Seite sah man viel genauer auf die Beobachtung der gesetzlichen Bestimmungen; mit dem alten System der Durchstechereien wurde gründlich aufgeräumt. Eine schärfere Grenzkontrolle wurde durch die Zentralisation der Verwaltung ermöglicht. Trotz aller Erleich- terungen war der Handelsstand nicht recht zufrieden; er klagte über zu hohe Nebenabgaben, den Mangel an Freiheit beim Durch- fuhrhandel; Hamburg schien auch jetzt wieder ein Vorbild liberaler Handelsgesetzgebung darzubieten!). Und während man auf der einen Seite über die gegen früher sehr rücksichtslose Beitreibung der Convoyen und Lizenten bitter klagte?) und meinte, der fran- zösische „‚Douanegeist‘‘ habe sich in die Handhabung des Plakats von 1725 eingeschlichen, brachten andererseits die Handelsabgaben doch keineswegs einen befriedigenden Ertrag, der den hohen Bedürf- nissen des jungen Staats genügte. Bereits ın diesem ersten Entwicklungs- stadium drangen die belgischen Industriel- len auf ein protektionistisches System“). Sie waren verwöhnt durch die Blüte; die ihrem Lande während der Zugehörigkeit zu Frankreich in den Schoß gefallen war*). Die meisten übrigen europäischen Staaten gaben ja in dieser Hinsicht das Beispiel. Auch im Norden war die Stimmung keineswegs ein- heitlich für den Freihandel, wie der Süden nicht unterschiedslos für den Zollschutz eintrat. Der schon 1816 erlasseneneue Tarif zeigte aber eine stark proiektionist!- sche Färbung, indem er die Einfuhr von Rohstoffen begün- stigte, ihre Ausfuhr erschwerte und diejenige der Fabrikate er- leichterte; u. a. wurde die Ausfuhr von Eisenerzen verboten®). Von einer freien Durchfuhr, wie sie von Antwerpen und Rotterdam er- strebt wurde, sah man ab; sie wurde im allgemeinen mit 3 % be- lastet. Die Kontrollmaßregeln erfuhren eine weitere Verschärfung ; die hohen Zölle reizten zum Schmuggel. Neu war das Entrepotsystem, 1) Wesentlich die Rücksicht auf die niederländische Zollpolitik bestimmte Hamburg zum Festhalten an seiner freien Durchfuhr (Baasch, Hamb. Handel u. Verkehr, S. 11). 2) Colenbrander, Gedenkstukken, VII, S. 817 ff. 8) Vgl. Terlinden, Ss. 9£ #) Vgl. Waentig,. Sılm3gi — Groeneveld Meyer MS: 320 5) van den Brink, S.42. Über den Tarif von 1816 auch Gothein, Rheinschiffahrt, S. 92; ferner Groeneveld Meyer, S. 43 ff. 4124.