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        <title>Holländische Wirtschaftsgeschichte</title>
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            <surname>Baasch</surname>
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      <div>im 2
begannen nun allmählich den Dampf als Triebkraft einzuführen,
und bereiteten damit den Großbetrieb vor; so in der Diamantschleiferei!).
 Bei allen diesen Fortschritten war die Schwierigkeit
der Kohlenbeschaffung ebenso hinderlich wie der hohe Einfuhrzoll
auf Maschinen, die nur das Ausland liefern konnte. Der Holländer
jener Zeit war Neuerungen durchaus abgeneigt; er befand sich
noch auf einer Wirtschaftsstufe, auf der er nicht nach neuen Absatzgebieten,
 neuen Produkten und modernen Methoden suchte?). Es
mangelteimhn völlig anirationeller Geschäfiftsführung;
 man ließ die Dinge an sich herankommen; und gingen
sie schief, so rief man nach staatlichem Schutz oder sonstiger Hilfe.
Die Fabrikation war noch zum großen Teil Hausindustrie. Langsam
 nötigte dann die maschinenmäßige Arbeitsweise, zum Fabrikbetriebe
 überzugehen. Nicht geringen Einfluß auf die weitere Entwicklung
 hatte die freiheitliche wirtschaftliche Gesetzgebung seit
1850; sichtbar wurde jedoch erst nach 1871 der Fortschritt, als die
Verbesserung der Verkehrseinrichtungen und der damit dem Holländer
 eröffnete weitere Blick ihn für die Möglichkeiten und Notwendigkeiten
 einer modernen Einstellung empfänglicher machten.
In der Produktion, im Schaffen des einzelnen, zeigten sich
Momente wenig erfreulicher Art. Am bedenklichsten war das Umsichgreifen
 der Kinderarbeit. Insbesondere in der Zigarrenund
 Mattenfabrikation nahm sie von 1819—1871 dauernd zu; sie
war am stärksten in Nordbrabant und dort in der Textilindustrie,
dann in Maastricht®). Schon seit 1834 erhob sich eine Bewegung
gegen die Kinderarbeit*). Sie fand schließlich ihren Niederschlag
in mehreren Enqueten, 1841 und 1860; sehr eingehend wurde hier
die ganze Angelegenheit erörtert”). Doch kam erst 1874 ein Gesetz
zustande, das freilich ziemlich dürftig war, immerhin aber den
ärgsten Mißbräuchen ein Ziel setzte; es bestimmte, daß Kinder
unter 12 Jahren nicht in Dienst genommen werden durften, außer
für häusliche und Feld-Arbeit®).
1) Brugmans, De arb.\Klasse S. 24 1.
2) Ebenda, S.50 ff.
%) Ebenda, S. 86 ff.
*‘) Vgl. Gorter, De eerste stap etc. (De Economist 1920, S. 257 ff.).
5) Gorter &amp;amp; de Vriıes, Gegevens; Aalberse;, Enquete.
5ABrugmans, a. a. 0. Ss. 2281.

53°</div>
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