hatte, so war es doch gerade die niederländische Regierung, die diesem Grundsatz zuwider jahrelang hartnäckig auf dem Stand- punkt beharrte, daß sie durch jene durch internationale Abmachung sanktionierte Maßregel nicht gehindert werden könne, Ein- und Durchfuhrabgaben an der Mündung des Rheins zu erheben. Trotz aller Verhandlungen ließ sie sich von dieser Haltung nicht abbringen. Die Folge war, daß für die Niederlande der Landtransport im Verkehr mit Deutschland billiger war als der Wasserverkehr; die weitere Folge, daß Antwerpen, wie man in Amsterdam schon im Herbst 1814 klagte, den ganzen Rheinverkehr an sich zog, da es durch seine günstigere Lage billigere Flußfrachten gewähren konnte und Amsterdam an sich schon durch seine mangelhafte Rheinverbindung benachteiligt war!). Der Amsterdamer Rhein- verkehr ging für große Schiffe über Pampus und Muiden, für kleinere über Weesp und Muiden längs der Vecht nach Utrecht und Wijk- bij-Duurstede, dann, bei günstigem Wasserstand, nach Arnhem, in der Regel mit Hilfe von Pferdezugkraft; bei niedrigem Wasser, und das war sehr häufig der Fall, von Wijk über Dordrecht und Nymwegen?®). Im Jahre 1815 zahlte man für die Last von Dordrecht nach Nymwegen und von hier nach Köln an Fracht 5 fl. bzw. 20 fl. 18 Stüver, während 1786 insgesamt nur 19 fl. bezahlt worden waren. Abwärts betrug die Fracht Köln — Nymwegen 17 fl. 12 Stüver 8 Penn. und Nym- wegen — Dordrecht 4 fl. gegen insgesamt 15 fl. im Jahre 1786. Frachtgeld plus Zoll- und Ungelder betrugen 1815 per Last aufwärts 60, abwärts 38 fl. gegen 48 bzw. 32 fl. im Jahre 1786. Es war kein Wunder, wenn Hamburg und Bremen über Antwerpen den Nord- seeverkehr mehr und mehr an sich zogen. Die Benutzung des hollän- dischen Rheins blieb auch nach dem holländischen Tarif von 1822, der einige Ermäßigung gegen 1816 eintreten ließ, immer noch drei- zehnmal teurer als die einer gleichlangen Strecke des Mittel- und Oberlaufs des Stromes?). Das hartnäckige Beharren Hollands auf den Rheindurchfuhrabgaben ist diesem Lande doch schließlich teuer zu stehen gekommen; es hat mit dazu beigetragen, sein Wirtschafts- leben in dem Zustande der Versumpfung zu halten, dem es bis in die Mitte des Jahrhunderts anheimfiel. I) vanı den Brink, /S: 55. 2) Ebenda, S: 54, 56. 3 Eckert, S.ı110, Gothein SS. 122. 428