Durch die 1798 erfolgte Verschiebung der französischen Zoll- grenze bis an den Rhein und die Unterwerfung der Batavischen Republik unter den französischen Einfluß veränderte sich natür- lich auch in den Handels- und Verkehrsbeziehungen zwischen dem Rheinmündungsgebiet und dem deutschen Niederrhein vielerlei. Namentlich die seit dem Ende des 17. Jahrhunderts bestehende Kölner Fahrt erfuhr eine Benachteiligung gegenüber der Düs- seldorfer; Köln mußte sich 1799 von den Holländern einen Zu- schlag von 9% zur Frachttaxe gefallen lassen, der Düsseldorf erlassen blieb!). Doch erreichte Köln durch seine Verhandlungen mit der Batavischen Republik die Erneuerung der alten Frachttaxe von 1772. Eine Börtfahrt zwischen Köln und Rotterdam kam 1800, eine solche mit Amsterdam 1802 zustande. Die Frachtfestsetzung lag jedoch im wesentlichen in den Händen der Holländer; nur zum Schein beteiligten sie die Kölner dabei?). Infolge der Douane- schwierigkeiten und der scharfen Trennung, die das Bestehen der Douane zwischen den beiden Rheinufern herbeiführte, litt aber auch der Verkehr mit den Niederlanden?); besser scheint es sich mit dem nach Belgien gehenden Rheinverkehr verhalten zu haben*). Lange Zeit hatte nicht eine solche Verwirrung im Verkehr des unteren Rheingebietes geherrscht wie damals. Daran trugen auch die Verhältnisse auf niederländischem Boden Schuld. Hier lagen die Schiffergilden der einzelnen Städte in erbitterter Fehde; Ut- recht bekämpfte Amsterdam, Dordrecht befehdete Rotterdam. Die Dordrechter beschwerten sich, daß sie, obwohl in der Bört, jetzt gar nicht mehr nach Rotterdam fahren dürften, sondern zu- gunsten der sog. Rasphuisschiffer in Dordrecht umladen müßten, während die Rotterdamer durchfahren durften. Als Köln für die Dordrechter eintrat, wurde es von Rotterdam abgewiesen; in die l Gothein, Rheinschiffahrt, S. 10, I9. 2) Gothein, S.23f. Im Jahre 1792, wurden in den holländischen Hafen- plätzen öffentliche Frachtwagen errichtet und damit den Wünschen Kölns betr. einer Gewichtskontrolle Rechnung getragen (Geschichte der Handelskammer Frank- furt a. M., S. 84). Die‘ Gergfahrt Holland—Kö6öln mußte den Frachtlohn für die ganze Fahrt aufbringen; er belief sich aufwärts meist auf 8—10 000 Francs für das Schiff (Schwann, 1,74): 3 Eckert, S. ızff. %) Blok, Geschiedenis, VII, 94. 390