— ud — Es war begreiflich, daß sich die Landwirtschaft nach einer Hilfe des Staates umsah und daß man diese, dem Beispiel anderer Völker und dem Vorgang der Industrie folgend, in Zollschutzmaß- regeln erblickte. Zwar hatte u. a. Hogendorp «entschieden vor solchen Schritten gewarnt; er sah in mäßigen Getreidepreisen den natürlichen und gewöhnlichen Zustand und wünschte die Aus- fuhr von Getreide nicht gehemmt zu sehen, weil gerade dadurch die Spekulation angeregt werde, die dann eine Preissteigerung nach sich ziehel). Diese Anschauung entsprach der alten, in früheren Zeiten von der Republik regelmäßig beobachteten Getreidehandelspolitik. Aber die Schutzpolitik, die für die Industrie schon in den Tarifen nach 1816 eingeschlagen war, machte vor der Landwirtschaft nicht halt und schien ihr die einzige Rettung bringen zu können; nach langen Verhandlungen in einer Kommission wurde, trotz vieler abmahnender Stimmen, zu denen auch die Hogendorps*) gehörte, in dem neuen Tarif von 1825 die schon 1822 erhöhten Ge- treideeinfuhrzölle auf eine ganz exorbitante Höhe gebracht; nämlich für die Last Weizen von 7,50 auf 24, Roggen von 5 auf 15, Gerste von 4,50 auf 12, Hafer von 2,50 auf 7 fl.?). Diese Maßregel war das Ergebnis einer merkwürdigen Koalition von Landeigen- tümern und Getreidehändlern. Der Amsterdamer Handelsstand hatte sich, auf alter Überlieferung fußend, für freien Handel aus- gesprochen). Es war kein Zweifel, daß diese Politik in vollem Widerspruch stand mit der früheren Getreidehandelspolitik, die sich durchaus bewährt hatte; die große Zufuhr, die bei geringen Ein- fuhrzöllen angelockt wurde, hatte auf die inländische Produktion nie stark gedrückt, da jene in der Regel für fremde Rechnung er- folgte, so daß die aus einer Preissenkung entstehenden Verluste meist die ausländischen Absender trafen; von den Frachtgewinnen aber blieb stets ein großer Teil im Lande, wozu dann die übrigen Einnahmen aus Zoll, Kommission usw. kamen*®). Erst nach der Trennung von Belgien, dessen von der fran- zösischen Herrschaft übernommene protektionistische Neigungen 3) Hogendorp;, VI, 426 ?#) Hogendorp, IX. 382 1f.; 420. 3)\Bunk, S. 1294. VMerviers, S. 217 M. 4) Osiander, Beleuchtung, S. 130 ff. 5) Osiander, SS. ı4If 488