231 m außer den Landabtretungen!), erkannte die Amsterdamer Kauf- mannschaft schnell, daß man billiger davonkommen werde, wenn man Widerstand leiste und weitere Opfer bringe; und als die Fran- zosen nach einiger Zeit ostwärts abrückten, als ein Bündnis mit Braunschweig-Lüneburg zustande kam, stieg sofort der Kredit und damit die Möglichkeit, Geld zu erhalten. Ende September standen die Obligationen auf 60; der Abschluß des Bündnisses mit dem Kaiser hob den Kurs auf 75, im Oktober stieg er auf 95%. Aller- dings unterlag er weiterhin noch großen Schwankungen, die nicht immer eine steigende Tendenz zeigten; das lag an der wenig Ver- trauen erweckenden Kriegsführung der Verbündeten und des Prinzen Wilhelm III. Ende Dezember stand der Kurs auf 50 bis 55%: Als man im Frühjahr 1673 die eigenen Rüstungen tatkräftig aufnahm, erholte sich der Kurs; und der Höhepunkt der Krisis war überwunden. Am meisten Sorge machte aber in dieser ganzen Episode das Verhalten der Verbündeten gegenüber der ihnen von den Nieder- landen zugemuteten Zahlungsweise für die Subsidien, ohne die dem Kaiser und Brandenburg, d. h. den wichtigsten Verbündeten, eine Kriegführung unmöglich war. Insbesondere mit dem Kaiser machte man Erfahrungen, die sich allerdings aus der Neuheit der Sachlage erklärten. Da man in barem Gelde nicht zahlen konnte, so übersandte man Obligationen, die an Zahlungsstatt zu gelten hatten. Das erweckte aber in Wien das äußerste Mißtrauen ; und nur langsam erreichte es der kluge kaiserliche Gesandte im Haag, Lisola, die Wiener Bedenken gegen die Zahlung in Schuld- verschreibungen zu zerstreuen. Diese Ablehnung wirkte sich aber naturgemäß längere Zeit in der schwankenden, unschlüssigen Kriegs- führung des Kaisers aus. Erst als allmählich in Wien sich die Über- zeugung befestigte, daß die Niederlande nur mit Obligationen zahlen könnten und daß ein weiteres Mißtrauen gegen diese nur den Wert jenes Zahlungsmittels und damit die Kreditfähigkeit des Verbün- deten, der es ausgab, herabmindern mußte, entschloß sich die kaiser liche Regierung in den neuen Verhandlungen von 1673 zur Er- klärung ihres Einverständnisses mit jener Zahlungsweise?); der Kurswert der Obligationen wurde als Zahlungswert anerkannt. )) Vgl. Blok, a. a: 0.15.1308; 2?) Muller, S. 77f.; der neue Vertrag von 1673. bei Srbik, S. 154, 156.