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        <title>Holländische Wirtschaftsgeschichte</title>
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      <div>mänen, die einen Reinertrag von I 750 000 fl. abwarfen, zu ver- 
äußern‘). 
Bedenklich war auch die dem Syndikat zugesicherte Geheim- 
haltung der allein dem König verantwortlichen Verwaltung. Die 
Regierung schützte aber von vornherein diese Schöpfung, und es 
gelang ihr, dem Syndikat eine fast allmächtige Stellung in der 
Finanzverwaltung des Staats zu verschaffen. Einer der ersten 
Schritte auf diesem Wege bestand darin, daß schon 1823 die „auf- 
geschobene‘‘ Schuld und die zu ihr gehörigen Kansbillette wie auch 
die Obligationen des alten Amortisationssyndikats in Obligationen 
des neuen umgewandelt wurden?). Zu diesem Zweck, d. h. zum 
Ankauf der „aufgeschobenen‘‘ Schuld wurden nach und nach dem 
Syndikat immer größere Summen zugewiesen, von Ende 1824—1828 
waren es ı2 Mill. fl. Ferner wandte das Syndikat sein Interesse 
den Domänen zu. Diese waren seit 1816 frei von allen Lasten, 
außer den Rechten des Prinzen Friedrich, die ihm zur Schad- 
loshaltung für den Verzicht auf den Thron zugewiesen waren?). Das 
Syndikat aber schrieb, um ein Defizit von 50 Mill. fl. zu decken, 
1824 eine Anleihe von 100 Mill. fl. zu 2% % au! die Domänen aus, 
womit man wieder, wie schon 1822 bei einer Ausgabe von 80 000 
Obligationen, eine Lotterie verband, obwohl die 2. Kammer sich 
bereits einmal gegen einen solchen Plan erklärt hatte*). Diese Do- 
mänenanleihe brachte nur etwas über 38 Mill. fl. ein. Dann kamen 
die überseeischen Besitzungen an die Reihe; sie waren stets geld- 
bedürftig und erhielten 1826 vom Staat 20 Mill. fl. zu 5%, 1828 
abermals ı5 Mill. fl.; beide Anleihen übernahm, obgleich schon 
zwei ostindische Anleihen bestanden, das Syndikat. Im Schoße 
der Generalstaaten stieß diese Anleihe auf starken Widerstand; 
man forderte Aufklärung und Einsicht in die ostindische Verwal- 
ı) Osiander, Niederl. Finanzen, S. 167. — Über den leichtsinnigen 
Umgang mit den Domänen und die freilich nur teilweise verwirklichten einschlägigen 
Pläne 1822 vgl. Blok, Gesch. v. h. ned. volk, VII, 408 ff. 
2) Weeveringh, S. 140. 
3) Der Umfang der Domänen hatte seit der Revolutionszeit stark zugenom- 
men, vgl. Andriessen en van\Lis, S. 6z ff. 
4‘) Weeveringh, S. 141 ff., 149 ff. Gegen die Domänenlotterie nament- 
lich Hogendorp; vgl. van den Berg, Plannen, S. 219; die damals ge- 
plante Errichtung einer Staatsdomänenbank kam nicht zustande (ebenda). 
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