23 — zur Kriegserklärung!). In den Wirren dieses Krieges trat noch einmal sehr schroff der Gegensatz zwischen den einzelnen Provinzen zutage. Während Amsterdam mit großer Entschiedenheit auf die Unterstützung der Rebellen drang, diese auch selbst gewährte und von Beschränkungen nichts wissen wollte, stellten sich die General- staaten in Widerspruch zu den französischen Wünschen, denen zufolge ein unbeschränkter Convoyschutz für alle Schiffe er- folgen sollte?). Darauf hob Frankreich alle Privilegien für die nieder- ländische Schiffahrt auf, nahm jedoch ausdrücklich Amsterdam und das ihm in den Staaten von Holland zur Seite stehende Haarlem aus. Es war das ein höchst seltsamer Vorgang, der sowohl für die geringe Solidarität der einzelnen Teile der Republik als auch für die geringe Achtung spricht, die Frankreich dem Gesamtstaat der Niederlande bewies?). Der Eindruck fortschreitender Auflösung der inneren Bande der Republik unter dem Einfluß handelspolitischer Notwendigkeit wurde noch verstärkt durch die Absicht Seelands, 1786 mit England einen Handelsvertrag zu schließen, wobei sich jene Provinz auf das von Amsterdam gegebene Beispiel des Vertrags mit Amerika bezog*). Noch in den letzten Zeiten der Republik zeigte Amsterdam, daß sein Geschäftssinn ihm näher lag als sein Nationalgefühl. Als 1793 der Krieg mit Frankreich ausbrach und man dringend Geld bedurfte, versagte die Amsterdamer Börse ihre Unterstützung; im Januar 1795 befand sich die Stadt in den Händen der Franzosen®). Es war das wenig erhebende Gegenstück zu dem Verhalten von 1672. Allerdings war die Stadt in Geld- angelegenheiten oft konsequenter als in Fragen der Politik; einige Jahre darauf verweigerte sie auch Napoleon Bonaparte die Geldmittel. Neben dem weltbeherrschenden Amsterdam und dem auf- strebenden Rotterdam traten die übrigen Städte doch tief in den Hintergrund. Als örtliche Zentren, als Marktplätze erfüllten sie ı)) Kluit, Jets, S:47, 124 ff. Den Irrtum der Holländer, die glaubten, mit dem Bruch zwischen England und seinen nordamerikanischen Kolonien werde zugleich der Handel zwischen beiden aufhören und z. T. den Holländern zu- fallen, erwähnt Colenbrander, Patriottentijd, I, 327. ?) Kluit, S. 81 ff, 3 van Wyck, S. 571.104 ff. Uhlenbeck, S.241 5) Elias, Regenten-Patriciaat, S.‘ 259.