— a Handel über Harlingen. Hatte die Ausfuhr über diesen Platz vor 1806 etwa 2% Mill. kg jährlich betragen, so belief sie sich 1840 auf etwa das Dreifache!). Auch Groningen, dessen Ackerbau seit dem Beginn des Jahrhunderts sich nun auch auf Weizen und Roggen erstreckte, versorgte das Inland mit erheblichen Mengen aller Getreidearten; und in den Moorkolonien nahm der Kar- toffelbau zu; in Groningen entwickelte sich die Flachskultur in aufsteigender Linie. Die 1845 ausbrechende Kartoffelkrankheit, die schon vorher sich in Deutschland gezeigt hatte, brachte über- dies eine beträchtliche Steigerung der Getreidepreise, so daß im Juni 1847 in Groningen der Weizen zu 16, der Roggen zu ı8 fl. das Malter verkauft wurde?). Mochte das für viele große Bauern vorteilhaft sein, nun be- mächtigte sich doch die freihändlerische Richtung dieser hohen Preise als eines Mittels, um von neuem gegen die Getreidezölle Stim- mung zu machen. Die schon fortgeschrittene gleichartige Bewegung in England kam dabei zur Hilfe. Bereits eine königliche Verfügung vom 14. September 1845 hatte Einfuhrerleichterungen herbeigeführt, so daß, nachdem die Zufuhr von Getreide und Erbsen vom I. Januar bis 12. September dieses Jahres auf rund 14 000 Lasten zurück- gegangen war, nun in den letzten drei Monaten des Jahres allein 21 340 Lasten eingeführt wurden?). Auf Grund des Gesetzes vom 18. Dezember 1845 verstärkten sich die Getreidezufuhren; von 34 390 Lasten im Jahre 1845 stiegen sie 1846 auf 77 350 Lasten. Für den Getreidehandel Amsterdams kam das einem erheblichen Aufschwung gleich; und man entschloß sich nun, durch Gesetz vom 30. Mai 1847 das unglückliche Staffelgesetz von 1835 zu be- seitigen und an seine Stelle einen festen Zoll von 8 fl. für Weizen, 6 fl. für Roggen und Mais, 4,50 fl. für Gerste, 5 fl. für Buchweizen usw. zu setzen. Waren diese Sätze auch noch hoch, so bedeuteten sie doch durch ihre Stabilität einen großen Vorzug gegenüber den Staffel- zöllen von 1835. Einen weiteren Schritt zum Freihandel tat. man durch das Gesetz vom 23. Dezember 1853, das den Einfuhrzoll auf 10 Cents per Last herabsetzte; der Tarif von 1862 erhöhte dann diesen wieder auf 1,50 fl. Auch die Zölle auf Mehl, Kartoffeln und 1) Ned. Landbouw, S. 442. 2) Blink, Geschiedenis, II, 306 ff. 3 Bunk,'S. 1471, 3%