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        <title>Holländische Wirtschaftsgeschichte</title>
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            <surname>Baasch</surname>
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zu umfassend, um nicht auf große Bedenken zu stoßen; die mit
ihm gleichzeitig verbundene Erhöhung der Zuckersteuer, der Spirituosen-
 und Bier-Akzise, die Einführung eines Zolles auf Kaffee
und die Erhöhung des Teezolls waren nur zu sehr geeignet, diesem
Steuerplan Hindernisse zu bereiten und die Freude über die‘ vorgeschlagene
 Abschaffung der Akzise auf Brennmaterialien und Seife
stark zu beeinträchtigen. So wurde auch nur die Abschaffung der
Akzise auf Brennstoffe und die Erhöhung der Spirituosensteuer
1864 bewilligt. Die finanzielle Auseinandersetzung mit den Gemeinden;
 für die es auch sonst noch an manchen Voraussetzungen
fehlte, unterblieb. Trotzdem bestritt man nicht die Notwendigkeit
der Beseitigung der örtlichen Akzisen. Als Ersatz für sie konnte nur
die Personalsteuer in Betracht kommen. Diese‘ war‘ eine
allgemeine Steuer, die dem alten 100. oder 200. Pfennig in der
früheren Provinz Holland, dem Familiengeld in Seeland, dem
Hauptgeld in Gelderland usw. entsprach, und richtete sich ursprünglich
 nach dem Vermögen; durch Gesetz vom 1ı2. Juli 1821
und spätere Ergänzungen war sie zu einer sehr weitgehenden Steuer
entwickelt, ‘die den äußeren Lebensaufwand' (Mietwert, Mobiliar,
Gesinde, Fenster, Türen usw.) und mittelbar auch das Einkommen
traf!).: Auf dieser Steuer aber beruhte das ganze politische Wahlrechtssystem;
 und dieses verlor seine Grundlage, wenn jene Steuer
als Staatsauflage in Wegfall kam. Es erfolgte nun 1865 eine Einigung
dahin, daß vier Fünftel der Personalsteuer, d. h. fast 6 Mill. £l.,
den Gemeinden überlassen wurden, wogegen sie die örtlichen Akzisen
preisgaben. Volkswirtschaftlich war das sicher ein großer Gewinn,
da diese Verbrauchsabgaben schon lange als höchst unrationelle
Belastung empfunden worden waren. Als Entschädigung für den
Ausfall der Staatskasse erhöhte der Staat die Spirituosensteuer um
15 fl. Dagegen scheiterte der Versuch der Regierung, durch eine
neu vorzunehmende Einschätzung die Personalsteuer sowohl gerechter
 zu verteilen als auch ertragreicher zu machen, an dem Widerstand
 örtlicher und privater Interessen, die sich durch eine solche
Maßregel bedroht glaubten.
Zum ersten Male seit langer Zeit tauchte 1870 wieder die
1) Vgl. Sickenga, I, 109 ff. Die Personalsteuer belastete aber nur die
wohlhabenden Klassen; 1845 waren von 541 000 Grundstücken 193 800 frei von
jener Steuer, soweit sie den Mietwert traf (de Bosch Kemper, 5S. 210).

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