gleichzeitig auch für eine Reihe anderer‘ Abgaben!). Die politische und soziale Bewegung des Jahres 1748 brachte auch hierin eine Wandlung; man gab der Volksstimme, die allgemein eine Beseiti- gung der verhaßten Verpachtung, insbesondere der Akzisen, for- derte und dabei wohl weniger die Form der Steuererhebung als die Steuern Selbst zu treffen meinte, nach, schaffte die Ver- pachtung allgemein ab und stellte die Kollekte wieder her. Was man ‚sonst damals plante und was auch der Statthalter Wil- helm IV. wünschte; den Ersatz der Konsumsteuern durch ein Familienkopfgeld, kam nicht zur Ausführung?). Die ganze Bewe- gung war auch viel zu revolutionär, um auf ihr eine gründliche und ernsthafte Steuerreform aufbauen zu können. ; Alleanderen vonden Generalstaaten auS- geschriebenen Steuern waren von den‘ Pro- vinzen zu erheben und nach deren Belieben auf die Einwohner umzulegen. Die Verteilung dieser Steuern über die einzelnen Provinzen war nun höchst bezeichnend für ihre Leistungsfähigkeit oder besser ihren Leistungswillen. Zu der Zeit, da die ganzen Niederlande noch unter spanischer Herr- schaft standen, zahlte Flandern den 3: Teil, Brabant den 4. Teil der ganzen Steuern, Holland’ aber nur den 4. Teil von Flandern; Seeland wieder den 4. Teil von Holland; Utrecht und das Stift den 10. Teil von Holland?®). Innerhalb der nördlichen Provinzen tritt uns also hier schon die steuer- liche Überlegenheit Hollands’ entgegen... Nach der Trennung zahlten 1582 Holland 83 000, Gelderland und: Fries- land je 20 000, Seeland 17 00o, Utrecht 10 000, Overyssel 7000 fl. für den Monat. Im Jahre 1ı583 zahlte Holland allein 36% der ganzen Auflagen; mit Seeland zusammen trug es 1610: 70% aller staatlichen Steuern?). Bis 1616 konnte man sich auf einen festen Verteilungsfuß nicht einigen, namentlich See- land widerstrebte®). Nun wurde das Verhältnis so festgesetzt, daß SE Fay Becht, S: 1431. Sickenga, Bijdrage, S. 127 ff. 2?) Blok, Geschiedenis v. h. ned. Volk, VI, 226 ff.; Laspeyres, S.;232ff; Blok, Holl. stad, III, 156 ff.; derselbe, Stadsfinancien, S. 232 f. 3 Metelerkamp, II, 171. / 4) Blok, Geschied. v.)h. ned. Volk, IV, 31. Ältere Quotenverteilungen (von 1579—1582) bei Japikse, Resolutien, II, 686, IIT, 101, 2381, 400. 5) Nach Fruin, Geschiedenis der Staatsinstellingen, S. 188 f., war schon 180