a auf sich nehmen und waren natürlich unzufrieden!). Es hat langer Verhandlungen bedurft, um eine einigermaßen den tatsächlichen Verhältnissen gerecht werdende Belastung einzuführen. Später wurde die Grundsteuer noch wiederholten Reformen unterworfen‘*). Außer der Grundsteuer lastete auf der Landwirtschaft vornehmlich die Akzise auf das Gemahlene und Geschlachtete; erstere wurde 1822 auf 1,40 fl. für das Malter Weizen, 1,10 fl. für Spelt, 0,40 für Roggen festgesetzt. Nach nochmaliger Erhöhung 1833 wurde die Akzise auf das Gemahlene und auf Schaf- und Ferkelfleisch als Reichsabgabe 1855 abgeschafft und nur noch den Gemeinden über- lassen; 1865 wurde sie völlig aufgehoben. Diese Herabsetzung bzw. Aufhebung drückte die Brotpreise tief herab®). Dagegen be- stand die Akzise auf das geschlachtete Fleisch weiter. Doch war der Landbau von der Gewerbesteuer frei; die Vermögensbelastung traf ihn nur unerheblich ; die Abgabe beim Besitzwechsel der Immo- bilien betrug seit 1892 zwei Prozent“). Wenn nun auch die große Blüte vor und nach 1800 nicht mehr erreicht wurde, so haben doch einzelne Gebiete und Zweige des landwirtschaftlichen Betriebes ohne Zweifel gute Ergebnisse gehabt; insbesondere die Ausfuhr von Milchprodukten und des Schlachtviehs nach England stieg, namentlich seitdem dieses 1843 die Zölle herabgesetzt hatte5). Kräftig entwickelte sich namentlich der {riesische Butterexporift; er ging jetzt nicht mehr, wie ehemals, über Amsterdam,„, sondern als ein friesischer 1) Auf die Ungleichheit der Grundbelastung in den einzelnen Provinzen wies schon Hogendorp, I, 35, hin; er forderte einen neuen Kataster (I, 35; VII, 273 f., 326). Bereits van der Goes, Briefwisseling, S. 305, wies 1667 auf jenen Mißstand hin. Über den neuen Kataster von 1831 usw. Sickenga, Ge- schiedenis, I, 24 ff. 2) Blink, Geschiedenis, II, 322 ff. 3) Blink, HU, 328. Nach Aufhebung der Mahlsteuer 1856 nahm der Ver- brauch von Weizen erheblich zu; es waren verbraucht 1846/50 durchschnittlich im Jahr: ı 683 000; 1851/55: 11377/9009; 1856/60: ı 879 000 Hektoliter; zu letzteren sind ferner noch 300 000 Hektoliter Weizenmehl hinzuzurechnen (‚„„Onze Accijnsen“ in De Economist, 1872, S. 32 f.). Über den Fleischverbrauch, der nur auf Grund der Akzise zu berechnen war, vgl. Reens, S. ı52 ff. 4) Über die Ablösung der Zehnten vgl. oben S. 485. 5) Vgl. Reens, S.56ff. Von 1845—1847 verdreifachte sich die Ausfuhr von Rindvieh und Schafen aus den Niederlanden nach England (S. 58). - 490