die Zeit war für solche öffentlichen Erörterungen günstig; die Be- rechnungen gingen aber weit auseinander. Das Ende war, daß man den Walfischfängern 1775 Prämien zugestand; nämlich seitens der Staaten von Holland je 30 fl. für den Kopf der ausfahrenden Be- satzung; abgelehnt wurde das Gesuch um Befreiung von dem Aus- fuhrzoll für die Fangprodukte!). Wenn man bedenkt, daß auch England schon seit dem 17. Jahrhundert seine Walfischfahrt durch Prämien und Zölle auf Tran und Fischbein schützte, und anderer- seits sieht, wie die hamburgische Grönlandsflotte Mitte des Jahr- hunderts 39 Fahrzeuge zählte, ohne daß sie eine öffentliche Unter- stützung für die Fahrt oder einen Zollschutz für die Fischereiprodukte genoß?), so war es immerhin erstaunlich, daß man in den Nieder- landen jetzt dem englischen Beispiel folgte. Genützt hat die Schutz- politik auch in diesem Falle nichts; im Gegenteil, schon 1778 sank die Fahrt wieder. So lehnte man im gleichen Jahre den Antrag, die Prämie auf 80 fl. zu erhöhen, ab. Während des englischen Krieges erfolgte ein starker Verkauf der Fahrzeuge ins Ausland, was unter gewissen Bedingungen be- willigt wurde. Von 36 Schiffen, die 1780 nach der Straße Davis fuhren, waren 1788 noch 9 übrig?). Der Verfall war auch durch die Weiterzahlung der Prämien, die 1788 auf 12 Jahre verlängert und von der Provinz Holland noch um eine Zulage vermehrt wurden, nicht aufzuhalten. Der Verkauf nahm seinen Fortgang; ein Olden- burger Reeder kaufte z. B. 1795 sechs holländische Grönlandfahrer‘*). Zum Schluß sei noch der Austernfischerei gedacht. Seit 1620 zeigten sich an der Südküste der Insel Schouwen Austernbänke; in Zierikzee bestand seitdem Austernhandel®). Schon 1632 werden Austern aus Amsterdam in der ham- burgischen Einfuhr erwähnt‘). Später holten die Hamburger sich ihre Austern von Texel, wodurch die Preise dort meist anzogen’). Man bezog ferner in Holland Austern aus England, brachte sie in Becken unter, die während jeder Flut mit frischem Seewasser überspült wurden®). 2) Beaujon, S. 146. 2? Brinner, Grönlandfahrt, S. 237. °) Bleaujon, S. 148; nach Wätjen, S. 290, waren es’ 10. *‘) Sello, S. 30. °) Müller, Wasserwesen, S. 389. ° Baasch, Hamburgs Seeschiffahrt, S. 414. 7) Nemnich, Tagebuch, III, S. 78, ®) Schon 1625 erhielten Holländer einen Oktroi auf die Korallenfischerei an der Küste von Algier und Tunis (Elias, Het voorspel, I, 51).