— 67 — Kosten für die Fisch- und Fischmarkteinrichtungen erhoben jene ‚‚Gecommitteerden‘‘ seit 1695 eine Abgabe von ı Stüver für die Tonne Salzfisch. Damit war verbunden das Recht der Erhebung des 40. Pfennigs von allen in Maassluis eingebrachten frischen Fischen und eines Schiffsgeldes von ı2 fl. von jeder Heringsbüse und von 8 fl. von jedem nach Island usw. ausfahrenden Huker; 1706 wurde das erneuert. Der Umfang dieser kleinen Fischerei und Islandfahrt ist ungewiß; 1678 lagen ein- mal 70 Huker zum Auslaufen bereit; 1740 sprachen die Islandfischerei-Inter- essenten von 100 Schiffen, die sie gehabt hätten!). Mit und nach dem letzten eng- lischen Krieg verfiel auch diese Fischerei trotz der ihr bewilligten Prämie; noch 1786 waren 58 Schiffe ausgefahren, 1788 war es nur eins”). Neben der Fischerei war die wichtigste maritime Betätigung der Holländer von wirtschaftlicher Bedeutung der Walfisch- fang®). Er unterschied sich ja in sehr vieler Hinsicht von der Fischerei. Hielt sich diese meist in den Gewässern der Nordsee und dehnte höchstens sich einmal nach Island aus, so führte der Walfischfang die Niederländer weit ab von der Heimat in die subpolaren Gegenden. Und hier handelte es sich dann nicht nur um einen friedlichen Fischfang, sondern um den keineswegs immer gefahrlosen Kampf mit dem von ihnen aufgesuchten mächtigen Gegner unter Verhältnissen, die oft durch die Elemente und die Unwirtlichkeit der Natur noch erschwerend wirken konnten. Auch das wirtschaftliche Risiko war weit größer als bei der Herings- fischerei, da die Unkosten der Ausrüstung und die Gefahren der Fahrt den Erfolg sehr oft in Frage stellten. Aber sowohl wirtschaft- lich wie auch nautisch bildete die Grönlandfahrt, wie man den Walfischfang oft genannt hat, obwohl er mit Grönland meist nichts zu tun hatte, ein Ruhmesblatt in der niederländischen Geschichte. Der Anfang der holländischen Walfisch- fahrten fällt in das Jahr 1612, also in die Zeit des 12jährigen Waffenstillstandes, der ja den Niederländern für so manche Unter- nehmungen die erforderliche Muße und Bewegungsfreiheit gewährte. Die erste Expedition nach Spitzbergen, dem damaligen Hauptziel dieser Fahrten, ging von Amsterdam aus; an den in den nächsten Jahren folgenden beteiligten sich namentlich Zaandam, Enckhuizen, Hoorn, Rotterdam. Bereits 1614 erteilten die Generalstaaten den vereinigten Walfischfängern zunächst für drei Jahre einen Octroi, d. h. ein Monopol oder das alleinige Recht für den Walfischfang 5 1) Ebenda, S. 156. 2) Vgl. die Statistik bei Beaujon; S. 323; 332. 3) Vgl. Ballhausen,S. 96 ff: 5*