— 51 — seiner Arbeit meistens sehr hohe Ausfuhrzölle zu entrichten hatten, z. B. Butter, Käse, Fleisch, Hanf, Flachs, was natürlich den Ab- satz beschwerte und verteuerte, es gab noch eine ganze Reihe weiterer direkter Belastungen, die auf der Landwirtschaft ruhten?). Die Städte, voran Amsterdam; haben nament- lich iniden ersten Zeiten der Republik gern Lasten; die ihnen unbequem waren, auf das platte Land abgewälzt und’ damit. zum Teil die Verarmung des letzteren befördert: das nötigte 1612 die Staaten von Holland zu einer Befreiung des Landes vom 50. Pfennig?). An erster Stelle unter den direkten Lasten stand die Grundsteuer, die von unbeweglichen Gütern im weitesten Umfange, von dem Haus und Hof bis auf den Backofen, den Fischereien, Windmühlen, Fähren, Herdgeldern, überhaupt allen Herren- und Nutzrechten jeder Art erhoben wurde. Doch war die Grundsteuer in allen Provinzen verschieden?). In Holland wurde sie 1632 auf den 5. Pfennig des Pachtwertes der Ländereien und den 8. Pfennig des Mietwertes der Häuser und Mühlen, 1732 auf den 12. Pfennig festgesetzt). In Seeland waren die Lände- reien nach der Fruchtbarkeit in 7 Klassen geteilt, die 34—52 Stüver per Morgen zahlten; dazu kamen die ‚‚Statenpenninge‘, meist der 200. Pfennig nach demselben Anschlag, sodann noch recht hohe Abgaben für Wasser und Deiche; außerdem eine Steuer auf Häuser, Mühlen und Zehnten. In Overyssel bestand eine Grundsteuer von 15 Stüvern für jedes ausgesäte Malter und für Ländereien auf Geldpacht der 7. Pfennig. Ferner bestanden Ab- gaben, die beim Eigentumsübergang von unbeweglichen Gütern und den ihnen gleichgestellten Rechten zu entrichten waren. In Groningen wurde 1632 eine allgemeine Grundsteuer einge- führt, die 1650 auf den 5. Pfennig der Jahresmiete für Häuser und Ländereien festgesetzt wurde. Ein sog. Pferdegeld, dessen Höhe !) Blink, Geschiedenis, II, 229 f.; die zahllosen kleinen und großen Ab- gaben verschiedenster Art, die den Landmann trafen, zählt auf Sickenga, Bijdrage, S. 336 ff. Über die hohen Belastungen der Landwirtschaft Hogen- dorp, I, 27ff. ?) Elias, Regentenpatriciaat, S. 74. 3) Vgl. Sickenga,S. 331 ff.; schon 1610 bei Blok, Rel. Venet., S. 51. *‘) Blink, a. a. O., S. 233. In schlechten Zeiten ging die Grundsteuer mangelhaft ein; so klagte 1667 van der Goes (Briefwisseling, S. 268). Ä N