 434. Taboratori Scuole 283,
Belgien 420. Laboratorien 285,
= Frankreich 63, 410f. — » Belgien 205,
rn Großbritannien 409f, — » Frankreich 197, 200,
„ Italien 425. &amp;gt; ‚ Großbritannien 327.
Kriegsverluste 408. — , Italien 282, 330, 350.
Kriegsverschuldung, s. Kriegschulden. Labour Exchange 303,
Kriegsvorräte, Frankreich 68, 152, 175, 231, 233, 235. — — A Ach-308,
2411., 245. Landabgaben, s. Grundsteuer.
Kriegsvorschüsse, Frankreich 63, 238. Landesvermessung, Großbritannien 115.
= +» Großbritannien 48, 235. Landesverteidigung (s. auch Heer, militärische Luftfahrt,
= ‚ Italien 238. Marine) 36, 130ff., 174, 176; 381,
Kriegswaisen 408. 429f., 444.
Kriegswitwen 408. Besoldung 180,
Krimkrieg 215, internationaler Vergleich 173 ff.,181£.
Krondomänen, s. Domänen. Personalbestand 1774f.
Kronkolonien, Großbritannien 123. Belgien 83, 95, 162ff., 499.
Kronländereien, s. Domänen. » — » Investierungen 4394f,
Kronrat, Großbritannien 111. } .— “7 Kolonien 128,
Küstenschiffahrt, s. Schiffahrt. ; — , Renten und Unterstützun-Küstenschutz
 369, 388. gen 433f.
&amp;gt; » Belgien 403. » Frankreich 63, 68, 81f., 146 ff., 497.
— » Frankreich 372, 390 ff. ; —  » Investierungen 4394ff.
— » Großbritannien 390. k &amp;gt; Kolonien 127.
Küstenschutzpolizei, Großbritannien 139. . &amp;gt; Renten und‘ Unter-Küstenverteidigung,
 Frankreich 157, 159, 161. stützungen 433f.
= , Italien 71. Großbritannien 44, 59, 132ff., 371.
Kulturpropaganda, Frankreich 121. . Investierungen439ff.
= » Italien 121, Kolonien 123, 125.
Kultusministerium Renten und Unter-—-
 Belgien, s. Ministöre de la Justice. Ministere stützungen 433f.
des Sciences et des Arts. , Subventionen 435 ff,
Frankreich, s. Ministöre des Finances. , Italien 96£., 101, 105, 165ff., 375.
Ministere de VInstruction Publique et des &amp;gt; — , Investierungen 439ff,
Beauz-Arts. ; — ‚, Kolonien 129.
Großbritannien, s. Board of Education. &amp;gt; Renten und Unter-Italien,
 s. Ministero di Grazia e Giustizia stützungen 433{,
e dei Culti. (Ministero della Giustizia e Land Settlement (Facilities) Act 343.
degli Affari di Culto.) = — Scotland Act, 343.

RN
        <pb n="541" />
        — bo —
Landstraßen 388. ' Liceo (s. auch Schulen, höhere) 269£.
—- , Belgien 389, 393, 423. —  Feminile 269.
u Frankreich 389, 391f., 412, — Seientifico 269.
— Großbritannien 305, 389f., 490. Lieferungsverträge 435.
— Italien 389, 394. Tight Aeroplane Clubs 382.
Land Tax, s. Grundsteuer. —  Railways Commission 378.
— — (Commissioners 189. Liquidation Department 54.
Landwirtschaft 336fl., 388. Liquidationsanleihe, Frankreich 80.
, Belgien 335, 392, 347f., 423, 499. Liquidationskommissionen, Frankreich 415.
; — 7, Subventionen 435 ff. Liktorenanleihe, Italien 104.
Frankreich 335, 344f., 413, 497. Litauen 359.
| —  , Investierungen 439ff. — , Staatsausgaben 504.
— , Subventionen 435ff. Lizenzen, Frankreich 195, 199.
„Großbritannien 335, 337£. — ‚, Großbritannien 188f., 191.
&amp;gt; ‚, Forschung 290. — — ‚ kommunale 492£,
— ‚ Investierungen 439{f. Lloyd Royal Belge 375.
— , Subventionen 435ff. — Sabaudo e Navigazione Generale Italiana 376.
_ Italien 97, 311, 335, 349ff., 394f., 424. — Triestino 376.
7" , Investierungen 439. Local Education Authorities 260£., 303.
;‚ — ‚, Subventionen 435ff. — Government (s. auch Kommunen, Großbritannien) 493.
Landwirtschaftsministerium — — Boards 53, 1154£., 300, 321, 327.
Belgien, s. Ministere de V’ Agriculture et des —— „Loans Fund 378.
Travaux Publics, _— Marine Boards 370.
Frankreich, s. Ministere de V Agriculture. __ Pension Commäittees 314.
Großbritannien, s. Ministry (Board) of — Taxation Account 492£.
Agriculture and Fisheries. Lohnsteuer, Frankreich 64, 78, 198.
Italien, s. Ministero di Agricoltura, Industria — „Italien 103, 209.
e Commercio. Ministero dell’ Economia Loi de Credits Provisoires, Frankreich 62.
Nazionale. _— sur le Reerutement de U Armte, Frankreich 146.
Landwirtschaftsschulen, s. Fachschulen für Landwirtschaft. — de Röglement, Frankreich 193.
Laos 126. _—_ sur les Retraites Ouvrieres et Paysannes, Frankreich 315.
La Plata 373. — de Trois Ans, Frankreich 151.
La R6union 126£., 150. Lokalsteuern, s. Kommunen, Steuern.
Lastkraftwagen, Subventionen; Frankreich 395. London School of Economical and Political Science 273.
. . = ‚, Großbritannien 395. — Traffic Branch 352.
Lebenshaltungsindex 40. Lords Commissioners 186, 188.
Lebensmittelversorgung, Belgien 87 ff. Losanleihen, Belgien 219, 227, 229.
| ‚, Frankreich 63. Lotterieanleihen, Frankreich 219.
Leewardinseln 123. Loucheur 75.
Legion d’Honneur, Frankreich 16, 119, 457 ff. Low Temperature Research Station, Cambridge 360.
Lehrerausbildung, s. Lehrerseminare, Luftfahrt, militärische 47, 131, 171f.
Lehrerpensionen, Frankreich 265£. Besoldung 180.
ES Großbritannien 2624f. F Kolonien 123.
E Italien 268, 270, 318. Fr Personalbestand 175, 177.
Lehrerseminare 253, 259, 284ff. ei Belgien 162#. .
Verwaltung 258. — ; — , Investierungen 439,
Belgien 267, 284, 287f. » — 7 Personalbestand 163.
Frankreich 266, 284, 286f., 495f. ; — » Stärke 163.
Großbritannien 257, 284£. 7 Frankreich 146, 153, 159ff.
_ Italien 270, 284, 288. ; — + Investierungen 439 ff.
Lehrlingschulen, s. Fachschulen für Lehrlinge. : SEE “A 161.
Lehrlingsteuer, Frankreich 74, 198, 275. Großbritannien %. A
Lehrlingswesen, Belgien 365. 143.
Lettland 359. ogramm
— ‚, Staatsausgaben 503. nn
Leuchtmittelsteuer, Frankreich 199, . Besoldung 144.
Leuchttürme, Belgien 389, 393. Investierungen
— ‚ Frankreich 389, 391. 4394.
— ‚ Großbritannien 389. “— Kolonien 145.
— „ Italien 169, 389, 394. . - ‚ Stärke 143£.
Levante 149, 160. ‚ Italien 167, 171(£., 388.
Leygues 158. ; — , Investierungen 439.
Libanon 126, 148, 150. ‚ — , Personalbestand 1711.
Liberty Bond Act 233. — , Stärke 172.

Ra
        <pb n="542" />
        560
Luftfahrt, private 131, 381fl., 83871. Marine, Frankreich Personalbestand 155.
— , Belgien 163f., 335, 381, 887. — ,; &amp;gt; , Stärke 155£.
;‚ — , Investierungen 381, 4394. _— Großbritannien 21, 23, 25, 44f., 48, 53, 139.
;‚ — ‚, Subventionen 381, 435. Bauprogramm 140 ff.
‚ Frankreich 160, 335, 381, 383. Besoldung 139,
; —  , Investierungen 381, 4394f. Investierungen 439 ff.
7 — , Subventionen 381, 435f. Kolonien 140.
Großbritannien 53, 143, 335, 3811. Personalbestand 139.
— _ Investierungen 381, Stärke 139%.
439f. Stationen 123.
) — ‚ Subventionen 381, ‚ Stützpunkte 141.
4354. [talien 168fl., 394.
— ", -Jtalien. 171, 335, 381, 388. — ‚, Bauprogramm 169£f.
—  .— 7, Investierungen 381. Investierungen 439 ff
I — Subventionen: 381, 4354. Personalbestand 169.
Luftfahrtkommissar, Italien 165. Stärke 169.
Luftfahrtkommission, internationale 387. ‚ Stützpunkte 170.
Luftfahrtministerium Marineluftfahrt: (s. auch Luftfahrt, militärische), Frank-Belgien,
 s. Ministere de la Guerre. Ministere reich 155, 158, 161£.
de la Defense Nationale. = , Großbritannien 141f., 145.
Frankreich, s. Ministere de la Guerre. Mi- Marinepolizei, Großbritannien 139.
nistere de la Marine. Ministöre des Marinerat, oberster, Frankreich 146, 155.
Colonies. Ministere des Travaux Publies, Marineministerium
== Großbritannien, s: Ministry of Air. Belgien, s. Ministere des Chemins de Fer,
m Italien, s. Ministero dell’ Aeronautica. Postes et Telegraphes. (Administration
Luftflotte, s. Luftfahrt, militärische. de la Marine, des Postes et. des T#Ale-Luftverkehrsgesellschaften,
 Belgien 387. graphes.)
= ‚, Frankreich 386f. Frankreich, s. Ministere de la Marine.
‚, Großbritannien 382. Großbritannien, s. Ministry of Navy.
-, Italien 388. Italien, s. Ministero della Marina.
Luftverkehrslinien, Belgien 387. Marokko 121, 126, 148f., 151, 373.
= Frankreich 383 ff, Marokkofeldzug 73, 153, 161. s
— Großbritannien 53, 144, 381 ff. Martinique 126, 150.
, Italien 388. Maße und Gewichte, Belgien 117.
Luftverkehrsversicherung, Großbritannien 382. — 2—  —,, Frankreich 117.
Luftwaffe, s. Luftfahrt, militärische. — — — , Großbritannien 114, 488f.
Luxussteuer, Belgien 90. - — — _.', Italien 117, 169.
— ‚, Frankreich 71, 199. Maternity and Child Welfare Act 318.
Luxusumsatzsteuer, Frankreich 75. Mauretanien 126.
Lybien 129. Mauritius 123, 135, 239.
Luc6e. Frankreich (s. auch Schulen, höhere) 266, 496, MeKenna-Zölle 57.
Medical Research Council 290.
Meliorationen 336, 388.
M ‚ Belgien 348.
Madagaskar 126, 150. Frankreich 344f.
Maire, Frankreich 194, 495. Großbritannien 339
Maison Maternelle Nationale de St. Maurice, Frankreich , Italien 350, 394£.
319. Mental Deficieney Act 491.
Malaria, Italien 330. Mercantile Marine Department 369%.
Mallaig Extension Railways Co., 378. —- Marine Offices 369£.
Malta 123. Merchant Shipping Act 370.
Mandat de Paiement, Frankreich 192. Messageries Aeriennes, Frankreich 386.
Mandatsgebiete 430. Messen (s. auch Ausstellungen), Großbritannien 360.
— , Belgien 127. — ‚, Italien 368.
j — , ‚Frankreich 68, 81, 122, 125. Metallindustrie, Großbritannien 355.
=. ‚, Großbritannien 53, 122, 124, 132. Meteorologischer Dienst, s. Dienst. meteorologischer.
Margarinesteuer, Belgien 83, 205. Metropolitan Boroughs 486.
Marine, Besoldung 180, «— Police District 489.
— ', Kolonien 123, 177. Middle East 143#.
—, Personalbestand 175f., 178, Mieterschutz, Belgien 326.
— Belgien 163. — , Frankreich 64, 325.
Frankreich 60, 151, 155ff., 160, 400. ‚ Großbritannien 324
- ‚ Bauprogramm 68, 73, 15541. — , Italien 326.
, Besoldung 155. Migiurtini 129.
Investierungen 439ff, Militärausgaben, S. Landesverteidigung.
        <pb n="543" />
        ut:
Militärdienst, freiwilliger, Belgien 162, Ministöre des Travaux Publies, Frankreich 36, 146, 160,
Militärdienstzeit (s.auch Wehrpflicht), Frankreich 146f., 151. 279, 309, 345, 372, 379, 383, 390 ff., 457ff., 496.
— , Italien 165. Ministerialetats, Großbritannien 18.
Militärgerichtsbarkeit 111. Ministerium des Äußeren, s. Außenministerium.
70 für Arbeit, s. Arbeitsministerium.
Militär pension ES für die befreiten Gebiete
E ) N ER S 4, 158. z HE s. Ministöre des Affaires Econo-Militärschulen
 en Ausbildung, militärische), Belgien Frankreich, =. Ministöre des Rögions
| } = Liberdes.
5 "en en [talien, s. Ministero delle Terre Lüberate.
N , Italien 166, 168. ea Eisenbahnen, s. Eisenbahnministerium.
Military Service Act 46, 133. Finanzen, s. Finanzministerium, Schatz-Miliz,
 fascistische 130, 166, 168. amt SE
Milizia Volontaria per la Sieurezza Nazionale, s. Miliz, Fischerei, s. Fischereiministerium.
fascistische. Forstwirtschaft, s. Forstwirtschafts-Mindestlöhne
 308. ministerium.
WS ‚ Frankreich 310. Gewerbe, s. Gewerbeministerium.
= ‚ Großbritannien 309. Handel, s. Handelsministerium.
Mineral Rights Duty 190. Hygiene, s. Hygieneministerium.
Mineralwassersteuer, Frankreich 71, 199. Inneres, s. Innenministerium.
Se ‚ Großbritannien 48. Justiz, s. Justizministerium.
Mines Department 353, 361. Kolonien, s. Kolonialministerium.
Ministere des Affaires Keonomiques, Belgien 364, 4041f., 459. Krieg, s. Kriegsministerium.
— des Affaires Etrangeres, Belgien 120, 365, 404f., Kultus, s. Kultusministerium.
459. Landwirtschaft, s. Landwirtschafts-=
 — , Frankreich120, 146, 457 ff. ministerium.
de V Agrieulture, Frankreich 36, 273, 344, 457 ff. Luftfahrt, s. Luftfahrtministerium.
&amp;gt; et des Travaux Publics, Belgien Marine, s. Marineministerium,
82, 347, 392f., 404f., 459. Öffentliche Arbeiten
des Chemins de Fer, Postes et Tdlegraphes, Belgien Belgien, s. Ministere de T Agriculture et des
84, 202, 374, 387, 402, 459. Travaux Publies.
des Colonies, Belgien 82, 128, 404f., 459. Frankreich, s. Ministere des Travaux
— , Frankreich 121,126, 146, 160,457. Publics.
du Commerce, de V’Industrie (des Postes et des Italien, s. Ministero dei Lavori Pubblici.
Telegraphes) Frankreich 36, 362£, 4574. Pensionen, s. Pensionsministerium.
de la Defense Nationale, Belgien 162 ff., 387, Post, Telegraph, Telephon, s. Postmini-404f.,
 459. sterium.
des Finances, Belgien 92, 202£., 4041., 459. Schiffahrt, s. Schiffahrtsministerium.
= Frankreich 62f., 65£., 72, 79, 126, Soziales, s. Sozialministerium.
146, 152, 191f., 197, 212, 457ff. Unterricht, s. Unterrichtsministerium,
de la Guerre, Belgien 162£., 165, 459. Verkehr, s. Verkehrsministerium.
— ‚ Frankreich 64, 146, 149, 152, 154, Wirtschaft, s. Wirtschaftsministerium.
160, 197, 309, 457f£., 496. _— Wohlfahrt, s. Wohlfahrtsministerium.
de V' Industrie, du Travail (et de la Prevoyance Ministero dell’ Aeronautica 104, 171£., 388, 460.
Sociale), Belgien 36, 82, 114, 301, 310, 3644f., degli Affari Esteri 120, 129, 172, 460.
104£., 459. S di Agricoltura, Industria e Commercio 103, 301,
de VInstruction Publique et des Beauz-Arts, 311, 349, 366, 461.
Frankreich 260, 457. Approvigionamento € Consumi 98.
de l’Interieur. Frankreich 114, 117, 121, 146, 301, Assistenza Militare e Pensioni di Guerra 98.
309, 327, 457£., 496. delle Colonie 129, 165, 461.
- (et de ’ Hygiene), Belgien 36, 113, delle Communicazioni 461.
117, 301, 328f., 404£., 459. delle Corporazioni 103.
de la Justice, Belgien 36, 112, 301, 404f., 459. dell’ Economia Naztonale 301, 311, 349, 368,
— ‚ Frankreich 112, 457. 461.
de la Marine, Frankreich 64, 146, 155, 157, delle Finanze 101, 104, 208, 210, 212, 301, 367,
159f., 197, 309, 345, 372, 391, 457ff. 405, 460.
des Pensions, Frankreich 458. delle Giustizia e degli Affarı di Culto, s. Ministero
des Regions Tiberdes, Frankreich 412, 415, 458. di Grazia e Giustizia e dei Culti.
des Sciences et des Arts, Belgien 82, 261, 404f., di Grazia e Giustizia e dei Culti 36, 112, 460.
459. della Guerra 104, 165, 167£., 461.
du Travail, (de ’Hygiene, de V Assistance) et de dell’ Interno 36, 113£., 117, 167, 172, 301, 460.
la Prevoyance Sociales, Frankreich 36, 113f, dell’ Istruzione Pubblica 104, 261, 460.
300f., 309, 316, 327, 457, dei Lavori Pubbliei 301, 307, 394, 397, 405, 460.

A351
        <pb n="544" />
        Z
Ministero della Marina 165, 168f£., 375, 394, 461. Mutterschutz 294, 318ff.
— delle Poste e dei Telegrafi 461. — , Belgien 2961., 320.
— delle Terre Liberate 98, 101, 424. Frankreich 296 ff., 300, 319£.
_— del Tesoro 100f., 208, 301, 460. Großbritannien 296ff., 318f., 4851. 489,
— dei Trasporti Marittimi e Ferroviari 98, 375. 494£.
Ministerpräsident 1011£, . , Italien 296 ff., 320.
zz ‚ Großbritannien 132, 185. Mutual Tndemnity Societies 309.
ES ‚ Italien 165.
Ministry (Board) of Agrieulture and Fisheries 54, 305,
336f., 341, 3601. N
of Air 53, 143, 381€. Nachrichtendienst 120.
of Army 132, 135. — ‚ Frankreich 121.
of Food 47. — , Großbritannien 121, 360.
of Health 53£., 56, 1141f., 300, 313, 321, 324 Nachtragsbewilligungen, Großbritannien 56, 581.
327, 486, 493. Napoleonische Kriege 215.
of Labour 47, 54, 56, 300, 303, 305, National Debt Commissioners 219%.
of Munitions 47, 54. —-  Debt Office 1861. 212.
of National Service 47. — Health Insurance, s. Krankenversicherung, Großof
 Navy 139. britannien.
of Pensions 47, 54, 409. — = Joint Committee 313.
of Shipping 47. Insurance Act 303, 313, 492.
of Transport 53, 305, 357, 377f., 390, 395. Saving Certificates 187, 219, 225.
Miquelon 126£. Schools, Irland 262.
Missionsgesellschaften, Belgien 128. War Bonds 50, 52,187, 218, 220, 225, 240.
Mobiliarsteuer,- Belgien‘ 83, 89, 206. Nationalbank, Belgien 87, 92f., 202f., 211f., 214, 221.
=&amp;gt; ‚ Frankreich 61, 64, 198. 455.
— ‚Italien 96£., 99. Naturalisationsgebühren, Belgien 204, 206f.
Monmouth Shipbuilding Co., 358. Naturalisationsstempel, / Belgien 84.
Monopole (s. auch Pulver-, Streichholz-, Tabakmonopole1 Naturkatastrophen 294, 333.
27£., 184. — ‚ Frankreich 296 ff., 333.
Verwaltung 28. — ‚Italien 296ff., 301, 333.
. Frankreich 30, 195, 197. Nauru 124.
5 — , Einnahmen 71. Nauru Islands Agreement Act 399.
; — |, Verwaltung 194, 197, 200. Navigationsschulen, s. Fachschulen für Schiffahrt.
— "2 Ytalienz32. Nawvigazione Generale Italiana 376.
“— 7 —7, Verwaltung 209. — Tibera Triestina 376.
Moratorium, Frankreich 64{ff., 70. Nebenbahnen, s. Eisenbahnen.
Morgan-Anleihe, Belgien 247. Neglect of Science Committee 263,
— ‚ Frankreich 244f. Nettoausgaben 27.
— ‚ Großbritannien 239. Nettorechnung 28.
Morgan-Fonds, Frankreich 79. Neuanlagen, s. Investierungen.
Morrow Board Report 161, 171. Neubauten, s. Investierungen,
Motor Vehiele Duty, s. Kraftfahrzeugsteuer. Neufundland 123, 140.
Motorenverwendung 450. Neuguinea 124. ;
Movimenti di Capitali 167£., 170, 460£. Neuhebriden 124, 126£.
Münze, Frankreich 31, 400, 457 ff. Neukaledonien 1261., 150, 373.
— ‚, Großbritannien 186. Neuseeland 1221, 140, 305, 83591.
— , Halien 210. Neusüdwales 123.
Münzwesen 1831. Newyork 873,
Munieipal Boroughs (s. auch Kommunen) 4854f., 490£, BEN a SIE } Sean
Musge Pedagogique, Frankreich 287. er allen N
4 N 1e 1206.
Ka U des Bein Ari de Belgien 200. Non Provided Schools. (s. auch Privatschulen) 261
„4 Belgien 20% Non-Valeurs et Remboursements, Belgien 29. 459.
Frankreich 290. 364 Norddeutscher Lloyd 375.
Großbritannien 290. Nordirland, $i Irland. Se
Italien 291£. Northern Treland Service 337.
. naturwissenschaftliche, Belgien 291. N En Frans 165:
— ‚ Frankreich 290. HE
= , Großbritannien 290 0
x Notare 112.
Museum, ethnographisches, Frankreich 290. Notenbankkredite, private, Belgien 455.
Musikpfiege, Frankreich 290. Notenbankvorschüsse, s. Bankvorschüsse.
Mutterschaftsversicherung, Großbritannien 318 Notenemission, s. Notenumlauf.
„ Italien 312, 320, Notenkontingent. Frankreich 65f1., 72, 74, 79,

30:
        <pb n="545" />
        A
Notenumlauf, Belgien 455.
— ‚ Frankreich 65, 74, 79, 454.
Zn „ Italien 100, 102. Pachtsystem, Großbritannien 339f., 342.
Nothilfe, technische, Großbritannien 362. Pacific Phosphate Company 399$.
Notstandsarbeiten (s. auch Erwerbslosenfürsorge) 302. Pahang 3,
a ; Großbritannien 302f., 490. Paileve 397.
= . Italien 307. Palästina 124f., 133; 14.
Nursery Schools 262. Papiergeld, Belgien 224,
Nyassaland 123, 125, mi Frankreich 222,
. | — Großbritannien 221.
9 = Italien 224.
Oberste Staatsorgane, s. Staatsorgane, oberste. an ET GEOPDE N SED
Obbligazioni. delle Venezie 102. ARE
Obervolts 126. Fe ’
Obia 129. Parish (s. auch Kommunen) 485£., 491
Objektsteuern, Belgien 204. en an Ne
=&amp;gt; ‚ Frankreich 61, 70, 1941. Park Öff tlich Bel in Ti.
Obligationen, s. Schulden. AS SEIEN nn 208
Obligations ä Court Terme, Frankreich 216. Er THAnkTeiCR AU:
= du Credit National, Frankreich 220. a Gro Bora Se
— de la Defense Nationale, Frankreich 66, 72f. a AAN
299, 226, 410, 417, 419. Parkverwaltung 110.
Observatorien_285, 289. Fe » Großbritannien 1151
Belgien 291. Parlament 110,
Frankreich 290. Se Großbritannien 15.
Großbritannien 290: Parliamentary Secretary 186, 188.
— Italien 291. Partite di Giro 167, 170, 210, 460£
Obstweinsteuer, Frankreich 71, 78,198; 201 Tl Ole 302,
Öffentliche Arbeiten, s. Arbeiten, öffentliche. Fafentsteuen Belgien 203.
Österreich, Staatsausgaben 508. in Ss ‚ Frankreich 198, 392,
Oeuvre National de V’Enfance, Belgien 320. ayeur Cenlral de In-Deite Publique, s- Schuldenver
Office de TAzote, Frankreich 402. ee
— Central des Oeuvres de _Bienfaisance, Frankreich 322, © aymasker Gral Olfen 86,
_— de T’Electrieite, Belgien 402. Belaara: AS:
__(\Horticole, Belgien 348. Pens SS ;
National du Commerce Exterieur, Frankreich 363£. SE Trankacich 33,360
— de Credit Maritime, Frankreich 373. P. Fi alien u.
— . Met&amp;amp;orologique, Frankreich 383. SION S tollen 816,
de Recherche Seientifique et Industrielle Pens ministerium na -
et des Inventions, Frankreich 290. Se Yrankrtich, Ss Mine des Pensions:
— de la Reconstruction Agricole, Belgien 422, ET STORPETANTNON - Milch of Pensions:
—„ des Regions Devastees, Belgien 421 ff. en Aalen, Se Ministero Assistenza. Militare
Fa Works 5%, Pensioni di Guerra.
0 RceS Training: Corps 183. Pensionsteuer, Frankreich 64, 78, 198.
Offices Commereiaux, Frankreich 364. Ta 5
— Departementaux de Placement, Frankreich 306. TEE Tran kreich Si Zr
—  Nationaux Autonomes, Frankreich 17. En © Stagingres, Prankreich 404
—  Regionaux de Placement, Frankreich 306. Perlis, 128, z
Okkupation, s. Besatzung. Permanent Secretary 186, 188.
Oktrois, s. Verbrauchsteuern. — Statutes 16.
Old. Age Branch 115. Personalbedarf 38, 429. N
_ Pensions (s. auch Altersversorgung) 44. 56,318. Personal-Mobiliarsteuer, s. Personalsteuer, Mobiliarsteuer.
5 2 Pensions Act 812, 314. Personalsteuer, Belgien 83f., 87, 203, 205.
Opere Pie 328. — ‚ Frankreich 61, 64, 198.
Ordinary Schools, Irland 262, Fern, Staatsauspahen IB.
Ordonnance de Paiement, Frankreich 192. Petite Voirie, Frankreich 396.
Other Capital Liabilities 214, 216. Petroleumsteuer, Frankreich 109.
Out of Work Donation 304. Petroleumversorgung, Italien 367
Oversea Seitlement Committee 53, 505. Pferdesteuer, Belgien 83, 89.
Overseas Trade (Credits and Insurance) Act 359. — » Frankreich 201.
= — (Credits and Insurance) Amendment Act Phosphatabbau Nauru 399f.
8359. Poincare 77 ff.
Oxford 144, 286. Polen 252, 359.
Oxford and Cambridge School Kxamination‘ Board (Joint — „, Staatsausgaben 505.
Board) 260. Political Debt, s, Schulden, politische.
ı1*

G:
P
        <pb n="546" />
        64 -
Politische Opfer von 1848 und 1851, Frankreich 314f Privy Seal Office 115.
— — von 1848/49, Italien 317. Probate Duty, s. Erbschaftsteuer.
Polizei 36, 114, 130. Produktionsindex 453.
— , Belgien 117f., 163, 497£. Produktionsverschiebungen 37, 429.
—  , Frankreich 81, 117f0., 4951. Prostituierte, Frankreich 319.
— Großbritannien 115ff., 191, 486, 4881., 4921f. Protektorate, Großbritannien 123, 360
— , Italien, 104, 117£., 166, 430, 499. Provveditorato dello Stato 208%.
Polizeigerichte, Belgien 113. Provided Schools 261.
— ‚, Frankreich 113. Provinzen, Bildungswesen 253.
Poor Law Unions 321, 486£., 494. . Steuern 484.
Porzellanmanufaktur Sevres, Frankreich 397, 400, Verwaltung 114.
Post 388. Belgien 118, 497.
— , Belgien 83, 397, 402{. ‚  —  Arbeitslosenversicherung 306.
—  —" Anleihen 84. Bildungswesen 261, 267f., 287, 497f.,
— ;%— 7, Investierungen 439. 500.
—, — ‚, Verwaltung 202, 403 ff., 423, Ertragsbeteiligungen 207.
— ‚, Frankreich 68, 397, 400f., 459. Finanzverwaltung 206, 497, 499.
— , — ‚, Investierungen 4594. Gendarmerie 497f.
—, 5 — . Subventionen 371 ft., 436. Irrenfürsorge 498.
5 = ‚ Verwaltung 69, 73, 75, 81, 192, 397, 401. Kirchenwesen 497.
— , Großbritannien 46, 55, 57f., 397. Landesverteidigung 499.
— = ‚ Investierungen 439. Landwirtschaft 499.
— — ‚ Subventionen 369ff., 436. Nebenbahnen 497.
— = ‚ Verwaltung 46, 55, 57f., 187, 3981. öffentliche Arbeiten 393,
— ‚ Italien 397, 406. Polizei 497.
— , — ‚, Subventionen 436. Rechtspflege 497 #.
—,  — ‚, Verwaltung 32, 397, 406. soziale Aufgaben 317, 499
Post Office 16, 54, 56, 219, 398f., 457. Steuern 205, 219, 484.
—. — Services 44. Verwaltung 117£., 499.
Postministerium Wegewesen 497fi.
— Belgien, s. Ministere des Chemins de Fer, Wiederaufbau 499.
Postes et Telegraphes. (Administration de la Wohlfahrtspflege 497 f.
Marine, des Postes et des Telegraphes.) Wohnungswesen 325.
Frankreich, s. Ministere du Commerce, de | In- Frankreich 114, 118, 495ff.
dustrie, (des Postes et des Te&amp;amp;legraphes). ‚ Akademische Inspektion 496.
Großbritannien, s. Post Office. Alterspensionen 495.
Italien, s. Ministero delle Communicazioni. Arbeitslosenversicherung 306.
Ministero delle Poste e dei Telegrafi. Assisengerichte 495.
Postsparkasse in Wien 228, Bildungswesen 260, 266, 275, 286,
Poullet 92. 496£.
Präfekt, Frankreich 495f. Finanzverwaltung 201, 497.
Prämien, s. Subventionen. Gefängnisse 495.
Prämienanleihen, Belgien 227, 229. Gendarmerie 495,
— ‚ Frankreich 220. Hygiene 495.
Preise 452. Jugendfürsorge 495.
Premierminister, s. Ministerpräsident. Kirchenwesen 497,
Presidence du Conseil, Frankreich 146 Krankenversorgung 495.
Presidenza del Consiglio 166. Landesverteidigung 497.
Pressedienst, s. Nachrichtendienst. Landwirtschaft 497.
Prestabilisation, Frankreich 77. Lehrerseminare 495f.
Prestiti Nazionali 100, 229. öffentliche Arbeiten 497.
Primary Elementary Schools 261. Rechtspflege 497.
— Schools, Schottland 262. soziale Aufgaben 309, 315, 319,
Privatbahnen, s. Eisenbahnen. 497.
Privateisenbahnen, s. Eisenbahnen. Steuern 70, 497.
Privatdiskont,” London 453. Verwaltung 1171497:
K9C » Paris 454. Wegewesen 496.
Privateigentum, s. Eigentum, privates. ‚ Wiederaufbau 497.
Privatschulen, Subventionen 437. Ttalien 118, 499.
Belgien 258f., 261, 266. — Ausgaben auf Grund des Krieges 500.
Frankreich 253f., 260, 265. Bildungswesen 500.
Großbritannien, 253f., 260 ff. Finanzverwaltung 500.
‚ Italien 253£., 270, Hygiene 329.
Privatwirtschaft, s. Aufgabenteilung, öffentliche und Irrenfürsorge 500.
private Wirtschaft. Kirchenwesen 500

ET
m
        <pb n="547" />
        565 —
Provinzen, Italien, öffentliche Arbeiten 499. Rechtspflege, Frankreich, Investierungen 439ff.
—  Schuldendienst 499. ‚ Großbritannien 59, 112£., 262, 353, 430£.,
soziale Aufgaben 307, 500. 488f., 491£., 494.
Steuern 103, 209. . = ‚ Investierungen 439{ff.
Verwaltung 117f., 208, 500 — ‚ Italien 105, 112f£., 430£., 499.
Wegewesen 500. — ;‚ — ‚, Investierungen 439.
Wirtschaft 499f. Reformatory Schools 262.
Wohlfahrtspflege 500. Regierungsvoranschlag (s. auch Budget, Etat, Haushalt-Provinzialfinanzstatistik,
 Belgien 497. voranschlag) 14.
Public Health Division 327. . Abweichungen
— Schools 263. 2 Belgien‘ 19#., 27.
— Utility Companies 305. Frankreich 21, 24, 27.
— Socteties 324. Großbritannien 21, 23,25.
Works Loan Act 340. ‚ Italien 24, 26.
— — (Commission 323 4., 340. Registerbehörde, allgemeine, Großbritannien 115.
Puglia Dampfschiffahrtsgesellschaft, Italien 376. Registergebühren, Frankreich 71.
Pulvermonopol, Frankreich 16, 197, 400. Regular Army 132f., 137.
Pupilles de la Nation, Frankreich 265, Reichskonferenz, Großbritannien 53, 383.
Reichskriegsmuseum, Großbritannien 290
Religionsgesellschaften, Frankreich 265.
Q Rente d’Alsace-Lorraine, Frankreich 229
. —  Amortisable, Frankreich 229.
Rudensiand 123: Renten 37, 39, 432f1., 446.
Quittungstempel, Belgien 84, — , Belgien 94£.
Rentenschuld, s. Schulden.
Reparationen 8{if., 135, 231, 236, 251f., 407, 417
n =. ‚ Belgien 88, 90£., 93.
— ‚ Frankreich 67, 80, 363.
Radfahrsteuer, Frankreich 199. — ‚, Italien 104.
Radiogesellschaften, Großbritannien 395. Reparationskommission 425f.
Ragioneria Generale 15. Reparationskonto, Großbritannien 236f.
Railway and Canal Commission 378. Repräsentationsgelder 110.
— Rates Tribunal 378. Reserved Services 185.
Rat, akademischer, Frankreich 260. Ressources Exeeptionnelles, Frankreich 68.
Rattachements, Belgien 26. Revenue Department (s. auch Steuerverwaltung) 151, 18,
Receivers Generals 117. 56, 186, 457.
Recette Ambulante, Frankreich 195. Reversion Duty 190.
—  Partieuliere, Frankreich 195 Revising Barristers 111.
—  Principale, Frankreich 195. Rheinlandbesatzung 148, 160, 163, 425.
—  Sedentaire, Frankreich 195. Rhodesia 123.
Receveur Ambulant, Frankreich 195 Rhodus 170.
Buraliste, Frankreich 195. Ricevitori 209.
Central, Frankreich 192. Roads Act 390.
‚Contröleur, Frankreich 196. Road Fund 53, 57, 390, 440, 492.
Partieulier des Finances, Frankreich 192 ff. —  Improvement Grant 390.
Prineipal, Frankreich 195. Rohbaumwolleinfuhr, Italien 456.
—  -Redacteur, Frankreich 196. Roheisenproduktion, Belgien 455.
Rechnungen, laufende, Frankreich 216, 225. — ‚, Frankreich 454
Rechnumgsbehörden 184... Rohseideausfuhr, Italien 456.
Rechnungsführung, Frankreich 191, 193. Rohstahlproduktion, Italien 456.
— ‚ Großbritannien 186. Royal Air Force 143.
Rechnungsführungsbefugnis 184, 211. — College of Art 285.
Rechnungsgeschäft 184, 211, — Flying Corps 143.
. , Italien 208, — Military Academy 133.
Rechnungshof 184, 211. — Mülitary College 133.
—— | Belgien 203£., 212. ; Ruanda-Urundi 127.
= Frankreich 1921., 208, 212, Rüstungsanleihe, Italien 99f., 218.
= ‚ Italien 208, 210, 212. Rüst b Tandesverteidi
. ungsausgaben, s. Landesverteidigung.
Rechnungskontrolle, s. Finanzkontrolle. Bü n Ü N
üstungsindustrie, Italien 367.
Rechnungslegungsgesetz 212, RO ES
Rechnungsprüfungsamt, Frankreich 192. Hehungestatistil 131. .
Rechtspflege 111 ff. Rüstungsvergleich, fiktiver 132, 173, 429, 444.
— , Belgien 95, 112f., 320, 430f., 497 ff. Ruhrbesetzung 425£.
— ; — , Investierungen 439. Rumänien 252, 359.
. Frankreich 82, 1121... 430£., 497. . Staatsausgaben 506.
        <pb n="548" />
        — 566 —
Rural Distriets (s. auch Kommunen) 485£f., 490, 494. ' Service des Enfants Assistes, Frankreich 319.
—  Distriet Couneils 487. des Fabrications de UV Aeronautique, Frankreich
— Parish 485£. 38831.
Ruskin College, Oxford 286. de ’’Hydraulique Agricole, Belgien 348.
Rußland 232, 240, 252, 359, 366 Tudieiaire, Frankreich 113.
— ‚, Staatsausgaben 504. de Laboratoires, Frankreich 197.
Medical du Travail, Belgien 310 £.
de la Navigation Aerienne, Frankreich 383f.
Ss Penitentiaire, Frankreich 113.
Saargebiet 148ff., 196. des Ponts et Chaussees, Frankreich 496.
Saarkohlenbergwerke 400. des Poudres et Salpetres, Frankreich (s. auch
Sacharinsteuer, Frankreich 71. Pulvermonopol) 16, 152, 197£., 457ff.
&amp;gt; ‚ Großbritannien 189. — de Presse et de Publieite, Belgien 405.
Sachausgaben 38, 429. = Technique de T Aeronautique, Frankreich 383.
Sachverständigengutachten 10. Seuchenbekämpfung 295, 327, 329
Sachverständigenkommission, Frankreich 76. , Belgien 328, 330.
Säuglingsschutz, s. Jugendschutz. Frankreich 330.
Sahara 126. Großbritannien 329, 4851. 490.
Salinen, s. Berg-, Hütten- und Salinenwesen. ‚_JTtalien 330.
Salpetermonopol, Frankreich, s. Pulvermonopol. Seyshallen 123.
Salvation Army 305, 321. Siam, Staatsausgaben 512.
Salzsteuer, Frankreich 71, 196, 199. Sicherheitspolizei, Italien 167.
Samoa 124. Siechenversorgung, s. Krankenversorgung.
Sanierung 56. . Siedlungswesen (s. auch Wohnungswesen) 336,
— ", Belgien 88, 92. — ‚ Großbritannien 53, ; 116, 302, 305,
Sanıtary Distriets 490. 342, 485f., 488f., 4931.
Sarawak 123£. Sierra Leone 123,
Scotch Board of Agriculture 343. Singapore 141.
— Education Department 260 Sinking Fund, s. Tilgungstonds.
Seuole Artistico-Industriali 283. Small Holdings Act 342.
— dd’ Avviamento 283. — — and Allotments Act 4921
Commerciali 283, — Landholders Act, Schottland 343.
Complementari, 269. Societd Aero-Espresso Italiana, Rom 388
Elementari. (s. auch Schulen, elementare) 268. — Anonima Navigazione Aereca 388,
Tndustriali 283. — HEsercizi Telefonici 406.
Integrative 268. — Italiana Servizi Aerei 388.
Normali (s. auch Lehrerseminare) 288, — Nazionale Olii Minerali 367.
Professionali Femmininie 283, — dei Servizi Marittimi, Genua 376.
Tecniche 269f., 283. — Telefomica Italia Media Orientale 406.
— di Tirocimio: 283. - — Piemontese 406.
Sea Transport Branch 370. = Se Tirrena 406.
Secondary Couneil Schools 263 ff. — delle Venezie 406.
_ Schools 264{£. — Veneziana di Navigazione a Vapore 376.
Seeretariat General du Departement des Chemins de Fer Socidt6 Agrece, Belgien 311.
Belgien 405. — „Anonyme Belge d’Exploitation de la Navigation
Seeschiffahrt, s. Schiffahrt. Aerienne 387%.
Seidenspinnerei, Frankreich 362f. — — du Canal et des Installations Maritimes
Selangor 123. de Bruxelles 393.
Selbstverwaltung, Dominions 123. — Generale de Transports Aeriens, Frankreich 384, 387.
= ‚, Kolonien 122. d’Hygiene Alimentaire, Frankreich 279.
= ‚ Kommunen, s. Kommunen. Nationale des Chemins de Fer Belges 402{f.
Seminare, s. Lehrerseminare. des Chemins de Fer Viceinaux, Belgien 380.
Seminar für orientalische Sprachen, Frankreich 287, de Credit ä T’ Industrie, Belgien 91, 421.
—  Orientalisches, Neapel 288f. des Distributions d’Eau, Belgien 393.
Senegal 126. des Habitations 4 Bon Marche, Belgien
Senior Schools 262. 325.
Service Administratif, Frankreich 196. = des Telephones et TeElegraphes, Belgien
— Agronome, Frankreich 344. 403. «
d’Apurement des Comptes Speciaux du Tresor, — de Secours Mutuel, Frankreich (s. auch Hilfs-Frankreich
 192, kassen) 306, 315f., 321.
de Brigades, Frankreich 196. Solicitors Department 352, 369.
Central d’ Aeronautique Maritime, Frankreich 161. Somaliland 1283, 1254f., 150.
Civile, Frankreich, s. Zivildienst. Sonderfonds 29,
Departemental, Frankreich 315. Sonderrechnungen, s. Spezialrechnungen,
des Emissions de la Defense Nationale, Frankreich 192, Sozialaufgaben, s. Aufgaben, soziale.
        <pb n="549" />
        u uf
Sozialministerium 294, 300, Subventionen, Frankreich, Olivenbau 344f.
Belgien, s. Ministere de Industrie, du Tra- Post 3711f., 436.
vail (et de la Prövoyance Sociale). Privateisenbahnen 377, 379f
Frankreich, s. Ministere de UV Interieur. private Luftfahrt 160, 383f
Ministere du Travail, (de VUHygiene, de Schiffahrt 369, 372ff. ze
l’ Assistance) et de la Prevoyance Sociales, Schiffbau 369, 372 ff. —
Großbritannien, s. Home Office. Local Go- Seidenraupenzucht 344f.
vernment Boards, Ministry of Health: Seidenspinnereien 363.
Ministry of Labour. Viehzucht 345.
Italien, s. Ministero di Agricoltura, In- Weinbau 344 f.
dustria € Commereio. Ministero dell’ Kco- ‚Großbritannien 56, 353.
nomia Nazionale, Admiralität 369.
Sozialversicherung (s. auch Alters-, Arbeitslosen-, Hinter- Bildungswesen 290.
bliebenen-, Invaliden-, Kranken-, Binnnenschiffahrt 369.
Mutterschafts-, Unfallversicherung) Fischerei 341.
295, 312ff., 321, 431. . Handelsmarine 369{ff,
einheitliche 295, 314. Kohlenbergbau 361.
Belgien 82. Kolonien 369#f.
Frankreich 316, 322 Landwirtschaft 3394.
Großbritannien 314. Lastkraftwagen 395, 436
‚ Italien 301, 307. Post 369, 436.
Spaa, Mineralquellen 329. Privateisenbahnen 377.
Spanien 243. private Luftfahrt 382
— , Staätsausgaben 509. Rüstungsindustrie 436
Sparkasse, staatliche, Frankreich 397, 400. Schiffahrt 369.
Sparkassen, Großbritannien 187, 214, Schiffbau 369.
Sparkommission, Belgien 91. Viehzucht 341.
= ‚ Großbritannien 115. . Zuckerindustrie 337 #1.
Special Commissioners 189. - Ttalien 103.
—- Reserve 133. Bildungswesen 291. .
Spese e Entrate Effettive 96, 101. Er SO
Spezialgerichte ur Fiume 367.
Spezialisierung 33. ; Forstwirtschaft 350.
Spezialrechnungen 17, 29, 131, 396. Handel 3664£.
Frankreich 62f., 71,75, 149, 151. Handelsmarine 375.
159, 192. Industrie 366£.
Großbritannien 135. Landwirtschaft 350£.
Italien 16. öffentliche Arbeiten 394.
Spielkartensteuer, Frankreich 199. Petroleumforschung 36€
Spielsteuer, s. Glückspielsteuer. Privateisenbahnen 377
Subventionen 28, 37, 39, 184, 432, 434ff. private Luftfahrt 388.
Bildungswesen 253, 431, 445. Rüstungsindustrie 367
soziale Aufgaben 295. Schiffahrt 369, 3751.
Wiederaufbau 407. Schiffbau 369, 375.
Belgien 94£. Seidenindustrie 366f
. Bildungswesen 291. Viehzucht 350.
En Sl MM Sudan 121, 126, 133.
N rTandelsmarine 375. Südafrika 122ff., 140, 359€. _
Kolonien 128. Südirland, s. Irland.
öffentliche Arbeiten 393. Südtirol 118.
private Luftfahrt 387. Südwestafrika 124.
Privateisenbahnen 377. Suez Canal Co. 358.
Schiffahrt 369. Sums Receivable 17, 29, 134.
Schiffbauindustrie 369. Sungey 123. .
. Frankreich. Bildungswesen 290. Supertax 45, 48, 55, 57f., 103, 190.
Binnenschiffahrt 369. Ss Supertaxe, Belgien 89.
ET 3: Supplementary Reserve 133.
Flachs- und Hanfbau 3441. Supply Charges 16.
Handelsmarine 371, — Services 15£., 56, 186.
Kolonien 127. Supreme Court of. Justice 262,
Landwirtschaft 344f. Swaziland 123.
Lastkraftwagen 395, 436 Syrien 125f., 145, 148, 150, 153.

ST
        <pb n="550" />
        D65
Sch Schulden . 214ff., 229.
Belgien 85, 92, 224, 229, 249.
Schatzadvokaturen, Italien 208 Frankreich 71, 73, 76, 222, 229, 249
Schatzagenturen, Belgien 202. Großbritannien 186, 221, 229, 249.
— , Italien 211. Italien 96, 99f., 104, 224, 229, 249
Schatzamt auswärtige, s. Auslandschulden.
Belgien, s. Minist&amp;amp;re des Finances. fundierte 215, 2174. '
Frankreich, s. Ministere des Finances. Belgien 85, 224, 229f.
Großbritannien, s. Treasury. Frankreich 62, 73, 76, 222, 229{.
[talien, s. Ministero del Tesoro, Ministero delle Großbritannien 45, 221, 229f.
Finanze. Italien 100, 224, 227 ff.
Schatzanwe «ıngen (s. auch Schulden) 215f., 219£. „ insgesamt 249.
Belgien 224, 229. interalliierte 7iff,, 233, 251f.
Frankreich 192, 221f., 229. Belgien 231, 246.
Großbritannien 221, 229. Frankreich 231, 242f., 245, 252.
„Italien 102, 218, 221, 224, 229. Großbritannien: 231, 240, 252.
Schatzkanzler, Großbritannien 132. Italien‘ 231, 252.
Schatzwechsel . (s. auch Schulden) 215f., 220. „kommerzielle, Belgien 231, 250.
- Belgien 92f., 224, 229. — Frankreich 66f., 76, 231, 241 f1..
Frankreich 66, 79, 222, 229. 245, 250.
Großbritannien 221, 229. ‚ Großbritannien 241.
= Italien 100, 224, 227. ;, Kriegszeit, s. Kriegschulden.
Schedulensteuern, Belgien 89, 203£., 206. „kurzfristige (s. auch Schulden, schwebende),
— 5 Frankreich 64, 70,74, 78. Belgien 93.
Schenkungsteuer, Frankreich 61, 196, 199. ; Frankreich 62, 73, 77, 80f.
Schiedsgerichte, industrielle, Belgien 365. ‚ langfristige (s.,auch Schulden, fundierte) 215.
Schiedsgerichtshof, internationaler, im Haag 121. ; Belgien 92, 226.
Schiffahrt (s. auch Handelsmarine) 368 ff. Frankreich 62, 65, 191, 222, 225,
Belgien 374£. 229, 417.
Frankreich 196. — Großbritannien 1861.
Großbritannien 355, 36911. . = , Italien 100.
— "7 Jtalien- 97. ‚ Nachkriegszeit 217f.,,221.
Schiffahrtsgebühren, Belgien 206 f. ‚ Belgien 224, 227, 229, 235.
Schiffahrtslinien, staatliche 388. . — ‚ Frankreich 222, 229.
; — , Belgien 324, 408. ; = Großbritannien 218, 221, 229.
Schiffahrtsministerium , Italien 224, 2281.
= Belgien, s. Ministere des Chemins de Fer, , politische 231, 233.
Postes et Telegraphes ( Administration de ———— Belgien 231.
la Marine, des Postes et des Te&amp;amp;legraphes). SE Sm Frankreich 66£., 76, 231, 237, 2411.,
Frankreich, s. Ministere des Travaux Publies. 245.
Großbritannien, s. Board of Trade, Ministry ‚= — , Großbritannien 241.
of Shipping. ‚ Schwebende 49, 215 ff., 220 f.
— Italien, s. Ministero delle Communicazioni = , Belgien 85, 92, 224, 229.
Ministero della Marina. . Frankreich 62, 73, 77, 79, 81, 222.
Schifisbauindustrie, s. Werftindustrie. 299£.
Schifishygiene 327. Großbritannien 45, 221, 229f.
— » Frankreich 330. , Italien 99£., 102, 104, 224.
= » Großbritannien 329. ‚ übernommene, österreichische, Italien 2281
Schiffsregister, Frankreich 127. Vorkrieeszeit 2154f.
Schiffsverkehr, Großbritannien 453. „ Belgien 224, 227.
Schlafkrankheit, Bekämpfung, Frankreich 127. Frankreich: 222.
= ; — , Großbritannien 125. Großbritannien 221.
Schleusen, Frankreich 412, _ Italien 224, 228.
Schlichtungsäntter 508. Schuldenabkommen 2383 f,
SCHI0SSEr 8 Gebäude, Sifentliche, mit den Vereinigten Staaten, Belgien
School Boards 261 £. “
£ 91, 95, 231, 234.
Schools of Art 272. . . . -
— of Commerce 278. mit Großbritannien (Caillaux-Chur-—
 of Nautical Training 273. hilf), AT 76, 236, 252.
Schrotteinfuhr, Italien 456. mit den Vereinigten Staaten (Mellon-Schulärzte,
 Großbritannien 263, 318. N Frankreich 76, 234, 236.
 Sahnlhrö xich 260 208,
Schulbräderschnfte En . Ka mit Frankreich (Caillaux-Churchill)
Schuldbuch, Belgien 202. N ER
„ Frankreich 191. Großbritannien 52, 26 236, 252.
Italien 100, 214. mit Italien. Großbritannien 52, 237.
        <pb n="551" />
        I.
Schuldenabkommen mit den Vereinigten Staaten, Groß- ' Schweden 239, 243, 248.
britannien 234. — , Staatsausgaben 501
mit Großbritannien, Italien 237. Schwefelindustrie, Italien 367.
mit den Vereinigten Staaten (Mellon- Schweiz 232, 239, 243, 246ff.
Volpi), Italien 104, 234. —- ‚, Staatsausgaben 510
Schuldendienst 38, 174, 184,
Belgien S6 £,, 91, 93ff., 226 £., 250, 252.
Frankreich 63, 68, 80f., 192, 225 f., 250, 252. St
Großbritannien 59, 224f., 250, 252f., St. Antioco 170.
487. St. Helena 123, 125.
; Italien 96£1., 100£f., 227f., 250, 252, 499, St. Pierre 1261.
Schuldenkommission, Großbritannien 186. St. Pietro 170.
Schuldentilgung, Großbritannien 46, 212, 214. Staatenkunde, ’vergleichende 7, 10, 12.
Schuldentilgungskasse, Belgien 212, Staatsbeteiligungen 28, 396, 437.
Schuldenverwaltung 33, 183f., 212. — ‚ Großbritannien 357.
Belgien 202£., 212. Staatsbetriebe, s. Erwerbsbetriebe, staatliche.
Frankreich 191, 212. Staatsbürgerversorgung, Belgien 316f.
Großbritannien 1854. = ‚ Frankreich 60.
Italien 208ff., 212, 214. = ‚ Großbritannien 312, 314
Schulen, elementare. Belgien 86, 2581., 266. Staatsdruckerei 396.
— Frankreich 258ff., 264. —_ ‚ Belgien 397, 403 ff.
Be = Großbritannien 256, 259, 261 ff., 272. —_ ‚ Frankreich 16, 397, 400£., 457 1
„Italien 103, 253, 258f., 261, 268{. ; — , Investierungen 439ff.
. höhere 258. ‚ Großbritannien 355, 397, 399.
‚ —", Belgien 258f., 2671. ; — ‚, Investierungen 439 ff.
;‚ —, ‚, Frankreich 258f., 2651. — , Italien 32, 209, 397.
; — , Großbritannien 256, 259, 263ff. Staatseisenbahnen, s. Eisenbahnen.
7 — Jtalien 263, 2581., 261, 2691, 283. Staatsfinanzen, s. Finanzentwicklung.
‚ kommunale, s. Gemeindeschulen. Staatsforsten, s. Domänen, Forstwirtschaft.”
, mittlere 258. Staatskassen, s. Kassen.
; — , Belgien 267£. Staatskontrolle, s. Finanzkontrolle.
Wr. = % Frankreich 265. Staatsmanufakturen, s. auch Erwerbsbetriebe, staatliche.
; — ‚, Großbritannien 261, 264. Staatsmanufaktur, Beauvais, Frankreich 397, 400.
, private, s. Privatschulen. — ‚, Gobelins, Frankreich 397, 400.
‚ staatliche, s. Staatsschulen. Staatsmarine, Belgien, s. Handelsmarine.
— ‚, technische, Italien 269. Staatsmonopole, s. Monopole.
Schulfonds, Großbritannien 263. Staatsnotenumlauf, Italien 100, 221. z_-Schulgeld,
 Belgien 267. Staatsoberhaupt (s. auch König, Staatspräsident) 110.
— , Großbritannien- 262, 264 Staatsorgane, oberste 110£., 119, 430.
Schulmuseen, Belgien 288. — » Belgien 95. . .
Schulpflicht, Belgien 261, 267. EA Investierungen‘ 2901
. , ‚ Frankreich 82.
=&amp;gt; ‚ Frankreich 260. . A
A : ) Großbritannien 59.
=&amp;gt; ‚ Großbritannien 260. Ze Investierungen
— "= "Jtalien 268. . 4394. N
Schulspeisung, Großbritannien 262f. 4 2 Talien 305.
Schulsteuer, Großbritannien 262 ff. Staatspapiergeld (s. auch Biglietti di Stato, Currency
Schulunterricht (s. auch Bildungswesen). Notes) 215.
zz , allgemeinbildender 253, 258, 260ff., 284. Staatspräsident, Frankreich 110
Belgien 258. Staatsrat, Frankreich 126, 414.
Frankreich 258. — -, Walien 11.
Großbritannien 256, Staatsrechnung 24.
261. Staatsschatz, Italien 209.
Italien 258, Staatsschulden;, s. Schulden.
. Unentgeltlichkeit, Belgien 261, 266 f. Staatsschulen, Belgien 253, 267£.
— , Frankreich 260. . ‚ Frankreich 253f. 260
= ‚ Großbritannien 260. PR ‚ Großbritannien 253£,
Schulverwaltung 258, 260f. — ‚ Italien 253f., 270.
= Belgien 255, 258, 261. Staatssteuern, s. Steuern.
nn Frankreich 255, 258, 260. Staatsvermögen, Frankreich 196.
Großbritannien 255f., 260 — ‚ Italien 209.
‚ Italien 255, 258, 261. Staatsverschuldung, s. Schulden.
Schutzzölle (s. auch Zölle), Belgien 83, Staatsverwaltung, Ausgaben für die eigentliche 36, 429ff..
—- ‚ Großbritannien 191. 443€.
Ttalien 98. “  — » Belgien 95.
oa

561
&amp;gt;)
        <pb n="552" />
        en
Staatsverwaltung, Ausgaben für die eigentliche, Frank- ' Steuerreform, Belgien 89, 204.
reich 82. — , Frankreich 61f., 70, 195.
Großbri- Steuerreklamationen, Frankreich 194.
tannien 59 Steuerrollen, Frankreich 194,
. 7 -Ttalien: 105: Steuersystem, Belgien 83, 88ff.
Staatswerften, Großbritannien 141. — , Frankreich 61, 64.
Staatszuschüsse, s. Subventionen, Überweisungen. = ‚ Großbritannien 45, 48, 55.
Stabilimento di Costruzioni coll’ Esperienze Aeronautiche 171 == ‚“Ttalien- 971., 100, 1024.
Stabilisation de Fait, Frankreich 77. Steuerüberweisungen, s. Überweisungen.
— Legale, Frankreich 77. Steuerveranlagung, Frankreich 71, 75, 194
Stabilisierung, s. Währungsstabilisierung. —_- ‚ Großbritannien 488f.
Stabilisierungsanleihe, Italien 248. Steuervergünstigungen 435.
Stadtzoll, Italien 210. Steuerverpachtung, Italien 209, 212.
Stahlindustrie, Frankreich 363. Steuerverwaltung 28, 183%., 212f.
= ‚ Großbritannien 356. ‚ Belgien 94, 202 ff., 213.
Stahlproduktion, Großbritannien 453 ‚ Frankreich 191, 194 ff., 198£., 213.
Standards Department 352. ‚ Großbritannien 15f., 18, 44, 54, 56,
Stationery Office 399. 186, 188ff., 213, 457.
Statistik 337. ‚, Italien 208f.
Statistik, Belgien 396. Stickstoffwerk Toulouse 397, 402,
. Frankreich 396. Stiftungen 445.
Großbritannien 396. Stipendien 39, 253, 294, 433.
- landwirtschaftliche, Belgien 349. — , Belgien 255, 267f., 288,
— "  Z, Atalien 349. — ‚, Frankreich 255, 265, 276, 280, 287, 434.
Statistische Kongresse, internationale 7f., 10 — ; Großbritannien 255, 285f.
Statistisches Institut, internationales 9, 33. — " Ttalien 2565, 269, 288£
Stato Maggiore della Marina 168. Stocks Anglais Divers, Frankreich 245.
Stempelabgaben, Belgien 83f., 90, 204, 206f. — — 0.J.R.,/ Frankreich 245.
— *, Frankreich 61, 64,-71, 75, 196, 199. — de GQuerre, Belgien 235.
— ‚ Großbritannien 58, 190. 2 Frankreich 2835, 248.
Stempelgebühren, s. Stempelabgaben. Strafentlassenenfürsorge, Großbritannien 321
Stempelsteuern, Großbritannien 46, 55, 57, 188. Strafgerichtsbarkeit 113. '
— , Italien 209. Strafkolonien, Frankreich 127.
Steuer auf hygienische Getränke, s. Getränkesteuer. Strafvollzug 112.
— — patentierte Heilmittel, Großbritannien 189. — , Belgien 266.
— — pharmazeutische Spezialitäten, Frankreich 198. = ‚ Frankreich 113, 127, 495.
Steueraufkommen, Belgien 84, 90, 93, 205f, — ‚, Italien 118.
Frankreich 70, 198 ff. Straits Settlements 123, 135, 232, 2391
zz Großbritannien 46, 55, 57f., 1891. Straßen, s. Landstraßen, Wegewesen.
= ‚ Italien 98£., 209. | Straßenbahnen, Großbritannien 377.
Steuerausfälle, Belgien 31. Streichholzmonopol 28,
Steuerbelastungsvergleich (s. auch Finanzbelastungsver = . Frankreich 197, 200.
gleich) S£f.
Steuereinnehmer, Frankreich 192.
=&amp;gt; ‚ Großbritannien 189. 7
Steuereinschätzer, Großbritannien 189
Steuererhebung 28. Tabakbau, Frankreich 78.
—_ ‚ Belgien 89. — , Großbritannien 339.
= , Frankreich 75, 495. Tabakdebitanten, Frankreich 78, 197.
&amp;gt; ‚ Italien 209. : Tabakmagazine, Frankreich 197.
Steuererstattungen 29. Tabakmanufakturen, Frankreich 197.
= „ Frankreich 30, 31. Tabakmonopol, Frankreich 28, 75, 78ff., 197, 1991.
Steuerhinterziehung, Frankreich 75. Tabaksteuer, Belgien 83, 90, 203, 2051.
— ‚ Italien 103. _ ‚, Großbritannien 189.
Steuerkontingente, Frankreich 61. Tabakverkaufskonzession, Belgien 84.
Steuerkontrolle, Frankreich 75. Tanganjika 125,
Steuermonopole, s. Monopole. Tardieu 412.
Steuermoral, Italien 97, 102. Tarifgericht, Großbritannien 378.
Steuern, direkte, Belgien 83, 87, 89, 204ft. Tasmanien 1231.
Ca Frankreich 71, 76, 192, 194, 199, 497. Tassa di Manomorta, Italien 293.
a Großbritannien 45, 55. Taubstummenfürsorge 331.
[talien 97£., 102; 209f. - ; Belgien 332
indireite Frankreich 62, 195. Ta Italien 332,
Großbritannien 45, 57. Taubstummenschulen, Belgien 266.
Italien 981., 2094£. Frankreich 265.

571
        <pb n="553" />
        571 -—
Taubstummenschulen, Großbritannien 262, 272. Tribunaux de Dommages de Guerre, Belgien 420£.
— ‚, Italien 269. Trinidad 123.
Taxe d’Apprentissage, s. Lehrlingsteuern. Trinkerfürsorge, Großbritannien 486,
— sur les Capitaux MobiliersImproductifs, Frankreich 74. Trinkwasserhygiene, Italien 329.
— Cwique, Frankreich 75. ; Trinkwasserversorgung, s. Hygiene, Wasserversorgung.
— Complementaire et Exceptionnelle sur la Premiere Tripkovich &amp;amp; Co., Triest, Italien 376.
Mutation, Frankreich 79, Tripolis 129, 373,
— Mobili@re, Belgien 207. Tripolisexpedition, Italien 167f.
—  Professionnelle, Belgien 207. Truant Schools 262.
Taxes Assimilces aux Contributions Directes, Frankreich "Truppenstärke, s. Heer, Personalbestand.
194, 198. Tschad 126.
Technical Colleges 272, Tschechoslowakei 359.
— Imnstitutions 272. — , Staatsausgaben 506.
— School, Glasgow 279. Tuberkulosebekämpfung, Belgien 330.
Telegraph, s. Post. Frankreich 330.
Telephon, s. Post. — Großbritannien 329.
Terminable Annuities 187, 212, 214, 216, 2241. Italien 330.
Territoire du Sud 127. Tür- und Fenstersteuer, Belgien 83.
Territorial Army 132#., 137%. = , Frankreich 61, 64, 198, 392.
—. and Militia Act 132, Türkei, Staatsausgaben 508.
— and Reserve Forces Act 132, Tunis 121, 126f1., 148ff., 373.
— Recruiting Distriets 133,
Teuerungszulagen 38,
Textilindustrie, Großbritannien 355. U
Theater, Belgien 291.
— , Frankreich 290. Übangi-Schari 126.
—-, "Ttalien: 291. Überschwemmungen (s. auch Naturkatastrophen) 39, 333.
Theatersteuer, Belgien 87, 90. = ‚ Frankreich 391.
Thermen’ 327£. m ‚Italien 350, 395.
—/- „Belgien 329. Überwachungskommissionen 407.
— , Frankreich 328, 400. Überweisungen 29, 37, 39, 184, 441{f., 483.
— ‚, Italien 329. Belgien 207, 499.
Tientsin 129. Frankreich 201, 496f.
Tierschutz, Großbritannien 115. Großbritannien 116f., 191, 262, 340,
Tilgungsfonds, Belgien 93, 214, 403. 342, 492.
—  , Großbritannien 52, 58, 187, 214, 224f., 235. Italien 209.
Titres Representatijs d’Indemnites pour Dommages de an Dominien 441.
Guerre, Belgien 421 ff, — Kolonien, Belgien 441.
Tobago 123. SS — ‚, Frankreich 441.
Togo 125. — — ‚, Großbritannien 441.
Tonking 126. — — ‚, Italien 441.
Tracoma, Italien 330. Ufficiali del Genio Navale 169.
Trade Boards 300, 308{f. —. Macchinisti 169.
— Board Inspectors 309. — di Vascello 169.
—  Commissioner and Imperial Trade Correspondent Ufficio di Lavoro 301.
Services 359. Uganda 123, 125.
—  Commissioner Service 359. Ujong 123.
—  Facilities Act 358ff., 358, 362, 370, 438. Umrechnung auf einen einheitlichen Wertausdruck 39.
Trading Services 485. Umrechnungsziffern 40.
Training Colleges 285. Umsatzsteuer, Belgien 90.
Transitverkehr, Frankreich 196. — ‚ Frankreich 70f., 75f., 78f., 196, 199, 201
Transmissionsabgabe, Frankreich 75, 78. 497.
Transport Department 370. Unclassified Services 56€.
Transportministerium, s. Verkehrsministerium, Under Secretary for Air 143.
Transportsteuern, Frankreich 195, 199. Unemployment Fund 303.
Treasury 15, 135, 185f., 188, 360. — ‚ Grants Committee 305.
—  Bülls (s. auch Schatzwechsel) 49f., 186f., 214, — ‚ Insurance Act 303.
216, 224f., 239. + „ Relief Act 304.
% Board 185. Unfallentschädigung 308{f.
— Bonds 52, 218£., 225. , Belgien 296 ff. 311.
Trengganu 123. ; Frankreich 296ff., 310.
Tresor, Frankreich 63, 66, 69, 721f., 80, 410, 417. Großbritannien 296 ff., 309,
Tresorerie, Frankreich 191£., 194, 211. Unfallhaftpflichtgesetz, Belgien 311.
Tresoreries Generales, Frankreich 193. , Frankreich 310.
Trösoriers-Payeurs GeEneraux, Frankreich 192ff,, 225, . Großbritannien 308f,
79%
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        „d
Unfallversicherung 294, 308. Vergnügungsteuern, Belgien 203, 206.
— ‚ Italien 312, 317. = ‚Frankreich 199.
Unfunded Debt (s. auch Schulden, schwebende) 49f., 214. 7 ‚ Großbritannien 48, 189.
216, 2244£. Verificateurs Adjoints, Frankreich 196.
United States, s. Amerika, Vereinigte Staaten. Verifikatoren, Belgien 204.
— Steam Ship Co. 375. Verkaufsunkosten, Monopole 28.
Universitäa Catiolica del Sacro Cuore in Mailand 289. Verkehr (s. auch Eisenbahnen, Handelsmarine, private
—  Commereiale Luigi Bocconi 284. Luftfahrt, öffentliche Arbeiten) 368.
—  Gregoriana 289. —, Belgien 86, 335, 499.
—  Indere 289. Verkehr, Belgien, Investierungen 439 if.
Universitäten (s. auch Hochschulen) 285. —/,) — ", Subventionen 435 ff.
Belgien 261, 281, 287. - , Frankreich 335.
Frankreich 286 {f. = B — , Investierungen 439 ff
Großbritannien 260, 272, 285. $ m ‚ Subventionen 435 f.
, Italien 269, 282, 288{f, . Großbritannien 335.
Universitätsstatistik 7. ; m ‚ Investierungen 4397
Universit€ de France 260. — ‚ Subventionen 435f.
Universites, Frankreich 286. -  Ttalien 335.
Universities 286. — ‚. — , Investierungen 439 ff.
University Extension 286. — , — „, Subventionen 4351.
— Grantis Committee 286. Verkehrsministerium
Unterricht, s. Bildungswesen, Fachschulen, Hochschulen, — Belgien, s. Ministere des Chemins de Fer,
Lehrerseminare, Kunstpflege, Schulen, Wissenschaft. Postes et Telegraphes.  ( Administration
Unterrichtsministerium ” de la Marine, des Postes et Telegraphes.,
Belgien, s. Ministere des Seiences et des Arts. Frankreich, s. Ministere des Travaux Publies,
Frankreich, s. Ministere de UV Imnstruction Großbritannien, s. Board of Trade. Ministry
Publique et des Beaux-Arts. of Transport.
Großbritannien, s. Board of Education. Italien, s. Ministero delle Communicaztoni
Italien, s. Ministero dell’ Istruzione Pubblica. Ministero dei Lavori Pubblici. Ministero
Unterrichtsreform, Belgien 266f1., 285, 287. dei. Trasporti Marittimi e Ferroviari.
— ‚ Großbritannien 261, 273. Verkehrsteuern (s. auch Vermögensverkehrsteuern),
= ‚ Italien 261, 268{ff., 284, 288. Frankreich 74. S
Unterrichtsverwaltung, s. Schulverwaltung. = , Italien 104.
Unterstaatssekretariat für Häfen, Handelsmarine und —Vermögensteuern, Belgien 87, 89.
Fischerei, Frankreich 372, 391. a ‚ Italien 102, 209.
für Luftfahrtwesen, Frankreich Vermögensertragsteuern, s. Kapitalertragsteuer.
160£. Vermögensverkehrsteuern, Frankreich. 61, 70 1; 76:
für Luftverkehr und Lufttrans- EB ‚ Großbritannien 45.
port, Frankreich 383. — , Italien 97.
für technischen Unterricht, Frank- Vermögensverschiebung 37.
reich 275. Vermögensverwaltung 1831.
Unterstützungen 37, 39, 432ff., 446. A , Italien 2084.
as ‚, Belgien 94f. Vermögenszuwachssteuer, Frankreich 61, 70.
= , soziale Aufgaben 11, 295, 433f. Verrechnungsposten 29,
Unterverbände, staatliche, s. Kommunen, Provinzen. — ‚, Großbritannien 30, 134.
Urban Distriets (s.auch Kommunen) 485 ff., 490, 494. — , Italien 210.
— Parish 485. Versailler Vertrag (s. auch Friedensverträge) 7, 68, 81, 125.
Uruguay 232, 239, 242 ff. Versailles, Friedensverhandlungen 231.
U. 8. A. Tariff Commission 346, Versicherungsprinzip 295, 312, 318.
Versicherungsteuer, Frankreich 199.
Versuchsbureau, entomologisches, Großbritannien 125.
V Verwaltung (s. auch Staatsverwaltung).
LU — ‚ innere 112ff., 130, 300.
Valeurs non Abonnees, Frankreich 74. .- ;‚ — ‚, Belgien 95, 117ff., 204, 349, 393, 430,
Venetien 118. 499.
Veranlagung, s. Steuerveranlagung. -, Investierungen 4394.
Verbrauchsteuern 28, -. Renten und Unterstützungen
Belgien 83, 87, 90, 208, &amp;lt;. 83.
Frankreich 61, 64, 70£., 790., 1954., — 4 — ‚, Subventionen 435 #.
198£., 201. — , Frankreich 82, 117., 430, 497.
Großbritannien 16, 444f., 54 ft., 188 ff., - — , Investierungen 439.
213, 457, 493. — , Großbritannien 59, 114ff., 191, 430
= Italien 97, 210 — ‚ Investierungen 439 ff,
Verbrecherkolonie, Guyana 113. „ Renten und Unter-Vereinigungen,
 internationale 437 stützungen 433f.

mm
5/
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        9
Verwaltung, innere, Italien 105, 117ff., 1661., 430, 500. Warenhaussteuer, Frankreich 74f.
‚o— Investierungen 439 ff, Washingtoner Abkommen 140, 156, 169
ET Renten und Unterstützungen Wasserstraßen, s. Binnenschiffahrtswege
4334. Wassertransportabgabe, Frankreich 78.
— 2, —, — , Subventionen 435 ff. Wasserversorgung 327 ff.
Verwaltungseinnahmen 27, 29, — ‚ Großbritannien 305, 485, 487, 490.
Verwaltungsgerichtsbarkeit 1111. Ways and Means s. Advances on the Credit of Ways and
Verwaltungskontrolle, s. Finanzkontrolle. Means.
Verwaltungschulden 220. Wegewesen (s. auch Landstraßen) 388.
— ‚ Großbritannien 216. Belgien 84, 497.
Verwaltungsvollzug 485. Frankreich 496.
Verwaltungszweigkassen 184, 211. Großbritannien 485f., 488 ff., 492ff.
— ‚, Frankreich 192. Italien 500.
Veterinärschulen, s. Fachschulen für Tierärzte. Wehrkreise, Frankreich 147.
Veterinärwesen, s. Viehzucht, — , Italien 165.
Victoria 123. Wehrmacht, s. Heer, Marine, Landesverteidigung, mili-Vietoria
 Albert Museum 290. tärische Luftfahrt.
Vietory Bonds 52, 187, 218, 225, 229. Wehrpflicht, Belgien 162.
—- Loan 52, — , Frankreich 146.
Viehzucht 336. — ‚ Großbritannien 46, 133.
— , Belgien 348. — , Italien 165.
- Frankreich 345. Wehrverfassung, s. Landesverteidigung
=- Großbritannien 341. Wei-Hei-Wei 125.
—'  , Italien 350. Weinsteuer, Belgien 83, 203, 205f.
Visakontrolle,. s. Finanzkontrolle. — 7, Frankreich 71,78, 198, 201.
Völkerbund 9, 39, 120f., 125, 127, 161, 333. Weltausstellung in Gent 366.
Völkerbundsmandate, s. Mandatsgebiete, =&amp;gt; in Wembley 360.
Volkseinkommen 12, 14, 442ff. Weltpreisniveau 249.
Belgien 443. Werftindustrie, Frankreich 373.
Frankreich 443. &amp;gt; ‚ Großbritannien 353, 355f., 358, 3701.
- Großbritannien 432, 443. — ‚, Italien 377.
‚, Italien 443. Wertzuwachssteuer, Frankreich 199.
Volkshochschulbewegung, Großbritannien 286, — ‚ Großbritannien 46, 190.
Volkshochschulkurse, Großbritannien 285. Westafrika 126, 150, 160.
Volkskrankheiten, s. Seuchenbekämpfung. Western Pacific High Commission 124,
Voluntary Agencies 318. Westindien 124f., 359.
— Schools 261. Westpazifische Inseln 123.
Vorkriegskaufkraft 40. Wettsteuer, Belgien 206.
Vorkriegsschulden, s. Schulden, Vorkriegszeit. Widows, Orphans and Od Age (Coniributory) Pensions Act
Votes of Credit 48, 52. 8312, 314
Wiederaufbau 217, 219, 230, 334f., 389, 407, 457.
m , Belgien 88, 91, 94f., 365, 42011., 438, 499
W = ‚ Frankreich 31, 63, 67f., 73, 80f., 153,
Währung 452. 363, 41011. 497.
Währungstabilisierung, Belgien 921., 95, 249. — ; _— , Gesamtschäden 418.
= ‚ Frankreich 76f., 79, 81, 152, — ‚ Großbritannien 23, 409.
—. ‚ Italien 248, == ‚, Italien 101f., 424.
Waffenfabriken; staatliche, Frankreich 400. Wiederaufbauanleihen, Belgien 219£., 236 ff.
Wahlen 110£. Zi ‚ Frankreich 219£.
— -, Belgien 498. = ‚ Italien 219€.
— , Frankreich 495. Wiederaufbaugesellschaften, Belgien 91.
— ‚, Großbritannien 488 f. Windwardinseln 123.
Wanderungswesen 114, 119. Wirtschaft (s. auch Handel, Industrie, Landwirtschaft,
Belgien 117. Verkehr) 33, 333ff.
Frankreich 117. — , Belgien 94f., 430£.
Großbritannien 115. — „-— , Subventionen 435 ff.
Italien 105, 117, 307 ‚ Frankreich 82, 430f.
War Bonds 218. ; — , Investierungen 439 ff,
— Expenditure Vertificates 51. ; — ‚ Subventionen 435.
Loan, s. Kriegsanleihen. Großbritannien 59, 430£. )
Loan Act 218. ; ——. ‚ Investierungen 439 ff
Office 54. — ‚, Subventionen 435 ff.
— Press 399. ‚ Italien 98, 105, 430£., 499£.
Pensions (s. auch Kriegspensionen) 56, ; — , Investierungen 439 ff.
Saving Certificates 51, .- — ‚, Subventionen 435.

57;
        <pb n="556" />
        }
Wirtschaftsbedingungen 14. Z
Wirtschaftskrise 53, 295.
Wirtschaftsministerium Zahlungsbilanz, Frankreich 77.
Belgien, s. Ministere des Affaires Economiques. Zahlungsmittelschuld 215, 217, 221.
Ministere de V Industrie, du Travail (et de 1a Belgien 224, 229£.
Prevoyance Sociale). Frankreich 222, 229f.
Frankreich, s. Ministere du Commerce, de Großbritannien 221, 229{£.
V’ Industrie, (des Postes et des Telegraphes). Ttalien 224, 229€.
Großbritannien, s. Board of Trade. Zahlungsmittelumlauf (s. auch Notenumlauf) 215.
Italien, s. Ministero di Agricoltura, Industria — ‚ Frankreich 65.
e Commercio. Ministero dell Economia Na- Zahlungsteuer, Frankreich 70.
zionale. Zanzibar 123,
Wirtschaftsstruktur 449£. Zementindustrie, Großbritannien 355f.
Wissenschaft 253, 258f., 285, 289ff., 295, 334. Zentralkommission für die Löhne der Heimarbeiter in der
Belgien 291, 430. Bekleidungsindustrie, Frankreich 310.
Frankreich 32 266, 290f£.. 430. Zentralnotenbanken (s. auch Bank von England, Bank von
Großbritannien 257, 290, 430. N UE D0 Bank von Italien, Nationalbank von Belgien)
Italien 105, 291f., 430. 211%., 2156. a .
Wochenhilfe (s. auch Mutterschutz) 318 ff. van NO EEE Tn Se
= Belgien 320. ansen. 561., , 429, «5 .
zn Frankreich 60. 316. 319. Zinsendienst, s. Schuldendienst.
Zn Großbritannien 995, 312. 318 Zivildienst, Frankreich, 68.
R * a — , Großbritannien 15f., 18, 21, 23, 25, 44, 53, 56,
Wohlfahrtsämter, Belgien 325. 115%. 438 ;
= ‚nkreich 322 ae
z 5 BREI SSS Zivilgerichtsbarkeit 113.
Wohlfahrtskommitees 300. Zivilliste 110
WVohlfahrtsministerium BE . ; Zivilpensionen, s. Pensionen.
Belgien, s. Ministere de l Industrie, du Travail Zivilekandsresister. Deleien: 498
(et de I@ Prevoyance Sociale). HA Trakreich 495
Frankreich, s. Ministere de Interieur. Mi- Rn ? Gro  Obritaniien: 4881
Er TEA L hen A Zivilstandsregisterbehörde, Großbritannien 487.
stance) et de la Prevoyance Sociales, Zölle, Beleien 881. 90. SE
Großbritannien, s. Home Office. Local OR  Tergkreich ni 96 00
G t . Minist Health. N |
tan penis, Mint oa N nhritannien 10. 44: 40° 45, S8M. 16016. 215
Ministry of Labour. 457, 498 ’
Italien, s. Ministero di Agricoltura, Industria It N 98 Sf 208T
2 Commercio. Ministero dell’ Economia Na- Zei } dur 80 ‚209.
ztonale. olfverwaltung z
Wohlfahrtspflege (s. auch Armenpflege) 294, 320ff., 433. ; DE N nn or 0  ı3i
a . Belgien 86, 296ff., 322, 4971. © Groß et fen 489.218.
= Frankreich 60, 81, 296f., 321. EAU Sr A
= Großbritannien 115, 296#., 321. 485, „u Ya a 208£.
494. | , 16: .
ne ‚ Ttalien 108, 232, 295, 2906 t., 3221. 500. Zone Honge, Frankreich 418,
Wohltätiekeit, 's. Wohlfahrispfleze Zuckerindustrie, Großbritannien 355€.
Wohn € ES a9 EEE Zuckersteuer, Belgien 83, 203, 2051.
ESS zw  hritanniöh J24 — , Frankreich 71, 78, 196, 198.
en € Tal a6 Sn = ‚, Großbritannien 189.
Wohn Ne SET Zuckersubvention, Großbritannien 56, 337ff,, 436.
0’ nuneS wesen 208; 313, 328 ff. n 5 Zündholzmonopol, s. Streichholzmonopol.
Belgien 86, 296 1f., 325f., 423. Zündholzsteuer, Belgien 206.
Frankreich 60, 296 ff., 324f., 416. Sr Großbritannien 48, 189. 191.
EEE 296 H., 3231., 4851., Zuschüsse s, Kontributionen, Subventionen, Überwei-S
 © en 4 / sungen.
Ss N S Stalien ie 301, 326, 424, Zwangserziehungsanstalten (s. auch Besserungsanstalten,
Workers’ Educational Association 286. Fürsorgeerziehung), Belgien 320.
Working Men’s College, London 286. = Großbritannien 262.
Workmen’s Compensation Act 309. Zwangskurs, Frankreich 77.
© 8165. 26. Ua 3.

74
        <pb n="557" />
        Veröffentlichungen des Statistischen Reichsamts
Im Verlag von Reimar Hobbing in Berlin SW 61, Großbeerenstraße 17, erscheinen:
Statistik. des Deutschen Reichs
Darin u. a. regelmäßig jährlich: Auswärtiger Handel -— Die deutsche Flagge ın den außerdeutschen
Häfen (als Band erstmalig 1907; vom Jahrgang 1913 an nicht mehr veröffentlicht) -— Seeschiffahrt — Binnen‘
schiffahrt — Güterbewegung auf deutschen Eisenbahnen — Bewegung der Bevölkerung (als Band
erstmalig 1907) — Kriminalstatistik -— Krankenversicherung — Streiks und Aussperrungen (vom Jahrgang
 1920 an von der Reichsarbeitsverwaltung bearbeitet) — Erstmalig: Löhn- und Gehaltserhebung.
Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs
4 Hefte Großfolioformat, Preis jährlich 34,— RM, Einzelhefte 10,— RM
Die Vierteljahrshefte umfassen fast das gesamte Arbeitsgebiet des Statistischen Reichsamts
Die wichtigeren darin veröffentlichten laufenden Nachweisungen betreffen: ;
Anordnungen für die Reichsstatistik — Produktion,der bergbaulichen Betriebe —- Aubauflächen — Saatenstand
und Ernte — Schlachtvieh- und Fleischbeschau — Viehzählungen — Deutsche Seofscherei — Bodenseefischerei —
Die Gegenstände der indirekten Besteuerung (Bier, Essigsäure, Leuchtmittel, Salz, Spielkarten, Tabak, Wein, Zucker
und Zündwaren) — Branntweinbelastung —; Preise —' Justizstatistik -— Gewerbe-, Kaufmanns- und. vorläufige
Arbeitsgerichte — Konkurse und Geschäftsaufsichten -— Devisenkurse.— Wertpapiere im Börsenhandel — Aktiengesellschaften
 — Verkehr im‘ Kaiser-Wilhelm-Kanal . — Hochschulstatistik — Kraftlahrzeuge — Bautätigkeit —
Arbeitsmarktstatistik.
Wirtschaft und Statistik
Herausgegeben vom Statistischen Reichsamt
In »Wirtschaft und Statistik« werden die wichtigsten
 Ergebnisse der Reichsstatistik sogleich nach :
Abschluß übersichtlich und gemeinverständlich dar- DER Dr 1088 E N DE DES NDEL
gestellt, daneben aber auch die von anderen Stellen | ;
des In- und Auslandes gebotenen zahlenmäßigen ' K 5 Einfuhr 2 Ausfuhr |
Unterlagen zur Beurteilung des Wirtschaftslebens 7 7 Chewar ale ' OL
eingehend berücksichtigt. Die regelmäßige Bericht- E ae
erstattung erstreckt sich auf alle Zweige der Ver- 1200 the RT
waltung und des Wirtschaftslebens, wie: PM
Gütererzeugung und -verbrauch, Handel 0E Segen TR were
und Verkehr, Preise und Löhne, Geld Sa
_ md Finanzwesen, Gebiet u. Bevölkerung, 00 CR ALS
praktischen Bedürfnissen Rech Kon En „OO der ; Be
halb werden beider Darstellung gleichzeitig Ze 7
1} (gewößener
Zahl, Wort K0C es }Mengenvergleich) 4
nn | und Bild ı a
verwendet. 200 Ha a N En
; Monatlich 2 Hefte im Umfang von je 32 Seiten SR ; KR
zum Preise von je 0,60 AM. I oa BE HELERE GERN
Jedes Heft enthält etwa 20 Schaubilder (Karten und = JASONDIJFMAMJJASOND| 2 JASONDÜIFMAMYJASOND
graphische Darstellungen) zur Veransch 8 ichung der Pe 49251 4026. ‘9 RS Det “1926
textlichen Ausführungen und der Z ahl jenübersie DO t en; A DO SE
Aus »Wirteerättur Hatistike 1927 Nr. 2.
/ Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich
schlaß über as gesamfe Gebiet der dewischen Volkswirtsehaft, soweit Zahlennachwege vortden Z DIE 2008
45. Ausgabe für 1926 ist gegenüber früheren Jahrzängen wieder erheblich verbessert. und stark erweitert worden.
mm Fa bee iche EA Ausbau der als Anhang beigegebenen »Internationalen Übersichten« ge.
legt worden, die jetzt allein 170 Seiten umfassen. Außerdem sind 24 Tafeln mit vergleichenden »Internationalen
Wirtschaftszahlen« beigegeben sowie ferner noch 8 Tafeln mit graphischen Darstellungen. Der Preis des im
ganzen über 750 Seiten starken, in Ganzleineneinband gebundenen Buches beträgt nur 6 Reichsmark. Es kann unmittel
bar vom Verlag oder durch die Buchhandlungen bezogen werden. nn
        <pb n="558" />
        — 533
te Seite Seite
8 c) Die Auslandschulden der einzelnen Länder ....... 239 e) Italien ..-&amp;gt;0+ 8 . - Ne HaR area BOB
8 1. Großbritannien ...................00...0+..+. 289 1. Landwirtschaftlicher Unterricht .............. 282
EN AW RT ng der AUMANTTATENSO BG AUG Ausgaben 1913/14 und 1925/26 — Ackerbauschulen —
jr ba 1925/26. Spezialschulen.
9 + TO 241
ns 2. Handels- und Gewerbeschulen ................ %
A uadandschuld 1925 — Entwicklung der Auslandschulden 2 A A rrcibe 1913/14 und 1025/26 — Industrie- und Hand 283
Mi 1919 bis 1926. 7 [26 — -
9 * 020 werksschulen — Handelsfachunterricht,
SD re N er DD ; .
Auslandschuld 1924 — Entwicklung der Auslandschulden 8. Sonstiger Fachunterricht =. 11.402 ehren O8
1920 bis 1924 — Dienst der Auslandschulden 1925, 8
T ; | Pe
4. Italien .......... A. A... 248 ZV- Tehreraushildung und Hochschulunterricht Sa
8) AUgemMeiNES zer Haken nen nennen ae 20
» ges
gesamten Staatsschulden ................0.000004 249 Internationaler Ausgabenvergleich — Abgrenzung:
Internationaler Vergleich der gesamten Staatsschulden a . A
1913 und 1925 — Schuldendienst der Vergleichsländer b) Großbritannien. .......000000000000 00er EEE 285
1925 — Auswärtiger Schuldendienst, Reparationsein- Lehrerausbildung — Hochschulunterricht.
nahmen, Reparationsüberschuß. 6) Frankreich z.is. eher ernennen RER ar DO
Lehrerausbildung — Hochschulunterricht.
Achtes Kapitel. d) Belgien N N
Lehrerseminare — Universitäten.
Unterricht, Kunst und Wissenschaft. NE SE
© She Mer KUN er A Lehrerausbildung — Universitätswesen.
Vergleichsschwierigkeiten — Internationale Übersichten. V. Kunst md Wissenschaft se 89
Igemein bildender Unterricht ..................... 260 a) Allgenwines ; 239
A OA b) Großbritannien 290
1: Großbritannien sure ek denen Ka DO c)- Frankreich 290
2. Frankreich er O0 d) Belei A Sa
3. Belgien A AR ) olglen Sn
4. Haie Fe O1 e) Italien ...........- Seesen ernennen DOT
Schulunterricht +. r ser ee nr DG1
1. Großbritannien rennt ern DO1 Neuntes Kapitel.
Elementarunterricht — Höherer Unterricht.
2 Frankreich ver ner rar WR re re 0 Kirchenwesen.
Elementarunterricht — Höherer Unterricht. I. Vorbemerkung ss. 4. u 0er ern er nr na ae AA b en er na
SE A N
Elementarunterricht — Höherer Unterricht.
A A EA
Femmenkärunterricht = Hüllerer Untersioht, IV: Bere Cie N a bar 208
ACHENSEE Sn 270 kt N
r) Allgemeines ;+...-.00..00000 0er 00 rennen AIU Verhältnis zwischen Staat und Kirche — Fonds des
Förderung nach dem Kriege — Gliederung des Fach- ehemaligen Kirchenyermögens.
unterrichts — Internationaler Ausgabenvergleich,
b) Großbritanniens en ; 71 Zehntes Kapitel,
1. Landwirtschaftlicher Unterricht............... 271
2. Handels- und Gewerbeschulen ................ 272 Soziale Aufgaben.
Ausgaben 1912/13 und 1925/26 — Anzahl und Frequenz 1. Vorbemerkul re Fr 2
der Schulen — Steaks mSchüsen — Handelsschulen, Internationaler Ausgabenvergleich —. Abgrenzung‘ -—
8. Sonstiger Fachunterricht ..................... 273 Vergleichsschwierigkeiten — Übersichten über die
Navigationsschulen — Kunstschulen — Frauenfach- Staatsausgaben für soziale Zwecke der vier Vergleichs-.
 schulen — Flugschulen. länder.
6) Frankreich At DE ES tt 278 N
1. Landwirtschaftlicher Unterricht............... 273
Ausgaben 1914 und 1925 — Landwirtschaftliche Schulen. a) Allgemeines... Eee nahen neaeeraur m BU
2, Handels- und Gewerbeschulen ................ 274 b) Großbritanniens terre rer en nennen
Institute — Ausgaben und ihre Deckung — Handels- .
schulen. — Teshnische Schuleh — Erweiterungsprogramm €) Frankreich 10er Were able nr ea Ha
des Fachunterrichts. ET
3. Sonstiger Fachunterricht ..................... 279 A SPP Es
4) Belgien ,.......-- . III. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ..................+ 301
1. Landwirtschaftlicher Unterricht .............. 280 ; ®
2, Handels- und Gewerbeschulen +............... 280 a) Allgemeines. .......0000000000000 nr net rT TEE
Ausgaben 1913 und 1925 — Institute — Niedere Fach- Systeme — Vergleichsschwierigkeiten.
schulen — Fachhochschulen. b): Großbritannien: +... rer bear n em 02
3. Sonstiger Fachunterricht .........0.00000000000H 281 Ausgaben 1912/13 und 1925/26 — Erwerbslosenziffern —
Ausgaben 1913 und 1925 — Frauenschulen — Navi- Arbeitsnachweis — Arbeitslosenversicherung — Progationsschulen
 — Schulen für Sozialbeamte. duktive Erwerbslosenfürsorge — Siedlungspolitik.
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