Da Transit von Deutschland nach Belgien leiten werde, lehnte die zweite Kammer den Vertrag ab. Ein zweiter Entwurf, der nur wenige Änderungen enthielt, hatte bald darauf dasselbe Schicksal. Schutz- zöllner und Freihändler sahen ihren, von entgegengesetzten Motiven ausgehenden Wunsch nach voller Freiheit der Gesetzgebung im Tarif und in der Akzise nicht erfüllt. Die nun von Holland verlangte einfache Meistbegünstigung wollte Frankreich nicht gewähren. Doch kam es am 19. April 1884 zu einer vorläufigen Konvention, die einen modus vivendi herstellte, ohne die Prinzipien der Schutz- zöllner und Freihändler allzu nahe zu berühren. Der Mangel an einer vertragsmäßigen Regelung beeinträchtigte den beiderseitigen Verkehr nicht unwesentlich. Die Einfuhr aus den Niederlanden nach Frankreich blieb auch weiterhin ziemlich stationär, wogegen die Ausfuhr von Frankreich nach den Niederlanden zunahm. Die niederländische Flagge behauptete dauernd ihren Vorrang; ihr An- teil an diesem Verkehr stieg von 79,1% im Jahre 1880 auf 86,5% im Jahre 1890, während in denselben Jahren der Anteil der fran- zösischen Flagge von 5,5% auf 1,6% fiel. Nach dem französischen Tarifgesetz von 1892 mußte auch mit den nicht meistbegünstigten Staaten, deren Verträge Frank- reich nun kündigte, eine Neuregelung erfolgen; so auch mit den Niederlanden. Gegenüber dem in Frankreich herrschenden starren Protektionismus konnte das nicht leicht sein. Der Minimaltarif, den Frankreich anbot, hatte für die Niederlande wenig Wert, da er für viele wichtige Artikel noch prohibitiv wirkte. Am besten schien es, Zeit zu gewinnen und abzuwarten, wie sich England und Belgien zu dem neuen französischen Handelssystem verhielten, und bis man sah, wie Frankreich dieses handhaben werde. Man nahm deshalb zunächst das Angebot des Minimumtarifes an, behielt sich aber volle Handlungsfreiheit vor. Dabei blieb es auch weiterhin. Trotz des protektionistischen Charakters des französischen Tarifs nahm die niederländische Einfuhr dorthin stark zu; sie stieg von rund 78 Mill. Francs 1892 auf rund 139 Mill. Francs 1913, während die Ausfuhr aus Frankreich nach den Niederlanden gleichzeitig 128% Mill. bzw. 201% Mill. Francs betrug. Im Schiffahrtsverkehr erlitt die niederländische Flagge einen Rückgang; ihr Anteil fiel von 86,5 % im Jahre 1890 auf 77,2% im Jahre 1913; der Anteil der französischen Flagge stieg von 1,6 auf 5,6%. — 47