“fs lem vertretenen und von den Staaten von Holland wiederholt be- schlossenen Schutzmaßregeln verhielt sich Rotterdam ebenso ab- lehnend wie Amsterdam. Von der Beschränkung der Einfuhr von Manufakturen wollte man in Rotterdam nichts wissen; das zeigte sich besonders, als es der Stadt 1635 endlich gelungen war, die Niederlassung der Merchant Adventurers zu erhalten!). Da diese Ge- sellschaft nicht Rohprodukte (Wolle, Häute) einführte, sondern aus- schließlich Fabrikate, so wurde Rotterdam ein Stapelplatz für eng- lische Tuche, meist ungefärbte. Dadurch bewirkte die Kompanie außer der Vermehrung des Tuchhandels noch eine große Zunahme der Färberei?). Auch ohne die Merchant Adventurers behielt der englische Handel in Manufakturen hier große Bedeutung infolge des Verkehrs der Interloper; nach dem Westfälischen Frieden war auch die Einfuhr gewebter Stoffe von England nicht gering. In diesem ganzen Verhalten gegen die Engländer befand sich Rotterdam daher in scharfem Gegensatz gegen die einheimische Industrie in Leiden, Haarlem usw. Doch bestand neben jenem Handel die eigene Tuchweberei weiter fort; sie nahm sogar noch zu, als 1656 die englische Kompanie ihren Stapel nach Dordrecht verlegte und hierauf viele Dordrechter Weber nach Rotterdam übersiedelten?). Trotz mancher Schwierigkeiten, die in der Mitte des Jahrhunderts sich infolge von Arbeitslosigkeit einstellten, vermehrte sich die Textilindustrie in Rotterdam dauernd; die Zahl der Walkmühlen wurde vergrößert. Die zweite Hälfte des Jahrhunderts brachte eine Reihe neuer Einrichtungen; es ließen sich 1668 Grobgrün- wirker hier nieder; 1669 wurde dem Jacob Lois für die Er- richtung einer Walze für Tücher ein Octroi auf 10 Jahre verliehen‘); 1670 folgte eine städtische Trockenanstalt für Sayen und andere Manufakturen; gleichzeitig begann man mit dem Färben von Baum- wolle, Leinen, Seide und Seidenstoffen. Nachdem das Jahr 1672 und seine Folgen auch Rotterdam in schwere Notlage versetzt, die Höhe der Löhne gesteigert und die Industrie an den Rand des CC NE unten in $ 8. ?) Ein Gesellschaftsvertrag von 1630 über die Betreibung einer Färberei in Rotterdam. bei van Brakel, Een tiental vennootschapsacten, S. 194 ff.; über die Blüte der Rotterdamer Färberei auch Bijlsma, De zuidned. immi- granten en de manufactuurverwerij. 3) te Lintum„‚.a. a. 0.15.32. 4) Poelmans, De eerste Kalandermolen, S. 118 ff. Baasch, Holländische Wirtschaftsreschichte. 97