A 378 —_ dings nicht die Blüte erreicht, wenn nicht bald nach 1750 der Amsterdamer Bankier Willem Gideon Deutz, der zugleich Bürgermeister war, mit seinem Kredit eingesprungen wärel). Die Unsolidität, die mit der Plantagenwirtschaft verbunden war, und nicht nur in Surinam, galt den Zeitgenossen aber als etwas Selbstverständliches, und man hegte keine Bedenken, als 1751 sich die Stadt Amsterdam mit 30 000 fl. an dem Deutz schen Plan, der Kolonie zu helfen, beteiligte?). Auf Grund dieser Anleihe, die etwa 4 Milli. betrug, erhielt Deutz Hypotheken auf die Plantagen, doch zu höchstens °/; des Schätzungswertes. Da die Plantagen meist stark beschwert waren, diente das Geld allein dazu, die Pflanzungen aus den Händen der teuren Privat-Geldgeber zu befreien®). Von dem Verkauf der Produkte erhielt Deutz als Entlohnung 2 %, ebenso 2% von der Lieferung an die Plantagen. Später ging nach dem Tode von Deutz (1757), dessen Nachlaß sich in arger Zerrüttung befand, die Direktion dieser Unternehmung an Jan und Theodor van Marselis über, die eine Schuld zu Lasten der Pflanzer von 900 000 fl. für 400 000 fl. übernahmen*). Allmählich wuchs das Mißtrauen des Publikums in die Taxen der Pflanzungen. Als von 1790 an die Kolonie sich wieder erholte und man Aussicht zu haben schien, sein Geld zurückzuerhalten, wurden die von den Hypothekengläubigern angekauften Plantagen Gegenstand des gemeinsamen Eigentums; die Obligationen wurden umgewandelt in Anteile eines Kulturunternehmens, der ‚‚Societeit van Suriname®)“. Nicht viel anders sah es in Essequebo und Berbice aus. Hier war zunächst hauptsächlich Seeland interessiert®) ; es übertrug 1682 die Kolonie an die Westindische Kompanie. Erst 1720 gewann auch N ı) Elias ‚ Vroedschap, S.1637. ?) De Koopman, IV, 114 ff., 125. Eine Surinam betreffende Obligation über ı Mill. fl. wurde 1753 in der Wechselbank deponiert (van Dillen, Bronnen, SR 3 van der Meulen, S. 509. Über Hypotheken-Unternehmungen der Amsterdamer Firma Barth. van den Santheuvel & Zoon 1770 ff. in Surinam usw. auch Elias, a. a. O., S. 950. Über die Überbeschwerung der Surinamer Plantagen vgl. auch De Koopman, V, 185 ff. %) Vgl. Eldas aa OL AS.18741. 5 vander Meulen iS: 5317. %) Über die Art, wie die Seeländer um 1634/35 alle anderen Niederländer von Essequebo und Berbice ausschlossen und damit die Kolonisation dieser Gebiete schädigten, vgl. Elias, Het voorspel, II, 156.