leute meinten, die Opfer seien nicht umsonst gebracht; alles rüstete sich zu neuen Unternehmungen; der Kredit erholte sich; in Amster- dam erhoffte man den Anbruch einer neuen Blüte!). Im Jahre 1802 liefen wieder 4000 Schiffe in die Häfen ein. Es erwachte sogar wieder der alte Streit zwischen Handel und Industrie; während die Tuchindustrie auf die Handhabung der Verbote der Einfuhr fremder Tuche drang, forderten die Seestädte größere Handelsfreiheit. Leider sollten sich alle an jene Friedensschlüsse knüpfenden Hoff- nungen und Pläne schnell in Nichts auflösen. Zeitweilig nahm noch in einzelnen Richtungen der Verkehr erheblich zu, so nach 1804 zwischen Holland und Nordamerika?); doch waren solche günstige Konjunkturen stets nur vorübergehend. Schon vor diesen Ereignissen hatte die Regierung der Bata- vischen Republik, dem französischen Beispiel und Befehl folgend, allerlei wirtschaftspolitische Maßregeln getroffen, die als Vorspiel für die völlige Absperrung gegen England, d. h. das Kontinental- system, gelten konnten; so die Erhöhung der Einfuhrabgaben auf fremde raffinierte Zucker, auf Strümpfe usw., ferner durch Aus- fuhrverbote, so dasjenige für Lumpen. Die Einfuhrverbote rich- teten sich namentlich gegen England®). Bereits am 31. Mai 1805 wurde aller Handel mit England verboten. Als das auf diese Weise vorbereitete Kontinentalsystem, das in grellem Gegensatz zu den am Beginn dieser Periode verkündeten Freiheiten stand, mit dem Dekret vom 21. November 1806 und seinen späteren Ergänzungen auch in Holland seinen Einzug hielt und da- mit der Abschluß gegen England in volle Wirksamkeit trat, ver- fehlte es mit seinen sich fortwährend durchkreuzenden Anordnungen in diesem vom und im Handel lebenden Lande natürlich seine Wirkungen nicht‘). Immerhin ist es zweifelhaft, ob dies System auf die holländische Wirtschaft ei- nen ausschließlich nachteiligen Einfluß ge- habt hat. Nach den vorhandenen Zahlen sank die Einfuhr ' Colenbrander, Gedenkstukken, IV, II; Blok, Geschied. v. h. ned. Volk, VII, 142. ?) Vgl. Baasch, Beiträge z. Gesch. d. Handelsbez. zw. Hamb. u. Amerika, S. 84 f.; KIo05s, 8/55; 3 Verviers;, Si 150. *) Vgl. Sautijn Kluit, Continentaal-Stelsel. 395