410 der Republik, zu viel bezahlt und für die anderen Provinzen ver- ausgabt hatte‘). Mit der Vereinigung aller Schulden und Verpflichtungen war verbunden die Erklärung aller Schulden zu nationalen. Diese setzten sich zusammen aus einer großen Menge von Obligationen, Recepissen und Quittungen der Generaliteit, der einzelnen Provinzen, der Admiralitäten, endlich der Ostindischen Kompanie, deren Ver- pflichtungen nach ihrer Aufhebung vom Staat übernommen wurden‘). Allein die Provinz Holland hatte nicht weniger als 24 Typen von Obligationen, auslosbaren Rentenbriefen, Recepissen, Reskriptionen. Die Admiralitäten hatten Obligationen ausgestellt zu 2% und 4%, ebenso die Ostindische Kompanie, die aber auch 25 jährige Renten- briefe zu 6% ausgegeben hatte. Man bemühte sich nun, diese zu so verschiedenen Zinsfüßen und auf verschiedenen Rechtsgrundlagen aufgenommenen Kapitalien auf einen einheitlichen Zinsfuß zu bringen; das gelang aber erst 1814. Vorläufig suchte man ein Budget aufzustellen und zu bilan- zieren; mit welchem Mißerfolg, sahen wir oben. Die Defizits und Schulden nahmen in reißendem Maße zu. Im Jahre 1805 betrugen die Staatsausgaben 95—906 Millionen fl., von denen 30 auf die Verzinsung der Schuld und die Erhebungskosten kamen; ein jähr- liches Defizit von 62—63 Millionen fl. blieb übrig; die Verzinsung der Schuld hatte jetzt die Höhe der früheren Gesamtausgaben erreicht. Allein der Unterhalt der französischen Truppen kostete 1804 die Republik 229 Mill. fl. Als 1806 Ludwig Napo leon König von Holland wurde, befanden sich in der Kasse des General- einnehmers 200 000 fl.; dagegen bestanden 44 Mill. fl. ungedeckte Schulden. Diesem Zustand gegenüber war es nicht erstaunlich, daß der Kredit der Republik dauernd sank. Die „Batavischen Reskriptionen“, die 1797 die Generaliteit ausgegeben hatte, waren entweder am 22. September jeden Jahres nach Auslosung zahlbar oder ‚„,payables apres la paix‘“‘. Der Kurs der ersteren betrug jeweilig am 10. Januar 1797: 60—61; 1798: 44% —46; 1799: 35—36; 1800: 33—34; 1801: 1) Metelerkamp, 11, S. 65. 2) Weeveringh, S. ı6ff. Die Obligationen der Ostind. Kompanie waren vielfach auch im fremden Besitz; so besaß der Kurfürst von Hessen für 1, Million fl. Banko solche Obligationen (Berghoeffer, 5. 164).