3 inneren Verhältnisse der niederländischen Fahrt ließ man sich von den Rheinländern nicht hineinreden. Jedenfalls hat diese letzte Periode, die der völligen Freiheit der Schiffahrt vorausging, das Ansehen der Niederlande am deutschen Niederrhein nicht gehoben. Mit Recht hat man darauf hingewiesen, daß die Kaufleute in den rheinischen Städten des 17. und 18. Jahr- hunderts die holländische Handelsvormundschaft durchaus nicht unwillig ertragen hätten, daß im Gegenteil dieses wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnis als eine naturgemäße und vorteilhafte Ein- richtung empfunden worden seil). Das wurde nun doch um die Wende des 18. zum 19. Jahrhundert anders; die sich damals ent- wickelnden Zustände, die vielfach einen chaotischen Charakter trugen, haben dem Ruf der Niederlande sehr geschadet, obwohl diese gar nicht einmal die Hauptschuld daran trugen, sondern es namentlich das Zusammentreffen der alten Stapelansprüche der Rheinstädte mit dem willkürlichen französischen Douanesystem und dem reichlich verlotterten niederländischen Binnenschiffahrts- wesen war, was diesen Zuständen ihren anarchischen Charakter aufdrückte. An ihm ist auch später, als diese ganzen Gebiete der französischen Herrschaft unterstellt wurden, wenig verändert wor- den. Allerdings wurde durch die 1804 abgeschlossene Konven- tion über den Rheinschiffahrts-Oktroi eine zen- tralistische Verwaltung der Rheinschiffahrtsverhältnisse geschaffen, und 1811 trat dieser Konvention auch Holland bei; unter den all- gemeinen unruhigen und verwirrten Zuständen jener Tage hat diese an sich verständige Konvention wenig Nutzen gebracht?). Für die spätere Beurteilung der Stellung der Niederlande zu den Fragen der Rheinschiffahrt schufen diese Verhältnisse aber die richtige Stimmung und bereiteten die starke Abneigung Preußens gegen die holländische Wirtschaftspolitik am Rhein vor. Jetzt trat auch ein Ereignis ein, das unter anderen Umständen wohl wirksamere Folgen auf die nördlichen Niederlande gehabt haben würde. Bei der Besetzung durch die Franzosen hoben diese 1705 die Scheldesperreauf; undAntwer- ') Gothein, S.5; Averdunk, S. ı3ı ff. Über die große Abhängig- keit des Kölner Handels von den Holländern — man nannte es Knechtschaft — Ende des 18. Jahrhunderts vgl. auch Schwann, I, ı5. 2) Eckert, SlrıH, 568 )