— 65 — nieder, insbesondere die Heringsfischerei. Waren 1601: 1500 Schiffe aus Maas, Texel und Vlie ausgefahren, so 1736: 219; 1765: 160; 1775: 156; 1785: 166; 1790: 183; 1704: 1961). Die geringe Zunahme in den letzten Jahren war auf die Prämien zurückzuführen. Auch Vlaardingen und Maassluis zeigten jetzt starken Rückgang, namentlich in den Fangergebnissen; noch 1793 betrugen diese für Vlaardingen 3179 L. und 2’/; Tonnen; 1794: 1020 L. und 8!/; Tonnen, 1797: 1187 L. und 12!/, Tonnen. Auch der Küstenfischerei, die schon kurz erwähnt wurde, muß noch mit einigen Worten gedacht werden. Sie wurde mit flachgebauten Booten und namentlich an der Nordseeküste ge- trieben und richtete sich z. T. auf Heringe, z. T. aber auf andere frische Fische. Von den Vorschriften der ‚,Groote Visscherij‘ waren die auf den Fang frischer Fische ausgehenden Schiffe frei; an den St. Johannistag waren aber auch sie gebunden; doch durften sie nicht einsalzen. Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts mehrten sich die Verstöße hiergegen; die Küstenschiffer machten nun der großen Heringsfischerei Konkurrenz. Ihren Sitz hatten sie namentlich in Katwijk, Scheveningen, Noordwijk, Zandwijk, Wijk op Zee, Eg- mond. Sie besaßen den Vorzug, daß sie sich schneller vor den Feinden retten konnten; die Scheveninger errichteten 1781 gegen die Engländer eine Kaper-Reederei, was auf erfreulichen Offensiv- geist schließen läßt?). Mit dem ‚,Schrobnet‘“ (Zugnetz), das sie benutzten, trieben sie wohl vielfach Raubfischerei; dieses Netz wurde 1676 allgemein verboten und nun bestimmt, was erlaubt sei; doch wurde das immer mangelhaft innegehalten. Die Fahrt auf frische Fische nahm im 18. Jahrhundert noch schneller ab als die Heringsfischerei, namentlich infolge der prohibitiven Tarife der österreichischen Niederlande®). Der Küstenfischerei gehörte auch die schon erwähnte Steurheringsfischerei an, die, auf sog. Bom- schuiten betrieben, die Heringe zum Zweck der Herstellung von ) Metelerkamp, I, S. 71. Über die trostlose Lage der Herings- fischerei in den 1780er und 1790er Jahren Wätjen, S. 185. 2) Vermaas, 5S. ı55f.; er bezweifelt, daß die Küstenfischer gegen die Feinde geschützter als die Seefischer waren. Noch am 23. Februar 1808 genehmigte ein kgl. holländ. Plakat den Plan einer Aufnahme von 500 000 fl. für eine Kaper- Reederei, die eine Partenreederei war. Ob sie in Wirksamkeit getreten ist, scheint zweifelhaft (vgl. Sautijn Kluit, Continentaal-stelsel, S. 95). 3 Beaujon, S: 175 Baasch, Holländische‘ Wirtschaftsgeschichte, 5