EC DL Eine solche Verpflichtung könnte ohne weiteres von jenen Mitgliedstaaten eingegangen werden, die bestimmten Versicherungsträgern Anerkennung verleihen und sie materiell unterstützen, jedoch ohne selbst die Initiative zur Schaffung von Versicherungsträgern zu ergreifen. Kine solche Verpflichtung würde kaum wirkungsvoll sein und wenig dazu beitragen, die überwiegende Mehrzahl der Arbeitnehmer unter Versicherungsschutz zu stellen. Die seit etwa 50 Jahren in den verschiedenen Staaten mit dem freiwilligen Hilfskassenwesen, sei es nun staatlich gefördert oder nicht, gemachten Erfahrungen lassen diese Zweifel als gegründet erscheinen. Die Entscheidung über die der internationalen Rege- lung der Krankenversicherung zu Grunde zu legende Verpflichtung erscheint folgenschwer. Sie soll daher den Gegenstand der ersten den Regierungen der Mitglied- staaten vorzulegenden Frage bilden : Sind Sie der Ansicht, dass ein von der Arbeitskonferenz etwa anzunehmender Übereinkommensentwurf über die Krankenversicherung für jeden Mitgliedstaat die Ver- pflichtung beinhalten sollte, die Arbeitnehmer der Kranken- versicherungspflicht zu unterstellen ? Verneinendenfalles, welche Verpflichtung wäre Ihrer Ansicht nach den Mitgliedstaaten in Vorschlag zu bringen, um den Arbeitnehmern ausreichenden Versicherungsschutz für den Krankheitsfall zu bieten ?