= m So blieb es denn bei einer ganz geringen Ausdeh- nung des anbaufähigen Bodens; 1795 lag noch ein Drittel des ganzen Gebietes der Republik wüst, ın Nordbrabant waren es sogar zwei Drittel‘). Erst durch Auslobung .von Prämien und Preis- schriften, die Ende des 18. Jahrhunderts seitens gemeinnütziger Gesellschaften erfolgten, wurde öffentlich auf die Notwendigkeit der Kultur der Ödländereien aufmerksam gemacht, ohne daß das zunächst viel praktischen Nutzen brachte. Die Provinzialregie- rungen zeigten aber sehr wenig Interesse für diesen Gegenstand Nur in den alten Generaliteitslanden, die bis 1795 den Generalstaaten unmittelbar unterstanden?), richtete die Obrigkeit ihr Augenmerk auf die Urbarmachung; und in Nordbrabant, wo es keine Mark- genossenschaften gab, wurden Ende des 18. Jahrhunderts mehrere derartige Arbeiten unternommen, meist freilich nur in kleinerem Maßstabe. In Holland waren es namentlich die Dünen, die im 18. Jahrhundert langsam der Bebauung gewonnen wurden. Die wichtigste Aufgabe in dieser Hinsicht stellten an die Be- wohner doch die Moore‘. Ihre Kultur fiel völlig erst in die Zeit der Republik. Wenn auch das Torf - machen schon früher bekannt war und ausgeübt wurde, so griff man die Moore systematisch doch nicht an; im Gegenteil war ihre Bearbeitung zum Zweck der Torfgewinnung durch provinzielle Vor- schriften beschränkt und abhängig von besonderer Erlaubnis; diese Vorschriften gingen meist von dem Standpunkt aus, die Versorgung mit Brennstoffen zu regeln und ihre Ausfuhr und willkürliche Aus- beutung zu verhindern. Es fehlte andererseits völlig an Einheit- lichkeit in der obrigkeitlichen Behandlung dieser Angelegenheit‘%). Neben den vereinzelt vorgenommenen Urbarmachungen der Moore, namentlich der Hochmoore, bildeten sich im 17. und 18. Jahrhundert in Friesland, Drenthe und Overyssel langsam, aber stetig Moorkulturen, um die sich wirkliche Kolonien gruppierten ; a 2) Blin k, Geschiedenis, II, 142; nach Metelerkamp, I, 87, lag damals noch ein Fünftel des Bodens unbebaut. ®) Generaliteitslande waren: Nord (Staats-) Brabant mit Maastricht, Limburg, Staatsflandern, das Oberquartier Geldern (Venlo); letzteres fiel erst 1713 an die Republik. °) Vgl. im allgemeinen Blink, Nederland, II, 519 ff. *) Blink, Geschiedenis, II, ı51 ff.; d’Alphonse, S. 236 f. 46