fährliches an sich zu haben schien als in der Form eines um- laufenden Papiers, an das sich leicht die Idee eines Kreditrisikos knüpfte‘). Eigentliches Papiergeld, das die Obrigkeit als ein unkündbares Kreditpapier ausgab,°hat es in Leiden und Haarlem 1573 gegeben?). Als 1795 die Franzosen ihre Assignaten einzuführen suchten, verbot die holländische Volksregierung sie. Die im gleichen Jahre in Amster- dam errichtete Lehnbank der Provinz Holland gab Bankbillette aus, die dem Mangel an Umlaufsmitteln abhelfen sollten; sie wurden in der Höhe der von den einzelnen erhobenen Beleihungen ausge- stellt, waren also eigentlich nur Quittungen der Bank für das ihr abgeschriebene Belehnungs-Bankgeld; die Gläubiger des Staates wurden mit Anweisungen auf diese Bank bezahlt. Sie wurde aber schon 1798 wieder aufgehoben?). Nächst den Banken und in enger Fühlung mit ihnen hat die Börse die niederländische Geld- und Handelswirtschaft gestützt und befruchtet, gleichzeitig aber auch dem niederländischen Staats- wesen wertvolle Dienste geleistet. In Amsterdam gab es eine Börse schon seit 1561*); ordentliche, regelmäßige Börsenversammlungen wurden erst 1592 abgehalten; 1608 legte man den Grundstein zu einem Börsengebäude, 1611 war es fertig). Also fast gleichzeitig mit der Errichtung der Bank und ebenso in derselben Zeit, in der die Ostindische Kompanie gegründet und damit der Zusammenschluß für die gemeinsamen Unternehmungen nach Ostindien geschaffen wurde. Dieses Zu- sammentreffen einer Reihe wichtiger wirtschaftlicher Ereignisse kennzeichnet nicht nur diese Zeit als den Ausgangspunkt der Blüte der niederländischen Handelsmacht, sondern auch die enge Ver- bindung jener einzelnen Einrichtungen. Die Börse, der Versamm- lungsort und Mittelpunkt der Amsterdamer Kaufmannschaft, der mächtige Anziehungspunkt für die von allen Seiten herbeiströmen- den Käufer und Verkäufer des In- und Auslandes, das größte ) Mees, S. 256. *) Vgl. Blok, Gesch. een. holl. Stad, III, 49- 5. Mees; Si2648 °) Vgl. Scheltema, De Beurs van Amsterdam. °) Nicht, wie man früher annahm, 1613; vgl. Breen;, S. 211 ff; Baasch, Holländische Wirtschaftsgeschichte. 15 225