englisch-französische Krieg den schottischen Handel zeitweise völlig unterbrach. Man dachte’ an eine Verlegung des Stapels, die aber auf Wunsch des Königs unterblieb!). Der englische Bürgerkrieg brachte in die Verhältnisse des Stapels große Verwirrung und nahm ihm erheblich an Bedeutung. Nach 1649 wurde auch von Schott- land aus wieder auf genauere Beobachtung des Stapels geachtet: Selbst während des ersten englischen Krieges veränderte er sich nicht. Später erreichte die Behörde in Veere sogar, daß Kohle Stapelware wurde und daß 1658 von den schottischen Kohlen- grubenbesitzern für die Ausfuhr von Kohlen nach den Nieder- landen Veere als einziger Bestimmungshafen anerkannt wurde?). Doch ging ein großer Teil des Stapelhandels aller Verbote ungeachtet schon längere Zeit nach Rotterdam; seit 1662 er- strebte dieses den Stapel für sich®). Sehr schädlich für diesen war der 1665 ausbrechende Krieg zwischen England und den Niederlanden, die seit Jahrhunderten der . beste Absatzmarkt für schottische Ausfuhrartikel gewesen waren. Nach dem Kriege suchte Dordrecht den Stapel an sich zu ziehen. Hier war immer schon ein illegitimer schottischer Handel gewesen. Jetzt kam man den Schotten weit entgegen mit Verheißungen aller Art*). So siedelte 668 der. Stapel;nach. Dordrecht über. Hier schienen die Aussichten günstig zu sein; die schot- tischen Kohlengrubenbesitzer wollten sich mit der Stadt einigen, um hier den ganzen schottischen Kohlenhandel mit dem Kontinent zu konzentrieren, während er bisher zum größten Teil nach Rotter- dam gegangen war. Das reizte diese Stadt, der Dordrecht schon den englischen Stapel abspenstig gemacht hatte; und es gelang Rotterdam, den oben erwähnten Beschluß durchzusetzen, wonach alle Privilegien der Merchant Adventurers und Schotten als nichtig erklärt wurden, da keine Stadt einen Kontrakt schließen könne, der anderen in derselben Provinz schädlich sei®). Trotzdem blieb der Stapel in Dordrecht, wo aber der schottische Handel nicht 1 Rooseboom;,;S..168: ).Rooseboom, S. 192. äöRooseboom, S. 1977 te Lintum, S. 197 Rooseboom, S. 210£.)te Lintum,S. 215. ’) Rooseboom,S.217; teLintum, S. 214. Die späteren Kontrakte von 1675—1780 bei Perrels, S. 64f. 267