m OD m Mit diesen drei Hinweisen erscheint die Krankenversicherung als Verhandlungsgegenstand der zehnten Hauptversammlung einwandfrei umrissen. Gemäss seiner Gepflogenheit oblag es nunmehr dem Verwaltungsrat einige Anregungen hinsichtlich der Arbeitsmethode der Hauptversammlung und der Form der zu fassenden Beschlüsse (Übereinkommensentwurf oder Vorschlag) zu geben. In seinem Schreiben vom 15. April 1926, womit es den Regierungen die Tagesordnung der zehnten Hauptversammlung unterbreitete, wies das Internationale Arbeitsamt darauf hin, dass der Verwaltungsrat erst dann in der Lage sein wird bestimmte Anregungen zu machen, bis die achte Hauptversammlung über die Vorbereitung und Behandlung der Gegenstände der Tagesordnung Beschlüsse gefasst haben wird, die an Stelle der vorläufigen Bestimmungen über die doppelte Lesung von Übereinkommensentwürfen treten werden. Die achte Hauptversammlung hat nunmehr die letzterwähnten Bestimmungen ausser Kraft gesetzt und beschlossen, dass über jeden Verhandlungsgegenstand zunächst eine allgemeine Aussprache stattzufinden hat und die endgültige Beschlussfassung über den Gegenstand einer späteren Hauptversammlung vorzubehalten ist. Da über die Krankenversicherung eine allgemeine Aussprache bereits im Zuge der von der Hauptversammlung vom Jahre 1925 den Grundproblemen der Sozialversicherung gewidmeten Arbeiten stattgefunden hat, sprach die achte Hauptversammlung in einer Resolution aus, dass über die Frage der Krankenversicherung von der Hauptversammlung vom Jahre 1927 ein endgültiger Beschluss (Übereinkommensentwurf oder Vorschlag) gefasst werden kann. Der Fragebogen leitet sonach den zweiten Teil des Vorbereitungsarbeiten ein.