— I2 — deshalb auch in die neue, durch die Begründung der Republik eingeleitete Zeit einen hohen Grad von Blüte hinüber!). Durch das Ausscheiden Antwerpens aus der Reihe der gefährlichen Konkurrenten”) und durch die Zuwanderung vieler kapitalkräftiger und kenntnisreicher Geschäftsleute aus den südlichen Niederlanden erfuhr die Stellung Amsterdams naturgemäß eine sehr bedeutende Verstärkung®); die Eröffnung der Fahrten nach Ost- und Westindien und nach Brasilien haben Amsterdam weiter gehoben und es in Handel und Wandel, in Kapital und Kredit zu der unbestritten mächtigsten Stadt, nicht nur der Niederlande, sondern ganz Nord- und Westeuropas gemacht. Die alle anderen niederländischen Städte an Kapitalkraft überragende Stellung führte dann dazu, daß Amsterdam den größten Anteil an den öffentlichen Lasten der Provinz und des Staates trug und dadurch einen Einfluß gewann, den rücksichtslos in seinem Interesse auszunutzen es niemals gescheut hat“). Schon durch seine Größe, seinen Eigenverbrauch nahm Amsterdam eine hervorragende Stellung ein. Eine Stadt, die 1622 über 100 000 Einwohner zählte®), bildete eine für jene Zeit ungeheure Menschenansammlung, die einen starken binnenländischen Handel an sich zog und nährte und allein dadurch einen Einfluß von nicht zu unterschätzender Bedeutung ausübte. Amsterdam war nicht nur ein Markt für. ausländische Produkte sondern nicht weniger l) Es ist van Brakel, Handelscompagnieen, S. XI ff., durchaus beizustimmen, wenn er meint, daß Amsterdams Blüte nicht erst durch die Verlegung des Antwerpener Handels nach dem Y begründet sei und daß die Grundlagen seiner Handelsblüte schon älter waren. ?) Nach Rachfahl, Wilhh. v. Oranien, I, 330, hatte um 1514 Antwerpen mit Vororten 150 000, Amsterdam ca. 40 000 Einwohner. ) Bereits Leicester hatte 1586 Amsterdam ‚the only towne for trafick in this part of Christendom“ genannt (Elias, Reg.-Patriciaat, S. 209). *) Wenn einmal Amsterdam etwas durchsetzen wollte und auf Widerstand stieß, drohte es mit der Zurückhaltung der Beiträge zu den allgemeinen Landessteuern (Elias, a. a. O., S. 189). Sehr entschieden trat de la Court, Interest v. Holland, S. 54 ff., für die Berechtigung der Vormacht Hollands ein, das zahlreiche Opfer für die Landprovinzen habe bringen müssen. — Die Opposition Amsterdams gegen ‚,die Entschlüsse des ganzen Staats“ infolge des Reichtums der, Stadt erwähnt 1723 A. Haller, S. 30. 5) Über die räumliche Ausdehnung Amsterdams seit dem Ende des 16. Jahrhunderts vgl. Brugmans, Opkomst, S. ıo1 ff.