-- 5 -- arbeit gelegentlich für den städtischen Großhandel tätig war. In jenem, dem ländlichen Gewerbe feindlichen Bestreben wurden die Städte kräftig unterstützt durch die städtefreundliche Politik Karls V., der auf mannigfache Weise die Städte gegen- über dem Lande begünstigte; wir werden das sehen bei der Dar- legung der Verhältnisse der Brauerei, der Brennerei, Tuchindustrie u. a. Die Provinzial-Staaten haben später im gleichen Sinne gewirkt und die Ausdehnung der städtischen Gewerbe auf das Land mit allen verfügbaren Mitteln zu verhindern verstanden. Noch in der Mitte des 18. Jahrhunderts erließen die Staaten von Holland Ver- bote gegen den Betrieb der Goldschmiedekunst und Wollweberei auf dem flachen Land; und der Ankauf von ‚‚Herrlichkeiten‘‘ war ein beliebtes Mittel, mit dem die Städte das Aufkommen der länd- lichen Industrie zu unterdrücken suchten. Wenn ihnen das oft gelang, so verschuldeten sie damit zum Teil den Verfall, in den die Industrie in den Niederlanden im 18. Jahrhundert geriet?). Andererseits trat im nahen Umkreise der größeren Städte, insbesondere Amsterdams, schon Anfang des 16. Jahrhunderts die Erscheinung zutage, daß ein Teil der ländlichen Bevölkerung in wirtschaftliche Abhängigkeit von der städtischen Bevölkerung und ihren kapitalistischen Anforderungen geraten war und in ihrem Lohn stand. Als Seefahrer, Heringsfischer, Weber, Tagelöhner fanden diese proletarischen Elemente eine mehr oder weniger regel- mäßige Beschäftigung im Dienste der Seefahrt, Handel und Ge- werbe treibenden Stadtbevölkerung?). Im Innern bewahrten sich die Städte noch mancherlei Über- reste der mittelalterlichen Stadtwirtschaft. Das Vorrecht der Bür- ger, der ‚„‚Poorters‘““, vor den Fremden in Handwerk, Gewerbe und Kleinhandel wurde meist streng behauptet, den Gästen nur eine gewisse Duldung von Fall zu Fall bewiesen. Erst die Massenein- wanderungen der Fremden im 16. und 17. Jahrhundert haben, wie wir sehen werden, dahin geführt, daß diese bürgerlichen Vor- rechte vielfach durchbrochen wurden. Im Handelsverkehr war schon im Mittelalter die Zulassung der Fremden oft ohne weiteres ll) teLintum, Textielindustrie, S. 49 ff. 2 van Ravesteyn, S. 20ff.